AMonline Nr. 33 vom 16.08.2013
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AMonline Nr. 33 vom 16.08.2013
AMonline Nr. 33 vom 16.08.2013 Fußball-Verband Mittelrhein e.V. Sövener Straße 60 - 53773 Hennef Telefon 02242/91875-0 - Fax 02242/91875-55 E-Mail: [email protected] - www.fvm.de Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 1 Inhaltsverzeichnis FVM Verbandsspielausschuss Landesliga Bezirksliga Frauenspielausschuss Frauen-Bezirksligen Schiedsrichterausschuss Bezirksspruchkammer 1 Kreis Köln Kreisvorstand Geschäftsführer Schatzmeister Spielausschuss Turniere Freundschaftsspiele Bitburger-Kreispokal Herren (280015) Schiedsrichterausschuss Kreis Bonn Schatzmeister Spielausschuss Bitburger-Kreispokal Jugendausschuss C-Junioren Pokal Kreis Sieg Jugendausschuss Schiedsrichterausschuss Kreis Berg Schatzmeister Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Kreisliga D Frauen-Kreisliga A1 (230355) Turniere Jugendausschuss Turniere Pokal Kreis Euskirchen Kreisvorstand Spielausschuss Kreisliga C Bitburger-Kreispokal Pokal (Frauen) Jugendausschuss Schiedsrichterausschuss Kreis Rhein-Erft Geschäftsführer Spielausschuss Kreisliga C Bitburger-Kreispokal Turniere Schiedsrichterausschuss Seniorenspruchkammer Kreis Aachen Spielausschuss Bitburger-Kreispokal Turniere Sonstiges Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 2 Jugendausschuss A-Junioren Schiedsrichterausschuss Spruchkammer Kreis Düren Spielausschuss Kreisliga B Kreisliga C Bitburger-Kreispokal Turniere Sonstiges Jugendausschuss C-Junioren E-Junioren Juniorinnen Schiedsrichterausschuss Spruchkammer Kreis Heinsberg Geschäftsführer Spielausschuss Kreisliga C Frauen - Kreisliga Bitburger-Kreispokal (280042) Turniere Jugendausschuss Pokal Sonstiges Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 3 Rechtsmittelbelehrungen für die in dieser AMonline veröffentlichten Entscheidungen im FVM 1. Verwaltungsentscheide sind anfechtbar wie folgt: a) Entscheide von Verwaltungsstellen der 1. Instanz gemäß § 3 Abs. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung/WFLV (RuVO/WFLV) mit der Beschwerde nach § 3 Abs. 6,8, 9 und 12 RuVO/WFLV; b) Entscheide von übergeordneten Verwaltungsstellen gemäß § 3 Abs. 4 RuVO/WFLV mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung nach § 3 Abs. 7 und 8 RuVO/WFLV; c) Entscheide der Verwaltungsstellen nach §§ 10 Abs. 4 und 43 Abs. 2 Ziffer 1-4 Spielordnung/WFLV (SpO/WFLV) mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung gemäß § 43 Abs. 6 SpO/WFLV und § 3 Abs. 7 und 8 RuVO/WFLV; d) Entscheide der Verwaltungsstellen im Jugendbereich nach § 6 Abs. 7 Jugendspielordnung/WFLV (JSpO/WFLV) zunächst mit der Beschwerde, gegen eine sodann abschlägige Entscheidung des Verbandsjugendausschusses wie auch in Fällen des § 24 Abs. 2 und 3 der JSpO/WFLV mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung gemäß § 24 Abs. 7 JSpO/WFLV und § 3 Abs. 7 und 8 RuVO/WFLV. 2. sportgerichtliche Entscheidungen sind anfechtbar wie folgt: a) Entscheidungen 1. Instanz mit der Berufung bzw. Beschwerde gem. §§ 38,39,44 und 46 RuVO/WFLV; b) Entscheidungen 2. Instanz mit der Revision bzw. der (Nicht) Zulassungsbeschwerde gem. §§ 45 und 46 RuVO/WFLV. Die Rechtsmittelgebühren für Verfahren vor FVM-Sportgerichten (zur Höhe vgl. § 53 RuVO/WFLV, § 6 (8) JO/FVM und § 31 (3) JFO/WFLV sind ausschließlich auf das Konto des FVM einzuzahlen. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 4 FVM Fußball-Verband Mittelrhein e.V. Sövener Straße 60 53773 Hennef Telefon: 02242 - 91875-0 Fax: 02242 - 91875-55 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fvm.de Verbandsspielausschuss Landesliga Ordnungsgeld FC Germania Lich-Steinstraß (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel 025) Redakteur: Rabenbauer, Alois Landesliga - Staffel 1 (230002) Mitteilung Abweichende Anstoßzeiten Die Heimspiele folgender Mannschaften beginnen jeweils um 15.15 Uhr (bzw. 14.45):FV Bonn-Endenich, VfL Leverkusen, TuS Lindlar, SpVg Wesseling/Urfeld. Ich bitte um Beachtung Korrektur Tel-Nr. Der Siegburger SV bittet um Korrektur seiner Telefonnummer bezügl. Ergebnisdienst: Die richtige Nummer lautet:0177/4974025 Bitte die in der vorigen AM veröffentlichte Nummer streichen. Redakteur: Dr. Toporowsky, Norbert Bezirksliga Bezirksliga - Staffel 1 (230004) Hinweis Heimspiele SV Bergisch Gladbach II Mit Zustimmung der auf der Staffeltagung anwesenden Vereinsvertreter am 14.08.2013, wurden die Anstoßzeiten für die Heimspiele auf 12:00 Uhr festgesetzt. Das Spiel 9 am 01.09.2013 (2. Spieltag) am 01.09.2013 findet um 13:00 Uhr statt. Heimspiele FV Wiehl 2000 Mit Zustimmung der auf der Staffeltagung anwesenden Vereinsvertreter am 14.08.2013, wurden die Anstoßzeiten bei Heimspielen auf 15:15 Uhr bzw. 14:45) festgesetzt. Heimspiele SV Bergfr. Leverkusen Mit Zustimmung der auf der Staffeltagung anwesenden Vereinsvertreter am 14.08.2013, wurden die Anstoßzeiten bei Heimspielen auf 15:15 Uhr bzw. 14:45) festgesetzt. Heimspiele SSV Homburg-Nümbrecht Mit Zustimmung der auf der Staffeltagung anwesenden Vereinsvertreter am 14.08.2013, wurden die Anstoßzeiten bei Heimspielen auf 15:15 Uhr (bzw. 14.45 Uhr) festgesetzt. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 5 Heimspiele SV Schlebusch Mit Zustimmung der auf der Staffeltagung anwesenden Vereinsvertreter am 14.08.2013, wurden die Anstoßzeiten bei Heimspielen auf 15:15 Uhr (bzw. 14.45 Uhr) festgesetzt. Mitteilung Eintrittsgelder Anl. der Staffeltagung am 14.08.2013 wurden mehrheitlich folgende Eintrittgelder beschlossen: Herren: 4,- Euro Rentner, Schwerbehinderte und Jugendliche von 14 bis 18 Jahren zahlen 2,- Euro. Frauen und Kinder haben freien Eintritt. Telefon-Nr. für Halbzeit- bzw. Endergebnisse SpVg. Deutz 05: 0221/883604 (am Platz), DSK Köln: 0221/5397758 (Am Platz) oder 0163-6857660 (Häpp), FC Leverkusen: 0177-5350635 (Sagert), SV Bergfr. Leverkusen: 0214/92007(am Platz) oder 0172-21449625 (Schlickwei), SC Rondorf: 0162-1311373 (Neumann), SV Schlebusch: 0214/505247 (am Platz), RSV Urbach: 0170-5892314 (Kornwebel), SC West Köln: 0221/5501714 oder : 0177-4691692 (Arentz), SV 09 Bergisch Gladbach II: 0172-2158963 (Gilles), SSV Bergneustadt: 0173-8271204 (Lenz), SV Frielingsdorf: 02266/44375 (am Platz) oder 0162-2121227 (Müller), SV Herkenrath: 0172-2396315 (Hille), TuS Homburg-Bröltal: 02293/2818 (am Platz) oder 0151-23500427 (Spies); SSV Homburg-Nümbrecht: 0170-9792845 (Neumann), FV Wiehl 2000: 0176-20652375 (Chr. Will), VfR Wipperfürth: 0177-4814074 (Breidenbach), Redakteur: Thiel, Rolf Bezirksliga - Staffel 2 (230005) Mitteilung Ergebnisdienst: Telefon Nr. für Halbzeit bzw. Endergebnisse: SV Lohmar: 02246/3035301.FC Niederkassel: 0171/8310130Siegburger SV 04: 0152/28971259SC Uckerath: 02248/4041 Ordnungsgeld SV Lohmar (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel Nr. 20 vom 3. Spieltag) Redakteur: Müller, Markus Bezirksliga - Staffel 4 (230007) Mitteilung Ergebnisdienst: Telefon Nr. für Halbzeit bzw. Endergebnisse: Sparta Gerderath: 02432/80230 FC Inden/Altdorf: 02465/1071 SV SW Schwanenberg 0151/16528895 Ordnungsgeld FC Rurdorf (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel Nr. 11 vom 2. Spieltag) Redakteur: Müller, Markus Frauenspielausschuss Frauen-Bezirksligen Frauen-Bezirksliga 2 (232205) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 6 Hinweis Rückziehung SV Fühlingen Chroweiler Der SV Fühlingen Chorweiler zieht seine Mannschaft mit sofortiger Wirkung zurück. Der jeweilige Gegner hat spielfrei. Ordnungsgeld SV Fühlingen-Chorweiler (150 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Zurücknahme einer Mannschaft pp. (Der SV Fühlingen Chorweiler zieht seine Mannschaft mit sofortiger Wirkung zurück.) Redakteur: Effer, Patrick Schiedsrichterausschuss Der VSA gibt die Regeländerungen zur Saison 2013/14 bekannt: Änderungen der Fußballregeln Gemäß § 48 Nr. 2. c) der DFB-Satzung veröffentlicht der DFB-Spielausschuss im Einvernehmen mit der DFB-Schiedsrichter-Kommission die Anpassungen der Fußballregeln, die, wie vom International Football Association Board der FIFA bei seinen Tagungen am 5. Juli 2012, 2. Oktober 2012 und am 2. März 2013 beschlossen, am 1. Juli 2013 wirksam geworden sind. Der neue Wortlaut ist im Regelheft 2013/2014 enthalten. Regel 1 Das Spielfeld - wurde um eine weitere Entscheidung des International Football Association Board erweitert (Regelheft Seite 9): Entscheidung 2 Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) dürfen Anpassungen am Torrahmen vorgenommen werden. Sie müssen den Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für GLT und den Bestimmungen im Abschnitt Tore entsprechen. Begründung Die Zulassung der Torlinientechnologie machte dies erforderlich. Hinweis des VSA: Diese Änderung hat für den Spielbetrieb des FVM keine Bedeutung, da die Torlinientechnologie dort nicht zum Einsatz kommt. Regel 2 Der Ball - wurde um eine weitere Entscheidung des International Football Association Board erweitert (Regelheft Seite 13): Entscheidung 3 Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) sind Bälle mit integrierter Technologie zugelassen. Die Bälle müssen eines der folgenden Gütesiegel tragen: FIFA APPROVED , FIFA INSPECTED oder INTERNATIONAL MATCHBALL STANDARD (vgl. Entscheidung 1). Begründung Die Zulassung der Torlinientechnologie machte dies erforderlich. Hinweis des VSA: Diese Änderung hat für den Spielbetrieb des FVM keine Bedeutung, da die Torlinientechnologie dort nicht zum Einsatz kommt. Regel 4 Ausrüstung der Spieler - Der Bereich Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter wurde um nachstehenden Text erweitert: Die Mitglieder des International Football Association Board haben einstimmig beschlossen, Kopftücher für eine Versuchsphase zuzulassen. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 7 Das Kopftuch: muss die gleiche Farbe haben wie das Hemd, muss der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen, darf nicht an das Hemd angemacht sein, darf weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (zum Beispiel Öffnungs-Verschlussmechanismus um den Nacken), darf nur von Frauen getragen werden. Regel 5 Der Schiedsrichter - wurde um eine weitere (Regelheft Seite 30): Entscheidung des International Football Association Board ergänzt Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) gemäß maßgebenden Wettbewerbsbestimmungen muss der Schiedsrichter vor dem Spiel prüfen, ob die Technologie funktioniert. Die Prüfung erfolgt gemäß Testhandbuch des FIFA-Qualitätsprogramms für GLT. Wenn das System nicht gemäß Testhandbuch funktioniert, darf der Schiedsrichter das GLT-System nicht einsetzen und muss den Vorfall der zuständigen Stelle melden. Begründung Die Zulassung der Torlinientechnologie machte dies erforderlich. Hinweis des VSA: Die vorstehende Änderung hat für den Spielbetrieb des FVM keine Bedeutung, da die Torlinientechnologie dort nicht zum Einsatz kommt. Unter Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter erfolgte im Bereich Schiedsrichter-Pfiff unter der Überschrift Der Schiedsrichter-Pfiff ist nicht notwendig zur Wiederaufnahme des Spiels die Erweiterung (Regelheft Seite 40): nach Freistoß Begründung Die übliche Handhabung musste festgeschrieben werden. Regel 10 Wie ein Tor erzielt wird wurde um nachstehenden Text erweitert: Torlinientechnologie (GLT) GLT-Systeme können eingesetzt werden, um den Schiedsrichter bei seiner Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde, zu unterstützen. Der Einsatz von GLT muss in den maßgebenden Wettbewerbsbestimmungen festgelegt werden. GLT-Prinzipien Die GLT gilt ausschließlich für die Torlinie und −allein, um zu bestimmen, ob ein Tor erzielt wurde. Die GLT muss dem FIFA-Qualitätsprogramm für GLT entsprechen. Ob ein Tor erzielt wurde, muss sofort angezeigt und binnen einer Sekunde automatisch bestätigt werden. Das Signal, ob ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System allein den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und optisches Signal). Begründung Die Zulassung der Torlinientechnologie machte dies erforderlich. - Die Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter wurde erweitert um den Text: Anforderungen und Merkmale der GLT Bei Wettbewerbsspielen müssen die Wettbewerbsorganisatoren dafür sorgen, dass das System die Anforderungen im Testhandbuch des FIFA-Qualitäts−programms für GLT erfüllt. Das Handbuch muss vom International Football Association Board genehmigt werden. Ein unabhängiges Testinstitut muss die Genauigkeit und Funktionalität der einzelnen Systeme der Technologieanbieter gemäß Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 8 Testhandbuch überprüfen. Begründung Die Zulassung der Torlinientechnologie machte dies erforderlich. Hinweis des VSA: Diese Änderung hat für den Spielbetrieb des FVM keine Bedeutung, da die Torlinientechnologie dort nicht zum Einsatz kommt. Regel 11 Abseits - In Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter (Regelheft Seite 72) wurden die Begriffe Einen Gegner beeinflussen und Aus seiner Position einen Vorteil ziehen neu definiert: Einen Gegner beeinflussen heißt, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt, oder den Gegner angreift, um den Ball spielen zu können. Aus seiner Position einen Vorteil ziehen heißt, dass der Spieler aus einer Abseitsstellung einen Ball spielt, der vom Pfosten, der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zurückprallt oder zu ihm abgelenkt wird. der aus einer absichtlichen Abwehraktion von einem gegnerischen Spieler zurückprallt, abgelenkt oder zu ihm gespielt wird. Ein Spieler zieht keinen unzulässigen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt, sofern keine absichtliche Abwehraktion vorliegt. Begründung: Der bestehende Wortlaut führt zu vielen Diskussionen, weil er interpretationsbedürftig und nicht präzise genug ist. Der neue Text entspricht eher dem tatsächlichen Spiel und hält klar fest, was es bedeutet, wenn der Ball abspringt, abgelenkt und absichtlich gespielt wird. Dies wird in einem neuen Text unter Zusätzliche Erläuterungen des DFB erklärt (Regelheft Seite 79): 2. Die Berührung des Balles durch einen Spieler der verteidigenden Mannschaft hebt eine Abseitsstellung nur dann auf, wenn es sich dabei um ein −absichtliches Spielen des Balles handelt, das nicht einer Abwehraktion entspringt. Näherer Erläuterung bedarf der Begriff einer absichtlichen Abwehraktion . Die Abseitsstellung ist dann strafbar, wenn ein Spieler den Ball aus einer Torabwehraktion eines Abwehrspielers erhält. Die Aktion des Abwehrspielers ist in diesem Fall vergleichbar mit der Abwehr eines Torwarts. Regel 12 wird in Zusätzliche Erläuterung des DFB um den nachstehenden Text erweitert (Regelheft Seite 94) 19. Entscheidet ein Schiedsrichter auf Handspiel, mit dem ein Spieler einen Schuss auf das eigene Tor aufhält, ist neben einem Freistoß/Strafstoß zusätzlich noch eine Verwarnung (Gelbe Karte) erforderlich. Das Kapitel Der Vierte Offizielle wird umbenannt in Vierter Offizieller und Ersatz-Schiedsrichter-Assistent (Regelheft Seite 117) Hinweis des VSA: Nachfolgende Änderung hat für den Spielbetrieb des FVM keine Bedeutung, da dort weder der Vierte Offizielle, noch zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten zum Einsatz kommen. Ein Kapitel wird hinzugefügt mit der Überschrift Zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten und dem folgenden Text: Die Wettbewerbsbestimmungen können die Ernennung zusätzlicher Schiedsrichter-Assistenten vorsehen. Sie müssen aktive Schiedsrichter der höchsten Kategorie sein. Die Wettbewerbsbestimmungen müssen festlegen, wie zu verfahren ist, wenn ein Schiedsrichter seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann und ob: 1. der Vierte Offizielle den Schiedsrichter ersetzt oder Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 9 2. der erste zusätzliche Schiedsrichter-Assistent den Schiedsrichter ersetzt und der Vierte Offizielle die Aufgabe des zusätzlichen Schiedsrichter-Assis−tenten übernimmt. Pflichten Wurden zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten ernannt, zeigen diese vorbehaltlich der Entscheidung des Schiedsrichters an: wenn der Ball über die Torlinie das Spielfeld vollständig verlässt, welchem Team ein Eckstoß oder Abstoß zugesprochen wird, wenn es außerhalb des Blickfelds des Schiedsrichters zu einem Vergehen oder einem anderen Vorfall kommt, wenn bei einem Vergehen der zusätzliche Schiedsrichter-Assistent die Situation besser einsehen kann als der Schiedsrichter (insbesondere im Strafraum), ob sich der Torwart bei einem Strafstoß von der Torlinie wegbewegt, bevor der Ball getreten wird, und ob der Ball die Linie überquert. Unterstützung Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten können dem Schiedsrichter auch dabei helfen, die Partie in Übereinstimmung mit den Spielregeln zu leiten. Die endgültige Entscheidung trifft aber stets der Schiedsrichter. Bei ungehöriger Einmischung oder nicht einwandfreiem Betragen eines zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten enthebt ihn der Schiedsrichter seines Amtes und erstattet den zuständigen Instanzen Bericht. Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter Pflichten und Aufgaben Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten unterstützen den Schiedsrichter dabei, die Partie gemäß Spielregeln zu leiten. Sie unterstützen bei Bedarf und auf Anweisung des Schiedsrichters den Schiedsrichter auch in allen übrigen Belangen der Spielleitung. Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assis−tenten haben unter anderem: das Spielfeld, die eingesetzten Bälle und die Ausrüstung der Spieler zu überprüfen; zu klären, ob Probleme mit der Ausrüstung behoben oder blutende Wunden versorgt wurden; über Zeit, Tore und unsportliches Verhalten Buch zu führen. Position und Zusammenarbeit 1. Grundposition während des Spiels Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten stehen hinter der Torlinie. Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten dürfen das Spielfeld nur in Ausnahmefällen betreten. 2. Abstoß Der zusätzliche Schiedsrichter-Assistent überprüft zuerst, ob sich der Ball innerhalb des Torraums befindet: Wenn der Ball nicht korrekt platziert ist, teilt er dies dem Schiedsrichter mit. 3. Strafstoß Der zusätzliche Schiedsrichter-Assistent steht auf der Torlinie an der Torraumgrenze, während der Schiedsrichter-Assistent auf der Höhe des zweitletzten Verteidigers stehen sollte. 4. Elfmeterschießen Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten stehen rechts und links vom Tor auf der Torlinie an der Torraumgrenze. Sie zeigen dem Schiedsrichter an, ob der Ball die Torlinie zwischen den Torpfosten und unter der Querlatte vollständig überquert hat. 5. Tor" oder kein Tor" Der zusätzliche Schiedsrichter-Assistent teilt dem Schiedsrichter mit, wenn ein Tor erzielt wurde. Signalisationssystem für zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten Die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten teilen dem Schiedsrichter ihre Entscheide ausschließlich über ein Funksystem und nicht mit Fahnen mit. Bei einem Ausfall des Funksystems zeigen die zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten ihre Entscheide mit einem elektronischen Signalstab an. Grundsätzlich gibt der zusätzliche Schiedsrichter-Assistent keine offensichtlichen Handzeichen. In bestimmten Situationen jedoch kann ein diskretes Handzeichen für den Schiedsrichter sehr hilfreich sein. Handzeichen sollten unmissverständlich sein und vor dem Spiel abgesprochen werden. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 10 Redakteur: Schwarz, Christina Bezirksspruchkammer 1 Entscheidungen In ihrer Sitzung vom 25. 7. 2013 in der Sportschule Hennef hat die BSK I wie folgt entschieden: 1. Verfahren Verfahren über die Berufung des Vereins TuS Buisdorf gegen das Urteil der KSK Sieg vom 13. 4. 2013 wegen der Vorkomnisse beim Spiel TuS Buisdorf FC Sankt Augustin vom 24. 3. 2013 Urteil: Auf die Berufung des Vereins TuS Buisdorf wird das Urteil der KSK Sieg vom 13. 4. 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Verein TuS Buisdorf erhält wegen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer (insbesondere Abbrennen von Feuerwerkskörpern) eine Geldstrafe in Höhe von 250,00 € 2. Der Verein TuS Buisdorf erhält wegen nicht ausreichendem Platzordnungsdienst ein Ordnungsgeld in Höhe von 50,00 €. Der Verein TuS Buisdorf wird verpflichtet, eine Schulungsmaßnahme zur Gewaltprävention für seine A-Junioren durchzuführen. Die Durchführung der Schulungsmaßnahme ist bis zum 31. 12. 2013 der BSK I nachzuweisen. Das Urteil der KSK Sieg vom 13. 4. 2013 bleibt zu Nr. 6. (Spielsperren) in vollem Umfang aufrechterhalten. 5. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 135,00 € tragen der TuS Buisdorf und der Kreis Sieg jeweils zur Hälfte. Die eingezahlte Berufungsgebühr wird dem TuS Buisdorf zur Hälfte erstattet. Das Urteil ist rechtskräftig. 2. Verfahren Verfahren auf Veranlassung des Staffelleiters wegen der Vorkommnisse beim Spiel SV Union Rösrath Bröltaler SC, Frauen-Bezirksliga Staffel 1, vom 2. 6. 2013 Urteil 1. Die Spielerin Margit Stöcker (Passnummer 1423699, Brötaler SC) erhält wegen unsportlichen Verhaltens eine Sperre von drei Monaten ab dem 2. 6. 2013. 2. Die Kosten des Verfahrens i. H. v. 70,00 € trägt die verurteilte Spielerin. Norbert Monschau Redakteur: Schneider, Norbert Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 11 Kreis Köln Hugo-Junkers-Straße 24 50739 Köln Tel.: 0221 - 9574161 Fax: 0221 - 9574166 E-Mail: [email protected] Internet: http://koeln.fvm.de Kreisvorstand Termine Einladung zur Vereinsvertreter- und Jugendleiter-Versammlung 2013 Der Fußballkreis Köln veranstaltet im Vorfeld der Saison 2013/2014 wieder seine obligatorische Vereinsvertreter-Versammlung. Diese findet diesmal statt am Mittwoch, 28. August 2013, ab 19:00 Uhr im Geißbockheim - Clubhaus des 1. FC Köln Franz-Kremer-Allee 1-3 50937 Köln (Sülz) Einlass ist jeweils ab 18.30 Uhr. Wie in der Vergangenheit sollte die Teilnahme pro Verein auf zwei Personen limitiert sein, es handelt sich hier um eine Pflichtveranstaltung. Einen Tag später, am Donnerstag, 29. August 2013, findet an gleicher Stelle und Zeit die diesjährige Jugendleitertagung des KJA Köln statt. Auch andere Modalitäten werden bei dieser ebenfalls Pflichtveranstaltung identisch sein. Redakteur: Köhnen, Detlev Ausgabe der Terminkalender 2013/2014 und der Bitburger-Fässchen Die erste Ausgabe der neuen Terminkalender 2013/2014 des Kreises Köln erfolgt am Freitag, 23. August 2013 ab 14.00 Uhr auf der Kreisgeschäftsstelle in Köln-Longerich, dort sollten die vorbestellten Terminkalender möglichst auch an diesem Tage (Stückpreis 12.- € - nur gegen Barkasse) abgeholt werden. Wenn nicht anders machbar, ist dies dann auch noch an den folgenden Dienstagen zu den regulären Öffnungszeiten möglich, selbstverständlich auch der Erwerb zusätzlicher Exemplare. Vorbestellte und nicht abgeholte Terminkalender werden den betroffenen Vereinen zu einem späteren Zeitpunkt ansonsten in Rechnung gestellt. Unbedingt mitgenommen werden sollten ferner an diesem Freitag auch die "Bitburger-5l-Fässchen" von den Vereinen mit Herren-Mannschaften (4 Stück pro gemeldetem Herrenteam). Bitte berücksichtigen Sie unbedingt an diesem Tage, dass Sie sich hier transporttechnisch ggf. auf ein größeres Volumen bei der Mitnahme im Vorfeld einzustellen haben. Redakteur: Jung-Stadié, Werner Geschäftsführer Hinweis Kreisgeschäftsstelle geschlossen Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 12 Die Kreisgeschäftsstelle bleibt in der Zeit vom 12. Juni 2013 bis zum 02. September 2013 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Wie in der Vergangenheit sind jedoch telefonische Terminabsprachen mit einzelnen Kreismitarbeitern in diesem Zeitraum, je nach persönlicher Verfügbarkeit, möglich. Redakteur: Köhnen, Detlev Schatzmeister Mitteilung Zahlungsrückstände Nachstehend aufgeführte Vereine haben die beim Fußballkreis Köln bestehenden Forderungen aus der Abrechnung vom 02.07.2013 innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist und trotz weiterer Mahnungen in den AM 29/2013 und 31/2013 noch nicht ausgeglichen, so dass ein Ordnungsgeld von jeweils 67,50 € verhängt wird. FC Energie Köln 2008 e.V. und GSV Galanolefkos-Hellas Colonias e.V. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, die Forderungen sofort auszugleichen. Sollten die aufgeführten Vereine den letzten Zahlungstermin 30.08.2013 wieder nicht einhalten, erfolgt wegen fortgesetzter grober Unsportlichkeit und fortgesetzter Zahlungsunwilligkeit die Abgabe der Angelegenheit an die Kreisspruchkammer zur weiteren Entscheidung. Diese strengen Maßnahmen werden für die betroffenen Vereine mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein und ziehen zusätzlich sportrechtliche Folgen nach sich. Ordnungsgeld FC Energie Köln 2008 e.V. (67,50 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin ; GSV Galanolefkos Hellas Colonias (67,50 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin Redakteur: Schultz, Gerhard Spielausschuss Hinweis Hinweis zur Sperre nach gelb/roter Karte Zur Information an die Vereine hier noch einmal der Hinweis des Verbandsspielausschusses zur Handhabung der Spielersperren nach Erhalt einer Gelb/Roten Karte aus AM 31/2013: Nach dem neuen § 9 SpO / WFLV ist jeder Spieler nach einer gelb/roten Karte erst einmal für eine Woche gesperrt. Nur wenn ein Pflichtspiel (Meisterschafts- oder Pokalspiel) dieser Mannschaft innerhalb dieser Woche stattfindet, ist die Sperre beendet. Für Freundschafts- und Turnierspiele heißt das zurzeit: Eine Woche Sperre, da ja derzeit keine Pflichtspiele stattfinden. Der Spieler kann also auch nicht bei mehreren Freundschafts- oder Turnierspielen innerhalb einer Woche einmal aussetzen und dann wieder spielen. Er bleibt eine Woche gesperrt! Ergänzend kommt hinzu, dass bei Gelb/Rot auch die Wochenend-Regelung gilt, d.h. wenn ein Spieler am Samstag mit Gelb/Rot des Feldes verwiesen wurde, endet die Sperre mit Ablauf des folgenden Sonntag, nicht Samstag. Achtung, auch wenn der Montag ein Feiertag ist (Oster-, Pfingstmontag), endet die gelb/rot-Sperre erst mit dem Montag. Beim Spielbericht Online ist zu beachten, dass zurzeit die Sperre der betroffenen Spieler nicht mit einem Schloss gekennzeichnet ist. Der FVM hat diesen Fehler des DFBnet dem Dienstleister DFB Medien angezeigt. Bis zur Behebung des Fehlers müssen die Vereine darauf achten, dass sie die mit einer G/R-Karte gesperrten Spieler trotzdem nicht einsetzen. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 13 Redakteur: Müller, Eugen Turniere Ordnungsgeld DJK Grün-Weiß Nippes (50 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Nichtantreten einer Mannschaft (28.07.2013 Turnier Weiler-Volkhoven (Spiel gegen Blau-Weiß).) Redakteur: Lambertz, Martina Freundschaftsspiele Mitteilung Spielberichte Ich bitte doch die Vereine, die Spielberichte von den Freundschaftsspielen ordnungsgemäß auszufüllen. Ferner möchte ich bis Ende August alle Spielberichte der Freundschaftsspiele an meine Adresse gesandt haben. Ordnungsgeld DJK Viktoria Buchheim (10 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Nichtanmeldung eines Freundschaftsspieles vom 04.08.2013 Buchheim - Fortuna Köln .) ; SSV Vingst 05 Köln (10 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Freundschaftsspiel vom 11.08.2013 Deutz - Vingst) Redakteur: Homburg, Hannelore Bitburger-Kreispokal Herren (280015) Ordnungsgeld SC Brück 07 e.V. (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Zurücknahme einer Mannschaft pp. (Pokal-Spiel Nr. 70 vom 18.08.2013 (Nichtantreten)) Ideal CF Casa de Espana (30 €) - § 29 Abs. 5 SpO/WFLV -- § 4 Abs. 3l RuVO/WFLV -- Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses (Pokal-Spiel Nr. 9 vom 11.08.2013 (Nichtfreigabe SBO)) TuS Köln Stammheim (30 €) - § 29 Abs. 5 SpO/WFLV -- § 4 Abs. 3l RuVO/WFLV -- Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses (Pokal-Spiel Nr. 7 vom 11.08.2013 (Nichtfreigabe SBO)) ; TuS Höhenhaus (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 1 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; FC Germania Zündorf (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 1 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; Vorwärts SpoHo (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 3 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; SuS Nippes 1912 (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 5 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; Dünnwalder Sportclub (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 6 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; SC Holweide (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 9 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; SV Rot-Schwarz Neubrück (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 10 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; DJK Roland Köln-West (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 10 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; FC Buchforst (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Pokal-Spiel Nr. 11 vom 11.08.2013 (Nichteintragung Trikotwerbung)) ; RSV Rath-Heumar (10 €) - Antreten ohne Spielerpass (Pokal-Spiel Nr. 6 vom 11.08.2013 (Fehlen von Geb.-Datum und Unterschrift bei Antreten ohne Spielerpass)) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 14 Spielwertung(en) Bitburger - Pokal auf Kreisebene 2013/ 2014 1 . R u n d e a m S o n n t a g , d e n 1 1 . A u g u s t 2 0 1 3 u m 15.00 Uhr Spielwertung P-Spiel 12: Bosna Köln SV - Telekom Post SG wird mit 0 : 2 gewertet Wegen Nichtantreten zahlt Bosna Köln ein Ordnungsgeld. 2. Runde am Sonntag, den 18. August 2013 um 15.00 Uhr Spielwertung(en) P-Spiel 70: SC Brück 07 - SV Westhoven-Ensen wird mit 2:0 Toren für Westhoven-Ensen gewertet. Wegen Nichtantreten zahlt SC Brück 07 ein Ordnungsgeld. P-Spiel 73: Trabzonspor Köln - RW Zollstock wird mit 2:0 Toren für Trabzonspor Köln gewertet. Wegen Nichtantreten zahlt RW Zollstock ein Ordnungsgeld. Redakteur: Thiel, Rolf Schiedsrichterausschuss Mitteilung Türkischer FC Köln Der Schiedsrichter Arpaci, Seyhan wird ab sofort als inaktiver Schiedsrichter geführt. Wir bitten die Änderung im SR-Soll zu beachten. Deutz 05 Der Schiedsrichter Senkaya, Yüksel wird ab sofort als inaktiver Schiedsrichter geführt. Wir bitten die Änderung im SR-Soll zu beachten. SR-Untersoll Fortuna Köln Wie bereits in der Mail vom 04.08.13 mitgeteilt und durch Fortuna Köln zur Kenntnis genommen werden die Schiedsrichter Nasirhajipour und Kersten als inaktiv geführt. Wir bitten um Beachtung des damit entstehenden Untersolls zum 01.10.2013. Storno von Ordnungsgeld SV Fühlingen-Chorweiler (-5 €) - § 8 Abs. 2a SRO -- Unentschuldigtes Fehlen bei SR-Fortbildung (Storno 2. Schulungsblock - Röntgen, Fabiano) ; 1.FC Köln (-10 €) - § 8 Abs. 2a SRO -Unentschuldigtes Fehlen bei SR-Fortbildung (Storno Dickel, Edgar - 2. Schulungsblock 2013) ; SC Fortuna Köln (-450 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht (Storno 2. Quartal 2013) Redakteur: Azizi, Kabil Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 15 Kreis Bonn Estermannstraße 80 53117 Bonn Tel.: 0228 - 686868 Fax: 0228 - 686869 E-Mail: [email protected] Schatzmeister Ordnungsgeld VfL Rheinbach (30 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Der Lastschrifteinzug vom 05.08.2013 konnte nicht ausgeführt werden. Es kam zu einem Lastschriftstorno.Der Verein wird aufgefordert seine Außenstände, wie bereits besprochen, zu begleichen.Andernfalls ergeht ein erhöhtes Ordnungsgeld und Abgabe an den Verband.) Redakteur: Fengler, Alfred Spielausschuss Spielersperren Fall 00009-13/14-2302KSpA Herren-Spiel 280062005 SV Vorgebirge - FV Bonn-Endenich 08 II am 11.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Oleff, Norbert, FV BONN-ENDENICH 08 E.V., erhält gemäß § 10 RuVo wegen unsportlichen Verhaltens eine Spielsperre bis einschließlich 25.08.2013, höchstens jedoch 2 Pflichtspiel(e). (Torsten Oleff, Martin Lemmermann, Wilfried Bechlenberg) Fall 00010-13/14-2302KSpA Herren-Spiel 280062005 SV Vorgebirge - FV Bonn-Endenich 08 II am 11.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Körner, Franz, SPORTVEREIN VORGEBIRGE E.V.23/25/56, erhält gemäß § 10 RuVo wegen unsportlichen Verhaltens eine Spielsperre bis einschließlich 25.08.2013, höchstens jedoch 2 Pflichtspiel(e). (Torsten Oleff, Martin Lemmermann, Wilfried Bechlenberg) Redakteur: Verbandsgeschäftsstelle Bitburger-Kreispokal Spielersperren Fall 00011-13/14-2302KSpA Herren-Spiel 280038148 TuS Odendorf 1919 e.V. - Preußen Bonn am 11.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Otten, Nico, TURN-U.SPORTVEREIN ODENDORF 1919 E.V., erhält gemäß § 10 RuVo wegen Beleidigung des Schiedsrichters oder Schiedsrichterassistenten eine Spielsperre bis einschließlich 01.09.2013, höchstens jedoch 3 Pflichtspiele. (Torsten Oleff, Martin Lemmermann, Wilfried Bechlenberg) Redakteur: Verbandsgeschäftsstelle Jugendausschuss C-Junioren C-Junioren, Sonderstaffel (232230) Ordnungsgeld RW Lessenich (10 €) - Spielverlegung (Spnr. 30-006) ; SV Rot-Weiß Merl (10 €) - Spielverlegung (Spnr. 30-006) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 16 Redakteur: Pollmann, Lars Pokal Mitteilung Pokalauslosung Am Dienstag, den 13.08.2013 wurde die Vorrunde des Kreispokals 2013/14 ausgelost. Die Begegnungen der A - E-Jugend (die Juniorinnen beginnen erst ab der 1.Hauptrunde) stehen im DFBnet zur Verfügung. Auch hierfür wird der Spielbericht online genutzt. Hinweis in der D-Jugend wird als D9er gespielt, dies gilt auch für die gemeldeten D7er Mannschaften. Die Folgenden Vereine haben in der Vorrunde ein Freilos: A-Jugend BSV Roleber, FC BW Friesdorf, FC Eintracht Geislar, FC Pech, FV Endenich, Godesberger FV, MSV Bonn, SC Fortuna Bonn, SC Volmershoven, SC Muffendorf, Spfr. RW Beuel, SG Widdig / Wesseling, SV RW Merl, SSV Plittersdorf, Boluspor Bonn, SV Buschdorf, SV Ennert, SV Niederbachem, RW Dünstekoven, RW Röttgen, SV Wachtberg, SV Wormersdorf, TuS Roisdor, TuS Odendorf, TuS Hersel, TuS Pützchen und VfL Rheinbach B-Jugend Bonner SC, BSV Roleber, FC BW Friesdorf, RW Lessenich, FC Tannenbusch, FV Salia Sechtem, SC Fortuna Bonn, SSV Bornheim, SC Widdig, SV RW Merl, SSV Plittersdorf, SSV Walberberg, SV Ennert, SV Niederbachem, RW Dünstekoven, SV Wachtberg, TB Witterschlick, TV Rheindorf, VfL Alfter, und FC Godesberg C-Jugend Bonner SC, FC BW Friesdorf, SV Vorgebirge, SSV Walberberg, SV Buschdorf, SV Wormersdorf, TuS Roisdorf, VfL Alfter, 1.FC Bonn und RG Wesseling D-Jugend FC Eintracht Geislar, FC Pech, FV Endenich, MSV Bonn, SC Fortuna Bonn, SC Muffendorf, SC Widdig, SSV Walberberg, BW Oedekoven, SV Wachtberg, SV Wormersdorf, TB Witterschlick, TuS Roisdorf und FC Rheinbach E-Jugend FC BW Friesdorf, FC Pech, FV Preußen Bonn, Salia Sechtem, Spfr. Ippendorf, Spfr. RW Beuel, SV Swisttal, SV Boluspor Bonn, SV Buschdorf, SV Ennert, SV SW Merzbach, SV Wachtberg, TuS Roisdorf, VfL Alfter, VfL Lengsdorf und 1. FC Hardtberg. Sollte eine für den Pokal gemeldete Mannschaft nicht aufgeführt sein, so bitten wir um eine zeitnahe Benachrichtigung. Redakteur: Straach, Günter Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 17 Kreis Sieg Wilhelmstraße 66 53721 Siegburg Tel.: 02241 - 62255 Fax: 02241 - 55170 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fussballkreis-sieg.de Jugendausschuss Termine Auslosung Kreispokal Jugend Die öffentliche Auslosung der Kreispokalspiele der Jugend findet am Dienstag, 20.08.2013 um 18:30 Uhr im Vereinsheim SF Troisdorf 05, Carl-Diem Straße in Troisdorf statt. Redakteur: Boosten, Dietmar Schiedsrichterausschuss Termine Fortbildung im Monat August Der KSA Sieg lädt zum Saisoneröffnungslehrabend am Montag, den 19.August 2013 um 18.30 Uhr in die Aula der Sportschule Hennef ein. Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung für alle Schiedsrichter der Kreisligen A, B und C sowie für alle FVM-Schiedsrichter, FVM-Beobachter und Jungschiedsrichter. Bei dem Lehrabend geht es vordergründig um die Regeländerungen, um das Pilotprojekt des KJA und um wichtige Neuigkeiten im Rahmen des Projekts Spielbericht Online . Absagen sind nur in begründeten Fällen an das KSA-Mitglied Romina Holschbach zu richten! Nachzügler-Leistungsprüfung Die Nachzügler-Leistungsprüfung für Schiedsrichter der Kreisliga A und Jungschiedsrichter der Leistungsgruppe findet am Freitag, den 13.09.2013 ab 18.30 Uhr statt. Der Lehrgangsort wird kurzfristig bekannt gegeben. Alle Schiedsrichter, die an der Leistungsprüfung im Juni nicht teilnehmen konnten, sind hierzu herzlich eingeladen. Die Regelfragen stammen ausschließlich aus dem veröffentlichten Fragepool auf der Homepage Redakteur: Gertmann, Günter Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 18 Kreis Berg Am Weidenbach 12 51491 Overath Fax: 02206 - 912540 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fussballkreis-berg.de Schatzmeister Mitteilung VATANSPOR WALDBRÖL Der Verein hat den gesetzten Zahlungstermin nicht eingehalten. Neuer Termin ist der 22.08.2013. Sollte auch dieser Termin nicht eingehalten werden erfolgt die Abgabe an die Kreisspruchkammer. Ordnungsgeld Vatan Spor Waldbröl (45 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Der Verein hat den gesetzten Zahlungstermin nicht eingehalten) Storno von Ordnungsgeld FV Ermis (-30 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Storno Ordnungsgeld aus AM 31) Redakteur: Pütz, Wolfgang Spielausschuss Ordnungsgeld FC Bensberg (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Nichtantreten einer Mannschaft (Nichtantritt zum Kreispokal der Frauen am 18.08.2013) SSV Marienheide (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Nichtantreten einer Mannschaft (Nichtantritt zum Kreispokal der Frauen am 18.08.2013) Redakteur: Räbsch, Sabrina Spielersperren Bitburger-Kreispokal Spiel RW Olpe - TuS Lindlar am 11.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der Spieler Jendrik Müller 0018-5157 (TuS Lindlar) erhält gemäß § 10 Abs.1 Nr.2 RuVO wegen grober Unsportlichkeit eine Spielersperre bis einschl. 08.09.2013, höchstens jedoch 4 Pflichtspiele. (Gerhard Dittich) Spiel VfL Berghausen - Spvg Dümmlinghausen am 11.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der Spieler Christopher Lieblang 0209-9777 (VfL Berghausen) erhält gemäß § 10 Abs.1 Nr.3 RuVO wegen rohen Spiels eine Spielersperre bis einschl. 08.09.2013, höchstens jedoch 4 Pflichtspiele. (Gerhard Dittich) Spiel DJK Dürscheid - SV Frielingsdorf am 13.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der Spieler Sebastian Gebauer 1386064 (DJK Dürscheid) erhält gemäß § 10 Abs.1 Nr.2 RuVO wegen grober Unsportlichkeit eine Spielersperre bis einschl. 10.09.2013, höchstens jedoch 4 Pflichtspiele. (Gerhard Dittich) Sparkassen-Cup 2013 in Elsenroth Spiel TuS Homburg-Bröltal - FV Wiehl am 28.07.2013 Verwaltungsentscheid: Der Spieler Salih Tatar 0023-5873 (FV Wiehl) erhält gemäß § 10 Abs.1 Nr.6 RuVO wegen schuldhaften Spielens ohne Spielberechtigung eine Spielersperre bis einschl. 11.09.2013 bzw. 4 Pflichtspiele. (Gerhard Dittich) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 19 Redakteur: Dittich, Gerhard Kreisliga A Kreisliga A - Staffel 1 (230356) Ordnungsgeld TSV Ründeroth (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel Nr. 230356113 vom 25.08.2013) Redakteur: Dittich, Gerhard Kreisliga B Kreisliga B2 (230564) Ordnungsgeld SV Refrath/Frankenforst (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel Nr. 230564088 vom 22.09.2013) Redakteur: Dittich, Gerhard Kreisliga B3 (230348) Ordnungsgeld SSV Wildbergerhütte-Odenspiel e.V. (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel Nr. 230348102 vom 08.09.2013) Redakteur: Dittich, Gerhard Kreisliga C Kreisliga C5 (230358) Ordnungsgeld VfR Wipperfürth (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel nr. 230358089 vom 15.09.2013) Redakteur: Dittich, Gerhard Kreisliga D Kreisliga D8 (230580) Ordnungsgeld VfL Berghausen (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Zurücknahme einer Mannschaft pp. (Abmeldung der 2. Mannschaft.) Zurückziehungen VfL Berghausen - Gimborn Der VfL Berghausen zieht mit Schreiben vom 09.08.2013 seine 2. Mannschaft aus der Kreisliga D Staffel 8 zurück (OG). Die Gegner bleiben spielfrei. Redakteur: Zimmermann, Ralf Kreisliga D7 (230579) Ordnungsgeld SV Eintracht Hohkeppel (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel nr. 230579092 vom 22.09.2013) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 20 Redakteur: Dittich, Gerhard Frauen-Kreisliga A1 (230355) Ordnungsgeld SV RW Eulenthal (10 €) - Gebühren - Spielverlegung (Spiel nr. 230355009 vom 25.08.2013) Redakteur: Dittich, Gerhard Spvg. Dümmlinghausen (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Zurücknahme einer Mannschaft pp. Zurückziehungen Frauen SpVg. Dümmlinghausen-Bernberg Mit Schreiben vom 12. August 2013 zieht der Verein SpVg Dümmlinghausen-Bernberg seine Frauenmannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb zurück und ist damit 1. Absteiger der Frauen-Kreisliga Staffel A1. Die jeweiligen Spielpartner bleiben spielfrei. Redakteur: Räbsch, Sabrina Turniere Ordnungsgeld FV Wiehl (25 €) - § 4 Abs. 3b RuVO/WFLV -- Spielen ohne Spielberechtigung (Salih Tatar 0023-5873 am 28.07.2013) Redakteur: Dittich, Gerhard Jugendausschuss Turniere Turniere Turniergenehmigung TuS Lindlar F-Junioren, Samstag, 07.09.2013 E-Junioren, Samstag, 07.09.2013 Turniergenehmigungen SSV Marienheide A-Junioren, Freitag, 06.09.2013 B-Junioren, Freitag, 06.09.2013 C-Junioren, Sonntag, 08.09.2013 D-Junioren, Samstag, 07.09.2013 E-Junioren, Sonntag, 08.09.2013 F - U8, Samstag, 07.09.2013 F - U9 Samstag, 07.09.2013 Redakteur: Liehn, Jürgen Pokal Hinweis Auslosung Die Auslosungen zur Vorrunde und zur 1. Hauptrunde der Junioren und Juniorinnen findet am 03.09.2013 (Dienstag) um 18:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Fußballkreises Berg in Overath statt. Interessierte Vereinsvertreter sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Eine Veröffentlichung der Spielpaarungen erfolgt am 04.09.2013 im DFBnet. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 21 Redakteur: Will, Christian D-Junioren Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der D9-Junioren teilnehmen: - TV Hoffnungsthal - Sportfreunde Asbachtal - SV Hermesdorf - TuRa Dieringhausen - SpVg. Dümmlinghausen-Bernberg - DJK Gummersbach - SG Agathaberg - TSV Hämmern - SV Eintracht Hohkeppel - SG Vilkerath/Marialinden Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Redakteur: Will, Christian E-Junioren Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der E-(U11)-Junioren teilnehmen: - SV Altenberg - TV Hoffnungsthal - DJK Gummersbach - SSV Marienheide - SV Hermesdorf - SV Schnellenbach Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 22 Redakteur: Will, Christian B/C/D-Juniorinnen Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der Juniorinnen teilnehmen: B-Juniorinnen (11er) - SSV Homburg-Nümbrecht B-Juniorinnen (7er) - DJK Dürscheid D-Juniorinnen (7er) - SV Eintracht Hohkeppel Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Redakteur: Will, Christian F-Junioren Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der F-(U9)-Junioren teilnehmen: - SV Union Rösrath - TuS Egen - TV Hoffnungsthal - DJK Gummersbach - SSV Marienheide - SV Hermesdorf - SV Schnellenbach Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 23 Redakteur: Will, Christian A-Junioren Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der A-Junioren teilnehmen: - TV Hoffnungsthal - SpVg. Holpe-Steimelhagen - Sportfreunde Asbachtal - DJK Gummersbach - SSV Marienheide Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Redakteur: Will, Christian B-Junioren Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der B-Junioren teilnehmen: - TV Hoffnungsthal - DJK Gummersbach - SG Holpe-Steimelhagen/Honigsessen Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Redakteur: Will, Christian C-Junioren Hinweis Nichtteilnahme Kreispokal Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 24 Liebe Vereinsvertreter, nach Auswertung der Meldebögen der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, möchten folgende Mannschaften auf eigenen Wunsch nicht am Kreispokal der C-Junioren teilnehmen: - TV Hoffnungsthal - DJK Gummersbach - FC Bensberg - Sportfreunde Asbachtal - SG Overath/Eulenthal - SSV Jan Wellem Bergisch Gladbach Sollten bis einschließlich 01.09.2013 keine anderweitigen Meldungen der zuvor genannten Vereine beim Koordinator des Kreispokal (Christian Will, E-Mail: [email protected]) eingehen, werden diese Mannschaften für den Kreispokal 2013 nicht berücksichtigt. Gleichzeitig können Vereine, die trotz abgegebener Meldung, nun doch nicht mehr am Kreispokal teilnehmen möchten, dieses bis einschließlich 01.09.2013 bekanntgeben. Eine Nachmeldung nach dem 01.09.2013 ist nicht möglich, ein etwaiger Rückzug nach diesem Datum wird mit einem entsprechenden Ordnungsgeld geahndet. Redakteur: Will, Christian Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 25 Kreis Euskirchen Im Kleinefeldchen 1 53879 Euskirchen Tel.: 02251 - 4198 Internet: http://www.fussballkreis-euskirchen.de E-Mail: [email protected] Kreisvorstand Hinweis Verteilung Bitburger-Fässchen In der AM vom 09.08.13 wurde irrtümlich vermerkt, dass die Verteilung der von der Bitburger Brauerei für jede gemeldete Herren-Mannschaft zur Verfügung gestellten vier 5l-Fässchen bei der Ausgabe der Terminkalender erfolgen soll. Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe nach Beendigung der Stützpunktbesprechung am Dienstag, dem 27. August 2013 in Gemünd erfolgt, und nur dort. Hubert Jung Redakteur: Jung, Hubert Spielausschuss Kreisliga C Mitteilung neue Spielpläne KL C6, KL C7 und KL C8 In der KL C7 haben Houverath und Roitzheim jeweils ihre zweite Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen. Aufgrund dieser Tatsache wurde Kirchheim II (aus der KL C6) und Erfthöhen II (aus der KL C8) in die KL C7 verschoben. Neue Spielpläne der KL C6, KL C7 und KL C8 wurden den Vereinen bereits zugesandt. Änderung im DFBnet bereits erfolgt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Staffelleiter. Redakteur: Geisler, Hans Kreisliga C8 (230201) Hinweis Spielverlegung Nach dem geänderten Spielplan ist die in AM 32 veröffentlichte Spielverlegung zwischen Dahlem/S. II und Erfthöhen II hinfällig geworden. Dahlem/S. hat am 2. Spieltag spielfrei! Storno von Ordnungsgeld SG Dahlem-Schmidtheim (-5 €) - Gebühren - Spielverlegung (Erstattung nach neuem Spielplan) Redakteur: van Wersch, Heinz Bitburger-Kreispokal Termine Endspiele Bitburger-Kreispokal Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 26 Am kommenden Wochenende finden die Endspiele im Bitburger-Kreispokal statt. Samstag, 17.08.2013 17:00 Uhr Kleines Endspiel Spiel um Platz 3 und 4 SW Stotzheim - TSC Euskirchen Platz 3 berechtigt noch zur Teilnahme am FVM - Pokal auf Verbandsebene. Sonntag, 18.08.2013 17:00 Uhr Sportanlage TuS Vernich Endspiel Bitburger-Kreispokal 2013 Kaller SC - SV Nierfeld In der Halbzeitpause - 17:45 Uhr Ehrung Fairnesspreis (SC Wißkirchen) Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Hinweis auf Parkmöglichkeiten vor Ort: Parkplätze für die Besucher der Endspiele stehen am Schützenheim bzw. Schützenplatz zur Verfügung. Die Parkplätze an der Sportanlage werden für die Mannschaften reserviert. Fußweg vom Schützenplatz zur Sportanlage an der Erft entlang ca 5-10 Minuten. Navi: Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Vernich, Am Klarenhof, 53919 Weilerswist Redakteur: Geisler, Hans Pokal (Frauen) Termine Endspiel Kreispokal 2013 Am kommenden Wochenende findet das Endspiel im Kreispokal 2013 statt. Sonntag, 18.08.2013 15:00 Uhr Sportanlage TuS Vernich Endspiel Kreispokal Frauen 2013 SC Dirmerzheim - TuS Chlodwig Zülpich In der Halbzeitpause - 15:45 Uhr - Ehrung DFB Ehrenamt Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Hinweis auf Parkmöglichkeiten vor Ort: Parkplätze für die Besucher der Endspiele stehen am Schützenheim bzw. Schützenplatz zur Verfügung. Die Parkplätze an der Sportanlage werden für die Mannschaften reserviert. Fußweg vom Schützenplatz zur Sportanlage an der Erft entlang ca 5-10 Minuten. Navi: Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Vernich, Am Klarenhof, 53919 Weilerswist Redakteur: Geisler, Hans Jugendausschuss Ordnungsgeld RSV Arloff Kirspenich (22,50 €) - § 30 Abs. 4 Nr. 21 JSpO -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Nichtabgabe des schriftlichen Antrages auf Genehmigung einer Spielgemeinschaft (E-Junioren).2. Anforderung, Nächste Frist 22.08.2013.) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 27 Redakteur: Ronig, Wilfried Schiedsrichterausschuss Mitteilung Änderung der Schiedsrichterliste Der SR Tobias Fabian ( Sportfreunde Derkum Hausweiler Ottenheim e.V.) ist ab dem 01.09.2013 wieder aktiv. Die Daten konnten nicht mehr im Terminkalender veröffentlicht werden. Ich bitte daher um Nachtragung:Tobias Fabian, Amundsenstr. 113 a, 53881 Euskirchen, Handy: 01785228278. Ordnungsgeld SV Bad Münstereifel-Iversheim (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SV Rhenania Bessenich (150 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SV Rot-Weiß Billig (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; VfB Blessem (80 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Mai)) ; SC Bürvenich (480 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SG Dahlem-Schmidtheim (240 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SF Derkum-Hausweiler-Ottenheim (60 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SC Dirmerzheim (360 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; FC Dollendorf-Ripsdorf (480 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TuS DJK Dreiborn (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TuS Elsig (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ; SC Enzen-Dürscheven (60 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SC Germania Erftstadt-Lechenich e.V. (140 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; Euskirchener TSC (210 €) SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TSV Feytal (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SSC Firmenich (60 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; VfR Flamersheim (240 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; Jugendsportgem. Erft 01 (20 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((Juni)) ; FC Keldenich (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; VFL Kommern (240 €) SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TuS Mechernich (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SV Rinnen (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SV Schöneseiffen (480 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; Sportgemeinschaft 92 (360 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SC Sistig Krekel (240 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SV Sötenich (360 €) SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TuS Strempt (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TuS Vernich (240 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; TuS Veytal (80 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Mai)) ; TuS Weiler i.d. Ebene (40 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Mai)) ; TuS Chlodwig Zülpich (120 €) - SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SV Zülpich (120 €) SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((April - Juni)) ; SG Arminia Blankenheimerdorf (480 €) SR-Untersoll gem. VA zur SR-Meldepflicht ((Der SR Jan Teuber wird für die Berechnung des Untersolls nicht angerechnet.)) Redakteur: Steffens, Andreas Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 28 Kreis Rhein-Erft Chauny-Ring 11-13 50126 Bergheim Tel.: 02271 7539-0 Fax: 02271 7539-20 Internet: http://www.fussballkreis-rhein-erft.de Geschäftsführer Termine Ausgabe Terminkalender Das Ausgabedatum für den neuen Terminkalender ist für Dienstag, den 20.08.2013 auf der Geschäftsstelle in Bergheim, sowie am Mittwoch, den 21.08.2013 im Vereinsheim des VfR Bachem geplant. Die Bitburger Brauerei stellt jeder gemeldeten Seniorenmannschaften des Fußballkreis Rhein-Erft, 4 x 5l Fässchen zur Verfügung, diese werden nicht wie in der letzten AM mitgeteilt in beiden Geschäftsstellen verteilt, sondern aus logistischen Gründen, am Dienstag den 20.8.2013 in der Geschäftsstelle Bergheim. Es besteht jedoch die Möglichkeit für diejenigen die den Terminkalender im Vereinsheim des VFR Bachem abholen möchten, die angebotenen 4 x 5l Fässchen am 27.8.2013 letztmalig in der Geschäftsstelle Bergheim entgegenzunehmen. Redakteur: Milden, Stephan Spielausschuss Abgabe an die Rechtsinstanz F- Spiel vom 06.08.2013 BW Königsdorf : Horremer SV. Der Spielbericht wurde wegen der Vorkommnisse an die KSK weitergeleitet. Hinweis Sperre nach gelb/roter Karte Nach dem neuen § 9 SpO / WFLV ist jeder Spieler nach einer gelb/roten Karte erst einmal für eine Woche gesperrt. Nur wenn ein Pflichtspiel (Meisterschafts- oder Pokalspiel) dieser Mannschaft innerhalb dieser Woche stattfindet, ist die Sperre beendet. Für Freundschafts- und Turnier-Spiele heißt das zurzeit: Eine Woche Sperre, da ja derzeit keine Pflichtspiele stattfinden. Der Spieler kann also auch nicht bei mehreren Freundschafts- oder Turnierspielen innerhalb einer Woche einmal aussetzen und dann wieder spielen. Er bleibt eine Woche gesperrt! Ergänzend kommt hinzu, dass bei gelb/rot auch die Wochenend-Regelung gilt, d.h. wenn ein Spieler am Samstag mit gelb/rot des Feldes verwiesen wurde, endet die Sperre mit Ablauf des folgenden Sonntags, nicht Samstag. Achtung, auch wenn der Montag ein Feiertag ist (Oster-, Pfingstmontag), endet die gelb/rot-Sperre erst mit dem Montag Redakteur: Rabenbauer, Alois Spielersperren Fall 00003-13/14-2306KSpA Herren-Spiel 280096019 1. FC Quadrath-Ichendorf - SV Rheidt am 06.08.2013 Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Scheuer, Dominik, SV 1926 RHEIDT, erhält gemäß § 10, Abs.1 Nr.2 RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich 03.09.2013, höchstens jedoch 4 Pflichtspiel(e). (Rabenbauer, Alois) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 29 Redakteur: Verbandsgeschäftsstelle Kreisliga C Kreisliga C Staffel 5 (230569) Ordnungsgeld SC Borussia Kaster Königshoven (10 €) - Gebühren - Spielverlegung ; FC Blau-Weiß Niederembt (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Zurücknahme einer Mannschaft pp. (Zurückziehung vom Spielbetrieb) Redakteur: Jansen, Wolfgang Bitburger-Kreispokal Abgabe an die Rechtsinstanz Pokal Spiel 23 vom 06.08.2013 Fortuna Liblar : SC Kierdorf. Der Spielbericht wurde wegen der Vorkommnisse an die KSK weitergeleitet. Ordnungsgeld Hellas Frechen 2009 e.V. (100 €) - § 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Nichtantreten einer Mannschaft (Pokalspiel 32) ; SV Kendenich (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Fehlen Unterschr./Geb.-Datum bei fehl. Pass (Pokalspiel 16) Redakteur: Rabenbauer, Alois Turniere Sonderordnungsgeld FC Grün-Weiß Etzweiler (25 €) - Gebühren - Spielverlegung (Der Verein FC Grün-Weiß Etzweiler bekommt Gebühren in Höhe von Euro 25,-- auferlegt zur Durchführung eines Freizeitturnieres (Etzweiler Ladies Cup).) Turniere Turnieransetzung Der Verein FC Grün-Weiß Etzweiler wird vom 30.8. bis zum 01. September 2013 ein Turnier für Freizeitmannschaften durchführen (Etzweiler Ladies Cup). Redakteur: Milden, Susanne Schiedsrichterausschuss Hinweis Weiterbildungstermin KSA und Lehrstab laden zur 1. Senioren-Weiterbildung der Saison 2013/2014 ein: Mo, 19.08.2013, Gaststätte "Op der Eck", Keutenstraße 15, 50354 Hürth 18:00 - 19:30 Uhr: Einweisung in den Spielbericht Online (Der Spielbericht-Online findet ab der kommenden Saison bei allen Spielen der Senioren sowie A-und B-Junioren Anwendung!) 19:30 - 20:30 Uhr: Weiterbildung (insbes.Durchführungsbestimmungen, Anweisungen und Regeländerungen zur neuen Saison) Die Teilnahme an der Veranstaltungen um 19:30 Uhr ist verpflichtend. Absagen sind in begründeten Ausnahmefällen an Norbert Szyszka zu richten. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 30 Anwärterlehrgang Der nächste Anwärterlehrgang für die Ausbildung neuer Schiedsrichter beginnt am Freitag, den 13.09.2013 um 17:00 Uhr Veranstaltungsort ist das Brauhaus Creeten im Grachtenhof, Grachtenhofstraße 59, 50226 Frechen-Bachem Weitere Veranstaltungstage sind Sa, 14.09.2013 ab 10:30 Uhr und der Prüfungstag Sa, 21.09.2013 ab 10:30 Uhr Anmeldungen zum Anwärterlehrgang erfolgen online über http://rhein-erft.fvm.de/2770.html oder per Mail an michael.olligschlaeger(at)sr-rhein-erft.de Informationen können bei jedem Mitglied des Lehrstabs und Kreisschiedsrichterausschusses sowie über o.g. Link eingeholt werden. Insbesondere Vereine, welche von einem möglichen Untersoll betroffen sind, werden gebeten, geeignete Anwärter zu melden. Redakteur: Watzke, Thomas Ordnungsgeld TSV Weiß (29,33 €) - § 29 Abs. 5 SpO/WFLV -- § 4 Abs. 3l RuVO/WFLV -- Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses (SR Lomp wurde vom Verein nicht über den Ausfall des Spiels TSV Weiss III-SC Rondorf III am 11.08.13 informiert, sodass dieser vergeblich anreiste. OG 10,- EUR zzgl. 19,33 EUR anteilige Spesen des SR. ) Redakteur: Bolkowsky, Jürgen Seniorenspruchkammer Mitteilung KSK Entscheidungen vom 13.08.2013 In der Sportrechtsache Vorkommnisse im Pokalspiel Hellas Frechen gegen Frechen 46 am 6.8.2013 hat die Kreisspruchkammer Rhein Erft am 13.8.2013 für Recht erkannt: 1. Der Spieler Peter Vukadinovic erhält wegen unsportlichem Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter ab dem 6.8.2013 unter Anrechnung der Vorsperre eine Spielsperre von 4 Wochen , höchstens jedoch 4 Pflichtspiele. 2. Der Betreuer und Spieler Peter Stahlschmidt erhät wegen krasssportwidrigem Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter: a.) ab dem 6.8.2013 unter Anrechnung der Vorsperre eine Spielsperre von 3 Monaten b.) eine Geldstrafe in Höhe von 100,-- EUR 3. Die Verfahrenskosten in Höhe von 25,-- EUR tragen die Spieler Vukadinovic und Stahlschmidt je zur Hälfte. Redakteur: Huelsmann, Heinz Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 31 Kreis Aachen Merzbrück 210 52146 Würselen Tel.: 02405 - 489993 Fax: 02405 - 489983 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fussballkreis-aachen.de Terminkalender Urlaubsvertretungen DJK Rasensport Aachen-Brand e.V., Sven Bartels (Anschrift Jugendabteilung) wird in der Zeit vom 19. bis 29.d.M. vertreten durch Benno Rombach, Tel.-Nr.: 0241-564727, EMail: [email protected], TSV Hertha Walheim, in der Zeit vom 17. bis 31.d.M. wird Heinz Baum (Geschäftsführer) vertreten durch Guido Hoffmeister, Ringstraße 11a, 52078 Aachen, Mobil: 0179-5211799, E-Mail: [email protected] Redakteur: Bünten, Manfred Spielausschuss Hinweis Passvorlagen Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis: Passvorlagen bitte ausschließlich an die Kreisgeschäftsstelle! Redakteur: Vanwersch, Jörg Passvorlagen Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmal darauf hin das Pässe, die zur Vorlage an die Geschäftsstelle geschickt werden, nur mit Lichtbild, Vereinsstempel sowie Unterschrift des Vereins und des Spielers akzeptiert werden! Redakteur: Stoll, Rene Bitburger-Kreispokal Abgabe an die Rechtsinstanz Abgabe an die KSK Aachen 28.07.13: Der Spielbericht zum Spiel SG Simmerath/Huppenbroich gegen SR Aachen wird zur weiteren Bearbeitung an die KSK Aachen abgegeben. Ordnungsgeld SV Rhenania Richterich (25 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Antreten ohne Passbild im Spielerpass (04.08.13: Imad Laadim, Marcel Hetzel, Mohammad Kidadi, Dominik Ribeiro, Mounir El Aichti.) ; SV Rhenania Würselen (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Antreten ohne Passbild im Spielerpass (04.08.13: Peter Schmitz.) ; SV Rhenania Richterich (20 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Antreten ohne Passbild im Spielerpass (08.08.13: Imad Laadim, Marcel Hetzel, Dominik Ribeiro, Mounir El Aichti.) Redakteur: Vanwersch, Jörg Turniere Abgabe an die Rechtsinstanz VfJ Laurensberg - Munzurspor 11.08.2013; Der Spielbericht wird zur weiteren Bearbeitung an die KSK Aachen abgegeben Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 32 ASA Atsch - VfR Venwegen 06.08.2013; Der Spielbericht wird zur weiteren Bearbeitung an die KSK Aachen abgegeben. Spielersperren Spvgg Straß 05.08.2013; Der Spieler Hakan Berber ist für 4 Pflichtspiele, max. bis zum 02.09.2013 gesperrt. Bor. Brand 04.08.2013; Der Spieler Vitali Wagner ist für 4 Pflichtspiele, max. bis zum 01.09.2013 gesperrt. SV Kohlscheid 09.08.2013; Der Spieler Dominik Wagner ist für 4 Pflichtspiele, max. bis zum 06.09.2013 gesperrt. Acc. Niederbardenberg 05.08.2013; Der Spieler Seabastian Josten ist für 4 Pflichtspiele, max. bis zum 02.09.2013 gesperrt. Turniere Turniergenehmigung SV Rhen. Richterich 18.08.2013 Redakteur: Funken, Jürgen Sonstiges Abgabe an die Rechtsinstanz Abgabe an die Rechtsinstanz Der Spielbericht zum Spiel Union Ritzerfeld - JSV Baesweiler wird wegen fehlender Lichtbildidentifikation der Spieler Denis Detillour und Thomas Dziwisch (beide JSV Baesweiler) an die KSK abgegeben. Ordnungsgeld TSV Donnerberg (7,50 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Bitte den Pass des Spielers Tanik Omerankic innerhalb 1 Woche der Spielleitenden Stelle vorlegen.Falls der Pass nicht vorgelegt wird, erfolgt eine Abgabe an die KSK!) ; TV Burtscheid (10 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Antreten ohne Passbild im Spielerpass (11.08.2013: Thomas Küppers und Patrick Maameri.) ; TV Burtscheid (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Fehlen Unterschr./Geb.-Datum bei fehl. Pass (11.08.2013: fehlende Unterschrift Dennis Lopes Miranda.) ; TV Burtscheid (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Antreten ohne Spielerpass (11.08.2013: Said Sharüktz.Pass bitte vorlegen.) FC Conc. Oidtweiler (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (04.08.2013: fehlender Trikotwerbetext.) JSV Baesweiler (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Antreten ohne Spielerpass (08.08.2013: Manuel Jung.Pass bitte vorlegen.) ; DJK FV Haaren (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (07.08.2013: fehlender Spielführer.) Passvorlage(n) Passvorlagen Burtscheider TV Dennis Lopes Miranda Matthias Hacker Germania Dürwiß Kay Lauffenberg Markus Stumvoll Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 33 DJK FV Haaren Anderas Quarten Andre Ferreira Teutonia Weiden Samuel Johos Saghini Radouane Bitte die Pässe nach erhalt aus Duisburg der Spielleitenden Stelle vorlegen! Redakteur: Stoll, Rene Jugendausschuss A-Junioren Hinweis Vom 19.08.2013 bis einschl. 01.09.2013 befinde ich mich in Urlaub. In besonders dringenden Fällen übernimmt Detlef Knehaus die Vertretung. Redakteur: Vermeeren, Peter Schiedsrichterausschuss Dankeschön Der KSA Aachen bedankt sich ganz herzlich bei DJK FV Haaren für die zur Verfügungstellung der Räumlichkeiten und der Laufbahn anlässlich der Kreisleistungsprüfung IV/2013 am 12.08.13. Herzlichen Dank! Termine Schiedsrichtertraining Das Schiedsrichtertraining findet mittwochs ab 19.00 Uhr auf dem Sportplatz Scheidmühle des SC Nirm, Wolfsbendenstraße in Aachen statt. Weiterbildungstermine Die nächste Weiterbildung für unsere Seniorenschiedsrichter findet im Saalbau Kommer, Forster Linde 57, Aachen-Forst um 19.00 Uhr statt am: 04.09.2013. Vereinsvertreter sind herzlich willkommen. Die nächste Weiterbildung für die Jungschiedsrichter findet in der Mies-van-der-Rohe-Schule in Aachen zwischen 18.00 und 19.30 Uhr statt am: 03.09.2013. Redakteur: Herpers, Michael Spruchkammer Spruchkammerurteilstext In der Sportrechtssache Vorkommnisse im Freundschaftsspiel Germ. Kirchberg gegenSC 07/86 Setterich vom 12.07.2013 hat die Kreisspruchkammer Aachen in ihrer Sitzung vom 07.08.2013 in Alsdorf beschlossen bzw. für Recht erkannt.1. Der Spieler Abdelkarim Sekkour (Pass-Nr. 0227-5642) SC 07/86 Setterich wird wegen grober Unsportlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter sowie einem Gegenspieler in eine Gesamtsperre von 3 Monaten ab dem 12.07.2013 genommen.2. Die Kosten der Verhandlung in Höhe von 100,00 Euro und die Schiedsrichterkosten in Höhe von 17,40 Euro trägt der Spieler unter Mithaftung seines Vereins.Die Beteiligten erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.gez. Günter Ortmannsstellvertretender Vorsitzender Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 34 Redakteur: Heinrich Josef Loritz Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 35 Kreis Düren Neue Straße 12 52382 Niederzier-Huchem/Stammeln Tel.: 02428 - 904890 Fax: 02428 - 904893 Internet: http://www.fussballkreis-dueren.de Spielausschuss Ausgabe von Bitburger-Fässchen am Montag, 19. 08.13 Die Bitburger Brauerei stellt jeder gemeldeten Herrenmannschaft 4 Fässchen Bitburger Pils à 5l zur Verfügung, die bei der Ausgabe der Spielberichte, Briefhüllen etc. in der Geschäftsstelle zum o.g. Termin verteilt werden. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt, dass Sie sich ggf. auf ein größeres Volumen bei der Mitnahme der Fässchen einstellen. Auch muss die Abholung sichergestellt sein, da ein Ersatztermin nicht angeboten wird und eine Einlagerung auch nicht möglich ist. Redakteur: Bruns, Horst Kreisliga B Kreisliga B, Staffel 2 (230979) Spielverlegungen Terminänderungen Wegen Terminüberschneidungen müssen nachträglich folgende Spielansetzungen im Spielplan geändert werden: Spiel-Nr. 032 Sportfreunde Düren 2 gegen Oberzier vom Dienstag, den 03.09. auf Dienstag, den 10.09.13 - 19.00 Uhr. Spiel-Nr. 112 Sportfreunde Düren 2 gegen Lamersdorf von Sonntag, den 17.11.13 - 13.00 Uhr auf Samstag, den 16.11.13 - 16.00 Uhr. Redakteur: Franken, Hermann Josef Kreisliga C Kreisliga C, Staffel 3 (230520) Spielverlegungen Da der Kunstrasenplatz (mit Flutlicht) in Arnoildsweiler nicht rechtzeitig zu Saisonbeginn fertiggestellt wird, müssen folgende Spiele verlegt werden: Spiel 023 Arnoldsweiler III - Echtz I am Samstag, 31.08.13, 16.00 Uhr (statt 30.08.13); Spiel 031 Arnoldsweiler III - Wenau III am Samstag, 07.09.13, 16.00 Uhr (statt 06.09.13). Redakteur: Bruns, Horst Bitburger-Kreispokal Ordnungsgeld FC Inden/Altdorf 09/21 (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Antreten ohne Passbild im Spielerpass (Fehlendes Passbild Spieler A. Kuhn am 07.08.13) ; FC Germania Lich-Steinstraß (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Fehlende Spielberichtsunterschrift am 07.08.13) ; FC Viktoria 08 Arnoldsweiler (15 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Antreten ohne Passbild im Spielerpass (Fehlende Passbilder Spieler T. Herrmanns, D. Linton u. T. Werres am 07.08.13) ; SG Germania Binsfeld (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Antreten ohne Spielerpass (Fehlender Pass D. Nohr am 31.07.13) ; SC Jülich 1910/97 (5 €) - Fehlender Freiumschlag (Passvorlage am 08.08.13) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 36 Passvorlage(n) Arnoldsweiler (M. Kizil); GFC Düren (F. Bergrath). Passvorlagen / 2. Aufforderung Drove (M. Fatnassi, T. Nießen); Sportfreunde Düren (D. Briem, P. Jeske); Floßdorf (M. Prevgschat); GFC Düren 99 (J. Schmitz); Langerwehe (A. Büttgen, C. Saner, K. Theidig, A. Tolaj, L. Widua); Nörvenich/Hochkirchen (P. Martens, W. Mezger); Wenau (D. Bajri). Redakteur: Bruns, Horst Turniere Ordnungsgeld SV Nörvenich (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Pass A. Dick) ; Merscher Sportverein (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Pass A. Behzad) ; SV Malefinkbach (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Pass Th. Hintzen) ; SC Alemannia Lendersdorf (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Pass T. Latz) ; SV Viktoria 08 Koslar (5 €) - § 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Pass M. Bambynek) FC Germania Lich-Steinstraß (30 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Fehlen Unterschr./Geb.-Datum bei fehl. Pass (Fehlende Unterschriften u. Geb.-Daten aller Spieler am 28.07.13) SG Neffeltal (10 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Nichtvorlage der Spielpläne und Turnierbestimmungen der Sportwoche) Passvorlage(n) Aldenhoven/Pattern (H. Yaman); Birkesdorf (O. Becker); Burgwart (P. Gerold, M. Heidbüchel, K. Pelzer); Düren 77 (H. Essiz, L. Sen); Sportfreunde3 (D. Giron); Jülich 10/97 (A. Harraou); Körrenzig (M. Freialdenhofen); Lich-Steinstraß (alle Pässe vom 28.07.13 in Inden/Altdorf); Linnich (T. Moenikes, D. Sauerzapf); Rurdorf (F. Koof); Stockheim (R. Razeek). Passvorlagen / 2. Aufforderung Sportfreunde Düren (K. Chama, Th. Betzer, M. Wollersheim); Gevenich (F. Förster); GFC Düren 99 (M. Lennartz). Passvorlagen / 3. Aufforderung Je Pass 5,00 Euro Ordnungsgeld Koslar (M. Bambynek); Lendersdorf (T. Latz); Malefinkbach (Th. Hintzen); Mersch (A. Behzad); Nörvenich/Hochkirchen (A. Dick). Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 37 Spielersperren Carsten Sußmann (Broich/Tetz, 0043-6356) bis 08.09.13. Maranco Nacev (Bourheim, 0066-4423) bis 01.09.13. Redakteur: Bruns, Horst Sonstiges Ordnungsgeld Kreuzauer SC (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Fehlende Unterschrift u. Geb.-Datum Spieler S. Kammer am 04.08.13) ; SG Türk. SV Düren (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Fehlende Platzanlage u. Spiel-Datum / Fr.-Spiel gegen Langerwehe) ; SG Voreifel (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Fehlende Platzanlage am 11.08.13) ; SC Teutonia Echtz (10 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Fehlen Unterschr./Geb.-Datum bei fehl. Pass (Fehlende Unterschriften u. Geb.-Daten Spieler A. Beutel u. Ph. Strauch am 06.08.13) ; Spielvereinigung Boich/Thum (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Nichteinsendung Spielbericht in 5 Tagen (Nichtzusendung Spielbericht vom 03.08.13 innerhalb von 5 Tagen / an falsche Anschrift gesandt) ; SG Germ. Burgwart Bergstein (5 €) - § 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Nichteinsendung Spielbericht in 5 Tagen (Nichtzusendung Spielbericht vom 04.08.13 innerhalb von 5 Tagen / an falsche Anschrift gesandt) Passvorlage(n) Sportfreunde (F. Celik, K. Diam, F. Uerlichs); Echtz (A. Beutel, Ph. Strauch); Kelz (H. Blum); Kreuzau (S. Kammer). Passvorlagen / 2. Aufforderung Krauthausen (Y. Glum, V. Lauf, A. Steffen); Langerwehe (G. Johnen); Lich-Steinstraß (C. Wings); Rurtal (alle Pässe vom 30.07.13). Spielersperren Andreas Funken (Wenau, 0187-6769) bis 01.09.13. Yasin Tasdelen (Türkischer SV, 0034-3402) bis 23.09.13. Redakteur: Bruns, Horst Jugendausschuss C-Junioren C-Junioren Sonderliga (230193) Zurückziehungen Viktoria Koslar zieht die C2-Junioren zurück Die C2-Junioren von Viktoria Koslar wurde zurückgezogen. Der Spielplan wurde bereits geändert. Ich bitte um Beachtung des geänderten Spielplans! Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 38 Redakteur: Sippel, Rene C-Junioren Kreisklasse St. 1 (230199) Zurückziehungen SG Kelz/Neffeltal/Binsfeld zieht seine Mannschaft zurück Die SG Kelz/Neffeltal/Binsfeld zieht seine Mannschaft aus der Kreisklasse St. 22 zurück und spielt stattdessen in der Kreisklasse St. 23. Ich bitte um Beachtung des geänderten Spielplans! Redakteur: Sippel, Rene C-Junioren Kreisklasse St. 2 (230202) Nachmeldungen Nachmeldung der SG Kelz/Neffeltal/Binsfeld Die SG Kelz/Neffeltal/Binsfeld spielt nun neu in der Kreisklasse St. 23 mit. Ich bitte um Beachtung des geänderten Spielplans! Redakteur: Sippel, Rene E-Junioren E-Junioren Kreisklasse St. 3 (230255) Mitteilung Staffelwechsel SG Voreifel/Füssenich Die E-Junioren der SG Voreifel/Füssenich wechseln von Staffel 42 in Staffel 44. Die Spielpläne sind entsprechend geändert. Bitte beachten Redakteur: Dembsky, Wolfgang E-Junioren Leistungsklasse St. 2 (230226) Mitteilung Staffel 41 Die SG Nörvenich/Hochkirchen/Wissersheim trägt seine Heimspiele Samstags um 13.00 Uhr aus.Bitte den Spielplan beachten. Redakteur: Löhr, Christian E-Junioren Kreisklasse St. 1 (230229) Mitteilung Staffelwechsel SG Voreifel/Füssenich Die E-Junioren der SG Voreifel/Füssenich wechseln von Staffel 42 in Staffel 44. Die Spielpläne sind entsprechend geändert. Redakteur: Dembsky, Wolfgang Nachmeldungen Staffel 42 Der SV Siersdorf hat eine E-2 Mannschaft nachgemeldet.Bitte neuen Spielplan beachten. Zurückziehungen Staffel 42 Düren 77 hat mit sofortiger Wirkung seine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen.Bitte den neuen Spielplan beachten. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 39 Redakteur: Löhr, Christian Juniorinnen Termine Tag des Mädchenfußballs in Vossenack Am Sonntag, den 15.09.2013 findet der diesjährige Tag des Mädchenfußballs auf der Sportanlage des FC Germania Vossenack in 52393 Vossenack, Im Steinsfeld statt. Eingeladen sind alle fußballinteressierten Mädchen im Alter von 8 - 13 Jahren. Jedes Mädchen kann mitmachen, eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Folgender Ablauf ist geplant: 09:30 Uhr Anmeldung 10:00 Uhr Probetraining/Fußballabzeichen 12:00 Uhr Pause 12:30 Uhr Turnier 14:30 Uhr Ende An dem Tag wird auch das DFB-Mobil vor Ort sein. Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung für alle am Spielbetrieb teilnehmenden D- und E-Juniorinnenmannschaften des Kreises Düren handelt. Rückfragen bitte an den Verfasser bzw. die Mädchenbeauftragte Anja Koral richten. Redakteur: Dembsky, Wolfgang Schiedsrichterausschuss Mitteilung Hinweis an die Vereine Ich weise hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei Spielausfällen von Freundschafts- und Vorbereitungsspielen die sofortige Benachrichtigung des Schiedsrichters und des Ansetzers unerlässlich sind. Innerhalb der Wochenfrist zum Spieltag ist die telefonische Benachrichtigung vorgeschrieben.Um Ordnungsgelder und vergebliche Anreisen zu vermeiden, aber auch um den angesetzten SR eine alternative Freizeitgestaltung zu ermöglichen, bitte ich um Einhaltung. Redakteur: Koll, Rainer Leistungsprüfung im Kreis Im Rahmen des SR-AW-Lehrganges finden nachfolgende LP`s statt: A) für KL - A - Schiedsrichter B) für SR, die auf Kreisebene Beobachter werden wollen. Termin: Samstag, 7. September 2013 ab 10 h auf dem Sportplatz der "Kaufm. Schulen in Düren, Euskirchener Str.". Anmeldungen nimmt Sven Diel und Benjamin Bläser entgegen. Redakteur: Jungherz, Bernd Ordnungsgeld SV 1925 Morschenich (18,60 €) - Erstattung SR-Kosten Senioren (Der am 25.06.2013 angeforderte SR Peter Decker reiste vergeblich zur Spielleitung des Seniorenspiels am 08.08.2013, 19:00 h zwischen Morschenich und Sportfreunde Düren II an. Die dem SR zustehenden Spesen werden auf diese Weise beglichen.) Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 40 Terminkalender Streichung SR Liste Der SR Kevin Schneppenheim hat sich aus persönlichen Gründen vom Schiedsrichterwesen abgemeldet. Der KSA bedankt sich bei Kevin für die geleiteten Spiele. Der Verein VfVuJ Winden wird aufgefordert den SR-Ausweis einzuziehen und dem Unterzeichner bis spätestens zum 29.08.2013 zuzustellen. Der SR Richard Wallraff hat sich aus beruflichen Gründen vom Schiedsrichterwesen abgemeldet. Der KSA bedankt sich bei Richard für die geleiteten Spiele.Der Verein FC Bergwacht Berzbuir wird aufgefordert den SR-Ausweis einzuziehen und dem Unterzeichner bis spätestens zum 29.08.2013 zuzustellen. Redakteur: Koll, Rainer Spruchkammer Entscheidungen der Seniorenspruchkammer Die Kreisspruchkammer Düren hat am 05. und 12.08.2013 für Recht erkannt : 1. Entscheidung Verfahren v.A.w. betr. Vorfälle beim Freundschaftsspiel Rurdorf 2 Kirchberg vom 09.07.2013 (Sportwoche Bourheim) 1. Der Spieler Freialdenhoven, PaßNr. 0081-5251, Kirchberg, wird wegen Beleidigung des Schiedsrichters ab dem 13.07.2013 für die Dauer von 8 Wochen gesperrt. 2. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 88,40 € trägt der Spieler Freialdenhoven unter Mithaftung des Vereins Kirchberg. 2. Entscheidung Antrag von Merzenich im Zusammenhang mit dem Spielerwechsel des Spielers Engels von Merzenich nach SW Düren 1. Der Antrag von Merzenich auf Zahlung von 775,- € wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 80,- € trägt der Verein Merzenich. 3. Entscheidung Antrag von SG GFC Düren 99 auf Wertung des Kreispokalspiels Niederau SG GFC Düren 99 1. Der Antrag von SG GFC Düren 99 wird zurückgewiesen. 2. Eventuell eingezahlte Einspruchsgebühren sind zu erstatten. 3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 93,80 € trägt der Verein SG GFC Düren 99. Redakteur: Deller, Robert Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 41 Kreis Heinsberg Stapper Straße 36 52525 Heinsberg/Kirchhoven Tel.: 02452 - 904005 Fax: 02452 - 904010 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.Fussballkreis-Heinsberg.de Geschäftsführer Hinweis Arbeitstagung Am 19.08.2013 um 19:00 Uhr findet unsere diesjährige Arbeitstagung im Haus Sodekamp/Dohmen in Hückelhoven-Hilfarth statt. Dies ist eine Pflichtveranstaltung für alle Vereine. Ich möchte die Vertreter, welche an diesem Abend erscheinen, darum bitten, mit einem Kfz und ausreichend Platz darin zu erscheinen. Unser Sponsor Bitburger stellt für jede gemeldete Herren-Mannschaft 4 Partyfässchen Bier à 5 Liter zur Verfügung, welche bei der Arbeitstagung ausgegeben werden. Tagesordnung Arbeitstagung Tagesordnung für die Arbeitstagung am 19. August 2013 in Hilfarth Beginn: 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung/Eröffnung 2. Ehrungen Meister-, Staffelsieger 3. Kreisspielausschuss Allgemeine Ausführungen zur Spielzeit 2012/2013 Allgemeine Ausführungen zur Spielzeit 2013/2014 4. Frauen-Kreisliga Allgemeine Ausführungen zur Spielzeit 2013/2014 5. Geschäftsführer Terminkalender 2013/2014 E-Postfach 6. Freizeit- und Breitensport Anstehende Turniere Endturniere der Kreissieger in Hennef 7. Kreisspruchkammer - Senioren Aktuelle Themen 8. Kreisjugendausschuss Allgemeine Ausführungen zur Spielzeit 2013/2014 9. Kreisschiedsrichterausschuss Allgemeine Ausführungen zur Spielzeit 2013/2014 10. Fragen der Vereine - Verschiedenes 11. Schlusswort Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 42 Redakteur: Schmidt, Ralf Spielausschuss Hinweis Urlaubsvertretung Vom 20. bis 30. August bin ich nur sehr eingeschränkt erreichbar. Deshalb bitte sämtliche Kommunikation in dieser Zeit über Josef Küppers führen. Redakteur: Cüster, Stefan Spielersperren Spielersperren Thomas Sentis (Waldenrath/Straeten, 1275783) bis einschließlich 25.08.2013 wegen unsportlichen Verhaltens. Markus Kaminski (Heinsberg/Lieck, 0210-4600) bis einschließlich 18.08.2013 wegen unsportlichen Verhaltens. Michel Gruner (Unterbruch, 0124-1250) bis einschließlich 18.08.2013 wegen unsportlichen Verhaltens. Pascal Gruner (Kempen, 0064-1440) bis einschließlich 25.08.2013 wegen unsportlichen Verhaltens. Termine Das diesjährige Finale um den Bitburger-Kreispokal findet statt am 03.10.2013, 16:00 Uhr, im Waldstadion des FC Wegberg-Beeck. Turniere Turniergenehmigung für die Stadtmeisterschaft Wassenberg 2013, Ausrichter SV Adler Effeld, 17.08.2013, Waldseestadion. Endgültige Turniergenehmigung wird erteilt. Turniergenehmigungsgebühr: 25,00 EURO. Redakteur: Küppers, Josef Kreisliga C Ordnungsgeld SV Rot-Weiß Braunsrath (50 €) - § 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Vernachlässigung Platzordnungsdienst (Im Spiel 003 der Kreisliga C Aufstiegsrunde zwischen SV Venrath und RW Braunsrath wurden lt. Eintragung im Spielbericht von Braunsrather Seite bengalische Feuer abgebrannt. Dies ist nicht zu tolerieren und wird im Wiederholungsfalle noch härter bestraft werden.) Redakteur: Cüster, Stefan Frauen - Kreisliga Frauen - Kreisliga A (230026) Termine Staffelbesprechung Saison 2013/14 Die diesjährige Staffelbesprechung der Frauen-Kreisliga findet am Montag, den 26.08.2013 ab 19:00 Uhr im Vereinsheim des VfJ Ratheim (Oberbrucher Straße, Hückelhoven-Ratheim) statt. Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung. Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 43 Redakteur: Sieben, Ursula Bitburger-Kreispokal (280042) Spielersperren nach Feldverweis vom 14.08.2013 Zabel, Stefan (0058-4538 FC Wegberg-Beeck) zwei Wochen bis einschl. 28.08.2013, längstens zwei Pflichtspiele. Redakteur: Sieben, Ursula Turniere Spielersperren nach Feldverweis vom 04.08.2013 Nix, David (0063-4416 Niersquelle Kuckum) zwei Wochen bis einschl. 18.08.2013, längstens zwei Pflichtspiele. Redakteur: Sieben, Ursula Jugendausschuss Mitteilung Spielpläne im Jugendbereich Die Spielpläne wurden zum Teil modifiziert. Daher die erneute Bitte an alle Vereine zur Prüfung hinsichtlich von Anstoßzeiten und Spielorten. Redakteur: Achilles, Roman Pokal Mitteilung Die Pokalspiele der A- bis E-Junioren sind im DFB-Net eingestellt worden. Evt. Änderungswünsche sind an die zuständigen Staffelleiter zu richten. Die Vereine werden gebeten Doppelbelegungen zu prüfen. Redakteur: Achilles, Roman Sonstiges Mitteilung Freundschaftsspiele Aus gegebenen Anlass folgender Hinweis zur Thematik Freundschaftsspiele: Alle Spiele, die nicht zu den Pflichtspielen gemäß § 8 JSpO/WFLV gehören, sind Freundschaftsspiele. Hierzu gehören alle durch die Vereine frei vereinbarten Spiele, Spiele der Bambinis, Spiele in der Halle und Turnierspiele. Diese sind dem zuständigen Staffelleiter zu melden und werden ins DFBnet eingestellt. Freundschaftsspiele gelten als genehmigt, wenn Sie im DFB-Net eingetragen sind. Redakteur: Achilles, Roman Spielpläne im DFBnet Aufgrund von erfolgten Änderungen im Bereich Anstoßzeiten(Winter) sowie Sportplätze, bitte ich nochmals um sorgfältige Überprüfung der Spielpläne. Änderungen sind umgehend an R.Achilles und meine Adresse per Mail zu senden. Redakteur: Bohnen, Konrad Amtliche Mitteilungen Nr. 33 vom 16.08.2013 44