154

Transcription

154
bbaktuell
154, 4.10.2005
Inhaltverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Bildungsrahmenartikel vermutlich morgen Mittwoch im Nationalrat
Interkantonale Vereinbarungen bringen neue Verpflichtungen für die Kantone
Attest - Lösung für Jugendliche mit Behinderungen in Vorbereitung
CIIP: Bildungsraum Romandie im Aufwind
100 Jahre Berufsbildung im Wallis
Validation des acquis: Wichtige Meilensteine
Kt. Thurgau: Brückenangebote auf 15 Prozent beschränkt
"1000-Franken-Jobs" in Zürich
StudEx - Praktika für Lehrlinge und Studierende
Österreich unterstützt ausbildungswillige Betriebe finanziell
IV-Stelle Chur sucht Berufs- und Laufbahnberater/in (Stelleninserat)
Impressum
Herausgeber: Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern
© SBBK und BBT, Weitergabe frei, soweit oben nicht anders vermerkt. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten.
Mitarbeitende: Annemarie Abbondio (ao), Jacques Amos (ja), Josette Fallet (jf), Daniel Fleischmann (df), Peter Mueller (pm), Phuoc
Ngo (pn) und Emil Wettstein (wt).
Mitglieder der Steuergruppe: Robert Galliker, SBBK; Dani Duttweiler, BBT; Yvonne-Marie Ruedin, CRFP
Verantwortlich für diese Ausgabe ist Emil Wettstein, Zürich (mailto:[email protected]) Übersetzung: Annemarie Abbondio
Bestellungen sowie Abbestellungen: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:[email protected]
Früher publizierte Meldungen sind auch über Internet zugänglich: http://www.bbaktuell.ch, französische Fassung über:
http://www.afpr.ch
bbaktuell
15, 44.10.2005
Seite 2
1. Bildungsrahmenartikel vermutlich
mailto:[email protected]; Beat Sturzenegger,
morgen Mittwoch im Nationalrat
mailto:[email protected]
df. Die Schweiz soll eine neue Verfassungsgrundlage für den Bildungsbereich erhalten. Sie zielt
4. CIIP: Bildungsraum Romandie im
auf die Schaffung eines kohärenten, flächendec-
Aufwind
kenden und qualitativ hoch stehenden Bildungs-
jf. Aktivitäten in 15 Bereichen sollen helfen, den
raums Schweiz. Die Meinungen über die Vorlage
im Frühjahr angekündigten "Espace romand de la
sind geteilt. Wir orientieren über die Vorlage und
formation" (Bildungsraum Romandie) zu realisie-
lassen Exponenten zu Wort kommen:
ren. Die Basis bildet das Lehrplan-Projekt PECA-
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3127a.pdf;
RO, das die Harmonisierung der kantonalen Lehr-
Vorlage:
pläne vorsieht. Für die Berufsbildung übernimmt
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3127b.pdf
das Generalsekretariat der Conférence intercan-
Bericht der zuständigen Kommission des
tonale de l'instrucition publique de la Suisse
Nationalrats:
romande et du Tessin CIIP unter anderem die
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3127c.pdf
Herausgabe von Lehrmitteln. Dies sind Inhalte
des Tätigkeitsprogramms 2005-2008 der CIIP,
2. Interkantonale Vereinbarungen bringen
das am 22. September 2005 beschlossen wurde.
neue Verpflichtungen für die Kantone
Info: Christian Berger, Generalsekretär der CIIP,
df. In diesen Tagen beginnt die Vernehmlassung
mailto:[email protected]
zur Revision der interkantonalen Vereinbarungen
Pressemitteilung und Tätigkeitsprogramm:
im Berufsbildungsbereich (Berufsschulverein-
http://www.afpr.ch/pdf/afpr3135.pdf
barung und Fachschulvereinbarung). Sie bringt
Mehr: http://www.ciip.ch
unter anderem die Pflicht für die Kantone, ausserkantonale Ausbildungen auf Tertiärstufe mit-
5. 100 Jahre Berufsbildung im Wallis
zufinanzieren - sofern sie nicht selber entspre-
jf. Im Sommer 1905 haben die ersten Lernenden
chende Ausbildungen anbieten. Einen heiklen
ihr 1. Lehrjahr nach dem "neuen" Berufsbil-
Punkt wird die Aushandlung neuer Tarife bilden.
dungsgesetz vom 21. November 1903 abge-
Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3125.pdf
schlossen. Jetzt, hundert Jahre später, haben
andere Lernende eine Veranstaltung für das 100-
3. Attest - Lösung für Jugendliche mit
jährigen Bestehen der Berufsbildung im Wallis
Behinderungen in Vorbereitung
organisiert. Zu diesem Anlass hat die Dienststelle
df. Wer trotz Wiederholung des Qualifikations-
für Berufsbildung eine Plakette und eine CD-Rom
verfahrens den Attest-Abschluss nicht erreicht,
herausgegeben. Diese können solange Vorrat bei
hat gemäss Leitfaden dennoch ein Anrecht, sich
Manuela Richard bezogen werden mailto:manue-
seine Kompetenzen bestätigen zu lassen. Eine
[email protected] .
Arbeitsgruppe unter der Leitung von Roland Hohl
Bericht über die Entwicklung der Berufsbildung
(SGV) und Peter Knutti (SBBK) entwickelt in den
im Wallis: www.bbaktuell.ch/pdf/bba3093.pdf
kommenden Monaten ein gesamtschweizerisches
und branchenübergreifendes Arbeitsinstrument
6. Validation des acquis: Wichtige
für den individuellen Kompetenznachweis. Für
Meilensteine
Jugendliche mit einer Behinderung, die eine
df. Eine weitere Etappe im Projekt "Validation des
praktische Ausbildung bei einer sozialen Insti-
acquis" ist erreicht: Im Web stehen sämtliche
tution absolvieren, sucht eine Insos-Arbeits-
verfügbaren Projekt-Informationen einer breiten
gruppe unter Leitung von Beat Sturzenegger
Öffentlichkeit zur Verfügung, vgl.
ebenfalls nach einem Abschlussverfahren.
http://www.validacquis.ch .
Kontakte: Peter Knutti,
Ralph Thomas, der Projektleiter, hat für bbaktuell
bbaktuell
154, 4.10.2005
Seite 3
den Stand der Arbeiten dargestellt:
mierte am Mittwoch, 21. September 2005 über
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3126a.pdf .
das Projekt. Stellen dieser Art werden bereits in
Als erster Deutschschweizer Kanton bietet Zürich
St. Gallen angeboten. Andere Städte wie Basel
in einem Zentrum für Kompetenzbilanz Kurse für
oder Luzern diskutieren deren Einführung.
Personen an, die einen Qualifikationsnachweis
Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3132a.pdf
erstellen möchten. Das Zentrum führt zurzeit
Interview mit Monika Stocker zu den Hinter-
Pilotprojekte für Personen aus dem Gesundheits-
gründen: www.infopartner.ch/periodika/2005/
bereich durch; ab Januar 2006 ist es für alle
Panorama/Heft_1_2005/pan051d08.pdf
Personengruppen zugänglich.
Mehr zum Zürcher Kompetenzzentrum:
9. StudEx - Praktika für Lehrlinge und
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3126b.pdf
Studierende
df. Wenn Studienabgänger oder Jugendliche nach
7. Kt. Thurgau: Brückenangebote auf 15
ihrer Lehre ein Praktikum im Ausland absolvieren
Prozent beschränkt
wollen, erhalten sie bei der Bieler Organisation
ao. Der Zugang zu den Angeboten zur Vorberei-
StudEx professionelle Unterstützung. Im Auftrag
tung auf die berufliche Grundbildung sowie zur
des Schweizer Staatssekretariats für Bildung und
Integration Jugendlicher und junger Erwachsener
Forschung vermittelt StudEx drei- bis zwölfmona-
soll auf maximal 15 Prozent des schulabgehen-
tige Auslandpraktika in 32 europäischen Ländern.
den Jahrgangs beschränkt werden, so die Ge-
StudEx unterstützt die Jugendlichen zudem
setzesvorlage betreffend die Änderung des thur-
mittels eines monatlichen Stipendiums sowie
gauischen Gesetzes über die Berufsbildung vom
einer Entschädigung für die Reise- und Sprach-
4. November 1985 in Artikel 5.
kurskosten. Im vergangenen Jahr nahmen 204
Bis zum Beginn des Schuljahrs 2007/08 sollen
Personen diese Dienstleistung in Anspruch.
die vorgesehenen rund 450 Plätze in den kanto-
Mehr: http://www.studex.ch
nalen Brückenangeboten vorhanden und nutzbar
sein. Geplant ist, dass die bisher tätigen Orga-
10. Österreich unterstützt
nisationen ihre Angebote dem kantonalen Kon-
ausbildungswillige Betriebe finanziell
zept anpassen und bereits ab Schuljahr 2006/07
wt. Österreich bricht ein Tabu: Wer mehr Lehr-
ihren Schulbetrieb unter der Ägide des Amts für
linge ausbildet, bekommt Geld: Pro zusätzlichen
Berufsbildung und Berufsberatung aufnehmen.
Lernenden erhält ein Betrieb für das erste Lehr-
Infos zu den "Brückenangeboten TG": Emil
jahr monatlich 400 Euro, für das zweite Lehrjahr
Zehnder, Projektleiter, mailto:emil.zehnder@ric-
200 Euro und für das dritte Lehrjahr 100 Euro.
ketwil.ch
Die Kosten werden aus Geldern der Arbeitsmarktverwaltung beglichen. Die Initiative ging
8. "1000-Franken-Jobs" in Zürich
vom "Regierungsbeauftragten für Jugendbe-
df. Die Stadt Zürich möchte in den kommenden
schäftigung und Lehrlingsausbildung" aus, dem
zwei Jahren rund 550 Teillohn-Stellen für Lang-
auch in der Schweiz bekannten Vorarlberger In-
zeit-Arbeitslose schaffen. Sie sollen in privaten
dustriellen Egon Blum. Bericht über seine Tätig-
und städtischen Sozialfirmen arbeiten, die von
keit mit Beschreibung weiterer Initiativen:
einer Aktiengesellschaft getragen werden und
www.bbaktuell.ch/pdf/bba3109.pdf (5MByte)
Dienstleistungen in Nischenbereichen (Botengänge, Reinigung, Recycling) anbieten. Es wird
ein Lohn von 1600 bis 3200 Franken ausbezahlt;
er reduziert die Sozialhilfeleistung bis zu einem
Freibetrag von 600 Franken. Das Sozialdepartement unter Leitung von Monika Stocker infor-
bbaktuell
154, 4.10.2005
Seite 4
11. IV-Stelle Chur sucht Berufs- und
Sie kommunizieren und verhandeln mit den am
Laufbahnberater/in (Stelleninserat)
Eingliederungsprozess beteiligten internen und
Wir suchen für unsere IV-Stelle per 1. Januar
externen Partnern.
2006 oder nach Vereinbarung eine/einen Berufsund Laufbahnberaterin / Berufs- und Laufbahn-
Weitere Details finden Sie unter
berater (100%).
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3123.pdf
Aufgabenbereich:
Sozialversicherungsanstalt des Kantons
Sie beraten und begleiten Menschen mit einer
Graubünden, Personaldienst
Behinderung auf dem Weg der beruflichen
Eingliederung.
Kontaktperson Albert Spescha, Teamleiter
Sie erarbeiten bei Leistungsgesuchen selbststän-
Berufliche Eingliederung
dig und kompetent die notwendigen
T. 081 257 42 64
Entscheidungsgrundlagen.
mailto:[email protected]
I-BASIS
bba3125
Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich
Was die Kantone einander schuldig sind
bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005
In diesen Tagen beginnt die Vernehmlassung zur Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich (Berufsschulvereinbarung und Fachschulvereinbarung). Sie bringt unter anderem die
Pflicht für die Kantone, ausserkantonale Ausbildungen
auf Tertiärstufe mitzufinanzieren – sofern sie nicht
selber entsprechende Ausbildungen anbieten. Einen
heiklen Punkt wird die Aushandlung neuer Tarife bilden.
Fritz Wüthrich, EDK
Mit den interkantonalen Freizügigkeits- und Finanzierungsvereinbarungen verfolgen die Kantone zwei
Ziele: Sie bieten Personen aus anderen Kantonen
Zugang zu ihren Ausbildungen, und im Gegenzug
zahlen die Wohnortskantone dieser Personen einen
Anteil an die Ausbildungskosten («horizontaler
Finanzausgleich»). Aktuell existieren auf gesamtschweizerischer Ebene fünf solche Vereinbarungen,
die je ein bestimmtes Ausbildungssegment abdecken:
- Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)
- Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
- Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
- Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der
Kantone an Schul- und Ausbildungskosten in der
Berufsbildung (Berufsschulvereinbarung)
- Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV).
Aus Sicht der Berufsbildung sind die beiden letztgenannten Vereinbarungen von besonderem Interesse. Die Fachschulvereinbarung umfasst die
höhere Berufsbildung, also die Tertiärstufe.
Berufsbildungsgesetz
verlangt neue Finanzierung
Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht ein
neues Finanzierungssystem für die Bundesbeiträge
vor. Dieses bringt den Wechsel von einer aufwandorientierten zu einer leistungsorientierten Subventionierung. Der Bund leistet Pauschalbeiträge an
die Kantone, die sich im Wesentlichen nach der
Anzahl Personen bemessen, die im betreffenden
Kanton eine berufliche Grundbildung absolvieren.
Bei den dualen Ausbildungen auf Sekundarstufe II
werden die Beiträge künftig an den Lehrortskanton
(und nicht mehr an den Schulortskanton) ausgerichtet.
Dieser Wechsel verlangt eine Anpassung der beiden
erwähnten Vereinbarungen für die berufliche Bildung. In einem ersten Schritt hat die Plenarversammlung der EDK Grundsätze für die Revision der
beiden Vereinbarungen festgelegt. In diesen Grundsätzen wurden Eckwerte zu wichtigen Grundfragen
genannt, wie etwa den Geltungsbereich (für welche
Ausbildungen werden Beiträge ausgerichtet?), das
Ausmass der Freizügigkeit oder Regeln für die Festlegung der Höhe der Beiträge. In einem zweiten
Schritt hat eine vom Vorstand der EDK eingesetzte
Projektgruppe – ausgehend von den erwähnten
Grundsätzen – Entwürfe für zwei neue Vereinbarungen erarbeitet, die per 2008 die beiden bestehenden Vereinbarungen ablösen sollen.
Die nun vorliegenden Entwürfe werden in diesen
Tagen zusammen mit einem Begleitkommentar bei
den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen
in Vernehmlassung gegeben. Die Frist für das Einreichen von Stellungnahmen läuft bis zum 31. Dezember 2005. Die Vernehmlassungsunterlagen können von der Website der EDK heruntergeladen werden (www.edk.ch > Aktuell > Vernehmlassungen).
© Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern.
Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter:
http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:[email protected]. Ältere Ausgaben finden Sie unter
http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein,
Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: [email protected]
Seite 2
Die wichtigsten Änderungen
Die Berufsschulvereinbarung heisst nun Berufsfachschulvereinbarung. Sie ist neu auch Grundlage
für Regelungen, die über den eigentlichen Bereich
der Berufsfachschulen hinausgehen, so etwa für
überbetriebliche Kurse oder auch Brückenangebote
gemäss Artikel 12 des Berufsbildungsgesetzes. Eine
weitere Änderung betrifft die Tarife, die nicht mehr
in der Vereinbarung selber, sondern im Anhang aufgeführt werden. Sie können damit von der Konferenz der Vereinbarungskantone festgelegt bzw.
geändert werden.
Die Fachschulvereinbarung (neu Interkantonale
Vereinbarung über Beiträge an die höhere Berufsbildung) stipuliert neu, dass Kantone im Gegensatz
zu heute nur noch dann von der Zahlungspflicht für
eine bestimmte Ausbildung entbunden sind, wenn
sie selber Träger oder Mitträger einer Schule sind,
die die betreffende Ausbildung anbietet. Dies ist ein
Schritt in Richtung Freizügigkeit; die volle Freizügigkeit auf der Tertiärstufe – die heute bei den
Hochschulen bereits realisiert ist – wird als anzustrebendes Ziel im Ingress der Vereinbarung expli-
zit erwähnt. Eine weitere wichtige Änderung
betrifft die Bemessung der zu zahlenden Beiträge.
Diese werden neu einheitlich festgelegt und stützen
sich auf Kostenerhebungen. Es ist abzusehen, dass
diese Art der Tariffestlegung zu Problemen, d.h.
teilweise massiven Erhöhungen der Beiträge, führen wird. Die Problematik der Tariffestlegung
nimmt in der Vernehmlassung einen breiten Raum
ein. Die EDK ist hier besonders auf Rückmeldungen angewiesen.
Die neuen Vereinbarungen sollen nach Möglichkeit
im Juni 2006 von der EDK verabschiedet werden.
Anschliessend müssen sie von mindestens je 15 bisherigen Vereinbarungskantonen ratifiziert werden,
damit sie per 1.8.2007 in Kraft treten können. Es ist
möglich, dass nicht alle Kantone die Vereinbarungen mittragen; dafür können finanzielle Gründe
vorliegen. Diese Kantone müssen dann individuelle,
bilaterale Vereinbarungen treffen.
Fritz Wüthrich ist Leiter Koordinationsbereich Ressourcen
bei der EDK, Schweizerische Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren; [email protected]
I-BASIS
bba3126a
«Validation des acquis» – Anrechnung nicht formell erworbener Kompetenzen
Ein weiterer Weg nach Rom
bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005
Eine weitere Etappe im Projekt «Validation des
acquis» ist erreicht: Seit dem 22. September 2005 stehen sämtliche verfügbaren Projekt-Informationen
einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Adresse
lautet www.validacquis.ch.
Ralph Thomas
Der Start des Internet-Auftritts fand gleichzeitig mit
der ersten Jahreskonferenz «Validation des acquis»
statt, welche einen breiten Kreis interessierter
Fachleute über Projektziele und Projektstand informierte, sowie in Workshops zwei nationale, zwei
interkantonale sowie drei regionale Projekte vorstellte und diskutierte. Ziel ist es, in den nächsten
Wochen sämtliche Projekte und Angebote in der
Schweiz auf der Internetseite laufend zu ergänzen.
Melden Sie bitte Ihr Projekt/Angebot mittels des
Download-Formulars über www.validacquis.
ch/de/angebote1.html an.
Worum geht es?
«Validation des acquis» ist der Titel des Projekts,
das von BBT und seco im Februar 2005 gestartet
wurde und bis Oktober 2006 dauert. Das Projekt
läuft unter der Federführung des BBT in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Berufsbildung, den Kantonen und den Organisationen der
Arbeitswelt, und zielt auf ein System zur Anrechnung von nicht formal erworbenen Kompetenzen.
Laut dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) sollen
Erwachsene den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen erhalten, ohne dass sie einen gesamten,
üblichen Bildungsgang durchlaufen müssen. Beim
Nachweis, dass man die für den Abschluss einer
beruflichen Bildung geforderten Kompetenzen
bereits besitzt, sollen also berufliche und ausser-
berufliche Praxiserfahrung und fachliche und allgemeine Bildung angemessen berücksichtigt werden.
Das oberste Ziel lautet: Die Titel, welche durch
«andere Qualifikationsverfahren» erworben werden, sollen gleichwertig sein mit denjenigen, die auf
herkömmlichem Weg erworben wurden.
Die Thematik der anderen Qualifikationsverfahren
und der Anrechnung von Bildungsleistungen ist in
vielen Berufsfeldern aktuell. So bestehen heute
Angebote und Projekte im Bereich des Berufs
Fachangestellte Gesundheit (u.a. in Kantonen der
Zentralschweiz sowie Zürich und Wallis), in den
Bereichen Verkauf, Informatik, kaufmännische Angestellte und Hauspflege (Wallis), gesamtschweizerisch im Erwachsenenbildungsbereich sowie in
Berufen der Post (Betriebssekretär/innen und
Betriebsmitarbeitende Logistik), im Gastro-Bereich,
Schreiner, Hauswirtschaft sowie Berufen der
Metallunion (St.Gallen). Die grösste Erfahrung
weist zurzeit der Kanton Genf auf, der seit 2000
unter eigens geschaffener kantonaler Gesetzgebung
mittels «anderer Qualifikationsverfahren» über
1'000 Titel und Kompetenznachweise in 32 verschiedenen Berufen vergeben hat.
Das weitere Vorgehen
Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen im
BBG zur Anrechnung von Bildungsleistungen gilt es
nun, einen unter den Verbundpartnern der Berufsbildung abgestimmten Rahmen zu erarbeiten.
Dieser Rahmen soll die Ebenen des Validierungsverfahrens, die Rollen der Akteure, die Qualitätssicherung sowie die Ausbildung von Expertinnen
und Experten definieren und damit einen einheitlichen Vollzug garantieren.
Diese Arbeiten werden in den nächsten Monaten so
vorangetrieben, dass im Sommer 2006 eine erste
© Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern.
Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter:
http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:[email protected]. Ältere Ausgaben finden Sie unter
http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein,
Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: [email protected]
Seite 2
Version dieses abgestimmten Rahmens in die
Vernehmlassung gegeben werden kann. In der
Zwischenzeit gelten die vom BBT einzeln erlassenen Bewilligungen für andere Qualifikationsverfahren (gem. Art. 33) als provisorisch. Es folgt dann
eine Probephase. Eine Überarbeitung des Gesamtrahmens ist für 2009 vorgesehen.
Erste Antworten
Zur Zeit besteht Konsens, was die folgenden vier
Ebenen des Validierungsverfahrens angeht:
1. Information und Beratung
2. Bilanzierung
3. Beurteilung
4. Zertifizierung
Jede Person soll ihr eigenes Tempo bestimmen;
Ebene 4 muss nicht Ziel für alle sein.
Konsens herrscht auch über grundsätzliche Fragen:
Das System soll auf lebenslanges Lernen und Arbeitsmarktfähigkeit ausgerichtet sein. Zudem soll
eine breite Palette von Kompetenznachweisverfahren ermöglicht werden. Und schliesslich sollen
die Strukturen für die herkömmlichen Qualifikationsverfahren mit denen für die Anrechnung von
Bildungsleistungen verschränkt werden, das heisst,
es sollen auch die selben fachlichen Experten zum
Einsatz kommen. Dies ist ein zentrales Anliegen
von Arbeitgebern und Verbänden.
Diskussionsbedarf besteht noch bezüglich der Verantwortlichkeiten: Welche Akteure sind für die verschiedenen Schritte zuständig? Weitere offene
Fragen, welche geklärt werden müssen, sind:
- Zu welchem Zeitpunkt muss eine formelle Kontrolle
und offizielle Anmeldung ins System erfolgen?
- Ist ein allfällig negativer Entscheid rekursfähig?
- Zu welchen Bedingungen und durch welche
Instanz sollen Kompetenzbescheinigungen in
Teilbereichen abgegeben werden?
- Welche Kompetenzen sollen Erwachsene im Bereich der Allgemeinbildung besitzen und mit welchen Instrumenten sollen diese überprüft werden?
Ralph Thomas ist externer Projektleiter von «Validation des
acquis» im Auftrag des BBT.
Adresse: Rue de Fribourg 14, 2503 Bienne
[email protected], Telefon 032 323 06 81
I-BASIS
bba3126b
Zürcher Zentrum für Kompetenzbilanz ab Januar 2006 auf Vollbetrieb
Wir können mehr, als wir wissen
bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005
Der Kanton Zürich treibt die Schaffung eines eigenen
Zentrums für Kompetenzbilanzen vorwärts, wie die
Verantwortlichen an einer Pressekonferenz erläuterten. Erste Pilotversuche für Personen aus dem Gesundheitswesen erleben eine grosse Nachfrage. Das
Zentrum wird ab kommendem Jahr den vollen Betrieb
aufnehmen – zumindest auf Stufe Erfassen und Bestätigen von Kompetenzen. Bis für eine Vielzahl von
Berufen Gleichwertigkeitsverfahren etabliert sind,
wird es aber länger gehen.
Daniel Fleischmann
Rund 70 Prozent dessen, was wir wissen und können, haben wir nicht in der Schule gelernt. Auch
wenn die Zahl in mancher Hinsicht fragwürdig erscheint, so verdeutlicht sie doch, dass wir alle mehr
können, als wir wissen. Wir lernen nicht nur, wenn
wir uns auf Prüfungen vorbereiten. Wir lernen
auch, wenn wir Zeitung lesen, Kinder erziehen oder
ehrenamtlich Vereinsgeschäfte führen. Auf diesen
Umstand hat bereits das alte Berufsbildungsgesetz
Rücksicht genommen. Artikel 41 ermöglichte es
erwachsenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen, den Lehrabschluss nachzuholen, ohne
dass sie dafür eine Lehre durchlaufen mussten.
Das neue Berufsbildungsgesetz erweitert namentlich in Artikel 33 und 34 diese Möglichkeit. Es stipuliert, dass berufliche Qualifikationen durch Prüfungen oder «andere vom Bundesamt anerkannte
Qualifikationsverfahren» nachgewiesen werden
können. Eines dieser Verfahren basiert auf der Erstellung von persönlichen Portfolios, die Beschreibungen darüber enthalten, was jemand gelernt hat,
welche Aufgaben er erfüllte oder welche Sozialkompetenzen er sich zuschreibt. Dieses Portfolio
kann einer Person helfen, ihre Fähigkeiten bewuss-
ter wahrzunehmen und in einer Bewerbung besser
zu dokumentieren. Falls jemand einen formalen
Bildungsabschluss erwerben möchte, kann das
Portfolio aber auch auf «Gleichwertigkeit» mit existierenden Ausbildungsgängen (auf allen Stufen des
Berufsbildungswesens) geprüft werden. Fehlende
Ausbildungs-Teile können dann gezielt nachgeholt
werden, bis die Bedingungen zur Erteilung etwa
eines Fähigkeitszeugnisses gegeben sind.
Kanton Zürich: 1000 Franken für eine Bilanz
Der Kanton Zürich hat in den vergangenen Monaten
innerhalb der Berufsberatung Strukturen und
Arbeitsmittel zur Erstellung von Kompetenzbilanzen geschaffen. Diese Dienstleistung ist im Berufsund Studieninformations-Zentrum BIZ Oerlikon
untergebracht und wird von Edith Hartmann Trunz
geleitet. Das BIZ wird ab Januar 2006 den Vollbetrieb aufnehmen. Personen, die eine Kompetenzbilanz erstellen möchten, können hier einen viertägigen Kurs besuchen, sie können ihr Projekt aber
auch auf eigene Faust verfolgen. Im Rahmen eines
Pilotversuchs haben bisher 115 Personen aus dem
Gesundheitsbereich entsprechende Seminare
besucht, weitere Seminare sind geplant. Die Teilnahme kostete 770 Franken; die Vollkosten dürften
bei gut 1000 Franken liegen. Es scheint wahrscheinlich, dass die Klienten diese Kosten werden
tragen müssen, nachdem der Kanton Zürich für die
Laufbahnberatung von Erwachsenen seit diesem
Jahr Gebühren erhebt.
Das an die Kompetenzbilanz anschliessende Gleichwertigkeitsverfahren wird im Kanton Zürich durch
das Mittelschul- und Berufsbildungsamt in enger
Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsverbänden durchgeführt. Deren Fachexperten müssen die erfassten Kompetenzen mit den Anforde-
© Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern.
Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter:
http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:[email protected]. Ältere Ausgaben finden Sie unter
http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein,
Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: [email protected]
Seite 2
rungen eines angestrebten Berufsabschlusses vergleichen und entsprechende Empfehlungen abgeben. Das Verfahren ist in Zürich erst für das Fähigkeitszeugnis Fachangestellte Gesundheit entwickelt; die ersten Beurteilungen beginnen im
Oktober dieses Jahres. Die Aufgabe, die sich hier
stellt, ist anspruchsvoll; sie verlangt von den
Gutachtern nicht nur das Studium der Unterlagen
und die Plausibilitätsprüfung, sondern auch einen
Augenschein am Arbeitsplatz. Hier ist unter anderem zu prüfen, ob eine Person eine Tätigkeit selbstständig oder nur mit Unterstützung ausführen, sie
auch unter verschiedenartigen Bedingungen bewältigen und sie erklären und vorzeigen kann. Aber
auch von den Verbänden wird einiges verlangt,
müssen sie doch Nachholbildungen anbieten, die
erlauben, Bildungslücken gezielt zu schliessen.
Nicht alle wollen einen Abschluss
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass längst
nicht alle Personen, die eine Kompetenzbilanz er-
stellen, auch einen formalen Nachweis ihrer Qualifikationen anstreben. Urs Stampfli erwähnte am
Rande der Pressekonferenz, dass im Kanton Genf
nur gerade 10 Prozent der Personen, die eine solche Bilanz erstellen, danach zum Beispiel ein
Fähigkeitszeugnis erwerben wollen. Der Kanton
Genf bietet heute für 60 Berufe entsprechende
Gleichwertigkeitsverfahren an; sie führen allerdings
im Moment noch nur zu kantonal anerkannten
Fachausweisen.
Offen ist, was das Gleichwertigkeitsverfahren im
Kanton Zürich kosten wird. Im Rahmen des Pilotprojekts Fachangestellte Gesundheit wird der
Gleichwertigkeitsnachweis und seine Beurteilung
auf 1000 Franken beziffert, die Nachholbildung pro
Modul (à fünf Tagen) auf 280 Franken. Regierungsrätin Regine Aeppli erklärte, dass im Rahmen der
Beratungen über das kantonale Einführungsgesetz
zum Berufsbildungsgesetz zu klären sei, wie weit
die öffentliche Hand Weiterbildungen dieser Art
fördern wolle. Die parlamentarische Beratung dieses Geschäfts findet im nächsten Jahr statt.
I-BASIS
bba3127a
Der Nationalrat diskutiert vermutlich am 5. Oktober den Bildungsrahmenartikel
Anlauf für eine kohärentere Bildungspolitik
bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005
Die Schweiz soll eine neue Verfassungsgrundlage für
den Bildungsbereich erhalten. Sie zielt auf die Schaffung eines kohärenten, flächendeckenden und qualitativ hoch stehenden Bildungsraums Schweiz. Die
Vorlage muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt
werden. Der geistige Vater des Verfassungs-Projekts,
Alt-Nationalrat Hans Zbinden, äussert sich gegenüber
bbaktuell kritisch über die Vorlage (Kasten).
Daniel Fleischmann
Die Steuerung der Bildungspolitik ist, man weiss
es, schwierig. Die kantonale Bildungshoheit führt
dazu, dass Diskussionen über Themen wie Frühfranzösisch, Leistungsstufen oder Zeitpunkt des
Schulbeginns hohe Anforderungen an die Beteiligten stellen. Mit der Gründung der Erziehungsdirektoren-Konferenz 1897, dem Schulkonkordat von
1970 und ergänzenden Vereinbarungen in den 90er
Jahren wurden zwar wichtige Harmonisierungen
erreicht. Dennoch weist das Schweizer Bildungssystem noch immer so manche kantonale Eigenheit
auf. So müssen die Jugendlichen im Kanton Appenzell Ausserrhoden nur acht statt neun obligatorische Schuljahre absolvieren.
Die Bemühungen der EDK
Nach Auffassung vieler Bildungspolitiker verlangen
nun aber immer mehr Aufgaben nach gesamtschweizerischen Lösungen. Die EDK hat sich deshalb 2001 Leitlinien gegeben, die folgende Kooperationsziele enthalten:
– Harmonisierung der obligatorischen Schule durch
die verbindliche (staatsvertragliche) Festlegung
und regelmässige Überprüfung landesweit einheitlicher Kompetenzniveaus («Standards») für die
Kernfächer per Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres
(Projekt HarmoS);
– Koordinierte Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts in der mehrsprachigen Schweiz (lokale
Erstsprache, Landessprachen und Englisch) durch
Verbesserung des Sprachenunterrichts insgesamt,
eine früher einsetzende Sprachförderung und
Evaluation des Unterrichts;
– Stärkung der Professionalität der Lehrerinnen
und Lehrer durch optimale Gewinnung und Ausbildung von Lehrpersonen und über die Erweiterung der Entwicklungsperspektiven im Lehrberuf;
– Verbesserte Steuerung des schweizerischen
Bildungssystems als Ganzem durch den Aufbau
eines kontinuierlichen, wissenschaftlich gestützten
Bildungsmonitorings zusammen mit dem Bund.
Die Initiative von Hans Zbinden
Am 30. April 1997 reichte Nationalrat Hans Zbinden
(SP, Aargau) seine zweite parlamentarische Initiative «Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung» (97.419) ein. Ziel des Artikels war die
Schaffung eines «kohärenten, flächendeckenden
und qualitativ hoch stehenden Bildungsraums
Schweiz», der den Auszubildenden «eine hohe
Mobilität und variable, nahtlos zusammenfügbare
Bildungsgänge» ermögliche sowie «europakompatibel» und «entwicklungsoffen» sei.
Der nun im Entwurf vorliegende Bildungsrahmenartikel ist der zweite Anlauf, die Initiative von Hans
Zbinden umzusetzen; eine erste Version, die dem
Bund weitgehende Regelungsmacht zuwies, scheiterte vor allem am Widerstand der EDK und der
WBK des Ständerates. Befürchtet wurde eine völlige Umkehrung der Kompetenzordnung im schweizerischen Bildungswesen; die Opponenten betonten
© Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern.
Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter:
http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:[email protected]. Ältere Ausgaben finden Sie unter
http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein,
Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: [email protected]
Seite 2
Statements zum vorgeschlagenen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung
André Schläfli, Direktor des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung SVEB
«Für den Bereich Weiterbildung ist es sehr erfreulich, dass sie endlich als ein Bestandteil des ganzen Bildungssystem betrachtet wird. Im
Sinne des lebenslangen Lernens handelt es sich hier um einen guten Vorschlag.
Die Weiterbildung wurde bisher in die berufliche Weiterbildung (zum Teil Bundeszuständigkeit neben den Privaten) und die allgemeine
Erwachsenenbildung (kantonale Zuständigkeit) aufgeteilt. Die Zusammenführung und Integration der Bereiche ist sinnvoll. Auch kann der
Staat in Zusammenarbeit mit den Privaten die wirklich notwendigen Strategien umsetzen und Daten erfassen, um eine effiziente Weiterbildungs-Politik in die Wege zu leiten.
Wir lehnen den SVP Minderheitsantrag die Kann-Formulierung bei den Grundsätzen einzuführen ab. Wir erwarten bei Annahme des
Verfassungstextes eine rasche Realisierung eines Weiterbildungs-Gesetzes.»
Hans Zbinden, ehemaliger Nationalrat und Mitglied der Gesamtprojektleitung FH Nordwestschweiz
«Der vorgeschlagene Bildungsrahmenartikel geht in die richtige Richtung. Er wird zu einer weiteren Harmonisierung des Bildungswesens
beitragen. Aber meines Erachtens gehen die vorliegenden Bestimmungen zu wenig weit. Wir werden auch mit dieser Verfassungsgrundlage weiterhin ein „Bildungswesen“ statt eines Bildungssystems haben.
Besonders störend finde ich, dass auch künftig Kantone und Bund in unklarer Rollenteilung gemeinsam für die Umsetzung des Bildungsauftrags zuständig sind. So fehlen Bestimmungen, wie lange es dauern muss, bis der Bund Regelungen erlassen muss, wenn die Kantone
in einer Sachfrage zu keiner Einigung kommen. Das hohe Tempo der europäischen Bildungsentwicklung hätte nach griffigeren, rascheren
Entscheidungsabläufen verlangt.
Problematisch finde ich zudem, dass die Vorlage mit der Hochschulbildung angereichert wurde. Das vergrössert die Angriffsfläche in der
Volksabstimmung.»
Hans-Ulrich Bigler, Direktor Viscom Schweiz
«Der Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Viscom hält, zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem
Arbeitgeberverband, den vorliegenden Verfassungsartikel grundsätzlich für richtig. Die Ziele, die berufliche Mobilität zu erleichtern, die
internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und die kantonalen Bildungssysteme auf eine gleiche Ebene zu stellen, sind richtig.
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung geht die Revision aber viel zu wenig weit. Nachdem die berufliche Bildung in den letzten Jahren
mit Berufsmaturität und Fachhochschulen erfolgreich aufgewertet wurden, wäre es aber dringend notwendig gewesen, die Weiterbildung
mit der Hochschulbildung gleichzustellen. Wer eine Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung absolviert, bezahlt, den Lohnausfall eingerechnet, 60’000 bis 70’000 Franken. Ein Studium kostet demgegenüber vielleicht 10’000 Franken an Gebühren. Diese Ungleichbehandlung
sollte endlich beseitigt werden. Stattdessen finden wir in Artikel 64a nur die unverbindliche Formulierung, wonach der Bund die
Weiterbildung fördern könne. Diese Formulierung ist keine Neuerung, da der Bund bereits in der heute gültigen Verfassung über eine solche Förderkompetenz verfügt.
Wir hoffen, einen entsprechenden Grundsatz noch in die Verfassung hineinbringen zu können; die Umsetzung ist dann Sache der
Gesetzgebung.»
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse
«Ich äussere mich zum Bildungsrahmenartikel, soweit er die Fachhochschulen betrifft. Travail.Suisse ruft den Nationalrat auf, darauf zu
achten, dass der Slogan „gleichwertig, aber andersartig“, der das Verhältnis von Universitäten/ETH und Fachhochschulen beschreibt, nicht
der Gleichung „gleichartig, aber minderwertig“ weicht.
Der vorgeschlagene Bildungsrahmenartikel bindet die Fachhochschulen stärker in die Hochschullandschaft Schweiz ein. Ausdruck dafür ist
ein gemeinsames Steuerungsorgan von Bund und Kantonen, welches das gesamte Hochschulwesen (Universitäten, ETH’s und Fachhochschulen) koordiniert. Das führt unter anderem dazu, dass der Bund die bisherigen eigenständigen Führungs- und Regelungskompetenzen
in Bezug auf die Fachhochschulen verliert. Zudem ist die Wirtschaft (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) im neuen Steuerungsorgan nicht
mehr vertreten. Es ist daher zu fragen, wie beim Aufbau der Hochschullandschaft die Andersartigkeit (institutionell) gestützt und gestärkt
werden kann. Aus dem gegenwärtigen Projekt ist das nicht zu erkennen.»
(Ausführlichere Stellungnahme unter http://www.travailsuisse.ch/uploads/media/3_11_05.pdf)
Seite 3
die Notwendigkeit von Unterschieden zwischen
den einzelnen Kantonen (wie zum Beispiel das
Modell der scuola dell’infanzia im Kanton Tessin
oder des cycle d’orientation in der Westschweiz).
Die nun vorliegende Fassung nimmt darauf
Rücksicht: Sie hält fest, dass für das gesamte
Schulwesen – sofern die Bundesverfassung nicht
etwas anderes bestimmt – grundsätzlich die
Kantone zuständig bleiben. Das Schulwesen wird
dabei breit verstanden und umfasst alle Schulstufen, von der Vorschule bis zur Quartärstufe.
Die Sicht der Berufs- und Weiterbildung
Aus Sicht der Berufsbildung ändert die neue Verfassung relativ wenig, wie Robert Galliker, Leiter
Koordinationsbereich Berufsbildung bei der EDK,
betont. Die Berufsbildung sei im Berufsbildungsgesetz und der dazu gehörenden Verordnung umfassend geregelt. Die vorgeschlagene Bestimmung in
Artikel 63 ergänzt die Regelungskompetenz des
Bundes einzig durch die Pflicht, ein breites und
durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung zu fördern. Die WBK begründet in ihrem
Bericht, dass es ihr ein grosses Anliegen sei, die
Chancengleichheit zwischen Berufsbildung und
akademischer Ausbildung sicherzustellen.
Gänzlich neu sind hingegen Bestimmungen über die
Weiterbildung (Kasten). Artikel 64a stipuliert, dass
der Bund Grundsätze zur Weiterbildung erlässt –
eine Minderheitsposition möchte diese Bestimmung
in einer „Kann-Formel“ fassen – und die Weiterbildung fördern kann. Die WBK weist in ihrem
Bericht darauf hin, dass in der Vernehmlassung von
den 230 eingegangen Stellungnahmen nur gerade 6
die ersatzlose Streichung des Weiterbildungsartikels forderten. Demgegenüber hätten mehr als
doppelt so viele Vernehmlasser den vorgeschlagenen Artikel ausdrücklich begrüsst oder wollten
sogar noch weiter gehen.
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel wird nichts
am Grundsatz ändern, dass der überwiegende Teil
der Weiterbildung auf privater Basis erfolgt. Die
Diskussionen, die in den letzten Jahren geführt
wurden, haben laut WBK aber deutlich gemacht,
dass bezüglich der Rolle des Staats Klärungsbedarf
besteht. Bund und Kantone hätten sich die Verantwortung wiederholt gegenseitig zugeschoben, so
die WBK. Hans Ambühl, EDK-Generalsekretär,
räumte anlässlich der Eröffnung des Lernfestivals
2005 vor einigen Wochen ein, dass die Weiterbildung
während Jahrzehnten nicht Teil der Bildungspolitik
gewesen sei. Geregelt werden müssen die gesamtschweizerische Anerkennung von erworbenen
Die wichtigsten Artikel im vorgeschlagenen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung aus Sicht der
Berufsbildung
Art. 61a (neu) Bildungsraum Schweiz
1 Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des
Bildungsraumes Schweiz.
2 Sie koordinieren ihre Anstrengungen und stellen ihre
Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere
Vorkehren sicher.
Art. 63 Berufsbildung
Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung. Er fördert
ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der
Berufsbildung.
Art. 63a (neu) Hochschulen
1 Der Bund betreibt die Eidgenössischen Technischen
Hochschulen. Er kann weitere Hochschulen und andere
Institutionen des Hochschulbereichs errichten, übernehmen oder
betreiben.
2 Er unterstützt die kantonalen Hochschulen und kann an weitere
von ihm anerkannte Institutionen des Hochschulbereichs Beiträge
entrichten.
3 Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und
für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen
Hochschulwesen. Sie nehmen dabei Rücksicht auf die Autonomie
der Hochschulen und ihre unterschiedlichen Trägerschaften und
achten auf die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen
Aufgaben.
4 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben schliessen Bund und Kantone
Verträge ab und übertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten, die diesen
übertragen werden können, und legt die Grundsätze von
Organisation und Verfahren der Koordination fest.
5 Erreichen Bund und Kantone auf dem Weg der Koordination die
gemeinsamen Ziele nicht, so erlässt der Bund Vorschriften über
die Studienstufen und deren Übergänge, über die Weiterbildung
und über die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen.
Zudem kann der Bund die Unterstützung der Hochschulen an einheitliche Finanzierungsgrundsätze binden und von der
Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen.
Art. 64a (neu) Weiterbildung
1 Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
2 Er kann die Weiterbildung fördern.
3 Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.
Seite 4
Bildungsleistungen, Zertifizierungsmöglichkeiten,
die Definition von Qualitätsstandards und Durchlässigkeiten sowie die Herstellung von Markttransparenz und die Erhebung von statistischen
Daten.
Finanzielle Unterstützung der Weiterbildung
Die WBK hat sich zudem dafür entschieden, dass
der Bund auch weiterhin die Weiterbildung finanziell unterstützen kann. Bund und Kantone geben
heute jährlich mehrere hundert Millionen Franken
für die berufliche und allgemeine Weiterbildung
aus. Das Engagement des Bundes erfolgt heute
über die berufsorientierte Weiterbildung gemäss
Berufsbildungsgesetz, über das Arbeitslosenver-
sicherungsgesetz für Umschulung, Weiterbildung
und Eingliederung von Arbeitslosen sowie durch
Unterstützung von gesamtschweizerischen Organisationen der Erwachsenbildung.
Diese Förderkompetenz ist damit nicht grundsätzlich neu. Bereits Artikel 67 der heutigen Bundesverfassung sieht zum Beispiel vor, dass der Bund in
Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die Erwachsenbildung fördern kann. Neu ist, dass mit Artikel
64a ein ganzheitlicher Ansatz der Weiterbildung
angestrebt wird, und dass mit Absatz 2 eine einheitliche Förderkompetenz für alle Weiterbildungsbereiche, ausserhalb der Hochschulen, geschaffen
wird, was die Verfolgung einer einheitlichen
Weiterbildungspolitik erleichtert.
I-BASIS
bba3132a
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich schafft Teillohn-Jobs
Neue Perspektiven für die Arbeitsintegration
bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005
Die aktuelle Situation im Arbeitsmarkt, insbesondere
das Verschwinden von Nischenarbeitsplätzen für
weniger gut Qualifizierte, die Situation auf dem Lehrstellenmarkt und die stetig wachsende Zahl der erwerbslosen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger verlangen eine Anpassung der Arbeitsintegrationsmassnahmen in der Stadt Zürich. Das Sozialdepartement geht neue Wege und will das Angebot
von Teillohn-Jobs stark ausbauen.
angebote. Für den Ausbau des Angebots sind deshalb keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Das Sozialdepartement ist bei dieser wichtigen
Weichenstellung auf eine breite Verankerung angewiesen. Deshalb möchte es zusammen mit der Wirtschaft eine Trägerschaft zur Förderung von sozialen Firmen gründen. Die Trägerschaft soll die Idee
der Sozialfirmen in der Öffentlichkeit verankern,
die politische Legitimation für den Integrationsauftrag stärken und Sozialfirmen, die Teillöhne
anbieten wollen, Starthilfen, Infrastruktur und
Networking anbieten.
Kernstück der Neupositionierung der Arbeitsintegration bildet die Schaffung von mindestens 550
(Pressemitteilung des Sozialdepartementes der
Plätzen im Teillohnbereich binnen zwei Jahren. In
Stadt Zürich, Tabelle aus der Medienorientierung)
Teillohn-Jobs erhalten die Teilnehmenden für ihre
Weitere Berichterstattung durch die Fachzeitschrift
Arbeit eine Entschädigung zwischen 1‘600 und
Panorama, 1/05, unter www.infopartner.ch/periodika/
3‘200 Franken, abgestuft entsprechend ihrer Pro2005/Panorama/Heft_1_2005/pan051d08.pdf
duktivität. Produkte und Dienstleistungen werden
Präsentation Medienorientierung vom 21. September 2005
zu Marktpreisen verkauft. Der betriebliche Ertrag
des Sozialdepartementes der Stadt Zürich:
deckt etwa die Hälfte der Kosten (inkl. Teillöhne),
www.bbaktuell.ch/pdf/bba3132b.pdf
die Programmkosten zulasten der Stadt belaufen
sich auf 1‘000 Franken pro Person und Monat.
Mögliche Träger von Teillohn-Angeboten sind sozia- Veränderungen im Sozialdepartement
Planung 2006 - 2008
le Firmen, gemeinnützige
Trägerschaften oder das
Nettokosten
Anzahl Plätze
pro Platz
bisher
2006
2007
2008
Sozialdepartement.
Die Sozialhilfe kann durch
die Teillohn-Jobs entlastet
werden, weil die Betroffenen einen Teil ihres
Existenzbedarfs selbst
erwirtschaften. Der Ausbau von Teillohn-Jobs im
ergänzenden Arbeitsmarkt
ist verbunden mit einer
Reduktion der kostenintensiven Qualifikations-
1 Basisbeschäftigung
18'000
2 Teillohn-Jobs
12'000
3 Gemeinnützige Jobs
6'000
4 Qualifikationsprogramme
25'000
Total Integrations-Arbeitsplätze
Stellenvermittlung
2'000
4
Begleitete Stellensuche
1'500
Total Vermittlungsangebote
Total Nettobelastung (Mio. Fr.)
30
120
70
380
600
100
400
500
15.60
120
400
130
300
950
200
300
500
16.09
150
480
150
250
1'030
250
250
500
16.49
150
550
150
200
1'050
250
250
500
16.08
Erwartete Wirkungen:
- Kostenneutraler Ausbau der Integrations-Arbeitsplätze um 75%
- Angebot kann flexibler an den Arbeitsmarkt angepasst werden
© Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern.
Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter:
http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:[email protected]. Ältere Ausgaben finden Sie unter
http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein,
Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: [email protected]
Veranstaltungskalender
Ausgabe 154, 04.10.2005
3. - 7. Okt. 05
Unterrichten auf der Sekundarstufe II im Jahr 2005
Der Kongress S2-2005 soll den Rahmen bieten zu Begegnungen von Lehrpersonen und Entscheidungsträgern der
Sekundarstufe II untereinander, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kultur, Politik und
Wirtschaft. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln soll das grosse Angebot von Referaten, Ateliers, und
Podiumsgesprächen Antworten auf die Leitfragen "Unterrichten auf der Sekundarstufe II im Jahr 2005 - Was?
Warum? Wie? Mit welchen Mitteln?" vermitteln und die Teilnehmenden zu einem aktiven Austausch von
Erfahrungen und Denkanstössen anregen. Mehr Infos: http://www.s2-2005.ch
15. - 21. Okt. 05
Lager für Lehrlinge aller Berufe „C’est la vie!“
Die Kirchliche Anlauf- und Beratungsstelle für Lehrlingsfragen (kabel) bietet ein Lager für Lernende aus kleinen
und mittleren Betrieben an. Das Lager gibt Zeit für Erholung, Reflexion und das Private, indem sich die
Jugendlichen in dieser Woche lebendig fühlen, sich und ihr Leben besser verstehen lernen und den Horizont für
anderes erweitern können. Kompetente Begleitpersonen gestalten zusammen mit den Lehrlingen die Tage in Vira
direkt am Lago Maggiore. Aber nicht nur die Lernenden werden von diesem Erlebnis profitieren sondern auch
die Lehrbetriebe: Denn neue Impulse setzen neue Motivationen frei, welche sich positiv auf die Arbeitshaltung
und die Persönlichkeitsentwicklung auswirken. Mehr dazu: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3061b.pdf
19.10. - 5.11.05
Musical Teddy's Secret
Die Idee zu Teddy's Secret ist aus einem Freifachkurs der Berufsschule Aarau entstanden. Komponist Balz Burch
und Autor Bernd Stromberger haben aus dem Stoff eine faszinierende Geschichte geschrieben. Unter
professioneller Leitung wirken auf und hinter der Bühne pro Abend ca. 70 Jugendliche mit. Weitere
Informationen unter der Homepage http://www.teddys-secret.ch.
20.Okt. 05
BBT/SIBP: Handbuch Verordnungen
Schritt für Schritt zu einer Verordnung über die berufliche Grundbildung:Das BBT und das SIBP erläutern den
Prozess einer Berufsreform nach nBBG und illustieren diesen mit Praxisbeispielen.Zielpublikum:
insbesondere OdA, die am Beginn einer Berufsreform stehen.Ort: SIBP, 3052 ZollikofenWeitere Infos unter:
http://www.sibp.ch/top_3.cfm?menID=13&submenID=132&menstat=1
22. Okt. 05
Fachtagung ‚Familien-ManagerInnen unterwegs zur Anerkennung’
Mit Referaten und Vertiefung in Gruppen zu den Themen: Haus- und Familienarbeit erforschen,
Standortbestimmung, Laufbahngestaltung und Familienspezifische Fähigkeiten, zeigen Persönlichkeiten aus
Wissenschaft, Beratung und Wirtschaft auf, wie es um die Anerkennung der Haus- und Familienarbeit steht und
wie sie erreicht werden kann. Mehr Informationen: http://www.bfm-agf.ch/d/aktuell.htm
24. Okt. - 20. Dez. 05
10-tägiger Studiengang für angewandtes Coaching
Vom ersten Seminartag an verfügen Sie über wirksame Coaching-Tools, die Sie beruflich und privat sofort
anwenden können: Sie lernen unter anderem, eigene und fremde Stärken und Fähigkeiten zu erkennen,
schwierige Mitarbeitergespräche professionell anzugehen sowie Konflikte zu durchschauen und zu klären.
Die Ausbildung erhöht Ihre Sozialkompetenz. Weitere Infos unter: www.coachingplus.ch
25. Okt. 05
8. bba-Lunch: Das Modell Berufsbildung Swisscom: Nichts für alle. Aber etwas für alle, die wollen.
Das neue Ausbildungsmodell, das seit Sommer 2004 schrittweise und schweizweit innerhalb der Berufsbildung
Swisscom eingeführt wird, bedeutet einen Paradigmawechsel in der betrieblichen Berufsbildung eines
Grossunternehmens. Das Modell wird am 8. bba-Lunch vorgestellt. Er findet am 25. Oktober zwischen 12 und 14
Uhr in Zürich durchgeführt um am 29. November wiederholt.
28. Okt. 05
© SBBK, BBT, Bern
SDK-CSD Herbsttagung in Arenenberg
Ausgabe 154, 04.10.2005
Seite 2
4. Nov. 05
BBT-Praxistag
“Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung” lautet das Thema der Fachtagung im Rahmen des Tagungszyklus
“Praxistage”. Zur Sprache kommen Erfahrungen aus Entwicklungs- und Testprojekten. Programm:
http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3082.pdf
4. Nov. 05
BBT-Praxistag: Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung
Der 6. BBT-Praxistag findet in Solothurn statt. Er ist dem Thema "Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung"
gewidmet. Im Mittelpunkt steht der Erfahrungsaustausch. Referate und Projektpräsentationen vermitteln neue
Ideen. In Gruppenarbeiten werden Fragestellungen vertieft. Eine gemeinsame Auswertung bildet den
Tagungsabschluss. Weitere Informationen: www.berufsbildungsreform.ch .
4.-5. Nov. 05
Spontan-Einladung zum Besuch der "Casa Henry Dunant" in Varazze
Auch nach der Uebernahme durch den SGV steht die Casa der Berufsschuljugend in der Schweiz zur
Verfügung. Interessante Gespräche mit Vertretern des neuen Stiftungsrates, Geschäftsführers und
Herbergsleitung. Programm: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3082.pdf
5. Nov. 05
Unterrichten mit Neuen Medien«Alle machen E-Learning, nur keiner nutzt es!?»
Die Tagung zeigt sinnvolle Integrationsmöglichkeiten von Neuen Medien im Schulunterricht auf und stellt
praktische Beispiele vor. Diese Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte und Schulleiter/innen aller
Ausbildungsstufen sowie an andere Bildungsfachleute.Network for Educational Technology, ETH
ZürichMehr: http://www.edu-net.ethz.ch und [email protected]
10. Nov. 05
Tag der Berufsbildung
Der dritte nationale Tag der Berufsbildung findet auf dem Messegelände Allmend im Rahmen der
Zentralschweizer Berufsbildungsmesse (ZEBI) in Luzern statt. Auf Einladung von Bundesrat Joseph Deiss treffen
sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu einer Konferenz „Lehrstellenmarkt
2006“ mit dem Ziel, die Kräfte der Verbundpartner zu bündeln und weitere Lehrstellen zu schaffen. Ausserdem
stehen junge Berufsleute, die hervorragende Leistungen erbracht haben, im Rampenlicht. Bundesrat Joseph Deiss
ehrt die Siegerinnen und Sieger der Schweizer Be-rufsmeisterschaften sowie die Teilnehmenden der
Berufsweltmeisterschaft in Helsinki – hier erzielte das Schweizerteam zum zweiten Mal den ersten Rang in der
Nationenwertung. Weitere Informationen: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3061a.pdf und
www.bbt.admin.chKontakt: Belinda Walther, BBT ([email protected])
10. Nov. 05
Tochtertag 2005
Um Mädchen die Gestaltungsmöglichkeiten in der Berufswelt aufzuzeigen, lanciert die Schweizerische Konferenz
der Gleichstellungsbeauftragten am 10. November 2005 zum fünften Mal den Nationalen Tochtertag. Mädchen
begleiten ihren Vater und ihre Mutter einen Tag lang zur Arbeit und haben Einblick in unbekannte Berufswelten
und unterschiedliche Laufbahnen. Mehr Infos: http://www.tochtertag.ch
10. - 15. Nov. 05
zebi 2005 - Zentralschweizer Bildungsmesse
Start in die dritte RundeBereits nach zwei Durchführungen hat sich die zebi als wichtigster Bildungstreffpunkt der
Zentralschweiz einen Namen gemacht. Mit einem umfassenden Aus- und Weiterbildungsangebot wird die
Zentralschweizer Bildungsmesse vom 10. bis 15. November 2005 auf der Allmend Luzern durchgeführt. Mehr
Infos: http://www.zebi.ch
18. Nov. 05
Forum Beratung: Tagung «Den Wandel gestalten»
Ein Podiumsgespräch sowie zehn Workshops bieten eine aktive Auseinandersetzung mit der Frage, wie die
unterschiedlichen Beratungsformen den Wandel von einzelnen Menschen, von Teams und von
Organisationen unterstützen können.Zielgruppe: Führungskräfte, HR-Verantwortliche,
PersonalentwicklerInnen, BeraterInnen, Trainer.Detaillierte Informationen und
18. Nov. 05
Info-Workshop Kollegiale Beratung
Der Info-Workshop findet im Rahmen der Tagung «Den Wandel gestalten» statt. Er bietet Ihnen Theorie und
Praxis, direktes Erleben und Reflexion. In einem interaktiven Input lernen Sie wichtige Aspekte von Kollegialer
Beratung kennen. Anschliessend können Sie Kollegiale Beratung 1:1 an einem realen Fallbeispiel
erproben.Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.kollegiale-beratung.ch
© SBBK, BBT, Bern
Ausgabe 154, 04.10.2005
Seite 3
29. Nov. 05
8. bba-Lunch: Das Modell Berufsbildung Swisscom: Nichts für alle. Aber etwas für alle, die wollen.
Das neue Ausbildungsmodell, das seit Sommer 2004 schrittweise und schweizweit innerhalb der Berufsbildung
Swisscom eingeführt wird, bedeutet einen Paradigmawechsel in der betrieblichen Berufsbildung eines
Grossunternehmens. Das Modell wird am 8. bba-Lunch vorgestellt. Er findet am 25. Oktober zwischen 12 und 14
Uhr in Zürich durchgeführt um am 29. November wiederholt.
29.11.2005
Hearing für Gesundheitsschulen
1. Teil Information:- Berufsbildungslandschaft Schweiz und Integration des Gesundheitsbereiches- Die SDK stellt
sich vor (Tätigkeiten, Funktionsweise, Möglichkeiten)- Das Beispiel Bildungsvorschriften2. Teil
Workshops:Fragenkatalog, Bedürfnisse, Erwartungen, Prioritätenliste
29. Nov 05
SDK: Hearing Gesundheitsschulen
ie Berufsschulen der Sekundarstufe 2 im Gesundheitsbereich müssen sich neu orientieren. Die VLPA
(Schweizerische Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Schulen für Pflegeassistenz) hat sich per Ende 2004
aufgelöst. Ziel des Hearing ist es festzustellen, ob sich die SDK als Partner eignet oder ob eine neue
Vereinigung gegründet werden sollte. Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3081a.pdf und bba3081b.pdf
18. - 19. Mai 06
23. Mai 06
SDK Generalversammlung im Wallis
Mai-Tagung 2006
Jahrestagung der Berufsbildung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT
Dieser Veranstaltungskalender enthält Veranstaltungen, die der Redaktion von bbaktuell gemeldet wurden, geordnet nach dem
Beginn der Veranstaltung. Weiter werden Termine wichtiger Versammlungen genannt, um zu helfen, Terminüberschneidungen
zu vermeiden.
Verantwortlich für die Auswahl: Redaktion bbaktuell.
Fehlt Ihre Veranstaltung? Tragen Sie sie ein in http://www.berufsbildung.ch/fmi/xsl/bbav_addrecord.xsl. Der Eintrag wird von
uns freigegeben, wenn sich die angekündigte Veranstaltung an Fachleute aus Berufbildung, Berufsberatung oder Arbeitsmarkt
wendet und ein für diese Gruppe spezifisches Thema behandelt.
Version actuelle avec les manifestations en français - voir http://www.afpr.ch/pdf/manifestations.pdf
© SBBK, BBT, Bern