zum - HDI Global SE

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zum - HDI Global SE
Fachtagung 2016
HDI Global SE
Programm
Begrüssung und Einleitung
Hans Mazenauer, Geschäftsführer Schweiz
Haften oder nicht Haften – das ist hier die Frage
Zoltan Petrovics, Leiter Schaden Sach, Haft und Transport
Cyber für KMU; IT Line - das passende Haftprodukt für IT Firmen
Stephan Roth, Leiter Financial Lines
Entwicklungen in D&O – das neue HDI Wording
Ana Sesar, Underwriter Financial Lines
Produkt Exklusiv Schutz – Überblick/Abgrenzung BHV / PES
Stephan Roth, Leiter Financial Lines
HDI Global SE – Fachtagung 2016
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Begrüssung und Einleitung
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Unsere Mission
Sicherheit. Auf Augenhöhe
Damit Sie weiter kommen
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Unser Team – Kontinuität bei Ihren Ansprechpartnern und –
wir verstärken uns weiter für Sie
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HDI Global SE Schweiz
Ausbau des Führungsteams
Hans Mazenauer
Geschäftsführer
Schweiz
Stephan Roth
Financial Lines
Alex Ehrensperger
Sach Underwriting
Risk Engineering
Rolf Meierhans
Büro Westschweiz
Marc Hofer
Haftpflicht
Underwriting
Ruth Meier Zürcher
Unfall Underwriting
Hans Fleck
Business Development
Walter Pfeiffer
Transport Underwriting
Technische UW/Schaden
Cédric Bilat
Transport
Underwriting
Volker Engels
Schaden Unfall
Zoltan Petrovics
Schaden PCM
Sach/Haft/FL/Transport
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Alex Lutz
Leiter KMU
Kurt Eichenberger
Technische
Versicherung
Underwriting und
Schaden
6
Lokale Ansprechpartner, wenn immer möglich
Neu:
Aufbau Regionaler Standort
Bern für Espace/Mittelland
Leitung: Dominique Marzetta
Regionaler Standort
Lausanne für
Westschweiz
Leitung: Rolf Meierhans
Hauptstandort
Zürich für
ganze Schweiz
Leitung: Hans Mazenauer
Wir nutzen moderne Systeme für eine einfachere und
effizientere Zusammenarbeit
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Unsere neue Homepage:
Mehr Informationen, einfachere Navigation
Besuchen Sie unsere Homepage: www.hdi.global
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Online Datenzugriff für Versicherungsnehmer und Broker
auf unserer Homepage oder bald via IGB2B Brokergate
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Läuft bereits für Unfall: Schadenmeldung,
Schadenauswertung, Vertragsinformationen, Renta‘s
...und bald auch für alle Sparten
inkl. Programmgeschäft
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Neu Partner von Sobrado:
Einfaches und effizientes Offertwesen für KMU Geschäft
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Sicherheit und Zuverlässigkeit durch Ressourcen eines
führenden globalen Finanzkonzerns
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Talanx AG:
In der Schweiz durch HDI Global SE vertreten
Industrieversicherung
Privat- und
Firmenversicherung
Deutschland
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Privat- und
Firmenversicherung International
Schaden- und
PersonenRückversicherung
Finanzdienstleistungen
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Talanx AG:
Ein führender europäischer Erst- und Rückversicherer
ƒ
Holding
im Besitz des HDI V.a.G.
(mehrheitlich genossenschaftlicher Besitz)
ƒ
Domizil
Hannover (Deutschland)
ƒ
Bruttoprämien 2015
EUR 31’799 Mio.
ƒ
Mitarbeitende
22’000
ƒ
Finanz-Ratings
HDI Global SE:
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A+/stable (strong) Standard
& Poor‘s
A/stable A.M. Best
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Grossfirma
Wir bieten Firmen Sicherheit über den ganzen Life-Cycle:
von klein bis gross, von national bis international
international tätig
KMU
national tätig
Haften oder nicht Haften – das ist hier die Frage
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Übersicht
Einleitung
Fälle:
ƒ CH: Papageien-Fall: Ein querer Entscheid?
ƒ DE: Schweizer Coating von deutschen Türen
ƒ UK: Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept mit Schäden
in UK
Zusammenfassung
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Papageienfall
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Papageienfall (BGE 133 III 257 ff.)
‰ Sachverhalt:
Züchter (A) schliesst mit Händler (B) einen Kaufvertrag über 6
Mülleramazonen-Papageien zu CHF 4’800.00 ab. Nach
Einstallung bei A erkrankt fast der gesamte Zuchtbestand bei A
und verstirbt (Schaden: CHF 2’000’000.00). Einer der 6
Papageien war schon vor der Übergabe an A mit dem
Pacheco-Virus infisziert. Der Virus brach jedoch erst durch die
«Stress-Situation» infolge Einstallung bei A aus.
‰ Frage:
- Haftet B aus Kaufvertrag, obwohl er kein Verschulden hat?
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Papageienfall (BGE 133 III 257 ff.)
‰ Gesetzestext Schweizerisches Obligationenrecht:
Art. 208 OR
1. Wird der Kauf rückgängig gemacht, so muss der Käufer die Sache
nebst dem inzwischen bezogenen Nutzen dem Verkäufer
zurückgeben.
2. Der Verkäufer hat den gezahlten Verkaufspreis samt Zinsen
zurückzuerstatten und überdies, entsprechend den Vorschriften über
die vollständige Entwehrung, die Prozesskosten, die Verwendungen
und den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung
fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist.
3. Der Verkäufer ist verpflichtet, den weitern Schaden zu ersetzen,
sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last
falle.
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Papageienfall (BGE 133 III 257 ff.)
- Abzustellen ist auf die Nähe bzw. die Intensität des
Kausalzusammenhanges zwischen der Schadenursache und dem
eingetretenen Schaden.
- Ein mittelbarer Schaden wird durch zusätzliche Teilursachen
verursacht, so dass er als entfernte Folge der Lieferung mangelhafter
Ware erscheint.
- Neue Einstallung war zwingend mit dem Verkauf verbunden und
gehörte damit zur üblichen Verwendung, welche nicht als selbständig
hinzutretende Schadenursache zu betrachten ist.
- Langzeitwirkung der Rechtsgeschichte (Pothier, 18. Jh.)
- Ermessensspielraum des Gerichtes kann entscheidend sein.
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Papageienfall: Rechtsvergleich 1
Anspruch des A (Käufer) gegen B (Verkäufer):
Schadenersatz aus Kaufvertrag für
a) für 6 Papageien (CHF 4’800.00)
b) für vernichtete Zucht (rd. CHF 2’000’000.00).
‰ Schweiz (OR 208 II, 195 I)
- Qualifikation: Vernichtete Zucht = unmittelbarer Schaden *
Kaufobjekt
= Wandlung / Kein Schaden
*(Erkrankung Zucht = direkte Folge des infizierten Papageis)
- Haftung für unmittelbaren Schaden / OR 208 II ohne
Verschulden:
Æ
Lösung: Kausalhaftung / i.c. Haftung: ja!
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Papageienfall: Rechtsvergleich 2
Anspruch des A (Käufer) gegen B (Verkäufer):
Internationaler Vergleich:
‰ Deutschland (BGB 280, 249)
- Qualifikation: Vernichtete Zucht = mittelbarer Schaden
Kaufobjekt
= unmittelbarer Schaden
- Haftung für mittel- und unmittelbaren Schaden nur bei
Verschulden
Æ Lösung: Verschuldenshaftung/ i. c. Haftung: nein!
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Papageienfall: Rechtsvergleich 3
Anspruch des A gegen B:
‰ Frankreich (CC 1541; versteckte Mängel;
gewerbliche Verkäufer; 1545, 1582 ff.)
- Qualifikation: Vernichtete Zucht = dommage direct
(Praxis: inkl. nahe Folgeschäden)
- Haftung für Schadenersatz bei versteckten Mängeln:
Verschuldensunabhängige Haftung gewerblicher
Verkäufer!
Æ Lösung: Verschuldensunabhängige Haftung
i. c. Haftung ja!
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Papageienfall: Rechtsvergleich 3
Anspruch des A gegen B:
‰ England (Sale of Goods Act 1979, art. 50 ff., 53)
- Qualifikation: Vernichtete Zucht = direkter Schaden
Kaufobjekt
= Geltendmachung mit
Schaden durch A
- Haftung für direkten Schaden: ohne Verschulden.
Æ Lösung: Kausale Haftung / i. c. Haftung: ja!
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Schweizer Coating von deutschen Türen
‰ Sachverhalt:
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Schweizer Coating von deutschen Türen
‰ Sachverhalt:
Firma A, Hersteller von Oberflächen-Beschichtungen für Türen,
liefert der Firma B, Hersteller von Türen, 2010 ein Beschichtungssystem bestehend aus einem Lack und einem Härter zur
Anwendung bei der Beschichtung von 170 Türen und Zargen.
Dabei wurde auf Empfehlung der Firma A ein «verbesserter»
Härter angepriesen, der eine schnellere Trocknung, somit einen
Effizienzgewinn für B bringt.
2 Jahre nach Verkauf der Türen blättert die Beschichtung bei
den via C vertriebenen Türen bei Endkunden (D) ab (Spannungsschäden). Der Härter stellt sich in Kombination mit dem
Lack als ungeeignet dar. Schadenersatzforderungen für Kosten
des Ausbaus der alten Türen, Beschaffung von neuen Türen
und deren Einbau.
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Schweizer Coating von deutschen Türen
‰ Fragen:
- Ansprüche von
9
9
9
9
Endkunde X gegenüber Zwischenhändler C?
Endkunde X gegenüber Hersteller B?
Zwischenhändler C gegenüber Hersteller B?
Hersteller / Käufer Coating B gegenüber
Verkäufer Coating A?
s. Nachfolgendes Konzept ./.
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Schweizer Coating von deutschen Türen
Firma A
Lackhersteller (CH)
Kaufvertrag B2B / CH
Gewährl.Frist: 1 J. ab Verarbeitung
Rückgriff
für VVS
Lieferung 2-Komponenten Lack
Kaufvertrag B2B / D Gewährl.Frist
1 Jahr ab Gefahrübergang
Firma B
Türenhersteller
(D)
Herstellung / Lief.
Türen / Zargen
Nachbesserungs-/Regressanspruch
VVS: Verbindungs- und Vermischungsschaden
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Kaufvertrag B2C / D
keine Verjährung
Firma C
(Zwischenhändler) (D)
Lief. Türen/Zargen
Endkunde X =
privat
Geschädigte
(D)
Nachbesserungsanspruch:
-Türen/Zargen: 140’000.00
-Aus-/Einbau: 70’000.00 30
Schweizer Coating von deutschen Türen
Ansprüche b2c des Endverbrauchers X (D):
‰ gegen Türhersteller B (D):
- Recht: Deutsches Recht
- Anspruchs-Qualifikation: Produktehaftpflicht für PS/SS
Æ Keine Haftung von B (kein Mangelfolgeschaden).
‰ gegen Händler C (Händler D):
- Recht: Deutsches Recht
- Anspruchs-Qualifikation: Gewährleistung (BGB 437/1)
- Kein Verschulden verlangt für Türen/Zargen und Ausbau.
Æ Haftung von C bejaht; Verjährung: 5 Jahre / zwingend
(BGB 438/2, 439, 309/8b; BGH, 15.7.2008, NJW 2008, S. 2837/Parkettstäbe-Urteil)
‰ gegen Lack Hersteller A (CH)
- Recht: Schweizer Recht
- Anspruchs-Qualifikation: Ausservertraglicher Anspruch
Æ Keine Haftung (Widerrechtlichkeit verneint)
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Schweizer Coating von deutschen Türen
Ansprüche b2b:
‰ Händler C (D) gegen Türhersteller B (D):
- Recht: Deutsches Recht
- Anspruchs-Qualifikation: Mangelschaden Türen/Zargen + Ausbau
(Gewährleistung aus Kaufvertrag/BGB 437/3)
- Kein Verschulden verlangt.
Æ Haftung ja; Verjährung nicht eingetr. (5 J./zwingend) (BGB 438/2, 309/8b)
‰ Türhersteller B (D) gegen Lackproduzent A (CH), Regress:
- Recht: Schweizer Recht (wie vereinbart zwischen A und B)
- Anspruchs-Qualifikation: Mangelschaden/Nachbesserung
(Kaufvertrag/OR 208II; Regress/OR 166)
- Verjährung: 1 Jahr / verjährt (Regime ab 1.1.2013 [2/5 J.] war noch nicht anwendbar)
Æ Anspruch verjährt, (Kausal-)Haftung nicht durchsetzbar.
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Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept /
Schaden UK
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UK: Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept /
Schaden UK
‰ Sachverhalt:
Infolge einer der schlechten Wasserqualität sowie eine für
dieses Wasser ungeeignete Rohrverbindung entstehen bei
den Eigentümern Leckagen und in der Folge
Beschädigungen von Böden und Wänden. Es muss mit
weiteren Schäden gerechnet werden.
‰ Theoretische Fragen:
- Ansprüche von
9 Wohnungseigentümer G gegenüber Bauherr F?
9 Wohnungseigentümer G gegenüber «Importeur» B?
9 Wohnungseigentümer G gegenüber Design-Firma A?
9 Installer E gegenüber Grosshändler D?
9 Installer E gegenüber Vertriebs-Firma C?
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Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept /
Schaden UK
Regress
Firma C
VERTRIEB
UK
Firma B
HERSTELLER
D
Anspruch aus
Kaufvertrag
Firma D
HANDEL
UK
Firma A
Design
CH
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Kaufvertrag
GebäudeSach-VR
Anspruch aus
Werkvertrag
Firma E
Installer
UK
Firma F
BAUHERR
UK
Werkvertrag
Priv. G
Eigentümer
UK
Kaufvertrag /
Leasholding
Anspruch aus Consumer
Protection Act 1987
Beweislage
Eigentümer G / Sachversicherung in UK
Tort Law
CPA / PrHG
Verschulden / Verletzung
«duty care»?
Produktmangel?
Bauherr
Firma A
Design
CH
Contract Chain
Vertragsverletzung / nicht
Erfüllen Qualitätserfordernisse?
Firma B
HERSTELLER /
Importeur in EURaum
DE
‰ … Praktische Frage: welche Hürde ist am tiefsten?
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Firma F
Firma E
Firma D
Firma C
UK
Für Produktehaftung: Betriebshaftpflichtversicherung
Sämtliche vorgestellten Situationen waren bei HDI über die
Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn sich die Fälle je nach
Land haftpflichtrechtlich ganz unterschiedlich präsentieren!
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Produktehaftung: Schreckgespenst?
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Haben Sie noch Fragen?
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Kaffeepause
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Cyber für KMU
„IT Line“ – das passende
Haftprodukt für IT-Firmen
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Cyber für KMU
ƒ Allgegenwärtiges Risiko
ƒ Überblick aktueller Gesetzgebung
ƒ Wie schützen ?
ƒ Leistung der HDI Cyber-Deckung / Deckungsbausteine
ƒ Kapazitäten, Zielkunden, Datenerhebung, Unser Angebot
ƒ Rechtsgrundlagen und Informationsquellen
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Cyber für KMU – Allgegenwärtiges Risiko
NZZ, 15.3.2016:
- KMU im Visier der Hacker
- Ungeschützte Firmen riskieren Ausschluss
vom Beschaffungsgeschäft
NZZ, 21.3.2016:
- Kriminelle erpressen Online-Shops
- Digitec/Galaxus mit Lösegeld-Forderungen
konfrontiert
MELANI: Keine Einzelfälle; «Die Schweiz ist schlecht geschützt»
Angriffsflächen werden grösser, komplexer
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Cyber für KMU – Überblick aktueller Gesetzgebung
ƒ EU: Neue Datenschutz-Grundverordnung DSGV am 17.12.2015 verabschiedet
− Stärkung Rechte und Rechtsdurchsetzung der Bürger
ƒ USA: USA-EU „Safe Harbor“-Beschluss unwirksam – „EU-US Privacy Shield“
ƒ Schweiz
− EU-DSGV beeinflusst mittelbar Schweizer Gesetzgebung
− Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug unmittelbar beeinflusst
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Cyber für KMU – Wie schützen ?
Wie können sich KMU schützen?
ƒ
Identifikation Geschäftsprozesse, Daten & Systeme
ƒ
IT-Systeme laufend aktualisieren – Angriffsfläche kontrollieren & reduzieren
ƒ
Überprüfung Sicherheitsmassnahmen
ƒ
Wenn überfordert: Externe Partner einbringen
ƒ
Durchschnittliche Schadenlast ca. EUR 2.5 Mio, diverse Szenarien im Umlauf
ƒ
Cyber Risk Management und Versicherung
− Operatives Risk Management
− steigendes Interesse an Versicherung
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Cyber für KMU – Risikoanalyse
Worauf achtet der Cyber Versicherer bei KMU?
ƒ Unternehmensprofil
ƒ IT Verantwortlichkeiten & Organisation & Verhalten
ƒ Art der (Kunden-)Daten
ƒ Qualitätsmerkmale, Zertifizierungen (oft aufgeführt: ISO 27001:2005), Audits
ƒ Kenntnis & Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
ƒ Risikoaufnahme des Versicherers vor Ort: keine mehr
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Cyber für KMU – Leistung der HDI Cyber-Deckung
Was leistet die HDI Cyber-Deckung?
ƒ Trigger: Informationssicherheitsverletzung
ƒ Schutz vor finanziellen Folgen aufgrund von
−
−
−
−
Haftpflichtansprüchen Dritter
Eigenschäden, Betriebsunterbruch und Ertragsausfall
Wiederherstellung von Daten und Software
Diverse Assistance-Leistungen
ƒ Optionale Deckungserweiterungen
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Cyber für KMU – Wesentliche Deckungsbausteine
Grunddeckung
Fünf Optionale Deckungserweiterungen
ƒ Schutz für Drittschäden
ƒ Straf-Rechtsschutz
ƒ Schutz für Eigenschäden:
ƒ D&O Versicherung
− Wiederherstellung von Daten und
Software
− Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall
− Forensic
− Benachrichtigung von Betroffenen
und Datenschutzbehörden
− Öffentlichkeitsarbeit im Krisenfall
− Kreditkartenüberwachungs-Dienst-
ƒ Cyber-Bedrohung (ohne Gefahr für Leib
und Leben)
ƒ Spionage von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen
ƒ Vertrauensschaden durch Dritte/Fehlverhalten von Mitarbeitern
leistungen
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Cyber für KMU – Kapazitäten, Zielkunden, Datenerhebung
Kapazitäten
ƒ Maximal:
CHF/EUR 25 Mio
ƒ Richtgrösse: CHF/EUR 5 Mio – 10 Mio
ƒ Maximierung: üblicherweise 1x
Prämien-Niveau KMU bei VS CHF 1 Mio
ƒ Von CHF 3‘500.- bis < CHF 15‘000.-
Zielkunden
ƒ Produzierendes Gewerbe, Industrie und Handel
ƒ Dienstleistungsindustrien aller Art (ohne Finanzdienstleister, Gesundheitswesen,
öffentliche Verwaltung)
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Cyber für KMU – Kapazitäten, Zielkunden, Datenerhebung
Datenerhebung für Cyber Offerte
ƒ Cyber Fragebogen
ƒ Eventuell allgemeine Geschäftsberichterstattung
ƒ Versicherungssummen/Selbstbeteiligung
Voraussetzungen
ƒ Informationsaufbereitung mittels zufriedenstellend komplettierten Cyber Fragebogen
ƒ Meist ohne Risikodialog vor Ort, bei Bedarf auch mit Telefonkonferenz
ƒ Bilanzsumme mindestens CHF 500’000
ƒ Umsatz mindestens CHF 2 Mio.
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Cyber für KMU – Unser Angebot
Wir bieten Ihnen
ƒ Ein separates, ganzheitliches und spartenübergreifendes Produkt
ƒ Optionale Deckungserweiterungen für individuellen Kundenbedarf
ƒ Exklusive Versicherungslösung, auf Wunsch mit aktiver Unterstützung der
risikotechnischen Analyse der IT-Sicherheit
ƒ Kompetenz in Underwriting und Schadenbegleitung
ƒ Gute Kapazitäten
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Cyber für KMU – Rechtsgrundlagen und Informationsquellen
ƒ DSG, Bundesgesetz über den Datenschutz
− Art. 4 Personendaten dürfen nur soweit bearbeitet werden, als dies für den
angegebenen Zweck objektiv geeignet und tatsächlich erforderlich ist. Diese
Verpflichtung zur Datensparsamkeit führt dazu, dass bei Hackerangriffen oder sonstigen
Datenpannen der Schaden für die Betroffen auf ein Minimum beschränkt ist
− Art. 7 Datensicherheit Personendaten müssen durch angemessene technische und
organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden
− Art. 15 Rechtsansprüche DSG: Klagen zum Schutz der Persönlichkeit richten sich nach
den Artikeln 28, 28a sowie 28l des Zivilgesetzbuchs
− (eingeschränkte) Strafbestimmungen nach Art. 34 und 35 DSG
ƒ VDSG, Verordnung zum DSG (Bearbeitung von Personendaten, Datenschutzbeauftragter)
ƒ DSG-Umsetzung und strafrechtliche Verfolgung obliegt den Kantonen
ƒ VDSZ, Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen
ƒ Strafgesetzbuch (u.a. Art. 143, 143bis, 144bis, 146, 147, 150, 162, 173, 162; und 67 URG)
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Cyber für KMU – Rechtsgrundlagen und Informationsquellen
ƒ MELANI, Melde- und Analysestelle Informationssicherung (seit Oktober 2004)
ƒ KOBIK, nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (seit 2002)
− 2014: 10’214 Meldungen (+ 10.9% geg. VJ), davon 67% Vermögensdelikte
− Zahlreiche Meldungen an nationale/intern. Behörden, inkl. Strafverfolgungs-Behörden
ƒ Europäische Datenschutzrichtlinie(n) – verschärfte Vorschriften in Bearbeitung
ƒ Internationale Norm ISO/IEC 27000/27001
− spezifiziert die Anforderungen für Herstellung, Einführung, Betrieb, Überwachung,
Wartung und Verbesserung eines dokumentierten InformationssicherheitsManagementsystems unter Berücksichtigung der IT-Risiken innerhalb der gesamten
Organisation
− spezifiziert Anforderungen für die Implementierung von geeigneten Sicherheitsmechanismen, welche an die Gegebenheiten der einzelnen Organisationen adaptiert
werden sollen
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IT Line – das passende Produkt für IT Firmen
ƒ Risikosituation IT / Schadenbeispiele
ƒ Spektrum der Risikogruppen
ƒ Versicherte betriebliche Hauptrisiken
ƒ Die Versicherungsprodukte der HDI
ƒ Wesentliche Deckungserweiterungen
ƒ Kapazitäten, Zielkunden, Unser Angebot
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IT Line – Risikosituation IT
ƒ Sehr hohe Abhängigkeit der Unternehmen von IT-Infrastrukturen
ƒ Hohes Risiko einer Geschäftsunterbrechung
ƒ Folgen mangelhafter IT-Dienstleistung
−
−
−
−
IT-Infrastruktur und -Vermögensschäden
Datenwiederherstellungskosten
Umsatzverluste, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn
sonstige Folgekosten
ƒ IT Firmen schützen sich gegenüber Dritten/Kunden mittels
− Vertragliche Haftungsvereinbarungen => üblich und 1. Massnahme
− Versicherung => 2. Massnahme
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IT Line – Schadenbeispiele
ƒ Fehlgeschlagene Installation: gelieferte Software nicht mit Anforderungen des
Betriebssystems kompatibel => Mehraufwand und Kosten CHF 75k
ƒ De- und Reinstallation von Software: installierte Software zeigt Fehler auf, Festplatten neu
formatiert, Software korrigiert und neu installiert => Mehraufwand CHF 30k
ƒ Löschung von Daten/Datenordnung eines Wartungsvertrags gelöscht und Back-upMedium beeinträchtigt => Gesamtkosten Datenwiederherstellung CHF 185k
ƒ Produktionsausfall/Betriebsunterbruch/entgangener Gewinn: Software fehlerhaft, Ausfall
der Online-Buchungsplattform => Umsatzausfall/BU/entgangener Gewinn in Millionenhöhe
ƒ Virenübertragung: MA der IT Firma loggt in das Kunden-Netzwerk ein, Ausfall
Hauptrechner des Kunden => Gesamtkosten & Umsatzausfall/BU CHF 200k
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IT Line – Risikosituation IT
Fehlfunktionen in Software,
Schäden ausserhalb des IT-Systems
Systemausfälle bei Kunden
Risikosituation IT-Hersteller,
IT-Betreiber und -Dienstleister
Viren etc. die über einen IT-
Fehler bei elektronischer
Dienstleistungsanbieter weiter-
Datenverarbeitung; Schäden an
verbreitet werden
Daten / Programmen; Nichtverfügbarkeit / Beschränkung des Zugriffs
auf Daten
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IT Line – Spektrum der Risikogruppen
ƒ Hersteller / Händler von
− Kaufmännischer Software
− Technischer Software
− Soft- und Hardware
ƒ IT-Dienstleister für
−
−
−
−
−
Beratungsdienstleistungen (inkl. Schulung)
Implementierung von fremd hergestellter Software
Datenverarbeitung für Dritte
Cloud-Computing (Datenverarbeitung für Dritte)
Betrieb und Fernwartung von Kundensystemen/-netzen
ƒ Telekommunikationsprovider
ƒ Zertifizierungsdienstleister
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IT Line – Versicherte betriebliche Hauptrisiken
ƒ Softwareherstellung, -implementierung, -modifikation, -wartung, -pflege und -handel
ƒ Datenerfassung und -verarbeitung für Dritte
ƒ Betrieb von Rechenzentren
ƒ Internet-Providerleistungen
ƒ Webdesign und –pflege
ƒ Analyse, Beratung und Schulung
ƒ Hardware eher als untergeordnetes Produkt
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IT Line – die Versicherungsprodukte von HDI
ƒ HDI „CLIC.IT“
− Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtdeckung
− Einsatz für IT-Firmen aus dem Softwarebereich und/oder IT-Dienstleistungsbereich
mit untergeordneten Hardwarebezug
ƒ HDI „CLIC Plus“
− Betriebs-, Produkte – und Vermögensschadenhaftpflichtdeckung
− Für Firmen mit umfassenden IT Dienstleistungen, Produkten & Handel mit Soft- und
Hardware
− auch mit erweiterter Produktehaftpflicht für IT-Firmen mit Hardwarebezug
ƒ HDI „CLEO“
− Reine Vermögensschadenhaftpflichtdeckung
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IT Line – Wesentliche Deckungserweiterungen
ƒ Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Schutz- und Urheberrechte)
ƒ Verzögerung der Leistung
ƒ Gerichts- und Anwaltskosten
ƒ Schäden durch Datenlöschung / Beeinträchtigung der Datenordnung
ƒ Schäden durch Viren und andere bösartige Software
ƒ Abgabe von Lizenzen
ƒ Verletzung von Datenschutzbestimmungen
ƒ Verlängerung der Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen, Nachhaftungen
ƒ Sublimitierte Eigenschäden: Vertrauensschadendeckung, Rücktritt des Auftraggebers
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IT Line – Kapazitäten, Zielkunden, Unser Angebot
Kapazität
ƒ Maximal:
CHF/EUR 25 Mio
ƒ Richtgrösse: CHF/EUR 5 Mio – 10 Mio, VH-Deckung CHF/EUR 5 Mio
ƒ Maximierung: üblicherweise 1x
Zielkunden
ƒ IT-Firmen aus dem Softwarebereich, Hardware eher untergeordnete Rolle
ƒ Überwiegend IT-Dienstleistungen aus dem kaufmännischen/nicht-technischen Bereich
ƒ Vorwiegend Unternehmen im KMU-Segment, individuelle Anpassungen möglich
ƒ Unternehmen mit nicht hauptsächlicher Umsatzgenerierung aus E-Commerce
Wir bieten Ihnen
ƒ Ein ausgereiftes Produkt mit kompetitiven Bedingungen
ƒ Kompetenz in Underwriting und Schadenbegleitung
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Entwicklungen in D&O – das neue HDI Wording
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Agenda
ƒ Warum D&O
ƒ Anspruchsteller und Haftungsbegründungen
ƒ Leistungsumfang und neues HDI Wording
ƒ Produkte, Zielkunden und Kapazitäten
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Warum D&O
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Warum D&O
ƒ Verschärfte Organhaftung / Persönliche Haftung
ƒ in unbegrenzter Höhe mit Privatvermögen
ƒ Vielfältige internationale Aktivitäten
ƒ steigende Compliance-Anforderungen
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Anspruchsteller und Haftungsbegründungen
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Anspruchsteller gegen die Organe
ƒ Geschäftspartner, Kreditoren, sonstige Dritte
ƒ Aufsichtsbehörden (strafrechtliche Ermittlungen)
ƒ Steuer- und Zollbehörden
ƒ Sozialversicherungen
ƒ Konkurs-/ Nachlassverwalter
ƒ Klagen im Innenverhältnis
ƒ Aktionäre
ƒ Angestellte
ƒ usw.
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Übersicht wesentlicher Haftungen
Haftungsbegründungen
Haftpflicht laut OR
Erweiterte
Regelungen
HDI Global SE – Fachtagung 2016
OR Art. 754
Haftungsbeschreibung
OR Art. 717
Sorgfalt/Interessenwahrung
OR Art. 725
Konkursverschleppung
OR Art. 55
Haftung des Geschäftsherrn
SIX /
Berne eXchange Reglemente
Gründungs- und
Prospekthaftungen
Kartell, Buchführung,
Umwelt, GLG, etc.
“Swiss Code of Best Practice
for Corporate Governance”
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Leistungsumfang und neues HDI Wording
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Leistungsumfang
ƒ Abwehr unberechtigter Ansprüche
ƒ Ersatz berechtigter Ansprüche
ƒ Company Reimbursement
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Deckungsanpassungen (1/2)
neues HDI Wording
ƒ Weiter Kreis versicherter Personen
ƒ Vermögensschäden: Thema Bussen/Strafen
ƒ Versicherung des Wertminderungsinteresses (non-admitted Länder)
ƒ Nachmeldefrist 12 Monate, 10 Jahre Kaufoption
ƒ Unverfallbare Nachmeldefrist 12 Jahre für Ausgeschiedene
ƒ Anspruch auf Run-Off Deckung bis zu 10 Jahren
ƒ Übernahme von Sachverständigengutachten
ƒ Übernahme von Nebenkosten
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Deckungsanpassungen (2/2)
neues HDI Wording
ƒ Zahlreiche Kostenbausteine
– Zeugenbeistand
– Aktiver Rechtschutz
– Kosten zur Abwehr bei Personen- und Sachschäden
– Firmenstellungnahme
ƒ Weitestgehender Verzicht auf Ausschlüsse
ƒ Zusatzlimite für drohende Ansprüche
ƒ Zusatzlimite für nicht-executive Organe
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Produkte, Zielkunden und Kapazitäten
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D&O Swiss Comfort (KMU)
ƒ Einfache Datenerhebung für Offerte
– Jahresumsatz (max. CHF 100 Mio.)
– Versicherungssumme (max. CHF 10 Mio.)
ƒ Voraussetzungen
– Bilanzsumme mindestens CHF 500‘000
– Eigenkapitalquote mindestens 20%
– Jahresüberschuss
– Aktuellster Revisionsbericht ohne Einschränkungen
– Keine Schadenfälle in den letzten 5 Jahren
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D&O Swiss Comfort Plus
ƒ Einfache Datenerhebung für Offerte
– Fragebogen
– Geschäftsbericht
ƒ Zielkunden
– Produzierendes Gewerbe und Industrie
– Gross- und Einzelhandel
– Dienstleistungsindustrien aller Art, auch IT-Branche
ƒ Kapazität und Dienstleistungen
– Versicherungssummen bis CHF 30 Mio.
– 2-Jahresverträge oder stillschweigende Erneuerung
– Internationale Programme
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Weitere D&O Produkte
ƒ Run-Off
ƒ D&O Individual
ƒ IPO-/POSI-Deckungen
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Unsere Stärken
ƒ Marktorientierte Versicherungslösungen
ƒ Internationale Präsenz
ƒ Langjähriges Know-How als internationaler Industrieversicherer
ƒ Schnell, flexibel und kompetent im Underwriting
ƒ Professionelle Schadenregulierung in der Schweiz
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Haben Sie noch Fragen?
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Produkt Exklusiv Schutz PES –
Überblick/Abgrenzung BHV / PES
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Agenda
ƒ Schutz vom Verbraucher
ƒ Produkterückrufkosten - Deckungsumfang
ƒ Produkt Exklusiv Schutz - Deckungsumfang
ƒ Überblick und Abgrenzung Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv
Schutz
ƒ Dienstleistung von HDI
ƒ Kapazität und Zielkunden
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Schutz vom Verbraucher
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Der Verbraucher muss geschützt werden
Gesundheit und Leben von Konsumenten oder Produktbenutzern werden durch unsichere
Produkte gefährdet.
Die Ursachen für die Produktunsicherheit können z.B. in einer unzureichenden Konstruktion,
in Fehlern im Produktionsprozess oder einer nicht geeigneten Materialbeschaffenheit liegen.
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Produkterückrufkosten - Deckungsumfang
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Produkterückrufkosten
Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Kosten für den Rückruf oder die Rücknahme
der von den Versicherten hergestellten, gelieferten oder vertriebenen Produkte, deren Besitz
zum Zeitpunkt des Rückrufes bereits an Dritte übergegangen ist, sofern der Rückruf
ƒ aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Mängel dieser
Produkte zur Vermeidung eines versicherten Personen- oder eines versicherten
Sachschadens erforderlich ist oder
ƒ aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt
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Produkt Exklusiv Schutz - Deckungsumfang
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Produkt Exklusiv Schutz
Deckungsumfang
Nicht-Manipulierte Produkte
Versicherungsfall ist der Rückruf von Produkten des Versicherungsnehmers bzw. der
Rückruf, der bei noch nicht ausgelieferten Produkten des Versicherungsnehmers zu
erfolgen hätte,
ƒ aufgrund einer gesetzlichen Rückrufverpflichtung
und / oder
ƒ aufgrund behördlicher Anordnung. Ein ohne behördliche Anordnung eingeleiteter Rückruf
gilt dann als Versicherungsfall, wenn hierfür die Voraussetzungen für eine behördliche
Anordnung vorliegen.
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Produkt Exklusiv Schutz
Deckungsumfang
Manipulierte Produkte
Versicherungsfall ist die erstmalige Kenntnis des Versicherungsnehmers von einer
behaupteten, angedrohten oder tatsächlichen mut- bzw. böswilligen Manipulation der
versicherten Produkte durch Dritte (auch Betriebsangehörige mit Ausnahmen von
bestimmten Personenkreise wie z.B. Geschäftsführer, Mitglied vom Verwaltungsrat, Inhaber
etc.), sofern sich die Tat unmittelbar gegen den Versicherungsnehmer richtet oder die Tat
nicht ausschliesslich gegen Dritte gerichtet ist.
Nicht erforderlich ist, dass die Tat eine Erpressung im strafrechtlichen Sinne beinhaltet.
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Produkt Exklusiv Schutz
Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rückrufe
ƒ durch den Versicherungsnehmer (Eigenrückruf),
ƒ durch eine zuständige Behörde, gestützt auf gesetzliche Bestimmungen (Aufforderung
zum Eigenrückruf einschliesslich (Ersatzvornahme),
ƒ durch den Abnehmer des Versicherungsnehmers (Fremdrückruf), soweit der
Versicherungsnehmer aus gesetzlichen Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum
Ersatz der dem Abnehmer entstandenen Vermögensschäden verpflichtet ist.
Als Rückruf gilt auch die nicht unmittelbar an Verbraucher gerichtete Benachrichtigung von
Händlern oder sonstigen Produktbesitzern, die versicherten Produkte auf die angegebenen
Mängel zu überprüfen.
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Überblick und Abgrenzung Betriebshaft vs.
Produkt Exklusiv Schutz
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Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz
Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang
Allgemeiner Leistungsumfang (versicherte Kosten & Erträge eine Rückrufes)
Betriebshaft
Produkt Exklusiv Schutz
Benachrichtigungskosten
3
3
Transportkosten
3
3
Überprüfungskosten
3
3
Sortier- und Umpackkosten
3
3
Zusätzliche Personalkosten
3
3
Überstundenzuschläge
3
3
Lagerungskosten
3
3
Vernichtungskosten
3
3
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Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz
Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang
Allgemeiner Leistungsumfang (versicherte Kosten & Erträge eine Rückrufes)
Betriebshaft
Produkt Exklusiv Schutz
Sonstige Massnahmen
3
3
Ablauf- und Erfolgskontrolle
3
3
Dekontaminationskosten
2
3
Regalplatzgebühren
2
3
Rechtsschutz für
verwaltungsgerichtliches
Verfahren
2
3
Kosten für Re-Design und
Neuentwicklung
2
3
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Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz
Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang
Allgemeiner Leistungsumfang (versicherte Kosten & Erträge eine Rückrufes)
Betriebshaft
Produkt Exklusiv Schutz
Transportkosten für
Ersatzlieferung
2
3
Abwehrkosten für
Fremdrückruf
3
3
Stornogebühren
Werbemassnahmen
2
3
Beraterhonorare
2
3
Untersuchungs- und
Laborkosten
2
3
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Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz
Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang
Allgemeiner Leistungsumfang (Schutz der Bilanz)
Betriebshaft
Produkt Exklusiv Schutz
Anschaffungskosten,
Herstellungskosten,
Vertriebskosten der
zurückgerufenen Produkte
2
3
Entgangener Gewinn aus
den zurückgerufenen
Produkte
2
3
Mehrkosten zur
Wiederherstellung / zur
Herstellung von
Ersatzprodukten
2
3
Entgehender Gewinn infolge
Umsatzrückgangs
2
3
Werbemassnahmen
2
3
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Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz
Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang
Versicherungsschutz für besondere, fakultativ versicherbare Kosten bei
manipulierten Produkten
Besondere Kosten
Betriebshaft
Produkt Exklusiv Schutz
2
3
Sonderklausel Besondere Kosten
ƒ Erpressungsgeld
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Dienstleistung von HDI
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Dienstleistung von HDI
Wir bieten Ihnen
ƒ Ein Versicherungsprodukt mit Risikobausteinen, das es Ihnen ermöglicht, sowohl den
Rückruf manipulierter Produkte (Produkterpressung) als auch den Rückruf fehlerhafter
Produkte zu versichern. Sie können sich Ihrem Risikoportfolio entsprechend die
einzelnen Bausteine massgeschneidert zusammenstellen.
ƒ Unabhängig davon, welchen Risikobaustein Sie wählen, bietet der
HDI Produkt-Exklusiv-Schutz
im ersten Schritt einen fest umrissenen obligatorischen Leistungsumfang. Dieser umfasst
die Kostenpositionen, welche in der Regel bei einem Rückruf fehlerhafter Produkte oder
im Erpressungsfall entstehen. Darüber hinaus bietet HDI als weiteren Risikobaustein
einen umfassenden Schutz der Bilanz.
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Produkt Exklusiv Schutz
Kapazität, Zielkunden
Kapazität
ƒ CHF 20 Mio.
Zielkunden
Produzierende und vertreibende Unternehmen der folgenden Branchen
ƒ Lebensmittel
ƒ Getränke
Auf Anfrage auch Hersteller von Endprodukten aus den Bereichen
ƒ Kosmetik
ƒ Bekleidung
ƒ Mobiliar, etc.
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Auf einen Nenner
Der Unternehmensversicherer für Schweizer Konzerne und KMU
- seit über 50 Jahren
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