Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/1633
25.09.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carsten Ovens und Karin Prien (CDU) vom 17.09.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Tut der Senat sein Möglichstes zur schnellen und würdigen Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtteilen?
Immer mehr Menschen kommen nach Hamburg und beantragen hier Asyl.
Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung bleibt beeindruckend hoch, obwohl
gleichzeitig die Kritik an der Kommunikationspolitik sowie an einzelnen Maßnahmen und Projekten des Senats zunimmt.
Ein Schlüssel zum Erfolg, die Beibehaltung der Willkommenskultur, liegt in
der schnellen und würdigen Unterbringung der Asylsuchenden. Container
und Zelte können nur temporäre Lösungen sein. Die Unterbringung in Wohnungen, gut integriert in den Quartieren unserer Stadt, ist ein Baustein der
weiteren Integration für alle Asylsuchenden, die auf Dauer bei uns bleiben
werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Wie viele Immobilien von privaten Eigentümern hat f & w fördern und
wohnen AöR für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg angemietet? Bitte je Stadtteil angeben.
f & w fördern und wohnen AöR (f & w) hat aktuell 31 Objekte von privaten Eigentümern angemietet, siehe Anlage. Projektiert sind folgende Einrichtungen in privaten
Immobilien:
Hamburg-Nord:
 Holsteinischer Kamp (Barmbek-Süd);
 Hufnerstraße (Barmbek-Süd);
 Heinrich-Hertz-Straße (Uhlenhorst);
Hamburg-Mitte:
 Eiffestr. (Hamm);
Wandsbek:
 Sieker Landstraße (Rahlstedt);
 Lademannbogen (Hummelsbüttel);
Bergedorf:
 Kurt A.-Körber-Chaussee (Bergedorf).
2.
Welche Erfahrungen hat f & w mit der Anmietung von Privatwohnungen,
beispielsweise im Stadtteil Lokstedt, gesammelt?
Drucksache 21/1633
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
In Bezug auf die Anmietung kompletter Wohnhäuser hat f & w grundsätzlich sehr gute
Erfahrungen gemacht. Das Verständnis und die Toleranz zwischen den untergebrachten Haushalten sind überwiegend groß. Eine Belegungssteuerung ist unter diesen
Rahmenbedingungen auch innerhalb einer Einrichtung gut möglich.
Bei der Anmietung einzelner Wohnungen in Wohnblocks kann dieses Modell grundsätzlich sehr gut zur Integration der Bewohner in das Wohnumfeld beitragen. Andererseits kommt es teilweise aufgrund etwa von Hellhörigkeit der Wohnungen im
Grandweg in Lokstedt (alte Bausubstanz) zu Konflikten insbesondere mit Nachbarn,
die nicht zur Unterkunft gehören.
3.
Wie beurteilt f & w das Potenzial der Anmietung weiterer privater Immobilien, speziell in den Stadtteilen Lokstedt, Niendorf und Schnelsen?
f & w hat keine Kenntnis über weitere potenzielle Nutzungsmöglichkeiten in den
benannten Stadtteilen, siehe Antwort zu 1.
4.
Von welcher Dauer sind die Mietverträge? Wenn es verschiedene Laufzeiten der Mietverträge gibt, diese bitte einzeln auflisten.
Die Laufzeiten der Mietverträge sind unterschiedlich. Sie reichen von Festlaufzeiten
mit maximal 15 Jahren bis zu zeitlich unbefristeten Mietverträgen mit gesetzlicher
Kündigungsfrist. Die Konditionen der Mietverträge mit den Wohnungsgebern unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragspartner. Hierzu gehört die
Benennung der Laufzeiten einzelner Objekte wie auch die Höhe der im Einzelnen zu
zahlenden Mieten.
5.
Wie hoch ist die Gesamtmiete, die f & w für die von Privateigentümern
angemieteten Immobilien monatlich insgesamt bezahlt?
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.
Eine Zusammenstellung der monatlichen Ausgaben für die angemieteten Objekte
unter 1. im Sinne einer Gesamtmiete ist nach Auskunft von f & w in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
6.
Wird die Miete nach Quadratmetern berechnet oder wird diese nach der
Belegungszahl der Immobilie pro Person berechnet?
Es gibt bei f & w vertragliche Gestaltungen für beide Varianten.
7.
Erhält dabei jeder Privatvermieter dieselbe Miete oder gibt es Unterschiede?
Wenn ja, bitte die Spanne der Miete aufführen. Wie begründen sich die
Unterschiede?
Unterschiedliche Miethöhen ergeben sich aus der Lage, der Ausstattung, dem Baujahr
und so weiter. Die gezahlten Mieten bewegen sich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmieten. Siehe hierzu Drs. 21/1431 und Drs. 21/1067.
8.
Ist die Höhe der Miete, die an die Privateigentümer bezahlt wird, Verhandlungssache oder gibt es dafür einen speziellen Berechnungsschlüssel? Wenn letzteres der Fall ist, welche Kriterien fließen in den Schlüssel
ein?
Siehe Antwort zu 7. Darüber hinaus werden alle Vertragsdetails grundsätzlich individuell ausgehandelt.
9.
Ab wann bezahlt f & w für die Immobilien Miete? Zu welchem Datum
werden dort jeweils Flüchtlinge untergebracht und wie viele Plätze stehen zur Verfügung? Wer trägt die Umbaukosten für diese Immobilien
und wie hoch sind diese? Wie lange läuft der Mietvertrag?
Regelhaft wird eine Mietzahlung ab Nutzungsbeginn gezahlt. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und zu 8.
10. Wer trägt die Kosten, wenn eine von privaten Eigentümern angemietete
Immobilie umgebaut werden muss?
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Drucksache 21/1633
11. Wenn diese Kosten f & w trägt, wie viel wurde bislang für den Umbau
von Immobilien ausgegeben, die Privateigentümern gehören?
Siehe Drs. 21/1431 und Drs. 21/1067.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Anlage
4
Bestehende Einrichtungen in Immobilien privater Eigentümer:
Altona:
Sibeliusstraße (Bahrenfeld)
Bahrenfelder Straße (Ottensen)
Eimsbüttler Straße (Altona-Nord)
Grünewaldstraße (Bahrenfeld)
Waidmannstraße (St. Pauli)
Max-Brauer-Allee (Ottensen)
Borselstraße (Ottensen)
31
7
Harburg:
Winsener Straße (Sinstorf)
Osterbaum (Wilstorf)
Stader Str.106a (Heimfeld)
Sinstorfer Weg (Sinstorf)
WS Transit (Harburg)
5
Wandsbek:
Bargteheider Straße (Wandsbek)
Waldreiterring (Volksdorf)
Wandsbek mybed
Wandsbek Schreyersring (Steilshoop)
Duvenstedter Damm (Duvenstedt)
August-Krogmann-Straße (Farmsen-Berne)
Borstels Ende (Wellingsbüttel)
Kirchhofstwiete (Wandsbek)
8
Bergedorf:
Rahel-Varnhagen-Weg (Neuallermöhe)
1
Mitte:
Wendenstraße (Borgfelde)
Billstieg (Billbrook)
2
Nord:
Opitzstraße (Winterhude)
Fibigerstraße (Langenhorn)
2
Eimsbüttel:
Furtweg (Eidelstedt)
Langeloh-Hof (Eidelstedt)
Grandweg (Lokstedt)
Lohkoppelweg (Lokstedt)
Hornackredder (Eidelstedt)
5
ZEA / ZA und EA:
Heselstücken (Ergänzung Sportallee) (Groß-Borstel)
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