Die verkürzte Lehre - BIZ Berufsberatungs

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Die verkürzte Lehre - BIZ Berufsberatungs
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Informationen für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden
Die verkürzte Lehre
Wenn Sie nach dem Abschluss des Gymnasiums eine berufliche Grundbildung absolvieren möchten, können Sie diese prinzipiell um 1 Jahr verkürzen. Die Ausbildung dauert dann noch 2 Jahre bei regulär 3jährigen Ausbildungen resp. 3 Jahre bei regulär 4-jährigen Ausbildungen und schliesst mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Während der Lehrzeit wird ein Lehrlingslohn ausbezahlt.
Grundsätzlich ist eine Verkürzung der Lehrdauer in jedem Beruf möglich. Allerdings müssen Sie einen
Lehrbetrieb finden, der bereit ist, eine verkürzte Lehre anzubieten. Weiter benötigt es eine Bewilligung
durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA).
Modell «way-up»: Für bestimmte Berufe im Bereich der Technik wird das sogenannte «way-up» Programm für Maturandinnen und Maturanden angeboten. Dabei handelt es sich um regulär 4 jährige Ausbildungen, die in 2 Jahren absolviert werden (also um 2 Jahre verkürzt), ebenfalls mit dem EFZ abschliessen
und es ermöglichen, die erforderliche Praxis für den Zugang zur Fachhochschule zu erwerben.
Wenn Sie sich nach Abschluss des Gymnasiums zwar für eine praktische Ausbildung interessieren, jedoch nicht den Weg einer beruflichen Grundbildung einschlagen möchten, können Sie direkt in die Berufswelt einsteigen. Spezifische Angebote für Maturandinnen und Maturanden gibt es in den Branchen
Wirtschaft/Handel/Verwaltung, Verkehr/Tourismus und Sicherheit. Weitere Informationen dazu finden Sie
auf dem Merkblatt «Direkter Berufseinstieg nach der Mittelschule».
Im vorliegenden Merkblatt wird beschrieben, was eine Lehrzeitverkürzung für die Lernenden und die Lehrbetriebe konkret heisst und wie Sie vorgehen müssen, wenn dieser Ausbildungsweg für Sie in Frage
kommt. Weiter wird die «way-up» Ausbildung erläutert. Schliesslich geht es um die Frage, welche Berufe
am häufigsten für eine verkürzte Lehre gewählt werden. Dabei geben Lernende Einblick, wie sie die verkürzte Ausbildung erleben.
1. Die verkürzte Lehre – Allgemeines
1.1 Auswirkung der verkürzten Lehre auf die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse
Die Lernenden steigen in das 2. Lehrjahr ein. Der Lehrstoff vom 1. Lehrjahr muss selbständig aufgearbeitet werden. Von der Allgemeinbildung (ABU) werden die Lernenden dispensiert.
Wer sich frühzeitig darum bemüht, kann den Lehrstoff des 1. Lehrjahres auch bereits vor Lehrbeginn aufarbeiten (z.B. während eines Zwischenjahres). Die Berufsfachschulen ermöglichen oftmals auch den Besuch des berufskundlichen Unterrichts (BKU) des 1. und 2. Lehrjahres während des 2. Lehrjahres. Nehmen Sie möglichst früh mit den zuständigen Ausbildungsberatenden des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) Kontakt auf und lassen Sie sich diesbezüglich beraten (www.erz.be.ch/berufe).
Die Lernenden werden je nach Beruf auch vom Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜK) des 1. Lehrjahres dispensiert. Die Ausbildungsberatung des MBA empfiehlt jedoch, in jedem Fall mit der zuständigen
ÜK-Organisation zu prüfen, ob das Nachholen einzelner ÜK empfehlenswert ist.
Die BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren sind eine Dienstleistung
der Erziehungsdirektion des Kantons Bern
www.be.ch/biz
B. Kunz
[email protected] S025/08.2015
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1.2 Verkürzung der Lehrzeit im Betrieb
Auch die praktische Ausbildung im Betrieb dauert 1 Jahr weniger lang. Je nach Lehrberuf kann das fehlende Ausbildungsjahr dazu führen, dass die Lernenden recht wenig Zeit haben, um sich in gewissen
Arbeitsabläufen die nötige Routine anzueignen und folglich Schwierigkeiten haben das Qualifikationsverfahren (Teilprüfung und/oder Abschlussprüfung) erfolgreich absolvieren zu können.
1.3 Schnupperlehre und Lehrstellensuche
Machen Sie in dem Beruf, der Sie interessiert, unbedingt Schnupperlehren. Listen mit Adressen von Lehrbetrieben im Kanton Bern, die für eine solche Schnupperlehre angefragt werden können, sind im BIZ erhältlich sowie unter www.erz.be.ch > Offene Lehrstellen/Lehrbetriebsadressen abrufbar. Offene Lehrstellen finden Sie zudem auf www.berufsberatung.ch/lena (ganze Schweiz). Einige Betriebe ziehen es vor, die
offenen Lehrstellen auf ihrer eigenen Website oder in der Tagespresse auszuschreiben. Erwähnen Sie im
Bewerbungsbrief oder in einem vorgängigen persönlichen Telefongespräch, dass Sie bereits über eine
gymnasiale Maturität verfügen und deshalb die Ausbildung um 1 Jahr verkürzen möchten.
Viele Lehrbetriebe verlangen als Teil des Bewerbungsdossiers die Resultate eines Eignungstests (z.B.
Multicheck, Verbandstests etc.). Diese Tests prüfen je nach Beruf verschiedene Fähigkeiten. Vorausgesetzt wird der Schulstoff bis zur 8. Klasse. Fragen Sie beim Lehrbetrieb, ob er einen solchen Test verlangt.
1.4 Auswirkungen für den Lehrbetrieb
Erfahrungsgemäss ist die Haltung der Betriebe gegenüber Maturandinnen und Maturanden unterschiedlich. Einerseits wird geschätzt, dass die Interessierten bereits älter sind und über eine gute Allgemeinbildung und Lernkompetenz verfügen. So stellt denn die schulische Ausbildung in aller Regel kein Problem
dar und der Betrieb muss sich darum nicht kümmern. Bei der praktischen Ausbildung verhält es sich anders. Hier scheint das fehlende Ausbildungsjahr schon eher ins Gewicht zu fallen. Dies betrifft nicht nur die
handwerklichen Berufe, wo die praktische Ausbildung einen hohen Stellenwert hat, sondern auch andere
Berufsfelder, bei denen die praktische Ausbildung derart dicht geworden ist, dass es für die Betriebe
schwierig wird, sämtliche Auflagen des Lehrplans in verkürzter Lehrzeit zu erfüllen. In grösseren Betrieben, die mehrere Lernende gleichzeitig ausbilden, bestehen zudem fixe Ausbildungspläne. Absolviert
jemand eine verkürzte Lehre, kann dies intern die Planung durcheinander und Mehraufwand für die Lehrbetriebe mit sich bringen. Hinzu kommt, dass viele Betriebe noch nie eine verkürzte Lehre angeboten
haben und deshalb eher skeptisch sind. Überlegen Sie sich daher im Voraus, wie Sie bei der Lehrstellensuche auf derartige Vorbehalte seitens der Betriebe reagieren können.
1.5 Bewilligung der Lehrzeitverkürzung
Verläuft das Bewerbungsverfahren positiv und ist der Betrieb mit der Lehrzeitverkürzung einverstanden,
können Sie den Lehrvertrag abschliessen. Der Lehrvertrag und insbesondere die Lehrzeitverkürzung
müssen vom MBA genehmigt werden. Der Lehrbetrieb reicht den Lehrvertrag und eine Kopie des Maturitätszeugnisses beim MBA ein. Dieses prüft den Antrag und informiert in der Folge die Lernenden schriftlich über den Entscheid und darüber, welche Fächer an der Berufsfachschule erlassen werden.
1.6 Anmeldung Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse
Das MBA leitet die Daten der künftigen Lernenden an die zuständige Berufsfachschule weiter (www.erz.be.ch
> Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > Berufsschulen). Die Berufsfachschule bietet die Lernenden
im Sommer für den Besuch des Unterrichts auf. Nehmen Sie mit der Berufsfachschule im Voraus selber
Kontakt auf und besprechen Sie im persönlichen Gespräch den Einstieg in das 2. Lehrjahr(inkl. Möglichkeiten, die Bildungsziele aufzuarbeiten). Nehmen Sie zudem unbedingt mit der zuständigen Organisation
der Arbeitswelt (OdA) rechtzeitig Kontakt auf, um zu klären, wann welche Kurse zu absolvieren sind.
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2. «way-up» Berufe
«way-up» ist ein zweijähriger, kompakter Lehrgang für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität, der zum EFZ führt. In dieser um 2 Jahre verkürzten Ausbildung werden das 1. und 2. Lehrjahr sowie
das 3. und 4. Lehrjahr in jeweils einem Jahr absolviert. Der Abschluss ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule. Ursprünglich vom Branchenverband der «Swissmem» lanciert, wird das Modell
aktuell für folgende Berufe angeboten: Automatiker, Elektronikerin, Informatiker, Konstrukteurin,
Polymechaniker, Mediamatikerin und Zeichner Fachrichtungen Architektur und Ingenieurbau.
An der Berufsfachschule werden «way-up» Klassen geführt, deren Ausbildungspläne speziell auf die 2jährige schulische Ausbildung von Maturandinnen und Maturanden ausgerichtet sind. Solche spezifischen
Berufsfachschulangebote gibt es im Kanton Bern für die «way-up» Informatikerinnen (GIBB in Bern) und
für «way-up» Mediamatiker (BBZ in Biel). Für alle anderen genannten «way-up» Lehrberufe muss die
Berufsfachschule in einem anderen Kanton besucht werden.
Die «way-up» Ausbildung zur Zeichnerin Fachrichtung Architekur EFZ nennt sich «way-up plus» und wird
nur im Kanton Zug angeboten (www.zf-architektur.ch > Informationen zum Beruf > Lehrgang way up plus).
Wer sich im Kanton Bern für dieses Programm interessiert, kann die Berufsfachschule in Zug (Gewerblich
industrielles Bildungszentrum Zug GIBZ) besuchen, sofern das MBA, Abteilung Berufsfachschulen, ein
entsprechendes Gesuch bewilligt.
Mögliche «way-up» Ausbildungsplätze sind unter www.tecmania.ch/de/way-up und www.swisscom.ch >
Über swisscom > Jobs & Karriere > Schüler zu finden. Weitere Auskünfte erteilt das MBA (Adresse s.u.).
3. Häufig gewählte Lehrberufe
Genaue Zahlen, wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität in welchen Berufen eine
verkürzte Lehre absolvieren, gibt es nicht.
Am häufigsten wird die Ausbildung Kauffrau und Kaufmann gewählt. Im Anschluss daran entschliessen
sich Maturandinnen und Maturanden oft noch für eine weiter führende höhere Ausbildung.
Interview mit Cécile Schenkel, 2. Lehrjahr Kauffrau EFZ santésuisse
«Nach der Matura habe ich ein Jusstudium angefangen. Schon nach ein paar Wochen merkte ich, dass
das nicht meine Welt ist. Ich habe mich für eine verkürzte KV-Lehre entschieden, da das KV eine sehr
gute Grundlage ist. … Die spezifischen Ausbildungen für Maturand/-innen bei Banken und Versicherungen hätten mich auch noch interessiert. Aber mit diesen internen Diplomen wäre ich zu fest an eine
Branche gebunden gewesen, das wollte ich nicht. Eine Ausbildung mit einem allgemein anerkannten
Abschluss EFZ war mir wichtig. … In der Schule bin ich unterfordert, da ich mir vom Gymnasium einen
viel anspruchsvolleren und schnelleren Unterricht gewohnt bin. Das Nachholen des Lehrstoffs des ersten Lehrjahres war kein Problem, ich konnte ihn während wenigen Wochen vollständig aufarbeiten. …
Für die Abschlussprüfungen muss ich mich sicher gut vorbereiten, da ich durch meine verkürzte Lehrzeit
einen weniger breiten Einblick in die Praxis habe. … Nach dem Lehrabschluss will ich zuerst 100%
arbeiten. Ich kann mir vorstellen, noch ein Studium in Betriebsökonomie anzuhängen. Das wäre für mich
sicher eine neue Herausforderung…»
Eine alternative Möglichkeit den Abschluss Kauffrau und Kaufmann EFZ in 2 Jahren zu erwerben, besteht
am Feusi Bildungszentrum. Hier wird die Handelsschule VSH intensiv angeboten. Zur Ausbildung zugelassen sind Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit mind. 4 Semestern Gymnasium (Abschluss Sekunda). Das erste Jahr schliesst mit dem Handelsdiplom VSH ab. Ein weiteres Praxisjahr führt zum Abschluss
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Kauffrau und Kaufmann EFZ. Kosten für das erste Jahr: 16 000.- Fr und zusätzliche Kosten und Gebühren
für Praxisfirma, Seminare/Projekte, Exkursionen, Prüfungen und Wahlfächer von mehr als 2500.-.
Im Bereich der technischen Berufe sind es vor allem die «way-up» Berufe, die von Maturandinnen und
Maturanden häufig für eine verkürzte Lehre gewählt werden. Dies vor allem dann, wenn ein anschliessendes Studium an der Fachhochschule in Betracht gezogen wird. Auch andere technische Lehrberufe, insbesondere die 4jährigen Ausbildungen, werden von Maturandinnen und Maturanden ab und zu verkürzt
absolviert (z.B. Automechatronikerin, Schreiner).
Interview mit Bettina Lanz, 2. Lehrjahr Schreinerin EFZ
«Ich habe mich schon immer für Design und Gestaltung interessiert. Während dem Gymnasium habe
ich Infoveranstaltungen an der Fachhochschule besucht (Innenarchitektur, Szenographie, Visuelle
Kommunikation und Industrial Design). … Nachdem ich den Abschluss geschafft hatte, suchte ich eine
Praktikumsstelle im gestalterischen Bereich, was sich aber als extrem schwierig herausstellte. So besuchte ich die BAM (Berner Ausbildungsmesse) in Bern. Ich interessierte mich für den Beruf der Grafikerin, bin dann aber auf die verkürzte Schreinerlehre gestossen. … Ich habe ca. 6 Bewerbungen geschrieben. … In der Berufsfachschule besuche ich die Fächer Fachkunde, Fachzeichnen und Fachrechnen. Im Fachrechnen war mir der Stoff grösstenteils vom Gymnasium her bereits bekannt. Die andern beiden Fächer waren neu. Aber im Gymnasium hat man eine gute Lerntechnik entwickelt und so
bereitet mir die Schule keine Mühe. Im Betrieb jedoch gebe ich mir sehr Mühe, ich möchte alles perfekt
lernen, benötige dafür aber einfach zu viel Zeit. Dazu kommt, dass ich alle Bildungsziele aus dem 1.
Lehrjahr nachholen muss…»
In anderen Berufsfeldern kommt es zwar immer wieder vor, dass Maturandinnen und Maturanden eine
Lehre verkürzt absolvieren (z.B. Koch, Gärtnerin, Maler). Doch handelt es sich dabei eher um Einzelfälle.
Daneben gibt es Berufe, die von Maturandinnen und Maturanden recht häufig erlernt werden, allerdings in
der regulären Lehrzeit und nicht verkürzt. Nennenswert sind z.B. Buchhändler, Fachleute I+D und Berufe
im Bereich der Gestaltung und Kunst (z.B. Grafikerin, Polygraf, Gestalterin Werbetechnik, Polydesigner/in
3D, Interactive Media Designer). Wie bei anderen Berufen auch, kann es hier für die Betriebe schwierig
sein, die praktische Ausbildung um 1 Jahr zu verkürzen. Erfahrungsgemäss scheinen Maturandinnen und
Maturanden, die sich für diese Berufe interessieren, jedoch bereit zu sein, die reguläre Lehrzeit zu absolvieren, wenn der Betrieb eine Lehrzeitverkürzung nicht unterstützt.
Die vorliegenden Informationen basieren auf Auskünften der Fachpersonen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) in Bern.
Kontaktadresse:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Betriebliche Bildung
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Tel.: 031 633 87 87
[email protected]
www.erz.be.ch/abb / www.erz.be.ch/berufe (direkte Suche nach zuständiger Beratungsperson)
Interviews geführt von BIZ Bern-Mittelland.
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