Mittagsverpflegung (Bestellung und Abrechnung

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Mittagsverpflegung (Bestellung und Abrechnung
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Information und Hilfe
zur Handhabung und Bestellung
mit dem bargeldlosen Bestell- und
Abrechnungssystem an
nachfolgenden Göttinger
Ganztagsschulen:
Felix-Klein-Gymnasium,
Hainberg-Gymnasium,
Max-Planck-Gymnasium,
Theodor-Heuss-Gymnasium,
Geschwister-Scholl-Gesamtschule,
Neue IGS Göttingen,
Voigt-Realschule.
Stadt Göttingen
FD 40.3 Küchenbetriebe
Zentrale Abrechnungsstelle für
Verpflegung in städtischen Schulen
Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3)
Tel.: 0551 / 400-2303 o. -2696
Email: [email protected]
Web: www.schulessen.goettingen.de
Sprechzeit: Mo – Fr, 09.00 – 12.00 Uhr
Stand: 12.08.2016
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Übersicht:
I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem
S. 3
I.1. Die wichtigsten Merkmale
S. 3
I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief
und PIN
S. 4
I.2.1. Registrieren
S. 4
I.2.1.1. Persönliches Essengeldkonto
S. 4
I.2.1.2. Kundenbrief und PIN
S. 4
I.2.2. Anmelden
S. 4
I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung /
Bestellfristen
S. 5
I.3.1. Essenpreis
S. 5
I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung
S. 6
I.3.3. Bestellfristen
S. 6
I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust
S. 6
I.4.1. Chip
S. 6
I.4.2. Einrichtungsgebühr
S. 6
I.4.3. Chipverlust
S. 7
I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt
S. 7
I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag
/ Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz
S. 7
I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien
S. 7
I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern
S. 7
I.5.4. Beantragung Zuzahlung/Zuschuss/Rabatt
S. 7
I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto
S. 7
I.6.1. Anleitung zur Überweisung
S. 8
I.7. Kontoauflösung
S. 8
II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 - 10 der
Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Jahrgänge 5 – 9 der Neuen IGS
Göttingen
S. 9
II.1. Essenteilnahme / Chip
S. 9
II.2. Bestellung / Abrechnung
S. 10
II.3. Erstattung von Essengeldern
S. 10
II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt
S. 10
II.5. Kündigung / Kontoauflösung
S. 10
III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ)
Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3)
S. 11 ff
Stand: 12.08.2016
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I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem
1. Die wichtigsten Merkmale:
 Das Essen wird bargeldlos bezahlt.
Nach Registrierung über die Internetplattform www.schulessen.goettingen.de erhält
jeder Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto. Die Zugangsberechtigung
zum Essen wird durch einen Chip gewährleistet (elektronische Essensmarke). Der
Chip wird nach der Registrierung zusammen mit einem Kundenbrief im
Schulsekretariat ausgeben.
 Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben.
Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Bei Verlust wird für die
Ausstellung eines Ersatzchips erneut die Einrichtungsgebühr berechnet.
 Das persönliche Essengeldkonto wird durch Überweisung/Dauerauftrag selbstständig
von den Schülern/Erziehungsberechtigten aufgefüllt.
Eine Bestellung kann nur bei einem Guthaben auf dem Essengeldkonto erfolgen.
Ab einem Mindestbestand von 15,-- € (Standardeinstellung) werden Sie per Email
informiert und gebeten, Ihr Essengeldkonto wieder aufzuladen.
 Bei der Bestellung wird Ihr Konto um den Essengeldbetrag belastet und der Betrag
von Ihrem Guthaben abgezogen. Eine Bestellung ist nur bei ausreichendem
Guthaben möglich.
Der aktuelle Kontenstand wird im persönlichen Essengeldkonto angezeigt.
 Über die Internetplattform www.schulessen.goettingen.de kann jede(r)
EssenteilnehmerIn den Speisenplan, die bereits getätigten Bestellungen, das
persönliche Guthaben, die Auf- und Abbuchungen auf dem persönlichen
Essensgeldkonto und die persönlichen Daten einsehen.
Zudem können Bestellungen im Speiseplan erfasst und eigene Daten angepasst bzw.
geändert werden.
Dies kann von jedem PC mit Internetzugang erfolgen, z. B. von zu Hause oder über
die PCs mit Internetzugang in den Schulen. Für den Zugang ist ein installierter
Flashplayer zwingend notwendig. Mit Tablets und Handys ist ein Zugang bislang
noch nicht möglich.
 EssenteilnehmerInnnen können über das Internetbestellsystem nur eine Bestellung
pro Tag buchen. An Ausgaben mit Verkaufssystem in den Gymnasien können
dagegen Mehrfachbestellungen ausgelöst werden.
 Eine Essenbestellung und der Kauf von Speisen vor Ort ist nur in den Gymnasien
bedingt (solange der Vorrat reicht) möglich. Eigene Bestellungen können nur über
das Internet unter www.schulessen.goettingen.de erfolgen!
 Ausnahme:
Für Schülerinnen und Schüler mit verpflichtender Essenteilnahme an der
Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Neuen IGS Göttingen gelten
ausschließlich die Regelungen unter II.
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Stand: 12.08.2016
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I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief und PIN:
I.2.1. Registrieren (= erstmaliges Anmelden)
Zum Registrieren für die Teilnahme an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen
wenden Sie sich bitte an Ihr Schulsekretariat. Sie erhalten dort einen
Registrierungscode, mit dem Sie sich im Internet unter der Adresse
www.schulessen.goettingen.de wie folgt registrieren:
Button „Registrieren“ drücken, den Code eingeben und den Anweisungen folgen,
Bei der Registrierung werden die notwendigen Vertragsdaten der
Essenteilnehmerin/ des Essenteilnehmers, die Art der gewünschten Teilnahme an
der Schulverpflegung (Kondition Abonnement oder Standard), sowie bei
Minderjährigen zusätzlich Daten der Erziehungsberechtigten abgefragt. Mit dem
Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Registrierung
beendet.
Nach Prüfung Ihrer Daten durch das Schulsekretariat erfolgt die Freigabe mit einer
Bestätigungs-Email an Ihre, bei der Registrierung hinterlegte, Email-Adresse.
I.2.1.1. Persönliches Essengeldkonto
Mit der Freigabe der Daten durch das Schulsekretariat wird das
persönliche Essengeldkonto aktiviert. Das Konto bleibt grundsätzlich
solange - auch bei einem Schulwechsel innerhalb Göttingens - bestehen,
bis dieses schriftlich selbst bzw. bei minderjährigen von den
Erziehungsberechtigten gekündigt wird. Das Konto wird nicht mit Ende
des Schul(halb)jahres gelöscht, auch Guthaben bleiben bestehen !
Die Zugangsdaten für das persönliche Essengeldkonto werden vom
Schulsekretariat mit dem Kundenbrief ausgegeben.
I.2.1.2. Kundenbrief und PIN
Den persönlichen Essenchip und einen Kundenbrief mit der
Kundennummer, der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) und den
Überweisungsdaten erhalten die registrierten Essenteilnehmer bei
Vorsprache im Schulsekretariat.
I.2.2. Anmelden
Für Einsicht in das persönliche Essengeldkonto oder das Buchen von Speisen,
etc. müssen Sie sich jeweils auf der Internetseite www.schulessen.goettingen.de
wie folgt anmelden:
Eingabe der Kundennummer und der PIN und Klick auf den Button "Anmelden".
Sie können dann die eigenen Essenbestellungen den hinterlegten Speisenplänen
vornehmen und den Stand des persönlichen Essengeldkontos kontrollieren.
Vor einer Bestellung müssen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto durch
Überweisung erst aufladen!
Die Registrierung ist nur für die erstmalige Anmeldung zur Teilnahme am
bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem der genannten Schulen
notwendig. Danach erreichen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto über den
Button „Anmelden“ unter Eingabe der Kundennummer und der persönlichen
Identifikationsnummer (PIN).
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I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen:
I.3.1. Essenpreis1
Essenpreise
in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen
Stand: 01.02.2016
Essenteilnahme
Preis je Mahlzeit
im Abonnement (nicht an Schulen mit Internetbestellsystem)
 Grundschüler
 Schüler
 Lehrer / Mitarbeiter
3,22 €
3,33 €
4,21 €
im Einzelmarkenkauf (nur an Schulen mit entsprechender Kasse möglich), bzw.
als Selbstbesteller (an Schulen mit Internetbestellung )
 Grundschüler
 Schüler
 Lehrer / Mitarbeiter
3,44 €
3,55 €
4,43 €
bei nachgewiesenem Anspruch auf Leistungen nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT)
im Abonnement und als Selbstbesteller
(nicht beim Einzelmarkenkauf !)
Grundschüler und Schüler
1,00 €
Einrichtungsgebühr für Internetbestellsystem,
sowie Ersatztransponder bei Verlust
5,00 €
(nur an den Schulen GSG, VRS, NIG, HG, MPG, THG und FKG)
Buchung
Es wird monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde, gebucht. Damit variieren die
Abrechnungs-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat.
Beispiel:
Essenteilnahme an 5 Tagen/Woche
Februar 2016
März 2016
April 2016
etc.
Schüler (Abo)
21 Schul(essen)tage x 3,33 = 69,93 EUR
13 Schul(essen)tage x 3,33 = 43,29 EUR
20 Schul(essen)tage x 3,33 = 66,60 EUR
Grundschüler (Abo)
21 Schul(essen)tage x 3,22 = 67,62 EUR
13 Schul(essen)tage x 3,22 = 41,86 EUR
20 Schul(essen)tage x 3,22 = 64,40 EUR
Fehl- und Ausfallzeiten / Erstattung von Essengeldern
Fehlzeiten (Erkrankung, Schulverweis, etc.)
Für ABO-Essenteilnehmer erfolgt die Erstattung der Essengelder wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung auf Antrag über das
Schulsekretariat und ist für die erste Woche (7 Tage) ausgeschlossen. Ab der darauffolgenden Woche (8. Tag) erfolgt eine
Gutschrift/Erstattung, sofern der Schule die Nichtteilnahme bekannt ist.
Den Antrag erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf der Internetseite www.schulessen.goettingen.de .
Ausfallzeiten
Bei schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktika, Klassenfahrt, etc.) ist die Abmeldung von Essenteilnehmern im Abonnement bis spätestens
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe,
Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, 37070 Göttingen oder per Email unter [email protected] vorzunehmen.
Zum 01. Februar eines jeden Jahres werden die Essenpreise angepasst, sie
erhöhen sich jährlich um drei Prozent!
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derzeit gültige Preistabelle, Preisänderungen bleiben vorbehalten!
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I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung:
Für die Teilnahme an der Schulverpflegung mit dem Internetbestellsystem
müssen Sie selbst aktiv werden:
 Essenbuchungen sind anhand der hinterlegten Speisepläne im persönlichen
Essengeldkonto selbst vorzunehmen.
 Bestellungen können auf allen hinterlegten Wochenspeisenplänen
durchgeführt werden!
LehrerInnen und MitarbeiterInnen der Schule
haben auch die Möglichkeit an der Mittagsverpflegung zu den aktuell
gültigen Preisen teilzunehmen.
I.3.3. Bestellfristen:
Bestellungen, Abbestellungen, Umbuchungen
 sind bis spätestens 08:00 Uhr noch für den lfd. Tag über das
persönliche Essengeldkonto im Internet möglich !
 Die Bestellungen werden erst nach Betätigen des Buttons
„Bestellungen speichern“ erfasst!
Zur Ihrer Unterstützung haben wir eine automatische Email-Mitteilung auf den
Kontostand von 15,-- € eingestellt. Das heißt, Sie erhalten bei Erreichen Ihres
Kontostandes eine Email, mit der Bitte Ihr Konto baldmöglichst wieder aufzuladen.
I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust:
I.4.1. Chip
Der Chip ist in den Gymnasien eine elektronische Essenmarke und wird bei der
Speisenausgabe an das Lesegerät gehalten. Das Display des Lesegerätes zeigt
dem Mensapersonal an, ob und welches Essen für den Tag bestellt wurde.
An den Schulmensen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, der Neuen IGS
Göttingen und der Voigtrealschule besteht eine Free-flow-Ausgabe mit einer
mechanischen Zugangskontrolle (Drehsperre).
Der Chip dient dabei als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum
Betreten der Mensa während der Speisenausgabezeit. Die Zugangskontrolle prüft
über den Chip das Vorliegen einer Bestellung und gibt bei Bestellung den Zugang
frei. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, ist der Zugang zur Mensa während der
Speisenausgabezeit nicht möglich!
Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld, sondern dient lediglich
der Übermittlung der auf dem persönlichen Essengeldkonto gespeicherten
Bestelldaten.
Eine Essenausgabe bzw. ein Mensazugang ohne Chip
ist grundsätzlich nicht möglich!
I.4.2. Einrichtungsgebühr
Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- €
erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht.
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I.4.3. Chipverlust
Ein Verlust des Chips ist umgehend dem Schulsekretariat zu melden. Der Chip
wird dann für die weitere Nutzung gesperrt. Für die Ausstellung eines Ersatzchips
bei Verlust wird erneut die Einrichtungsgebühr erhoben.
I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt
I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag /
Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz
Seit dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der
Bundesregierung in Kraft getreten.
Essenteilnehmer die Arbeitslosengeld II (SGBII), Sozialhilfe (SGB XII),
Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Zuzahlung nach
dem BuT für das gemeinsame Mittagessen in der Schule. Der von den
Essenteilnehmern zu zahlende Eigenanteil beträgt 1,-- € pro täglicher Mahlzeit.
I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien
Pflegekinder in Pflegefamilien für die ein Pflegegeld gezahlt wird erhalten
einen Zuschuss der Stadt Göttingen – ohne Rechtsanspruch – für das
Mittagessen in der Schule. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 1,-- € pro
täglicher Mahlzeit.
I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern in der Schulverpflegung
Seit dem 01.02.2013 wird für Familien mit 3 oder mehr Kindern an Göttinger
Ganztagsschulen in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen ab dem dritten
Kind ein Rabatt von 50 v. H. auf Antrag rückwirkend gewährt.
Voraussetzung für die Rabattgewährung ist für Monate in denen drei und mehr
Kinder der beantragenden Familie an Göttinger Ganztagsschulen an der
Schulverpflegung der Stadt Göttingen im Abonnement teilgenommen haben und
die Kosten für die Schulverpflegung gezahlt wurden. Auf den Rabatt besteht kein
Rechtsanspruch.
I.5.4. Beantragung der Zuzahlung, des Zuschusses/Rabatts
Die Zuzahlung, der Zuschuss/Rabatt wird auf Antrag gewährt. Einen formlosen
Antragsvordruck finden Sie auf dem Internetportal
www.schulessen.goettingen.de unter dem Link “Formulare”.
Drucken Sie bitte diesen Antrag aus, fügen Sie für eine Zuzahlung eine Kopie
des aktuellen Bewilligungsbescheides bei und reichen die Unterlagen bei der
Stadt Göttingen, Fachdienst 40.3 – Abrechnungsstelle -, Hiroshimaplatz 1-4,
37083 Göttingen ein.
I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto:
Essengelder überweisen Sie bitte nur auf das Schulessengeldkonto der Stadt Göttingen:
KontoNr.: 4044, IBAN: DE60 2605 0001 0000 0040 44
bei der Sparkasse Göttingen, Bankleitzahl 260 500 01, SWIFT/BIC: NOLADE21GOE
Kundennummer / Verwendungszweck: geben Sie hier bitte immer die
Kundennummer und Vor- und Zunamen
des Essenteilnehmers - ohne weitere Angaben
an (Bsp.: 12345 Max Müller)
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Bei anderen Angaben besteht die Gefahr das der Betrag dem persönlichen
Essengeldkonto nicht korrekt zugeordnet werden kann !
Bei Geschwisterkindern füllen Sie bitte für jeden Essenteilnehmer eine einzelne
Überweisung aus. Nur so kann der Betrag genau dem jeweiligen persönlichen
Essengeldkonto zugewiesen werden!
Beachten Sie bitte die erforderliche Bearbeitungszeit für Überweisungen bei
den Banken. Daher ist es wichtig frühzeitig zu überweisen !
(Empfehlung: Ca. 1 Woche vor der erstmaligen Nutzung).
I.6.1. Anleitung zur Überweisung:
Überweisung auf das
Mensakonto
Stadt Göttingen
DE60 2605 0001 0000 0040 44
NOLADE21GOE
50,00
von Ihnen
gewünschten
Betrag eintragen
Kundennummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers
Kto. Nr. : 4044
IBAN: DE60 2605 0001
0000 0040 44
BLZ: 260 500 01
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
Ihre Kundennummer:
……………………….
(erhalten Sie im Kundenbrief)
Bitte nur:
Kundenummer, Vorname
und Name des
Essenteilnehmers erfassen
!
Ihre Name:
……………………….
Wichtig ist die Kundennummer, sowie Vor- und Zuname des
Essenteilnehmers.
Bitte keine anderen oder weiteren Eintragungen !
Die Angaben in dieser Form werden benötigt, um den Geldbetrag Ihrem
persönlichen Essengeldkonto zuordnen zu können. Sie erhalten Ihre
Kundennummer mit dem Kundebrief durch das Schulsekretariat.
I.7. Kontoauflösung:
Eine Auflösung des persönlichen Essengeldkontos erfolgt schriftlich über die Schule.
Bereits bestellte Essen werden nicht erstattet. Das vorhandene Restguthaben wird
innerhalb von 4 Wochen unbar auf Ihr Konto überwiesen.
Ein hierzu notwendiges Formular finden Sie auf der Internetplattform
www.schulessen.goettingen.de unter dem Link „Formulare“.
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Stand: 12.08.2016
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II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der
 Geschwister-Scholl-Gesamtschule - Jahrgänge 5 - 10,
 Neuen IGS Göttingen - Jahrgänge 5 - 9.
Für die Schülerinnen und Schüler
 der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in den Jahrgängen 5 - 10
(beginnend ab dem Schuljahr 2011/2012) und
 der Neuen IGS Göttingen in den Jahrgängen 5 - 9
(beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016)
ist die verpflichtende Teilnahme an der Schulverpflegung an allen Schultagen im
Abonnement Bestandteil des pädagogischen Schulkonzeptes.
II.1. Essenteilnahme / Chip
Das Nutzungsverhältnis der verpflichtenden Essenteilnahme an allen Schultagen
beginnt bei diesen Schülerinnen und Schülern mit der Schulanmeldung sowie der
Aufnahme an der Schule und endet
 mit Beendigung
o der Klasse 10 in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule,
o der Klasse 9 in der Neuen IGS Göttingen,
 mit Schulabgang / Schulwechsel.
Die Teilnahme an der Schulverpflegung findet für die Schülerinnen und Schüler in der
verpflichtenden Essenteilnahme an allen Schultagen statt. Die Schulverpflegung wird für
alle Schultage nach Schulvorgabe bestellt.
Für den Mensazutritt und damit zur Essenteilnahme benötigen die Schülerinnen und
Schüler einen Chip. Dieser wird zusammen mit dem Kundenbrief von der Schule
ausgegeben.
Der Mensazutritt erfolgt während der Essenzeit durch eine mechanische Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa während der Essenzeit.
An der Zugangskontrolle wird über den Chip das Vorliegen einer Bestellung geprüft und
bei Vorliegen einer Bestellung der Zugang freigegeben. Liegt für den Tag keine
Bestellung vor, wird der Zugang zur Mensa nicht freigegeben.
Ohne Chip ist der Zutritt zur Mensa während der Essenzeiten grundsätzlich
ausgeschlossen!
Für die erstmalige Anmeldung und Bereitstellung des Ausgabechips fällt bei jedem
Nutzer einmalig eine Einrichtungspauschale in Höhe von 5,-- € an, die per Lastschrift mit
abgebucht wird.
Bei Verlust des Chips ist das zuständige Schulsekretariat umgehend zu benachrichtigen.
Der bestehende Chip wird dann durch das Schulsekretariat gesperrt. Für den
ausgestellten Ersatzchip ist erneut die Einrichtungsgebühr zu entrichten.
Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld. Der Chip ist nicht übertragbar.
Das Schulessen in der Mensa erfolgt nach dem Free-flow-System. Das bedeutet, dass
die Schülerinnen und Schüler sich unabhängig von bereits gebuchten Bestellungen erst
vor Ort für eine der angebotenen Speisen entscheiden müssen. Es kann daher
vereinzelt dazu kommen, dass eine über das Internetportal bestellte Speise nicht mehr
verfügbar ist und durch eine andere Speise ersetzt wird.
Die Bereitstellung einer Ersatzspeise, sowie die Möglichkeit auf andere angebotene
Speisen auszuweichen, schließt einen Anspruch auf Kostenerstattung aus.
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Stand: 12.08.2016
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II.2. Bestellung / Abmeldung / Abrechnung
Die Essenbestellung erfolgt automatisch für alle Schultage.
Eine Abmeldung von verpflichtenden Essenteilnehmern bei schulischen Veranstaltungen
(z.B. Praktika, Klassenfahrt, etc.) oder privaten planbaren Abwesenheiten (z.B. Kur,
Krankenhausaufenthalt, etc.) ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch
die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst
Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, 37070 Göttingen oder per
Email unter [email protected] vorzunehmen.
Die Abrechnung erfolgt hierbei im SEPA-Lastschriftmandat monatlich rückwirkend.
Mit der Anmeldung erfolgt die Vorabinformation zur monatlichen Buchung. Weitere
Informationen zur Buchung erfolgen während der Vertragslaufzeit nicht.
II.3. Erstattung von Essengeldern wegen Nichtteilnahme an der Verpflegung
Eine Erstattungen wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung, z.B. wegen
Krankheit, erfolgt nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Bestätigung des
Schulsekretariats und ab einer Abwesenheitszeit von mehr als einer vollen Schulwoche.
Beträge werden bei Berücksichtigung ab der zweiten Ausfallwoche erstattet. Der Antrag
ist über das Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf
www.schulessen.goettingen.de erhältlich.
II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt
siehe hierzu unter I.5.
II.5. Kündigung
Eine Kündigung der Teilnahme an der verpflichtenden Schulverpflegung im
Rahmen des pädagogischen Schulkonzeptes durch die Vertragspartner ist
nur über die jeweilige Schulleitung möglich!
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Stand: 12.08.2016
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III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ)
 Was mache ich bei Chipverlust ?
Bei Verlust des Chips melden Sie sich umgehend im Sekretariat, damit dieser
gesperrt werden kann.
Bei Ausgabe eines neuen Chips (Ersatzchip) wird erneut eine Einrichtungsgebühr in
Höhe von 5,-- € erhoben.
 Ist die Chipnummer wichtig?
Nein, die Chipnummer ist nur eine Seriennummer und dient der eigenen Erkennung.
 Wie kann ich mein persönliches Essengeldkonto einsehen?
Unter www.schulessen.goettingen.de die Eingabe der persönlichen Kundennummer
(nicht die Chipnummer) und der PIN. Das Guthaben wird bereits auf der ersten Seite
angezeigt.
 Wie kann ich die Kontoeinzahlungen und Abbuchungen einsehen?
Eine detaillierte Kontobewegung erhalten Sie:
 Unter Karteireiter „Kontobewegung“ die nächste Seite öffnen
 Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den
„Suchen“ - Button klicken.
Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Kontobuchungen ab
dem von Ihnen gewünschten Datum.
 Wie kann ich erkennen, welche Essen bestellt wurden?
Unter „Buchungshistorie“ erhalten Sie einen Bericht über die detaillierten
Essenbestellungen:
 Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den
„Suchen“ - Button klicken.
Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Essenbestellungen.
 Wann wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht?
Mit der Bestellung wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht.
 Muss ich regelmäßig Geld auf das Konto überweisen?
Das Essengeldkonto sollte immer über ein entsprechendes Guthaben (Empfehlung:
mind. 1 Monatsbetrag per Dauerauftrag). Die Überweisung kann z. B. einmalig zum
Schuljahresbeginn mit dem Halbjahresbetrag erfolgen, monatlich mit einem
monatlichen Essenbetrag, oder individuell. Beachten Sie hierbei jedoch: Eine
Essenbestellung ohne Guthaben ist nicht möglich !
 Verfallen die Guthaben auf dem Konto?
Nein, alle Guthaben am Monats-, Jahres- oder Schuljahresende verfallen nicht,
sondern bleiben auf dem Konto bestehen. Die aktuelle Kontoübersicht können Sie
jederzeit auf dem persönlichen Essengeldkonto einsehen.
 Was passiert, wenn ich länger nicht zur Schule komme oder die Schule
verlasse?
Guthaben verfallen nicht. Es wird für jeden Essenteilnehmer ein persönliches
Essengeldkonto geführt. Bei Verlassen der Schule werden Guthaben auf Antrag
unbar (Überweisung) zurückerstattet. Einen Antrag hierzu erhalten Sie unter dem
Link „Formulare“ auf der Internetplattform www.schulessen.goettingen.de .
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Stand: 12.08.2016
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Sofern Sie über einen längeren Zeitraum nicht zur Schule kommen, teilen Sie uns
dieses bitte unter [email protected] mit, damit Ihr Konto für weitere
Bestellungen gesperrt werden kann.
 Welche Möglichkeiten der Essenteilnahme habe ich und was kostet es?
Essen - Teilnehmer
SchülerInnen
LehrerInnen /
MitarbeiterInnen
Standard
- Preis 3,55 €
- buchen bis morgens
08:00 Uhr noch für
denselben Tag
- Um-, Zu-, Abbestellen bis
morgens 08:00 Uhr noch
für denselben Tag möglich.
- Preis 4,43 €
- buchen bis morgens
08:00 Uhr noch für
denselben Tag
- Um-, Zu-, Abbestellen bis
morgens 08:00 Uhr noch
für denselben Tag möglich.
 Warum bekomme ich trotz Chip kein Essen?
o Es wurde keine Bestellung getätigt (keine Häkchen auf dem Speiseplan im
persönlichen Essengeld gesetzt)?
o Die Bestellung wurde nicht gespeichert (Button „Bestellung speichern“
vergessen zu drücken)?
o Es ist kein oder nicht genügend Geld auf dem persönlichen Essengeldkonto?
Bestellungen können daher nicht mehr ausgeführt werden.
 Wie kann ich z.b. über Kontoaufladung unterrichtet werden?
Bei der Anmeldung ist eine Email-Adresse anzugeben. Über diese Email-Adresse
werden Sie bei Erreichen von 15,-- € auf Ihrem persönlichen Essengeldkonto
unterrichtet,
Zusätzlich sehen Sie bei der Buchung über das Internetbestellsystem den aktuellen
Kontostand.
 Warum wurde ich nicht bzw. nicht rechtzeitig informiert das kein Geld mehr auf
meinen Essengeldkonto verfügbar ist ?
o Die Email-Adresse ist nicht korrekt, neue Email-Adresse bitte unter
[email protected] zusenden.
 An wen kann ich mich bei Problemen vor Ort wenden?
Ansprechpartner für Probleme vor Ort sind jeweils die Schulsekretariate und die
Ausgabekräfte in den Schulmensen.
In der Stadtverwaltung sind die Ansprechpartner der Abrechnungsstelle für die
Mittagsverpflegung an Göttinger Ganztagsschulen per Email unter
[email protected] oder telefonisch unter 0551 / 400-2303 o. 2696 zu
erreichen.
Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3)
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 Ich habe keine Email-Adresse, wie kann ich eine bekommen?
Im Internet unter der Suche „kostenlose Email Adresse“ erhalten Sie Anbieter einer
kostenlosen Email angezeigt. Auf den Seiten der Anbieter ist beschrieben, wie Sie
weiter vorgehen müssen, um eine kostenlose Email-Adresse zu erhalten. Die
Schulsekretariate sind Ihnen hierbei gern behilflich.
 Wo kann ich meine Emails abrufen?
Von jedem PC mit Internetzugang, z. B. von zuhause, in der Firma (sofern
genehmigt), in der Schule, im Internet-Cafe, etc.
 Warum kann ich mich im Internet nicht gleich anmelden?
Vor einer Anmeldung müssen Sie Ihre Daten registrieren. Sie erhalten dazu einen
Registrierungscode im Schulsekretariat. Für die Registrierung betätigen Sie bitte den
Button „Registrieren“ auf der Seite www.schulessen.goettingen.de. Geben Sie bitte
dann den Registrierungscode ein und folgen Sie den Hinweisen. Nach erfolgreicher
Registrierung erhalten Sie vom Schulsekretariat die Kundennummer und die
Zugangs-PIN, mit welcher Sie sich dann im Internet auf der o.a. Seite anmelden
können.
 Was passiert wenn ich mich erneut registriere ?
Durch die erneute Registrierung kann es zur Anlage eines Doppelfalles kommen. Das
heißt für Sie wird ein neues Konto angelegt. Gelder können dann nicht mehr
automatisch korrekt zugeordnet werden.
 Muss ich die PIN bei der Überweisung mit angeben?
Nein, die PIN (persönliche Identifikationsnummer) ist in Verbindung mit der
Kundennummer eine Zugangsnummer zum persönlichen Essengeldkonto und sollte
daher nicht anderen bekannt sein.
 Warum sind meine Eingaben auf dem persönlichen Essengeldkonto nicht
berücksichtigt worden ?
Bei Internetseiten ist nach erfolgter Eingabe zwingend ein Speichern dieser Eingaben
zur Übertragung notwendig. Ohne Speicherung sind die Eingaben nur temporär und
werden beim Schließen der Seite gelöscht.
 Kann ich für meinen Gastschüler mitbestellen?
Die Essenteilnahme von Schulgästen regelt grundsätzlich das Schulsekretariat.
Die persönlichen Internetessenkonten sind so eingestellt, dass nur eine Bestellung
pro Tag und Kunde möglich ist.
Bei längerfristigem Gastaufenthalt empfiehlt es sich ein Kundenkonto für den Gast
anzulegen.
 Kann ich auch von meinem Tablet oder Handy bestellen?
Derzeit können Bestellungen nur über einen PC mit Internetzugang erfolgen. An
einem Zugang über andere Medien wird derzeit gearbeitet.
Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3)
Stand: 12.08.2016