Jetzt Kreditkarte beantragen
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In 8 Schritten zu Ihrer PayLife Classic Karte SIX Payment Services (Austria) GmbH 3RVWIDFK$:LHQ 7HOHIRQ 7HOHID[ NUHGLWNDUWH#SD\OLIHDWZZZSD\OLIHDW Paketlösung $QPHUNXQJVIHOGYRPNRQWRIKUHQGHQ*HOGLQVWLWXWDXV]XIOOHQ %HL)D[%HVWHOOXQJELWWH2ULJLQDODQWUDJQDFKUHLFKHQ 1 Name des Kartenantragstellers Ich beantrage die Ausstellung einer Hauptkarte PayLife Classic Visa oder PayLife Classic MasterCard®zum Jahresentgelt von EUR 22, 22,–* ,FKQHKPH]XU.HQQWQLVGDVVLFKGLH3D\/LIH&ODVVLF.DUWHQXUELV ]XU+|KHGHVYHUHLQEDUWHQ9HUIJXQJVUDKPHQV(85±SUR $EUHFKQXQJVSHULRGHHLQVHW]HQNDQQ 6ROOWHQ6LHEHUHLWVHLQH3D\/LIH&ODVVLF.DUWHEHVLW]HQXQGGLH $XVVWHOOXQJHLQHU]ZHLWHQ3D\/LIH&ODVVLF.DUWHZQVFKHQIDKUHQ 6LHELWWHPLW6FKULWWIRUW * Dieses Jahresentgelt übernimmt die Hellobank für Sie, solange das unter Punkt 8 angeführte Bankkonto besteht und dort ein regelmäßiger Gehalts-/Einkommenseingang erfolgt. Die Verrechnung des Jahresentgelts erfolgt gegebenenfalls vierteljährlich im Nachhinein anteilsmäßig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. im Rahmen des Abschlusses des unter Punkt 8 angeführten Bankkontos. 2 Zweitkarte -DLFKEHDQWUDJHIUPLFK]XP-DKUHVHQWJHOWYRQ(85±HLQH PayLife Classic Visa Zweitkarteoder PayLife Classic MasterCard® Zweitkarte ,FKQHKPH]XU.HQQWQLVGDVVLFKGLH3D\/LIH&ODVVLF=ZHLWNDUWHQXUELV]XU+|KHGHV YHUHLQEDUWHQ9HUIJXQJVUDKPHQV(85±SUR$EUHFKQXQJVSHULRGHHLQVHW]HQNDQQ +DXSWNDUWHQQXPPHUIDOOVYRUKDQGHQ 3 Bezahlen mit PIN-Code anstatt Unterschrift: sicher und schnell ,FKVWLPPH]XGDVVLFK7UDQVDNWLRQHQ%H]DKOXQJXQG%DUJHOGEHKHEXQJPLW3,1&RGHEHVWlWLJHQPXVV ,FKHUKDOWHGLHVHQDXWRPDWLVFKZHQLJH7DJHQDFK=XVWHOOXQJPHLQHU.DUWH 1HLQLFKP|FKWHPHLQH.UHGLWNDUWHQ]DKOXQJHQPLW8QWHUVFKULIWDQVWDWWPLW3,1&RGHEHVWlWLJHQ ,FKHUKDOWHWURW]GHPZHQLJH7DJHQDFK=XVWHOOXQJPHLQHU.DUWHHLQHQ3,1&RGH,FKEHQ|WLJHGLHVHQLQ YLHOHQ/lQGHUQIUGDV%H]DKOHQDQ7HUPLQDOVPLW3,1&RGH(LQJDEHXQGIUZHOWZHLWH%DUJHOGEHKHEXQJHQ 4 Anmeldung zur Info SMS: rasche Transparenz bei der Kartennutzung 0LWGHU,QIR606HUKDOWHLFKEHLMHGHP8PVDW]DE(85XQG]XPHLVWDXFKEHL%HWUlJHQGDUXQWHUHLQH606PLW8PVDW]GDWHQ 0LWGHU%HVWHOOXQJGHU,QIR606VWLPPHLFKGHQ%*%]XU,QIR606]X(Bitte geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer unter Verpflichtende Angaben an.) -DLFKEHVWHOOHGLH,QIR606XP(85SUR.DUWHXQG0RQDW für meine Hauptkarte für meine Zweitkarte 5 Online Abrechnung: komfortabel & Ressourcen schonend ,FKVWLPPH]XGDVVPHLQH$EUHFKQXQJEHUGLHHUEUDFKWHQ/HLVWXQJHQHLQ0DOLP0RQDWDOV'RZQORDGDXI P\SD\OLIHDW]XU9HUIJXQJJHVWHOOWZLUG'DV(LQPDOSDVVZRUWIUGLHGDIUQRWZHQGLJH5HJLVWULHUXQJHUKDOWHLFK ZHQLJH7DJHQDFK=XVWHOOXQJGHU.DUWH 1HLQLFKYHUODQJHGLHhEHUPLWWOXQJGHU$EUHFKQXQJLQ3DSLHUIRUPXQGELQGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVVPLUGDIU HLQ.RVWHQHUVDW]YRQ(85SUR$EUHFKQXQJYHUUHFKQHWZLUG ,FKYHUIJHJHPl3XQNWGHU$*%EHUNHLQH(LQULFKWXQJXPGLHDXIP\SD\OLIHDW]XU 9HUIJXQJJHVWHOOWH$EUHFKQXQJHLQ]XVHKHQXQGHUKDOWHGLH$EUHFKQXQJGDKHUNRVWHQORVLQ3DSLHUIRUP KA10-Version 11 09/2015 Internet MV Seite 1 von 3 =XVHQGXQJHUEHWHQELV Verpflichtende Angaben Persönliche Angaben +HUU )UDX Berufliche Angaben . 7LWHO $UEHLWJHEHU)LUPD ,FKELQDNWXHOOEHVFKlIWLJWVHLW 9RUQDPH 1DFKQDPH %HUXI3RVLWLRQ *HEXUWVGDWXP 6WDDWVDQJHK|ULJNHLW 6WUDH+DXVQXPPHU (85 PRQDWO1HWWRHLQNRPPHQ 6WUDH+DXV1U%LWWHJHEHQ6LH,KUH|VWHUUHLFKLVFKH0HOGHDGUHVVHDQ 3/= 2UW 3/= 2UW )LUPHQWHOHIRQ 0RELOWHOHIRQQXPPHU KA10-Version 11 09/2015 Internet MV Seite 2 von 3 6 (0DLO ,FKZHUGHGLHEHDQWUDJWH.UHGLWNDUWHDXFKLP =XVDPPHQKDQJPLWJHVFKlIWOLFKHQ$XVJDEHQYHUZHQGHQ Ich bin: (0DLO Korrespondenzadresse )DOOV]%GHU.DUWHQXQG5HFKQXQJVYHUVDQGDQHLQHDQGHUH $GUHVVHHUIROJHQVROO 1DPH 6HOEVWlQGLJHU $QJHVWHOOWHU LQ$XVELOGXQJ6WXGHQWLQ $UEHLWHULQ RKQH%HVFKlIWLJXQJ %HDPWHU -D 1HLQ LQ3HQVLRQ 6RQVWLJHV In folgender Branche: 3URGXNWLRQ,QGXVWULH 6R]LDOZHVHQ )LQDQ]GLHQVWO9HUVLFK 6WUDH+DXVQXPPHU gIIHQWOLFKHU'LHQVW +DQGHO %HUDWXQJ&RQVXOWLQJ ,77HOHNRPPXQLNDWLRQ 0HGLHQ 6RQVWLJH'LHQVWOHLVWXQJ 7RXULVPXV*DVWJHZHUEH 7UDQVSRUW *HVXQGKHLWVZHVHQ %DXJHZHUEH 3/= 2UW 6RQVWLJHV 7 I. Informationen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß §§ 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG: 'LHVH,QIRUPDWLRQHQILQGHQ6LHLQGHQLQ)ROJHDEJHGUXFNWHQ*HVFKlIWVEHGLQJXQJHQ,QVEHVRQGHUHILQGHQ6LH,QIRUPDWLRQHQEHUGLH9HUZHQGXQJGHU.UHGLWNDUWH 3XQNW,,,,,,,,,,,,GLH(QWJHOWHXQG:HFKVHONXUVH3XQNW,,,,,,,,,,GLH$Q]HLJHSIOLFKWHQ3XQNW,,,,6SHUUH3XQNW,, +DIWXQJGHV.DUWHQLQKDEHUV3XQNW,,bQGHUXQJHQXQG.QGLJXQJGHV.UHGLWNDUWHQYHUWUDJHV3XQNW,,XQG,,=XVlW]OLFKJHEHQZLU,KQHQEHNDQQW 6,; 6,;3D\PHQW6HUYLFHV$XVWULD*PE+6,; 0DU[HUJDVVH%:LHQgVWHUUHLFK (0DLONUHGLWNDUWH#SD\OLIHDW 5HJLVWULHUWEHLP)LUPHQEXFKGHV+DQGHOVJHULFKWHV:LHQ]X)1Y 6,;LVWHLQNRQ]HVVLRQLHUWHV.UHGLWLQVWLWXWJHPl%DQNZHVHQJHVHW] $XIVLFKWVEHK|UGHLVWGLH)LQDQ]PDUNWDXIVLFKW)0$2WWR:DJQHU3ODW] :LHQZZZIPDJYDW 6,;LVW0LWJOLHGGHU:LUWVFKDIWVNDPPHUgVWHUUHLFK6HNWLRQ%DQNHQ :LHQ:LHGQHU+DXSWVWUDHZZZZNRDW 6,;HUEULQJWIROJHQGH=DKOXQJVGLHQVWH.UHGLWNDUWHQ6HUYLFHV]%0DVWHU &DUG9LVDVLQGZHOWZHLWYHUEUHLWHWH6\VWHPHIU%DUJHOGEH]XJXQGEDUJHOG ORVH=DKOXQJHQGLHPLW=XJDQJVLQVWUXPHQWHQ.UHGLWNDUWHQ%DUJHOGEH]JH EDUJHOGORVH=DKOXQJHQ7UDQVDNWLRQHQLP)HUQDEVDW]ZLH]% 0DLO7HOHIRQRUGHUXQG(0&RPPHUFH7UDQVDNWLRQHQXQGhEHUZHLVXQ JHQHUP|JOLFKHQ'LHLQ$QVSUXFKJHQRPPHQHQ/HLVWXQJHQZHUGHQLQGHU 5HJHOHLQPDOSUR0RQDWDEJHUHFKQHW0LWGLHVHQ+DXSWOHLVWXQJHQN|QQHQ 1HEHQOHLVWXQJHQ]%$VVLVWDQFH*HSlFN5HLVHXQG8QIDOOYHUVLFKHUXQJ YHUEXQGHQVHLQ 0LW,KUHU$QZHLVXQJGDVLVWHWZDGLH8QWHUVFKULIWGHV/HLVWXQJVEHOHJHVEHLP +lQGOHU(LQJDEHHLQHV3,1&RGHVGDV'UFNHQGHU2.7DVWHDP7HUPLQDO GDVNRQWDNWORVH9RUEHL]LHKHQGHU.DUWHDQHLQHP7HUPLQDOHWFZLUG,KU=DK OXQJVDXIWUDJXQZLGHUUXIOLFK'LH$EZLFNOXQJ,KUHV=DKOXQJVDXIWUDJHVZLUG ]ZLVFKHQ,KUHP+lQGOHU9HUWUDJVXQWHUQHKPHQXQGVHLQHP=DKOXQJVGLHQVW OHLVWHUJHUHJHOW 9RQ,KQHQDQJHZLHVHQH%HWUlJH]LHKHQZLULP/DVWVFKULIWYHUIDKUHQHLQ QDFKGHPGHU=DKOXQJVGLHQVWOHLVWHUGHV+lQGOHUV9HUWUDJVXQWHUQHKPHQ ,KUH=DKOXQJVDQZHLVXQJEHUPLWWHOWKDW(QWJHOWH]LHKHQZLUDXFKLP/DVW VFKULIWYHUIDKUHQHLQ 6RZHLWLQGHQ$OOJHPHLQHQ*HVFKlIWVEHGLQJXQJHQQLFKWVDQGHUHVIHVWJHKDO WHQLVWHUIROJWGLH.RPPXQLNDWLRQ]ZLVFKHQ,KQHQXQGXQVVFKULIWOLFKLQ3D SLHUIRUP6RIHUQ6LHXQV,KUH=XVWLPPXQJHUWHLOHQNRPPXQL]LHUHQZLUPLW ,KQHQEHU(0DLO6RZHLWGLHVYHUHLQEDUWLVWVWHKHQ,KQHQDXFKDQGHUH .RPPXQLNDWLRQVPLWWHOZLH]%7HOHIRQXQG7HOHID[IUGLH.RPPXQLNDWLRQ PLWXQV]XU9HUIJXQJ6RN|QQHQ6LHHWZD,KUHQ:XQVFKGLH.DUWH]XVSHU UHQWHOHIRQLVFKEHNDQQWJHEHQ 'LH.RPPXQLNDWLRQ]ZLVFKHQXQVXQG,KQHQHUIROJWLQ'HXWVFK'HXWVFKLVW DXFK9HUWUDJVVSUDFKH(VJLOW|VWHUUHLFKLVFKHV5HFKWDXFKIUGLHYRUYHUWUDJOL FKHQ%H]LHKXQJHQ *HUQHVWHOOHQZLU,KQHQMHGHU]HLWQDFK9HUWUDJVDEVFKOXVVEHU$XIIRUGHUXQJ HLQH.RSLHGLHVHU,QIRUPDWLRQXQGGHU$OOJHPHLQHQ*HVFKlIWVEHGLQJXQJHQ XQHQWJHOWOLFK]XU9HUIJXQJ 0HLQXQJVYHUVFKLHGHQKHLWHQEHUGLH$EZLFNOXQJ,KUHU.UHGLWNDUWHQ]DKOXQJHQ GLVNXWLHUHQZLUJHUQHPLW,KQHQ(VVWHKHQ,KQHQGDIUXQVHUH0LWDUEHLWHUXQWHU GHU7HOHIRQQXPPHU±':]XU9HUIJXQJ6LHN|QQHQXQVDXFK JHUQHHLQH(0DLOVFKLFNHQNUHGLWNDUWH#SD\OLIHDW6ROOWHQ6LHPLWHLQHUYRQ XQVDQJHERWHQHQ/|VXQJQLFKW]XIULHGHQVHLQN|QQHQ6LH$QVSUFKHEHLGHU JHPHLQVDPHQ6FKOLFKWXQJVVWHOOHGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ.UHGLWZLUWVFKDIW :LHQ:LHGQHU+DXSWVWUDHRGHUEHLGHQRUGHQWOLFKHQ*HULFKWHQJHOWHQG PDFKHQ8QVHUJHVHW]OLFKHU*HULFKWVVWDQGLVW:LHQ,QQHUH6WDGW6LHN|QQHQ VLFKDXFKDQGLH)LQDQ]PDUNWDXIVLFKW2WWR:DJQHU3ODW]:LHQZHQ GHQ 5FNWULWWVUHFKWJHP)HUQ)LQ**HPl)HUQ)LQ*VLQG6LHEHUHFKWLJW YRPJHVFKORVVHQHQ.UHGLWNDUWHQYHUWUDJELQQHQ7DJHQ'DWXPGHV$EVHQ GHQV]XUFN]XWUHWHQ'LH5FNWULWWVIULVWEHJLQQWPLWGHP7DJVHLQHV$EVFKOXV VHVZREHLDOV7DJGHV9HUWUDJVDEVFKOXVVHVGHU7DJGHU=XVWHOOXQJGHU.UHGLW NDUWHDQ6LHGXUFK6,;JLOW6ROOWHQ6LHYRQ,KUHP5FNWULWWVUHFKWJHPl )HUQ)LQ**HEUDXFKPDFKHQZROOHQVRLVW,KU5FNWULWWJHJHQEHU6,;3D\PHQW 6HUYLFHV$XVWULD*PE+0DU[HUJDVVH%:LHQDXVGUFNOLFK]XHUNOl UHQ6ROOWHQ6LHYRQGLHVHP5FNWULWWVUHFKWQLFKWELQQHQ7DJHQDE$EVFKOXVV GHV9HUWUDJHV*HEUDXFKPDFKHQVRJLOWGHUYRQ,KQHQDEJHVFKORVVHQH.UHGLW NDUWHQYHUWUDJDXIXQEHVWLPPWH=HLW:LUZHLVHQIHUQHUGDUDXIKLQGDVVJHPl $EV)HUQ)LQ*LQQHUKDOEGHU5FNWULWWVIULVWPLWGHU(UIOOXQJGHV9HUWUDJHV HUVWQDFK9RUOLHJHQ,KUHUDXVGUFNOLFKHQ=XVWLPPXQJEHJRQQHQZHUGHQGDUI,Q GLHVHP)DOOVLQGZLUEHUHFKWLJWIU/HLVWXQJHQGLHZLUYRU$EODXIGHU,KQHQ JHPl)HUQ)LQ*]XVWHKHQGHQ5FNWULWWVIULVWHUEUDFKWKDEHQGLHYHUHLQEDU WHQ(QWJHOWHXQG$XIZDQGHUVlW]H]XYHUODQJHQ )DVVXQJ'H]HPEHU SEPA-Lastschrift Mandat und Erklärungen des Karteninhabers 2. Erklärungen des Karteninhabers 1. SEPA-Lastschrift Mandat ,FKELQGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6,;YRU$EODXIGHU)ULVWIUGLH$XVEXQJ ,FKEHDXIWUDJHKLHUPLWPHLQNRQWRIKUHQGHV*HOGLQVWLWXWGLHVHQ.DUWHQ PHLQHV5FNWULWWVUHFKWHVJHP)HUQ)LQ*GHQ.UHGLWNDUWHQYHUWUDJLQVRIHUQ DQWUDJDQ6,;&UHGLWRU,'$7===ZHLWHU]XOHLWHQ,FKELWWH HUIOOWGDVV6,;=DKOXQJHQDQ9HUWUDJVXQWHUQHKPHQOHLVWHWYRQGHQHQLFK 6,;MHZHLOVYRU/DVWVFKULIWHLQ]XJGLHPRQDWOLFKH2QOLQH$EUHFKQXQJDXI /HLVWXQJHQXQWHU9HUZHQGXQJGHUEHDQWUDJWHQ.UHGLWNDUWHLQ$QVSUXFKQHK P\SD\OLIHDW]XU9HUIJXQJ]XVWHOOHQE]ZGLHPRQDWOLFKH5HFKQXQJV]X PHQZHUGHhEHUPHLQHGDPLWYHUEXQGHQHQ9HUSIOLFKWXQJHQZXUGHLFKXQWHU VDPPHQVWHOOXQJDQGLH$GUHVVHGHV.DUWHQLQKDEHUV]XVHQGHQ6,;VWHOOWGLH LQIRUPLHUW PRQDWOLFKH5HFKQXQJV]XVDPPHQVWHOOXQJPLW0DQGDWVUHIHUHQ]YRU/DVW 2. Ich ermächtige mein kontoführendes Kreditinstitut gem. § 38 Abs 2 Z 5 ,FKHUPlFKWLJHPHLQNRQWRIKUHQGHV.UHGLWLQVWLWXWJHP$EV= VFKULIWHLQ]XJ]XU9HUIJXQJ,FKHUPlFKWLJH6,;DOOHLP=XVDPPHQKDQJPLW Bankwesengesetz und gem. § 8 Abs 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 aus%DQNZHVHQJHVHW]XQGJHP$EV='DWHQVFKXW]JHVHW]DXV GHU.UHGLWNDUWHYRQPLU]XHQWULFKWHQGHQ%HWUlJHYRQPHLQHP.RQWRPLWWHOV drücklich, SIX Payment Services (Austria) GmbH (SIX) Bankauskünfte GUFNOLFK6,;3D\PHQW6HUYLFHV$XVWULD*PE+6,;%DQNDXVNQIWHEHU 6(3$/DVWVFKULIWHLQ]X]LHKHQ=XJOHLFKZHLVHLFKPHLQ.UHGLWLQVWLWXWDQGLH über meine Bonität und die Deckung auf meinem Konto zu erteilen; ich bin PHLQH%RQLWlWXQGGLH'HFNXQJDXIPHLQHP.RQWR]XHUWHLOHQLFKELQGDPLW YRQ6,;DXIPHLQ.RQWRJH]RJHQHQ6(3$/DVWVFKULIWHQHLQ]XO|VHQ damit einverstanden, dass SIX, das kontoführende Kreditinstitut und die HLQYHUVWDQGHQGDVV6,;GDVNRQWRIKUHQGH.UHGLWLQVWLWXWXQGGLH +LQZHLV,FKNDQQLQQHUKDOEYRQDFKW:RFKHQEHJLQQHQGPLWGHP%HODV Mitantragsteller alle im Zusammenhang mit der Benutzung und der Ausstel0LWDQWUDJVWHOOHUDOOHLP=XVDPPHQKDQJPLWGHU%HQXW]XQJXQGGHU$XVVWHO WXQJVGDWXPGLH(UVWDWWXQJGHVEHODVWHWHQ%HWUDJVYHUODQJHQ(VJHOWHQ lung der jeweiligen Kreditkarte erforderlichen Auskünfte an alle KreditinOXQJGHUMHZHLOLJHQ.UHGLWNDUWHHUIRUGHUOLFKHQ$XVNQIWHDQDOOH.UHGLWLQVWLWXWH GDEHLGLHPLWPHLQHP.UHGLWLQVWLWXWYHUHLQEDUWHQ%HGLQJXQJHQ$OOH=DKOXQ stitute, die jeweilige Kreditkartenorganisation MasterCard und/oder Visa, GLHMHZHLOLJH.UHGLWNDUWHQRUJDQLVDWLRQ0DVWHU&DUGXQGRGHU9LVD$XVNXQIWHL JHQVLQG Auskunfteien (Organisationen, die Auskünfte über meine Bonität geben HQ2UJDQLVDWLRQHQGLH$XVNQIWHEHUPHLQH%RQLWlWJHEHQN|QQHQXQGDQ können) und an alle Vertragsunternehmen, die dem MasterCard Verbund DOOH9HUWUDJVXQWHUQHKPHQGLHGHP0DVWHU&DUG9HUEXQGXQGRGHUGHP9LVD YRQPHLQHPXQWHQVWHKHQGHQ%DQNNRQWRHLQ]X]LHKHQ und/oder dem Visa Verbund angeschlossen sind, erteilen; und dass Daten, 9HUEXQGDQJHVFKORVVHQVLQGHUWHLOHQXQGGDVV'DWHQGLHPLFKEHWUHIIHQ die mich betreffen, soweit dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung, VRZHLWGLHVIUGLH$EZLFNOXQJGHU*HVFKlIWVEH]LHKXQJLQVEHVRQGHUHIUGHQ insbesondere für den Geld- und Zahlungsverkehr, notwendig ist, verarbeitet *HOGXQG=DKOXQJVYHUNHKUQRWZHQGLJLVWYHUDUEHLWHWXQGPHLQHPNRQWRIK und meinem kontoführenden Kreditinstitut sowie den angeschlossenen UHQGHQ Hauptkarte Kreditkartenorganisationen und Vertragsunternehmen übermittelt werden. .UHGLWLQVWLWXWVRZLHGHQDQJHVFKORVVHQHQ.UHGLWNDUWHQRUJDQLVDWLRQHQXQG Hellobank BNP Paribas Austria AG Ich ermächtige SIX gem. § 38 Abs 2 Z 5 Bankwesengesetz und gem. 9HUWUDJVXQWHUQHKPHQEHUPLWWHOWZHUGHQ,FKHUPlFKWLJH6,;JHP$EV § 8 Abs 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 ausdrücklich, VersicherungsunterElisabethstraße 22, 5020 Salzburg =%DQNZHVHQJHVHW]XQGJHP$EV='DWHQVFKXW]JHVHW] nehmen die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit DXVGUFNOLFK9HUVLFKHUXQJVXQWHUQHKPHQGLHHUIRUGHUOLFKHQ,QIRUPDWLRQHQ]XU *HOGLQVWLWXW1DPH$QVFKULIW diese Auskünfte zu den mit der Karte von ihnen angebotenen Versiche9HUIJXQJ]XVWHOOHQGDPLWGLHVH$XVNQIWH]XGHQPLWGHU.DUWHYRQLKQHQ rungsleistungen geben können. Als Vertragsgrundlage für die VersicheDQJHERWHQHQ9HUVLFKHUXQJVOHLVWXQJHQJHEHQN|QQHQ$OV9HUWUDJVJUXQGODJH rungsleistungen gelten die Versicherungsbedingungen für PayLife Classic IUGLH9HUVLFKHUXQJVOHLVWXQJHQJHOWHQGLH9HUVLFKHUXQJVEHGLQJXQJHQIU Karten, die ich auf www.paylife.at erhalte. 3D\/LIH&ODVVLF.DUWHQGLHLFKDXIZZZSD\OLIHDWHUKDOWH ,FKVWLPPH]XGDVVLFKDXWRPDWLVFKHLQHQ3,1&RGH SHUV|QOLFKH DIRAAT2S ,GHQWLILNDWLRQVQXPPHUXQGGDV(LQPDOSDVVZRUW]XU9HULILHGE\9LVDE]Z %/= 0DVWHU&DUG6HFXUH&RGH5HJLVWULHUXQJLQZHLWHUHU)ROJHIUGLH$NWLYLHUXQJ GHU2QOLQH$EUHFKQXQJMHZHLOVLQHLQHUVHSDUDWHQ=XVHQGXQJHLQLJH7DJH QDFK=XVWHOOXQJGHU.DUWHHUKDOWH ,FKELQGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6,;PLFKEHU)HUQNRPPXQLNDWLRQVPLWWHO LP6LQQHGHV7HOHNRPPXQLNDWLRQVJHVHW]ZLH]%7HOHIRQ)D[ (0DLO606]X:HUEH]ZHFNHQNRQWDNWLHUW'LHVHV(LQYHUVWlQGQLVNDQQ ,%$1 MHGHU]HLWZLGHUUXIHQZHUGHQ ,FKELQHLQYHUVWDQGHQGDVV6,;PLWPLUEHUGLHYRQPLUEHNDQQW JHJHEHQH(0DLO$GUHVVHNRPPXQL]LHUW]%bQGHUXQJHQGLHVHU5DKPHQ Zweitkarte YHUHLQEDUXQJ $QVWHOOHGHU=XVWHOOXQJSHU(0DLOZQVFKHLFKGDVV6,;PLWPLU LQ3DSLHUIRUPNRPPXQL]LHUW6RIHUQLFKNHLQH(0DLO$GUHVVHEHNDQQW JHJHEHQKDEHHUKDOWHLFK0LWWHLOXQJHQDXWRPDWLVFKLQ3DSLHUIRUP *HOGLQVWLWXW1DPH$QVFKULIW EHUPLWWHOW %/= 2UW'DWXP X ,%$1 8QWHUVFKULIW$QWUDJVWHOOHU Vom kontoführenden Geldinstitut auszufüllen Vom kontoführenden Geldinstitut auszufüllen ,QVWLWXWVYHUPHUNHauptkarte MD 9ROOMlKULJNHLW ,QVWLWXWVYHUPHUNZweitkarte QHLQ QHLQ *LURNRQWRVHLW *LURNRQWRVHLW *LURNRQWRYHUELQGXQJVHLWPHKUDOV-DKUHLQZDQGIUHL GKLQVEHVRQGHUHNHLQH0DKQXQJZHJHQhEHU]LHKXQJHQ MD QHLQ *LURNRQWRYHUELQGXQJVHLWPHKUDOV-DKUHLQZDQGIUHL GKLQVEHVRQGHUHNHLQH0DKQXQJZHJHQhEHU]LHKXQJHQ MD QHLQ 'XUFKVFKQLWWOLFKHPRQDWOLFKH(LQJlQJH(85 DXIGHP$EUHFKQXQJVNRQWRLQ+|KHYRQ 7HO1UEHL5FNIUDJHQ 'XUFKVFKQLWWOLFKHPRQDWOLFKH(LQJlQJH(85 DXIGHP$EUHFKQXQJVNRQWRLQ+|KHYRQ 1DPHGHV]XVWlQGLJHQ6DFKEHDUEHLWHUV 2UW'DWXP 7HO1UEHL5FNIUDJHQ 1DPHGHV]XVWlQGLJHQ6DFKEHDUEHLWHUV 2UW'DWXP *HVFKlIWVVWHOOHQQXPPHUPD[IQI=LIIHUQ (VZLUGEHVWlWLJWGDVVGHU$QWUDJVWHOOHULP6LQQHGHV$EVDXQGH %:*E]Z$UW$EVOLWDELVFGHU5LFKWOLQLH(*LGHQWLIL]LHUWZXUGH *HVFKlIWVVWHOOHQQXPPHUPD[IQI=LIIHUQ (VZLUGEHVWlWLJWGDVVGHU$QWUDJVWHOOHULP6LQQHGHV$EVDXQGH %:*E]Z$UW$EVOLWDELVFGHU5LFKWOLQLH(*LGHQWLIL]LHUWZXUGH *HOGLQVWLWXWVVWHPSHOXQG8QWHUVFKULIWHQ *HOGLQVWLWXWVVWHPSHOXQG8QWHUVFKULIWHQ MD 9ROOMlKULJNHLW KA10-Version 11 09/2015 Internet MV Seite 3 von 3 8 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die von SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) herausgegebenen Kreditkarten 1. 2. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.4.1. 3.4.2. 3.4.3. 3.4.4. 3.4.5. 4. 4.1. Vertragsabschluss: Der Kreditkartenvertrag kommt durch Zustellung der Kreditkarte (kurz Karte) an den Karteninhaber zustande (§ 864 Abs 1 ABGB). Der Karteninhaber ist verpflichtet, Falschprägungen seines Namens auf der Karte sofort zu melden. Eine Falschprägung des Namens ändert jedoch nichts an der Haftung des Karteninhabers für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld mit der gleichen Unterschrift wie auf dem Kreditkartenantrag zu unterzeichnen. Dem Karteninhaber wird eine persönliche Identifikationsnummer (kurz PIN) in einem Kuvert getrennt von der Karte übermittelt. Nachdem der Karteninhaber das Kuvert geöffnet und die PIN zur Kenntnis genommen hat, ist die mit dem Kuvert übermittelte Aufzeichnung der PIN zu vernichten. Eigentum an der Karte: Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum von SIX. Ein Zurückbehaltungsrecht des Karteninhabers an der Karte ist ausgeschlossen. Vertragsdauer und Beendigung: Vertragsdauer: Der Kreditkartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die jeweilige Karte ist jedoch nur bis zum Ablauf der eingeprägten Gültigkeitsdauer gültig. Erneuerung der Karte: SIX ist verpflichtet, dem Karteninhaber eine neue Karte für eine weitere Gültigkeitsperiode auszustellen, wenn der Karteninhaber nicht bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Austausch der Karte: Wünscht der Karteninhaber während der Gültigkeitsdauer einer Karte, aus welchem Grund auch immer, einen Austausch seiner Karte, hat er SIX ein Entgelt gemäß Punkt 18.11. zu bezahlen. Dieses Entgelt schuldet der Karteninhaber jedoch nicht, wenn der Austausch aufgrund eines SIX zurechenbaren Defektes oder eines sonstigen SIX zurechenbaren Grundes für den Austausch der Karte notwendig ist. Beendigung: Auflösung durch den Karteninhaber: Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder vor Inkrafttreten einer von SIX gemäß Punkt 15.1. bekannt gegebenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kartenvertrag vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung schriftlich aufgelöst werden. Mit dem Einlangen bei SIX wird die Kündigung oder sofortige Auflösung wirksam. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers werden durch die Kündigung oder sofortige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen. Auflösung durch SIX: SIX ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass die Kündigung in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen kann, sofern dies mit dem Karteninhaber vereinbart wurde. SIX ist ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Karteninhaber vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Karte durch jedes Vertragsunternehmen einziehen zu lassen, wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Karteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen auf Grund dieses Vertrages nicht nachkommen kann. Im Falle der Beendigung des Kartenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist das Jahresentgelt dem Karteninhaber anteilig rückzuerstatten. Mit der Vertragsauflösung endet auch die Berechtigung, die Karte zu verwenden und/oder mit den Kartendaten Rechtsgeschäfte mit Vertragsunternehmen abzuschließen. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Karte unverzüglich SIX herauszugeben. Rechte des Karteninhabers: Verwendung der Karte an Zahlungsterminals Die Karte berechtigt den Karteninhaber, von Vertragsunternehmen der jeweiligen Kreditkartenor- 4.2. 4.3. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. ganisation durch Vorlage der Karte (darunter versteht man zum Beispiel das Einstecken oder kontaktlose Vorbeiziehen der Karte in ein/an einem Zahlungsterminal) ohne Barzahlung alle von diesen – auch über entsprechend gekennzeichnete Selbstbedienungseinrichtungen – gewöhnlich angebotenen Leistungen (zB Waren, Dienstleistungen oder Bargeldbezüge) zu beziehen. Die Bezahlung und die Bezüge können je nach Art des Grundgeschäftes und nach Art des Bezuges mit einem Höchstbetrag begrenzt werden. So sind zum Beispiel Bargeldbezüge mit einem Höchstbetrag gemäß Punkt 18.1. beschränkt. Verwendung der Karte im Fernabsatz Die Karte berechtigt den Karteninhaber, von Vertragsunternehmen ohne Vorlage der Karte und ohne Barzahlung deren Leistungen im Rahmen des Fernabsatzes (§ 5a KSchG) über schriftliche oder telefonische Bestellungen zu beziehen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Dies gilt auch für den Abschluss von Rechtsgeschäften im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes (e-Commerce, m-Commerce). Dabei ist Punkt 5.3. auf jeden Fall zu beachten. Verwendung der Karte bei Selbstbedienungseinrichtungen Der Karteninhaber ist berechtigt, entsprechend gekennzeichnete Selbstbedienungseinrichtungen zum Bezug von Leistungen bis zu einer Höchstgrenze, die je nach Selbstbedienungseinrichtung verschieden sein kann, zu benützen und die damit verbundenen Zahlungen mit der Karte zu leisten. Bei Selbstbedienungseinrichtungen hängt die Höchstgrenze von den technischen Einrichtungen, den getroffenen Vereinbarungen und der Bonität des Karteninhabers ab. Pflichten des Karteninhabers: Insoweit die Anweisung durch Unterschrift des Karteninhabers erfolgt, hat diese der Unterschrift auf der Karte zu entsprechen. Eine abweichende Unterschrift des Karteninhabers ändert nicht die Haftung des Karteninhabers für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. Der Karteninhaber ist nur solange berechtigt, die Karte oder die Kartendaten für Zahlungszwecke zu verwenden, als • das Vertragsverhältnis aufrecht, • die Karte gültig und • er in der Lage ist, die mit der Karte eingegangenen Verpflichtungen gemäß Punkt 11. rechtzeitig zu erfüllen und zu diesem Zweck während der Vertragsdauer einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften aufrecht erhält und für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge trägt. Zahlungsanweisungen auf elektronischem Weg darf der Karteninhaber nur in sicheren Systemen durchführen, die dem Zweck dienen, die Daten des Karteninhabers und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen. Als sicheres System gilt derzeit das 3-D Secure Verfahren (Verified by Visa bzw MasterCard Secure Code). Im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens wird der Karteninhaber mittels eines selbstgewählten Passworts zweifelsfrei als rechtmäßiger Karteninhaber identifiziert. Die Registrierung zum 3-D Secure Verfahren ist kostenlos auf www.paylife.at möglich. So der Karteninhaber im 3-D Secure Verfahren registriert ist, ist ihm die Verwendung dieses sicheren Verfahrens bei Vertragsunternehmen, die ebenfalls das 3-D Secure Verfahren anbieten, möglich. Unabhängig davon, ob der Händler (das Vertragsunternehmen) das 3-D Secure Verfahren anbietet oder nicht, ist der Karteninhaber bei der Datenweitergabe dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Daten nur mit dem Verbindungsprotokoll https (Hyper Text Transfer Protocol Secure) übertragen werden. Warnhinweis: Aus Sicherheitsgründen behält sich SIX vor, Transaktionen technisch nicht durchzuführen, falls kein für die jeweilige Transaktion sicheres System verwendet wird. SIX wird dem Karteninhaber in diesem Fall jedoch die Möglichkeit einräumen, sich im Rahmen einer solchen Transaktion für das von SIX zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebene sichere System zu registrieren und dieses zu nutzen. Der Karteninhaber ist zur Zahlung des Jahresentgeltes verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts an- 5.5. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 7. 8. 8.1. 8.2. deres vereinbart wurde, ist das Jahresentgelt jeweils am Ersten des Monats fällig, der dem in der Gültigkeitsdauer angegebenen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/Jahr eingeprägt, ist das Jahresentgelt jeweils am 1.9. fällig). SIX ist berechtigt, jederzeit Erhebungen über die Bonität des Karteninhabers durchzuführen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, SIX die für diese Erhebungen notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anweisung, Blankoanweisungen: Anweisung: Bezieht der Karteninhaber unter Verwendung der Karte oder der Kartendaten die Leistung eines Vertragsunternehmens, so ist er verpflichtet, SIX unwiderruflich anzuweisen, den vom Vertragsunternehmen dem Karteninhaber in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen. SIX nimmt bereits jetzt die Anweisung an. Der Karteninhaber verpflichtet sich, SIX den angewiesenen Betrag zu ersetzen, ohne Einwendungen aus dem Grundgeschäft (mit dem Vertragsunternehmen) zu erheben. Die Anweisung erfolgt unwiderruflich durch Eingabe der PIN, oder Unterfertigung eines Leistungsbeleges oder Betätigung der dafür vorgesehenen technischen Einrichtung (zB das Drücken der OK-Taste von Zahlungsterminals), oder durch sonstige Verwendung der Karte oder Kartendaten ohne Eingabe der PIN oder Unterfertigung eines Leistungsbeleges zu Zahlungszwecken (an Zahlungs statt) bei Zahlungsterminals (zB bei kontaktlosem Vorbeiziehen der Karte an einem Zahlungsterminal) oder anderen technischen Geräten (zB Telefon, Fax), soweit in besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Hinweis: Verlangt die technische Einrichtung, über welche die Transaktion erfolgt, die Eingabe der PIN, so ist eine Anweisung nur möglich, wenn vom Karteninhaber die PIN eingegeben wird. Blankoanweisungen: Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, die keinen konkreten Rechnungsbetrag umfasst, haftet der Karteninhaber für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen bei SIX eingereichten Betrages. Der Karteninhaber hat jedoch in einem solchen Fall den Anspruch auf Erstattung, wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Der Karteninhaber ist auf Verlangen von SIX zum Nachweis dieser Umstände verpflichtet. Den Anspruch auf Erstattung hat der Karteninhaber gegenüber SIX jedoch innerhalb von acht Wochen nach Zustellung der Abrechnung (Punkt 11.) geltend zu machen. Achtung: Solche Blankoanweisungen werden zB von Hotels und Leihwagenunternehmen verlangt. Bitte kontrollieren Sie in diesem Fall besonders genau den abgeschlossenen Vertrag und dessen Abrechnung! Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen: Der Karteninhaber hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährleistungsansprüche), ausschließlich direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. SIX gegenüber besteht auch in diesen Fällen die Verpflichtung, den von SIX dem Vertragsunternehmen bezahlten Betrag zu ersetzen und die monatlichen Abrechnungen gemäß Punkt 11. zu begleichen. Verwendbarkeit der Karte, Haftung von SIX: SIX hat keinen Einfluss darauf, ob einzelne Vertragsunternehmen die Karte akzeptieren. Bedient der Karteninhaber eine Selbstbedienungseinrichtung falsch, kann die Karte aus Sicherheitsgründen eingezogen werden. Fassung Dezember 2012, Stand April 2015 Diesem Sicherheitsmechanismus stimmt der Karteninhaber zu. 9. Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers: 9.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung der Karte die Bedingungen für deren Ausgabe und Nutzung, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind, einzuhalten. Er ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Karte und die PIN vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 9.2. Der Karteninhaber ist dabei insbesondere verpflichtet, die Karte sorgfältig und von der PIN, die geheim zu halten ist, getrennt zu verwahren. Keine sorgfältige Verwahrung ist insbesondere: • die Aufbewahrung der Karte in einer Weise, dass Dritte an ihr ohne erheblichen Aufwand unbefugt Gewahrsame erlangen können; • die gemeinsame Verwahrung von Karte und PIN; • die Aufzeichnung der PIN auf der Karte; • die Verwendung von Karte und Kartendaten für andere Zwecke als die des Zahlungsverkehrs; • die Weitergabe der Karte oder der Kartendaten an Dritte, es sei denn zum Zweck einer Zahlung in einem Umfang, wie er für die Zahlung unbedingt notwendig ist, an das Vertragsunternehmen und dessen Mitarbeiter. Auf keinen Fall darf die PIN bekannt gegeben werden. Bei der Verwendung der PIN und der Kartendaten ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden können. 9.3. Sobald der Karteninhaber Kenntnis von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht von ihm autorisierter Nutzung der Karte oder der Kartendaten erlangt, hat er dies SIX unverzüglich anzuzeigen, wobei die PIN Mitarbeitern der SIX nicht bekannt gegeben werden darf. Für diese Anzeige stellt SIX eine Telefonnummer zur Verfügung, die 24 Stunden, 7 Tage pro Woche zu erreichen ist (Punkt 10.1.). 9.4. Stellt der Karteninhaber fest, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war oder fehlerhaft durchgeführt wurde, so hat er SIX unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, nach Feststellung zu unterrichten, wenn er eine Berichtigung dieses Zahlungsvorgangs von SIX verlangt (Rügeobliegenheit). Die Frist für den Karteninhaber zur Unterrichtung der SIX zur Erwirkung einer Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder Gutschrift. Andere Ansprüche des Karteninhabers gegen SIX oder das Vertragsunternehmen bleiben davon unberührt. 9.5. Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge: 9.5.1. SIX hat dem Karteninhaber im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges unverzüglich, nachdem SIX Kenntnis davon erlangt hat, den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorganges durch Richtigstellung der Abrechnung zu erstatten. Wurde der in der Abrechnung aufscheinende Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges von SIX bereits eingezogen oder vom Karteninhaber bezahlt, so ist SIX verpflichtet, diesen Betrag dem Karteninhaber unverzüglich durch Gutschrift auf sein SIX bekannt gegebenes Konto zur Verfügung zu stellen. 9.5.2. Beruht der nicht autorisierte Zahlungsvorgang auf der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder der Kartendaten, so ist der Karteninhaber SIX zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der SIX infolge des nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist, wenn er ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht hat oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der Karte oder der Kartendaten herbeigeführt hat. Wurden diese Pflichten und Bestimmungen vom Karteninhaber nur leicht fahrlässig verletzt, so ist seine Haftung für den Schaden auf den Betrag von EUR 150,00 beschränkt. Bei einer allfälligen Aufteilung der Schadenstragung zwischen SIX und dem Karteninhaber sind insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die Umstände, unter denen der Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments stattgefunden hat, zu berücksichtigen. 9.5.3. Erfolgte die nicht autorisierte Verwendung der Karte oder der Kartendaten, nachdem der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung oder eine andere nicht autorisierte Nutzung der Karte oder der Kartendaten SIX angezeigt hat, so ist Punkt 9.5.2. nicht anzuwenden. 10. Sperre der Karte: 10.1. Der Karteninhaber ist jederzeit berechtigt, die Sperre seiner Karte zu verlangen. In den Fällen des Punktes 9.3. ist der Karteninhaber verpflichtet, die Sperre seiner Karte zu verlangen. Dafür stellt SIX die international erreichbare Sperrnotrufnummer +43 (0)1 717 01- 4500, die an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden pro Tag erreichbar ist, zur Verfügung. SIX ist verpflichtet, in beiden Fällen die Karte zu sperren. 10.2. SIX ist berechtigt, die Karte ohne Mitwirkung des Karteninhabers zu sperren, wenn 10.2.1. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte, der Kartendaten oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen, 10.2.2. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte oder Kartendaten besteht oder 10.2.3. ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Karteninhaber seinen gegenüber SIX aus der Verwendung der Karte oder Kartendaten entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. 10.3. Wurde eine Karte in den Fällen des Punktes 10. von SIX gesperrt, hat der Karteninhaber jederzeit die Möglichkeit, die Aufhebung der Sperre oder die Ausstellung einer neuen Karte zu beantragen, sofern die Gründe für die Sperre nicht mehr vorliegen oder niemals vorgelegen sind. 10.4. Die Sperre erfolgt für den Karteninhaber kostenlos. 10.5. Wurde die Karte gesperrt, so sind Vertragsunternehmen berechtigt, die Karte einzuziehen, womit der Karteninhaber einverstanden ist. 10.6. Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte darf vom Karteninhaber nicht mehr verwendet werden und ist entwertet an SIX zu senden. 11. Abrechnung: 11.1. Hat der Karteninhaber innerhalb des letzten Abrechnungszeitraumes Leistungen mit der Karte in Anspruch genommen, erhält er zumindest einmal pro Monat eine Abrechnung über diese Leistungen. Der Karteninhaber kann für die Übermittlung der Monatsabrechnung zwischen der Zusendung in Papierform oder der Zugänglichmachung als Download von der Homepage my.paylife.at wählen. Sofern der Karteninhaber eine Zusendung der Monatsabrechnung in Papierform verlangt, ist SIX berechtigt, dafür einen angemessenen Kostenersatz in Rechnung zu stellen (Punkt 18.10.). SIX ist nicht berechtigt, diesen Kostenersatz in Rechnung zu stellen, wenn der Karteninhaber angibt, dass er über keine Einrichtungen verfügt, um sich Zugang zur Homepage der SIX zu verschaffen. Besteht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB mit dem Karteninhaber bereits ein aufrechtes Vertragsverhältnis, so kommt die jeweils bisher vereinbarte Übermittlungsart zur Anwendung. Der Karteninhaber kann jederzeit verlangen, dass die jeweilige Übermittlungsart geändert wird. Nach Einlangen seines Änderungsantrages wird binnen einer Woche die Monatsabrechnung künftig auf die jeweils andere Übermittlungsart mitgeteilt oder zugänglich gemacht. 11.2. Der in der Abrechnung aufscheinende Betrag ist sofort zur Zahlung fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen. Der Karteninhaber beauftragt SIX, den Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen, Entgelten sowie das Jahresentgelt von dem von ihm angegebenen Bankkonto einzuziehen. Für die Inanspruchnahme von Bargeldauszahlungen wird ein Entgelt verrechnet, dessen Höhe in Punkt 18.2. bestimmt ist. SIX ist berechtigt, für die Bearbeitung von Kreditkartentransaktionen dem Karteninhaber ein Manipulationsentgelt in Rechnung zu stellen (Punkt 18.4.). Der Karteninhaber verpflichtet sich, jede Änderung seiner Bankverbindung SIX sofort bekannt zu geben und seiner Bank einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften im Sinne des Punktes 5.2. für das neue Konto zu erteilen. 11.3. Für die Zurverfügungstellung einer Kopie der Abrechnung sowie einer Kopie des Leistungsbelegs zu einer in der Abrechnung enthaltenen Zahlungstransaktion ist SIX berechtigt, Entgelte gemäß Punkt 18.8. und 18.9. in Rechnung zu stellen. 12. Fremdwährung: Die Rechnungslegung durch SIX (Punkt 11.) erfolgt in Euro. Rechnungen eines Vertragsunternehmens, die auf eine Fremdwährung lauten, werden zu einem von SIX gebildeten und auf der Homepage von SIX www.paylife.at abrufbaren Kurs in 13. 14. 14.1. 14.2. 15. 15.1. 15.2. 15.3. Euro umgerechnet. SIX sagt zu, dass der von ihr gebildete Kurs für den Karteninhaber gleich oder günstiger ist als der in Punkt 18.5. genannte Referenzwechselkurs für dieselbe Währung zum selben Tag. An den Karteninhaber werden nicht nur Erhöhungen, sondern auch Senkungen des Wechselkurses weitergegeben. Der Stichtag der Umrechnung ist der dem Buchungstag vorangegangene Bankwerktag. Der Buchungstag ist der in der Abrechnung („Monatsabrechnung“) in der Spalte „Buchung am“ aufscheinende Tag der konkreten Transaktion. Zahlungsverzug: Gerät der Karteninhaber mit der Bezahlung der Abrechnung in Verzug, so ist SIX berechtigt, • den Ersatz der durch den Verzug entstandenen Spesen gemäß Punkt 18.3. für jede Rücklastschrift sowie Kosten der Mahnungen gemäß Punkt 18.7. sowie • Verzugszinsen vom jeweils aushaftenden Betrag, deren Höhe in Punkt 18.6. geregelt ist, zu fordern. Partner-/Zusatzkarten: Werden zur Hauptkarte Partner/Zusatzkarten ausgegeben, so haften der Hauptkarteninhaber und der Partner/Zusatzkarteninhaber solidarisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Partner/Zusatzkartenvertrag ergeben, insbesondere für die rechtzeitige Bezahlung der Abrechnung. Der Hauptkarteninhaber ist berechtigt, die Partner-/Zusatzkarte betreffende Erklärungen ohne Zustimmung des Partner/Zusatzkarteninhabers rechtswirksam SIX gegenüber abzugeben. Dies ändert jedoch nichts an der solidarischen Haftung des Hauptkarteninhabers für Verbindlichkeiten, die der Partner-/Zusatzkarteninhaber nach Zugang einer derartigen Erklärung bei SIX eingegangen ist; die solidarische Haftung besteht auch für den Fall weiter, dass der Hauptkartenvertrag, nicht aber der Partner/Zusatzkartenvertrag, aufgelöst wurde. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Leistungsumfangs und der Entgelte: Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und des Leistungsumfangs werden dem Karteninhaber in Papierform an die von ihm selbst gegenüber SIX zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Hat der Karteninhaber mit SIX ausdrücklich die Korrespondenz mit E-Mail vereinbart, erfolgt die Verständigung an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene E-MailAdresse. Die Änderungen der Geschäftsbedingungen und des Leistungsumfangs gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung widerspricht. Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (zB Einführung oder Änderung von Gesetzen, Urteile von Gerichten) können für SIX zu Folge haben, dass die Geschäftsbedingungen angepasst werden müssen. SIX sichert jedoch zu, ihre Hauptleistungspflicht aus dem Kreditkartenvertrag nicht mit dieser Vorgehensweise einzuschränken. Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber in Papierform an die von ihm selbst gegenüber SIX zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Hat der Karteninhaber mit SIX ausdrücklich die Korrespondenz mit E-Mail vereinbart, erfolgt die Verständigung an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene E-MailAdresse. Die Änderungen der Entgelte gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung widerspricht. Die Erhöhung von Entgelten ist mit höchstens 10 % des zuletzt gültigen Entgelts begrenzt. Die Reduzierung von Entgelten ist unbeschränkt möglich. SIX verpflichtet sich, bei Übersendung der Änderungen schriftlich auf die Zwei-MonatsFrist und auf die Auslegung des Verhaltens des Karteninhabers hinzuweisen. Dabei ist dem Karteninhaber bekannt zu geben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist zur Annahme der geänderten Geschäftsbedingungen führt. SIX verpflichtet sich, den Karteninhaber darauf hinzuweisen, dass er das Fassung Dezember 2012, Stand April 2015 Recht hat, den Kreditkartenvertrag vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 15.4. Abweichend von Punkt 15.1. bis 15.3. ist SIX berechtigt, Änderungen von Wechselkursen oder Zinssätzen gemäß Punkt 18.5. und 18.6. ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers anzuwenden, wenn sich der Referenzwechselkurs gemäß Punkt 18.5. oder Referenzzinssatz gemäß Punkt 18.6. ändern. Sonstige Änderungen von Zinssätzen werden dem Karteninhaber so rasch wie möglich in Papierform oder auf anderen dauerhaften Datenträgern, sofern dies vorher mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, bekannt gegeben. 16. Änderung der Adresse und der E-MailAdresse des Karteninhabers: Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung seiner Adresse (E-Mail-Adresse) SIX schriftlich bekannt zu geben. Hat der Karteninhaber seine Adresse (E-Mail-Adresse) geändert, die Änderung aber SIX nicht mitgeteilt, so wird eine Erklärung von SIX gegenüber dem Karteninhaber zu dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem sie ohne die Adressänderung (Änderung der E-MailAdresse) bei regelmäßiger Beförderung dem Karteninhaber an der bekannten Adresse (EMail-Adresse) zugegangen wäre. 17. Anzuwendendes Recht: 17.1. Es gilt österreichisches Recht. 17.2. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die mit Unternehmern im Sinn des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart. 17.3. Bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 18. Zinsen, Entgelte, Kostenersatz, Betrags- und Haftungsgrenzen: 18.1. Höchstgrenze gemäß Punkt 4.1.: EUR 1.200,00 (für jeweils sieben Tage) 18.2. Bargeldauszahlungsentgelt gemäß Punkt 11.: 3,3 %, mindestens EUR 3,50 18.3. Rücklastschriftspesen: die jeweils in Rechnung gestellten Bankspesen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 3,00 18.4. Manipulationsentgelt gemäß Punkt 11.: 1,65 % 18.5. Referenzwechselkurs gemäß Punkt 12.: Verkauf Fremdwährung der UniCredit Bank Austria AG 18.6. Verzugszinssatz gemäß Punkt 13.: 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (= Referenzzinssatz) der Oesterreichischen Nationalbank 18.7. Mahnspesen: 1. Mahnung EUR 20,00 2. Mahnung EUR 40,00 jede weitere Mahnung EUR 60,00 18.8. Entgelt für Kopie der Abrechnung gemäß Punkt 11.: EUR 1,50 18.9. Entgelt für Kopie des Leistungsbelegs gemäß Punkt 11.: EUR 3,50 18.10. Kostenersatz für Übermittlung der Monatsabrechnung in Papierform gemäß Punkt 11.1.: EUR 1,10 18.11. Entgelt für den Kartentausch gemäß Punkt 3.3.: EUR 9,00 18.12. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln selbst zu tragen. 19. Warnhinweis: 19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte verrechnen (etwa Geldausgabeautomaten in den USA). Dies ist im Inland nicht erlaubt, SIX hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren. 19.2. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere im Ausland), die die Karte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). SIX empfiehlt daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. SIX rät insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen. 19.3. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei SIX eingelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Störungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag SIX nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch SIX erfolgt. Fassung Dezember 2012, Stand April 2015 Besondere Geschäftsbedingungen für den von SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) angebotenen Dienst „Info SMS“ Präambel Die „Info SMS“ dient dem Karteninhaber als zusätzliches Sicherheitselement und zur schnellen Information über seine mit der Kreditkarte (kurz: Karte) bei Vertragsunternehmen von SIX in Anspruch genommenen Waren- und Dienstleistungen. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von SIX herausgegebene Kreditkarten (kurz: AGB) in der jeweils geltenden Fassung, die dem zwischen dem Karteninhaber und SIX geschlossenen Kreditkartenvertrag zugrunde liegen. Die BGB regeln ausschließlich die Nutzung des von SIX angebotenen Dienstes „Info SMS“. Die unentgeltlichen Informationspflichten nach dem Zahlungsdienstegesetz, die Geltung der AGB und der Informationen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß §§ 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG bleiben davon unberührt. 1. Registrierung: Die Registrierung des Karteninhabers erfolgt auf dem Kartenantrag, Online auf der Website my.paylife.at oder mit einem gesonderten Formular. Der Karteninhaber kann dieses Formular bei seinem kontoführenden Kreditinstitut beziehen. Dieses Formular hat der Karteninhaber ausgefüllt in Papierform oder Online an SIX zu übermitteln. Der Karteninhaber hat neben seinen persönlichen Daten, zwingend eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben, an die die „Info SMS“ versendet wird. 2. Vertragsdauer und Beendigung: 2.1. Vertragsdauer: Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2.2. Beendigung: 2.2.1. Auflösung durch den Karteninhaber: Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für die Auflösung ist kein Grund oder die Einhaltung einer besonderen Form erforderlich. Der Karteninhaber kann seine Erklärung schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch an SIX übermitteln. SIX stellt die notwendigen Kontaktdaten auf der Website www.paylife.at zur Verfügung. 2.2.2. Mit dem Einlangen bei SIX wird die Auflösung des Vertragsverhältnisses wirksam. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers werden dadurch nicht berührt und sind zu erfüllen. 2.2.3. Auflösung durch SIX: Das Vertragsverhältnis erlischt mit Beendigung des Kreditkartenvertrages. 3. Rechte des Karteninhabers: 3.1. Der Karteninhaber erhält nach einer durchgeführten Zahlungstransaktion (kurz: Transaktion) mit seiner Karte bei einem Vertragsunternehmen oder nach einer Bargeldbehebung mit seiner Karte bei einem Geldausgabeautomaten eine „Info SMS“, sofern die vorgenommene Transaktion Online autorisiert (zB bei Transaktionen über EUR 150,00) wurde. Erfolgte keine Online Autorisierung ist ein Versand der „Info SMS“ nicht möglich. 3.2. 3.3. 4. 4.1. 4.2. 5. 5.1. 5.2. Mit der „Info SMS“ wird dem Karteninhaber die Höhe der vorgenommenen Transaktion mitgeteilt. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, dass bei einzelnen Vertragsunternehmen (zB Hotels, Autovermietungen) der in der „Info SMS“ genannte Betrag vom tatsächlich abgebuchten Betrag abweicht, da vom Vertragsunternehmen eine Vorautorisierung vorgenommen wurde. Der tatsächlich abgebuchte Betrag wird auf der Monatsabrechnung in Euro ausgewiesen. Sollte das Mobiltelefon des Karteninhabers im Zeitpunkt des Versandes ausgeschalten sein, wird – abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber – die „Info SMS“ nach Einschalten des Mobiltelefons übermittelt. Pflichten des Karteninhabers: Der Karteninhaber ist zur Zahlung des monatlichen Entgeltes gemäß Punkt 10.1. der BGB verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, wird das monatliche Entgelt auf der Monatsabrechnung unter der Bezeichnung „Info SMS“ ausgewiesen und ist zusammen mit dieser zur Zahlung fällig. Erhält der Karteninhaber eine „Info SMS“, obwohl er seine Karte nicht verwendet hat, kann dies auf eine missbräuchliche oder sonstige nicht autorisierte Verwendung der Karte hinweisen. In diesem Fall wird dem Karteninhaber empfohlen, seiner Verpflichtung gemäß § 36 Abs 2 ZaDiG nachzukommen, und den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte unverzüglich SIX anzuzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt hat. SIX stellt die notwendigen Kontaktdaten auf der Website www.paylife.at zur Verfügung. Die Berichtigungsansprüche des Karteninhabers gemäß Punkt 9.4. der AGB bleiben davon unberührt. Haftung von SIX für Verfügbarkeit: Unbeschadet von Haftung der SIX gemäß Punkt 8. der AGB nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass SIX keinen Einfluss auf die technischen Funktionen der in den Versand der „Info SMS“ eingebundenen Unternehmen (zB Netzbetreiber) hat und deshalb nicht in der Lage ist, technische Störungen in diesen Bereichen zu verhindern. Die Auswahl des Mobilfunkbetreibers obliegt aus- schließlich dem Karteninhaber. Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen, des Leistungsumfangs und der Entgelte: Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, des Leistungsumfanges sowie der Entgelte werden dem Karteninhaber an die SIX zuletzt bekannt gegebene Adresse (E-Mail-Adresse) zur Kenntnis gebracht. Diese Verständigung hat in Papierform oder, sofern dies vorher mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, auf einem anderen dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes 15. der AGB sinngemäß. 7. Änderung der Mobiltelefonnummer: Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung seiner Mobiltelefonnummer SIX schriftlich (auch per E-Mail) bekannt zu geben. Die Bestimmung des Punktes 16. der AGB bleibt hiervon unberührt. 8. Unentgeltliche Informationspflichten der SIX: Durch diese Art der Kommunikation werden die unentgeltlichen Informationspflichten der SIX gegenüber dem Karteninhaber, die sich aus dem Zahlungsdienstegesetz und den AGB ergeben nicht eingeschränkt. 9. Anzuwendendes Recht: Es gilt österreichisches Recht. 10. Entgelte und Kostenersatz: 10.1. Monatliches Entgelt gemäß Punkt 4.1. EUR 1,00. Für Karteninhaber der PayLife Black und PayLife Platinum MasterCard ist das Service „Info SMS“ unentgeltlich. 10.2. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung seines Mobiltelefons (inklusive allfälliger Roaming-Kosten bei Erhalt der „Info SMS“ im Ausland) selbst zu tragen. 6. Fassung April 2013