13 STEAG Isolierungen Rev0
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13 STEAG Isolierungen Rev0
Isolierungen 1 Geltungsbereich Rohrleitungen, Kanäle, Behälter, Apparate und sonstige Anlagenkomponenten sind zu isolieren, wenn wenigstens einer der folgenden Fälle zutrifft: - Es existiert eine wirtschaftliche Isolierdicke nach VDI 2055 - Es ist ohne Isolierung mit erhöhter Korrosionsgefahr durch generelle oder lokale Taupunktsunterschreitungen zu rechnen - Es kann zur Schwitzwasserbildung kommen - Es ist ein Berührungsschutz (Oberflächentemperatur im Verkehrsbereich > 60 °C) notwendig - Es ist eine Schallschutzdämmung erforderlich Es gelten folgende Normen und Richtlinien für Lieferung, Ausführung, Herstellung, Berechnung und Montage von Isolierungen: - 2 VGB Richtlinien VDI Richtlinien, insbesondere VDI 2055 VOB Teil C: DIN 18421 "Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen" DIN 4140 Wärmedämmung Isoliermaterialien Die Wärmeisolierung erfolgt vorzugsweise mit durch verzinkten Bindedraht auf verzinktem Drahtgewebe gesteppten Mineralwollematten, die folgende Mindesteigenschaften aufweisen müssen: - Wärmebeständigkeit ≥ 600 °C, bzw. mind. 300 K über max. Anwendungstemperatur - Wärmeleitfähigkeit bei 200 °C kleiner 0,08 W/m²K - nicht brennbar (DIN 4102) - nicht hygroskopisch - staubfrei - chemisch neutral, in Verbindung mit Metallen korrosionsstabil - formstabil, Dämmstoff darf nicht versintern Die Kälteisolierung erfolgt vorzugsweise mit direkt mit der zu isolierenden Fläche verklebten Schaumstoffelementen: - Wärmebeständigkeit ≥ 70 °C - nicht brennbar (DIN 4102) - nicht hygroskopisch - chemisch neutral, in Verbindung mit Metallen korrosionsstabil - formstabil, Dämmstoff darf nicht versintern 3 Isolierstärken Für Kältedämmungen gilt: - Die Auslegung der Isolierdicken hat zusätzlich zur wirtschaftlichen Isolierdicke so zu erfolgen, dass bei der minimalen Betriebstemperatur und einer umgebenden relativen Luftfeuchtigkeit von ≤ 90 % keine Schwitzwasserbildung erfolgt. Für Wärmedämmungen gilt: - Die Auslegung der Isolierdicken hat nach der VDI 2055 zu erfolgen, wobei der anzuwendende Faktor für den Nutzwärmepreis folgende Werte anzusetzen sind: - Wärmepreis 35 EUR/MWh - Betriebstundenzahl 8.000 h/a - Amortisationsquote 10 %/a - Die Isolierblechtemperatur darf max. 20 K mehr als die in 1 m Abstand gemessene Umgebungstemperatur, höchstens jedoch 60 °C betragen. - Ergänzend zu den erstgenannten Forderungen sind die im nachfolgenden Diagramm angegebenen Mindest-Isolierstärken einzuhalten. Sollen die angegebenen Isolierstärken unterschritten werden, ist vom AN der Nachweis zu führen, dass mit der geringeren Isolierdicke und dem verwendeten Material eine gleichwertige Isolierqualität wie in erstgenannten Forderungen erreicht wird. Seite 1 von 3 240 550 °C 220 Isolierstärke [mm] 200 450 °C 180 300 °C 160 200 °C 140 120 120 °C 100 60 °C 80 60 40 20 0 0 - 4 50 100 150 200 250 300 350 Rohrnennweite [mm] 400 450 500 Bei Heißgassystemen ist abweichend von der o.g. Regelung eine maximal zulässige Wärme2 abstrahlung von 150 W/m einzuhalten Verblendungen Alle wärmeisolierten Dämmobjekte, die entweder im Sichtbereich, in Betriebsräumen oder im Freien liegen oder einer mechanischen Beanspruchung unterliegen können, müssen komplett verblendet werden. Die Verblendung erfolgt beidseitig verzinkten Stahlblechen, im Außenbereich vorzugsweise Alu-Blech - Blechdicke: - Zur Befestigung der Verblendung sind rostfreie Blechschrauben zu verwenden. Der maximale Abstand zwischen den Schrauben beträgt 200 mm. Nietverbindungen werden nicht zugelassen. Dachseitige Isolierungen und Isolierdeckel an Kanälen und Apparaten, die gleichzeitig Verkehrsflächen sind (z.B. Gewebefilter) sind begehbar, eben und trittfest (Verkehrslast 2 kN/m²) auszuführen. Sonstige dachseitige Isolierungen sind so auszuführen, dass eine gelegentliche Begehung (Wartung / Revisionen) nicht zur Beschädigung der Isolierung führen kann. Die Blechdicken sind entsprechend zu wählen. Es darf kein Tropf- und Schwitzwasser an den Stoßkanten der Verblendung eindringen. Im Freien liegende Verblendungen müssen schwallwasserdicht ausgeführt werden. Die Abdichtung an den Blechstößen erfolgt mit Dichtbändern. - - nach AGI Zinkauflage: 275 g/m² Seite 2 von 3 5 - - - - - 6 Weitere Ausführungsvorgaben Stützkonstruktionen sind generell notwendig, wenn keine ausreichende Druckfestigkeit des Dämmmaterials gewährleistet ist. Dies ist gegeben bei Nennweiten > DN 80 oder Dämmdicken > 60 mm sowie bei nicht runden Dämmobjekten. Bei Verwendung einer Schalendämmung oder ausreichend druckfesten Dämmmatten mit entsprechend hoher Rohdichte (Druckfestigkeit > 10 kN/m²) kann ggf. auf Stützkonstruktionen verzichtet werden. Der Nachweis der Voraussetzungen zum Verzicht auf Stützkonstruktionen obliegt dem Lieferanten. Stützkonstruktionen müssen mit isolierten Distanzstücken montiert werden. Der Abstand von Stützring zu Stützring darf 800 mm nicht überschreiten. Wärmedämmungen müssen flächig am Dämmobjekt anliegen, dürfen sich nicht ablösen, nicht durchhängen oder zusammensacken. Die Wärmedämmung senkrechter Leitungen ist durch Tragringe in Abständen von ca. 2 m abzufangen. Die Wärmedehnung der Rohre darf die Wärmedämmung nicht beeinträchtigen. Die Blechverkleidung muss so ausgeführt werden, dass eine für Wärmedehnung genügend große Überlappung entsteht. Endstellen sind durch Endscheiben bzw. Stoßkappen abzuschließen. Alle möglichen Kältebrücken müssen konstruktiv so ausgeführt werden, dass Korrosionsschäden durch Taupunktunterschreitungen ausgeschlossen werden können. Austenitische Dämmobjekte dürfen nur von austenitischen Stützkonstruktionen berührt werden. Schweißarbeiten für Stützkonstruktionen sind nur an drucklosen (< 0,2 barü) Teilen erlaubt. Im Bereich von Begleitheizungen sind keine metallischen Abstandhalter zugelassen. Bei Apparaten und rechteckigen Kanälen sind Stützkonstruktionen so auszubilden, dass · neben den Kräften aus Wärmedehnung, Eigengewicht und Windlast im Deckenbereich eine zu2 sätzliche Last von 2 kN/m für die Begehung aufgenommen werden kann, · der Abstand von der Wand des Dämmobjekts so gewählt wird, dass die Verblechung unter Berücksichtigung der Verstärkungsprofile ebene Flächen bildet, · Dachflächenverkleidungen von Kanälen und Apparaten ohne Dachöffungen mit einer Neigung nach außen auszuführen sind. Flansche müssen elementierbar zuisoliert werden. Kompensatorisolierungen müssen Bewegungen zulassen. Messstutzen, Tauchhülsen u.ä. sind mit Blechtrichtern bzw. Kappen so einzufassen, dass diese gut zugänglich sind. Durchdringungen für Aufhängungen, Abstützungen, nicht isolierte Stutzen o.ä. sind mit Kappen einzufassen. Armaturen, Messeinrichtungen, Flansche oder Einstiege erhalten abnehmbare Isolierhauben nach DIN 4140, die mit selbstarretierenden Hebelverschlüssen ohne Werkzeug demontierbar sind. Sie müssen so ausgeführt sein, dass sie von einem Mann problemlos demontiert und montiert werden können. Das maximale Gewicht für Einzelteile beträgt 15 kg. Die in den Hauben verarbeitete Isolierung darf durch Abnehmen und Wiederanbringen der Hauben nicht beschädigt werden oder gar herausfallen. Die Bedienung der isolierten Komponenten darf durch die Isolierung nicht beeinträchtigt sein. Für E- und leittechnische Komponenten, Messgeräte, Schmierstellen und sonstige Stellen, die eine dauernde Zugänglichkeit erfordern, ist die Isolierung entsprechend zu gestalten. Mauerdurchführungen werden mit einem zweiten über den Dämmmantel liegenden Distanzring versehen, der dann bauseits einzuputzen ist. Sofern ein Berührungsschutz durch Isolation nicht sinnvoll ist (z.B. Kühlstrecke), kann der Schutz gegen unbeabsichtigte Berührung auch durch entsprechende Anordnung außerhalb des Verkehrsbereichs bzw. Abschirmungen mit verzinkten Lochblechen erreicht werden. Bereiche der Isolierung –insbesondere bei Kesselanlagen-, die im Rahmen von Wartungs- oder Revisionsarbeiten betreten werden müssen, sind trittfest auszuführen (z.B. zusätzliche Riffelblechabdeckung). Fabrikate Es werden folgende Fabrikate im Bereich der Isolierung bevorzugt. Bei Abweichungen von nachfolgender Liste siehe die entsprechenden Maßgaben in den Technischen Vertragsbedingungen. Isoliermaterial Armacell, G+H, Rockwool Verblendungsmaterial Hoesch Seite 3 von 3