wartungsvertrag - Menk Umwelttechnik

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wartungsvertrag - Menk Umwelttechnik
WARTUNGSVERTRAG
Kläranlage batchpur
EBA
Z.55.3-201
C
zwischen Menk´sche Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Opladener Str. 160,
40789 Monheim am Rhein, Tel. 02173/52083 Fax. 02173/32145
(im Vertragstext Wartungsfirma genannt)
Ansprechpartner Kai Menk
und dem Betreiber der
Kläranlage:
Standort der Kläranlage:
s.o.
Der ordnungsgemäße Betrieb von Kleinkläranlagen
öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich.
§1
ist
im
Interesse
der
Leistungen des Auftragsnehmers
(1)
Der Auftragnehmer wird nach Abschluss dieses Vertrages die
Kleinkläranlage in regelmäßigen Zeitabständen warten. Die
Wartungshäufigkeit pro Kalenderjahr richtet sich nach der Festlegung
in der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie den Herstellerangaben und
beträgt vorliegend zwei Wartungen in jedem Kalenderjahr.
Telefon Nr.:__________ Ansprechpartner_____________________
(2)
Die Wartungen werden gemäß
den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers, den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung sowie den behördlichen Vorgaben aus der aus
der wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt.
Sofern
diese Dokumente
vom
Auftraggeber
nicht vorgelegt
werden, wird die Wartung entsprechend den aktuellen für den
jeweiligen Anlagentyp geltenden Wartungsanforderungen sowie
den Anforderungen aus der DIN 4261 durchgeführt.
(3)
Der Auftragnehmer
einen Bericht.
(4)
Über die Wartung hinausgehende Leistungen, Reparaturen,
Ersatzteile
und Verschleißmaterialien (Kohlestifte, Membranen,
Luftfilter) gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern diese nicht
durch einen Gewährleistungs anspruch abgedeckt sind.
(5)
Die Wartung ersetzt nicht die regelmäßige Kontrolle der Anlagen
lagen sowie das Führen des
Betriebstagebuchs durch den
Auftraggeber (siehe hierzu auch wasserrechtliche Erlaubnis).
erstellt
1
über
das
Ergebnis
der
Wartung
(6)
Die Haftung des Betreibers aufgrund
sonstiger Vorschriften wird durch den
trages nicht berührt.
(7)
Mängel oder Verschleißteile, die im Rahmen der Wartungsarbeiten
sofort behoben oder getauscht werden können, sollen erledigt
werden, wenn die gesondert in Rechnung zu stellenden
Materialkosten € 75,- nicht übersteigen.
(8)
Sind nicht zu Wartungsarbeiten
gehörende Reparaturarbeiten
erforderlich, wird der Auftragsnehmer hierauf im Wartungsbericht
besonders hinweisen und gegebenenfalls dem Auftraggeber einen
Kostenvoranschlag unterbreiten.
(9)
Laboruntersuchung einer Stichprobe des Ablaufes auf:
pH-Wert / Durchsichtigkeit in cm
Temperatur
Geruch
absetzbare Stoffe in ml/l
CSB (homogenisiert) *
zweimal
zweimal
zweimal
zweimal
zweimal
wasserrechtlicher
Abschluss dieses
oder
Ver-
jährlich
jährlich
jährlich
jährlich
jährlich
*) Untersuchung durch ein unabhängiges und zertifiziertes Labor.
§2
Leistungen des Auftraggebers
Der Betreiber verpflichtet sich zu den folgenden Leistungen, unabhängig
ob das Gebäude durch ihn oder durch dritte genutzt wird:
(1)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, sofern vorhanden,
sämtliche für die Wartung der Anlage erforderlichen Unterlagen
wie
z. B. die wasserrechtliche Erlaubnis, Betriebs- und
Wartungsanweisungen des Herstellers, bauaufsichtliche Zulassung und
technische Zeichnungen in Kopie oder im Original zur Anfertigung
einer Kopie durch den Auftragnehmer zu Verfügung.
(2)
Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer entweder mit oder
ohne vorherige Anmeldung den ungehinderten Zugang zu den zu
wartenden Anlagen.
(3)
Der Auftraggeber stellt einen Strom- und einen Frischwasseranschluss für die Wartungstätigkeiten zur Verfügung. Er sorgt dafür,
das nur haushaltsübliche Abwässer in die Anlage gelangen – vor
allem Fett darf so wenig wie möglich in die Anlage gelangen
(4)
Strom- und Frischwasserkosten für die Wartungsarbeiten werden
vom Auftraggeber getragen.
(5)
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur regelmäßigen Kontrolle der
Anlage sowie zum Führen des Betriebstagebuchs nach Vorgaben
der wasserrechtlichen Erlaubnis und den Herstellerangaben.
Das Betriebstagebuch hält der Auftraggeber zur Einsichtnahme
bereit.
2
§3
Wartungsausschluss
Der Wartungsausschluss schließt folgende Arbeiten aus:
§4
(1)
Beseitigung von Schäden und
Störungen, die durch Eingriff
unberechtigter Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang
mit solchen Eingriffen stehen.
(2)
Beseitigung von Schäden und Störungen, die auf Verwendung
anderer als vom Hersteller zugelassener
Zusatzaggregate,
Komponenten, Teile und Materialien zurückzuführen sind.
(3)
Beseitigung von Schäden und Störungen, die durch Missachtung
von Aufstellungsbedingungen für die Kläranlagen (Be- und Entlüftung) und durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung
entstanden sind, sowie aus Einflüssen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind wie Feuer, Wasser, Einbruch, höhere
Gewalt, Naturkatastrophen, Aufruhr o. ä.
Vergütung
(1)
Für die oben aufgeführte Wartungsleistung erhält der Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von
€
€
€
(2)
§5
Nettobetrag
19 % Mwst.
Gesamtbetrag
Die Rechnungsstellung erfolgt bei zwei Wartungen frühestens
nach der ersten Wartung. Der vereinbarte Wartungspreis ist im Jahr
des
Vertragsabschlusses bindend. Der Preis beruht auf der
Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten tarifliche
Änderungen, geänderte Vorschriften, andere Preissteigerungen etc.
zu erhöhten Kosten führen, so ist die Firma Menk berechtigt, die
Preise entsprechend anzupassen (max.3 % jährlich)
Zahlungsbedingungen
Der Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im
Verzugsfall ist der
Auftragnehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt der
Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der
Bundesbank zu berechnen.
§6
Vertragsdauer
Der Wartungsvertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Unterschrift des
Auftragsgebers und wird auf unbestimmt Zeit geschlossen.
Das Klärwerk ist seit
Der Vertrag beginnt am:
§7
in Betrieb
Kündigung
(1)
Der Wartungsvertrag kann beiderseits schriftlich mit einer Frist
von 3 Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres per Einschreiben gekündigt werden.
3
(2) Der Auftragnehmer ist zur vorzeitigen Kündigung bzw. Aussetzung
dieses Vertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn der
Auftraggeber mit seiner Zahlung länger als 2 Monate in Verzug gerät
oder ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragsnehmer
Änderungen an den Kläranlagen bzw. Aggregaten und Komponenten
vornimmt.
(3)
§8
§9
Der Beginn und das Ende des Wartungsvertrags wird vom Auftragnehmer bei der unteren Wasserbehörde angezeigt.
Haftung und Schadenersatz
(1)
Die Haftung des Auftragnehmers und seiner
Erfüllungsgehilfen
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der Verletzung
dieses Vertrags, aus Verletzungen von Pflichten und aus unerlaubten Handlungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2)
Die Haftung für Produktions- und Nutzungsausfall
gangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.
sowie
ent-
Besondere Vereinbarungen
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung
nicht ohne vorherige Zustimmung mit dem Auftragnehmer auf Dritte
übertragen.
Der Auftragsnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen
aus diesem Vertrag ganz oder teilweise einem geeigneten Fachunternehmen oder einem geeignetem Fachmann zu übertragen.
§10 Schlussbestimmung
(1)
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Amtsgericht
Düsseldorf.
(2)
Vertragsänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung
Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
(3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein
oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand
verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine
Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrags.
(4)
Der Vertrag ist erst dann wirksam, wenn derselbe auch von der
Wartungsfirma mit Stempel und Unterschrift versehen ist.
Monheim am Rhein, den ................
dieses
..................................................
(Unterschrift Firma Menk)
..........................., den .................. ................................................
(Unterschrift Betreiber)
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
gespeichert werden.
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