7 Visa für temporären Arbeitsaufenthalt
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7 Visa für temporären Arbeitsaufenthalt
Nichteinwanderungsvisa Kapitel 7.1 7 Visa für temporären Arbeitsaufenthalt Von grundlegender Bedeutung für das gesamte Kapitel ist die Anerkennung deutscher Ausbildungsgrade. Gerade der Begriff „Bachelor’s Degree“ taucht hier öfter auf. Diesen Abschluss erhält man in den USA normalerweise nach der vierjährigen Ausbildung am College. Erst danach geht man in den USA für weitere zwei bis drei Jahre auf die Universität, um den Titel „Master“, zum Beispiel „MBA, Master of Business Administration“, zu bekommen. Auch ein Studium in Deutschland schließt heute oft schon mit dem „Bachelor’s Degree“ ab. Nach dem „herkömmlichen“ Hochschulsystem entspricht der „Bachelor’s Degree“ am ehesten dem Abschluss der Fachhochschule. Sollten Sie jedoch ein normales Universitätsstudium mit Diplom abgeschlossen haben, so bedeutet dies in der Regel nicht, dass Sie für die Amerikaner bereits eine dem „Master“ entsprechende Qualifikation besitzen. Ein Master’s Degree (z.B. MBA) kann normalerweise nur durch ein, mittlerweile auch in Deutschland mögliches, Aufbaustudium erreicht werden. Anerkennung deutscher Ausbildungsgrade Wird also ein Bachelor’s Degree verlangt, sollten Sie davon ausgehen, dass Sie den Abschluss einer Fachhochschule oder Universität nachweisen müssen. Sollte ein höherer Abschluss verlangt sein, so sollte ein Aufbaustudium (MBA) abgeschlossen sein, bzw. Sie sollten zum Beispiel promoviert haben. Nicht jeder Abschluss im Ausland wird allerdings von der US-Einwanderungsbehörde USCIS auch als gleichwertig anerkannt. Die Formulierung des „Bachelor‘s Degree“ als Mindeststandard impliziert auch, dass die Behörden oft zusätzliche Qualifikationsmerkmale neben der reinen Ausbildung nachgewiesen haben wollen. Wesentlich und antragsentscheidend für den H-1B Status ist beispielsweise, dass seitens des Arbeitnehmer die Anforderungen an die „Specialty occupation“ inhaltlich erfüllt sind. Bereits vorhandene Zeugnisse können durch geeignete US-Institutionen, die sogenannten „Academic Credentials Evaluation Services“ (Liste dieser zugelassenen Büros in Kapitel 10) begutachtet und ihnen eine amerikanische Entsprechung zugewiesen werden. Allerdings ist dies nicht immer ausreichend. Unzureichende oder fehlende akademische Abschlüsse kann man oft durch Berufserfahrung kompensieren (siehe hierzu auch „Anforderungen an den Arbeitnehmer“). Für eine solche Äquivalenzprüfung muss man eine entsprechende Argumentationsstrategie mithilfe einer Kombination aus Ausbildungs- und Arbeitsnachweisen sowie Referenzschreiben aufbauen. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen unsere Visaabteilung jederzeit gerne. Bachelor’s Degree 7.1 H-1B-Visum: Chance für hochqualifizierte Arbeitnehmer „Specialty Occupation“ Viele ausländische Berufsgruppen, Ingenieure, Wissenschaftler, Wirtschaftsund Steuerprüfer, Lehrer u.a., arbeiten in den Vereinigten Staaten mit einem H-1B-Visum. Wie nachfolgend beschrieben wird, ist diese Arbeitserlaubnis Wer kann ein H-1B-Visum beantragen? 247 Kapitel 7.1 für alle mit einer akademischen Ausbildung in den freien Berufen geeignet. Das Einwanderungsgesetz der USA bezeichnet die freien Berufe als „Specialty Occupation“ und Vertreter akademischer Berufe als „Specialty Occupation Workers“. Grundlagen des „Specialty Occupation“-Status Dieser Status beruht auf zwei Prinzipien: 1. D ie Aufgaben, die mit der angebotenen Position verbunden sind, erfordern das Wissen und die Fähigkeiten, die durch einen Universitätsabschluss erworben werden; und 2. d er potentielle Arbeitnehmer verfügt über ein derartiges Wissen und diese Fähigkeiten. Dazu folgende Erläuterung: Anforderungen an den Arbeitsplatz Das Hauptkriterium für eine „Specialty Occupation“ besteht darin, dass ein „Bachelor’s Degree“ die Minimalanforderung für Aufnahme einer derartigen Tätigkeit ist. Folglich trifft der Terminus für die „freien“ Berufsbilder, wie z.B. Architektur, Ingenieurswesen, Medizin, Sozialwissenschaften, Bildung, Finanzwesen, Recht, Theologie und Kunst zu. Eine Beschäftigung, selbst wenn sie nicht zu den freien Berufen gezählt wird, kann ebenfalls als „Specialty Occupation“ angesehen werden, wenn ein Universitätsabschluss normalerweise die Voraussetzung für deren Aus übung ist. Darüber hinaus trifft das auf Beschäftigungen zu, bei denen der Aufgabenbereich solch komplexer Natur ist, dass sie einen Wissensstand erfordern, welcher einem solchen Abschluss gleichgesetzt werden kann. BEISPIEL Beispiel: Das Bismarck Business Research Center hat eine offene Stelle in der Marktforschung zu vergeben. Ein Universitätsabschluss in Betriebswirtschaft ist notwendig, um die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können. Unter diesen Voraussetzungen kann die zu vergebende Stelle als „Specialty Occu pation“ betrachtet werden. Daher könnte ein Nicht-Amerikaner mit einem H-1BVisum angestellt werden. MERKE Anmerkung: Ein Vorteil des H-1B Status besteht darin, dass der Arbeitgeber (wie z.B. das Bismarck Center in unserem Beispiel) nicht erst einen amerikanischen Arbeitnehmer anwerben muss, bevor sie einen Ausländer für diese Position ein stellen dürfen. Anforderungen an den Arbeitnehmer Eine der folgenden Voraussetzungen muss mindestens erfüllt sein: –ein amerikanischer „Bachelor’s Degree“ oder ein höherer Abschluss in einem der obengenannten Berufe. 248