SATZUNG DES TURNGAU OFFENBACH

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SATZUNG DES TURNGAU OFFENBACH
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SATZUNG DES
TURNGAU OFFENBACH-HANAU E.V.
IM HESSISCHEN TURNVERBAND E.V.
A.
ALLGEMEINES
§1
§2
§3
§4
§5
§6
Name und Sitz
Zugehörigkeit zum Hessischen Turnverband e.V.
Zweck und Aufgaben
Gemeinnützigkeit
Geschäftsjahr
Wahlen und Versammlungen (Sitzungen)
B.
MITGLIEDSCHAFT
§7
Mitgliedschaft
§8
Mitgliedsbeitrag
§9
Turnerjugend Offenbach-Hanau
C.
GAUORGANE
§ 10
Organe des Turngaues
§ 11
Gauturntag
§ 12
Fachbereichstagungen
§ 13
Vollversammlung der Turnerjugend
§ 14
Gauvorstand
§ 15
Vorstand der Turnerjugend
§ 16
Jugendausschuss
§ 17
Gauturnrat
D.
WEITERE GREMIEN
§ 18
Fachausschuss
§ 19
Ausschüsse
§ 20
Weitere Ausschüsse
§ 21
Gauältestenrat
§ 22
Kassenprüfer
E.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 23
Satzungsänderung
§ 24
Auflösung
§ 25
Gerichtsstand
Satzung 2003 26042003.doc
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ALLGEMEINES
Der Turngau Offenbach-Hanau wurde im Jahre 1875 gegründet, er fördert seit dieser Zeit das Turnen in seiner Vielgestaltigkeit und ist seit 29.
Oktober 1996 eingetragener Verein.
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
Turngau Offenbach-Hanau e.V. im Hessischen Turnverband e.V..
Er hat seinen Sitz in Offenbach/Main und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes in Offenbach eingetragen
§2
Zugehörigkeit zum Hessischen Turnverband e.V.
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. gehört dem Hessischen Turnverband e.V. (HTV) an und vertritt die Ziele dieses Verbandes in Form einer
selbständigen Untergliederung.
Die Beziehungen des Turngaus Offenbach-Hanau e.V. zum HTV sind in der Satzung des Verbandes geregelt. Die Verbandssatzung ist dieser
Satzung übergeordnet.
§3
Zweck und Aufgaben
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. ist der Zusammenschluss der Turnvereine und Turnabteilungen von Vereinen im Bereich des Turngaues,
die diese Satzung anerkennen.
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. ist als selbständige Untergliederung des HTV verpflichtet, Turnen in seiner Vielfalt zu fördern und befugt, die
gemeinschaftlichen, das Turnen betreffenden Interessen seiner Mitgliedsvereine wahrzunehmen.
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. betätigt sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des HTV im Sinne der Aufgaben und Ziele des
Deutschen Turner-Bundes (DTB). Er beachtet die Richtlinien des HTV und wahrt dessen Belange.
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. und seine Mitglieder beteiligen sich an Maßnahmen und Veranstaltungen des HTV und des DTB zur
Förderung von deren Zielen.
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. ist Verband für Freizeit- und Gesundheitssport, Breitensport und Leistungssport. Er fördert das Turnen als
vielseitige Leibesübung unter Einbeziehung musisch-kultureller Elemente als ein Mittel zur Persönlichkeitsbildung für alle Altersgruppen beider
Geschlechter, insbesondere für die Kinder und für die Jugend. In seinen Fachbereichen (§ 12) fördert und betreut er sportartspezifischen
Breiten- und Leistungssport und betrachtet es als besondere Aufgabe, Talente zu fördern
Zur Erreichung dieser vorgenannten Ziele verfolgt der Turngau Offenbach-Hanau e.V. als wesentliche Aufgabe die Ausbildung sowie die Fortund Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diese für die Erfüllung ihrer verschiedenartigen Aufgaben in den Vereinen zu
befähigen und dabei zu unterstützen.
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Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. regt zu sinnvoller Freizeitgestaltung und zu vielseitigem geselligem Leben sowie zur Vermittlung
gemeinschaftsbildender Erlebnisse bei turnerischen Veranstaltungen aller Art an.
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. fordert von seinen Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte und ihren Einsatz für die Sicherung
einer intakten Umwelt. Er übt parteipolitische Neutralität, religiöse und weltanschauliche Toleranz und bekennt sich zum freiheitlichen Staat
demokratischer Ordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
§4
Gemeinnützigkeit
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung
Der Turngau Offenbach-Hanau e.V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Turngau Offenbach-Hanau e.V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke und Ziele verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Verbandes. Sie haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verbandsvermögen.
Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Verbandszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§5
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§6
Wahlen und Versammlungen
Soweit nach dieser Satzung gewählt wird und Versammlungen (Sitzungen)abgehalten werden, gelten folgende Bestimmungen, es sei denn, die
Satzung selbst sieht in Einzelfällen etwas anderes vor:
a) Jedes ordnungsgemäß einberufene Gremium ist beschlußfähig.
b) Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Abstimmungsberechtigten, bei Stimmengleichheit gilt der
Antrag als abgelehnt.
c) Jede Abstimmung ist offen. Eine geheime Abstimmung findet nur statt, wenn die entsprechende Versammlung dies auf Antrag mit einfacher
Mehrheit beschließt.
d) Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er in seiner Person mehrere Stimmrechtsfunktionen vereinigt, die nicht übertragbar
sind.
e) Es können nur Mitglieder von Mitgliedsvereinen gewählt werden.
f) Jedes Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist stimmberechtigt.
g) Jedes Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist wählbar.
h) Jedes Gremium ist berechtigt, sich eine eigenen Geschäftsordnung zu geben.
i) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
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j)
Die in dieser Satzung mit gerader Endziffer genannten Funktionen werden in den Jahren mit gerader Endzahl gewählt, die mit ungerader
Endziffern in den Jahren mit ungerader Endzahl.
k) Jedes Gremium wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in);soweit der/die Vorsitzende nicht bereits anderweit
bestimmt ist.
l) Versammlungen (Sitzungen) werden jeweils von der/dem entsprechenden Vorsitzenden, bei deren Verhinderung von einem(r)
stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag (Poststempel ist
entscheidend), einberufen.
m) Sollte eine der in dieser Satzung vorgesehenen Funktionen (Ämter) nicht besetzt werden, kann diese Funktion (dieses Amt) durch eine vom
Vorstand zu bestimmende Person besetzt werden, die durch die nächste zuständige Versammlung bis zum Ende der regulären Amtszeit zu
bestätigen ist.
Über den Verlauf einer Versammlung (Sitzung) ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu
unterschreiben und in der nächsten Versammlung dem Gremium vorzulegen und zu genehmigen ist.
B.
MITGLIEDSCHAFT
§7
Mitgliedschaft
Mitglieder des Turngau Offenbach-Hanau e.V. sind Turn- und Sportvereine. Mitglied des Turngau Offenbach-Hanau e.V. wird ein Verein oder eine
Abteilung mit der Aufnahme in den Landessportbund Hessen e.V. unter gleichzeitigem Erwerb der Mitgliedschaft im HTV und im Deutschen
Turnerbund und schriftlicher Beitrittserklärung zum Turngau Offenbach-Hanau e.V..
Die Mitglieder haben Rechte und Pflichten, die sich aus den Satzungen und Ordnungen des HTV und des DTB ergeben, das Verfahren über
Aufnahme, Ausscheiden, Austritt und Ausschluss richtet sich nach der Satzung des HTV.
§8
Mitgliedsbeitrag
Der Turngau erhebt keine eigenen Beiträge.
§9
Die Turnerjugend Offenbach-Hanau
Die Turnerjugend Offenbach-Hanau ist die Gemeinschaft aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 27.
Lebensjahr im Turngau Offenbach-Hanau e.V. einschließlich ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter und somit die Jugendorganisation des
Turngau Offenbach-Hanau e.V.. Sie gehört der Hessischen Turnjugend im HTV an.
Sie gibt sich durch ihre Vollversammlung eine Jugendordnung, die nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen darf. Die Prüfung obliegt dem
Vorstand, die Feststellung hierzu trifft der Gauturntag.
Die Turnerjugend Offenbach-Hanau führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Turngau Offenbach-Hanau
e.V. Sie verfügt über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
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Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Turnerjugend im Turngau Offenbach-Hanau e.V.
Die Turnerjugend ist berechtigt, das Alter der Stimmberechtigten für Belange, die die Ordnung der Turnerjugend betreffen, abweichend von
dieser Satzung zu regeln, soweit dies vom Gauturntag bestätigt wird.
C.
GAUORGANE
§10
Organe des Turngaues
Die Organe des Turngaues sind:
a) der Gauturntag
b) die Fachbereichstagungen
c) die Vollversammlung der Turnerjugend
d) der Gauvorstand
e) der Vorstand der Turnerjugend
f) der Jugendausschuss
g) der Gauturnrat
h)
§ 11
Gauturntag
Der Gauturntag ist das oberste Organ des Turngau Offenbach-Hanau e.V.
Ihm gehören stimmberechtigt an:
die stimmberechtigten Delegierten der Vereine (ein Delegierter je angefangene 250 gemeldeter Mitglieder)
− die Mitglieder des Gauturnrates,
− zehn gewählte Abgeordnete der Turnerjugend,
− die Ehrenmitglieder des Turngaues.
Der Gauturntag tritt einmal im Jahr zusammen.
Die Einberufung eines jeden Gauturntages muß mindestens einen Monat vor der Versammlung durch Bekanntmachung in dem amtlichen Organ
des HTV und/oder durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen.
Außerordentliche Gauturntage kann der Gauvorstand in begründeten Fällen einberufen. Er ist verpflichtet, wenn ein Viertel der Mitglieder dies
unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
Die Aufgaben des Gauturntages sind:
a) Genehmigung der Berichte des Gauvorstandes,
b) Genehmigung des Kassenberichtes,
c) Genehmigung des Haushaltsplanes,
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d) Genehmigung des Jahresarbeitsplans
e) Entlastung des Vorstandes,
f) Wahlen gemäß dieser Satzung, soweit nicht einem anderen Gremium zugewiesen,
g) Bestätigungen gemäß dieser Satzung, soweit nicht einem anderen Gremium zugewiesen,
h) Beschlußfassung über vorliegende Anträge,
i) Wahl der Abgeordneten zum Landesturntag,
j) Vornahme besonderer Ehrungen.
Anträge zum Gauturntag können jedes Mitglied, Gauorgan und Ausschuß stellen.
Sie müssen schriftlich begründet sein und spätestens zwei Wochen vor dem Gauturntag bei der/dem Vorsitzenden oder der Geschäftsstelle
des Turngaues Offenbach-Hanau e.V. eingehen. Später eingegangene Anträge und in der Versammlung gestellte Anträge dürfen nur behandelt
werden, wenn mit Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten beschlossen wird, daß sie in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen.
Die Abgeordneten und deren Vertreter zum Landesturntag sollen aus Mitgliedern des Gauturnrates und aus Vereinsvertretern bestehen.
§ 12
Fachbereichstagungen
Die Fachbereichstagungen werden getrennt je Fachbereich durchgeführt. Fachbereiche im Sinne dieser Satzung sind
Fachbereich Gerätturnen
Fachbereich Gymnastik
Fachbereich Leichtathletik
Fachbereich Orientierungslauf
Fachbereich Rhönrad
Fachbereich Spiele
Fachbereich Trampolinturnen
Fachbereich Wandern
Fachbereich Musikwesen
Fachbereich Ältere und Senioren
Fachbereich Freizeit- und Gesundheitssport
Für Angebote und Aufgaben, die keinem der vorgenannten Bereiche zuzuordnen sind, kann der Vorstand weitere Fachbereiche bilden.
Aufgaben der Fachbereichstagungen sind insbesondere:
a) Genehmigung der Berichte der Fachbereichsleiter(innen)
b) Vorbereitung des Jahresarbeitsplanes,
c) Wahlen der jeweiligen Fachbereichsleiter, die Amtszeit beträgt 1 Jahr
d) Einsetzung von Beauftragten innerhalb des Fachbereichs, die Amtszeit beträgt 1 Jahr
Beauftragte werden in die Fachbereiche gewählt und mit fachbezogenenen Aufgaben betraut. Sie vertreten den Turngau ggf. auch in den
Gremien des HTV. Das nähere regeln Fachbereichsordnungen, die vom Gauvorstand beschlossen werden.
Ihnen gehören stimmberechtigt an:
die Delegierten der Vereine, nicht mehr als 5 Stimmberechtigte je Verein.
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- die Vorsitzenden des Fachausschusses als Vertreter des Gauvorstandes
- die jeweiligen Fachbereichsleiter
Die Fachbereichstagungen treten mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Einberufung der jeweiligen Fachbereichstagungen erfolgt durch einen der Vorsitzenden des Fachausschusses gemeinsam mit dem
jeweiligen Fachbereichsleiter und muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung durch Bekanntmachung in dem amtlichen Organ des
HTV und/oder schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen.
§ 13
Vollversammlung der Turnerjugend
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Turnerjugend im Turngau Offenbach-Hanau e.V.
Die Turnerjugend ist berechtigt, das Alter der Stimmberechtigten für Belange, die die Ordnung der Turnerjugend betreffen, abweichend von
dieser Satzung zu regeln, soweit dies vom Gauturntag bestätigt wird.
§ 14
Gauvorstand
Dem Vorstand gehören an:
14.1 Vorsitzende(r)
14.2 stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
14.3 stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
14.4 Vorstandsmitglied für Finanzen
14.5 Vorsitzende(r) der Fachausschusses
14.6 Vorsitzende(r) der Fachausschusses
14.7 Vorsitzende(r) der Fachausschusses
14.8 Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit
14.9 Vorstandsmitglied für Organisation und Koordination
14.10 Vorsitzende(r) der Turnerjugend oder Stellvertreter(in)
14.11 Vorsitzende(r) der Turnerjugend oder Stellvertreter(in)
Auf Beschluss des Gauturntages können für die Vorstandspositionen 14.5 bis 14.9 auch zwei Personen gewählt werden die sich die Aufgaben
teilen und beide stimmberechtigt dem Gauvorstand angehören.
Im Falle des Ausscheidens eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder übernehmen die übrigen Vorstandsmitglieder dessen/deren Rechte und
Pflichten bis zur Neuwahl durch den nächsten Gauturntag nach Maßgabe eines dann zu treffenden Vorstandsbeschlusses. § 6 m dieser
Satzung ist nur anzuwenden auf die Funktionen 14.5 bis 14.11.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die unter 14.1 bis 14.4 genannten Mitglieder des Vorstandes.
Die vorgenannten Mitglieder vertreten den Turngau Offenbach-Hanau e.V. gerichtlich und außergerichtlich, dazu genügt die Mitwirkung von zwei
der vorgenannten Mitglieder.
Dem Vorstand obliegt die Überwachung der Geschäftsführung und der Vermögensverwaltung des Vereins in Übereinstimmung mit der Satzung
und den Beschlüssen des Gauturntages. Er entscheidet über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Angelegenheiten.
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Die Sitzungen des Vorstandes sollen mindestens viermal im Jahr stattfinden. Auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes ist eine Sitzung des
Vorstandes einzuberufen. Der Vorstand ist nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der unter Nr. 14.1 bis 14.11 genannten
Funktionsträger anwesend sind.
Mit einer Zweidrittelmehrheit kann der Vorstand Ordnungen beschließen
Die Mitglieder des Gauvorstandes müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Ausnahme der unter 14.10 und 14.11 Genannten
§ 15
Vorstand der Turnerjugend
Dem Vorstand der Turnerjugend obliegt die Führung und Verantwortung sowie die Vertretung der Turnerjugend der Mitgliedsvereine.
Dem Vorstand der Turnerjugend gehören die in der Jugendordnung festgelegten Mitglieder an. Die beiden Vorsitzenden der Turnerjugend
vertreten die Turnerjugend im Gauvorstand und können sich dort von dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden der Turnerjugend vertreten lassen.
§ 16
Jugendausschuss
Der Jugendausschuss der Turnerjugend Offenbach-Hanau ist das führende Organ der Turnerjugend zwischen den Vollversammlungen.
Den Jugendausschuss bilden:
- der Vorstand der Turnerjugend Offenbach-Hanau,
- die Mitglieder der Bereiche.
Der Jugendausschuss tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
§ 17
Gauturnrat
Den Gauturnrat bilden die Mitglieder des Gauvorstandes, des Vorstandes der Turnerjugend und die Fachbereichsleiter.
Der/die Gauvorsitzende ist zugleich Vorsitzende(r) des Gauturnrates.
Die Aufgaben des Gauturnrates sind:
a) die Aufstellung eines Jahresarbeitsplanes,
b) b) die Vorbereitung und Mitgestaltung der Veranstaltungen des Turngaues,
c) sonstige Empfehlungen und Richtlinien auszuarbeiten, die überwiegend der technischen Förderung von Turnen uns Sport dienen,
d) die Koordination fachgebietsübergreifender Interessen und aufgaben.
D. WEITERE GREMIEM
§ 18
Fachausschuss
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Aufgabe des Fachausschusses ist die Konzeption und Vorbereitung der sich aus der Satzung ergebenden Aufgaben des Turngaues,
insbesondere die Vorbereitung von Turnfesten, Meisterschaften, Wettkämpfen und Lehrgängen im Breiten- und Freizeitsport
Der Fachausschuss setzt sich zusammen aus
- den Vorsitzenden des Fachausschusses sowie
- den Fachbereichsleitern
§ 19
Ausschüsse
Zur Erledigung der fachlichen Aufgaben des Turngaues werden Fachbereiche (gem. § 12) gebildet.
Die Aufgaben der Fachbereiche und ihrer Mitglieder regeln sich im Grundsatz nach den Fachgebietsordnungen des Deutschen Turner-Bundes.
Die Zusammensetzung der Fachbereiche regelt die Allgemeine Geschäftsordnung und Fachbereichsordnung des Turngaus Offenbach-Hanau.
§ 20
Weitere Ausschüsse
Zur Erledigung überfachlicher Aufgaben des Turngaus können folgende Ausschüsse gebildet werden:
Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
Ausschuss Finanzen
Ausschuss Organisation Koordination
Turnhistorischer Ausschuss
Der Vorstand ist berechtigt, zur Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Rahmen seiner Aufgabenstellung weitere Ausschüsse zu bilden.
Über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des für das jeweilige Ressort zuständigen
Vorstandsmitgliedes
Die Ausschüsse realisieren– dem jeweiligen Ressort entsprechend – Projekte und Maßnahmen und unterstützen den Vorstand bei der Führung
der Geschäfte
§ 21
Gauältestenrat
Der Gauältestenrat besteht aus drei Mitgliedern und einer ersten und zweiten Ersatzperson, die vom Gauturntag für vier Jahre gewählt werden.
Die Mitglieder dürfen nicht dem Vorstand oder den Ausschüssen angehören. Im Bedarfsfall wählen die drei Mitglieder aus ihrer Mitte einen
Vorsitzenden. Die Ersatzmitglieder rücken im Verhinderungsfalle nach.
Der Gauältestenrat schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen des Turngaues und/oder deren Mitgliedern.
Er ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder vollzählig anwesend sind. Die Entscheidungen sind endgültig.
§ 22
Kassenprüfer
Die Kasse ist von zwei Kassenprüfern zu prüfen.
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Der Gauturntag wählt auf die Dauer von zwei Jahren jährlich einen Kassenprüfer, der zugleich für ein drittes Jahr Ersatzkassenprüfer ist. Die
Ersatzkassenprüfer werden zuständig, sobald ein ordentlicher Prüfer ausfällt oder verhindert ist.
Wiederwahl ist nicht zulässig. Die Kassenprüfer dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr bis zum 31.03.
des Folgejahres nach Ablauf des Geschäftsjahres Buchführungen und Kasse stichprobenartig zu überprüfen und dem Gauturntag darüber
Bericht zu erstatten.
§ 23
Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung können nur auf schriftlichen Antrag durch einen Gauturntag mit Zweidrittelstimmenmehrheit der im Zeitpunkt der
Abstimmung anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn der Antrag auf Satzungsänderung schriftlich der Einladung beigefügt und in der
Tagesordnung aufgenommen ist. Ein später eingegangener Antrag darf nicht behandelt werden.
§ 24
Auflösung
Die Auflösung des Turngau Offenbach-Hanau e.V. kann nur ein eigens zu diesem Zweck einberufener außerordentlicher Gauturntag mit einer
Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten beschließen
Im Falle der Auflösung bleibt der Vorstand als Liquidator im Amt, sofern nicht andere Personen als Liquidatoren gewählt werden.
Bei Auflösung des Turngaues oder bei Wegfall seines gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Turngaues an den HTV, der es
ausschließlich zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben zur Förderung des Turnens zu verwenden hat.
§ 25
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Satzung ergebenden Rechte und Pflichten ist Offenbach/Main.
Der Gauvorstand wird ermächtigt, an der Satzung redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern sie den sachlichen Inhalt nicht ändern oder
verfälschen und bei der Vereinsregisteranmeldung vom Vereinsregister gefordert werden.
Die Satzung ist gültig geworden mit Beschlussfassung in der Gründungsversammlung vom 20. Januar 1996, geändert durch den Gauturntag in
Maintal-Bischofsheim am 26. April 2003.
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Eingetragen ins Vereinsregister Offenbach 5 VR 1697
Ordnungen des Turngaues:
Ordnung der Turnerjugend Offenbach-Hanau
Allgemeine Geschäftsordnung
Finanzordnung
Fachbereichsordnung
Ehrungsordnung
Ordnung des Ältestenrates
Allgemeine Wettkampfbestimmungen
Datenschutzordndung
Ordnung über Spenden- und Zuwendungsvereinahmung
Aufgabenverteilung im Vorstand