Frankreich (FR) - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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Frankreich (FR) - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren
TOURISMUS IN FRANKREICH
Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über
Hotels und Campingplätze in Frankreich. Sie beinhaltet
praktische und rechtliche Hinweise für verschiedene
Bereiche. Wir haben versucht, alle relevanten Aspekte für
Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Frankreich zu
berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden
Informationen nicht allumfassend und sollten eher als
Leitfaden und nicht als wörtliche Darstellung der Rechtslage
gesehen werden.
Hotels
Touristensteuer
Während ihres Aufenthalts in Frankreich müssen Touristen in der Regel eine
Touristensteuer zahlen, deren Höhe von den Gemeinden festgelegt wird und, abhängig
von Qualität und Ausstattung der Unterkunft, zwischen 0,15 und 1,07 % pro Person und
Tag beträgt.
In Ferienorten, wo die Touristensteuer nicht pauschal berechnet wird, sind Kinder unter
4 Jahren von der Steuer ausgenommen, für Kinder unter 10 Jahren wird der halbe Preis
verlangt.
Die Touristensteuer ist in Ihrer Hotelrechung oder dem Mietpreis inbegriffen.
Hotelreservierung
Französische Hotels werden von den zuständigen Behörden beurteilt, überprüft und in 5
Kategorien unterteilt: 1 bis 5 Sterne (neue Regelung seit Oktober 2009; gültig für fünf
Jahre). Jedes Hotel ist verpflichtet, seine Preise (inklusive Mehrwertsteuer) außerhalb
des Hotels und in jedem Raum auszustellen.
Wenn Sie sich nicht selbst um die Buchung kümmern möchten, können Sie die
Touristeninformation oder ein Reisebüro beauftragen, dies für Sie zu erledigen.
Für die Hochsaison (Anfang Juli bis Ende August) ist es empfehlenswert, im Voraus zu
buchen.
Vor der Abreise
Wenn Sie ein Zimmer in einem Hotel buchen, kann das Hotel von Ihnen eine Anzahlung,
auf Französisch „acompte“ oder „arrhes“, verlangen.
Definition:
„Arrhes“: Wenn Sie Ihren Aufenthalt absagen müssen, erhalten Sie Ihre Anzahlung
nicht zurück, es sei denn, die Absage beruht auf höherer Gewalt.
(Zu Ihrer Information: Gemäß dem französischen Conseil d’État und dem Europäischen
Gerichtshof werden die „arrhes“ als Entschädigung und nicht als Dienstleistung des
Hotels angesehen. Aus diesem Grund fällt hierfür keine Mehrwertsteuer an.)
Ist das Hotel jedoch gezwungen, Ihren Aufenthalt zu stornieren, erhalten Sie das
Doppelte der Anzahlung zurück.
„Acompte“ (die gebräuchlichere Methode für Anzahlungen in Frankreich): Wenn Sie
Ihren Aufenthalt absagen müssen, kann von Ihnen das Doppelte der Anzahlung verlangt
werden. Wenn das Hotel jedoch Ihren Aufenthalt storniert, haben sie Anspruch auf
Entschädigung.
In Frankreich müssen Buchungen zwei Wochen vor der geplanten Ankunft
bestätigt werden, damit sichergegangen werden kann, dass die Reservierung
registriert und das gebuchte Zimmer nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt jedoch absagen müssen, sind Sie verpflichtet, das Hotel
mindestens 24 Stunden vor Ihrer geplanten Ankunft hierüber zu informieren; andernfalls
kann das Hotel von Ihnen die Bezahlung für eine Übernachtung verlangen.
Wenn Sie Ihren Hotelaufenthalt über ein Reisebüro gebucht haben, muss das Reisebüro
Ihnen eine Beschreibung der von Ihnen gebuchten Unterkunft mit Informationen über
Versicherungsschutz, Verwaltungs-, Umwelt- und Gesundheitsformalitäten zukommen
lassen.
Die übliche Ankunftszeit liegt in der Regel bei 19 Uhr (oder 20 Uhr bei
Kurzaufenthalten), die genaue Zeit ist aber von Hotel zu Hotel verschieden. Am besten
erkundigen Sie sich vorher beim Hotel oder lesen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Beachten Sie, dass Sie nicht erwarten können, vor 17 Uhr Zutritt
zu Ihrem Hotelzimmer zu haben, es sei denn, Sie haben dies mit dem Hotel vorher
vereinbart.
Wenn Sie sich verspäten und bei Ihrer Buchung eine Anzahlung („arrhes“) geleistet
haben, darf das Hotel Ihr Zimmer erst am nächsten Tag ab 11 oder 12 Uhr anderweitig
vergeben (obwohl die Anzahlung als Zahlung für eine Übernachtung natürlich
einbehalten werden kann).
Der Check-out sollte in der Regel bis zum späten Vormittag erfolgt sein, es sei denn,
Sie haben mit dem Hotel eine andere Vereinbarung getroffen.
Was kann ich tun, wenn das Hotel bei meiner Ankunft nicht meinen Erwartungen
entspricht?
Wenn das Hotel Sie vor Ihrer Anreise mit sämtlichen notwendigen Informationen,
beispielsweise durch Prospekte oder Webseiten, versorgt hat, können Sie aufgrund von
irreführender Werbung Entschädigung verlangen (z.B. Preisminderung).
Wenn Sie das Hotel übers Internet gebucht haben, dann können Sie sich bei dem
Inhaber der Webseite, auf der die Leistung angeboten wurde, beschweren. Allerdings
nur, wenn es tatsächlich um die Reservierung geht, die nicht zu Ihrer Zufriedenheit war.
Geht es um Dienstleistungen des Hotels (z.B. unhygienische Zimmer), müssen Sie sich
mit Ihrer Beschwerde an das Hotel selbst wenden. Gemäß dem Gesetz vom 21. Juni
2001 haftet jede Person, die Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, dem
Verbraucher für die korrekte Vollstreckung der aus dem Vertrag resultierenden
Verpflichtung – auch wenn diese Verpflichtung durch eine dritte Person ausgeführt wird.
Der Inhaber einer Webseite kann seine Haftungspflicht nicht umgehen, indem er
behauptet, nur von anderen Personen gelieferte Beschreibungen zu veröffentlichen.
Seine einzige Möglichkeit, sich zu exkulpieren, ist, dass das Problem auf den Kunden
oder aber auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Wenn Sie den Hotelaufenthalt über ein Reisebüro gebucht haben, haftet das Reisebüro
gemäß dem Gesetz vom 13. Juli 1992, wonach Sie Anspruch auf Entschädigung oder auf
ein Zimmer in einem Hotel haben, das dem von Ihnen gebuchten in etwa entspricht.
Beachten Sie: Das Reisebüro haftet nur, wenn die Buchung mindestens zwei
Dienstleistungen, wie beispielsweise Beförderung und Unterkunft, umfasst (Gesetz vom
13. Juli 1992).
Ich bin Opfer eines Diebstahls im Hotel oder in Hotelnähe - was kann ich tun?
Gemäß Artikel 1952 ff. des französischen Zivilgesetzbuches haften Hotels für Diebstahl
und Schäden am Eigentum ihrer Gäste. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der
Diebstahl oder die Beschädigung im Hotel oder auf dem Parkplatz zugetragen hat, es sei
denn, das Hotel kann das Verschulden des Gastes oder aber höhere Gewalt nachweisen.
Um Entschädigung zu erhalten, muss der Hotelgast belegen, wie der Schaden verursacht
wurde, und möglichst den Wert des gestohlenen oder beschädigten Gegenstands
nachweisen können.
Die vom Hotel zu zahlende Entschädigung ist bei Diebstahl oder Beschädigung innerhalb
des Hotels jedoch auf das 100-fache der Kosten für eine Übernachtung begrenzt. Bei
Diebstahl oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz kann die Entschädigung das bis zu
50-fache der Kosten für eine Übernachtung betragen. Diese Einschränkung ist bei
Verschulden des Hotels ungültig.
„Ausschlussklauseln”, nach denen das Hotel von seiner Haftung für Diebstahl und
Schäden befreit ist, sind unwirksam und können Ihrem Anspruch nicht
entgegengehalten werden.
Tipp: Verfassen Sie im Fall eines Diebstahls einen Bericht und bitten Sie das
Hotelmanagement, diesen zu bestätigen. Gehen Sie dann zur nächsten Polizeidienststelle
und erstatten Sie Anzeige. Warten Sie damit nicht, bis Sie wieder zuhause sind!
Ferienwohnungen
Mieten einer Ferienwohnung
Definition: Mieten einer Immobilie für eine maximale Dauer von 90 Tagen.
Mietbestimmungen
Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, muss der Vermieter oder die Mietagentur dem
Mieter ein Schreiben mit folgenden Informationen zukommen lassen:
-
geographische Lage der Wohnung und die Entfernung bis zur nächsten Stadt
-
Anzahl der Zimmer
-
Inventar
-
im Mietpreis enthaltene Leistungen
-
Fotografien vom Mietobjekt
Unabhängig davon, ob der Mietvertrag von einem Reisebüro oder dem Eigentümer
aufgesetzt wird, muss der Vertrag in jedem Fall in schriftlicher Form dar liegen und
folgende Informationen enthalten:
-
Name des Mieters und des Vermieters
-
Anreise- und Abreisetag (jeweils mit genauer Uhrzeit)
-
Höhe der Miete und Auflistung der einzelnen Kosten
-
Höhe der Anzahlung
Geben sie als Mieter auf unfaire Mietbedingungen Acht, wie beispielsweise:
-
die Angabe des Vermieters, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand
ist, ohne dass der Mieter sie sich genauer angesehen oder die Einrichtung
inspizieren konnte
-
die geforderte Einwilligung des Mieters, die von ihm bezahlte Kaution erst 60
Tage nach seiner Abreise zurückzuerhalten – auch wenn die Wohnung in einem
einwandfreien Zustand hinterlassen wurde
-
die vom Vermieter verweigerte Wohnungsabnahme am Abreisetag
Wenn der Mietvertrag zwischen zwei Privatpersonen zustande kommt, ist ein schriftlicher
Vertrag nicht zwingend vorgeschrieben, aber durchaus empfehlenswert.
Beachten Sie: Wenn der Mietvertrag aufgehoben wird, richten sich die Konsequenzen
danach, ob Sie einen „acompte“ oder einen „arrhes“ (Unterscheidung siehe Broschüre
über französische Hotels und Campingplätze) als Anzahlung geleistet haben.
Wenn der Mietvertrag mit einer Firma geschlossen wurde, kann die Anzahlung
höchstens 25 % des Gesamtpreises betragen und frühestens sechs Monate vor der
Beziehung des Mietobjekts verlangt werden.
Nebenkosten zu Lasten des Mieters können beispielsweise für Strom, Wasser und
Benutzung des Telefons anfallen.
Versicherung: verpflichtend für das Mieten von Ferienwohnungen in Frankreich
Jeder Mieter ist (auch wenn es sich nur um einen kurzen Aufenthalt handelt) gesetzlich
verpflichtet, sich gegen Brand-, Wasser-, Eis- und Sturmschäden zu versichern
(„assurance habitation“). Sollte der Mieter keine Versicherung abgeschlossen haben,
muss er gegebenenfalls für während seines Aufenthalts auftretende Schäden haften und
kann bei einem Unfall keine Entschädigung verlangen.
Herkömmliche Versicherungen reichen in der Regel nicht aus; informieren Sie sich vor
der Unterzeichnung des Mietvertrags hierüber bei Ihrer Versicherung. Es werden
teilweise auch spezielle Versicherungen für Ihren Aufenthalt in Frankreich angeboten.
Bestandsaufnahme (état des lieux)
Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Ferienwohnung inspizieren und eine
Bestandsaufnahme des Mobiliars machen. Es ist wichtig, dass Schäden (Schimmel,
lockerer Duschkopf, usw.) schriftlich festgehalten werden Auch eine Inventur des
vorhandenen Inventars sollte durchgeführt werden, damit fehlende Gegenstände und
sichtbare Mängel registriert werden. Wenn Sie danach noch weitere Probleme
feststellen, sollten Sie umgehend den Eigentümer oder das Reisebüro kontaktieren;
andernfalls müssen Sie für den Schaden aufkommen, indem die entsprechende Summe
von Ihrer Kaution einbehalten wird.
Was kann ich tun, wenn die Unterkunft bei meiner Ankunft nicht meinen
Erwartungen entspricht?
Wenn die Ferienwohnung nicht der Beschreibung entspricht, müssen Sie alle
Unterschiede (was beispielsweise das Mobiliar oder die Anzahl der Zimmer angeht) auf
dem Inventurformular festhalten. Sie sollten die Miete erst dann überweisen, wenn Sie
das Problem mit dem Eigentümer oder seinem Vertreter gelöst haben. Vergessen sie
nicht, Beweisfotos für einen eventuellen Rechtsstreit zu machen.
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
Der Mieter muss die Miete zum im Mietvertrag angegebenen Datum überweisen.
Das Mietobjekt muss der gelieferten Beschreibung entsprechen; der Eigentümer muss
eventuell Reparaturen durchführen oder mangelhaftes Inventar ersetzen. Er darf die
Wohnung nur auf Wunsch des Mieters betreten, wenn beispielsweise Reparaturen
erforderlich sind.
Beachten Sie: Der Mieter haftet mit Ausnahme von den natürlichen
Verschleißerscheinungen für alle Schäden, die während seines Aufenthalts entstanden
sind. Wenn am Anreisetag keine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde, wird
vorausgesetzt, dass dem Mieter das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand
übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mieter gegebenenfalls für
Schäden haften, die von Vormietern verursacht wurden.
Abreise
Genau wie am Anreisetag sollten Sie vor Ihrer Abreise eine Bestandsaufnahme
durchführen, damit Sie nicht für Schäden haften müssen, die nicht von Ihnen verursacht
wurden. Wenn Sie das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand hinterlassen, muss
der Vermieter Ihnen umgehend Ihre Kaution zurückgeben. Sie können vom Vermieter
auch einen „reçu pour solde de tout compte“ verlangen, der beweist, dass Sie sämtliche
Kosten beglichen haben.
Wenn Sie noch ausstehende Rechnungen begleichen müssen oder Schäden festgestellt
wurden, muss die Kaution innerhalb eines angemessenen Zeitraums (im Recht zwei
Monate) zurückgezahlt werden – natürlich abzüglich der anfallenden Kosten.
Der Mieter hat das Recht, Nachweise (beispielsweise Kopien von Kostenvoranschlägen
oder Rechnungen) über ihm zugerechnete Kosten zu verlangen.
Wenn am Abreisetag keine Bestandsaufnahme durchgeführt wird, wird vorausgesetzt,
dass der Mieter das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand hinterlassen hat; der
Eigentümer kann aus diesem Grund keine weiteren Zahlungen für Schäden verlangen,
die der Mieter während seines Aufenthalts eventuell verursacht hat.
Camping
Campingplätze
In Frankreich gibt es mehr als 8000 Campingplätze, von Plätzen auf ländlich gelegenen
Bauernhöfen bis hin zu großen Feriendörfern, die in 0 bis 4 Sterne unterteilt sind. Einen
offiziellen Campingführer erhalten Sie in jedem Buchladen.
Die Platzordnung muss am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption
aushängen.
Aus Hygiene- und Umweltschutzgründen muss jeder Campingplatz im Rathaus oder bei
der Präfektur angemeldet werden. Anschließend findet eine objektive Bewertung statt,
infolge derer dem Platz je nach Erfüllungsgrad der bestehenden Kriterien bis zu 4 Sterne
verliehen werden können. Diese Bewertungen werden recht streng gehandhabt;
Beispiele für die geforderten Kriterien
sind Gesamtgröße, Ausstattung und
Annehmlichkeiten des Campingplatzes, Anzahl und Größe der Stellplätze sowie Anzahl
der sanitären Einrichtungen.
Aspekte wie Sauberkeit und Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter sind hingegen
keine Bewertungskriterien.
Campingplätze, die Ihnen Wasser, Strom und Abwasserentsorgung zur Verfügung
stellen, können sich mit dem Prädikat „confort caravane“ schmücken.
Möblierte Wohnwagen und Bungalows zum Mieten unterliegen den Vorschriften für das
Mieten von Ferienwohnungen. Die Mietobjekte müssen demnach voll ausgestattet sein,
außerdem ist eine Bestandsaufnahme des Inventars und des Zustandes des Mietobjekts
verpflichtend.
„Tourisme“ und „Loisirs“
Wenn mehr als die Hälfte der Stellplätze nur für Kurzaufenthalte (von einer Nacht bis zu
einem Monat) gedacht sind und den Campern auf diesen Plätzen kein längerer
Aufenthalt gestattet wird, erhält der Campingplatz die Bezeichnung „Tourisme“.
Wenn mehr als 50 % der Stellplätze für längere Aufenthalte (ein Monat und mehr) oder
für Dauercamper in Mobile Homes (kein Hauptwohnsitz) gedacht sind, erhält der
Campingplatz die Bezeichnung „Loisirs“.
„Parcs résidentiels de loisirs“
Auf diesen Plätzen können Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer eine eigene Parzelle
mieten oder auch kaufen, wenn sie einen dauerhaften Stellplatz suchen. Dort können
auch Mobile Homes aufgestellt werden.
„Camping à la ferme”
Landwirte können bis zu 6 Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile auf ihrem Grundstück
beherbergen; Voraussetzung hierfür ist lediglich die Anmeldung beim Rathaus. Das
Grundstück muss zu diesem Zweck mindestens 300 qm groß sein.
Wie oben beschrieben muss der Platz von der Präfektur entweder als klassischer
Campingplatz (1-4 Sterne) oder als „Aire naturelle de camping“ (Saisoncampingplatz mit
moderater Ausstattung, der nach der Schließung wieder in seinen ursprünglichen
naturbelassenen Zustand zurückversetzt wird) eingestuft werden. Ein solcher Platz kann
bis zu 6 Monate (nicht zwangsläufig am Stück) geöffnet sein, hat maximal 25 Stellplätze
und kann bis zu 1 Hektar groß sein.
Wenn der Campingplatz als „saisonal“ eingestuft wird, ist er in der Regel nur zwei
Monate im Jahr geöffnet, kann aber bis zu 1,5 Hektar groß sein.
Am Eingang müssen die folgenden Informationen aushängen: Klassifizierung, Preise,
Höhe der Kaution (falls eine verlangt wird), Unterbringungsmöglichkeiten, Platzordnung
sowie Ursprung und Qualität des Trinkwassers.
Wildes Campen
Überzeugen Sie sich davon, dass das Kampieren erlaubt ist (beispielsweise in
waldbrandgefährdeten Gebieten) und dass Sie die Erlaubnis des Besitzers haben.
Andernfalls droht Ihnen eine Geldbuße! Grundsätzlich ist wildes Campen an Stränden,
Straßen oder in Naturschutzgebieten untersagt.
Campingplätze und Versicherung
Nur Gegenstände, die in abgeschlossenen Behältern aufbewahrt oder ständig überwacht
werden, sind gegen Diebstahl gesichert. Zu keiner Zeit sollten Camper ihre Wertsachen
unbeaufsichtigt lassen. Bestimmte Versicherungen decken den Verlust von
Campingausrüstung ab, aber sie schließen grundsätzlich die Haftung für den Diebstahl
von Gepäck und anderen persönlichen Gegenständen aus, die sich im Zelt befanden.
Wenn Sie sich als ausländischer Verbraucher von einem französischen Unternehmer schlecht
behandelt fühlen, werden Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZs) gerne behilflich
sein, Ihren Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.
Weitere
Informationen
sowie
eine
Liste
aller
EVZs
finden
Sie
unter:
http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm
EVZ Frankreich (Französisch/Englisch/Deutsch)
+49 7851/991 480 oder 0820 200 999 für Anrufe aus
Frankreich für nur 9 Cent pro Minute
EVZ Deutschland (Deutsch/Englisch/Französisch)
+49 7851/991480 oder +49 211/3809101 oder +49 431
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