13 STEAG Isolierungen Rev0

Transcription

13 STEAG Isolierungen Rev0
Isolierungen
1
Geltungsbereich
Rohrleitungen, Kanäle, Behälter, Apparate und sonstige Anlagenkomponenten sind zu isolieren, wenn
wenigstens einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Es existiert eine wirtschaftliche Isolierdicke nach VDI 2055
- Es ist ohne Isolierung mit erhöhter Korrosionsgefahr durch generelle oder lokale Taupunktsunterschreitungen zu rechnen
- Es kann zur Schwitzwasserbildung kommen
- Es ist ein Berührungsschutz (Oberflächentemperatur im Verkehrsbereich > 60 °C) notwendig
- Es ist eine Schallschutzdämmung erforderlich
Es gelten folgende Normen und Richtlinien für Lieferung, Ausführung, Herstellung, Berechnung und Montage von Isolierungen:
-
2
VGB Richtlinien
VDI Richtlinien, insbesondere VDI 2055
VOB Teil C: DIN 18421 "Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen"
DIN 4140 Wärmedämmung
Isoliermaterialien
Die Wärmeisolierung erfolgt vorzugsweise mit durch verzinkten Bindedraht auf verzinktem Drahtgewebe
gesteppten Mineralwollematten, die folgende Mindesteigenschaften aufweisen müssen:
- Wärmebeständigkeit ≥ 600 °C, bzw. mind. 300 K über max. Anwendungstemperatur
- Wärmeleitfähigkeit bei 200 °C kleiner 0,08 W/m²K
- nicht brennbar (DIN 4102)
- nicht hygroskopisch
- staubfrei
- chemisch neutral, in Verbindung mit Metallen korrosionsstabil
- formstabil, Dämmstoff darf nicht versintern
Die Kälteisolierung erfolgt vorzugsweise mit direkt mit der zu isolierenden Fläche verklebten Schaumstoffelementen:
- Wärmebeständigkeit ≥ 70 °C
- nicht brennbar (DIN 4102)
- nicht hygroskopisch
- chemisch neutral, in Verbindung mit Metallen korrosionsstabil
- formstabil, Dämmstoff darf nicht versintern
3
Isolierstärken
Für Kältedämmungen gilt:
- Die Auslegung der Isolierdicken hat zusätzlich zur wirtschaftlichen Isolierdicke so zu erfolgen, dass bei
der minimalen Betriebstemperatur und einer umgebenden relativen Luftfeuchtigkeit von ≤ 90 % keine
Schwitzwasserbildung erfolgt.
Für Wärmedämmungen gilt:
- Die Auslegung der Isolierdicken hat nach der VDI 2055 zu erfolgen, wobei der anzuwendende Faktor
für den Nutzwärmepreis folgende Werte anzusetzen sind:
- Wärmepreis 35 EUR/MWh
- Betriebstundenzahl 8.000 h/a
- Amortisationsquote 10 %/a
- Die Isolierblechtemperatur darf max. 20 K mehr als die in 1 m Abstand gemessene Umgebungstemperatur, höchstens jedoch 60 °C betragen.
- Ergänzend zu den erstgenannten Forderungen sind die im nachfolgenden Diagramm angegebenen
Mindest-Isolierstärken einzuhalten. Sollen die angegebenen Isolierstärken unterschritten werden, ist
vom AN der Nachweis zu führen, dass mit der geringeren Isolierdicke und dem verwendeten Material
eine gleichwertige Isolierqualität wie in erstgenannten Forderungen erreicht wird.
Seite 1 von 3
240
550 °C
220
Isolierstärke [mm]
200
450 °C
180
300 °C
160
200 °C
140
120
120 °C
100
60 °C
80
60
40
20
0
0
-
4
50
100
150
200 250 300 350
Rohrnennweite [mm]
400
450
500
Bei Heißgassystemen ist abweichend von der o.g. Regelung eine maximal zulässige Wärme2
abstrahlung von 150 W/m einzuhalten
Verblendungen
Alle wärmeisolierten Dämmobjekte, die entweder im Sichtbereich, in Betriebsräumen oder im Freien liegen oder einer mechanischen Beanspruchung unterliegen können, müssen komplett verblendet werden.
Die Verblendung erfolgt beidseitig verzinkten Stahlblechen, im Außenbereich vorzugsweise Alu-Blech
-
Blechdicke:
-
Zur Befestigung der Verblendung sind rostfreie Blechschrauben zu verwenden. Der maximale Abstand zwischen den Schrauben beträgt 200 mm. Nietverbindungen werden nicht zugelassen.
Dachseitige Isolierungen und Isolierdeckel an Kanälen und Apparaten, die gleichzeitig Verkehrsflächen sind (z.B. Gewebefilter) sind begehbar, eben und trittfest (Verkehrslast 2 kN/m²) auszuführen.
Sonstige dachseitige Isolierungen sind so auszuführen, dass eine gelegentliche Begehung (Wartung /
Revisionen) nicht zur Beschädigung der Isolierung führen kann. Die Blechdicken sind entsprechend
zu wählen.
Es darf kein Tropf- und Schwitzwasser an den Stoßkanten der Verblendung eindringen.
Im Freien liegende Verblendungen müssen schwallwasserdicht ausgeführt werden. Die Abdichtung an
den Blechstößen erfolgt mit Dichtbändern.
-
-
nach AGI
Zinkauflage:
275 g/m²
Seite 2 von 3
5
-
-
-
-
-
6
Weitere Ausführungsvorgaben
Stützkonstruktionen sind generell notwendig, wenn keine ausreichende Druckfestigkeit des Dämmmaterials gewährleistet ist. Dies ist gegeben bei Nennweiten > DN 80 oder Dämmdicken > 60 mm sowie
bei nicht runden Dämmobjekten. Bei Verwendung einer Schalendämmung oder ausreichend druckfesten Dämmmatten mit entsprechend hoher Rohdichte (Druckfestigkeit > 10 kN/m²) kann ggf. auf
Stützkonstruktionen verzichtet werden. Der Nachweis der Voraussetzungen zum Verzicht auf Stützkonstruktionen obliegt dem Lieferanten.
Stützkonstruktionen müssen mit isolierten Distanzstücken montiert werden.
Der Abstand von Stützring zu Stützring darf 800 mm nicht überschreiten.
Wärmedämmungen müssen flächig am Dämmobjekt anliegen, dürfen sich nicht ablösen, nicht durchhängen oder zusammensacken. Die Wärmedämmung senkrechter Leitungen ist durch Tragringe in
Abständen von ca. 2 m abzufangen.
Die Wärmedehnung der Rohre darf die Wärmedämmung nicht beeinträchtigen. Die Blechverkleidung
muss so ausgeführt werden, dass eine für Wärmedehnung genügend große Überlappung entsteht.
Endstellen sind durch Endscheiben bzw. Stoßkappen abzuschließen.
Alle möglichen Kältebrücken müssen konstruktiv so ausgeführt werden, dass Korrosionsschäden
durch Taupunktunterschreitungen ausgeschlossen werden können.
Austenitische Dämmobjekte dürfen nur von austenitischen Stützkonstruktionen berührt werden.
Schweißarbeiten für Stützkonstruktionen sind nur an drucklosen (< 0,2 barü) Teilen erlaubt.
Im Bereich von Begleitheizungen sind keine metallischen Abstandhalter zugelassen.
Bei Apparaten und rechteckigen Kanälen sind Stützkonstruktionen so auszubilden, dass
· neben den Kräften aus Wärmedehnung, Eigengewicht und Windlast im Deckenbereich eine zu2
sätzliche Last von 2 kN/m für die Begehung aufgenommen werden kann,
· der Abstand von der Wand des Dämmobjekts so gewählt wird, dass die Verblechung unter Berücksichtigung der Verstärkungsprofile ebene Flächen bildet,
· Dachflächenverkleidungen von Kanälen und Apparaten ohne Dachöffungen mit einer Neigung
nach außen auszuführen sind.
Flansche müssen elementierbar zuisoliert werden. Kompensatorisolierungen müssen Bewegungen
zulassen. Messstutzen, Tauchhülsen u.ä. sind mit Blechtrichtern bzw. Kappen so einzufassen, dass
diese gut zugänglich sind.
Durchdringungen für Aufhängungen, Abstützungen, nicht isolierte Stutzen o.ä. sind mit Kappen einzufassen.
Armaturen, Messeinrichtungen, Flansche oder Einstiege erhalten abnehmbare Isolierhauben nach
DIN 4140, die mit selbstarretierenden Hebelverschlüssen ohne Werkzeug demontierbar sind. Sie
müssen so ausgeführt sein, dass sie von einem Mann problemlos demontiert und montiert werden
können. Das maximale Gewicht für Einzelteile beträgt 15 kg. Die in den Hauben verarbeitete Isolierung darf durch Abnehmen und Wiederanbringen der Hauben nicht beschädigt werden oder gar herausfallen. Die Bedienung der isolierten Komponenten darf durch die Isolierung nicht beeinträchtigt
sein. Für E- und leittechnische Komponenten, Messgeräte, Schmierstellen und sonstige Stellen, die
eine dauernde Zugänglichkeit erfordern, ist die Isolierung entsprechend zu gestalten.
Mauerdurchführungen werden mit einem zweiten über den Dämmmantel liegenden Distanzring versehen, der dann bauseits einzuputzen ist.
Sofern ein Berührungsschutz durch Isolation nicht sinnvoll ist (z.B. Kühlstrecke), kann der Schutz gegen unbeabsichtigte Berührung auch durch entsprechende Anordnung außerhalb des Verkehrsbereichs bzw. Abschirmungen mit verzinkten Lochblechen erreicht werden.
Bereiche der Isolierung –insbesondere bei Kesselanlagen-, die im Rahmen von Wartungs- oder Revisionsarbeiten betreten werden müssen, sind trittfest auszuführen (z.B. zusätzliche Riffelblechabdeckung).
Fabrikate
Es werden folgende Fabrikate im Bereich der Isolierung bevorzugt. Bei Abweichungen von nachfolgender
Liste siehe die entsprechenden Maßgaben in den Technischen Vertragsbedingungen.
Isoliermaterial
Armacell, G+H, Rockwool
Verblendungsmaterial
Hoesch
Seite 3 von 3