Jetzt Kreditkarte beantragen

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Jetzt Kreditkarte beantragen
In 8 Schritten zu Ihrer
PayLife Classic Karte
SIX Payment Services (Austria) GmbH
3RVWIDFK$:LHQ
7HOHIRQ 7HOHID[ NUHGLWNDUWH#SD\OLIHDWZZZSD\OLIHDW
Paketlösung
$QPHUNXQJVIHOGYRPNRQWRIKUHQGHQ*HOGLQVWLWXWDXV]XIOOHQ
%HL)D[%HVWHOOXQJELWWH2ULJLQDODQWUDJQDFKUHLFKHQ
1
Name des Kartenantragstellers
Ich beantrage die Ausstellung einer Hauptkarte
PayLife Classic Visa oder
PayLife Classic MasterCard®zum Jahresentgelt von EUR 22,
22,–*
,FKQHKPH]XU.HQQWQLVGDVVLFKGLH3D\/LIH&ODVVLF.DUWHQXUELV
]XU+|KHGHVYHUHLQEDUWHQ9HUIJXQJVUDKPHQV(85±SUR
$EUHFKQXQJVSHULRGHHLQVHW]HQNDQQ
6ROOWHQ6LHEHUHLWVHLQH3D\/LIH&ODVVLF.DUWHEHVLW]HQXQGGLH
$XVVWHOOXQJHLQHU]ZHLWHQ3D\/LIH&ODVVLF.DUWHZQVFKHQIDKUHQ
6LHELWWHPLW6FKULWWIRUW
* Dieses Jahresentgelt übernimmt die Hellobank für Sie, solange das unter Punkt 8 angeführte Bankkonto besteht und dort ein regelmäßiger Gehalts-/Einkommenseingang erfolgt. Die Verrechnung des Jahresentgelts erfolgt gegebenenfalls vierteljährlich im Nachhinein anteilsmäßig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. im
Rahmen des Abschlusses des unter Punkt 8 angeführten Bankkontos.
2
Zweitkarte
-DLFKEHDQWUDJHIUPLFK]XP-DKUHVHQWJHOWYRQ(85±HLQH
PayLife
Classic Visa Zweitkarteoder
PayLife
Classic MasterCard® Zweitkarte
,FKQHKPH]XU.HQQWQLVGDVVLFKGLH3D\/LIH&ODVVLF=ZHLWNDUWHQXUELV]XU+|KHGHV
YHUHLQEDUWHQ9HUIJXQJVUDKPHQV(85±SUR$EUHFKQXQJVSHULRGHHLQVHW]HQNDQQ
+DXSWNDUWHQQXPPHUIDOOVYRUKDQGHQ
3
Bezahlen mit PIN-Code anstatt Unterschrift:
sicher und schnell
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,FKHUKDOWHGLHVHQDXWRPDWLVFKZHQLJH7DJHQDFK=XVWHOOXQJPHLQHU.DUWH
1HLQLFKP|FKWHPHLQH.UHGLWNDUWHQ]DKOXQJHQPLW8QWHUVFKULIWDQVWDWWPLW3,1&RGHEHVWlWLJHQ
,FKHUKDOWHWURW]GHPZHQLJH7DJHQDFK=XVWHOOXQJPHLQHU.DUWHHLQHQ3,1&RGH,FKEHQ|WLJHGLHVHQLQ
YLHOHQ/lQGHUQIUGDV%H]DKOHQDQ7HUPLQDOVPLW3,1&RGH(LQJDEHXQGIUZHOWZHLWH%DUJHOGEHKHEXQJHQ
4
Anmeldung zur Info SMS: rasche Transparenz
bei der Kartennutzung
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0LWGHU%HVWHOOXQJGHU,QIR606VWLPPHLFKGHQ%*%]XU,QIR606]X(Bitte geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer unter
Verpflichtende Angaben an.)
-DLFKEHVWHOOHGLH,QIR606XP(85SUR.DUWHXQG0RQDW
für
meine Hauptkarte
für
meine Zweitkarte
5
Online Abrechnung: komfortabel & Ressourcen
schonend
,FKVWLPPH]XGDVVPHLQH$EUHFKQXQJEHUGLHHUEUDFKWHQ/HLVWXQJHQHLQ0DOLP0RQDWDOV'RZQORDGDXI
P\SD\OLIHDW]XU9HUIJXQJJHVWHOOWZLUG'DV(LQPDOSDVVZRUWIUGLHGDIUQRWZHQGLJH5HJLVWULHUXQJHUKDOWHLFK
ZHQLJH7DJHQDFK=XVWHOOXQJGHU.DUWH
1HLQLFKYHUODQJHGLHhEHUPLWWOXQJGHU$EUHFKQXQJLQ3DSLHUIRUPXQGELQGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVVPLUGDIU
HLQ.RVWHQHUVDW]YRQ(85SUR$EUHFKQXQJYHUUHFKQHWZLUG
,FKYHUIJHJHPl‰3XQNWGHU$*%EHUNHLQH(LQULFKWXQJXPGLHDXIP\SD\OLIHDW]XU
9HUIJXQJJHVWHOOWH$EUHFKQXQJHLQ]XVHKHQXQGHUKDOWHGLH$EUHFKQXQJGDKHUNRVWHQORVLQ3DSLHUIRUP
KA10-Version 11 09/2015 Internet MV Seite 1 von 3
=XVHQGXQJHUEHWHQELV
Verpflichtende Angaben
Persönliche Angaben
+HUU
)UDX
Berufliche Angaben .
7LWHO
$UEHLWJHEHU)LUPD
,FKELQDNWXHOOEHVFKlIWLJWVHLW
9RUQDPH
1DFKQDPH
%HUXI3RVLWLRQ
*HEXUWVGDWXP
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6WUD‰H+DXVQXPPHU
(85
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6WUD‰H+DXV1U%LWWHJHEHQ6LH,KUH|VWHUUHLFKLVFKH0HOGHDGUHVVHDQ
3/=
2UW
3/=
2UW
)LUPHQWHOHIRQ
0RELOWHOHIRQQXPPHU
KA10-Version 11 09/2015 Internet MV Seite 2 von 3
6
(0DLO
,FKZHUGHGLHEHDQWUDJWH.UHGLWNDUWHDXFKLP
=XVDPPHQKDQJPLWJHVFKlIWOLFKHQ$XVJDEHQYHUZHQGHQ
Ich bin:
(0DLO
Korrespondenzadresse
)DOOV]%GHU.DUWHQXQG5HFKQXQJVYHUVDQGDQHLQHDQGHUH
$GUHVVHHUIROJHQVROO
1DPH
6HOEVWlQGLJHU
$QJHVWHOOWHU
LQ$XVELOGXQJ6WXGHQWLQ
$UEHLWHULQ
RKQH%HVFKlIWLJXQJ
%HDPWHU
-D
1HLQ
LQ3HQVLRQ
6RQVWLJHV
In folgender Branche:
3URGXNWLRQ,QGXVWULH
6R]LDOZHVHQ
)LQDQ]GLHQVWO9HUVLFK
6WUD‰H+DXVQXPPHU
gIIHQWOLFKHU'LHQVW
+DQGHO
%HUDWXQJ&RQVXOWLQJ
,77HOHNRPPXQLNDWLRQ
0HGLHQ
6RQVWLJH'LHQVWOHLVWXQJ
7RXULVPXV*DVWJHZHUEH
7UDQVSRUW
*HVXQGKHLWVZHVHQ
%DXJHZHUEH
3/=
2UW
6RQVWLJHV
7
I. Informationen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG) sowie gemäß
§§ 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG:
'LHVH,QIRUPDWLRQHQILQGHQ6LHLQGHQLQ)ROJHDEJHGUXFNWHQ*HVFKlIWVEHGLQJXQJHQ,QVEHVRQGHUHILQGHQ6LH,QIRUPDWLRQHQEHUGLH9HUZHQGXQJGHU.UHGLWNDUWH
3XQNW,,,,,,,,,,,,GLH(QWJHOWHXQG:HFKVHONXUVH3XQNW,,,,,,,,,,GLH$Q]HLJHSIOLFKWHQ3XQNW,,,,6SHUUH3XQNW,,
+DIWXQJGHV.DUWHQLQKDEHUV3XQNW,,bQGHUXQJHQXQG.QGLJXQJGHV.UHGLWNDUWHQYHUWUDJHV3XQNW,,XQG,,=XVlW]OLFKJHEHQZLU,KQHQEHNDQQW
‡6,;
6,;3D\PHQW6HUYLFHV$XVWULD*PE+6,;
0DU[HUJDVVH%:LHQgVWHUUHLFK
(0DLONUHGLWNDUWH#SD\OLIHDW
5HJLVWULHUWEHLP)LUPHQEXFKGHV+DQGHOVJHULFKWHV:LHQ]X)1Y
6,;LVWHLQNRQ]HVVLRQLHUWHV.UHGLWLQVWLWXWJHPl‰†%DQNZHVHQJHVHW]
$XIVLFKWVEHK|UGHLVWGLH)LQDQ]PDUNWDXIVLFKW)0$2WWR:DJQHU3ODW]
:LHQZZZIPDJYDW
‡6,;LVW0LWJOLHGGHU:LUWVFKDIWVNDPPHUgVWHUUHLFK6HNWLRQ%DQNHQ
:LHQ:LHGQHU+DXSWVWUD‰HZZZZNRDW
‡6,;HUEULQJWIROJHQGH=DKOXQJVGLHQVWH.UHGLWNDUWHQ6HUYLFHV]%0DVWHU
&DUG9LVDVLQGZHOWZHLWYHUEUHLWHWH6\VWHPHIU%DUJHOGEH]XJXQGEDUJHOG
ORVH=DKOXQJHQGLHPLW=XJDQJVLQVWUXPHQWHQ.UHGLWNDUWHQ%DUJHOGEH]JH
EDUJHOGORVH=DKOXQJHQ7UDQVDNWLRQHQLP)HUQDEVDW]ZLH]%
0DLO7HOHIRQRUGHUXQG(0&RPPHUFH7UDQVDNWLRQHQXQGhEHUZHLVXQ
JHQHUP|JOLFKHQ'LHLQ$QVSUXFKJHQRPPHQHQ/HLVWXQJHQZHUGHQLQGHU
5HJHOHLQPDOSUR0RQDWDEJHUHFKQHW0LWGLHVHQ+DXSWOHLVWXQJHQN|QQHQ
1HEHQOHLVWXQJHQ]%$VVLVWDQFH*HSlFN5HLVHXQG8QIDOOYHUVLFKHUXQJ
YHUEXQGHQVHLQ
‡0LW,KUHU$QZHLVXQJGDVLVWHWZDGLH8QWHUVFKULIWGHV/HLVWXQJVEHOHJHVEHLP
+lQGOHU(LQJDEHHLQHV3,1&RGHVGDV'UFNHQGHU2.7DVWHDP7HUPLQDO
GDVNRQWDNWORVH9RUEHL]LHKHQGHU.DUWHDQHLQHP7HUPLQDOHWFZLUG,KU=DK
OXQJVDXIWUDJXQZLGHUUXIOLFK'LH$EZLFNOXQJ,KUHV=DKOXQJVDXIWUDJHVZLUG
]ZLVFKHQ,KUHP+lQGOHU9HUWUDJVXQWHUQHKPHQXQGVHLQHP=DKOXQJVGLHQVW
OHLVWHUJHUHJHOW
‡9RQ,KQHQDQJHZLHVHQH%HWUlJH]LHKHQZLULP/DVWVFKULIWYHUIDKUHQHLQ
QDFKGHPGHU=DKOXQJVGLHQVWOHLVWHUGHV+lQGOHUV9HUWUDJVXQWHUQHKPHQ
,KUH=DKOXQJVDQZHLVXQJEHUPLWWHOWKDW(QWJHOWH]LHKHQZLUDXFKLP/DVW
VFKULIWYHUIDKUHQHLQ
‡6RZHLWLQGHQ$OOJHPHLQHQ*HVFKlIWVEHGLQJXQJHQQLFKWVDQGHUHVIHVWJHKDO
WHQLVWHUIROJWGLH.RPPXQLNDWLRQ]ZLVFKHQ,KQHQXQGXQVVFKULIWOLFKLQ3D
SLHUIRUP6RIHUQ6LHXQV,KUH=XVWLPPXQJHUWHLOHQNRPPXQL]LHUHQZLUPLW
,KQHQEHU(0DLO6RZHLWGLHVYHUHLQEDUWLVWVWHKHQ,KQHQDXFKDQGHUH
.RPPXQLNDWLRQVPLWWHOZLH]%7HOHIRQXQG7HOHID[IUGLH.RPPXQLNDWLRQ
PLWXQV]XU9HUIJXQJ6RN|QQHQ6LHHWZD,KUHQ:XQVFKGLH.DUWH]XVSHU
UHQWHOHIRQLVFKEHNDQQWJHEHQ
‡'LH.RPPXQLNDWLRQ]ZLVFKHQXQVXQG,KQHQHUIROJWLQ'HXWVFK'HXWVFKLVW
DXFK9HUWUDJVVSUDFKH(VJLOW|VWHUUHLFKLVFKHV5HFKWDXFKIUGLHYRUYHUWUDJOL
FKHQ%H]LHKXQJHQ
‡*HUQHVWHOOHQZLU,KQHQMHGHU]HLWQDFK9HUWUDJVDEVFKOXVVEHU$XIIRUGHUXQJ
HLQH.RSLHGLHVHU,QIRUPDWLRQXQGGHU$OOJHPHLQHQ*HVFKlIWVEHGLQJXQJHQ
XQHQWJHOWOLFK]XU9HUIJXQJ
‡0HLQXQJVYHUVFKLHGHQKHLWHQEHUGLH$EZLFNOXQJ,KUHU.UHGLWNDUWHQ]DKOXQJHQ
GLVNXWLHUHQZLUJHUQHPLW,KQHQ(VVWHKHQ,KQHQGDIUXQVHUH0LWDUEHLWHUXQWHU
GHU7HOHIRQQXPPHU±':]XU9HUIJXQJ6LHN|QQHQXQVDXFK
JHUQHHLQH(0DLOVFKLFNHQNUHGLWNDUWH#SD\OLIHDW6ROOWHQ6LHPLWHLQHUYRQ
XQVDQJHERWHQHQ/|VXQJQLFKW]XIULHGHQVHLQN|QQHQ6LH$QVSUFKHEHLGHU
JHPHLQVDPHQ6FKOLFKWXQJVVWHOOHGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ.UHGLWZLUWVFKDIW
:LHQ:LHGQHU+DXSWVWUD‰HRGHUEHLGHQRUGHQWOLFKHQ*HULFKWHQJHOWHQG
PDFKHQ8QVHUJHVHW]OLFKHU*HULFKWVVWDQGLVW:LHQ,QQHUH6WDGW6LHN|QQHQ
VLFKDXFKDQGLH)LQDQ]PDUNWDXIVLFKW2WWR:DJQHU3ODW]:LHQZHQ
GHQ
‡5FNWULWWVUHFKWJHP†)HUQ)LQ**HPl‰†)HUQ)LQ*VLQG6LHEHUHFKWLJW
YRPJHVFKORVVHQHQ.UHGLWNDUWHQYHUWUDJELQQHQ7DJHQ'DWXPGHV$EVHQ
GHQV]XUFN]XWUHWHQ'LH5FNWULWWVIULVWEHJLQQWPLWGHP7DJVHLQHV$EVFKOXV
VHVZREHLDOV7DJGHV9HUWUDJVDEVFKOXVVHVGHU7DJGHU=XVWHOOXQJGHU.UHGLW
NDUWHDQ6LHGXUFK6,;JLOW6ROOWHQ6LHYRQ,KUHP5FNWULWWVUHFKWJHPl‰†
)HUQ)LQ**HEUDXFKPDFKHQZROOHQVRLVW,KU5FNWULWWJHJHQEHU6,;3D\PHQW
6HUYLFHV$XVWULD*PE+0DU[HUJDVVH%:LHQDXVGUFNOLFK]XHUNOl
UHQ6ROOWHQ6LHYRQGLHVHP5FNWULWWVUHFKWQLFKWELQQHQ7DJHQDE$EVFKOXVV
GHV9HUWUDJHV*HEUDXFKPDFKHQVRJLOWGHUYRQ,KQHQDEJHVFKORVVHQH.UHGLW
NDUWHQYHUWUDJDXIXQEHVWLPPWH=HLW:LUZHLVHQIHUQHUGDUDXIKLQGDVVJHPl‰
†$EV)HUQ)LQ*LQQHUKDOEGHU5FNWULWWVIULVWPLWGHU(UIOOXQJGHV9HUWUDJHV
HUVWQDFK9RUOLHJHQ,KUHUDXVGUFNOLFKHQ=XVWLPPXQJEHJRQQHQZHUGHQGDUI,Q
GLHVHP)DOOVLQGZLUEHUHFKWLJWIU/HLVWXQJHQGLHZLUYRU$EODXIGHU,KQHQ
JHPl‰†)HUQ)LQ*]XVWHKHQGHQ5FNWULWWVIULVWHUEUDFKWKDEHQGLHYHUHLQEDU
WHQ(QWJHOWHXQG$XIZDQGHUVlW]H]XYHUODQJHQ
)DVVXQJ'H]HPEHU
SEPA-Lastschrift Mandat und Erklärungen
des Karteninhabers
2. Erklärungen des Karteninhabers
1. SEPA-Lastschrift Mandat
,FKELQGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6,;YRU$EODXIGHU)ULVWIUGLH$XVEXQJ
,FKEHDXIWUDJHKLHUPLWPHLQNRQWRIKUHQGHV*HOGLQVWLWXWGLHVHQ.DUWHQ
PHLQHV5FNWULWWVUHFKWHVJHP†)HUQ)LQ*GHQ.UHGLWNDUWHQYHUWUDJLQVRIHUQ
DQWUDJDQ6,;&UHGLWRU,'$7===ZHLWHU]XOHLWHQ,FKELWWH
HUIOOWGDVV6,;=DKOXQJHQDQ9HUWUDJVXQWHUQHKPHQOHLVWHWYRQGHQHQLFK
6,;MHZHLOVYRU/DVWVFKULIWHLQ]XJGLHPRQDWOLFKH2QOLQH$EUHFKQXQJDXI
/HLVWXQJHQXQWHU9HUZHQGXQJGHUEHDQWUDJWHQ.UHGLWNDUWHLQ$QVSUXFKQHK
P\SD\OLIHDW]XU9HUIJXQJ]XVWHOOHQE]ZGLHPRQDWOLFKH5HFKQXQJV]X
PHQZHUGHhEHUPHLQHGDPLWYHUEXQGHQHQ9HUSIOLFKWXQJHQZXUGHLFKXQWHU
VDPPHQVWHOOXQJDQGLH$GUHVVHGHV.DUWHQLQKDEHUV]XVHQGHQ6,;VWHOOWGLH
LQIRUPLHUW
PRQDWOLFKH5HFKQXQJV]XVDPPHQVWHOOXQJPLW0DQGDWVUHIHUHQ]YRU/DVW
2.
Ich ermächtige mein kontoführendes Kreditinstitut gem. § 38 Abs 2 Z 5
,FKHUPlFKWLJHPHLQNRQWRIKUHQGHV.UHGLWLQVWLWXWJHP†$EV=
VFKULIWHLQ]XJ]XU9HUIJXQJ,FKHUPlFKWLJH6,;DOOHLP=XVDPPHQKDQJPLW
Bankwesengesetz
und gem. § 8 Abs 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 aus%DQNZHVHQJHVHW]XQGJHP†$EV='DWHQVFKXW]JHVHW]DXV
GHU.UHGLWNDUWHYRQPLU]XHQWULFKWHQGHQ%HWUlJHYRQPHLQHP.RQWRPLWWHOV
drücklich,
SIX Payment Services (Austria) GmbH (SIX) Bankauskünfte
GUFNOLFK6,;3D\PHQW6HUYLFHV$XVWULD*PE+6,;%DQNDXVNQIWHEHU
6(3$/DVWVFKULIWHLQ]X]LHKHQ=XJOHLFKZHLVHLFKPHLQ.UHGLWLQVWLWXWDQGLH
über
meine Bonität und die Deckung auf meinem Konto zu erteilen; ich bin
PHLQH%RQLWlWXQGGLH'HFNXQJDXIPHLQHP.RQWR]XHUWHLOHQLFKELQGDPLW
YRQ6,;DXIPHLQ.RQWRJH]RJHQHQ6(3$/DVWVFKULIWHQHLQ]XO|VHQ
damit
einverstanden, dass SIX, das kontoführende Kreditinstitut und die
HLQYHUVWDQGHQGDVV6,;GDVNRQWRIKUHQGH.UHGLWLQVWLWXWXQGGLH
+LQZHLV,FKNDQQLQQHUKDOEYRQDFKW:RFKHQEHJLQQHQGPLWGHP%HODV
Mitantragsteller
alle im Zusammenhang mit der Benutzung und der Ausstel0LWDQWUDJVWHOOHUDOOHLP=XVDPPHQKDQJPLWGHU%HQXW]XQJXQGGHU$XVVWHO
WXQJVGDWXPGLH(UVWDWWXQJGHVEHODVWHWHQ%HWUDJVYHUODQJHQ(VJHOWHQ
lung
der jeweiligen Kreditkarte erforderlichen Auskünfte an alle KreditinOXQJGHUMHZHLOLJHQ.UHGLWNDUWHHUIRUGHUOLFKHQ$XVNQIWHDQDOOH.UHGLWLQVWLWXWH
GDEHLGLHPLWPHLQHP.UHGLWLQVWLWXWYHUHLQEDUWHQ%HGLQJXQJHQ$OOH=DKOXQ
stitute,
die jeweilige Kreditkartenorganisation MasterCard und/oder Visa,
GLHMHZHLOLJH.UHGLWNDUWHQRUJDQLVDWLRQ0DVWHU&DUGXQGRGHU9LVD$XVNXQIWHL
JHQVLQG
Auskunfteien
(Organisationen, die Auskünfte über meine Bonität geben
HQ2UJDQLVDWLRQHQGLH$XVNQIWHEHUPHLQH%RQLWlWJHEHQN|QQHQXQGDQ
können)
und an alle Vertragsunternehmen, die dem MasterCard Verbund
DOOH9HUWUDJVXQWHUQHKPHQGLHGHP0DVWHU&DUG9HUEXQGXQGRGHUGHP9LVD
YRQPHLQHPXQWHQVWHKHQGHQ%DQNNRQWRHLQ]X]LHKHQ
und/oder
dem Visa Verbund angeschlossen sind, erteilen; und dass Daten,
9HUEXQGDQJHVFKORVVHQVLQGHUWHLOHQXQGGDVV'DWHQGLHPLFKEHWUHIIHQ
die
mich betreffen, soweit dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung,
VRZHLWGLHVIUGLH$EZLFNOXQJGHU*HVFKlIWVEH]LHKXQJLQVEHVRQGHUHIUGHQ
insbesondere
für den Geld- und Zahlungsverkehr, notwendig ist, verarbeitet
*HOGXQG=DKOXQJVYHUNHKUQRWZHQGLJLVWYHUDUEHLWHWXQGPHLQHPNRQWRIK
und
meinem kontoführenden Kreditinstitut sowie den angeschlossenen
UHQGHQ
Hauptkarte
Kreditkartenorganisationen
und Vertragsunternehmen übermittelt werden.
.UHGLWLQVWLWXWVRZLHGHQDQJHVFKORVVHQHQ.UHGLWNDUWHQRUJDQLVDWLRQHQXQG
Hellobank
BNP Paribas Austria AG
Ich
ermächtige SIX gem. § 38 Abs 2 Z 5 Bankwesengesetz und gem.
9HUWUDJVXQWHUQHKPHQEHUPLWWHOWZHUGHQ,FKHUPlFKWLJH6,;JHP†$EV
§
8 Abs 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 ausdrücklich, VersicherungsunterElisabethstraße 22, 5020 Salzburg
=%DQNZHVHQJHVHW]XQGJHP†$EV='DWHQVFKXW]JHVHW]
nehmen
die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit
DXVGUFNOLFK9HUVLFKHUXQJVXQWHUQHKPHQGLHHUIRUGHUOLFKHQ,QIRUPDWLRQHQ]XU
*HOGLQVWLWXW1DPH$QVFKULIW
diese
Auskünfte zu den mit der Karte von ihnen angebotenen Versiche9HUIJXQJ]XVWHOOHQGDPLWGLHVH$XVNQIWH]XGHQPLWGHU.DUWHYRQLKQHQ
rungsleistungen
geben können. Als Vertragsgrundlage für die VersicheDQJHERWHQHQ9HUVLFKHUXQJVOHLVWXQJHQJHEHQN|QQHQ$OV9HUWUDJVJUXQGODJH
rungsleistungen
gelten die Versicherungsbedingungen für PayLife Classic
IUGLH9HUVLFKHUXQJVOHLVWXQJHQJHOWHQGLH9HUVLFKHUXQJVEHGLQJXQJHQIU
Karten,
die ich auf www.paylife.at erhalte.
3D\/LIH&ODVVLF.DUWHQGLHLFKDXIZZZSD\OLIHDWHUKDOWH
,FKVWLPPH]XGDVVLFKDXWRPDWLVFKHLQHQ3,1&RGH SHUV|QOLFKH
DIRAAT2S
,GHQWLILNDWLRQVQXPPHUXQGGDV(LQPDOSDVVZRUW]XU9HULILHGE\9LVDE]Z
%/=
0DVWHU&DUG6HFXUH&RGH5HJLVWULHUXQJLQZHLWHUHU)ROJHIUGLH$NWLYLHUXQJ
GHU2QOLQH$EUHFKQXQJMHZHLOVLQHLQHUVHSDUDWHQ=XVHQGXQJHLQLJH7DJH
QDFK=XVWHOOXQJGHU.DUWHHUKDOWH
,FKELQGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6,;PLFKEHU)HUQNRPPXQLNDWLRQVPLWWHO
LP6LQQHGHV†7HOHNRPPXQLNDWLRQVJHVHW]ZLH]%7HOHIRQ)D[
(0DLO606]X:HUEH]ZHFNHQNRQWDNWLHUW'LHVHV(LQYHUVWlQGQLVNDQQ
,%$1
MHGHU]HLWZLGHUUXIHQZHUGHQ
,FKELQHLQYHUVWDQGHQGDVV6,;PLWPLUEHUGLHYRQPLUEHNDQQW
JHJHEHQH(0DLO$GUHVVHNRPPXQL]LHUW]%bQGHUXQJHQGLHVHU5DKPHQ
Zweitkarte
YHUHLQEDUXQJ
$QVWHOOHGHU=XVWHOOXQJSHU(0DLOZQVFKHLFKGDVV6,;PLWPLU
LQ3DSLHUIRUPNRPPXQL]LHUW6RIHUQLFKNHLQH(0DLO$GUHVVHEHNDQQW
JHJHEHQKDEHHUKDOWHLFK0LWWHLOXQJHQDXWRPDWLVFKLQ3DSLHUIRUP
*HOGLQVWLWXW1DPH$QVFKULIW
EHUPLWWHOW
%/=
2UW'DWXP
X
,%$1
8QWHUVFKULIW$QWUDJVWHOOHU
Vom kontoführenden Geldinstitut auszufüllen
Vom kontoführenden Geldinstitut auszufüllen
,QVWLWXWVYHUPHUNHauptkarte
MD
9ROOMlKULJNHLW
,QVWLWXWVYHUPHUNZweitkarte
QHLQ
QHLQ
*LURNRQWRVHLW
*LURNRQWRVHLW
*LURNRQWRYHUELQGXQJVHLWPHKUDOV-DKUHLQZDQGIUHL
GKLQVEHVRQGHUHNHLQH0DKQXQJZHJHQhEHU]LHKXQJHQ
MD
QHLQ
*LURNRQWRYHUELQGXQJVHLWPHKUDOV-DKUHLQZDQGIUHL
GKLQVEHVRQGHUHNHLQH0DKQXQJZHJHQhEHU]LHKXQJHQ
MD
QHLQ
'XUFKVFKQLWWOLFKHPRQDWOLFKH(LQJlQJH(85
DXIGHP$EUHFKQXQJVNRQWRLQ+|KHYRQ
7HO1UEHL5FNIUDJHQ
'XUFKVFKQLWWOLFKHPRQDWOLFKH(LQJlQJH(85
DXIGHP$EUHFKQXQJVNRQWRLQ+|KHYRQ
1DPHGHV]XVWlQGLJHQ6DFKEHDUEHLWHUV
2UW'DWXP
7HO1UEHL5FNIUDJHQ
1DPHGHV]XVWlQGLJHQ6DFKEHDUEHLWHUV
2UW'DWXP
*HVFKlIWVVWHOOHQQXPPHUPD[IQI=LIIHUQ
(VZLUGEHVWlWLJWGDVVGHU$QWUDJVWHOOHULP6LQQHGHV†$EVDXQGH
%:*E]Z$UW$EVOLWDELVFGHU5LFKWOLQLH(*LGHQWLIL]LHUWZXUGH
*HVFKlIWVVWHOOHQQXPPHUPD[IQI=LIIHUQ
(VZLUGEHVWlWLJWGDVVGHU$QWUDJVWHOOHULP6LQQHGHV†$EVDXQGH
%:*E]Z$UW$EVOLWDELVFGHU5LFKWOLQLH(*LGHQWLIL]LHUWZXUGH
*HOGLQVWLWXWVVWHPSHOXQG8QWHUVFKULIWHQ
*HOGLQVWLWXWVVWHPSHOXQG8QWHUVFKULIWHQ
MD
9ROOMlKULJNHLW
KA10-Version 11 09/2015 Internet MV Seite 3 von 3
8
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die von SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) herausgegebenen Kreditkarten
1.
2.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.4.1.
3.4.2.
3.4.3.
3.4.4.
3.4.5.
4.
4.1.
Vertragsabschluss:
Der Kreditkartenvertrag kommt durch Zustellung
der Kreditkarte (kurz Karte) an den Karteninhaber zustande (§ 864 Abs 1 ABGB). Der Karteninhaber ist verpflichtet, Falschprägungen seines
Namens auf der Karte sofort zu melden. Eine
Falschprägung des Namens ändert jedoch nichts
an der Haftung des Karteninhabers für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. Der Karteninhaber ist verpflichtet,
die Karte unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld mit der gleichen Unterschrift wie auf dem Kreditkartenantrag zu unterzeichnen. Dem Karteninhaber wird eine
persönliche Identifikationsnummer (kurz PIN) in
einem Kuvert getrennt von der Karte übermittelt.
Nachdem der Karteninhaber das Kuvert geöffnet
und die PIN zur Kenntnis genommen hat, ist die
mit dem Kuvert übermittelte Aufzeichnung der
PIN zu vernichten.
Eigentum an der Karte:
Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im
Eigentum von SIX. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Karteninhabers an der Karte ist ausgeschlossen.
Vertragsdauer und Beendigung:
Vertragsdauer:
Der Kreditkartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die jeweilige Karte ist jedoch nur
bis zum Ablauf der eingeprägten Gültigkeitsdauer gültig.
Erneuerung der Karte:
SIX ist verpflichtet, dem Karteninhaber eine neue
Karte für eine weitere Gültigkeitsperiode auszustellen, wenn der Karteninhaber nicht bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt.
Austausch der Karte:
Wünscht der Karteninhaber während der Gültigkeitsdauer einer Karte, aus welchem Grund auch
immer, einen Austausch seiner Karte, hat er SIX
ein Entgelt gemäß Punkt 18.11. zu bezahlen.
Dieses Entgelt schuldet der Karteninhaber jedoch nicht, wenn der Austausch aufgrund eines
SIX zurechenbaren Defektes oder eines sonstigen SIX zurechenbaren Grundes für den Austausch der Karte notwendig ist.
Beendigung:
Auflösung durch den Karteninhaber:
Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
oder vor Inkrafttreten einer von SIX gemäß
Punkt 15.1. bekannt gegebenen Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der
Kartenvertrag vom Karteninhaber mit sofortiger
Wirkung schriftlich aufgelöst werden. Mit dem
Einlangen bei SIX wird die Kündigung oder sofortige Auflösung wirksam. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers werden durch
die Kündigung oder sofortige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen.
Auflösung durch SIX:
SIX ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter
Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist
zu kündigen. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass die Kündigung in Papierform oder
auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen kann, sofern dies mit dem Karteninhaber
vereinbart wurde. SIX ist ferner berechtigt, das
Vertragsverhältnis mit dem Karteninhaber vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die
Karte durch jedes Vertragsunternehmen einziehen zu lassen, wenn ein beträchtlich erhöhtes
Risiko besteht, dass der Karteninhaber seinen
Zahlungsverpflichtungen auf Grund dieses Vertrages nicht nachkommen kann.
Im Falle der Beendigung des Kartenvertrages –
aus welchem Grund auch immer – ist das Jahresentgelt dem Karteninhaber anteilig rückzuerstatten.
Mit der Vertragsauflösung endet auch die Berechtigung, die Karte zu verwenden und/oder mit
den Kartendaten Rechtsgeschäfte mit Vertragsunternehmen abzuschließen.
Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses
ist die Karte unverzüglich SIX herauszugeben.
Rechte des Karteninhabers:
Verwendung der Karte an Zahlungsterminals
Die Karte berechtigt den Karteninhaber, von Vertragsunternehmen der jeweiligen Kreditkartenor-
4.2.
4.3.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
ganisation durch Vorlage der Karte (darunter versteht man zum Beispiel das Einstecken oder kontaktlose Vorbeiziehen der Karte in ein/an einem
Zahlungsterminal) ohne Barzahlung alle von diesen – auch über entsprechend gekennzeichnete
Selbstbedienungseinrichtungen – gewöhnlich angebotenen Leistungen (zB Waren, Dienstleistungen oder Bargeldbezüge) zu beziehen. Die Bezahlung und die Bezüge können je nach Art des
Grundgeschäftes und nach Art des Bezuges mit
einem Höchstbetrag begrenzt werden. So sind
zum Beispiel Bargeldbezüge mit einem Höchstbetrag gemäß Punkt 18.1. beschränkt.
Verwendung der Karte im Fernabsatz
Die Karte berechtigt den Karteninhaber, von Vertragsunternehmen ohne Vorlage der Karte und
ohne Barzahlung deren Leistungen im Rahmen
des Fernabsatzes (§ 5a KSchG) über schriftliche
oder telefonische Bestellungen zu beziehen, falls
dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Dies gilt auch für den Abschluss von
Rechtsgeschäften im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes (e-Commerce,
m-Commerce). Dabei ist Punkt 5.3. auf jeden Fall
zu beachten.
Verwendung der Karte bei Selbstbedienungseinrichtungen
Der Karteninhaber ist berechtigt, entsprechend
gekennzeichnete Selbstbedienungseinrichtungen
zum Bezug von Leistungen bis zu einer Höchstgrenze, die je nach Selbstbedienungseinrichtung
verschieden sein kann, zu benützen und die damit
verbundenen Zahlungen mit der Karte zu leisten.
Bei Selbstbedienungseinrichtungen hängt die
Höchstgrenze von den technischen Einrichtungen, den getroffenen Vereinbarungen und der
Bonität des Karteninhabers ab.
Pflichten des Karteninhabers:
Insoweit die Anweisung durch Unterschrift des
Karteninhabers erfolgt, hat diese der Unterschrift
auf der Karte zu entsprechen. Eine abweichende
Unterschrift des Karteninhabers ändert nicht die
Haftung des Karteninhabers für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten.
Der Karteninhaber ist nur solange berechtigt, die
Karte oder die Kartendaten für Zahlungszwecke
zu verwenden, als
• das Vertragsverhältnis aufrecht,
• die Karte gültig und
• er in der Lage ist, die mit der Karte eingegangenen Verpflichtungen gemäß Punkt 11. rechtzeitig
zu erfüllen und zu diesem Zweck während der
Vertragsdauer einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften aufrecht erhält und für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge trägt.
Zahlungsanweisungen auf elektronischem Weg
darf der Karteninhaber nur in sicheren Systemen
durchführen, die dem Zweck dienen, die Daten
des Karteninhabers und seine personalisierten
Sicherheitsmerkmale vor der Ausspähung und
missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu
schützen. Als sicheres System gilt derzeit das 3-D
Secure Verfahren (Verified by Visa bzw MasterCard Secure Code). Im Rahmen des 3-D Secure
Verfahrens wird der Karteninhaber mittels eines
selbstgewählten Passworts zweifelsfrei als rechtmäßiger Karteninhaber identifiziert.
Die Registrierung zum 3-D Secure Verfahren ist
kostenlos auf www.paylife.at möglich. So der Karteninhaber im 3-D Secure Verfahren registriert ist,
ist ihm die Verwendung dieses sicheren Verfahrens bei Vertragsunternehmen, die ebenfalls das
3-D Secure Verfahren anbieten, möglich.
Unabhängig davon, ob der Händler (das Vertragsunternehmen) das 3-D Secure Verfahren
anbietet oder nicht, ist der Karteninhaber bei der
Datenweitergabe dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Daten nur mit dem Verbindungsprotokoll
https (Hyper Text Transfer Protocol Secure) übertragen werden.
Warnhinweis: Aus Sicherheitsgründen behält sich
SIX vor, Transaktionen technisch nicht durchzuführen, falls kein für die jeweilige Transaktion sicheres System verwendet wird. SIX wird dem
Karteninhaber in diesem Fall jedoch die Möglichkeit einräumen, sich im Rahmen einer solchen
Transaktion für das von SIX zu diesem Zeitpunkt
bekannt gegebene sichere System zu registrieren
und dieses zu nutzen.
Der Karteninhaber ist zur Zahlung des Jahresentgeltes verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts an-
5.5.
6.
6.1.
6.2.
6.3.
7.
8.
8.1.
8.2.
deres vereinbart wurde, ist das Jahresentgelt jeweils am Ersten des Monats fällig, der
dem in der Gültigkeitsdauer angegebenen
Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer
auf der Karte 08/Jahr eingeprägt, ist das
Jahresentgelt jeweils am 1.9. fällig).
SIX ist berechtigt, jederzeit Erhebungen über
die Bonität des Karteninhabers durchzuführen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, SIX
die für diese Erhebungen notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung
zu stellen.
Anweisung, Blankoanweisungen:
Anweisung: Bezieht der Karteninhaber unter
Verwendung der Karte oder der Kartendaten
die Leistung eines Vertragsunternehmens,
so ist er verpflichtet, SIX unwiderruflich anzuweisen, den vom Vertragsunternehmen
dem Karteninhaber in Rechnung gestellten
Betrag zu bezahlen. SIX nimmt bereits jetzt
die Anweisung an. Der Karteninhaber verpflichtet sich, SIX den angewiesenen Betrag
zu ersetzen, ohne Einwendungen aus dem
Grundgeschäft (mit dem Vertragsunternehmen) zu erheben.
Die Anweisung erfolgt unwiderruflich durch
Eingabe der PIN, oder Unterfertigung eines
Leistungsbeleges oder Betätigung der dafür
vorgesehenen technischen Einrichtung (zB
das Drücken der OK-Taste von Zahlungsterminals), oder durch sonstige Verwendung
der Karte oder Kartendaten ohne Eingabe
der PIN oder Unterfertigung eines Leistungsbeleges zu Zahlungszwecken (an Zahlungs statt) bei Zahlungsterminals (zB bei
kontaktlosem Vorbeiziehen der Karte an einem Zahlungsterminal) oder anderen technischen Geräten (zB Telefon, Fax), soweit in
besonderen Geschäftsbedingungen nichts
anderes bestimmt ist.
Hinweis: Verlangt die technische Einrichtung, über welche die Transaktion erfolgt,
die Eingabe der PIN, so ist eine Anweisung
nur möglich, wenn vom Karteninhaber die
PIN eingegeben wird.
Blankoanweisungen: Im Fall der Abgabe
einer Anweisungserklärung, die keinen konkreten Rechnungsbetrag umfasst, haftet der
Karteninhaber für die Bezahlung des vom
Vertragsunternehmen bei SIX eingereichten
Betrages. Der Karteninhaber hat jedoch in
einem solchen Fall den Anspruch auf Erstattung, wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen
Ausgabeverhalten, den Bedingungen des
Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise
hätte erwarten können. Der Karteninhaber
ist auf Verlangen von SIX zum Nachweis
dieser Umstände verpflichtet. Den Anspruch
auf Erstattung hat der Karteninhaber gegenüber SIX jedoch innerhalb von acht Wochen
nach Zustellung der Abrechnung (Punkt 11.)
geltend zu machen.
Achtung: Solche Blankoanweisungen werden zB von Hotels und Leihwagenunternehmen verlangt. Bitte kontrollieren Sie in
diesem Fall besonders genau den abgeschlossenen Vertrag und dessen Abrechnung!
Meinungsverschiedenheiten zwischen
dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen:
Der Karteninhaber hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährleistungsansprüche),
ausschließlich direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. SIX gegenüber besteht
auch in diesen Fällen die Verpflichtung, den
von SIX dem Vertragsunternehmen bezahlten Betrag zu ersetzen und die monatlichen
Abrechnungen gemäß Punkt 11. zu begleichen.
Verwendbarkeit der Karte, Haftung von
SIX:
SIX hat keinen Einfluss darauf, ob einzelne
Vertragsunternehmen die Karte akzeptieren.
Bedient der Karteninhaber eine Selbstbedienungseinrichtung falsch, kann die Karte aus
Sicherheitsgründen eingezogen werden.
Fassung Dezember 2012, Stand April 2015
Diesem Sicherheitsmechanismus stimmt der
Karteninhaber zu.
9.
Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers:
9.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung der
Karte die Bedingungen für deren Ausgabe und
Nutzung, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind, einzuhalten. Er ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt
der Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Karte und die PIN vor unbefugtem
Zugriff zu schützen.
9.2. Der Karteninhaber ist dabei insbesondere verpflichtet, die Karte sorgfältig und von der PIN, die
geheim zu halten ist, getrennt zu verwahren.
Keine sorgfältige Verwahrung ist insbesondere:
• die Aufbewahrung der Karte in einer Weise,
dass Dritte an ihr ohne erheblichen Aufwand unbefugt Gewahrsame erlangen können;
• die gemeinsame Verwahrung von Karte und
PIN;
• die Aufzeichnung der PIN auf der Karte;
• die Verwendung von Karte und Kartendaten für
andere Zwecke als die des Zahlungsverkehrs;
• die Weitergabe der Karte oder der Kartendaten
an Dritte, es sei denn zum Zweck einer Zahlung
in einem Umfang, wie er für die Zahlung unbedingt notwendig ist, an das Vertragsunternehmen und dessen Mitarbeiter. Auf keinen Fall darf
die PIN bekannt gegeben werden. Bei der Verwendung der PIN und der Kartendaten ist darauf
zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden können.
9.3. Sobald der Karteninhaber Kenntnis von Verlust,
Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder
sonstiger nicht von ihm autorisierter Nutzung der
Karte oder der Kartendaten erlangt, hat er dies
SIX unverzüglich anzuzeigen, wobei die PIN
Mitarbeitern der SIX nicht bekannt gegeben werden darf. Für diese Anzeige stellt SIX eine Telefonnummer zur Verfügung, die 24 Stunden, 7
Tage pro Woche zu erreichen ist (Punkt 10.1.).
9.4. Stellt der Karteninhaber fest, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war oder fehlerhaft
durchgeführt wurde, so hat er SIX
unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte
Verzögerung, nach Feststellung zu unterrichten,
wenn er eine Berichtigung dieses Zahlungsvorgangs von SIX verlangt (Rügeobliegenheit). Die
Frist für den Karteninhaber zur Unterrichtung der
SIX zur Erwirkung einer Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung
oder Gutschrift. Andere Ansprüche des Karteninhabers gegen SIX oder das Vertragsunternehmen bleiben davon unberührt.
9.5. Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge:
9.5.1. SIX hat dem Karteninhaber im Falle eines nicht
autorisierten Zahlungsvorganges unverzüglich,
nachdem SIX Kenntnis davon erlangt hat, den
Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorganges durch Richtigstellung der Abrechnung zu erstatten. Wurde der in der Abrechnung aufscheinende Betrag eines nicht autorisierten
Zahlungsvorganges von SIX bereits eingezogen
oder vom Karteninhaber bezahlt, so ist SIX verpflichtet, diesen Betrag dem Karteninhaber unverzüglich durch Gutschrift auf sein SIX bekannt
gegebenes Konto zur Verfügung zu stellen.
9.5.2. Beruht der nicht autorisierte Zahlungsvorgang
auf der missbräuchlichen Verwendung der Karte
oder der Kartendaten, so ist der Karteninhaber
SIX zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der SIX infolge des nicht autorisierten
Zahlungsvorganges entstanden ist, wenn er ihn
in betrügerischer Absicht ermöglicht hat oder
durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der Karte oder der Kartendaten herbeigeführt hat. Wurden diese Pflichten
und Bestimmungen vom Karteninhaber nur leicht
fahrlässig verletzt, so ist seine Haftung für den
Schaden auf den Betrag von EUR 150,00 beschränkt. Bei einer allfälligen Aufteilung der
Schadenstragung zwischen SIX und dem Karteninhaber sind insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die Umstände, unter denen der Verlust, Diebstahl oder
die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments stattgefunden hat, zu berücksichtigen.
9.5.3. Erfolgte die nicht autorisierte Verwendung der
Karte oder der Kartendaten, nachdem der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung oder eine andere nicht
autorisierte Nutzung der Karte oder der Kartendaten SIX angezeigt hat, so ist Punkt 9.5.2. nicht
anzuwenden.
10.
Sperre der Karte:
10.1. Der Karteninhaber ist jederzeit berechtigt, die
Sperre seiner Karte zu verlangen. In den Fällen
des Punktes 9.3. ist der Karteninhaber verpflichtet, die Sperre seiner Karte zu verlangen. Dafür
stellt SIX die international erreichbare Sperrnotrufnummer +43 (0)1 717 01- 4500, die an 7 Tagen
pro Woche, 24 Stunden pro Tag erreichbar ist, zur
Verfügung. SIX ist verpflichtet, in beiden Fällen
die Karte zu sperren.
10.2. SIX ist berechtigt, die Karte ohne Mitwirkung des
Karteninhabers zu sperren, wenn
10.2.1. objektive Gründe im Zusammenhang mit der
Sicherheit der Karte, der Kartendaten oder der
Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen,
10.2.2. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte oder Kartendaten besteht oder
10.2.3. ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der
Karteninhaber seinen gegenüber SIX aus der
Verwendung der Karte oder Kartendaten entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
10.3. Wurde eine Karte in den Fällen des Punktes 10.
von SIX gesperrt, hat der Karteninhaber jederzeit
die Möglichkeit, die Aufhebung der Sperre oder
die Ausstellung einer neuen Karte zu beantragen,
sofern die Gründe für die Sperre nicht mehr vorliegen oder niemals vorgelegen sind.
10.4. Die Sperre erfolgt für den Karteninhaber kostenlos.
10.5. Wurde die Karte gesperrt, so sind Vertragsunternehmen berechtigt, die Karte einzuziehen, womit
der Karteninhaber einverstanden ist.
10.6. Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte darf vom Karteninhaber nicht mehr
verwendet werden und ist entwertet an SIX zu
senden.
11.
Abrechnung:
11.1. Hat der Karteninhaber innerhalb des letzten Abrechnungszeitraumes Leistungen mit der Karte in
Anspruch genommen, erhält er zumindest einmal
pro Monat eine Abrechnung über diese Leistungen. Der Karteninhaber kann für die Übermittlung
der Monatsabrechnung zwischen der Zusendung
in Papierform oder der Zugänglichmachung als
Download von der Homepage my.paylife.at wählen. Sofern der Karteninhaber eine Zusendung
der Monatsabrechnung in Papierform verlangt, ist
SIX berechtigt, dafür einen angemessenen
Kostenersatz in Rechnung zu stellen (Punkt
18.10.). SIX ist nicht berechtigt, diesen Kostenersatz in Rechnung zu stellen, wenn der Karteninhaber angibt, dass er über keine Einrichtungen
verfügt, um sich Zugang zur Homepage der SIX
zu verschaffen. Besteht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB mit dem Karteninhaber
bereits ein aufrechtes Vertragsverhältnis, so
kommt die jeweils bisher vereinbarte Übermittlungsart zur Anwendung. Der Karteninhaber kann
jederzeit verlangen, dass die jeweilige Übermittlungsart geändert wird. Nach Einlangen seines
Änderungsantrages wird binnen einer Woche die
Monatsabrechnung künftig auf die jeweils andere
Übermittlungsart mitgeteilt oder zugänglich gemacht.
11.2. Der in der Abrechnung aufscheinende Betrag ist
sofort zur Zahlung fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen. Der Karteninhaber beauftragt
SIX, den Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen,
Entgelten sowie das Jahresentgelt von dem von
ihm angegebenen Bankkonto einzuziehen. Für
die Inanspruchnahme von Bargeldauszahlungen
wird ein Entgelt verrechnet, dessen Höhe in Punkt
18.2. bestimmt ist. SIX ist berechtigt, für die Bearbeitung von Kreditkartentransaktionen dem Karteninhaber ein Manipulationsentgelt in Rechnung
zu stellen (Punkt 18.4.). Der Karteninhaber verpflichtet sich, jede Änderung seiner Bankverbindung SIX sofort bekannt zu geben und seiner
Bank einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften
im Sinne des Punktes 5.2. für das neue Konto zu
erteilen.
11.3. Für die Zurverfügungstellung einer Kopie der Abrechnung sowie einer Kopie des Leistungsbelegs
zu einer in der Abrechnung enthaltenen Zahlungstransaktion ist SIX berechtigt, Entgelte gemäß
Punkt 18.8. und 18.9. in Rechnung zu stellen.
12.
Fremdwährung:
Die Rechnungslegung durch SIX (Punkt 11.)
erfolgt in Euro. Rechnungen eines Vertragsunternehmens, die auf eine Fremdwährung lauten,
werden zu einem von SIX gebildeten und auf der
Homepage von SIX www.paylife.at abrufbaren
Kurs in
13.
14.
14.1.
14.2.
15.
15.1.
15.2.
15.3.
Euro umgerechnet. SIX sagt zu, dass der
von ihr gebildete Kurs für den Karteninhaber
gleich oder günstiger ist als der in Punkt
18.5. genannte Referenzwechselkurs für
dieselbe Währung zum selben Tag. An den
Karteninhaber werden nicht nur Erhöhungen, sondern auch Senkungen des Wechselkurses weitergegeben. Der Stichtag der
Umrechnung ist der dem Buchungstag vorangegangene Bankwerktag. Der Buchungstag ist der in der Abrechnung („Monatsabrechnung“) in der Spalte „Buchung am“
aufscheinende Tag der konkreten Transaktion.
Zahlungsverzug:
Gerät der Karteninhaber mit der Bezahlung
der Abrechnung in Verzug, so ist SIX berechtigt,
• den Ersatz der durch den Verzug entstandenen Spesen gemäß Punkt 18.3. für jede
Rücklastschrift sowie Kosten der Mahnungen gemäß Punkt 18.7. sowie
• Verzugszinsen vom jeweils aushaftenden
Betrag, deren Höhe in Punkt 18.6. geregelt
ist, zu fordern.
Partner-/Zusatzkarten:
Werden zur Hauptkarte Partner/Zusatzkarten ausgegeben, so haften der
Hauptkarteninhaber und der Partner/Zusatzkarteninhaber solidarisch für alle
Verpflichtungen, die sich aus dem Partner/Zusatzkartenvertrag ergeben, insbesondere
für die rechtzeitige Bezahlung der Abrechnung.
Der Hauptkarteninhaber ist berechtigt, die
Partner-/Zusatzkarte betreffende Erklärungen ohne Zustimmung des Partner/Zusatzkarteninhabers rechtswirksam SIX
gegenüber abzugeben. Dies ändert jedoch
nichts an der solidarischen Haftung des
Hauptkarteninhabers für Verbindlichkeiten,
die der Partner-/Zusatzkarteninhaber nach
Zugang einer derartigen Erklärung bei SIX
eingegangen ist; die solidarische Haftung
besteht auch für den Fall weiter, dass der
Hauptkartenvertrag, nicht aber der Partner/Zusatzkartenvertrag, aufgelöst wurde.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Leistungsumfangs und
der Entgelte:
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
und des Leistungsumfangs werden dem Karteninhaber in Papierform an die von ihm
selbst gegenüber SIX zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Hat
der Karteninhaber mit SIX ausdrücklich die
Korrespondenz mit E-Mail vereinbart, erfolgt
die Verständigung an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene E-MailAdresse. Die Änderungen der Geschäftsbedingungen und des Leistungsumfangs gelten
als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht
innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung
widerspricht. Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (zB Einführung oder Änderung
von Gesetzen, Urteile von Gerichten) können für SIX zu Folge haben, dass die Geschäftsbedingungen angepasst werden
müssen. SIX sichert jedoch zu, ihre Hauptleistungspflicht aus dem Kreditkartenvertrag
nicht mit dieser Vorgehensweise einzuschränken.
Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber in Papierform an die von ihm
selbst gegenüber SIX zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Hat
der Karteninhaber mit SIX ausdrücklich die
Korrespondenz mit E-Mail vereinbart, erfolgt
die Verständigung an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene E-MailAdresse. Die Änderungen der Entgelte gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber
nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung widerspricht. Die Erhöhung von Entgelten ist mit höchstens 10 % des zuletzt gültigen Entgelts begrenzt. Die Reduzierung von
Entgelten ist unbeschränkt möglich.
SIX verpflichtet sich, bei Übersendung der
Änderungen schriftlich auf die Zwei-MonatsFrist und auf die Auslegung des Verhaltens
des Karteninhabers hinzuweisen. Dabei ist
dem Karteninhaber bekannt zu geben, dass
das ungenutzte Verstreichen der Frist zur
Annahme der geänderten Geschäftsbedingungen führt. SIX verpflichtet sich, den Karteninhaber darauf hinzuweisen, dass er das
Fassung Dezember 2012, Stand April 2015
Recht hat, den Kreditkartenvertrag vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
15.4. Abweichend von Punkt 15.1. bis 15.3. ist
SIX berechtigt, Änderungen von Wechselkursen
oder Zinssätzen gemäß Punkt 18.5. und 18.6.
ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers anzuwenden, wenn sich der Referenzwechselkurs gemäß Punkt 18.5. oder Referenzzinssatz gemäß Punkt 18.6. ändern. Sonstige
Änderungen von Zinssätzen werden dem Karteninhaber so rasch wie möglich in
Papierform oder auf anderen dauerhaften Datenträgern, sofern dies vorher mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, bekannt gegeben.
16.
Änderung der Adresse und der E-MailAdresse des Karteninhabers:
Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung
seiner Adresse (E-Mail-Adresse) SIX schriftlich
bekannt zu geben. Hat der Karteninhaber seine
Adresse (E-Mail-Adresse) geändert, die Änderung aber SIX nicht mitgeteilt, so wird eine Erklärung von SIX gegenüber dem Karteninhaber zu
dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem sie ohne
die Adressänderung (Änderung der E-MailAdresse) bei regelmäßiger Beförderung dem
Karteninhaber an der bekannten Adresse (EMail-Adresse) zugegangen wäre.
17.
Anzuwendendes Recht:
17.1. Es gilt österreichisches Recht.
17.2. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die mit
Unternehmern im Sinn des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere
Stadt, vereinbart.
17.3. Bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Sinn des
§ 1 KSchG abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.
Zinsen, Entgelte, Kostenersatz, Betrags- und
Haftungsgrenzen:
18.1. Höchstgrenze gemäß Punkt 4.1.: EUR 1.200,00
(für jeweils sieben Tage)
18.2. Bargeldauszahlungsentgelt gemäß Punkt 11.:
3,3 %, mindestens EUR 3,50
18.3. Rücklastschriftspesen: die jeweils in Rechnung
gestellten Bankspesen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 3,00
18.4. Manipulationsentgelt gemäß Punkt 11.: 1,65 %
18.5. Referenzwechselkurs gemäß Punkt 12.: Verkauf
Fremdwährung der UniCredit Bank Austria AG
18.6. Verzugszinssatz gemäß Punkt 13.: 10 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz (= Referenzzinssatz) der Oesterreichischen Nationalbank
18.7. Mahnspesen: 1. Mahnung EUR 20,00
2. Mahnung EUR 40,00
jede weitere Mahnung EUR 60,00
18.8. Entgelt für Kopie der Abrechnung gemäß
Punkt 11.: EUR 1,50
18.9. Entgelt für Kopie des Leistungsbelegs gemäß
Punkt 11.: EUR 3,50
18.10. Kostenersatz für Übermittlung der Monatsabrechnung in Papierform gemäß Punkt 11.1.: EUR 1,10
18.11. Entgelt für den Kartentausch gemäß Punkt 3.3.:
EUR 9,00
18.12. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln selbst zu
tragen.
19.
Warnhinweis:
19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren Leistungen unter Verwendung der
Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte verrechnen
(etwa Geldausgabeautomaten in den USA).
Dies ist im Inland nicht erlaubt, SIX hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über allenfalls verrechnete
Entgelte zu informieren.
19.2. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere
im Ausland), die die Karte für die Zahlung
nur dann akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich identifiziert (etwa durch
Vorlage eines Lichtbildausweises). SIX empfiehlt daher, neben der Karte stets einen
Lichtbildausweis mitzuführen. SIX rät insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen.
19.3. Technische Störungen, die auftreten, bevor
der Auftrag bei SIX eingelangt ist, können in
Einzelfällen dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Störungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung
einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen können dazu führen, dass ein
Zahlungsauftrag SIX nicht zugeht. Dies hat
zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch SIX erfolgt.
Fassung Dezember 2012, Stand April 2015
Besondere Geschäftsbedingungen für den von SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) angebotenen Dienst „Info SMS“
Präambel
Die „Info SMS“ dient dem Karteninhaber als zusätzliches Sicherheitselement und zur schnellen Information über seine mit der Kreditkarte (kurz: Karte) bei Vertragsunternehmen von
SIX in Anspruch genommenen Waren- und Dienstleistungen. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von
SIX herausgegebene Kreditkarten (kurz: AGB) in der jeweils geltenden Fassung, die dem zwischen dem Karteninhaber und SIX geschlossenen Kreditkartenvertrag zugrunde
liegen. Die BGB regeln ausschließlich die Nutzung des von SIX angebotenen Dienstes „Info SMS“. Die unentgeltlichen Informationspflichten nach dem Zahlungsdienstegesetz, die
Geltung der AGB und der Informationen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß §§ 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG
bleiben davon unberührt.
1.
Registrierung:
Die Registrierung des Karteninhabers erfolgt auf dem
Kartenantrag, Online auf der Website my.paylife.at
oder mit einem gesonderten Formular. Der Karteninhaber kann dieses Formular bei seinem kontoführenden Kreditinstitut beziehen. Dieses Formular hat
der Karteninhaber ausgefüllt in Papierform oder Online an SIX zu übermitteln. Der Karteninhaber hat
neben seinen persönlichen Daten, zwingend eine
gültige Mobiltelefonnummer anzugeben, an die die
„Info SMS“ versendet wird.
2.
Vertragsdauer und Beendigung:
2.1. Vertragsdauer:
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen.
2.2. Beendigung:
2.2.1. Auflösung durch den Karteninhaber:
Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Für die Auflösung ist kein Grund oder die Einhaltung
einer besonderen Form erforderlich. Der Karteninhaber kann seine Erklärung schriftlich (auch per E-Mail)
oder telefonisch an SIX übermitteln. SIX stellt die
notwendigen Kontaktdaten auf der Website
www.paylife.at zur Verfügung.
2.2.2. Mit dem Einlangen bei SIX wird die Auflösung des
Vertragsverhältnisses wirksam. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers werden dadurch
nicht berührt und sind zu erfüllen.
2.2.3. Auflösung durch SIX:
Das Vertragsverhältnis erlischt mit Beendigung des
Kreditkartenvertrages.
3.
Rechte des Karteninhabers:
3.1. Der Karteninhaber erhält nach einer durchgeführten
Zahlungstransaktion (kurz: Transaktion) mit seiner
Karte bei einem Vertragsunternehmen oder nach einer Bargeldbehebung mit seiner Karte bei einem
Geldausgabeautomaten eine „Info SMS“, sofern die
vorgenommene Transaktion Online autorisiert (zB
bei Transaktionen über EUR 150,00) wurde. Erfolgte
keine Online Autorisierung ist ein Versand der „Info
SMS“ nicht möglich.
3.2.
3.3.
4.
4.1.
4.2.
5.
5.1.
5.2.
Mit der „Info SMS“ wird dem Karteninhaber die Höhe
der vorgenommenen Transaktion mitgeteilt.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, dass bei einzelnen Vertragsunternehmen (zB Hotels, Autovermietungen) der in der „Info SMS“ genannte Betrag vom
tatsächlich abgebuchten Betrag abweicht, da vom
Vertragsunternehmen eine Vorautorisierung vorgenommen wurde. Der tatsächlich abgebuchte Betrag
wird auf der Monatsabrechnung in Euro ausgewiesen.
Sollte das Mobiltelefon des Karteninhabers im Zeitpunkt des Versandes ausgeschalten sein, wird – abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber – die „Info SMS“
nach Einschalten des Mobiltelefons übermittelt.
Pflichten des Karteninhabers:
Der Karteninhaber ist zur Zahlung des monatlichen
Entgeltes gemäß Punkt 10.1. der BGB verpflichtet.
Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde,
wird das monatliche Entgelt auf der Monatsabrechnung unter der Bezeichnung „Info SMS“ ausgewiesen
und ist zusammen mit dieser zur Zahlung fällig.
Erhält der Karteninhaber eine „Info SMS“, obwohl er
seine Karte nicht verwendet hat, kann dies auf eine
missbräuchliche oder sonstige nicht autorisierte Verwendung der Karte hinweisen. In diesem Fall wird
dem Karteninhaber empfohlen, seiner Verpflichtung
gemäß § 36 Abs 2 ZaDiG nachzukommen, und den
Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung
oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte
unverzüglich SIX anzuzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt hat. SIX stellt die notwendigen Kontaktdaten auf der Website www.paylife.at zur Verfügung. Die
Berichtigungsansprüche des Karteninhabers gemäß
Punkt 9.4. der AGB bleiben davon unberührt.
Haftung von SIX für Verfügbarkeit:
Unbeschadet von Haftung der SIX gemäß Punkt 8.
der AGB nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass
SIX keinen Einfluss auf die technischen Funktionen
der in den Versand der „Info SMS“ eingebundenen
Unternehmen (zB Netzbetreiber) hat und deshalb
nicht in der Lage ist, technische Störungen in diesen
Bereichen zu verhindern.
Die Auswahl des Mobilfunkbetreibers obliegt aus-
schließlich dem Karteninhaber.
Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen, des Leistungsumfangs und der
Entgelte:
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, des
Leistungsumfanges sowie der Entgelte werden
dem Karteninhaber an die SIX zuletzt bekannt
gegebene Adresse (E-Mail-Adresse) zur Kenntnis gebracht. Diese Verständigung hat in Papierform oder, sofern dies vorher mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) zu erfolgen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes 15. der AGB sinngemäß.
7.
Änderung der Mobiltelefonnummer:
Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung
seiner Mobiltelefonnummer SIX schriftlich (auch
per E-Mail) bekannt zu geben. Die Bestimmung
des Punktes 16. der AGB bleibt hiervon unberührt.
8.
Unentgeltliche Informationspflichten der
SIX:
Durch diese Art der Kommunikation werden die
unentgeltlichen Informationspflichten der SIX gegenüber dem Karteninhaber, die sich aus dem
Zahlungsdienstegesetz und den AGB ergeben
nicht eingeschränkt.
9.
Anzuwendendes Recht:
Es gilt österreichisches Recht.
10.
Entgelte und Kostenersatz:
10.1. Monatliches Entgelt gemäß Punkt 4.1. EUR 1,00.
Für Karteninhaber der PayLife Black und PayLife
Platinum MasterCard ist das Service „Info SMS“
unentgeltlich.
10.2. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung seines Mobiltelefons (inklusive allfälliger
Roaming-Kosten bei Erhalt der „Info SMS“ im
Ausland) selbst zu tragen.
6.
Fassung April 2013