EHRUNGSORDNUNG TURNGAU OFFENBACH

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EHRUNGSORDNUNG TURNGAU OFFENBACH
Seite E 1
EHRUNGSORDNUNG
TURNGAU OFFENBACH-HANAU E.V.
IM H ESSISCHEN TURNVERBAND E.V.
Der Turngau Offenbach-Hanau würdigt die Verdienste für hervorragende sportliche Leistung und
ehrenamtliche Tätigkeit durch Ehrungen
Diese Ehrenordnung ist als Ergänzung der Ehrenordnung des DTB und HTV zu sehen.
Der Turngau verleiht:
1. die silberne Ehrennadel mit Urkunde
2. die silberne Ehrennadel mit Urkunde
für das Musikwesen
3. den Ehrenteller für Vereine und Personen
Für die Verleihung der Ehrungen gelten folgende Richtlinien:
1. Die Ehrennadel mit Urkunde wird an Mitglieder der Gauvereine verliehen.
a) für besondere sportliche Leistungen
b) für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Verein oder Turngau
2. Die Ehrennadel mit Urkunde für das Musikwesen wird an Mitglieder der Gauvereine verliehen
a) für besondere musikalische Leistungen
b) für verdienstvoll ehrenamtliche Tätigkeit im Verein oder Turngau
3. Der Ehrenteller kann an Personen für langjährige Vorstands- oder Übungsleitertätigkeit verliehen werden.
Für Vereinsehrungen verleiht der Turngau einen Ehrenteller. Die Verleihung erfolgt
bei folgenden Vereinsjubiläen: 25, 50, 75, 100, 125, 150, und in jeweils 25-jährigem
Abstand
Der Ehrenteller kann auch durch eine Ehrengabe in anderer Gestaltung ersetzt werden.
Die Ehrungen können auch an Förderer und Freunde des Turngau verliehen werden.
Besondere Ehrungen können nach Vorstandsbeschluss individuell ausgesprochen und gestaltet werden.
Die Verleihung aller Ehrungen erfolgt durch den Gauvorstand und ist in würdiger Form vorzunehmen.
Anträge für Personenehrungen sind beim Gauvorstand zu stellen.
Gebühren:
Ehrennadel mit Urkunde EUR 7,50
Die Gebühr für den Ehrenteller/Ehrengabe beträgt EUR 25,-Die Gebühren sind vom Antragsteller an die Gaukasse zu zahlen.
Die Kosten für die Verleihung des Ehrentellers zu Vereinsjubiläen trägt der Turngau. Die Ehrenordnung
tritt mit Wirkung vom 10.8.95 in Kraft.
Geändert 23.11.2002
Gaukasse: Kto. 101203636, Sparkasse Langen Seligenstadt, BLZ 50652124
EHRORD2003.DOC
Stand 1.1.03