7 Visa für temporären Arbeitsaufenthalt

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7 Visa für temporären Arbeitsaufenthalt
Nichteinwanderungsvisa
Kapitel 7.1
7 Visa für temporären Arbeitsaufenthalt
Von grundlegender Bedeutung für das gesamte Kapitel ist die Anerkennung deutscher Ausbildungsgrade. Gerade der Begriff „Bachelor’s Degree“ taucht hier öfter auf. Diesen Abschluss erhält man in den USA normalerweise nach der vierjährigen Ausbildung am College. Erst danach
geht man in den USA für weitere zwei bis drei Jahre auf die Universität,
um den Titel „Master“, zum Beispiel „MBA, Master of Business Administration“, zu bekommen. Auch ein Studium in Deutschland schließt heute
oft schon mit dem „Bachelor’s Degree“ ab. Nach dem „herkömmlichen“
Hochschulsystem entspricht der „Bachelor’s Degree“ am ehesten dem Abschluss der Fachhochschule.
Sollten Sie jedoch ein normales Universitätsstudium mit Diplom abgeschlossen haben, so bedeutet dies in der Regel nicht, dass Sie für die
Amerikaner bereits eine dem „Master“ entsprechende Qualifikation besitzen. Ein Master’s Degree (z.B. MBA) kann normalerweise nur durch
ein, mittlerweile auch in Deutschland mögliches, Aufbaustudium erreicht
werden.
Anerkennung
deutscher
Ausbildungsgrade
Wird also ein Bachelor’s Degree verlangt, sollten Sie davon ausgehen,
dass Sie den Abschluss einer Fachhochschule oder Universität nachweisen müssen. Sollte ein höherer Abschluss verlangt sein, so sollte ein
Aufbaustudium (MBA) abgeschlossen sein, bzw. Sie sollten zum Beispiel
promoviert haben. Nicht jeder Abschluss im Ausland wird allerdings von
der US-Einwanderungsbehörde USCIS auch als gleichwertig anerkannt.
Die Formulierung des „Bachelor‘s Degree“ als Mindeststandard impliziert
auch, dass die Behörden oft zusätzliche Qualifikationsmerkmale neben
der reinen Ausbildung nachgewiesen haben wollen. Wesentlich und antragsentscheidend für den H-1B Status ist beispielsweise, dass seitens des
Arbeitnehmer die Anforderungen an die „Specialty occupation“ inhaltlich erfüllt sind. Bereits vorhandene Zeugnisse können durch geeignete
US-Institutionen, die sogenannten „Academic Credentials Evaluation Services“ (Liste dieser zugelassenen Büros in Kapitel 10) begutachtet und
ihnen eine amerikanische Entsprechung zugewiesen werden. Allerdings
ist dies nicht immer ausreichend.
Unzureichende oder fehlende akademische Abschlüsse kann man oft
durch Berufserfahrung kompensieren (siehe hierzu auch „Anforderungen
an den Arbeitnehmer“). Für eine solche Äquivalenzprüfung muss man
eine entsprechende Argumentationsstrategie mithilfe einer Kombination
aus Ausbildungs- und Arbeitsnachweisen sowie Referenzschreiben aufbauen. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen unsere Visaabteilung
jederzeit gerne.
Bachelor’s Degree
7.1 H-1B-Visum: Chance für hochqualifizierte Arbeitnehmer
„Specialty Occupation“
Viele ausländische Berufsgruppen, Ingenieure, Wissenschaftler, Wirtschaftsund Steuerprüfer, Lehrer u.a., arbeiten in den Vereinigten Staaten mit einem
H-1B-Visum. Wie nachfolgend beschrieben wird, ist diese Arbeitserlaubnis
Wer kann
ein H-1B-Visum
beantragen?
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Kapitel 7.1
für alle mit einer akademischen Ausbildung in den freien Berufen geeignet.
Das Einwanderungsgesetz der USA bezeichnet die freien Berufe als „Specialty
Occupation“ und Vertreter akademischer Berufe als „Specialty Occupation
Workers“.
Grundlagen des „Specialty Occupation“-Status
Dieser Status beruht auf zwei Prinzipien:
1. D
ie Aufgaben, die mit der angebotenen Position verbunden sind, erfordern
das Wissen und die Fähigkeiten, die durch einen Univer­si­täts­ab­schluss
erworben werden; und
2. d
er potentielle Arbeitnehmer verfügt über ein derartiges Wissen und diese
Fähigkeiten.
Dazu folgende Erläuterung:
Anforderungen an den Arbeitsplatz
Das Hauptkriterium für eine „Specialty Occupation“ besteht darin, dass ein
„Bachelor’s Degree“ die Minimalanforderung für Aufnahme einer derartigen
Tätigkeit ist. Folglich trifft der Terminus für die „freien“ Berufsbilder, wie
z.B. Architektur, Ingenieurswesen, Medizin, Sozialwissenschaften, Bildung,
Finanzwesen, Recht, Theologie und Kunst zu.
Eine Beschäftigung, selbst wenn sie nicht zu den freien Berufen gezählt
wird, kann ebenfalls als „Specialty Occupation“ angesehen werden, wenn
ein Universitätsabschluss normalerweise die Voraussetzung für deren Aus­
übung ist. Darüber hinaus trifft das auf Beschäftigungen zu, bei denen der
Aufgabenbereich solch komplexer Natur ist, dass sie einen Wissensstand
er­for­dern, welcher einem solchen Abschluss gleichgesetzt werden kann.
BEISPIEL
Beispiel: Das Bismarck Business Research Center hat eine offene Stelle in der
Marktforschung zu vergeben. Ein Universitätsabschluss in Betriebswirtschaft ist
notwendig, um die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können.
Unter diesen Voraussetzungen kann die zu vergebende Stelle als „Specialty Occu­
pa­tion“ betrachtet werden. Daher könnte ein Nicht-Amerikaner mit einem H-1BVisum angestellt werden.
MERKE
Anmerkung: Ein Vorteil des H-1B Status besteht darin, dass der Arbeitgeber (wie
z.B. das Bismarck Center in unserem Beispiel) nicht erst einen amerikanischen
Arbeitnehmer anwerben muss, bevor sie einen Ausländer für diese Position ein­
stellen dürfen.
Anforderungen an den Arbeitnehmer
Eine der folgenden Voraussetzungen muss mindestens erfüllt sein:
–ein amerikanischer „Bachelor’s Degree“ oder ein höherer Abschluss in
einem der obengenannten Berufe.
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