Britische Suffragetten im Kampf um das Frauenwahlrecht In der

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Britische Suffragetten im Kampf um das Frauenwahlrecht In der
Britische Suffragetten im Kampf um das Frauenwahlrecht
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts engagieren sich Frauen aus dem
Bürgertum für das Frauenwahlrecht und die allgemeine Gleichstellung der Frau.
Organisationen wie die „National Society for Women's Suffrage“ (1868) entstehen.
Die Aktivistinnen betreiben Lobbyarbeit, reichen Petitionen im Unterhaus ein und
erarbeiten Gesetzesentwürfe - doch es geschieht nichts. Schließlich entscheidet sich
eine Gruppe Frauen, angeführt von Emmeline Pankhurst (1858-1928), zu handeln.
Die britische Frauenrechtlerin und Suffragette Emmeline Pankhurst wird 1914 während
einer Demonstration vor dem Buckingham Palast festgenommen.
© Jimmy Sime/Getty Images
Bereits 1903 wird in Manchester die „Women's Social and Political Union“ (WSPU)
gegründet, mit dem Ziel, ein allgemeines Frauenwahlrecht in Großbritannien
durchzusetzen.
Durch passiven Widerstand und durch öffentliche Proteste machen die Suffragetten
auf sich aufmerksam. Neben dem Wahlrecht kämpfen sie für die allgemeine
Gleichstellung der Frau.
Die Aktionen der britischen Suffragetten basierten auf Erfahrungen von fast 40
Jahren,
in
denen
sich
Frauen
publizistisch
und
mit
Unterstützung
von
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Parlamentsabgeordneten durch politische Eingaben an die Regierung überwiegend
erfolglos engagiert hatten.
In den ersten Jahren beruhten die Aktionen im Wesentlichen auf zivilem
Ungehorsam. Um 1910 besaß die Organisation etwa 50.000 Mitglieder, was auf
einen nicht zu unterschätzenden Einfluss in der britischen Gesellschaft hinweist.
Das Scheitern einer neuen Gesetzesinitiative war der entscheidende Anlass für die
zunehmende Radikalisierung ab 1911. Aus Empörung darüber, dass die britische
Regierung sich weiterhin weigerte, ein Frauenstimmrecht einzuführen, wurden
Schaufenster von Kaufhäusern eingeworfen und Brandanschläge auf große
Landsitze und öffentliche Gebäude verübt – darunter auch das Westminster Abbey.
Auf die zunehmende Inhaftierung von Mitgliedern reagierten die Suffragetten mit
Hungerstreik, um ihrer Forderung nach Anerkennung als politische Gefangene
Nachdruck zu verleihen. Für ihren Kampf um das Frauenwahlrecht setzten sie auch
ihr eigenes Leben aufs Spiel.
Der lange Kampf um das Frauenwahlrecht im Europa:
Dem Erlangen des Frauenwahlrechts ging ein langer Kampf der Frauenbewegung
voraus – auch in den anderen europäischen Ländern.
Als erstes europäisches Land gab Finnland 1906 den Frauen das Wahlrecht.
1913 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht dann in Norwegen durch eine neue
Gesetzgebung und 1915 in Dänemark durch Änderung der dänischen Verfassung
eingeführt.
Nach der Februarrevolution im Jahr 1917 erreichten die Frauen in Russland das
aktive und passive Wahlrecht.
Am 28. November 1918 wurde in Polen, das nach dem Ersten Weltkrieg seine
Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, per Staatsdekret das allgemeine Wahlrecht für
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Frauen eingeführt. Im gleichen Jahr erhielten die Frauen in Österreich und in
Deutschland am 12. November 1918 das allgemeine Wahlrecht.
Somit
konnten
Frauen
in
Deutschland
bei
der
Wahl
zur
Deutschen
Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr
Wahlrecht nutzen. Die Wahlbeteiligung war mit 82,3 Prozent sehr hoch.
1920 wurden mit dem Inkrafttreten des 19. Zusatzartikels zur Verfassung der
Vereinigten Staaten in den USA alle Einschränkungen des Wahlrechts aufgrund des
Geschlechts untersagt, womit Frauen das vollständige Wahlrecht auf allen Ebenen
erhielten. Die amerikanische Präsidentschaftswahl von 1920 war die erste, bei der
auch Frauen mit abstimmen konnten.
Trotz dem massiven Kampf der Suffragetten wurde das allgemeine Frauenwahlrecht
in Großbritannien erst 1928 gesetzlich verankert. Seit 1918 gab es nur ein
eingeschränktes Wahlrecht für Frauen über 30 Jahre, falls sie selbst oder ihre
Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen.
In keinem anderen Land entwickelte sich die Frauenwahlrechtsbewegung zu einer
solchen
Massenbewegung
wie
in
Großbritannien.
Insgesamt
brachten
die
Suffragetten mit Unterstützung einiger männlicher Abgeordneter über die Jahre
hinweg 28 Gesetzesvorlagen zur Reform des Wahlgesetzes im britischen Parlament
ein.
Die
beiden
letzten
europäischen
Länder,
in
denen
das
Frauenwahlrecht
flächendeckend eingeführt wurde, waren die Schweiz und Liechtenstein. Am 7.
Februar
1971
wurde
nach
einer
erfolgreichen
Volksabstimmung
das
Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt.
Bis dahin hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch
abgelehnt; als letzter Kanton schloss sich 1990 der Kanton Appenzell an – allerdings
nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.
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Auch in Liechtenstein kämpften die Frauen gegen einen jahrzehntelangen
Widerstand. Nachdem in zwei Volksabstimmungen (1971 und 1973) die Einführung
des Frauenwahlrechts noch abgelehnt worden war, erhielt das Land erst 1984 das
allgemeine Frauenwahlrecht.
Blicken wir von Europa aus auf die ganze Welt, so sehen wir, dass den Frauen das
Recht an politischer Teilhabe auch heutzutage noch nicht in allen Ländern gewährt
wird.
Hintergrundinformationen:
Die Einführung des Frauenwahlrechts in Europa:
1906 Finnland
1913 Norwegen
1915 Dänemark, Island
1917 Estland
1918 Polen, Deutschland, Österreich, Luxemburg, Lettland
1919 Niederlande
1921 Schweden
1928 Großbritannien
1931 Spanien
1944 Frankreich
1945 Slowenien, Ungarn, Bulgarien
1946 Italien
1952 Griechenland
1971 Schweiz
1984 Liechtenstein
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