wartungsvertrag - Menk Umwelttechnik
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wartungsvertrag - Menk Umwelttechnik
WARTUNGSVERTRAG Kläranlage batchpur EBA Z.55.3-201 C zwischen Menk´sche Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Opladener Str. 160, 40789 Monheim am Rhein, Tel. 02173/52083 Fax. 02173/32145 (im Vertragstext Wartungsfirma genannt) Ansprechpartner Kai Menk und dem Betreiber der Kläranlage: Standort der Kläranlage: s.o. Der ordnungsgemäße Betrieb von Kleinkläranlagen öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. §1 ist im Interesse der Leistungen des Auftragsnehmers (1) Der Auftragnehmer wird nach Abschluss dieses Vertrages die Kleinkläranlage in regelmäßigen Zeitabständen warten. Die Wartungshäufigkeit pro Kalenderjahr richtet sich nach der Festlegung in der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie den Herstellerangaben und beträgt vorliegend zwei Wartungen in jedem Kalenderjahr. Telefon Nr.:__________ Ansprechpartner_____________________ (2) Die Wartungen werden gemäß den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers, den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung sowie den behördlichen Vorgaben aus der aus der wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt. Sofern diese Dokumente vom Auftraggeber nicht vorgelegt werden, wird die Wartung entsprechend den aktuellen für den jeweiligen Anlagentyp geltenden Wartungsanforderungen sowie den Anforderungen aus der DIN 4261 durchgeführt. (3) Der Auftragnehmer einen Bericht. (4) Über die Wartung hinausgehende Leistungen, Reparaturen, Ersatzteile und Verschleißmaterialien (Kohlestifte, Membranen, Luftfilter) gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern diese nicht durch einen Gewährleistungs anspruch abgedeckt sind. (5) Die Wartung ersetzt nicht die regelmäßige Kontrolle der Anlagen lagen sowie das Führen des Betriebstagebuchs durch den Auftraggeber (siehe hierzu auch wasserrechtliche Erlaubnis). erstellt 1 über das Ergebnis der Wartung (6) Die Haftung des Betreibers aufgrund sonstiger Vorschriften wird durch den trages nicht berührt. (7) Mängel oder Verschleißteile, die im Rahmen der Wartungsarbeiten sofort behoben oder getauscht werden können, sollen erledigt werden, wenn die gesondert in Rechnung zu stellenden Materialkosten € 75,- nicht übersteigen. (8) Sind nicht zu Wartungsarbeiten gehörende Reparaturarbeiten erforderlich, wird der Auftragsnehmer hierauf im Wartungsbericht besonders hinweisen und gegebenenfalls dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten. (9) Laboruntersuchung einer Stichprobe des Ablaufes auf: pH-Wert / Durchsichtigkeit in cm Temperatur Geruch absetzbare Stoffe in ml/l CSB (homogenisiert) * zweimal zweimal zweimal zweimal zweimal wasserrechtlicher Abschluss dieses oder Ver- jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich *) Untersuchung durch ein unabhängiges und zertifiziertes Labor. §2 Leistungen des Auftraggebers Der Betreiber verpflichtet sich zu den folgenden Leistungen, unabhängig ob das Gebäude durch ihn oder durch dritte genutzt wird: (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, sofern vorhanden, sämtliche für die Wartung der Anlage erforderlichen Unterlagen wie z. B. die wasserrechtliche Erlaubnis, Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers, bauaufsichtliche Zulassung und technische Zeichnungen in Kopie oder im Original zur Anfertigung einer Kopie durch den Auftragnehmer zu Verfügung. (2) Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer entweder mit oder ohne vorherige Anmeldung den ungehinderten Zugang zu den zu wartenden Anlagen. (3) Der Auftraggeber stellt einen Strom- und einen Frischwasseranschluss für die Wartungstätigkeiten zur Verfügung. Er sorgt dafür, das nur haushaltsübliche Abwässer in die Anlage gelangen – vor allem Fett darf so wenig wie möglich in die Anlage gelangen (4) Strom- und Frischwasserkosten für die Wartungsarbeiten werden vom Auftraggeber getragen. (5) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur regelmäßigen Kontrolle der Anlage sowie zum Führen des Betriebstagebuchs nach Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis und den Herstellerangaben. Das Betriebstagebuch hält der Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. 2 §3 Wartungsausschluss Der Wartungsausschluss schließt folgende Arbeiten aus: §4 (1) Beseitigung von Schäden und Störungen, die durch Eingriff unberechtigter Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen. (2) Beseitigung von Schäden und Störungen, die auf Verwendung anderer als vom Hersteller zugelassener Zusatzaggregate, Komponenten, Teile und Materialien zurückzuführen sind. (3) Beseitigung von Schäden und Störungen, die durch Missachtung von Aufstellungsbedingungen für die Kläranlagen (Be- und Entlüftung) und durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung entstanden sind, sowie aus Einflüssen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind wie Feuer, Wasser, Einbruch, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Aufruhr o. ä. Vergütung (1) Für die oben aufgeführte Wartungsleistung erhält der Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von € € € (2) §5 Nettobetrag 19 % Mwst. Gesamtbetrag Die Rechnungsstellung erfolgt bei zwei Wartungen frühestens nach der ersten Wartung. Der vereinbarte Wartungspreis ist im Jahr des Vertragsabschlusses bindend. Der Preis beruht auf der Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten tarifliche Änderungen, geänderte Vorschriften, andere Preissteigerungen etc. zu erhöhten Kosten führen, so ist die Firma Menk berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen (max.3 % jährlich) Zahlungsbedingungen Der Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen. §6 Vertragsdauer Der Wartungsvertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Unterschrift des Auftragsgebers und wird auf unbestimmt Zeit geschlossen. Das Klärwerk ist seit Der Vertrag beginnt am: §7 in Betrieb Kündigung (1) Der Wartungsvertrag kann beiderseits schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres per Einschreiben gekündigt werden. 3 (2) Der Auftragnehmer ist zur vorzeitigen Kündigung bzw. Aussetzung dieses Vertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlung länger als 2 Monate in Verzug gerät oder ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragsnehmer Änderungen an den Kläranlagen bzw. Aggregaten und Komponenten vornimmt. (3) §8 §9 Der Beginn und das Ende des Wartungsvertrags wird vom Auftragnehmer bei der unteren Wasserbehörde angezeigt. Haftung und Schadenersatz (1) Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der Verletzung dieses Vertrags, aus Verletzungen von Pflichten und aus unerlaubten Handlungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Die Haftung für Produktions- und Nutzungsausfall gangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen. sowie ent- Besondere Vereinbarungen Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige Zustimmung mit dem Auftragnehmer auf Dritte übertragen. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise einem geeigneten Fachunternehmen oder einem geeignetem Fachmann zu übertragen. §10 Schlussbestimmung (1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Amtsgericht Düsseldorf. (2) Vertragsänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrags. (4) Der Vertrag ist erst dann wirksam, wenn derselbe auch von der Wartungsfirma mit Stempel und Unterschrift versehen ist. Monheim am Rhein, den ................ dieses .................................................. (Unterschrift Firma Menk) ..........................., den .................. ................................................ (Unterschrift Betreiber) Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert werden. 4