Anforderungskatalog für Christian-Bauer-Mensa

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Anforderungskatalog für Christian-Bauer-Mensa
Anforderungskatalog für Christian-Bauer-Mensa
Vorbemerkung
Für die Mensa des Schulzentrums Welzheim (Hofgarten-Grundschule, Bürgfeldschule, KastellRealschule, Limes-Gymnasium, Janusz-Korczak-Schule; derzeit 1742 Schüler insgesamt), wird zum
Schuljahr 2015/16 ab September 2015 ein regionaler oder nationaler Anbieter/Caterer für die
Speisenversorgung gesucht.
Mit dem Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag oder alternativ ein Liefervertrag abgeschlossen.
AIs Verpflegungssystem kommen eine Frisch-Küche, das Cook & Chill-System, das Tiefkühl-System
(zusätzliche Tiefkühl-Truhen sind vom Caterer aufzustellen) oder Warmverpflegung in Frage.
Ein Probeessen sowie eine Küchenbesichtigung vor Ort ist auf Wunsch zu ermöglichen.
Der Anbieter soll anhand des hier vorgegebenen Anforderungskataloges ein Angebot erstellen.
1.1 Objektbeschreibung
- eine Besichtigung vor Ort wird auf Wunsch vereinbart -
Mensa an der Helmut-Glock-Straße 9, 73642 Welzheim
Speisesaal: rd. 268 qm, maximal 200 Sitzplätze
Küchenbereich mit Lagerräumen und Spülküche (Fa. Winterhalter), rd. 80 qm
Ausgabetheke: Gesamtlänge ca. 6-7 m (u. a. Warmausgabe GN 5/1, Tellerspender, Kaltausgabe);
1.2 Öffnungszeiten:
Die Mensa ist montags bis freitags geöffnet. Öffnungszeiten: 11.45 Uhr bis 13.45 Uhr.
Zusätzliche Zeiten, z. B. Pausenverpflegung („Cafeteriabetrieb“) ab ca. 9.15 Uhr sind erwünscht und
werden abgesprochen.
Bei Bedarf ist ein Verpflegungsangebot für die ganztags zu betreuenden Kinder des Kinderhauses
Pfarrstraße und evtl. Ferienbetreuung von Kindergartenkindern bzw. Grundschülern (ggf. geschätzte 35
Essen je Tag für die 1-6 jährigen Kinder) zur Verfügung zu stellen.
1.3 Mögliche Anzahl an Essensteilnehmer:
Es wird mit durchschnittlich 450 Essenteilnehmern wöchentlich gerechnet mit voraussichtlichen
Schwerpunkten am Montag, Dienstag und Donnerstag.
-3-
2. Nutzungsbedingungen:
2.1 Kücheneinrichtung
Die Kücheneinrichtung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Tiefkühltruhen bei TK-System sind vom Caterer zu stellen.
2.2 Nebenkosten
Die Kosten für Energie, Wasser, Abwasser sowie Müllentsorgung trägt der Auftraggeber.
Verbrauchsmaterial und ggfs. dessen Entsorgung trägt der Auftragnehmer, ebenso Reinigungsartikel für
Küche und Personal WC. Eine Pacht wird von der Stadt nicht erhoben.
2.3 Reparatur- und Wartungskosten
Reparatur- und Wartungskosten der Küchenausstattung und Geräte trägt grundsätzlich der
Auftraggeber. Bei Reparaturen an den Küchengeräten und an Ersatzbeschaffungen für Kücheninventar
erfolgt eine Kostenbeteiligung des Auftragsnehmers in Höhe von 20 %.
2.4 Vertragslaufzeit
Der Vertrag gilt zunächst für die Laufzeit von 12 Monaten. Er läuft ab dem Schuljahr 2015/2016
(01.09.2015). Erfolgt keine Kündigung innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Monate zum
Ende des Schuljahres, besteht der Vertrag für je ein weiteres Schuljahr.
2.5 Schulfremde Nutzung der Mensa
Die Nutzung des Mensaraumes außerhalb der Schulzeiten durch die Stadt ist möglich. Der
Küchenbereich wird in diesen Fällen mittels Schutzrollo abgeteilt. Die evtl. Nutzung der Küche ist nur
nach Vereinbarung zwischen dem Caterer und dem Nutzer möglich.
3. Organisation
3.1 Bestell- und Abrechnungssystem
Das Bestellsystem Sams-on ist vorhanden und soll weiter verwendet werden. Die Abwicklung erfolgt
über die Stadtverwaltung. Die Speisepläne sind vom Caterer einzupflegen. Bestellungen bzw.
Abbestellungen sind täglich bis spätestens 9.00 Uhr möglich.
Die evtl. Pausenverpflegung wird nicht über Sams-on abgerechnet; die Bezahlung erfolgt mittels
Barzahlung.
3.2 Leistungen des Caterers
3.2.1 Dienstleistungsvertrag
-
-3-
Der Caterer erbringt folgende Dienstleistungen:
a)
Planung und Bestellung der Speisenmengen
b)
Erstellung der Speisepläne / Kennzeichnung
c)
Zubereitung Mittagessen
d)
Ausgabe des Mittagessens
e)
Sortierung und Entsorgung der Abfälle
f)
Bereitstellung und Schulung des Personals (ggf. Bereitstellung von Ersatzkräften bei
Personalausfall)
g)
Reinigung des Kücheninventars (Geschirr, Gläser etc.)
h)
Reinigung der Küchengeräte und der Ausgabebehälter
i)
Reinigung von Küche, Lager und Umkleide
j)
Reinigung der Tische und Stühle im Speisesaal
k)
Umsetzung eines Qualitätssicherungskonzepts nach HACCP
3.2.2 Liefervertrag
Der Caterer erbringt beim Liefervertrag folgende Leistungen:
a)
Planung und Bestellung der Speisenmengen
b)
Erstellung der Speisepläne / Kennzeichnung
c)
Zubereitung Mittagessen
d)
Anlieferung des Mittagessens
e)
Abholung der Speisereste
f)
Reinigung der Ausgabebehälter
3.3. Leistungen des Auftraggebers
Die Reinigung des Bodens im Speisesaal und in den sanitären Anlagen erfolgt durch den Auftraggeber.
Ebenso erfolgt einmal jährlich eine Intensivreinigung der Tische und Stühle durch den Auftraggeber.
4. Verpflegungsangebot
4.1. Verpflegungssystem
Die Mahlzeiten werden frisch zubereitet oder extern durch den Anbieter zubereitet, gekühlt (oder
tiefgekühlt) zur Mensa der Schule transportiert und dort aufbereitet bzw. regeneriert. Entfällt bei
Warmanlieferung.
4.2. Speiseangebot
- 2 Hauptgerichte, davon 1 Gericht rein vegetarisch
- Zusätzliche Angebote (z.B. eine Suppe mit Brötchen oder Salat)
Ein Gericht besteht aus einer Hauptkomponente Fleisch oder Fisch, bzw. vegetarische Alternative, einer
Stärkebeilage, einer Gemüsebeilage oder einem Beilagensalat.
Die Portionsgrößen sollen sich an der Zielgruppe orientieren, ein Nachschlag bei den Beilagen sollte
möglich sein. Bei den Sättigungsbeilagen ist eine Komponentenwahl erwünscht.
-4-
Die Zusammenstellung der Menüs soll sich frühestens alle vier Wochen im Speiseplan wiederholen.
Feste Wochentage für ein bestimmtes Speiseangebot sind nicht zulässig (z.B. immer montags
Schnitzeltag).
Generell soll die Zusammenstellung der Speisen auf der Basis der aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen erfolgen, damit eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl realisiert werden
kann. Als Orientierung bei der Zusammenstellung der Mahlzeiten sollen, in Abstimmung mit dem
Auftraggeber, die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung herangezogen werden. Diese Standards
wurden von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet.
4.3 Getränkeangebot
Zum Essen wird kostenlos Wasser aus einem bereits bestehenden Trinkbrunnen angeboten. Die Kosten
für das Wasser und die Wartung des Trinkbrunnens trägt der Auftraggeber.
4.4 Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit der Schulgemeinschaft (Schüler, Eltern, Lehrer u. a.)
vertrauensvoll zusammenarbeitet, u. a. in Form regelmäßiger Gesprächsrunden (z. B. 1 x / Vierteljahr)
und bereit ist Aktionen mit Schülern durchzuführen. Er ist bereit sich selbst aktiv um ein „feed-back“ mit
der Schulgemeinschaft zu kümmern.
4.5 Pausenverpflegung / Cafeteria – Kiosk
Für den Fall, dass eine Pausenverpflegung / Cafeteriabetrieb angeboten wird gilt:
a) Das Backwaren- und Snackangebot ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Es sind auch hier die
Qualitätsstandards für die Schulverpflegung heranzuziehen.
b) Ein über das kostenlos angebotene Wasser hinausgehendes Getränkeangebot ist mit dem
Auftraggeber abzusprechen.
5. Preisgestaltung
Der Ausgabepreis liegt bisher bei:
je Menü 3,50 €.
Die Preisgestaltung ab September 2015 ist mit dem Auftraggeber neu zu vereinbaren.
Preiserhöhungen sind frühestens nach 12 Monaten möglich und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
6. Abgabetermin
Die Bewerbung / das Angebot ist innerhalb 14 Tagen, spätestens bis zum 12.06.2015, abzugeben an
die Stadtverwaltung Welzheim (Kämmerei), Kirchplatz 3, 73642 Welzheim oder online an
[email protected]. Alternative Vorschläge sind möglich und erwünscht.
Anbieter
Datum
Preis
Ausgabepreis je Schülermenü / Lehrermenü
€/_
Produktqualität
Anteil frischer Lebensmittel
Anteil regionaler Lebensmittel
Anteil Convience Produkte
Anteil Bio Produkte
€
%
%
%
%


Die DGE Qualitätsstandards für die Schulverpflegung werden berücksichtigt
Das Qualitätssicherungskonzept nach HACCP wird umgesetzt
Wiederholung des Speiseangebots (Speiseplanrhytmus) nach
Wochen
Als Anlage sind folgende Nachweise beizufügen:

Bezugsadressen Lebensmittel

Speisepläne von 4 Wochen

Zulassungsbescheid
Probeessen sowie Besichtigung der Zubereitungsküche wird auf Wunsch ermöglicht.
Servicequalität

Eigenes Personal für die Essenausgabe wird gestellt
Folgendes Zubereitungssystem wird angeboten:




 JA
Cook & Chill (bevorzugtes System)
Tiefkühlanlieferung (zusätzliche TK Geräte sind vom Caterer zu stellen)
Warmanlieferung
Frisch-Küche
oder


Menüauswahl
Menü besteht aus:





Suppe
Hauptspeise
Beilagensalat
Dessert
- Anbieter / 1 –
Vegetarisches Menü

Suppe
 Nein
Ja
Ja
besteht aus



Hauptspeise
Beilagensalat
Dessert
Nachschlag möglich
Komponentenauswahl möglich
Essenslieferung in den Ferien
möglich
Essensbereitstellung Kinderhaus
möglich


Ja
Ja


Nein
Nein

Ja

Nein

Ja

Nein
Bestell-/ Abrechnungssystem
Bargeldloses Vorbestellsystem „SAMS-ON“
Bestellungen möglich bis
Uhr
Stornierungen möglich bis
Uhr
Kann das bereits vorhandene System „SAMS-ON“ übernommen werden?

Ja

Nein
Pausenverpflegung / Cafeteriabetrieb
Besteht dazu Interesse?

Ja

Nein
Kompetenz/Erfahrung

Beschreibung des Betriebes/Firmenprofil

Konzept zur Umsetzung der Kriterien aus der Leistungsbeschreibung/
Anforderungskatalog

Evtl. Referenzlisten der letzten 3 Jahre im Bereich der Schulverpflegung

Angaben über das zur Verfügung gestellte Küchenpersonal für Mensa, Kiosk- und
Cafeteriabetrieb einschl. Vertretungskräfte

.............................
Unterschrift Anbieter
- Anbieter / 2 -