Änderung der Vorschriften für Großunfälle
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Änderung der Vorschriften für Großunfälle
Rahmenvorschrift Großunfälle Die für die Rettungs- und Krankentransportdienste besonders relevante Problematik des Großunfalls ist in jenem Teil der „Vorschrift für den Katastrophenhilfsdienst“ beschrieben, der als „Rahmenvorschrift Großunfälle“ am 16. März 2000 von der Präsidentenkonferenz des ÖRK beschlossen wurde (Änderungen beschlossen am 31. Mai 2002 und am 24. September 2004 und in seinen wesentlichsten Bestimmungen jedem im Rettungs- und Krankentransportdienst tätigen Angehörigen des Roten Kreuzes, wenn möglich auch österreichweit den Angehörigen anderer Rettungsdienste, zur Kenntnis zu bringen ist (http://vorschriften.roteskreuz.at). auch die richtigen Erstmaßnahmen (Entsendung von definierten Sofort-/Schnelleinsatzgruppen, Wahl der Einsatzmittel) sowie Folgemaßnahmen (weitere Alarmierung, Entsendung von Sondermannschaften und/oder Spezialeinheiten) zu veranlassen hat. Dies wird durch die aufliegenden Alarmpläne unterstützt. Ein Großunfall liegt vor, wenn anzunehmen ist, dass das Ereignis mit den örtlichen personellen und materiellen Kräften und Mitteln nicht bewältigt werden kann, aber keine erklärte Katastrophensituation vorliegt. Bei einem Großunfall sind die Einsatzmittel gemäß der geltenden Rahmenvorschrift für den Rettungs- und Krankentransportdienst und sonstige Spezialeinheiten und Zusatzausrüstungen gemäß dieser Vorschrift einzusetzen. Durchführungsbestimmungen In dieser Phase kommt vor allem der Leitstelle eine hohe Verantwortung zu, zumal sie nicht nur eine exakte Beurteilung der Lage (bei oft mangelhaften Angaben) vorzunehmen, sondern Die „Rahmenvorschrift Großunfälle“ beschreibt so einfach wie möglich die Elemente einer sanitätsdienstlichen Einrichtung mit dem Ziel, österreichweit einheitliche und verbindliche Vorgaben bezüglich der Organisation, des Personals und des benötigten Materials zu erstellen. Die von den Landesverbänden zu erlassenden Durchführungsbestimmungen nehmen hingegen Bezug auf organisatorische, personelle und materielle Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern und Bezirken. Die „Rahmenvorschrift Großunfälle“ ist in neun Teile gegliedert. Teil 1: Einstufung und Alarmierung Teil 2: Organisation im Schadensraum Teil 3: Organisation der Sanitätshilfsstelle Teil 4: Führungsstruktur und Aufgabenbereiche Teil 5: Aufbau der Sanitätshilfsstelle Teil 6: Patientenleitsystem Notizen Rahmenvorschrift Großunfälle 67 Teil 7: Kennzeichnung und Wegweisung Teil 8: Material und Ausrüstung Teil 9: Kommunikation im Einsatzraum 68 Rahmenvorschrift Großunfälle Teil 1 Einstufung und Alarmierung Nach dem Eingang einer Meldung sind unverzüglich p eine Lagefeststellung und Beurteilung durchzuführen sowie p Erstmaßnahmen und p Folgemaßnahmen zu treffen. Beim Einsatzauftrag ist auf die zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel Rücksicht zu nehmen. Bei unzureichenden Einsatzkräften und Mitteln ist ohne Aufschub die Alarmierung weiterer Einsatzkräfte zu veranlassen. Zur Erreichung der vorstehenden Ziele sind die Landesverbände verpflichtet, entsprechende Alarmpläne zu erstellen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Beurteilung der Lage Situation vor Ort p Art und Umfang der Schäden p Zahl der Betroffenen p Gelände p Wetter p Tages- und Jahreszeit p Verhalten der Bevölkerung p Weitere Schäden im Schadensgebiet p Eventuell Lageänderung Notizen www.lehrbeauftragte.at Eigene Lage Einsatzstärke Ausbildungsstand Ausrüstung Verfügbarkeit p p p p Alarmplan Der Alarmplan ist neben den Einsatzplänen der Dienst-/Leitstellen eine der Grundlagen der Mobilisierung rascher und organisierter Hilfe. Er ist ständig auf dem letzten Stand zu halten und für alle deutlich sichtbar im Journalraum anzubringen. Der Alarmplan regelt Alarmierungs- u. Einsatzmaßnahmen, indem er angibt, p wer sofort zu verständigen ist, p was sofort zu veranlassen ist. In Alarmlisten sind Ärzte, Sondermannschaften, Sanitätskräfte, Krankenhäuser, Nachbardienststellen, verfügbare Materialien, usw. anzuführen. Einsatzpläne In den Einsatzplänen werden konkrete Hinweise zur Einsatzbewältigung gegeben, etwa Maßnahmen bei einem Brand im örtlichen Krankenhaus, bei einer Explosion in einer Chemiefabrik, usw. Teil 2 Organisation im Schadensraum Schadensraum Unter dem Schadensraum versteht man das Gebiet innerhalb der inneren Absperrung. Er glie- zuteil wird und die „Katastrophe“ nicht vom Ort des Geschehens in die umliegenden Spitäler verlagert wird. Die SanHiSt besteht aus p Triageraum, p Behandlungsraum, p Transportraum, p Sammelstellen für Unverletzte und Tote (außerhalb der SanHiSt platziert), p Material- und Meldestelle p Betreuungsstelle. Mobile Leitstelle Eine mobile Leitstelle (MLS) ist möglichst frühzeitig und innerhalb des Schadensraumes einzurichten; sie ist für die Kommunikation auf mehreren Ebenen zuständig. Einsatzleitung Die Errichtung einer Einsatzleitung Schadensraum (EL) ist notwendig. Informationsstelle Schadensplatz Die unmittelbar durch das Ereignis betroffene Fläche nennt man Schadensplatz. Bei länger dauernden Einsätzen ist die Errichtung einer Informationsstelle (i) notwendig, um Angehörige, Behördenvertreter und Presseleute mit entsprechenden Informationen zu versorgen und zu betreuen. Dadurch soll auch dem Verbreiten von Gerüchten und von Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vorgebeugt werden. Sanitätshilfsstelle Der gesamte sanitätsdienstliche Raum heißt Sanitätshilfsstelle (SanHiSt). Sie ist das Kernelement der Organisation im Schadensraum und soll in Verbindung mit anderen Maßnahmen garantieren, dass bei einem Massenanfall von Verletzten diesen örtlich und zeitlich früh entsprechende Hilfe Sicherheitseinrichtungen Sicherheitseinrichtungen im Schadensraum dienen in erster Linie dem reibungslosen Ablauf der sanitätsdienstlichen Maßnahmen und sollen im Einvernehmen mit anderen Einsatzkräften (Gendarmerie, Polizei, Feuerwehr) hergestellt werden. Notizen 69 Rahmenvorschrift Großunfälle dert sich in den Schadensplatz (-plätze) und in Räume für die Sanitätshilfsstelle, für die mobile Leitstelle, für die Einsatzleitung Schadensraum und für die Informationsstelle. p Äußere Absperrung: großräumige Umleitung Rahmenvorschrift Großunfälle 70 des Verkehrs p Innere Absperrung: möglichst dichte Absperrung, um Schaulustige fern zu halten und in Panik geratene Personen zurückzuhalten p Sicherheitsring: Absperrung um den Schadensplatz, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte bzw. Unverletzter auszuschließen p Pforte: Damit Einsatzfahrzeuge möglichst koordiniert zu- und abfahren können (Einbahnsystem) und keine Fremdfahrzeuge unkontrolliert in den Schadensraum gelangen, soll es im inneren Absperrring nur eine Einund Ausfahrtmöglichkeit geben. Teil 3 Organisation der SanHiSt p Ggf. Änderungen der Behandlungs- oder Transportpriorität (Behandlungsstellen) Dabei gibt es folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Priorität der Bergung: p Gekennzeichnet (dringende Bergung) p Ungekennzeichnet (niedere Priorität) Priorität der Behandlung: p I Sofortbehandlung (lebensrettende Eingriffe, im Regelfall ca. 20 % der Verletzten/Erkrankten) p II dringende Behandlung (Herstellung der Transportfähigkeit wegen dringend notwendiger weiterer Behandlung, ca. 20 %) p III spätere (ambulante) Behandlung (leicht verletzte/erkrankte Personen, ca. 40 %) p IV betreuende (abwartende) Behandlung (Abtransport aus medizinischen Gründen einstweilen zurückgestellt, ca. 20 %) Triage Ziel der Triage (Einteilung der Verletzten nach der Schwere der Verletzungen), die vom Arzt besonderes Können und Erfahrung fordert, ist, mit den zur Verfügung stehenden, meist beschränkten Mitteln möglichst viele Verletzte mit Überlebenschance zu behandeln oder durch Herstellen der Transportfähigkeit der zweckmäßigen Behandlung zuzuführen. Im Rahmen der SanHiSt werden zumindest 3 Triageentscheidungen getroffen – diese Entscheidungen fallen jeweils in unterschiedlichen Bereichen der SanHiSt: p Priorität der Bergung (Bergetriage) p Priorität der Behandlung (Triagestellen) p Priorität des Transportes (Behandlungsstellen) Notizen www.lehrbeauftragte.at Priorität des Transportes: p A rascher Transport (hohe Priorität) p B späterer Transport (niedrige Priorität) Der Triageraum Je nach Bedarf, örtlichen Verhältnissen und Angebot an Ärzten werden eine oder mehrere Triagestellen möglichst nahe beim Schadensplatz, aber außerhalb des Gefahrenbereiches gebildet. Diese Stellen dienen im Regelfall auch als Verletztenablage. Jede Triagestelle verfügt über einen Triagearzt. Spätestens bei der Ankunft in der Triagestelle wird am Patienten eine Leittasche des Patientenleitsystems (PLS) befestigt. Die hier getroffene Tria- Der Behandlungsraum geentscheidung dient der Festlegung der Priorität der Behandlung und ist innerhalb kürzester Zeit durchzuführen. Als Regel gilt: für liegende Patienten max. 3 Minuten, für stehende oder sitzende Patienten max. 1 Minute. Die Bergetriage ist die mögliche Tätigkeit einer mobilen Gruppe, in der Regel bestehend aus Notarzt, Sanitäter und eventuell Funker, die am Schadensplatz den Bergungs- und Rettungsmannschaften Hinweise geben, bei welchen Patienten Bergungspriorität besteht. Diese werden mit Patientenleittaschen versehen, die gut sichtbar angebracht werden müssen. In der Sammelstelle für Unverletzte sind nach durchgeführter Triage und Registrierung unverletzte Personen unterzubringen und zu betreuen. Notizen 71 Rahmenvorschrift Großunfälle Der Behandlungsraum wird unterteilt in: p Behandlungsstelle I „Sofortbehandlung“ (Leitfarbe Rot): sofortige Behandlung nötig, Noteingriffe wegen akuter Lebensbedrohung (z. B. Atemstörungen durch Verletzung oder Verlegung der Atemwege, schwerer Schock) p Behandlungsstelle II „Dringende Behandlung“ (Leitfarbe Gelb): Behandlung und Herstellung der Transportfähigkeit von schwer verletzten/ erkrankten Personen, bei denen eine weitere Behandlung im Krankenhaus dringend notwendig ist (z. B. SHT, große Gefäßverletzungen, innere Verletzungen, Wirbelsäulenverletzungen) p Behandlungsstelle lll „Spätere (ambulante) Behandlung“ (Leitfarbe Grün): Leichtverletzte/ Erkrankte, die einer einfachen medizinischen Behandlung bzw. bedarfsorientierten psychosozialen Betreuung bedürfen (z. B. kleine Wunden, einfache Knochenbrüche, Prellungen) p Behandlungsstelle lV „Betreuende (abwartende) Behandlung“ (Leitfarbe Blau): Schwerstverletzte Patienten (geringe Überlebenschancen), ihr Abtransport wird aus medizinischen Gründen zwischenzeitlich zurückgestellt, nach Freiwerden der Ressourcen rücken diese Patienten in die entsprechenden Behandlungsstellen nach (z. B. Kreislaufstillstand, offene Körperhöhlenverletzungen, Polytrauma) Rahmenvorschrift Großunfälle 72 In der Sammelstelle für Tote sind Verstorbene nach ärztlicher Feststellung des eingetretenen Todes und nach der Registrierung bis zum Abtransport durch ein Bestattungsunternehmen zu sammeln. Die Betreuungsstelle dient zur umfassenden psychosozialen Betreuung und ist für zwei Bereiche zuständig: p für die Krisenintervention (KIT): KIT – Mitarbeiter agieren in der SanHiSt schwerpunktmäßig im Raum der Behandlungsstelle „Unverletzte“ und Sammelstelle „Tote“ (Betreuung von Angehörigen) p für die Unterstützung der eigenen Mitarbeiter bei der Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen (SvE). Der Transportraum Der Transportraum besteht aus einer Verladestelle für Patienten, einem Kfz-Sammelplatz und einem Hubschrauberlandeplatz. An der Verladestelle werden die Patienten zum Abtransport übergeben. Die Verladestelle soll möglichst nahe beim Ausgang der Behandlungsstelle II „Dringende Behandlung“ liegen. Der Kfz-Sammelplatz ist ein organisierter Sammelplatz für bodengebundene Transportmittel. Die Zu- und Abfahrtswege sind möglichst im Rahmen eines Einbahnsystems festzulegen. Der Hubschrauberlandeplatz ist in ausreichender Distanz zu anderen Einrichtungen unter Beachtung der Anforderungen an einen Hubschrauberlandeplatz anzulegen. Notizen www.lehrbeauftragte.at Zur Registrierung von SanHiSt-Personal sowie Material und für die anschließende Funktionszuweisung ist eine mit einem „M“ deutlich zu kennzeichnende Material- und Meldestelle einzurichten. Hier haben sich alle eintreffenden Einheiten zu melden. Teil 4 Führungsstruktur, Aufgabenbereiche Um die einwandfreie Funktion der SanHiSt zu gewährleisten, sind alle Positionen ausreichend mit geschultem Personal und Material auszustatten. Sämtliche Leiter und sonstige Funktionsträger sind für die Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich. Die Aufgaben der einzelnen Leiter regelt die „Rahmenvorschrift Großunfälle“. Bei besonderen Anlässen und Erschwernissen können die in der Katastrophenvorschrift definierten Katastrophenhilfseinheiten sowie Kriseninterventionsteams zum Einsatz kommen. Aufgabe der ersten am Schadensplatz eintreffenden RK-Mannschaft: Der Leiter der SanHiSt ist der erste eintreffende Sanitäter (vorläufiger Leiter). Er erörtert mit Sanitäter 2 und Notarzt 1 die Situation, legt die Lage der SanHiSt fest, nimmt eventuell Kontakt mit der Feuerwehr und Exekutive auf und teilt vorhandenes Personal ein. Teil 6 Patientenleitsystem (PLS) Die SanHiSt ist in ihren wesentlichen Bestandteilen in einer möglichst frühen Phase und mit höchster Priorität aufzubauen. Zur Kennzeichnung der Patienten zwecks Erfassung und Leitung sind nur die vom Bundeskanzleramt für ganz Österreich eingeführten Patientenleittaschen zu verwenden. Das Patientenleitsystem wird in den nächsten Jahren Veränderungen im Rahmen der internationalen Vereinheitlichung erfahren – entsprechende Informationen werden bekanntgegeben (Stand September 2004) Da der Aufbau auf Knopfdruck funktionieren muss, ist es unerlässlich, für jedes Element der SanHiSt Checklisten vorzubereiten und diese griffbereit zu haben. Checklisten Die Organisation für den Aufbau einer SanHiSt und das Anlegen von Checklisten werden in den Durchführungsbestimmungen der Landesverbände geregelt. Die Patienten, die sofort zu bergen sind, werden bei der Bergetriage mit einer Patientenleittasche gekennzeichnet. Die restlichen Patienten sind in der Triagestelle mit einer solchen zu versehen. Ein korrekter Aufbau einer SanHiSt sollte zu folgendem Ablauf bzw. Patientenweg führen: 1. Bergung (ev. nach Bergetriage) 2. Transport zu einer Triagestelle 3. Kennzeichnen des Patienten mit einer Patientenleittasche 4. Triage (Feststellung der Behandlungspriorität) 5. Transport zur bezeichneten Behandlungsstelle 6. Behandlung und Herstellen der Transportfähigkeit 7. Triage für Transportpriorität 8. Abtransport Ziel des PLS ist die einfache und rasche Patientenkennzeichnung bei einem Massenanfall von Patienten; auf der Patientenleittasche können p Grobdiagnosen, p Triage-Anforderungen, p allfällige weitere medizinische Aufträge sowie p das Zielspital vermerkt werden. Dank des PLS können der mit dem Transport beauftragte Rettungsdienst (Funkrufnummer) und das Zielspital ohne Zeitverlust registriert werden. Sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, können in Form eines beigefügten Protokolls weitere Informationen festgehalten werden. Patientenleittaschen sind in allen bei einem Großunfall relevanten Einsatzmitteln einsatzbereit und in ausreichender Menge mitzuführen. Notizen 73 Rahmenvorschrift Großunfälle Teil 5 Aufbau der Sanitätshilfsstelle p durchzuführende Lagerung, p Eintragung der Krankenhausabteilung. Wenn genügend Zeit zur Verfügung steht und der Abtransport dadurch nicht verzögert wird: p Ausfüllen des Behandlungsprotokolls (für Zielspital) p Ausfüllen des Identifikationsprotokolls (Behörde/Suchdienst) p Kennzeichnung der persönlichen Gegenstände des Patienten mit Selbstklebeetiketten Rahmenvorschrift Großunfälle 74 Der Weg einer Patientenleittasche Schadensplatz Die Tasche wird an Patienten mit höchster Bergepriorität angebracht. Triagestelle Alle übrigen Patienten werden mit einer Tasche versehen. Der Triagearzt stellt eine Grobdiagnose und trägt im Feld „Triage“ die Behandlungsdringlichkeit ein. Im Bedarfsfall erteilt er Aufträge zur dringenden Behandlung im Abschnitt „Therapie“ (Rückseite). Behandlungsstellen In den Behandlungsstellen werden folgende Eintragungen vorgenommen: p Bestätigung der Durchführung des Auftrages, p Änderung der Triagegruppe, wenn notwendig, Notizen www.lehrbeauftragte.at Die Kennzeichnung kontaminierter Personen erfolgt durch das Aufkleben eines gelben Dreiecksymbols auf der Vorder- und Rückseite der PLSTasche. Kontaminierte Gegenstände können mit den übrigen vorhandenen Dreiecken markiert werden. Verladestelle In der Verladestelle wird aufgrund des Transportprotokolls am Abriss für das Zielspital das Zielspital/die Abteilung eingetragen. Der unterste Abriss wird ausgefüllt und verbleibt in der SanHiSt. Ziel einer einheitlichen Kennzeichnung und Wegweisung im Schadensraum ist ein reibungsloser Ablauf der Hilfsmaßnahmen. Die Leiter der einzelnen Stellen werden mit Kunststoffumhängen gekennzeichnet. Form und Farbe entsprechen den Stellen, an denen sie tätig sind. Teil 8 Material und Ausrüstung Jeder Landesverband hat in seinem Wirkungsbereich für die zur Bewältigung eines Großunfalls notwendige Ausrüstung zur Einrichtung und zum Betrieb von SanHiSt Sorge zu tragen. Bei der Zusammenstellung und Lagerung des Materials muss davon ausgegangen werden, dass sich einmal monatlich irgendwo in Österreich ein Großunfall mit bis zu 50 Verletzten ereignet. Triagestelle Gefahrenzeichen Mobile Bergetriage Daher werden die Materialeinheiten p Organisationsset, p Basisgroßunfallset, p Medizinisches Großunfallset, die in der Regel bei Großunfällen immer benötigt werden, nach Bedarf an geeigneten Orten ständig einsatzbereit gehalten und sollten gleich nach der Soforteinsatzgruppe in den Schadensraum transportiert werden. Grundsätzlich wird eine Soforteinsatzgruppe aus einsatzbereiten Mannschaften und Fahrzeugen des täglichen Betriebs zusammengestellt. Abgesehen von den Patientenleittaschen und Checklisten, die in jedem NAW und RTW mitgeführt werden, wird als „Zusatzausrüstung“ ein Organisationsset mitgenommen. Für den raschen Transport zum Einsatzort bietet sich die mobile Leitstelle (MLS) an. Organisationsset p Technische Ausrüstung (Funk, Beleuchtung, Notstrom) Materialund Meldestelle Infostelle Sammel- Sammelstelle stelle Unverletzte Tote Einsatzleiter KfzSammelplatz Wegweiser Verladestelle Landeplatz Notizen 75 Rahmenvorschrift Großunfälle Teil 7 Kennzeichnung und Wegweisung p Administrative Ausrüstung (Schilderset, Patien- tenleittaschen, Checklisten, Kartenmaterial usw.) Rahmenvorschrift Großunfälle 76 Teil 9 Kommunikation im Einsatzraum Damit kann mit dem Errichten einer SanHiSt begonnen werden. Für die Bereitstellung ausreichender Kommunikationsmittel ist Vorsorge zu treffen. Basisgroßunfallset Die Kommunikation unter den Einsatzkräften erfolgt durch Zeichen, akustische Signale und über Funk. Neben/nach dem Organisationsset wird das Basisgroßunfallset vor Ort gebracht. Es besteht aus: p Einheitstragen, p Tragenzubehör, p Deckensack, p Schienenmaterial, p Verbandsmaterial, p Notbeleuchtung, p Wasservorrat. Zeichen p Wegweiser p Kennzeichnung der einzelnen Teile der Sani- tätshilfsstelle Akustische Signale p Lautsprecher, Megaphon, Zuruf, Melder, eventuell Feldtelefon Medizinisches Großunfallset Mit dem Medizinischen Großunfallset (MEGUS) kann man ohne erhebliche Zeitverzögerung notärztliches Versorgungsmaterial für 15 Schwerstverletzte zum Unfallort bringen. Das MEGUS ist in drei identische Einheiten unterteilt, um am Einsatzort ein flexibles Arbeiten zu gewährleisten. Es besteht aus: p 3 Bergesets, p 1 Triageset und p 3 Behandlungssets. Zusätzlich zur obigen Ausrüstung sind eine Notstrom-/Licht-Zusatzausrüstung sowie Sanitätszelte, Einheitstragen, Decken, Tragenzubehör, Werkzeugkasten und Sitzgarnituren bereitzuhalten. Notizen www.lehrbeauftragte.at Funk Bei einem gemeinsamen Einsatz von Rettungsorganisationen mit unterschiedlichen Funksystemen ist die Möglichkeit der Herstellung von Querverbindungen zu schaffen. . Bei der Abwicklung des Funkbetriebes anlässlich eines Großunfalls sind die Richtlinien des jeweiligen Landesverbandes zu berücksichtigen.