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Fachtagung 2016 HDI Global SE Programm Begrüssung und Einleitung Hans Mazenauer, Geschäftsführer Schweiz Haften oder nicht Haften – das ist hier die Frage Zoltan Petrovics, Leiter Schaden Sach, Haft und Transport Cyber für KMU; IT Line - das passende Haftprodukt für IT Firmen Stephan Roth, Leiter Financial Lines Entwicklungen in D&O – das neue HDI Wording Ana Sesar, Underwriter Financial Lines Produkt Exklusiv Schutz – Überblick/Abgrenzung BHV / PES Stephan Roth, Leiter Financial Lines HDI Global SE – Fachtagung 2016 2 Begrüssung und Einleitung HDI Global SE – Fachtagung 2016 3 Unsere Mission Sicherheit. Auf Augenhöhe Damit Sie weiter kommen HDI Global SE – Fachtagung 2016 4 Unser Team – Kontinuität bei Ihren Ansprechpartnern und – wir verstärken uns weiter für Sie HDI Global SE – Fachtagung 2016 5 HDI Global SE Schweiz Ausbau des Führungsteams Hans Mazenauer Geschäftsführer Schweiz Stephan Roth Financial Lines Alex Ehrensperger Sach Underwriting Risk Engineering Rolf Meierhans Büro Westschweiz Marc Hofer Haftpflicht Underwriting Ruth Meier Zürcher Unfall Underwriting Hans Fleck Business Development Walter Pfeiffer Transport Underwriting Technische UW/Schaden Cédric Bilat Transport Underwriting Volker Engels Schaden Unfall Zoltan Petrovics Schaden PCM Sach/Haft/FL/Transport HDI Global SE – Fachtagung 2016 Alex Lutz Leiter KMU Kurt Eichenberger Technische Versicherung Underwriting und Schaden 6 Lokale Ansprechpartner, wenn immer möglich Neu: Aufbau Regionaler Standort Bern für Espace/Mittelland Leitung: Dominique Marzetta Regionaler Standort Lausanne für Westschweiz Leitung: Rolf Meierhans Hauptstandort Zürich für ganze Schweiz Leitung: Hans Mazenauer Wir nutzen moderne Systeme für eine einfachere und effizientere Zusammenarbeit HDI Global SE – Fachtagung 2016 8 Unsere neue Homepage: Mehr Informationen, einfachere Navigation Besuchen Sie unsere Homepage: www.hdi.global HDI Global SE – Fachtagung 2016 9 Online Datenzugriff für Versicherungsnehmer und Broker auf unserer Homepage oder bald via IGB2B Brokergate HDI Global SE – Fachtagung 2016 10 Läuft bereits für Unfall: Schadenmeldung, Schadenauswertung, Vertragsinformationen, Renta‘s ...und bald auch für alle Sparten inkl. Programmgeschäft HDI Global SE – Fachtagung 2016 11 Neu Partner von Sobrado: Einfaches und effizientes Offertwesen für KMU Geschäft HDI Global SE – Fachtagung 2016 12 Sicherheit und Zuverlässigkeit durch Ressourcen eines führenden globalen Finanzkonzerns HDI Global SE – Fachtagung 2016 13 Talanx AG: In der Schweiz durch HDI Global SE vertreten Industrieversicherung Privat- und Firmenversicherung Deutschland HDI Global SE – Fachtagung 2016 Privat- und Firmenversicherung International Schaden- und PersonenRückversicherung Finanzdienstleistungen 14 Talanx AG: Ein führender europäischer Erst- und Rückversicherer Holding im Besitz des HDI V.a.G. (mehrheitlich genossenschaftlicher Besitz) Domizil Hannover (Deutschland) Bruttoprämien 2015 EUR 31’799 Mio. Mitarbeitende 22’000 Finanz-Ratings HDI Global SE: HDI Global SE – Fachtagung 2016 A+/stable (strong) Standard & Poor‘s A/stable A.M. Best 15 Grossfirma Wir bieten Firmen Sicherheit über den ganzen Life-Cycle: von klein bis gross, von national bis international international tätig KMU national tätig Haften oder nicht Haften – das ist hier die Frage HDI Global SE – Fachtagung 2016 17 Übersicht Einleitung Fälle: CH: Papageien-Fall: Ein querer Entscheid? DE: Schweizer Coating von deutschen Türen UK: Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept mit Schäden in UK Zusammenfassung HDI Global SE – Fachtagung 2016 18 Papageienfall HDI Global SE – Fachtagung 2016 19 Papageienfall (BGE 133 III 257 ff.) Sachverhalt: Züchter (A) schliesst mit Händler (B) einen Kaufvertrag über 6 Mülleramazonen-Papageien zu CHF 4’800.00 ab. Nach Einstallung bei A erkrankt fast der gesamte Zuchtbestand bei A und verstirbt (Schaden: CHF 2’000’000.00). Einer der 6 Papageien war schon vor der Übergabe an A mit dem Pacheco-Virus infisziert. Der Virus brach jedoch erst durch die «Stress-Situation» infolge Einstallung bei A aus. Frage: - Haftet B aus Kaufvertrag, obwohl er kein Verschulden hat? HDI Global SE – Fachtagung 2016 20 Papageienfall (BGE 133 III 257 ff.) Gesetzestext Schweizerisches Obligationenrecht: Art. 208 OR 1. Wird der Kauf rückgängig gemacht, so muss der Käufer die Sache nebst dem inzwischen bezogenen Nutzen dem Verkäufer zurückgeben. 2. Der Verkäufer hat den gezahlten Verkaufspreis samt Zinsen zurückzuerstatten und überdies, entsprechend den Vorschriften über die vollständige Entwehrung, die Prozesskosten, die Verwendungen und den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist. 3. Der Verkäufer ist verpflichtet, den weitern Schaden zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle. HDI Global SE – Fachtagung 2016 21 Papageienfall (BGE 133 III 257 ff.) - Abzustellen ist auf die Nähe bzw. die Intensität des Kausalzusammenhanges zwischen der Schadenursache und dem eingetretenen Schaden. - Ein mittelbarer Schaden wird durch zusätzliche Teilursachen verursacht, so dass er als entfernte Folge der Lieferung mangelhafter Ware erscheint. - Neue Einstallung war zwingend mit dem Verkauf verbunden und gehörte damit zur üblichen Verwendung, welche nicht als selbständig hinzutretende Schadenursache zu betrachten ist. - Langzeitwirkung der Rechtsgeschichte (Pothier, 18. Jh.) - Ermessensspielraum des Gerichtes kann entscheidend sein. HDI Global SE – Fachtagung 2016 22 Papageienfall: Rechtsvergleich 1 Anspruch des A (Käufer) gegen B (Verkäufer): Schadenersatz aus Kaufvertrag für a) für 6 Papageien (CHF 4’800.00) b) für vernichtete Zucht (rd. CHF 2’000’000.00). Schweiz (OR 208 II, 195 I) - Qualifikation: Vernichtete Zucht = unmittelbarer Schaden * Kaufobjekt = Wandlung / Kein Schaden *(Erkrankung Zucht = direkte Folge des infizierten Papageis) - Haftung für unmittelbaren Schaden / OR 208 II ohne Verschulden: Æ Lösung: Kausalhaftung / i.c. Haftung: ja! HDI Global SE – Fachtagung 2016 23 Papageienfall: Rechtsvergleich 2 Anspruch des A (Käufer) gegen B (Verkäufer): Internationaler Vergleich: Deutschland (BGB 280, 249) - Qualifikation: Vernichtete Zucht = mittelbarer Schaden Kaufobjekt = unmittelbarer Schaden - Haftung für mittel- und unmittelbaren Schaden nur bei Verschulden Æ Lösung: Verschuldenshaftung/ i. c. Haftung: nein! HDI Global SE – Fachtagung 2016 24 Papageienfall: Rechtsvergleich 3 Anspruch des A gegen B: Frankreich (CC 1541; versteckte Mängel; gewerbliche Verkäufer; 1545, 1582 ff.) - Qualifikation: Vernichtete Zucht = dommage direct (Praxis: inkl. nahe Folgeschäden) - Haftung für Schadenersatz bei versteckten Mängeln: Verschuldensunabhängige Haftung gewerblicher Verkäufer! Æ Lösung: Verschuldensunabhängige Haftung i. c. Haftung ja! HDI Global SE – Fachtagung 2016 25 Papageienfall: Rechtsvergleich 3 Anspruch des A gegen B: England (Sale of Goods Act 1979, art. 50 ff., 53) - Qualifikation: Vernichtete Zucht = direkter Schaden Kaufobjekt = Geltendmachung mit Schaden durch A - Haftung für direkten Schaden: ohne Verschulden. Æ Lösung: Kausale Haftung / i. c. Haftung: ja! HDI Global SE – Fachtagung 2016 26 Schweizer Coating von deutschen Türen Sachverhalt: HDI Global SE – Fachtagung 2016 27 Schweizer Coating von deutschen Türen Sachverhalt: Firma A, Hersteller von Oberflächen-Beschichtungen für Türen, liefert der Firma B, Hersteller von Türen, 2010 ein Beschichtungssystem bestehend aus einem Lack und einem Härter zur Anwendung bei der Beschichtung von 170 Türen und Zargen. Dabei wurde auf Empfehlung der Firma A ein «verbesserter» Härter angepriesen, der eine schnellere Trocknung, somit einen Effizienzgewinn für B bringt. 2 Jahre nach Verkauf der Türen blättert die Beschichtung bei den via C vertriebenen Türen bei Endkunden (D) ab (Spannungsschäden). Der Härter stellt sich in Kombination mit dem Lack als ungeeignet dar. Schadenersatzforderungen für Kosten des Ausbaus der alten Türen, Beschaffung von neuen Türen und deren Einbau. HDI Global SE – Fachtagung 2016 28 Schweizer Coating von deutschen Türen Fragen: - Ansprüche von 9 9 9 9 Endkunde X gegenüber Zwischenhändler C? Endkunde X gegenüber Hersteller B? Zwischenhändler C gegenüber Hersteller B? Hersteller / Käufer Coating B gegenüber Verkäufer Coating A? s. Nachfolgendes Konzept ./. HDI Global SE – Fachtagung 2016 29 Schweizer Coating von deutschen Türen Firma A Lackhersteller (CH) Kaufvertrag B2B / CH Gewährl.Frist: 1 J. ab Verarbeitung Rückgriff für VVS Lieferung 2-Komponenten Lack Kaufvertrag B2B / D Gewährl.Frist 1 Jahr ab Gefahrübergang Firma B Türenhersteller (D) Herstellung / Lief. Türen / Zargen Nachbesserungs-/Regressanspruch VVS: Verbindungs- und Vermischungsschaden HDI Global SE – Fachtagung 2016 Kaufvertrag B2C / D keine Verjährung Firma C (Zwischenhändler) (D) Lief. Türen/Zargen Endkunde X = privat Geschädigte (D) Nachbesserungsanspruch: -Türen/Zargen: 140’000.00 -Aus-/Einbau: 70’000.00 30 Schweizer Coating von deutschen Türen Ansprüche b2c des Endverbrauchers X (D): gegen Türhersteller B (D): - Recht: Deutsches Recht - Anspruchs-Qualifikation: Produktehaftpflicht für PS/SS Æ Keine Haftung von B (kein Mangelfolgeschaden). gegen Händler C (Händler D): - Recht: Deutsches Recht - Anspruchs-Qualifikation: Gewährleistung (BGB 437/1) - Kein Verschulden verlangt für Türen/Zargen und Ausbau. Æ Haftung von C bejaht; Verjährung: 5 Jahre / zwingend (BGB 438/2, 439, 309/8b; BGH, 15.7.2008, NJW 2008, S. 2837/Parkettstäbe-Urteil) gegen Lack Hersteller A (CH) - Recht: Schweizer Recht - Anspruchs-Qualifikation: Ausservertraglicher Anspruch Æ Keine Haftung (Widerrechtlichkeit verneint) HDI Global SE – Fachtagung 2016 31 Schweizer Coating von deutschen Türen Ansprüche b2b: Händler C (D) gegen Türhersteller B (D): - Recht: Deutsches Recht - Anspruchs-Qualifikation: Mangelschaden Türen/Zargen + Ausbau (Gewährleistung aus Kaufvertrag/BGB 437/3) - Kein Verschulden verlangt. Æ Haftung ja; Verjährung nicht eingetr. (5 J./zwingend) (BGB 438/2, 309/8b) Türhersteller B (D) gegen Lackproduzent A (CH), Regress: - Recht: Schweizer Recht (wie vereinbart zwischen A und B) - Anspruchs-Qualifikation: Mangelschaden/Nachbesserung (Kaufvertrag/OR 208II; Regress/OR 166) - Verjährung: 1 Jahr / verjährt (Regime ab 1.1.2013 [2/5 J.] war noch nicht anwendbar) Æ Anspruch verjährt, (Kausal-)Haftung nicht durchsetzbar. HDI Global SE – Fachtagung 2016 32 Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept / Schaden UK HDI Global SE – Fachtagung 2016 33 UK: Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept / Schaden UK Sachverhalt: Infolge einer der schlechten Wasserqualität sowie eine für dieses Wasser ungeeignete Rohrverbindung entstehen bei den Eigentümern Leckagen und in der Folge Beschädigungen von Böden und Wänden. Es muss mit weiteren Schäden gerechnet werden. Theoretische Fragen: - Ansprüche von 9 Wohnungseigentümer G gegenüber Bauherr F? 9 Wohnungseigentümer G gegenüber «Importeur» B? 9 Wohnungseigentümer G gegenüber Design-Firma A? 9 Installer E gegenüber Grosshändler D? 9 Installer E gegenüber Vertriebs-Firma C? HDI Global SE – Fachtagung 2016 34 Rohre made in Deutschland nach Schweizer Konzept / Schaden UK Regress Firma C VERTRIEB UK Firma B HERSTELLER D Anspruch aus Kaufvertrag Firma D HANDEL UK Firma A Design CH HDI Global SE – Fachtagung 2016 Kaufvertrag GebäudeSach-VR Anspruch aus Werkvertrag Firma E Installer UK Firma F BAUHERR UK Werkvertrag Priv. G Eigentümer UK Kaufvertrag / Leasholding Anspruch aus Consumer Protection Act 1987 Beweislage Eigentümer G / Sachversicherung in UK Tort Law CPA / PrHG Verschulden / Verletzung «duty care»? Produktmangel? Bauherr Firma A Design CH Contract Chain Vertragsverletzung / nicht Erfüllen Qualitätserfordernisse? Firma B HERSTELLER / Importeur in EURaum DE … Praktische Frage: welche Hürde ist am tiefsten? HDI Global SE – Fachtagung 2016 Firma F Firma E Firma D Firma C UK Für Produktehaftung: Betriebshaftpflichtversicherung Sämtliche vorgestellten Situationen waren bei HDI über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn sich die Fälle je nach Land haftpflichtrechtlich ganz unterschiedlich präsentieren! HDI Global SE – Fachtagung 2016 37 Produktehaftung: Schreckgespenst? HDI Global SE – Fachtagung 2016 38 Haben Sie noch Fragen? HDI Global SE – Fachtagung 2016 39 Kaffeepause HDI Global SE – Fachtagung 2016 40 Cyber für KMU „IT Line“ – das passende Haftprodukt für IT-Firmen HDI Global SE – Fachtagung 2016 41 Cyber für KMU Allgegenwärtiges Risiko Überblick aktueller Gesetzgebung Wie schützen ? Leistung der HDI Cyber-Deckung / Deckungsbausteine Kapazitäten, Zielkunden, Datenerhebung, Unser Angebot Rechtsgrundlagen und Informationsquellen HDI Global SE – Fachtagung 2016 42 Cyber für KMU – Allgegenwärtiges Risiko NZZ, 15.3.2016: - KMU im Visier der Hacker - Ungeschützte Firmen riskieren Ausschluss vom Beschaffungsgeschäft NZZ, 21.3.2016: - Kriminelle erpressen Online-Shops - Digitec/Galaxus mit Lösegeld-Forderungen konfrontiert MELANI: Keine Einzelfälle; «Die Schweiz ist schlecht geschützt» Angriffsflächen werden grösser, komplexer HDI Global SE – Fachtagung 2016 43 Cyber für KMU – Überblick aktueller Gesetzgebung EU: Neue Datenschutz-Grundverordnung DSGV am 17.12.2015 verabschiedet − Stärkung Rechte und Rechtsdurchsetzung der Bürger USA: USA-EU „Safe Harbor“-Beschluss unwirksam – „EU-US Privacy Shield“ Schweiz − EU-DSGV beeinflusst mittelbar Schweizer Gesetzgebung − Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug unmittelbar beeinflusst HDI Global SE – Fachtagung 2016 44 Cyber für KMU – Wie schützen ? Wie können sich KMU schützen? Identifikation Geschäftsprozesse, Daten & Systeme IT-Systeme laufend aktualisieren – Angriffsfläche kontrollieren & reduzieren Überprüfung Sicherheitsmassnahmen Wenn überfordert: Externe Partner einbringen Durchschnittliche Schadenlast ca. EUR 2.5 Mio, diverse Szenarien im Umlauf Cyber Risk Management und Versicherung − Operatives Risk Management − steigendes Interesse an Versicherung HDI Global SE – Fachtagung 2016 45 Cyber für KMU – Risikoanalyse Worauf achtet der Cyber Versicherer bei KMU? Unternehmensprofil IT Verantwortlichkeiten & Organisation & Verhalten Art der (Kunden-)Daten Qualitätsmerkmale, Zertifizierungen (oft aufgeführt: ISO 27001:2005), Audits Kenntnis & Umsetzung gesetzlicher Vorgaben Risikoaufnahme des Versicherers vor Ort: keine mehr HDI Global SE – Fachtagung 2016 46 Cyber für KMU – Leistung der HDI Cyber-Deckung Was leistet die HDI Cyber-Deckung? Trigger: Informationssicherheitsverletzung Schutz vor finanziellen Folgen aufgrund von − − − − Haftpflichtansprüchen Dritter Eigenschäden, Betriebsunterbruch und Ertragsausfall Wiederherstellung von Daten und Software Diverse Assistance-Leistungen Optionale Deckungserweiterungen HDI Global SE – Fachtagung 2016 47 Cyber für KMU – Wesentliche Deckungsbausteine Grunddeckung Fünf Optionale Deckungserweiterungen Schutz für Drittschäden Straf-Rechtsschutz Schutz für Eigenschäden: D&O Versicherung − Wiederherstellung von Daten und Software − Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall − Forensic − Benachrichtigung von Betroffenen und Datenschutzbehörden − Öffentlichkeitsarbeit im Krisenfall − Kreditkartenüberwachungs-Dienst- Cyber-Bedrohung (ohne Gefahr für Leib und Leben) Spionage von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Vertrauensschaden durch Dritte/Fehlverhalten von Mitarbeitern leistungen HDI Global SE – Fachtagung 2016 48 Cyber für KMU – Kapazitäten, Zielkunden, Datenerhebung Kapazitäten Maximal: CHF/EUR 25 Mio Richtgrösse: CHF/EUR 5 Mio – 10 Mio Maximierung: üblicherweise 1x Prämien-Niveau KMU bei VS CHF 1 Mio Von CHF 3‘500.- bis < CHF 15‘000.- Zielkunden Produzierendes Gewerbe, Industrie und Handel Dienstleistungsindustrien aller Art (ohne Finanzdienstleister, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung) HDI Global SE – Fachtagung 2016 49 Cyber für KMU – Kapazitäten, Zielkunden, Datenerhebung Datenerhebung für Cyber Offerte Cyber Fragebogen Eventuell allgemeine Geschäftsberichterstattung Versicherungssummen/Selbstbeteiligung Voraussetzungen Informationsaufbereitung mittels zufriedenstellend komplettierten Cyber Fragebogen Meist ohne Risikodialog vor Ort, bei Bedarf auch mit Telefonkonferenz Bilanzsumme mindestens CHF 500’000 Umsatz mindestens CHF 2 Mio. HDI Global SE – Fachtagung 2016 50 Cyber für KMU – Unser Angebot Wir bieten Ihnen Ein separates, ganzheitliches und spartenübergreifendes Produkt Optionale Deckungserweiterungen für individuellen Kundenbedarf Exklusive Versicherungslösung, auf Wunsch mit aktiver Unterstützung der risikotechnischen Analyse der IT-Sicherheit Kompetenz in Underwriting und Schadenbegleitung Gute Kapazitäten HDI Global SE – Fachtagung 2016 51 Cyber für KMU – Rechtsgrundlagen und Informationsquellen DSG, Bundesgesetz über den Datenschutz − Art. 4 Personendaten dürfen nur soweit bearbeitet werden, als dies für den angegebenen Zweck objektiv geeignet und tatsächlich erforderlich ist. Diese Verpflichtung zur Datensparsamkeit führt dazu, dass bei Hackerangriffen oder sonstigen Datenpannen der Schaden für die Betroffen auf ein Minimum beschränkt ist − Art. 7 Datensicherheit Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden − Art. 15 Rechtsansprüche DSG: Klagen zum Schutz der Persönlichkeit richten sich nach den Artikeln 28, 28a sowie 28l des Zivilgesetzbuchs − (eingeschränkte) Strafbestimmungen nach Art. 34 und 35 DSG VDSG, Verordnung zum DSG (Bearbeitung von Personendaten, Datenschutzbeauftragter) DSG-Umsetzung und strafrechtliche Verfolgung obliegt den Kantonen VDSZ, Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen Strafgesetzbuch (u.a. Art. 143, 143bis, 144bis, 146, 147, 150, 162, 173, 162; und 67 URG) HDI Global SE – Fachtagung 2016 52 Cyber für KMU – Rechtsgrundlagen und Informationsquellen MELANI, Melde- und Analysestelle Informationssicherung (seit Oktober 2004) KOBIK, nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (seit 2002) − 2014: 10’214 Meldungen (+ 10.9% geg. VJ), davon 67% Vermögensdelikte − Zahlreiche Meldungen an nationale/intern. Behörden, inkl. Strafverfolgungs-Behörden Europäische Datenschutzrichtlinie(n) – verschärfte Vorschriften in Bearbeitung Internationale Norm ISO/IEC 27000/27001 − spezifiziert die Anforderungen für Herstellung, Einführung, Betrieb, Überwachung, Wartung und Verbesserung eines dokumentierten InformationssicherheitsManagementsystems unter Berücksichtigung der IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation − spezifiziert Anforderungen für die Implementierung von geeigneten Sicherheitsmechanismen, welche an die Gegebenheiten der einzelnen Organisationen adaptiert werden sollen HDI Global SE – Fachtagung 2016 53 Haben Sie noch Fragen? HDI Global SE – Fachtagung 2016 54 IT Line – das passende Produkt für IT Firmen Risikosituation IT / Schadenbeispiele Spektrum der Risikogruppen Versicherte betriebliche Hauptrisiken Die Versicherungsprodukte der HDI Wesentliche Deckungserweiterungen Kapazitäten, Zielkunden, Unser Angebot HDI Global SE – Fachtagung 2016 55 IT Line – Risikosituation IT Sehr hohe Abhängigkeit der Unternehmen von IT-Infrastrukturen Hohes Risiko einer Geschäftsunterbrechung Folgen mangelhafter IT-Dienstleistung − − − − IT-Infrastruktur und -Vermögensschäden Datenwiederherstellungskosten Umsatzverluste, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn sonstige Folgekosten IT Firmen schützen sich gegenüber Dritten/Kunden mittels − Vertragliche Haftungsvereinbarungen => üblich und 1. Massnahme − Versicherung => 2. Massnahme HDI Global SE – Fachtagung 2016 56 IT Line – Schadenbeispiele Fehlgeschlagene Installation: gelieferte Software nicht mit Anforderungen des Betriebssystems kompatibel => Mehraufwand und Kosten CHF 75k De- und Reinstallation von Software: installierte Software zeigt Fehler auf, Festplatten neu formatiert, Software korrigiert und neu installiert => Mehraufwand CHF 30k Löschung von Daten/Datenordnung eines Wartungsvertrags gelöscht und Back-upMedium beeinträchtigt => Gesamtkosten Datenwiederherstellung CHF 185k Produktionsausfall/Betriebsunterbruch/entgangener Gewinn: Software fehlerhaft, Ausfall der Online-Buchungsplattform => Umsatzausfall/BU/entgangener Gewinn in Millionenhöhe Virenübertragung: MA der IT Firma loggt in das Kunden-Netzwerk ein, Ausfall Hauptrechner des Kunden => Gesamtkosten & Umsatzausfall/BU CHF 200k HDI Global SE – Fachtagung 2016 57 IT Line – Risikosituation IT Fehlfunktionen in Software, Schäden ausserhalb des IT-Systems Systemausfälle bei Kunden Risikosituation IT-Hersteller, IT-Betreiber und -Dienstleister Viren etc. die über einen IT- Fehler bei elektronischer Dienstleistungsanbieter weiter- Datenverarbeitung; Schäden an verbreitet werden Daten / Programmen; Nichtverfügbarkeit / Beschränkung des Zugriffs auf Daten HDI Global SE – Fachtagung 2016 58 IT Line – Spektrum der Risikogruppen Hersteller / Händler von − Kaufmännischer Software − Technischer Software − Soft- und Hardware IT-Dienstleister für − − − − − Beratungsdienstleistungen (inkl. Schulung) Implementierung von fremd hergestellter Software Datenverarbeitung für Dritte Cloud-Computing (Datenverarbeitung für Dritte) Betrieb und Fernwartung von Kundensystemen/-netzen Telekommunikationsprovider Zertifizierungsdienstleister HDI Global SE – Fachtagung 2016 59 IT Line – Versicherte betriebliche Hauptrisiken Softwareherstellung, -implementierung, -modifikation, -wartung, -pflege und -handel Datenerfassung und -verarbeitung für Dritte Betrieb von Rechenzentren Internet-Providerleistungen Webdesign und –pflege Analyse, Beratung und Schulung Hardware eher als untergeordnetes Produkt HDI Global SE – Fachtagung 2016 60 IT Line – die Versicherungsprodukte von HDI HDI „CLIC.IT“ − Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtdeckung − Einsatz für IT-Firmen aus dem Softwarebereich und/oder IT-Dienstleistungsbereich mit untergeordneten Hardwarebezug HDI „CLIC Plus“ − Betriebs-, Produkte – und Vermögensschadenhaftpflichtdeckung − Für Firmen mit umfassenden IT Dienstleistungen, Produkten & Handel mit Soft- und Hardware − auch mit erweiterter Produktehaftpflicht für IT-Firmen mit Hardwarebezug HDI „CLEO“ − Reine Vermögensschadenhaftpflichtdeckung HDI Global SE – Fachtagung 2016 61 IT Line – Wesentliche Deckungserweiterungen Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Schutz- und Urheberrechte) Verzögerung der Leistung Gerichts- und Anwaltskosten Schäden durch Datenlöschung / Beeinträchtigung der Datenordnung Schäden durch Viren und andere bösartige Software Abgabe von Lizenzen Verletzung von Datenschutzbestimmungen Verlängerung der Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen, Nachhaftungen Sublimitierte Eigenschäden: Vertrauensschadendeckung, Rücktritt des Auftraggebers HDI Global SE – Fachtagung 2016 62 IT Line – Kapazitäten, Zielkunden, Unser Angebot Kapazität Maximal: CHF/EUR 25 Mio Richtgrösse: CHF/EUR 5 Mio – 10 Mio, VH-Deckung CHF/EUR 5 Mio Maximierung: üblicherweise 1x Zielkunden IT-Firmen aus dem Softwarebereich, Hardware eher untergeordnete Rolle Überwiegend IT-Dienstleistungen aus dem kaufmännischen/nicht-technischen Bereich Vorwiegend Unternehmen im KMU-Segment, individuelle Anpassungen möglich Unternehmen mit nicht hauptsächlicher Umsatzgenerierung aus E-Commerce Wir bieten Ihnen Ein ausgereiftes Produkt mit kompetitiven Bedingungen Kompetenz in Underwriting und Schadenbegleitung HDI Global SE – Fachtagung 2016 63 Haben Sie noch Fragen? HDI Global SE – Fachtagung 2016 64 Entwicklungen in D&O – das neue HDI Wording HDI Global SE – Fachtagung 2016 65 Agenda Warum D&O Anspruchsteller und Haftungsbegründungen Leistungsumfang und neues HDI Wording Produkte, Zielkunden und Kapazitäten HDI Global SE – Fachtagung 2016 66 Warum D&O HDI Global SE – Fachtagung 2016 67 Warum D&O Verschärfte Organhaftung / Persönliche Haftung in unbegrenzter Höhe mit Privatvermögen Vielfältige internationale Aktivitäten steigende Compliance-Anforderungen HDI Global SE – Fachtagung 2016 68 Anspruchsteller und Haftungsbegründungen HDI Global SE – Fachtagung 2016 69 Anspruchsteller gegen die Organe Geschäftspartner, Kreditoren, sonstige Dritte Aufsichtsbehörden (strafrechtliche Ermittlungen) Steuer- und Zollbehörden Sozialversicherungen Konkurs-/ Nachlassverwalter Klagen im Innenverhältnis Aktionäre Angestellte usw. HDI Global SE – Fachtagung 2016 70 Übersicht wesentlicher Haftungen Haftungsbegründungen Haftpflicht laut OR Erweiterte Regelungen HDI Global SE – Fachtagung 2016 OR Art. 754 Haftungsbeschreibung OR Art. 717 Sorgfalt/Interessenwahrung OR Art. 725 Konkursverschleppung OR Art. 55 Haftung des Geschäftsherrn SIX / Berne eXchange Reglemente Gründungs- und Prospekthaftungen Kartell, Buchführung, Umwelt, GLG, etc. “Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance” 71 Leistungsumfang und neues HDI Wording HDI Global SE – Fachtagung 2016 72 Leistungsumfang Abwehr unberechtigter Ansprüche Ersatz berechtigter Ansprüche Company Reimbursement HDI Global SE – Fachtagung 2016 73 Deckungsanpassungen (1/2) neues HDI Wording Weiter Kreis versicherter Personen Vermögensschäden: Thema Bussen/Strafen Versicherung des Wertminderungsinteresses (non-admitted Länder) Nachmeldefrist 12 Monate, 10 Jahre Kaufoption Unverfallbare Nachmeldefrist 12 Jahre für Ausgeschiedene Anspruch auf Run-Off Deckung bis zu 10 Jahren Übernahme von Sachverständigengutachten Übernahme von Nebenkosten HDI Global SE – Fachtagung 2016 74 Deckungsanpassungen (2/2) neues HDI Wording Zahlreiche Kostenbausteine – Zeugenbeistand – Aktiver Rechtschutz – Kosten zur Abwehr bei Personen- und Sachschäden – Firmenstellungnahme Weitestgehender Verzicht auf Ausschlüsse Zusatzlimite für drohende Ansprüche Zusatzlimite für nicht-executive Organe HDI Global SE – Fachtagung 2016 75 Produkte, Zielkunden und Kapazitäten HDI Global SE – Fachtagung 2016 76 D&O Swiss Comfort (KMU) Einfache Datenerhebung für Offerte – Jahresumsatz (max. CHF 100 Mio.) – Versicherungssumme (max. CHF 10 Mio.) Voraussetzungen – Bilanzsumme mindestens CHF 500‘000 – Eigenkapitalquote mindestens 20% – Jahresüberschuss – Aktuellster Revisionsbericht ohne Einschränkungen – Keine Schadenfälle in den letzten 5 Jahren HDI Global SE – Fachtagung 2016 77 D&O Swiss Comfort Plus Einfache Datenerhebung für Offerte – Fragebogen – Geschäftsbericht Zielkunden – Produzierendes Gewerbe und Industrie – Gross- und Einzelhandel – Dienstleistungsindustrien aller Art, auch IT-Branche Kapazität und Dienstleistungen – Versicherungssummen bis CHF 30 Mio. – 2-Jahresverträge oder stillschweigende Erneuerung – Internationale Programme HDI Global SE – Fachtagung 2016 78 Weitere D&O Produkte Run-Off D&O Individual IPO-/POSI-Deckungen HDI Global SE – Fachtagung 2016 79 Unsere Stärken Marktorientierte Versicherungslösungen Internationale Präsenz Langjähriges Know-How als internationaler Industrieversicherer Schnell, flexibel und kompetent im Underwriting Professionelle Schadenregulierung in der Schweiz HDI Global SE – Fachtagung 2016 80 Haben Sie noch Fragen? HDI Global SE – Fachtagung 2016 81 Produkt Exklusiv Schutz PES – Überblick/Abgrenzung BHV / PES HDI Global SE – Fachtagung 2016 82 Agenda Schutz vom Verbraucher Produkterückrufkosten - Deckungsumfang Produkt Exklusiv Schutz - Deckungsumfang Überblick und Abgrenzung Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz Dienstleistung von HDI Kapazität und Zielkunden HDI Global SE – Fachtagung 2016 83 Schutz vom Verbraucher HDI Global SE – Fachtagung 2016 84 Der Verbraucher muss geschützt werden Gesundheit und Leben von Konsumenten oder Produktbenutzern werden durch unsichere Produkte gefährdet. Die Ursachen für die Produktunsicherheit können z.B. in einer unzureichenden Konstruktion, in Fehlern im Produktionsprozess oder einer nicht geeigneten Materialbeschaffenheit liegen. HDI Global SE – Fachtagung 2016 85 Produkterückrufkosten - Deckungsumfang HDI Global SE – Fachtagung 2016 86 Produkterückrufkosten Deckungsumfang Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Kosten für den Rückruf oder die Rücknahme der von den Versicherten hergestellten, gelieferten oder vertriebenen Produkte, deren Besitz zum Zeitpunkt des Rückrufes bereits an Dritte übergegangen ist, sofern der Rückruf aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Mängel dieser Produkte zur Vermeidung eines versicherten Personen- oder eines versicherten Sachschadens erforderlich ist oder aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt HDI Global SE – Fachtagung 2016 87 Produkt Exklusiv Schutz - Deckungsumfang HDI Global SE – Fachtagung 2016 88 Produkt Exklusiv Schutz Deckungsumfang Nicht-Manipulierte Produkte Versicherungsfall ist der Rückruf von Produkten des Versicherungsnehmers bzw. der Rückruf, der bei noch nicht ausgelieferten Produkten des Versicherungsnehmers zu erfolgen hätte, aufgrund einer gesetzlichen Rückrufverpflichtung und / oder aufgrund behördlicher Anordnung. Ein ohne behördliche Anordnung eingeleiteter Rückruf gilt dann als Versicherungsfall, wenn hierfür die Voraussetzungen für eine behördliche Anordnung vorliegen. HDI Global SE – Fachtagung 2016 89 Produkt Exklusiv Schutz Deckungsumfang Manipulierte Produkte Versicherungsfall ist die erstmalige Kenntnis des Versicherungsnehmers von einer behaupteten, angedrohten oder tatsächlichen mut- bzw. böswilligen Manipulation der versicherten Produkte durch Dritte (auch Betriebsangehörige mit Ausnahmen von bestimmten Personenkreise wie z.B. Geschäftsführer, Mitglied vom Verwaltungsrat, Inhaber etc.), sofern sich die Tat unmittelbar gegen den Versicherungsnehmer richtet oder die Tat nicht ausschliesslich gegen Dritte gerichtet ist. Nicht erforderlich ist, dass die Tat eine Erpressung im strafrechtlichen Sinne beinhaltet. HDI Global SE – Fachtagung 2016 90 Produkt Exklusiv Schutz Deckungsumfang Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rückrufe durch den Versicherungsnehmer (Eigenrückruf), durch eine zuständige Behörde, gestützt auf gesetzliche Bestimmungen (Aufforderung zum Eigenrückruf einschliesslich (Ersatzvornahme), durch den Abnehmer des Versicherungsnehmers (Fremdrückruf), soweit der Versicherungsnehmer aus gesetzlichen Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Ersatz der dem Abnehmer entstandenen Vermögensschäden verpflichtet ist. Als Rückruf gilt auch die nicht unmittelbar an Verbraucher gerichtete Benachrichtigung von Händlern oder sonstigen Produktbesitzern, die versicherten Produkte auf die angegebenen Mängel zu überprüfen. HDI Global SE – Fachtagung 2016 91 Überblick und Abgrenzung Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz HDI Global SE – Fachtagung 2016 92 Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang Allgemeiner Leistungsumfang (versicherte Kosten & Erträge eine Rückrufes) Betriebshaft Produkt Exklusiv Schutz Benachrichtigungskosten 3 3 Transportkosten 3 3 Überprüfungskosten 3 3 Sortier- und Umpackkosten 3 3 Zusätzliche Personalkosten 3 3 Überstundenzuschläge 3 3 Lagerungskosten 3 3 Vernichtungskosten 3 3 HDI Global SE – Fachtagung 2016 93 Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang Allgemeiner Leistungsumfang (versicherte Kosten & Erträge eine Rückrufes) Betriebshaft Produkt Exklusiv Schutz Sonstige Massnahmen 3 3 Ablauf- und Erfolgskontrolle 3 3 Dekontaminationskosten 2 3 Regalplatzgebühren 2 3 Rechtsschutz für verwaltungsgerichtliches Verfahren 2 3 Kosten für Re-Design und Neuentwicklung 2 3 HDI Global SE – Fachtagung 2016 94 Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang Allgemeiner Leistungsumfang (versicherte Kosten & Erträge eine Rückrufes) Betriebshaft Produkt Exklusiv Schutz Transportkosten für Ersatzlieferung 2 3 Abwehrkosten für Fremdrückruf 3 3 Stornogebühren Werbemassnahmen 2 3 Beraterhonorare 2 3 Untersuchungs- und Laborkosten 2 3 HDI Global SE – Fachtagung 2016 95 Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang Allgemeiner Leistungsumfang (Schutz der Bilanz) Betriebshaft Produkt Exklusiv Schutz Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Vertriebskosten der zurückgerufenen Produkte 2 3 Entgangener Gewinn aus den zurückgerufenen Produkte 2 3 Mehrkosten zur Wiederherstellung / zur Herstellung von Ersatzprodukten 2 3 Entgehender Gewinn infolge Umsatzrückgangs 2 3 Werbemassnahmen 2 3 HDI Global SE – Fachtagung 2016 96 Betriebshaft vs. Produkt Exklusiv Schutz Überblick und Abgrenzung Leistungsumfang Versicherungsschutz für besondere, fakultativ versicherbare Kosten bei manipulierten Produkten Besondere Kosten Betriebshaft Produkt Exklusiv Schutz 2 3 Sonderklausel Besondere Kosten Erpressungsgeld HDI Global SE – Fachtagung 2016 97 Dienstleistung von HDI HDI Global SE – Fachtagung 2016 98 Dienstleistung von HDI Wir bieten Ihnen Ein Versicherungsprodukt mit Risikobausteinen, das es Ihnen ermöglicht, sowohl den Rückruf manipulierter Produkte (Produkterpressung) als auch den Rückruf fehlerhafter Produkte zu versichern. Sie können sich Ihrem Risikoportfolio entsprechend die einzelnen Bausteine massgeschneidert zusammenstellen. Unabhängig davon, welchen Risikobaustein Sie wählen, bietet der HDI Produkt-Exklusiv-Schutz im ersten Schritt einen fest umrissenen obligatorischen Leistungsumfang. Dieser umfasst die Kostenpositionen, welche in der Regel bei einem Rückruf fehlerhafter Produkte oder im Erpressungsfall entstehen. Darüber hinaus bietet HDI als weiteren Risikobaustein einen umfassenden Schutz der Bilanz. HDI Global SE – Fachtagung 2016 99 Produkt Exklusiv Schutz Kapazität, Zielkunden Kapazität CHF 20 Mio. Zielkunden Produzierende und vertreibende Unternehmen der folgenden Branchen Lebensmittel Getränke Auf Anfrage auch Hersteller von Endprodukten aus den Bereichen Kosmetik Bekleidung Mobiliar, etc. HDI Global SE – Fachtagung 2016 100 Haben Sie noch Fragen? HDI Global SE – Fachtagung 2016 101 Auf einen Nenner Der Unternehmensversicherer für Schweizer Konzerne und KMU - seit über 50 Jahren HDI Global SE – Fachtagung 2016 102