Botschaft der Republik Aserbaidschan

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Botschaft der Republik Aserbaidschan
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Berlin, 17.08.2014
Erklärung der Botschaft der Republik von Aserbaidschan in Deutschland zur Verurteilung der
Eheleute Leyla und Arif Yunus
In den Medien gab es Berichte, die versuchten, die Verurteilung der aserbaidschanischen
Staatsangehörigen Leyla Yunus und Arif Yunus durch das zuständige Gericht zu politisieren und die
Urteile als „politisch motiviert“ darzustellen.
Die Botschaft der Republik von Aserbaidschan weist diese Vorwürfe ausdrücklich zurück und weist
auf Folgendes hin:
Das erstinstanzliche Gericht der Republik Aserbaidschan hat am 13.08.2015 Leyla Yunus und Arif
Yunus wegen Betrugs und wegen Steuerhinterziehung zu jeweils 8,5 und 7 Jahre Freiheitsstrafe
verurteilt. Das Gerichtsverfahren war öffentlich und wurde in Übereinstimmung mit der
Gesetzgebung Aserbaidschans durchgeführt. Vertreter ausländischer diplomatischer Missionen
und internationaler Organisationen konnten das Verfahren im Gerichtssaal frei verfolgen.
Kein Mensch wird in Aserbaidschan infolge seiner politischen oder beruflichen Tätigkeit inhaftiert.
Die verurteilten Eheleute Yunus haben dieselben Rechte und Freiheiten wie jeder andere Bürger
Aserbaidschans. Allein die Tätigkeit als Menschenrechtsaktivist oder aber auch ein jeder sonstige
Status gewährt Personen, so wie in allen demokratischen Ländern auch, keine Immunität
gegenüber dem nationalen Recht. Verbrechen werden in Aserbaidschan, sowie in jedem
Rechtsstaat, strafprozessual verfolgt. Die Verurteilten haben nun das Recht, Berufung gegen das
Urteil einzulegen.
In den letzten zwei Jahrzehnten der Unabhängigkeit arbeitet Aserbaidschan an dem Auf- und
Ausbau demokratischer Einrichtungen und an der stetigen Fortentwicklung des unabhängigen
Justizsystems. Die aserbaidschanischen Behörden finden die Einmischung in die Tätigkeiten ihrer
öffentlichen Institutionen durch die oben genannten Versuche politischer Einflussnahme
unzulässig. Wir fordern die betreffenden Personen auf, die Unabhängigkeit des
aserbaidschanischen Justizsystems anzuerkennen und die Versuche, die Gerichtsurteile in
Aserbaidschan zu politisieren, zu unterlassen.
Pressekontakt:
Pressestelle der Botschaft der Republik Aserbaidschan
Tel: 030 219 16 14 52
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