Anlage zum Medien

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Anlage zum Medien
221
Anlage
Zur Entwicklung der Medien in Deutschland
zwischen 1998 und 2007
Wissenschaftliches Gutachten
zum Kommunikations- und Medienbericht der Bundesregierung
Zur Entwicklung der Medien in Deutschland
zwischen 1998 und 2007
Wissenschaftliches Gutachten zum Kommunikations- und
Medienbericht der Bundesregierung
Endbericht
Hamburg, 4. Juni 2008
1
KAPITELÜBERSICHT
0.
VORWORT....................................................................................................................................... 5
1.
EINZELNE MEDIENBEREICHE ............................................................................................... 11
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
PRINTMEDIEN ................................................................................................................................ 11
TONTRÄGER................................................................................................................................... 49
FILM UND VIDEO ........................................................................................................................... 61
RUNDFUNK .................................................................................................................................... 77
DIGITALE INTERAKTIVE MEDIEN ................................................................................................. 113
MEDIENÜBERGREIFENDE ASPEKTE.................................................................................. 145
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3.
ARBEITSMARKT ........................................................................................................................... 145
MEDIENRELEVANTE ASPEKTE DER TELEKOMMUNIKATION ......................................................... 159
WERBEFINANZIERUNG ................................................................................................................. 175
NACHRICHTENAGENTUREN.......................................................................................................... 193
URHEBERRECHTE......................................................................................................................... 199
JUGENDMEDIENSCHUTZ ............................................................................................................... 213
TRENDS UND PERSPEKTIVEN............................................................................................... 229
3.1
3.2
3.3
3.4
4.
FUNKTIONEN DER MEDIEN .......................................................................................................... 235
WIRTSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ENTWICKLUNGEN ............................................................. 258
VIELFALT UND MEDIENQUALITÄTEN ........................................................................................... 283
REFORM DER KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENORDNUNG .......................................................... 329
ZUSAMMENFASSUNG .............................................................................................................. 369
4.1
4.2
4.3
4.4
ZUM STATUS DES GUTACHTENS .................................................................................................. 369
BEFUNDE UND TRENDS ................................................................................................................ 369
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ........................................ 376
REFORM DER KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENORDNUNG .......................................................... 378
3
0.
VORWORT
BEDEUTUNG UND VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGE ................................................ 5
FUNKTION DES VORLIEGENDEN GUTACHTENS .......................................................................... 6
GLIEDERUNG UND DATENGRUNDLAGE ......................................................................................... 6
MITWIRKENDE ........................................................................................................................................ 7
WORKSHOPS ............................................................................................................................................ 8
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag auf dessen Beschluss einen Medien- und Kommunikationsbericht vorzulegen. Der letzte Bericht wurde – abgesehen von einem Kurzbericht im Jahre 2002 – 1998
präsentiert. Der nunmehr vorliegende Medien- und Kommunikationsbericht folgt dabei aufgrund des Bedarfs
nach Orientierungswissen angesichts des Wandels, der für diesen Bereich der Gesellschaft charakteristisch ist,
einem neuen Konzept. Der politische Bericht der Bundesregierung wird erstmals durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten ergänzt, mit dessen Erstellung die Bundesregierung das Hans-Bredow-Institut beauftragt hat. Der Bericht war ursprünglich zur Veröffentlichung 2005 geplant. Aufgrund der Neuwahlen im
September 2005 konnte die alte Bundesregierung den Bericht nicht mehr veröffentlichen. Die vorliegende aktualisierte Fassung bezieht bis Anfang 2008 verfügbare Informationen ein.
BEDEUTUNG UND VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGE
Dass öffentliche Kommunikation funktioniert – Meinungs¬bildung ermöglicht und zur kulturellen Selbstverständigung beiträgt –, ist für ein demokratisches Gemeinwesen existentiell. Die Verfassung schützt daher in
Art. 5 Abs. 1 GG den Kommunikationsprozess in verschiedenen Grundrechtsverbürgungen. Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG stellt die Presse-, Rundfunk-, und Filmfreiheit und damit die massenmediale Vermittlung von
Kommunikationsinhalten unter besonderen Schutz, während Satz 1 die Meinungs- und Informationsfreiheit
gewährleistet. Die Bedeutung der Kommunikationsfreiheiten wird vom Bundesverfassungsgericht besonders
hoch eingeschätzt; so zählt es die Meinungsfreiheit zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“. Auch
die passive Seite der individuellen Kommunikationsfreiheit – die Informationsfreiheit – gehört zu den elementaren Grundfreiheiten, die die Verfassung sichert. Der Grund für diese Anerkennung der Kommunikationsfreiheiten liegt zum einen in Annahmen über Funktionsbedingungen kommunikativer Entfaltung in einer
Demokratie begründet, zum anderen in der Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen.
Während bei der Meinungs- und Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in der Regel der Staat
als potentieller Störer des Kommunika¬tionsprozesses im Vordergrund steht, werden die massenkommunikativen Freiheiten vom höchsten Deutschen Gericht als „Rundumfreiheiten“ verstanden: Für den Rundfunk geht
es explizit davon aus, dass der Staat die verfassungsrechtliche Aufgabe hat, die Kommunikationsordnung so
zu ge¬stalten, dass eine freie öffentliche und individuelle Meinungsbildung möglich bleibt und vor allem
Vermachtungen des Kommunikationsprozesses vermieden werden. Diese Aufgabe obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern, auch wenn Regelungen des Bundes sie an vielen Stellen beeinflussen.
5
0. Vorwort
Da Kommunikation und Medien die gesamte Gesellschaft durchdringen, können sie überall gewünschte
oder auch unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Mit Blick auf die Kollisionen mit anderen – auch verfassungsrechtlich geschützten – Rechtsgütern können die Freiheiten des Satz 1 als auch die des Satz 2 beschränkt
werden. Art. 5 Abs. 2 GG erlaubt Beschränkungen dieser Freiheiten durch allgemeine – d. h. vor allem sich
nicht gegen bestimmte Kommunikationsinhalte richtende – Gesetze, Bestimmungen zum Schutze der Ehre
und des Jugendschutzes. Daneben können auch andere Grundrechte – z.B. die Kunstfreiheit sowie das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung – oder Verfassungsgüter die Kommunikationsfreiheiten verfassungsimmanent beschränken. Soweit also kommunikative Tätigkeiten den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG genießen,
dürfen sie nur im Rahmen dieser Schranken – die im Lichte der Bedeutung der Kommunikationsfreiheiten
auszulegen sind – begrenzt werden. Absolut unzulässig ist jede staatliche Vorzensur (Art. 5 Abs. 2 Satz 2
GG).
Staatliches Handeln, sei es fördernd, beschränkend oder gestaltend, bewegt sich also in einem aus gutem
Grunde verfassungsrechtlich hoch sensiblen Feld, dessen normative Strukturen im Bericht so weit wie möglich berücksichtigt werden.
FUNKTION DES VORLIEGENDEN GUTACHTENS
Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es vor allem, eine gut strukturierte, möglichst umfassende und neutrale
Informationsquelle zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage politische Handlungsbedarfe, -optionen
und Rahmenbedingungen erkennbar werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bedeutung von Kommunikation und Medien für Politik und Gesellschaft, nicht auf wirtschaftlichen Aspekten, die aber natürlich als
strukturelle Voraussetzungen einbezogen werden.
Die wissenschaftliche Betrachtung hat auch den Vorzug, die Entwicklung in Ihrer ganzen Breite betrachten zu können, ohne auf Gesetz¬gebungs¬zuständigkeiten, medienpolitische Empfindlichkeiten oder tradierte
Deutungsmuster Rücksicht nehmen zu müssen.
Angesichts der Konvergenz, die nun zunehmend nicht nur die Technik erfasst und, wenn nicht konvergente, so doch hybride Angebote ermöglicht, fällt die Definition der Bereiche, die in den Bericht einbezogen
werden, schwer. Das Verschwinden klassischer Grenzen zwischen früher klar getrennten Bereichen des Medien- und Informations- und Kommunikationsbereiches macht für das wissenschaftliche Gutachten zum
Kommunikations- und Medienbericht eine umfassende Beobachtung der Entwicklung erforderlich, um zentrale Handlungsfelder frühzeitig identifizieren zu können. Dabei werden möglichst alle Angebote und ihre Kontexte berücksichtigt, die dem Bereich der „öffentlichen Kommunikation“ zugeordnet werden können, d. h. es
werden nicht nur traditionelle Medien berücksichtigt, sondern auch neue Angebotsformen, die auf Öffentlichkeit zielen, nicht aber Angebote wie die Transaktionen des E-Commerce, E-Learning oder der klassischen Telefonie.
GLIEDERUNG UND DATENGRUNDLAGE
Aus der geschilderten Funktion ergibt sich die Gliederung. Zunächst werden in einem deskriptiven Teil Informationen zusammengestellt, die einen Überblick über Stand und Entwicklung dieses Bereiches geben.
Trotz der oben geschilderten Konvergenzentwicklung folgt er der traditionellen Logik unterschiedlicher Übertragungsmedien (Presse, Tonträger, Film, Rundfunk), ergänzt um den Bereich interaktiver Medien. Diese traditionelle Vorgehen erleichtert die Vergleichbarkeit mit früheren Berichten, fängt aber Konvergenz der Medien nur unvollkommen ein und spiegelt die tradierte Selbstbeschreibungen der jeweiligen Brachen, die sich
aus den über sie erhobenen Daten ergeben. In Querschnittsbereichen werden Aspekte hinter die Klammer gezogen, die für mehrere oder alle Medienbereiche relevant sind.
6
0. Vorwort
Da für den Bericht vorhandene Quellen ausgewertet wurden und diese überwiegend dieser hergebrachten
Unterscheidung folgen, ist das Vorgehen an dieser Stelle alternativlos. Auch bei diesem pragmatischen Vorgehen zeigt sich, dass die Datenbasis in diesem hochrelevanten Bereich heterogen und an vielen Stellen eher
dünn und veraltet erscheint. Der Bericht deckt soweit möglich den Bereich 1998–2007 ab, um die Kontinuität
mit den alten Medienberichten zu wahren, greift aber gelegentlich auch weiter zurück, um Trends zu verdeutlichen, oder nimmt aktuelle Vorgänge auf.
Schließlich wird die nüchterne Darstellung der Fakten um Analysen ergänzt, die Trends und Perspektiven,
die wissenschaftlich diskutiert we¬rden, für die medienpolitische Debatte aufbereitet.
MITWIRKENDE
Das Institut hat vor der Erstellung des Berichtes fünf Workshops – je einen zu allen oben genannten Medienbereichen – mit Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, um die Gliederung, die Datensammlung und die Analyse auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen. Um aktuelle Trends öffentlicher Kommunikation aufzunehmen, hat das Institut im Rahmen der Aktualisierung des Berichtes Ende 2007 einen übergreifenden
Workshop veranstaltet. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind an vielen Stellen eingeflossen und wir bedanken uns herzlich für die anregenden Diskussionen. Eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet sich
unten auf S. 8 f.
Am Institut waren vor allem Joan Bleicher, Hardy Dreier, Stephan Dreyer, Christiane Eilders, Uwe Hasebrink, Thorsten Ihler, Barry Sankol, Jan Schmidt, Hermann-Dieter Schröder und Wolfgang Schulz für den
Bericht verantwortlich. In Einzelfragen haben uns Leif Kramp, Till Kreutzer und Claudia Lampert unterstützt,
für deren Expertise wir uns bedanken. Unser Dank gilt auch dem Team des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, die das Vorhaben federführend betreuen, für die außergewöhnlich konstruktive Zusammenarbeit.
Wir alle hoffen, dass sich durch den Bericht eine taugliche Basis für das medienpolitische Handeln ergibt,
die in künftigen Jahren fortgeschrieben werden kann, um die Entwicklung in diesem wichtigen Bereich dauerhaft transpa¬renter machen zu können.
Hamburg, im Mai 2008
7
0. Vorwort
WORKSHOPS
(1) Experten-Workshop zur Situation der Presse am 30. Juni 2004 in der Akademie für Publizistik,
Warburgstraße 8-10, 20354 Hamburg
Teilnehmer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Bodo Franzmann; Stiftung Lesen, Mainz
Prof. Dr. Jürgen Heinrich; Universität Dortmund
Prof. Dr. Gerd G. Kopper; Universität Dortmund
Prof. Dr. Johannes Ludwig; Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), Hamburg
Prof. Dr. Christoph Neuberger; Universität Münster
Prof. Dr. Klaus Schönbach; University of Amsterdam
Prof. Dr. Rudolf Stöber; Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Prof. Dr. Heinz-Reiner Treichel; Bergische Universität Wuppertal
Dr. Andreas Vogel; Wissenschaftliches Institut für Presseforschung, Köln
(2) Experten-Workshop „Online-Medien in der öffentlichen Kommunikation“ am 8. Juli 2004 in der
Akademie für Publizistik, Warburgstraße 8-10, 20354 Hamburg
Teilnehmer
1. Dr. Bernhad Batinic; Universität Marburg
2. Prof. Dr. Klaus Beck; Universität Greifswald
3. Prof. Dr. Christoph Degenhart; Universität Leipzig
4. Dr. Lutz Goertz; MMB Institut für Medien- u. Kompetenzforschung, Essen
5. Matthias Kempf; Universität München
6. Dr. Manfred Kops; Universität Köln
7. Prof. Dr. Friedrich Krotz; Universität Erfurt
8. Prof. Dr. Herbert Kubicek; Universität Bremen
9. Dr. Georg Lütteke; Zentralverband Elektrotechnik- u. Elektronikindustrie
10. Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld; Universität der Bundeswehr, München
11. Prof. Dr. Gerd Vowe; Technische Universität Illmenau
(3) Experten-Workshop zur Situation in den Bereichen Film und Computerspiele am 1. Juli 2004 im
Hans-Bredow-Institut, Heimhuder Straße 21, 20148 Hamburg
Teilnehmer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8
Malte Behrmann; Rechtsanwalt, Berlin
Prof. Dr. Knut Hickethier; Universität Hamburg
Christoph Holowaty; Computec Media AG, MCV, Fürth
Prof. Klaus Keil; Erich-Pommer-Institut, Potsdam
Oliver Pasch; Cinemaxx AG, Mülheim
Prof. Dr. Matthias Petzold; Universität Köln
Prof. Dr. Wolfgang Seufert; Universität Jena
0. Vorwort
8. Cord Stukenberg; Detecon & Diebold Consultants, München
(4) Experten-Workshop zur Situation in den Bereichen Musik und Urheberrechtsschutz am 9. Juli 2004
im Hans-Bredow-Institut, Heimhuder Straße 21, 20148 Hamburg
Teilnehmer
1.
2.
3.
4.
Prof. Dr. Reinhard Flender; New Classical Forschungsinstitut, Hamburg
Till Kreutzer; i.e. Büro für informationsrechtliche Expertise, Hamburg
Prof. Elmar Lampson; Universität Witten / Herdecke
Prof. Dr. Helmut Rösing; Universität Hamburg
(5) Experten-Workshop zu Ausdifferenzierung und Grenzverschiebungen der öffentlichen Kommunikation am 28.11.2007 im Gästehaus der Universität Hamburg, Rothenbaumchaussee 34, 20148 Hamburg
Teilnehmer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Prof. Dr. Michael Jäckel; Universität Trier
Prof. Dr. Klaus Schönbach; Universität Amsterdam und Zeppelin University Friedrichshafen
Prof. Dr. Wolfgang Mühl-Benninghaus; Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Patrick Rössler M.A.; Universität Erfurt
Prof. Dr. Barbara Thomaß; Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Knut Hickethier; Universität Hamburg
9
1.
EINZELNE MEDIENBEREICHE
1.1 PRINTMEDIEN
1.1.1
ANGEBOTE UND INHALTE ................................................................................................... 13
1.1.1.1
1.1.1.2
1.1.1.3
1.1.2
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ................................................................................. 24
1.1.2.1
1.1.2.2
1.1.2.3
1.1.2.4
1.1.3
ZEITUNGEN ............................................................................................................................ 32
Reichweite ............................................................................................................................. 32
Lesedauer.............................................................................................................................. 34
Weitere Merkmale der Zeitungsnutzung ............................................................................... 34
ZEITSCHRIFTEN ...................................................................................................................... 35
Reichweite ............................................................................................................................. 35
Lesedauer.............................................................................................................................. 35
BUCH ..................................................................................................................................... 35
Reichweite ............................................................................................................................. 35
Lesedauer.............................................................................................................................. 36
Lektürevorlieben ................................................................................................................... 36
RECHT UND REGULIERUNG................................................................................................ 37
1.1.4.1
1.1.4.1.1
1.1.4.1.2
1.1.4.1.3
1.1.4.1.4
1.1.4.2
1.1.4.2.1
1.1.4.2.2
1.1.4.2.3
1.1.4.2.4
1.1.4.3
1.1.4.3.1
1.1.4.3.2
1.1.5
ZEITUNGEN ............................................................................................................................ 24
ZEITSCHRIFTEN ...................................................................................................................... 27
PRESSEVERTRIEB ................................................................................................................... 29
BUCHHANDEL ........................................................................................................................ 30
NUTZUNG UND WIRKUNG.................................................................................................... 32
1.1.3.1
1.1.3.1.1
1.1.3.1.2
1.1.3.1.3
1.1.3.2
1.1.3.2.1
1.1.3.2.2
1.1.3.3
1.1.3.3.1
1.1.3.3.2
1.1.3.3.3
1.1.4
ZEITUNGEN ............................................................................................................................ 13
ZEITSCHRIFTEN ...................................................................................................................... 16
BÜCHER ................................................................................................................................. 21
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................... 37
Europarechtliche Einflüsse ................................................................................................... 38
Pressebegriff ......................................................................................................................... 38
Regulierungskonzept ............................................................................................................. 39
Nicht-staatliche Regulierung ................................................................................................ 40
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ................................................. 40
Medienprivilegien: Zeugnisverweigerungsrecht................................................................... 40
Medienprivilegien: Datenschutzvorschriften für die Presse ................................................. 42
Buchpreisbindung ................................................................................................................. 43
Pflichtexemplare: Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek.......................................... 44
SONSTIGE RELEVANTE RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN.......................................................... 44
Änderungen im Bereich des Bildnisschutzes......................................................................... 44
Gratiszeitungen ..................................................................................................................... 45
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 1.1................................................................................ 46
11
1. Einzelne Medienbereiche
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1.1.1.1: Strukturdaten zur Entwicklung der Tagespresse 1997, 2001, 2004, 2006 und 2007
Tabelle 1.1.1.2: Zahl der Abonnementzeitungen in deutschen Großstädten 2007 (über 100.000
Einwohner; insgesamt 81)
Tabelle 1.1.1.3: Titelzahl und Auflagen von Publikums- und Fachzeitschriften 1998-2007
Tabelle 1.1.1.4: Heftumfang Publikumszeitschriften 2000 bis 2006 im Vergleich
Tabelle 1.1.1.5: Marktdaten für Fachzeitschriften 2001-2007
Tabelle 1.1.1.6: Anzeigenblätter in den Bundesländern (Stand: 01. Januar 2007)
Tabelle 1.1.1.7: Zahl und Auflagen der bei der IVW gemeldeten Kundenzeitschriften
Tabelle 1.1.1.8: Buchtitelproduktion
Tabelle 1.1.1.9: Durchschnittsladenpreise der Neuerscheinungen (Erstauflagen) nach Sachgruppen
2006 (Werte in Euro)
Tabelle 1.1.2.1: Auflagenentwicklung der Tagespresse 1997-2007
Tabelle 1.1.2.2: Konzentrationsgrad des Tageszeitungsmarktes 1995-2006 (anteilige Auflage in Prozent)
Tabelle 1.1.2.3: Publikumszeitschriften: Konsolidierte Marktanteile der vier größten Konzerne 1995 bis
2006
Tabelle 1.1.2.4: Netto-Werbeumsätze der Publikumszeitschriften
Tabelle 1.1.2.5: Anzahl der Verlage nach Umsatzgrößenklassen und steuerbarer Umsatz nach
Umsatzgrößenklassen 2003, 2004 und 2005* (in 1.000 EUR)
Tabelle 1.1.2.6: Im- und Export von Gegenständen des Buchhandels (in 1.000 EUR)
Tabelle 1.1.3.1: Reichweite der Tageszeitungen von 1996 bis 2007 (in Prozent)
12
1.1. Printmedien
Das Kapitel „Printmedien“ behandelt alle verkörperten Druckwerke der Massenkommunikation. Neben den
periodisch erscheinenden Publikationen (Zeitungen und Zeitschriften) wird auch der Buchmarkt berücksichtigt, der im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Teil der Presse ist. Der Abschnitt „Angebote und Inhalte“ gibt
dabei einen Überblick über die Entwicklung der einzelnen Printmedien im Hinblick auf die Zahl und die inhaltliche Vielfalt. Im Abschnitt „Wirtschaft und Organisation“ werden Marktdaten vorgestellt sowie insbesondere für die periodische Presse diejenigen Veränderungen dargestellt, die sich aus den Entwicklungen am
Werbemarkt sowie der wachsenden Verbreitung des Internets ergeben. Der Abschnitt „Nutzung und Wirkung“ zeichnet die Entwicklung von Reichweiten und Lesedauer nach und stellt die Lektürevorlieben der Bevölkerung dar. Der Abschnitt „Recht und Regulierung“ schildert schließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Printmedien sowie deren Änderungen im Berichtszeitraum.
1.1.1 Angebote und Inhalte
1.1.1.1 Zeitungen
Für den Publikationstyp der Zeitung gibt es eine Vielzahl von Definitionen. Das Statistische Bundesamt zählte in der – im Jahr 1996 abgeschafften – Pressestatistik dazu „alle periodischen Veröffentlichungen, die in ihrem redaktionellen Teil der kontinuierlichen, aktuellen und thematisch nicht auf bestimmte Stoff- oder Lebensgebiete begrenzten Nachrichtenübermittlung dienen, also in der Regel mindestens die Sparten Politik,
Wirtschaft, Zeitgeschehen, Kultur, Unterhaltung sowie Sport umfassen und im Allgemeinen mindestens
zweimal wöchentlich erscheinen“ 1 .
Zeitungen sind Printmedien, die im Hinblick auf ihre Erscheinungshäufigkeit, ihr Verbreitungsgebiet und
ihre Verbreitungsart differenziert werden. Wichtige Merkmale der Zeitung sind die allgemeine Zugänglichkeit
(Publizität) und die Disponibilität, die sich in der freien Wahl der genutzten Inhalte und der Unabhängigkeit
der Nutzung von Ort und Zeit ausdrückt. Weitere Merkmale sind ihre Aktualität, die an den Erscheinungsrhythmus gekoppelt ist, und die Universalität. Letztere Definitionsbedingung führt beispielsweise dazu, dass
das Handelsblatt erst seit der Ausweitung seines Themenspektrums 2001 von Schütz als publizistische Einheit
bei den Tageszeitungen berücksichtigt wird 2 .
Die Kategorie der publizistischen Einheit, die an die Existenz von Vollredaktionen gekoppelt ist, ist als
Mittel zur Erfassung publizistischer Vielfalt jedoch mittlerweile umstritten, da die wesentliche Funktion der
regionalen und lokalen Tageszeitungen in der auf das Erscheinungsgebiet bezogenen Information liegt. Andere lokale und regionale Medien, die komplementäre publizistische Angebote liefern, werden bei der Messung
der lokalen und regionalen Informationsvielfalt nicht berücksichtigt, so dass Kritiker dieser Betrachtungsweise der sinkenden Zeitungsvielfalt eine steigende Angebotsvielfalt durch Anzeigenblätter, Lokalfunk oder andere Medien gegenüberstellen 3 . Hinzu kommt, dass verschiedene Kooperationsformen der Tageszeitungsverlage zusätzliche Varianten der Kombination von Inhalten ermöglichen, die von dieser Kategorisierung nicht
erfasst werden. Beispiele sind etwa die „Syndication“, also die Weitergabe redaktioneller Inhalte im Austausch, oder die Erstellung gemeinsamer Inhalte durch direkte redaktionelle Kooperationen, unabhängig von
wirtschaftlicher Verflechtung 4 .
1
Statistisches Bundesamt 1996, S. 6.
2
Schütz 2001, S. 605.
3
Vgl. z. B. Trebbe 1998; Katzenberger 1999.
4
Vgl. Moss 1998, S. 165 f.
13
1. Einzelne Medienbereiche
Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) gab für das zweite Quartal 2007 die Zahl
von 352 Tageszeitungen an, die eine Gesamtauflage von 20,8 Mio. Exemplaren verkauften. Dies waren 333
lokale und regionale Abonnementzeitungen, zehn überregionale Titel und neun Kaufzeitungen 5 . Die Struktur
des Tageszeitungsmarktes (vgl. Tab. 1.1.1.1) in der Bundesrepublik ist historisch gewachsen. Auch als Resultat der alliierten Lizenzpolitik der Nachkriegszeit kam es zur Entwicklung einer Presselandschaft, die im Wesentlichen durch lokale und regionale Abonnementtageszeitungen und eine regionale Monopolbildung geprägt
ist. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Zeitungsverlagen um Familienunternehmen, die einen Generationswechsel vollzogen haben 6 .
Tabelle 1.1.1.1: Strukturdaten zur Entwicklung der Tagespresse 1997, 2001, 2004, 2006 und 2007
1997
2001
2004
2006
2007
Verlagsbetriebe, die Tageszeitungen herausgeben
371
356
359
352
352
Darunter Abonnementzeitungen
361
346
345
338
343
6
8
8
8
10
355
338
337
330
333
10
10
14
14
k.A.
1.582
1.584
1.538
1.524
1.524
48
43
54
57
k.A.
135
136
138
136
136
7
7
11
10
k.A.
242
246
256
261
k.A.
55,1
55,9
58,3
59,4
k.A.
33,6
34,4
34,8
35,0
k.A.
41,1
41,9
42,1
42,5
k.A.
davon überwiegend
überregionale Verbreitung
lokale/regionale Verbreitung
Straßenverkaufszeitungen
Ausgaben von Tageszeitungen
davon Straßenverkaufszeitungen
Vollredaktionen (publizistische Einheiten):
davon Straßenverkaufszeitungen
Ein-Zeitungs-Kreise (Anzahl)
in % aller Kreise
Bevölkerung der Ein-Zeitungs-Kreise in Mio.
in % der Gesamtbevölkerung
Quelle: Schütz 2005, S. 222 ff., Schütz 2007, S. 561, 577, 588 sowie BDZV 2007.
2006 gab es insgesamt 1.524 Ausgaben von Tageszeitungen in Deutschland, die von etwa 350 Verlagsbetrieben herausgegeben wurden. Da unterschiedliche Ausgaben einer Tageszeitung ein und denselben Mantelteil beziehen können, ist die Anzahl der Vollredaktionen jedoch deutlich geringer; solche publizistischen Einheiten gab es 2007 insgesamt 136. Die Zahl der Abonnementtageszeitungen ging im Vergleich zu 1997 um 18
zurück, und auch die Anzahl der Ausgaben von Tageszeitungen sank in den vergangenen zehn Jahren. Allerdings verbergen sich hinter diesen Trends einige gegenläufige Entwicklungen: Im Jahr 2000 kamen mit der
„Financial Times Deutschland“ sowie dem „Handelsblatt“ (das sein inhaltliches Spektrum erweiterte) zwei
neue Abonnementzeitungen mit überregionaler Verbreitung hinzu. Im Bereich Tageszeitungen gab es eine
Ausweitung des Angebots bei den Straßenverkaufszeitungen, die jedoch die Rückgänge bei den Ausgaben der
Abonnementzeitungen nicht kompensieren konnte. Die Auflagenentwicklung des Tageszeitungsmarkts zeigt
seit 1997 kontinuierliche Rückgänge. Während dies bei regionalen und lokalen Abonnementtageszeitungen
wie geschildert auch mit einem absoluten Rückgang der Ausgaben einhergeht, sind bei den Straßenverkaufs-
5
Vgl. BDZV 2007, S. 410.
6
Vgl. Böckelmann 2000.
14
1.1. Printmedien
zeitungen und den überregionalen Tageszeitungen die Auflagenverluste trotz etwa gleich vieler oder sogar
mehr gewordener Ausgaben sichtbar (vgl. ausführlicher Abschnitt 1.1.2.1).
2006 erschien in nahezu 60 Prozent der deutschen Städte und Landkreise nur noch eine einzige regionale
Tageszeitung, 42,5 Prozent der deutschen Bevölkerung leben in einem solchen Gebiet (vgl. auch Tab.
1.1.1.2). Seit 1997 stieg die Zahl der Einzeitungskreise damit um 19. Dieses Zeitungsangebot im lokalen und
regionalen Raum wird durch die überregionalen Abonnementtageszeitungen und die im Straßenverkauf verbreitete Boulevardpresse ergänzt, die zum Teil ihre Angebote je nach Erscheinungsort und jeweiliger Auflage
variieren. Im Fall der BILD-Zeitung liefern beispielsweise regionale Redaktionen Inhalte für solche regionalisierten Ausgaben zu. Die überregionalen Abonnementtageszeitungen verbreiten allerdings in der Regel den
weitaus größten Teil ihrer Auflage in der Nähe ihres Erscheinungsortes. Versuche, regionale Zusatzangebote
auch in anderen Regionen zu etablieren, wurden meist wieder beendet – so hat beispielsweise „die tageszeitung“ (taz) im Sommer 2007 ihre Regionalausgabe für Nordrhein-Westfalen eingestellt.
Tabelle 1.1.1.2: Zahl der Abonnementzeitungen in deutschen Großstädten 2007 (über 100.000 Einwohner;
insgesamt 81)
Städte mit nur einer Abonnementzeitung (n= 35)
Augsburg
Bottrop
Braunschweig
Bremerhaven
Chemnitz
Cottbus
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Halle/Saale
Hamm
Heidelberg
Heilbronn
Herne
Hildesheim
Ingolstadt
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Koblenz
Leipzig
Leverkusen
Ludwigshafen
Lübeck
Magdeburg
Mannheim
Oldenburg
Osnabrück
Regensburg
Rostock
Saarbrücken
Salzgitter
Ulm
Wolfsburg
Wuppertal
Städte mit zwei Abonnementzeitungen der gleichen Verlagsgruppe (n=12)
Aachen
BergischGladbach
Erfurt
Erlangen
Essen
Fürth
Gera
Hagen
Jena
Mülheim/Ruhr
Oberhausen
Würzburg
München
Münster
Neuss
Nürnberg
Offenbach
Paderborn
Pforzheim
Potsdam
Recklinghausen
Städte mit zwei Abonnementzeitungen (n=23)
Bielefeld
Bochum
Bonn
Darmstadt
Dresden
Hannover
Köln
Krefeld
Mainz
Mönchenglabach
Remscheid
Reutlingen
Solingen
Stuttgart
Städte mit drei Abonnementzeitungen, darunter zwei der gleichen Verlagsgruppe (n=6)
Dortmund
Duisburg
Moers
Siegen
Wiesbaden
Witten
Städte mit drei Abonnementzeitungen (n=4)
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Städte mit sechs Abonnementzeitungen, darunter zwei der gleichen Verlagsgruppe (n=1)
Berlin
Quelle: Schütz 2007, S. 582 f.
15
1. Einzelne Medienbereiche
Nach 2000 kamen Tageszeitungen aus unterschiedlichen Gründen in wirtschaftliche Schwierigkeiten: Die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die zu einem Rückgang des Werbevolumens führte (vgl. Abschnitt 2.3),
traf mit der steigenden Diffusion des Internets zusammen, das auf ökonomischen Märkten (vor allem im Bereich der Rubrikenanzeigen) wie auch auf publizistischen Märkten an Bedeutung gewann (vgl. ausführlicher
Abschnitt 1.1.2.1). Die Tageszeitungsverlage haben bereits um die Jahrtausendwende mit einem Ausbau ihrer
eigenen Online-Aktivitäten reagiert, so dass es nach Angaben des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger
derzeit etwa 630 Online-Angebote von deutschen Tageszeitungen gibt 7 .
Aber nicht nur online, sondern auch im Printbereich sind den Tageszeitungen Konkurrenten um die finanziellen und zeitlichen Budgets des Publikums erwachsen: Zum einen liefern Anzeigenblätter auf lokaler und
regionaler Ebene kostenlos Informationen und spielen damit auf dem Lesermarkt eine wichtige Rolle. Dazu
haben Akteure aus dem Ausland oder aus verlagsfremden Bereichen bereits Ende der neunziger Jahre in mehreren deutschen Städten versucht, Gratiszeitungen zu starten 8 . Das mit einer traditionellen Tageszeitung vergleichbare Angebot sollte allein aus Werbung finanziert werden. Dieser Versuch des Marktzutritts scheiterte
zunächst am Widerstand der Zeitungsverleger, die mit wirtschaftlichen und juristischen Mitteln gegen die
neuen Angebote vorgingen, doch 2003 entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz zu Gunsten der Gratiszeitungen (vgl. Abschnitt 1.4.3.2). Bislang findet man abgesehen von der (nur wöchentlich erscheinenden)
„LR-Woche“ des Verlagshauses „Lausitzer Rundschau“ jedoch nur Publikationen wie „Süddeutsche Zeitung
Primetime“, „Handelsblatt am Abend“, „FTD Kompakt“ oder „Welt Kompakt“, die auf Lufthansa-Flügen
sowie in ICEs frei erhältlich sind. Deutschland nimmt in dieser Hinsicht eine Sonderstellung ein; im September 2006 gab es in Europa inkl. Russland insgesamt 129 Ausgaben von Gratiszeitungen, die zumeist in städtischen Ballungsräumen als Pendlerzeitungen vertrieben werden und eine Auflage von etwa 19 Mio. erreichten 9 .
Seit 2003 lässt sich zudem ein verstärkter Trend zu Tageszeitungen im kleineren Tabloid-Format beobachten, die mittlerweile in mehreren Ballungsräumen und Städten teils unabhängig, teils als Kompaktausgaben klassischer Tageszeitungen herausgegeben werden. Die Verlage bemühen sich damit, neue Lesergruppen zu erschließen und dem generellen Auflagenschwund entgegenzuwirken.
1.1.1.2 Zeitschriften
Seit der Einstellung der amtlichen Pressestatistik ist die Datenlage zur Entwicklung der Zeitschriften in der
Bundesrepublik sehr heterogen. Unter der Bezeichnung Zeitschrift wurden in der Pressestatistik praktisch alle
periodischen Publikationsformen zusammengefasst, die nicht der Definition der Tageszeitung entsprachen
und häufiger als jährlich erschienen. Darunter finden sich so unterschiedliche Angebote wie Publikumszeitschriften, Fachzeitschriften, die konfessionelle Presse, die Anzeigenblätter, die amtlichen Blätter sowie die
kommunalen Amtsblätter. Die größte Titelzahl findet man unter den Fachzeitschriften, die höchsten Auflagen
werden von Publikumszeitschriften erzielt. Daten zur Titelzahl liegen heute in erster Linie auf der Grundlage
von Verbandsveröffentlichungen und den Daten der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) vor, die als Service für die werbetreibende Wirtschaft Daten von bei ihr
zur Überprüfung gemeldeten Titeln zur Verfügung stellt. Hierbei ergibt sich das Problem, dass nicht alle Publikationen erfasst werden und die existierenden Lücken nur schwer einzuschätzen sind. So fehlen in der Regel
Titel, die nur in geringem Maße auf Werbeerlöse bei der Finanzierung setzen.
7
Vgl. BDZV 2007, S. 417.
8
Vgl. Pürer/Raabe 2007, S. 392 f.
9
Vgl. Haas 2006, S. 515 ff.
16
1.1. Printmedien
Den IVW-Daten zufolge erschienen in Deutschland 2007 893 Publikumszeitschriften mit einer verbreiteten Auflage von 134,6 Mio. Exemplaren (vgl. Tab. 1.1.1.3). Die tatsächlich verkaufte Auflage lag bei 118,3
Mio. Exemplaren. Im gleichen Jahr gab es 1.117 IVW-geprüfte Fachzeitschriften mit einer verbreiteten Auflage von 23,5 Mio. sowie einer verkauften Auflage von 13,2 Mio. Exemplaren (zur Problematik der Zahlen in
diesem Segment s. u.). Im Verlauf der vergangenen zehn Jahre hat in beiden Segmenten die Anzahl der Titel
zugenommen, die Auflage (sowohl verbreitet als auch verkauft) dagegen abgenommen.
Auf dem Zeitschriftenmarkt ist insbesondere im Segment der Publikumszeitschriften ein relativ intensiver
Wettbewerb zu beobachten, allerdings wird er im Wesentlichen von den etablierten Unternehmen geprägt.
Dabei ist eine wichtige Strategie der Angebotsausweitung die der „Line-Extension“, bei der zu bestehenden
Angeboten neue ähnliche Titel hinzutreten. Beispiel für diese Strategie ist die „BILD-Familie“ des AxelSpringer-Konzerns, zu der im Jahr 2006 elf Zeitschriftentitel zählten 10 . Die Verlage tragen mit dieser Ausdifferenzierung des Angebotes also dazu bei, die Durchschnittsauflage der einzelnen Titel zu senken. Betrachtet
man die Daten jedoch gattungsbereinigt, d. h. berücksichtigt man allein redaktionell ausgestaltete Kaufpublikationen, die mindestens viermal jährlich erscheinen und ein auf den deutschen Markt ausgerichtetes Heftkonzept haben, so zeigt sich, dass die Publikumspresse seit 2001 5,6 Prozent weniger Hefte verkauft hat, die
Auflage ging bis 2005 von 91,02 Mio. Exemplaren auf 85,90 Mio. Exemplare zurück11 .
Tabelle 1.1.1.3: Titelzahl und Auflagen von Publikums- und Fachzeitschriften 1998-2007
Fachzeitschriften
Publikumszeitschriften
Anzahl
Verbreitete
Auflage
Verkaufte
Auflage
Anzahl
Verbreitete
Auflage
Verkaufte
Auflage
1998
809
142,5
126,5
1.080
26,4
17,1
1999
839
138,5
124,3
1.089
26,3
17,2
2000
847
138,9
124,4
1.094
27,7
17,9
2001
817
138,5
125,1
1.096
27,4
18,0
2002
831
139,8
126,0
1.088
26,1
17,1
2003
832
139,4
125,4
1.075
24,6
15,5
2004
850
137,6
123,6
1.065
23,5
14,5
2005
873
138,0
123,1
1.081
24,4
15,1
2006
888
136,7
122,3
1.089
22,5
12,8
2007
893
134,6
118,3
1.117
23,5
13,2
Quelle: BDZV 2007, S. 411 und http://www.daten.ivw.eu, zuletzt aufgerufen am 14.9.2007.
Der Heftumfang der Publikumszeitschriften ist im Zeitraum zwischen 2000 und 2006 um etwa sieben Prozent gestiegen, was vor allem auf eine deutliche Ausweitung der redaktionellen Seiten zurückzuführen ist
(vgl. Tab. 1.1.1.4). Die Zahl der Anzeigenseiten ist dagegen merklich gefallen, wobei insbesondere SchwarzWeiß-Anzeigen Verluste aufwiesen: Sie machen inzwischen nur noch etwa zehn Prozent aller Anzeigenseiten
aus. Vierfarbige Anzeigen konnten ihre Seitenzahl in etwa halten, besitzen aber aufgrund des Rückgangs anderer Gestaltungsformen inzwischen einen Anteil von über 80 Prozent an allen Anzeigenseiten in Publikumszeitschriften.
10
Vgl. Vogel 2006, S. 391.
11
Vgl. Vogel 2006, S. 383.
17
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.1.1.4: Heftumfang Publikumszeitschriften 2000 bis 2006 im Vergleich
2000
Seiten
Heftumfang gesamt
2004
Anteil
Seiten
2006
Anteil
Seiten
Anteil
Veränderung
Seitenzahl
2000 zu 2006
872.023
100,0
895.524
100
930.190
100,0
+6,7 %
davon redaktionelle
Seiten
602.082
69,0
666.222
74,4
701.800
75,4
+16,6 %
Anzeigenseiten
269.941
31,0
229.302
25,6
228.390
24,6
-15,3 %
davon schwarz-weiß
45.884
17,0
28.060
12,3
22.083
9,7
-51,9 %
Zusatzfarbe
19.518
7,2
6.023
2,6
4.651
2,0
-76,2 %
4-farbig
188.285
69,8
179.389
78,2
186.567
81,7
-1,0 %
Beihefter
16.251
6,0
15.830
6,9
15.089
6,6
-7,2 %
Quelle: VDZ nach ZAW 2007, S. 264. Zahlen für 2007 sind erst Mitte 2008 verfügbar.
Eine höhere Titelanzahl bei deutlich geringeren Auflagen kennzeichnet das Segment der Fachzeitschriften.
In der letzten Pressestatistik im Jahr 1994 wurden hierfür 3.589 Titel verzeichnet, die pro Quartal eine Gesamtauflage von ca. 89 Mio. Exemplaren erzielten. Die weite Definition des Statistischen Bundesamtes verzeichnete auch die wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die in den Daten der IVW zum größten Teil fehlen.
Dies liegt zum einen daran, dass der Differenzierungs- und Spezialisierungsgrad in diesem Pressesegment
sehr hoch ist, so dass die Auflagen sehr niedrig sein können. Zum anderen gibt eine Vielzahl von Institutionen
und Organisationen Fachzeitschriften heraus, die nicht als Verlag in Erscheinung treten und daher nicht am
IVW-Verfahren teilnehmen. Schließlich ist auch von Bedeutung, ob Werbung für den jeweiligen Titel eine so
bedeutende Erlösquelle ist, dass sich der Aufwand der IVW-Anmeldung und -Prüfung lohnt. Betrachtet man
die Entwicklung der bei der IVW gemeldeten Titel, so zeigt sich zwischen 1997 und 2007 ein leichter Zuwachs an Titeln bei sinkender Auflage.
Genauere Aufschlüsse bieten die Daten des Verbands der Deutschen Fachpresse, die allerdings in erster
Linie solche Titel erfassen, die einen unmittelbaren Berufsbezug haben, ohne dabei Special-Interest-Titel im
Sinne einer Publikumszeitschrift zu sein. Sie machten 2007 etwa zwei Drittel (65 Prozent) des gesamten Umsatzes von Fachverlagen aus; etwa ein Viertel (22 Prozent) entfielen auf Fachbücher, 8 Prozent auf elektronische Medien und 5 Prozent auf Dienstleistungen 12 . Auf der Grundlage von jährlichen Mitgliederbefragungen
gibt der Verband an, dass im Jahr 2001 3.646 Titel mit einer Jahresauflage von 476 Mio. Exemplaren erschienen sind (vgl. Tabelle 1.1.1.5). Im Zuge der Anzeigenkrise fielen Titelzahl, Jahresauflage und Umsatz in den
Folgejahren. In den letzten Jahren sind jedoch wieder Zuwächse zu beobachten, so dass 2007 die Titelzahl
und die Jahresauflage wieder deutlich über dem Stand vom Anfang des Jahrzehnts liegen. Auch der Jahresumsatz hat das Niveau von 2001 wieder erreicht.
12
18
Vgl. Deutsche Fachpresse 2008.
1.1. Printmedien
Tabelle 1.1.1.5: Marktdaten für Fachzeitschriften 2001-2007
Bundesland
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Zahl der Titel
3.646
3.563
3.623
3.637
3.687
3.753
3.899
Jahresauflage in Mio.
Exemplaren
476
464
441
451
476
491
502
Umsatz in Mio. Euro
darunter
1.987
1.887
1.797
1.781
1.838
1.913
1.988
1.074
966
877
865
902
956
1.016
847
863
865
863
878
892
900
Anzeigen
Vertrieb
Quelle: Deutsche Fachpresse 2008.
Im lokalen Raum sind die Anzeigenblätter mittlerweile eine kostengünstige Ergänzung des örtlichen Zeitungsangebotes und werden in vielen Fällen von Unternehmen herausgegeben, die mit regionalen Tageszeitungsverlagen wirtschaftlich verflochten sind. Die meisten Titel erscheinen einmal wöchentlich und finanzieren sich praktisch vollständig aus Werbeerlösen. Die Umsätze der Branche stiegen bis zum Jahr 2000 stark an
und erreichten etwa 1,8 Milliarden Euro. 2001 und 2002 schrumpfte der Umsatz, stieg in den Folgejahren aber wieder an und erreichte im Jahr 2006 mit 1,94 Milliarden Euro einen neuen Höchststand 13 . Die Entwicklung von Titelzahl und Auflage reagierte etwas zeitverzögert und sank von 90,8 Millionen (1.336 Titel) in
2001 auf 85,1 Millionen (1.288 Titel) in 2004. Das danach wieder einsetzende Wachstum führte zum Ansteigen auf 88,6 Millionen Exemplare im Jahr 2007, die sich auf 1.374 Titel verteilen. Eine Aufstellung nach
Bundesländern findet sich in Tabelle 1.1.1.6.
13
Vgl. die Aufstellung der Branchendaten unter http://www.bvda.de/pages3/0201_l.jsp, zuletzt aufgerufen am
21.4.2008.
19
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.1.1.6: Anzeigenblätter in den Bundesländern (Stand: 01. Januar 2007)
Anzahl Verlage
Anzahl Titel
Auflage in Mio.
Baden-Württemberg
59
129
10,1
Bayern
86
200
12,8
Berlin (Ost + West)
6
15
3,2
Bremen
6
14
1,5
Hamburg
11
26
1,4
Hessen
50
88
6,8
Niedersachsen
67
141
9,0
Nordrhein-Westfalen
89
292
18,6
Rheinland-Pfalz
11
94
3,0
2
29
1,0
33
71
3,5
420
1.099
70,9
12
64
3,0
8
31
2,4
15
88
5,9
Sachsen-Anhalt
9
40
3,4
Thüringen
7
52
2,9
51
275
17,6
471
1.374
88,6
Bundesland
Saarland
Schleswig-Holstein
Summe (West)
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Summe (Ost)
Deutschland gesamt
Quelle: http://www.bvda.de, zuletzt aufgerufen am 2.12.2007.
Ein Segment des Zeitschriftenmarktes, bei dem kein Rückgang zu beobachten ist, sind die Kundenzeitschriften (vgl. Tab. 1.1.1.7). Die Zahl der bei der IVW gemeldeten Publikationen aus dieser Gruppe ist zwischen 1997 und 2000 kontinuierlich gestiegen; danach gab es Schwankungen bei der Titelanzahl und der verbreiteten Auflage, die im Trend leicht zurückgingen. Ein großer Anteil der Auflage der Kundenzeitschriften,
die Unternehmen vor allem im Rahmen von Marketingstrategien zur Kundenbindung und Imagepflege entwickeln und veröffentlichen, erreicht die Leser kostenlos, da in vielen Fällen die verteilenden Unternehmen für
die Bereitstellung der Magazine an die Verlage zahlen. Der Anteil der IVW-gemeldeten Kundenzeitschriften
ist jedoch auch in diesem Segment ausgesprochen gering. Nach einer Untersuchung des Hamburger Medieninstituts MMM gab es Ende 2002 im deutschsprachigen Raum 3.537 Kundenzeitschriften mit einer Gesamtauflage von mehr als 456 Mio. Exemplaren je Erscheinungsintervall, die Umsätze in Höhe von 4,4 Mrd. Euro
erzielten 14 .
14
20
Vgl. ZAW 2003, S. 290.
1.1. Printmedien
Tabelle 1.1.1.7: Zahl und Auflagen der bei der IVW gemeldeten Kundenzeitschriften
Kundenzeitschriften
Anzahl
Verbreitete Auflage in Mio.
Verkaufte Auflage in Mio.
1997
60
29,6
22,6
1998
72
52,7
43,3
1999
88
63,0
45,7
2000
93
64,1
46,2
2001
81
57,6
45,6
2002
81
63,4
50,7
2003
92
57,1
43,8
2004
85
51,1
42,8
2005
75
49,6
43,1
2006
78
51,4
45,1
2007
83
56,4
43,0
Quelle: http://daten.ivw.eu, zuletzt aufgerufen am 21. April 2008.
1.1.1.3 Bücher
Die Entwicklung des Buchmarktes war zwischen 1997 und 2006 in Deutschland von zwei Trends gekennzeichnet: Einer wachsenden Zahl von Buchtiteln auf der einen Seite stand auf der anderen Seite eine rückläufige Zahl von selbstständigen Verlagsunternehmen gegenüber. Als Reaktion auf die wirtschaftliche Entwicklung ging auf dem Buchmarkt die Titelproduktion um die Jahrtausendwende zunächst zurück, erholte sich aber nach 2002 wieder und stieg bis 2006 auf 94.716 Titel an (vgl. Tab. 1.1.1.8). Die vergleichsweise späte
Reaktion des Buchmarkts auf die konjunkturelle Entwicklung hängt in erster Linie mit der langfristigen Programmplanung der Anbieter zusammen, die erst mit großer zeitlicher Verzögerung umsteuern können. In den
letzten Jahren hat sich auch das Verhältnis von Erst- zu Neuauflagen verändert; Letztere machten bis 2003
jeweils etwa ein Viertel aller Titel aus, doch der Anteil sank auf derzeit etwa 15 Prozent. Internationale Vergleiche sind aufgrund unterschiedlicher nationaler Datengrundlagen nur schwer und zudem meist mit einigem
zeitlichen Abstand zu ziehen; 2004 lag Deutschland mit etwa 75.000 neu erschienenen Titeln hinter Großbritannien (161.000 Titel), das allerdings auch viele andere englischsprachige Länder beliefert, jedoch vor
Frankreich (65.000) und Spanien (60.000) 15 .
15
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 70 f.
21
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.1.1.8: Buchtitelproduktion
1997
1998
1999
2000
2001*
2002
2003
2004
2005
2006
Gesamt
77.889
78.042
80.779
82.936
85.088
78.896
80.971
86.543
89.869
94.716
Erstauflage
57.680
57.678
60.819
63.021
64.618
59.916
61.538
74.074
78.082
81.177
Neuauflage
20.209
20.364
19.960
19.915
20.470
18.980
19.433
12.469
11.787
13.539
Verhältnis
Erst- zu
Neuauflage
74 : 26
74 : 26
75 : 25
76 : 24
76 : 24
76 : 24
76 : 24
86 : 14
87 : 13
85 : 15
* Ab 2001 zusätzliche Datenquelle: Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB).
Quelle: Deutsche Nationalbibliografie; Berechnungen: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. 2006, S. 55,
S.67 sowie 2007, S. 58. Zahlen für 2007 sind erst Mitte 2008 verfügbar.
Im Vergleich der Neuerscheinungen pro Sachgruppe erreicht die Belletristik mit einem Anteil von 13,9
Prozent an allen im Jahr 2006 neu erschienenen Titeln die Spitzenposition vor der gesondert ausgewiesenen
deutschen Literatur (10,7 Prozent) und dem Kinder- und Jugendbuch (8,2 Prozent) 16 . Bezogen auf den Umsatz dominiert die Belletristik sehr viel deutlicher: Sie machte 2006 etwa ein Drittel des Gesamtumsatzes mit
Büchern in Sortimentsbuchhandel und Warenhäusern aus, gefolgt von Sachbüchern/Ratgebern (18 Prozent)
und Kinder- bzw. Jugendbüchern (13 Prozent). Allerdings sind die Teilmärkte verschiedener Editionsformen
unterschiedlich geprägt 17 : Der Umsatz im Hörbuchmarkt entfällt zu etwa drei Vierteln auf Belletristik (48
Prozent) und Kinder- und Jugendbuch (25 Prozent), der Markt mit Taschenbüchern wird zu etwa zwei Dritteln von der Belletristik (68 Prozent) bestritten. Im Bereich der Hardcoverausgaben liegt dagegen die Warengruppe Sachbuch/Ratgeber mit etwa 21 Prozent vor Belletristik (19 Prozent) und Kinder- und Jugendbuch (15
Prozent).
Der Anteil der Taschenbücher bei den Erstauflagen schwankt stark zwischen den Sachgruppen. Im Bereich Belletristik und insbesondere bei der fremdsprachigen Literatur machten Taschenbücher zwischen etwa
einem Viertel und etwa der Hälfte der Neuerscheinungen 2006 aus, während ihr Anteil unter sozial- oder naturwissenschaftlichen Titeln bei etwa 5 Prozent und weniger lag 18 . Die durchschnittlichen Ladenpreise sind in
den Sachgruppen Literatur und Belletristik mit etwa 14 bzw. 13 Euro am niedrigsten, in den Sachgruppen Mathematik/Naturwissenschaft und Allgemeines/Informatik/Informationswissenschaft mit über 40 Euro am
höchsten (vgl. Tab. 1.1.1.9).
16
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 62.
17
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 9.
18
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 66 f.
22
1.1. Printmedien
Tabelle 1.1.1.9: Durchschnittsladenpreise der Neuerscheinungen (Erstauflagen) nach Sachgruppen 2006
(Werte in Euro)
Mathematik, Naturwissenschaften
44,09
Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaften
43,18
Sprache
35,08
Sozialwissenschaften
35,18
Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften
33,40
Philosophie und Psychologie
25,88
Künste und Unterhaltung
23,27
Geschichte und Geografie
24,26
Religion
23,51
Literatur
14,36
Belletristik
13,03
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. 2007, S. 49. Zahlen für 2007 sind erst Mitte 2008 verfügbar.
Nach den Angaben des Börsenvereins ist zwischen 1995 und 2006 der Anteil der Übersetzungen an den
gesamten Erstauflagen von 14,2 auf 7,2 Prozent zurückgegangen 19 . Etwa zwei Drittel (65,6 Prozent) dieser
Übersetzungen stammen aus dem Englischen und zehn Prozent aus dem Französischen. Andere Sprachen machen nur geringe Anteile von unter 3 Prozent aus. Übersetzt werden vor allem Werke der Belletristik; von
5.773 übersetzten Titeln im Jahr 2006 kamen 2.438 (42,2 Prozent) aus diesem Bereich, gefolgt von Titeln der
Kinder- und Jugendliteratur, die 16,5 Prozent aller Übersetzungen ausmachen.
Die Vergabe von Lizenzen für die Übersetzung deutscher Titel ins Ausland hat dagegen zwischen 1995
und 2006 stark zugenommen und sich von 4.173 auf 8.828 Titel mehr als verdoppelt 20 . Dominierten zwischen 2002 und 2004 noch das Koreanische und das Chinesische als wichtigste „Zielsprachen“, sind seit 2005
Polen und die Tschechische Republik führend, in die jeweils 7,7 Prozent der Lizenzen vergeben wurden. Die
wichtigsten Sachgruppen bei Übersetzungen sind das Sachbuch, auf das mehr als ein Drittel (35,8 Prozent)
aller Lizenzen entfallen, sowie das Kinder- und Jugendbuch (26,6 Prozent), das vor allem im asiatischen
Raum populär ist.
Unklar ist derzeit, wie sich in Zukunft Angebot und Nutzung von „E-Books“ entwickeln werden, also von
Büchern, die nicht auf Papier, sondern einem (mobilen) elektronischen Endgerät gespeichert und gelesen
werden können 21 . Dabei sind unterschiedliche technische Lösungen denkbar, denn neben reinen Lesegeräten
ist inzwischen auch die notwendige Software für Personal Digital Assistants (PDAs) und einige Mobiltelefone
verfügbar. Allerdings konkurrieren in diesem Bereich noch verschiedene Standards miteinander; zudem ist
die Verwaltung von Zugriffs- bzw. Kopierrechten noch nicht zufrieden stellend gelöst, um sowohl den Bedürfnissen der Inhaber von Urheberrechten als auch der Konsumenten gerecht zu werden. Amazon brachte
Ende 2007 ein eigenes Lesegerät namens „Kindle“ auf den Markt, das ein proprietäres eigenes Dateiformat
verwendet, mit einem Preis von 400 Dollar jedoch vergleichsweise teuer ist. Der Durchschnittspreis für ein
19
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 72 ff.
20
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 78 ff.
21
Vgl. Schröder 2006.
23
1. Einzelne Medienbereiche
eBook aus dem etwa 90.000 Titel umfassenden Katalog beträgt etwa 10 Dollar, zudem sind einige Tageszeitungen (darunter auch die Frankfurter Allgemeine) und Magazine im Angebot.
1.1.2 Wirtschaft und Organisation
1.1.2.1 Zeitungen
Daten zur wirtschaftlichen Lage der Zeitungsverlage, die beim Bundeskartellamt und beim Statistischen Bundesamt vorliegen, sind zum großen Teil nicht zugänglich, da sie entweder aufgrund des Steuergeheimnisses
nicht veröffentlicht werden oder aber Konkurrenten relevante Informationen über das Marktverhalten von Akteuren liefern könnten. Neben den Verbandspublikationen geben daher insbesondere die jährlich aktualisierten
Strukturdaten zur Tagespresse von Walter J. Schütz Auskunft über Marktentwicklungen. Demnach ist die
Verkaufsauflage aller deutschen Tageszeitungen zwischen 1995 und 2007 von 25 auf 21 Millionen Exemplare
gesunken, ein Rückgang um 16 Prozent, der lokale bzw. regionale Abonnementzeitungen genauso betraf wie
Straßenverkaufszeitungen (vgl. Tab. 1.1.2.1). Einzig überregionale Abonnementzeitungen konnten ihre Auflage im Betrachtungszeitraum deutlich steigern, wofür jedoch auch die Ausweitung der Titelzahl von sechs
auf zehn (s. o.) verantwortlich ist. Zudem ist ihr Anteil an der verkauften Gesamtauflage der Tagespresse mit
unter zehn Prozent relativ gering, während lokale und regionale Abonnementtageszeitungen im Jahr 2007 etwa 70 Prozent und Straßenverkaufszeitungen etwa 22 Prozent ausmachten.
Tabelle 1.1.2.1: Auflagenentwicklung der Tagespresse 1997-2007
Verkaufsauflagen aller Tageszeitungen in Mio. Exemplaren
1997
1999
2001
2004
2007
24,6
24,1
23,7
21,7
20,8
5,9
5,8
5,7
5,0
4,6
18,7
18,3
18,0
16,7
16,2
0,8
0,8
1,0
0,9
1,6
17,9
17,5
16,9
15,8
14,6
darunter
Straßenverkaufszeitungen
Abonnementzeitungen
davon überwiegend
überregionale Verbreitung
lokale/regionale Verbreitung
Quelle: Schütz 2005, S. 222; Schütz 2007, S. 561, 577, 588 sowie BDZV 2007.
Im Gegensatz zu den Zeitschriftenverlagen, die vor allem unter der schwierigen Situation auf dem Werbemarkt litten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Wesentlichen durch Kosteneinsparungen sichern konnten (s.
u.), sehen sich die Tageszeitungsverlage in unterschiedlichem Ausmaß in ihrer Existenz strukturell bedroht.
Die zurückgegangenen Werbeerlöse (vgl. auch Abschnitt 2.3) betreffen die Tageszeitungen ebenso, wie dies
bei den anderen Werbeträgern der Fall ist. Bei den Tageszeitungen führte allerdings speziell das Abwandern
vieler Kunden von Rubrikanzeigen in das Internet zu erheblichen finanziellen Einbußen, die entweder durch
Einsparungen oder durch eine Verbesserung der Erlössituation ausgeglichen werden müssen. Hinzu kommt,
dass mit dem Rückgang der Stellenanzeigen eine vor allem für die überregionalen Tageszeitungen wichtige
Einnahmequelle im Rahmen der konjunkturellen Entwicklung Einbußen verzeichnete. So kam es dazu, dass
diese Titel besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind. Schätzungen zufolge wanderten im Zeitraum
von 1994 bis 2006 etwa 60 Prozent der Stellenanzeigen, etwa 40 Prozent der Immobilienanzeigen und etwa
ein Drittel der Kfz-Anzeigen von Printtiteln in das Internet 22 .
22
24
Vgl. Kolo 2007.
1.1. Printmedien
Um auf die Konkurrenz um Aufmerksamkeit, Anzeigen- und Werbeerlöse zu reagieren, haben viele Tageszeitungsverlage in den vergangenen Jahren Online-Auftritte erstellt und ausgebaut, die mit ihren Printtiteln
korrespondieren. Im Einzelfall sind die publizistischen und ökonomischen Strategien zwar durchaus unterschiedlich, doch in Bezug auf die redaktionellen Strukturen ist zu beobachten, dass die Integration von Printund Online-Redaktionen in einem gemeinsamen „Newsroom“ an Popularität gewinnt 23 . Dadurch sollen Synergieeffekte erzielt werden, indem beispielweise eine sich entwickelnde Nachricht kontinuierlich im Internet
begleitet wird, gleichzeitig aber auch für die am Folgetag erscheinende Printausgabe aufbereitet wird. Multimediale Darstellungsformen (bspw. Videonachrichten) und neue Formate wie Redaktions- oder Kritikerweblogs werden ebenfalls populärer 24 ; in einigen Fällen werden auch online publizierte Wortmeldungen und
Beiträge von Lesern in die Printausgabe übernommen (wie z. B. für die Rubrik „Best of Blogs“ des „Trierischer Volksfreund“).
Weiterhin umstritten ist, inwieweit die Tageszeitungsverlage im Internet genug Einnahmen generieren
können, um mögliche Verluste im Printbereich auszugleichen oder auch nur die bisherigen Kosten für das Online-Angebot zu erwirtschaften. Dieser ökonomische Druck steht mit publizistischen Überlegungen in Konflikt, Inhalte im Internet ohne Gebühren bereitzustellen, um die Reichweite des eigenen journalistischen Angebots zu erhöhen. Unter 82 westeuropäischen Tageszeitungen mit jeweils nationaler Reichweite stellte 2006
nur etwa ein Fünftel alle Inhalte kostenfrei ins Internet; die übrigen untersuchten Angebote hatten beispielsweise kostenpflichtige Archive eingerichtet oder boten an, die Inhalte der Printzeitung gegen eine Abonnementgebühr auch online abrufen zu können 25 .
Der Ausbau der Online-Angebote von Tageszeitungen geschieht vor dem Hintergrund einer verschärften
Konkurrenz durch andere Anbieter tagesaktueller Nachrichten im Internet, die teilweise mit anderen Printverlagen (wie z. B. bei „SPIEGEL Online“), teilweise mit Nachrichtenformaten anderer Mediengattungen (wie
im Fall der Anbote von tagesschau.de oder heute.de) verbunden sind. Hinzu treten schließlich auch Akteure,
die nur im Internet vertreten sind und sich beispielsweise als reine „Netzzeitung“ (vgl.
http://www.netzeitung.de) verstehen oder aber Nachrichtenangebote aus unterschiedlichen Quellen aggregieren (wie es u. a. Google oder Yahoo! mit ihren News-Angeboten tun). Ausmaß und Habitualisierung von Verschiebungen in der Mediennutzung zeichnen sich allmählich ab, wie unten in Abschnitt 1.1.3 geschildert wird.
Der wirtschaftliche Druck, der zurzeit auf den Tageszeitungsverlagen lastet, führt dazu, dass diese in unterschiedlicher Weise darum bemüht sind, Kosten einzusparen. Betroffen von dieser Entwicklung sind neben
den Lieferanten vor allem die Beschäftigten. So kam es in den letzten Jahren vermehrt zur Einstellung von
Lokal- und Regionalausgaben, außerdem ist eine vermehrte Kooperation zwischen den Verlagen zu beobachten. Der Konzentrationsgrad im Tageszeitungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren – von leichten Veränderungen nach oben und unten abgesehen – nicht wesentlich verändert: Etwa 56 Prozent der Auflage der
deutschen Tageszeitungen kommen aus den zehn größten Verlagskonzernen (vgl. Tab. 1.1.2.2). Bei den Abonnementtageszeitungen erreichen die wichtigsten fünf Konzerne einen Anteil von etwa 29 Prozent an der
Gesamtauflage, bei den Kaufzeitungen sind es vor allem aufgrund der dominanten Stellung der BILD-Zeitung
rund 95 Prozent. Wie sich mit einem Blick auf die Entwicklung der größten Verlagsunternehmen zeigt, sind
die Marktanteile zwischen den Gruppen ebenfalls weitgehend stabil, auch wenn 2006 die „Deutsche Druckund Verlagsgesellschaft“ (DDVG) Gruner + Jahr überflügelte und die Ippen-Gruppe vor allem im Bereich der
Abonnementzeitungen deutliche Anteile hinzugewonnen hat.
23
Vgl. Meier 2007.
24
Vgl. Büffel 2008; Wied/Schmidt 2008.
25
Vgl. Bleyen/Van Hove 2007.
25
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.1.2.2: Konzentrationsgrad des Tageszeitungsmarktes 1995-2006 (anteilige Auflage in Prozent)
Rang
Verlagsgruppe
1995
1997
2000
2002
2004
2006
Tageszeitungen gesamt
1.
Axel Springer AG
23,3
23,7
23,6
23,4
22,7
22,5
2.
Verlagsgruppe WAZ, Essen
5,5
5,9
6,0
6,1
6,0
5,6
3.
Verlagsgruppe Stuttg. Zeitung/ Rheinpfalz/Südwest Presse
5,0
5,0
5,0
4,9
5,0
5,2
4.
Ippen-Gruppe
2,7
2,7
2,9
3,8
3,9
4,1
5.
Verlagsgruppe DuMont Schauberg,
Köln
4,4
4,0
4,4
4,2
4,0
3,9
41,8
42,0
42,3
42,3
41,6
41,3
Marktanteil der Top 5
Verlagsgruppen*
6.
Holtzbrinck, Stuttgart
2,5
2,5
2,5
3,4
3,6
3,7
7.
Frankfurter Allgemeine Zeitung
2,9
3,0
3,0
2,9
3,1
3,0
8.
Süddeutsche Zeitung, München
3,2
3,2
3,3
2,6
2,5
2,6
9.
Madsack, Hannover
2,5
2,3
2,4
2,2
2,5
2,5
10.
DDVG, Hamburg
-
-
-
-
-
2,2
3,6
3,4
2,8
2,8
2,8
-
55,7
55,7
55,9
56,3
56,1
55,7
Gruner + Jahr, Hamburg
Marktanteil der Top 10
Verlagsgruppen
Abonnementzeitungen
1.
Verlagsgruppe WAZ, Essen
7,2
7,8
7,9
7,9
7,7
7,1
2.
Verlagsgruppe Stuttg. Zeitung/ Rheinpfalz/Südwest Presse
6,6
6,6
6,5
6,4
6,4
6,7
3.
Axel Springer AG
6,3
6,2
6,3
6,0
6,0
6,2
4.
Holtzbrinck, Stuttgart
3,6
3,6
4,2
4,4
4,7
4,8
5.
Ippen-Gruppe
-
-
-
-
-
4,2
27,5
27,8
28,8
28,8
28,8
29,0
78,2
80,5
81,0
81,5
81,1
80,4
Marktanteil der größten
5 Verlagsgruppen
Kaufzeitungen
1.
Axel Springer AG
2.
Berliner Kurier/Hamburger Morgenpost1)
2,5
2,6
2,8
2,1
2,7
5,3
3.
Verlagsgruppe DuMont Schauberg,
Köln
6,9
5,3
4,8
4,5
4,4
4,3
4.
Abendzeitung, München
3,4
3,3
3,3
3,4
3,6
3,8
5.
Ippen-Gruppe
7,1
6,8
3,2
3,1
3,3
3,5
98,1
98,5
95,1
94,6
95,1
97,3
Marktanteil der fünf größten
Verlagsgruppen
26
1.1. Printmedien
* Wegen der unterschiedlichen Rangfolgen ergeben die Summenbildungen nicht zwingend die ausgewiesenen Werte.
Die Rangfolge basiert allein auf den Werten im Jahr 2006. Außerdem sind Rundungseffekte zu berücksichtigen.
1) bis 2004 ohne Hamburger Morgenpost.
Quelle: Röper 2004, S. 270; Röper 2006, S. 284.
1.1.2.2 Zeitschriften
Die Datenlage zur wirtschaftlichen Situation der Zeitschriftenverlage ist sehr unterschiedlich. Am besten dokumentiert ist die Entwicklung auf dem Markt der Publikumszeitschriften, der im Hinblick auf Reichweiten,
Umsätze und Auflagen der Titel auch das wichtigste Segment ist. Zu den übrigen Segmenten des Zeitschriftenmarktes lassen sich nur sehr wenige Aussagen machen, da hier zum einen neben Verlagen auch Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen aktiv sind, zum anderen die Unternehmen selbst nur wenige Informationen veröffentlichen. Auch die Meldung zur IVW erfolgt bei diesen Titeln nicht in ähnlich großer
Zahl, wie dies bei den Publikumszeitschriften der Fall ist. Aus diesem Grund sind diese Daten nur eingeschränkt dazu geeignet, die Entwicklung der jeweiligen Teilmärkte zu beschreiben.
Bei der Betrachtung der Publikumszeitschriftenverlage werden Unternehmen berücksichtigt, die redaktionell gestaltete Kaufperiodika mit auf den deutschen Markt ausgerichteten Heftkonzepten veröffentlichen 26 . Es
zeigt sich, dass es den vier größten Unternehmen, die Publikumszeitschriften veröffentlichen (Bauer, Springer, Burda und Gruner + Jahr), seit 1995 gelungen ist, ihren Marktanteil bei allen Publikumszeitschriften auf
der Basis der verkauften Auflage bei etwa 60 Prozent zu stabilisieren (vgl. Tab. 1.1.2.3). Bis 2006 hat der
Bauer-Konzern allerdings etwa 5 Prozentpunkte seines Marktanteils eingebüßt, während der Springer- und
vor allem der Burda-Konzern Zugewinne verzeichnen konnten. Differenziert man bei den Publikumszeitschriften nach der Erscheinungsweise, so zeigt sich, dass die Verlagskonzerne im Segment der mindestens 14tägig erscheinenden Zeitschriften besonders erfolgreich sind, wo ihr Marktanteil im betrachteten Zeitraum sogar noch von 76,5 auf 79,6 Prozent anstieg. Marktzutritte neuer Titel, die nicht aus diesen vier Konzernen
kommen, sind sehr selten, neue Titel erscheinen meist mit einem Intervall von mehr als 14 Tagen. In diesem
Segment ist der Konzentrationsgrad auch geringer, da die vier betrachteten Verlage kombiniert nur auf einen
Marktanteil von etwa 42 Prozent kommen. Allerdings ist dies ein Anstieg um mehr als zehn Prozentpunkte
seit 1995.
26
Vgl. Vogel 2004, S. 322.
27
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.1.2.3: Publikumszeitschriften: Konsolidierte Marktanteile der vier größten Konzerne 1995 bis 2006
Konzern
1995
2000
2004
2006
Gesamt
Bauer
25,6
22,3
21,1
20,7
Springer
13,8
15,4
16,3
16,1
9,3
10,8
13,5
15,5
Gruner + Jahr
10,9
10,1
9,5
10,6
Gesamt
59,6
58,6
60,4
62,9
Burda
Mindestens 14-tägig
Bauer
36,1
32,2
31,5
31,3
Springer
20,9
22,0
20,9
22,5
Burda
10,3
13,5
15,1
17,5
9,2
9,5
8,8
8,3
76,5
77,2
76,3
79,6
Gruner + Jahr
Gesamt
Seltener
Bauer
6,4
7,4
6,7
7,0
Springer
0,9
5,6
9,8
7,9
Burda
7,4
6,9
11,2
13,0
Gruner + Jahr
14,1
11,1
10,5
13,7
Gesamt
28,9
31,0
38,2
41,6
Quelle: Vogel 2004, S. 322 ff. und Vogel 2006, S. 380. Zahlen für 2007/2008 sind erst Mitte 2008 verfügbar.
Einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Zeitschriften leisten die Werbeerlöse. Besonders hoch ist
der Anteil der Werbeerlöse an der Finanzierung bei Publikumszeitschriften und Anzeigenblättern, bei denen
er zwischen 50 und 100 Prozent beträgt. Wissenschaftliche Fachzeitschriften, Kundenmagazine und konfessionelle Zeitschriften finanzieren sich hingegen in geringerem Ausmaß aus Werbung. Im Zeitraum seit 1998
kam es zu starken Schwankungen der Werbeerlöse, die bei den meisten Medien bis zum Rekordjahr 2000
kontinuierlich anstiegen, danach einen Einbruch verzeichneten und sich erst in den vergangenen beiden Jahren erholten. Je nach Bedeutung der Erlösform waren die verschiedenen Zeitschriftentypen unterschiedlich
stark von dieser Entwicklung betroffen. Für die Publikumszeitschrift beispielsweise waren in den Jahren 2001
bis 2005 die Werbeerlöse jeweils im Vergleich zum Vorjahr gesunken. 2006 wuchsen sie erstmals wieder, erreichten allerdings noch nicht wieder den Stand von 1998 (vgl. Tab 1.1.2.4). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Verlagsgruppe Motorpresse mit 25 Titeln, die eine Auflage von ca. 2,2 Mio. Exemplaren haben,
aufgrund von gefälschten Auflagenmeldungen zwischen dem vierten Quartal 2001 und dem vierten Quartal
2002 von der Zählung ausgeschlossen war, so dass die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt ist.
Zumindest für die vier großen Verlagskonzerne gilt jedoch, dass die Renditen nach einigen Krisenjahren
wieder steigen, wofür neben strengem Kostenmanagement vor allem die Ausdehnung von Markenfamilien
bzw. die Expansion durch Zukäufe im In- und Ausland verantwortlich ist. Beim Auslandsengagement an der
28
1.1. Printmedien
Spitze liegt Gruner + Jahr, die im Jahr 2005 mehr als die Hälfte des Konzernumsatzes im Ausland erzielten,
die übrigen Konzerne zwischen 16,1 Prozent (Springer) und 42,2 Prozent (Bauer) 27 .
Tabelle 1.1.2.4: Netto-Werbeumsätze der Publikumszeitschriften
Umsatz in
Mio. Euro
Veränderung
zum Vorjahr
in %
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
1.868,98
2.006,51
2.247,32
2.092,45
1.934,79
1.861,5
1.839,2
1.791,40
1.855,89
+4,2
+7,4
+12
-6,9
-7,5
-3,8
- 1,2
-2,6
+3,6
Quelle: Fachverband „Die Publikumszeitschriften“ im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), zitiert nach:
ZAW 2006, S. 271. Für 2006/2007 s. http://www.zaw.de, zuletzt zugegriffen am 14. September 2007. Zahlen für 2007
sind erst Mitte 2008 verfügbar.
1.1.2.3 Pressevertrieb
Zeitungen und Zeitschriften werden in der Bundesrepublik über unterschiedliche Distributionssysteme verbreitet. Die wichtigste Rolle spielt für die Verlage dabei das Presse-Grosso. Dieses System umfasste nach
Angaben des Bundesverbands Presse-Grosso Anfang 2007 insgesamt 76 Pressegroßhändler, die rund 120.000
Verkaufsstellen mit Presseerzeugnissen belieferten 28 . Bei den Pressegrossisten handelt es sich um mittelständische Unternehmen, die über Gebietsmonopole für die Verbreitung von Presseerzeugnissen verfügen. In Verträgen mit den Zulieferern ist geregelt, dass innerhalb eines Verbreitungsgebietes ein Grossist de facto über
ein regionales Monopol für die Auslieferung von Verlagsprodukten verfügt. Einzige Ausnahmen sind Berlin
und Hamburg, wo es Konkurrenz zwischen Grossisten gibt. Im Gegenzug zu der Garantie eines Vertriebsgebietes unterliegen die Grossisten dem Kontrahierungszwang: Dieser umfasst die Pflichten, in dieser Region
jede Verkaufsstelle zu beliefern und jedes Presseerzeugnis, das ein Verlag auf den Markt bringt, in das Vertriebsprogramm aufzunehmen. Außerdem verpflichtet das Remissionsrecht des Einzelhandels das PresseGrosso, nicht verkaufte Exemplare der Publikationen zurückzunehmen und gegebenenfalls an die Verlage zurückzuliefern, um die Verkaufsstellen von dem Risiko zu entbinden, nicht verkaufte Titel selbst zu entsorgen.
Ohne das Remissionsrecht würden die Verkaufsstellen das Sortiment der Publikationen sonst auf die sich gut
verkaufenden Titel begrenzen, so dass möglicherweise die Vielfalt in den Verkaufsstellen zurückgehen würde.
Neben dem Presse-Grosso, mit dem mehr als die Hälfte der Zeitungen und Zeitschriften verbreitet werden,
gibt es als weitere Vertriebswege den Pressegroßhandel, Bahnhofsbuchhandel, den werbenden Buch- und
Zeitschriftenhandel, das verlagseigene Abonnementgeschäft sowie Lesezirkelunternehmen, die je nach Publikationstyp eine unterschiedliche Rolle spielen. So spielt die verlagseigene Zustellung in erster Linie für Tageszeitungen (wie z. B. die BILD-Zeitung) eine wichtige Rolle, während die übrigen Verbreitungsarten vor
allem für Zeitschriftenverleger wichtige Vertriebskanäle sind 29 .
27
Vgl. Vogel 2006, S. 386.
28
Vgl. http://www.bvpg.pressegrosso.de/downloads/Presse-Grosso%20in%20Zahlen%202006.pdf, zuletzt aufgerufen am 15.1.2008.
29
Vgl. Dorn/Vogel 2001, S. 232 ff.
29
1. Einzelne Medienbereiche
1.1.2.4 Buchhandel
Bei den auf dem Buchmarkt aktiven Unternehmen unterscheidet man zwischen herstellendem Buchhandel
(Verlage), dem Zwischenbuchhandel und dem verbreitenden Buchhandel. Der Zwischenbuchhandel und der
verbreitende Buchhandel spielen für die Distribution der Bücher die entscheidende Rolle. In diesem Abschnitt
steht allerdings die Produktion des Literaturangebotes im Mittelpunkt. Amtliche Daten zur Entwicklung der
Zahl der Buchverlage liegen einzig in Form der Umsatzsteuerstatistik vor, die allerdings nur Unternehmen
erfasst, die einen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro erzielen. Nach dieser Quelle gab es im Jahr 2005
2.812 steuerpflichtige Buchverlage (inkl. Adressbücher) – gegenüber den Vorjahren ein leichtes Plus, allerdings weiterhin etwa 900 Verlage weniger als 2001 30 .
Auf der Grundlage des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB) und des vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels herausgegebenen Adressbuchs für den deutschsprachigen Buchhandel gab es 2006 mehr
als 22.000 Unternehmen, die im weitesten Sinne dem Buchhandel zuzurechnen sind, also Bücher herstellen
oder verbreiten 31 . Etwa zwei Drittel davon sind Verlage, wobei jedoch auch zahlreiche Gebietskörperschaften, Universitätslehrstühle, Vereine und Institute darunter fallen, die nur sporadisch Publikationen herausgeben. Nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist die Zahl der Firmen, die ausschließlich
oder überwiegend Bücher sowie Fach- und wissenschaftliche Zeitschriften verlegen, wesentlich kleiner und
beträgt im Jahr 2007 etwa 6.000.
Nach den Angaben der deutschen Nationalbibliografie waren im Jahr 2006 mit Blick auf die Erstauflagen
die wichtigsten deutschen Verlagsstandorte Berlin (9.005 Titel) und München (8.852 Titel), mit deutlichem
Abstand gefolgt von Stuttgart (4.709 Titel), Frankfurt am Main (4.028 Titel) und Hamburg (3.292 Titel).
Nach Bundesländern bzw. Regionen aufgeschlüsselt dominiert Bayern, wo 2006 etwa ein Fünftel aller Erstauflagen produziert wurde, vor Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die jeweils etwa 17 Prozent
der Titel auf sich vereinen. Allerdings erwirtschaften die nordrhein-westfälischen Verlage mit etwa 4 Mrd.
Euro nahezu genauso viel Umsatz wie Bayern (2,2 Mrd. Euro) und Baden-Württemberg (2 Mrd. Euro) zusammen. Zusammen erzielen die Unternehmen aus den drei Bundesländern etwa 60 Prozent des gesamten
Umsatzes der deutschen Buchverlage.
Die Umsatzkonzentration zeigt sich jedoch nicht nur in regionaler Hinsicht. Die Daten der Umsatzsteuerstatistik zeigen, dass im Jahr 2005 28 Unternehmen, die etwa ein Prozent aller erfassten Buchverlage ausmachen, etwa 60 Prozent der Umsätze im Verlagsbereich erzielen (vgl. Tab. 1.1.2.5). Diese Umsatzkonzentration
im Verlagsbereich ist nicht auf Deutschland beschränkt, da im Zuge von Übernahmen und Aufkäufen mittlerer und kleiner Verlage in den letzten Jahren vor allem international operierende Verlagskonzerne wie die britische Bloomsbury-Gruppe und die zur Bertelsmann AG gehörende Random-House-Gruppe ihr Portfolio vergrößerten.
30
Quelle ist die Umsatzsteuerstatistik 2000-2005, zitiert nach Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S.
23.
31
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 22.
30
1.1. Printmedien
Tabelle 1.1.2.5: Anzahl der Verlage nach Umsatzgrößenklassen und steuerbarer Umsatz nach Umsatzgrößenklassen 2003, 2004 und 2005* (in 1.000 EUR)
2003
UmsatzgrößenBuchverlage
klasse**
2004
Umsatz Buchverlage
2005
Umsatz Buchverlage
Umsatz
17.500 - 50.000
529
17.071
529
16.902
578
18.534
50.000 - 100.000
406
29.026
447
32.155
424
30.255
100.000 - 250.000
530
84.238
562
89.861
580
94.347
250.000 - 500.000
377
136.323
375
137.071
363
131.723
500.000 - 1 Mio.
250
175.729
260
184.693
264
189.077
1 Mio. - 2 Mio.
207
288.703
198
282.925
205
301.964
2 Mio. - 5 Mio.
190
601.523
185
575.476
185
577.846
5 Mio. - 10 Mio.
73
511.106
70
491.855
73
517.307
10 Mio. - 25 Mio.
83
1.299.800
85
1.333.936
76
1.156.430
25 Mio. - 50 Mio.
35
1.232.186
34
1.242.382
36
1.253.859
50 Mio. und mehr
30
6.428.625
26
5.914.051
28
6.435.141
2.710
10.804.330
2.771
10.301.308
2.812
10.706.482
Gesamt
* Ohne Unternehmen mit Umsätzen unter 17.500 EUR.
** Ohne Mehrwertsteuer.
Quelle: Umsatzsteuerstatistik 2000-2005 nach Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 23, 31. Zahlen für
2006 sind erst Mitte 2008 verfügbar.
Die Außenhandelsstatistik weist für den Austausch von Gegenständen des Buchhandels – dazu zählen Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilderbücher, Noten und kartografische Erzeugnisse – seit 2001 eine relative
Stabilität auf (vgl. Tab. 1.1.2.6). Die Summe von Importen und Exporten betrug in den betrachteten Jahren
jeweils zwischen 3,1 und 3,3 Mrd. Euro, verdeckt allerdings die gegenläufigen Entwicklungen bei Einfuhr
und Ausfuhr: Der Import von Gegenständen des Buchhandels geht kontinuierlich zurück und betrug 2005 weniger als eine Milliarde Euro. Demgegenüber stieg der Export vor allem im Jahr 2005 deutlich an und erreichte einen Wert von etwa 2,3 Mrd. Euro.
31
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.1.2.6: Im- und Export von Gegenständen des Buchhandels (in 1.000 EUR)
2001
2002
2003
2004
2005
Summe Import und Export
3.163.469
3.273.598
3.133.296
3.097.689
3.283.577
Import gesamt
1.107.269
1.079.405
1.076.521
1.014.802
968.878
713.525
682.479
647.558
613.549
582.392
14.439
16.877
14.169
14.251
14.200
Zeitschriften
340.721
344.342
380.598
352.720
340.009
Bilderbücher
17.034
11.702
13.064
15.224
13.458
8.094
12.799
10.332
8.308
6.463
13.456
11.206
10.800
10.750
12.356
Export gesamt
2.056.200
2.194.193
2.056.775
2.082.887
2.314.699
Bücher
1.280.561
1.371.792
1.228.090
1.195.479
1.365.860
Zeitungen
111.817
115.967
110.316
108.563
110.486
Zeitschriften
624.611
665.397
670.842
717.285
775.632
Bilderbücher
10.837
10.367
8.328
7.694
8.020
Noten
15.483
17.336
19.146
22.306
25.344
Kartografische Erzeugnisse
12.891
13.334
20.053
31.560
29.357
Bücher
Zeitungen
Noten
Kartografische Erzeugnisse
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. 2007, S. 52. Zahlen für 2006 sind erst Mitte 2008 verfügbar.
Die wichtigsten Importeure von Büchern aus der Bundesrepublik sind aufgrund des gemeinsamen Sprachraums traditionell Österreich und die Schweiz, die 2005 jeweils für mehr als 260 Mio. Euro Bücher aus
Deutschland importierten 32 . Danach folgen Großbritannien (114 Mio. Euro), Frankreich (105 Mio. Euro) und
die Niederlande (100 Mio. Euro). Die wichtigsten Länder, aus denen Deutschland im Jahr 2005 Literatur importierte, sind Großbritannien (114 Mio. Euro) und die USA (84 Mio. Euro), gefolgt von Italien (50
Mio. Euro) und China (47 Mio. Euro).
1.1.3 Nutzung und Wirkung
1.1.3.1 Zeitungen
1.1.3.1.1
Reichweite
An einem durchschnittlichen Werktag erreichten die Tageszeitungen 2007 gut drei Viertel (73,2 Prozent)
der Bevölkerung (siehe Tabelle 1.1.3.1). Im westeuropäischen Vergleich ist dies ein sehr hoher Wert; nur in
den skandinavischen Ländern sowie in Portugal (jeweils mehr als 80 Prozent) und in der Schweiz (77 Prozent) lesen täglich mehr Menschen Zeitung, während etwa in Irland (54 Prozent), Frankreich (43 Prozent) oder Spanien (42 Prozent) deutlich niedrigere Werte erzielt werden 33 . Gegenüber dem Jahr 1996 ist allerdings
ein Rückgang der Reichweite um sieben Prozentpunkte zu beobachten. Diese Entwicklung betrifft annähernd
alle Altersgruppen, wenn auch auf deutlich unterschiedlichem Niveau. Bei den 14- bis 19-Jährigen ist die
32
Vgl. Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2007, S. 52 ff.
33
BDZV 2007, S. 421.
32
1.1. Printmedien
Reichweite mittlerweile auf unter 50 Prozent gesunken. In allen Altersgruppen unter 50 Jahren haben Tageszeitungen im Berichtszeitpunkt mehr als zehn Prozentpunkte Reichweite verloren, wenn auch weiterhin gilt,
dass diese umso höher ist, je älter die betrachteten Leser sind (vgl. Tab. 1.1.3.1). Vor allem unter jungen,
nachrichteninteressierten und interneterfahrenen Personen ist seit 2001 der Anteil der Intensivleser von Tageszeitungen stark zurückgegangen, der der Intensivnutzer von Nachrichtensites im Internet dagegen stark
angestiegen 34 .
Tabelle 1.1.3.1: Reichweite der Tageszeitungen von 1996 bis 2007 (in Prozent)
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
14-19 Jahre
60,1
58,2
56,4
55,5
55,1
55,4
55,8
53,6
51,8
49,1
47,5
47,8
20-29 Jahre
70,9
69,7
68,1
66,6
65,8
66,1
65,0
63,2
61,5
60,3
58,2
58,6
30-39 Jahre
79,9
78,5
77,2
75,8
74,8
74,4
73,4
72,2
71,4
70,1
68,7
68,4
40-49 Jahre
85,9
85,0
84,0
82,8
82,3
81,8
80,8
79,7
78,4
77,2
76,1
74,4
50-59 Jahre
87,1
87,0
86,6
86,0
85,8
85,0
84,5
83,8
83,9
83,1
82,2
81,8
60-69 Jahre
87,5
87,3
86,6
85,9
86,2
86,1
85,7
84,8
84,8
85,0
84,2
84,5
70 und älter
83,8
83,4
83,2
83,9
84,5
84,5
84,0
82,7
83,7
83,3
82,8
83,1
Gesamt
80,7
80,0
79,1
78,3
78,0
77,9
77,3
76,2
75,7
74,8
73,7
73,2
Quelle: AG MA; BDZV 2007, S. 155; für 2004-2007: http://www.bdzv.de (zuletzt aufgerufen am 15. Januar 2008).
Unklar bleibt zurzeit, wie sich eine neuerliche Einführung von Gratiszeitungen auf die Zeitungsnutzung
auswirken würde, die aufgrund des BGH-Urteils möglich wäre. Erste Erfahrungen aus anderen europäischen
Ländern 35 deuten darauf hin, dass zwar mit der Etablierung neuer Gratistitel die Nutzung etablierter Tageszeitungen (gemessen an der Auflage) zurückging, dies jedoch eher gering ausfiel bzw. auf andere Ursachen
zurückzuführen ist. Dagegen konnte in einzelnen Fällen (wie dem Schweizer Titel „20 Minuten“) gezeigt
werden, dass vor allem unter jungen Menschen Leser gewonnen werden konnten, die bislang keine Zeitung
gelesen hatten. Für die Mediengattung „Printzeitung“ könnten daher Gratiszeitungen – mit einem Mindestmaß
an publizistischer Qualität – insgesamt einen Gewinn darstellen, da sie auch unter veränderten Mediennutzungsbedingungen (hier insbesondere: steigender Zeitaufwand für Pendelfahrten im Vergleich zu häuslichen
„Ruhezeiten“) Menschen an die Zeitung heranführen.
Die Daten der Studie Massenkommunikation sind in der absoluten Höhe aufgrund methodischer Unterschiede nicht unmittelbar mit den oben genannten Ergebnissen der Media-Analyse vergleichbar, können aber
die wesentlichen Trends bestätigen bzw. weiter differenzieren 36 : Die Reichweite der Tageszeitung (montags
bis sonntags) ist danach in den alten Bundesländern zwischen 1970 (70 Prozent) und 1990 (71 Prozent) relativ
stabil gewesen, sank seitdem aber deutlich auf 51 Prozent im Jahr 2005. Dieser Rückgang um immerhin 20
Prozentpunkte innerhalb von 15 Jahren betrifft alle Bevölkerungsgruppen, wobei vor allem die 14- bis 19Jährigen nur noch zu etwa einem Viertel (27 Prozent) von einer Tageszeitung erreicht werden, während es
1990 noch etwa die Hälfte (49 Prozent) waren.
Bemerkenswert ist, dass der noch in den 70er-Jahren sehr deutliche Unterschied zwischen den Bildungsgruppen – damals lag die Reichweite bei den Personen mit der höchsten formalen Bildung um gut 20 Prozent
34
Vgl. Kolo/Meyer-Lucht 2007.
35
Vgl. Haas 2006, S. 518 ff.; Haller 2007.
36
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 208.
33
1. Einzelne Medienbereiche
über der Reichweite bei der Gruppe mit der niedrigsten formalen Bildung – in den 80er- und 90er-Jahren abnahm und schließlich im Jahr 2005 nahezu verschwand: Unter den Personen mit Volks- bzw. Hauptschulabschluss erreicht die Tageszeitung derzeit 51 Prozent, unter denen mit Abitur bzw. Studium 55 Prozent. Hier
mag eine Rolle spielen, dass gerade in der Gruppe mit der höchsten Bildung die mit großem Abstand häufigste Internet-Nutzung zu beobachten ist, denn die Reichweite beträgt hier 50 Prozent im Vergleich zu 18 Prozent in der Gruppe mit formal niedriger Bildung. Nach wie vor hängt die Nutzung der Tageszeitung eng mit
dem politischen Interesse zusammen: Die Reichweite bei denen, die sich als politisch stark interessiert bezeichnen, liegt bei 60 Prozent. Der Rückgang in den 90er-Jahren war in dieser Gruppe allerdings genauso
stark wie bei den wenig Interessierten.
1.1.3.1.2
Lesedauer
Die durchschnittliche Nutzungsdauer der Tageszeitung ist im Jahr 2005 mit 28 Minuten pro Tag gegenüber
den vorangegangenen Erhebungszeiträumen in etwa stabil geblieben 37 . Angesichts der geringeren Reichweite
kann daraus gefolgert werden, dass die verbliebene Leserschaft für die Zeitungslektüre mehr Zeit aufwendet
als zuvor. Die Tageszeitung hat aber nicht am Trend der generellen Ausweitung der Mediennutzungsdauer
teil, der den anderen tagesaktuellen Medien (Fernsehen, Hörfunk und seit 2000 das Internet) deutlich gestiegene Zuwendung bescherte. Der Anteil der Tageszeitung am gesamten Medienzeitbudget betrug 2005 nur
noch etwa 5 Prozent, während er 1990 noch 8 Prozent, 1980 13 Prozent und 1970 sogar 16 Prozent betragen
hatte. Die tägliche Lesedauer steigt mit dem Alter von neun Minuten bei den 14- bis 19-Jährigen auf 43 Minuten bei den ab 60-Jährigen 38 . Wie schon bei den Reichweiten fällt auf, dass die formal höher Gebildeten im
Jahr 2005 in etwa genauso viel Zeit für die Zeitung aufwandten (29 Minuten) wie die formal geringer Gebildeten (28 Minuten). Letztere Gruppe wendet etwa genauso viel Zeit für das Internet auf, doch unter den formal höher Gebildeten beträgt die Nutzungsdauer des Internets inzwischen bereits 87 Minuten. Die höher Gebildeten widmeten der Zeitung im Jahr 2000 exakt so viel Zeit wie dem Internet.
1.1.3.1.3
Weitere Merkmale der Zeitungsnutzung
Unter den Motiven, eine Tageszeitung zu lesen, dominiert die Informationsfunktion: 98 Prozent der Zeitungsleser stimmen der Aussage zu, dass sie die Zeitung lesen, weil sie sich informieren möchten 39 . Dieser Wert ist
höher als bei allen anderen tagesaktuellen Medien, über beide Geschlechter sowie alle Alters- und Bildungsgruppen ähnlich hoch und signalisiert damit, dass die Informationsfunktion das herausragende Profilierungsmerkmal der Zeitung ist. Hinzu kommen die Motive „damit ich mitreden kann“ (79 Prozent), „weil ich Denkanstöße bekomme“ (63 Prozent) und „weil es mir Spaß macht“ (65 Prozent), die allerdings alle gegenüber
2000 leicht rückläufige Anteile verzeichnen. Das letzte, auf den ersten Blick überraschende Motiv verweist
darauf, dass die oft unterstellte Opposition von Information und Unterhaltung auch für den Umgang mit der
Tageszeitung nicht angemessen ist.
Auch bei einer direkten Gegenüberstellung mit den anderen tagesaktuellen Medien zeigt sich, dass der Tageszeitung ein hoher Informationswert zugeschrieben wird. Für Motive wie „weil ich mich informieren möchte“, „damit ich mitreden kann“ und „weil es mir hilft, mich im Alltag zurechtzufinden“ erreicht sie nach dem
Fernsehen die höchsten Werte. Allerdings sind die Anteile derjenigen Personen, die solche Motive im Medienvergleich am ehesten der Tageszeitung zuschreiben, ebenfalls rückläufig. Insbesondere das Internet konn-
37
Vgl. van Eimeren/Ridder 2005, S. 496.
38
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 212.
39
Vgl. Ridder/Engel 2005, S. 429.
34
1.1. Printmedien
te zwischen 2000 und 2005 in diesen Bereichen seine Bedeutung steigern, auch wenn es bislang über alle
Bundesbürger hinweg noch nicht die „klassischen“ Massenmedien erreicht hat.
Die Studie Massenkommunikation versucht, mit zwei verschiedenen Indikatoren die so genannte „Bindung“ an die tagesaktuellen Medien zu erfassen. Auf die Frage, wie stark man die Medien vermissen würde,
wenn sie durch irgendwelche Umstände nicht verfügbar werden, lag die Tageszeitung (56 Prozent würden sie
sehr stark oder stark vermissen) hinter dem Hörfunk (62 Prozent), aber vor dem Fernsehen (45 Prozent) und
dem Internet (40 Prozent). Das heißt, trotz der gesunkenen Reichweiten gehört die Zeitung aus der Sicht der
Mehrheit der Bevölkerung dazu – sie ist Bestandteil des Alltags, und es würde etwas fehlen, wenn sie nicht da
wäre. Im direkten Vergleich dagegen, also auf die Frage, für welches der vier Medien man sich im Zweifel
entscheiden würde, wählen nur 12 Prozent die Tageszeitung, 16 Prozent dagegen das Internet, 26 Prozent den
Hörfunk und 44 Prozent das Fernsehen. Hier schlägt sich die Multifunktionalität des Fernsehens nieder, das
sich neben der Information auch noch für vielfältige andere Zwecke gebrauchen lässt.
1.1.3.2 Zeitschriften
1.1.3.2.1
Reichweite
Der Studie Massenkommunikation zufolge betrug die tägliche Reichweite von Zeitschriften im Jahr 2005 17
Prozent der Gesamtbevölkerung 40 . Dieser Wert hat sich zwar gegenüber der Erhebungswelle des Jahrs 2000
geringfügig um einen Prozentpunkt erhöht, lag jedoch 1995 in den alten Bundesländern noch bei 22 Prozent
und in den neuen Ländern sogar bei 26 Prozent. Bei den Personen unter 40 Jahren ist die Reichweite von Zeitschriften unterdurchschnittlich und beträgt etwa 12 Prozent; unter den über 50-Jährigen dagegen 20 Prozent.
Zwischen den Geschlechtern findet sich kein deutlicher Unterschied in der Reichweite von Zeitschriften.
1.1.3.2.2
Lesedauer
Die mittlere Lesedauer für Zeitschriften ist im Langzeitvergleich weitgehend stabil und betrug im Jahr 2005
zwölf Minuten pro Tag 41 . Angesichts der zwischenzeitlich stark gestiegenen Titelzahl bedeuten diese stabilen
Werte, dass die Nutzungswahrscheinlichkeit für die einzelne Zeitschrift stark abgenommen hat. Die noch
1990 deutlich ausgeprägtere Zeitschriftennutzung in den neuen Bundesländern hat sich seitdem dem niedrigeren Westniveau angeglichen. Ähnlich wie bei der Reichweite findet sich auch bei der Nutzungsdauer kein Geschlechts-, wohl aber ein Alterseffekt. Personen unter 40 Jahren nutzen Zeitschriften mit etwa 7 Minuten pro
Tag unterdurchschnittlich, während bei den über 50-Jährigen mit 15 Minuten etwa die doppelte Nutzungsdauer vorliegt.
1.1.3.3 Buch
1.1.3.3.1
Reichweite
Da es sich bei dem Buch nicht um einen Werbeträger handelt, liegen zur Nutzung von Büchern bei weitem
nicht so differenzierte Daten vor, wie dies etwa für Fernsehen, Hörfunk und Zeitungen der Fall ist. Die
Reichweite von Büchern betrug der Studie Massenkommunikation zufolge im Jahr 2005 23 Prozent, wobei
der Anteil unter den Männern geringer (15 Prozent), unter den Frauen dagegen höher ausfällt (30 Prozent)42 .
40
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 210 f.
41
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 214 f.
42
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 210 f.
35
1. Einzelne Medienbereiche
Nähere Aufschlüsse über die Nutzung von Büchern im Medienvergleich liefert eine repräsentative Studie
des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der ZDF Medienforschung 43 . Demnach lesen 21 Prozent
der Bevölkerung ab 14 Jahren (fast) täglich privat in einem Buch, weitere 24 Prozent einmal bzw. mehrmals
in der Woche. Nur zehn Prozent geben an, nie privat zu lesen. Auch hier ist ein Zusammenhang mit dem Geschlecht erkennbar: Frauen lesen tendenziell häufiger als Männer; 58 Prozent der weiblichen, aber nur 34 Prozent der männlichen Befragten lesen mindestens einmal in der Woche Bücher. Die Altersgruppen unterscheiden sich in dieser Hinsicht kaum, wenngleich Personen unter 30 sowie über 50 Jahren etwas häufiger zu den
täglichen Buchlesern gehören. Stärker ist dagegen der Zusammenhang mit dem formalen Bildungsgrad: Unter
Personen mit Hauptschulabschluss lesen 37 Prozent, unter denen mit mittlerem Abschluss 43 Prozent und unter denen mit Abitur bzw. Hochschulabschluss sogar 62 Prozent zumindest einmal in der Woche. In letztgenannter Gruppe ist der Anteil der „Buchverweigerer“ mit 4 Prozent auch besonders niedrig, während er unter
den Personen mit Hauptschulabschluss 13 Prozent beträgt.
1.1.3.3.2
Lesedauer
Die durchschnittliche Lesedauer pro Tag betrug der Langzeitstudie Massenkommunikation zufolge 1980 22
Minuten und sank bis 1995 auf 15 Minuten ab. Seitdem stieg sie jedoch wieder an und belief sich 2005 auf 25
Minuten 44 . Erneut zeigen sich Geschlechtsunterschiede: Frauen wenden mit durchschnittlich 33 Minuten pro
Tag etwa doppelt so viel Zeit für Bücher auf wie Männer (16 Minuten). Bemerkenswert ist auch die starke
Zunahme der Lesedauer in den Gruppen der unter 20-Jährigen (von 20 Minuten 2000 auf 35 Minuten 2005)
sowie der über 60-Jährigen (von 20 auf 30 Minuten).
Bereits 2000 hatte eine Studie der Stiftung Lesen die Buchlektüre zwischen 1992 und 2000 verglichen und
darauf hingewiesen, dass die Buchlektüre kleinteiliger geworden ist. Es werden häufiger Pausen eingelegt, es
werden ganze Passagen eines Buches übersprungen, es werden mehr Bücher parallel gelesen – Erscheinungen, die Bodo Franzmann in Anlehnung an analoge Verhaltensweisen im Umgang mit dem Fernsehen als
„Lese-Zapping“ bezeichnet hat 45 .
1.1.3.3.3
Lektürevorlieben
Die Lektüre von Büchern weist nach wie vor ein hervorgehobenes Image auf: Der Anteil derjenigen, die die
Buchlektüre für wichtig halten, liegt deutlich über dem Anteil derjenigen, die tatsächlich lesen – ein Befund,
der für das Fernsehen genau entgegengesetzt ausfällt 46 .
Die der Studie der Stiftung Lesen aus dem Jahr 2000 zu entnehmenden Unterschiede in den Lektürepräferenzen zwischen den Geschlechtern spiegeln lebensweltliche Zusammenhänge und die Folgen geschlechtsspezifischer Sozialisation wider: Frauen lesen häufiger als Männer Ratgeber zu den Themen „Kochen, Backen, Diät- und Schlankheitskost“ (36 Prozent, Männer acht Prozent), „Gesundheit, gesunde Lebensführung,
Sport, Fitness usw.“ (30 Prozent, Männer 15 Prozent) und „Kindererziehung, Partnerschaft, Aufklärung, Sexualität“ (14 Prozent, Männer sechs Prozent). Männer hingegen setzten sich deutlich ab bei Themen wie
„Computer und Software (29 Prozent, Frauen elf Prozent), „Geld, Recht, Steuern, Haushaltsführung, Rentenfragen“ (27 Prozent, Frauen 18 Prozent), „Technik, Computer, Fahrzeuge, Raumfahrt“ (29 Prozent, Frauen
acht Prozent) sowie „Politik, Gesellschaft, Wirtschaft“ (30 Prozent, Frauen 18 Prozent).
43
Vgl. Kochhan/Schengbier 2007.
44
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 214 f.
45
Vgl. Stiftung Lesen 2001; Franzmann 2001.
46
S. Stiftung Lesen 2001.
36
1.1. Printmedien
Im Bereich „unterhaltende Literatur/Bücher mit literarischem Anspruch“ lag die Unterkategorie „Moderne
Literatur“ mit durchschnittlich 28 Prozent der Nennungen „häufig“ bzw. „gelegentlich“ vorn. Der größere
Teil der Leser war hier weiblich (32 Prozent zu 23 Prozent). Platz zwei erreichten Bücher der Gruppe „Liebe,
Schicksal, Heimat, Alltagsgeschichten“ mit 27 Prozent, hier mit einem deutlichen Mehr an weiblichen Lesern
(41 Prozent zu 11 Prozent). Dem folgten die Krimis: Im Schnitt lasen 26 Prozent der Befragten „häufig“ oder
„gelegentlich“ Krimis, dabei etwas mehr Männer als Frauen (27 Prozent zu 25 Prozent).
Die Unterschiede in der Genrezuwendung zwischen den Geschlechtern korrespondieren auch mit Unterschieden in den Motiven und wahrgenommenen Folgen des Buchlesens. Dehm et al. (2005) unterscheiden auf
Grundlage einer bevölkerungsrepräsentativen Studie vier „Lese-Erlebnistypen“: Die „begeisterten Kompensationsleser“ (16 Prozent) nutzen Bücher in hohem Maße zur Orientierung und um zu lernen bzw. Neues zu erfahren, berichten aber vor allem deutlich häufiger, dass sie beim Lesen in das Buchgeschehen eintauchen
könnten. Frauen machen etwa drei Viertel dieses Lesetyps aus. Die „habituellen Wellnessleser“ (19 Prozent),
die etwa zu zwei Dritteln weiblich sind, lesen vor allem als Ausgleich und zum Zeitvertreib, weil es als Abwechslung und emotionales Vergnügen erlebt wird. Die „informationssuchenden Selektivleser“ (22 Prozent),
unter denen etwa zwei Drittel Männer sind, sind durch eine eher instrumentelle Bindung an das Lesen gekennzeichnet, da für sie Bücher vor allem neue Informationen und Orientierung bieten müssen. Die „zurückhaltenden Orientierungsleser“ schließlich sind die größte Gruppe (42 Prozent) und im Vergleich zu den übrigen Gruppen durch keine ausgeprägte Lese-Erlebnisdimension geprägt.
1.1.4 Recht und Regulierung
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert explizit die Freiheit der Presse; ihre Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung wird vom Bundesverfassungsgericht hervorgehoben 47 . Die Ausgestaltung des
Presserechts ist gekennzeichnet von der Annahme, dass aufgrund der vielen miteinander konkurrierenden
Presseprodukte und -unternehmen Meinungsvielfalt in diesem Bereich gesichert ist und es keiner spezifischen
Vorkehrung des Staates bedarf. Insofern kennt das Presserecht keine Marktzutrittsregulierung und sieht kaum
inhaltsbezogene Bindungen der Presse vor, anders als dies beim Rundfunkrecht der Fall ist. Auch die Presse
erfüllt aber eine „öffentliche Aufgabe“, die von den Landespressegesetzen formuliert wird; aus ihr begründen
sich auch bestimmte Privilegien, die Vertretern der Presse – wie anderer Medien – zustehen (s. Kap. 1.4.2).
Neben dem staatlich gesetzten Rahmen besteht bei der Presse traditionell ein breit getragenes System der
Selbstregulierung.
1.1.4.1 Rechtsrahmen
Im Bereich der Presse ist zunächst zwischen dem Presserecht im weiteren Sinne, also allen Rechtsvorschriften, die in irgendeiner Form die Presse betreffen, und dem Presserecht im engeren Sinne zu unterscheiden.
Als Presserecht im weiteren Sinne können Rechtsmaterien vom Steuerrecht bis zum Arbeitsrecht die Arbeit
der Presse tangieren, so dass die folgenden Ausführungen sich auf strukturrelevante Schwerpunkte beschränken. Das Presserecht im engeren Sinne bilden diejenigen Vorschriften, die pressespezifische Regelungen enthalten oder aber einen engen Sachzusammenhang mit dem Pressewesen aufweisen. Eine Besonderheit bildet
in Bezug auf den Vertrieb von periodischen Druckwerken das so genannte Presse-Grosso (s. oben 1.1.2.3),
das in der Praxis vor allem kartellrechtliche Berührungspunkte hat. 48
Für den Bereich der Regelung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse folgte bis zum 1. September
2006 eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 GG. Der Bundesgesetzgeber
47
Vgl. BVerfGE 20, 162 (174 f.).
48
Kloepfer/Kutzschbach (1999).
37
1. Einzelne Medienbereiche
hatte von dieser Kompetenz vor dem Hintergrund von Art. 75 Abs. 2 (Erfordernis bundesgesetzlicher Regelung) und der Beschränkung auf die „allgemeinen Rechtsverhältnisse“ nur in wenigen Bereichen Gebrauch
gemacht (vgl. im Datenschutz etwa § 41 BDSG, s. Kap. 1.4.2.2). Mit der Föderalismusreform49 entfällt diese
Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, d. h. liegt die Gesetzgebungszuständigkeit ausschließlich auf
Seiten der Länder. Den regulatorischen Schwerpunkt des Presserechts im engeren Sinne bilden daher die
Landespressegesetze 50 . Zum Presserecht im weiteren Sinne gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht insbesondere das Urheberrecht.
1.1.4.1.1
Europarechtliche Einflüsse
Ein europäisches Presserecht im Sinne eines zusammenhängenden einheitlichen Regelwerkes gibt es nicht,
vielmehr sind die Regelungen in einer Reihe von Rechtsnormen enthalten. Zu den europarechtlich relevanten
Regelungsbereichen gehören etwa das Werberecht und Wettbewerbsrecht, das Fusions- und Kartellrecht, das
Urheberrecht, aber auch das Arbeitsrecht und der Datenschutz. Wenn auch konkrete pressespezifische Europarechtsnormen nicht existieren, so zeigte doch eine im Jahr 2004 ergangene Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für die Arbeit
der Presse 51 .
1.1.4.1.2
Pressebegriff
Zu unterscheiden ist der verfassungsrechtliche von dem einfachgesetzlichen Pressebegriff. Die Pressefreiheit
im Sinne von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG wird als Institution als solche verstanden und umfasst sämtliche für die
inhaltliche und technische Herstellung sowie für die Verbreitung von Druckwerken eingesetzten personellen
und sachlichen Mittel, also das Pressewesen in seiner Gesamtheit. Unter dem grundgesetzlichen Begriff der
Presse sind hinsichtlich der Angebote alle zur Verbreitung an die Allgemeinheit bestimmten körperhaften Erzeugnisse zu verstehen, d. h. auch CDs, DVDs, Hörbücher etc.
49
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93,
98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) vom 28. August 2006, BGBl. I S. 2034.
50
Landespressegesetz Baden-Württemberg vom 14. Januar 1964, GBl. BW 1964 S. 11, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2003, GBl. BW 2003, S. 108; Bayerisches Pressegesetz vom 3. Oktober 1949, BayGVBl.
1949, S. 243, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2007, GVBl 2007, S. 281; Berliner Pressegesetz vom
15. Juni 1965, GVBl. Berlin 1965, S. 744, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2003, GVBl. Berlin 2003,
S. 252; Brandenburgisches Landespressegesetz vom 13. Mai 1993, GVBl Bbg I 1993, S. 162, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 10. Juli 2002, GVBl. Bbg I 2002, S. 57; Pressegesetz Bremen vom 16. März 1965, GBl. Bremen 1965, S. 63, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2002, GBl. Bremen 2002 Nr. 67, S. 605, 613
f.; Hamburgisches Pressegesetz vom 29. Januar 1965, GVBl. HH 1965, S. 15, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Oktober 2007, HmbGVBl. S. 385; Hessisches Pressegesetz vom 20. November 1958, GVBl. Hessen
1958 I S. 183, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2005, GVBl. Hessen 2005 I S. 838; Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993, GVBl. M-V 1993, S. 541, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2002, GVBl. MV 2002, S. 154, 168; Niedersächsisches Pressegesetz vom
22. März 1965, Nds. GVBl. 1965, S. 9, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2001, Nds. GVBl.
2001, S. 701; Landespressegesetz NRW vom 24. Mai 1966, GVBl. NRW 1966, S. 340, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 29. April 2003, GVBl. NRW 2003, S. 252; Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 4. Februar
2005, GVBl. Rh.-Pf. 14. Februar 2005, S. 33; Saarländisches Mediengesetz vom 27. Februar 2002, ABl. Saarl
2002, S. 498, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.07, ABl. Saarl 2007, S. 1062; Sächsisches Pressegesetz
vom 3. April 1991, SächsGVBl. 1991, S. 125, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2003, SächsGVBl.
2003, S. 38; Landespressegesetz Sachsen-Anhalt vom 14. August 1991, GVBl. LSA 1991, S. 261, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2005, GVBl. LSA S. 698, 706; Landespressegesetz Schleswig-Holstein
vom 19. Juni 1964, GVOBl. SH 1964, S. 71, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2005, GVOBl. Schl.H. S. 105; Thüringer Pressegesetz vom 31. Juli 1991, GVBl. Th 1991, S. 271, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21. Juni 2002, GVBl. Thüringen 2002, S. 279.
51
Urteil des EuGH v. 24.6.2004, Beschwerde Nr. 59320/00 (Caroline-Entscheidung).
38
1.1. Printmedien
Der einfachgesetzliche Begriff der „Presse“ wird auf einfachgesetzlicher Ebene nicht definiert, vom
(Rechts-)Verständnis des Pressebegriffs sind nach Rechtsprechung und Literatur aber alle verkörperten Massenmedien umfasst, deren geistige Sinngehalte den Empfängern in Form von körperhaften Vervielfältigungen
zugänglich gemacht werden (sog. „Druckwerke“ 52 ). Verkörperte, aber nicht in Textform vorliegende Gedankeninhalte wie Musik-CDs oder Hörbücher unterfallen dem einfachgesetzlichen Pressebegriff nicht. Für periodisch erscheinende Druckwerke wie Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften und Illustrierte existieren
Sondervorschriften in den Landespressegesetzen.
1.1.4.1.3
Regulierungskonzept
Vor dem Hintergrund der Stellung der Massenmedien im verfassungsrechtlichen Gefüge als Medium und
Faktor einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung legt das Presserecht den Presseunternehmen verschiedene Medienlasten auf, um die verfassungsgemäße Ausübung ihrer Verantwortung zu gewährleisten. Zu diesen „Pflichten“ gehören etwa die wahrheitsgemäße und sachliche Berichterstattung und die Beachtung der journalistischen Sorgfalt 53 bei der Überprüfung der Herkunft und dem Wahrheitsgehalt einer
Meldung. Grundlegende Pflichten ordnungsrechtlicher Natur stellen die Impressumspflicht 54 , die Gewährleistung von Gegendarstellungsansprüchen 55 und der Trennungsgrundsatz 56 im Hinblick auf Werbung und den
redaktionellen Teil dar.
Im Gegenzug zu den Medienlasten werden den Presseunternehmen und ihren Bediensteten Medienprivilegien zuerkannt, ohne die diese ihrer öffentlichen Aufgabe nicht oder nur unzureichend nachkommen könnten.
So sehen die Landespressegesetze ausführliche Informations- und Auskunftsrechte der Presse gegenüber
staatlichen Stellen vor 57 , in der Strafprozessordnung werden Journalisten von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschränkungen flankierte Zeugnisverweigerungsrechte 58 zugestanden und im Datenschutzrecht den
Presseunternehmen Datenschutzprivilegien 59 zuerkannt.
Für Zusammenschlüsse von Presseunternehmen gilt das allgemeine Kartellrecht, das GWB 60 senkt allerdings vor dem Hintergrund der Bedeutung der Presse für die Meinungsbildung die Aufgreifschwelle der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt in Fällen von Fusionen im Bereich der Zeitungen und Zeitschriften.
Eine Novellierung – und Abschwächung – dieser pressespezifischen erhöhten Anforderungen des Fusionskontrollrechts im Rahmen der Siebten GWB-Novelle 61 wurde diskutiert, letztendlich aber nicht in die Novellierung einbezogen.
52
Vgl. rglm. § 7 LPG.
53
Rglm. § 6 LPG.
54
Rglm. § 8 LPG.
55
Rglm. § 11 LPG.
56
Rglm. § 10 LPG.
57
Rglm. § 4 LPG.
58
Vgl. §§ 53, 97 StPO.
59
Vgl. § 41 BDSG und statt vieler § 11a HmbPresseG, § 22a Berliner PresseG, § 12 LPG NRW.
60
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005, BGBl. I S.
2114, zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2007, BGBl. I S. 2966.
61
Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15. Juli 2005, BGBl. I S. 2114.
39
1. Einzelne Medienbereiche
1.1.4.1.4
Nicht-staatliche Regulierung
Der 1953 ursprünglich vor dem Hintergrund der Pläne zu einem Bundespressegesetz gegründete Deutsche
Presserat 62 konnte im Laufe der Zeit seine Aufgabe als Beschwerdeorgan und Selbstkontrolleinrichtung ausweiten. So tritt der Presserat für die Pressefreiheit und den unbehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen ein,
stellt publizistische Grundsätze sowie Richtlinien für die redaktionelle Arbeit auf (Pressekodex 63 ) und behandelt Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf dieser Basis. Seit 2002 ist der Presserat daneben die Selbstregulierungsinstanz im Bereich des Redaktionsdatenschutzes. Der Pressekodex sieht die Einhaltung gewisser Grundsätze bei der journalistischen Arbeit vor, etwa die
Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde, eine gründliche und faire Recherche, die klare
Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen, die Achtung von Privatleben und Intimsphäre und die
Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt. Insofern ergänzt er als reine Selbstregulierungsinstanz von Verlegern und Journalisten vor allem das staatliche Äußerungsrecht. Als Durchsetzungsmittel stehen dem Presserat die Instrumente des Hinweises, der Missbilligung und der Rüge zur Verfügung, wobei die Rüge in der Regel mit der Verpflichtung zum Abdruck ausgesprochen wird.
Daneben bestehen mit dem Presse-Grosso Vertriebsstrukturen, die sich entfernt von staatlicher Regulierung entwickelt haben und vor allem auf Grundlage von Absprachen zwischen den Verbänden der Verleger,
der Grossisten und des Einzelhandels beruhen. Aufgrund des Umstandes, dass für die Grossisten im Hinblick
auf die Pressefreiheit der Verlage und die Informationsfreiheit der Nutzer grundrechtsverwirklichende Aspekte zugesprochen werden, ist die Vertriebsstruktur verfassungsrechtlich durchwirkt. 64 So ergeben sich etwa
Neutralitätsgebote und Kontrahierungspflichten für die Grossisten, um Vermachtungen im Pressevertrieb entgegenzuwirken und neuen Akteuren den Marktzutritt zu gewährleisten. Aufgrund der Konzentrationsentwicklungen im Presseverlagssektor (s. oben) und der verlaglichen Reaktionen auf das gesellschaftliche Konsumverhalten (z.B. Pressevertrieb in Discountern) sind in den letzten Jahren – auch rechtliche – Herausforderungen für das traditionelle Grosso-System zu Tage getreten. 65
1.1.4.2 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
Von den im Berichtszeitraum erfolgten Gesetzesänderungen und -novellierungen sollen hier diejenigen kurz
genannt werden, die sich besonders durch ihre Relevanz für die praktische Arbeit von Pressemitarbeitern und
Verlegern sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Sektor ausgezeichnet haben.
1.1.4.2.1
Medienprivilegien: Zeugnisverweigerungsrecht
Presse und Rundfunk sind, um ihre Aufgabe als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung zu erfüllen, auf Informationen angewiesen. Dabei sind insbesondere auch solche Informationen von Relevanz, die
nur aus schwer zugänglichen oder anonymen Quellen gewonnen werden können. Dabei ist im Rahmen der
Informationsbeschaffung nicht auszuschließen, dass Personen, die Beschuldigte in einem Strafverfahren sind
oder sein können, der Presse als Informanten dienen. Solche Personen werden ihre Informationen aber nur unter der Prämisse preisgeben, dass die Vertraulichkeit ihres Verhältnisses zu den Medien gesichert ist. Das
62
http://www.presserat.de.
63
Publizistische Grundsätze (Pressekodex) vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden
beschlossen und erstmals Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht;
letzte Fassung vom 13. September 2006; abrufbar unter http://www.presserat.de/uploads/media/
Novellierter_Pressekodex.pdf (Stand: 20.12.2007).
64
BVerfGE 77, 346 (354 f.); vgl. Kloepfer/Kutzschbach (1999).
65
S. dazu Haller (2006), S. 215 ff.
40
1.1. Printmedien
notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern der Presse und des Rundfunks einerseits und privaten
Informanten andererseits wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch die nach Art. 5
Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Presse- und Rundfunkfreiheit geschützt 66 . Als einfachgesetzliche Umsetzung dieses verfassungsrechtlichen Schutzes ist in der Strafprozessordnung (StPO) 67 ein Zeugnisverweigerungsrecht normiert. Das Zeugnisverweigerungsrecht kollidiert allerdings mit dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Interesse an der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, so dass der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt wird.
Der Gesetzgeber hat auf die fortschreitende Entwicklung im Medienbereich – insbesondere im Hinblick
auf publizistische Online-Angebote, deren Mitarbeiter bisher nicht von § 53 StPO umfasst waren – mit einer
Änderung der einschlägigen StPO-Normen reagiert. Die §§ 53, 97 StPO wurden mit dem Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung 68 überarbeitet: Der novellierte § 53 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 StPO sieht vor, dass
Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen,
Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben, das Zeugnis verweigern dürfen. Nach dem neu eingefügten Satz 2 dieser Norm dürfen diese Personen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder
Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick
auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. Dies gilt nach dem ebenfalls neu eingefügten
Satz 3 nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil
oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt. Nach der Neuregelung
muss es sich bei den hergestellten Druckwerken nicht mehr um periodische handeln, so dass nunmehr alle Arten von Druckwerken (wie z. B. Bücher) von der Norm erfasst werden. Das Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich nach der Neuregelung nun auch auf selbst erarbeitetes Material.
Nach dem zusätzlich eingefügten § 53 Abs. 2 Satz 2 StPO entfällt die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Personen über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den
Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen, wenn die Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen
soll oder wenn Gegenstand der Untersuchung eine (näher bestimmte) Straftat ist und die Erforschung des
Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder
wesentlich erschwert wäre. Der Zeuge kann nach Satz 3 jedoch auch in diesen Fällen die Aussage verweigern,
soweit sie zur Offenbarung der Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des
sonstigen Informanten oder der ihm im Hinblick auf seine Tätigkeit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 gemachten Mitteilungen oder deren Inhalts führen würde. Das inhaltlich weitgehende Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich des selbst recherchierten Materials erfährt also im staatlichen Strafverfolgungsinteresse wegen des Gewichts der aufzuklärenden – abschließend aufgezählten – Straftaten eine Einschränkung.
Das das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO flankierende Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 StPO
wurde ebenfalls überarbeitet. Der neue § 97 Abs. 5 Satz 2, 2. Hs. StPO sieht vor, dass die Beschlagnahme im
Fall des Abs. 2 Satz 3, nach der sie unter näher bezeichneten Voraussetzungen ausnahmsweise doch gestattet
ist, nur zulässig ist, wenn sie unter Berücksichtigung der Grundrechte aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht
außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung
des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Durch die jetzt
66
BVerfGE 20, 162 (176); 77, 65 (80).
67
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3198).
68
Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung vom 15.02.2002 (BGBl. I, S. 682 f.).
41
1. Einzelne Medienbereiche
weitergehende Regelung in § 97 Abs. 5 Satz 2 StPO hat der Gesetzgeber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
einen besonderen Stellenwert eingeräumt und zusätzlich eine Subsidiaritätsklausel eingefügt. Der Abwägung
des Strafverfolgungsinteresses mit dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG wird damit schon auf der Ebene des einfachen Rechts Raum gegeben.
1.1.4.2.2
Medienprivilegien: Datenschutzvorschriften für die Presse
Journalisten sind in hohem Maße von Informationen abhängig: Journalismus beginnt mit der Recherche, vernetzt und bewertet die Informationen neu und mündet in eine Veröffentlichung, die archiviert wiederum als
Recherchematerial für neue Veröffentlichungen zur Verfügung steht. Da die Medien einer „öffentlichen Aufgabe“ – freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung – nachkommen, werden Medienunternehmen in
verschiedenen Bereichen der Redaktionsarbeit im Unterschied zu anderen Wirtschaftunternehmen Privilegien
zugesprochen, darunter auch im Datenschutzrecht 69 , wo der Gesetzgeber einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit und dem ebenfalls durch das Grundgesetz geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen finden muss.
Mit dem Beschluss einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes am 6.4.2001 70 setzte der Gesetzgeber die Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie 71 um. Der novellierte § 41 Abs. 1 BDSG sieht für den Bereich der Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse unter Rückgriff auf die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes in diesem Bereich im Gegensatz zu der alten Fassung lediglich eine Rahmenvorschrift vor,
die die Landesgesetzgeber dazu verpflichtet, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch diese Unternehmen zu ausschließlich eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken den Vorschriften aus § 5 (Datengeheimnis), § 9 (Datensicherheit) und § 38 a (Verhaltensregeln zur Förderung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften) des neuen BDSG entsprechende
Regelungen einschließlich der darauf bezogenen Haftungsregelung entsprechend § 7 des neuen BDSG zur
Anwendung kommen. Nach der Rahmensetzung für die Regelung der pressemäßigen Datenverarbeitung obliegt es den Landesgesetzgebern, die weitere Ausgestaltung dieses Bereichs nach Maßgabe der Anforderungen von Art. 9 der EG-Datenschutzrichtlinie vorzunehmen. Die Landesgesetzgeber sind der Aufforderung des
§ 41 Abs. 1 BDSG nachgekommen und erklären in den Landespressegesetzen lediglich die in § 41 Abs. 1
BDSG genannten Vorschriften bei der Datenverarbeitung zu ausschließlich eigenen journalistischredaktionellen oder literarischen Zwecken für anwendbar 72 .
Um den dadurch einer staatlichen Kontrolle weitgehend entzogenen Redaktionsdatenschutz zu stärken, hat
der Deutsche Presserat auf der Ebene der Selbstregulierung eigene Grundsätze für den Datenschutz bei der
journalistisch-redaktionellen Arbeit aufgestellt, zu deren Einhaltung sich die Verlage freiwillig verpflichtet
haben. So sieht der Pressekodex die Lauterkeit der Recherche, die Achtung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere der Privat- und Intimsphäre sowie die Berichtigung falscher Daten und Auskunftsrechte der betroffenen Person vor. Daneben ist die Übermittlung personenbezogener Daten zwar grundsätzlich erlaubt, die Daten
sind jedoch mit dem Hinweis auf die ausschließliche Nutzung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken zu
versehen. Zur Einhaltung dieser Grundsätze nutzt der Presserat präventive Instrumente, insbesondere Bera69
Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Neubekanntmachung vom 24.01.2003 (BGBl. I Nr.3 S.66), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970).
70
Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18.05.2001 (BGBl. I S. 904,
2002 I S. 2252).
71
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG Nr. L 281, S. 31 ff.
72
Vgl. statt vieler § 11a HmbPresseG, § 22a Berliner PresseG, § 12 LPG NRW. Zum Datenschutz in Redaktionen
auch Kloepfer 2005, S. 118 ff.
42
1.1. Printmedien
tung, sowie nachträgliche Beschwerdeverfahren, in denen ein Beschwerdeausschuss des Presserats die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Pressekodexes auf Antrag eines Betroffenen hin überprüft.
1.1.4.2.3
Buchpreisbindung
Vor dem Hintergrund der wichtigen Rolle des Buches für die soziokulturelle Entwicklung der Gesellschaft
wird im Bereich der Buchpreisbildung von dem Prinzip der Preisermittlung durch Angebot von Nachfrage
abgerückt: Die Einschränkung des freien Spiels der Marktkräfte erfolgt durch Gesetz zu Gunsten einer Buchpreisbindung.
Dem kulturpolitischen Hintergrund Rechnung tragend und mit dem Ziel, die vor allem nationale Buchhandelslandschaft wettbewerbsfähig zu halten, hat der Gesetzgeber mit dem Buchpreisbindungsgesetz
(BuchPrbG) 73 nunmehr Regelungen zur Preisbindung von Verlagserzeugnissen geschaffen. Zuvor war eine
Buchpreisbindung in Deutschland nur auf privatrechtlicher und freiwilliger Ebene realisiert worden, was Bedenken in Bezug auf die Konformität mit europäischem Kartellrecht hervorrief.
Zweck des Gesetzes ist nach § 1 Satz 1 der Schutz des Kulturgutes Buch. Inwiefern von dem gesetzlichen
Buchbegriff auch Online-Bücher (sog. E-Books) und Hörbücher (sog. Audiobooks) umfasst sind, lässt das
Gesetz offen.
Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer (§ 2 Abs. 3) sichert nach Satz 2 den
Erhalt eines breiten Buchangebots. Zudem gewährleistet das Gesetz nach Satz 3 zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen
fördert. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird nach § 2 Abs. 1 auch auf Produkte wie Musiknoten, kartografische Produkte oder kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache
bildet, ausgedehnt. Fremdsprachige Bücher fallen nach § 2 Abs. 2 nur dann unter das BuchPrbG, wenn sie
überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind. Der Preisbindung ist unterworfen, wer gewerbsoder geschäftsmäßig nicht gebrauchte Bücher an Letztabnehmer verkauft (§ 3 BuchPrbG). Den freien Warenund Handelsverkehr innerhalb der EU berücksichtigend werden grenzüberschreitende Verkäufe nach § 4
Abs. 1 BuchPrbG von der Preisbindung ausgenommen, sofern kein Umgehungsgeschäft vorliegt (Abs. 2).
Die konkrete Preisfestsetzung regelt § 5 BuchPrbG. Besondere Festsetzungen für den Buchvertrieb sind in
§ 6 des Gesetzes vorgesehen. Als Ausnahmetatbestand normiert § 7 BuchPrbG, dass bestimmte Verkaufsarten
der Buchpreisbindung entweder nicht oder nur eingeschränkt unterfallen. Die Dauer der Preisbindung beträgt
nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes in der Regel 18 Monate. Zur Vermeidung und Ahndung von Verstößen gegen
das Gesetz normiert § 9 BuchPrbG Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Flankierend gewährt § 10
BuchPrbG ein Einsichtsrecht in Geschäftsbücher und -unterlagen für im Buchverlagswesen tätige Gewerbetreibende, die andere Unternehmen des Verstoßes gegen die Buchpreisbindung begründet verdächtigen. In der
Praxis kontrolliert wird die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch so genannte Preisbindungstreuhänder,
die von den Verlagen mit der Aufsicht beauftragt werden und Verstoßende abmahnen können.
Eine erste Änderung hat das BuchPrbG im Juli 2006 erfahren 74 , nachdem der Bundesrat vor alles aus fiskalischen Überlegungen eine Neufassung des § 7 Abs. 3 BuchPrbG vorschlug. Aufgrund der organisatorischen Veränderungen bei der Lernmittelfreiheit – in vielen Bundesländern kaufen die Schulen nicht mehr aus
eigenen Mitteln Lehrbücher ein, sondern aus von den Eltern erhobenen Umlagen – sollte so klargestellt werden, dass auch in Fällen der Beschaffung zum Eigentum der öffentlichen Hand Nachlässe zu gewähren sind.
Daneben sieht das geänderte Gesetz im neuen § 7 Abs. 1 Nr. 5 Ausnahmen von der Preisbindung im Rahmen
73
Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 02.09.2002 (BGBl. I S. 3448), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1530).
74
Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1530).
43
1. Einzelne Medienbereiche
von Räumungsverkäufen vor und macht in § 7 Abs. 1 Nr. 4 konkretere Vorgaben zum Vorliegen im Preis reduzierter Mängelexemplare.
1.1.4.2.4
Pflichtexemplare: Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
Zur Sicherung einer lückenlosen Überlieferung und Archivierung von Publikationen aus Deutschland sammelt seit 1913 „Die Deutsche Bibliothek“ umfassend die hier erschienenen Publikationen. Gewährleistet wurde die Vollständigkeit der Sammlung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der Verlage, Pflichtexemplare
an die Bibliothek abzutreten (Gesetz über die Deutsche Bibliothek 75 ). Daneben bestehen in den Ländern landesrechtliche Pflichtexemplarvorschriften für die jeweiligen Landesbibliotheken.
Aufgrund der technischen Entwicklung, insbesondere der Veröffentlichung von Medienwerken in digitaler
Form in öffentlichen Netzen wie dem Internet, ist das Gesetzeswerk im Sommer 2006 novelliert worden. Das
– aufgrund der Namensänderung – nunmehr „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)“ 76 lautende Gesetzeswerk nimmt die bis dahin bestehenden Pflichtexemplarvorschriften auf und erweitert diese
auch auf Medienwerke in unkörperlicher Form, d. h. alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.
Nach dem In-Kraft-Treten des DNBG am 29. Juni 2006 war zunächst unklar, wie weit die Abgabepflichten reichen und wie das technische Verfahren der Abgabe verlaufen soll. In den darauffolgenden Monaten hat
die Deutsche Nationalbibliothek ein Verfahren entwickelt, die es Verlagen und anderen abgabepflichtigen
Stellen ermöglicht, Exemplare eigener Netzpublikationen über ein Online-Verfahren an die Bibliothek abzugeben.
1.1.4.3 Sonstige relevante rechtliche Entwicklungen
1.1.4.3.1
Änderungen im Bereich des Bildnisschutzes
Bei zunehmender Visualisierung in der öffentlichen Kommunikation nimmt auch die Bedeutung der Regelungen zu, die die Gewinnung und Veröffentlichung von Bildmaterial steuern.
Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Abbildungen von Personen richtet sich nach den Vorschriften
des Kunsturhebergesetzes (KUG) 77 . Demnach muss der Abgebildete grundsätzlich seine Einwilligung in die
Veröffentlichung gegeben haben (§ 22 KUG). Das Gesetz sieht allerdings einige Ausnahmen von dem Einwilligungserfordernis vor, etwa bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Bildnissen von öffentlichen Versammlungen (§ 23 Abs. 1 KUG). Derartige Bilder dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen
veröffentlicht werden, solange dadurch nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Ein
solches Interesse werden regelmäßig etwa Aufnahmen aus dem Intimbereich des Abgebildeten verletzen. Die
Veröffentlichung von Abbildungen aus dem Bereich der Intimsphäre sind nach den Vorschriften des KUG
zwar unzulässig und gem. § 33 KUG strafbar, die Bildaufnahme selbst allerdings blieb bisher strafrechtlich
unbewehrt. Der Gesetzgeber hat mit dem Strafrechtsänderungsgesetz zum Schutz der Intimsphäre 78 einen
neuen § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt, der die Anfertigung derartiger Aufnahmen ab dem 6. August 2004 unter Strafe stellt.
75
Gesetz über die Deutsche Bibliothek in der Fassung vom 31.3.1969, BGBl. I S. 265, zuletzt geändert durch die
Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29.10.2001, BGBl. I S. 2785.
76
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22. Juni 2006, BGBl. I S. 1338.
77
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 09.01.1907
(RGBl. S. 7; BGBI. III 440-3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2001 (BGBI. I S. 280).
78
Sechsunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz (36. StrÄndG) vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 2012 f.).
44
1.1. Printmedien
Kritik an der Vorschrift wurde unter anderem im Hinblick auf das Fehlen einer individuellen Abwägung
geübt, da insbesondere bei Aufnahmen aus dem Bereich des investigativen Journalismus ein erhöhtes Informationsinteresse bestehen könnte (zur Problematik des Bildnisschutzes s. Kap. 1.4.3.1).
Kontrovers diskutiert wurde daneben auch ein im Jahr 2004 getroffenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der sich mit der Veröffentlichung von Abbildungen Prominenter aus deren
Privatbereich beschäftigte 79 . Das Gericht, das über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung derartiger Aufnahmen von Caroline v. Hannover zu befinden hatte, kam zu dem Schluss, dass ein diese Art der Berichterstattung rechtfertigendes, sachlich begründetes Interesse der Allgemeinheit nicht vorliege und daher das Privatleben bzw. die Privatsphäre der abgelichteten Person zu schützen sei. Presseverbände und Verlegerorganisationen sahen daraufhin die Gefahr, dass Berichterstattung über Prominente – darunter insb. Politiker – durch
das Urteil erheblich eingeschränkt werden könnte und werteten dies als empfindlichen Eingriff in die Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht wies kurze Zeit später in einem anderen, nicht den Pressebereich
betreffenden Urteil darauf hin, dass deutsche Gerichte sich bei ihren Entscheidungen zwar mit den Urteilen
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzen müssen, die EGMR-Urteile jedoch
keine sie bindende Wirkung hätten 80 . Sie dienten deutschen Gerichten als „Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze der Verfassung“. Die
Aufgabe der nationalen Gerichte bestehe darin, die Urteile „schonend“ in ihre Rechtsprechung einzubeziehen.
Die Bundesregierung legte gegen das Urteil des EGMR keine Rechtsmittel ein.
1.1.4.3.2
Gratiszeitungen
Nachdem Ende der 90er-Jahre die ersten rein anzeigenfinanzierten Gratiszeitungen mit Redaktionsteil an den
Markt kamen und über Zeitungsboxen und per Handverteilung kostenlos ausgegeben wurden, waren kurze
Zeit später die wettbewerbsrechtlichen Klagen der klassischen Tageszeitungsverlage anhängig. Im November
2003 entschied der BGH 81 in letzter Instanz zu Gunsten der Gratiszeitungen, die aufgrund negativer vorinstanzlicher Urteile oder aufgrund wirtschaftlicher Verluste den Betrieb bereits in 2001 eingestellt hatten. In
dem Urteil stellte der BGH klar, dass der unentgeltliche Vertrieb einer allein anzeigenfinanzierten Tageszeitung in der Regel nicht wettbewerbswidrig ist und den herkömmlichen Tageszeitungsverlagen, die sich teilweise durch Verkauf finanzieren, kein entsprechender Abwehranspruch zusteht. Vielmehr müssten die betroffenen Verlage, die ohnehin in ihren Kernverbreitungsgebieten auf dem Lesermarkt häufig keinem oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind, Nachteile und Gefährdungen der eigenen Position aufgrund
neuartiger wettbewerbskonformer Maßnahmen grundsätzlich hinnehmen.
79
Urteil des EuGH v. 24.6.2004, Beschwerde Nr. 59320/00 (Caroline-Entscheidung).
80
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2004, 2 BvR 1481/04.
81
BGH-Urteile vom 20.11.2003 – I ZR 151/01 (20 Minuten Köln) und I ZR 120/00 (Zeitung zum Sonntag), AfP
2004, S. 255 ff.
45
1. Einzelne Medienbereiche
1.1.5 Quellenangaben zu Kapitel 1.1
Bleyen, Valérie-Anne/Van Hove, Leo (2007): Western European newspapers and their online revenue model: An overview. In: First Monday, Jg. 12, Nr. 12. Abrufbar unter http://www.uic.edu/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/
view/2014/1899, zuletzt aufgerufen am 15.1.2008.
Böckelmann, Frank (2000): Wem gehören die Zeitungen. Konstanz.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (2006): Buch und Buchhandel in Zahlen.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (2007): Buch und Buchhandel in Zahlen.
Büffel, Steffen (2008): Crossmediale Transformation lokaler Öffentlichkeiten: Strategien von Zeitungsverlagen im Social
Web. In: Zerfaß, Ansgar/Welker, Martin/Schmidt, Jan (Hrsg.): Kommunikation, Partizipation und Wirkungen im Social Web. Band 2: Strategien und Anwendungen: Perspektiven für Wirtschaft, Politik, Publizistik. Köln. S. 137 ff.
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) (2007): Zeitungen 2007. Bonn.
Dehm, Ursula/Kochhan, Christoph/Beeske, Sigrid/Storll, Dieter (2005): Bücher – „Medienklassiker“ mit hoher Erlebnisqualität. In: Media Perspektiven, Nr. 10/2005, S. 521 ff.
Deutsche Fachpresse (2008): Fachpresse Statistik 2007. Abrufbar unter http://www.deutschefachpresse.de/fileadmin/allgemein/statistik/Statistik_2007.pdf, zuletzt aufgerufen am 21.4.2008.
Dorn, Margit/Vogel, Andreas (2001): Geschichte des Pressevertriebs in Deutschland. Baden-Baden.
Franzmann, Bodo (2001): Lesezapping und Portionslektüre. Veränderungen des Leseverhaltens, besonders bei Jugendlichen. In: Media Perspektiven, Nr. 2/2001, S. 90 ff.
Haas, Marcus (2006): Kostenlose Pendlerzeitungen in Europa. Anbieter, Angebote, Strategien. In: Media Perspektiven,
Nr. 10/2006, S. 510 ff.
Haller, Michael (2006): Informationsfreiheit und Pressevertrieb in Europa. Baden-Baden.
Haller, Michael (2007): Die Gratis-Tageszeitung auf dem europäischen Pressemarkt – Marktentwicklung und Perspektiven. Bericht im Auftrag der Stiftung Presse-Grosso 2007. Leipzig.
Katzenberger, Stefan (1999): Komplementäre Kommunikation lokaler Medien. Hörfunk und Presse: Intermediäre Profile,
programmliche Pools, publizistische Performanz. Münster.
Kloepfer, Michael (2005): Datenschutz in Redaktionen – Bilanz und Perspektiven. In: AfP 2005, S. 118 ff.
Kloepfer, Michael / Kutzschbach, Gregor (1999): Presse-Grosso zwischen Kartell- und Verfassungsrecht. In: AfP 1999, S.
1 ff.
Kochhan, Christoph/Schengbier, Kristiane (2007): Bücher und Lesen im Kontext unterschiedlicher Lebenswelten. In: Media Perspektiven, Nr. 12/2007, S. 622 ff.
Kolo, Castulus (2007): Online-Rubriken als Innovationen in der Marktkommunikation – Strukturwandel im Anzeigengeschäft. In: Kimpeler, Simone/Mangold, Michael/Schweiger, Wolfgang (Hrsg.): Die digitale Herausforderung. Zehn
Jahre Forschung zur computervermittelten Kommunikation. Wiesbaden. S. 121 ff.
Kolo, Castulus/Meyer-Lucht, Robin (2007): Erosion der Intensivleserschaft. Eine Zeitreihenanalyse zum Konkurrenzverhältnis von Tageszeitungen und Nachrichtensites. In: Medien & Kommunikationswissenschaft, Jg. 55, Nr. 4, S. 513 ff.
Meier, Klaus (2007): „Cross Media“: Konsequenzen für den Journalismus. In: Communicatio Socialis, Nr. 4/2007, S. 350
ff.
Moss, Christoph (1998): Die Organisation der Zeitungsredaktion. Wie sich journalistische Arbeit effizient organisieren
lässt. Opladen.
Pürer, Heinz/Raabe, Johannes (2007): Presse in Deutschland. 3. Auflage. Konstanz.
Reitze, Helmut/Ridder, Christa-Maria (2006): Massenkommunikation VII. Eine Langzeitstudie zur Mediennutzung und
Medienbewertung 1964-2005. Frankfurt.
Ridder, Christa-Maria/Engel, Bernhard (2005): Massenkommunikation 2005: Images und Funktionen der Massenmedien
im Vergleich. In: Media Perspektiven, Nr. 9/2005, S. 422 ff.
Röper, Horst (2004): Bewegung im Zeitungsmarkt. In: Media Perspektiven 6/2004, S. 268 ff.
Röper, Horst (2006): Probleme und Perspektiven des Zeitungsmarktes. In: Media Perspektiven 5/2006, S. 283 ff.
Schröder, Andreas (2006): E-Books und Bücher. Empirische Untersuchung zum Leseverhalten. Saarbrücken.
Schütz, Walter J. (2001): Redaktionelle und verlegerische Struktur der deutschen Tagespresse. Übersicht über den Stand
2001. In: Media Perspektiven, Nr. 12/2001, S. 633 ff.
Schütz, Walter J. (2005a): Deutsche Tagespresse 2004. Zeitungsmarkt trotz Krise insgesamt stabil. In: Media Perspektiven; Nr. 5/2005, S. 205 ff.
46
1.1. Printmedien
Schütz, Walter J. (2007): Deutsche Tagespresse 2006. Trotz Anzeigen- und Auflagenverlusten kaum Zeitungskrise spürbar. In: Media Perspektiven, Nr. 11/2007, S. 560 ff.
Statistisches Bundesamt (1996): Pressestatistik.
Stiftung Lesen (2001): Leseverhalten in Deutschland im neuen Jahrtausend. Mainz: Stiftung Lesen (Schriftenreihe „Lesewelten“; Band 3).
Trebbe, Joachim (1998): Lokale Medienleistungen im Vergleich: Untersuchungen zur publizistischen Vielfalt an den bayerischen Senderstandorten Augsburg, Landshut und Schweinfurt. München.
Van Eimeren, Birgit/Ridder, Christa-Maria (2005): Trends in der Nutzung und Bewertung der Medien 1970 bis 2005. Ergebnisse der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation. In: Media Perspektiven, Nr. 10/2005, S. 490 ff.
Vogel, Andreas (2001): Die tägliche Gratispresse. Ein neues Geschäftsmodell für Zeitungen in Europa. In: Media Perspektiven, Nr. 11/2001, S. 576 ff.
Vogel, Andreas (2004): Konsolidierte Großkonzerne bereit zu erneutem Wachstum. Daten zum Markt und zur Konzentration der Publikumspresse in Deutschland im I. Quartal 2004. In: Media Perspektiven, Nr. 7/2004, S. 322 ff.
Vogel, Andreas (2006): Stagnation auf hohem Niveau. Daten zum Markt und zur Konzentration der Publikumspresse in
Deutschland im I. Quartal 2006. In: Media Perspektiven, Nr. 7/2006, S. 380 ff.
Wied, Kristina/Schmidt, Jan (2008): Weblogs und Qualitätssicherung. Zu Potenzialen weblogbasierter Kritik im Journalismus. In: Quandt, Thorsten/Wolfgang Schweiger (Hrsg.): Online-Journalismus zwischen Partizipation und Profession (im Erscheinen.).
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) (2003): Werbung in Deutschland 2003. Bonn.
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) (2007): Werbung in Deutschland 2007. Berlin.
47
1.2 TONTRÄGER
1.2.1
ANGEBOTE UND INHALTE ................................................................................................... 50
1.2.2
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ................................................................................. 52
1.2.3
NUTZUNG UND WIRKUNG.................................................................................................... 55
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN AUF NUTZERSEITE ........................................................... 55
REICHWEITE UND NUTZUNGSDAUER ..................................................................................... 55
KÄUFER VON TONTRÄGERN................................................................................................... 56
NUTZUNG VON HÖRBÜCHERN................................................................................................ 56
PERSPEKTIVEN DER MUSIKNUTZUNG..................................................................................... 57
1.2.4
RECHT UND REGULIERUNG................................................................................................ 58
1.2.5
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 1.2................................................................................ 59
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1.2.1.1: Umsatzanteile der Repertoires 1998-2007
Tabelle 1.2.1.2: Umsatzanteile der Tonträgerarten in % vom Gesamtumsatz zu Endverbraucherpreisen
Tabelle 1.2.2.1: Musikabsatz in Deutschland in Mio. Stück hochgerechnet auf den Gesamtmarkt 19982007
49
1. Einzelne Medienbereiche
Der Begriff der Tonträger umfasst alle Formen digitaler und analoger Audio-Trägermedien wie Schallplatten,
Musikkassetten (MC), Compact Disc (CD), Mini Disc (MD), Digital Compact Cassette (DCC), Digital Audio
Tape (DAT), Digital Versatile Disc (DVD) sowie alle Datenträger, die Audio-Daten enthalten (z. B. Magnetband, Disketten, CD-R oder MP3-Dateien). Schwerpunktmäßig werden Tonträger mit Musik im weitesten
Sinne assoziiert, der Begriff umfasst neben diesen Musiktonträgern aber auch Worttonträger, deren kulturelle
und wirtschaftliche Rolle stetig wächst (s. Kap. 1.2.3.4). Dieser Berichtsteil konzentriert sich vor allem auf
die Produktion und Verbreitung von Musik, er beschäftigt sich nicht mit der Situation der Musikschaffenden
und dem Musikstandort Deutschland insgesamt, da kaum Datenmaterial zur Entwicklung in diesem Bereich
verfügbar ist (s. Kap. 3.2.6).
1.2.1 Angebote und Inhalte
Der Markt für Tonträger in der Bundesrepublik wird vor allem durch Unterhaltungsmusik, die so genannte
„U-Musik“, geprägt. Darüber hinaus gibt es die so genannte Ernste Musik („E-Musik“). Diese Bezeichnungen
sind allerdings nicht unproblematisch, da eine Zuordnung zu den unterschiedlichen Kategorien nicht trennscharf möglich ist und die beiden Segmente des Marktes sich strukturell stark unterscheiden. Etwa 90 Prozent
des Umsatzes im Tonträgerbereich werden mit Unterhaltungsmusik erzielt.
Die Anzahl der Neuerscheinungen aus den Bereichen Klassik und Popmusik betrug im Jahr 2006 insgesamt 17.200 Stück, wobei Importprodukte nicht erfasst werden 82 . Das Gesamtangebot belief sich auf 88.015
Singles und Alben, was gegenüber 1997 (54.612 Stück) eine deutliche Steigerung bedeutet. Betrachtet man
die Herkunft der Titel, die in die „Top 100“-Charts für Singles gelangen, zeigt sich seit den 90er-Jahren ein
leichter Anstieg des Anteils nationaler Produktionen: Seit 2003 liegt ihr Anteil jeweils leicht über 50 Prozent.
Wenngleich sich die Lücke in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich geschlossen hat, liegt bei den Alben
der Anteil der internationalen Produktionen jedoch weiterhin höher; rund 55 Prozent des Angebotes sind internationale, also in der Regel englischsprachige Produktionen. Im Vergleich mit den USA, wo 2002 der Anteil internationaler Produktionen bei ca. fünf Prozent lag, und mit Frankreich (38 Prozent) ist dies ein hoher
Wert; Großbritannien, Spanien und Italien wiesen 2002 jedoch ähnliche Anteile für nicht-einheimische Produktionen auf 83 .
Eine Differenzierung der Unterhaltungsmusik in einzelne Genres zeigt, dass Pop und Rock weiterhin gemeinsam mehr als 50 Prozent des gesamten Umsatzes auf sich vereinen können. Allerdings ist ihr kombinierter Umsatzanteil von etwa 60 Prozent 1998 auf etwa 55 Prozent gefallen, wobei insbesondere das Pop-Genre
an Gewicht verloren hat. Umsatzgewinne zeigen sich vor allem im neuen Genre der Hörbücher, die 2007 7,2
Prozent des Gesamtumsatzes erzielten. Auch Kinderprodukte konnten ihren Anteil steigern, während die übrigen Genres bei den Umsatzanteilen weitgehend stabil sind (s. Tabelle 1.2.1.1).
82
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2007.
83
Schmidt 2003, S. 51.
50
1.2. Tonträger
Tabelle 1.2.1.1: Umsatzanteile der Repertoires 1998-2007
Genre
(in Prozent)
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Pop
45,7
45,5
44,0
42,7
43,6
40,9
38,3
37,1
36,8
34,5
Rock
14,1
14,3
14,6
15,6
15,9
15,9
18,5
19,2
17,9
20,2
Schlager
7,7
6,4
6,9
7,3
7,2
6,9
7,8
6,8
8,3
8,2
Klassik
9,6
8,7
8,3
7,5
7,2
6,9
7,8
7,9
8,3
7,7
-
-
-
0,9
2,1
2,6
3,5
5,0
6,5
7,2
Kinderprodukte
4,1
4,5
4,8
6,3
6,3
6,5
6,4
6,1
5,9
6,2
Dance
6,5
7,7
8,7
7,9
6,2
6,6
5,6
5,3
4,7
4,0
Jazz
1,1
1,8
1,6
1,4
1,8
1,8
1,8
1,9
1,7
2,2
Country/Folk
1,1
1,3
1,3
1,2
1,3
1,8
1,4
1,7
1,9
1,8
Volksmusik
1,9
1,9
2,3
2,5
1,8
1,9
2,2
2,0
1,7
1,6
Soundtrack
2,6
2,3
2,5
2,2
2,5
2,3
1,6
1,7
1,5
1,6
Weihnachten
1,4
1,3
1,1
1,1
1,0
1,2
1,1
1,3
1,0
1,1
Instrumental
1,7
1,3
0,9
1,0
1,0
0,7
1,1
1,0
1,0
0,7
Sonstige
2,5
2,9
3,0
2,4
4,2
2,4
2,6
3,0
2,8
3,0
Hörbücher
Quelle: Dopp 2003, S. 28 und Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. 2008, S. 47.
Bei den Tonträgern hat sich in den 90er-Jahren die CD etabliert, mit der seitdem kontinuierlich etwa 80
Prozent des Umsatzes bei Tonträgern erzielt werden (vgl. Tabelle 1.2.1.2). Dieser Bedeutungsgewinn ging vor
allem zu Lasten der Vinyl-Langspielplatten und der Musikkassetten, die 2007 praktisch keine Rolle im Gesamtmarkt mehr spielen. Auch der Umsatzanteil von Singles ging kontinuierlich zurück, während die DVD
inzwischen einen Anteil von etwa zehn Prozent hält. In den letzten Jahren hat die Phonoindustrie zudem weitere Vertriebskanäle im Internet erschlossen, wo Online-Nutzer einzelne Musiktitel oder ganze Alben gegen
die Entrichtung einer Gebühr herunterladen konnten. Seit 2006 werden auch die Umsatzanteile für Titel erhoben, die auf mobilen Endgeräten, insbesondere Mobiltelefonen, abgespielt werden können.
51
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.2.1.2: Umsatzanteile der Tonträgerarten in % vom Gesamtumsatz zu Endverbraucherpreisen
Tonträger
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
CD
85
85
85
85
83
79
80
83
81
81
Single
11
12
11
11
10
8
7
5
4
3
MC*
4
3
3
3
2
3
2
1
1
1
LP
0
0
1
1
0
1
0
0
0
0
DVD
-
-
-
-
5
9
10
9
9
9
Download
-
-
-
-
-
-
1
2
3
4
Mobile
-
-
-
-
-
-
-
-
2
2
* Ab 1999 inkl. Absatz Mini Disc (MD).
Quelle: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2008, S. 14.
1.2.2 Wirtschaft und Organisation
Bis zum Jahr 1997 konnte die Tonträgerindustrie kontinuierlich steigende Absatz- und Umsatzzahlen verzeichnen. Bis 1999 gelang es zumindest, die Absatzzahlen bei sinkenden durchschnittlichen Preisen auszuweiten. Seitdem hat die Tonträgerindustrie erhebliche Einbußen bei Verkaufs- und Umsatzzahlen zu verzeichnen. Der Gesamtumsatz des Phonomarktes in Deutschland ging von 2,7 Milliarden Euro 1997 auf 1,65
Milliarden im Jahr 2007 zurück, obwohl in den vergangenen Jahren auch Musik-Downloads (seit 2004) und
Musik für mobile Endgeräte (seit 2006) mit erfasst werden 84 . Eine Aufschlüsselung der abgesetzten Stückzahlen nach einzelnen Trägermedien gibt weiteren Aufschluss über die Verschiebungen des Marktes (vgl. Tabelle 1.2.2.1). So ging vor allem die Zahl der verkauften Singles, CDs und Musikkassetten (MC) seit 1998
deutlich zurück, was auch durch den Zuwachs beim neuen Trägermedium DVD nicht aufgefangen wurde. In
der Summe wurden 2007 über 100 Millionen physische Tonträger weniger verkauft als noch 1998. Mit dem
Download im Internet sowie Titeln für mobile Endgeräte sind in den letzten Jahren neue Vertriebskanäle bzw.
Angebotsformen entstanden, die trotz wachsender Popularität die Einbußen bei den physischen Tonträgern
nicht kompensieren können. Zwischen 1998 und 2007 ist so der gesamte Musikabsatz um mehr als 20 Prozent
auf 230 Millionen Stück gesunken.
84
52
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2008.
1.2. Tonträger
Tabelle 1.2.2.1: Musikabsatz in Deutschland in Mio. Stück hochgerechnet auf den Gesamtmarkt 1998-2007
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
56,8
56,9
54,0
51,8
38,9
26,8
23,3
17,8
15,9
10,7
206,8
209,7
206,1
184,6
178,7
146,8
145,5
147,6
149,5
148,6
26,6
21,5
20,5
22,3
14,3
15,5
13,2
8,7
5,8
4,6
0,6
0,6
0,9
1,1
1,1
1,1
0,8
0,7
0,6
0,7
DVDAudio/SACD
–
–
–
0,1
0,2
0,6
0,3
0,5
0,2
0,2
DVDMusikvideo
–
–
0,6
1,5
3,8
9,0
11,5
12,9
14,2
13,6
VHSMusikvideo
1,2
1,0
0,6
0,6
3,2
1,9
1,2
0,8
0,1
0,0
292,0
289,7
282,7
262
240,2
201,7
195,8
189,0
186,3
178,4
Einzeltracks
–
–
–
–
–
–
7,5
19,7
25,2
35,2
Bundles
–
–
–
–
–
–
0,4
1,4
1,9
2,6
Summe
Downloads
–
–
–
–
–
–
7,9
21,1
27,1
37,8
292,0
289,7
282,7
262,0
240,2
201,7
203,7
210,1
213,4
216,2
Audio
Singletrack
–
–
–
–
–
–
–
–
4,0
4,7
Klingeltöne
–
–
–
–
–
–
–
–
11,9
8,3
Ring Back
Tunes
–
–
–
–
–
–
–
–
1,3
1,2
Summe Mobile
–
–
–
–
–
–
–
–
17,2
14,2
292,0
289,7
282,7
262,0
240,2
201,7
203,7
210,1
230,6
230,4
Physische Tonträger
Single
CD
1)
MC
Vinyl-LP
Summe physische Tonträger
Downloads
Summe physische Tonträger
und Downloads
Mobile
Total
1)
Die Marktabdeckung der MC-Daten liegt seit 2002 unter 91 %.
CD/MC/LP/DVD-Audio/SACD.
Quelle: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2008, S. 19.
2)
Aus der Sicht der Musikindustrie ist der Grund für die starken Einbußen in erster Linie bei der illegalen
Verbreitung von Musik über das Internet und das Kopieren von CDs zu suchen. Sie sieht dies vor allem durch
die Ergebnisse der jährlich durchgeführten „Brennerstudie“ bestätigt, nach der allein im Jahr 2006 244 Mio.
CD-Rohlinge und 31 Millionen DVD-Rohlinge mit Musik bespielt wurden 85 . Die Gesamtzahl der gebrannten
Rohlinge ist gegenüber den Vorjahren zwar gesunken, doch ist dies zumindest in Teilen auf die immer weiter
85
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft/GfK 2007.
53
1. Einzelne Medienbereiche
verbreiteten DVD-Brenner zurückzuführen: Eine DVD bietet deutlich mehr Speicherplatz als eine CD, so
dass weniger Rohlinge benötigt werden. Für den Rückgang der verkauften Exemplare kann jedoch neben dem
Zugang zu Raubkopien noch eine Vielzahl von anderen Einflüssen eine Rolle spielen. So sinkt die Zahl der
Ersatzkäufe für vorher in den Haushalten existierende Schallplatten kontinuierlich, und auch der Nachholbedarf in den neuen Bundesländern ist mittlerweile gedeckt, so dass ein Rückgang der Umsätze ohnehin zu erwarten war. Möglich erscheint auch, dass sich gerade in den jüngeren Zielgruppen die Nutzungsgewohnheiten
verändert haben, da diese mittlerweile eine Vielzahl unterschiedlicher audiovisueller Angebote bei gleich
bleibendem Medienbudget nutzen (s. Kap. 3.1.1).
Wissenschaftliche Studien zum Zusammenhang zwischen dem Download von Musik und dem Erwerb
zeigen bisher widersprüchliche Ergebnisse. So scheint z. B. bei einigen Bevölkerungsgruppen die Bereitschaft
zum Kauf von Musikangeboten insgesamt zurückzugehen, so dass der alleinige Grund für die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich in der Online-Verbreitung zu sehen ist 86 . Zudem erfüllen der kostenlose Download,
der kostenpflichtige Download und der CD-Kauf im Vergleich jeweils unterschiedliche Gratifikationen, insbesondere in Hinblick auf die erwartete Klangqualität 87 . Eine wichtige Rolle für den Erfolg der illegalen immateriellen Verbreitung von Musik können auch die fehlenden Angebote der Musikindustrie spielen, die auf
die neue Entwicklung nur langsam reagierte und nun erlebt, wie ein Teil des Umsatzes von branchenfremden
Unternehmen erwirtschaftet wird: So hat sich etwa mit der Auswertung von Musik in Form von Klingeltönen
mittlerweile ein neues Segment der Audioindustrie fest etabliert, das in Teilen von den traditionellen Akteuren unabhängig ist.
Bezüglich des Downloads von Musiktiteln gibt die Brennerstudie der Musikindustrie weiteren Aufschluss:
Im Jahr 2006 wurden etwa 465 Millionen Titel aus dem Internet heruntergeladen, davon 80 Prozent über
Tauschbörsen, also unter Missachtung der Verwertungsrechte der Rechteinhaber und ohne Entgeltzahlungen
an die Phonoindustrie 88 . Zwar nutzen 42 Prozent aller Personen, die Musik aus dem Internet laden, ausschließlich oder zum Teil kostenpflichtige Downloads, doch da die durchschnittlich auf diesem Weg erworbene Titelzahl deutlich niedriger liegt als bei der Nutzung von Tauschbörsen (7 gegenüber etwa 100 Titeln
pro Jahr), entfielen nur sechs Prozent des gesamten Downloadaufkommens auf kostenpflichtige Musiktitel.
Der Elektrofachmarkt ist weiterhin der wichtigste Vertriebsweg – 2006 wurden 30 Prozent des Gesamtumsatzes dort erzielt –, doch das Internet hat seit 2001 seinen Anteil von 6,6 Prozent auf 17,9 Prozent steigern können. Deutlich rückläufig waren in diesem Zeitraum die Anteile, die Kauf- und Warenhäuser (von 12,1 auf 8,3
Prozent) und der Medienfacheinzelhandel (von 9,6 auf 4,2 Prozent) am Gesamtumsatz hatten.
Für die Zukunft ist zu erwarten, dass das Internet seinen Stellenwert als Vertriebskanal für Musik weiter
ausbauen wird. Dafür ist nicht zuletzt verantwortlich, dass im Zuge aktueller Veränderungen in den Nutzungsweisen des Netzes der Stellenwert von Plattformen wie MySpace oder YouTube weiter steigt 89 . Diese
Angebote bieten einerseits etablierten Künstlern und ihren Vermarktern die Gelegenheit, Bindungen an die
Hörer bzw. Konsumenten auszubauen und bspw. die Veröffentlichung von neuen Alben und Musikvideos
dort zu begleiten, wo sich die Fans online treffen und miteinander austauschen. Andererseits entstehen dort
Räume für bisher unbekannte Künstler, sich eine Fangemeinde zu schaffen und ihre Musik – auch abseits der
Plattenfirmen und Musikvertriebe – zu vermarkten.
Die Konzentration auf dem internationalen Musikmarkt hat sich in den vergangenen Jahren weiter verstärkt, so dass 2005 nur vier Unternehmen, die „major labels“, 75 Prozent der Marktanteile auf sich vereinten:
86
Vgl. Oberholzer/Strumpf 2004.
87
Vgl. Hartmann et al. 2007.
88
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft/GfK 2007.
89
Vgl. IFPI 2007.
54
1.2. Tonträger
Universal Music (26 Prozent), EMI (12 Prozent), Warner Music (12 Prozent) sowie die 2004 durch eine Fusion entstandene Sony Bertelsmann Music Group (BMG; 25 Prozent)90 . Neben den so genannten „Majors“ gibt
es noch eine Vielzahl weiterer Unternehmen auf dem deutschen Markt, über die allerdings nur sehr wenige
Informationen vorliegen. Zu ihnen zählen neben den Unternehmen der Tonträgerindustrie und dem Tonträgerhandel unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Management und Veranstaltungen. Darüber hinaus
gibt es eine Reihe von Verlagen, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben und z. B. Noten herausgeben.
Außerdem gibt es Verbände und Organisationen, die die Interessen der Musikindustrie vertreten. Hierzu zählen der Deutsche Musikverleger-Verband, der Deutsche Komponistenverband und die Verbände der Tonträgerhersteller. Außerdem gibt es mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
(GVL), der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
und der Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition) drei Verwertungsgesellschaften, die die
Interessen der Urheber vertreten.
1.2.3 Nutzung und Wirkung
1.2.3.1 Technische Voraussetzungen auf Nutzerseite
Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von verschiedenen Tonträgern sind weitestgehend gegeben. Der jüngsten Welle der Langzeitstudie Massenkommunikation zufolge verfügen 87 Prozent der Bevölkerung in ihrem Haushalt über einen CD-Player 91 . Leicht zurückgegangen ist die Verbreitung von Kassettenrekordern (von 89 Prozent 2000 auf 81 Prozent 2005), während sich technologische Innovationen wie MP3Player (von fünf auf 26 Prozent) und DVD-Player (von elf auf 63 Prozent) in den letzten Jahren stark verbreitet haben. Hinzu kommen PCs (71 Prozent) bzw. Notebooks (30 Prozent) sowie Mobiltelefone (in der Langzeitstudie nicht erhoben), die ebenfalls für das Abspielen von Musik genutzt werden können. Die deutsche
Bevölkerung verfügt also über eine große Vielfalt an Möglichkeiten, Musik abzuspielen, und kann entsprechende Angebote in vielen unterschiedlichen Lebenslagen, etwa zu Hause, bei der Arbeit, beim Sport oder
unterwegs, nutzen.
1.2.3.2 Reichweite und Nutzungsdauer
Die Langzeitstudie Massenkommunikation ermittelte für die erfassten Tonträger – CD, Schallplatte, Musikkassette und MP3-Dateien – im Jahr 2005 eine Reichweite von 28 Prozent 92 . Anders gesagt: Täglich nutzt
mehr als ein Fünftel der Bevölkerung mindestens einmal einen Tonträger. Dieser Wert liegt deutlich über denen der vorangegangenen Erhebungen (1980: 18 Prozent; 1985: 16 Prozent; 1990: 15 Prozent; 1995: 16 Prozent, 2000: 21 Prozent). Auch für die Nutzungsdauer verzeichnete die Studie einen bemerkenswerten Anstieg:
Von etwa 14 Minuten Tonträgernutzung am Tag bei den Erhebungen von 1980 bis 1995 stieg diese auf
durchschnittlich 36 Minuten pro Tag im Jahr 2000 und 45 Minuten im Jahr 2005 93 . Dieser eklatante Anstieg
dürfte zum einen methodisch bedingt sein – durch den Wechsel von persönlichen Interviews zu Telefoninterviews sind generell Zuwächse bei den eher nebenbei genutzten auditiven Medien zu beobachten gewesen.
Zum anderen wird dieser Zuwachs jedoch auch auf die gestiegene Bedeutung digitaler Tonträger zurückzu-
90
Vgl. Borgmeyer 2007, S. 6 f.
91
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 24.
92
Vgl. Ridder/Engel 2005, S. 426.
93
Vgl. van Eimeren/Ridder 2005, S. 499.
55
1. Einzelne Medienbereiche
führen sein; neben der weiten Verbreitung der CD betrifft dies vor allem in den letzten Jahren die Zunahme
der Bedeutung von MP3s bzw. generell des Computers und mobiler Abspielgeräte.
Die mit Abstand höchste Reichweite erzielen Tonträger bei den 14- bis 19-Jährigen (61 Prozent), es folgen
die 30- bis 39-Jährigen (49 Prozent), wobei die Reichweite bei formal besser Gebildeten höher liegt als bei
weniger Gebildeten 94 . Die geringsten Reichweiten erzielen Tonträger im Bereich der ab 60-Jährigen
(15 Prozent). Diese Reichweitenunterschiede schlagen sich auch in der Hördauer nieder: Während 14- bis 19Jährige im Jahr 2005 im Schnitt 120 Minuten pro Tag Tonträger nutzten, waren es bei den ab 60-Jährigen nur
20 Minuten.
1.2.3.3 Käufer von Tonträgern
Dem jüngsten Jahreswirtschaftsbericht der Phonographischen Wirtschaft zufolge lag der Anteil der Musikkäufer an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2007 bei 41 Prozent 95 . Der Anteil der Gelegenheitskäufer, die bis
zu drei Titel, Alben etc. im Jahr kaufen, ist in den vergangenen Jahren leicht zurück gegangen (von etwa 30
Prozent 2002 auf 26 Prozent 2007). Dagegen sind die Anteile der Durchschnittskäufer (vier bis neun Stück
pro Jahr; etwa 10 Prozent) und der Intensivkäufer (mehr als neun Tonträger pro Jahr; etwa fünf Prozent) in
den vergangenen Jahren stabil geblieben. Für diese Entwicklung bei gleichzeitig zu beobachtender Ausdehnung der Nutzungsdauer von Musik (s.o.) wird insbesondere die Zunahme illegaler Kopien verantwortlich
gemacht (s. Kap. 2.2).
Im Hinblick auf den Kauf von Tonträgern liegt die Gruppe der 30- bis 39-Jährigen vorn: 2007 gehörten
etwa 62 Prozent dieser Gruppe zu den Käufern. Unter den 20- bis 29-Jährigen (2007: 51 Prozent) und den 10bis 19-Jährigen (42 Prozent) ist der Anteil der Tonträgerkäufer in den letzten Jahren dagegen gesunken, während die 40- bis 49-Jährigen (51 Prozent) sowie die ab 50-Jährigen (27 Prozent) stabile Anteile halten. Auch
die Repertoireverteilung nach Altersgruppen bestätigt Befunde aus den Vorjahren: Das Segment Dance (inkl.
Hip-Hop und Rap) dominiert bei den bis 20-Jährigen, 20- bis 29-Jährige bevorzugen Rock, Pop und Dance,
30- bis 39-Jährige Rock und Pop. Bei den 40- bis 49-Jährigen sind alle Segmente bis auf Dance relativ
gleichmäßig vertreten, d. h. bei dieser Gruppe und vor allem bei den ab 50-Jährigen findet auch das KlassikSegment seine Käufer; daneben bevorzugen die Älteren Schlager und Volksmusik 96 . Die in diesen Zahlen
zum Ausdruck kommenden mit dem Alter variierenden Musikvorlieben sind Grund dafür, dass das Publikum
für Musik sehr stark fragmentiert ist (siehe dazu auch die entsprechenden Konsequenzen für die Programmentwicklung beim Hörfunk, Kap. 1.4.3).
1.2.3.4 Nutzung von Hörbüchern
Bei den bisherigen Darstellungen ist nur insgesamt von Tonträgern die Rede gewesen. Dabei kann unterstellt
werden, dass es sich in den allermeisten Fällen um die Nutzung von Musik handelt. In den letzten Jahren hat
jedoch das spezielle Segment der „Hörbücher“ besondere Aufmerksamkeit erregt 97 . Präzise definiert ist der
Begriff „Hörbuch“ nicht, der kleinste gemeinsame Nenner besteht aber darin, „Worttonträger“ in Abgrenzung
zu Musiktonträgern zu bezeichnen 98 . Da diese Tonträgerart im Medienensemble eine andere Stellung einnimmt als reine Musikmedien, soll sie hier gesondert behandelt werden. Eine aktuelle Studie des Börsenver-
94
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S.210.
95
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2008, S. 39.
96
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2008, S. 40.
97
Vgl. Oehmichen 2003, S. 238 ff.
98
Vgl. Fey 2003, S. 231.
56
1.2. Tonträger
eins des Deutschen Buchhandels und der ZDF Medienforschung ermittelte für 2007 einen Anteil von 30 Prozent der Bevölkerung, die zumindest selten Hörbücher hören, acht Prozent sogar einmal in der Woche oder
öfter 99 . Etwa ein Drittel der Frauen gegenüber nur einem Viertel der Männer gehört zu den Nutzern von Hörbüchern; zudem hängt die Nutzung mit dem Alter (je jünger, desto häufiger) und mit der formalen Bildung (je
höher, desto häufiger) zusammen.
Die Wechselwirkungen zwischen Hörbüchern und der Nutzung von Radio-Hörspielen haben zwei Vergleichsstudien des Hessischen Rundfunks in den Jahren 1996 und 2002 untersucht 100 . Sie zeigen eine deutliche Veränderung zu Gunsten des Hörbuchs und zu Ungunsten des Radio-Hörspiels bzw. der Radio-Lesung.
Während die Zahl der Erwachsenen, die angaben, bereits ein Radio-Hörspiel gehört zu haben, von 69 Prozent
im Jahr 1996 auf 45 Prozent im Jahr 2002 gesunken ist, stieg der Anteil derjenigen, die mindestens ein Hörbuch gehört hatten, im gleichen Zeitraum von 13 Prozent auf 30 Prozent an. Die monatliche Reichweite von
Lesungen oder Hörspielen im Radio sank von 14,3 auf 6,8 Prozent, die Monatsreichweite von Hörbüchern
stieg von 4,4 auf 9,4 Prozent. Radio-Hörspiele oder -Lesungen erzielen die höchsten Monatsreichweiten bei
den Älteren ab 50 Jahren (im Jahr 2002: 7,1 Prozent); demgegenüber erreichen die Hörbücher die meisten
Hörer unter den 30- bis 49-Jährigen (2002: 13,9 Prozent).
1.2.3.5 Perspektiven der Musiknutzung
Die skizzierten Angaben zur Musiknutzung sind im Hinblick auf Prognosen zur künftigen Entwicklung der
Hörgewohnheiten und zu dem in den letzten Jahren beobachtbaren Trend zur Missachtung von Urheberrechten uneindeutig. Dies weist darauf hin, dass die Kategorie „Musik“ zu grob ist, um sinnvolle Aussagen über
erwartbare Trends zu machen. Innerhalb dieser Kategorie sind zumindest zwei Hauptfunktionen zu unterscheiden: Musik als omnipräsente Alltagsbegleitung und Musik als Gegenstand gezielter Freizeitbeschäftigung.
Auf der einen Seite ist Musik im Alltag annähernd omnipräsent geworden. Öffentliche Räume werden zunehmend mit Musik beschallt; was mit Kaufhäusern und Hotels begann, wird mittlerweile mit Bahnhöfen und
Plätzen fortgeführt. Die meistgehörten Radioprogramme definieren sich über ihre Musikfarbe und sind darauf
ausgerichtet, über den ganzen Tag hinweg einem einheitlichen Musikformat zu folgen. In allen diesen Zusammenhängen ist Musik rein funktional definiert, sie fungiert als emotional angenehmer Hintergrund für die
Verrichtungen des Alltags. Sie ist dagegen, von Ausnahmen abgesehen, nicht der eigentliche Gegenstand der
Tätigkeit. Die entsprechenden für die Nutzer kostenfreien Bereitstellungsformen von Musik dürften den Eindruck, dass es sich bei Musik um eine allzeit verfügbare kostenlose Dienstleistung handelt, eher noch verstärken.
Davon zu unterscheiden ist, quantitativ nicht so ausgeprägt wie die erste Art, der gezielte Umgang mit
Musik, der diese zum Gegenstand der jeweiligen Aktivität nimmt, so zur gezielten Stimmungsregulation, zur
Auseinandersetzung mit der Musik oder den Komponisten bzw. Interpreten. Hier liegt der Wert in der Musik
selbst, es kommt auf Qualität an, auf die genaue Passung mit den Interessen der Hörer. Auch wenn gerade
diese Form der Musiknutzung insbesondere – aber bei weitem nicht nur – von Jüngeren unter Missachtung
von Urheberrechten praktiziert wird, eröffnet sie doch am ehesten Anknüpfungspunkte für das Argument,
dass Musik nicht kostenlos sein kann. Der erfolgreiche Versuch einiger Künstler, ihre Musik gegen eine freiwillige Gebühr zu vertreiben, weist in die Richtung, die früheren und offenbar nicht mehr akzeptierten Zahlmodelle enger an den von den Nutzern wahrgenommenen Wert der Musik zu koppeln und auf diese Weise die
wirtschaftliche Basis für die Musikproduktion zu stabilisieren.
99
Vgl. Kochhan/Schengbier 2007.
100
Vgl. Oehmichen 2003.
57
1. Einzelne Medienbereiche
Es spricht wenig dafür, dass die beiden Hauptverwendungsformen von Musik sich gegenseitig systematisch behindern; sie verlaufen parallel. Es entwickeln sich feine Unterschiede in den Nutzungskontexten von
Musik. Dies wird etwa in einer Studie deutlich, die bei Nutzern von Musiktauschbörsen erkundet, worin sie
den besonderen Nutzen von Musik, die über die Tauschbörse heruntergeladen wird, und dem Kauf von CDs
sehen 101 . Es zeigt sich, dass auch diese Nutzergruppe durchaus bestimmte Vorteile beim CD-Kauf sieht; dieser ist gegenüber dem Download verknüpft mit höherer Qualität, mit den zusätzlich zur Musik gelieferten
Booklets, die ihre eigene inhaltliche und ästhetische Qualität besitzen, sowie mit der als größer wahrgenommenen Repertoirebreite. Insofern besteht Anlass zu der Annahme, dass beide Vertriebsformen nebeneinander bestehen bleiben.
1.2.4 Recht und Regulierung
Das deutsche Recht kennt kein spezifisches „Tonträgerrecht“. Der gesetzliche Rahmen, in dem sich Komponisten, Musiker, Verlage und Hersteller bewegen, wird neben dem allgemeinen Zivilrecht vor allem durch das
Urheberrechtsgesetz vorgeprägt; dieser Bereich ist wiederum europarechtlich geprägt durch eine Vielzahl von
EU-Richtlinien. 102
Durch das Mitwirken vieler verschiedener Personen und Akteure bei der Komposition, Produktion, Herstellung und dem Vertrieb von Tonträgern entstehen bei jedem dieser Mitwirkenden Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte. Daraus folgt, dass an Tonträgern viele Rechte (der Musikurheber, der ausübenden Künstler, der
Tonträgerhersteller etc.) zu berücksichtigen sind.
In der wirtschaftlichen Praxis ist das sog. Tonträgerherstellerrecht (§§ 85 ff. UrhG) besonders relevant, das
dem Tonträgerhersteller das ausschließliche Recht vermittelt, die erstmalige Fixierung von Tönen auf einem
Träger (meist einem Masterband) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei ist der organisatorische und wirtschaftliche Aufwand einer solchen Leistung geschützt, so dass die Tonträgerherstellerrechte in der Regel den Labels zustehen. Zum Urheberrecht im Ganzen siehe auch das Kapitel
2.5.
Der Bereich der Tonträger ist ebenfalls von den Diskussionen um die Musik- oder Radioquote betroffen
(s. dazu Kap. 1.4.4.2.8). Daneben wird auch in Bezug auf U-Musik über systematische Fördermöglichkeiten
nachgedacht, die über die bisherigen Förderungen auf kommunaler Ebene sowie im Bereich der Länder und
des Bundes hinausgehen.
101
Siehe Trepte u. a. 2004.
102
Vgl. nur Richtlinie 92/100/EWG des Rates v. 19.11.1992 über das Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums, ABl. Nr. L 346/61;
Richtlinie 93/83/EWG des Rates v. 27.9.1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. Nr. L 248/15; Richtlinie
93/98/EWG des Rates v. 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter
verwandter Schutzrechte, ABl. Nr. L 290/9; Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v.
11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, ABl. Nr. L 77/20; Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.10.1998 über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen, ABl. Nr. L
289/28; zuletzt Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft,
ABl. Nr. L 167/10; auch die Informationsrichtlinie ist insoweit relevant: Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und
der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 167/10.
58
1.2. Tonträger
1.2.5 Quellenangaben zu Kapitel 1.2
B.A.T. Freizeit-Forschungsinstitut (2003): Freizeit-Monitor 2003. Daten zur Freizeitforschung. Hamburg.
Borgmeyer, Christian (2007): Die Medienbranche im digitalen Zeitalter. Chancen und Risiken der technologischen Entwicklung. Saarbrücken.
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (2007): Jahreswirtschaftsbericht 2006. Online verfügbar unter
http://www.ifpi.de/wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht_2006.pdf, zuletzt aufgerufen am 15.10.2007.
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (2008): Musikindustrie in Zahlen 2007. Berlin.
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft/GfK (2007): Brennerstudie 2007. Abrufbar unter
http://www.musikindustrie.de/uploads/media/ms_branchendaten_brennerstudie_2007.pdf, zuletzt aufgerufen am
15.1.2008.
Dopp, Bernd (2003): Repertoirebereiche und Konsumenten. In: Moser, Rolf/Scheuermann, Andreas (Hrsg.), Handbuch
der Musikwirtschaft. Starnberg/München. S. 27 ff.
Fey, Antje (2003): Das Buch fürs Ohr wird populär. Hörbuch: Definition,. Marktentwicklung und Marketingstrategien. In:
Media Perspektiven 5/2003, 231.
Hartmann, Thilo et al. (2007): Nutzen und Kosten von Online-Optionen der Musikbeschaffung. In: Schramm, Holger
(Hrsg.): Medien & Kommunikationswissenschaft. Sonderheft „Musik und Medien“. Baden-Baden. S. 105-119.
IFPI (2007): Digital Music Report 2007. Online abrufbar unter
http://www.musikindustrie.de/fileadmin/piclib/publikationen/ms_branchendaten_digital_music_report_2007.pdf, zuletzt aufgerufen am 15.1.2008.
Kochhan, Christoph (2003): Faible für Heiteres. In: Börsenblatt 2004, S. 13 ff.
Kochhan, Christoph/Schengbier, Kristiane (2007): Bücher und Lesen im Kontext unterschiedlicher Lebenswelten. In: Media-Perspektiven, Nr. 12/2007, S. 622-633.
Oberholzer, Felix/Strumpf, Koleman (2004): The Effect of File Sharing on Record Sales. An Empirical Analysis. Abrufbar unter http://www.unc.edu/~cigar/papers/FileSharing_March2004.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.3.2005.
Oehmichen, Ekkehardt (2003): Nutzerstrukturen und Hörerpotenzial des Hörbuchs. In: Media Perspektiven 2003, S. 238
ff.
Reitze, Helmut/Ridder, Christa-Maria (2006): Massenkommunikation VII. Eine Langzeitstudie zur Mediennutzung und
Medienbewertung 1964-2005. Frankfurt.
Ridder, Christa-Maria/Engel, Bernhard (2005): Massenkommunikation 2005: Images und Funktionen der Massenmedien
im Vergleich. In: Media-Perspektiven, Nr. 9/2005, S. 422-448.
Schmidt, Susanne (2003): Internationale Künstler im deutschen Markt. In: Moser, Rolf/Scheuermann, Andreas (Hrsg.).
Handbuch der Musikwirtschaft. Starnberg/München; S. 50 ff.
Trepte, Sabine u. a. (2004): Von Jägern und Sammlern: Motive des MP3-Sharings in Abgrenzung zum CD-Kauf. In: Hasebrink, Uwe/Mikos, Lothar/Prommer, Elizabeth (Hrsg.): Mediennutzung in konvergierenden Medienumgebungen.
München, S. 199 ff.
Van Eimeren, Birgit/Ridder, Christa-Maria (2005): Trends in der Nutzung und Bewertung der Medien 1970 bis 2005. Ergebnisse der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation. In: Media Perspektiven, Nr. 10/2005, S. 490-504.
59
1.3 FILM UND VIDEO
1.3.1
ANGEBOTE UND INHALTE ................................................................................................... 62
1.3.2
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ................................................................................. 63
1.3.2.1
1.3.2.2
1.3.2.3
1.3.2.4
1.3.3
NUTZUNG .................................................................................................................................. 68
1.3.3.1
1.3.3.2
1.3.4
KINONUTZUNG ...................................................................................................................... 68
VIDEO- UND DVD-NUTZUNG ................................................................................................ 69
RECHT UND REGULIERUNG................................................................................................ 71
1.3.4.1
1.3.4.1.1
1.3.4.1.2
1.3.4.1.3
1.3.4.1.4
1.3.4.2
1.3.4.2.1
1.3.4.2.2
1.3.4.2.3
1.3.4.2.4
1.3.5
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION DER FILMTHEATER .......................................................... 63
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION DER FILMVERLEIHER ....................................................... 64
ONLINE-VERWERTUNG VON FILMEN ..................................................................................... 65
WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DES AUDIOVISUELLEN FILMERBES ..................................... 67
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................... 71
Europarechtliche Einflüsse ................................................................................................... 71
Einfluss des Urheberrechts auf die Praxis............................................................................ 72
Regulierungskonzept ............................................................................................................. 72
Nicht-staatliche Regulierung ................................................................................................ 72
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ................................................. 72
Filmförderungsgesetz (FFG) ................................................................................................ 73
Deutscher Filmförderfonds (DFFF) ..................................................................................... 73
Jugendschutz & Filmfreigaben durch die FSK ..................................................................... 74
Aufnahme von Vorschriften zur Film- und Fernsehförderung in den RStV .......................... 74
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 1.3................................................................................ 75
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1.3.1.1: Erstaufgeführte deutsche Langfilme 1998-2006
Tabelle 1.3.1.2: Verleihumsatz und Zahl der Spielfilme nach Herstellungsländern
Tabelle 1.3.2.1: Bestandsentwicklung der Kinoleinwände und Sitzplätze 2002-2006
Tabelle 1.3.2.2: Kino- und Video-/DVD-Markt im Vergleich. (Umsätze in Mio. Euro)
Tabelle 1.3.2.3: Einnahmen und Ausgaben der FFA von 2000-2006 in Tsd. Euro
Tabelle 1.3.2.4: Übersicht Filmförderung von Bund und Ländern 2007 (Haushaltsansätze in Mio. Euro)
Tabelle 1.3.3.1: Filmtheaterbesucher 1996-2007
Tabelle 1.3.3.2: Kinogängeranteil in der deutschen Bevölkerung nach Altersgruppen (in Prozent)
Tabelle 1.3.3.3: Kinobesucher und Marktanteile deutscher Filme 1998-2007
61
1. Einzelne Medienbereiche
Das Kapitel „Film und Video“ umfasst die Entwicklung in den Bereichen Filmproduktion, -vertrieb und vorführung und -vermietung sowie die dazu nötigen Trägermedien. Aufgrund der besonderen kulturellen Bedeutung nationaler Produktionen ist die Förderung des deutschen Films ein zentraler Bestandteil der Filmpolitik; entsprechende Daten werden ebenfalls dokumentiert. Schließlich werden die Kinobesucherzahlen vor dem
Hintergrund des Booms von Video und DVD erläutert und der rechtliche Rahmen dargestellt.
1.3.1 Angebote und Inhalte
Für die Einordnung als deutscher Film muss eine Produktion die in den §§ 15 Abs. 2, 16 und 16a des FFG
formulierten Kriterien erfüllen. Dazu zählen z. B. die Beteiligung von Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder deutscher bzw. europäischer Regisseure, die Wahl der Innen-Drehorte und der
Sprachfassung (vgl. zur regionalen Verteilung der Film- und Fernsehproduktion auch Abschnitt 2.1). Die Produktion deutscher Filme hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen: Seit 1998 stieg die Anzahl der
deutschen Langfilme, die in den Kinos erstaufgeführt wurden, von 70 auf 174 im Jahr 2006 an (vgl. Tabelle
1.3.1.1). Diese Steigerung umfasst sowohl das Angebot an Dokumentarfilmen als auch von Spielfilmen; Letztere machten 2006 über zwei Drittel aller erfassten Langfilme aus. Das Verhältnis deutscher Produktionen zu
deutsch-ausländischen Koproduktionen an der Gesamtanzahl der Spielfilme betrug 2006 etwa zwei Drittel zu
einem Drittel.
Tabelle 1.3.1.1: Erstaufgeführte deutsche Langfilme 1998-2006
1998
2000
2002
2004
2006
70
94
117
121
174
20
19
33
34
52
50
75
84
87
122
deutsche Produktion
39
47
39
60
78
deutsch-ausländische Koproduktion
11
28
45
27
44
Langfilme gesamt
davon
Dokumentarfilme
Spielfilme
davon
Quelle: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=24, zuletzt aufgerufen am 15. Januar 2008.
Trotz dieser Zunahme deutscher Produktionen dominieren in den Kinos nach wie vor ausländische und hier
insbesondere US-amerikanische Filme (vgl. Tabelle 1.3.1.2). Dies gilt insbesondere für den Verleihumsatz;
etwa 150 US-amerikanische Filme setzten gegenüber 122 deutschen Spielfilmen mehr als das Dreifache um.
Allerdings konnten deutsche Produktionen ihren Anteil am Verleihumsatz von unter zehn Prozent im Jahr
2000 auf etwa 21 Prozent 2006 steigern.
62
1.3. Film und Video
Tabelle 1.3.1.2: Verleihumsatz und Zahl der Spielfilme nach Herstellungsländern
2000
Umsatz
in Mio.
Euro
Deutschland
2002
Anzahl
der
Filme
Umsatz
in Mio.
Euro
2004
Anzahl
der
Filme
Umsatz
in Mio.
Euro
2006
Anzahl
der
Filme
Umsatz
in Mio.
Euro
Anzahl
der
Filme
33,5
75
39,7
84
85,4
87
77,8
122
290,0
165
348,7
123
296,0
166
261,0
151
18,3
21
10,2
15
14,4
10
8,5
19
Frankreich
3,2
34
11,0
27
8,9
27
3,8
19
Italien
0,7
4
0,4
2
0,3
4
0,3
6
Sonstige Länder
8,9
74
10,0
70
5,4
74
11,0
76
354,6
305
380,3
321
410,4
368
362,4
393
USA
Großbritannien
Gesamt
Quelle: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft 2006, S. 24; Spitzenorganisation der Filmwirtschaft 2007, S. 28.
1.3.2 Wirtschaft und Organisation
1.3.2.1 Wirtschaft und Organisation der Filmtheater
Die wirtschaftliche Situation im Kinobereich wird zum einen durch die Entwicklung der Publikumszahlen
(vgl. Abschnitt 1.3.3) und zum anderen durch die technische Entwicklung geprägt. So wuchs die Anzahl von
Leinwänden zwischen 1997 und 2000 kontinuierlich an (vgl. Tabelle 1.3.2.1). Seitdem ist der jährliche Zuwachs deutlich geringer; 2006 war sogar ein Rückgang zu beobachten. Dennoch liegt die absolute Anzahl der
Kinoleinwände mit etwa 4.850 beinahe 20 Prozent über dem Wert von 1997. Bis zum Jahr 2002 bedeutete
dies auch den Anstieg der Zahl der Sitzplätze, hier ist seit 2003 jedoch ein Rückgang zu verzeichnen.
Tabelle 1.3.2.1 verdeutlicht zudem die besondere Stellung der Multiplexkinos, die ihr Publikum mit einer
Vielzahl von Leinwänden und gastronomischen Zusatzangeboten bedienen und dabei meist auf amerikanische
Publikumserfolge setzen. Vor allem bis 2001 konnten diese Spielstätten ihre verschiedenen Marktanteile zum
Teil deutlich ausbauen; seitdem ist nur noch leichtes Wachstum bzw. Stagnation festzustellen, aber auf hohem
Niveau: Obwohl dieser Kinotyp nur etwa ein Viertel aller in Deutschland vorhandenen Leinwände anbietet,
erreicht er einen Zuschaueranteil von 45 Prozent, der Umsatzanteil liegt sogar leicht darüber. Im Zuge des seit
einigen Jahren vollzogenen Einsatzes neuer digitaler Technik in den Kinos steht eine erneute Verschärfung
des Wettbewerbes bevor. 103
103
Vgl. Reber 2007.
63
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.3.2.1: Bestandsentwicklung der Kinoleinwände und Sitzplätze 2002-2006
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
4.284
4.435
4.651
4.783
4.792
4.868
4.868
4.870
4.889
4.848
4.832
797
803
845
874
884
885
878
864
859
847
837
Anzahl Spielstätten
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
137
139
143
145
144
144
144
Anteil an Leinwänden
(in %)
11,8
16,4
20,6
24,3
26,1
25,8
26,7
26,2
26,7
26,9
k.A.
Anteil am Gesamtbesuch (in %)
22,5
30,3
34,4
40,4
45,4
42,9
44,1
45,3
46,9
46,0
47,2
Anteil am Gesamtumsatz (in %)
2,5
33,6
38,5
44,2
48,4
46,3
46,6
47,4
50,0
49,1
49,5
Leinwände gesamt
Sitzplätze gesamt (in
1.000)
Multiplexkinos
Quelle: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft 2007, S. 31. Für 2007: FFA 2008b, S. 1.
1.3.2.2 Wirtschaft und Organisation der Filmverleiher
Neben den Filmtheatern bestimmen vor allem die Verleihunternehmen das Angebot in den deutschen Kinos.
Ungefähr 90 Unternehmen sind in diesem Bereich tätig, von denen die Hälfte aber nur einen oder zwei Filme
im Jahr betreuen; neun Unternehmen betreuen mehr als zwölf Filme im Jahr. 104 In den letzten Jahren hat sich
die Auswertungsstrategie zumindest für einen Teil der Filme auch deutlich verändert: Einige Top-Titel starten
mit einer sehr großen Anzahl von Kopien im Kino und werden so in kürzerer Zeit ausgewertet, als dies in früheren Jahren der Fall war. In der Regel handelt es sich um aufwändige Produktionen, für die in sehr kurzer
Zeit ein enormer Marketingaufwand betrieben wird, um möglichst schnell die Erlöse auf der Auswertungsstufe Kino zu realisieren. Hinzu treten jedoch weitere Verwertungsvarianten, insbesondere auf Video und (in den
vergangenen Jahren deutlich stärker) auf DVD. Für die Filmproduzenten ist der Umsatz, der auf diesem Weg
erzielt wird, eine gleich- bzw. höherwertige Erlösquelle als das Kinogeschäft: Die Anbieter von Videos auf
VHS und DVD erwirtschafteten seit Ende der 90er-Jahre bis 2004 kontinuierlich steigende Umsätze und übertrafen im Jahr 2002 zum ersten Mal das Umsatzvolumen von Kinobetreibern und Filmverleih (s. Tab.
1.3.2.2). 2005 und 2006 gab es wieder leicht rückläufige Zahlen, die jedoch weiterhin die Summe der Umsätze von Filmverleihern und Kinobetreibern deutlich übertreffen.
Tabelle 1.3.2.2: Kino- und Video-/DVD-Markt im Vergleich. (Umsätze in Mio. Euro)
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Filmverleiher
354
339
354
389
420
384
410
328
362
Kinos
818
808
825
987
960
850
893
745
814
Videoanbieter1)
862
860
934
1.147
1.400
1.555
1.747
1.687
1.591
1)
Bezogen auf den Gesamtumsatz aus Verleih- und Verkaufskassetten in Videotheken, Warenhäusern und ähnlichen
Verkaufs- und Vermietstellen. Die Zeitreihe Video wurde bis 2003 vom Bundesverband Video korrigiert.
Quelle: SPIO 2007, S. 22, 34 u. 49.
104
64
SPIO 2007, S. 28.
1.3. Film und Video
1.3.2.3 Online-Verwertung von Filmen
Die wachsende Verbreitung von leistungsfähigen Internet-Breitbandverbindungen (vgl. Kapitel 2.2) wird sich
zukünftig auch auf den Filmmarkt auswirken. Dies betrifft einerseits die fortschreitende Konvergenz von
Fernsehapparat und Computer, andererseits den Ausbau von Video-on-Demand-Angeboten im Internet, an
denen öffentlich-rechtliche Anstalten wie private Anbieter beteiligt sind. 105 Darüber hinaus drängen Videoon-Demand-Dienste in den Markt, die Filme und Serien per Download zum Kauf oder Verleih anbieten, was
auf Dauer Auswirkungen auf die Video- und DVD-Nutzung haben könnte. Über die Nutzung der AbrufPortale liegen indes keine veröffentlichen Zahlen vor.
Viel Aufmerksamkeit hat in den letzten Jahren der (illegale und legale) Download von Filmen über das Internet gefunden. Der Sorge, dass es der Filmwirtschaft mit ihrem Angebot ähnlich ergehen könnte wie der
Musikindustrie (vgl. Kapitel 1.2), treten die Konzerne unter anderem mit der Strategie entgegen, ihr Angebot
selbst online verfügbar zu machen und zum anderen die Kaufprodukte durch zusätzliche Beigaben attraktiv zu
machen. Darüber hinaus beteiligen sich die Anbieter von Kinofilmen intensiv an der Diskussion über Urheberrechte und bemühen sich, insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Verletzlichkeit der Filmauswertung durch Raubkopien vor dem Kinostart, geeignete technische Verfahren zu entwickeln, die ihre wirtschaftlichen Interessen schützen. Die nicht immer parallele Auswertung der Filme in unterschiedlichen
Verbreitungsgebieten führt dazu, dass in einigen Ländern bereits Kinofilme im Pay-per-View- oder Pay-TV
existieren können. Um zu verhindern, dass diese Fassungen den Kinomarkt bedrohen, wird bei der Fernsehausstrahlung mittlerweile ein technisches Verfahren eingesetzt, das eine hochwertige Aufnahme als Grundlage für eine etwaige Vervielfältigung verhindert. Über die tatsächliche quantitative Bedeutung der Filmdownloads über das Internet liegen sehr unterschiedliche Angaben vor. Wie aber eine Studie für die Filmförderungsanstalt (FFA) zur Verfügbarkeit aktueller Kinofilme zum Download ergab, kann man mittlerweile davon
ausgehen, dass nahezu alle Filme, die auf ein größeres Publikumsinteresse stoßen, zum Kinostart auch – zumeist illegal – im Netz verfügbar sind. 106 Die besser überblickbaren Zahlen der legalen Downloads von Filmen dokumentieren zwar, dass aufgrund technischer Schwierigkeiten der Download von Filmen bei weitem
nicht die Ausmaße erreicht hat, wie dies bei Musik der Fall ist; die großen Zuwachsraten deuten aber auf ein
erhebliches Potenzial dieses Verbreitungsweges für Filme hin. 107
Die oben angesprochene Ausweitung des Kaufmarktes hat für die Entwicklung der für die Filmförderung
zur Verfügung stehenden Mittel positive Folgen, da die Mittel aus der Filmabgabe der Videowirtschaft in den
Haushalt der Filmförderungsanstalt und dort neben freiwilligen Beiträgen der Fernsehveranstalter den größten
Einnahmeposten ausmachen (vgl. Tabelle 1.3.2.3). Dadurch konnte auch die Summe der Fördermaßnahmen
zwischen 2000 und 2006 nahezu verdoppelt werden.
105
Seit 2007 bietet etwa das ZDF in seiner Online-Mediathek ungefähr die Hälfte des eigenproduzierten Programms für sieben Tage nach Ausstrahlung zur Ansicht an. Einige Formate bleiben länger verfügbar, ebenso bei
den ARD-Anstalten, die bestimmte Sendungen wie unter anderem „Beckmann“ oder „Panorama“ sowie die
„Tagesschau“ über längere Dauer mittels einer Archivfunktion anbieten. Während die Web-Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender kostenfrei abrufbar sind, haben die privaten Anbieter virtuelle Vertriebsportale wie
„RTL Now“ (RTL) und „Maxdome“ (ProSiebenSat.1) gestartet, um ihr Programmvermögen zu vermarkten.
106
Vgl. Turecek/Bärner/Roters 2007, S. 346.
107
Vgl. BVV 2007, S. 17.
65
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.3.2.3: Einnahmen und Ausgaben der FFA von 2000-2006 in Tsd. Euro
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
78.741
73.169
75.485
71.169
77.374
77.115
66.223
1.717
4.423
4.422
4.171
3.757
4.798
3.103
17.332
20.221
20.397
19.601
20.691
19.200
16.311
Filmabgabe der Videowirtschaft (§ 66a FFG)
6.989
10.046
13.736
15.458
16.252
19.276
17.853
Filmabgabe der Videowirtschaft
(Vergleich vom
23.12.1999)
24.835
1.039
137
31
0
0
0
Rückzahlung und Tilgung
3.195
2.923
3.878
4.095
9.135
6.739
6.693
Entnahme aus Rückstellungen
5.851
1.262
102
0
1.500
0
0
Überschüsse aus dem
Vorjahr
5.575
21.444
20.017
16.738
4.049
8.330
4.189
Zuführungen der Fernsehsender
11.867
10.405
10.658
9.927
13.239
15.734
15.913
Sonstige Zuführungen
1.379
1.406
2.138
1.148
7.183
897
836
36.427
52.621
53.631
56.428
53.624
73.125
68.005
3.313
3.062
3.015
3.034
3.254
3.179
3.319
32.234
48.678
49.691
52.547
46.903
67.879
62.045
Rückstellungen
383
869
925
900
3.467
2.067
2.641
Immobilienerwerb
497
12
0
0
0
0
0
Summe der Einnahmen
Zinsen und Verwaltungseinnahmen
Filmabgabe
Ausgaben gesamt
Verwaltungskosten
Förderungsmaßnahmen
Quelle: FFA 2007. Zahlen für 2007 sind ab Sommer 2008 verfügbar.
Die Filmförderungsanstalt fördert den deutschen Film und stärkt den Bestand einer nationalen Filmwirtschaft. Neben dieser Förderinstitution und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind
die Bundesländer mit einer Vielzahl eigener Fördermaßnahmen an der Bestandssicherung des deutschen
Films aktiv (vgl. Tabelle 1.3.2.4; zur Änderung durch das FFG s. Kapitel 1.3.4.2.1). Auch die beim Publikum
besonders beliebten und wirtschaftlich überaus erfolgreichen Produktionen der letzten Jahre wie z. B. „Der
Schuh des Manitu“ oder „Good bye Lenin“ wurden wie der ganz überwiegende Teil der programmfüllenden
deutschen Filmprojekte mit Mitteln der Filmförderung finanziert.
66
1.3. Film und Video
Tabelle 1.3.2.4: Übersicht Filmförderung von Bund und Ländern 2007 (Haushaltsansätze in Mio. Euro)
Haushaltsansatz
Bundesbeauftragter für Kultur und Medien
92,221)
Filmförderungsanstalt
76,98
Filmstiftung NRW
34,69
Medienboard Berlin-Brandenburg
29,75
FFF-Bayern
27,35
Mitteldeutsche Medienförderung
17,66
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
10,83
Nordmedia
10,57
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Summe
8,47
308,52
1)
Darin enthalten: 60 Millionen Euro für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF).
Quelle: FFA 2008b.
1.3.2.4 Wirtschaftliche Bedeutung des audiovisuellen Filmerbes
Eine bedeutende Funktion erfüllt die Förderung des Bundes und der Länder zudem bei der Restaurierung und
damit ermöglichten Vermarktung von historischen Film- und Fernsehproduktionen. Ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Partnern ist die Neuveröffentlichung von Rainer Werner Fassbinders 14-teiligem Fernsehfilm „Berlin Alexanderplatz“ auf sechs DVDs. Die
digitale Restaurierung der 15-stündigen Produktion wurde auf den Berliner Filmfestspielen 2007 vorgeführt
und sorgte weltweit für Aufsehen. Möglich wurde die aufwändige Überarbeitung von Bild und Ton unter Zuhilfenahme neuer Remastering-Technologien durch öffentliche Fördergelder. Neben der Kulturstiftung des
Bundes und der FFA beteiligten sich auch die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen, das Medienboard BerlinBrandenburg und der FilmFernsehFonds Bayern sowie German Films mit Unterstützung des Museum of Modern Art in New York und die Rainer Werner Fassbinder Foundation an der finanziellen Realisierung des Projektes. Das große internationale Interesse führte bis Ende 2007 zum erfolgreichen Verkauf der Auswertungsrechte an 14 Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und die USA.
Die Vermarktung älterer Produktionen hat sich zu einem Geschäftszweig entwickelt, der mittels der DVDVeröffentlichung von Katalogtiteln aus Film und Fernsehen auf dem nationalen Markt, aber auch im Hinblick
auf internationale Lizenzverkäufe wächst. Während beispielsweise ein Großteil der US-amerikanischen Fernsehserien und viele non-fiktionale Unterhaltungsformate auch retrospektiv bereits auf den internationalen
Heimvideo-Märkten erhältlich sind, gibt es in Deutschland diesbezüglich noch erhebliches Wachstumspotenzial. Bisher wurden neben den Arbeiten Rainer Werner Fassbinders auch einige weitere digital überarbeitete
Produktionen aus der deutschen Film- und Fernsehgeschichte wie die Filme Volker Schlöndorffs und Fritz
Langs „Metropolis“ international vermarktet. Langs Stummfilm wurde überdies als erster Spielfilm in das
Weltdokumenterbe der UNESCO aufgenommen. 108 Dabei zeigt das Beispiel der internationalen DVDVermarktung der „Heimat“-Trilogie von Edgar Reitz, dass Katalogtitel aus Deutschland im Ausland erfolg-
108
Das Register „Memory of the World“ der UNESCO soll als „Weltgedächtnis“ der Menschheit fungieren, indem
es im Internet dauerhaft auf bedeutsame Kulturdokumente einzelner Nationen verweist und die betreffenden
Bewahrungsstellen mit einem Zertifikat bzw. einer Plakette auszeichnet (vgl. Edmondson 2002).
67
1. Einzelne Medienbereiche
reich im hohen Preissegment positioniert werden können. Die Förderung von Digitalisierungsanstrengungen
im Bereich des audiovisuellen Erbes kann somit zur Stärkung der heimischen Wirtschaftsbetriebe auf nationaler und internationaler Ebene beitragen, womit auch der verbesserten Zugänglichkeit und Verbreitung bedeutender kultureller Erzeugnisse Vorschub geleistet wird.
1.3.3 Nutzung
1.3.3.1 Kinonutzung
Mit der Wiedervereinigung setzten einschneidende Veränderungen der deutschen Filmlandschaft ein. Das
Angebot erreichte in den neuen Bundesländern ein neues Publikum, und die Neustrukturierung der ostdeutschen Kinolandschaft trug dazu bei, dass sich die Kinolandschaft insgesamt veränderte. So entstanden neben
den traditionellen Kinos zahlreiche neue Spielstätten in Ostdeutschland. Die Besucherzahlen der Kinos stiegen in den 1990er-Jahren an und erreichten im Jahr 2001 ihren Spitzenwert von 177,9 Mio. Besuchern, 109
fielen seitdem allerdings wieder und betrugen 2007 125,4 Millionen. Im Durchschnitt ging jeder Deutsche im
Jahr 2007 1,5-mal ins Kino.
Tabelle 1.3.3.1: Filmtheaterbesucher 1996-2007
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
143,1
148,9
149,0
152,5
177,9
163,9
149,0
156,7
127,3
136,7
125,4
Veränderungen gegenüber
Vorjahr in Prozent
---
+4,0
+0,1
+2,4
+16,6
-7,9
-9,1
+5,2
-18,8
+7,4
-9,0
Anzahl der Kinobesuche
pro Person und Jahr
1,7
1,8
1,8
1,9
2,2
2,0
1,8
1,9
1,5
1,7
1,5
Anzahl in Mio.
Quelle: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft 2007, S. 43; eigene Berechnungen.
Der Anteil der Deutschen, die mindestens einmal pro Jahr ins Kino gehen, ist in den letzten Jahren trotz
einiger Schwankungen leicht angestiegen und betrug 2007 39 Prozent (vgl. Tabelle 1.3.3.2). Kinofilm war
und ist insbesondere das Medium der Jüngeren. Bis 2000 erreichte das Kino die Gruppe der 16- bis 19Jährigen besser als alle anderen Altersgruppen; die entsprechenden Anteile der Kinogänger von über 80 Prozent waren im gesamten betrachteten Zeitraum der deutliche Spitzenwert. Seit 2004 werden die jüngeren Altersgruppen nicht mehr in fünf-, sondern in zehn-Jahres-Schritten zusammengefasst. Die Teenager sowie die
20-30jährigen haben seitdem in etwa ähnliche Anteile von Kinogängern, die um die 70 Prozent schwanken.
Für die übrige Bevölkerung gilt: Je älter die betrachteten Gruppen, desto geringer ist der Anteil der Kinogänger. Jedoch zeigt sich im Langzeitvergleich, dass die gravierenden Unterschiede zwischen den Altersgruppen
schrittweise abnehmen. 110
109
Dieser Spitzenwert wird u. a. auf den herausragenden Erfolg des Films „Der Schuh des Manitu“ zurückgeführt.
110
Vgl. Keil/Milke 2007.
68
1.3. Film und Video
Tabelle 1.3.3.2: Kinogängeranteil in der deutschen Bevölkerung nach Altersgruppen (in Prozent)
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Unter 10 Jahre
37
37
40
38
36
41
k. A.
10-15 Jahre
66
70
67
60
79
67
55
16-19 Jahre
81
83
81
89
80
73
68
20-24 Jahre
69
79
76
85
85
78
70
25-29 Jahre
62
65
63
67
75
75
65
30-39 Jahre
43
47
44
50
64
58
40-49 Jahre
31
35
29
34
47
50-59 Jahre
16
19
14
17
6
8
6
34
37
34
60 Jahre und älter
Gesamt
2004
2005
2006
2007
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
69
66
70
63
72
63
68
65
52
54
51
57
53
44
39
44
39
45
41
25
26
26
20
18
20
16
7
11
11
13
37
44
42
38
43
39
43
39
Quelle: FFA 2003, 2008a sowie SPIO 2003.
Die in Abschnitt 1.3.1 dargestellten Entwicklungen in Bezug auf Angebot und Umsatzanteile von deutschen und amerikanischen Filmen zeigen sich in ähnlicher Tendenz auch in Bezug auf die Anteile am Besuchermarkt: Seit 1998 ist ein Ansteigen des Besuchs deutscher Filme zu beobachten (vgl. Tabelle 1.3.3.3).
2004 und 2006 hatten diese jeweils einen Marktanteil von etwa einem Viertel aller Kinobesuche, im Jahr
2007 betrug der Anteil 18,9 Prozent und lag damit in etwa auf dem Wert der Jahre 2003 und 2005.
Tabelle 1.3.3.3: Kinobesucher und Marktanteile deutscher Filme 1998-2007
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Besucher in Mio.
23,9
13,5
19,8
18,0
30,9
19,0
25,3
36,7
21,5
34,7
23,4
Marktanteil deutscher Filme in %
17,3
9,5
14,0
12,5
18,4
11,9
17,5
23,8
17,1
25,8
18,9
Quelle: Fünfjahresvergleiche der FFA 1997 bis 2001 sowie 2002 bis 2007; abrufbar unter
http://www.ffa.de/start/index.phtml?page=marktdaten, zuletzt aufgerufen am 15.3.2008.
1.3.3.2 Video- und DVD-Nutzung
Seit Mitte der 80er-Jahre hat der Videorekorder in deutschen Haushalten ein Plateau von etwa zwei Dritteln
der Haushalte erreicht; Anfang 2007 lag der Wert bei 67 Prozent der Haushalte. 111 Gemessen an dieser hohen
technischen Verbreitung ist die tatsächliche Nutzung von Video und DVD jedoch vergleichsweise gering: Die
Langzeitstudie Massenkommunikation wies für das Jahr 2005 eine tägliche Reichweite von vier Prozent und
eine durchschnittliche Nutzungsdauer von fünf Minuten pro Tag und pro Person aus. 112 Den Ergebnissen der
GfK-Zuschauerforschung zufolge nutzten im Jahr 2006 an einem durchschnittlichen Wochentag 17,5 Prozent
der Personen in Haushalten mit Videorekorder das Gerät für mindestens eine Minute zur Wiedergabe von
Kassetten. 113 Wie in den Vorjahren lässt sich beobachten, dass mehr Fremdkassetten (Leih- oder Kaufkassetten) als selbst aufgenommene Kassetten abgespielt werden. Im Jahr 2006 gaben fünf Prozent der Perso111
Vgl. Turecek/Bärner/Roters 2007, S. 347; BVV 2007, S. 3.
112
Vgl. Reitze/Ridder 2006, S. 36, 46.
113
Vgl. Turecek/Bärner/Roters 2007, S. 350.
69
1. Einzelne Medienbereiche
nen, die einen Videorekorder besitzen, an, selbst aufgenommene Kassetten abgespielt zu haben, während
zwölf Prozent eine Fremdkassette abspielten. 114 Aus den Daten der Fernsehzuschauerforschung darüber, wie
viel die Haushalte mit Videorekorder aufzeichnen, lässt sich folgern, dass nur etwa die Hälfte der per Video
aufgezeichneten Programme auch tatsächlich später gesehen wird. Die Hauptabspielzeiten des Videorekorders
liegen werktags in der späten Prime Time, also zwischen 21 und 22 Uhr, sowie an Wochenenden.
Die letzten Jahre sind geprägt durch die rasante Verbreitung der DVD. Die Ausstattungsquote der Haushalte mit DVD-Playern betrug nach Angaben der GfK Anfang 2007 bereits 69 Prozent; damit gibt es mittlerweile mehr Haushalte mit DVD-Playern als mit Videorekordern. Andere Datenquellen gehen von noch höheren Ausstattungsquoten von bis zu 78 Prozent aus. 115 Bezieht man Heimcomputer und Spielekonsolen, die
zur Wiedergabe von DVDs genutzt werden können, mit ein, kann man annähernd von einer Vollversorgung
der deutschen Haushalte mit Geräten zur DVD-Wiedergabe sprechen. 116 Auch die Nutzung von VHSRekordern zur Aufzeichnung von Fernsehprogrammen geht im Zuge der Verbreitung von DVD- und Festplattenrekordern zunehmend zurück. Wie die Studie „Jugend, Information, (Multi-)Media“ 117 aus dem November 2007 zeigt, sind bereits 42 Prozent der Haushalte, in denen Jugendliche im Alter zwischen 12 und 19 Jahren leben, mit einem DVD-Rekorder ausgestattet, die Hälfte davon verfügt zudem über eine integrierte Festplatte.
Im DVD- und VHS-Verleihmarkt überwiegen Männer, die 2006 für 62 Prozent des Gesamtumsatzes verantwortlich waren. Hauptnutzer von Videotheken sind nach wie vor die 20- bis 29-Jährigen mit 43
Prozent 118 . Im Verleih von DVDs dominieren vor allem publikumsträchtige internationale Produktionen
(insbesondere US-amerikanische), womit dieser Teilmarkt ein Abbild des Kinomarktes darstellt. Deutsche
Produktionen sind eher selten auf den ersten zehn Plätzen zu finden. 2002 gelang dies der Komödie „Der
Schuh des Manitu“ (Platz 1 der VHS-Charts und Platz 2 der DVD-Rangliste) und 2003 der Produktion „Good
bye Lenin“, die sich im DVD-Verleih auf Platz acht platzieren konnte, in den VHS-Charts aber nicht unter die
ersten zehn kam. Bei Verleih von VHS-Kassetten, die am Gesamtverleihumsatz nur noch einen
unbedeutenden Anteil haben, ist in den letzten Jahren der Trend zu beobachten, dass diese Technik am
ehesten für Kinder genutzt wird.
Unter den Käufern von DVDs hat seit 2002 der Anteil von Frauen leicht zugenommen, beträgt mit 37 Prozent jedoch weiterhin deutlich weniger als der Anteil männlicher Käufer. 119 Ausgeprägter ist die Verschiebung in der Altersstruktur: Der Anteil von Käufern über 40 Jahren stieg von 26 Prozent (2002) auf 43 Prozent
(2006), was aus der Perspektive der Branche für eine zunehmende Diversifizierung der Käufersegmente
spricht: Die DVD breitet sich Schritt für Schritt aus den besonders technikaffinen Segmenten (Jüngere, Männer) in breite Bevölkerungsschichten aus. Entsprechend den unterschiedlichen Käufergruppen unterscheiden
sich VHS- und DVD-Kaufmarkt deutlich hinsichtlich der erfolgreichsten Produktionen. Im DVD-Bereich stehen vor allem internationale Unterhaltungsproduktionen im Vordergrund, im Jahr 2006 z. B. „Harry Potter
und der Feuerkelch“, „Fluch der Karibik 2“ sowie die „Der Herr der Ringe“-Trilogie. Der VHS-Kaufmarkt ist
hingegen mittlerweile weitgehend von Kinderfilmen geprägt; 2006 waren unter den zehn meistverkauften
VHS-Kaufkassetten acht Kinderfilme. 120
114
Vgl. ebd.
115
Vgl. ag.ma 2007.
116
Vgl. Turecek/Bärner/Roters 2007, S. 347.
117
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest 2007.
118
Vgl. BVV 2007, S. 14.
119
Vgl. BVV 2007, S. 4.
120
Vgl. Turecek/Bärner/Roters 2007, S. 349.
70
1.3. Film und Video
1.3.4 Recht und Regulierung
Der Bereich der Film- und Videowirtschaft wird – ähnlich dem Tonträgermarkt – nicht spezifisch reguliert,
ein „Filmrecht“ im engeren Sinne gibt es, mit Ausnahme der im Filmförderungsgesetz konkretisierten Filmförderung für Drehbücher, die Produktion und den Vertrieb deutscher Filme und die Regelung von Sperrfristen für deutsche Produktionen zum Schutz der einzelnen Verwertungsstufen nicht. Praktische Relevanz haben
allerdings auch hier vor allem das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (s. dazu Kapitel 2.5).
Daneben spielt für die Verbreitung von Filmen das Jugendschutzrecht eine wichtige Rolle (Kapitel 2.6).
1.3.4.1 Rechtsrahmen
Die Filmfreiheit ist aufgrund der Bedeutsamkeit für die Kultur und die Meinungsbildung in Art. 5 Abs. 1 Satz
2 GG ausdrücklich geschützt.
Der Filmbegriff unterliegt dabei dem Wandel der Technik: Während unter „Film“ früher durch die Art der
Verkörperung von Informationen die Fixierung von Bilderreihen auf Streifen aus Zelluloid verstanden wurde,
so ist in Zeiten elektronischer Speicherung und Übertragung analoger oder digitaler Daten ein weiteres Verständnis durch bewegt erscheinende Bilder getreten. Zur Abgrenzung taugt – wie bei den anderen Medien
auch – der Verbreitungsmodus. Kennzeichnend ist – in Anlehnung an eine herkömmliche Besonderheit des
„Kinofilms“ – die Gebundenheit des Orts des Vorführens („Abspielens“) in der Öffentlichkeit. Film ist nach
diesem Verständnis die für die Allgemeinheit geeignete und bestimmte Produktion und ortsgebundene
Verbreitung von Informationen in Form von Darbietungen aller Art (in Wort, Ton und Bild) mit Hilfe von
Bewegtbildern.
1.3.4.1.1
Europarechtliche Einflüsse
Im Bereich des Urheberrechts hat die Europäische Union eine Vielzahl von Richtlinien erlassen, die mitteloder unmittelbar auf das deutsche Urheberrecht Einfluss genommen haben. 121 Relevanz für die Gestaltung
des deutschen Urheberrechts hatte dabei im Berichtszeitraum die 2001 erlassene EU-Informationsrichtlinie
(s. auch Kapitel 2.5). 122 Die Bedeutung des EU-Beihilfrechts nimmt daneben zu, nachdem EuGHEntscheidungen bestimmte Mindestanforderugen an nationale Filmförderinstrumente stellten. 123
121
Vgl. nur Richtlinie 92/100/EWG des Rates v. 19.11.1992 über das Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums, ABl. Nr. L 346/61;
Richtlinie 93/83/EWG des Rates v. 27.9.1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. Nr. L 248/15; Richtlinie
93/98/EWG des Rates v. 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter
verwandter Schutzrechte, ABl. Nr. L 290/9; Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v.
11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, ABl. Nr. L 77/20; Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.10.1998 über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen, ABl. Nr. L
289/28; zuletzt Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft,
ABl. Nr. L 167/10.
122
Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. Nr.
L 167/10.
123
Vgl. etwa ABl. 1998/C 11/08; ABl. 1998/C 253/11; ABl. 1998/C 279/04; ABl. 1999/C 120/02; ABl. 1999/C
272/04; ABl. 2000/C 134/03; ABl. Nr. L 89/37.
71
1. Einzelne Medienbereiche
1.3.4.1.2
Einfluss des Urheberrechts auf die Praxis
Neben den allgemeinen urheberrechtlichen Bestimmungen sieht das Urheberrechtsgesetz 124 in Teil 3 besondere Bestimmungen für Filme vor, die den im Vergleich zu Presse oder Tonträgern gesteigerten Anforderungen an die Rechteübertragungen bei Herstellung und Vertrieb eines Filmwerkes gerecht werden. So konkretisieren die dortigen Vorschriften etwa den Umfang der Rechteübertragung insbesondere an die Filmhersteller
(i. d. R. Produzenten). Da Rechteübertragungen in aller Regel ohnehin in urheberrechtlichen (Arbeits-)Vertragsklauseln enthalten sind, übernimmt das Urheberrecht in der Praxis die Funktion von Vermutungsregeln
für diejenigen Fälle, in denen keinerlei weitere Absprachen getroffen wurden. Hinzu kommt die fortschreitende Internationalisierung der Akteure in der Filmwirtschaft, wodurch das nationale Urheberrecht wegen des
geografisch begrenzten Anwendungsbereiches in internationalen Kontexten in den Hintergrund tritt. Für die
deutsche Filmwirtschaft und Filmschaffenden vor Ort ist und bleibt das nationale Urheberrecht weiterhin relevant. Weiteren Einfluss haben urheberrechtliche Vorgaben im Bereich der Herstellung, des Angebots und
der Nutzung von Raubkopien (s. dazu unten Kap. 2.5).
1.3.4.1.3
Regulierungskonzept
Innerhalb der urhebervertragsrechtlichen Leitlinien und des allgemeinen Zivilrechts sind die an einer Rechteübertragung Beteiligten in ihren Absprachen frei. Insoweit stellt sich die Praxis der Urheberrechts-, Arbeitsund Werkverträge als vor allem marktgesteuert dar. Im Filmbereich gelten teilweise Ausnahmen von den
Vorgaben des Urhebervertragsrechts, die dem Produzenten das Lizenzmanagement erleichtern sollen (vgl.
§§ 88 ff. UrhG).
Im Bereich des Jugendschutzes vergeben die Obersten Landesjugendbehörden auf der Grundlage der
FSK-Entscheidungen verbindliche Altersfreigaben für Filmvorführungen und Filme auf Trägermedien.
Daneben kann die Bundesprüfstelle BPjM nicht gekennzeichnete, jugendgefährdende Filme indizieren (zum
Jugendschutz s. Kapitel 2.6).
1.3.4.1.4
Nicht-staatliche Regulierung
Eine institutionalisierte Selbstkontrolle im Bereich der Filmwirtschaft existiert mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) 125 im Bereich des Jugendschutzes (s. Kapitel 2.6). Eine darüber hinausgehende Institution der Selbstregulierung besteht nicht.
1.3.4.2 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
Von den im Berichtszeitraum erfolgten Gesetzesänderungen und -novellierungen sollen hier diejenigen kurz
genannt werden, die sich besonders durch ihre Relevanz für die praktische Arbeit von Filmschaffenden und
weiteren Akteuren der Verwertungsketten sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Sektor ausgezeichnet haben. Entsprechende Entwicklungen im Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz finden sich in Kapitel
2.5. Erwähnenswert ist daneben der durch die Föderalismusreform 126 bedingte Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich Film. Nunmehr haben hier ausschließlich die Länder die Gesetzgebungszuständigkeit; davon unbenommen ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich
der Wirtschaft, auf die sich dieser bei Erlass des FFG stützte (s. u.).
124
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965, BGBl. I S. 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2007, BGBl. I S. 1273.
125
http://www.fsk.de.
126
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93,
98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) vom 28. August 2006, BGBl. I S. 2034.
72
1.3. Film und Video
1.3.4.2.1
Filmförderungsgesetz (FFG)
Nach dem Einbruch des Marktanteils deutscher Filme in den 70er-Jahren hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Gefahr einer kulturellen Verengung von Filminhalten rechtliche Maßnahmen zur Förderung der
deutschen Filmproduktion eingeleitet. Durch das so entstandene Filmförderungsgesetz (FFG) 127 wurden Akteure, die vom Kinofilm profitieren, zur Zahlung eines angemessenen Beitrags zur Finanzierung der Produktion und der Verbreitung von Kinofilmen verpflichtet. Das FFG sieht eine gesetzliche Abgabe der Kinobetreiber und Videoprogrammanbieter sowie freiwillige Beiträge der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender sowie von Anbietern individueller Zugriff- und Abrufdienste an die Filmförderungsanstalt 128 vor, die
diese Gelder zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft nutzt. Unterstützt werden viele am Film beteiligte Gruppen, so z. B. Autoren, Produzenten, Verleiher
und Kinobetreiber, nicht aber Regisseure.
Die am 01. Januar 2004 in Kraft getretene Novelle des FFG 129 hat das System der Filmförderung reformiert, die Förderbereiche neu gewichtet und die Einnahmen der Filmförderungsanstalt erhöht. Daneben wurde
die Referenzfilmförderung erweitert, also die Förderung für Hersteller von Produktionen, die entweder ein
großes Publikum in das Kino locken konnten oder aber international bedeutsame Preise oder Festivalerfolge
erhalten haben. Außerdem sind eine verstärkte Außenvertretung, ein verbessertes Marketing des deutschen
Films sowie die Möglichkeit der Lockerung von Sperrfristen zur Auswertung von geförderten Kinofilmen etwa im Fernsehen Bestandteile der FFG-Novelle.
Aufgrund der Erhöhung der Kinoabgabe auf durchschnittlich rund 2,6 Prozent des Bruttoumsatzes hat der
Hauptverband Deutscher Kinobetreiber e.V. vor dem Hintergrund einer Ungleichbehandlung von Kinobetreibern und Fernsehveranstaltern, die ihre Abgaben lediglich auf freiwilliger Basis leisten, die Novelle scharf
kritisiert.
Im Jahre 2007 begannen die Diskussionen um eine Novellierung des FFG, an der sich bis Ende 2007 eine
Vielzahl von Akteuren mit positiven wie mit kritischen Stellungnahmen beteiligte. Schwerpunkte der Stellungnahmen bildeten die Ausweitung der Auswertungsplattformen und damit der Vergrößerung der Zahlergruppen, die mögliche Anpassung der Beitragshöhen, die mögliche Modernisierung und Anpassung der Auswertungsfenster sowie die mögliche bessere Förderung von Marketingmaßnahmen. Das FFG wird im Laufe
des Jahres 2008 novelliert und soll in neuer Fassung am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Neben der Bundesförderung durch das FFG und die BKM-eigene Filmförderung einschließlich des DFFF
(s. unten) fördern auch die einzelnen Bundesländer die Filmwirtschaft durch landeseigene Filmförderanstalten. Weitere Fördermaßnahmen sind daneben Preisverleihungen.
1.3.4.2.2
Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
Die am 01. Januar 2007 in Kraft getretene Richtlinie des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in
Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds) sieht die Möglichkeit staatlicher Zuwendungen für Filmhersteller
mit Sitz oder Niederlassung im Inland vor, wenn mindestens 25 Porzent der Herstellungskosten im Inland
ausgegeben werden. Die parallel zu der Filmförderung nach dem FFG mögliche Zuwendung in Form einer
Produktionskostenerstattung ist auf bis zu 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten und maximal 4 Millionen Euro pro Filmvorhaben begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über die FFA. Dem DFFF stehen in den Jahren 2007 bis einschließlich 2009 jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Deutschen Filmförder-
127
Filmförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2004, BGBl. I S. 2277.
128
http://www.filmfoerderungsanstalt.de.
129
Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 22. Dezember 2003, BGBl. I. S. 2771.
73
1. Einzelne Medienbereiche
fonds sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Filmwirtschaft erhalten und nachhaltige Impulse für
den Produktionsstandort Deutschland gesetzt werden.
Die Etablierung des DFFF stieß in der Filmwirtschaft auf relativ breite Zustimmung, kritisiert wurde vor
allem von Seiten kleiner unabhängiger Produzenten und der Verleiher die aus ihrer Sicht zu stark auf die Seite
der (Groß-)Produktion fokussierte Maßnahme, da für den Verleih eine Zuwendung über den DFFF nicht in
Betracht kommt.
1.3.4.2.3
Jugendschutz & Filmfreigaben durch die FSK
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle
nach dem JuSchG 130 (s. Kapitel 2.6). Die von der FSK ausgesprochenen Altersfreigaben für Kinofilme werden von den Ländern als eigene Entscheidung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde übernommen
(vgl. § 14 Abs. 6 JuSchG). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass
Filme und vergleichbare Bildträger, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder
ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“,
nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.
Die Altersfreigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt (§ 14 Abs. 2 JuSchG) und sehen Freigaben ohne
Altersbeschränkung, ab sechs Jahren, ab zwölf Jahren und ab sechzehn Jahren vor. Das frühere Kennzeichen
„Nicht freigegeben unter 18 Jahren“ wird nach der Jugendschutzgesetz-Novelle im Jahr 2003 mit „Keine Jugendfreigabe“ betitelt. Gekennzeichnete Filme, Videos und DVDs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert. Die Novellierung des JuSchG war 2003 Bestandteil einer
umfassenden Reform des Jugendmedienschutzes; derzeit wird über eine Änderung des JuSchG diskutiert (s.
dazu ausführlich Kapitel 2.6).
1.3.4.2.4
Aufnahme von Vorschriften zur Film- und Fernsehförderung in den RStV
Um das kulturelle Gewicht des Films für den Rundfunk allgemein hervorzuheben und die Bedeutung der
Filmförderung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die kulturelle Vielfalt, die Verbesserung der
Produktionsqualität und der Sicherung eines vielfältigen Produktionsmarktes zu verdeutlichen, wurde § 6
RStV durch den 7. RÄStV 131 um zwei neue Absätze ergänzt.
In Abs. 1 wird klargestellt, dass die Fernsehveranstalter innerhalb ihres Programmauftrags zur Sicherung
von deutschen und europäischen Film- und Fernsehproduktionen als Kulturgut sowie als Teil des audiovisuellen Erbes beitragen. Der neue Abs. 4 enthält die ausdrückliche Ermächtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen an Filmförderungen zu beteiligen. Insofern wird die
bestehende Praxis der Filmförderaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anerkannt, allerdings lässt die neue Vorschrift es ausreichen, wenn die Beteiligung das Angebot an sendefähigen Programmen ganz allgemein fördert, ein direkter Zusammenhang zwischen einer Beteiligung und der eigenen Programmbeschaffung muss nicht vorliegen. Landesrechtliche Regelungen zur Filmförderung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die teilweise über die Ermächtigung in § 6 Abs. RStV hinausgehen, bleiben von
der Vorschrift unberührt.
130
Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, BGBl. I S. 2730.
131
Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, s. etwa GBl. HH 17/Nr. 12 v.
03.03.2004, S.108; GVBl. Berlin 2003 Nr. 47 v. 17.12.2003, S. 613; GVBl. NRW 2004 Nr. 3 v. 30.01.2004, S.
34.
74
1.3. Film und Video
1.3.5 Quellenangaben zu Kapitel 1.3
ag.ma – Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (2007): Media-Analyse 2007 Radio I. Frankfurt/Main.
Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) (2004): Business Report 2003/2004. Abrufbar unter http://www.bvvmedien.de/facts/JWB2003.pdf, zuletzt aufgerufen am 25.3.2005.
Bundesverband audiovisueller Medien (BVV) (2007): BVV-Business-Report 2006/2007. Der deutsche Video-Markt. Abrufbar unter http://www.bvv-medien.de/jwb_pdfs/JWB2006.pdf, zuletzt aufgerufen am 15.1.2008.
Edmondson, Ray (2002): Memory of the World. General Guidelines to Safeguard Documentary Heritage. Paris:
UNESCO.
Filmförderungsanstalt (FFA) (2003): Die Kinobesucher 2002. Berlin.
Filmförderungsanstalt (FFA) (2007): Geschäftsbericht 2006. Berlin.
Filmförderungsanstalt (FFA) (2008a): Die Kinobesucher 2007. Berlin.
Filmförderungsanstalt (FFA) (2008b): FFA-info, Ausgabe 1/08 vom 06. Februar 2008; abrufbar unter
http://www.filmfoerderungsanstalt.de/downloads/publikationen/ffa_intern/FFA_info_1_2008.pdf
Keil, Klaus/Milke, Felicitas (2007): Demografie und Filmwirtschaft. Studie zum demographischen Wandel und seinen
Auswirkungen auf Kinopublikum und Filminhalte in Deutschland. Potsdam.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (Hg.) (2007): JIM 2007. Jugend, Information, (Multi-)Media. Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart: MPFS.
Reber, Ursula (2007): Ökonomie des digitalen Kinos. Wirtschaftliche Analyse aktueller Marktanbieter. Saarbrücken.
Reitze, Helmut/Ridder, Christa-Maria (2006): Massenkommunikation VII. Eine Langzeitstudie zur Mediennutzung und
Medienbewertung 1964-2005. Frankfurt.
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) (2003): Filmstatistisches Jahrbuch 2003. Baden-Baden.
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) (2007): Filmstatistisches Jahrbuch 2007. Baden-Baden.
Turecek, Oliver/Bärner, Helmut/Roters, Gunnar (2007): Videomarkt und Videonutzung 2006. Eine Zwischenbilanz des
Strukturwandels. In: Media Perspektiven 7/2007, S. 345-352.
75
1.4 RUNDFUNK
1.4.1
ANGEBOTE UND INHALTE ................................................................................................... 79
1.4.1.1
1.4.1.1.1
1.4.1.1.2
1.4.1.1.3
1.4.1.2
1.4.1.3
1.4.2
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ................................................................................. 85
1.4.2.1
1.4.2.2
1.4.2.2.1
1.4.2.2.2
1.4.3
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK ................................................................................ 86
PRIVATER RUNDFUNK ........................................................................................................... 88
Privates Fernsehen ............................................................................................................... 88
Privater Hörfunk................................................................................................................... 89
NUTZUNG UND WIRKUNG.................................................................................................... 90
1.4.3.1
1.4.3.1.1
1.4.3.1.2
1.4.3.2
1.4.3.2.1
1.4.3.2.2
1.4.4
HÖRFUNK .............................................................................................................................. 79
Öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme............................................................................. 79
Private Hörfunkprogramme.................................................................................................. 79
Digitalradio........................................................................................................................... 81
FERNSEHEN............................................................................................................................ 83
BÜRGERMEDIEN..................................................................................................................... 85
HÖRFUNK .............................................................................................................................. 90
Reichweite und Hördauer ..................................................................................................... 90
Umgang mit dem Radio......................................................................................................... 91
FERNSEHEN............................................................................................................................ 92
Reichweite und Sehdauer ...................................................................................................... 92
Umgang mit dem Fernsehen ................................................................................................. 93
RECHT UND REGULIERUNG................................................................................................ 94
1.4.4.1
1.4.4.1.1
1.4.4.1.2
1.4.4.1.3
1.4.4.1.4
1.4.4.1.5
1.4.4.1.6
1.4.4.1.7
1.4.4.2
1.4.4.2.1
1.4.4.2.2
1.4.4.2.3
1.4.4.2.4
1.4.4.2.5
1.4.4.2.6
1.4.4.2.7
1.4.4.2.8
1.4.4.2.9
1.4.4.2.10
1.4.4.2.11
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................... 94
Gesetzgebungskompetenzen .................................................................................................. 95
Europarechtliche Einflüsse ................................................................................................... 96
Rundfunkbegriff..................................................................................................................... 97
Duales System ....................................................................................................................... 97
Regulierungskonzept ............................................................................................................. 98
Nicht-staatliche Regulierung ................................................................................................ 99
Verhältnis von Rundfunkrecht und Telekommunikationsrecht.............................................. 99
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ................................................. 99
Anpassung des Rechtsrahmens für Rundfunk und Telemedien ............................................. 99
Änderungen der rechtlichen Grundlagen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ...... 100
Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes ........................................................................ 103
Strukturveränderungen auf Ebene der Landesmediengesetze............................................. 104
Organisatorische Anpassungen bei Zulassung und Medienaufsicht................................... 105
Vielfalt & Konzentrationskontrolle ..................................................................................... 105
Lokale und regionale Programminhalte ............................................................................. 105
Nationale Hörfunkquote...................................................................................................... 106
Programmgrundsätze.......................................................................................................... 106
Übertragung von Großereignissen und Kurzberichterstattungsrecht................................. 107
Änderung der Vorschriften für Werbung und Gewinnspiele............................................... 107
77
1. Einzelne Medienbereiche
1.4.4.2.12
1.4.4.2.13
1.4.4.2.14
1.4.4.2.15
1.4.4.2.16
1.4.4.2.17
1.4.5
Jugendschutz ....................................................................................................................... 107
Auskunfts- und Informationsrechte ..................................................................................... 108
Zeugnisverweigerungsrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote ....................... 108
Belegungsvorschriften für digitale Übertragungsplattformen ............................................ 108
Regulierung von Annex-Diensten des digitalen Fernsehens ............................................... 109
Datenschutz......................................................................................................................... 110
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 1.4.............................................................................. 111
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1.4.1.1: Private Hörfunkprogramme nach Bundesländern (Stand: 31.12.2006)
Tabelle 1.4.1.2: Programmstrukturen der meistgenutzten Fernsehprogramme im Herbst 2007
Untersuchungszeitraum eine Kalenderwoche; Angaben in Prozent der Gesamtsendezeit
Tabelle 1.4.2.1: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Rundfunks in Deutschland 1995 bis 2006
Tabelle1.4.2.2: Kostendeckungsgrad der privaten Rundfunkveranstalter 2000-2006 (in Prozent)
Tabelle 1.4.2.3: Unternehmensgruppen mit Beteiligungen an mehreren Hörfunkprogrammen
Tabelle 1.4.3.1: Tägliche Reichweite (Hörer gestern in Prozent) und Hördauer (Minuten pro Tag) des
Radios 1995 bis 2007*
Tabelle 1.4.3.2: Tägliche Reichweite (Seher gestern in Prozent) und Sehdauer (Minuten pro Tag) des
Fernsehens 1995 bis 2007
Tabelle 1.4.3.3: Anteile der Fernsehprogramme an der Fernsehnutzung (Zuschauer ab 3 Jahre, Montag
bis Sonntag, rund um die Uhr)
78
1.4. Rundfunk
Dieses Kapitel ist dem Hörfunk und dem Fernsehen gewidmet, es geht um Angebote, Veranstalter und Nutzer
öffentlich-rechtlichen, privat-kommerziellen und nicht-kommerziellen Rundfunks. Der Bereich der Angebote
und Inhalte gibt einen Überblick über die Zahl der Hörfunk- und Fernsehprogramme und deren Publikumsausrichtung, das Unterkapitel „Wirtschaft und Organisation“ stellt die verschiedenen Veranstaltergruppierungen und die Entwicklung nach dem Einbruch des Werbemarktes dar. Bei Nutzung und Wirkung ist insbesondere auf Rundfunk-Reichweiten und die Entwicklung der Nutzungsdauer hinzuweisen. In rechtlicher
Hinsicht werden neben den Grundlagen der Rundfunkordnung vor allem die Änderungen durch die in Kraft
getretenen Rundfunkänderungsstaatsverträge aufgezeigt.
1.4.1 Angebote und Inhalte
1.4.1.1 Hörfunk
Das Hörfunkangebot ist in Deutschland vorrangig regional gegliedert. Die Landesrundfunkanstalten sind jeweils für ein Bundesland (Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk, Westdeutscher Rundfunk) oder für mehrere Bundesländer (Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher
Rundfunk, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Südwestrundfunk) zuständig. Beim privaten Rundfunk ist die Zulassung von Veranstaltern Sache der Länder. Berlin und Brandenburg haben dafür eine gemeinsame Landesmedienanstalt eingerichtet; Gleiches gilt seit 2007 auch für Hamburg und Schleswig-Holstein. Alle anderen
Länder haben jeweils eine eigene Landesmedienanstalt und bei der Ausgestaltung des privaten Hörfunks jeweils eigene Schwerpunkte gesetzt.
Gemessen an der Bevölkerungszahl ist die Zahl der Hörfunkprogramme in Deutschland relativ gering. Je
eine Million Einwohner gibt es rund vier Radioprogramme. Ähnlich ist es in Großbritannien. Demgegenüber
gibt es in Italien 28, in Frankreich 31, in Spanien 45 und in den USA 46 Hörfunkstationen je eine Million
Einwohner 132 .
1.4.1.1.1
Öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme
Die in der ARD zusammengeschlossenen neun Landesrundfunkanstalten veranstalteten 2006 insgesamt 64
Hörfunkprogramme, davon 8 ausschließlich digital verbreitete 133 . Zwei bundesweite Programme stammen
vom Deutschlandradio. Hinzu kommt die Deutsche Welle als Rundfunkanstalt des Bundes, die Programme
speziell für das Ausland in etwa 30 Sprachen erstellt und verbreitet.
Die Landesrundfunkanstalten bieten für ihr Sendegebiet jeweils drei bis acht Hörfunkprogramme, die inhaltlich sehr unterschiedlich profiliert sind. Meist hat jeweils ein Programm für das ganze Sendegebiet seinen
Schwerpunkt auf Rock-/Popmusik, ein zweites auf Klassik und Kultur, ein drittes auf Nachrichten, ein viertes
auf Musik für Jugendliche. Bei den Rundfunkanstalten, die für mehrere Bundesländer zuständig sind, kommt
für jedes Bundesland ein eigenes regionales Programm hinzu. Etwa die Hälfte der öffentlich-rechtlichen Programme enthält auch Hörfunkwerbung, für deren Zeitrahmen allerdings enge Grenzen gelten (vgl. § 15 RStV
sowie einzelne landesrechtliche Vorgaben).
1.4.1.1.2
Private Hörfunkprogramme
Zum Jahresende 2006 gab es in Deutschland 232 private Hörfunkprogramme, die von den Landesmedienanstalten zugelassen waren und analog ausgestrahlt wurden; 67 Programme wurden digital ausge-
132
Vgl. Bauer 2004, S. 26; Goldhammer 2003, S. 12.
133
Vgl. VPRT 2006, S. 84. In den Hörfunkstatistiken des ARD-Jahrbuchs werden lediglich die mindestens landesweiten analog verbreiteten Programme ausgewiesen.
79
1. Einzelne Medienbereiche
strahlt (vgl. Tab. 1.4.1.1). Hinsichtlich ihrer Programmausrichtung sind die privaten Hörfunkprogramme vornehmlich an Programmformaten orientiert, die sich im amerikanischen Hörfunkmarkt entwickelt haben und
Musikfarbe und Altersgruppe der Hörerinnen und Hörer verbinden. Das vorherrschende Format ist Adult Contemporary (AC) mit aktueller Rock- und Popmusik, ohne Ecken und Kanten, mit kurzer Moderation und häufigen Spielaktionen für die Hörerbindung in der Zielgruppe der 25- bis 49-Jährigen, die zugleich die kaufkräftige Kernzielgruppe für die Hörfunkwerbung darstellen. Ein wichtiger Typ von Programmformaten ist
auch das Contemporary Hit Radio (CHR), das sich vorrangig an 14- bis 29-jährige Teens und junge Erwachsene wendet, viele aktuelle Hits enthält und sich durch hohes Tempo und wenig Wort auszeichnet (ähnlich
wie manche Jugendprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten). Nach einer Zusammenstellung
der Landesmedienanstalten werden 2006 von 232 erfassten Programmen allein 89 dem Programmformat AC
zugeordnet, weitere 43 Programme boten spezielle Abwandlungen dieses Formats, für die es ebenfalls eingeführte Bezeichnungen gibt. 45 Programme wurden dem CHR-Format und seinen Varianten zugeordnet 134 .
Mit 153 Hörfunkprogrammen war 2006 die Mehrheit lokal oder regional ausgerichtet (vgl. Tab. 1.4.1.1).
Allein in Bayern wurden 65 Programme dieses Typs gezählt. In Nordrhein-Westfalen sind es 46 Lokalfunkanbieter nach dem landesspezifischen „Zwei-Säulen-Modell“. Hier ist der Veranstalter ein Verein, der
nach den Regeln des Rundfunkgesetzes die Vielfalt sichern soll, während die lokalen Zeitungsverleger (als
mögliche Wettbewerber auf dem Werbemarkt) und die Kommunen die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Beteiligung an einer Betreibergesellschaft bekommen haben 135 . Auch in Sachsen, Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es lokalen oder regionalen privaten Hörfunk.
134
ALM 2005, S. 311.
135
Vgl. Donges/Steinwärder 1998.
80
1.4. Rundfunk
Tabelle 1.4.1.1: Private Hörfunkprogramme nach Bundesländern (Stand: 31.12.2006)
Terrestrisch analog verbreitete Programme
Bundesland
Digitalradios*
Bundesweit
Landesweit
Lokal/
Regional
Insgesamt
Baden-Württemberg
6
2
16
24
16
Bayern
3
1
65
69
18
Berlin/Brandenburg
7
16
4
27
3
Bremen
-
1
-
1
-
Hamburg
3
4
-
7
1
Hessen
1
6
-
7
7
Mecklenburg-Vorpommern
-
2
-
2
-
Niedersachsen
-
3
-
3
1
Nordrhein-Westfalen
2
1
46
49
1
Rheinland-Pfalz
-
3
3
6
-
Saarland
1
2
2
5
7
Sachsen
-
4
17
21
4
Sachsen-Anhalt
-
4
-
4
7
Schleswig-Holstein
1
3
-
4
2
Thüringen
-
3
-
3
-
24
55
153
232
67
Summe
* Alle über DAB ausgestrahlten Programme, auch wenn es sich nicht um originäre Programme handelt.
Quelle: ALM 2007, S. 310. Aktuellere Daten liegen zum Redaktionsschluss nicht vor.
Betrachtet man das Programmangebot für das jeweilige Verbreitungsgebiet, so ist die Auswahl für das
Publikum und der Wettbewerb unter den Anbietern meist sehr begrenzt. Dies führt zu einer Homogenisierung
der Programme. Nur in Gebieten mit größerer Konkurrenz, vor allem in Berlin, entstehen Spartenprogramme,
die sich auf andere Musikrichtungen und andere Zielgruppen ausrichten 136 . Programmvielfalt kann im privaten Hörfunk aber auch dort entstehen, wo Veranstalter nicht nur eines, sondern mehrere Hörfunkprogramme
anbieten, so dass sie aus wirtschaftlichen Gründen motiviert sind, unterschiedliche Zielgruppen zu bedienen.
Dies ist in Hessen, in Sachsen und in Rheinland-Pfalz zu beobachten 137 .
1.4.1.1.3
Digitalradio
Durch die digitale Übertragung des Radiosignals können die Übertragungskapazitäten besser genutzt werden.
Dies verspricht zwei technische Vorteile: Die Übertragungsqualität wird verbessert, und es kann dem Publikum im gleichen Frequenzbereich eine größere Anzahl von Programmen angeboten werden. Auf der EUEbene wurde 1985 mit der Entwicklung digitalen Rundfunks begonnen. 1995 wurde der entsprechende technische Standard festgelegt (DAB). Nach mehrjährigen Pilotprojekten begann 1999 der Regelbetrieb. Inzwischen ist in allen Bundesländern digitaler Hörfunk empfangbar, wenn auch noch nicht flächendeckend.
136
Vgl. Bauer 2004, S. 13 ff.; Czygan 2003, S. 84 ff.
137
Bauer 2004, S. 16.
81
1. Einzelne Medienbereiche
Ende 2006 wurden in Deutschland 67 private Hörfunkprogramme digital ausgestrahlt (s. Tab. 1.4.1.1). Angesichts der schwer erkennbaren Vorteile und der hohen Kosten der Empfangsgeräte ist das Publikum bislang
kaum zu entsprechenden Investitionen bereit. Schätzungen über die Zahl der in Deutschland vorhandenen
DAB-Empfänger variieren zwischen 200.000 und 546.000. 138
Auch aus der Sicht der Veranstalter ist die Einführung des digitalen Hörfunks ambivalent. Weil das Frequenzspektrum bei der Digitalisierung besser genutzt wird, gibt es die Chance, mehr Programme kostengünstig zu verbreiten. Andererseits haben die Veranstalter das Risiko, dass sie stärkerem Wettbewerb ausgesetzt
werden. Wegen der höheren Kosten durch den parallelen Sendebetrieb im analogen und im digitalen Modus
haben diverse private Hörfunkveranstalter die digitale Verbreitung eingestellt. Vor diesem Hintergrund ist
nicht absehbar, ob der digitale Hörfunk bei Anbietern und Nutzern so viel Anklang finden wird, dass die für
2015 in Aussicht genommene Abschaltung der analogen Hörfunkübertragung im UKW-Bereich 139 tatsächlich zustande kommen wird.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat sich bereits im Dezember 2004 dafür ausgesprochen, den bisherigen Ansatz für digitales Radio nach dem bisher verfolgten DAB-Ansatz (Digital Audio Broadcasting)
aufzugeben 140 . Stattdessen seien inzwischen alternative Lösungen möglich, die auch das Frequenzspektrum
noch besser nutzen, insbesondere DVB-H (eine Weiterentwicklung des terrestrischen digitalen Fernsehens für
Handheld-Geräte) und DMB (Digital Multimedia Broadcasting, eine Weiterentwicklung von DAB). Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM) hat sich dezidiert gegen einen Abbruch der DABVersorgung ausgesprochen und verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie eine öffentliche Förderung aus den Rundfunkgebühren verlangt 141 .
Anfang 2005 hat auch die Technische Kommission der Landesmedienanstalten eine Stellungnahme vorgelegt, in der mehrere Optionen verglichen werden. Danach haben die gegenwärtigen DAB-Netze wegen ihrer
geringen Feldstärke den Nachteil, dass sie eine mit UKW vergleichbare Empfangsqualität in Gebäuden (Inhouse-Empfang) nicht gewährleisten; gleichwohl sei das standardisierte DAB-System den gegenwärtigen
Nutzungsgewohnheiten am besten angepasst, wenn auch mit etwas höheren Verbreitungskosten als
DVB-H 142 . Im Oktober 2007 haben die ARD, die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk und das Deutschlandradio in einer gemeinsamen „Mainzer Erklärung“ die Absicht bekundet, dass ab 2009 Hörfunk und Ergänzungsinformationen im weiterentwickelten Standard DAB+/DMB über drei Multiplexe mit jeweils 15
Hörfunkangeboten verbreitet werden sollen; für die Zeit ab 2011 wird der Ausbau durch weitere Multiplexe
angestrebt. Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten hat im November 2007 umfangreiche Leitlinien
für eine zukünftige Gestaltung des terrestrischen Hörfunks in Deutschland beschlossen. Andererseits hat die
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem Ende 2007 vorgelegten
16. KEF-Bericht die Gebührenanmeldungen der Rundfunkanstalten nebst anderem um die Kosten für DAB
gekürzt, da „eine Fortführung der DAB-Finanzierung in Form des bisherigen Entwicklungsprojekts nicht in
Frage kommt“. 143 Im Forum Digitale Medien, dessen Geschäftsführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie liegt, wird die weitere Digitalisierung des Hörfunks auch mit der Geräteindustrie diskutiert.
138
Vgl. KEF 2008.
139
BMWA/BMBF 2003, S. 25.
140
Vgl. MABB 2004.
141
Vgl. LfM 2004, S. 3 f.
142
TKLM 2005, S. 6, 9 f.
143
Vgl. KEF 2007, S. 114.
82
1.4. Rundfunk
Auch für die Frequenzbereiche im Langwellen-, Mittelwellen- und Kurzwellenbereich wird die Digitalisierung mit dem Ziel besserer Übertragungsqualität bei geringeren Verbreitungskosten vorbereitet. Von dem
internationalen Konsortium DRM (Digital Radio Mondiale), in dem seit 1998 Rundfunkveranstalter wie die
Deutsche Welle und die BBC und zahlreiche Gerätehersteller mitwirken, wird die Technik bereits erprobt.
1.4.1.2 Fernsehen
Mehr als 90 Prozent der Haushalte in Deutschland empfangen Fernsehprogramme mittels Kabel oder Satellit,
die eine große Zahl von Kanälen verbreiten können. Die Kabelnetze wurden und werden schrittweise ausgebaut, so dass sie zusätzliche Kapazitäten für die digitale Verbreitung von Fernsehprogrammen, aber auch für
Internet-Zugang und Telefonie bieten. Eigene deutsche Rundfunksatelliten gibt es nicht, aber über die Satelliten von Astra und Eutelsat sind für die Haushalte und Hausgemeinschaften mit Satellitenantenne zahlreiche
deutschsprachige Programme analog oder digital empfangbar. In jüngster Zeit ist IPTV (Internet Protocol TV)
hinzugekommen, die Verbreitung von Fernsehprogrammen per Internet. Die Verfügbarkeit von Fernsehprogrammen, Video on Demand und anderen Diensten wird vom jeweiligen Telekommunikationsunternehmen
kontrolliert 144 .
Die verschiedenen Verbreitungswege eröffnen vielen Veranstaltern die Möglichkeit, ein überregionales
Publikum anzusprechen. Das gilt gleichermaßen für die öffentlich-rechtlichen und die privaten Fernsehprogramme. Eine Differenzierung der Fernsehprogramme erfolgt kaum mehr regional, sondern eher danach, ob
es sich um Vollprogramme mit vielfältigem Inhalt für ein breites Publikum oder um Spartenprogramme mit
einem spezifischen Programmzuschnitt handelt. Beim privaten Rundfunk kommt die Unterscheidung zwischen frei empfangbarem (werbefinanziertem) und verschlüsseltem (Pay-TV) Programm hinzu.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben 2006 in Deutschland insgesamt 20 Fernsehkanäle
bundesweit angeboten 145 , darunter sechs Kanäle, die ausschließlich digital verbreitet werden. Die privaten
Veranstalter haben 2006 bundesweit 60 frei empfangbare Programme ausgestrahlt, davon 17 Vollprogramme,
33 Spartenprogramme und 10 Teleshopping-Kanäle 146 . 58 Pay-TV-Kanäle haben Programminhalte gezeigt,
für die besondere Zahlungsbereitschaft besteht, insbesondere Spielfilme, Sportübertragungen und Erotik.
Daneben gab es 18 landesweite und 111 regionale oder lokale Fernsehprogramme, die in ihren jeweiligen
Verbreitungsgebieten das verfügbare Fernsehangebot um eine lokale bzw. regionale Komponente erweitern.
144
Anders als in Frankreich, Spanien und Italien steckt die Etablierung von IPTV in Deutschland noch in den Anfängen; für 2010 wird eine Reichweite von 1,3 Mio. Haushalten prognostiziert, vgl. Breunig 2007, S. 480.
145
Ohne das Auslandsprogramm der Deutschen Welle. Zwischen 2002 und 2005 hat es für den Fernsehmarkt in
den USA und Kanada darüber hinaus das deutschsprachige German TV gegeben, an dem ARD, ZDF und Deutsche Welle beteiligt waren, das aber wegen unzureichender Abonnentenzahlen wieder eingestellt wurde.
146
ALM 2007, S. 194.
83
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.4.1.2: Programmstrukturen der meistgenutzten Fernsehprogramme im Herbst 2007
Untersuchungszeitraum eine Kalenderwoche; Angaben in Prozent der Gesamtsendezeit
Programmcharakteristik
Sendungen
ARD
ZDF
RTL
Sat.1
Pro
Sieben
VOX
RTL II Kabel1
95,4
95,0
74,2
79,2
79,1
82,2
72,8
76,7
Fernsehpublizistik
44,7
58,3
37,6
23,3
34,5
40,3
19,6
16,0
fiktionale Unterhaltung
37,2
25,7
22,8
39,5
28,1
34,6
35,4
47,7
non-fiktionale Unterhaltung
4,4
3,6
11,1
14,9
13,6
6,7
9,2
7,5
Sportsendungen
1,1
1,2
0,9
-
-
-
-
-
Kindersendungen
8,0
5,8
1,8
1,3
2,9
-
8,6
5,5
Religiöse Sendungen
0,0
0,4
-
0,2
-
0,6
-
-
Werbung u. Sponsoring
1,7
1,5
21,3
15,4
14,6
13,1
22,2
18,1
Programmtrailer etc.
2,9
3,5
4,5
5,4
6,3
4,7
5,0
5,2
Gesamt
100
100
100
100
100
100
100
100
darunter
Quelle: Weiß/Trebbe 2008, S. T11.
Hinzu kommen 19 lokale Spartenprogramme und 86 kleine Lokalsender, die weniger als 10.000 Haushalte
erreichen 147 .
Zu den Programminhalten der acht am meisten genutzten Fernseh-Vollprogramme werden im Auftrag der
Landesmedienanstalten regelmäßige Untersuchungen vorgenommen. Danach unterscheiden sich öffentlichrechtliche und private Programme nicht nur bei der Werbung, sondern auch im Anteil der Fernsehpublizistik,
also der Informationssendungen im weitesten Sinne, die bei ARD und ZDF 45 bzw. 58 Prozent der Sendezeit
ausmachen. Bei den privaten Programmen ist der Informationsanteil erheblich geringer, am geringsten bei
RTL II und Kabel 1 (vgl. Tab. 1.4.1.2). Auffällig ist, wie unterschiedlich die öffentlich-rechtlichen und die
privaten Programme Politik und andere kontroverse Themen behandeln. ARD und ZDF verwendeten im
Herbst 2007 zwischen 9 und 11 Prozent ihrer gesamten Sendezeit für die politische Publizistik, die privaten
Programme weniger 3 Prozent. 148 Eine langfristige Betrachtung deutet darauf hin, dass bei herausragenden
Ereignissen der Abstand im Umfang der politischen Publizistik zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten
Programmen noch zunimmt. 149
Ein besonderer Programmtyp im Fernsehen sind Angebote, die als so genanntes Teleshopping ausschließlich Waren- und Dienstleistungsangebote präsentieren. Sie gelten als Mediendienste, die nicht den Regeln des
Rundfunkrechts unterliegen, weil sie für die Meinungsbildung eine geringere Bedeutung haben. Ende 2006
gab es 10 solcher Teleshopping-Kanäle.
Bei der Fernsehübertragung hat eine allmähliche Umstellung von analoger auf digitale Ausstrahlung zunächst bei der Satellitenübertragung (ab 1996) und bei der Kabelverbreitung (ab 1997) eingesetzt, jeweils ergänzend zur weiter bestehenden analogen Verbreitung. Im Herbst 2002 wurde im Raum Berlin/Potsdam die
Digitalisierung der terrestrischen Ausstrahlung begonnen und wenig später der analoge Sendebetrieb einge147
ALM 2007, S. 261.
148
Weiß/Trebbe 2008, S. G38.
149
Wegen des Kriegsbeginns im Irak wurde im Frühjahr 2003 deutlich mehr Zeit auf kontroverse Themen verwendet; vgl. Trebbe 2004, S. 59 ff. und S. 84 und Weiß/Trebbe 2008, S. G38.
84
1.4. Rundfunk
stellt. Die Umstellung auf digitale Ausstrahlung wurde schrittweise vorangetrieben; bis Ende 2008 sollen die
Sendegebiete des terrestrischen digitalen Fernsehens mindestens 90 Prozent der Bevölkerung erreichen; ab
2009 soll es keine analoge terrestrische Fernsehübertragung mehr geben (s. Kap. 2.2.1.1).
1.4.1.3 Bürgermedien
Neben den professionell gestalteten Programmangeboten der Rundfunkanstalten und der kommerziellen Veranstalter gibt es zahlreiche Angebote, bei denen es nicht nur um die Qualität des Programmangebots, sondern
auch, oder sogar vorrangig, um die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Programmgestaltung geht 150 . Vorrangig sind die 66 offenen Kanäle zu nennen, von denen allein 50 auf das Fernsehen spezialisiert sind. Daneben
sind 35 nichtkommerzielle Lokalradios zu verzeichnen. Außerdem gibt es einige Ausbildungskanäle und
mehr als 50 Hochschulradios mit unterschiedlicher rundfunkrechtlicher Grundlage, die z. T. mit kommerziellen oder nichtkommerziellen Lokalradios zusammenarbeiten.
1.4.2 Wirtschaft und Organisation
Die wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland wird im Auftrag der Landesmedienanstalten regelmäßig untersucht. Wie aus Tab. 1.4.2.1 zu entnehmen ist, betrug der Produktionswert der Rundfunkveranstalter in Deutschland 2006 rund 16,5 Mrd. Euro, das sind 61 Prozent mehr als 1995. Dieser Wert umfasst vor
allem Rundfunkgebühren, Werbeeinnahmen, Erträge aus Abonnementgebühren beim Pay-TV sowie Umsätze
aus weiteren Unternehmensaktivitäten, z. B. Teleshopping und Merchandising (Verkauf von werbewirksamen
Nebenprodukten) 151 . Knapp die Hälfte des Produktionswertes entfiel 2006 auf den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk.
Zum Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört neben der Veranstaltung der Programme traditionell der Betrieb von Klangkörpern und die Produktion von Programmen in eigenen Produktionseinrichtungen. Größere Atelierbetriebe wie Bavaria Film oder Studio Hamburg werden als eigenständige
Unternehmen geführt, die am Markt tätig werden und nicht nur für die Rundfunkanstalten produzieren, sondern auch für private Veranstalter. Wie andere Tochtergesellschaften sind sie in den Angaben zu den Rundfunkanstalten nicht enthalten.
150
Vgl. zum Folgenden ALM 2007, S. 426 ff.
151
Gebühren für Kabelanlagen und Ausgaben für Rundfunktechnik sind hier nicht enthalten.
85
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.4.2.1: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Rundfunks in Deutschland 1995 bis 2006
Produktionskennziffern
Rundfunk
insgesamt
Öffentlichrechtlicher
Rundfunk
Privater
Rundfunk
1995
1995
1995
2006
2006
Fernsehen*
Hörfunk*
2006
2006
2006
8.267
12.725
3.759
Mrd. Euro
Produktionswert
Veränderung 1995/2006
10.231
16.484
+61 %
6.138
8.217
+34 %
4.093
+102 %
+71 %
+36 %
Vorleistungen
7.306
11.048
3.691
5.534
3.615
5.514
9.175
1.873
Bruttowertschöpfung
2.925
5.436
2.447
2.683
478
2.753
3.550
1.886
36.262
46.405
30.278
29.143
8.984
17.262
29.597
16.808
+32 %
±0 %
119,9
112,2
+35 %
+38 %
Zahl der Erwerbstätigen
Veränderung 1995/2006
Bruttowertschöpfung
je Erwerbstätigen
(in Tausend Euro)
Veränderung 1995/2006
+28 %
80,7
+45 %
-4 %
117,1
80,8
+14 %
+92 %
92,1
53,2
+200 %
159,5
* Die Aufteilung in Hörfunk und Fernsehen ist z. T. geschätzt, da die Rundfunkanstalten die Daten in ihrer Rechnungslegung nicht durchgängig nach Hörfunk und Fernsehen aufteilen.
Quellen: ALM (Hrsg.): Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 1995/1996, Berlin 1997;
W. Seufert: Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2006/2007, Berlin 2008; eigene Berechnungen. Angaben über 2007 waren zum Redaktionsschluß noch nicht verfügbar.
Mittelfristig zeigt sich besonders beim privaten Rundfunk ein starkes Wachstum: Hier ist zwischen 1995 und
2006 der Produktionswert um 102 Prozent und die Zahl der Erwerbstätigen um 92 Prozent gestiegen. Die
Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen im privaten Rundfunk hat sich im gleichen Zeitraum verdreifacht,
obwohl es zwischenzeitlich durch den allgemeinen Einbruch am Werbemarkt (s. Kap. 2.3) und die unter den
Erwartungen gebliebene Nachfrage nach Pay-TV erhebliche Verluste gegeben hat, die auch zur Insolvenz und
zur Auflösung der Kirch-Gruppe beigetragen haben. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist im gleichen
Zeitraum der Produktionswert um 34 Prozent gestiegen, die Zahl der Erwerbstätigen hingegen um 4 Prozent
zurückgegangen.
1.4.2.1 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt ganz überwiegend durch Rundfunkgebühren;
in geringerem Umfang kommen Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sowie sonstige Erträge hinzu. Die
Deutsche Welle als Bundesrundfunkanstalt, die für die Berichterstattung im Ausland zuständig ist, wird nicht
durch Rundfunkgebühren, sondern durch Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Rundfunkgebühr wird unterteilt in eine Grundgebühr und eine Fernsehgebühr. Wird ein Fernsehgerät genutzt oder
zur Nutzung bereitgehalten, ist stets die gesamte Rundfunkgebühr zu zahlen.
Die Rundfunkgebühren waren vom 1. Januar 2001 an auf eine Grundgebühr von 5,32 Euro und eine Fernsehgebühr von 10,82 Euro festgesetzt worden. Im Dezember 2003 hat die KEF ihren 14. Bericht vorgelegt
und zum Jahresbeginn 2005 eine Erhöhung der Rundfunkgebühr auf eine monatliche Gesamtgebühr von
17,24 Euro vorgeschlagen, davon 5,57 Euro Grundgebühr und 11,67 Euro Fernsehgebühr 152 . Im Oktober
152
86
KEF 2003, S. 445.
1.4. Rundfunk
2004 haben die Ministerpräsidenten den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vereinbart, in dem mit Wirkung
vom 1. April 2005 eine Grundgebühr von 5,52 Euro und eine Fernsehgebühr von 11,51 Euro festgelegt werden. Damit war es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag erstmals zu einer Abweichung von der Empfehlung
der KEF gekommen 153 . Als Grund für die Abweichung gaben die Staatsvertragsgeber die Berücksichtigung
der allgemeinen wirtschaftlich angespannten Lage und Einsparpotenziale bei den Anstalten an. In dem darauf
von den ARD-Anstalten, dem ZDF und Deutschlandradio angestrengten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stellten die Verfassungsrichter fest, dass das derzeitige Verfahren aus Bedarfsanmeldung, KEFEmpfehlung und parlamentarischer Letztentscheidung auf Grundlage der KEF-Empfehlung verfassungsrechtlich zulässig ist. Das Verfahren schließt aus Sicht des Gerichts auch grundsätzlich Abweichungen des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF nicht aus. Allerdings müssen dafür Gründe vorliegen, „die vor
der Rundfunkfreiheit Bestand haben“. 154 Reine programmbezogene oder allgemeine medienpolitische Zwecke seien insofern nicht zulässig. Zudem trifft den Gesetzgeber im Abweichungsfalle eine erhöhte Begründungspflicht, etwa die konkrete Darlegung einer etwaigen unangemessenen Belastung der Rundfunkgebührenzahler. Die durch den 8. RÄStV nicht in verfassungskonformer Weise entstandene Differenz im Gebührenaufkommen von 2005 bis 2009 (insgesamt ca. 440 Millionen Euro) muss bei der nächsten Bestimmung der
Rundfunkgebühren im Jahr 2009 berücksichtigt werden..
In ihrem 16. Bericht, der im Dezember 2007 vorgelegt wurde, hat die KEF für den Zeitraum 2009 bis
2012 eine Gebührenerhöhung um 0,95 Euro auf 17,98 Euro monatlich als erforderlich erachtet. 155
Der Gebühreneinzug erfolgt durch die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten
(GEZ). Im Jahre 2006 hat sie 7,3 Mrd. Euro an Rundfunkgebühren eingenommen, davon waren 138 Mio. Euro für die Landesmedienanstalten vorgesehen 156 .Die Werbeerträge der ARD-Werbetöchter betrugen im gleichen Jahr 172 Mio. Euro aus dem Werbefernsehen und 190 Mio. Euro aus der Hörfunkwerbung 157 , beim
ZDF waren es 125 Mio. Euro 158 .
Obwohl die Bedarfe unter den Landesrundfunkanstalten erheblich variieren können, werden die Rundfunkgebühren bundeseinheitlich festgesetzt, und die Verteilung auf die Landesrundfunkanstalten erfolgt nach
der jeweiligen Zahl der gebührenpflichtigen Geräte. Eine gewisse Umverteilung wird dann unter den ARDAnstalten durch den Finanzausgleich zu Gunsten der kleinsten Rundfunkanstalten vorgenommen 159 , deren
Volumen seit 2001 reduziert und ab 2007 auf ein Prozent des ARD-Nettogebührenaufkommens begrenzt
wird 160 .
Da langfristig die Zahl der Personen je Haushalt abnimmt und dadurch die Zahl der Haushalte stetig zunimmt, steigen die Anzahl der gebührenpflichtigen Rundfunkgeräte und damit die Gebühreneinnahmen teil-
153
Dieses Vorgehen war umstritten; auch der juristische Dienst des sächsischen Landtages hat in einem Gutachten
verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, vgl. epd medien 16/2005 vom 2. März 2005, S. 16 ff. Dennoch wurde der Staatsvertrag bis Ende März 2005 von allen Bundesländern ratifiziert.
154
BVerfG, Urteil v. 11.09.2007, 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06.
155
KEF 2007, S. 13.
156
GEZ 2007, S. 37.
157
ARD-Jahrbuch 2007, S. 390 f.
158
ZAW 2007, S. 301.
159
Zum ARD-Finanzausgleich vgl. Steinwärder 1998, S. 243 ff.
160
Vgl. Art. 6 Nr. 7 i. V. m. Art. 9 Abs. 2 des 8. RÄStV. Als Kritik an der geringen Höhe des Finanzausgleiches
vgl. KEF 2007, S. 200 f. Auf der ARD-Hauptversammlung im April 2008 wurde eine Veränderung der Beiträge
zum Finanzausgleich verabredet, mit der HR und MDR als die kleineren unter den gebenden ARD-Anstalten
entlastet werden sollen. Zugleich sollen die Zulieferungsquoten zum Ersten Programm modifiziert werden.
87
1. Einzelne Medienbereiche
weise auch unabhängig von einer Erhöhung der Rundfunkgebühren. Derartige Entwicklungen werden bei der
Festlegung des Gebührenbedarfs berücksichtigt. Die Bezieher bestimmter Sozialleistungen können gemäß § 6
RfGebStV auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreit werden. Zum Jahresende 2006 waren 3,5 Mio. Hörfunkgeräte und 3,2 Mio. Fernsehgeräte von den Gebühren befreit; das entspricht beim Hörfunk 8,2 Prozent
und beim Fernsehen 8,7 Prozent der angemeldeten Geräte 161 .
1.4.2.2 Privater Rundfunk
Der überwiegend aus Werbung finanzierte private Rundfunk war ab 2001 von dem Einbruch auf dem Werbemarkt (vgl. Kap. 2.3) nachhaltig betroffen. Wie Tab. 1.4.2.2 zeigt, ist sowohl beim Fernsehen als auch beim
Hörfunk der durchschnittliche Kostendeckungsgrad zwischen 2000 und 2002 erheblich zurückgegangen. Im
Jahre 2004 war die Summe der Erträge bei den bundesweiten Fernsehprogrammen und den landesweiten, regionalen oder lokalen Hörfunkprogrammen bereits wieder höher als die Summe der Aufwendungen. 2006 gilt
dies erstmals auch für die lokalen Fernsehprogramme.
Tabelle1.4.2.2: Kostendeckungsgrad der privaten Rundfunkveranstalter 2000-2006 (in Prozent)
2000
2002
2004
2006
Bundesweit
98
88
110
116
Landesweit
91
70
87
100
Lokal
94
96
87
102
Bundesweit
86
61
94
89
Landesweit
130
114
117
123
Lokal
108
98
109
113
Fernsehen
Hörfunk
Quellen: ALM 2002, S. 85 ff.; ALM 2004, S. 76 ff.; ALM 2006, S. 71 ff., Seufert 2007, S. 7-11. Jüngere Daten sind
zum Redaktionsschluss nicht verfügbar.
1.4.2.2.1
Privates Fernsehen
Das private Fernsehen ist überwiegend auf ein bundesweites Publikum ausgerichtet, und es liegt im Interesse
der Veranstalter, zur Abdeckung eines möglichst großen Publikums und zur Mehrfachverwertung von Programmvermögen mehrere Programme parallel anzubieten. Wegen der Risiken der Konzentration sind im
Rundfunkstaatsvertrag jedoch Maßnahmen festgelegt, die eine übermäßige Meinungsmacht verhindern. Dazu
gehört die Einrichtung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die am
15. Mai 1997 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die KEK ist ein Gremium von sechs weisungsunabhängigen
Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts (§ 35 Abs. 3 RStV). Sie ist neben der Konferenz der
Direktoren der Landesmedienanstalten zuständig für die abschließende Beurteilung von Fragestellungen der
Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 RStV). Die KEK hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern erhält für konkrete Zulassungs- und Aufsichtsverfahren den Status eines Organs der zuständigen Landesmedienanstalt (§ 35
Abs. 1, 2 Satz 2 RStV). Neben den Einzelfallentscheidungen hat die KEK die Aufgabe, jeweils im Abstand
von drei Jahren einen Bericht über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung
161
88
GEZ 2007, S. 37.
1.4. Rundfunk
der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk vorzulegen. Dies ist in den Jahren 2000, 2003 und 2006 geschehen 162 .
Die Kirch-Gruppe mit ihren Unternehmen im Bereich Filmrechte, Fernsehen, Pay-TV und Fernsehproduktion und einer 40-Prozent-Beteiligung am Axel-Springer-Verlag, deren Verbindlichkeiten mit 6,5 Mrd. Euro
beziffert wurden, ist 2002 in die Insolvenz geraten und aufgelöst worden. Die Unternehmensteile wurden an
unterschiedliche Interessenten veräußert. Damit sind auch der Pay-TV-Veranstalter Premiere und die ProSiebenSat.1 Media AG nicht mehr in einer Hand.
Im frei zugänglichen Fernsehen sind es weiterhin zwei Unternehmensgruppen, die neben den öffentlichrechtlichen Anstalten die größten Marktanteile auf sich vereinigen: die mehrheitlich zum BertelsmannKonzern gehörende RTL Group (mit variierenden Anteilen bei den Programmen RTL, RTL II, Vox, Super
RTL und n-tv) und ProSiebenSat.1 Media AG (mit den Programmen Sat.1, ProSieben, Kabel1, N24 und
NEUN LIVE), die zunächst mit der Kirch-Gruppe verbunden war, nach deren Insolvenz zeitweilig von Haim
Saban beherrscht wurde und sich seit 2007 im Besitz der Lavera Holding befindet, die wiederum von den Finanzinvestoren Permira und KKR kontrolliert wird. Die werbefinanzierten Programme weiterer Anbieter haben bundesweit eine untergeordnete Bedeutung. Für 2007 hat die KEK festgestellt, dass der Marktanteil der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an der Sehdauer der Zuschauer ab sechs Jahren 43,6 Prozent betragen hat. Auf die Programme mit Beteiligung der RTL Group entfielen 25,3 Prozent, auf die der ProSiebenSat.1 AG 20,8 Prozent. Alle weiteren Fernsehprogramme erreichten zusammen nur noch einen Marktanteil
von 10,3 Prozent 163 .
Im Pay-TV hat weiterhin Premiere als Programmveranstalter und als Betreiber einer digitalen Plattform
eine herausragende Stellung. Die Mehrheit hielt zeitweilig die Permira-Investmentgruppe mit mehreren
Fondsgesellschaften; inzwischen ist die Premiere AG überwiegend im Streubesitz. Größter Anteilseigner mit
16,7 Prozent ist seit Januar 2008 die News Corp von Rupert Murdoch, der bereits 1999 über die britische
Tochter BSkyB bei KirchPayTV eingestiegen war, im Zuge der Kirch-Insolvenz diese Beteiligung aber abschreiben musste. 2005 hat Premiere Gewinn gemacht; 2006 gab es u. a. wegen des Wegfalls der BundesligaRechte und höherer Kosten ein negatives Ergebnis. Die Zahl der Abonnenten wird zum 30.9.2007 mit 4,17
Mio. angegeben, davon 3,47 Mio. direkte Kunden von Premiere und 640.000 Bundesliga-Abonnenten über
arena und Unitymedia.
1.4.2.2.2
Privater Hörfunk
Der private Hörfunk wird ganz überwiegend aus Werbung finanziert. Es gibt zwar auch verschlüsselte Musikkanäle ohne Moderation oder Nachrichten, wie sie etwa von Premiere oder DMX Music angeboten werden. Ihre Adressaten sind aber weniger die privaten Haushalte als Handel und Gastronomie, die diese Kanäle
als Klangteppich einsetzen können.
Obwohl viele Landesmediengesetze die Zahl der Hörfunkprogramme pro Veranstalter begrenzen, zeichnet
sich auch im Hörfunkbereich ein Konzentrationsprozess ab. Dies ist u. a. dadurch bedingt, dass die Landesmedienanstalten im Interesse der Vielfaltssicherung die Lizenzen häufig an Konsortien erteilt haben, in denen
inzwischen kleine Anteilseigner häufig ihre Anteile an größere abgegeben haben. Der Bericht der KEK weist
elf Unternehmensgruppen mit bedeutenden Beteiligungen an mehreren bundes- oder landesweiten Hörfunkprogrammen auf (vgl. Tab. 1.4.2.3), darunter die RTL Group, die im Jahre 2002 die Hörfunkbeteiligungen der
162
Vgl. KEK 2000, KEK 2004, KEK 2007.
163
KEK, Zuschaueranteile für das Jahr 2007; abrufbar unter http://www.kek-online.de/cgi-bin/esc/zuschauer.html.
Der Zuschaueranteil von Premiere wird für 2007 nicht ausgewiesen. Für 2006 wird er von der KEK mit 2,1 Prozent angegeben.
89
1. Einzelne Medienbereiche
Holtzbrinck-Gruppe übernommen hat. Nach wie vor handelt es sich überwiegend um Minderheitsbeteiligungen.
Tabelle 1.4.2.3: Unternehmensgruppen mit Beteiligungen an mehreren Hörfunkprogrammen
Unternehmensgruppen mit Beteiligungen im privaten Hörfunk
Zahl der Hörfunkprogramme mit direkter oder
indirekter Beteiligung
Erläuterungen
Axel-Springer-Konzern
31
Minderheitsbeteiligungen
(z. T. über Regiocast)
Oschmann-Gruppe
28
Vorwiegend lokale Programme in Bayern und
Regionalprogramme in MecklenburgVorpommern
RTL Group
24
2 Programme mit 100 Prozent Beteiligung,
3 Mehrheitsbeteiligungen, sonst Minderheitsbeteiligungen
Burda-Konzern
24
3 Programme mit Mehrheitsbeteiligung, sonst
Minderheitsbeteiligungen
WAZ-Gruppe
16
Lokalsender in NRW
Moira Rundfunk GmbH
13
Landes-, Regional- und Lokalsender
NRJ – Energy-Holding
9
Lokalsender in urbanen Räumen
Verlagsgruppe Madsack
9
Minderheitsbeteiligungen
Nordwest Medien GmbH
8
Minderheitsbeteiligungen
Zeitungsgruppe Ippen
6
Minderheitsbeteiligungen
Frank Otto Medienbeteiligungs
GmbH
4
Lokal- und Regionalprogramme
Quelle: Die Landesmedienanstalten 2007, S. 124 ff.
1.4.3 Nutzung und Wirkung
1.4.3.1 Hörfunk
1.4.3.1.1
Reichweite und Hördauer
Das Radio gehört zu den gut etablierten technischen Medien, 99 Prozent der Deutschen haben zu Hause mindestens ein Radiogerät, drei Viertel haben drei und mehr verschiedene Gerätearten (Stereoanlage, Radiowecker, Autoradio etc.) zu Hause 164 . Immerhin 84 Prozent der ab 14-Jährigen leben in Haushalten, die über
mindestens ein Autoradio verfügen.
Die Reichweite des Hörfunks liegt seit den 1970er-Jahren im Bereich zwischen 75 und 82 Prozent der Bevölkerung. Die Hördauer von zuletzt 200 Minuten pro Tag dokumentiert, dass dieses Medium große Flächen
des Tages begleitet (s. Tab. 1.4.3.1). Diese Werte liegen im europäischen Vergleich recht hoch; nach älteren
Erhebungen (1999) erzielt das Radio nur im Vereinigten Königreich und in Irland eine höhere Reichweite als
164
90
Vgl. dazu und zum Folgenden: Media Perspektiven Basisdaten 2007.
1.4. Rundfunk
in Deutschland, während etwa in Spanien und Dänemark täglich nur weniger als 60 Prozent der Bevölkerung
vom Radio erreicht werden 165 .
Hinsichtlich der Reichweite unterscheiden sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen relativ wenig:
Nur bei den 14- bis 19-Jährigen und in der Gruppe mit der geringsten formalen Bildung liegen die Reichweiten unter 70 Prozent. Am besten erreicht werden die Altersjahrgänge zwischen 40 und 69 Jahren mit jeweils
über 80 Prozent.
In der Hördauer dagegen schlägt sich nieder, dass das Radio von den verschiedenen Gruppen in unterschiedlicher Weise in den Alltag integriert wird. Während die 14- bis 19-Jährigen täglich 95 Minuten Radio
hören, sind es bei den 40- bis 49-Jährigen im Durchschnitt 215 Minuten.
Deutlich geringer als bei der deutschen Bevölkerung sind Reichweite und Hördauer bei Migranten. Dabei
zeigen sich deutliche Unterschiede je nach Herkunft. Während z.B. nur 22 Prozent der Türken täglich das Radio einschalten, beträgt die Tagesreichweite der polnischen Migranten 72 Prozent. 166
1.4.3.1.2
Umgang mit dem Radio
Charakteristisches Merkmal der Hörfunknutzung ist es, dass die Hörer nur relativ selten das Programm wechseln. Trotz der seit Mitte der 80er-Jahre erfolgten erheblichen Ausweitung der Zahl der verfügbaren Programme ist die Zahl der jeweils genutzten Programme gering. Das tägliche Repertoire umfasst im Durchschnitt 1,6 Programme, innerhalb der letzten 14 Tage wurden im Durchschnitt 4 verschiedene Programme gehört. Dieser stabile Befund hat mit dazu geführt, dass die dominante Programmstrategie im Hörfunk der letzten Jahre darin bestand, möglichst „durchhörbare“ Programme zu gestalten, die keinen Anlass zum Um- oder
Abschalten bieten. Umgekehrt hat diese Strategie wiederum eben diese Art des Nutzungsverhaltens verstärkt:
Wenn keine Anlässe zum Umschalten geboten werden, wird auch weniger umgeschaltet. Unter einer solchen
strategischen Prämisse bleibt für „Einschaltprogramme“, die darauf abzielen, dass ihr Zielpublikum zu einem
bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Sendung hören will, kaum Platz.
Tabelle 1.4.3.1: Tägliche Reichweite (Hörer gestern in Prozent) und Hördauer (Minuten pro Tag) des Radios
1995 bis 2007*
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Reichweite
80,0
79,8
82,5
81,6
82,2
79,0
79,3
79,5
79,0
79,2
79,3
77,1
79,4
Hördauer
167
169
177
172
179
209
203
202
196
196
193
186
200
* Der im Vergleich zu den anderen Jahren auffällige Sprung bei der Hördauer im Jahr 2000 wird auf den in diesem
Jahr vorgenommenen Methodenwechsel der MA vom persönlichen Interview zum computergestützten Telefoninterview zurückgeführt.
Quellen: AG.MA, Klingler/Müller 2007, www.mediadaten.de.
Entscheidendes Kriterium für die Programmauswahl und damit auch für die Programmgestaltung ist die
Musikfarbe. Insbesondere die Altersgruppen unterscheiden sich eklatant in der Art der Musik, die sie bevorzugen. In der Konsequenz und angesichts der genannten geringen Umschalthäufigkeit sind die meisten deutschen Hörfunkprogramme explizit auf eine bestimmte Altersgruppe zugeschnitten, indem ein Musikmix angeboten wird, der den Vorlieben eben dieser Altersgruppe am besten entspricht.
Die oben genannten Zahlen zur Reichweite und Hördauer dokumentieren, dass die Radionutzung eng an
die Berufstätigkeit gekoppelt ist. In der Tat entfällt ein großer Teil der Radionutzung (2007 waren es 42 Pro-
165
IP 2000.
166
Oehmichen 2007.
91
1. Einzelne Medienbereiche
zent) auf Situationen außerhalb des eigenen Haushalts, meist sind dies also Situationen bei der Arbeit oder
beim Autofahren. Auch wenn das Radio zu Hause genutzt wird, so heißt das nicht, dass es als Freizeitaktivität
geschieht. So entfallen der Studie Massenkommunikation zufolge insgesamt 80 Prozent der Radionutzung auf
Situationen, die nicht der Freizeit zugerechnet werden – alle anderen Medien, insbesondere das Fernsehen als
klares Freizeitmedium, aber auch die Zeitung und das Internet, verteilen sich doch zumindest zu gleichen Teilen auf Freizeit und Nicht-Freizeit 167 . Aus diesem Grunde wird das Radio oft als „Nebenbeimedium“ bezeichnet, das durch den Tag begleitet. Dies schlägt sich auch in den Reichweiten im Tagesverlauf nieder:
Vom frühen Morgen an bis in den Nachmittag steht das Radio in der Nutzung im Vordergrund, erst ab ca. 18
Uhr wird es in der Reichweite vom Fernsehen überflügelt.
1.4.3.2 Fernsehen
1.4.3.2.1
Reichweite und Sehdauer
Auch Fernsehgeräte gehören zur Normalausstattung deutscher Haushalte, 98 Prozent der Deutschen haben zu
Hause mindestens ein Fernsehgerät, zumindest das meistgenutzte Gerät ist stets ein Farbfernsehgerät und ist
mit einer Fernbedienung ausgerüstet. Der Anteil der Haushalte mit zwei und mehr Fernsehern liegt seit 2004
bei etwa 39 Prozent.
Der größte Teil der Zuschauer empfängt Fernsehprogramme über Kabel (49,8 Prozent), weitere
45,0 Prozent über eine Satellitenantenne und nur noch 5,2 Prozent allein über terrestrische Verbreitung. Im
Durchschnitt konnten die deutschen Fernsehzuschauer im Herbst 2006 unter 55 Fernsehprogrammen wählen.
Tabelle 1.4.3.2: Tägliche Reichweite (Seher gestern in Prozent) und Sehdauer (Minuten pro Tag) des Fernsehens 1995 bis 2007
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Gesamt
70,7
71,4
71,5
71,9
71,9
72,6
72,3
73,4
73,3
74,2
73,6
73,0
71,7*
Erwachsene
72,2
72,9
73,2
73,5
73,5
74,1
73,8
75,0
75,1
76,0
75,4
74,7
73,5
Kinder
3-13 Jahre
60,4
61,0
59,5
61,1
61,1
61,7
61,1
61,6
59,6
60,8
58,8
58,7
57,4*
Gesamt
175
183
183
185
185
190
192
201
201
210
211
212
208
Erwachsene
186
195
196
198
198
203
205
215
217
225
226
227
221*
95
101
95
97
97
97
98
97
93
93
91
90
87
Reichweite
Sehdauer
Kinder
3-13 Jahre
* 1.1.-30.11.2007.
Quellen: AGF/GfK-Fernsehforschung; Zubayr/Gerhard 2007, S. 188, Media Perspektiven Basisdaten 2007, S. 74.
Täglich nutzen etwa 72 Prozent der Deutschen ab drei Jahren das Fernsehen. Bei den Erwachsenen sind es
74 Prozent, zwei Prozentpunkte unter dem Höchstwert im Jahre 2004. Bei den Kindern liegt die Reichweite
langfristig stabil bei etwa 60 Prozent. Die Sehdauer der Erwachsenen ist von 1995 bis 2007 sehr deutlich gestiegen, der 2006 erreichte Wert von 227 Minuten stellt einen historischen Spitzenwert dar (Tab. 1.4.3.2). Im
167
92
Reitze/Ridder 2006, S. 59.
1.4. Rundfunk
europäischen Vergleich liegt die Fernsehnutzung in Deutschland im oberen Mittelfeld. Nach wie vor wird etwa in Italien, Polen und Großbritannien deutlich länger ferngesehen, während in den skandinavischen Ländern, den Benelux-Ländern, in Österreich und der Schweiz deutlich weniger ferngesehen wird 168 .
Das Ausmaß der Fernsehnutzung fällt in verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich aus.
Ein wesentlicher Faktor ist das Alter: Mit zunehmendem Alter wird deutlich mehr ferngesehen. Außerdem
zeigt sich, wenn auch nicht so stark ausgeprägt, ein Zusammenhang mit der formalen Bildung: Je höher die
formale Bildung, desto weniger wird ferngesehen. Ein großer Unterschied, der allerdings auf eine ganze Reihe komplexer Ursachen zurückgeht, zeigt sich zwischen Ost- und Westdeutschland: In Ostdeutschland lag
2006 die tägliche Fernsehnutzung 42 Minuten über der im Westen, damit war der Unterschied so groß wie nie
zuvor. Zwischen Männern und Frauen lassen sich hinsichtlich der Sehdauer keine markanten Unterschiede
beobachten, sehr wohl aber hinsichtlich der bevorzugten Angebote.
1.4.3.2.2
Umgang mit dem Fernsehen
Anders als beim Hörfunk wird beim Fernsehen mit der Fernbedienung sehr oft hin- und hergeschaltet. Die
Fernsehnutzung verteilt sich auf zahlreiche Programme, wenngleich doch trotz der großen Zahl verfügbarer
Kanäle einige wenige Programme eindeutig im Vordergrund stehen (siehe Tabelle 1.4.3.3). Nach einer Phase
starker Rückgänge für ARD und ZDF in der Folge der Etablierung privater Rundfunkveranstalter ist die Situation seit Mitte der 90er-Jahre relativ stabil. Zuwächse hatten die dritten Programme der Landesrundfunkanstalten, die zusammengenommen mittlerweile der Spitzengruppe angehören. Ein Trend liegt darin, dass die
sonstigen kleineren Programme einen zunehmenden Teil der Fernsehnutzung auf sich vereinigen können. Mit
der weiteren Ausbreitung des digitalen Fernsehens und damit zusätzlicher Programme dürfte dieser Trend
weiter anhalten.
Tabelle 1.4.3.3: Anteile der Fernsehprogramme an der Fernsehnutzung (Zuschauer ab 3 Jahre, Montag bis
Sonntag, rund um die Uhr)
1990
1995
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Das Erste (ARD)
30,7
14,6
14,3
13,9
14,3
14,1
13,9
13,5
14,2
13,4
ZDF
28,4
14,7
13,3
13,2
13,9
13,4
13,6
13,5
13,7
12,9
9,0
9,7
12,7
13,2
13,3
13,6
13,7
13,6
13,5
13,5
RTL
11,8
17,6
14,3
14,7
14,6
14,9
13,8
13,2
12,8
12,4
Sat.1
9,2
14,9
10,2
10,1
9,9
10,2
10,3
10,9
9,8
9,6
ProSieben
1,2
9,9
8,2
8,0
7,0
7,0
7,0
6,7
6,6
6,6
RTL II
-
-
4,0
4,0
3,8
4,6
4,9
4,3
3,8
3,9
VOX
-
-
2,8
3,1
3,3
3,4
3,7
4,2
4,8
5,7
Kabel1
-
-
5,5
5,0
4,5
4,2
4,0
3,8
3,6
3,6
9,7
18,8
14,4
14,8
15,4
14,6
15,1
16,3
17,2
18,4
Dritte (8 Prog.)
Sonstige*
* Umfasst bis 1997 auch die Anteile von RTL II, VOX und Kabel1.
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung.
Die genannten Marktanteile fallen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich aus. Während ARD und ZDF sowie die dritten Programme vor allem bei den älteren Zuschauergruppen hohe Marktan-
168
IP 2003.
93
1. Einzelne Medienbereiche
teile erzielen, steht RTL bei der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen mit Abstand als Marktführer da. Ein ganz anderes Bild weist auch die Teilgruppe der Kinder auf, in der Super RTL mit 23,7 Prozent
Marktanteil eindeutig vorn liegt; es folgen KIKA mit 12,1 und RTL mit 8,3 Prozent 169 .
Als erfolgreichste Einzelsendungen des deutschen Fernsehens haben sich in den letzten Jahren meist Ausgaben der ZDF-Unterhaltungsshow „Wetten, dass...?“ sowie Fußball-Länderspiele erwiesen, es sind nur diese
Sendungen, die Marktanteile von um die 50 Prozent und Zuschauerzahlen von 15 Mio. und mehr erzielen
können. 2006 setzte sich das durchschnittliche Fernsehmenü der Deutschen aus 85 Minuten Unterhaltungsund Fictionnutzung und 59 Minuten Informationsnutzung zusammen 170 . Der Rest der Nutzung entfällt auf
Sport, Werbung und Sonstiges.
1.4.4 Recht und Regulierung
Im Vergleich vor allem zum Pressemarkt, bei dem das BVerfG aufgrund eines ausreichenden Wettbewerbs
keine Pflicht zur positiven Sicherung von Meinungsvielfalt sieht, trifft den Gesetzgeber im Rundfunkbereich
die verfassungsrechtliche Pflicht, die Rundfunkordnung derart auszugestalten, dass „das Gesamtangebot der
inländischen Programme der bestehenden Meinungsvielfalt im wesentlichen entspricht“ 171 . Zahlreiche Entscheidungen des Gerichtes haben diesen Auftrag konkretisiert. Durch diesen Ausgestaltungsauftrag ist das
einfachgesetzliche Rundfunkrecht wesentlich weiter ausdifferenziert. Daneben prägen natürlich auch die für
andere Medien relevanten, allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen wie der Jugendmedienschutz die Tätigkeit in Rundfunkunternehmen.
1.4.4.1 Rechtsrahmen
Den maßgeblichen Rechtsrahmen für die Veranstaltung von Rundfunk bilden die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages 172 sowie der Landesmedien- und Landesrundfunkgesetze 173 . Daneben bestehen spezielle
169
Feierabend/Klingler 2007, S. 207.
170
Zubayr/Gerhard 2007, S. 194.
171
Vgl. BVerfGE 12, 205 (262).
172
Vgl. etwa Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, GVBl. Th 1991, S. 636, in der Fassung des Neunten
Rundfunkänderungsstaatsvertrags, GVBl. Th 2006, S. 710; Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, Nds.
GVBl. 1991, S. 313, in der Fassung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, Nds. GVBl. 2007, S. 60.
173
Vgl. Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (Bayerisches Mediengesetz – BayMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003, Bay. GVBl., S. 799, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2006, Bay. GVBl., S. 1008;
Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 29.
Februar 1992, Berlin GVBl., S. 150, bzw. Brandenburg GVBl., S. 142, in der Fassung des Dritten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich
des Rundfunks vom 4. Dezember 2006 bzw. 10. Januar 2007, Berlin GVBl., S. 131, bzw. Brandenburg GVBl.,
S. 75; Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG) vom 22. März 2005, GVBl. Bremen, S. 71; Landesmediengesetz Baden-Württemberg (LMedienG) vom 19.07.1999, BaWü GBl. S. 273, ber. S. 387, zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften vom 14.02.2007, BaWü GBl. S. 108; Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und
Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH) vom 13. Juni 2006, HmbGVBl. 2007, S. 47 bzw. GVOBl. Schl.H. 2007, S. 108, in der Fassung des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Erster Medienänderungsstaatsvertrag), HmbGVBl. 2007, S. 91, bzw.
GVOBl. Schl.-H. 2007, S. 270; Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz
– HPRG) vom 25. Januar 1995, Hess GVBI. I, S. 87 ff., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk vom 5. Juni 2007,
GVBl. I., S. 294 ff.; Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 2. Juli 2002, GV. NRW
2002, S. 334, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen
(LMG NRW) – 12. Rundfunkänderungsgesetz – vom 5. Juni 2007, GV. NRW, S. 192; Mediengesetz des Landes
94
1.4. Rundfunk
gesetzliche Regelungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, teils in Landesmediengesetze integriert, teils als eigenständige Staatsverträge 174 .
1.4.4.1.1
Gesetzgebungskompetenzen
Die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunkbereich liegt mangels einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung an den Bund bei den Ländern (Art. 30, 70 GG). Aufgrund dieser Tatsache kommen – mit Ausnahme
für Anbieter bundesweiten Rundfunks, für die vor allem der von allen Ländern verabschiedete RStV maßgeblich ist – in den unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Landesmediengesetze zur Anwendung. In Abgrenzung zur Kompetenz der Länder zur Rundfunkregulierung hat der Bundesgesetzgeber die Kompetenz zur
Gesetzgebung für die Telekommunikation (s. Kap. 2.2), also hier der Transportwege für Rundfunksignale, so
dass es insbesondere in Überlappungsbereichen (z. B. der Frequenzregulierung) zu Kooperations- und Einbeziehungspflichten der Akteure der beiden Gesetzgebungsebenen kommt (s. Kap. 3.5). Zudem gibt der Bund
mit dem Deutsche-Welle-Gesetz 175 der Auslandsrundfunkanstalt Deutsche Welle die gesetzliche Grundlage.
Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) vom 18. November 2004, GVBl. LSA, S. 778, zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 8. Februar 2007, GVBl. LSA, S. 18; Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG) vom 1.
November 2001, Nds. GVBl. Nr.31/2001, S. 680, zuletzt geändert durch Gesetz v. 7.6.2007, Nds. GVBl.
Nr.15/2007, S. 207; Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz (LMG) vom 04. Februar 2005, Rh.-Pf. GVBl. S. 23;
Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesrundfunkgesetz- RundfG M-V) vom 20. November 2003, GVOBI. M-V, S. 510, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2007, GVOBl. M-V S. 67;
Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz –
SächsPRG) vom 9. Januar 2001, SächsGVBl. 2001, S. 69, ber. 684, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Januar 2007, SächsGVBl. S. 18; Saarländisches Mediengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2002, Amtsbl. Saarl., S. 498 ff., S. 754, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2007, Amtsbl. Saarl.,
S. 1062; Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. März
2003, GVBl. Th 2003, S. 117.
174
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ARD-StV) vom 10. Dezember 1991, GVOBl. S-H 1991, S. 596, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.02.2007, GVOBl. S-H, S. 123; Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk"
(BayRG – Bayerisches Rundfunkgesetz) in der Fassung vom 22. Oktober 2003, BayGVBl., S. 792, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2006, BayGVBl., S. 1008; Gesetz über den Hessischen Rundfunk (HR-Gesetz)
vom 2. Oktober 1948, GVBl. Hessen, S. 123, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.06.2007, GVBl. Hessen, S.
300; Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR-StV) vom 25. Juni 1991, GVBl. LSA, S. 111, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.03.2002, GVBl. LSA, S. 130, 156; Staatsvertrag über den Norddeutschen
Rundfunk (NDR-StV) vom 17./18. Dezember 1991, HmbGVBl. 1992, S. 39, zuletzt geändert durch Änderungsstaatsvertrag vom 1. bis 2. Mai 2005, HmbGVBl., S. 264; Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer
Anstalt des öffentlichen Rechts – Radio Bremen – (RBG) in der Fassung vom 01. Juli 2002, Brem. GBl. S. 209;
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
(RBB-StV) vom 25. Juni 2002, GVBl. Berlin 2002, S. 331; für den Saarländischen Rundfunk s. Saarländisches
Mediengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2002, Amtsbl. Saarl., S. 498 ff., S. 754, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2007, Amtsbl. Saarl., S. 1062; Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (SWR-StV) vom 21. Juli 1997, GVBl. BW 1997, S. 300, zuletzt geändert durch Art.4 Abs.2 iVm Art.14
des Gesetzes Nr.1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21.11.07, Saarl. Amtsbl. S.
2393; Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR-Gesetz) in der Fassung vom 30.11.2004, GV.
NRW, S. 770.
175
Deutsche-Welle-Gesetz (DWG) vom 16.12.1997, BGBl. I S. 3094, zuletzt geändert durch Gesetz vom
15.12.2004, BGBl. I S. 3456; zusammengeführt als Deutsche-Welle-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. Januar 2005, BGBl. I S. 90.
95
1. Einzelne Medienbereiche
1.4.4.1.2
Europarechtliche Einflüsse
Das Rundfunkrecht ist stark geprägt durch europäisches Recht. So schlagen insbesondere die Vorschriften der
EG-Fernsehrichtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ 176 und der Europaratskonvention 177 , im Bereich des Digitalen Fernsehens auch solche der Rahmenrichtlinie 178 , der Zugangsdiensterichtlinie 179 und der Universaldienstrichtlinie 180 im nationalen Recht durch. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die Anwendbarkeit der Regelungen über staatliche Beihilfen und der Transparenzrichtlinie 181 diskutiert (s. Kap.
1.4.4.2.1.3).
Ein Novellierungsentwurf zur Reformierung und der Ausweitung der EG-Fernsehrichtlinie zu einer technikneutralen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste wurde nach mehrjährigen Diskussionen im November
2007 endgültig verabschiedet und trat am 19.12.2007 in Kraft 182 ; die Frist für die Umsetzung der Vorgaben
durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht beträgt zwei Jahre.
Inhaltlich sieht die so genannte AVMSD-Richtlinie eine abgestufte Regulierung von linearen (Fernsehprogramm) und nicht-linearen (Abrufdienste) audiovisuellen Mediendiensten vor; der Anwendungsbereich
wurde insoweit – weniger weit als ursprünglich vorgesehen – ausgedehnt. Vom Anwendungsbereich erfasst
werden nun auch fernsehähnliche Dienste wie Fernsehen auf Abruf, Internet- oder Handy-Fernsehen – wenn
auch insgesamt schwächere Anforderungen an nicht-lineare Dienste als an lineare Dienste gestellt werden.
Leichte Anpassungen nimmt die EU-Vorgabe an den quantitativen Werberegelungen vor. Für größere Diskussionen sorgte die Entscheidung, zwar an dem Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm festzuhalten und Produktplatzierungen grundsätzlich zu verbieten, Ausnahmen davon aber unter konkreten Voraussetzungen für bestimmte lineare Dienste zuzulassen (z. B. in Filmen, Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung). Bei der Frage nach der konkreten Umsetzung in den Mitgliedstaaten bleibt
diesen aber ein gesetzgeberischer Spielraum.
Weitere Aspekte der Richtlinienreform betreffen die Konkretisierung von Jugendmedienschutzvorgaben
für lineare Dienste sowie die Verpflichtung der Schaffung von Zugangsbeschränkungen auf Seiten der Anbieter von nicht-linearen audiovisuellen Mediendiensten. Daneben soll die Richtlinie die Sperrung unzulässiger
Inhalte auch über Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg vereinfachen. Leicht angepasst werden die Vorgaben
für ein einheitliches Recht auf Gegendarstellung und Kurzberichterstattung.
176
Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie
89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, ABl. EG Nr. L 202 vom 30.07.1997, S. 60.
177
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 15. Mai 1989.
178
Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen
Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, ABl. EG Nr. L 108 v. 24.04.2002, S. 33.
179
Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung, ABl.
EG Nr. L 108 v. 24.4.2002, S. 7.
180
Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Universaldienst und Nutzerrechte
bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) ABl. EG Nr. L 108 v.
24.4.2002, S. 51.
181
Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die
Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen,
ABl. EG Nr. L 193, S. 75.
182
Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der
Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, ABl. EG L 332 v. 18.12.2007, S. 27.
96
1.4. Rundfunk
1.4.4.1.3
Rundfunkbegriff
Der Begriff des „Rundfunks“ lässt sich aus verfassungsrechtlicher Perspektive (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht abschließend definieren 183 . Rundfunk wird durch die elektromagnetische Verbreitungsform geprägt, durch die
eine räumliche und/oder zeitliche Distanz zwischen Anbieter und Nutzer überwunden wird, wobei Inhalte jeglicher Art übermittelt werden und diese sich an die Allgemeinheit wenden 184 . Der verfassungsrechtliche
Rundfunkbegriff wird weit verstanden und ist entwicklungsoffen 185 .
Die Rundfunkgesetze der Länder orientieren sich in ihren Begriffsbestimmungen regelmäßig am Wortlaut
von § 2 Abs. 1 RStV, der folgende Definition anführt: „Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte
Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.“ Diese einfachgesetzliche Begriffsdeutung gibt nur einen gewissen Anhaltspunkt für den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff, kann diesen aber nicht abschließend definieren 186 .
Für den Rundfunkbegriff ist aber allgemein nicht wesentlich, in welcher Technik (analog/digital, Hörfunk/Fernsehen) oder über welche Plattform (Terrestrik/Satellit/Breitbandkabel/DSL/UMTS etc.) das Programm verbreitet wird. Ebenfalls unerheblich ist, ob das Angebot verschlüsselt und bzw. oder nur gegen Entgelt (Pay-TV) angeboten wird. Abgrenzungsprobleme, insbesondere im Hinblick auf Telemedien, kreisen um
das Tatbestandsmerkmal „Darbietungen aller Art“, die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
(ALM) orientiert sich bei der Dienstedifferenzierung an den Kriterien Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft. Im Hinblick auf die Frage, ab wann Internet-TV Rundfunk im Sinne des RStV darstellt, stützen die
Landesmedienanstalten ihre Entscheidung auf die Menge der theoretisch möglichen gleichzeitigen Nutzer; 187
können zeitgleich mehr als 500 Personen das Angebot nutzen, so handelt es sich nach dieser Ansicht um
Rundfunk.
Angesichts der Konvergenz, nicht zuletzt aber auch aufgrund der europarechtlichen Differenzierungen 188 ,
geraten traditionelle Abgrenzungen gerade im Rundfunkbereich zunehmend unter Druck (s. Kap. 3.4). Im
November 2004 haben Bund und Länder die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der nationalen Medienordnung“ 189 vereinbart. Danach werden die Vorschriften der künftigen Medienordnung weiterhin unabhängig
vom Verbreitungsweg entwicklungsoffen ausgestaltet und vereinfacht. Hinsichtlich der Regelungsdichte, aber
auch der staatlichen Kontrolle, wird an der Unterscheidung von „Neuen Diensten“ (sog. Telemedien) und
Rundfunk festgehalten.
1.4.4.1.4
Duales System
Seit der Einführung privater Rundfunkveranstalter 1984 wird das Nebeneinander von öffentlich-rechtlich
und privatwirtschaftlich organisiertem Rundfunk als Duales System bezeichnet, wobei die öffentlich-rechtlich
ausgestaltete Seite die private Veranstaltung in ihrer jetzigen Form aus verfassungsrechtlichen Gründen be183
Vgl. BVerfGE 74, 297 (350 f.), 83, 238 (302).
184
Vgl. Bethge, in Sachs (2007), Art, 5, Rn. 90a.
185
Vgl. BVerfGE 74, 297 (350), 83, 238, (302).
186
Schulz, in Hahn/Vesting 2007, § 2, Rn. 10 ff.
187
Vgl. „Überarbeitung des dritten Strukturpapiers / Internet-Radio und IP-TV“, von der DLM beschlossen am
27.06.2007, abrufbar unter http://www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSPWM/Beschluss__IP-TV.pdf
[Stand: 20.01.2008].
188
Vgl. Castendyk/Böttcher 2008, S. 13 (14 ff.).
189
Abrufbar unter http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/11/2005-11-02eckpunkte-zur-fortentwicklung-der-nationalen-medienordnung.html.
97
1. Einzelne Medienbereiche
dingt: Die gegenüber dem Standard beim öffentlich-rechtlich Rundfunk gelockerten rechtlichen Bindungen
für den Privatfunk (Verringerung der programmlichen Anforderungen auf einen „Grundstandard gleichwertiger Vielfalt“) gelten nur so lange und so weit, als ein an den bisherigen (höheren) Anforderungen orientierter
öffentlich-rechtlicher Rundfunk die Aufgabe der Grundversorgung erfüllt 190 . Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten werden aufgrund von Landesgesetzen oder Staatsverträgen errichtet, interne Aufsichtsgremien sind staatsferne und gruppenplural zusammengesetzte Räte, die Finanzierung erfolgt ebenfalls staatsfern aus Rundfunkgebühren.
1.4.4.1.5
Regulierungskonzept
Die Rundfunkfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von schlechthin konstituierender
Bedeutung 191 . Der Rundfunk ist Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung 192 . Der parlamentarische Gesetzgeber ist gehalten, dem dienenden Charakter der Rundfunkfreiheit Rechnung zu tragen und eine
positive Ordnung zu schaffen, die sicherstellt, dass der Rundfunk organisatorisch wie programminhaltlich pluralistischen Anforderungen gerecht wird. Zu diesem Zweck sind materielle, organisatorische und prozedurale
Regelungen notwendig, die an der Aufgabe der Rundfunkfreiheit orientiert sind 193 .
Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rundfunkregulierung sehen die Rundfunkgesetze der Länder eine ausdifferenzierte Marktzutrittsregulierung für private Rundfunkveranstalter vor. So
postulieren die Landesgesetze für Rundfunkveranstalter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Rundfunkzulassung) 194 ; für bundesweite Veranstalter gilt ab dem 01. September 2008 der Vorbehalt der §§ 20, 20a
RStV. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur solche Veranstalter zugelassen werden, die ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit erwarten lassen. Zulassung sowie Aufsicht über die privaten Hörfunkund Fernsehveranstalter erfolgt über die jeweils zuständige Landesmedienanstalt, die über die Einhaltung der
rundfunkrechtlichen Vorschriften wacht und gegebenenfalls Regulierungs- und Ordnungsinstrumente, mit
dem Entzug der Sendelizenz als ultima ratio, einsetzen kann. Die Landesmedienanstalten sind staatsfern organisiert und verfügen über gruppenplural zusammengesetzte Entscheidungsorgane oder Expertengremien.
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), der Zusammenschluss aller 14 Landesmedienanstalten, koordiniert die Tätigkeit vor allem mit Blick auf bundesweite Veranstalter. Dazu greifen die
Anstalten auf besondere zentrale Kommissionen zurück, die als Organe der jeweiligen Anstalt handeln und
von den Gesetzgebern im Zuge der Straffung des Föderalismus eingerichtet wurden, so – zukünftig – im Bereich der Zulassung und Aufsicht (ZAK), sowie der Zuweisungs- und Belegungsentscheidungen (GVK), und
bereits seit längerem im Bereich der Medienkonzentration (KEK) und des Jugendschutzes (KJM). Zu den
Entwicklungstendenzen s. Kap. 3.4.
Die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden qua Gesetz eingerichtet und unterliegen aus
Gründen der Rundfunkfreiheit einer nur beschränkten Rechtsaufsicht durch die Länder. Die Hauptaufsicht obliegt hier insofern den internen Gremien der Anstalten.
190
Vgl. etwa BVerfG 73, 118 (158 f.).
191
BVerfGE 35, 202 (219).
192
BVerfGE 12, 205 (260).
193
Vgl. BVerfGE 57, 295 (320); 83, 238 (296); 95, 220 (236).
194
S. etwa §§ 17 ff. MStV HSH; § 23 Abs. 1 MStV B.-Bbg.; § 4 Abs. 1 LMG NRW; das Saarland bildet mit einer
Zulassungsfiktion die Ausnahme, vgl. §§ 43, 44 SaarlMedienG.
98
1.4. Rundfunk
1.4.4.1.6
Nicht-staatliche Regulierung
Im Bereich des Jugendschutzes hat sich die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) etabliert, die als erste
Selbstkontrolleinrichtung nach dem neuen JMStV 195 anerkannt wurde und nun auch im Rahmen des Konzeptes einer staatlich regulierten Selbstregulierung (s. Kap. 2.6) tätig wird 196 .
1.4.4.1.7
Verhältnis von Rundfunkrecht und Telekommunikationsrecht
Im Unterschied zu der Telekommunikationsordnung, die sich nach der Privatisierung der Bundespost an einem an wettbewerblichen Zielvorgaben ausgerichteten Wirtschaftsmarkt orientiert (s. dazu Kap. 2.2), ist die
Ausgestaltung der Rundfunkordnung von der Prämisse gekennzeichnet, dass die Rundfunkfreiheit nicht primär im Interesse der Veranstalter, sondern im Interesse umfassender freier Meinungsbildung gewährleistet ist.
Durch die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen (Rundfunk: Länder; Telekommunikation: Bund)
kommt es, insbesondere in konvergenten Bereichen, zu Überschneidungen von Anwendungsbereichen. Die
Kopplung der beiden Materien gelingt hier noch nicht immer reibungsfrei (s. dazu auch Kap. 3.4).
An dieser Schnittstelle liegen auch die in Zukunft vermutlich an Bedeutung zunehmenden Annexdienste
digitalen Fernsehens. Durch die Digitalisierung der Übertragungsplattformen und der Endgeräte haben sich
im Bereich der Rundfunkübertragung neue Dienstleister und Angebote – wie etwa Set-Top-Boxen-Hersteller,
Plattformbetreiber, Multiplexing- und Zugangsberechtigungssysteme (sog. Conditional-Access-Dienste) sowie Navigatoren- und EPG-Angebote – herausgebildet, deren Einordnung in das bisherige Medien- und Telekommunikationsrecht (vgl. z. B. § 53 RStV und § 50 TKG im Hinblick auf CA-Dienste) mitunter schwer
fällt.
1.4.4.2 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
Von den im Berichtszeitraum erfolgten Gesetzesänderungen und -novellierungen sollen hier diejenigen kurz
genannt werden, die sich besonders durch ihre Relevanz für die praktische Arbeit von Rundfunkveranstaltern
und deren Mitarbeitern sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Sektor ausgezeichnet haben. Dazu gehören in erster Linie die Änderungsstaatsverträge zum Rundfunkstaatsvertrag sowie Novellen der Rundfunkgesetze der Länder.
1.4.4.2.1
Anpassung des Rechtsrahmens für Rundfunk und Telemedien
Mit dem 9. RÄStV 197 , der parallel zum Telemediengesetz des Bundes verabschiedet wurde, sind die vormals
im MDStV enthaltenen Vorschriften für Mediendienste größtenteils in den RStV übernommen worden – seitdem lautet der Langtitel des Gesetzeswerks „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“. Vorschriften eingefügt wurden dabei insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 S. 3), allgemeine
Vorgaben für Telemedien (§ 54), Datenschutz bei journalistisch-redaktionellen Zwecken (§ 57), Informationspflichten und -rechte (§ 55), das Gegendarstellungsrecht (§ 56), Werbung und Sponsoring (§ 58) und die
Aufsicht (§ 59). Gleichzeitig wurde der MDStV aufgehoben. Zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für
Telemedien s. auch Kap. 1.5.4.2.3.
195
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom 20.
Januar 2003, GVBl. Nds. 2002, S. 706; GVBl. Bbg I 2003/03, S. 21; BayGVBl. Nr. 5/2003, S. 147.
196
http://www.fsf.de.
197
Neunter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, z. B. GVOBl. M-V 2007, S. 67; Hess.
GVBl. 2007 I, S. 206.
99
1. Einzelne Medienbereiche
1.4.4.2.2
Änderungen der rechtlichen Grundlagen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
1.4.4.2.2.1
Aufgabe und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nach einer Debatte über die rundfunkrechtliche Zulässigkeit von Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher
Rundfunkanstalten wurden die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und
Deutschlandradio durch den 4. RÄStV 198 dazu ermächtigt, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Mediendienste „mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt“ anzubieten 199 . Damit griff der Gesetzgeber eine Formulierung auf, wie sie bereits in den Regelungen zur Herausgabe von Programmzeitschriften durch die Rundfunkanstalten existierte; er verzichtete dabei aber auf die Übernahme des dort neben dem Programmbezug
enthaltenen Merkmals der „Erforderlichkeit“. In der Begründung hieß es, dass Dienste ohne einen solchen
Programmbezug „nicht zulässig“ seien. Werbung und Sponsoring finden nach dieser Vorschrift in den Mediendiensten der Rundfunkanstalten nicht statt.
Am Ende umfassender Diskussionen sah der 7. RÄStV 200 in § 11 RStV eine Präzisierung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor – nicht zuletzt auch als Reaktion auf die Diskussion auf der
europarechtlichen Ebene im Hinblick auf die Definition des Aufgabenbereichs des gebührenfinanzierten
Rundfunks (s. Kapitel 1.4.4.2.1.2). Mit einer neu eingefügten Generalklausel umfasst der Programmauftrag
neben Grundsätzen wie der Wirkung als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und der Verpflichtung zu umfassender Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung
und Kultur auch die ausdrückliche Ermächtigung zum Angebot von programmbegleitenden Druckwerken und
Mediendiensten mit programmbezogenem Inhalt. Bei der Erfüllung dieses Auftrags haben die Anstalten die
Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.
Die Regelungen zu Druckwerken und Online-Angeboten wurden also insoweit verändert, als dass bei dem
Erfordernis des programmbezogenen Inhalts der Zusatz „vorwiegend“ gestrichen und der Begriff der Programmbegleitung eingefügt wurde.
Für die weitere Konkretisierung des Programmauftrags sieht der RStV vor, dass die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio jeweils Satzungen oder
Richtlinien zur näheren Ausgestaltung ihres jeweiligen Auftrags erlassen, die zu veröffentlichen sind. Alle
zwei Jahre haben diese öffentlich-rechtlichen Veranstalter außerdem einen Bericht über die Erfüllung ihres
jeweiligen Auftrags, über die Qualität und Quantität der Angebote und Programme sowie die geplanten
Schwerpunkte der jeweils anstehenden programmlichen Leistungen zu veröffentlichen. Laut Begründung ist
es Aufgabe der zuständigen Organe, regelmäßig bei der Erstellung von Selbstverpflichtungen die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages herauszuarbeiten und im Detail fortzuentwickeln. Da
dieses Modell einer gestuften Auftragsdefinition ein Novum im deutschen Rundfunkrecht darstellt, soll die
Anwendung der Vorschrift nach drei Jahren durch die Länder überprüft werden.
198
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
199
Vgl. § 4 ARD-StV, § 4 ZDF-StV, § 4 DLR-StV.
200
Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, s. etwa GVBl. HH 2004 17/Nr. 12 v.
03.03.2004, S. 108; GVBl. Berlin 2003 Nr. 47 v. 17.12.2003, S. 613; GVBl. NRW 2004 Nr. 3 v. 30.01.2004, S.
34.
100
1.4. Rundfunk
Bereits der 4. RÄStV 201 sah durch eine Novellierung des § 19 Abs. 3 RStV die ausdrückliche Ermächtigung der ARD-Rundfunkanstalten sowie des ZDF vor, ihre derzeit verbreiteten Programme in digitalen
Bouquets anzubieten. Auch zukünftige Angebote werden von der Ermächtigung erfasst. Damit trägt der Gesetzgeber der aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fließenden Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch im Bereich des digitalen Fernsehens Rechnung. Beschränkt werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dabei gemäß § 19 Abs. 4 auf den Umfang von drei analogen Fernsehkanälen.
Mit dem 8. RÄStV 202 wurde eine quantitative Obergrenze festgelegt, bis zu der die Landesrundfunkanstalten Fernseh- und Hörfunkprogramme veranstalten dürfen (§ 19). Stichtag für die Bestimmung der zulässigen Programmanzahl war der 1. April 2004. Eine Reduktion des Ist-Zustandes vom 1. April 2004 ist nach
Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zulässig, ebenso die Umbenennung oder die Neuausrichtung eines Programms im Rahmen des gesetzlichen Auftrags. In der Anlage zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befinden sich zudem die strukturellen Selbstbindungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in denen sich
die Sender eine Deckelung ihrer Ausgaben für ihre Online-Angebote auf 0,75 Prozent ihres Gesamthaushalts
auferlegen.
Eng verknüpft mit der Frage nach dem derzeitigen Programmauftrag sind die Diskussionen um die Schaffung von „Mediatheken“ bei ZDF und ARD bzw. den Landesrundfunkanstalten; bei diesen Online-Angeboten
halten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten viele ihrer ausgestrahlten Sendungen einige Tage lang,
teilweise auch länger, für eine kostenlose Nutzung vor.
Weitergehende Änderungen der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Selbstbestimmung des Programmauftrags bzw. der programmbezogenen Selbstverpflichtung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergeben sich aus den Anforderungen der EU-Kommission im Rahmen des europarechtlichen Beihilfeverfahrens (s. dazu Kap. 1.4.4.2.1.3).
1.4.4.2.2.2
Rundfunkfinanzierung & Rundfunkgebühr
Die Hauptfinanzquelle für öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind die Gebühren, die ihre Grundlagen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag 203 sowie dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag 204 finden. Gebührenpflichtig
ist danach jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält – unabhängig davon, ob es zum Empfang
konkret genutzt bzw. welcher Sender eingeschaltet wird. Die sich daraus unter anderem ergebende Problematik einer möglichen Rundfunkgebührenpflicht von Computern hängt eng mit der Einstufung von bestimmten
Mediendiensten in den Bereich des Rundfunks zusammen (s. Kap. 3.4.2.3.2). Die Höhe der Gebühren wird im
Rahmen eines staatsfernen Verfahrens zwischen Bedarfsanmeldungen durch die Rundfunkanstalten und einer
Überprüfung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Länderparlamenten bzw. –regierungen festgesetzt.
Im 5. RÄStV wurde die Höhe der Rundfunkgebühr im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag neu festgesetzt
(s. Kap. 1.4.2.1). Daneben wurden Änderungen im Rundfunkfinanzausgleich vorgenommen. Der 6. RÄStV
sah eine Verbesserung der Information der Landesparlamente über die Situation des öffentlich-rechtlichen
201
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
202
Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, s. etwa HessGVBl. 2005 I S. 119;
GVOBl. S.-H. 2005, S. 14.
203
Art. 4 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinigten Deutschland v. 31.8.1991, zuletzt geändert durch
den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in Kraft getreten am 01.03.2007.
204
Art. 5 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinigten Deutschland v. 31.8.1991, zuletzt geändert durch
den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in Kraft getreten am 01.03.2007.
101
1. Einzelne Medienbereiche
Rundfunks vor. Durch den damals vorgesehenen § 5 a RGebStV wurden die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio dazu verpflichtet, den Länderparlamenten
mindestens alle zwei Jahre über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage schriftlich Bericht zu erstatten. Diese Berichte müssen eine Darstellung der Geschäftsfelder von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie
der strukturellen Veränderungen und zukünftigen Entwicklungsperspektiven der Anstalten enthalten. Durch
den 8. RÄStV wurde die Rundfunkgebühr erneut angehoben. Zur rechtlichen Diskussion um die geringere als
von der KEF geforderte Anhebung sowie zum verfassungsgerichtlichen Urteil dazu s. Kap. 1.4.2.1.
Im Hinblick auf die Diskussion, inwieweit auch Internet-PCs als Rundfunkempfänger behandelt werden,
wurde durch den 4. RÄStV zunächst klargestellt, dass PCs mit Internetanschluss, mit deren Hilfe man prinzipiell Radiosender online empfangen kann und die damit grundsätzlich der Gebührenpflicht unterliegen würden, zunächst bis zum 31.12.2003 von der Gebührenpflicht befreit sind. Im 7. RÄStV wurde das Moratorium
für Internet-PCs um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, die Vorschrift wurde dann im
8. RÄStV dahingehend geändert, dass ab dem 1. Januar 2007 auch onlinefähige Rechner, die Rundfunk wiedergeben können, als gebührenpflichtige Empfangsgeräte behandelt werden.
Parallel zu den Entscheidungen über die Höhe der Rundfunkgebühren fanden Diskussionen statt, die neben einer Vereinfachung der Hörfunk- und Fernsehgebühren alternative Anknüpfungspunkte einer Rundfunkgebühr zum Gegenstand hatten, etwa Gebührenpflichten pro Haushalt („Mediengebühr“) oder pro Kopf
(„Kopfpauschale“, „Medienabgabe“) 205 . Daneben wurden auch Finanzierungsformen über Steuern des Bundes oder der Länder vorgeschlagen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2007 wurde beschlossen, sich bei der Prüfung möglicher alternativer Modelle auf die „Haushaltsabgabe“ und einer „vereinfachten
Rundfunkgebühr“ zu konzentrieren.
1.4.4.2.2.3
Rundfunkgebühren: EU-Beihilfeverfahren
Nach mehreren Beschwerden zu unterschiedlichen Aspekten der gesetzlichen Finanzierungsausgestaltung der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leitete die EU-Kommission 2005 ein Beihilfeverfahren gegen
Deutschland ein. Hintergrund des Streites waren unterschiedliche Ansichten von Kommission sowie Bund
und Ländern darüber, ob es sich bei der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten durch Rundfunkgebühren um eine Beihilfe nach Art. 87 Abs. 1 EG handelt. Im Gegensatz zu Bund und Ländern geht die
Kommission davon aus, dass die Rundfunkgebühren in Deutschland eine solche Beihilfe sind 206 , und diese
Beihilfe nur gerechtfertigt sein kann, wenn die Voraussetzungen des Art. 86 Abs. 2 EG vorliegen; ansonsten
würde es sich um eine europarechtlich unzulässige Beihilfe handeln.
Ende 2006 einigten sich Bund und Länder mit der Kommission unter Umgehung der Klärung der grundsätzlichen Beihilfefrage auf eine Verfahrenseinstellung, im Gegenzug verpflichtete die Kommission Deutschland zur gesetzlichen Umsetzung bestimmter vorher gemachter Zugeständnisse. So erkennt die Kommission
hier die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtslage als europarechtskonform an, dass die gesetzliche Auftragsdefinition gemäß § 11 Abs. 1 RStV allgemein und breit gehalten ist und von den Anstalten selbst
rechtsverbindlich konkretisiert wird. 207 In Bezug auf digitale Angebote und Telemedien haben die Länder das
Verfahren zur Konkretisierung und Ausgestaltung des Online-Auftrags öffentlich-rechtlicher Anstalten allerdings zu konkretisieren und die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu verpflichten, für alle neuen digitalen und
veränderten digitalen Angebote einen dreistufigen Test durchzuführen. In diesem 3-Stufen-Test ist durch die
Anstalt zu prüfen, inwieweit das Angebot vom Programmauftrag gedeckt ist, es in qualitativer Hinsicht zum
205
Zum so genannten „Hessischen Modell“ vgl. Marwitz 2008.
206
Vgl. K (2007) 1761 endg. Rz. 150.
207
K (2007) 1761 endg. Rz. 224.
102
1.4. Rundfunk
publizistischen Wettbewerb beiträgt sowie eine Einschätzung des Angebot-Aufwands. Die so entstandene
Angebotsplanung ist vorab durch anstaltsinterne Gremien zu genehmigen und die Vereinbarkeit mit den
rechtlichen Vorgaben von den Ländern festzustellen. Neben dieser Umstellung der Verfahren von Programmauftragskonkretisierung und Selbstverpflichtung sollen gesetzliche Vorgaben etabliert werden, die zu einer
erhöhten Transparenz im Hinblick auf Geldflüsse und zu einer besseren Trennung von Tätigkeiten führen, die
in öffentlich-rechtlichem Auftrag erbracht werden, und solchen, die kommerziellen Tätigkeiten zuzurechnen
sind (z. B. Werbung). Die Frist für die Umsetzung der Vorgaben läuft bis April 2009.
1.4.4.2.2.4
Sonstige Änderungen
Durch den 5. RÄStV 208 wurde eine Änderung in § 8 ARD-Staatsvertrag vorgenommen, die eine einheitliche
Handhabung des Gegendarstellungsrechtes ermöglicht und parallele Ansprüche gegen mehrere Landesrundfunkhäuser ausschloss. Daneben wurde im ARD- und ZDF-Staatsvertrag klargestellt, dass Werbung und
Sponsoring im Teletext der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme unzulässig ist. Im 8. RÄStV wurde
den Rundfunkanstalten die Verwendung von kostenpflichtigen Telefonmehrwertdiensten untersagt. Der Entwurf des 10. RÄStV 209 sieht im Hinblick auf die Ermittlung von rundfunkgebührenpflichtigen Personen eine
vereinfachte Weitergabe von bestimmten Vertragsdaten nichtöffentlicher Stellen an die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ vor (z. B. Pay-TV-Abonnements).
1.4.4.2.3
Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes
Vor dem Hintergrund der medienpolitischen Diskussion über die Novellierung von Aufgabe und Finanzierung
der Deutschen Welle wurde 2004 das Deutsche-Welle-Gesetz novelliert 210 . Die Deutsche Welle selbst hatte
im Vorfeld ebenfalls Anstrengungen unternommen, den eigenen Auftrag und das Selbstverständnis, mit dem
er erfüllt wird, weiter zu explizieren und zu konkretisieren. Aufgrund des Bündels unterschiedlicher Ziele, die
die Deutsche Welle im Hinblick auf die Konkretisierung ihres Auftrags von den inländischen Rundfunkanstalten unterscheidet (z. B. die Schwerpunkte interkulturelle Kommunikation und Angebote in Krisenregionen), versucht das Deutsche-Welle-Gesetz 211 eine Optimierung des Prozesses der Auftragskonkretisierung zu
erreichen. Dabei muss das Deutsche-Welle-Gesetz die Gratwanderung zwischen der Programmautonomie der
Deutschen Welle und der durch die Finanzierung aus dem Staatshaushalt bedingten Budgethoheit des Parlamentes schaffen. Dieser Gegensatz lässt sich verfassungskonform durch einen Prozess regulierter Selbstregulierung auflösen, in dem Auftragskonkretisierung und Finanzierung in einem gesetzlich gesteuerten Verfahren
gesetzlich vorgezeichnet werden.
So sieht das DWG einen generalklauselartigen und umfassenden Programmauftrag mit nur wenigen, abstrakten Vorgaben zu Funktion und Auftrag der Anstalt vor, die weitere Konkretisierung erfolgt durch die Anstalt selbst in einem gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmungsverfahren: Zunächst erstellt die Deutsche Welle für einen Zeitraum von vier Jahren eine Aufgabenplanung, in der sie Programmziele, Schwerpunktvorhaben und deren Gewichtung zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach Zielgebieten, Zielgruppen, Verbreitungswegen
und Angebotsformen darlegt. Den Entwurf ihrer Aufgabenplanung leitet sie dem Bundestag und der Bundesregierung zu, die daraufhin zu den inhaltlichen Aspekten der Aufgabenplanung Stellung nimmt. Die Deutsche
208
Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), s. etwa GVBl. NRW 2000, S. 706; GVBl. S-H 2000, S. 638; Hess. GVBl. I 2000, S. 474.
209
Zehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag); Stand: 31.10.2007.
210
Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 15. Dezember 2004, BGBl. I S. 3456.
211
Deutsche-Welle-Gesetz in der Bekanntmachung vom 25. Januar 2005, BGBl. I S. 90.
103
1. Einzelne Medienbereiche
Welle beschließt dann die Aufgabenplanung unter der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen,
wobei sie eine Begründungspflicht für nicht aufgenommene Stellungnahmen trifft.
1.4.4.2.4
Strukturveränderungen auf Ebene der Landesmediengesetze
Unabhängig von den durch die Novellierungen des RStV erforderlichen Änderungen der Rundfunkgesetze der
Länder haben einzelne Bundesländer diese Gesetze im Berichtszeitraum komplett reformiert 212 . Hauptgegenstand der Novellen waren dabei die Umstrukturierung der Medienaufsicht, Änderungen im Zulassungsverfahren sowie die Stärkung von Anbietern, die Programme in der Zulassungsregion produzieren.
1.4.4.2.4.1
Pluralistische Gremien vs. Expertenmodell
Einige Landesrundfunkgesetz-Novellen 213 sahen Änderungen der Organisationsstruktur der jeweiligen Landesmedienanstalt derart vor, dass mehrköpfige Sachverständigengremien die bisher gesellschaftlich plural besetzten Gremien ablösen oder diese um Expertenwissen ergänzen (vgl. Kap. 3.4.4.1.2). Die Verfassungsmäßigkeit dieses Experten- oder Ratsmodells wurde im Hinblick auf die Gewährleistung der Staatsfreiheit des
Rundfunks in Frage gestellt 214 . Andere sehen das Expertenmodell grundsätzlich als geeignete Ausgestaltung
der Rundfunkaufsicht an. Der Gesetzgeber habe bei der Ausformung aber – und darauf konzentriert sich die
Kritik an derzeit praktizierten Modellen dieser Art – verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Umsetzung zu
beachten. Diese betreffen namentlich die organisatorische Gewähr zur Sicherung eines Grundstandards
gleichgewichtiger Vielfalt, die Verhinderung einseitiger Einflussnahme und die Wahrung des Gebotes der
Staatsfreiheit bei Konstitution und Arbeit des Gremiums.
1.4.4.2.4.2
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vs. Führerscheinmodell
Kernpunkt einiger Landesmediengesetznovellen war, dass die Entscheidung über die rundfunkrechtliche Zulassung der Rundfunkveranstaltung von der Frage der Zuweisung von Übertragungskapazitäten entkoppelt
wird. Eine Beurteilung der Frage, welchen Beitrag ein Programm zur Vielfalt leistet, findet dabei erst auf der
zweiten Stufe, d. h. bei der Zuweisung von konkreten Übertragungskapazitäten, statt. Auf der ersten Stufe
werden lediglich Zulassungsvoraussetzungen und -hindernisse geprüft. Dieses neu eingeführte Konzept wirft
Fragen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rundfunkgesetzgeber auf, wie
vor allem kommunikative Mindestvoraussetzungen bei der Rundfunkveranstaltung zu gewährleisten sind.
1.4.4.2.4.3
Rechtliche Vorteile für Standortproduktionen
Bei Zuweisungsentscheidungen knüpften einige der Landesrundfunkgesetze neben Vielfaltskriterien an lokale
Bezüge des Veranstalters an. So sollten etwa solche Programme vorrangig ausgewählt werden, die die studiotechnische Abwicklung des Programms in dem entsprechenden Bundesland durchführen. Derartige Entscheidungskriterien gaben Anlass zu Diskussionen, insbesondere vor dem Hintergrund der europarechtlichen Zulässigkeit solcher Vorschriften.
212
S. etwa Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) vom 5. März 2003, GVBl. Th 2003, S. 117; Gesetz zur
Neuordnung des hamburgischen Medienrechts vom 2. Juli 2003, GVBl. HH 2003, S. 27; Landesmediengesetz
Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 2. Juli 2002, GVBl. NRW 2002, S. 334.
213
In Sachsen (vgl. § 31 Abs. 1 SPRG) und in Berlin-Brandenburg (vgl. § 9 MStV B.-B.).
214
Dazu SächsVerfGH, ZUM-RD 1997, 531, 538 ff.; Gebel 1993; Rossen 1992.
104
1.4. Rundfunk
1.4.4.2.5
Organisatorische Anpassungen bei Zulassung und Medienaufsicht
Der Entwurf des 10. RÄStV sieht eine Reform der Zulassung und Aufsicht durch die Landesmedienanstalten
im Hinblick auf bundesweite Rundfunkveranstalter vor. Während bisher jede einzelne Landesmedienanstalt
anhand der RStV-Vorgaben einen bundesweiten Veranstalter zulassen konnte und diesen dann zu beaufsichtigen hatte, zentralisiert die Novelle (§§ 35 ff.) deren Zulassung und Aufsicht bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern für Frequenzzuweisungen entscheidet
die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). Die Entscheidungen der Kommissionen sind bindend; die Landesmedienanstalt, bei der die Zulassung beantragt wurde, vollzieht diese im Anschluss. Insbesondere soll mit
der Einrichtung der ZAK eine zentrale Stelle geschaffen werden, die dem teilweise vorgebrachten Vorwurf
des bisher möglichen „Forum Shoppings“ begegnen kann und eine einheitliche Zulassungs- und Aufsichtspraxis gewährleisten soll.
Auch im Hinblick auf die Vergabe von Übertragungskapazitäten sieht der Entwurf des 10. RÄStV zentralisierende Elemente vor. Durch die §§ 20 f., 50 bis 51 a RStV werden Verfahren etabliert, die eine bundesweit
einheitliche Zuweisung von Übertragungskapazitäten ermöglichen; bisher hatten die Landesmedienanstalten
derartige Vergabeverfahren untergesetzlich koordiniert.
1.4.4.2.6
Vielfalt & Konzentrationskontrolle
Vor dem Hintergrund eines steigenden Konzentrationsgrades im Rundfunkbereich sowie des Einstiegs von
Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht aus medienrelevanten verwandten Märkten auch in den Rundfunkbereich (s. Kap. 1.4.2.2.1) sah der 6. RÄStV 215 eine Reform der Konzentrationskontrolle zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht vor. Von vorherrschender Meinungsmacht ging der RStV zuvor dann
aus, wenn die einem Unternehmen zurechenbaren Programme einen Zuschaueranteil von 30 Prozent bzw.
dessen geringfügiger Unterschreitung bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung auf medienrelevanten verwandten Märkten erreichen. Zwar hielt der RStV nach wie vor an dem Zuschaueranteilsmodell und der
30-Prozent-Marke fest, jedoch wurde die bisherige Geringfügigkeitsklausel bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung in medienrelevanten verwandten Märkten durch eine 25-Prozent-Hürde ersetzt. Bei der
Berechnung eines ggf. vorliegenden Erreichens dieser Grenze werden allerdings zwei Prozentpunkte abgezogen, wenn in dem dem Unternehmen zurechenbaren Vollprogramm mit dem höchsten Zuschaueranteil Fensterprogramme gemäß § 25 Abs. 4 RStV in angemessenem Umfang aufgenommen sind, mindestens jedoch in
dem Umfang wie zuvor. Bei einer gleichzeitigen Aufnahme von Sendezeiten für Dritte nach § 26 Abs. 5
RStV werden weitere drei Prozent abgerechnet (zur darüber hinausgehenden Förderung lokaler und regionaler
Programminhalte siehe sogleich Kap. 1.4.4.2.5). Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Drittsendezeiten für
die Konzentrationskontrolle sieht § 31 RStV konkrete Verfahren für die Auswahl von Fensterprogrammen
vor, die durch den 9. RÄStV weiter angepasst wurden und den Landesmedienanstalten weitgehende Letztentscheidungsrechte in Bezug auf die Auswahl des Fensterprogrammanbieters zugestehen.
1.4.4.2.7
Lokale und regionale Programminhalte
Als Reaktion auf Zentralisierungsbestrebungen und Einsparmaßnahmen der bundesweiten privaten Fernsehveranstalter im Hinblick auf regionale Fensterprogramme sah der 7. RÄStV 216 vor, dass in den beiden bun-
215
Vgl. etwa GVBl. Rh-Pf 2002 Nr. 16 v. 24.09.2002, S. 360; GVBl. NRW 2002 Nr. 22 v. 09.08.2002, S. 372;
GVBl. M-V 2003 v. Nr. 13 v. 19.07.2002, S. 461.
216
Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, s. etwa GVBl. HH 17/Nr. 12 v.
03.03.2004, S. 108; GVBl. Berlin 2003 Nr. 47 v. 17.12.2003, S. 613; GVBl. NRW 2004 Nr. 3 v. 30.01.2004, S.
34.
105
1. Einzelne Medienbereiche
desweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen Fensterprogramme aufzunehmen sind, und
zwar mindestens im zeitlichen und regional differenzierten Umfang der Programmaktivitäten zum 1. Juli 2002
(§ 25 Abs. 4 Satz 1 RStV). Diese Sicherung der Regionalfensterprogramme soll eine möglichst hohe Anzahl
verschiedener Fensterprogramme mit unterschiedlichen regionalen Inhalten gewährleisten.
Durch den 8. RÄStV wurde zusätzlich zu der Bonusregelung des § 26 Abs. 5 RStV aus dem 6. RÄStV (s.
Kap. 1.4.4.2.4) eine Vorschrift in § 25 Abs. 4 aufgenommen, die das Forstbestehen von Regionalfensterprogrammen gewährleisten soll. So werden die beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogramme durch die Vorschrift dazu verpflichtet, mindestens im zeitlichen und regionalen Umfang der Programmaktivitäten am Stichtag des 1. Juli 2002 nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme
zu veranstalten. Eine Reduktion dieser Programmaktivitäten ist dadurch nicht mehr möglich. Inhaltliche Vorgaben sehen die Aufnahme von Inhalten zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land vor. Die Unabhängigkeit
des Fensterprogrammveranstalters soll dabei durch eine eigene Zulassung der zuständigen Landesmedienanstalt gesichert werden. Im Gegenzug fallen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 RStV Programme mit Regionalfenstern in
den so genannten Must-Carry-Bereich (s. unten Kap. 1.2.4.2.9) und müssen in digitalen Kabelanlagen weiterverbreitet werden.
1.4.4.2.8
Nationale Hörfunkquote
Im Rahmen der Diskussion einer Hörfunkquote, die Radioveranstalter zum Ausstrahlen eines gewissen Prozentsatzes nationaler Künstler oder deutschsprachiger Musik verpflichten würde, kam es nicht zu der Übernahme einer entsprechenden Vorschrift in den 7. RÄStV. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber auf
die Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu § 11 RStV im 7. RÄStV 217 .
Darin erwarten die Länder von den Hörfunkveranstaltern, insbesondere von den in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschlandradio, eine stärkere Berücksichtigung von deutschsprachiger Musik und deshalb eine Förderung auch neuerer deutschsprachiger Musikangebote durch ausreichende Sendeplätze in den Programmen. (Zum Hintergrund und zur rechtswissenschaftlichen Diskussion um
eine Hörfunkquote s. Kap. 4.3.2.3.2.1.)
1.4.4.2.9
Programmgrundsätze
Mit dem 4. RÄStV 218 wurde erstmals ein für alle Rundfunksender geltender Grundstandard von Programmgrundsätzen festgelegt, der die Anbieter zur Einhaltung und Beachtung gewisser Grundwerte verpflichtet, wie
etwa die Achtung der Menschenwürde, einen Beitrag zur Stärkung der Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit und die Beachtung der sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung
(§ 3 RStV).
217
Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, s. etwa GVBl. HH 17/Nr. 12 v.
03.03.2004, S. 108; GVBl. Berlin 2003 Nr. 47 v. 17.12.2003, S. 613; GVBl. NRW 2004 Nr. 3 v. 30.01.2004, S.
34.
218
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
106
1.4. Rundfunk
1.4.4.2.10
Übertragung von Großereignissen und Kurzberichterstattungsrecht
Durch die Einführung von § 5a RStV im 4. RÄStV 219 (jetzt: § 4 RStV) wurden Fernsehveranstalter, die
Großereignisse nur verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ausstrahlten, verpflichtet, eine gleichzeitige
oder geringfügig zeitversetzte Ausstrahlung des Ereignisses in mindestens einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm zu ermöglichen. Dadurch wurde in Umsetzung des Artikels 3 a
Abs. 1 Satz 1 der EG-Fernsehrichtlinie gewährleistet, dass die Übertragung von Großereignissen auch im frei
empfangbaren Fernsehen erfolgt. Die von der Vorschrift umfassten Großereignisse werden konkret aufgezählt, zu ihnen gehören etwa die Olympischen Sommer- und Winterspiele, Halbfinal- und Finalspiele der
Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften sowie Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft.
Als Reaktion auf das Urteil des BVerfG 220 zur Unzulässigkeit der Unentgeltlichkeit des Kurzberichterstattungsrechts in einigen Landesmediengesetzen sah § 5 Abs. 7 RStV eine Vorschrift zur Ausübung dieses
Rechts bei berufsmäßig durchgeführten Veranstaltungen gegen Entgelt vor.
1.4.4.2.11
Änderung der Vorschriften für Werbung und Gewinnspiele
Der Entwurf des 10. RÄStV führt mit § 8 a eine Norm in Bezug auf im Rundfunk veranstaltete Gewinnspiele
ein, die grundsätzliche Anforderungen an Transparenz und Teilnehmerschutz aufstellt. Nach einigen Diskussionen um die Rechtmäßigkeit bestimmter Praktiken im Rahmen von einzelnen Gewinnspielen oder ganzen
Gewinnspielsendungen sieht die Vorschrift vor, dass insbesondere Angaben zu Kosten, Teilnahmebedingungen, Spielgestaltung und Auflösung gemacht werden. Die Teilnahmekosten werden dabei gesetzlich auf 0,50
Euro begrenzt. Flankiert werden die Vorgaben von Auskunftsrechten der aufsichtsführenden Stellen gegenüber dem Veranstalter. Die Landesmedienanstalten werden zudem durch § 46 Abs. 1 RStV ermächtigt, konkretisierende Richtlinien und Satzungen zum Bereich der Gewinnspiele zu erlassen – insbesondere im Hinblick auf die Ahndung von Verstößen und die Bedingungen der Teilnahme Minderjähriger (zum Jugendschutz
s. auch Kap. 2.6).
Zu den Änderungen der Werbevorschriften vgl. im Einzelnen Kap. 2.3.3.4.
1.4.4.2.12
Jugendschutz
Im 4. RÄStV 221 wurden die Jugendschutzregelungen dahingehend geändert, dass Sendungen unzulässig sind,
die gegen Tatbestände des Strafgesetzbuches verstoßen. Zuvor zählte der RStV ausdrücklich umfasste einzelne Straftatbestände auf. Als Auffangregelung für Sendungen, die nicht ausdrücklich unzulässig waren, trat § 3
Abs. 1 Nr. 5 RStV hinzu, der Sendungen dann für unzulässig erklärte, wenn diese in sonstiger Weise die
Menschenwürde verletzen. Mit Umsetzung des 4. RÄStV hielt daneben die akustische Ankündigungs- bzw.
optische Kennzeichnungspflicht für jugendschutzrelevante Sendungen Einzug. Der 5. RÄStV beinhaltete eine
klarstellende Regelung zu Programmankündigungen für jugendschutzrelevante Sendungen im digitalen Fernsehen. Zum mit Einführung des JMStV novellierten, derzeitigen Jugendschutzrecht siehe ausführlich Kap.
2.6.1.
219
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
220
BVerfGE 97, 228.
221
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
107
1. Einzelne Medienbereiche
1.4.4.2.13
Auskunfts- und Informationsrechte
Im Rahmen des 9. RÄStV 222 wurde mit § 9a RStV eine Vorschrift aufgenommen, die Rundfunkveranstaltern – und über den Verweis in § 55 Abs. 3 auch Anbietern von journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien – bundesweit einheitliche Auskunftsrechte gegenüber Behörden um ihrer Funktion für die öffentliche
Meinungsbildung willen zugesteht. Derartige Regelungen sahen für den Rundfunk bereits zuvor die Landespresse- und Landesmediengesetze sowie die gesetzlichen Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, auch der MDStV etablierte für bestimmte Mediendienste in § 15 MDStV solche Auskunftsrechte.
Mit § 9 a wurde hier insofern eine länder- und anbieterübergreifend einheitliche Regelung geschaffen.
1.4.4.2.14
Zeugnisverweigerungsrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote
Die Privilegierung von Medienmitarbeitern in Strafverfahren gilt auch für Mitarbeiter von Rundfunkprogrammen. Die Novellierung des Zeugnisverweigerungsrechts sowie der Vorschriften über Durchsuchungsund Beschlagnahmeverbote (s. Kap. 1.4.2.1) wirkt sich auch auf diesen Bereich aus.
1.4.4.2.15
Belegungsvorschriften für digitale Übertragungsplattformen
Die digitale Distribution von Rundfunkinhalten muss auch rechtlich begleitet werden, um etwa Umsetzungsszenarien zeitlich zu gewährleisten und auf neu auftretende Risiken für die öffentliche Kommunikation zu reagieren.
Im Hinblick auf die Digitalisierung der Kabelnetze wurden durch den 4. RÄStV Vorschriften hinsichtlich
der Belegung dieser Netze in den RStV eingefügt, wobei § 52 RStV die Kabelkapazitäten in drei Bereiche
teilt: So hat der Kabelbetreiber die für das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Übertragungskapazität eines analogen Fernsehkanals für die im jeweiligen Bundesland zugelassenen regionalen und lokalen Fernsehprogramme und offenen Kanäle zur Verfügung zu stellen (Must-Carry-Bereich). Seit dem 8. RÄStV fallen in den Must-Carry-Bereich auch die Kapazitäten, die für die Übertragung derjenigen privaten Rundfunkprogramme nötig sind, die ein Regionalfenster
gemäß § 25 RStV enthalten. Für den Umfang von einem Drittel der Kabelkapazitäten hat der Kabelbetreiber
daneben ein vielfältiges Programmangebot anhand von Belegungsgrundsätzen wie der Berücksichtigung der
Interessen der angeschlossenen Teilnehmer und unter angemessener Berücksichtigung von Mediendiensten
zusammenzustellen (Can-Carry-Bereich; zum Konzept der Vielfaltssicherung im Kabel s. auch Kap.
3.3.1.2.4). Über die Belegung der restlichen Kapazitäten kann der Betreiber im Rahmen der allgemeinen Gesetze frei entscheiden. Die endgültige Belegung hat er der zuständigen Landesmedienanstalt im Voraus und
unter Offenlegung der Einspeisungs- und Weiterleitungsentgelte anzuzeigen. Die Gestaltung der Entgelte für
die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen sowie regionalen und lokalen Programmen ist daneben im Rahmen
des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen
und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können.
Der durch den 5. RÄStV 223 neu eingefügte § 52a RStV, der bestimmte Grundsätze für die Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen vorsah, sollte den bisher in analoger Technik terrestrisch verbreiteten Veranstaltern Bestandsschutz gewähren, indem ihre Angebote bei der erstmaligen Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten vorrangig zu berücksichtigen sind. Auch müssen die
222
Neunter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, z. B. GVOBl. M-V 2007, S. 67; Hess.
GVBl. 2007 I, S. 206.
223
S. etwa GVBl. NRW 2000 Nr. 53 v. 15.12.2000, S. 706; GVOBl. S-H 2000 Nr. 18, S. 638; GVBl. Hessen 2000
v. 26.09.2000, S. 474.
108
1.4. Rundfunk
technischen Übertragungskapazitäten für diese Programme im Verhältnis zu den anderen digitalen Übertragungskapazitäten gleichwertig sein.
Der 6. RÄStV 224 sah in einem novellierten § 52a eine Ermächtigung der ARD-Anstalten und des ZDF
vor, ihre analogen terrestrischen Programme unter Berücksichtigung ihrer Verpflichtung zur Versorgung der
Bevölkerung mit Rundfunk schrittweise einzustellen, um den Ausbau und die Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten zu ermöglichen.
Der Entwurf des 10. RÄStV reagiert auf technische Weiterentwicklungen im Bereich der Rundfunkübertragung. Bestanden zuvor im RStV ausschließlich Regelungen im Hinblick auf die Vergabe terrestrischer Frequenzen und die Belegung von analogen und digitalen Breitbandkabelnetzen (s. oben), werden durch die Novellierung auch neuartige Übertragungstechnologien wie IPTV erfasst und Regelungen für so genannte Plattformbetreiber etabliert, die Angebote verschiedener Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter über eine
Übertragungsplattform zur Verfügung stellen (z. B. bei Handy-TV). Die Anpassung der Vorschriften (§§ 52
ff.) erfolgt insofern mit dem Ziel, die verschiedenen Wettbewerber auf den unterschiedlichen Plattformen
gleichzustellen und verstärkt länderübergreifende Entscheidungen zu ermöglichen. Inhaltlich übernehmen die
neuen Vorschriften für Plattformbetreiber die bisher im Bereich der Kabelnetze geltenden, oben beschriebenen Konzepte größtenteils. Damit spielt auch bei den neuen Distributionsplattformen der Aspekt der Vielfaltssicherung eine tragende Rolle.
1.4.4.2.16
Regulierung von Annex-Diensten des digitalen Fernsehens
Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Rundfunkübertragungswege gewinnen auch Dienstleistungen und
neu hinzutretende Angebote in diesem Bereich an Bedeutung. So haben zunehmend etwa auch die Hersteller
bzw. Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen (Conditional Access), Basisnavigatoren, elektronischen
Programmführern, Multiplexing- und Billing-Dienstleistern sowie Programmierer von Softwareschnittstellen
(API, Application Protocol Interface) Einfluss auf die Chance, die ein kommunikativer Inhalt besitzt, im
Rundfunk öffentlich zu werden.
Im 4. RÄStV wurde der Begriff der chancengleichen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen bei den Zugangsdiensten im Bereich des digitalen Fernsehens in § 53 RStV, der für Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen und Basis-Navigatoren gilt, konkretisiert: Danach mussten derartige Anbieter
allen Veranstaltern ihre Dienste zu chancengleichen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen
anbieten. Nach § 53 Abs. 1 Satz 2 RStV a. F. war nur dann Diskriminierungsfreiheit gewährleistet, wenn die
Decoder über zugangsoffene Schnittstellen verfügten, die Dritten die Herstellung und den Betrieb eigener
Anwendungen erlaubten. Die Schnittstellen mussten dem Stand der Technik, insbesondere einheitlich normierten europäischen Standards entsprechen. In Navigatoren war daneben auf die Angebote der öffentlichrechtlichen und der privaten Anbieter gleichgewichtig hinzuweisen. Anbieter, die bei der Bündelung und
Vermarktung von Programmen eine marktbeherrschende Stellung innehatten, durften Nachfrager nicht unbillig behindern oder gleichartige Anbieter ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandeln.
Daneben wurden den Diensteanbietern Anzeige-, Offenlegungs- und Auskunftspflichten gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt auferlegt. Abs. 7 der damaligen Vorschrift ermächtigte die Landesmedienanstalten zum Erlass von übereinstimmenden Satzungen zur Konkretisierung der Vorschriften zur Zugangsfreiheit im digitalen Fernsehen. Eine entsprechende Satzung haben alle Landesmedienanstalten erlassen.
Durch den 7. RÄStV wurde in § 39a RStV festgelegt, dass die Landesmedienanstalten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt: Bundesnetzagentur) und mit dem Bundeskartellamt über die ohnehin bestehende Pflicht zur Amtshilfe hinaus zusammen-
224
Vgl. etwa GVBl. Rh-Pf 2002, S. 360; GVBl. NRW 2002, S. 372; GVBl. M-V 2003, S. 461.
109
1. Einzelne Medienbereiche
arbeiten. Dabei sind auf deren Anfrage Erkenntnisse zu übermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben dieser
Behörden erforderlich sind. Soweit die Landeskartellbehörden zuständig sind, gilt die Regelung für die Zusammenarbeit mit diesen entsprechend. Damit soll eine Zielvorgabe der Reform der Medienordnung in Bund
und Ländern verwirklicht werden, nach der an den Nahtstellen von Medien-, Kartell- und Telekommunikationsrecht die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verbessert werden soll (s. Kap. 3.4.4.1). Daneben
sieht der 7. RÄStV eine regelmäßige Überprüfung der Vorschriften in §§ 52, 53 RStV vor, erstmalig zum
31.3.2007.
Im Rahmen des 8. RÄStV wurde der § 53 RStV komplett novelliert – nicht zuletzt, um die Änderungen im
novellierten TKG zu berücksichtigen (s. Kap. 2.4.2.3.1). Während das Telekommunikationsrecht seit der
TKG-Novelle die technischen Rahmenbedingungen von Zusatzdiensten digitalen Fernsehens regulatorisch
einfasst, stellt der novellierte § 53 RStV Vorschriften für die inhaltlichen Aspekte dieser Dienste bzw. Angebote auf. Kernpunkt des § 53 RStV war und ist die Sicherung der Zugangsfreiheit und damit der Vielfalt: So
verbietet Abs. 1 die unbillige Behinderung oder sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Anbietern von Rundfunk oder Telemedien bei der Verbreitung ihrer Angebote durch Zugangsberechtigungssysteme, durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme, durch Basisnavigatoren oder aufgrund der Ausgestaltung von Entgelten. Flankiert wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung durch eine die von der Vorschrift
verpflichteten Akteure umfassende Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt (Abs. 2).
Aufgrund solcher Anzeigen, aber auch nach einer Information durch die Bundesnetzagentur (vormals RegTP)
oder durch die Beschwerde eines Programmveranstalters kann die jeweilige Landesmedienanstalt ein Verfahren einleiten, an dessen Ende die im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur zu treffende Entscheidung
steht, ob ein Verstoß gegen das Gebot in Abs. 1 vorliegt (Abs. 3, 4). Darüber hinaus ermächtigt Abs. 6 die
Landesmedienanstalten wie bisher, übereinstimmende Satzungen zur Konkretisierung der Abs. 1 bis 4 zu erlassen.
Kritisiert wird von wissenschaftlicher Seite an dem neuen § 53 RStV vor allem ein unklarer Anwendungsbereich der Norm sowie die fehlende ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für die zuständigen Landesmedienanstalten bei Verstößen gegen die Regelung des Abs. 1. Im noch durch die Länder zu ratifizierenden
Entwurf des 10. RÄStV sieht § 52f allerdings die ausdrückliche Ermächtigung der Landesmedienanstalten
von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Plattformbetreibern vor; daneben etabliert die Novellierung
umfassende Ordnungswidrigkeitentatbestände für diesen Bereich.
1.4.4.2.17
Datenschutz
Mit dem 4. RÄStV 225 wurden erstmals bereichsspezifische Datenschutzvorschriften für den Rundfunk inkorporiert, die sich allerdings in großen Teilen an den Datenschutzregeln in anderen Medienbereichen orientieren. So galt seitdem auch für den Rundfunkbereich neben dem Prinzip der Datenvermeidung und -sicherheit
der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, sofern das
Gesetz dies ausdrücklich erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.
Gleichzeitig mit In-Kraft-Treten des Telemediengesetzes mit umfangreichen Transparenz-, Aufklärungs- und
Informationspflichten seitens der datenverarbeitenden Stelle (s. Kap. 1.5.4.2.3) wurden durch den 9. RÄStV
bereichsspezifische Datenschutzvorschriften im RStV gestrichen, seitdem erklärt § 47 Abs. 1 RStV die entsprechenden Vorgaben im TMG für anwendbar. Lediglich das Auskunftsrecht des Nutzers bezüglich seiner
gespeicherten Daten sieht § 47 Abs. 2 RStV noch vor.
225
110
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
1.4. Rundfunk
1.4.5 Quellenangaben zu Kapitel 1.4
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111
1. Einzelne Medienbereiche
Marwitz, Petra (2008): Rundfunkfinanzierung durch die Wahlberechtigten. Rechtskonformität des Hessischen Modells.
Rechtsgutachten im Auftrag der hessischen IHKs. In: K&R Beihefter 1/2008, S. 5 ff.
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112
1.5 DIGITALE INTERAKTIVE MEDIEN
1.5.1
ANGEBOTE UND INHALTE ................................................................................................. 115
1.5.1.1
1.5.1.2
1.5.2
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ............................................................................... 120
1.5.2.1
1.5.2.2
1.5.3
INTERNET UND ONLINE-ANGEBOTE ..................................................................................... 120
BILDSCHIRMSPIELE .............................................................................................................. 123
NUTZUNG ................................................................................................................................ 125
1.5.3.1
1.5.3.1.1
1.5.3.1.2
1.5.3.2
1.5.4
INTERNET UND ONLINE-ANGEBOTE ..................................................................................... 115
BILDSCHIRMSPIELE .............................................................................................................. 119
ONLINE-MEDIEN.................................................................................................................. 125
Zahl und Struktur der Online-Nutzer .................................................................................. 125
Umgang mit Online-Angeboten........................................................................................... 128
BILDSCHIRMSPIELE .............................................................................................................. 130
RECHT UND REGULIERUNG.............................................................................................. 132
1.5.4.1
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................. 132
1.5.4.1.1 Europarechtliche Einflüsse ................................................................................................. 132
1.5.4.1.2 Nationaler Rechtsrahmen ................................................................................................... 133
1.5.4.1.3 Anwendungsbereiche und Diensteabgrenzung.................................................................... 134
1.5.4.1.4 Regulierungskonzept ........................................................................................................... 134
1.5.4.1.5 Nicht-staatliche Regulierung .............................................................................................. 135
1.5.4.2
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ............................................... 135
1.5.4.2.1 Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG)................................................................. 135
1.5.4.2.2 Mediendienstestaatsvertrag ................................................................................................ 137
1.5.4.2.3 Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) mit
Telemediengesetz (TMG) ............................................................................................................................ 138
1.5.4.2.4 Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RStV) .............................................................. 139
1.5.4.2.5 Fernabsatzgesetz und Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ................................................ 140
1.5.4.2.6 Signaturgesetz ..................................................................................................................... 141
1.5.4.2.7 Zugangskontrolldiensteschutzgesetz (ZKDSG) ................................................................... 141
1.5.4.2.8 Zeugnisverweigerungsrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote ....................... 141
1.5.5
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 1.5.............................................................................. 143
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1.5.1.1: Anzahl der Online-Angebote deutscher Tageszeitungen
Tabelle 1.5.1.2: Meistverlinkte Online-Angebote in der deutschsprachigen Blogosphäre (Februar 2008)
Tabelle 1.5.2.1: IVW-Kennzahlen für Internetangebote (2002-2007; jeweils November)
Tabelle 1.5.2.2: Meistbesuchte redaktionelle bzw. nutzergenerierte Internetangebote (März 2008)
Tabelle 1.5.2.3: Marktentwicklung PC- und Videospiele (2000-2006)
113
1. Einzelne Medienbereiche
Tabelle 1.5.3.1: Computerausstattung und Online-Nutzung im Zeitverlauf (in Prozent der deutschen
Wohnbevölkerung ab 14 Jahren)
Tabelle 1.5.3.2: Ort der Internetnutzung (ab 14 Jahren in Prozent)
Tabelle 1.5.3.3: Internetzugang 1997 bis 2007 (in Prozent der Internetnutzer ab 14 Jahren)
Tabelle 1.5.3.4: Durchschnittliche Verweildauer bei der Online-Nutzung 1997 bis 2007 (Online-Nutzer
ab 14 Jahren in Deutschland)
Tabelle 1.5.3.5: Nutzung verschiedener Online-Anwendungen (mindestens einmal wöchentlich genutzt;
in Prozent der Online-Nutzer ab 14 Jahren)
Tabelle 1.5.3.6: Genutzte Web-2.0-Angebote 2007 (mindestens selten genutzt, in Prozent der OnlineNutzer ab 14 Jahren)
114
1.5. Digitale Interaktive Medien
Die Verbreitung digitaler interaktiver Medien hat in den vergangenen Jahren bereits deutliche Auswirkungen
auf zahlreiche Bereiche der Medienwirtschaft gezeigt und besitzt weiterhin eine hohe Dynamik. Schwerpunkte dieses Abschnitts sind Befunde zur Entwicklung von onlinebasierten Angeboten und ihrer Nutzung, die in
jüngster Zeit durch das „Web 2.0“ einen weiteren Schub bekommen haben, sowie zur wachsenden Bedeutung
von Bildschirmspielen.
1.5.1 Angebote und Inhalte
1.5.1.1 Internet und Online-Angebote
Aufgrund seiner technischen Architektur ist das Internet als Plattform für eine Reihe von unterschiedlichen
Kommunikationsformen geeignet, die von der interpersonalen bzw. „one-to-one“-Kommunikation (z. B. über
E-Mail oder Instant Messaging) über gruppenbezogenen Austausch (z. B. durch Chats oder Diskussionsforen)
bis hin zur massenmedialen Verbreitung von Inhalten an ein disperses Publikum reicht. Hinzu kommen vielfältige Möglichkeiten computervermittelter Transaktionen, die beispielsweise im E-Commerce oder EGovernment zu finden sind. Mediensystem und -wirtschaft werden dadurch weniger klar von anderen Branchen und Kommunikationssphären abgrenzbar. Im E-Commerce setzte die Produktkategorie „Medien, Bildund Tonträger“ 2006 in Deutschland etwa 1,8 Milliarden Euro um und liegt damit hinter Bekleidung (2,8
Mrd. Euro) auf dem zweiten Platz 226 . Für Medienprodukte wie Bücher, CDs und DVDs ist also im Internet
ein neuer Vertriebsweg entstanden.
Für etablierte Akteure wie Verlage, Rundfunksender oder Filmproduzenten sind digitale interaktive Medien jedoch ein zweischneidiges Schwert: Sie gewinnen einerseits Möglichkeiten bzw. Kanäle hinzu, um ihre
Inhalte zu verbreiten oder auch neue Angebote zu entwickeln, die sich der veränderten Kommunikationssituation anpassen. So ist bis 2003 beispielsweise die Anzahl der Online-Angebote deutscher Tageszeitungen deutlich angestiegen (vgl. Tabelle 1.5.1.1), aber auch Wochenzeitungen, Zeitschriften oder Rundfunkanstalten haben ihre Webpräsenzen ausgebaut und bieten dort oft tagesaktuelle Informationen an. Im Vergleich zur analogen Herstellung kann an verschiedenen Stellen eines digitalisierten Produktionsprozesses eingegriffen werden, um einzelne Teile eines Angebotes für unterschiedliche Verwertungsformen aufzubereiten. Dies ist z. B.
bei der Verwendung von digitalisierten Szenen in Spielfilmen und Bildschirmspielen der Fall, betrifft aber
auch den Nachrichtenmarkt, wenn Bilder oder Originaltöne als Einzelbestandteile vermarktet werden. Eine
solche Differenzierung der Angebote bedeutet, dass sich vor allem die Zahl der Zugangsmöglichkeiten zu Inhalten erhöht, während ein Zuwachs an Vielfalt nicht im gleichen Ausmaß zu beobachten ist.
Tabelle 1.5.1.1: Anzahl der Online-Angebote deutscher Tageszeitungen
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
39
103
138
160
230
390
401
631
633
631
629
630
Quelle: BDZV 2007, S. 417.
Andererseits erwächst hinsichtlich der Produktion und Distribution von Medieninhalten den „klassischen“
Akteuren des Mediensystems aber auch neue Konkurrenz. Die wachsende Verbreitung von breitbandigen und
per „Flatrate“ abgegoltenen Internetverbindungen in Kombination mit gesunkenen Barrieren zum Publizieren
und Austauschen von Inhalten im Netz hat zu einem enormen Zuwachs an nutzergenerierten Inhalten geführt,
die um Aufmerksamkeit konkurrieren. Teilweise haben sich spezielle Plattformen für die massenhafte Publi-
226
Vgl. TNS Infratest Forschung 2007, S. 279.
115
1. Einzelne Medienbereiche
kation von Fotos, Videos und Audiodateien durch Internetnutzer etabliert (User-generated-contentPlattformen). Während ihre Nutzung inzwischen durch bevölkerungsrepräsentative Studien abgedeckt wird
(vgl. Abschnitt 1.5.1.1), ist die Ermittlung (auch ungefährer) Angebotszahlen nur sehr schwer möglich, weil
es inzwischen eine Vielzahl von Plattformen, aber auch eigenständiger Softwarelösungen zum Publizieren eigener Inhalte gibt. Für Weblogs beispielsweise ermittelte im Februar 2008 der unabhängige Dienst „blogcensus.de“ etwa 130.000 deutschsprachige Angebote, die innerhalb der vergangenen zwei Monate, und etwa
200.000 Angebote, die innerhalb der vergangenen sechs Monate aktualisiert worden waren 227 . Auf der Plattform MyVideo.de waren nach Angaben der Betreiber im November 2007 über 3,3 Millionen Nutzer registriert und etwa 1,6 Millionen Videos verfügbar. Das Angebot des Konkurrenten sevenload.de umfasste über
eine Million Bilder und Videos, die von über 220.000 registrierten Nutzern bereitgestellt werden; Clipfish.de
verzeichnete Anfang 2008 etwa 570.000 registrierte Nutzer und etwa 550.000 Videos.
Diese Zunahme des medialen Angebots durch Dienste des Web 2.0 lässt sich auch als Ausweitung von Öffentlichkeiten deuten, da neben den professionell ausgebildeten Experten in Redaktionen, Marketingabteilungen oder PR-Agenturen nun weitere Personen Informationen, Meinungen und Erfahrungen im Internet verfügbar machen und verbreiten können. Die Mehrzahl der Angebote bildet „persönliche Öffentlichkeiten“, die
Informationen aufgrund ihrer persönlichen anstatt einer gesamtgesellschaftlichen Relevanz auswählen und
publizieren. Sie erreichen ein vergleichsweise kleines Publikum, das entweder spezialisierte thematische Interessen teilt oder den Urheber eines Weblogs, Podcasts, Urlaubsvideos o. Ä. persönlich kennt. Nur manche
dieser neuen Angebote verstehen sich explizit als Konkurrenz zu etablierten Medien, und oft erfüllen
Weblogs, Podcasts oder Videoplattformen eher komplementäre Funktionen 228 : Sie greifen professionell produzierte Nachrichten, Informationen und Inhalte auf und kommentieren, kritisieren und/oder verbreiten diese
weiter. So gehören beispielsweise die redaktionell produzierten Angebote von SPIEGEL Online, heise.de und
WELT Online neben der Wikipedia zu den Seiten, die am stärksten von deutschsprachigen Weblogs verlinkt
werden (vgl. Tabelle 1.5.1.2). Die beiden deutschsprachigen Weblogs, die gemessen an der Anzahl eingehender Links die meiste Aufmerksamkeit auf sich ziehen, folgen erst auf Rang 15 (Basic Thinking) und 16
(BILDblog).
227
Vgl. http://www.blogcensus.de.
228
Vgl. z. B. die Forschungssynopse zum Verhältnis von Weblogs und Journalismus bei Neuberger/Nuernbergk/
Rischke 2007.
116
1.5. Digitale Interaktive Medien
Tabelle 1.5.1.2: Meistverlinkte Online-Angebote in der deutschsprachigen Blogosphäre (Februar 2008)
Angebot
Eingehende Links von Weblogs
Wikipedia, die freie Enzyklopädie
26.740
SPIEGEL ONLINE
15.244
heise online
7.796
WELT ONLINE
4.431
sueddeutsche.de
4.053
ZEIT online
3.741
FAZ.NET
3.378
stern.de
2.887
die tageszeitung
2.761
tagesschau.de
2.550
FOCUS Online
2.546
Golem.de: IT-News für Profis
2.531
Bild.T-Online.de
2.291
Tagesspiegel Online
2.133
Basic Thinking
2.055
BILDblog
1.984
ZDF.de
1.913
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
1.889
WDR.de
1.753
Standard.at
1.712
Anmerkung: Angegeben ist die Anzahl der Links von deutschsprachigen Weblogs auf das entsprechende Angebot, die
zwischen August 2007 und Januar 2008 gesetzt wurden.
Quelle: www.deutscheblogcharts.de; eigene Berechnungen.
Die Zunahme der im Internet verfügbaren Medieninhalte geht also einerseits auf nutzergenerierte, andererseits auf professionell produzierte Angebote zurück. Beim Zugang zu diesen Informationen und multimedialen Inhalten spielen Suchmaschinen als zentrale Gatekeeper die entscheidende Rolle, wobei Google alleine
etwa 90 Prozent aller Suchanfragen auf sich vereint und Konkurrenten wie Yahoo! (3,3 Prozent) und die
MSN-Suche (1,9 Prozent) weit abgeschlagen liegen 229 . Über diese Monopolstellung von Google hinaus sind
verschiedene Aspekte des Suchmaschinenmarkts problematisch, da sich viele der Suchmaschinenanbieter
dem Nutzer als „Black Box“ darstellen. Die Funktionen, die zur Ermittlung und Rangfolge der Suchergebnisse führen, sind nicht im Detail bekannt und mögliche inhaltliche Filterungen nicht transparent. Die Verflechtung der Suchmaschinenanbieter untereinander, die z. B. gemeinsam bestimmte technische Grundlagen nutzen, sowie ein fortschreitender Konzentrationsprozess sorgen dafür, dass die jeweilige Anbieterkonstellation
ebenfalls unklar ist 230 . So arbeitete Yahoo! in der Vergangenheit mit dem Suchdienst von Microsoft zusam-
229
Vgl. http://www.webhits.de/deutsch/index.shtml?webstats.html, zuletzt aufgerufen am 16.1.2008; generell zum
Folgenden auch Machill/Beiler 2007.
230
Vgl. Neuberger 2005, S. 7.
117
1. Einzelne Medienbereiche
men und übernahm die Suchmaschinen Inktomi und Overture; Letztere hatte zuvor den Anbieter der Suchmaschine Altavista erworben. Ein Übernahmeangebot von Microsoft wurde im Frühjahr 2008 von Yahoo! allerdings abgelehnt.
Unternehmen wie Google und Yahoo! agieren jedoch nicht nur auf dem Suchmaschinenmarkt, sondern
haben ihr Angebot in den vergangenen Jahren teilweise umfangreich ausgebaut. Durch eigene Softwareentwicklungen sowie Aufkäufe vereinen sie inzwischen ein Portfolio von Anwendungen, das von E-Mail über
soziale Netzwerkanwendungen bis hin zu Bilder- bzw. Videoplattformen und -anwendungen reicht. Die Integration und Verknüpfung von Daten über unterschiedliche Anwendungen eines Anbieters hinweg bietet zwar
einerseits Potenzial für innovative Dienstleistungen (bspw. durch die Integration von „Google Earth“ in den
Fotodienst „Picasa“, um Aufnahmen mit Geodaten zu versehen), steigert aber auch die Bedenken von Kartellrechtlern und Datenschützern (s. dazu unten Kap. 1.5.4.2.2).
Zwei weitere Varianten, sich in der Vielzahl der online verfügbaren Informationen zu orientieren, haben
sich in den vergangenen Jahren etabliert und ergänzen die Selektionsleistungen professioneller redaktioneller
Gatekeeper: Zum einen ist hier die automatisierte Aggregation von individuellen Handlungen der Nutzer zu
nennen, die Verknüpfungen zwischen ähnlichen Inhalten sichtbar machen kann. Im Bereich des E-Commerce
hat vor allem Amazon dieses Prinzip bereits seit längerer Zeit implementiert; hier werden die Kaufentscheidungen anderer Kunden benutzt, um Empfehlungen für verwandte Produkte zu geben. Medienplattformen wie
YouTube, MyVideo oder Flickr nutzen ähnliche Funktionen, oft ergänzt durch das „tagging“, also die Charakterisierung bzw. Verschlagwortung von Inhalten durch die Nutzer selbst. Aus der Aggregation dieser individuell vergebenen Schlagworte und Kategorien entstehen eigene Ordnungssysteme (auch als „Folksonomies“ 231 bezeichnet), die eine Alternative zu zentral oder rein hierarchisch gepflegten Kategorienschemata
bieten.
Zum anderen verbreitet sich die RSS-Technologie 232 immer weiter, die den Austausch von Daten erleichtert und es dem Nutzer ermöglicht, eine bestimmte Webseite bzw. Teile davon mit Hilfe eines speziellen Programms (dem „Feed-Reader“) am Computer oder auf anderen Endgeräten zu abonnieren. Ähnlich wie bei der
E-Mail prüft der Feed-Reader in regelmäßigen Abständen, ob neue Inhalte auf einer abonnierten Webseite
vorliegen, die dann ganz oder in Auszügen gelesen werden können, ohne dass die Seite selbst im Browser
aufgerufen werden muss. Solche RSS-Feeds werden einerseits von etablierten Medienanbietern bereitgestellt,
so dass man beispielsweise über neue Artikel im Sport-Ressort einer Online-Zeitung informiert wird, sind aber andererseits vor allem bei Weblogs und Podcasts verbreitet. Dadurch bietet sich dem Nutzer die Gelegenheit, ein individualisiertes Medienrepertoire zusammenzustellen, das professionell erstellte Informationen,
spezialisierte nutzergenerierte Inhalte wie auch Aktualisierungen der Online-Journale von Freunden und Bekannten an einer Stelle bündelt.
Während die Aggregation von Konsumentscheidungen automatisiert abläuft, setzen Folksonomies und die
Individualisierung von Medienrepertoires mit Hilfe von RSS stärkere Aktivitäten auf Nutzerseite voraus. Entsprechende Routinen sind derzeit vor allem unter den stark internetaffinen Nutzern verbreitet, bei denen sich
die Produktion und Rezeption von Inhalten und Metadaten immer stärker verschränken. Diese aktiven Nutzer
sind mehrheitlich jung und haben tendenziell formal höhere Bildungsabschlüsse (vgl. Abschnitt 1.5.3.1). Für
die kommenden Jahre ist jedoch davon auszugehen, dass sich mit der weiteren Senkung von technischen Hürden Praktiken der aktiven Gestaltung eigener Inhalte weiter verbreiten und damit das mediale Angebot weiter
wächst. Dies wird auch durch Strategien der etablierten Akteure des Mediensystems gefördert, die in einer
231
Der Begriff „Folksonomy“ ist ein Kunstwort, das aus der Kombination von „folks“ und „taxonomy“ gebildet ist
und darauf verweist, dass die Kategorisierung durch die Masse der Nutzer selbst geleistet wird.
232
RSS steht wahlweise für „Really Simple Syndication“ oder „Rich Site Summary“.
118
1.5. Digitale Interaktive Medien
zunehmend konvergierenden Medienumgebung das aktive Publikum und dessen nutzergenerierte Inhalte in
ihre Wertschöpfungsnetzwerke einbinden. So etablieren Redaktionen Weblogs und Podcasts als eigene zusätzliche Kommunikationskanäle, binden Nachrichtenseiten Links zu Social-Bookmarking-Diensten
(Verschlagwortungsseiten) wie del.icio.us ein, um die Verbreitung ihrer Informationen zu fördern, oder entdecken und vermarkten Produzenten ihre Musikkünstler und Filme mit Hilfe von Community-Plattformen wie
MySpace.com.
1.5.1.2 Bildschirmspiele
Zu Bildschirmspielen zählen alle Formen interaktiver digitaler Spiele, die mit Hilfe eines Bildschirms oder
Displays genutzt werden, also beispielsweise PC-Spiele, Konsolen- bzw. Videospiele, Handy-Spiele oder
Browser-Games. Aufgrund der starken Konkurrenz und der hohen Entwicklungskosten (vgl. Kapitel 1.5.2.2)
insbesondere für diejenigen Spiele, die die jeweils aktuellen technischen Möglichkeiten möglichst vollständig
ausschöpfen sollen, stehen Publisher und Entwickler unter einem ähnlichen Premierendruck wie Filmanbieter.
Ihnen blieben aber in der Vergangenheit weitere Märkte für die Auswertung ihrer Produkte verschlossen, lediglich Spielideen und -prinzipien sowie die Pflege einer Community über einen längeren Zeitraum ermöglichten es, aus der Vorlage eines erfolgreichen Spiels über das Einzelprodukt hinaus Erlöse zu erzielen. So
etablierte sich (auch) bei Computerspielen eine große Serialität: Spiele wurden in verschiedenen Variationen
mit den gleichen Hauptfiguren und ähnlichen Inhalten und Steuerungselementen entwickelt. Einige dieser Serien haben mittlerweile Millionenauflagen erzielt, und auch weniger gelungene Folgen finden in einer stabilen
Fangemeinde ihren Absatz. Zu Bestsellern wie Tomb Raider, Civilization, Command & Conquer oder Myst,
die weltweit millionenfach verkauft wurden, gibt es jeweils mehrere Fortsetzungen.
In den letzten Jahren etablierten sich daneben aber auch crossmedial veröffentlichte Titel, die sehr hohe
Verkaufszahlen erreichen. Spiele zu Filmen wie Spider Man, Harry Potter oder Star Wars zählen zu den erfolgreicheren Spielen und werden auf allen Plattformen veröffentlicht. Umgekehrt sind einige populäre Computerspiele zu Vorlagen für entsprechende Kinofilme geworden, bei denen die Filmindustrie von den Rechteinhabern der Spiele die erforderlichen Lizenzen erwarb. So ist Lara Croft, die Heldin des Computerspiels
Tomb Raider, in mehreren Filmen zu sehen gewesen. Weitere Beispiele für die Verfilmung von Spieleinhalten
sind Resident Evil, Alone in the Dark, Final Fantasy und Doom. Technologische Konvergenz, insbesondere
die wachsende Bedeutung digitaler Produktionsverfahren in der Filmbranche, sorgt dafür, dass Filmszenen
ohne merklichen Bruch in Computerspiele übertragen, umgekehrt aber auch Einstellungen und Effekte aus
Computerspielen in Filmen Einzug halten können. Noch in den Anfängen befindet sich eine weitergehende
Form der crossmedialen Aufbereitung und Vermarktung von Inhalten, die als „transmedia storytelling“ 233
bezeichnet werden kann und beispielsweise bei den US-amerikanischen Serien „Lost“ und „Heroes“ zum Einsatz kommt: Eine Geschichte wird auf unterschiedlichen Medienplattformen (z. B. im Film, in einem Computerspiel und in einem Comic) erzählt, wobei die jeweiligen Inhalte erst zusammen genommen ein komplettes
Bild ergeben.
In Form des Genre-Konzepts bestehen weitere Parallelen zwischen Bildschirmspielen und Filmen, auch
wenn die Konstruktion von Genres in der Spielebranche in erster Linie vor dem Hintergrund des Marketings
stattfindet. Die Zuordnung zu einem Genre soll vor allem Orientierung für die Käufer bieten und anzeigen,
welche Elemente den Schwerpunkt des Spiels bilden. Eine gängige Einteilung, die innerhalb der Kategorien
weiter differenziert werden kann, nennt Action, Abenteuerspiele, Strategiespiele, Simulationen, Sportspiele
und sonstige. Die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) unterscheidet dagegen Action-Adventure,
klassisches Adventure, Arcade, Denkspiel, Genremix, Gesellschaftsspiel, Jump ’n Run, Kinder-/Kreativspiel,
233
Vgl. Jenkins 2006, S. 93 ff.
119
1. Einzelne Medienbereiche
Management, Rollenspiel, Shooter, Simulation, Sportspiel und Strategie 234 . Diese beiden Beispiele zeigen,
dass eine trennscharfe Differenzierung von Spiele-Genres sowie die eindeutige Zuordnung eines Spiels zu einem gegebenen Genre oft schwierig ist.
Eine weitere Möglichkeit, das Spieleangebot zu differenzieren, setzt an der Technologie an, die für das
Spiel benötigt wird. In dieser Hinsicht treten neben die Computer- und Konsolenspiele auch Handyspiele, die
auf den vorrangig zur interpersonalen Kommunikation gedachten Mobiltelefonen gespielt werden können; sie
werden in den jeweiligen Abschnitten zur Mobilkommunikation dieses Berichts behandelt. In gewisser Weise
quer zu der „technischen Plattform“ dazu liegt dagegen das Phänomen der Online-Spiele 235 , worunter solche
Spiele verstanden werden können, die mit Hilfe des oder über das Internet gespielt werden. Diese sind nicht
auf den PC beschränkt, sondern finden sich auch auf den gängigen Spielekonsolen der 3. Generation, die internetfähig sind. Das gemeinsame Spielen kann wiederum unterschiedliche Formen annehmen und vom einfachen Vergleich der individuellen Spielergebnisse (z. B. in online gepflegten „Highscorelisten“) über die
Kooperation oder Konkurrenz in kleineren Gruppen (z. B. in Taktikspielen) bis hin zu den virtuellen Welten
der „Massively Multiplayer Online Role Playing Games“ (MMORPGs) reichen. Letztere sind nicht nur in finanzieller Hinsicht sehr erfolgreich (vgl. Kapitel 1.5.2.2), sondern werfen aufgrund der Dauerhaftigkeit der
jeweiligen Spielumgebung (das Geschehen in der virtuellen Welt entwickelt sich weiter, auch wenn ein Spieler nicht aktiv ist) und der großen Teilnehmerzahlen neuartige soziale, wirtschaftliche und rechtliche Fragen
auf: Wer besitzt beispielsweise die Rechte an einem Gegenstand, der innerhalb einer solchen Spielewelt erworben bzw. „erspielt“ wird, wer die Rechte an einer Spielfigur, die einen gewissen Erfahrungsgrad und damit spezifische Fähigkeiten erworben hat? Da solche Gegenstände und Spielfiguren zunehmend auf eigenen
Marktplätzen oder Auktionen gehandelt und in realer Währung bezahlt werden, entstehen neuartige juristische
und soziale Konflikte.
1.5.2 Wirtschaft und Organisation
1.5.2.1 Internet und Online-Angebote
Nach der Euphorie der späten 90er-Jahre und dem Platzen der so genannten Internet-Blase an der Börse kehrte 2001 bei vielen Anbietern zunächst Ernüchterung über die wirtschaftliche Bedeutung des Internets ein, wobei den publizistischen Medienangeboten insbesondere die fehlende Zahlungsbereitschaft der Nutzer für redaktionell erstellte Inhalte Probleme bereitete und noch bereitet. Die Investitionen in Online-Werbung blieben
zwar hinter den hohen Erwartungen aus den neunziger Jahren zurück, erreichten jedoch im Jahr 2007 Schätzungen zufolge etwa 2,7 Milliarden Euro, wobei die Suchwortvermarktung inzwischen eine ähnliche Größenordnung besitzt wie die „klassische“ Online-Werbung über Banner oder auch Sponsoring (vgl. auch Abschnitt
2.3.1.2.6) 236 . Verbunden mit dem Schlagwort des „Web 2.0“ hat zudem seit etwa 2005/2006 die Investitionsdynamik der Internetbranche wieder zugenommen. Davon profitieren einerseits Unternehmensneugründungen, die verbesserte Chancen auf eine Risikokapitalfinanzierung besitzen. Zum anderen investieren etablierte
Medienkonzerne in onlinebasierte Plattformen, auf denen Nutzer eigene Inhalte generieren. So hat beispielsweise die RTL-Tochter „RTL Interactive“ im Juni 2006 die Videoplattform Clipfish.de gestartet und die
„Burda Digital Ventures“-Gesellschaft in die konkurrierende Plattform sevenload.de investiert. Besondere
234
Vgl. http://www.usk.de/91_Die_Genres_der_USK.htm, zuletzt aufgerufen am 15.1.2008.
235
S. dazu Schmidt/Dreyer/Lampert 2008.
236
Vgl. OVK 2007.
120
1.5. Digitale Interaktive Medien
Aufmerksamkeit erregte Anfang 2007 die Übernahme der studentischen Community studiVZ durch den
Holtzbrinck-Konzern für geschätzte 85 Millionen Euro.
Zur etablierten Online-Werbung treten dadurch zwei weitere Erlösstrategien. Einerseits lassen sich die eigenen Wertschöpfungsnetzwerke ergänzen, indem beispielsweise erfolgreiche Videos einschlägiger OnlinePlattformen auch im Fernsehen gesendet (wie z. B. bei der „MyVideo“-Show auf Sat.1 oder „Clipfish TV“
auf RTL) oder im Internet Fernsehsendungen (wie z. B. die ProSieben-Sendung „Popstars on Stage“ auf MyVideo.de) bzw. andere Medieninhalte (wie Musikvideos von Sony BMG bei Clipfish.de) weiter vermarktet
werden. Andererseits können Medienkonzerne auch versuchen, die umfangreichen personenbezogenen Nutzerdaten, die auf ihren Community-Plattformen anfallen, für die Vermittlung stark zielgruppenorientierter
Werbung zu nutzen. Allerdings ist in diesem Fall noch unklar, inwieweit in den kommenden Jahren die Sensibilisierung der Nutzer für den Schutz der eigenen persönlichen Daten steigt und eine als zu offensichtlich
empfundene Ausnutzung für kommerzielle Zwecke auf Protest stoßen wird. Einen ersten Eindruck gaben die
Auseinandersetzungen um die allgemeinen Geschäftsbedingungen von studiVZ, die Ende 2007 neu gefasst
wurden und dem Anbieter sehr weit gehende Rechte bei der Vermarktung einräumen sollten. Heftige Kritik
von Verbraucher- und Datenschützern, aber auch von den Nutzern selbst, führte nach wenigen Tagen zu einer
Abschwächung.
Die „Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern“ (IVW) nimmt seit
1997 auch die Reichweitenmessung für werbetragende Online-Angebote vor. Die Zahl der tatsächlich geprüften Angebote ist in den letzten Jahren angestiegen, allerdings immer noch relativ klein: Im November 2007
waren neben 44 Verwertungsgemeinschaften und Netzwerken 506 einzelne Angebote gemeldet (vgl. Tab.
1.5.2.1). Im Durchschnitt entfielen auf die gemeldeten Angebote etwa 4 Millionen Visits, also zusammenhängende Nutzungsvorgänge – etwa das Vierfache des Vergleichswerts von 2002.
Tabelle 1.5.2.1: IVW-Kennzahlen für Internetangebote (2002-2007; jeweils November)
Gemeldete Angebote
a)
Durchschnittliche Anzahl
der Visits b)
Rangfolge der fünf visitstärksten Angebote
2002
2003
2004
2005
2006
2007
396
383
401
400
456
506
1.011.896
1.619.873
2.147.706
2.963.285
3.515.673
4.010.896
c)
c)
c)
c)
T-Onlinec)
MSN
T-Online
T-Online
T-Online
T-Online
SPIEGEL
ONLINE
MSN
MSN
MSN
MSN
MSN
AOLc)
SPIEGEL
ONLINE
AOLc)
AOLc)
Yahoo!
Yahoo!
heise online
mobile.de
SPIEGEL
ONLINE
ProSieben
Online
ProSieben
Online
studiVZ
mobile.de
AOL Homepage
Bild.de
SPIEGEL
ONLINE
AOL
ProSieben
Online
a)
Ohne Netzwerke und Vermarktungsgemeinschaften; b) Durchschnittswert aller durch die IVW gemessenen Angebote; c) Nur Contentangebot.
Quelle: www.ivw-online.de; eigene Berechnungen.
Die IVW unterscheidet bei ihren Messungen inzwischen sieben inhaltliche Haupt-Kategorien: redaktioneller Content, nutzergenerierter Content, E-Commerce, Kommunikation, Suchmaschinen/Verzeichnisse, Spiele
und Diverses. Für diese werden auch die Page Impressions (PI) erhoben, also der Abruf einzelner Seiten eines
Angebots während eines Visits. Unter den erfolgreichen Anbietern von redaktionellen Inhalten sind neben
121
1. Einzelne Medienbereiche
Zugangsprovidern wie T-Online oder dem Microsoft Network, die eigene Portale betreiben, vor allem die
Auftritte traditioneller Medien wie BILD, SPIEGEL, RTL oder Stern (vgl. Tab. 1.5.2.2). Letztere erzielen
auch den überwiegenden Teil all ihrer Seitenabrufe mit redaktionellen Inhalten. Die drei erfolgreichsten Angebote mit nutzergenerierten Inhalten sind die Community-Plattformen schülerVZ, studiVZ und Lokalisten,
auf denen Nutzer Informationen zu ihrer Person einstellen und soziale Beziehungen zu anderen Mitgliedern
abbilden, pflegen und neu knüpfen können. Diese Angebote sowie die Videoplattform MyVideo erzielen nahezu alle ihre Seitenzugriffe mit nutzergenerierten Inhalten und liegen teilweise um ein vielfaches vor den
Zugriffen, die redaktionelle Inhalte erreichen. Aber auch T-Online, bei denen nutzergenerierte Inhalte nur etwa 15 Prozent aller Seitenabrufe ausmachen, hat aufgrund der insgesamt sehr hohen Zugriffszahlen in diesem
Bereich eine Spitzenposition.
Tabelle 1.5.2.2: Meistbesuchte redaktionelle bzw. nutzergenerierte Internetangebote (März 2008)
Redaktioneller Content
Mio. PI
Usergenerierter Content
Anteil an allen
PI in %
Mio.
PI
Anteil an allen
PI in %
T-Online Contentangebot
980,4
30,26 schülerVZ
6.439,8
99,60
Bild.de
568,2
91,35 StudiVZ
5.932.9
99,45
SPIEGEL ONLINE
511,9
97,85 Lokalisten
1.105,7
86,17
MSN
352,4
64,04 MyVideo
721,6
97,23
yahoo
334,8
30,25 T-Online Contentangebot
410,6
12,67
RTL.de
332,2
71,85 Spin.de
249,4
50,31
AOL
246,4
50,00 Clipfish.de
143,4
79,81
Arcor.de
208,7
61,01 gesichterparty.de
137,1
55,49
ProSieben Online
183,7
39,66 StayFriends
120,6
87,26
Sport1
179,2
97,30 JUX.de
98,9
79,86
Quelle: www.ivw-online.de; eigene Berechnungen.
Auch für nicht-publizistische Anbieter von Medieninhalten, also z. B. Künstler und Produzenten aus der
Musik- oder Filmbranche, ist das Internet inzwischen zu einem wichtigen Faktor geworden, der unterschiedliche Funktionen (Distribution, Kundenbindung, Rekrutierung von Talenten) erfüllt. Digitale Inhalte lassen sich
über das Internet praktisch ohne Qualitätsverluste verbreiten; die oben bereits angesprochene Zunahme von
leistungsfähigen Breitbandverbindungen, aber auch die Ausweitung von Übertragungskapazitäten der Mobilfunknetze machen vor allem multimediale Angebote wie Live-Streams von Video- oder Audioinhalten immer
leistungsfähiger. Auf Community-Seiten wie MySpace oder studiVZ, in Diskussionsforen und Weblogs tauschen sich zudem Konsumenten über die rezipierten Inhalte aus, empfehlen Künstler oder Werke weiter und
tragen so im günstigsten Fall dazu bei, die Popularität von Bands und Filmen weiter zu erhöhen. Problematisch für die etablierten Produzenten und ihre Geschäftsmodelle ist dabei einerseits, dass die gleichen Technologien auch die illegale Verbreitung von urheberrechtsgeschützten Inhalten ermöglichen, und andererseits,
dass ihre Mittlerrolle zwischen Künstler und Publikum nicht mehr zwingend notwendig ist. Kulturschaffende
können sich mit Hilfe des Internets selbst vermarkten oder ihre Inhalte von vorneherein für die unentgeltliche
122
1.5. Digitale Interaktive Medien
Nutzung freigeben, indem sie sie zum Beispiel unter eine „Creative Commons“-Lizenz stellen, die das Weiterverbreiten und/oder Bearbeiten für nicht-kommerzielle Zwecke ausdrücklich erlaubt 237 .
1.5.2.2 Bildschirmspiele
Die Produktion von Spielen wird von einem Netzwerk spezialisierter Akteure durchgeführt, in dem je
nach technischer Plattform unterschiedliche Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Akteure bestehen. Generell lassen sich Entwickler und Publisher voneinander unterscheiden, wenngleich die Tätigkeitsfelder der
betreffenden Unternehmen nicht immer scharf voneinander getrennt sind: Spieleentwickler können eigene
Vertriebsbereiche aufbauen, während Publisher auch Eigentümer von Entwicklungsstudios sein bzw. diese in
ihr Unternehmen eingliedern können. Bei den Entwicklern von Spielen werden First-, Second- und ThirdParty-Developer unterschieden. Der erste Fall bedeutet, dass der Entwickler vollständig zu einem Hardwareanbieter gehört und auf diese Weise optimale Informationen über die Gestaltung der Hardware erhält. Diese
Konstellation ist in erster Linie bei den Anbietern von Spielekonsolen zu finden, also bei Microsoft, Nintendo
und Sony, kann aber auch für die wachsende Branche der Handygames beobachtet werden. Second-PartyDeveloper sind entweder fest z. B. durch Exklusivverträge mit einem Hardwareanbieter aus dem Konsolenbereich verflochten oder durch langfristige Verträge an ein solches Unternehmen gebunden. Third-PartyDeveloper schließlich sind von den Hardwareanbietern unabhängige Unternehmen, die Spiele entwickeln und
dann in Kooperation mit Publishern vermarkten. Diese Variante der Entwicklung und Verwertung von Spielen ist für den PC-Markt der Normalfall.
Der überwiegende Teil der in Deutschland erhältlichen Titel wird von ausländischen Entwicklern hergestellt, der Marktanteil deutscher Eigenentwicklungen liegt unter 10 Prozent. In den Fällen, in denen ein deutsches Entwicklerteam erfolgreiche Spiele auf den Markt bringt, wird es oft zum Übernahmeziel ausländischer
Unternehmen. Der Marktanteil ausländischer Publisher auf dem deutschen Markt liegt nach Branchenschätzungen bei mehr als 75 Prozent. Diese sorgen auch für eine länderspezifische Anpassung der Spiele, die so
genannte Lokalisierung, um neben den unterschiedlichen Ansprüchen der jeweiligen nationalen Spielergemeinde auch den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Die Zahl der veröffentlichten Titel stieg von 2.969 im Jahr 2000 auf 3.857 im Jahr 2007 238 . Im gleichen
Zeitraum stieg der Gesamtumsatz mit PC- und Videospielen in Deutschland von 874 Mio. auf 1.362
Mio. Euro (vgl. Tabelle 1.5.2.3). Die Games-Branche erzielte damit einen deutlich höheren Umsatz als die
Kinobranche, die mit dem Verkauf von Eintrittskarten 2007 etwa 0,8 Mrd. € umsetzte 239 .
Tabelle 1.5.2.3: Marktentwicklung PC- und Videospiele (2000-2006)
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Stückzahlen in Mio.
33,6
34,3
29,8
33,6
38,5
41,2
44,7
49,9
Wert in Mio. €
874
833
794
869
997
1.049
1.126
1.362
Quelle: BIU 2008.
Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Spielebranche, die auch Innovationen für andere Bereiche
(wie das eLearning oder die Simulationstechnik) erzeugt, hat in den vergangenen Jahren zu ersten regionalen
Fördermaßnahmen geführt. So fördert das Medienboard Berlin-Brandenburg seit 2006 in dem „Medienboard-
237
Vgl. Lessig 2004; Benkler 2006.
238
Vgl. Gamesmarkt 06/2008, S. 27.
239
Vgl. FFA 2008.
123
1. Einzelne Medienbereiche
Pilotprogramm Digitale Inhalte" auch die Entwicklung von Spielen nach inhaltlichen und standortbezogenen
Gesichtspunkten. Hamburg unterstützt seit 2007 die Produktion von Spieleprototypen mit bis zu 100.000 Euro, um Entwicklern die Suche nach einem Publisher und damit die weitere Finanzierung eines Entwicklungsprojekts zu erleichtern. Auf Bundesebene wird derzeit unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die regelmäßige Vergabe eines Deutschen Computerspielpreises vorbereitet, um
in Anlehnung an den Deutschen Filmpreis qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle
Spiele zu fördern. Daran soll sich auch die Spielewirtschaft beteiligen, die nach der Auflösung des „Verband
für Unterhaltungssoftware Deutschland“ (VUD; 1993-2004) vom „G.A.M.E. Bundesverband der Entwickler
von Computerspielen“ (gegründet 2004) sowie dem „Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware“
(BIU; gegründet 2005) vertreten wird, in denen sich Entwickler bzw. Publisher von Computer- und Videospielen organisieren.
Eine Analyse der Spielebranche hat zu berücksichtigen, dass sich die jeweiligen Märkte für Computerbzw. für Video-/Konsolenspiele in einigen Punkten wesentlich unterscheiden. Im PC-Bereich sind Anbieter
von Computerhardware zumeist unabhängig von den Softwareentwicklern, zudem werden Computer in der
Regel auch für andere Tätigkeiten als das Spielen verwendet. Computerspiele müssen daher für unterschiedliche technische Konfigurationen entwickelt werden und die technischen Innovationen im Laufe der Entwicklungszeit von etwa 1,5 bis 2,5 Jahren berücksichtigen. Die tatsächlichen Entwicklungskosten eines Spiels belaufen sich regelmäßig auf mehr als 1 Mio. €, in einigen Fällen kostet die Entwicklung von Spielen Beträge
im zweistelligen Millionenbereich. Die Preisgestaltung im Bereich der PC-Spiele erfolgt in mehreren Schritten: Spiele starten meist mit einem recht hohen Preis von ca. 50 Euro in den Handel, innerhalb kurzer Zeit jedoch wird dieser Preis in mehreren Stufen gesenkt, bis das Spiel nach zwei bis drei Jahren als Teil einer Spielesammlung oder als kostenlose Beigabe einer Spielezeitschrift endet. Dadurch ergibt sich ein vergleichsweise
geringer Durchschnittspreis für ein Computerspiel; er lag im Jahr 2007 bei 19,80 € 240 .
Einen Sonderfall stellen die Online-Spiele dar, deren Erlösmodelle nicht auf den Verkauf einer einzelnen
Version des Spiels beschränkt sind 241 . Vor allem im Bereich der onlinebasierten Rollenspiele hat sich ein
Abonnementmodell etabliert, das monatliche Teilnahmegebühren (von etwa zehn bis 15 Euro) vorsieht.
Daneben besteht die Möglichkeit der Werbefinanzierung über das „Ingame-Advertising“, also das Einbetten
von Werbebotschaften in ein Spiel, sowie des Verkaufs von Dienstleistungen und Objekten, die innerhalb des
Spiels angeboten werden und dem Spieler Vorteile eröffnen 242 .
Im Gegensatz zu Computerspielen werden Videospiele auf einer Plattform genutzt, die bis vor kurzem
noch ausschließlich für das Spieleangebot entwickelt wurde. Bei diesen Spielekonsolen handelt es sich um
proprietäre Technologien, und Softwareanbieter müssen entsprechende Lizenzen erwerben, um einen Titel für
die jeweilige Plattform anbieten zu können. Dadurch haben die Konsolenanbieter ein hohes Maß an Kontrolle
über die für die jeweiligen Plattformen verfügbaren Titel und können das Angebot populärer Spiele steuern.
Zurzeit teilen sich drei Wettbewerber den Konsolenmarkt auf: Microsoft, Nintendo und Sony. Dabei ist
Microsoft als jüngster Wettbewerber mit zwei Varianten seiner Hardware vertreten, der Xbox und der Xbox
360. Sony bietet mittlerweile vier verschiedene Versionen der PlayStation an: die technisch überholten
PlayStation One und PlayStation 2, die aktuelle Konsole PlayStation 3 sowie die mobile Spielekonsole
PlayStation Portable (PSP). Sowohl die Xbox 360 als auch die PlayStation 3 sind technisch sehr leistungsfähig und erlauben ähnlich wie der PC einen multifunktionalen Einsatz, der neben der Verwendung als Spielekonsole beispielsweise auch das Abspielen von DVDs oder (mit entsprechenden Erweiterungen) das Auf-
240
Vgl. BIU 2008.
241
Vgl. Müller-Lietzkow 2007.
242
Vgl. Thomas/Stammermann 2007.
124
1.5. Digitale Interaktive Medien
zeichnen als Personal Video Recorder (PVR) möglich macht. Dennoch bleiben Konsolen im Schwerpunkt auf
Unterhaltung ausgelegt, was sich im Namen der PlayStation ausdrückt, die bewusst als Gegensatz zur Workstation (dem Vorläufer des PCs) benannt wurde. Sowohl Microsoft als auch Sony bemühen sich offenbar, mit
ihren Konsolen einen prominenten Platz im Wohnzimmer in der Nähe des Fernsehers zu erobern.
Der frühere Marktführer Nintendo bemüht sich, weiterhin seine gute Marktstellung im Kinderzimmer zu
behalten und darüber hinaus neue Zielgruppen zu erschließen. Mit dem neuen Bedienkonzept der Konsole Wii
gelingt es dem Unternehmen offenbar, beide Ziele umzusetzen. Der kabellose Kontroller der Konsole wird in
den Spielen für die Simulation der jeweils erforderlichen Bewegung eingesetzt, d. h. er wird wie ein Baseballschläger geschwungen oder wie eine Bowlingkugel bewegt. Diese Form des „Action-Plays“ erschloss für diese Konsole neue Zielgruppen und trägt zum enormen wirtschaftlichen Erfolg von Nintendo bei. Auch der erheblich günstigere Verkaufspreis im Vergleich zur Konkurrenz macht die Plattform für neue Zielgruppen interessant. Der kabellose Kontroller der Wii ist eine Weiterentwicklung von bereits in der Vergangenheit üblichen Steuergeräten wie Lenkrädern oder Joysticks; in Einzelfällen gab es in der Vergangenheit auch spezielle
Pistolen für die Konsolennutzung mit einzelnen Spielen.
Neben den genannten stationären Konsolen existieren zudem eine Reihe tragbarer Konsolen, wobei der
bereits in den 1980er-Jahren eingeführte Game Boy von Nintendo in seinen verschiedenen Varianten weltweit
mehr als 160 Millionen mal verkauft wurde. Die Dominanz des Game Boy als mobile Spielekonsole – der
Marktanteil beträgt mehr als 90 Prozent – wird in der Zukunft vor allem in der jungen Zielgruppe stabil bleiben, da sich eventuelle Wettbewerber eher auf ältere Kunden konzentrieren. So waren Kombinationen aus
mobiler Spielplattform und Handy wie der N-Gage von Nokia offensichtlich zur Zerstreuung junger Erwachsener geplant, die für Unterhaltungsdienste zahlungsbereit sind. Zudem sorgt die schnelle technische Entwicklung der Mobiltelefone dafür, dass auch diese Geräte in einigen Zielgruppen zur ernsthaften Konkurrenz der
Game-only-Plattformen werden.
Das Geschäftsmodell bei Spielekonsolen beruht bisher darauf, zunächst die Hardware in möglichst großer
Zahl beim Publikum zu verbreiten. Dafür nehmen die Anbieter auch in Kauf, dass die Preise der Konsolen
nicht kostendeckend sind, weil die Erlöse über den Verkauf der Software erwirtschaftet werden. Im Vergleich
zu Computerspielen sind Konsolenspiele daher wesentlich teurer und kosteten 2006 im Durchschnitt
36,13 € 243 . In der Zukunft könnte sich das Geschäftsmodell des Konsolenmarktes ändern, wenn die Integration von Online-Funktionen zum Beispiel auch die Abrechnung über monatliche Abo-Gebühren vorsieht.
1.5.3 Nutzung
1.5.3.1 Online-Medien
Die Online-Medien, bei denen es bisher insbesondere um das Internet geht, haben seit Mitte der 90er-Jahre
das verfügbare Spektrum medienvermittelter Kommunikation spürbar erweitert. Wie immer in Frühphasen
neuer technischer Medien ist zunächst der Diffusionsprozess nachzuzeichnen, der Prozess also, im Zuge dessen sich mehr und mehr Mitglieder der Gesellschaft entschließen, die technischen Voraussetzungen für die
Nutzung der neuen Dienste zu schaffen und diese dann tatsächlich zu nutzen.
1.5.3.1.1
Zahl und Struktur der Online-Nutzer
Eine der Voraussetzungen für den Zugang zum Internet ist die Verfügbarkeit eines Computers zu Hause. Die
entsprechende Geräteausstattung verbessert sich weiterhin (siehe Tabelle 1.5.3.1, 1. Zeile) – es bleibt aber
auch festzustellen, dass auch 2007 noch gut 40 Prozent der Bevölkerung zu Hause keinen Computerzugang
243
Vgl. BIU 2008.
125
1. Einzelne Medienbereiche
haben. Die Zahl der Internetnutzer liegt geringfügig darüber und beträgt im Frühsommer 2007 etwa 63 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren. Anders ausgedrückt: 40,8 Millionen Menschen gingen 2007 zumindest
gelegentlich online. 244 Die Hauptphase der Internetverbreitung in Deutschland lag um die Jahrtausendwende,
als zunächst jährliche Zuwachsraten von über 60 Prozent, später immer noch im zweistelligen Prozentbereich
zu beobachten waren. 2003 waren mehr als 50 Prozent der Deutschen online; seitdem liegen die jährlichen
Zuwachsraten deutlich niedriger (bei etwa 5 Prozent), was auf eine gewisse Sättigung hindeutet. Damit liegt,
je nach der betrachteten Bevölkerung und der Definition von „Internetnutzung“, Deutschland in international
vergleichenden Studien im Mittel- bzw. Vorderfeld. Vor allem in den skandinavischen Staaten, den USA sowie einigen asiatischen Ländern (wie z. B. Südkorea) ist die Internet-Penetration noch weiter fortgeschritten 245 .
Tabelle 1.5.3.1: Computerausstattung und Online-Nutzung im Zeitverlauf (in Prozent der deutschen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren)
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
1)
Computer zu Hause
23,7
28,2
40,2
43,4
48,6
53,3
57,5
59,7
60,0
60,9
Online-Nutzer (zumindest gelegentlich)
10,4
17,7
28,6
38,8
44,1
53,5
55,3
57,9
59,5
62,7
Zuwachsrate gegenüber Vorjahr
+61
+68
+64
+36
+14
+22
+4
+5
+3
+5
Männlich
15,7
23,9
36,6
48,3
53,0
62,6
64,2
67,5
67,3
68,9
Weiblich
5,6
11,7
21,3
30,1
36,0
45,2
47,3
49,1
52,4
56,9
14-19 Jahre
15,6
30,0
48,5
67,4
76,9
92,1
94,7
95,7
97,3
95,8
20-29 Jahre
20,7
33,0
54,6
65,5
80,3
81,9
82,8
85,3
87,3
94,3
30-39 Jahre
18,9
24,5
41,1
50,3
65,6
73,1
75,9
79,9
80,6
81,9
40-49 Jahre
11,1
19,6
32,2
49,3
47,8
67,4
69,9
71,0
72,0
73,8
50-59 Jahre
4,4
15,1
22,1
32,2
35,4
48,8
52,7
56,6
60,0
64,2
60 Jahre und älter
0,8
1,9
4,4
8,1
7,8
13,3
14,5
18,4
20,3
25,1
In Ausbildung
24,7
37,9
58,5
79,4
81,1
91,6
94,5
97,4
98,6
97,6
Berufstätig
13,8
23,1
38,4
48,4
59,3
69,6
73,4
77,1
74,0
78,6
1,7
4,3
6,8
14,5
14,8
21,3
22,9
26,3
28,3
32,0
2)
Online-Nutzung in verschiedenen Gruppen:
Rentner/nicht berufstätig
Quellen: 1) www.ard.de: Medien Basisdaten (zuletzt aufgerufen am 16. September 2007); 2) ARD/ZDF-Online-Studie
2007.
Die Aufschlüsselung der Online-Nutzung nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen (siehe Tabelle
1.5.3.1, Zeile 4 ff.) dokumentiert von Beginn an bestehende gravierende Unterschiede, die sich bis heute er244
Alternative Quellen für repräsentative Zahlen zur Internetnutzung in Deutschland sind insbesondere der von
TNS Infratest jährlich erhobene „(N)Onliner Atlas“ (vgl. http://www.nonliner-atlas.de) sowie die Erhebungen
des Statistischen Bundesamts zur „Entwicklung der Informationsgesellschaft“, die Aussagen auch auf Haushaltsebene treffen (vgl. Statistisches Bundesamt 2007). Beide Untersuchungen kommen zu ähnlichen Nutzungsanteilen wie die ARD/ZDF-Online-Studie.
245
Vgl. TNS Infratest Forschung (2007), S. 179 f.
126
1.5. Digitale Interaktive Medien
halten haben. Nicht zuletzt aufgrund der Bedeutung institutionell geprägter Zugänge zum Internet, etwa am
Arbeitsplatz sowie an (Hoch-)Schulen, liegen jüngere und berufstätige Teile der Bevölkerung sowie Männer
in der Online-Nutzung deutlich vorn. Gleichwohl lassen sich in den letzten Jahren auch in den Gruppen, die
seltener einen Zugang haben, Zuwächse erkennen. Die an der unterschiedlichen Verbreitung von Internetzugängen anknüpfende Diskussion um die Problematik eines möglichen „Digital Divide“ wird im Rahmen dieses Berichts in einem gesonderten Kapitel behandelt (s. Kapitel 7.1.3). Im Berichtszeitraum hat sich die Nutzung des Internets in den privaten Haushalten als Normalfall durchgesetzt (siehe Tabelle 1.5.3.2). 1997 nutzte
mehr als die Hälfte aller damaligen Onliner das Internet ausschließlich über einen Zugang am Arbeitsplatz,
2007 waren es weniger als zehn Prozent. Demgegenüber stieg der Anteil derjenigen Personen, die das Netz
nur zu Hause nutzen, von etwa einem Viertel auf etwa die Hälfte.
Tabelle 1.5.3.2: Ort der Internetnutzung (ab 14 Jahren in Prozent)
1997
1999
2001
2003
2005
2007
Nur an Arbeitsplatz/Uni/Schule
59
29
22
13
14
9
Nur zu Hause
27
42
46
46
49
52
Sowohl als auch
14
29
32
41
37
38
Quelle: ARD-Online-Studie 2007.
Privatkunden nutzen das Internet in der Regel mit Hilfe eines spezialisierten Anbieters („Internet Service
Provider“), der die Verbindung über Wähl- und Funkverbindungen oder Breitbandzugänge zur Verfügung
stellt, darüber hinaus aber auch weitere Dienstleistungen wie Domain- und Webhosting oder Mail-Adressen
anbieten kann. In den letzten Jahren haben sich vor allem breitbandige Internetzugänge gegenüber der Einwahl per Modem oder ISDN durchgesetzt: Dieser Verbindungstyp, der datenintensive Anwendungen wie Videoplattformen, Internetradio oder den Download umfangreicher Programmpakete erst möglich macht, wird
zwischenzeitlich von etwa 60 Prozent der deutschen Internetnutzer eingesetzt (vgl. Tabelle 1.5.3.3 sowie Kapitel 2.2).
Tabelle 1.5.3.3: Internetzugang 1997 bis 2007 (in Prozent der Internetnutzer ab 14 Jahren)
1997
1998
1999
2000–02
2003
2004
2005
2006
2007
Modem
80
64
56
n. e.
35
34
25
25
18
ISDN
19
34
43
n. e.
40
40
38
24
20
-
-
-
n. e.
24
24
36
48
59
Breitband/DSL
Quelle: Gscheidle/Fisch 2007, S. 394. Daten für die Jahre 2000 bis 2002 nicht erhoben.
Die durchschnittliche Verweildauer der Online-Nutzer betrug 2003 118 Minuten, wobei man sich im Schnitt
etwa fünf Tage pro Woche im Internet bewegte (vgl. Tabelle 1.5.3.4). Im Zuge der Internet-Diffusion stieg
die durchschnittliche Verweildauer bis 2003 zunächst an. Seitdem sinkt sie wieder leicht, worin sich widerspiegelt, dass neu hinzukommende Nutzergruppen geringere Zeitbudgets für das Internet aufwenden. Zudem
zeigen sich Unterschiede nach dem Geschlecht – Männer haben eine höhere durchschnittliche Verweildauer
als Frauen – und nach dem Alter: Personen unter 30 Jahren nutzen das Internet im Durchschnitt 155 Minuten
pro Tag, 30- bis 49-Jährige 112 Minuten und Personen über 50 Jahren nur 88 Minuten am Tag 246 . Trotz die-
246
Vgl. van Eimeren/Frees 2007, S. 376.
127
1. Einzelne Medienbereiche
ser Unterschiede wird das Internet, gerade aufgrund der verstärkten Nutzung im privaten Bereich, zu einer
ernsthaften Konkurrenz für die anderen Medien (siehe dazu das gesonderte Kapitel 7.1.1 über Konvergenz
und Zusammenspiel alter und neuer Medien).
Tabelle 1.5.3.4: Durchschnittliche Verweildauer bei der Online-Nutzung 1997 bis 2007 (Online-Nutzer ab 14
Jahren in Deutschland)
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Verweildauer Montag bis
Sonntag in Min./Tag
76
77
83
91
107
121
138
129
123
119
118
Ø Anzahl Tage pro Woche
mit Online-Nutzung
3,3
3,6
3,9
4,5
4,3
4,5
4,4
4,2
4,5
4,8
5,1
Quelle: ARD/ZDF-Online-Studie 2007.
1.5.3.1.2
Umgang mit Online-Angeboten
Der Umgang mit dem „Universalmedium Internet“ kann sehr unterschiedlich ausfallen, und Nutzergruppen
entwickeln verschiedene Umgangsweisen mit der Vielfalt an Angeboten und Inhalten. Sowohl die ARD/ZDFOnline-Studie als auch die Daten des Statistischen Bundesamts belegen allerdings, dass zwei Dienste für die
meisten Internetnutzer wichtig sind: E-Mail sowie die von Suchmaschinen unterstützte Recherche nach Informationen. Andere Dienste wie z. B. Homebanking, die Teilnahme an Online-Auktionen, der DateiDownload oder die Kommunikation in Foren, Chats u. Ä. sind demgegenüber deutlich weniger verbreitet
(vgl. Tabelle 1.5.3.5).
128
1.5. Digitale Interaktive Medien
Tabelle 1.5.3.5: Nutzung verschiedener Online-Anwendungen (mindestens einmal wöchentlich genutzt; in
Prozent der Online-Nutzer ab 14 Jahren)
2001
2003
2005
2006
2007
80
73
78
78
79
k. A.
k. A.
k. A.
75
76
Zielgerichtete Suche nach Angeboten
59
52
53
50
57
Surfen
51
51
50
45
38
Homebanking
31
32
37
35
34
Download von Dateien
34
29
23
21
23
An Gesprächsforen/Chats teilnehmen
18
18
16
20
20
6
16
19
18
18
k. A:
17
11
12
14
11
11
11
12
11
5
8
12
12
13
k. A.
7
6
11
11
5
6
6
8
6
k. A.
10
6
7
14
Kartenservice
7
3
5
4
3
Gewinnspiele
9
4
4
3
k. A.
Kontakt-/Partnerbörsen
k. A.
k. A.
5
3
5
Live im Internet fernsehen
k. A.
2
2
2
2
E-Mail
Suchmaschinen
Online-Auktionen
Audiodateien anhören
Computerspiele im Internet
Online-Shopping
Internetradio hören
Buch-/CD-Bestellungen
Videos im Internet
Quelle: ARD/ZDF-Online-Studien 2001, 2003, 2005, 2006 und 2007.
Mit der anhaltenden Verbreitung des Internets haben sich Nutzergruppen oder -typen herausgebildet, die
sich im Umgang mit der Technologie, aber auch in der online verbrachten Zeit deutlich voneinander unterscheiden. Die OnlineNutzerTypologie (ONT) auf Grundlage der ARD/ZDF-Online-Studie nennt als Basistypen den „aktiv-dynamischen Nutzer“ sowie den selektiv-zurückhaltenden Nutzer, die 2007 jeweils etwa 50
Prozent aller Onliner ausmachten 247 . Beide Typen lassen sich weiter untergliedern; unter den aktivdynamischen Nutzern finden sich z. B. die „routinierten Infonutzer“, die das Internet vorrangig als Informationsquelle für berufliche oder private Zwecke nutzen, oder die „jungen Hyperaktiven“, die das Netz als Kommunikations- und Informationsmedium voll in ihren Alltag integriert haben. Unter den selektivzurückhaltenden Nutzern finden sich „Selektivnutzer“ sowie „Randnutzer“, deren Internetnutzung sich auf
einige wenige Angebote und Funktionen beschränkt.
Erst in den Anfängen befindet sich die statistische Erfassung der Web-2.0-Nutzung. Bislang vorliegende
Daten zeigen, dass es sich – gemessen an der öffentlichen Diskussion um diesen Begriff – noch um ein Minderheitenphänomen handelt. Ausnahmen bilden die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die von etwa der Hälfte
aller Onliner zumindest selten genutzt wird, sowie Videoportale wie YouTube, das etwa ein Drittel der Internetnutzer erreicht (vgl. Tab. 1.5.3.6). Anwendungen wie Weblogs, Netzwerkplattformen oder virtuelle Spie-
247
Vgl. van Eimeren/Frees 2007, S. 366 ff.
129
1. Einzelne Medienbereiche
lewelten à la Second Life weisen demgegenüber eine deutlich geringere Verbreitung auf. Allerdings zeigen
sich deutliche Unterschiede in verschiedenen Altersgruppen: Personen bis 30 Jahre, insbesondere Teenager,
nutzen deutlich häufiger entsprechende Anwendungen als ältere Onliner. Schließlich ist zu beachten, dass die
Nutzung von Web-2.0-Anwendungen zwei unterschiedliche Modi kennt: Aktive Partizipation umfasst z. B.
das Erstellen von eigenen Beiträgen in einem Weblog, das Ändern eines Artikels bei Wikipedia oder das Einstellen eines Videos auf einer einschlägigen Plattform. Passive Partizipation meint dagegen das bloße Rezipieren von Informations- oder Unterhaltungsangeboten, das andere Personen auf einem Web-2.0-Angebot bereitstellen – etwa 40 Prozent der Nutzer des Web 2.0 fallen in letztere Gruppe 248 .
Tabelle 1.5.3.6: Genutzte Web-2.0-Angebote 2007 (mindestens selten genutzt, in Prozent der Online-Nutzer
ab 14 Jahren)
Gesamt
Männl.
Weibl.
14-19
20-29
30-39
40-49
50-59
Ab 60
Wikipedia
47
50
44
82
58
50
41
32
24
Videoportale (z. B. YouTube)
34
41
26
69
56
35
24
14
7
Fotogalerien (z. B. Flickr)
15
16
13
26
20
11
11
9
13
Private Netzwerke
(z. B. MySpace)
15
19
11
40
29
12
6
4
6
Weblogs
11
15
7
18
19
14
7
5
4
Berufliche Netzwerke
(z. B. Xing)
10
12
8
11
16
12
9
5
5
Lesezeichensammlungen
3
4
2
3
5
4
2
2
1
Virtuelle Spielewelten
(z. B. Second Life)
3
4
2
7
6
4
1
0
0
Quelle: ARD/ZDF-Online-Studie 2007.
1.5.3.2 Bildschirmspiele
Einen allgemeinen Überblick über die Verbreitung von Bildschirmspielen in der Bevölkerung ab 14 Jahren
bietet die Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMa) 249 . Danach gaben 29,7 Prozent der Deutschen an, zumindest „selten“ ein Computer- oder Videospiel zu spielen; 6,1 Prozent der Bevölkerung spielen mehrmals pro
Woche. Der Anteil der „Spieler“ ist bei Männern (37,4 Prozent) höher als bei Frauen (22,3 Prozent), bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (14-29 Jahre; 64,1 Prozent) deutlich höher als bei 30- bis 49-Jährigen
(36,7 Prozent) und insbesondere bei ab 50-Jährigen (8,1 Prozent). Zu ähnlichen Erkenntnissen kommt auch
die regelmäßig aufgelegte „Allensbacher Computer- und Technik-Analyse“ (ACTA), die ebenfalls repräsentative Zahlen für die Bevölkerung ab 14 Jahren liefert. Die jüngste Erhebung aus dem Jahr 2007 belegt einerseits die hohe Verbreitung des Computerspielens in der Altersgruppe der Teenager (76 Prozent der 14- bis 19Jährigen spielen Computer- oder Konsolenspiele), andererseits aber auch die Verbreitung in älteren Bevölkerungsgruppen: 59 Prozent der 20- bis 29-Jährigen, 43 Prozent der 30- bis 39-Jährigen, 33 Prozent der 40- bis
49-Jährigen und noch 20 Prozent der 50- bis 64-Jährigen spielen Computer- oder Konsolenspiele 250 .
248
Vgl. Gerhards/Klingler/Trump 2008.
249
Vgl. VuMa Arbeitsgemeinschaft 2008.
250
Vgl. Hottner 2007, S. 5.
130
1.5. Digitale Interaktive Medien
Auch wenn der Anteil von älteren und weiblichen Spielenutzern steigt, befasst sich ein Großteil der empirischen Studien mit der Gruppe der Kinder und Jugendlichen. Entsprechende Fragestellungen erhalten auch
dadurch gesellschaftliche Relevanz, dass im Zusammenhang mit spektakulären Gewalttaten Jugendlicher oft
die zahlreichen gewalthaltigen Bildschirmspiele als mögliche Mitverursacher in die Diskussion gebracht werden. Darauf soll an anderer Stelle in diesem Bericht eingegangen werden (siehe Kap. 6.1.1).
Für die Hauptnutzergruppe der Kinder und Jugendlichen lassen sich nähere Informationen den Studien
„Jugend, Information, Multimedia“ (JIM) und „Kinder + Medien, Computer + Internet“ (KIM) entnehmen,
die seit 1998 bzw. 1999 das Medienverhalten der 12- bis 19-Jährigen (JIM) und 6- bis 13-Jährigen (KIM) untersuchen. Der JIM 2007 zufolge besitzen 45 Prozent der Jugendlichen eine stationäre Spielekonsole, 63 Prozent hatten eine im Haushalt zur Verfügung 251 . Computer sind noch weiter verbreitet: 67 Prozent der Jugendlichen können über einen eigenen PC verfügen, 98 Prozent leben in einem Haushalt mit Zugang zu einem
Computer. Beim Gerätebesitz zeigen sich allerdings auch Geschlechtsunterschiede: 72 Prozent der Jungen,
aber nur 62 Prozent der Mädchen verfügen über einen eigenen Computer. Bei den Spielekonsolen ist das Verhältnis 59 zu 30 Prozent. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Schulformen weisen in unterschiedliche Richtungen: Gymnasiasten und Realschüler besitzen häufiger einen Computer als Hauptschüler, diese dagegen wie Realschüler häufiger eine Spielekonsole als Gymnasiasten. 58 Prozent der Jungen und 28 Prozent
der Mädchen gaben 2007 an, täglich oder mehrmals pro Woche Computerspiele zu spielen. Online-Spiele
werden von 24 Prozent der Jungen und 4 Prozent der Mädchen zumindest mehrmals pro Woche genutzt; bei
Handyspielen beträgt der entsprechende Anteil 11 Prozent für die Mädchen und 18 Prozent für die Jungen.
Unter den 6- bis 13-Jährigen nutzen 84 Prozent zumindest einmal die Woche den Computer, 30 Prozent
sogar (fast) jeden Tag 252 . Das Spielen, alleine oder mit anderen, ist dabei die häufigste Tätigkeit am Computer; bezogen auf alle Kinder dieser Altersgruppe spielen 60 Prozent zumindest einmal die Woche, dagegen 27
Prozent (unter den Mädchen: 35 Prozent) nie am Computer. Die beliebtesten Genres waren in dieser Altersgruppe 2006 Simulationen (39 Prozent der Computerspieler) und Strategiespiele (31 Prozent), die genauso
wie Sportspiele von Jungen bevorzugt werden. Mädchen spielen tendenziell lieber Gesellschaftsspiele oder
„Jump & Run“-Spiele am Computer. Die Internetnutzer machen in dieser Altersgruppe 72 Prozent aus; unter
ihnen finden sich 40 Prozent Kinder, die mindestens einmal pro Woche alleine Online-Spiele spielen. 25 Prozent spielen zumindest einmal die Woche mit anderen zusammen über das Internet.
Die Erkenntnisse der beiden zitierten Studien zur Spielenutzung von Kindern und Jugendlichen zeigen bereits, dass das weit verbreitete Bild des isolierten Computerspielers einen wesentlichen Aspekt unterschlägt:
Computerspiele sind für viele ihrer Nutzer Gelegenheit, sich mit anderen Personen zu messen bzw. zu kooperieren. Dies kann einerseits in Situationen der Kopräsenz geschehen, wenn mehrere Spieler ein Computer- oder Konsolenspiel nutzen, andererseits (bedingt durch die Netzwerkfähigkeit vieler Spiele) auch online geschehen. Laut der ACTA 2007 spielen neun Prozent der Computerspieler ausschließlich online und weitere 24
Prozent sowohl online als auch offline 253 . Das bevorzugte Genre der Online-Spieler sind Rollenspiele (von
68 Prozent) und hier insbesondere „World of Warcraft“, gefolgt von Actionspielen (46 Prozent), Strategiespielen (35 Prozent) und Sport-/Rennspielen (14 Prozent) 254 . Zwei weitere Formen des gemeinsamen Spielens seien in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben: Spieler kommen für so genannte LAN-Partys
an einem gemeinsamen Ort zusammen, vernetzen ihre Rechner miteinander und spielen gemeinsam, oft über
ein gesamtes Wochenende hinweg. Die Größe dieser LAN-Partys kann von kleinen Gruppen, die sich privat
251
Vgl. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest 2007a.
252
Vgl. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest 2007b.
253
Vgl. Hottner 2007, S. 18.
254
Vgl. Quandt/Wimmer 2007, S. 178.
131
1. Einzelne Medienbereiche
organisieren, bis hin zu aufwändig organisierten Großveranstaltungen mit mehreren hundert oder gar tausend
Spielern reichen, die als Kristallisationspunkt für eine eigene (Jugend-)Szene dienen 255 . Sie hat Berührungspunkte mit einem weiteren relativ jungen Phänomen, dem E-Sport. Darunter fallen Formen des Computerspielens, das sich an den Trainings-, Wettkampf- und Ligastrukturen anderer Sportarten orientiert, also durch
einen vergleichsweise hohen formalen Organisationsgrad gekennzeichnet ist. Schätzungen zufolge gibt es in
Deutschland 1,2 bis 1,5 Millionen in Gruppen organisierte Teams („Clans“), die gemeinsam an derartigen
Veranstaltungen teilnehmen 256 . E-Sport ist vor allem in Asien sehr populär, wo mehr als 1,2 Mio. Spieler an
Wettbewerben teilnehmen, die teilweise auch im Fernsehen übertragen werden. Das weltweit größte E-SportTurnier, die „World Cyber Games“, findet 2008 in Köln und damit erstmals in Deutschland statt.
1.5.4 Recht und Regulierung
Art. 5 Abs. 1 GG nennt nur die traditionellen Medien Presse, Rundfunk und Film ausdrücklich. Vor dem Hintergrund eines dynamischen Medienverständnisses werden aber auch andere Formen öffentlicher Kommunikation geschützt, auch wenn angesichts nun erkennbarer Konvergenzentwicklungen die Einordnung im Einzelnen und ihre Folgen noch nicht eindeutig erscheinen. Die Funktionen der Medienfreiheiten unter den veränderten Bedingungen zu konkretisieren und umzusetzen ist eine zentrale Herausforderung, deren Bewältigung die Verfassung gebietet.
Wie oben ersichtlich umfasst der Begriff der interaktiven Medien eine Vielzahl verschiedener Dienstetypen (z. B. Telemedien, Computer- und Videospiele, Zusatzdienste des digitalen Fernsehens), die auf ganz unterschiedlichen technischen Plattformen (etwa Fernseher, Computer, Handy) genutzt werden können. Im Hinblick auf die Grundrechte unterfallen diese Dienste dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff (s. oben
Kap. 1.4.4.1.3).
Während in der Vergangenheit regelhaft für einen Dienstetyp alle medienspezifischen Regelungen in einem Gesetzeswerk vereint wurden, führt die technische Konvergenz – insbesondere die Übertragung gleicher
Inhalte auf unterschiedlichen Plattformen – nicht etwa zu einer Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen,
sondern zu einer weiteren Differenzierung sowohl der sich herausbildenden Dienstetypen als auch nach Regelungszielen.
1.5.4.1 Rechtsrahmen
1.5.4.1.1
Europarechtliche Einflüsse
Einfluss auf den nationalen Rechtsrahmen bei interaktiven Medien haben insbesondere die 2001 erlassene ECommerce-Richtlinie 257 und die Richtlinien des Telekommunikations-Richtlinienpakets 258 von 2002, und
255
Vgl. Hepp/Vogelsang 2007.
256
Vgl. Müller-Lietzkow/Bouncken/Seufert 2006, S. 161 f.
257
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche
Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt, ABl. EG Nr. L 178 v. 17.7.2000, S. 1 ff.
258
Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen
Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108 v.
24.4.2002, S. 33 ff.; Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über
die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie), ABl. EG Nr. L
108 v. 24.4.2002, S. 21 ff.; Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März
2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren
Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108 v. 24.4.2002, S. 7 ff.; Richtlinie 2002/22/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elekt-
132
1.5. Digitale Interaktive Medien
hier insbesondere die Zugangsrichtlinie 259 . Seit dem In-Kraft-Treten der AVMS-Richtlinie 260 Ende 2007
werden auch Vorgaben dieser Richtlinie in Bezug auf bestimmte interaktive Medien in den Mitgliedstaaten
umzusetzen sein: Die dadurch novellierte vormalige EG-Fernsehrichtlinie macht nunmehr Vorgaben für lineare und nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste, worunter auch fernsehähnliche Angebote wie z. B. InternetTV fallen.(s. auch Kap. 1.4.4.1.3).
Die Schwerpunkte der E-Commerce-Richtlinie lagen in der Festsetzung der Zulassungsfreiheit der Dienste
der Informationsgesellschaft sowie in der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Herkunftslandprinzip und
den Gerichtsstand bei Streitigkeiten festzuschreiben. Daneben sieht die Richtlinie die Einführung von Transparenzvorschriften in Bezug auf Diensteanbieter und Auftraggeber kommerzieller Kommunikationen vor,
konkretisiert die Stufen der Verantwortlichkeit für Informationsinhalte und gewährleistet die Möglichkeit von
elektronischen Vertragsschlüssen.
Daneben besteht für den Gesetzgeber aufgrund der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft“ 261 die Pflicht, der EU-Kommission Gesetzesänderungen im
Bereich der Telemedien vorab anzuzeigen, die auf diese Weise einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen in diesem Sektor etablieren will.
1.5.4.1.2
Nationaler Rechtsrahmen
Den derzeitigen nationalen Rechtsrahmen für interaktive Medien bilden vor allem die Vorschriften des Telemediengesetzes 262 (bis März 2007: Teledienstegesetz 263 ) des Bundes sowie die telemedienspezifischen Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags 264 (bis März 2007: Mediendienstestaatsvertrag 265 ) der Länder. Insbesondere der in Zusammenarbeit von Bund und Ländern vereinheitlichte Rechtsrahmen für vormals zu differenzierende Teledienste und Mediendienste hat für den Bereich der Telemedien überblickbarere Vorgaben und
Strukturen geschaffen (s. unten Kap. 1.5.4.1.3). Daneben finden – abhängig von der jeweiligen Diensteart und
ronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108 v. 24.4.2002, S.
51 ff.; Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen
Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung), ABl. EG
Nr. L 108 v. 24.4.2002, S. 1 ff.
259
Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108 v. 24.4.2002, S. 7 ff.
260
Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der
Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, ABl. EG L 332 v. 18.12.2007, S. 27.
261
Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie
98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. EG
Nr. L 217, S. 18 ff.
262
Telemediengesetz vom 26. Februar 2007, BGBl. I S. 179.
263
Teledienstegesetz vom 22. Juli 1997, BGBl. I S. 1870, zuletzt geändert durch das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 14.12.2001, BGBl. I S. 3721.
264
Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, GVBl. Th 1991, S. 636, in der Fassung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, GVBl. Th 2006, S. 710; Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, Nds. GVBl. 1991,
S. 313, in der Fassung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, Nds. GVBl. 2007, S. 60.
265
Staatsvertrag über Mediendienste vom 12. Februar 1997, GVBl. Bbg. 1997 I S. 75, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.02.2003, GVBl. Bbg. 2003 I S. 21, 31; GVBl. BW, S. 93; GVBl. HH 2003, S. 27.
133
1. Einzelne Medienbereiche
-nutzung – verschiedene bereichsspezifische Vorschriften des Signaturgesetzes 266 , des Telekommunikationsgesetzes 267 , des Zugangskontrolldienstegesetzes 268 sowie des Urheberrechtsgesetzes Anwendung (zum Urheberrecht s. Kap. 2.5). Die für diesen Bereich ebenfalls relevanten Regelungen des Jugendmedienschutzes
im JMStV und JuSchG werden an anderer Stelle behandelt (s. Kap. 2.6).
1.5.4.1.3
Anwendungsbereiche und Diensteabgrenzung
Im Zuge des Zusammenwachsens verschiedener Kommunikationsdienste und Verbreitungstechnologien entstanden Mitte der neunziger Jahre neue Zuordnungsprobleme. Die Gesetzgeber des Bundes und der Länder
hatten im Zusammenhang mit der Schaffung des Mediendienstestaatsvertrags der Länder (MDStV) und des
Teledienstegesetzes des Bundes (TDG) versucht, bestimmte Erscheinungen mit neuen Begriffen zu versehen,
ohne dass dabei immer ein rechtsdogmatisch in jeder Hinsicht eindeutiges System der Zuordnung entstand (s.
Kap. 3.4.1).
Die dadurch nötige Abgrenzung von Rundfunk, Mediendiensten und Telediensten führte zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten; zwar waren TDG und MDStV in zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung erlassen und
die Regelungskonzepte einander angeglichen worden, die Vielfalt der technisch vermittelten Kommunikationsangebote und die laufenden Veränderungen im Zuge der Konvergenzprozesse führten aber zu immer neuen Zweifelsfragen der Zuordnung.
Mit dem In-Kraft-Treten von Telemediengesetz (TMG) und dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) am 1. März 2007 haben Bundes- und Landesgesetzgeber den Rechtsrahmen für Tele- und Mediendienste vereinheitlicht: Während das TMG vor allem technische und wirtschaftliche Anforderungen an
die so genannten Telemedien stellt, macht der RStV spezielle Vorschriften in Bezug auf die in Telemedien
angebotenen Inhalte. Die vorher nötige Differenzierung zwischen Tele- und Mediendiensten erübrigt sich
damit.
Ist der fragliche Dienst an die Allgemeinheit gerichtet, so kommt es für die weitere Einordnung darauf an,
ob er die Qualität einer Darbietung i. e. S. hat (in diesem Fall liegt Rundfunk mit teils erhöhten Anforderungen vor) oder ob dies nicht der Fall ist, d. h., dass die publizistische Relevanz zwar zu bejahen, aber gering ist
(dann handelt es sich um ein Telemedium). Für derartige Grenzfälle sieht § 20 Abs. 2 RStV vor, dass wenn
und soweit Informations- und Kommunikationsdienste dem Rundfunk zuzuordnen sind, die Anbieter solcher
Dienste einer rundfunkrechtlichen Zulassung durch die zuständige Landesmedienanstalt bzw. die ZAK bedürfen (s. dazu oben Kap.1.4.4.2.5). Die Landesmedienanstalten können prüfen, ob es sich bei einem Angebot
um Rundfunk handelt; der Anbieter muss nach der positiven Feststellung innerhalb von drei Monaten einen
Zulassungsantrag stellen oder das Angebot so ausgestalten, dass kein Rundfunk mehr vorliegt. Daneben sind
Anbieter von Telemedien berechtigt, im Vorfeld derartiger Feststellungsverfahren einen Antrag auf rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit zu stellen, um im Vorwege mehr Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer einfachrechtlichen Einordnung und Behandlung zu erlangen.
1.5.4.1.4
Regulierungskonzept
Die Regulierung der Telemedien ist von der grundsätzlichen Annahme geprägt, dass die Bedeutung dieser
Dienste für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung nicht – bei journalistisch-redaktionell ge-
266
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
16.5.2001, BGBl. I S. 876.
267
Telekommunikationsgesetz (TKG) v. 22.6.2004, BGBl. I S. 1190.
268
Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten vom 19.3.2003,
BGBl. I S. 1090.
134
1.5. Digitale Interaktive Medien
stalteten Telemedien zumindest noch nicht – derart hoch ist, dass hier eine Ausgestaltung wie beim Rundfunk
nötig erscheint. Insofern statuieren die Vorschriften grundsätzlich Marktzutrittsfreiheit, die Vorgaben im
TMG beschränken sich neben der Festsetzung des Herkunftslandsprinzips auf die Regelung der Haftung sowie Vorschriften zur Anbietertransparenz und zum Datenschutz.
Der RStV sieht insbesondere für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote erhöhte, an das Presserecht angelegte Anforderungen vor. Dazu gehören etwa die Einhaltung anerkannter journalistischer Grundsätze, die Nennung einer redaktionell verantwortlichen Person sowie Gegendarstellungsrechte von durch die Berichterstattung betroffenen Personen. Im Gegenzug erhalten derartige Anbieter aber auch medienspezifische
Privilegien wie Auskunftsrechte gegenüber Behörden und eine erleichterte Verarbeitung personenbezogener
Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken.
1.5.4.1.5
Nicht-staatliche Regulierung
Im Online-Bereich hat sich mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) eine Institution für den Bereich des Jugendschutzes etabliert. Die FSM betreibt eine Beschwerdestelle und klärt OnlineNutzer über technische Schutzmechanismen auf. Die Mitglieder der FSM sichern in einer Selbstverpflichtungserklärung zu, die Zugänglichmachung und Vermittlung von verbotenen Inhalten (z. B. Pornografie,
volksverhetzende und jugendgefährdende Inhalte) zu unterlassen und etwaige Sanktionen der FSM zu akzeptieren. Die FSM hat sich neben ihrer freiwilligen Tätigkeit auch als Einrichtung der Selbstkontrolle im Rahmen des Konzeptes der regulierten Selbstregulierung des JMStV anerkennen lassen (s. unten Kap. 2.6.2.2.3).
Daneben haben sich insbesondere vor dem Hintergrund von Verbraucherschutzinteressen eine Vielzahl an
Siegelmarken wie etwa „Trusted Shops“ oder „EuroLabel/EHI – Geprüfter Online-Shop“ herausgebildet, die
dem Shop die Einhaltung bestimmter Kriterien wie z. B. Daten- oder Liefersicherheit bescheinigen, da derartige Siegel neben der Förderung des Verbrauchervertrauens auch eine verbesserte Stellung im Wettbewerb
bewirken können.
1.5.4.2 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
Von den im Berichtszeitraum erfolgten Gesetzesänderungen und -novellierungen sollen hier diejenigen kurz
genannt werden, die sich besonders durch ihre Relevanz für die Entwicklung von Diensten und Inhalten interaktiver Medien sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Sektor ausgezeichnet haben.
1.5.4.2.1
Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG)
Mit dem EGG 269 erfolgte 2001 die Umsetzung der Vorgaben aus der E-Commerce-Richtlinie in nationales
Recht. Die von dem EGG in erster Linie geänderten Gesetze sind das Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG, s. Kap. 1.5.4.2.6).
Das Kernstück der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie waren die Einführung des Herkunftslandprinzips, die Regelung der Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und die Ergänzung des TDG um bußgeldbewehrte Informations- und Transparenzpflichten.
1.5.4.2.1.1
Herkunftslandprinzip
Das in § 4 Abs. 1 TDG (jetzt: § 3 TMG) niedergelegte Herkunftslandprinzip bedeutet für die in Deutschland
niedergelassenen Anbieter und ihre Teledienste, dass diese den Anforderungen des deutschen Rechts auch
dann unterliegen, wenn die Dienste in einem anderen Staat innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erbracht
269
Gesetz vom 14. Dezember 2001 über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz – EGG), BGBl. 2001 I S. 3721 ff.
135
1. Einzelne Medienbereiche
werden. Gleiches gilt entsprechend für ausländische Anbieter und ihre Teledienste. Ziel dieser Normen ist es,
den freien Dienstleistungsverkehr von Telediensten im europäischen Binnenmarkt nicht einzuschränken.
1.5.4.2.1.2
Informations- und Transparenzpflichten
Die Vorschriften des TDG wurden durch das EGG um eine Reihe von zusätzlichen Informationspflichten für
geschäftsmäßige Angebote von Telediensten erweitert, d. h. für Angebote, die im Rahmen einer nachhaltigen
und nicht nur gelegentlichen Tätigkeit erbracht werden. Die Informationspflicht gem. § 6 TDG (jetzt: § 5
TMG) umfasst neben Name, Anschrift, vertretungsberechtigter Person und Kontakt des Anbieters bei spezifischen Tätigkeiten auch Register und Registernummer, bei aufsichtspflichtigen Tätigkeiten die Nennung der
zuständigen Aufsichtsbehörde, die Umsatzsteueridentifikationsnummer und umfassende Aufklärung über anzuwendende berufsrechtliche Regelungen bei den freien Berufen. Die Informationen müssen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie müssen daher an gut wahrnehmbarer Stelle stehen und
ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein.
Für den Bereich der kommerziellen Kommunikation, also der Werbung im weiteren Sinne, sieht § 7 TDG
(jetzt: § 6 TMG) darüber hinaus vor, dass derartige Inhalte klar als solche identifizierbar sind und die Person
erkennen lässt, in deren Auftrag die kommerzielle Kommunikation erfolgt (zum Trennungsgebot s. Kap.
2.3.2). Daneben müssen Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke sowie
Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar sein, die Bedingungen für
deren Inanspruchnahme sollen klar und unzweideutig angegeben werden.
1.5.4.2.1.3
Haftungsvorschriften
Die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie zu der Haftung für Inhalte von Diensten der Informationsgesellschaft gingen über die Vorschriften der bis dahin geltenden Version des TDG hinaus, so dass der Gesetzgeber
auch hier Änderungen vornehmen musste. So ergab sich im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1
TDG (jetzt: 8 Abs. 1 TMG) Anpassungsbedarf, wann nämlich eine haftungsprivilegierte reine Durchleitung
angenommen werden kann. Die ist dann der Fall, wenn der Dienstleister die Übermittlung nicht veranlasst,
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und auch die übermittelten Informationen
nicht ausgewählt oder verändert hat.
Ähnlich verhält es sich mit dem novellierten § 10 TDG (jetzt: § 9 TMG), durch den der Tatbestand der
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen (Caching) konkretisiert wurde: Ein
Caching-Dienstleister ist demnach nicht verantwortlich für die zwischengespeicherten Inhalte, wenn er die
Information nicht verändert, die Bedingungen für den Zugang zu der Information beachtet und die Regeln für
die Aktualisierung der Information berücksichtigt hat. Die Haftungsprivilegierung setzt zudem voraus, dass
der Diensteanbieter die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung
der Information nicht beeinträchtigt, d. h. etwa Maßnahmen zur Nutzerzahlenerfassung unterläuft. Im Übrigen
übernahm die TDG-Novelle die Verantwortlichkeitskonzeption der bisherigen Gesetzesfassung, die nicht frei
von wissenschaftlicher Kritik und praktischen Abgrenzungsschwierigkeiten war und ist 270 . Dies ist insoweit
besonders erwähnenswert, da die Haftungsregelungen unmittelbar – oder mittelbar über gerichtliche Entscheidungen – faktisch strukturbildenden Charakter für die gesamte Branche haben.
270
136
Vgl. m. w. N. etwa Köster/Jürgens 2002, Kudlich 2002, Schneider 2004, Stender-Vorwachs 2003.
1.5. Digitale Interaktive Medien
1.5.4.2.1.4
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
Mit der Novelle des Teledienstedatenschutzgesetzes im Rahmen des EGG 271 (s. oben) wurden die datenschutzrechtlichen Pflichten der Diensteanbieter sowie deren Rechte bezüglich der Speicherung von Bestands-,
Nutzungs- und Abrechnungsdaten weiter konkretisiert. Daneben wurden die Auskunftsrechte der Nutzer und
die Überarbeitung des Katalogs für Ordnungswidrigkeiten novelliert. Aufgrund einer Absprache von Bund
und Ländern wurden die inhaltlich gleichen Regelungen in den MDStV übernommen, so dass sich das zum
TDDSG Gesagte auf den Datenschutz in Mediendiensten übertragen lässt.
In Bezug auf den Anwendungsbereich wird durch die Novellierung klargestellt, dass die Vorschriften ausschließlich für den Bereich der Datenverarbeitung zwischen Anbieter und Nutzer bzw. Verbraucher gelten,
nicht jedoch für Fälle, in denen personenbezogene Daten ausschließlich zu beruflichen oder dienstlichen
Zwecken oder zur Steuerung von Arbeits- oder Geschäftsprozessen innerhalb von oder zwischen Unternehmen oder öffentlichen Stellen erhoben oder verarbeitet werden.
Auch die Novelle der datenschutzrechtlichen Vorschriften hält an dem nutzerorientierten Grundprinzip
fest, dass die Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur dann erlaubt ist, wenn der Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder das Gesetz dies ausdrücklich gestattet. Aufgrund dieser Einwilligungszentrierung stellt das Gesetz hohe Anforderungen an den Einwilligungsvorgang. So treffen
den Anbieter weit reichende Informations- und Transparenzpflichten, wenn er dem Nutzer die Möglichkeit zu
einer elektronischen Einwilligung anbietet. Flankiert werden diese Pflichten nun auch von bußgeldbewehrten
Sanktionen.
Mit In-Kraft-Treten von 9. RÄStV und TMG, das die TDDSG-Vorschriften übernimmt, wurden das
TDDSG und der MDStV aufgehoben (s. unten).
1.5.4.2.2
Mediendienstestaatsvertrag
Durch die verschiedenen Rundfunkänderungsstaatsverträge wurden jeweils auch Anpassungen am Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) vorgenommen, die hier kurz nachgezeichnet werden.
Die Anpassungen des Mediendienstestaatsvertrages aufgrund des 4. RÄStV betrafen die Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur EG-Fernsehrichtlinie im Hinblick auf Teleshoppingkanäle, die Neufassung der Bestimmung über unzulässige Sendungen, im Hinblick auf den Jugendschutz in Anlehnung an die Änderungen
des Rundfunkstaatsvertrages, die Anpassung des Katalogs der Ordnungswidrigkeiten und die Einfügung einer
Strafbestimmung in Anlehnung an die entsprechende Bestimmung des Rundfunkstaatsvertrages. Der 5.
RÄStV enthielt hinsichtlich des MDStV neben kleineren Änderungen die Anpassung der Verjährung von
Ordnungswidrigkeiten und die Notifizierungspflicht gemäß der EU-Notifizierungsrichtlinie 272 bei nachfolgenden Änderungen am Gesetz. Der 6. RÄStV beinhaltete die Anpassungen des MDStV, die sich aus der ECommerce-Richtlinie und der Novelle des TDDSG ergaben. So wurde auch im MDStV – wie zuvor im TDG
(s. oben) – das Herkunftslandsprinzip verankert, die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter
wurden angepasst, und die Informationspflichten für geschäftsmäßige Mediendienste und kommerzielle
Kommunikationen wurden weiter konkretisiert. Die Datenschutzvorschriften wurden inhaltsgleich aus dem
TDG in den MDStV übernommen (s. Kap. 1.5.4.2.2).
Mit In-Kraft-Treten des 9. RÄStV wurde der MDStV aufgehoben (s. unten).
271
Gesetz vom 14. Dezember 2001 über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz – EGG), BGBl. 2001 I S. 3721 ff.
272
Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie
98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; ABl. EG
Nr. L 217, S. 18 ff.
137
1. Einzelne Medienbereiche
1.5.4.2.3
(TMG)
Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) mit Telemediengesetz
Vor dem Hintergrund der 2004 von Bund und Ländern beschlossenen Eckpunkte zur Fortentwicklung der
Medienordnung wurden mit dem Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) die
Bundesregelungen im Bereich der Teledienste angepasst. Auf Länderseite erfolgte der parallele gesetzgeberische Schritt mit dem 9. RÄStV (s. unten Kap. 1.5.4.2.4). Das ElGVG überführte die oben beschriebenen Vorgaben des TDG in das neu geschaffene Telemediengesetz (TMG) und formulierte den Anwendungsbereich
neu aus: Statt nur Teledienste erfasst der Anwendungsbereich des TMG alle Telemedien. Darüber hinaus
wurden neben rein redaktionellen Änderungen weitere kleinere inhaltliche Anpassungen an den ehemaligen
TDG-Vorschriften vorgenommen.
1.5.4.2.3.1
Abgrenzung zu Rundfunkdiensten und TK-Diensten
Wie oben dargestellt, entfällt durch die Vereinheitlichung der Rechtsrahmen für Telemedien in TMG und
RStV die vormals nötige Zuordnung eines Angebots zum Bereich der Tele- oder Mediendienste. Dennoch nötig bleiben die Abgrenzungen zu Rundfunkdiensten und zu telekommunikativen Diensten, die unter den Anwendungsbereich des TKG fallen (Telekommunikationsdienste gem. § 3 Nr. 24 TKG) und telekommunikationsgestützte Dienste (§ 3 Nr. 25 TKG). § 1 Abs. 1 TMG stellt insoweit klar, dass die Vorschriften des TMG
für derartige Dienste nicht gelten. In der Praxis führt die Zuordnung konkreter Angebote zu diesen verbleibenden Dienstekategorien nicht selten zu Abgrenzungsproblemen (s. unten Kap. 3.4.2).
1.5.4.2.3.2
Konkretisierung der Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien
Während § 6 TDG ausführliche Informationspflichten solchen Telediensteanbietern auferlegte, die den Teledienst geschäftsmäßig erbrachten, konkretisiert der jetzige § 5 TMG in Satz 1 die Geschäftsmäßigkeit insofern, als geschäftsmäßige Teledienste in der Regel solche sind, die gegen Entgelt angeboten werden. Das
Merkmal der Entgeltlichkeit setzt dabei eine irgendwie geartete wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Für
rein private Internetseiten oder Angebote von gemeinnützigen Vereinen gelten die Informationspflichten des
§ 5 TMG insofern nicht; für diese Angebote können aber nichtsdestotrotz die Informationspflichten aus § 55
Abs. 1 RStV gelten (s. unten Kap. 1.5.4.2.4).
1.5.4.2.3.3
Transparenz- und Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen per E-Mail
Der neu eingeführte § 6 Abs. 2 TMG verpflichtet den Absender von E-Mail-Werbung zu erhöhten Transparenzpflichten. So darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der
Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden, indem der Empfänger über Absender oder kommerziellen
Inhalt der Nachricht in die Irre geführt werden. Die Vorschrift ist zusätzlich bußgeldbewehrt.
1.5.4.2.3.4
Übernahme der Verantwortlichkeitsvorschriften
Das ElGVG übernimmt die abgestuften Verantwortlichkeits- und Haftungsvorschriften der §§ 5 bis 11 TDG.
Diese Regelungen sahen sich bereits zu TDG-Zeiten teils heftiger Kritik ausgesetzt, die Virulenz wurde verstärkt durch Gerichtsurteile, die die Privilegierungen der Regelungen für Anbieter, die keine eigenen Inhalte
zur Verfügung stellen, durch weit reichende Überwachungspflichten faktisch auszuhebeln vermochten. Die
Problematik der unveränderten Übernahme sah der Gesetzgeber ausweislich der amtlichen Begründung wohl,
erklärt diese aber mit dem Abwarten der für Ende 2007 geplanten Evaluation der Umsetzung der Vorgaben
der E-Commerce-Richtlinie durch die EU-Kommission. 273
273
138
S. Begründung zum Entwurf des ElGVG, BT-Drs. 16/3078, S. 11 f.
1.5. Digitale Interaktive Medien
1.5.4.2.3.5
Aufnahme von Datenschutzbestimmungen aus dem TDDSG und dem MDStV
Die §§ 11 bis 15 TMG übernehmen die bis dahin im TDDSG und im MDStV enthaltenen Datenschutzvorschriften bis auf wenige kleinere Ausnahmen: So wurde klargestellt, dass vom Nutzerbegriff in § 11 Abs. 2
TMG ausschließlich natürliche Personen umfasst sind. Daneben wurden einzelne Regelungen für Telemedien
ausgeschlossen, die gleichzeitig den Datenschutzvorschriften des TKG unterliegen, um Doppelregulierung zu
vermeiden. Außerdem passte das ElGVG die Anforderungen an elektronische Einwilligungen dem Wortlaut
der TKG-Vorschrift an. Mit Blick auf die noch umzusetzende EU-Enforcement-Richtlinie (s. Kap. 2.5.2.1)
wurde zudem § 14 Abs. 2 TMG erweitert, der Diensteanbietern verbietet, sich bei der Verweigerung der Erfüllung von Auskunftsersuchen von Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst oder vom Militärischen Abschirmdienst auf datenschutzrechtliche Vorgaben zu berufen. Dies war bisher nur für Zwecke der
Strafverfolgung möglich.
Über § 47 RStV gelten die Datenschutzvorschriften des TMG auch für Rundfunkangebote.
Erwähnenswert erscheint, dass das in § 21 MDStV vorgesehene Konzept von Datenschutz-Audits weder
in das TMG noch in den RStV übernommen wurde. Die Möglichkeit der Einrichtung von Auditstellen, bei
denen Anbieter von Telemedien ihre Datenschutzkonzepte und technischen Einrichtungen durch externe
Sachverständige bewerten und die Ergebnisse veröffentlichen lassen konnten, wird nunmehr gesetzlich nicht
ausdrücklich geregelt. Während im IuK-Bereich öffentlicher Stellen sich bereits eine gewisse Audit-Praxis
abzeichnet und sich Gütesiegel herausbilden, befinden sich praktische Ansätze im Bereich privater Akteure
noch in Frühstadien. Ein im September vorgelegter Referentenentwurf zu einem Bundesdatenschutzauditgesetz 274 wird derzeit diskutiert.
1.5.4.2.4
Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RStV)
Das „Gegenstück“ auf Seiten der Länder zu dem Telemediengesetz des Bundes war der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem die bisher im MDStV enthaltenen Vorschriften für Telemedien in einen eigenen Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrags – offizielle Bezeichnung: Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien – aufgenommen wurden (§§ 54 bis 61 RStV). Der Anwendungsbereich des Staatsvertrags wird auf Telemedien erweitert (zu Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Diensten s. oben), gemäß § 1 Abs. 1 RStV
gelten für Telemedien nur die Abschnitte IV. (Revision, Ordnungswidrigkeiten), V. (Übertragungskapazitäten) und VI. (Telemedienspezifische Regelungen) sowie § 20 Abs. 2 RStV (dazu s. Kap. 1.5.4.1.3).
Im Wesentlichen behält der Telemedien-Abschnitt des RStV die normativen Vorgaben des MDStV bei,
nur in wenigen kleineren Punkten erfolgte eine inhaltliche Änderung.
So sieht § 54 Abs. 2 RStV die Pflicht zur Beachtung der anerkannten journalistischen Grundsätze vor, die
nunmehr an die journalistisch-redaktionelle Gestaltung eines Telemediums ansetzt. Die Vorgängervorschrift
des § 11 Abs. 2 MDStV knüpfte hier noch an den Verbreitungsweg („Verteildienste“) an. Der Änderung der
Regelung trägt insofern die Stärkung der Technologieneutralität der Vorschrift Rechnung.
Der Bereich der gesetzlichen Adressaten von Informationspflichten in den §§ 55 RStV wurde leicht angepasst: So nimmt die Vorschrift aus Gründen der Privatsphäre solche Anbieter von Telemedien von der Informationspflicht aus, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen (z. B. Meinungsbeiträge
in Foren).
§ 57 weitet das Datenschutzprivileg von Unternehmen der Presse und deren Hilfsunternehmen, das in den
einzelnen Landespressegesetzen bzw. Landesmediengesetzen statuiert ist (s. Kap. 1.1.4.2.17), auch auf deren
Telemedienangebot aus.
274
Vgl. Entwurf eines Bundesdatenschutzauditgesetzes, Stand 07. September 2007; abrufbar unter
https://www.datenschutzzentrum.de/bdsauditg/20070907-entwurf-bdsauditg.pdf.
139
1. Einzelne Medienbereiche
In § 59 Abs. 1 wird die Datenschutzaufsicht teilweise angepasst: Die Sätze 2 und 3 stellen ein Primat der
Selbstregulierung fest. So sind staatliche Aufsichtsbehörden für die Datenschutzaufsicht nicht zuständig, soweit sich ein betroffenes (Presse-)Unternehmen dem Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen
Presserates unterworfen hat (Satz 3); für die Datenschutzaufsicht im journalistisch-redaktionellen Bereich des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind die dort zuständigen internen Stellen verantwortlich (Satz 2). Für alle
anderen Anbieter bleibt es bei einer Aufsicht durch die im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörden (s.
dazu auch Kap. 3.4.4.1.3).
An der Ermächtigung der Aufsichtsbehörde zum Erlass von Anordnungen zu Sperrungen einzelner Telemedien hält § 59 Abs. 3 fest, im Hinblick auf die Wahrung der Pressefreiheit beschränkt Satz 6 dieses Aufsichtsinstrument allerdings im Hinblick auf Telemedien, die ausschließlich Inhalte periodischer Druckerzeugnisse enthalten. Sperrungsanordnungen können hier nur unter den Voraussetzungen der §§ 97 Abs. 5 S. 2, 98
StPO erfolgen.
1.5.4.2.5
Fernabsatzgesetz und Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Mit dem Fernabsatzgesetz 275 reagierte der Bundesgesetzgeber auf Vorgaben der EU-Fernabsatzrichtlinie 276
und regelte erstmals spezifisch Informationspflichten und Widerrufsrechte bei Verträgen, die über elektronische Kommunikationsmittel abgeschlossen wurden, also auch über Teledienste, Mediendienste und E-Mail.
Dem Verbraucher waren danach bei Fernabsatzverträgen bestimmte Informationen zu übermitteln, und ihm
wurde ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zugestanden. Schon ein Jahr später wurde
das bis dahin eigenständige Fernabsatzgesetz durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 277 aufgehoben
und die bisherigen Fernabsatzvorschriften komplett in das BGB (§§ 312b-312d BGB) inkorporiert. Da die Informationspflichten zumindest teilweise bereits vor der Lieferung der Waren oder Leistungen eintraten, wirkten sich die Vorschriften so zumindest mittelbar auf die Gestaltung der Kommunikationsmittel, also der Teleoder Mediendienste aus.
So sieht etwa § 312e Abs. 1 BGB vor, dass Unternehmer, bei denen Fernabsatzverträge über Tele- oder
Mediendienste geschlossen werden, technische Mittel zur Verfügung zu stellen haben, mit deren Hilfe der
Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann. Darüber hinaus treffen
ihn konkrete Informationspflichten während des Bestellvorgangs, nach der Bestellung in einer Eingangsbestätigung und hinsichtlich der dauerhaften Abruf- und Speichermöglichkeit der AGB. Insbesondere im Hinblick
auf die Ausgestaltung der Widerrufsbelehrungen nach den Vorgaben der BGB-InformationspflichtenVerordnung (BGB-InfoV) kam es im Berichtszeitraum zu Diskussionen. So hatte der Gesetzgeber in Anlage 2
zu § 14 BGB-InfoV ein Muster für eine Widerrufsbelehrung vorgesehen, allerdings wurde der von Anbietern
genutzte Mustertext in mehreren Gerichtsurteilen für teilweise irreführend bzw. unwirksam erachtet. Eine
Stärkung in Bezug auf seine Rechtmäßigkeit erhielt der Mustertext durch den BGH, dennoch wird derzeit der
Entwurf eines novellierten Mustertextes diskutiert.
275
Fernabsatzgesetz vom 27. Juni 2000, BGBI. I S. 897 ff.
276
Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz
bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. EG Nr. L 144 S. 19 ff.
277
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26.11.01, BGBl. 2001 I S. 3137 ff., in Kraft seit 01.01.2002.
140
1.5. Digitale Interaktive Medien
1.5.4.2.6
Signaturgesetz
Mit der Novellierung des Signaturgesetzes 278 besteht in Deutschland ein Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, durch die rechtsverbindliche Kommunikation und rechtsgültiger elektronischer Geschäftsverkehr
stattfinden kann. Das novellierte Gesetz, mit dem der Bundesgesetzgeber seiner Umsetzungspflicht aus der
Signatur-Richtlinie 279 nachkommt, löst das Signaturgesetz von 1997 ab und schreibt die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen vor, die in der Rechtsfolge der eigenhändigen Unterschrift
gleichgestellt werden. Eckpunkte des Signaturgesetzes sind die Zulassungsfreiheit von Zertifizierungsdiensten
bei Anzeigepflicht mit Untersagungsvorbehalt, deren Dokumentationspflichten und Haftung sowie Datenschutzanforderungen und das Einhalten von technischen Sicherheitsmaßnahmen. Als Akkreditierungs- und
Aufsichtsbehörde von Zertifizierungsstellen fungiert die Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post).
In einer kleinen SigG-Novelle 280 im Jahr 2004 beseitigte der Bundesgesetzgeber neben kleineren Änderungen vor allem auslegungsbedingte Unklarheiten, die dazu geführt hatten, dass insbesondere Banken und
Krankenkassen Verfahren mit nicht-qualifizierten Signaturen (z. B. biometrische Unterschriftensysteme) nur
zögerlich eingeführt hatten. Die Änderungen traten am 11. Januar 2005 in Kraft.
1.5.4.2.7
Zugangskontrolldiensteschutzgesetz (ZKDSG)
Mit dem ZKDSG 281 soll die Zugangskontrolldienste-Richtlinie 282 umgesetzt werden. Durch die Richtlinie
soll die gewerbsmäßige Verbreitung und Bewerbung von Vorrichtungen verhindert werden, die technische
Maßnahmen zum Zugangsschutz von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Telemedien auszuhebeln in
der Lage sind.
Zugangskontrollierte und damit vom Gesetz geschützte Dienste sind Rundfunkdarbietungen und Telemedien, die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können. In § 3 enthält das ZKDSG das strafbewehrte Verbot der Herstellung,
Einfuhr und Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken, deren Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken sowie die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
1.5.4.2.8
Zeugnisverweigerungsrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote
Die medienspezifischen Privilegien des Zeugnisverweigerungsrechts und der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote, die der Presse und dem Rundfunk aufgrund ihrer Bedeutung für die freie öffentliche und individuelle Meinungsbildung zugestanden werden, wurden Mediendiensten bisher vor der Annahme, dass die
Bedeutung von Mediendiensten für die Meinungsbildung geringer ausfällt, nicht in gleichem Maße zugestanden. Inwiefern dies vor der möglicherweise stärker werdenden Funktion dieser Dienste – auch verfassungsrechtlich – noch gerechtfertigt erschien, war Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussionen. Der Gesetz-
278
Signaturgesetz vom 16. Mai 2001, BGBl. I S. 876, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007, BGBl. I S. 179.
279
Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, ABl. EG Nr. L 13, S. 14 ff.
280
Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG), BGBl. 2005 I, S. 2.
281
Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten vom 19.3.2003,
BGBl. I S. 1090, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Februar 2007, BGBl. I S. 179.
282
Richtlinie 1998/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten vom 20. November 1998; ABl. EG Nr. L 320, S. 54 ff.
141
1. Einzelne Medienbereiche
geber reagierte 2002 auf die Entwicklung mit dem Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung 283 , wodurch seit dem 23.03.2002 ausdrücklich auch Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von „der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten
berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben“ (§ 53 Abs. 1 Nr. 5, s. Kap. 1.4.2.1), einbezogen sind.
283
142
Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung vom 15. Februar 2002, BGBl. I S. 682 f.
1.5. Digitale Interaktive Medien
1.5.5 Quellenangaben zu Kapitel 1.5
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143
1. Einzelne Medienbereiche
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Van Eimeren, Birgit/Gerhard, Heinz/Frees, Beate (2003): Internetverbreitung in Deutschland: Unerwartet hoher Zuwachs.
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Van Eimeren, Birgit/Frees, Beate (2006): Schnelle Zugänge, neue Anwendungen, neue Nutzer? ARD/ZDF-Online-Studie
2006. In: Media Perspektiven 8/2006, S. 402 ff.
Van Eimeren, Birgit/Frees, Beate (2007): Internetnutzung zwischen Pragmatismus und YouTube-Euphorie. ARD/ZDFOnline-Studie 2007. In: Media Perspektiven 8/2007, S. 362 ff.
VuMa Arbeitsgemeinschaft (2008): Verbrauchs- und Medienanalyse 2008. Frankfurt. Basisdaten abrufbar unter
http://www.vuma.de/pdf/2008_basisauswertung.pdf, zuletzt aufgerufen am 15.1.2008.
144
2.
MEDIENÜBERGREIFENDE ASPEKTE
2.1 ARBEITSMARKT
2.1.1
ARBEITSMARKT MEDIEN .................................................................................................. 146
2.1.2
MEDIENSTANDORTE IN DEUTSCHLAND ...................................................................... 147
2.1.3
ENTWICKLUNGEN IN AUSGEWÄHLTEN BRANCHEN ............................................... 149
2.1.3.1
2.1.3.2
2.1.3.3
WERBEWIRTSCHAFT ............................................................................................................ 149
RUNDFUNKWIRTSCHAFT ...................................................................................................... 150
FILM- UND FERNSEHPRODUKTION ....................................................................................... 153
2.1.4
KOMMUNIKATOREN IM STRUKTURWANDEL ............................................................ 154
2.1.5
AUS- UND WEITERBILDUNG.............................................................................................. 155
2.1.6
RECHT UND REGULIERUNG.............................................................................................. 156
2.1.6.1
2.1.6.2
2.1.7
KRITERIEN FÜR SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT ....................................................................... 156
NOVELLE DES KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNGSGESETZES ............................................... 157
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 2.1.............................................................................. 158
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.1.1.1: Erwerbstätige in Medienberufen 1995 und 2003
Tabelle 2.1.3.1: Beschäftigte in der Werbebranche 1999-2007
Tabelle 2.1.3.2: Arbeitslosenquote bei Werbefachleuten (jeweils Monat Dezember)
Tabelle 2.1.3.3: Beschäftigte im Rundfunk 1995 bis 2006, jeweils am Jahresende
Tabelle 2.1.3.4: Beschäftigung im Rundfunk in den vier wichtigsten deutschen Medienstädten 2004
Tabelle 2.1.3.5: Fernsehproduktionsfirmen und Produktionsvolumen 2006 nach Bundesländern
Tabelle 2.1.3.6: Fernsehproduktionen 2006 nach Genre und Sitzland der Produzenten in Prozent
Tabelle 2.1.5.1: Studierende im ersten Fachsemester medienbezogener Studiengänge*
145
2. Medienübergreifende Aspekte
2.1.1 Arbeitsmarkt Medien
Der Weg in die Informationsgesellschaft wird oft von der Vorstellung begleitet, dass die Medien im Rahmen
dieser Entwicklung zu einem Wirtschaftssektor werden, der einen erheblichen Bedeutungsgewinn im Hinblick
auf die gesamtwirtschaftliche Rolle erleben wird. Bei der Beschreibung der Entwicklung der Medienwirtschaft mit dem Blick auf Beschäftigung und die regionale Verteilung ergibt sich aus dem stattfindenden
Strukturwandel eine Reihe von Problemen. Die amtliche Statistik kennt keine Kategorie „Medienwirtschaft“,
diese wird deshalb für die unterschiedlichen Studien immer wieder aufgrund der jeweiligen Fragestellung und
der aktuellen Entwicklung neu rekonstruiert. Der beschriebene Mangel an amtlichen Statistiken zur Entwicklung der Informationsgesellschaft hat zu Aktivitäten der OECD und der EU geführt 284 .
Die Zuordnung der traditionellen Wirtschaftsbereiche ist im Kontext der Konvergenzentwicklung von
Medien, Informations- und Kommunikationstechnik und Telekommunikation schwierig. Dabei wird in einigen Studien die Fokussierung auf die so genannten TIMES-Märkte (Telekommunikation, Informationstechnologie, Medien & Entertainment und IT-Security) als Beschreibungskategorie verwendet. In der
Regel werden bei derartigen Zusammenstellungen Daten aus Wirtschaftszweigen der Warenproduktion, der
Dienstleistungen mit IKT-relevanten Waren und IKT-Dienstleistungen zusammengefasst. Auf der Grundlage
der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zeigt sich, dass der Anteil des Wertes der IKT-Güter an der Gesamtwirtschaft von 1995 bis 2000 von 3,2 auf 3,6 Prozent stieg. Diese Daten zeigen, dass in den betreffenden
Branchen selbst ein dynamisches Wachstum zu beobachten war, der gesamtwirtschaftliche Effekt allerdings
relativ gering ausfiel 285 . Die Dynamik der Entwicklung wird durch einen Blick auf die Umsatzsteuerstatistik
bestätigt. Die Zahl der Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen IKT-Warenproduktion, Dienstleistungen mit
IKT-relevanten Waren und IKT-Dienstleistungen stieg zwischen 1994 und 2001 um 38,1 Prozent, in allen
Wirtschaftsbereichen war hier eine Steigerung um 9,4 Prozent zu beobachten. Insbesondere bei den IKTDienstleistungen, zu denen auch die Telekommunikationsunternehmen zählen, gab es praktisch eine Verdoppelung der Zahl der Unternehmen. Die Umsatzsteuerstatistik zeigt allerdings auch, dass vor allem Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro in diesen Branchen aktiv sind. Während in allen Wirtschaftsbereichen Unternehmen aus dieser Umsatzgrößenklasse 0,3 Prozent der Unternehmen stellen, die 57,9
Prozent der Umsätze erzielen, sind es im IKT-Bereich 0,7 Prozent der Unternehmen, die 72,7 Prozent der
Umsätze erwirtschaften. Die große Bedeutung umsatzstarker Unternehmen spiegelt sich auch in der Beschäftigtenstatistik. Während in der Gesamtwirtschaft 4,1 Prozent der Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte haben und damit 58,1 Prozent aller Beschäftigten stellen, sind es bei den Unternehmen aus dem IKT-Bereich 6,5
Prozent, mit 68,6 Prozent der Beschäftigten.
Ende der neunziger Jahre wurde erwartet, dass die an der Konvergenzentwicklung beteiligten Branchen
stark zu einer positiven Entwicklung der Beschäftigung beitragen würden 286 . Mittlerweile hat sich gezeigt,
dass viele dieser Prognosen zu optimistisch waren. Zwar konnten in den Jahren 1998 bis 2001 Beschäftigungsgewinne beobachtet werden, in den Folgejahren jedoch ging die Beschäftigung in der Medienwirtschaft
wieder zurück. Im Jahr 2003 gab es in Deutschland 0,6 Prozent weniger Beschäftigte in der Medienwirtschaft
als im Jahr 2000 287 . Tabelle 2.1.1.1 verdeutlicht, in welchen Bereichen der Strukturwandel zwischen 1995
und dem Jahr 2003 zu starken Veränderungen der Beschäftigung geführt hat. Der Anteil der Erwerbstätigen in
284
Vgl. Schnorr-Bäcker 2004, S. 736.
285
Vgl. Schnorr-Bäcker 2004, S. 739.
286
Vgl. z. B. Booz Allen & Hamilton 1999.
287
Vgl. Schönert 2004, S. 3.
146
2.1. Arbeitsmarkt
Medienberufen an allen Erwerbstätigen ist nur geringfügig um 0,1 Prozent gestiegen, die Entwicklung verlief
jedoch in den Branchen recht unterschiedlich.
Tabelle 2.1.1.1: Erwerbstätige in Medienberufen 1995 und 2003
1995 (in Tsd.)
2003 (in Tsd.)
Insgesamt
Selbstständige und
mithelfende
Familienangehörige
Abhängig
Erwerbstätige
200
9
191
159
11
148
Radio- und Fernsehtechniker/-innen
30
5
25
29
7
21
Buch-, Musikalienhändler/-innen
22
/
18
29
7
22
Verlagskaufleute
38
5
33
42
6
36
Werbefachleute
73
17
56
103
21
81
Publizisten/Publizistinnen
92
31
61
133
50
83
Medienberufe insgesamt
455
71
384
495
103
392
Erwerbstätige insgesamt
36.048
3.818
32.230
36.172
4.129
32.043
1,26
1,86
1,19
1,37
2,49
1,22
Druck- und Druckweiterverarbeitungsberufe
Anteil der Erwerbstätigen
in Medienberufen an der
Gesamtwirtschaft in Prozent
InsgeSelbst- Abhängig
samt ständige und Erwerbsmithelfende
tätige
Familienangehörige
Quelle: Statistisches Bundesamt: Leben und Arbeiten in Deutschland. Ergebnisse des Mikrozensus 2003. Wiesbaden
2004. Tabellenanhang zur Pressebroschüre, Tab. 30; eigene Berechnungen. Aktuellere Daten wurden bis zum
Redaktionsschluss nicht veröffentlicht.
Vor allem im Bereich der Druckereien und der Druckweiterverarbeitung ist als Ergebnis des Ausschöpfens
der Rationalisierungspotenziale digitaler Technik der Strukturwandel auf Kosten der Arbeitsplätze gegangen.
Zwischen 1995 und 2003 fielen hier 41.000 Stellen weg. Dagegen gab es massive Zuwächse bei Publizisten
und Publizistinnen – bei den abhängig Beschäftigten um ein Drittel, viel stärker aber bei den Selbstständigen.
Eine mögliche Erklärung dieser Entwicklung liegt zum einen im mittlerweile gewachsenen Ausbildungsangebot für diese Berufe, zum anderen trägt auch die Praxis der Auslagerung redaktioneller Tätigkeiten bei vielen
Unternehmen zu dieser Entwicklung bei. Auch bei den Werbefachleuten hat sich die Zahl der Beschäftigten
um mehr als 20 Prozent erhöht. Hier ist vor allem die Zahl der abhängig Beschäftigten erheblich gestiegen.
2.1.2 Medienstandorte in Deutschland
Bei der folgenden Darstellung der Entwicklung wichtiger Medienstandorte werden Daten aus der amtlichen
Statistik zusammengefasst: Eine zentrale Datenbasis ist dabei die Beschäftigtenstatistik, die die Bedeutung
der einzelnen Standorte verdeutlicht. Im Anschluss an die Beschreibung der räumlichen Verteilung der Medienwirtschaft wird die Entwicklung der Arbeitsmärkte sowohl mit dem Blick auf einzelne Medien als auch
auf einige Berufe im Mittelpunkt stehen.
Die Medienwirtschaft in der Bundesrepublik ist räumlich stark konzentriert. In den fünf wichtigsten
Standorten der Medienwirtschaft in der Bundesrepublik arbeiten mehr als 20 Prozent der Beschäftigten in den
147
2. Medienübergreifende Aspekte
statistisch erfassten Wirtschaftszweigen Verlage, Druckereien, Vervielfältigung von Tonträgern, Postdienste,
Fernmeldedienste, Softwarehäuser, Datenbanken, sonstige Datenverarbeitung, Werbung, Film- und Videoproduktion und Nachrichtenagenturen. Im Gegensatz zu den eingangs genannten Daten zur Entwicklung im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, die vor allem mit Blick auf die Konvergenzentwicklung eine stärkere Berücksichtigung bei der Beschreibung der Entwicklung der Medienwirtschaft verlangen,
fokussiert dieser Abschnitt auf die klassischen Medien. Auch die hier genannten Kategorien enthalten Unschärfen im Hinblick auf die Beschäftigung in der Medienwirtschaft, differenziertere Daten liegen jedoch nur
für einen Teil der Medienberufe vor. In der Beschäftigtenstatistik werden Selbstständige und freie Mitarbeiter
nur unzureichend erfasst, so dass es vermutlich zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Beschäftigungsvolumens kommt. 288
Die wichtigsten Medienstandorte in der Bundesrepublik sind die Städte Hamburg, Berlin, München, Köln
und Frankfurt am Main. In diesen Städten sind mehr als sieben Prozent der Beschäftigten in der Medienwirtschaft tätig. In den zwanzig wichtigsten Städten arbeiten ca. 58,5 Prozent aller Beschäftigten in der Medienwirtschaft. Während im Bundesgebiet durchschnittlich 4,11 Prozent der Beschäftigten in der Medienwirtschaft tätig sind, sind es in diesen Standorten 6,37 Prozent. Im Vergleich zur Gesamtbeschäftigung sank die
Zahl der Beschäftigten in der Medienwirtschaft weniger stark, allerdings waren die Medienstandorte überproportional stark von diesem Rückgang betroffen. So hatten z. B. Wuppertal, München, Hannover und Berlin
einen Rückgang der Beschäftigung zu verzeichnen, während Bonn, Duisburg und Düsseldorf Zuwächse vorweisen konnten.
Die einzelnen Medienbranchen sind dabei unterschiedlich stark in den einzelnen Standorten vertreten. Bei
einer genauen Analyse der sechs Branchen EDV/Software, Verlage, Werbung, Fernmeldedienste, Radio/Fernsehen und Film auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik wird erkennbar, dass es eine räumliche
Spezialisierung an einzelnen Standorten gibt: Mehr als 20 Prozent der Beschäftigten der Branche
EDV/Software arbeiten in einer der fünf Städte München, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main oder Köln.
Mit Blick auf den Anteil an allen Beschäftigten in einer Stadt zeigt sich ein anderes Bild: Vor allem die
Standorte München, Dortmund, Stuttgart, Bonn und Essen liegen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit
ca. zwei Prozent der Beschäftigten bei einem etwa doppelt so hohen Beschäftigtenanteil in dieser Branche.
In der Branche Verlage sind es die Städte Hamburg, Stuttgart, München, Bielefeld und Nürnberg, in denen
der Beschäftigtenanteil doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt ist. Auch in Bezug auf die räumliche
Konzentration der Verlagswirtschaft zählen die Städte Hamburg, München und Stuttgart zu den wichtigsten
Standorten, hinzu kommen hier Berlin und Frankfurt am Main. In diesen fünf Standorten arbeiten mehr als 25
Prozent der Beschäftigten der Verlagsbranche.
Eine deutliche räumliche Konzentration offenbart sich auch für die Werbebranche. Hamburg, Düsseldorf,
Berlin, Frankfurt am Main und München vereinen etwa 30 Prozent der Beschäftigten der Werbebranche auf
sich. In den Städten Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt am Main ist der Anteil der Beschäftigten in dieser
Branche dreimal höher als im Bundesdurchschnitt, in Nürnberg und Köln sind es mehr als doppelt so viele.
Eine große Differenz zwischen der absoluten Zahl der Beschäftigten in einer Branche und der relativen
Bedeutung der Branche für einen Standort zeigt sich in der Branche Fernmeldedienste. Die mit Blick auf die
Beschäftigung wichtigsten Standorte sind Berlin, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Hier arbeiten ca.
22 Prozent der Beschäftigten dieser Branche. Blickt man aber auf die Bedeutung an einzelnen Standorten, so
zeigt sich, dass in dieser Branche in Leipzig und Dresden etwa drei Prozent der Beschäftigten tätig sind, dies
ist etwa dreimal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Auf den weiteren Plätzen folgen Stuttgart, Bonn und
288
148
Schönert/Willms 2001, S. 413.
2.1. Arbeitsmarkt
Köln, auch in diesen Städten liegt der Anteil der Beschäftigten in der Branche Fernmeldedienste mehr als
doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
In der Rundfunkbranche, also bei Fernsehen und Hörfunk, liegt der Standort Köln sowohl im Hinblick auf
die räumliche Konzentration als auch auf die relative Bedeutung der Branche an der Spitze. Mehr als 15 Prozent aller Beschäftigten dieser Branche sind in Köln zu finden, dort arbeiten neunmal so viele Arbeitnehmer
in dieser Branche wie im Bundesdurchschnitt. 289 Neben Köln sind auch Hamburg, Berlin, München und
Leipzig wichtige Standorte für diese Branche, insgesamt arbeiten in diesen Städten rund 45 Prozent aller Beschäftigten des Rundfunks. Auch bei der räumlichen Spezialisierung zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Rundfunkwirtschaft hat neben Köln auch für Leipzig, Bonn, Hamburg und München besondere Bedeutung. Ein
sehr ähnliches Bild ergibt sich für die Filmbranche. Hier ist der wichtigste Standort Berlin mit einem Anteil
von 17 Prozent an der Beschäftigung in dieser Branche, darauf folgen Köln, München, Hamburg und Leipzig.
Auch der Blick auf die räumliche Spezialisierung zeigt die herausragende Bedeutung dieser Standorte, in denen mehr als 40 Prozent der Beschäftigten tätig sind. Hier liegt der Anteil an allen Beschäftigten der Region
zwischen 2,7 Prozent in Hamburg und 5,7 Prozent in Köln. Der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa 1 Prozent.
2.1.3 Entwicklungen in ausgewählten Branchen
Zu einigen Branchen der Medienwirtschaft liegen Daten von Verbänden oder Studien vor, die eine genauere
Beschreibung der Entwicklung in den letzten Jahren zulassen. Dies sind die Werbebranche, die Rundfunkwirtschaft sowie die Film- und Fernsehproduktion.
2.1.3.1 Werbewirtschaft
Die Nachfrage nach Werbung beeinflusst die Beschäftigung in dieser Branche unmittelbar. So ist es keine
Überraschung, dass in den Jahren 1999 und 2000 besonders viele Beschäftigte in diesem Wirtschaftszweig
tätig waren. Mittlerweile hat sich die konjunkturelle Entwicklung auf die Beschäftigung der Branche ausgewirkt, der Rückgang der Beschäftigung ist allerdings mittlerweile nicht mehr so stark, wie dies in den Jahren
2001 und 2002 der Fall war (Tab. 2.1.3.1). Ein Arbeitsfeld, das in den letzten Jahren stark gewachsen ist, in
den Statistiken des Verbandes aber erst in jüngster Zeit aufgeführt wird, bildet das Telefonmarketing. Nach
Angaben des ZAW gibt es in Call Centern etwa 170.000 entsprechend eingerichtete Arbeitsplätze, auf denen
ca. 330.000 Mitarbeiter tätig sind.
289
Dabei noch nicht berücksichtigt ist der Umzug der Deutschen Welle von Köln in die benachbarte Stadt Bonn.
149
2. Medienübergreifende Aspekte
Tabelle 2.1.3.1: Beschäftigte in der Werbebranche 1999-2007
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Kernbereiche des Werbegeschäfts
Werbegestaltung
Werbefachleute in Werbeagenturen, Grafik-Ateliers,
Schauwerber, Werbefotografen, Film- und Lichtwerbung
130.000
130.000
135.000
134.325
132.310
131.648
132.759
133.900
134.570
Auftraggeber von Werbung
Werbefachleute in Werbeabteilungen der Anbieter
(Hersteller, Dienstleister,
Handel)
37.000
37.000
38.000
37.810
37.243
37.057
37.229
37.615
37.803
Werbemittel-Verbreitung
Werbefachleute bei Verlagen, Funkmedien, Plakatanschlagunternehmen
13.000
13.000
14.000
13.930
13.721
13.652
14.038
14.351
14.423
Zulieferbetriebe *
Von Aufträgen der Werbewirtschaft abhängige Arbeitsplätze beispielsweise in
der Papierwirtschaft und der
Druckindustrie
183.000
180.000
174.000
173.130
170.533
169.680
167.599
167.599
165.923
Beschäftigte in der Werbebranche gesamt
363.000
360.000
361.000
359.195
353.807
352.037
351.625
353.465
352.719
Korrespondierende Bereiche
* Hier nicht berücksichtigt sind die ca. 210.000 Telefonmarketing-Plätze in Call-Centern, die nach Schätzung des
ZAW mit ca. 420.000 Mitarbeitern besetzt sind.
Quelle: ZAW, für 2007: http://www.zaw.de/doc/Beschaeftigte_Werbewirtschaft.pdf
Die Arbeitslosenquote bei Werbefachleuten ist im Vergleich zur Gesamtarbeitslosenquote gering (s. Tab.
2.1.3.2). Sie ist zwischen 1998 und 2003 deutlich angestiegen, inzwischen geht die Zahl der Arbeitslosen in
der Branche wieder zurück.
Tabelle 2.1.3.2: Arbeitslosenquote bei Werbefachleuten (jeweils Monat Dezember)
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Zahl der Arbeitslosen
4.401
4.687
4.809
6.990
9.024
9.449
8.892
9.014
7.775
7.682
Arbeitslosenquote
2,4 %
2,6 %
2,6 %
3,7 %
4,9 %
5,2 %
4,8 %
4,9 %
4,2 %
4,1 %
Quelle: ZAW, für 2007: http://www.zaw.de/doc/Arbeitslosenquote_Werbung.pdf
2.1.3.2 Rundfunkwirtschaft
In der Rundfunkwirtschaft sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit 29.000 festen Mitarbeitern
gegenüber 17.000 bei den privaten Veranstaltern der wichtigste Beschäftigungsträger (vgl. die Angaben zu
den Erwerbstätigen in Tab. 2.1.3.3). Die Entwicklung der Beschäftigtendaten im Rundfunkbereich seit Ende
1995 zeigt jedoch unterschiedliche Personalstrategien: Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Zahl der
festen Mitarbeiter mit Vollzeitbeschäftigung rückläufig, die zunächst geringe Teilzeitbeschäftigung nimmt
150
2.1. Arbeitsmarkt
deutlich zu. Demgegenüber ist beim privaten Rundfunk die Zahl der Erwerbstätigen von 1995 bis 2000 um
70 Prozent und von 2000 bis 2006 nochmals um 13 Prozent gestiegen. Beim privaten Rundfunk hatte die
Teilzeitbeschäftigung von Anfang an eine höhere Bedeutung, sie ist bis 2002 stark angestiegen, seitdem geht
die Zahl der Teilzeitbeschäftigten zugunsten der Vollzeitkräfte zurück. Insgesamt hat sich die Gesamtzahl der
festen Mitarbeiter im Rundfunk seit 1995 um gut 17 Prozent auf 46.100 erhöht.
Eine andere Entwicklung ist bei den sonstigen Mitarbeitern zu erkennen, bei denen es sich um Honorarkräfte (freie Mitarbeiter) und Praktikanten handelt. Vor allem die Zahl der Praktikanten ist seit 1995 bei den
privaten Veranstaltern und seit 2000 auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stark angewachsen; zum Jahresende 2006 waren insgesamt im Rundfunk 7.600 Praktikanten tätig. Die Zahl der Mitarbeiter
mit regelmäßigen Honorartätigkeiten („feste Freie“) ist zwischen 1995 und 2000 deutlich angestiegen, seither
jedoch besonders beim privaten Rundfunk wieder zurückgegangen. Die Zahl der sonstigen freien Mitarbeiter,
die gelegentlich für verschiedene Auftraggeber tätig werden, hat sich beim privaten Rundfunk zwischen 1995
und 2006 auf ein Viertel reduziert. Diese Angaben sind allerdings nur begrenzt aussagekräftig, weil sie nichts
darüber sagen, in welchem Umfang die freien Mitarbeiter jeweils tätig sind.
151
2. Medienübergreifende Aspekte
Tabelle 2.1.3.3: Beschäftigte im Rundfunk 1995 bis 2006, jeweils am Jahresende
1995 2000 2002
2004
2006 1995-2000 2000-2006
Rundfunk insgesamt
Anzahl
Gesamtbeschäftigung
64.484 71.471 74.685 74.239 75.247
+10,8
+5,3
Erwerbstätige
davon
39.262 44.507 46.089 46.004 46.405
+13,4
+4,3
34.854 36.211 35.392 35.018 37.036
+3,9
+2,3
Vollzeitbeschäftigte
Veränderung in %
Teilzeitbeschäftigte
3.087
6.049
8.348
8.421
6.714
+96,0
+11,0
Auszubildende
1.321
2.246
2.349
2.565
2.655
+70,0
+18,2
25222 26.964 28.596 28.235 28.842
+6,9
+7,0
4.322
7.602
+8,8
+61,8
11.158 15.469 15.938 14.393 14.714
+38,6
-4,9
-30,3
4,0
Sonstige Mitarbeiter
davon
Praktikanten
feste freie Mitarbeiter
sonstige freie Mitarbeiter
9.743
4.700
6.795
7.580
7.213
6.629
6.525
Anzahl
Privater Rundfunk
Gesamtbeschäftigung
5.078
Veränderung in %
16.557 22.652 23.307 21.932 23.336
+36,8
+3,0
8.984 15.252 16.441 16.589 17.262
+69,8
+13,2
Vollzeitbeschäftigte
7.274 11.068 10.655 11.062 13.310
+52,2
+20,3
Teilzeitbeschäftigte
1.157
2.998
4.652
4.434
2.758
+159,1
-8,0
553
1.185
1.134
1.092
1.194
+114,3
+0,8
7.573
7.400
6.866
5.343
6.074
-2,3
-17,9
753
1.119
1.057
1.207
1.629
+48,6
+45,6
feste freie Mitarbeiter
2.235
4.001
4.813
2.994
3.377
+79,0
-15,6
sonstige freie Mitarbeiter
4.585
2.280
996
1.142
1.068
-50,3
-53,2
Erwerbstätige
davon
Auszubildende
Sonstige Mitarbeiter
davon
Praktikanten
Anzahl
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Veränderung in %
Gesamtbeschäftigung
47.927 48.819 51.378 52.307 51.911
+1,9
+6,3
Erwerbstätige
davon
30.278 29.255 29.648 29.415 29.143
-3,4
-0,4
27.580 25.143 24.737 23.956 23.726
-8,9
-5,6
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Auszubildende
Sonstige Mitarbeiter
davon
1.930
3.051
3.696
3.986
3.956
+58,1
+29,7
768
1.061
1.215
1.473
1.461
+38,2
+37,7
17.649 19.564 21.730 22.892 22.768
+10,9
+16,4
Praktikanten
3.569
3.581
5.973
+0,3
+66,8
feste freie Mitarbeiter
8.923 11.468 11.125 11.399 11.337
+28,5
-1,1
sonstige freie Mitarbeiter
5.158
-12,5
+20,9
4.515
4.021
6.584
6.006
5.487
5.457
Quelle: Die Landesmedienanstalten 2006, S. 86; Seufert 2008; eigene Berechnungen. Aktuellere Daten waren bis zum
Redaktionsschluss nicht verfügbar.
152
2.1. Arbeitsmarkt
Betrachtet man die regionale Verteilung der Beschäftigung in der Rundfunkwirtschaft, so bestätigt sich
hier das mit dieser Untersuchung gewonnene Bild der herausragenden Medienstandorte. Mehr als die Hälfte
der im Rundfunk tätigen Beschäftigten arbeiten in den vier Städten Berlin, Hamburg, Köln und München
(Tab. 2.1.3.4). Beim privaten Rundfunk ist vor allem das Fernsehen auf die großen Medienstädte konzentriert,
während beim Hörfunk, der die Bundesländer und auch kleinere regionale und lokale Verbreitungsgebiete bedient, das Personal geografisch breiter verteilt ist.
Tabelle 2.1.3.4: Beschäftigung im Rundfunk in den vier wichtigsten deutschen Medienstädten 2004
Deutschland Berlin 1) Hamburg
Köln 2) München3)
Summe
der vier
Städte
Anzahl
Beschäftigte im Rundfunk
Gesamtbeschäftigung Ende 2004
74.239
6.692
5.333
15.624
11.020
38.669
Erwerbstätige Ende 2004
46.004
4.321
3.483
7.998
7.455
23.257
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
29.415
2.667
2.767
5.902
3.486
14.822
Privater Rundfunk
davon
16.589
1.654
716
2.096
3.969
8.435
12.689
1.296
611
2.062
3.637
7.606
3.900
358
105
34
332
829
28.235
2.371
1.850
7.626
3.565
15.412
Fernsehen
Hörfunk
Sonstige Mitarbeiter Ende 2004
Anteil am Bundesgebiet in %
Gesamtbeschäftigung Ende 2004
100
9,0
7,2
21,0
14,8
52,1
Erwerbstätige Ende 2004
100
9,4
7,6
17,4
16,2
50,6
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
100
9,1
9,4
20,1
11,9
50,4
Privater Rundfunk
100
10,0
4,3
12,6
23,9
50,8
Fernsehen
100
10,2
4,8
16,3
28,7
59,9
Hörfunk
100
9,2
2,7
0,9
8,5
21,3
100
8,4
6,6
27,0
12,6
54,6
davon
Sonstige Mitarbeiter Ende 2004
1
) Einschließlich Potsdam. 2) Einschließlich der Mitarbeiter der Deutschen Welle in Bonn. 3) Einschließlich Umland.
Quelle: Die Landesmedienanstalten 2006, S. 105. Jüngere Daten sind nicht verfügbar, da die Nachfolgestudie keine
Aufgliederung nach Medienstädten bietet.
2.1.3.3 Film- und Fernsehproduktion
Die Zulieferung zu den Fernsehveranstaltern durch Film- und Fernsehproduktion wird in Deutschland von
fast 700 Unternehmen betrieben. Es gibt jedoch eine hohe Konzentration: Die zehn größten Unternehmensgruppen haben 2006 zusammen ein Programmvolumen von 6.117 Stunden produziert und damit einen Marktanteil von 51,2 Prozent erreicht 290 .
290
Vgl. Formatt 2007, S. .
153
2. Medienübergreifende Aspekte
Ähnlich wie beim Rundfunk zeigt sich bei den Unternehmen der Film- und Fernsehproduktion zudem eine
starke regionale Konzentration. 361 der 453 Produktionsunternehmen hatten 1998 ihren Sitz in Bayern, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, im Jahr 2006 sind es 508 von 676 Unternehmen (vgl. Tab. 2.1.3.5).
Im Jahre 2006 entfallen 83 Prozent des Produktionsvolumens auf diese vier Länder. Gemessen am hergestellten Programmvolumen sind Nordrhein-Westfalen mit 28 und Bayern mit 23 Prozent führend; es folgen Berlin
mit 18 und Hamburg mit 13 Prozent. Hinsichtlich der produzierten Programmgenres hat NRW besondere
Schwerpunkte in den Bereichen Entertainment und Fiction, Bayern in den Bereichen Information und Fiction,
Berlin im Bereich Fiction und Hamburg im Bereich Entertainment (Tab. 2.1.3.6).
Tabelle 2.1.3.5: Fernsehproduktionsfirmen und Produktionsvolumen 2006 nach Bundesländern
Bundesländer
Anzahl der
Produktionsfirmen
Produktionsvolumen
in Minuten
Durchschnittl. Prod.Volumen pro Firma
Bayern
141
166.100
1.178
Berlin
153
131.500
860
70
91.600
1.308
Nordrhein-Westfalen
144
203.600
1.4.14
Zwischensumme
508
592.800
1.167
Sonstige Länder
168
124.800
743
Keine Angaben
2
145
k.A.
676
717.800
1.062
Hamburg
Gesamt
Quelle: FORMATT 2007. S. 32.
Tabelle 2.1.3.6: Fernsehproduktionen 2006 nach Genre und Sitzland der Produzenten in Prozent
Bundesländer
Fiction
Entertainment
Information
Sonstiges
Gesamt
Bayern
27,6
15,7
29,1
6,7
23,1
Berlin
26,3
12,0
12,7
47,7
18,3
7,1
17,7
13,2
10,7
12,8
31,2
43,3
15,0
14,9
28,4
Sonstige Länder
7,9
11,3
29,9
20,0
17,4
Keine Angaben
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
Gesamt
100
100
100
100
100
199.700
225.020
250.582
42.390
717.692
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Basis in Min.
Quelle: FORMATT 2007, S. 105; eigene Berechnungen. Jüngere Daten sind zum Redaktionsschluss nicht verfügbar.
2.1.4 Kommunikatoren im Strukturwandel
Der Einsatz des Computers hat seit den 80er-Jahren erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitswelt
gehabt. Auch die Medienindustrie erlebt durch die Digitalisierung einen umfassenden Wandel traditioneller
154
2.1. Arbeitsmarkt
Berufsbilder, das Verschwinden einiger Tätigkeiten und das Entstehen neuer Funktionen. In diesem Abschnitt
sollen vor allem die Auswirkungen auf Berufsfelder, die mit der Online-Verbreitung von Inhalten zu tun haben, im Mittelpunkt stehen. In diesem Bereich zeigen sich die Dimensionen des Wandels besonders deutlich.
Der Wandel der Medien, der durch neue Geschäftsmodelle, Mehrfachverwertung und die Veränderung der
Zugangstechnologien stark geprägt ist, hat erhebliche Folgen auch für die im Mediensektor Beschäftigten.
Engels kommt in einer Untersuchung zu den Tätigkeitsfeldern in Online-Medien zu einer differenzierten Typologie von Tätigkeitsfeldern, die von der traditionell geprägten redaktionellen Publizistik bis zur Websiteund Portalbetreuung reicht 291 . Insgesamt zeigt sich, dass sowohl die Übergänge zwischen den verschiedenen
Tätigkeiten im Produktionsprozess als auch bei den jeweiligen beruflichen Rollen fließend sind, und dass die
Einordnung von Tätigkeiten als redaktionelle Arbeit vor allem vor einem organisatorischen Hintergrund stattfindet. Diesen Befund bestätigt eine Untersuchung von Online-Journalisten in Deutschland. Hier zeigt sich,
dass vor dem Hintergrund der bisher fehlenden erfolgreichen Erlösmodelle vor allem auf hohe organisatorische Effizienz in der Inhalteproduktion gesetzt wird. Online-Journalisten haben deshalb in geringerem Maße
als ihre Kollegen in traditionellen Medien die Chance, neue Themen in die Diskussion zu bringen 292 . In einer
Reihe von Untersuchungen wird außerdem festgestellt, dass neben den traditionellen Journalismus neue Anbieter getreten sind, die allerdings nur in geringem Maß Konkurrenz darstellen, da Journalismus mit Informationsqualität verbunden ist 293 .
2.1.5 Aus- und Weiterbildung
In Zeiten des Multimediabooms waren viele Hoffnungen mit der Medienbranche als Bestandteil der zukünftigen Multimediawelt verbunden worden. Es wurden neue Ausbildungsberufe geschaffen, und bei Schulabgängern herrschte großes Interesse an diesen Bereichen. Leider erwiesen sich die Hoffnungen als übertrieben, die
Dynamik der Entwicklung machte sich am Arbeitsmarkt nicht in der erwarteten Größenordnung positiv bemerkbar. Allerdings sorgt der Strukturwandel in vielen Bereichen auch für ständig wechselnde Qualifikationsanforderungen, die einerseits durch eine stärkere Spezialisierung der betreffenden Mitarbeiter ausgefüllt
werden, andererseits entwickelt sich die Praxis einer umfassenden Basisausbildung, die kontinuierlich durch
das Erlernen neuer Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Muster des lebenslangen Lernens erweitert und aktualisiert wird. 294
In diesem Zusammenhang spielen auch die medien- und kommunikationswissenschaftlichen Studiengänge
an deutschen Hochschulen eine wichtige Rolle. Im Wintersemester 2006/2007 haben mehr als 4.000 Studierende ein entsprechendes Fachstudium begonnen; das ist gegenüber 1995 ein Anstieg um 66 Prozent (Tab.
2.1.5.1). In den Studiengängen Journalistik und Publizistik ist gegenüber dem Jahr 2000 ein Rückgang der
Studienanfänger zu verzeichnen, in einem weiteren Bereich, der in der Hochschulstatistik als „Medienkunde,
Kommunikations-/Informationswissenschaft“ bezeichnet wird 295 , hat sich die Zahl der Erstsemester seit 1995
fast verdoppelt von 1.820 auf 3.413. Die Studierenden dieser Fächer sind mehrheitlich und zunehmend Frauen. Den höchsten Männeranteil hat mit 41 Prozent das Fach Journalistik.
Neben den Hochschulen gibt es noch eine Vielzahl weiterer öffentlicher und privatwirtschaftlicher Einrichtungen, die sich im Feld der Aus- und Weiterbildung für Kommunikationsberufe engagieren. Hierzu zäh-
291
Engels 2003, S. 240 f.
292
Löffelholz et al. 2003, S. 485.
293
Neuberger 2003, S. 137.
294
Vgl. Michel 2002.
295
Nicht zu verwechseln mit dem Fach Informatik mit seiner deutlich höheren Zahl von Studierenden.
155
2. Medienübergreifende Aspekte
len neben den privaten Journalistenschulen auch einige spezialisierte Akademien sowie Weiterbildungsangebote an Hochschulen.
Tabelle 2.1.5.1: Studierende im ersten Fachsemester medienbezogener Studiengänge*
Journalistik
Publizistik
Medienkunde/
Kommunikations-/
Informationswissenschaften
406
192
1.820
2418
männlich
44,3 %
43,2 %
46,3 %
45,7 %
weiblich
55,7 %
56,8 %
53,7 %
54,3 %
621
471
2.382
3.474
männlich
39,5 %
34,8 %
34,4 %
38,1 %
weiblich
60,5 %
65,2 %
61,6 %
61,9 %
465
330
3.385
4.180
davon männlich
41,5 %
32,1 %
35,0 %
35,5 %
weiblich
58,5 %
67,9 %
65,0 %
64,5 %
416
202
3.413
4.031
davon männlich
41,3 %
26,2 %
34,8 %
35,0 %
weiblich
58,7 %
73,8 %
65,2 %
65,0 %
Studienanfänger im
SS 1995 und WS 1995/96
davon
Studienanfänger im
SS 2000 und WS
2000/2001
davon
Studienanfänger im
WS 2005/2006
Studienanfänger im
WS 2006/2007
Summe
* Alle Hochschulen; 1995 und 2000 Sommer- und Wintersemester, ab 2005 nur Wintersemester.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1.
2.1.6 Recht und Regulierung
Einen spezifischen Arbeitsrechtsrahmen für Medienschaffende gibt es nicht, dennoch gab es im Berichtszeitraum Gesetzesänderungen und -novellen, die sich auch auf den Medienbereich auswirkten. Hierzu zählen insbesondere die Einführung von Kriterien zur Ermittlung von Scheinselbstständigkeit in das Sozialgesetzbuch
und die Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
2.1.6.1 Kriterien für Scheinselbstständigkeit
Mit dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" 296 hat der Gesetzgeber Kriterien aufgestellt, bei deren (teilweisem) Vorliegen ein selbstständig arbeitender Gewerbetreibender als Scheinselbstständiger eingestuft und damit einem
Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich ähnlich gestellt wird. Für den Arbeitgeber bedeutet dies parallel
dazu, dass er alle relevanten Sozialabgaben wie für einen Arbeitnehmer zu entrichten hat. Aufgrund dieser
296
156
Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998
(BGBl. I S. 2032).
2.1. Arbeitsmarkt
Vorschrift reduzierten insbesondere die privaten Medienunternehmen die Anzahl der freien Mitarbeiter, um
der Gefahr einer Kostenexplosion zu entgehen. Im Rahmen nachfolgender Reformen der Vorschrift wurde
später auf die konkrete Auflistung von Kriterien zu Gunsten einer generalklauselartigen Formulierung verzichtet. § 7 SGB IV sieht jetzt vor, dass unter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, zu verstehen ist. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer sind dabei Weisungsgebundenheit und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation
des Weisungsgebers. Inwiefern sich diese Änderung in der Praxis bemerkbar macht, ist noch unklar.
2.1.6.2 Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Verlage, Rundfunkanstalten, Theater, Galerien, Werbeagenturen und alle übrigen Einrichtungen, die Werke
selbstständiger Künstler und Publizisten verwerten, sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einkünfte an die Künstlersozialversicherung abzuführen. Die sog. Künstlersozialabgabe trägt zu der sozialen Absicherung freischaffender Autoren und Künstler bei. Durch die zweite Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) 297 im Juli 2001 wurden freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie
Publizistinnen und Publizisten sozial besser abgesichert. Als Reaktion auf Kritik in Bezug auf Lücken der sozialen Absicherung für ältere selbstständige Künstler gab die Novelle diesen Personen die Möglichkeit, sich
in der Krankenkasse für Rentner zu versichern, wenn sie bereits vor 1983 ihre Tätigkeit aufgenommen haben.
Vor dem Hintergrund der bei Künstlern und Publizisten häufigen Einkommensschwankungen wurden die
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz flexibler gestaltet.
Eine dritte Novellierung des KSVG erfolgte im Sommer 2007. 298 Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes
am 15. Juni 2007 ist für die Überprüfung von abgabepflichtigen Arbeitgebern die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Vormals hatte diese Aufgabe die Künstlersozialkasse selbst übernommen. Der Gesetzgeber versprach sich mit dieser Reform, durch die nunmehr über 3.000 Prüfer für die Überprüfung der Abgaben nach dem KSVG zuständig sind, eine schnellere und nachhaltige Überprüfung von abgabepflichtigen Unternehmen – und damit nicht zuletzt eine Aufbesserung der Finanzen der Künstlersozialversicherung. Für die
Überprüfung von Unternehmen ohne Beschäftigte im Rahmen des KSVG bleibt nach wie vor die Künstlersozialkasse verantwortlich. Auch wird die Überprüfungsquote im Hinblick auf die Versicherten erhöht und etwa
das Vorliegen der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vermehrt überprüft. Zudem wurde der Bußgeldrahmen auf 50.000 EUR angehoben.
297
Zweites Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13.06.2001
(BGBl. I S. 1027).
298
Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze vom 12.06.2007
(BGBl. I S. 1034).
157
2. Medienübergreifende Aspekte
2.1.7 Quellenangaben zu Kapitel 2.1.
Booz, Allen & Hamilton (1999): Fortschreibung der Ermittlung und Prognose von Multimediamärkten. Gutachten im
Auftrag des BMWi.
Die Landesmedienanstalten (Hrsg.) (2006): Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2004.
Berlin.
Engels, Kerstin (2003): Kommunikationsarbeit in Online-Medien. Wiesbaden.
FORMATT-Institut (2007): Aufwind in der Fernsehproduktion. Fernseh- und Filmproduktion in Deutschland 2005 und
2006. Online abrufbar unter www.mediendatenbank.nrw.de/mediadatabase/formattstudie_0506.pdf.
Löffelholz, Martin/Quandt, Thorsten/Hanitzsch, Thomas/Altmeppen, Klaus-Dieter (2003): Onlinejournalisten in Deutschland: Zentrale Befunde der ersten Repräsentativbefragung deutscher Online-Journalisten. In: Media Perspektiven
10/2003, S. 477 ff.
Michel, Lutz P. (2002): Arbeitsmarkt für „flexible Spezialisten“. Berufsbilder und Qualifikationsanforderungen in der
Konvergenzbranche Multimedia. In: Medien und Kommunikationswissenschaft 50 (2002), S. 26 ff.
Neuberger, Christoph (2003): Onlinejournalismus: Veränderungen – Glaubwürdigkeit – Technisierung. In: Media Perspektiven 3/2003, S.131 ff.
Pätzold, Ulrich/Horst Röper (2006): Fernsehproduktionsmarkt Deutschland 2003 und 2004. In: Media Perspektiven
1/2006, S. 32 ff.
Schnorr-Bäcker, Susanne (2004): Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland 1995-2003.
Teil 1: Informations- und Kommunikationstechnologien in der Wirtschaft. In: WiSta 7/2004, S. 736 ff.
Schönert, Matthias (2004): Zur Lage der Medienwirtschaft in den deutschen Großstädten 2003. BAW-Monatsbericht
5/2004. Bremen.
Schönert, Matthias/Willms, Werner (2001): Medienwirtschaft in regionalen Entwicklungsstrategien. In: Raumforschung
und Raumordnung 5-6/2001, S. 412 ff.
Seufert, Wolfgang (2008):Wirtschaftliche Lage des Rundfunks 2006. Im Erscheinen.
Statistisches Bundesamt (2004): Leben und Arbeiten in Deutschland. Ergebnisse des Mikrozensus 2003. Wiesbaden; abrufbar unter http://www.destatis.de.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) (1998): Werbung in Deutschland 1998. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) (2001): Werbung in Deutschland 2001. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) (2006): Werbung in Deutschland 2006. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) (2007): Werbung in Deutschland 2007. Berlin.
158
2.2
MEDIENRELEVANTE ASPEKTE DER TELEKOMMUNIKATION
2.2.1
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ............................................................................... 160
2.2.1.1
2.2.1.1.1
2.2.1.1.2
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.2
RECHT UND REGULIERUNG.............................................................................................. 167
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.2.1
2.2.2.2.2
2.2.2.2.3
2.2.2.3
2.2.2.3.1
2.2.2.3.2
2.2.2.3.3
2.2.3
DIGITALISIERUNG DER RUNDFUNKÜBERTRAGUNG .............................................................. 160
Digitalisierung der Fernsehübertragung ............................................................................ 160
Digitalisierung der Hörfunkübertragung............................................................................ 162
DER DEUTSCHE FERNSEHKABEL-MARKT ............................................................................. 162
BREITBAND-INTERNETANSCHLÜSSE .................................................................................... 164
MOBILKOMMUNIKATION ..................................................................................................... 164
VERHÄLTNIS VON TELEKOMMUNIKATIONS- UND RUNDFUNKRECHT ................................... 167
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................. 167
Europarechtliche Einflüsse ................................................................................................. 168
Anwendungsbereich ............................................................................................................ 169
Regulierungskonzept ........................................................................................................... 169
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ............................................... 169
Telekommunikationsgesetz.................................................................................................. 169
Gesetz über Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen ......................................................... 172
Rundfunkänderungsstaatsverträge...................................................................................... 172
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 2.2.............................................................................. 173
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 2.2.1.1 Entwicklung der Empfangsebenen (in Prozent), TV-Haushalte 1992-2008, BRD gesamt
Tabelle 2.2.1.2: Entwicklung der deutschen Digital-TV-Haushalte (2001-2007)
Tabelle 2.2.1.3: Stand der Digitalisierung in den TV-Haushalten 2005-2007, in Prozent aller Haushalte
Tabelle 2.2.1.4: Untergliederung der Netzebenen im Breitbandkabelnetz
159
2. Medienübergreifende Aspekte
Wirtschaft und Organisation
2.2.1
Ein Kennzeichen des Strukturwandels der Medien ist die technische Konvergenzentwicklung, die auch die
Verwischung der Grenzen zwischen den Telekommunikationsmärkten und den klassischen Medienmärkten
bedeutet. Die aktuelle Entwicklung der Telekommunikation hat auf unterschiedlichen Ebenen Auswirkungen
auf das Mediensystem. Gemeinsames Kennzeichen des Wandlungsprozesses ist die Steigerung der Kapazitäten der Übertragungsinfrastruktur durch den Einsatz digitaler Technik bei der Verbreitung von Rundfunk, in
den klassischen Telefonnetzen und bei den Mobilfunknetzen.
2.2.1.1 Digitalisierung der Rundfunkübertragung
Ein zentraler Aspekt der Netzentwicklung im Hinblick auf die Übertragung von Medieninhalten ist der Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung auf allen Verbreitungswegen. Als Grundlage für
den Übergang zur digitalen Rundfunkübertragung gibt es in vielen Staaten so genannte Fahrpläne, die als
Vorgabe für den zeitlichen Ablauf die Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren erleichtern und die
Voraussetzungen für die Planungssicherheit bei Anbietern und Nachfragern schaffen sollen. In Europa wurde
bereits mit dem Aktionsplan der Europäischen Union „eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle“
im Jahr 2002 festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2003 ihre Pläne für die Gestaltung des Übergangs
veröffentlichen sollten. 299
2.2.1.1.1
Digitalisierung der Fernsehübertragung
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), die seit 2005 jährlich einen Digitalisierungsbericht herausgibt, konstatiert eine Krise des digitalen Fernsehens in Deutschland, die u. a. in den hohen Kosten
begründet ist, die den Zuschauern durch eine Grundverschlüsselung abverlangt werden können. 300
Die am weitesten verbreitete Distributionsinfrastruktur für Fernsehprogramme ist das Kabel, gefolgt von
der Satellitenübertragung und der terrestrischen Übertragung. Ausgelöst durch die deutlich höhere Programmauswahl bei Kabel und Satellit nimmt die Zahl der Haushalte, die Fernsehen ausschließlich terrestrisch empfangen, stetig ab; auch die Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens hat daran noch nichts geändert. Mitte
der 1990er-Jahre hat die Dichte der Kabelanschlüsse ihren Höhepunkt erreicht, seither verliert auch das Kabel
zugunsten des Satellitenempfangs, für den keine gesonderten Entgelte fällig werden (s. Tab. 2.2.1.1). Zudem
bietet der Satellitenempfang heute die größere Programmauswahl: Nach den Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung können Satellitenhaushalte durchschnittlich 72 Fernsehprogramme empfangen, Kabelhaushalte 45 und Haushalte mit rein terrestrischem Empfang dank der Digitalisierung 24 Programme. 301
Tabelle 2.2.1.1 Entwicklung der Empfangsebenen (in Prozent), TV-Haushalte 1992-2008, BRD gesamt
1992
1995
2000
2005
2006
2007
2008
Terrestrik
59,3
23,7
11,3
5,2
4,6
4,1
4,0
Kabel
34,0
58,4
56,2
55,9
55,5
54,0
53,3
Satellit
6,7
17,9
32,4
38,9
39,9
41,9
42,7
Quelle: http://www.AGF.de/fsforschung/methoden/empfangsebenen, zuletzt aufgerufen am 30. Januar 2008.
299
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung KOM (2002) 263 endg., S. 22 (abrufbar unter
http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/2002/news_library/documents/eeurope2005/
eeurope2005_en.pdf [zuletzt aufgerufen am 18.01.2008])
300
ALM 2007a, S. 14 f.
301
Vgl. http://www.mediendaten.de/relaunch/fernsehen/empfangspotentiale_anzahl.php.
160
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
Die Hochrechnung der AGF/GfK-Fernsehforschung weist für Januar 2008 bereits 30 Prozent Haushalte
mit angeschlossenem Digital-Receiver aus. Bei einer Gesamtzahl von 35 Mio. Fernsehhaushalten wird das
digitale Fernsehen in Deutschland damit gegenwärtig von mehr als 10 Mio. Fernsehhaushalten genutzt, darunter allein 4 Mio. Pay-TV-Abonnenten. Aber auch die bezahlpflichtigen fremdsprachigen Programme, digitale
Zusatzprogramme von ARD und ZDF sowie die Digitalisierung der terrestrischen Verbreitung geben Anlass
für die Nutzung digitalen Fernsehens. Marktforscher gehen inzwischen davon aus, dass 2012 bereits vier
Fünftel der deutschen Fernsehhaushalte digitales Fernsehen nutzen werden. 302
Tabelle 2.2.1.2: Entwicklung der deutschen Digital-TV-Haushalte (2001-2007)
Gesamt TV-HH in Mio.
Anzahl HH mit angeschlossenem
Digital-Receiver in Mio.
Anteil Digital-HH an TV-HH
gesamt in Prozent
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
34,10
34,37
34,54
34,83
34,99
35,02
34,99
2,20
2,53
3,42
5,65
7,21
8,91
10,41
6,4
7,4
9,9
16,2
20,6
25,4
29,7
Quelle: AGF/GFK Fernsehforschung; pc/tv Basis Fernsehpanel, jeweils Stichtag 1.1., abrufbar unter
http://www.agf.de/daten/zuschauermarkt/digitaltv, letzter Zugriff am 30. Januar 2008.
Tabelle 2.2.1.3: Stand der Digitalisierung in den TV-Haushalten 2005-2007, in Prozent aller Haushalte
2005
2006
2007
Terrestrik
4,4
5,3
9,9
Kabel
5,0
7,2
8,7
Satellit
16,7
19,5
24,4
Gesamt
26,1
32,0
43,0
Quelle: ALM 2007a, S. 53.
Neben der Satellitenverbreitung erfolgt seit dem Jahr 2003 auch die Umstellung der terrestrischen Fernsehübertragung auf die digitale Übertragungstechnik (DVB-T). Das digitale terrestrische Fernsehen wird nach
und nach regional begrenzt eingeführt. Dabei kommt es zu einer allmählichen Abschaltung der analogen
Fernsehverbreitung mit der Folge, dass die Haushalte ein zusätzliches Empfangsgerät benötigen, das die digitalen Signale für die traditionellen Fernseher decodiert. Ende 2008 sollen die Verbreitungsgebiete von DVB-T
mindestens 90 Prozent der Bevölkerung umfassen; einen analogen terrestrischen Sendebetrieb soll es ab 2009
nicht mehr geben. In ausgewählten Ballungsräumen beteiligen sich auch kommerzielle Fernsehveranstalter, 303 ansonsten bieten allein die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Programme über DVB-T an.
Bei Kabelhaushalten hat insbesondere das Pay-TV-Angebot von Premiere die Anschaffung digitaler Receiver stimuliert. Auch beim Satellitenfernsehen ist der Einsatz digitaler Receiver stark angestiegen. Grund
dafür ist auch die Tatsache, dass im Handel inzwischen kaum noch analoge Satelliten-Receiver angeboten
werden. Bei Ersatz- und Neubeschaffungen erhöht sich damit stetig die Gesamtzahl der digitalen Satellitenhaushalte. Seit 2007 betreibt Premiere die Satellitenplattform Premiere Star, mit der Premiere-Abonnenten 17
302
Goldhammer/Schmid/Stockbrügger 2007, S. 3.
303
Vgl. http://www.ueberallfernsehen.de.
161
2. Medienübergreifende Aspekte
zusätzliche Programme anderer Veranstalter als Paket beziehen können. Das eher langsame Digitalisierungstempo wird auch auf die Besonderheiten des deutschen Kabelmarktes zurück geführt.
2.2.1.1.2
Digitalisierung der Hörfunkübertragung
Die Digitalisierung des Hörfunks wurde in Deutschland schon früh angestoßen. Auf der Funkausstellung 1989
wurde das Digitale Satellitenradio eröffnet, das 16 Hörfunkprogramme noch ohne Datenkommpression übertrug. 1999 wurde es eingestellt. Gegenwärtig wird Digitalradio über Astra-Satelliten auf zwei Arten übertragen. Zum einen als so genanntes ADR Astra Digital Radio auf den Tonunterträgern der analogen Fernsehprogramme, solange diese Fernsehübertragung noch angeboten wird, zum anderen nach dem Standard DVB-S
der digitalen Fernsehübertragung über Satellit.
Anders als beim Fernsehen erfolgt der Hörfunkempfang nach wie vor überwiegend terrestrisch mit analogen Empfängern. Die digitale Hörfunkübertragung nach dem DAB-Standard wurde seit 1995 in Pilotprojekten begonnen, und inzwischen leben fast 80 Prozent der Bevölkerung in DAB-Sendegebieten. Digital Multimedia Broadcasting (DMB), eine Erweiterung des DAB-Standards, die u. a. in Südkorea im Einsatz ist, wird
in Deutschland in Pilotprojekten erprobt. Die Nutzung von DAB und der Absatz von DAB-Empfängern ist
nach wie vor gering. Eine Abschaltung der analogen Hörfunkübertragung ist nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in ihrer jüngsten
Stellungnahme zu den Rundfunkgebühren dezidiert gegen die weitere Bereitstellung von Sondermitteln für
die DAB-Ausstrahlung ausgesprochen 304 . Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten hat sich im November 2007 dafür ausgesprochen, in einer konzertierten Aktion zum Jahresanfang 2010 einen neuen Start
des digitalen Hörfunks zu unternehmen. 305
Die Digitalisierung des Hörfunks kommt grundsätzlich auch für die Frequenzbänder Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle in Betracht, die für die Versorgung über größere Entfernungen genutzt werden können.
Dafür wurde der Standard DRM (Digital Radio Mondiale) entwickelt, der in Deutschland noch erprobt wird.
2.2.1.2 Der deutsche Fernsehkabel-Markt
Mit ca. 19 Mio. versorgten Haushalten ist der deutsche Fernsehkabel -Markt der größte in Europa. Für inländische und ausländische Investoren ist er u. a. deshalb attraktiv, weil der Umsatz je angeschlossenem Haushalt
im internationalen Vergleich bislang niedrig ist. Auf der Erlösseite bestehen also prinzipiell noch Entwicklungspotenziale. 306 Aus diesem Grund bemühten sich in den Jahren 2001 und 2002 ausländische Investoren
darum, die von der Telekom im Rahmen der Deregulierung des Telekommunikationsmarktes angebotenen
Kabelnetze, die in regionalen Organisationen zusammengefasst waren, zu erwerben. In einem Fall wurde dabei dem Investor Liberty Media eine Übernahme durch das Bundeskartellamt untersagt, da das Zustandekommen einer marktbeherrschenden Stellung im Kabelfernsehmarkt befürchtet wurde. Andere ausländische
Investoren scheiterten wirtschaftlich an den mit der Aufrüstung der Kabelnetze der dritten Netzebene verbundenen Kosten. Die Gründe liegen möglicherweise auch in der besonderen Struktur der deutschen Kabelnetze,
die es so in keinem anderen Land gibt. Diese Besonderheiten erschweren eine einheitliche Digitalisierungsstrategie, eine rasche Durchsetzung des in Deutschland bislang kaum praktizierten Vermarktungsmodells und
damit eine schnelle Realisierung neuer Umsätze mit neuen TV-Angeboten und neuen Diensten.
Das deutsche Kabelnetz besteht aus vier verschiedenen Netzebenen, wobei bei den Netzebenen 1 und 2
die Verbreitung der Signale in Netzen der Telekom bzw. der Rundfunkveranstalter erfolgt. Die 3. Netzebene
304
KEF 2007, S. 113 ff.
305
S. ALM 2007b.
306
S. etwa Gertis 2003.
162
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
(NE-3) umfasst die Zuführung der TV-Signale über öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt in den Gebäuden, die Netzebene 4 (NE-4) besteht aus jenem Streckenabschnitt, der vom Übergabepunkt in die Wohnsiedlungen bzw. direkt in die Wohnungen hineinreicht. Die Hausnetze werden in der Regel von kleinen und
mittelständischen Kabelfirmen oder von der Wohnungswirtschaft selbst betrieben. Für die Zuführung bis zum
Übergabepunkt ist dagegen meist einer der drei großen NE-3-Betreiber Kabel Deutschland, Unitymedia
(NRW, Hessen) und Kabel BW (Baden-Württemberg) zuständig. Ein Versuch des größten NE-3-Betreibers
Kabel Deutschland, die Mitbewerber auf dieser Netzebene zu übernehmen, wurde beendet, als das Bundeskartellamt signalisierte, dass es einen solchen Zusammenschluss nicht genehmigen würde.
Tabelle 2.2.1.4: Untergliederung der Netzebenen im Breitbandkabelnetz
Netzebene 1
Fernseh- und Hörfunkstudios
Netzebene 2
a) Verteilwege über Rundfunksender, Satelliten, Richtfunk
b) Rundfunkempfangsstelle (Bündelung der Programme)
Netzebene 3
Kabelverteilnetz zu den privaten Haushalten (bis zur Grundstücksgrenze)
Netzebene 4
private Hausverteilanlagen
Quelle: ZDF 2001, S. 9.
Die Entstehung der im internationalen Vergleich ungewöhnlichen deutschen Kabellandschaft hat vor allem historische Gründe: Durch die frühere Monopolstruktur der Telekom wurde die Aufteilung der ersten drei
Netzebenen vor allem durch die technische Struktur der Netze bestimmt. Die vierte Netzebene war der Bestandteil des Netzes, der nicht mehr über öffentlichen Grund führte und auf diese Weise der Kontrolle der Telekom entzogen war. Die Konsequenzen, die sich aus dieser Netzebenentrennung ergeben, sind ein zersplitterter Anbietermarkt und komplexe Wettbewerbs- und Kooperationsstrukturen.
Aufgrund der Netzebenentrennung hat sich in Deutschland ein zersplitterter Anbietermarkt entwickelt, in
dem mehrere Tausend Unternehmen, vor allem NE-4-Betreiber, aktiv sind. Obwohl bei weitem nicht alle NE4-Netzbetreiber als aktive Marktakteure betrachtet werden können, stellen sie insgesamt gesehen eine Marktmacht dar, weil sie über die Endkundenbeziehungen und den Zugang zu den Wohnungen verfügen. Durch
Aufkäufe, Zusammenschlüsse und Erschließungen von Neubaugebieten haben sich eine Reihe größerer NE-4Betreiber (TeleColumbus, PrimaCom, EWT, Bosch usw.) gebildet, die streng genommen nicht mehr als NE4-Betreiber bezeichnet werden dürften, weil diese in einigen Netzclustern eigene Kopfstationen aufgebaut haben und dort auch als NE-3-Betreiber aktiv sind.
Generell lassen sich in Deutschland auf Grund der Netzebenentrennung, der unterschiedlichen Größe der
Unternehmen und der historisch gewachsenen Strukturen vier Typen von Netzbetreibern unterscheiden:
− Typ 1: Ehemalige Telekom-Regionalgesellschaften (Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW):
NE-3-Betreiber, die z. T. auch über eigene NE-4-Netze verfügen.
− Typ 2: Große überregionale NE-3-/NE-4-Betreiber (TeleColumbus, PrimaCom, EWT, Bosch
usw.): NE-4-Betreiber, die z. T. auch über eigene NE-3-Zuführungen verfügen.
− Typ 3: Kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber inkl. City Carrier (z. B. Hansenet, SMATcom, Marienfeld Multimedia, KMS München, LKG Lauchhammer, NetCologne, Magdeburg CityCom): NE-4-Betreiber, die z. T. auch über eigene NE-3-Zuführungen verfügen.
− Typ 4: Wohnungswirtschaft als NE-4-Betreiber: NE-4-Betreiber, die nur zu einem geringen Teil
auch über eigene NE-3-Zuführungen verfügen.
163
2. Medienübergreifende Aspekte
Da die kostenpflichtige Bereitstellung von Fernsehprogrammen nicht mehr ausreicht, um die Kunden an
sich zu binden, sehen sich die Kabelnetzbetreiber veranlasst, ihre Netze auszubauen, um über die zunächst
reinen Verteilnetze nun auch Telefonie und Internetzugang anzubieten. Seit einigen Jahren werden solche
kombinierten Angebote unter der Bezeichnung “triple play“ vermarktet; in jüngster Zeit wird unter dem Begriff „quadruple play“ auch die Einbeziehung von Mobiltelefon(en) angeboten.
2.2.1.3 Breitband-Internetanschlüsse
Breitbandige Internetanschlüsse mit Übertragungsraten über 128 KBit/s werden in Deutschland heute über
digitale Telefonfestnetzverbindungen (Digital Subscriber Line – DSL), Kabelfernsehanschlüsse (Kabelmodems) und Satellit (hybride Verbindungen oder bidirektionale VSAT-Verbindungen [Very Small Aperture
Terminal]) sowie zu einem sehr kleinen Teil über Stromkabel (Powerline) angeboten. Nach den Zahlen der
Bundesnetzagentur waren im September 2007 insgesamt 18,6 Mio. breitbandige Internetanschlüsse in Betrieb. 307 Davon entfielen 8,5 Mio. auf die T-DSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom, weitere 3,6 Mio. auf
Wiederverkäufer von Anschlüssen der Telekom und 6,0 Mio. auf DSL-Anschlüsse der Wettbewerber im
Festnetz. Hinzu kommen fast 1 Mio. Internetzugänge über modernisierte Fernsehkabelnetze, 37.000 Internetzugänge über Satellit und ca. 9.500 Powerline-Zugänge über das Stromkabel. Bezogen auf die Gesamtzahl der
insgesamt 39,8 Mio. Haushalte in Deutschland waren es fast 47 Prozent, die im Herbst 2007 über einen Breitband-Anschluss verfügen konnten.
Für die Verbreitung von Fernsehdiensten (IPTV) über die Telefonleitung ist eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit erforderlich. Verschiedene Anbieter setzten dafür die ADSL2+-Anschlusstechnik ein, die Anschlussbandbreiten bis 24 MBit/s erlaubt. Die Deutsche Telekom ist seit 2006 dabei, insbesondere in Großstädten Glasfasertrassen auszubauen, die mit einer neuen Anschlusstechnik für hohe Geschwindigkeiten
(VDSL) Anschlüsse mit Bandbreiten bis zu 50 MBit/s bieten – ausreichend auch für hoch auflösendes Fernsehen (HDTV). 308 Neben der Deutschen Telekom bieten u. a. Hansenet und Arcor digitales Fernsehen über
das Telefonnetz, einschließlich Pay TV, Video on Demand, zeitversetzten Fernsehens und eines Archivs von
Fernsehsendungen.
Nach dem jüngsten Bericht der EU-Kommission über den Stand des europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation hat Deutschland im Januar 2008 einen Breitband-Versorgungsgrad von 23,8 Prozent erreicht. 309 Sie liegt damit in der EU an achter Stelle, hinter den skandinavischen EU-Mitgliedern, den
Benelux-Ländern und Großbritannien. Der Bericht weist an gleicher Stelle darauf hin, dass der Abstand bei
der Verfügbarkeit von DSL- und Kabelanschlüssen zwischen ländlichen Gebieten und dem Landesdurchschnitt in drei Mitgliedsländern besonders groß ist: in der Slowakei, in Lettland und in Deutschland.
2.2.1.4 Mobilkommunikation
Seit 2006 beträgt die Penetration mit Mobiltelefonanschlüssen mehr als 100 Prozent, das heißt rechnerisch
kommt auf jeden Einwohner mehr als ein Mobilfunkvertrag. 310 Der Ausbau der Netze für Mobilkommunikation sowie der technische Fortschritt bei den Mobiltelefonen, insbesondere bei der Darstellung audiovisueller
Daten sowie durchsatzstärkeren Datenanbindungen, eröffnen weitere Verbreitungsmöglichkeiten für digitalisierte Inhalte, die ortsunabhängig genutzt werden können. Waren es zunächst vor allem Klingeltöne und Logos für den Handybildschirm, sind in den letzten Jahren auch lokale und regionale Informationsdienste sowie
307
Vgl. Bundesnetzagentur 2007, S. 13.
308
Vgl. Bundesnetzagentur 2007, S. 42.
309
KOM (2008) 158, S. 9.
310
Vgl. Bundesnetzagentur 2007, S. 24.
164
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
Unterhaltungsdienste entwickelt worden, deren Nutzung über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Es ist zu
erwarten, dass alle elektronischen Medienangebote (insbesondere Radio und TV, aber auch das Internet) zunehmend mobil genutzt werden und das Handy als „mobiles Integrationsmedium“ 311 immer wichtiger wird.
Der UMTS-Standard, der die Übertragungsbandbreite deutlich steigerte und deshalb vor allem für multimediale Anwendungen genutzt werden sollte, hat sich zunächst nur langsam verbreitet. Inzwischen scheint
der Durchbruch gelungen; die Bundesnetzagentur spricht von 8,7 Mio. Nutzern UMTS-fähigen Mobiltelefonen bzw. Laptop-Karten, das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber 2005. 312
Der hinzutretende Übertragungsstandard „Digital Video Broadcasting – Handhelds“ (DVB-H) baut auf der
Technik des digitalen terrestrischen Antennenfernsehens DVB-T auf, ist aber auf die speziellen Anforderungen mobiler Endgeräte zugeschnitten (z. B. durch die Unterstützung von speziellen Videokompressionsverfahren). 313 Ende 2007 hat sich die EU-Kommission darauf geeinigt, DVB-H als europaweiten Standard für
mobiles Fernsehen zu bevorzugen. Kritik wurde dabei von einzelnen Mitgliedstaaten laut, die (teils parallel zu
DVB-H) andere Übertragungsstandards nutzen (z.B. auch Deutschland mit DMB). Parallel dazu hat nach einem koordinierten Ausschreibungsverfahren der Landesmedienanstalten deren Gesamtkonferenz am 15. Januar 2008 empfohlen, dem Konsortium „Mobile 3.0“ die Kapazitäten zum Betrieb einer bundesweiten DVBH-Sendeplattform zuzuweisen. Das Unternehmen, ein Joint Venture der beiden Gesellschaften „MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH“ und „NEVA Media GmbH“, an denen unter anderen die Hubert Burda
Media und Georg von Holtzbrinck beteiligt sind, planen, auf der Plattform Programme von ARD und ZDF
sowie von RTL, Vox, Sat.1 und ProSieben anzubieten. Daneben sollen Hörfunkprogramme über das Angebot
nutzbar sein. Ein Konsortium um die Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2, das vorab vom
Bundeskartellamt genehmigt worden war, stellte ebenfalls einen Lizenzantrag, erhielt den Zuschlag aber
nicht. Die Aufnahme des Sendebetriebs ist für 2008 geplant.
Bereits jetzt haben verschiedene etablierte Medienanbieter Versuche unternommen, ihre Inhalte für eine
mobile Nutzung anzupassen; so veröffentlicht die ARD seit Juli 2007 auch eine Handy-Fassung der Tagesschau, die 100 Sekunden lang ist. Anbieter aus dem Printbereich wie z. B. der SPIEGEL, die Süddeutsche
Zeitung oder die BILD-Zeitung experimentieren ebenfalls mit dem neuen Kanal, wobei sie neben regulären
textbasierten Nachrichten zusätzlich auch Podcasts oder Videos mit einbinden. Insbesondere für regionale und
lokale Tageszeitungen bietet die dpa-Infocom speziell für die mobile Nutzung aufbereitete Meldungen und
multimediale Inhalte an. Diese können entweder direkt in das eigene Angebot eingebunden oder mit zusätzlichen Informationen ergänzt werden, wie es zum Beispiel die „Rheinische Post“ für den lokalen Nahbereich
ihres Verbreitungsgebiets tut.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, was bereits beim Internet deutlich wurde: Eine bloße Übertragung etablierter Formate und Inhalte auf den neuen Nutzungskontext reicht nicht aus. Während sich Printsowie Audio-Inhalte, also einzelne Musikstücke oder auch laufendes Radioprogramm, noch vergleichsweise
leicht für die Nutzung mit mobilen Endgeräten aufbereiten lassen, erfordert vor allem die Gestaltung audiovisueller Inhalte neue Formen der Produktion und Präsentation, mithin neue publizistische Routinen. Da die
Nutzungsintervalle in der Regel kürzer sein werden als beim stationären Fernsehen, und Handy-Displays trotz
technischen Fortschritts bislang nur eine vergleichsweise geringe Größe und Auflösung haben, müssen neue
Formate entwickelt werden, um Nachrichten, Sportereignisse oder Unterhaltungsangebote technik- und situationsgerecht zu präsentieren. Während der Fußball-WM 2006 ergaben sich erste Orientierungspunkte, die für
311
Breunig 2006, S. 3.
312
Bundesnetzagentur 2008, S. 83.
313
Dazu im Ganzen DocuWatch Digitales Fernsehen, Themenheft Handy-TV, Ausgabe 3/2006, abrufbar unter
http://www.hans-bredow-institut.de/publikationen/dw/2006/docuwatch_3-2006.pdf.
165
2. Medienübergreifende Aspekte
die zukünftige Produktion von Inhalten für mobile Endgeräte richtungweisend sind: 314 Zusammenfassungen
der Spiele in Clips, die nicht länger als vier Minuten dauern und in denen Nahaufnahmen statt der Totalen
dominieren, stellten sich als mediengerechte Adaption heraus.
Die Märkte für mobile Inhalte sind unterschiedlich weit entwickelt, wobei insbesondere Klingeltöne und,
mit Abstrichen, Handygames hohe Erlöse erzielen. Erstere haben nach Analystenschätzungen im Jahr 2004 in
Deutschland etwa 240 Millionen Dollar Umsatz erzielt; ihre Popularität sorgte dafür, dass seitdem sogar eigene Hitparaden für Klingeltöne ausgewiesen werden, wobei zwischen nachgespielten Titeln sowie Originalmusikstücken unterschieden wird. Massive Werbekampagnen insbesondere auf Musikfernsehsendern wie MTV
oder VIVA sowie die Praxis, den Kauf eines Klingeltons mit einem (ungewollten) Abonnement zu verbinden,
haben die Geschäftspraktiken der Klingeltonanbieter zunehmend in die Kritik geraten lassen. In einer Selbstverpflichtung von etwa 30 Unternehmen der Branche wurde Ende 2006 vereinbart, die Kündigung zu erleichtern und für die überwiegend jugendlichen Kunden die Kosten stärker transparent zu machen.
Für 2007 wird der europaweite Umsatz mit Klingeltönen auf etwa 1,1 Milliarde Dollar geschätzt, was
zwar einen Zuwachs von etwa 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet, der allerdings geringer ausfällt als
in anderen Teilbereichen des Markts für mobile Inhalte. Der europaweite Umsatz mit mobilen Spielen sei dagegen um 33 Prozent auf 550 Millionen Dollar angestiegen, und deren Download macht einen wachsenden
Anteil des Umsatzes an allen Handy-Downloads aus. Für 2006 verzeichnete die BITKOM einen Umsatz von
54 Millionen Euro in Deutschland, was 31 Prozent Umsatzanteil ausmacht. 315
Produktion, Distribution und Nutzung von publizistischen Medieninhalten für mobile Endgeräte stehen
demgegenüber derzeit noch am Anfang der Entwicklung, wobei Investitionen bislang vor allem von den Geräteherstellern und Netzbetreibern getätigt worden sind. Daher liegen bislang auch kaum belastbare Daten zu
den publizistischen Märkten vor. Deutlich wird allerdings, dass ähnlich wie bei der Entwicklung des Internets
sich die traditionellen Anbieter publizistischer Medieninhalte, also Printverlage oder Rundfunkanstalten, neuer Konkurrenz ausgesetzt sehen, die aus bisher branchenfremden Bereichen kommen. Im Zusammenhang mit
der Einführung von Handy-TV wurde diese Konkurrenzsituation exemplarisch deutlich. So hatten sich für die
Sendelizenzen neben Programmveranstaltern auch zwei Konsortien beworben: eine Kooperation der Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 sowie die Initiative „Mobile 3.0“, an deren Gesellschafterunternehmen
die Verlage Burda und Holtzbrinck beteiligt sind und die letztlich auch die Lizenz zum Betrieb einer bundesweiten DVB-H-Plattform durch die Landesmedienanstalten erhielt (s. o.).
Für die Anbieter von mobilen Diensten existieren zwei maßgebliche Erlösstrategien. Mobiles Marketing
sowie Bezahlinhalte. 316 Ersteres kann z. B. in Form von vorgeschalteten Werbespots, aber auch durch personalisierte und/oder interaktive Werbeformen geleistet werden, bei denen der Kunde mit dem Werbetreibenden
in Kontakt tritt und bspw. produktbezogene Informationen, Logos oder Klingeltöne erhält. Die Integration
von Informationen über den Standort des Mobilnutzers („location based services“) erlaubt weitere innovative
Formen des Marketings, die bislang jedoch noch keine wirkliche Marktdurchdringung erreicht haben. Bezahlinhalte bzw. „paid content“ haben auch im Bereich der mobilen Kommunikation mit Problemen zu kämpfen,
die bereits aus dem Internet bekannt sind: Die Zahlungsbereitschaft ist relativ gering; so kann sich einer
ARD/ZDF-Studie zufolge nur etwa ein Viertel der potenziellen Kunden (die wiederum nur etwa 15 Prozent
der Bevölkerung ausmachen) prinzipiell vorstellen, für mobiles Fernsehen einen gewissen Beitrag zu zahlen.
Fernsehinhalte der öffentlich-rechtlichen Anbieter wollen sogar 87 Prozent der potenziellen Nutzer frei auf
314
Vgl. Kretzschmar 2008.
315
Vgl. BITKOM 2007, S. 8.
316
Vgl. Breunig 2006.
166
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
dem Handy empfangen können. 317 Zudem ist bislang kein anbieter- bzw. netzbetreiberübergreifendes Bezahlsystem etabliert, das die Abrechnung solcher Beiträge erleichtern und damit die Durchsetzung von paid
content fördern könnte. Ein mögliches Szenario wäre daher, dass durch Kooperationen publizistischer Anbieter und Netzbetreiber Inhalte zukünftig im Rahmen von „Flatrates“ für den Datentransfer mit abgegolten werden.
2.2.2
Recht und Regulierung
Das deutsche Recht verfolgt im Verhältnis von Inhalte- und Telekommunikationsdiensten das Konzept einer
horizontalen Differenzierung. Während der Bund mit der Schaffung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
1996 und der TKG-Novelle 2004 den Telekommunikationsmarkt für den Wettbewerb geöffnet hat und damit
einhergehend die Regulierung reformierte, gelten für die Inhalte landesrechtliche Vorschriften wie der RStV,
die Landesmediengesetze und das bundesrechtliche TMG (s. Kapitel 1.4.4 und 1.5.4). Dennoch ergeben sich
in mehreren Bereichen von Medienrecht und Telekommunikationsrecht Schnittstellen, Kollisionen und
Durchbrechungen (s. Kapitel 3.4).
2.2.2.1 Verhältnis von Telekommunikations- und Rundfunkrecht
Im Unterschied zu der Telekommunikationsordnung, die sich nach der Privatisierung der Bundespost einem
an ökonomischen Zielvorgaben ausgerichteten Wirtschaftsmarkt orientiert, ist die Ausgestaltung der Rundfunkordnung von der Prämisse gekennzeichnet, dass die Rundfunkfreiheit nicht primär im Interesse der Veranstalter, sondern im Interesse umfassender freier Meinungsbildung gewährleistet ist (s. Kapitel 3.4.2). 318
In sich überlappenden Bereichen von Rundfunkrecht und Telekommunikationsrecht bzw. Telemedienrecht
und Telekommunikationsrecht wurde durch das BVerfG das Schlagwort der „Indienstnahme“ der Telekommunikation für den Transport von medienrechtlich relevanten Inhalten und damit der Ansatz einer der Rundfunkordnung „dienenden“ Telekommunikationsordnung geprägt. 319 Inwiefern dieser Grundsatz der allzeit
dienenden Funktion der Telekommunikation dabei vor dem Hintergrund neuer netzwerkökonomischer Bedingungen und komplexer, multilateraler Beziehungen allerdings noch einzuhalten ist, ist Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussionen. 320 Zu entwickelnde Ansätze werden die teilweise entgegen laufenden Anforderungen der Ordnungsprinzipien miteinander in Ausgleich bringen müssen, etwa durch die Möglichkeit,
Schnittstellenbereiche auf beiden gesetzlichen Seiten zu definieren und die Regelungen aufeinander zu beziehen oder zu verknüpfen (s. insgesamt dazu Kapitel 3.4), wobei die Abhängigkeit der elektronischen Übertragung von Medieninhalten von telekommunikativen Voraussetzungen grundsätzlich bestehen bleibt und in
Rechnung zu stellen ist.
Da die Verfassung im Bereich des Rundfunks von der Prämisse der Vielfalt bzw. kommunikativen Chancengleichheit ausgeht, gilt hier zumindest der Grundsatz, dass Telekommunikationsrecht – sofern es um den
Transport von rundfunkrechtlich relevanten Inhalten geht – diesen Grundsatz nicht konterkarieren darf.
2.2.2.2 Rechtsrahmen
Gemäß Art. 73 Nr. 7 GG hat der Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der Telekommunikation. Er hat anhand der Leitlinien aus Art. 87 f GG von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und
317
Vgl. ARD/ZDF-Projektgruppe Mobiles Fernsehen 2007, S. 15.
318
BVerfGE 83, 238, S. 315.
319
BVerfGE 12, 205, S. 227.
320
Vgl. etwa Ladeur 1999; s. a. Gersdorf 1997.
167
2. Medienübergreifende Aspekte
1996 mit dem Telekommunikationsgesetz ein Bundesgesetz erlassen, das die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einläutete. Mit einer sektorspezifischen, asymmetrischen Regulierung – d. h. der Marktführer unterliegt strengeren gesetzlichen Anforderungen als die Wettbewerber – versucht das TKG, neuen
TK-Unternehmen den Marktzutritt zu erleichtern und einen chancengleichen Wettbewerb zwischen ehemaligem Monopolisten und Wettbewerbern herzustellen. Im Sommer 2004 wurde das TKG – vor allem vor dem
Hintergrund europarechtlicher Anforderungen – komplett novelliert.
2.2.2.2.1
Europarechtliche Einflüsse
Das TKG ist maßgeblich beeinflusst durch die Vorgaben der EU-Richtlinien in diesem Bereich. Mit dem Erlass eines ganzen Richtlinienpakets 321 haben EU-Parlament und -Rat 2002 einen neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze geschaffen, den die Mitgliedstaaten bis zum 31. Juni 2003 umzusetzen
hatten. Die wichtigsten Änderungen durch das Richtlinienpaket betrafen das Verfahren der Marktregulierung
sowie die europarechtlich nicht mehr vorgesehene Lizenzpflicht von TK-Anbietern.
Die Kommission plant, die Richtlinien zu novellieren; eine Empfehlung mit novellierten Kommunikationsmärkten wurde im Dezember 2007 veröffentlicht. 322 Die so genannte „TK-Review“ wurde von der Kommission am 13. November 2007 beschlossen. 323 Eckpunkte der Reform sind die Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde sowie die Modernisierung der Frequenzpolitik hin zu einer stärker an marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten Frequenzregulierung auf EU-Ebene, die auch einen – teilweise
kritisierten – Markt für Frequenzhandel ermöglicht. Gerade die geplante liberalisierte Frequenzpolitik ist zum
Gegenstand von Kritik geworden, da dadurch die Belange des Rundfunks beeinträchtigt werden können. 324
Eine Verabschiedung der Novelle durch EU-Parlament und Rat ist für 2008 geplant.
321
Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen
Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108, S.
33; Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108, S. 21;
Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108, S. 7; Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten (Universaldienstrichtlinie), ABl. EG Nr. L 108, S. 51; Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), ABl.
EG Nr. L 201, S. 37.
322
Vgl. Empfehlung 2007/879/EG der Kommission vom 17. Dezember 2007 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen; K(2007) 5406, Abl. EG L Nr. 344 v. 28.12.2007, S. 65
ff.
323
Vorschlag vom 13.11.2007 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen
Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste, KOM (2007) 697 endgültig.
324
Vgl. die Gemeinsame Erklärung zur Überarbeitung des Europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens von
ARD, ZDF und VPRT v. 30. Mai 2007.
168
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
Daneben ist – auch im Hinblick auf Rückwirkungen auf die öffentliche Kommunikation (s. u.) – die EURichtlinie über die Vorratsdatenspeicherung 325 von Berichtsrelevanz. Gegen die Richtlinie ist derzeit ein von
Irland in die Wege geleitetes Verfahren vor dem EuGH anhängig. 326
2.2.2.2.2
Anwendungsbereich
Grundlegend für die Bestimmung des Anwendungsbereichs des TKG sind die Begriffe der „Telekommunikation“ i. S. d. § 3 Nr. 22 TKG und der „Telekommunikationsdienste“ gem. § 3 Nr. 24 TKG. Um klarzustellen,
dass das TKG auf alle Vorgänge der Übermittlung von Nachrichten ohne Rücksicht auf deren Inhalt anwendbar sein soll, hat der Gesetzgeber die Definition der Telekommunikationsdienste sehr weit gefasst. Dies hat
zur Folge, dass das TKG nicht nur den reinen Betrieb von Übertragungsleitungen, sondern auch von der technischen Infrastruktur losgelöste Dienste umfasst. Gerade bei der Definition der Telekommunikationsdienste
zeigen sich so in Bezug auf hybride Angebote (etwa Multiplexing, Billing oder Online-Dienste) Abgrenzungsschwierigkeiten (s. Kapitel 3.4.2).
2.2.2.2.3
Regulierungskonzept
Durch das TKG soll die Konsolidierung der Liberalisierung der TK-Märkte sichergestellt werden (s. o.). Mit
der Durchsetzung der Regulierungsziele sowie der Aufsicht über die TK-Anbieter ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) – jetzt „Bundesnetzagentur“ (BNetzA) – betraut. Neben der
Marktregulierung und der Entgeltregulierung sowie der Sicherstellung des offenen Netzzugangs einschließlich der Zusammenschaltungen obliegen ihr v. a. die Aufgaben zur Sicherstellung des Universaldienstes, der
Nummerierung, der Frequenzordnung sowie der Zulassung von Endeinrichtungen und Funkanlagen. Zur
Durchführung ihrer Aufgaben stehen der Regulierungsbehörde dabei weit reichende Informations-, Entscheidungs- und Untersagungsbefugnisse zur Seite.
2.2.2.3 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
In diesem Kapitel sollen im Hinblick auf den Fokus des Gutachtens und unter Hinweis auf die Jahresberichte
der BNetzA 327 lediglich diejenigen telekommunikationsrechtlichen Änderungen dargestellt werden, die den
Bereich öffentlicher Kommunikation unmittelbar tangieren oder sich mittelbar darauf auswirken.
2.2.2.3.1
Telekommunikationsgesetz
Am 26. Juni 2004 ist das novellierte Telekommunikationsgesetz 328 in Kraft getreten, mit dem der Bundesgesetzgeber die nationalen Telekommunikationsvorschriften an die europäischen Vorgaben angeglichen hat.
Ziele des 2004 novellierten TKG sind die technologieneutrale Regulierung aller Kommunikationsmittel und
die Vermeidung unnötiger Regulierungen, die bessere Abstimmung mit dem Wettbewerbsrecht, die Herstellung größerer Verwaltungseffizienz und Verkürzung von Gerichtsverfahren, die Novellierung von Datenschutzregelungen sowie die Neuregelung der Befugnisse der Bundesnetzagentur. Die wesentlichen Änderungen betreffen das abgestufte Verfahren der Marktregulierung durch Marktdefinitions- und -analyseverfahren,
325
Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG, ABl. L 105, S. 54 ff.
326
Az. C-301/06.
327
S. zuletzt Bundesnetzagentur 2007.
328
Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004, BGBl. I S. 1190, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
21. Dezember 2007, BGBl. I S. 3198.
169
2. Medienübergreifende Aspekte
Konsultations- und Konsolidierungsverfahren und die Regulierungsverfügung durch die BNetzA. Daneben
standen die ex-post-Regulierung bei Endkundenentgelten, die Stärkung der Unabhängigkeit der BNetzA und
die Straffung des Entscheidungsverfahrens im Vordergrund der Novellierung. Außerdem sind in das novellierte TKG neue Vorschriften zur Frequenzordnung aufgenommen worden.
2.2.2.3.1.1
Rundfunkübertragung
Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung der Rundfunkübertragung, der darauf aufsetzenden Zusatzdienste und der Endgeräte sieht das 2004 novellierte TKG im vierten Teil (§§ 48 bis 51 TKG) Vorschriften zur Schnittstellenoffenheit und Interoperabilität dieser Dienste bzw. Geräte vor. Das hierfür zuvor
geltende Fernsehsignalübertragungsgesetz (FÜG) 329 verlor mit In-Kraft-Treten des TKG 2004 seine Gültigkeit und geht insofern im neuen TKG auf. Während das TKG vor allem im Hinblick auf die technischen Parameter Vorschriften vorsieht, korrespondiert damit auf der Ebene der inhaltlichen Regulierung die Vorschrift
des § 53 RStV (s. Kapitel 1.4.4.2.15, 1.4.4.2.16).
§ 48 TKG regelt die Operabilität von Fernsehgeräten und bestimmt dabei auch, dass auch zum Verkauf,
zur Miete oder anderweitig angebotene digitale Fernsehempfangsgeräte – soweit es ein ApplicationProgramming-Interface (sog. API) enthält –, die Mindestanforderung einer solchen Schnittstelle erfüllen müssen, die von einer anerkannten europäischen Normenorganisation angenommen wurde oder einer gemeinsamen, branchenweiten, offenen Schnittstellenspezifikation entsprechen und Dritten unabhängig vom Übertragungsverfahren Herstellung und Betrieb eigener Anwendungen erlauben. Diese Regelung geht über die des
ehem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 FÜG hinaus, der nur die Anbieter von Anwendungen verpflichtete. Die Regelung zielt
also gegenständlich auf das ab, was auch § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RStV reguliert.
§ 48 Abs. 3 TKG regelt das Conditional-Access-System und bestimmt, dass es einem einheitlichen europäischen Algorithmus („common scrambling“) entsprechen muss. Zudem muss es unverschlüsselte DVBSignale auch ohne Zugangsberechtigungskontrolle durchleiten. § 50 stellt zusätzliche Anforderungen an Anbieter von Conditional-Access-Systemen und normiert in Abs. 2, dass die Inhaber gewerblicher Schutzrechte
an derartigen Systemen Lizenzen an Hersteller zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen abgeben. Zudem müssen nach Abs. 3 Anbieter und Verwender von Zugangsberechtigungssystemen allen Rundfunkveranstaltern die Nutzung ihrer benötigten technischen Dienste und die dafür erforderlichen Auskünfte zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen ermöglichen, über diese Dienstleistung getrennt Rechnung führen und der Regulierungsbehörde die Angebote einschließlich der Endnutzerentgelte anzeigen. Durch § 49 Abs. 2 TKG werden – komplementär zu § 48 Abs. 2
Nr. 2 – die Inhaber von Rechten an APIs verpflichtet, Herstellern von digitalen Fernsehgeräten sowie berechtigten Dritten zu angemessenen, chancengleichen und nicht diskriminierenden Bedingungen Informationen
zur Nutzung der Schnittstelle zur Verfügung zu stellen.
Bei Streit über die Einhaltung der Vorschriften des § 49 ist in dessen Abs. 3 ein Entscheidungsverfahren
geregelt, das auch den engen Zusammenhang mit den landesrechtlichen Vorschriften des § 53 RStV anerkennt: Rufen die Beteiligten die Regulierungsbehörde an, so gibt diese der nach Landesrecht zuständigen
Stelle Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese kann medienrechtliche Einwendungen erheben und gegebenenfalls eigenständig im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden.
Auch im Hinblick auf die Conditional-Access-Systeme sieht das TKG in § 50 Abs. 4 eine Verzahnung von
bundes- und landesrechtlichen Verfahren vor. Hier ist die Regulierungsbehörde zur Information der nach
Landesrecht zuständigen Stelle verpflichtet, und beide Behörden entscheiden jeweils in ihrem Zuständigkeits-
329
170
Gesetz über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen (FernsehsignalübertragungsGesetz – FÜG) vom 14. November 1997, BGBl. I S. 2710.
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
bereich selbstständig. Nach dieser Vorschrift kann eine Änderung des Angebotes verlangt werden, wenn es
den Vorgaben des Abs. 3 nicht entspricht. Ist keine Veränderung geeignet, die rechtlichen Voraussetzungen
sicherzustellen, kann das Angebot untersagt werden. Regulierungsbehörde und Landesmedienanstalten versuchen, die Vorschriften durch gemeinsame Verfahrensregeln praktikabel zu machen.
Materiellrechtlich bewegen sich Bund und Länder jeweils im Bereich ihrer Gesetzgebungskompetenz,
auch wenn derselbe Regelungsbereich adressiert wird, da TKG und RStV unterschiedliche Regelungsziele
verfolgen. Landesrechtlich geht es um kommunikative Chancengleichheit, während das TKG auf Chancengleichheit im Wettbewerb (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG) zielt. Konflikte bei der Kompetenzausübung sind vor dem
Hintergrund des bundes- bzw. länderfreundlichen Verhaltens zu lösen (s. Kapitel 3.4.4.3).
2.2.2.3.1.2
Frequenzordnung
Das novellierte TKG vereint in weiten Teilen die Regelungen zur Frequenzordnung, die bisher getrennt im
alten TKG (§§ 44 ff. TKG a. F.) sowie in der Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) 330 verortet waren.
Primäres Ziel der telekommunikationsrechtlichen Frequenzverwaltung (§§ 52 ff. TKG) ist dabei nach wie vor
eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen.
Gerade im Bereich des Frequenzmanagements – und zwar auf allen Stufen, die das TKG hier vorsieht –
können rundfunkrechtliche Belange berührt werden: Als Beispiel kann hier die erste Stufe dienen – die Frequenzbereichszuweisung nach § 53 1 TKG, bei der es um die Gesamtkapazität geht, die für die terrestrische
Übertragung von Medienangeboten zur Verfügung steht. Die Relevanz dieser Norm wurde 1998 deutlich, als
die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung dazu tendierte, diese so auszugestalten, dass Rundfunkprogramme in Kabelanlagen nur noch eingeschränkt hätten übertragen werden können. Schlecht abgeschirmte Kabelanlagen hatten Störstrahlung ausgesandt, die sich auf Funkfrequenzen auswirkte, die für die Flugsicherung an Flughäfen zur Verfügung stehen.
Auch auf den folgenden Stufen der Frequenzordnung, der Aufstellung des Frequenznutzungsplans und der
telekommunikationsrechtlichen Frequenzzuteilung, können rundfunkrechtliche Interessen berührt werden, die
das jetzige TKG durch entsprechende Kooperations- und Anhörungspflichten zu berücksichtigen versucht
(vgl. §§ 55 Abs. 10, 57 Abs. 1). Die auf europarechtlicher Ebene geplante Liberalisierung der Frequenzplanung anhand von marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten führte auch auf nationaler Ebene zu Diskussionen,
insbesondere vor dem Hintergrund der bisher als dem Rundfunk gegenüber dienend verstandenen Funktion
der Telekommunikation (s. o.). 331
2.2.2.3.1.3
Vorratsdatenspeicherung
Um die EU-Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung 332 in nationales Recht umzusetzen, ist – nach heftigen
vorausgegangenen Diskussionen in Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft – am 1. Januar 2008 das Gesetz
zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung 333 in Kraft getreten, das neben der Anpassung der
Strafprozessordnung in Art. 2 Vorgaben des TKG ändert.
330
Frequenzzuteilungsverordnung vom 26. April 2001, BGBl. I S. 829.
331
Vgl. dazu Zagouras 2006 und Gersdorf 2007, jeweils m. w. N.
332
Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG, ABl. L 105, S. 54 ff.
333
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007, BGBl. I S. 3198.
171
2. Medienübergreifende Aspekte
Durch das Gesetz wird zum einen der Umfang der von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zu speichernden Daten ausgeweitet und die Dauer der Speicherung zeitlich auf sechs Monate verlängert. Zum anderen werden den Strafverfolgungsbehörden weit reichende Zugriffsbefugnisse auf diese bei
den Anbietern liegenden Datensätze eingeräumt. Die Kosten für die Umsetzung dieser Speicher- und Zugangsverpflichtungen haben die Telekommunikationsdiensteanbieter zu tragen. Das mit dem Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“ besetzte Gesetz bot und bietet zahlreichen Akteuren Anlass zu teils heftiger Kritik. So
sei die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung sowie der Zugriff staatlicher Stellen darauf ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem berücksichtige das Gesetz
besondere Geheimhaltungs- oder Vertrauensvorschriften wie etwa das Ärztegeheimnis, das Mandantengeheimnis oder das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten nicht ausreichend. Im Anschluss an eine gegen
das Gesetz eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht am 19. März 2008 im einstweiligen Verfahren beschlossen, dass die Pflicht zur Speicherung von Vorratsdaten für 6 Monate bis zur Entscheidung über das Hauptsacheverfahren zwar Bestand hat, den Strafverfolgungsbehörden aber nur Auskünfte
erteilt werden dürfen, soweit es sich um den Verdacht des Vorliegens einer schweren Straftat handelt. 334
2.2.2.3.2
Gesetz über Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen
Durch das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) 335 soll sichergestellt
werden, dass bei der Nutzung von Funkanlagen sowie Funk- und Telekommunikations-Endgeräten die Gesundheit und die Sicherheit der Gerätenutzer und Dritter sowie ein geordnetes und störungsfreies Frequenzspektrum gewährleistet ist. Mit dem FTEG setzte der Bundesgesetzgeber die Vorgaben aus der „RTTERichtlinie“ 336 um, mit Wirkung vom 8. April 2001 muss jedes Gerät, das in Verkehr gebracht wird, den Anforderungen des FTEG entsprechen, d. h. auch Sendeanlagen und Empfangsgeräte für Rundfunk.
2.2.2.3.3
Rundfunkänderungsstaatsverträge
Aufgrund des Umstandes, dass gerade neu entstehende, hybride Dienste im Bereich digitalen Fernsehens wie
z. B. Multiplexer, CA-Systeme oder Billing-Services nicht nur technische Dienstleistungen erbringen, sondern auch Einfluss auf das vom Rezipienten empfangbare Programmangebot haben können, bestehen für diesen Bereich neben den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben auch rundfunkrechtliche Vorschriften im
RStV (s. Kapitel 1.4.4.2.16).
334
Vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.3.2008 - 1 BvR 256/08.
335
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001, BGBl. I S. 170, zuletzt geändert durch § 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008, BGBl. I S. 220.
336
Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (Radio equipment and
Telecommunications Terminal Equipment and the mutual recognition of their conformity – RTTE), ABl. EG Nr.
L 91.
172
2.2. Medienrelevante Aspekte der Telekommunikation
2.2.3
Quellenangaben zu Kapitel 2.2
Arbeitsgemeinschaften der Landesmedienanstalten (ALM) (2007a): Digitalisierungsbericht 2007. Weichenstellungen für
die digitale Welt. Berlin. Online abrufbar unter http://www.alm.de.
Arbeitsgemeinschaften der Landesmedienanstalten (ALM) (2007b): Leitlinien für eine zukünftige Gestaltung des terrestrischen Hörfunks in Deutschland. Beschluss der Gesamtkonferenz der ALM vom 21. November 2007. Abrufbar unter
http://www.alm.de.
ARD/ZDF-Projektgruppe Mobiles Fernsehen (2007): Mobiles Fernsehen: Interessen, potenzielle Nutzungskontexte und
Einstellungen der Bevölkerung. Media Perspektiven 1/2007, S. 11-19.
BITKOM (2007): Der deutsche PC- und Konsolenspiele-Markt. Präsentation, 29.1.2007. Abrufbar unter
http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_PK_Gaming_Praesentation_29.01.2007.pdf, zuletzt aufgerufen am
15.1.2008.
Breunig, Christian (2006): Mobile Medien im digitalen Zeitalter. Neue Entwicklungen, Angebote, Geschäftsmodelle und
Nutzung. Media Perspektiven 1/2006, S. 2-15
Bundesnetzagentur (2008): Jahresbericht 2008. Bonn. Abrufbar unter
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13212.pdf.
Bundesnetzagentur (BNetzA) (2007): Tätigkeitsbericht 2006/2007 für den Bereich Telekommunikation. Bonn. Abrufbar
unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12186.pdf.
EU-Kommission (2008): Bericht über den Stand des europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation 2007
(13. Bericht). KOM (2008) 158. Abrufbar unter
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/annualreports/13th/com_2008_153_de_final.pdf
Gersdorf, Hubertus (1997): Die dienende Funktion der Telekommunikationsfreiheiten. AfP 1997, S. 424 ff.
Gersdorf, Hubertus (2007): Rundfunkfrequenzpolitik zwischen Ökonomisierung und Vielfaltsicherung: Zur Reichweite
des Rundfunkprivilegs. ZUM 2007, S. 104 ff.
Gertis, Hubert (2003): Keine blühenden Landschaften. Der Kabelmarkt im internationalen Vergleich. Tendenz 04/2003, S.
34 ff.
Goldhammer, Klaus/Schmid, Michael/Stockbrügger, Christoph (2007): Zukunft der TV-Übertragung. Präsentation der
Goldmedia GmbH, Berlin.
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) (2007): 16. KEF-Bericht. Mainz.
Kretzschmar, Sonja (2008): Journalistic Content and the Football World Championship (FWC) 2006: Multimedia services
on mobile devices. In: Hartmann, Maren/ Rössler, Patrick (Hrsg.): After the Mobile Phone? Social Changes and the
Development of Mobile Communication. Berlin. Im Druck.
Ladeur, Karl-Heinz (1999): Die Regulierung von Telekommunikation und Medien im Zeitalter ihrer Konvergenz. RTKom
1999, S. 68 ff.
TNS Infratest Forschung (2007): Monitoring Informations- & Kommunikationswirtschaft. 10. Faktenbericht 2007. München/Berlin.
Zagouras, Georgios (2006): Digitale Dividende: zwischen Frequenzregulierung und Rundfunkbelangen. CR 2006, S.
819 ff.
ZDF (Hrsg.) (2001): Veränderungen im Kabelmarkt und ihre Folgen für das ZDF. Mainz.
173
2.3 WERBEFINANZIERUNG
2.3.1
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ............................................................................... 176
2.3.1.1
2.3.1.2
2.3.1.2.1
2.3.1.2.2
2.3.1.2.3
2.3.1.2.4
2.3.1.2.5
2.3.1.2.6
2.3.1.2.7
WERBUNG ALS FINANZIERUNGSQUELLE DES MEDIENANGEBOTES ...................................... 176
DIE ENTWICKLUNG BEI AUSGEWÄHLTEN WERBETRÄGERN ................................................. 182
Tageszeitungen.................................................................................................................... 182
Publikumszeitschriften ........................................................................................................ 183
Fernsehen............................................................................................................................ 183
Hörfunk ............................................................................................................................... 184
Kinowerbung....................................................................................................................... 184
Online-Werbung.................................................................................................................. 185
Neue Formen der Werbung................................................................................................. 186
2.3.2
WERBEAKZEPTANZ IN DER BEVÖLKERUNG.............................................................. 186
2.3.3
RECHT UND REGULIERUNG.............................................................................................. 186
2.3.3.1
2.3.3.1.1
2.3.3.1.2
2.3.3.1.3
2.3.3.2
2.3.3.2.1
2.3.3.2.2
2.3.3.3
2.3.3.3.1
2.3.3.3.2
2.3.4
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................. 187
Europarechtliche Grundlagen ............................................................................................ 187
Nationale Vorschriften........................................................................................................ 187
Nicht-staatliche Regulierung .............................................................................................. 188
ÄNDERUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM ................................................................................ 189
Rundfunkänderungsstaatsverträge...................................................................................... 189
Telemediengesetz ................................................................................................................ 190
SONSTIGE RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN ........................................................................... 190
EU-Tabakwerbeverbot ........................................................................................................ 190
Kartellrechtliche Schritte gegen Werbevermarkter ............................................................ 191
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 2.3.............................................................................. 192
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.3.1.1: Bruttoinlandsprodukt und Investition in Werbung
Tabelle 2.3.1.2: Werbeträger in Deutschland
Tabelle 2.3.1.3 Netto-Werbeeinnahmen erfassbarer Werbeträger in Deutschland 1995-2007 (in Mio.
EUR)
Tabelle 2.3.1.4: Brutto-Medien-Investitionen der 10 werbestärksten Branchen in Deutschland 2006
Tabelle 2.3.1.5: Entwicklung der Anzeigenumfänge nach Branchen und Zeitungstypen
Tabelle 2.3.1.7: Netto-Werbeumsätze des Werbefernsehens 1997-2007 (in Mio. EUR)
Tabelle 2.3.1.8: Werbespotaufkommen im Fernsehen 1998-2007
Tabelle 2.3.1.6: Netto-Werbeumsätze des Hörfunks 2000-2007 (in Mio. EUR)
Tabelle 2.3.1.9: Netto-Werbeumsätze in den Filmtheatern, ohne Produktionskosten 1997-2007 (in Mio.
EUR)
Tabelle .2.3.1.10: Netto-Werbeumsätze mit klassischer Online-Werbung, ohne Produktionskosten (Mio.
EUR)
Tabelle 2.3.3.1: Konfliktmanagement Deutscher Werberat 1997-2007
175
2. Medienübergreifende Aspekte
2.3.1
Wirtschaft und Organisation
2.3.1.1 Werbung als Finanzierungsquelle des Medienangebotes
Für die Finanzierung von Medienangeboten ist die indirekte Finanzierung durch Werbung eine der wichtigsten Finanzierungsformen. Rund zwei Drittel der gesamten Werbeinvestitionen der Wirtschaft werden für
Werbung in Medien aufgewendet. Aus dieser zentralen Stellung der Werbefinanzierung ergibt sich auch die
konjunkturelle Abhängigkeit der Medien: Wenn die wirtschaftliche Entwicklung dazu führt, dass die Werbeinvestitionen zurückgehen, so sinken auch die Erlöse der Medien. Je nach Medium unterscheidet sich der Anteil der Erlöse, die insgesamt mit dem Angebot aus Werbung erwirtschaftet werden, so dass die konjunkturellen Effekte nicht in gleicher Stärke bei allen Medien auftreten.
Bei der statistischen Erfassung der Werberlöse unterscheidet man zwischen Brutto- und NettoWerbeerlösen. Das gesamte Werbevolumen einer Volkswirtschaft wird anhand der Brutto-Werbeumsätze oder Werbeinvestitionen gemessen. Hierunter versteht man die Aufwendungen der werbetreibenden Wirtschaft
für die Schaltung von Werbung bei den unterschiedlichen Medien. Die Brutto-Werbeumsätze errechnen sich
aus der Anzahl der platzierten Spots bzw. Print-Anzeigen, multipliziert mit dem jeweiligen Listenpreis für die
Schaltung. Diese Daten können nur als Grundlage für eine grobe Einschätzung der Entwicklung dienen, da
zahlreiche Sondereffekte wie Rabatte nicht berücksichtigt werden. Produktionskosten für die Werbemittel
sind nicht berücksichtigt. Das Werbeforschungsinstitut AC Nielsen bzw. dessen Tochtergesellschaft Nielsen
Media Research erhebt die Brutto-Werbeumsätze der klassischen Medien Print, TV, Plakat, Hörfunk und Internet und veröffentlicht diese monatlich.
Im Berichtszeitraum erlebte der Werbemarkt in Deutschland starke Schwankungen. Ende der neunziger
Jahre bis zum Jahr 2000 gab es einen Boom mit kontinuierlich steigenden Werbeerlösen; dazu haben u. a. die
zahlreichen Börsengänge, die großen Sportveranstaltungen des Jahres 2000 sowie der Jahrtausendwechsel
beigetragen. Die Wende erfolgte im Jahr 2001 mit einem starken Einbruch des Werbevolumens und bis 2003
stetig sinkenden Werbeaufwendungen, als die Sonderimpulse ausblieben und die Enttäuschung bei der new
economy, die sinkenden Börsenkurse und der Rückgang bei Stellenanzeigen und Pkw-Anzeigen die Stimmung prägten. Seit 2004 steigen die Werbeaufwendungen wieder; die Höchstwerte des Jahres 2000 sind aber
noch nicht erreicht (vgl. Tab. 2.3.1.1).
Tabelle 2.3.1.1: Bruttoinlandsprodukt und Investition in Werbung
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
1.929,4
1.974,3
2.025,5
2.063,0
2.145,0
2.163,8
2.211,2
2.244,6
2.322,2
2.423,0
Werbeinvestitionen
(WI) in Mrd. EUR
30,17
31,44
33,21
31,49
29,62
28,91
29,22
29,60
30,23
30,78
Anteil WI am BIP in
Prozent
1,56
1,58
1,64
1,52
1,38
1,34
1,32
1,32
1,30
1,27
davon Werbeeinnahmen der Medien in
Mrd. EUR
20,81
21,83
23,38
21,69
20,14
19,28
19,58
19,83
20,35
20,76
Anteil Werbeeinnahmen der Medien am
BIP in Prozent
1,08
1,11
1,15
1,05
0,94
0,89
0,89
0,88
0,88
0,86
Bruttoinlandsprodukt
(BIP) in Mrd. EUR
Quelle: ZAW.
176
2.3. Werbefinanzierung
Im Gegensatz zu den Brutto-Werbeumsätzen sind die Netto-Werbeumsätze die effektiven Werbeeinnahmen der Medienunternehmen, nach Abzug von Rabatten und Agenturprovisionen und unter Berücksichtigung
der Kosten für die Werbemittelproduktion. Sie werden jährlich vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) veröffentlicht und basieren auf den Meldungen der einzelnen Medienunternehmen. Der
ZAW untergliedert die Medien tiefer als Nielsen; so umfasst der Print-Bereich neben den Tageszeitungen,
Publikumszeitschriften und Fachzeitschriften auch die Anzeigenblätter sowie die Wochen- und Sonntagszeitungen. Zusätzlich werden Angaben zu den Netto-Werbeeinnahmen aus der Direktwerbung (Werbung per
Post, Massendrucksachen, Infopost), den Verzeichnis-Medien (u. a. Branchenbücher, Telefonbücher), den
Supplements (Beilagen zu Zeitungen und Zeitschriften) sowie zur Werbung in Filmtheatern gemacht. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl der Werbeträger und ihrer Auflage bzw. des erreichbaren Publikums 1997, 2002 und 2007. Dabei zeigt sich, dass die deutlichsten Zunahmen bei der Zahl der Angebote im
Rundfunk zu verzeichnen sind. Die Entwicklung bei den Printmedien ist uneinheitlich, hier sind es vor allem
Angebote, die sich nicht durch den Verkauf finanzieren, die Steigerungen bei Anzahl und Auflage zu verzeichnen haben. Die Daten zu Online-Angeboten sind mit denen der anderen Mediengattungen nicht zu vergleichen, sie deuten nur das Wachstumspotenzial in diesem Bereich an.
177
2. Medienübergreifende Aspekte
Tabelle 2.3.1.2: Werbeträger in Deutschland
Anzahl *
Mediengruppe
Veränderung 19972007 in
Prozent
2002
2007
-6,5
30,1 Mio.
27,8 Mio.
24,7 Mio.
-17,9
27
+7,4
2,2 Mio.
2,0 Mio.
2,1 Mio.
-4,5
1.292
1.393
+5,9
84,0 Mio.
86,8 Mio.
90,8 Mio.
+8,1
778
831
902
+16,6
142,1
Mio.
139,8
Mio.
133,4
Mio.
-6,1
1029
1.088
1.172
+18,9
25,4 Mio.
26,1 Mio.
24,5 Mio.
-3,5
Kundenzeitschriften
60
81
85
+41,7
29,6 Mio.
63,4 Mio.
56,4 Mio.
+90,5
Telekommunikationsverzeichnisse
96
190
252
+162,5
30,0 Mio.
39,0 Mio.
38,4 Mio.
+28,0
k.A.
k.A.
k.A.-
5,9 Mrd.
11,1 Mrd.
10,4 Mrd
+79,3
Wochenzeitungen
Anzeigenblätter
Publikumszeitschriften
Fachzeitschriften
Massendrucksachen/
Infopost**
2002
2007
402
385
376
25
25
1.316
Veränderung
1997-2007
in Prozent
1997
Tageszeitungen
1997
Auflage in Mio.
Angemeldete TV-Geräte
TV-Programme bundesweit, landesweit,
regional u. lokal
94
144
222
+136,2
31,5 Mio.
36,0 Mio.
36,9 Mio.
+17,1
angemeldete Hörfunk-Geräte
Hörfunkprogramme
bundesweit, landesweit, regional u. lokal
227
274
326
+43,1
35,3 Mio.
40,9 Mio.
42,8 Mio.
+21,2
213,9
Mrd.
k.A.
125,4
Mio.
-12,4
Seitenkontakte
Online-Angebote
55
395
494
+798,2
k.A.
40,2 Mrd.
Kinobesucher
Kino (Leinwände)
4.284
4.868
4.832
+12,8
143,1
Mio.
* IVW-geprüfte Titel und Angebote.
** Nach Angaben der Deutschen Post AG, ab 2002 einschließlich Wurfsendungen.
Quelle: ZAW 2003, 2008; eigene Berechnungen.
178
163,9
Mio.
2.3. Werbefinanzierung
Betrachtet man die Entwicklung der Netto-Werbeeinnahmen der erfassten Werbeträger, so zeigt sich, dass
bis zum Jahr 2000 fast alle Angebote ein Wachstum zu verzeichnen haben. Diese Entwicklung verändert sich
im Jahr 2000 deutlich (s. Tab. 2.3.1.3); die größten Einbußen mussten seit dem Zeitpunkt Fachzeitschriften
und Tageszeitungen hinnehmen, die bei den Netto-Werbeeinnahmen im Jahr 2003 nur etwa 70 Prozent der
Erlöse des Jahres 2000 erreichten. Die Tageszeitungen blieben der umsatzstärkste Werbeträger, haben jedoch
auch seit 2003 nur einen geringen Zuwachs der Werbeerlöse erreichen können.
179
2. Medienübergreifende Aspekte
Tabelle 2.3.1.3 Netto-Werbeeinnahmen erfassbarer Werbeträger in Deutschland 1995-2007 (in Mio. EUR)
Werbeträger
1995
2000
Tageszeitungen
5.481,5
6.556,6
Fernsehen
3.242,6
Werbung per Post
Veränderung 19952000
2001
2002
2003
+19,6 %
5.642,2
4.936,7
4.454,9
4.705,2
+45,1 %
4.469,0
3.956,4
2.685,0
3.383,5
+26,0 %
3.255,8
Anzeigenblätter
1.491,6
1.791,9
+20,1 %
Publikumszeitschriften
1.792,3
2.247,3
Verzeichnis-Medien
1.157,0
Fachzeitschriften
Veränderung 20002003
2004
2005
2006
2007
-32,1 %
4.502,3
4.476,6
4.532,9
4.567,4
+2,5%
3.811,3
-19,0 %
3.860,4
3.929,6
4.114,3
4.155,8
+9,0%
3.334,7
3.303,9
-2,4 %
3.398,4
3.398,1
3.318,9
3.347,3
+1,3%
1.751,0
1.702,0
1.746,0
-2,6 %
1.836,4
1.898,0
1.943,0
1.971,0
+12,9%
+25,4 %
2.092,5
1.934,8
1.861,5
-17,2 %
1.839,2
1.791,4
1.855,9
1.822,5
-2,1%
1.243,0
+7,4%
1.269,4
1.249,9
1.219,5
-1,9 %
865,0
1.197,0
1.198,6
1.214,3
-0,4%
1.130,7
1.210,0
+7,0 %
1.074,0
966,0
880,0
-27,3 %
1.195,7
902,0
956,0
1.016,0
+15,5%
Außenwerbung
512,1
746,2
+46,3 %
759,7
713,5
710,0
-5,2 %
619,4
769,1
787,4
820,4
+15,5%
Hörfunk
564,6
732,9
+23,3 %
678,0
595,1
579,2
-21,0 %
720,1
663,7
680,5
692,1
+19,5%
Online-Angebote *
-
153,4
-
185,0
227,0
246,0
+60,4 %
146,8
332,0
495,0
689,0
+180,1%
Wochen-/SonntagsZeitungen
229,5
277,6
+20,9 %
286,7
267,8
225,1
-18,9 %
271,0
252,8
260,2
269,7
+19,8%
Filmtheater
151,2
175,1
+15,8 %
170,2
160,5
160,7
-8,2 %
245,8
132,4
117,5
106,2
-33,9%
Zeitungssupplements
**
128,9
67,6
-47,6 %
89,5
96,8
85,5
+36,5 %
90,0
91,0
89,9
89,5
+4,7%
18.597,2
23.290,2
+25,0 %
21.723,0
20.141,2
19.280,5
-17,0 %
19.582,8
19.833,7
20.350,0
20.761,22
+7,7%
Gesamt
* Nur klassische Online-Werbung, ohne Suchmaschinen und Affiliate-Netzwerke.
** Ab 2001 werden die Vertriebs- und Anzeigenerlöse der Supplements miteinander verrechnet und nur als Gesamtergebnis dargestellt.
Quelle: ZAW.
180
Veränderung
2003-2007
2.3. Werbefinanzierung
Die Folge dieser Entwicklung waren Versuche der Rationalisierung und Kosteneinsparung sowie eine Erhöhung der Verkaufspreise. Bei vielen Anbietern haben diese Maßnahmen mittlerweile zu einer Verbesserung
der wirtschaftlichen Situation geführt. Dabei ermöglicht vor allem die Mischfinanzierung der Angebote aus
Werbung und Verkaufserlösen eine flexible Reaktion auf die Entwicklung des Werbemarktes. Dieser Spielraum fehlt Anbietern, die sich allein aus Werbung finanzieren. Dies betrifft vor allem die werbefinanzierten
Rundfunkveranstalter und die Herausgeber von Anzeigenblättern und Kundenzeitschriften. Im Fall des Rundfunks bemühen sich die Veranstalter mittlerweile darum, zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.
Dazu zählen z. B. Programmangebote, bei denen sich die Zuschauer durch die Wahl einer gebührenpflichtigen Telefonnummer beteiligen können. Ein Teil der Gebühren fällt dabei an den Veranstalter. Auch Erlöse
aus Teleshoppingangeboten können in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des Programmangebotes spielen 337 . Anzeigenblätter waren wegen des stabilen Beilagengeschäfts und der intensiveren Nutzung durch überregionale und nationale Handelskunden und Filialisten vom Einbruch der Werbekonjunktur
weniger stark betroffen. 338
Tabelle 2.3.1.4: Brutto-Medien-Investitionen der 10 werbestärksten Branchen in Deutschland 2006
2006 in
Mio. EUR
Anteil am Gesamtwerbemarkt
2006 in Prozent
Veränderung
2006/2005
in Prozent
1. Handelsorganisationen
1.969,0
9,8
+4
2. PKW
1.433,2
7,1
+4
3. Zeitungen-Werbung
1.174,3
5,8
+13
4. Publikumszeitschriften-Werbung
1.020,7
5,1
+5
5. Telekommunikation
932,2
4,6
+27
6. Finanzdienstleistungen
674,5
3,4
+13
7. Arzneimittel
617,4
3,4
+16
8. Schokolade und Zuckerwaren
560,5
2,8
-3
9. Sonstige Medien/Verlage
535,8
2,7
+6
10. TV-Werbung
499,4
2,5
+5
Branchen-Reihenfolge 2006
Quelle: Möbus/Heffler 2007, S. 284. Neuere Angaben lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Betrachtet man die Rangfolge der Branchen bei den Bruttoinvestitionen in Werbung, so zeigt sich, dass
mittlerweile die Massenmedien selbst zu den wichtigsten Werbetreibenden gehören; dies weist auf einen intensiven Wettbewerb in dieser Branche hin (vgl. Tab. 2.3.1.4). Die wichtigsten Branchen für die Werbung
sind Handelsorganisationen und die Automobilindustrie mit Werbeausgaben von 1,97 bzw. 1,43 Mrd. Euro
im Jahr.
337
Die Erträge der Teleshopping-Anbieter haben sich 2006 mit 1,6 Mrd. Euro gegenüber 2003 verdoppelt; vgl.
Seufert 2008, S. 64.
338
ZAW 2005, S. 237.
181
2. Medienübergreifende Aspekte
2.3.1.2 Die Entwicklung bei ausgewählten Werbeträgern
2.3.1.2.1
Tageszeitungen
Den größten Anteil an den Umsatzrückgängen auf dem Werbemarkt verzeichnen die Tageszeitungsverlage.
Zur Entwicklung auf dem Markt der Tageszeitungen lässt sich vor allem auf der Grundlage der Angaben des
BDZV bzw. des ZAW ein Bild gewinnen. In den von Nielsen ermittelten Brutto-Werbeeinnahmen der Tageszeitungen werden die Erlöse aus dem Geschäft mit Rubrikanzeigen nicht ausgewiesen. Diese Einnahmen sind
für Tageszeitungsverlage jedoch ein wichtiger Bestandteil ihrer Finanzierung, vor allem die Rubriken KfzMarkt, die Immobilienanzeigen und die Stellenmärkte spielten in der Vergangenheit eine wichtige Rolle für
die Finanzierung des Zeitungsangebotes.
Im Gegensatz zu den offenbar vor allem konjunkturell bedingt gefallenen Werbeerlösen z. B. bei den Zeitschriften handelt es sich beim Rückgang der Erlöse aus Rubrikanzeigen um einen strukturellen Verlust für die
Tageszeitungen. Bei den überregionalen Tageszeitungen sind die Anzeigenumfänge seit 2000 um 58 Prozent
zurückgegangen, bei den regionalen Tageszeitungen um 28 Prozent. (Tab. 2.3.1.5).
Tabelle 2.3.1.5: Entwicklung der Anzeigenumfänge nach Branchen und Zeitungstypen
Überregionale Zeitungen
Anzeigenumfang in Millimeter
indexiert (Jahr 2000 = 100)
2000
2003
2006
Regionale Abonnementzeitungen
2000
2003
2006
Werbeanzeigen
Überregional
100
50,6
64,4
100
63,5
71,2
Lokal
100
91,9
42,3
100
92,5
90,0
Stellen
100
21,2
31,1
100
33,4
37,5
Immobilien
100
76,9
33,0
100
73,9
63,3
Kfz
100
61,9
18,0
100
67,3
64,9
Anzeigen insgesamt
100
54,5
42,0
100
73,9
71,7
Rubrikenanzeigen
Quelle: ZAW; eigene Berechnungen.
Insbesondere die Entwicklung der Stellenmärkte hat starke Auswirkungen auf die Erlössituation dieser Titel. Aus Sicht der Zeitungsverlage zeigt sich in diesem Bereich vor allem die Konkurrenz durch das Internet,
wo mittlerweile eine Vielzahl von Angeboten die Möglichkeit eröffnet, entsprechende Suchanfragen oder
Angebote komfortabel in Datenbanken einzugeben. Allerdings gelang es auch den traditionellen Konkurrenten der Tageszeitungen im Rubrikanzeigengeschäft, den Anzeigenblättern und dem lokalen und regionalen
Hörfunk, in diesem Segment des Anzeigenmarktes Marktanteile zu gewinnen. Im Gegensatz zu den überregionalen Tageszeitungen gelingt es den lokalen und regionalen Titeln, im Immobilien- und Kfz-Bereich Anzeigenkunden zu halten. Hierzu trägt vor allem die lokale Verankerung der Angebote bei.
Zu den Reaktionen der Tageszeitungsverlage auf die beschriebene Entwicklung zählt neben dem Bemühen, Kosten einzusparen, auch eine Optimierung des Angebotes für Werbekunden. So wird die nächste Generation der Druckmaschinen es erlauben, Prospektbeilagen lokal oder regional differenziert mit den Zeitungen
zu verbreiten, so dass die Streuverluste in diesem Bereich in Zukunft sinken werden.
182
2.3. Werbefinanzierung
2.3.1.2.2
Publikumszeitschriften
Ebenso wie bei den Tageszeitungen sanken auch bei den Publikumszeitschriften seit dem Jahr 2000 die Werbeumsätze. Der Rückgang fiel allerdings wesentlich schwächer aus, als dies bei den Zeitungen der Fall war.
Die wichtigsten werbenden Branchen in Publikumszeitschriften sind die Massenmedien selbst, der AutoMarkt, Publikumswerbung der pharmazeutischen Industrie, Rubriken-Werbung und Fernsehveranstalter 339 .
2.3.1.2.3
Fernsehen
Nach den Tageszeitungen ist das Fernsehen der zweitwichtigste Werbeträger in der Bundesrepublik. Auch bei
diesem Medium ist seit dem Jahr 2003 eine allmähliche Entspannung der Entwicklung des Werbemarktes zu
erkennen. Insgesamt konkurrieren in Deutschland mehr als 100 bundesweit verbreitete Fernsehangebote um
Werbeerlöse, hinzu kommen ca. 250 lokale und regionale Anbieter, die werktäglich mindestens 30 Minuten
Programm senden und zum Teil nur in regionalen Kabelnetzen zu empfangen sind 340 .
Tabelle 2.3.1.7: Netto-Werbeumsätze des Werbefernsehens 1997-2007 (in Mio. EUR)
Programme
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005*
2006*
2007*
ARD
157,53
180,1
183,6
192,8
166,7
136,7
141,0
182,2
158,1
176,8
168,4
ZDF
157,48
159,5
160,9
178,8
147,8
116,1
111,3
111,6
101,9
125,3
116,7
n-tv
-
-
63,0
93,9
56,3
39,5
26,5
32,8
807,8
827,8
848,2
882,5
875,0
786,0
700,8
725,0
1.144,3
1.196,4
1.244,5
1.345,7
1.274,5
1.180,5
1.152,4
1.118,0
RTL II
208,1
213,2
227,0
293,9
255,1
214,3
223,2
209,5
Sat.1
849,3
909,1
943,8
982,2
858,0
795,0
777,3
778,0
3.669,6
3.812,2
3.870,7
52,6
63,4
83,8
92,7
91,1
86,6
91,7
98,5
Vox
130,8
152,4
165,9
190,0
198,3
216,7
230,4
224,8
Kabel1
134,5
161,6
194,3
227,0
219,0
198,0
193,7
193,0
Sonstige
Private
160,8
178,2
203,0
229,7
327,2
187,0
144,4
187,0
Gesamt
3.803,1
4.041,7
4.317,6
4.705,2
4.469,0
3.956,4
3.811,3
3.860,4
3.929,6
4.114,3
4.155,8
Veränderung zum
Vorjahr
+7,8 %
+6,3 %
+6,8 %
+9,1 %
-5,1 %
-11,5 %
-3,7 %
+1,3%
+1,8%
+4,7%
+1,0%
ProSieben
RTL
Super RTL
* Seit 2005 werden die Netto-Werbeumsätze der privaten Fernsehveranstalter nicht mehr einzeln veröffentlicht.
Quelle: ZAW.
Die sinkenden Netto-Einnahmen der Veranstalter standen nur im Jahr 2001 in Zusammenhang mit einem
sinkenden Umfang der Fernsehwerbung, gemessen in Werbeminuten. Da die Programmstrukturen mit den
Sendeplätzen für die Werbespots nicht kurzfristig variiert werden, sahen sich die Fernsehveranstalter veranlasst, das Werbevolumen nicht weiter absinken zu lassen, sondern die Werbepreise deutlich zu senken. So ist
in den Jahren 2000 bis 2003 der durchschnittliche Preis je 1.000 Zuschauerkontakte für einen 30-SekundenWerbespot von 19,08 Euro auf 16,56 Euro gesunken, inzwischen aber wieder angestiegen (vgl. Tab. 2.3.1.8).
339
Vgl. ZAW 2007, S. 261.
340
Vgl. ZAW 2007, S. 302 ff.
183
2. Medienübergreifende Aspekte
Neben den klassischen Werbespots wird das Angebot von Sonderwerbeformen im Fernsehen kontinuierlich ausgebaut. Mittlerweile gibt es mehr als 20 verschiedene Varianten, die wichtigsten Neuentwicklungen in
den letzten Jahren waren die Möglichkeiten, als Sponsor in Erscheinung zu treten und mit Hilfe von SplitScreen-Werbung parallel zum laufenden Programm Werbebotschaften zu transportieren.
Tabelle 2.3.1.8: Werbespotaufkommen im Fernsehen 1998-2007
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
729,7
821,6
1.006,0
987,1
990,5
998,2
1.142,3
1.191,2
1.327,5
1.447,4
1.952,5
2.354,3
2.452,5
2.487,6
2.616,6
2.558,0
3.057,2
3.194,9
3.621,3
3.853,7
Durchschnittl. Spotlänge in Sek.
22
21
25
24
23
23
22
22
22
23
Durchschnittl. Werbepreis bei 30-Sek.-Spots
je 1.000 Kontakte
17,58
17,92
19,08
18,41
17,52
16,56
16,60
17,38
18,80
19,67
TV-Werbeminuten,
gesamt i. T.
Anzahl TV-Werbespots,
gesamt, i. T.
Quelle: ZAW.
2.3.1.2.4
Hörfunk
Auch die Hörfunksender mussten zwischen 2000 und 2003 einen Rückgang der Netto-Werbeerlöse verzeichnen, die Umsatzrückgänge sowohl für die öffentlich-rechtlichen als auch die privaten Programmanbieter fielen in vergleichbarer Höhe aus. Seit 2004 sind wieder Zuwächse zu verzeichnen. Die mit Abstand wichtigste
Werbung treibende Branche im Hörfunk ist die Automobilwirtschaft, deren Investitionen 2006 bei 145,7 Mio.
Euro lagen 341 .
Tabelle 2.3.1.6: Netto-Werbeumsätze des Hörfunks 2000-2007 (in Mio. EUR)
2000
Netto-Werbeumsätze des Hörfunks in Mio.
Euro – ohne Produktionskosten
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
732,9
678,0
595,1
579,2
618,0
663,7
680,5
692,1
+6,1
-7,5
-12,2
-2,7
+6,7
+7,4
+2,5
+1,7
RMS Radio Marketing Service
449,7
416,3
354,3
340,4
367,9
389,8
401,9
422,6
AS&S – ARD-Hörfunkwerbung
und weitere Programme
257,6
224,2
212,5
204,9
216,6
236,6
244,8
245,2
25,7
37,5
28,3
33,9
33,5
37,3
33,7
24,4
Veränderungen zum Vorjahr in Prozent
Gruppen von Programmen nach
Vermarktern
Weitere erfassbare private Programme
Quelle: ZAW.
2.3.1.2.5
Kinowerbung
Auch die Umsätze der Kinowerbung sind seit dem Jahr 2001 rückläufig; eine Trendwende ist bisher nicht erkennbar (s. Tab. 2.3.1.9). In den letzten Jahren haben vor allem die Spirituosenindustrie und die Tabakindust341
184
Vgl. ZAW 2007, S. 316.
2.3. Werbefinanzierung
rie ihre Aufwendungen für die Kinowerbung deutlich reduziert 342 , möglicherweise in Erwartung kommender
gesetzlicher Vorgaben (s. Abschnitt 2.3.3.3.1).
Tabelle 2.3.1.9: Netto-Werbeumsätze in den Filmtheatern, ohne Produktionskosten 1997-2007 (in Mio. EUR)
Werbefilme
Dia/Kinospots
Gesamt
Veränderungen gegenüber Vorjahr
(Prozent)
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
111,10
116,5
122,5
125,0
120,5
111,4
115,9
102,6
92,7
84,7
76,9
45,04
48,9
49,9
50,2
49,7
49,2
44,8
44,2
39,7
32,7
29,3
156,14
165,5
172,4
175,1
170,2
160,5
160,5
146,8
132,4
117,5
106,2
+1,8
+6,0
+4,2
+1,6
-2,8
-5,7
+0,1
-8,7
-9,8
-11,3
-9,6
Quelle: ZAW.
2.3.1.2.6
Online-Werbung
Das Internet hat sich für viele Werbung treibende Unternehmen mittlerweile als Werbeträger etabliert. Eine
zentrale Stellung unter den Werbeträgern im Internet haben neben den Online-Angeboten traditioneller Medien vor allem die Suchmaschinen, die als Orientierungshilfe im Netz dienen. Detaillierte Daten zur Entwicklung der Online-Werbung gibt es vor allem aufgrund der Meldungen von gut 500 Anbietern von OnlineWerbung bei der IVW. Auch wenn sie die Werbemöglichkeiten bei weitem nicht vollständig erfassen, sind
doch allein für Dezember 2007 mehr als 26 Mrd. Seitenaufrufe registriert. Im Dezember 2006 waren es noch
12,5 Mrd. Zugriffe bei 460 gemeldeten Angeboten. Zu den werbestärksten Branchen gehörten 2006 Internetdienstleister, der Telekommunikationssektor und die Automobilhersteller. Die wichtigsten Werbung treibenden Unternehmen waren 2006 der Online-Auktionsanbieter eBay GmbH mit Investitionen von 31 Mio. Euro
in Online-Werbung; es folgten das Telekommunikationsunternehmen Arcor mit 7,9 Mio. Euro und der Lotterieeinnehmer Tipp24 mit 5,1 Mio. Euro 343 .
Tabelle .2.3.1.10: Netto-Werbeumsätze mit klassischer Online-Werbung, ohne Produktionskosten (Mio. EUR)
1997
Werbeumsätze
Veränderungen
zum Vorjahr in %
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
12,8
25,6
76,1
153,4
185,0
227,0
246,0
271,0
332,0
495,0
689,0
+400
+100
+200
+100
+21
+23
+8
+10
+23
+49
+39
Quelle: ZAW.
Der Online-Vermarkterkreis OVK beziffert die Brutto-Werbeinvestitionen in der Online-Werbung für
2006 aufgrund eigener Hochrechnungen mit 1,9 Mrd. Euro, davon entfallen 904 Mio. Euro auf klassische Online-Werbung, 850 Mio. Euro auf Suchwortvermarktung und 155 Mio. Euro auf Affiliate-Netzwerke, bei denen die Werbemöglichkeiten kleiner Website-Betreiber gebündelt vermarktet werden, ohne dass es direkter
Verträge zwischen ihnen und den Werbetreibenden bedarf. Für 2007 liegen bisher nur Prognosen vor; danach
342
Vgl. ZAW 2006, S. 349.
343
Vgl. ZAW 2007, S. 329.
185
2. Medienübergreifende Aspekte
wird das Gesamtvolumen auf 2,7 Mrd. Euro veranschlagt, davon 1,3 Mrd. für klassische Online-Werbung, 1,2
Mrd. für Suchwortvermarktung und 210 Mio. für Affiliate-Networks 344 .
2.3.1.2.7
Neue Formen der Werbung
Die technische Entwicklung eröffnet die Möglichkeit, neue Formen der Werbung zu entwickeln, die in crossmedialen Strategien das Publikum erreichen. So wird in der Zukunft die Werbung über Mobilfunknetze erheblich an Bedeutung gewinnen. Aufgrund der Befürchtung, dass die Zuschauer durch den Einsatz digitaler
Technik Werbung leichter aktiv umgehen können, ist auch eine Zunahme der Integration von Produkten in
Programme etwa durch Product Placement zu erwarten (zu diesbezüglichen europarechtlichen Vorgaben sh.
2.3.3.1.1). Beispiele für Geräte, die solche Funktionen enthalten, sind Werbeblocker und Personal Video Recorder.
Da die Massenmedien selbst eine wichtige Werbung treibende Branche sind, ist auch zu erwarten, dass die
inhaltlichen crossmedialen Verknüpfung von unterschiedlichen Angeboten weiter zunehmen werden, um so
die Aufmerksamkeit des Publikums zu gewinnen.
2.3.2 Werbeakzeptanz in der Bevölkerung
Ein wichtiges Thema für die Werbung treibende Wirtschaft ist die Nutzung und Akzeptanz der Werbung in
den Massenmedien. Im Rahmen der Mediennutzung können es die Rezipienten praktisch nicht vermeiden, auf
Werbung und Werbebotschaften zu stoßen. In einer repräsentativen Befragung im Herbst 2006 gaben 62 Prozent der Befragten an, dass es generell zu viel Werbung gibt; 19 Prozent fanden die Menge an Werbung gerade richtig, und nur 3 Prozent meinten, es könnte ruhig noch etwas mehr Werbung geben. 345 Werbung in Beilagen und Prospekten sowie Anzeigenblättern wird überwiegend akzeptiert oder sogar geschätzt, im Radio
und insbesondere auf dem Handy wird sie deutlich abgelehnt.
Die fehlende Akzeptanz der Unterbrecherwerbung im Fernsehen führt zum Phänomen des Ab- oder Umschaltens am Beginn eines Werbeblocks. In einer Befragung im Sommer 2006 gaben nur 16 Prozent der Befragten an, sich die Werbung aufmerksam anzuschauen, weitere 32 Prozent schauen sich demnach nur die
Werbung an, die ihnen auffällt und sie interessiert. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, die Werbepause
zum Durchschalten oder für andere Dinge zu nutzen oder sogar während der Werbung den Raum zu verlassen. 346 Dieses so genannte Zapping als Werbevermeidungsstrategie wird in der Zukunft möglicherweise bei
einer Digitalisierung der Fernsehübertragung durch Empfangsgeräte technisch unterstützt, so dass verstärkt
Formate eingesetzt werden, die eine Integration von Werbebotschaften in laufende Programme erlauben, etwa
in Form von Split-Screen-Werbung., die auch vom Publikum akzeptiert wird. 347
2.3.3 Recht und Regulierung
Die meisten privaten Medienunternehmen finanzieren sich zu einem großen Teil aus Werbeeinnahmen, was
den Bereich der Werberegulierung zu einer wichtigen Stellschraube im Hinblick auf die Medienentwicklung
macht. Die Fortschreibung der Werbevorschriften im Berichtszeitraum ist geprägt von der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und neue technische Möglichkeiten der Einfügung von Werbung, gerade diese
344
OVK 2007, S. 4.
345
Vgl. http://www.imas-international.de/html/marken-_und_kommunikationsbaro.html.
346
Vgl. http://www.imas-international.de/html/marken-_und_kommunikationsbaro.html.
347
Gleich 2005.
186
2.3. Werbefinanzierung
neuen Möglichkeiten stellen aber auch den Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm vor neue
Herausforderungen.
2.3.3.1 Rechtsrahmen
Bei der Werberegulierung ist zu beachten, dass die Werbebotschaft selbst Grundrechtsschutz nicht nur nach
Art. 12 Abs. 1 GG, sondern – wenn sie einen Beitrag zur Meinungsbildung leistet – auch durch Art. 5 Abs. 1
Satz 1 GG genießen kann. 348 Darüber hinaus fällt die Finanzierung von Medienunternehmen unter den
Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die „Umwegfinanzierung“
über Werbung Programmstruktureffekte mit sich bringt, die im Hinblick auf die Gewährleistung freier öffentlicher Kommunikation einer Gegenregulierung oder sogar einer Begrenzung bedürfen. Dies wird für den
Rundfunk angenommen, ist aber keineswegs auf ihn begrenzt. Ziel der Werbevorschriften ist dabei das Verhindern von übermäßiger Beeinflussung der Medieninhalte durch Werbung und der Schutz der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung seitens des Rezipienten durch die Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten sowie deren deutliche Erkennbarkeit. Da Werbung auf die Beeinflussung des von dem
Rezeptionsakt abgelösten Verhaltens der Rezipienten, etwa die Entscheidung zum Kauf eines Produkts, zielt,
ist sie darüber hinaus Gegenstand von staatlichen Regelungen des Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
2.3.3.1.1
Europarechtliche Grundlagen
Für den Rundfunkbereich bedeutsam sind die in der AVMD-Richtlinie (früher: Fernsehrichtlinie) enthaltenen
Regeln (Art. 1, 3 e, 3 f, 3 g, 10, 11, 18, 18 a, 19 und 20), die aber der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
bedürfen. Ziel dieser werbebezogenen Regeln des Rundfunkrechts ist überwiegend die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung mit dem Trennungsgrundsatz und Transparenzpflichten als Grundprämissen. Nach längeren Diskussionen im Rahmen der Novellierung der EG-Fernsehrichtlinie zu einer Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie wurde letztendlich die Vorschrift des Art. 3 g mit verabschiedet, nach der die
nationalen Rundfunkgesetze Produktplatzierungen unter bestimmten Voraussetzungen zulassen können.
Daneben sieht das EU-Recht eine Reihe weiterer, spezifischer Werbevorschriften im Bereich von Alkoholund Tabakprodukten sowie Lebensmitteln vor (zum Tabakwerbeverbot s. Kap. 2.3.3.3.1).
2.3.3.1.2
Nationale Vorschriften
Werbevorschriften finden sich – je nach Medium – in unterschiedlichen Gesetzeswerken (Landespressegesetze bzw. Landesmediengesetze, Rundfunkstaatsvertrag, Telemediengesetz). So gelten für die Presse die Vorgaben des jeweiligen Landespressegesetzes, die regelmäßig lediglich den Trennungsgrundsatz und eine Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Veröffentlichungen vorsehen. Pressespezifische gesetzliche Restriktionen
gibt es daneben nicht, die Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes und einer lauteren Werbepraxis erfolgt
über Institutionen der Selbstkontrolle und – in erster Linie – durch das Wettbewerbsrecht.
Neben diesen beiden Grundsätzen – Trennung und Kennzeichnung –, die über § 7 Abs. 3 RStV auch für
den Fernseh- und Hörfunkbereich gelten und von dem Verbot der Schleichwerbung in § 7 Abs. 6 RStV flankiert werden, sieht das Rundfunkrecht daneben eine Reihe weiterer konkreter Anforderungen inhaltlicher und
quantitativer Art vor: So gilt im Rundfunk allgemein das Verbot bezahlter Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art (§ 7 Abs. 8 RStV) 349 . Unzulässig ist daneben nach § 7 Abs. 3 S. 2 RStV der Einsatz
348
BVerfGE 71, 162 (175).
349
Für Wahlwerbesendungen gelten Sondervorschriften, vgl. § 42 RStV sowie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk z. B. § 15 NDR-StV.
187
2. Medienübergreifende Aspekte
von unterschwelligen Werbetechniken („sublimale Werbung“). Aus dem Jugendschutzrecht (s. Kap. 2.6) ergeben sich weitere inhaltliche Anforderungen an Werbung, etwa das Verbot der Ausnutzung der noch nicht
voll entwickelten Medienkompetenz von Kindern gem. § 6 Abs. 2 und Abs. 4 JMStV.
Im Bereich der quantitativen Werberegelungen gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Vergleich relativ strenge Werbebegrenzungen: Sonn- und Feiertagswerbung ist verboten, im Fernsehfunk ist
Werbung auf 20 Minuten werktäglich, gesendet in der Zeit bis 20.00 Uhr, beschränkt. Im Hörfunkbereich dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter in der Regel 60 Minuten Werbung werktäglich nicht überschreiten. Die Begrenzung des Werbeumfangs für die öffentlich-rechtlichen Anstalten dient dabei in erster
Linie der Gewährleistung einer möglichst großen Meinungsvielfalt durch Unabhängigkeit von massenattraktiven Programmen. Private Veranstalter unterliegen zeitlichen Werbebeschränkungen (§§ 44, 45 RStV), wonach sie grundsätzlich verpflichtet sind, die Sendezeit für Werbung auf 20 Prozent der täglichen Sendezeit zu
begrenzen (inkl. z.B. Teleshopping-Blöcke; dagegen nur 15 Prozent für Werbespots).
Für Werbung in Telemedien sehen das TMG und der RStV lediglich die Grundsätze vor, dass Werbung –
nach TMG so genannte „kommerzielle Kommunikation“ – als solche klar erkennbar (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG)
und vom übrigen Angebot eindeutig getrennt sein muss (§ 58 Abs. 1 RStV). Auch für Telemedien gilt insofern der Grundsatz, dass eine Unterscheidbarkeit von publizistischen und wettbewerbsbezogenen Kommunikationsinhalten für den Nutzer gewährleistet bleiben muss. Bei Telemedien müssen deren Auftraggeber gem.
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 TMG ebenfalls klar erkennbar sein. Daneben gelten Irreführungs- bzw. Verschleierungsverbote für Werbung, die über E-Mail versandt wird (s. auch unten Kap. 2.3.3.2.2). Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen in Telemedien keine Werbung anbieten (vgl. § 4 Abs. 3 S. 2 ARD-StV/ZDF-StV/DLRStV).
2.3.3.1.3
Nicht-staatliche Regulierung
Mit dem Deutschen Werberat 350 hat sich im Bereich der Werbung eine stark institutionalisierte Selbstregulierung etabliert. Der Deutsche Werberat stellt freiwillige Verhaltensregeln auf, die den lauteren Wettbewerb in
besonders gesellschaftsrelevanten Bereichen unterstützen sollen. Zu derartigen Maßnahmen gehören etwa
Verhaltensregeln in den Bereichen „Werbung mit und vor Kindern“, „Werbung für alkoholische Getränke“
oder „Werbung mit unfallriskanten Bildmotiven“. Als Aufsichtsinstrumente steht der Institution zunächst die
Stellungnahme zur Verfügung. Wird daraufhin eine Kampagne nicht zurückgezogen, so kann der Werberat
eine öffentliche Rüge aussprechen. Beschwerdeberechtigt ist jedermann.
350
188
http://www.werberat.de.
2.3. Werbefinanzierung
Tabelle 2.3.3.1: Konfliktmanagement Deutscher Werberat 1997-2007
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Anzahl der Proteste
330
306
401
1.139
694
1.985
606
929
788
1.116
686
Fälle vor dem
Werberat
181
168
188
268
305
270
255
254
258
229
269
Werbemaßnahmen
geändert
59
66
82
90
96
75
45
43
67
63
79
Werbemaßnahmen
öffentlich gerügt
6
2
6
3
3
6
7
7
3
2
3
Durchsetzungsquote
der Beschwerdeführer
in Prozent
36
40
47
35
32
30
20
20
27
28
30
Beanstandungen durch
den Werberat:
Quelle: ZAW.
2.3.3.2 Änderungen im Berichtszeitraum
Große praktische Auswirkungen im Berichtszeitraum hatten die Anpassungen der Werbevorschriften durch
den Vierten und Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch die der geänderte Rechtsrahmen neue Werbeformen ausdrücklich gestattet, aber auch Möglichkeiten der Umgehung entgegenwirken sollte. Daneben
führte das Telemediengesetz strafbewehrte Vorschriften für den Bereich der Werbung ein, die über E-Mail
versandt wird.
2.3.3.2.1
Rundfunkänderungsstaatsverträge
Die Novellierung der EG-Fernsehrichtlinie 1997 und die Umsetzung des Änderungsprotokolls zur Europaratskonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen machten Änderungen an nationalen Vorschriften erforderlich, die der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag 351 mit seinem In-Kraft-Treten am 1. April 2000
umsetzte.
Mit der Erweiterung der Definitionen in § 2 RStV um die Begriffe Werbung, Schleichwerbung, Sponsoring und Teleshopping übernahm der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Begriffsbestimmungen der
Fernsehrichtlinie in den Rundfunkstaatsvertrag. Hierdurch soll eine Auslegung der Werbevorschriften anhand
der europäischen Rechtsprechung und Auslegungspraxis sichergestellt werden.
Die Werbevorschriften (§§ 7 f., 15 f, 44 ff. RStV) greifen diese zugrundeliegenden Begriffsdefinitionen
wieder auf. Der bisherige Geltungsbereich der Werbevorschriften wird dabei auch auf Teleshopping ausgedehnt. Neu eingefügt wurden Vorschriften zur Teilbelegung des Bildschirms mit Werbung, die so genannte
Split-Screen-Werbung. Nach § 7 Abs. 4 RStV sind derartige Werbeformen (außer bei der Übertragung von
Gottesdiensten sowie bei Kindersendungen) zulässig, solange die Werbung optisch bzw. im Hörfunk akustisch deutlich von dem redaktionellen Programm getrennt und als solche gekennzeichnet ist (§ 7 Abs. 3).
Auch der Entwicklung im Bereich der virtuellen Werbung, also der nachträglichen Einfügung von Werbung in eine Sendung oder der Änderung von Werbeeinblendungen durch Nachbearbeitung, wurde mit dem 4.
RÄStV Rechnung getragen. Mit § 7 Abs. 6 S. 2 wurde erstmalig klargestellt, dass virtuelle Werbung erlaubt
351
S. etwa GVBl. HH 2000 Nr. 7 v. 01.03.2000, S. 43; GVBl. Berlin 2000 Nr. 10 v. 15.03.2000, S. 257; GVBl.
NRW 2000 Nr. 26 v. 12.05.2000, S. 393.
189
2. Medienübergreifende Aspekte
ist, sofern am Anfang und am Ende der betreffenden Sendung auf den Einsatz virtueller Werbung hingewiesen wird und durch sie eine am Ort der Übertragung ohnehin bestehende Werbung ersetzt wird (etwa Bandenwerbung in Fußballstadien). Aufgrund von EU-Vorgaben wurde daneben das Sponsoring von Sendungen
durch Unternehmen der Tabakindustrie sowie Unternehmen der pharmazeutischen Wirtschaft verboten bzw.
eingegrenzt (§ 8 Abs. 4 und 5). An den bisher gesetzlich erlaubten Werbezeiten und dem Werbeumfang wurde festgehalten, allerdings wurde das Gebot der Blockwerbung durch § 44 Abs. 2 S. 2 bzw. § 15 Abs. 2 S. 2
RStV leicht entschärft, da demgemäß einzelne Werbe- oder Teleshopping-Spots erlaubt sind, wenn sie auch
die Ausnahme bilden sollen. Neu eingefügt wurden Vorschriften zu Teleshopping-Fenstern und zur Behandlung von Eigenwerbesendungen.
Art. 20 der EG-Fernsehrichtlinie (jetzt: Art. 20 AVMD-Richtlinie) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten in
Bezug auf regionale oder lokale Fernsehveranstalter von den Vorgaben der Richtlinie in Bezug auf die Werbevorschriften abweichen können. Von diesem Spielraum machte der 5. RÄStV 352 Gebrauch, indem dort eine Bestimmung in den RStV eingefügt wurde, wonach die Landesgesetze Ausnahmen von den Werberegelungen für regionale und lokale Fernsehveranstalter vorsehen können (§ 46 a RStV), um die Finanzierung solcher Angebote zu erleichtern.
Daneben sah der 7. RÄStV ergänzende Regelungen für die Nichtanrechenbarkeit von Warnhinweisen der
Heilmittelwerbung auf die Dauer der Werbezeit vor.
2.3.3.2.2
Telemediengesetz
Der neu eingeführte § 6 Abs. 2 TMG verpflichtet den Absender von E-Mail-Werbung zu erhöhten Transparenzpflichten. So darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der
Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden, indem der Empfänger über Absender oder kommerziellen
Inhalt der Nachricht in die Irre geführt wird. Die Vorschrift ist zusätzlich bußgeldbewehrt.
2.3.3.3 Sonstige rechtliche Entwicklungen
2.3.3.3.1
EU-Tabakwerbeverbot
Mit dem In-Kraft-Treten der Tabakwerberichtlinie 353 am 20. Juni 2003 hat die EU einen europäischen
Rechtsrahmen für Tabakwerbung erlassen, durch den die Werbung in Medien für Tabakerzeugnisse grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen verboten wird. Die Richtlinie ersetzt die Richtlinie 98/43/EG, die
2000 vom Europäischen Gerichtshof nach einer Klage der Bundesregierung für unvereinbar mit dem
EG_Vertrag erklärt wurde 354 . Die Bundesregierung hatte auch gegen die neue Richtlinie Klage beim EuGH
eingereicht und beantragt, die Artikel 3 und 4 mit dem Ziel für nichtig zu erklären, dass rein nationale Werbung vom Tabakwerbeverbot ausgenommen wird; Die Klage wurde vom EuGH als unbegründet abgewiesen. 355 . Im Vorfeld der Klageabweisung beschloss der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Tabakgesetzes 356 , auf dessen Grundlage die Werbung für Tabakerzeugnisse in Presse und anderen gedruckten Ver-
352
S. etwa GVBl. NRW 2000 Nr. 53 v. 15.12.2000, S. 706; GVBl. S-H. 2000 Nr. 18, S. 638; GVBl. Hess. 2000 v.
24 04.10.2000, S. 474.
353
Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zu Gunsten von Tabakerzeugnissen, ABl. EG Nr. L 152 v. 20. Juni 2003, S. 16 ff.
354
EuGH, Urt. v. 5.10.2000 -- Rs C-376/98, EuZW 2000, S. 694 ff.
355
EuGH, 12.12.2006 - C-380/03, EuZW 2007, S. 46 ff.
356
Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes v. 21.12.2006, BGBl. I S. 3365.
190
2.3. Werbefinanzierung
öffentlichung sowie in Diensten der Informationsgesellschaft seit dem 22.12.2006 verboten ist (§ 21 a). Ausnahmen gelten für Werbung in Produkten bzw. Angeboten, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt ist, oder außereuropäische Medien, deren Veröffentlichung nicht auschließlich für den EUMarkt bestimmt ist.
2.3.3.3.2
Kartellrechtliche Schritte gegen Werbevermarkter
Mit einer Strafzahlung in Höhe von insgesamt 216 Millionen Euro endete ein Verfahren des Bundeskartellamts im November 2007 gegen die Werbevermarkter von ProSiebenSat.1 (Sevenone Media) und RTL (IP
Deutschland), die gemeinsam mehr als 85 Prozent des Fernsehwerbemarktes halten. Grund für die kartellrechtlichen Strafen waren so genannte Share-Deals der Vermarkter: Diese hatten Medienagenturen hohe Rabatte dann eingeräumt, wenn diese einen Großteil ihrer Werbung bei diesen Vermarktern buchen. Das Kartellamt sah es als erwiesen an, dass der Werbefernsehmarkt dadurch für kleinere Sender abgeschottet wird und
der Marktzugang insgesamt erschwert wird.
191
2. Medienübergreifende Aspekte
2.3.4 Quellenangaben zu Kapitel 2.3
Gleich, Uli (2005): Neue Werbeformate im Fernsehen. Media Perspektiven 1/2005, S. 33-36.
IMAS International (2007): Marken- und Kommunikationstrend. Online zugänglich unter http://www.imasinternational.de/html/marken-_und_kommunikationsbaro.html (auszugsweise abgedruckt in Horizont).
Möbus, Pamela; Michael Heffler (2007): Der Werbemarkt 2006. In: Media Perspektiven 6/2007, S. 282-289.
OVK Online-Vermarkterkreis (2007): OVK Online-Report 2007/02. Online zugänglich unter
http://www.ovk.de/all/dl/ovk_onlinereport_200702.pdf.
Seufert, Wolfgang (2008): Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2006/2007. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2001a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2001. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2002a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2002. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2003a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2003. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2004a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2004. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2005a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2005. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2006a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2006. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2007a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2007. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2008a): Deutscher Werberat. Jahrbuch 2008. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (1996): Werbung in Deutschland 1996. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2001): Werbung in Deutschland 2001. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2002): Werbung in Deutschland 2002. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2003): Werbung in Deutschland 2003. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2004): Werbung in Deutschland 2004. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2005): Werbung in Deutschland 2005. Bonn.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2006): Werbung in Deutschland 2006. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2007): Werbung in Deutschland 2007. Berlin.
Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW, Hrsg.) (2008): Werbung in Deutschland 2008. Berlin.
192
2.4 NACHRICHTENAGENTUREN
2.4.1
BEDEUTUNG DER NACHRICHTENAGENTUREN ......................................................... 194
2.4.2
WETTBEWERB IM AGENTURMARKT............................................................................. 194
2.4.3
STRUKTUR DES NACHRICHTENMARKTES .................................................................. 196
2.4.4
ENTWICKLUNGSTRENDS DES NACHRICHTENMARKTES ....................................... 197
2.4.5
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 2.4.............................................................................. 198
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.4.3.1: Abonnenten der größten Nachrichtenagenturen unter den Tageszeitungen mit
Vollredaktionen
Tabelle 2.4.3.2: Anzahl der abonnierten Agenturen bei Tageszeitungen mit Vollredaktionen
193
2. Medienübergreifende Aspekte
2.4.1 Bedeutung der Nachrichtenagenturen
Nachrichtenagenturen stellen als „Nachrichtengroßhändler“ eine zentrale Infrastruktur für die Informationsleistung der Medien dar. Sie beliefern Medienkunden mit einer großen Auswahl aktueller Nachrichten, die
diese für ihre Zwecke auswählen und weiter bearbeiten. Darüber hinaus beliefern Agenturen als „Informationsmakler“ zunehmend auch Unternehmen, Verbände oder politische Akteure mit Branchendaten und themenspezifischen Informationen.
Bei der Auslandsberichterstattung und im überregionalen Bereich, den die kleineren Medienunternehmen
nicht mit eigenen Korrespondenten abdecken können, spielen Agenturen als zentrale Informationsquellen eine
wichtige Rolle. Da sich die Preise bei den Printkunden nach der verkauften Auflage und bei den elektronischen Medien nach den Reichweiten richten, verfügen auch kleinere Medienunternehmen über einen vergleichsweise günstigen Zugriff auf weltweite Informationen. Agenturjournalismus gilt v. a. wegen der Vielfalt
der Abonnenten als besonders unabhängig und stellt damit eine vergleichsweise zuverlässige Informationsquelle für die Medienkunden dar 357 .
Im Hinblick auf die Umsetzung der Rechtschreibreform haben die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen sich verständigt, wie sie die Freiräume der offiziellen Regeln ausfüllen wollen. Seit dem 1. August 2007
tragen sie durch ein gleichartiges Vorgehen dazu bei, die Rechtschreibung weiter zu vereinheitlichen, als es
die Reform verlangt. 358 Die Wörterbuch-Verlage Duden und Wahrig bieten nun ihrerseits Rechtschreibprogramme an, mit denen sich diese „Agenturschreibweisen“ umsetzen lassen.
2.4.2 Wettbewerb im Agenturmarkt
Aus der Perspektive publizistischer Vielfalt ist die Nachrichtenversorgung durch wenige Agenturen allerdings
problematisch, da hier wenige Unternehmen erheblichen Einfluss auf die Nachrichtengebung in Deutschland
ausüben. Journalisten wiesen zu 90 Prozent den Agenturen als Quellen bei der Themensuche erhebliche
Wichtigkeit zu 359 . Außerdem zeigt eine Reihe von Studien, dass durch die häufige Übernahme von Agenturmaterial ohne weitere Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung Agenturnachrichten in eine Vielzahl von
Medienprodukten gelangen 360 .
Die Agenturen befinden sich in Deutschland nach internationalen Maßstäben in einer Sonderstellung, da
in keinem anderen Land der Welt so viele Nachrichtenagenturen im Wettbewerb zueinander stehen –
Deutschland gilt als der am härtesten umkämpfte Nachrichtenmarkt. 361 Die größten Nachrichtenagenturen
mit deutschsprachigen Angeboten sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa), Associated Press (AP), Agence
France-Presse (AFP), Reuters (rtr) und der Deutsche Depeschendienst (ddp). Sie unterhalten Büros mit
deutschsprachigen Informationsdiensten in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern. Als so genannte
„Primäragentur“ beliefert die dpa fast alle deutschen Medienunternehmen. Außerdem werden häufig eine oder
mehrere zusätzliche „Komplementäragenturen“ gebucht.
Zusätzlich zu den deutschen Diensten der Weltagenturen operieren in Deutschland weitere fremdsprachige
Agenturen sowie Spezialagenturen mit bestimmten Themenschwerpunkten. Weitere bedeutende Agenturen
sind u. a. der „Evangelischer Pressedienst“ (epd) mit ca. 80 und die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA)
357
Wilke 2000.
358
Lediglich die Schweizerische Depeschenagentur (sda) hat sich entschieden, weiterhin nach eigenen Regeln vorzugehen, vgl. http://www.die-nachrichtenagenturen.de.
359
Reinemann 2003, S. 220.
360
Vgl. Hagen 1995, S. 18 ff.
361
Vgl. Segbers 2007, S. 39.
194
2.4. Nachrichtenagenturen
mit etwa 30 fest angestellten Redakteuren und der 1945 gegründete Sport-Informations-Dienst (sid) mit 75
festen Mitarbeitern 362 .Die Vereinigten Wirtschaftsdienste (vwd) wurden 2004 aufgespalten. Der Teil, der die
Medien mit Wirtschaftsnachrichten belieferte, wurde mit 120 Mitarbeitern vom Dow Jones Newswire übernommen; von der verbleibenden vwd group werden nun Börseninformationen und Software für Marktanalysen angeboten.
Tabelle 2.4.3.1: Abonnenten der größten Nachrichtenagenturen unter den Tageszeitungen mit Vollredaktionen
1983
1993
2003
2006
dpa
124 (98,4%)
139 (99,3%)
131 (97,8%)
132 (95,7%)
AP
73 (57,9%)
93 (66,4%)
79 (59,0%)
68 (49,3%)
AFP
8 (6,3%)
27 (19,3%)
38 (28,4%)
65 (47,1%)
ddp
30 (23,8%)
14 (10,0%)
55 (41,0%)
59 (42,8%)
55 (41,0%)
50 (36,2%)
ADN
Reuters
23 (16,4%)
28 (22,2%)
53 (37,9%)
Quelle: IW-Medienspiegel Oktober 2006, S. 1. Jüngere Daten waren bis zum Redaktionsschluss nicht verfügbar.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) ist klarer Marktführer auf dem deutschen Nachrichtenmarkt. Sie ging
1949 aus dem Zusammenschluss der „Deutschen Nachrichtenagentur“, der „Südwestdeutschen Nachrichtenagentur“ und dem „Deutschen Pressedienst“ in den westlichen Besatzungszonen hervor. Die etwa 200 Kunden sind gleichzeitig die Gesellschafter, Hauptsitz ist Hamburg. Insgesamt beliefert die dpa fast 96 Prozent
der Tageszeitungen mit Vollredaktionen (s. Tab. 2.4.3.1). Der größte Anteil des Umsatzes wird mit dem Tageszeitungsgeschäft gemacht.
Zum dpa-Nachrichtenangebot gehört der Basisdienst, mit dem dpa das bei weitem umfangreichste und am
breitesten gefächerte Nachrichtenangebot aller deutschsprachigen Nachrichtenagenturen bereitstellt, allerdings kommen die neuen Bundesländer nur am Rande vor 363 . Hinzu kommen zwölf Landesdienste, Auslandsdienste in englischer, spanischer und arabischer Sprache, der Hörfunknachrichten- und Audio-Dienst,
Fernsehdienste, Bilderdienste, Wirtschaftsdienst, Kurznachrichtendienst, Schlagzeilen für Mobiltelefone, Grafiken und Online-Produkte sowie Sonderdienste wie etwa Terminvorschau, Gedenktagekalender, Wissenschaftsdienst. Daneben gibt es das Tochterunternehmen news aktuell mit seinem ots Originaltextservice zur
Verbreitung von Pressemitteilungen an Redaktionen und andere Interessierte.
Nach den Kündigungen von sechs Privatfunkkunden 1999 und dem kurzzeitigen Boykott durch zwölf Tageszeitungen 2003 hat sich die Lage stabilisiert: Die Kunden hatten die hohen Preise und die geringe Flexibilität der Buchungsmöglichkeiten moniert und am 25. Juni 2003 aus Protest einen Tag lang keine dpaMeldungen abgedruckt. Die Bezugsbedingungen wurden seither deutlich flexibler gestaltet. Der Umsatz ist
von 2002 bis 2006 um 10 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Mitarbeiter wurde im gleichen Zeitraum von
892 auf 769 reduziert.
Die deutsche AP GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der amerikanischen, als gemeinnützige Genossenschaft organisierten „Associated Press“. Seit 1946 beliefert AP Medienkunden von Berlin aus mit einem
deutschsprachigen Dienst. In Deutschland steht die AP auf Platz zwei mit 70 Redakteuren in 16 Büros und
beliefert mit ihrem Dienst 49 Prozent der Vollredaktionen – zehn Prozent weniger als noch 2003. Im Basis362
Vgl. Segbers 2007, S. 54 ff.
363
Vgl. die Analyse des Nachrichtenangebots der Agenturen dpa, AP, Reuters und AFP bei Wilke 2007.
195
2. Medienübergreifende Aspekte
dienst dominiert die klassische Nachricht, insbesondere die Auslandsberichterstattung. Neben der Politik wird
gezielt auch die Rubrik „Vermischtes“ bedient. Neben dem Textdienst bietet AP einen Bilder- und einen Grafikdienst an sowie einen Fernsehnachrichtendienst, jedoch keine Landesdienste.
Die AFP GmbH, eine 100-prozentige Tochter der „Agence France-Presse“ bietet seit 1947 einen deutschsprachigen Dienst an, seit 1987 mit Sitz in Bonn, seit 1999 in Berlin. Sie ist die drittgrößte Nachrichtenagentur der Welt (nach AP und Reuters); die Kontrolle des Unternehmens liegt bei den Hauptnutzern, bei Dominanz der französischen Presse. Dabei garantiert das gesetzlich verankerte AFP-Statut die Unabhängigkeit von
Staat und Privateigentümern. Die Neusser „Sport-Informationsdienst GmbH und Co. KG“ (sid) ist seit 1997
eine 100-prozentige Tochter der AFP. Für den deutschen Dienst arbeiten etwa 50 Redakteure in elf Büros. Die
Agentur beliefert 36 Prozent der Vollredaktionen. Sie bietet Nachrichtentext und Online-Content, Bilder-,
Grafik- und Spezialdienste sowie Datenbankangebote. Der Basisdienst wird dominiert von internationaler Politik und internationalen Akteuren, häufig ohne Bezug zu Deutschland, aber mit einer Stärke in der EUBerichterstattung.
Die britische Agentur Reuters (rtr) betreibt seit 1971 einen deutschen Dienst. Hauptsitz der Agentur „Reuters AG“ ist Frankfurt am Main. Inhaltlicher Schwerpunkt ist der Bereich Wirtschaft und Finanzdienstleistungen, dort agieren auch die meisten Kunden der Agentur. Der Medienbereich macht dagegen nur zehn Prozent
des Umsatzes aus. Als Agentur mit einem großen Anteil an Wirtschaftsdiensten war Reuters stark von der
Wirtschaftskrise und von dem Zusammenbruch des „Neuen Marktes“ betroffen. In dessen Folge haben viele
Firmen ihre Verträge über die Zulieferung von Unternehmens-, Markt- und Börseninformationen gekündigt.
2003 wurden 19 Prozent der Belegschaft entlassen. In Deutschland arbeiten etwa 140 Redakteure für die Agentur. 36 Prozent der Vollredaktionen der Tagespresse werden durch den Dienst erreicht – ein deutlicher
Rückgang gegenüber 2003. Inhaltlich ist dies im Zusammenhang mit einer zunehmenden Fokussierung des
Nachrichtenangebots auf die Themen Wirtschaft und Finanzen zu sehen, so dass Reuters oft nur bei größeren
Redaktionen als dritte oder vierte Agentur in Betracht kommt. Neben dem Textdienst werden Bilder-, Grafik-,
und Online-Dienste sowie ein Fernsehdienst (Reuters TV) und diverse Sonderdienste für Wirtschaftsinformationen angeboten.
Der Deutsche Depeschendienst (ddp) bietet keine Auslandsberichterstattung, ist aber bei der Inlandsberichterstattung eine wichtige Konkurrenz für dpa. Der ddp ist aus dem Zusammenschluss von „Deutscher Depeschen Dienst“ – 1971 von Mitarbeitern des eingestellten deutschen UPI-Dienstes gegründet – und ADN,
der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR, entstanden. Nach einem Verkauf an Wolf E. Schneider 1994
und einer Übernahme durch die ProSieben-Gruppe 1998 wurde das verlustreiche Unternehmen 2003 für den
symbolischen Preis von einem Euro an das ddp-Management abgegeben. 2004 wurde es insolvent und von
der Starnberger Finanzfirma Arques Industries übernommen, die das Unternehmen nun als saniert ansieht und
an Ausstieg denkt 364 . Der ddp beschäftigt etwa 160 Redakteure in 27 Büros und beliefert 43 Prozent der Zeitungs-Vollredaktionen.
2.4.3 Struktur des Nachrichtenmarktes
Die meisten Tageszeitungen und Rundfunkanbieter abonnieren mindestens eine Agentur, wobei sich 2006
von den Tageszeitungen 365 lediglich 25 tatsächlich auf einen Dienst beschränkten, während jeweils ein Drittel zwei oder drei Agenturen gebucht hatte (vgl. Tabelle 2.4.3.2). Rund 13 Prozent nutzten die Meldungen von
vier Agenturen, und gut acht Prozent hatten sogar fünf oder sechs Agenturen abonniert. Vor allem größere
Zeitungen leisten sich deutlich mehr Agenturen als ihre kleineren Konkurrenten. Insgesamt lässt sich bis 2003
364
Segbers 2007, S. 53.
365
Für den Rundfunkbereich liegen keine vergleichbaren Daten vor.
196
2.4. Nachrichtenagenturen
ein Trend zu einer Ausweitung der Anzahl abonnierter Agenturen feststellen, seitdem hat aber die Zahl der
Zeitungen mit nur einer Nachrichtenagentur wieder zugenommen.
Tabelle 2.4.3.2: Anzahl der abonnierten Agenturen bei Tageszeitungen mit Vollredaktionen
1983
1993
2003
2006
Eine Agentur
35 (27,8%)
25 (17,9%)
17 (12,7%)
25 (18,1%)
Zwei
60 (47,6%)
61 (43,6%)
46 (34,3%)
33 (23,9%)
Drei
24 (19,0%)
29 (20,7%)
43 (32,1%)
48 (34,8%)
Vier
7 (5,6%)
15 (10,7%)
17 (12,7%)
21 (15,2%)
-
10 (7,2%)
11 (8,2%)
11 (8,0%)
126 (100%)
140 (100%)
134 (100%)
138 (100%)
Mehr als vier Agenturen
Vollredaktionen insgesamt
Quelle: IW-Medienspiegel Oktober 2006, S. 1. Jüngere Daten waren bis zum Redaktionsschluss nicht verfügbar.
2.4.4 Entwicklungstrends des Nachrichtenmarktes
Der Wettbewerb zwischen den Agenturen findet nach wie vor auf der Ebene der Komplementäragenturen
statt. Trotz des koordinierten kurzzeitigen Boykotts der dpa-Meldungen durch mehrere Zeitungen ist die
marktbeherrschende Stellung bislang nicht gefährdet. Mit dem Insolvenzantrag der ddp im September 2004
wurde das Ausmaß des wirtschaftlichen Drucks deutlich, unter dem die Agenturen seit 2001 standen. Austauschverträge über Text-, Bild- und Ton-Dokumente, aber auch strategische Allianzen bei der technischen
Weiterverbreitung überlagern die Wettbewerbsbeziehungen. Außerdem wurden Angebotspakete verkleinert,
Büros geschlossen und Mitarbeiter entlassen. Inzwischen scheint sich die Lage zu stabilisieren. Die Agenturen reagieren mit einer weiteren Diversifizierung: Sowohl hinsichtlich der Kunden als auch hinsichtlich der
Dienste findet eine erhebliche Differenzierung statt, um flexibel auf unterschiedliche Kundenwünsche eingehen zu können. Zu dem Kundenstamm zählen zunehmend auch Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Parteien. Die Angebote umfassen in der Regel fertige Pakete zu bestimmten Themen oder Service-Informationen.
Außerdem können alle Arten von themenspezifischen Selektivdiensten gebucht werden.
197
2. Medienübergreifende Aspekte
2.4.5 Quellenangaben zu Kapitel 2.4
Hagen, Lutz M. (1995): Informationsqualität von Nachrichten. Meßmethoden und ihre Anwendung auf die Dienste von
Nachrichtenagenturen. Opladen.
Nachrichtenagenturen: AFP gewinnt viele Kunden. In: IW-Medienspiegel 10/2006, S. 1.
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198
2.5 URHEBERRECHTE
2.5.1
WIRTSCHAFT UND ORGANISATION ............................................................................... 200
2.5.1.1
2.5.1.2
2.5.1.3
2.5.1.4
2.5.2
RECHT UND REGULIERUNG.............................................................................................. 201
2.5.2.1
2.5.2.1.1
2.5.2.1.2
2.5.2.2
2.5.2.3
2.5.2.3.1
2.5.2.3.2
2.5.2.3.3
2.5.3
NEUE NUTZUNGSWEISEN ..................................................................................................... 200
TREND ZUR MULTIMEDIALEN AUSWERTUNG ....................................................................... 200
ILLEGALE NUTZUNG ............................................................................................................ 201
URHEBERRECHTLICHE AKTEURSSTRATEGIEN ...................................................................... 201
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................. 202
Internationale und europäische Einflüsse........................................................................... 202
Nationales Urheberrecht..................................................................................................... 203
INTERESSENAUSGLEICH IM URHEBERRECHT ........................................................................ 204
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ............................................... 204
1. Korb der Urheberrechtsreform 2003 .............................................................................. 205
Urhebervertragsrechts-Novelle........................................................................................... 206
2. Korb der Urheberrechtsreform ....................................................................................... 207
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 2.5.............................................................................. 211
199
2. Medienübergreifende Aspekte
2.5.1 Wirtschaft und Organisation
Bei praktisch allen Medienschaffenden entstehen auf der Produktionsseite Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte, dabei nutzen sie häufig auch Werke Dritter, die ihrerseits Schutz genießen. Die Einräumung von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen an Dritte stellt einen in der wirtschaftlichen Praxis bedeutsamen Rechtehandel
dar, da auf diese Weise der Rahmen ermöglicht wird, innerhalb dessen z. B. Vertriebsakteure wie Rundfunksender oder Musiklabels die medialen Inhalte der Produzierenden vervielfältigen und verbreiten bzw. senden.
2.5.1.1 Neue Nutzungsweisen
Verändern sich Technik, Nutzungsgewohnheiten oder Geschäftsmodelle im Bereich der öffentlichen Kommunikation, so verändert sich auch die Art der Nutzung der Werke. Mit dem Aufkommen von öffentlich zugänglichen, aber nicht „gesendeten“ Inhalten im Internet begann eine neue Phase der Nutzung, die Fragen ihrer urheberechtlichen Einordnung nach sich zog. Zeitversetzte und mobile Nutzung von Rundfunkprogrammen kann als weiterer Trend bezeichnet werden. Die fortlaufende Entwicklung neuer Nutzungsweisen treibt
die Branche an, zeigt aber auch die Notwendigkeit eines ebenso verlässlichen wie entwicklungsfähigen urheberechtlichen Rahmens.
2.5.1.2 Trend zur multimedialen Auswertung
Für das Publikum verlieren die Unterschiede zwischen den technischen Verbreitungsformen an Bedeutung,
dafür tritt die jeweilige Nutzungssituation in den Vordergrund. Dies eröffnet für die Medienunternehmen strategische Optionen, die sich in zwei extremen Varianten zuspitzen lassen: Bei dem Versuch, für ein massenattraktives Angebot eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen, ist eine Belegung von mehreren möglichst
reichweitenstarken Kommunikationskanälen sinnvoll, durch die viele Kontakte hergestellt werden können. Da
die reichweitenstarken Kanäle neben der Erzielung von Erlösen auch zur Generierung von Bekanntheit genutzt werden, kann der Anbieter zur Verbesserung seiner Verhandlungsposition einen Teil seiner Erlöse gegen Aufmerksamkeit durch einen prominenten Sendeplatz oder Zeitpunkt „eintauschen“ und damit den
Verbreitern der Inhalte preislich entgegenkommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Fernsehprogramme gleichzeitig Aufmerksamkeit für andere Produkte generieren, etwa für Kinofilme oder Videospiele. Eine solche kostenintensive Strategie kann nur für einen kurzen Zeitraum aufrechterhalten werden, deshalb wird der Anbieter
versuchen, die erzielte maximale Aufmerksamkeit zu nutzen, um besonders hochpreisige Varianten des Angebotes in verschiedenen Formaten zu präsentieren. Die Unternehmen, die solche Projekte in Angriff nehmen,
bemühen sich, durch genaue zeitliche Planung eine Konkurrenz zwischen diesen Aufmerksamkeitsmagneten
zu vermeiden. Eine geschickte Variation dieser Strategie ist die Kreation von Folgeprodukten oder Miniserien
in zeitlicher Abstimmung des Durchlaufs der einzelnen Teile durch die Verwertungskette, wenn z. B. der erste
Teil einer Spielfilmtrilogie im reichweitenstarken TV angekommen ist, kann dies zur Aufmerksamkeitssteigerung für den zweiten Teil im Pay-TV oder auf DVD und den dritten Teil im Kino erzeugen.
Weniger zeitsensibel, aber ebenso Erfolg versprechend, ist eine multimediale Auswertung von Zielgruppenangeboten. Hier tritt an die Stelle des „Alle mit irgendetwas erreichen“ ein „Die Richtigen mit allem erreichen“. Die Richtigen sind in diesem Fall die Zielgruppe, die man in ihren jeweiligen kommunikativen Kontexten für ein bestimmtes Angebot begeistern kann und die sich aufgrund ihrer starken Affinität für das Angebot dazu bewegen lassen, mehrfach Geld für das Angebot in unterschiedlichen Varianten zu bezahlen. Fans
sind oft bereit, für spezielle Editionen, limitierte Auflagen etc. erheblich über dem durchschnittlichen Preis
der jeweiligen Produktkategorie zu zahlen. Diese beiden Varianten von Auswertungsstrategien lassen sich
auch miteinander kombinieren oder in unterschiedlichen Abstufungen modifizieren.
200
2.5. Urheberrechte
2.5.1.3 Illegale Nutzung
Ist beim Publikum der Wunsch geweckt, in den Besitz kommunikativer Angebote zu kommen, muss dies
nicht in allen Fällen mit der Bereitschaft einhergehen, den geforderten Preis zu bezahlen. Da das Vorliegen
der Angebote in digitaler Form eine Kopie leicht möglich macht, ist ein technischer Schutz der Angebote und
damit der Interessen der Urheber, etwa durch Einsatz von Digital Rights Management-Systemen (DRM) nur
schwer sicherzustellen und stößt auf Nutzerseite zudem auf geringe Akzeptanz 366 . Die durch die digitale
Technik möglichen praktisch identischen Kopien beinhalten zudem die Gefahr der professionellen Vervielfältigung gerade bei den reichweitenorientierten Angeboten. Insbesondere die Musikwirtschaft, aber zunehmend
auch die Filmindustrie und das Verlagswesen beklagen, ihre Geschäftsmodelle seien strukturell gefährdet
(zum Ausmaß s.o. Kap. 1.2.2 und 1.3.2.3). In einigen Bereichen der Konvergenzbranchen werden die Verluste durch Raubkopien bereits bei der Preisbildung für die Angebote berücksichtigt, etwa bei Computerspielen
und bei Software.
2.5.1.4 Urheberrechtliche Akteursstrategien
Aufgrund der intensiven Konkurrenz zwischen den Inhalteanbietern auf den verschiedenen Verbreitungswegen sind die Anbieter attraktiver Inhalte in der Lage, hohe Preise für die Nutzung ihrer Inhalte durchsetzen zu
können. Auf diesem Weg kommt es in immer größerem Ausmaß zu einer Differenzierung der Auswertungsvarianten, die entweder bereits von den Rechteinhabern selbst oder von spezialisierten Unternehmen vorgenommen wird. Die Summe der für die Einzelrechte erzielten Preise liegt dabei in der Regel über den im Paket
zu erzielenden Erlösen.
Aufgrund des großen wirtschaftlichen Risikos, das nicht nur durch die Rechtekosten, sondern auch durch
bei der Herstellung der Angebote für die unterschiedlichen Verbreitungs- und Auswertungsformen anfallenden Produktionskosten entsteht, bemühen sich die Unternehmen – auch in urheberrechtlicher Hinsicht – um
eine Minimierung durch die Bildung von Netzwerkstrukturen. Dies beginnt in vielen Fällen schon vor und
während der Produktion. Mehrere Unternehmen übernehmen in einem solchen Netzwerk jeweils spezifische
Aufgaben und sichern sich gegenseitig durch Verträge ab. Diese Netzwerkentwicklung wird bis zur lokalen
und regionalen Auswertung durchgehalten, wenn z. B. für bestimmte Formate oder Verbreitungsgebiete Partner für die Auswertung gesucht werden. Im Fall attraktiver Inhalte gelingt es den Anbietern häufig, ihre starke
Verhandlungsposition dafür zu nutzen, kleinere Partner in vergleichsweise geringerem Maße am Erfolg zu
beteiligen, sie aber im Fall eines Misserfolges am Risiko teilhaben zu lassen.
2.5.2 Recht und Regulierung
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum der kreativ Schaffenden. Es basiert u.a.auf der Annahme,
dass eine florierende Produktion hochwertiger Werke, wie Texte, Filme, Fotos oder Computerprogramme, nur
entsteht, wenn diese durch starke Schutzrechte gesichert werden.
Das Urheberrecht wird durch die Eigentumsgarantie in Art. 14 des Grundgesetzes garantiert. 367 Es verleiht dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk auf jede Art und Weise zu nutzen und an jeder wirtschaftlich relevanten Nutzung finanziell beteiligt zu werden. Neben dieser wirtschaftlichen Komponente sichert das Urheberrecht auch ideelle Interessen. Durch das Urheberpersönlichkeitsrecht wird der Urheber vor
Nutzungen des Werkes geschützt, die ihn in seinen persönlichen und geistigen Beziehungen zum Werk verletzen (etwa ungenehmigte Veröffentlichungen oder entstellende Veränderungen).
366
Vgl. Bohn 2006.
367
Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 31, 229, 239 – Kirchen- und Schulgebrauch.
201
2. Medienübergreifende Aspekte
An den Reformen des Urheberrechts lässt sich ablesen, wie komplex das Interessengeflecht bei der Gestaltung eines Urheberrechts ist, das neben dem Schutz der Kreativen auch Anreize für Kreativität, faire Chancen
zur Partizipation an Wissen und kulturellen Werken und offene mediale und wissenschaftliche Reflexion angemessen zu berücksichtigen trachtet.
2.5.2.1 Rechtsrahmen
2.5.2.1.1
Internationale und europäische Einflüsse
Das Urheberrecht ist eine traditionell internationale Rechtsmaterie. Seit jeher wurden Filme in den USA gedreht und in Europa im Kino gezeigt, Bücher in England geschrieben und in Australien verkauft. Durch die
Entwicklung digitaler Technologien und vor allem des Internets hat die internationale Bedeutung des Urheberrechts jedoch eine neue Dimension angenommen. Immaterielle Güter (Werke) können nunmehr von jedermann ohne großen Aufwand über das Netz der ganzen Welt zugänglich gemacht werden. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend versucht, das Urheberrecht international zu etablieren und zu vereinheitlichen.
Schon seit mehr als hundert Jahren existieren internationale, multilaterale völkerrechtliche Urheberrechtsabkommen. Das älteste dieser Abkommen ist die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) aus dem Jahr 1886.
Seit Anfang der 1990er-Jahre ist auch die Europäische Union auf dem Gebiet des Urheberrechts sehr aktiv. Bislang wurden insgesamt acht EU-Richtlinien 368 verabschiedet, um eine möglichst weit gehende Einheitlichkeit der Urheberrechtsregelungen in den europäischen Mitgliedstaaten zu erreichen. In diesem Sinne
harmonisiert wurden unter anderem die Vorschriften über Computerprogramme, Datenbanken, die Schutzfrist, Kabel- und Satellitensendungen und Internet-Rechte. Besonders bedeutsam für die nationale Rechtsentwicklung im Berichtszeitraum ist die sog. Information-Society- oder Multimedia-Richtlinie aus dem Jahr
2001 (RL 2001/29/EG). Diese Richtlinie diente unter anderem der Umsetzung der sog. WIPO-Verträge 369
aus dem Jahr 1996, die erstmals auf internationaler Ebene Vorgaben zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft enthielten. Die Multimedia-Richtlinie beinhaltet eine Reihe von bedeutenden Neuerungen für das Urheberrecht, wie zum Beispiel die Regelung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung
(das Online-Recht), den Schutz gegen Umgehung technischer Maßnahmen (wie DRM-Systeme oder Kopierschutztechnologien) und einen abschließenden Katalog zulässiger Schrankenbestimmungen, die urheberrechtliche Nutzungsfreiheiten vorsehen. Die Multimedia-Richtlinie wurde in Deutschland durch das „Erste Gesetz
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ („Erster Korb“) sowie das „Zweite Gesetz
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ („Zweiter Korb“) umgesetzt. Der Rege-
368
RL 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, ABl. L 122
vom 17.5.1991; RL 92/100/EWG des Rates v. 19.11.1992 über das Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums, ABl. Nr. L 346/61; RL
93/83/EWG des Rates v. 27.9.1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. Nr. L 248/15; RL 93/98/EWG des Rates v. 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, ABl. Nr. L 290/9; RL 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, ABl. Nr. L 77/20; Richtlinie 2001/84 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes, ABl. L 272
vom 13.10.2001; RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2001 zur Harmonisierung
bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl.
Nr. L 167/10; RL 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, ABl. Nr. L 157 vom 30. April 2004.
369
Der „WIPO Copyright Treaty (WCT)“ regelt Aspekte des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, während der „WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT)“ solche der verwandten Schutzrechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern betrifft. Beide Verträge sollen als Zusatzabkommen die in die Jahre
gekommene RBÜ modernisieren.
202
2.5. Urheberrechte
lungsspielraum des deutschen Gesetzgebers für diese äußerst wichtige und umstrittene Reform des deutschen
Urheberrechts war aufgrund der Umsetzungspflichten aus der Richtlinie erheblich eingeschränkt.
Noch im Gesetzgebungsverfahren befindet sich die nationale Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG, der
sog. „Enforcement- oder Durchsetzungsrichtlinie“. Gegenstand dieser Richtlinie ist die Harmonisierung von
Verfahren und Rechtsbehelfen, die erforderlich sind, um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sicherzustellen. Wie alle Richtlinien zielt sie auf eine größtmögliche Harmonisierung in der EU ab. Dadurch sollen zum einen die Rechte des geistigen Eigentums gestärkt werden und zum anderen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Richtlinie knüpft dabei an das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des Eigentums (TRIPS) vom 15. April 1994 370 an, geht aber in einzelnen
Fällen über das TRIPS-Übereinkommen hinaus. Die Bundesregierung hat am 4.1.2007 den Gesetzesvorschlag
vorgelegt, mit dem die Vorgaben der Enforcement-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Im
April 2007 wurde der Gesetzentwurf mit einer Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der
Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. 371 Der Bundestag hat den Entwurf bei der ersten Beratung
am 26.4.2007 ohne Aussprache an den federführenden Rechtsausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie überwiesen. Die Umsetzungsfrist ist am 29. April 2006 abgelaufen.
2.5.2.1.2
Nationales Urheberrecht
Im deutschen Recht wird das Urheberrecht durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG)372 geregelt. Hiernach sind
nur solche Werke geschützt, die eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen. Nur individuellen Werken
kommt ein Urheberrecht zu, nicht aber reinen Alltagsschöpfungen, also dem „was jeder so gemacht hätte“.
Trotz dieses Erfordernisses sind die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz im Allgemeinen sehr gering.
Auch wenig originelle Zweckgestaltungen, die so genannte „kleine Münze“, sind regelmäßig urheberrechtsfähig. Dies gilt zum Beispiel für einfache Popmusik, simple Computerprogramme oder Sachtexte. Das Urheberrecht ist kein (reines) Kulturschutzrecht. Dies zeigt sich allein daran, dass das Urheberrechtsgesetz neben den
Werken auch andere Leistungen schützt. Die so genannten verwandten Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte sichern – neben den urheberrechtsähnlichen Rechten der ausübenden Künstler, wie Schauspielern oder
Musikinterpreten – vor allem die Investitionen der Tonträger-, Datenbank- und Filmhersteller sowie der Sendeunternehmen.
Das Urheberrecht entsteht durch den tatsächlichen Akt der Schöpfung. Ist eine kreative Leistung erbracht,
besteht hieran ein Urheberrecht, ohne dass dies beantragt oder registriert werden müsste. Das Recht entsteht
nach dem so genannten Schöpferprinzip beim Urheber, also demjenigen, der die geistige Schöpfung erbracht
hat. Das Urheberrecht selbst ist auch nicht übertrag- oder verzichtbar. Der Urheber kann durch die (meist vertragliche) Einräumung von Nutzungsrechten anderen lediglich die Verwertung des Werkes gestatten. In der
Praxis lassen sich Werkverwerter wie Plattenfirmen, Verlage oder Filmhersteller meist weit gehende, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen. Solche Rechtsübertragungen können so weit gehen, dass der Urheber
danach selbst gehindert ist, das Werk zu nutzen. Der Werkverwerter tritt dann in die Rechtsstellung des Urhebers nahezu vollständig ein und genießt damit – vorbehaltlich der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse – annähernd den gleichen Schutz wie zuvor der Schöpfer. Diese Praxis relativiert den ersten Eindruck,
370
BGBl. 1994 II S. 1730.
371
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten
des geistigen Eigentums, BT-Drs. 16/5048.
372
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965, BGBl. I S. 1273, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007, BGBl. I S. 2897.
203
2. Medienübergreifende Aspekte
das Urheberrecht diene vordringlich den Kreativen. Faktisch entwickelt es sich zunehmend zu einem Schutzrecht der Entertainment- und Verlagswirtschaft.
Die dem Urheber vorbehaltenen Rechte werden als Verwertungsrechte bezeichnet. Wie die Werkarten
werden auch die Verwertungsrechte im Gesetz nur beispielhaft aufgezählt, um dem Urheber jede – auch neu
entstehende – wirtschaftlich relevante Nutzung des Werkes vorzubehalten. Internet-Nutzungen beispielsweise
wurden erst im Rahmen einer Gesetzesreform im Jahr 2003 ausdrücklich in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen. Schon zuvor war jedoch unstreitig, dass dem Urheber die alleinige Entscheidungsbefugnis darüber
zusteht, ob sein Werk im Internet zugänglich gemacht wird.
Für die Vermittlung mancher Nutzungsrechte sind die Verwertungsgesellschaften, wie zum Beispiel die
GEMA, die GVL, die VFF oder die VG WORT, zuständig. Diese nehmen die den Urhebern und Rechteinhabern zustehenden Rechte treuhänderisch für diese wahr und schütten die dort zentral auflaufenden Vergütungen an die Mitglieder aus. Ein Beispiel ist die Kopierabgabe, die auf jede Fotokopie erhoben wird. Die Kopierladenbetreiber zahlen diese an die jeweilige Verwertungsgesellschaft, die sie wiederum an ihre Mitglieder
(Urheber, Verlage) ausschüttet. Für den Erwerber von Rechten erfüllen die Verwertungsgesellschaften in ihrem Aufgabenbereich die wichtige Funktion eines zentralen Lizenzgebers. Wer etwa Musik auf seine Webseite stellen will, kann die hierfür notwendige Befugnis von der GEMA erhalten. Wäre dies nicht möglich, müsste man von einer Vielzahl von Rechteinhabern (Komponisten, Textdichter, Interpreten, Tonträgerhersteller)
einzelne Rechte erwerben.
2.5.2.2 Interessenausgleich im Urheberrecht
Das Urheberrecht wird – wie auch das Sacheigentum – nicht grenzenlos gewährt. Vielmehr sieht das Urheberrechtsgesetz (UrhG) so genannte Schrankenbestimmungen vor, nach denen bestimmte Nutzungshandlungen
auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers gestattet sind. Eine für den persönlichen Alltag besonders wichtige Regelung ist die Privatkopie. Diese ermöglicht es urheberrechtlich geschützte Werke - unter bestimmten
Voraussetzungen, vgl. § 53 UrhG – zu privaten Zwecken zu vervielfältigen, also etwa Fernsehsendungen aufzunehmen oder CDs zu brennen. Andere Schrankenbestimmungen erlauben z. B. Zitate oder die Nutzung im
Rahmen der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse.
Anders als das Eigentum an Sachen währt das Urheberrecht nicht ewig. Auch die zeitliche Begrenzung
des Urheberrechts dient dem Ausgleich der Interessen der Urheber und der Verwertungsindustrie auf der einen und denen der Allgemeinheit auf der anderen Seite. Basierend auf der Erkenntnis, dass der Zugang zu und
die Nutzung von geistigen Errungenschaften von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden
diese mit Ablauf von 50 bzw. 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei (Schutzfrist). Danach ist es
jedermann gestattet, das Werk auf jede Art und Weise frei zu verwenden.
2.5.2.3 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
Im Zusammenhang mit dem Umsatzrückgang in den letzten Jahren ist von Seiten der Musikwirtschaft in der
Vergangenheit auf mangelnden Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen durch Brennen von CDs oder Internetdownloads verwiesen worden. Auswirkungen auf die Tonträgerindustrie hatten dann auch insbesondere die
Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes durch die Änderungen des Urhebervertragsrechts 2002 373 und durch
den so genannten „1. Korb“ der UrhG-Novelle im Jahr 2003. 374 Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urhe-
373
Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.3.2002, BGBl.
I S. 1155.
374
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003, BGBl. I S.
1774, ber. BGBl. 2004 I S. 312.
204
2.5. Urheberrechte
berrechts in der Informationsgesellschaft, der so genannte „2. Korb“ der UrhG-Novelle, trat am 01. Januar
2008 in Kraft. 375 . Zu der rechtspolitischen Diskussion über die sog. Hörfunk-Quote s. Kap. 1.4.4.2.6.
2.5.2.3.1
1. Korb der Urheberrechtsreform 2003
Der 1. Korb der Urheberrechtsreform hat die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlamentes und des
Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten
Schutzrechte umgesetzt. Diejenigen Fragestellungen, bei denen die Richtlinie keine zwingenden Vorgaben
macht, wurden dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts vorbehalten.
2.5.2.3.1.1
Nutzungsrecht des „öffentlichen Zugänglichmachens“
Die Verwertungsbefugnisse des Urhebers sind vor dem Hintergrund neuer Verwertungsformen nicht abschließend geregelt (§ 15 UrhG), der Anwendungsbereich des UrhG erfasst daher auch neue elektronische
Verwertungsformen. Mit der Novelle des UrhG wurde das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a
UrhG) als besondere Verwertungsform, für die z. T. besondere Regelungen gelten, in die ausdrücklich aufgezählten Verwertungsrechte aufgenommen, was insbesondere im Online-Bereich im Hinblick auf den Musikvertrieb im Internet gegenüber § 15 Abs. 2 UrhG klarstellenden Charakter besitzt: Durch § 19 a UrhG wird es
Autoren, Künstlern und Tonträgerherstellern nun ausdrücklich ermöglicht, die Auswertung von Musikaufnahmen in „Music on Demand“-Diensten und anderen elektronischen Distributionsformen von Musik wie etwa Filesharing zu erlauben oder zu verbieten. In der Praxis war ein derartiges Verwertungsrecht allerdings
bereits zuvor allgemein anerkannt.
2.5.2.3.1.2
Privatkopie und Schutz technischer Maßnahmen
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Novellierung des UrhG ist die Klarstellung der grundsätzlichen Zulässigkeit der Privatkopie und den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen. Gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ist die Herstellung von analogen und digitalen Kopien zum privaten Gebrauch zulässig, sofern sie weder unmittelbar
noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage,
also etwa aus illegalen Download-Angeboten, verwendet wird. Für die Hersteller von Kopiergeräten (z. B.
Kopierer, CD-Brenner, DVD-Brenner) und bespiel- oder beschreibbaren Medien (z. B. CD-Rohlinge, DVDRohlinge etc.) sieht das UrhG nach wie vor Geräte- und Leermedienabgaben vor.
Den Rechteinhabern bleibt darüber hinaus die Möglichkeit unbenommen, technische Maßnahmen zum
Kopierschutz einzusetzen, solange die entsprechenden Verkaufsprodukte den Käufer bzw. Nutzer darüber informieren (Kennzeichnungspflicht, § 95 d UrhG). Derartige Kopierschutztechnologien dürfen gemäß § 95 a
UrhG nicht umgangen werden. Vor diesem Hintergrund untersagt § 95 a Abs. 3 UrhG ausdrücklich jede Form
der Verbreitung von Umgehungstechnologien oder der Anleitung zum Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen. Dieses Verbot ist teilweise kritisiert worden 376 und sorgt für wissenschaftliche Diskussionen. 377
Eingeschränkt werden die Vorschriften zu den technischen Schutzmaßnahmen durch die Vorschriften zur
Durchsetzung von Schranken (§ 95 b UrhG). Das Gesetz sieht für bestimmte Nutzungen Ausnahmen von den
urheberrechtlichen Vorschriften vor, so etwa im Bereich von Wissenschaft, Bildung und Lehre. Um diese
Schranken des Urheberrechts nicht durch technische Schutzmaßnahmen ad absurdum zu führen, schreibt
§ 95 b UrhG zur Durchsetzung dieser Schranken vor, dass die Rechteinhaber den entsprechenden Nutzer-
375
BGBl. 2007 I S. 2513.
376
Vgl. Holznagel/Brüggemann 2003.
377
S. etwa Berger 2004, Hoeren 2003, Mayer 2003, Jani 2003, Pichlmaier 2003, Senftleben 2003.
205
2. Medienübergreifende Aspekte
gruppen Möglichkeiten zu schaffen haben, um von den sie privilegierenden Bestimmungen entsprechenden
Gebrauch machen zu können.
2.5.2.3.1.3
Neuregelung der Berechnung der Schutzfrist für Tonträgerhersteller
Auch die Berechnung der Schutzfristen für Tonträger wurde durch die UrhG-Novelle erneuert. Nach Ablauf
der Schutzfristen ist das entsprechende Material nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Die 50-jährige Schutzfrist für die Rechte der Tonträgerhersteller beginnt mit dem Erscheinen des Tonträgers zu laufen (§ 85 UrhG).
Ist der Tonträger dagegen nicht erschienen, aber rechtmäßig öffentlich wiedergegeben (z. B. aufgeführt oder
gesendet) worden, beginnt die Frist mit dieser ersten öffentlichen Wiedergabe. Ist der Tonträger weder erschienen noch rechtmäßig öffentlich wiedergegeben worden, so endet der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung der Tonträgeraufnahme.
2.5.2.3.1.4
Novellierung der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
Neben dem Urheberrecht, das dem Urheber eines Werkes zusteht, regelt das Urheberrechtsgesetz auch die
Leistungsschutzrechte, dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte, die Personen zustehen, welche Werke aufführen oder wiedergeben (z. B. Musiker, Schauspieler). Die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
sind durch die UrhG-Novelle vollständig neu geregelt worden (§§ 73 ff. UrhG). Durch die Reform wird die
Rechtsstellung der ausübenden Künstler der der Urheber insgesamt angenähert. Darüber hinaus erhalten auch
die ausübenden Künstler hinsichtlich ihrer Darbietungen das neue „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ als Ausschließlichkeitsrecht. Außerdem wird als neues Recht der Anspruch auf „Anerkennung als
ausübender Künstler“ geschaffen.
2.5.2.3.2
Urhebervertragsrechts-Novelle
Bislang wurden die Regelungen zum Urhebervertragsrecht nur vereinzelt im UrhG aufgegriffen. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen den Beteiligten begründet aber die Gefahr, dass strukturell ein Vertragspartner begünstigt, der andere dagegen benachteiligt wird. Der Gesetzgeber hat darauf mit einer Reform
des Urhebervertragsrechts reagiert: Mit dem Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern
und ausübenden Künstlern ist das Urhebervertragsrecht reformiert worden. Ziel des Gesetzes war die Verbesserung der Stellung der Urheber und ausübender Künstler, insbesondere durch einen gesetzlichen Anspruch
auf eine der Werknutzung entsprechende angemessene Vergütung im Rahmen der branchenbezogenen, von
Urheberverbänden und Verwertern bzw. Verlagen vorher gemeinsam festgelegten Vergütungsregeln.
Nach § 11 Satz 1 UrhG schützt das Urheberrecht den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Der neu eingefügte § 11 Satz 2 stellt jetzt klar, dass es
zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes dient.
Die angemessene Vergütung des Urhebers hat in § 32 UrhG ihren Niederschlag gefunden. Nach § 32
Abs. 1 UrhG hat der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung
einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die
angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem
Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird. Eine nach einer angemessenen Vergütungsregel
(§ 36 UrhG) ermittelte Vergütung ist gemäß § 32 Abs. 2 UrhG angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art
und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung,
unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.
206
2.5. Urheberrechte
Die zwingende Anwendung des § 32 UrhG wird durch § 32b UrhG unter bestimmten Voraussetzungen
vorgeschrieben. Dies ist der Fall, wenn auf den Nutzungsvertrag mangels einer Rechtswahl deutsches Recht
anzuwenden wäre (1.) oder soweit Gegenstand des Vertrages maßgebliche Nutzungshandlungen im räumlichen Geltungsbereich des UrhG sind (2.).
Im Einklang mit § 32 Abs. 2 UrhG, der die Angemessenheit einer Vergütung normiert, regelt § 36 UrhG
die gemeinsamen Vergütungsregeln. Nach § 36 Abs. 1 UrhG stellen zur Bestimmung der Angemessenheit
von Vergütungen nach § 32 UrhG Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln auf. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen die Umstände des jeweiligen Regelungsbereiches berücksichtigen, insbesondere die Struktur und Größe der Verwerter. Die Vereinigungen müssen repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln ermächtigt sein (§ 36
Abs. 2 UrhG). Zusätzlich ist nach § 36a Abs. 1 UrhG vorgesehen, dass zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln die Vereinigungen eine Schlichtungsstelle bilden, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine
Partei die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verlangt. § 36 Abs. 2 bis 8 UrhG regeln das Schlichtungsverfahren.
Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses, aber auch noch nach In-Kraft-Treten der Novelle stand insbesondere der neue § 32 UrhG im Ziel wissenschaftlicher Kritik, da hierdurch nach Ansicht von Kritikern in die
grundsätzlich geltende Vertragsautonomie der Vertragsparteien eingegriffen würde. 378 Während die Pflicht
zur „angemessenen Vergütung“ im Filmbereich von Produzentenseite kritisiert wurde, war den Interessenvertretungen der Filmschaffenden der Bezugspunkt der „Angemessenheit“ nicht konkret genug.
2.5.2.3.3
2. Korb der Urheberrechtsreform
Kritik an den Änderungen des 1. Korbs der Urheberrechtsreform 379 auch seitens der Film- und Videoindustrie wurde insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses der Zulässigkeit von Privatkopien und dem Verbot der
Umgehung technischer Schutzmaßnahmen laut (s. oben Kap. 2.4.2.2). Mit dem 2. Korb wurden die bereits bei
dem Ersten Korb diskutierten Vorschläge und Anregungen mit dem Ziel, die mit dem Ersten Korb begonnene
Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fortzusetzen, umgesetzt. 380 Der 2. Korb ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
2.5.2.3.3.1
Vergütungssystem
Die Kopiertätigkeit hat sich zunehmend vom gewerblichen Bereich in den privaten Bereich verlagert.
Zugleich sind die Rechteinhaber durch den Einsatz technischer Maßnahmen zunehmend in der Lage, die Vervielfältigungen ihrer Inhalte im digitalen Bereich zu verhindern und zu beschränken (digital rights management, DRM). Die Regelungen zur urheberrechtlichen Vergütung für erlaubnisfrei zulässige Kopien sind daher
durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft grundlegend geändert worden. Das Gesetz gestaltet das System der pauschalen Abgeltung der Privatkopie über Geräte und
Speichermedien mit Blick auf neue Vervielfältigungstechniken flexibler. Die Bemessung der Vergütungssätze
wird den betroffenen Verwertungsgesellschaften und den Herstellern von Vervielfältigungsgeräten und Speichermedien innerhalb gesetzlich definierter Rahmenbedingungen übertragen. Die Vergütungspflicht wird al378
Dazu s. etwa Erdmann 2002; Grzeszick 2002; Jacobs 2002; Ory 2002; Schack 2002. Aus § 32 UrhG ergaben
sich zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, in den meisten Fällen zur Vergütung literarischer Übersetzer, s. Überblicke
bei Becker 2007 und Ory 2006, jeweils m. w. N.
379
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003, BGBl. I S.
1774, ber. BGBl. 2004 I S. 312.
380
Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828 S. 14 f.
207
2. Medienübergreifende Aspekte
lein an die tatsächliche Nutzung der Gerätetypen zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte angeknüpft. Für die Bemessung der Höhe der Vergütung ist der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Gerätetyps
zum Kopieren geschützter Inhalte maßgeblich. Weiterhin bringt das Gesetz die verstärkte Nutzung der individuellen Lizenzierung von Werken im digitalen Bereich mit der pauschalen Vergütung in Einklang. Mit dem
Ziel rascher Klärung und effektiveren Rechtsschutzes wird das Verfahren zur Schlichtung und gerichtlichen
Prüfung von Streitfällen über die Vergütung für Geräte und Speichermedien gestrafft. Die Beteiligten können
die Vergütung in weitgehender Selbstregulierung bestimmen oder bestimmen lassen. Auf erster Stufe sind die
Tarife durch die Verwertungsgesellschaften aufzustellen. Auf der zweiten Stufe ist ein zeitlich gestrafftes
Schiedsstellenverfahren vorgesehen. Scheitert das Schiedsstellenverfahren, soll das Oberlandesgericht entscheiden. Ferner wird den Beteiligten der Weg eines freiwilligen Schlichtungsverfahrens eröffnet. Eine Beteiligung der Sendeunternehmen an den Einnahmen aus der Pauschalvergütung ist mit der Begründung, dass
diese Änderung weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich geboten sei, nicht vorgesehen worden. Der
Forderung, die Vergütung über die Geräte- und Leerträgerpauschale vollständig entfallen zu lassen, weil dem
Urheber wirksame technische Maßnahmen zur Verfügung stünden, die die Individuallizenzierung ermöglichten, ist ebenfalls nicht nachgekommen worden. Vor allem wurde davon ausgegangen, dass es noch viele Jahre
dauern wird, bis sämtliche geschützte Werke und Leistungen in kopiergeschützter Form verwertet werden.
Erst damit entfiele die Rechtfertigung für das Pauschalvergütungssystem. Auch ein Verbot der Privatkopie,
das einen sofortigen Ausstieg aus dem Pausschalvergütungssystem rechtfertigen würde, wurde nicht umgesetzt. 381
2.5.2.3.3.2
Privatkopie
Das Gesetz verzichtet auf eine Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen. 382 Es erfolgt aber eine Klarstellung hinsichtlich der „legalen Quellen“ (§ 53 Abs. 1 UrhG). Die Privatkopie ist nunmehr auch dann unzulässig, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht wird. Durch die Wirtschaft ist angeregt worden, die digitale Vervielfältigung von Musik zu privaten Zwecken zu verbieten. Diesem Vorschlag ist nicht gefolgt worden. Auch ein
Verbot der Vervielfältigung durch Dritte sowie ein Verbot der Privatkopie im Online-Bereich ist nicht aufgenommen worden. 383
2.5.2.3.3.3
Sonstige Schranken
Im Bereich der Schranken sind durch das Gesetz weitere Anpassungen an moderne Nutzungsformen und
Technologien vorgenommen worden. Das Gesetz hat die Zitatschranke des § 51 UrhG auf weitere Werkarten
(Filmwerke, Multimediawerke) erweitert. Ferner führt das Gesetz eine neue Schranke (§ 52b UrhG) ein, die
es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags ermöglicht, ihre Bestände auch in digitaler Form an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen den Benutzern zu
Zwecken der Forschung und für private Studien zugänglich zu machen. Mit der neuen Schranke des § 52b
UrhG wurde Art. 5 Abs. 3 Buchstabe n der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Mit einer weiteren neuen
381
Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828 S. 16 ff.
382
Der Urheber oder Rechteinhaber kann sein Werk mit technischen Schutzmaßnahmen versehen. Ist ein Werk kopiergeschützt, darf dieser Kopierschutz nicht umgangen werden (§ 95a UrhG). Technischer Urheberschutz
bspw. durch „elektronische Wasserzeichen“ ist damit denkbar und dürfte nicht umgangen werden.
383
Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828 S. 18 f.
208
2.5. Urheberrechte
Schranke (§ 53a UrhG) ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit des Kopienversands 384 im Urheberrechtsgesetz nachvollzogen worden. Von einer Übernahme des Drei-Stufen-Tests im Wortlaut des Artikels 5 Abs. 5 der Richtlinie als „Schranken-Schranke“ wurde abgesehen. 385
2.5.2.3.3.4
Unbekannte Nutzungsarten
Die technische Fortentwicklung 386 der vergangenen Jahre und die sich aus diesen Entwicklungen ergebenden
neuen Nutzungsarten haben eine Neuregelung in Bezug auf unbekannte Nutzungsarten erforderlich gemacht.
Das bislang geltende grundsätzliche Verfügungsverbot über unbekannte Nutzungsarten weicht der Möglichkeit für den Urheber, auch unbekannte Nutzungsarten übertragen zu können (§ 31a UrhG). Der Urheber erhält
einen obligatorischen Vergütungsanspruch sowie ein Widerrufsrecht, damit er dem Verwerter als dem stärkeren Vertragspartner nicht schutzlos gegenübersteht. 387 Für den Filmbereich entfällt das Widerrufsrecht (§ 88
UrhG), um eine ungehinderte Verwertung zu ermöglichen. In § 137 Abs. 1 UrhG sieht das Gesetz eine Regelung für Altverträge vor. Nach dieser gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Nutzungsarten
als dem Lizenzvertragspartner eingeräumt, wenn der Urheber diesem alle wesentlichen bekannten Nutzungsarten ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt übertragen hat.
2.5.2.3.3.5
Kabelweitersendung
In Hinblick auf die Bestimmungen zu der Kabelweitersendung sind verschiedenste Änderungsvorschläge vorgebracht worden. 388 Es ist letztendlich aber lediglich eine Vereinfachung der Verhandlungen über die Kabelweitersendung für die Beteiligten aufgegriffen worden. Durch die Ergänzung des § 20b UrhG wird der
Vorrang gemeinsamer Vergütungsregeln klargestellt, auf deren Basis der Urheber eine angemessene Vergütung für jede Kabelweitersendung erhält. Sendeunternehmen können damit die gewünschte Vermarktung der
Rechte in der Lizenzkette durch den Abschluss und die Anwendung kollektiver Vereinbarungen nach Satz 4
vornehmen. In § 87 Abs. 5 UrhG wird die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsame Verhandlungen mit allen
Rechtsinhabern zu verlangen, damit für die Kabelunternehmen und die Sendeunternehmen transparent und
kalkulierbar ist, welche Vergütung sie für die Kabelweitersendung zu leisten haben. 389
2.5.2.3.3.6
Perspektiven
Bereits vor In-Kraft-Treten der Änderungen durch den Zweiten Korb ist der Ruf nach einem Dritten Korb laut
geworden. Der Bundesrat hat bei seiner Entscheidung die Bundesregierung gebeten, die Regelungen im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen von Wissenschaft und Forschung anzupassen bzw. zu überprüfen
und die Möglichkeit des Kopienversands zu erweitern. 390 Daneben wurde bereits der Beschlussempfehlung
384
Urteil vom 25. Februar 1999, Az. I ZR 118/96, BGHZ 141, 13 ff.; NJW 1999, 1953 ff. – Kopienversanddienst.
385
Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828 S. 21.
386
Diese technologischen Entwicklungen haben es für Verwerter sehr schwierig gemacht, die nachträgliche Zustimmung der Urheber zu einer neuen Nutzungsart zu erlangen, vgl. Spindler, Reform des Urheberrechts im
„Zweiten Korb“, NJW 2008, 9 ff. (9).
387
Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828.
388
Vgl. zu den vorgebrachten Vorschlägen, Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828 S. 22 f.
389
Vgl Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft, BT-Drucksache 16/1828 S. 22 f.
390
Vgl. BR-Drucks. 582/07 (B) v. 21.09.2007.
209
2. Medienübergreifende Aspekte
an den Bundestag durch den Rechtsausschuss eine Entschließung beigefügt, die dem Bundesministerium der
Justiz die Prüfung zahlreicher weiterer Fragen des Urheberrechts aufgibt. 391 Dabei werden insbesondere Fragen der Zweitverwertungsrechte im Wissenschaftsbereich, des Handels mit Gebrauchtsoftware, Verbote intelligenter Aufnahmesoftware und Anpassungsfragen bei § 20b UrhG im Hinblick auf Internet-TV Gegenstand
der Diskussion sein. 392 Aus Sicht der Musik-, Film- und Verlagswirtschaft wird die Frage der Einführung eines Auskunftsanspruches für den Privatbereich zur Rechtsverfolgung von illegalen Musikdownloads ein wesentliches Thema im Bereich der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (s. oben) sein.
391
Vgl. BT-Drucks. 16/5939 S. 3.
392
Vgl. hierzu Hoeren 2007, S. 615.
210
2.5. Urheberrechte
2.5.3 Quellenangaben zu Kapitel 2.5
Becker, Bernhard (2007): Die angemessene Übersetzervergütung: eine Quadratur des Kreises? ZUM 2007, S. 249 ff.
Berger, Christian (2004): Die Neuregelung der Privatkopie in § 53 Abs. 1 UrhG im Spannungsverhältnis von geistigem
Eigentum, technischen Schutzmaßnahmen und Informationsfreiheit. ZUM 2004, S. 257 ff.
Bohn, Philipp (2006): Akzeptanz von Digital Rights Management. In: Technikfolgenabschätzung, Theorie und Praxis Nr.
2, - August 2006, S. 41-45.
Erdmann, Willi (2002): Urhebervertragsrecht im Meinungsstreit. GRUR 2002, S. 923 ff.
Grzeszick, Bernd (2002): Der Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung: Zulässiger Schutz jenseits der Schutzpflicht. AfP 2002, S. 383 ff.
Hoeren, Thomas (2003): Urheberrecht und Verbraucherschutz, Münster 2003.
Hoeren, Thomas (2007): Der Zweite Korb – Eine Übersicht zu den geplanten Änderungen im Urheberrechtsgesetz. MMR
2007, S. 615 ff.
Holznagel, Bernd/Brüggemann, Sandra (2003): Vereinbarkeit der §§ 108 b, 111 a i. V. m. 95 a i. V. m. 69 ff. des UrhG
2003 mit deutschem Verfassungsrecht und EG-Recht. Münster.
Jacobs, Rainer (2002): Das neue Urhebervertragsrecht. NJW 2002, S. 1905 ff.
Jani, Ole (2003): Was sind offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen? Erste Überlegungen zur Neufassung von
§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG. ZUM 2003, S. 842 ff.
Mayer, Christoph (2003): Die Privatkopie nach Umsetzung des Regierungsentwurfs zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft. CR 2003, S. 274 ff.
Ory, Stefan (2002): Das neue Urhebervertragsrecht. AfP 2002, S. 93 ff.
Ory, Stefan (2006): Erste Entscheidungen zur angemessenen und redlichen Vergütung nach § 32 UrhG. AfP 2006, S. 9 ff.
Pichlmaier, Tobias (2003): Abschied von der Privatkopie? CR 2003, S. 910 ff.
Schack, Haimo (2002): Urhebervertragsrecht im Meinungsstreit. GRUR 2002, S. 853 ff.
Senftleben, Manfred (2003): Privates digitales Kopieren im Spiegel des Dreistufentests. CR 2003, S. 914 ff.
211
2.6 JUGENDMEDIENSCHUTZ
2.6.1
MEDIENNUTZUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN UND DEREN
WIRKUNGEN......................................................................................................................................... 214
2.6.1.1
2.6.1.2
2.6.2
RECHT UND REGULIERUNG.............................................................................................. 219
2.6.2.1
2.6.2.1.1
2.6.2.1.2
2.6.2.2
2.6.2.2.1
2.6.2.2.2
2.6.2.2.3
2.6.3
MEDIENNUTZUNG ................................................................................................................ 214
MEDIENWIRKUNGEN ............................................................................................................ 218
RECHTSRAHMEN .................................................................................................................. 219
Verfassungs- und Europarecht............................................................................................ 219
Nationales Recht ................................................................................................................. 221
NOVELLIERUNGEN UND REFORMEN IM BERICHTSZEITRAUM ............................................... 221
Schaffung eines Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ................................................................ 221
Jugendschutzänderungsgesetz............................................................................................. 223
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)....................................................................... 223
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 2.6.............................................................................. 228
213
2. Medienübergreifende Aspekte
Aufgrund der Vielzahl und der sich rasant wandelnden Medienangebote hat sich die Medienausstattung und
das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen erheblich verändert: Nicht nur, dass Film-,
Rundfunk- oder Online-Angebote zeitlich mehr genutzt werden; auch die Art der rezipierten Angebote hat
qualitativ einen neuen Stand erreicht. Im Bereich des Jugendmedienschutzes hat daher der einfache Gesetzgeber mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben in den letzten Jahren den veränderten Bedingungen
Rechnung getragen und die einschlägigen Gesetze entweder reformiert oder gar neue bereichsspezifische Gesetze geschaffen. Durch das Bereitstellen geeigneter Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Mediennutzung keine Beeinträchtigung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Folge hat.
2.6.1 Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen und deren Wirkungen
Wesentliche Voraussetzung für Überlegungen über angemessene Modelle des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist die möglichst genaue Kenntnis der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen sowie der mit
dieser Nutzung verbundenen potenziellen Auswirkungen. Die Bedeutung der Medien im Sozialisationsprozess von Heranwachsenden spiegelt sich u. a. in der stetig wachsenden Zahl empirischer Studien wider. Die
Befunde dieser Studien verdeutlichen, dass in den letzten Jahren gravierende Veränderungen stattgefunden
haben, die die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig beeinflussen und daher auch für den
Jugendmedienschutz von Bedeutung sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Befunde dargestellt sowie
die daran anknüpfenden wesentlichen Diskussionslinien skizziert.
2.6.1.1 Mediennutzung
Als wesentlicher Trend der letzten Jahre lässt sich die rasche Ausbreitung digitaler Medien beschreiben. Nicht
nur die Haushalte an sich sind zunehmend mit Medien besser ausgestattet, auch die Kinder und Jugendlichen
haben immer früher die Möglichkeit, die Medien in ihrem eigenen Zimmer oder aber auch außerhalb des
häuslichen Kontextes zu nutzen. Insbesondere die Verfügbarkeit von Videorekordern, Spielekonsolen, DVDPlayern (nicht PC) und Internetzugang hat im Vergleich zu den Vorjahren bei den Zwölf- bis 19-Jährigen zugenommen. 393 Hinzu kommt, dass sich die Ausstattung von Computern und Spielekonsolen stark erweitert
hat und mit den Geräten diverse multimediale und onlinebezogene Anwendungen möglich sind. Breitbandanschlüsse und schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten ermöglichen überdies datenintensive Anwendungen
wie z. B. das Herunterladen von Filmen, Internetradio etc., wodurch sich das Angebotsspektrum auch für
Kinder und Jugendliche deutlich vergrößert.
Darüber hinaus hat sich auch das Angebot an tragbaren, multimedia- und onlinefähigen Geräten erweitert
und damit verbunden die Möglichkeiten der orts- und zeitunabhängigen Mediennutzung. Handys und einzelne
tragbare Spielekonsolen bieten inzwischen auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, Inhalte herunterzuladen und über entsprechende Schnittstellen (z. B. Bluetooth, Infrarotschnittstelle) zu verbreiten. 394 Auch
kommunikative Angebote wie z. B. Chats oder Netzwerkspiele können über diese mobilen Plattformen genutzt werden. 395 Durch die Möglichkeiten der mobilen Mediennutzung erweitert sich der medienbezogene
Handlungsspielraum von Kindern und Jugendlichen über den häuslichen Kontext hinaus; gleichzeitig werden
393
Schmitt/Feierabend (in Vorbereitung), S. 4. Gerätebesitz. Auswahl, Jugendliche zwölf bis 19 Jahre. Die Kinder
im Alter von sechs bis 13 Jahren verfügen über weniger Medien als die Jugendlichen.
394
Bei den Spielekonsolen erfolgt der Einstieg in das Internet regelmäßig über LAN und WLAN. Die PSP (Sony)
verfügt von vornherein über einen Browser, für die Nintendo DS wird eine extra Software benötigt; vgl. Behrens/Höhler 2007, S. 25.
395
Entweder über Direktverbindungen oder über das Internet; vgl. Behrens/Höhler 2007, S. 25.
214
2.6. Jugendmedienschutz
aber auch die Möglichkeiten für Eltern eingeschränkt, die Mediennutzung ihrer Kinder im Blick zu behalten
und gegebenenfalls zu intervenieren.
Eine weitere bedeutsame Entwicklung im Zuge der Digitalisierung ist schließlich die Entwicklung von so
genannter social software (Stichwort Web 2.0), die es dem ‚normalen’ Nutzer ermöglicht, auf einfache Art
und Weise eigene Angebote (z. B. Texte, Fotos, Videos, Lieblingslinks, Weblogs etc.) online zu veröffentlichen und einer breiten Masse zugänglich zu machen. Mit dieser Optionserweiterung ist – wie Beispiele aus
der öffentlichen Berichterstattung zeigen – zugleich auch ein neues Risiko verbunden, z. B. wenn Fotos oder
Videofilme ohne Einverständnis der abgebildeten Person erstellt und so in Umlauf gebracht bzw. persönliche
Daten missbräuchlich verwendet werden.
Digitalisierung, steigende Mobilität und social software skizzieren drei zentrale Trends, die sich auf unterschiedliche Weise in der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen niederschlagen. Seit 1998 bzw. 1999
legt der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest regelmäßige Berichte über die Mediennutzung Heranwachsender vor, anhand derer sich Entwicklungen der Mediennutzung von Kindern 396 und Jugendlichen 397 nachzeichnen lassen.
Mit Blick auf die Kinder zwischen sechs und 13 Jahren zeigt sich, dass das Fernsehen für diese Altersgruppe weiterhin die häufigste Freizeittätigkeit ist. 398 44 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen verfügen bereits
über einen eigenen Fernseher im Zimmer. Darüber hinaus ist die Hälfte der Kinder im Besitz eines CDPlayers, Kassettenrekorders, Radios und/oder einer Spielekonsole. Ein Drittel der Kinder besitzt ein eigenes
Handy und/oder einen MP3-Player. Über einen eigenen Computer können ein Sechstel der Kinder verfügen
und acht Prozent über einen eigenen Internetanschluss.
Im Fernsehen liegen Super RTL und KI.KA in der Beliebtheit vor RTL und RTL II. Bei der Computernutzung steht bei den Kindern noch das Spielen im Vordergrund, aber knapp die Hälfte der PC-Nutzer gibt auch
an, das Gerät für die Hausaufgaben und Lernprogramme zu nutzen. Die Computerspiele (allein oder mit anderen) werden dabei vor allem von den Jungen genutzt, die auch in der Regel über mehr Spiele (im Durchschnitt
16 Spiele) verfügen als die Mädchen (10 Spiele). Bei einem Drittel der Computerspieler liegt die durchschnittliche Spieldauer bei einer halben Stunde pro Tag. Die Hälfte der Kinder verbringt pro Tag zwischen 30
bis 60 Minuten mit PC-Spielen, 16 Prozent spielen mehr als eine Stunde am PC. Zu den bevorzugten Spielegenres zählen Simulationsspiele, Strategiespiele und Fun-/Gesellschaftsspiele. Die Spiele der Kategorie „Action-Spiele“ werden von gut einem Fünftel der Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bevorzugt und rangieren
an fünfter Stelle. „Die Sims“, das Fußballspiel „FIFA“ und „Harry Potter“ zählten 2006 zu den Favoriten in
dieser Altersgruppe.
Die Internetnutzung verzeichnete 2006 einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr: 72 Prozent der befragten
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren nutzten 2006 das Internet zumindest selten (2005: 68 Prozent), wobei
das Internet für Kinder ab ca. acht Jahren an Bedeutung gewinnt. Im Vordergrund steht die Informationssuche
(für schulische und andere Themen), gefolgt von Online-Spielen, der Nutzung von speziellen KinderWebsites und dem Senden und/oder Empfangen von E-Mails. Zu den Lieblingsseiten zählen vor allem die Internetauftritte der Fernsehsender wie z. B. toggo.de, kika.de, tivi.zdf.de, aber auch der Chatanbieter knuddels.de und die Suchmaschine Google. Den Weg zu den Internetseiten finden die Kinder vor allem über
Freunde, andere Medien (Fernsehen, Zeitschriften), Eltern und Geschwister, aber auch über eigenes Auspro396
Die so genannten KIM-Studien (Kinder + Medien, Computer + Internet), die sich auf die 6- bis 13-Jährigen beziehen; siehe zuletzt MPFS 2007a.
397
Die so genannten JIM-Studien (Jugend, Information, (Multi-)Media, die sich auf die 12- bis 19-Jährigen beziehen; siehe zuletzt MPFS 2007b.
398
Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei den vorgestellten Befunden um Ergebnisse der KIM-Studie
2006 (MPFS 2007a).
215
2. Medienübergreifende Aspekte
bieren (über die Eingabe eines Namens oder Begriffes in die URL), die Nutzung von Suchmaschinen und
z. T. auch Tipps von Lehrern. Gerade mit Blick auf jüngere Kinder mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten
zeichnen sich hier Risiken ab, da sie durch fehlerhafte oder ungenaue Schreibweisen schnell auf problematische Angebote gelangen können. 399 Wenn die Kinder ins Internet gehen, tun sie dies zumeist in Begleitung
eines Elternteils oder mit Freunden oder Geschwistern (63 %). Allerdings geben auch 35 Prozent der das Internet nutzenden Kinder an, sich allein im Internet zu bewegen. Das Gros der Kinder hält sich maximal eine
halbe Stunde im Internet auf, wobei die Nutzungsdauer mit dem Alter zunimmt.
Mit zunehmendem Alter erweitert sich das Medienrepertoire der Heranwachsenden und damit verbunden
auch die Zeit, die auf die Mediennutzung entfällt. 400 2007 verfügen 94 Prozent der Jugendlichen über ein eigenes Handy, 67 Prozent einen eigenen Computer (98 Prozent im Haushalt) und 45 Prozent über einen eigenen Internetanschluss (95 Prozent der Haushalte). Hinzu kommen MP3-Player (85 Prozent), CD-Player
(83 Prozent), Radio (78 Prozent), Spielekonsolen (45 Prozent), DVD-Player (42 Prozent). In der Häufigkeit
der Nutzung steht das Fernsehen nach wie vor an erster Stelle, gefolgt vom Computer (offline), MP3 und dem
Internet. Bei den Jugendlichen ist ProSieben das mit Abstand favorisierte Programm, gefolgt von RTL, MTV,
Sat.1 und RTL II.
Der Computer dient den Jugendlichen als Arbeits- und Unterhaltungsmedium zugleich. 53 Prozent der
PC-Nutzer nutzen den Computer für die Schule, 34 Prozent nutzen ihn für Computerspiele, wobei der Anteil
der Jungen, die regelmäßig PC-Spiele spielen, deutlich über dem der Mädchen liegt. Weitere OfflineAktivitäten sind „Texte schreiben“ (32 Prozent) und Musik (für CD oder MP3) zusammenstellen (25 Prozent).
Das Internet wird von 77 Prozent der Jugendlichen regelmäßig (täglich/mehrmals pro Woche) genutzt. Die
durchschnittliche Nutzungsdauer liegt bei 114 Minuten (pro Tag, Mo-Fr), wobei die Jungen länger online sind
als die Mädchen. Bei der Internetnutzung stehen kommunikative Aktivitäten wie Instant Messaging (72 Prozent) und E-Mail (60 Prozent) im Vordergrund, gefolgt von Musikhören (49 Prozent) und der Suche nach aktuellen Informationen. Im Vergleich zum Vorjahr haben 2007 insbesondere die so genannten Social-WebAngebote (z. B. YouTube, schülerVZ, Wikipedia) an Bedeutung gewonnen und zählen neben Suchmaschinen
(z. B. Google), Online-Shopping-Portalen wie eBay oder konkreten Chats wie knuddels.de zu den von Jugendlichen favorisierten Online-Angeboten. Ein Viertel der Zwölf- bis 19-Jährigen gibt an, die Social-WebAngebote aktiv zu nutzen, d. h. in Weblogs zu schreiben, Fotos oder Musik/Videos einzustellen etc. 15 Prozent verfügen darüber hinaus über eine eigene Online-Präsenz. Knapp zwei Drittel der jugendlichen Internetnutzer schätzen sich selbst als relativ kompetent ein, was die rechtlichen Rahmendingungen der Internetnutzung betrifft, und meinen zu wissen, was im Internet erlaubt ist und was nicht. 401 Allerdings ist auch ein
Fünftel der Jugendlichen zumindest weitgehend der Auffassung, dass die Online-Angebote vorab auf ihre
Richtigkeit hin überprüft werden. 402 Gezielte Fragen nach den in der Diskussion um mögliche Gefahren des
Internets im Vordergrund stehenden pornografischen, rechtsradikalen oder gewalthaltigen Angeboten ergaben
2005, dass 32 Prozent der jugendlichen Internetnutzer bereits auf entsprechende Seiten gestoßen sind, wobei
399
Vgl. Feil/Decker/Gieger 2004. Besonders problematisch ist es, wenn Anbieter unter Namen bzw. Adressen platzieren, die für Kinder attraktiv sind, und Kinder über diesen Weg ungewollt mit ungeeigneten Inhalten konfrontiert werden.
400
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Daten im Folgenden auf die Befunde der JIM-Studie 2007
(MPFS 2007b).
401
Die konkrete Frage lautet: „Wenn ich das Internet nutze, weiß ich genau, was erlaubt ist und was nicht.“; MPFS
2007b, S. 47.
402
MPFS 2007b, S. 48 ff.
216
2.6. Jugendmedienschutz
die Jungen häufiger mit solchen problematischen Angeboten in Berührung kommen als die Mädchen. 403 Die
Mädchen wurden indes häufiger als die Jungen schon einmal im Chat von Fremden nach persönlichen Abgaben (Name, Adresse, Telefonnummer) gefragt, wobei wiederum die Jungen ihre Daten eher preisgeben. 404
Neben dem Internet hat der Bereich der Mobilkommunikation an Bedeutung gewonnen. 95 Prozent der
Haushalte, in denen Kinder aufwachsen, sind mit mindestens einem Mobiltelefon ausgestattet. 44 Prozent der
sechs- bis 13-jährigen Kinder und 94 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen sind im Besitz eines eigenen Handys. 405 Dabei handelt es sich um „multimediafähige mobile Plattformen“ 406 mit einer immer besseren Ausstattung. Bereits 83 Prozent der zwölf- bis 19-jährigen Handybesitzer verfügen über eine Kamera-Funktion an
ihrem Handy, 82 Prozent der Jugendlichen verfügen über ein WAP-fähiges Handy. 66 Prozent der Handys im
Besitz von Jugendlichen haben Bluetooth und 61 Prozent eine Infrarotschnittstelle, die den Austausch von
Daten ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Handynutzung werden vor allem Risiken thematisiert, die die
Nutzung und Verbreitung jugendschutzrelevanter Inhalte oder die Erstellung und Verbreitung von gewalthaltigen Fotos oder Videosequenzen (z. B. Happy Slapping, Cyberbullying 407 ) oder das Thema Kosten betreffen. 408 Neun Prozent der Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren haben nach eigener Angabe schon einmal
„seltsame oder unangenehme Sachen“ auf ihr Handy geschickt bekommen. 409 Hierbei handelte es sich zumeist um Kaufangebote und an zweiter Stelle um sexuelle Angebote. Nur vereinzelt wurde der Empfang von
Gewaltbildern und -videos genannt. 410 Von den Jugendlichen geben 87 Prozent an zu wissen, dass brutale
Videos oder Pornofilme über Handys kursieren, ein Drittel kennt jemanden, der schon einmal solche Filme
bekommen hat, und neun Prozent haben selbst schon einmal solche Videos bekommen. 411 Zeuge von gefilmten Schlägereien (Happy Slapping) waren 29 Prozent der jugendlichen Handy-Besitzer, wobei sich hier sowohl geschlechts-, alters- als auch bildungsspezifische Unterschiede zeigen. 412
Hinsichtlich der Akzeptanz des Jugendmedienschutzes zeigen vorliegende Studien, dass dieser grundsätzlich als relevantes Thema betrachtet wird und auch sehr viel Zuspruch erhält. 413 Für drei Viertel der Bevölkerung sind die gesetzlichen Regelungen im Bereich Video, Online-Medien, Computer- und Videospiel sowie
bezogen auf die Ausstrahlung von Fernsehsendungen sehr wichtig bzw. wichtig. 414 Knapp zwei Drittel der
403
MPFS 2005, S. 40 f.
404
MPFS 2007b, S. 50 f.
405
MPFS 2007a, S. 49; MPFS 2007b, S. 48; vgl. auch die Ergebnisse von Grimm/Rhein 2007, S. 88.
406
MPFS 2007b, S. 57.
407
Happy Slapping (engl.: fröhliches Schlagen) bezeichnet einen Trend unter einigen Jugendlichen, zumeist grundlos unbekannte oder auch bekannte Personen anzugreifen und die Gewalttaten mit dem Handy zu filmen, um sie
anschließend im Internet zu veröffentlichen oder per MMS in Umlauf zu bringen (vgl. Grimm/Rhein 2007). Cyberbullying, auch Mobile-Bullying oder E-Bullying genannt, stellt eine Form des Mobbings unter Verwendung
neuer Kommunikationstechnologien dar.
408
Vgl. z. B. Behrens/Höhler 2007. Siehe ausführlich auch Grimm/Rhein 2007.
409
MPFS 2007a, S. 51.
410
Vgl. MPFS 2007a, S. 51.
411
Zur Bekanntheit von Handy-Videos mit problematischen Inhalten siehe auch Grimm/Rhein 2007.
412
MPFS 2007b, S. 61.
413
Vgl. Theunert/Gebel 2007, Abschnitt 3.2.3, siehe auch Schumacher 2005. Die Ergebnisse zeigen, dass Medien
zwar nicht an erster Stelle der relevantesten gesellschaftlichen Themen stehen, aber nichtsdestotrotz für viele relevant sind. Das Thema Arbeitslosigkeit ist für 40 Prozent der Befragten das wichtigste Thema, Kinder- und Jugendschutz folgt mit 27 Prozent an zweiter Stelle, wobei vor allem dem Verkauf von Alkohol und Zigaretten für
Befragte oberste Priorität zukommt (vgl. S. 70 f.).
414
Vgl. Schumacher 2005.
217
2. Medienübergreifende Aspekte
Befragten erachten die gesetzlichen Bestimmungen für den Besuch von Kinofilmen und etwas über die Hälfte
den Verkauf/Verleih von Büchern und Zeitschriften für relevant. Die Relevanzzuschreibung der rechtlichen
Regelungen ist dabei sowohl abhängig vom Alter des Rezipienten als auch vom jeweiligen Medium. Insbesondere mit Blick auf Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden rechtliche Bestimmungen als bedeutsam angesehen. Unterschiede zwischen den Medien zeichnen sich dahingehend ab, dass die Befragten im
Hinblick auf Videofilme und Kinofilme offensichtlich einen besonderen Regulierungsbedarf sehen (jeweils
42 % halten mit Blick auf die bis 16-Jährigen entsprechende Regelungen für notwendig). Etwas geringer fallen die Anteile bezüglich der Regulierung von Fernsehsendungen (35 %), Computer-/Videospielen (33 %)
und Internet (32 %) aus (alle Werte bezogen auf die bis 16-Jährigen).
Allerdings wird auch deutlich, dass die Akzeptanz nicht automatisch mit der Umsetzung der Regelungen
einhergeht. Die empirischen Befunde zeigen, dass die Eltern nicht besonders gut darüber informiert sind, was
ihre Kinder an Medienangeboten nutzen bzw. welche konkreten Jugendschutzmaßnahmen existieren. Insbesondere im Hinblick auf neuere Medienangebote (z. B. Computerspiele) verhindert u. a. auch die fehlende Erfahrung mit dem Medienangebot einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Medien.
2.6.1.2 Medienwirkungen
Die Forschung über die potenziellen Auswirkungen der Mediennutzung auf Kinder und Jugendliche stellt ein
Hauptthema für Kommunikationswissenschaft, Medienpädagogik und Medienpsychologie dar. Die Befundlage ist an dieser Stelle nicht hinreichend zusammenzufassen und kann daher nur in ihren groben Linien skizziert werden. Einigkeit besteht insofern, als Medien heute im Prozess der Sozialisation eine bedeutende Rolle
spielen; der Alltag von Kindern und Jugendlichen ist wie gesehen durchzogen von Medien und medienbezogenen Aktivitäten, Medien stellen somit neben Eltern, Schule und der Peer-Group eine entscheidende Sozialisationsinstanz dar.
Widersprüchlich hingegen sind die Befunde und insbesondere die daran anknüpfenden Interpretationen zu
der Frage, welche konkreten Wirkungen bestimmte Medienangebote haben. Hier lassen sich grob zwei Richtungen unterscheiden. Auf der einen Seite werden vorfindbare Zusammenhänge zwischen der Nutzung bestimmter Medien und bestimmten Erlebens- oder Verhaltensmerkmalen mehr oder weniger direkt auf die entsprechenden Medienangebote zurückgeführt. Dieses Deutungsmuster spielt auch in der öffentlichen Diskussion eine bedeutende Rolle. Auf der anderen Seite wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Medien im Kontext ihrer familiären und anderen sozialen Kontexte nutzen, dass sie sie für ihre individuelle Lebensbewältigung einsetzen. Problematische Verhaltensweisen seien danach eher auf eben diese Kontexte und
Rahmenbedingungen zurückzuführen, die Mediennutzung stelle in diesem Zusammenhang eher ein Symptom,
nicht jedoch eine Ursache dar.
Aufgrund der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen den materiellen und sozialen Lebensbedingungen, den bevorzugten Medienangeboten und der Art und Weise, wie diese verarbeitet werden, erscheint es
müßig, in diesem Grundsatzstreit eine endgültige Antwort zu suchen. Vielmehr zeigt die Forschung recht
deutlich, dass a) die Medien für gelingende oder misslingende Sozialisationsprozesse von Bedeutung sind,
dass sie aber b) keinesfalls als isolierte Ursachen für Fehlverhalten oder gesellschaftlich dysfunktionale Entwicklungen betrachtet werden können.
Für die Praxis des Jugendmedienschutzes ist diese Befundlage problematisch, erschwert sie doch die Entwicklung eindeutiger Kriterien für wichtige Kategorisierungen wie „jugendgefährdend“ oder „beeinträchtigend“ 415 . Diese sind daher notwendig im Rahmen diskursiver Prozesse festzulegen und immer wieder zu überprüfen. Zur Unterstützung solcher Diskurse taugen einige Studien der letzten Jahre, die den Wissensstand
415
218
Vgl. zu dieser Diskussion etwa Mikat 2005 und Pathe 2005.
2.6. Jugendmedienschutz
im Hinblick auf die potenziellen Wirkungen von Gewaltdarstellungen erweitern konnten, ohne in die oben
skizzierten grundsätzlichen Konfrontationen zurückzufallen. Im Hinblick auf die im Fernsehangebot enthaltenen Gewaltpotenziale wurde etwa in einer Studie die Perspektive der jeweiligen Zielgruppen einbezogen, also
berücksichtigt, dass es darauf ankommt, was verschiedene Zielgruppen als Gewalt interpretieren 416 . Im Hinblick auf konkrete Gewaltwirkungen wurden auch die Aspekte der mit der Nutzung von Gewaltdarstellungen
verbundenen Attraktivität sowie der damit einhergehenden differenziellen Erregungsverläufe in die Betrachtung einbezogen. 417
2.6.2 Recht und Regulierung
Im Berichtszeitraum betrafen Gesetzesänderungen die Jugendschutzvorschriften des Bundes und der Länder.
Im Bereich des Jugendmedienschutzrechts haben Bundes- und Landesgesetzgeber dadurch für eine bessere
Kopplung der Rechtsmaterien im Hinblick auf verschiedene Medientypen gesorgt.
2.6.2.1 Rechtsrahmen
2.6.2.1.1
Verfassungs- und Europarecht
Der Kern des verfassungsrechtlichen Jugendschutzes entspringt vor allem Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung
mit Art. 1 Abs. 1 GG unter Beachtung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die ungestörte Entwicklung der Persönlichkeit („Recht auf Person-Werden“). Der Jugendschutz ist also nicht eine Aufgabe, deren Erfüllung ins Belieben der Staatsorgane gestellt ist. Vielmehr
gibt vor allem Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dem Staat als objektive Komponente vor, sicherzustellen, dass sich Minderjährige innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Menschen entwickeln können. 418 Ferner soll im Rahmen eines sog. Schutzauftrages den Gefahren
durch gesellschaftliche Entwicklungen entgegengewirkt werden. Im Bereich der Medien ergibt sich daraus,
dass der primär bei den Eltern liegende Erziehungsauftrag durch den Staat abgestützt wird.
Die Freiheit der Medien kann gemäß Art. 5 Abs. 2 GG auch durch die gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend eingeschränkt werden. Maßnahmen, die in die Autonomie der Gestaltung des Angebots
von Rundfunk, aber auch von Telemedien eingreifen, stellen also Beschränkungen der Rundfunkfreiheit gem.
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG dar. Zwar sieht Art. 5 Abs. 2 GG Eingriffe zur Erfüllung des Jugendschutzauftrages explizit vor, diese haben sich aber in Abwägung mit der Rundfunkfreiheit als verfassungskonforme Beschränkungen darzustellen. Vorauszusetzen ist damit, dass das Gebot staatlicher Neutralität beachtet wird, dass die
Meinungsbildungsfreiheit der Jugendlichen respektiert wird und dass die Begrenzungen unter Beachtung der
Grundsätze zur Herstellung praktischer Konkordanz legitimen Schutzzwecken dienen und zum Schutz geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Schließlich setzt das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG den Möglichkeiten staatlicher Jugendschutzinstrumente absolute Grenzen, und die Rechte erwachsener Rezipienten (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 2. Alt
GG) und die Bedeutung des Rundfunks als solches sind zu beachten.
Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich des Jugendmedienschutzes sind schon seit längerem Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion. 419 Die (konkurrieren416
Siehe Früh 2001.
417
Siehe Grimm 1999.
418
S. Isensee/Axer 1998; Engels 1997, S. 219 ff.
419
Vgl. etwa Stettner 2003, Langenfeld 2003, Reinwald 2002; Liesching 2002, S. 251 ff.; Bandezadeh 2007, S. 83
ff.; Hopf 2005, S. 49 ff.
219
2. Medienübergreifende Aspekte
de) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz steht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG („öffentliche Fürsorge“) dem Bund zu. Diese wird aber begrenzt durch die Gesetzgebungskompetenz der Länder (kraft Sachzusammenhangs) zur Regelung des Jugendschutzes, soweit sie auf Dienste bezogen ist, die kompetenzrechtlich
Rundfunk darstellen.
Auch das europäische Recht beeinflusst die Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes in Deutschland. So
machten bereits die Art. 16, 22 ff. der EU-Fernsehrichtlinie 420 , basierend auf dem Grünbuch
Jugendschutz 421 , Vorgaben für den Jugendschutz im Rundfunk. Die 2007 verabschiedete Novelle in Form der
AVMS-Richtlinie übernimmt diese Regelungen. Auch in der Europaratskonvention 422 finden sich diesbezügliche Regelungen. Ferner finden sich in der Empfehlung „Jugendschutz und Menschenwürde“ 423 , in der Empfehlung des Europarates vom 5. September 2001 zur Förderung der Selbstregulierung und des Schutzes der
Nutzer gegen illegale oder schädigende Inhalte in den neuen Kommunikations- und Informationsdiensten 424
sowie in der Cybercrime-Konvention 425 des Europarates Vorgaben im Hinblick auf den Jugendmedienschutz.
Gleichzeitig stelle der EuGH Anfang 2008 in einem Vorlageverfahren fest, dass nationale Beschränkungen
des freien Warenverkehts aufgrund von Jugendschutzmaßnahmen prinzipiell gerechtfertigt sind. 426 Daneben
existieren auf europäischer und internationaler Ebene Fördermaßnahmen im Bereich Jugendmedienschutz 427 ,
zuletzt mit einem „Programm für ein sichereres Internet“ von 2005 bis 2008. 428
Der Kommissionsvorschlag für eine neue Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates „über
den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im
Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste
und Online-Informationsdienste“ wurde im Dezember 2006 von Rat und Parlament verabschiedet. 429
420
Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.06.1997 zur Änderung der Richtlinie
89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit.
421
Grünbuch Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten,
KOM(96)483, Oktober 1996.
422
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (Europaratskonvention) vom
15.05.1989.
423
Empfehlung 98/560/EG des Rates vom 24.09.1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen
Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz
der Menschenwürde, ABl. Nr. L 270 vom 07.10.1998, S. 48.
424
Recommendation No. R (2001) 8 on self-regulation concerning cyber-content (self-regulation and user protection against illegal or harmful content on new communications and information services), abrufbar unter
http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/combating_economic_crime/1_standard_settings/
Rec_2001_8.pdf.
425
Übereinkommen des Europarates über Datennetzkriminalität (Cybercrime Convention) vom 23.11.2001; abrufbar unter http://conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/185.htm, zuletzt abgerufen am 18.1.2008.
426
EuGH Urteil vom 14.2.2008, Az.: C 244/06.
427
S. etwa die Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.01.1999 über
die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internets durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen, ABl. EG Nr. L 33 vom
06.02.1999, S. 1 ff.
428
Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets und neuer OnlineTechnologien, ABl. EG C 017 v. 11.6.2005.
429
Empfehlung 2006/952/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz
Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammen-
220
2.6. Jugendmedienschutz
2.6.2.1.2
Nationales Recht
Der Jugendmedienschutz wird einerseits durch Normen des Strafrechts realisiert; andererseits haben sowohl
Bundes- als auch Landesgesetzgeber durch Spezialgesetze im Bereich des Jugend(medien)schutzes Vorschriften geschaffen, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines effektiven Jugendmedienschutzes Rechnung
tragen sollen. Daneben wurden verschiedene Jugendschutzprogramme, Fördermaßnahmen und Aktionspläne
ins Leben gerufen. 430
Ein entscheidender Beitrag im Jugendmedienschutz wird also zunächst durch die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften geleistet. Dabei sind insbesondere die §§ 184, 131 StGB 431 von Relevanz. Diese Regelungen differenzieren nicht grundsätzlich nach unterschiedlichen Verbreitungswegen. Gemäß § 131 StGB ist
grundsätzlich jede Handlung, die sich auf Schriften bezieht, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung
oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des
Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, strafbar. Nach § 184 StGB ist zudem die
Verbreitung pornografischer Schriften insbesondere an Minderjährige unter Strafe gestellt – gemäß § 184 c
auch solche Inhalte, die über Telemedien verbreitet werden. Den Schriften stehen gem. § 11 Abs. 3 StGB
Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich, so dass generell alle Darstellungen erfasst werden, die unmittelbar oder durch Hilfsmittel wie Bildschirme, Abspielgeräte o. Ä. wahrnehmbar sind.
Die spezialgesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz differenzieren dagegen nach unterschiedlichen Verbreitungswegen: Für Trägermedien und öffentliches Vorführen (v. a. Kino) gilt das JuSchG, für
Rundfunk und Telemedien gilt der JMStV.
Aufgrund der Bund-Länder-Kooperation bei der Novellierung des gesamten Jugendmedienschutzes haben
die Gesetzgeber eine Evaluierung der Gesetzeswerke im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit hin vorgesehen,
deren wissenschaftlicher Teil im Herbst 2007 abgeschlossen wurde 432 und in deren Folge Bund und Länder
die politische Evaluierung durchführen, die zurzeit andauert.
2.6.2.2 Novellierungen und Reformen im Berichtszeitraum
2.6.2.2.1
Schaffung eines Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
Das JuSchG 433 ist im Juli 2002 434 verkündet worden und zusammen mit dem JMStV am 1. April 2003 in
Kraft getreten. Damit sind gleichzeitig das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) 435
hang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und OnlineInformationsdienste, ABl. EG L 378 v. 27.12.2006.
430
So etwa der durch das Bundeskanzleramt gegründete runde Tisch „Medien gegen Gewalt“, der Aktionsplan der
Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vom
29.01.2003 oder die Aktion „Schau hin!“ des BMFSFJ, http://www.schau-hin.info.
431
Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998, BGBl. I S. 3322, zuletzt geändert durch das Gesetz v. 21.12.2007, BGBl. I S. 3198.
432
S. Hans-Bredow-Institut (2007).
433
Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, BGBl. I S. 2730, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.
Juli 2007, BGBl. I S. 1595.
434
Jugendschutzgesetz vom 23.07.2002, BGBl. I S. 2730.
435
Vom 25.02.1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S.
3762).
221
2. Medienübergreifende Aspekte
und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) 436 abgelöst
worden. Das Jugendschutzgesetz regelt nunmehr sowohl den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und die
Abgabe von gekennzeichneten Trägermedien (bisher geregelt durch das JÖSchG) als auch die Indizierung
von jugendgefährdenden Medien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien (BPjM, bisher
geregelt durch das GjSM).
In § 1 Abs. 2 und 3 JuSchG werden dabei die Trägermedien von den Telemedien abgegrenzt. Während im
StGB weiterhin am Schriftenbegriff festgehalten wird, führt das JuSchG den Begriff der „Trägermedien“ ein
(vgl. § 1 Abs. 2 JuSchG). Dies sind solche Medien, die mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen
Trägern, die zur Wiedergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dazu zählen z. B. die klassischen Druckschriften, aber auch mobile Datenträger
wie CD-ROMs und DVD-ROMs oder Konsolen-Cartridges.
Weiterhin gilt, dass die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichneten Trägermedien generell
nicht im Versandhandel angeboten werden dürfen (§§ 12 Abs. 3 Nr. 2, 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG). Erfasst wird
dabei z. B. sowohl der klassische Katalog-Versandhandel als auch das Online-Shopping oder InternetAuktionen – wobei die Bewerbung entsprechender Trägermedien in diesen Angeboten parallel unter den Anwendungsbereich des JMStV fällt. In der wissenschaftlichen Diskussion wie in der gerichtlichen Entscheidungspraxis zeichnet sich ab, dass die Frage, welche konkreten Alterskontrollen einen vom JuSchG-Verbot
nicht umfassten Versandhandel dennoch ermöglichen, nicht eindeutig geklärt ist. Hinzu tritt die Problematik
der Internationalisierung des Versandhandels auch in diesem Bereich, was neben der Frage der Anwendbarkeit deutschen Rechts vor allem die Grenzen der Durchsetzbarkeit in internationalen Kontexten verdeutlicht.
Das JuSchG stellt dem gegenständliche Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von
Trägermedien das elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen durch Telemedien
gleich, wobei in der Praxis eine Abgrenzung zum Anwendungsbereich des JMStV nicht immer trennscharf
erfolgen kann (s. dazu unten Kap. 2.6.2.2.2).
Für öffentliche Filmveranstaltungen, die auf Grundlage einer Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine bestimmte Altersfreigabe der Länder erhalten haben, sieht § 11 JuSchG die
Anwesenheitsregelungen für Kinder und Jugendliche bei öffentlichen Vorführungen vor. Darüber hinaus regelt § 12 JuSchG, ob und in welchem Umfang Kindern und Jugendlichen Bildträger (bespielte Videokassetten
und andere, zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger) in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Mit
der Einführung des JuSchG sind auch Video- und Computerspiele auf Trägermedien mit einer verbindlichen
Alterskennzeichnung zu versehen. In der Praxis stützen die Länder ihre Altersfreigaben auf die Entscheidungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die vorgegebenen Altersstufen sind mit den bisherigen
der Kinofreigabe identisch. Die Abgabe gekennzeichneter Medien an Kinder und Jugendliche, die das entsprechende Alter nicht erreicht haben, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Maßgebliches Kriterium für
die Alterskennzeichnung ist die potenzielle Beeinträchtigung der „Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 14
Abs. 1 JuSchG). Die Konkretisierung dieses Kriteriums liegt dabei auf Seiten der Einrichtungen der Selbstkontrolle.
Nach § 14 Abs. 1 JuSchG dürfen Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden. Die jeweilige Kennzeichnung der Filme und Film- und Spielprogramme ergibt sich näher aus § 14 Abs. 2 JuSchG. Die Verbrei436
222
In der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.1985 (BGBl. I S. 1502), zuletzt geändert durch Artikel 8b des
Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762).
2.6. Jugendmedienschutz
tung und das Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien verhindert dagegen die Regelung des § 15
JuSchG. Für den Bereich der Kinoauswertung wird mit § 11 Abs. 2 eine so genannte „Parental-Guidance“Regelung eingeführt, die es Eltern erlaubt, ihre sechs- bis elfjährigen Kinder auch in Vorführungen mitzunehmen, die erst ab zwölf Jahren freigegeben sind. § 12 Abs. 4 sieht ausdrücklich die Einrichtung von Automatenvideotheken vor, stellt aber gewisse Anforderungen an angebotene Inhalte und technische Zugangsmöglichkeiten.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird in der Regel auf Antrag, aber auch von
Amts wegen (wenn eine Behörde oder ein Träger der Jugendhilfe dies anregt und der/die Vorsitzende der
BPjM die Durchführung eines Indizierungsverfahrens im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält) tätig
und kann bestimmte Träger- und Telemedien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufnehmen (sog. Indizierung). Diese Liste ist nunmehr in vier Bereiche aufgeteilt (vgl. § 18 JuSchG), wobei zwei davon öffentlich
und zwei nicht-öffentlich geführt werden. In die nicht-öffentliche Liste (Teil C und D) werden Telemedien
oder online abrufbare Trägermedien aufgenommen. Verhindert werden soll dadurch, dass wie nach bisheriger
Praxis die öffentliche Liste als „Wegweiser“ zu jugendgefährdenden Online-Inhalten dient.
Mit der Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste unterliegen die Tele- und Trägermedien erheblichen
Vertriebsbeschränkungen (vgl. § 15 Abs. 1 JuSchG). So dürfen indizierte Medien Kindern und Jugendlichen
nicht zugänglich gemacht werden. Auch gilt ein allgemeines Versandhandels- und Werbeverbot.
Grundsätzlich verboten – auch ohne eine Indizierungsentscheidung der BPjM – bleiben nach § 15 Abs. 2
JuSchG strafbare Inhalte wie Gewaltdarstellungen, Volksverhetzung und Pornografie (Nr. 1), kriegsverherrlichende Inhalte (Nr. 2), menschenwürdeverletzende Darstellungen von sterbenden oder leidenden Menschen
(Nr. 3), geschlechtsbetonte Darstellungen Minderjähriger (Nr. 4) sowie alle weiteren offensichtlich schwer
jugendgefährdenden Medien (Nr. 5).
2.6.2.2.2
JugendschutzänderungsgesetzAm 9. Mai hat der Bundestag ein erstes Gesetz zur Änderung
des Jugendschutzgesetzes verabschiedet, nachdem das Kabinett Anfang 2008 unter dem Eindruck öffentlicher
Diskussionen über gewalthaltige Bildschirmspiele einen Entwurf für ein Jugendschutzänderungsgesetz vorgelegt hatte. 437 Das Änderungsgesetz sieht neben einer gesetzlichen Vorgabe zu größeren optischen Kennzeichnungen eine Erweiterung der Indizierungskriterien im Hinblick auf Medien mit Gewaltinhalten vor. Daneben
werden auch die Kriterien für schwer jugendgefährdenden Medien erweitert – also solche, die weit reichenden
Abgabe-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen unterliegen, ohne dass eine Indizierungsentscheidung der
BPjM vorausgegangen sein muss. Von den neuen Kriterien der Jugendgefährdung umfasst werden vor allem
mediale Darstellungen erfasst, die Gewalt besonders reißerisch und detailliert darstellen.
2.6.2.2.3
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Neben dem JuSchG 438 und in Abstimmung mit diesem ist am 1. April 2003 der JugendmedienschutzStaatsvertrag (JMStV) 439 in Kraft getreten. Dieses bereichsspezifische Gesetz hat die vorherigen Jugendschutzbestimmungen im RStV, im TDG und im MDStV abgelöst. Diese Gesetze – bzw. statt des TDG nunmehr das TMG – nehmen hinsichtlich des Jugendschutzes jeweils Bezug auf den JMStV.
437
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, BT-Drs. 16/8546.
438
Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, BGBl. I S. 2730, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.
Juli 2007, BGBl. I S. 1595.
439
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom
20.01.2003, s. etwa Nds. GVBl. 2002, S. 706; Bbg.GVBl. 2003 I S. 21; Bay.GVBl. Nr. 5/2003, S. 147, zuletzt
geändert durch den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 31. Juli bis 10. Oktober 2006, z. B.
Bay.GVBl. 2007 S. 132 ff.
223
2. Medienübergreifende Aspekte
2.6.2.2.3.1
Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen der Reform waren sowohl rechtlicher als auch faktischer Natur. Aus rechtlicher
Sicht sind die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern für den Jugendmedienschutz nur schwer
voneinander abgrenzbar. Hinzu kam der verfassungsrechtlich begründete Jugendschutzauftrag, dem der Gesetzgeber Rechnung zu tragen hatte. Letztlich waren auch die Grundrechte der Anbieter bei der Novellierung
des Jugendmedienschutzes zu berücksichtigen (s. oben).
Aus faktischer Sicht bot sich vor der Reform folgendes Bild: Für Computer- und Videospiele gab es keine
verbindlichen Alterskennzeichen. Die Aufsichtsstrukturen im Bereich des Jugendmedienschutzes waren zersplittert. So waren für Tele- und Mediendienste sowie für Rundfunkangebote unterschiedliche Aufsichtsinstanzen zuständig. Hinzu kamen strukturelle Kontrolldefizite vor allem bei Online-Medien sowie unterschiedliche Traditionen der Selbstkontrolle im Internet und beim Rundfunk.
Neben der inhalts- und angebotsbezogenen Novellierung ist mit dem JMStV insbesondere in prozeduraler
Hinsicht im Bereich des Jugendmedienschutzes Neuland betreten worden: Formen regulierter Selbstregulierung wurden als Steuerungs- und Regulierungskonzept für die Aufsichtstätigkeit festgeschrieben. Dieses System sieht eine Zweistufigkeit der Angebotskontrolle vor. Auf der ersten Stufe werden die relevanten Angebote durch Selbstkontrollinstanzen, die zuvor staatlicherseits anerkannt wurden, auf beanstandungswerte Inhalte
hin geprüft. Auf der zweiten Stufe werden die Entscheidungen der Selbstkontrollorgane durch die Landesmedienanstalten bzw. die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf Beurteilungsfehler und damit begrenzt überprüft. Anknüpfungspunkte für diese zweite Stufe sind darüber hinaus die Zertifizierung der Einrichtungen der Selbstkontrolle mit der Möglichkeit der Einflussnahme auf Organisation und Verfahren sowie
der mögliche Widerruf der Zertifizierung.
2.6.2.2.3.2
Anwendungsbereich
Zweck des Gesetzes ist nach § 1 JMStV der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten
in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und
Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Der Staatsvertrag gilt für elektronische Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien), § 2 Abs. 1 JMStV. Ausgenommen sind Telekommunikationsdienste sowie telekommunikationsgestützte Dienste nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Für die Bestimmung des Begriffs des Rundfunks ist auf § 2 des RStV zu rekurrieren. „Telemedien“ sind in Übereinstimmung mit dem JuSchG Telemedien, soweit sie nicht den oben benannten TK-Diensten oder dem Rundfunk zuzuordnen sind. Zu den Telemedien zählen in der Regel alle Online-Angebote, die im Internet abrufbar sind, Angebote zur Nutzung in geschlossenen Benutzergruppen, massenhaft per E-Mail versendete Werbung sowie Angebote im Bereich der
Individualkommunikation wie das Telebanking. Ebenso erfasst wird die Sendung direkter Angebote an die
Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (Teleshopping) oder Angebote in elektronisch abrufbaren Datenbanken (Video-on-Demand). Auch der klassische Fernsehtext (Videotext) ist demnach ein Telemedium.
Die Verzahnung mit dem JuSchG wird hier deutlich: Im JMStV wird hinsichtlich unzulässiger Angebote
an die Altersfreigaben nach dem JuSchG bzw. die Aufnahme in die Indizierungsliste angeknüpft (vgl. § 4
JMStV). Zudem wird die KJM durch entsprechende Antragsrechte in das Indizierungsverfahren für Telemedien nach dem JuSchG eingebunden (vgl. §§ 18 Abs. 6 und 8, 21 Abs. 2 JuSchG).
224
2.6. Jugendmedienschutz
2.6.2.2.3.3
Materielle Vorgaben
Hinsichtlich der materiellen Vorgaben, die der JMStV für Telemedien und Rundfunk aufstellt, ist zwischen
unzulässigen (§ 4 JMStV) und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten (§ 5 JMStV) zu unterscheiden.
Unzulässige Angebote sind insbesondere solche strafbaren oder kriegsverherrlichenden als auch die Menschenwürde verletzenden Inhalts, ebenso nach dem JuSchG als nicht für Kinder und Jugendliche geeignete,
also indizierte Angebote.
Ausnahmen davon sind aber für Inhalte in Telemedien vorgesehen, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden („geschlossene Benutzergruppen“), vgl. § 4
Abs. 2 Satz 2 JMStV. In Bezug auf die Anforderungen, die an eine solche „geschlossene Benutzergruppe“ zu
stellen sind, hat die KJM kurz nach In-Kraft-Treten des JMStV festgelegt, dass die Gewährleistung, dass nur
Erwachsene Zugriff auf sonst unzulässige Angebote bekommen, durch zwei Schritte herzustellen sei: erstens
durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang, um die Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige zu verhindern. Entsprechende Altersverifikationssysteme hat die KJM – bisher ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage 440 – bereits als den gesetzlichen Anforderungen entsprechend klassifiziert.
Bei den entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten gilt dagegen Folgendes: Sofern Anbieter Angebote,
die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie nach § 5
Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Bezüglich der Eignung des Angebotes zur Entwicklungsbeeinträchtigung wird
grundsätzlich auf die jeweilige Altersfreigabe nach dem JuSchG Bezug genommen.
Ein Anbieter kann seiner Pflicht nach § 5 Abs. 1 JMStV dadurch entsprechen, dass er entweder durch
technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Alternativ kann der Anbieter die Zeit, in der die
Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen (§ 5 Abs. 3 JMStV). In § 5 Abs. 4 JMStV sind bestimmte Zeiten für das Zugänglichmachen oder Verbreiten der Angebote vorgesehen, wobei jeweils auf einzelne Altersstufen abgestellt wird. Technische oder sonstige Sicherungen i. S. von § 5 Abs. 1 JMStV sind für
Telemedien neben Zugangsabfragen so genannte Jugendschutzprogramme (§ 11 JMStV), für Angebote in digitalem Fernsehen sind ebenfalls technische Vorsperrungen vorzusehen.
Daraus ergibt sich ein Stufenmodell der Zugangskontrolle: geschlossene Benutzergruppen für unzulässige
Angebote in Telemedien, Vorsperren für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im digitalen Fernsehen,
Jugendschutzprogramme für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Telemedien sowie „Trennung“ von
für Kinder bestimmten und für Kinder beeinträchtigenden Angeboten.
Die Umsetzung des gesetzlichen Regelungsprogramms im Bereich der Jugendschutzprogramme ist bisher
unzulänglich erfolgt. Aufgrund sehr hoher technischer Vorgaben an die Funktionsfähigkeit und Effizienz der
Filterprogramme konnte bisher kein entsprechendes Modell von der KJM als mit den gesetzlichen Vorgaben
übereinstimmendes Jugendschutzprogramm anerkannt werden. Hier werden derzeit unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert, wie zukünftig Jugendschutzprogramme in der Praxis tatsächlich flächendeckend eingeführt werden können. 441 Im Bereich so genannter Whitelists – Datenbanken mit Einträgen kinderkompatibler
440
Zu dieser Problematik s. Hans-Bredow-Institut (2007), S. 141 ff.
441
Hans-Bredow-Institut (2007), S. 152 ff.
225
2. Medienübergreifende Aspekte
Internetangebote – wurde mit dem im November 2007 etablierten „Netz für Kinder“ des BKM und des
BMFSFJ 442 ein entsprechendes potenzielles Modul von Jugendschutzprogrammen eingeführt.
2.6.2.2.3.4
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Grundsätzlich überprüft die zuständige Landesmedienanstalt die Einhaltung der für die Anbieter geltenden
Bestimmungen nach dem JMStV und trifft die jeweiligen Entscheidungen (§ 14 Abs. 1 JMStV). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde als neue zentral agierende Aufsichtsinstanz die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gebildet. Sie dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die KJM wird grundsätzlich nur bei länderübergreifenden Angeboten tätig (§ 13 JMStV), was bei Telemedien regelmäßig der Fall ist. Sie ist u. a. zuständig für die „abschließende Beurteilung von Angeboten“, für
die Zertifizierung von Selbstkontrolleinrichtungen sowie für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen
für Telemedien, § 16 JMStV. Ebenso kann sie zu Indizierungsanträgen bei der BPjM Stellung nehmen oder
Indizierungsanträge bei dieser stellen. Zudem soll die KJM mit der BPjM zusammenarbeiten und einen regelmäßigen Informationsaustausch pflegen, § 17 Abs. 2 JMStV.
Organisatorisch angebunden an die KJM ist „jugendschutz.net“, eine durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle. „jugendschutz.net“ unterstützt einerseits die KJM und die obersten
Landesjugendbehörden bei deren Aufgaben und überprüft die Angebote der Telemedien, nimmt andererseits
aber auch Aufgaben der Beratung und Schulung bei Telemedien wahr. Bei Verstößen gegen den JMStV weist
„jugendschutz.net“ den Anbieter hierauf hin und informiert die Selbstkontrolleinrichtungen und die KJM
hierüber.
2.6.2.2.3.5
Selbstkontrolleinrichtungen
Zur Umsetzung des Konzeptes der Regulierten Selbstregulierung (s. oben) sieht § 19 JMStV die Möglichkeit
der Bildung von Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle für Telemedien und Rundfunk vor, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (§ 19 Abs. 3 JMStV) durch die KJM anzuerkennen sind. Anerkannte Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle überprüfen sodann im Rahmen ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV sowie der hierzu erlassenen Satzungen und Richtlinien
bei ihnen angeschlossenen Anbietern (§ 19 Abs. 2 JMStV).
Grundsätzlich trifft die zuständige Landesmedienanstalt die erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem
Anbieter, wenn sie feststellt, dass dieser gegen die Bestimmungen des JMStV verstoßen hat. Für Veranstalter
von Rundfunk trifft die zuständige Landesmedienanstalt durch die KJM entsprechend den landesrechtlichen
Regelungen die jeweilige Entscheidung. Entsprechend dem Modell der Regulierten Selbstregulierung erfährt
dieser Grundsatz aber eine Einschränkung: Tritt die KJM an einen Rundfunkveranstalter mit dem Vorwurf
heran, er habe gegen Bestimmungen des JMStV verstoßen, und weist der Veranstalter nach, dass er die Sendung vor ihrer Ausstrahlung einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des
JMStV vorgelegt und deren Vorgaben beachtet hat, so sind Maßnahmen durch die KJM im Hinblick auf die
Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz durch den Veranstalter nur dann zulässig, wenn die Entscheidung oder die Unterlassung einer Entscheidung der anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle die rechtlichen Grenzen deren Beurteilungsspielraums überschreitet. Die Selbstkontrolleinrichtung ist
vor Maßnahmen der KJM bei nichtvorlagefähigen Sendungen (z. B. Live-Sendungen) und bei Angeboten in
Telemedien, die gegen Vorschriften des JMStV verstoßen, zu befassen. Die Teilnahme an einer Einrichtung
442
226
S. http://www.fragfinn.de.
2.6. Jugendmedienschutz
der Selbstkontrolle kann insofern eine Schutzschildwirkung gegenüber direkten staatlichen Maßnahmen bewirken.
Als Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich des Rundfunks ist die „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“ (FSF) im Sommer 2003 von der KJM anerkannt worden. Im Bereich der Telemedien zog sich das
Antragsverfahren der „Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.“ (FSM) hin, im Oktober
2005 erhielt auch sie letztendlich die Anerkennung durch die KJM.
227
2. Medienübergreifende Aspekte
2.6.3 Quellenangaben zu Kapitel 2.6
Bandehzadeh, Mona (2007): Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien : eine Würdigung des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien unter verfassungsrechtlichen
Aspekten. Frankfurt a. M.
Behrens, Ulrike/Höhler, Lucy (2007): Mobile-Risiken – Jugendschutzrelevante Aspekte von Handys und Spielekonsolen.
In: medien + erziehung, 51, 3, S. 20 ff.
Engels, Stefan (1997): Kinder- und Jugendschutz in der Verfassung. In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 1997,
S. 212 ff.
Feil, Christine/Decker, Regina/Gieger, Christoph (2004): Wie entdecken Kinder das Internet? Beobachtungen bei 5- bis
12-jährigen Kindern. Wiesbaden.
Früh, Werner (2001): Gewaltpotenziale des Fernsehangebots: Programmangebot und zielgruppenspezifische Interpretation. Wiesbaden.
Grimm, Jürgen (1999): Fernsehgewalt: Zuwendungsattraktivität – Erregungsverläufe – Sozialer Effekt. Zur Begründung
und praktischen Anwendung eines kognitiv-physiologischen Ansatzes der Medienrezeptionsforschung am Beispiel
von Gewaltdarstellungen. Wiesbaden.
Grimm, Petra/Rhein, Stefanie (2007): Slapping, Bullying, Snuffing! Zur Problematik von gewalthaltigen und pornografischen Videoclips auf Mobiltelefonen von Jugendlichen. Berlin: Vistas.
Hans-Bredow-Institut (Hrsg., 2007): Analyse des Jugendmedienschutzsystems – Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Endbericht, Oktober 2007; abrufbar unter http://www.hans-bredow-institut.de/forschung/recht/
071030Jugendschutz-Endbericht.pdf.
Hopf, Kristina (2005): Jugendschutz im Fernsehen : eine verfassungsrechtliche Prüfung der materiellen Jugendschutzbestimmungen. Frankfurt a. M.
Isensee, Josef/Axer, Peter (1998): Jugendschutz im Fernsehen: verfassungsrechtliche Vorgaben für staatsvertragliche Beschränkungen der Ausstrahlung indexbetroffener Sendungen, München.
Langenfeld, Christine (2003): Zur Neuordnung des Jugendschutzes im Internet. In: MMR 2003, S. 303 ff.
Liesching, Marc (2002): Das neue Jugendschutzgesetz. In: NJW, S. 3281 ff.
Liesching, Marc (2002a): Zur Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer für den Bereich „Jugendschutz in Rundfunk
und Telemedien". In: ZUM 2002, S. 868 ff.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2005): JIM-Studie 2005. Jugend, Information, (Multi-) Media. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Stuttgart.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2007a): KIM-Studie 2006. Kinder + Medien, Computer +
Internet. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger. Stuttgart.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2007b): JIM-Studie 2007. Jugend, Information, (Multi-)
Media. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Stuttgart.
Mikat, Claudia (2005): Was ist „entwicklungsbeeinträchtigend“? Kriterien für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote –
Spruchpraxis der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). In: tv diskurs 9, Nr. 1, S. 31 ff.
Pathe, Imme (2005): Gibt es Kriterien für entwicklungsbeeinträchtigende Internetangebote? Erfahrungen aus der Prüfpraxis der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM). In: tv diskurs 9, Nr. 1, S. 35 f.
Reinwald, Gerhard (2002): Jugendmedienschutz im Telekommunikationsbereich in Bundeskompetenz? In: ZUM 2002, S.
119 ff.
Schmitt, Stefanie/Feierabend, Sabine (in Vorbereitung): Jugendschutzrelevante Aspekte der Studien KIM und JIM. In:
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (Hrsg.): Jugend und Medien im digitalen Umbruch – 10 Jahre
JIM-Studie. Stuttgart.
Schumacher, Gerlinde (2005): Jugendmedienschutz im Urteil der Bevölkerung. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage
im November 2004. In: Media Perspektiven, 2, S. 70 ff.
Stettner, Rupert (2003): Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – eine Problemsicht. In: ZUM 2003, S. 425 ff.
Theunert, Helga/Gebel, Christa (2007): Untersuchung zur Akzeptanz des Jugendmedienschutzes aus der Perspektive von
Eltern, Jugendlichen und pädagogischen Fachkräften; abrufbar unter http://www.jff.de/dateien/JFF_JMS_LANG.pdf.
228
3.
TRENDS UND PERSPEKTIVEN
EINLEITUNG ......................................................................................................................................... 229
ERKENNTNISSE AUS DEN DESKRIPTIVEN TEILEN.................................................................. 229
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ............................................................................................... 230
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ...................... 232
EINLEITUNG
Die vorstehenden Kapitel des wissenschaftlichen Gutachtens zum Kommunikations- und Medienbericht geben einen Überblick über die Strukturen öffentlicher Kommunikation in Deutschland und die Entwicklungen
im Berichtszeitraum. Es ist nicht Aufgabe dieses Gutachtens, die Befunde politisch zu bewerten und Handlungsbedarf zu identifizieren. Allerdings können wissenschaftliche Analysen bei der Einordnung der Situation
hilfreich sein. Sie können längerfristige Trends erkennen lassen, auf die gesellschaftliche Relevanz derartiger
Vorgänge aufmerksam machen und schließlich Anknüpfungspunkte für medienpolitisches Handeln identifizieren. Dies soll in den folgenden Fokuskapiteln bezogen auf besonders relevante Themenbereiche geschehen.
Bei einer solchen Analyse sind unterschiedliche „Betrachtungshöhen“ möglich. Bleibt man dem beobachteten Phänomen sehr unmittelbar verhaftet, sind Anregungen im Detail möglich, Entwicklungspfade, die in
eine ganz andere Richtung führen, werden aber schwerer erkennbar. Andersherum kann eine sehr allgemeine
Reflexion Überlegungen nahe legen, die medienpolitisch nicht mehr anschlussfähig sind. Daher konzentriert
sich die Darstellung in den einzelnen Fokusbereichen auf die derzeitig zu beobachtenden Phänomene und
macht aus wissenschaftlicher Perspektive auf Problembereiche im Einzelfall aufmerksam.
Vorweg soll aber – nach der gleichen Grundstruktur – ein Blick auf das „große Ganze“ geworfen werden.
Diese Betrachtung mag Impulse geben, Politikansätze wenn nötig grundlegender zu verändern oder zumindest
einen Entwicklungspfad umzusteuern, der möglicherweise in eine regulatorische Sackgasse läuft.
ERKENNTNISSE AUS DEN DESKRIPTIVEN TEILEN
Die deskriptiven Teile des Berichts dokumentieren zusammen genommen einen tief greifenden Wandel der
Medien- und Kommunikationslandschaft. Die öffentliche Kommunikation als zentraler Gegenstand des vorliegenden Berichts ist zahlreichen Ausdifferenzierungen und Grenzverschiebungen ausgesetzt, die Anlass geben, über lange Zeit als selbstverständlich akzeptierte Prämissen über die Funktionsweisen des Medien- und
Kommunikationssystems zu hinterfragen. Die folgenden Überlegungen greifen die wichtigsten der derzeit zu
beobachtenden Grenzverschiebungen auf und entwickeln allgemeine Fragestellungen, die in den folgenden
Fokuskapiteln detaillierter behandelt werden sollen.
Die erste maßgebliche Veränderung besteht in der Verwischung der Grenzen zwischen den einzelnen Mediensektoren und -märkten. Die für den ersten Teil des Berichts gewählte Gliederung in die Bereiche Printmedien, Tonträger, Film/Video, Rundfunk und interaktive Medien ist zwar aufgrund der über viele Jahre vertraut gewordenen Wahrnehmungs- und Handlungsschemata der beteiligten Akteure nach wie vor eine hilfrei-
229
3. Trends und Perspektiven
che Strukturierung. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die einzelnen Mediensektoren insbesondere in Folge der Digitalisierung und der damit verbundenen technischen Konvergenz enger aneinander
heranrücken. Ein und derselbe Verbreitungsweg kann ganz unterschiedliche Angebotsformen transportieren.
Ein und dasselbe Angebot kann über ganz unterschiedliche Verbreitungswege an die Nutzer gelangen.
Crossmediale Strategien schaffen inhaltliche Verknüpfungen zwischen ganz unterschiedlichen Angeboten.
Die allgemeine Konsequenz aus diesem Trend besteht darin, dass es bei der Auseinandersetzung mit den veränderten Bedingungen öffentlicher Kommunikation verstärkt einer medienübergreifenden Perspektive bedarf;
sektorspezifische Betrachtungen von Märkten, Angebotsentwicklungen, Nutzungsmustern oder Regulierungsoptionen laufen hingegen Gefahr, einen Kern der aktuellen Entwicklung, nämlich die engen Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Medien, nicht angemessen zu erfassen.
Der zweite relevante Trend in allen Medienbereichen besteht in der verschwimmenden Unterscheidung
zwischen Individual- und Massenkommunikation. In dem Maße, in dem die klassischen Massenmedien ihre
Angebote auf immer spezifischere Zielgruppen ausrichten und dabei als Ideal das auf einzelne Individuen zugeschnittene Angebot betrachten, treten die bisher als selbstverständlich gegeben betrachteten Funktionen öffentlicher Kommunikation, insbesondere die Integrationsfunktion, in den Hintergrund. In dem Maße, in dem
Dienste der Individualkommunikation mit technischen Hilfsmitteln massenhaft verbreitet werden können,
werden bisher als selbstverständlich gegeben betrachtete Merkmale der Individualkommunikation, z. B. ein
bestimmtes Maß an Privatheit und Intimität, in Frage gestellt. Die sich so auflösende Grenze zwischen diesen
beiden bisher weitgehend unumstritten getrennten Sphären wirft für Medienanbieter, Nutzer und Regulierer,
die sich in ihrem Handeln an eben dieser Unterscheidung orientiert haben, grundsätzliche Fragen auf, die in
den folgenden Kapiteln konkretisiert werden sollen.
Eng verknüpft mit den beiden vorgenannten Trends ist schließlich als dritte wesentliche Veränderung zu
beobachten, dass sich die bisher recht klar definierten Rollen der verschiedenen an der öffentlichen Kommunikation Beteiligten auflösen. Wer im Sinne klassischer Kommunikationsmodelle als Kommunikator, als
Journalist oder als Rezipient zu betrachten ist, kann immer weniger eindeutig beantwortet werden, da es viele
Mischformen und Rollenwechsel gibt. Auch dieser Trend erfordert ein grundsätzliches Umdenken, welches
sich von starren Rollenzuweisungen beim Umgang mit festen Kommunikationskanälen hin zu flexiblen
Kommunikationsnetzwerken bewegt.
In den empirischen Teilen der folgenden Fokuskapitel wird zunächst zusammengetragen, wie sich die genannten Grenzverschiebungen im Hinblick auf die Funktionen der Medien, die Medienmärkte, die Merkmale
der konkreten Medienprodukte sowie letztlich auf die Strukturen der Medien- und Kommunikationsordnung
auswirken. Auf diese Beschreibung von Veränderungen folgt jeweils eine Reflexion der gesellschaftlichen
und politischen Relevanz der jeweiligen Veränderungen. Anhand welcher Kriterien diese Relevanz beurteilt
wird, soll im folgenden Abschnitt erläutert werden.
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ
Dass die in diesem Bericht beschriebenen Entwicklungen für die Gesamtgesellschaft nicht nur ökonomisch,
sondern auch in vielen anderen Hinsichten an Bedeutung gewinnen, kann als unbestritten gelten. Auch wenn
die Bezeichnung als Informations- und/oder Wissensgesellschaft begrifflich unscharf sein mag, steigt tendenziell die Bedeutung der kommunikativen Infrastrukturen und Prozesse für die Arbeitswelt, das Lernen, den
zivilgesellschaftlichen Austausch, die Politik und viele andere Bereiche der Gesellschaft. Im Zuge dieser Veränderungen können sich durchaus auch die Kriterien für die Beurteilung der gesellschaftlichen Relevanz bestimmter kommunikativer Phänomene verschieben. Allerdings bleiben bestimmte normative Ankerpunkte erhalten, die sich etwa aus dem Schutz der Kommunikationsvorgänge durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ergeben,
230
3. Trends und Perspektiven
dessen Gewährleistungsgehalte das Bundesverfassungsgericht angesichts realer Veränderungen beständig neu
justiert.
Der vom Bundesverfassungsgericht identifizierte Zielwert der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung ist so grundsätzlicher Natur, dass er auch bei allem Wandel der Kommunikation in der vom
Grundgesetz errichteten Ordnung höchste Relevanz besitzt. Es ist eine Konstruktionsleistung des Gerichts,
schon früh erkannt und verfassungsdogmatisch verarbeitet zu haben, dass Gefährdungen für die Freiheit öffentlicher Kommunikation nicht nur vom Staat ausgehen können, sondern auch von mächtigen privaten Kräften und dass es eine verfassungsrechtliche Aufgabe des Staates ist, Vermachtungen im Kommunikationsprozess möglichst entgegenzuwirken. Derzeit gilt es herauszuarbeiten, wie etwa bei ständig neu entstehenden internetbasierten Diensten ein angemessener Schutz, wo nötig aber auch ein regulatorischer Rahmen aussehen
kann. Es wird deutlich, dass sich nicht nur die Formen veröffentlichter Inhalte ausdifferenzieren und damit –
mit dem englischen Ausdruck – unterschiedliche Typen von „Publishern“ entstehen, sondern darüber hinaus
die Produktionsstrukturen in Veränderung begriffen sind. Das Aufkommen von Laienjournalismus im so genannten Web 2.0 ist ein damit zusammenhängendes Phänomen, aber auch der Umstand, dass für den Prozess
der öffentlichen Kommunikation auch andere, vermittelnde Dienstleister Bedeutung erlangen, die unter Begriffen wie „Plattformbetreiber“, Navigatoren oder Suchmaschinen in der öffentlichen und rechtlichen Diskussion sind. Ihre Relevanz für den Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung muss
schon von Verfassungs wegen beobachtet werden.
Eine weitere Perspektivverschiebung, die sich bereits erkennen lässt, ist die Veränderung – einige sprechen sogar vom Verschwinden – der Öffentlichkeit jedenfalls in der bislang bekannten Struktur. Auch der
Einfluss von Entwicklungen auf Funktionen, die die Öffentlichkeit für eine Gesellschaft erfüllt, markiert ihre
Relevanz für Kommunikations- und Medienpolitik. Während früher als ein zentrales Problem angesehen wurde, dass möglichst alle chancengerechten Zugang zum „Markt der Meinungen“ erlangen, kann angesichts der
Differenzierung von Nutzungsgewohnheiten und damit verbundenen Fragmentierung von Medienangeboten
auch die Frage gestellt werden, ob dieser für die Demokratie bedeutsame „Markt“ nicht in seiner Existenz bedroht ist oder aber unterschiedliche nur lose verbundene Foren existieren. Allerdings zeigen Befunde zur Entwicklung von Nutzung und von Angeboten auch, dass es bei unterschiedlichen Angeboten zu Überlappungen
bei den Inhalten kommt und dass an die Stelle der Bündelungen von Inhalten in einem Angebot die Vernetzung unterschiedlicher Informationen treten kann.
Nutzt man die Metapher des Marktes weiter – die sicherlich auch ihre Unschärfen hat –, so ist auch durchaus von gesellschaftlicher Relevanz, dass sich nicht den Anbietern, sondern den Nutzern Hindernisse in den
Weg stellen können, die ihren realen Zugang zu Informationen verhindern und zumindest erschweren. In der
Debatte über die „Grundverschlüsselung“ von Rundfunkangeboten ist dieses Problem in die medienpolitische
Aufmerksamkeit gerückt. Damit verbunden ist die weiterhin virulente Sorge, dass die Teilhabe an öffentlicher
Kommunikation, dass der Zugang zu relevantem Wissen nicht chancengerecht ausgestaltet sein könnte. Würde dieses Phänomen ganze Bevölkerungsschichten von bestimmten relevanten Nutzungsformen ausschließen,
steht eine „digitale Spaltung“ als Bedrohung im Raum. Derartige Fragestellungen wirken sich auf die Rolle
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Ausgestaltung von Übertragungsinfrastruktur aber auch auf die Regeln zur Rundfunkfinanzierung aus.
Zentrales Merkmal der Kommunikations- und Medienordnung muss mithin ihre Freiheit im oben genannten Sinne sein. Allerdings gibt es daneben noch andere Zielwerte, die gesellschaftliche Relevanz beanspruchen. Dazu gehört die Innovationsoffenheit. Je stärker eine Gesellschaft davon lebt, dass die Kommunikations- und Wissensinfrastruktur zur Verfügung steht, um Wirtschaften, Lernen oder kulturellen Austausch zu
ermöglichen, tritt die Erregbarkeit für Neues als Element in den Blick. Von gesellschaftlicher Relevanz sind
daher auch Vorgänge, die dies befördern – oder aber, andersherum – zu einer Abschließung, zu einer Perpetu-
231
3. Trends und Perspektiven
ierung des immer Gleichen führen. Auch diese Überlegungen können sehr praktische Auswirkungen auf die
Kommunikations- und Medienpolitik haben, etwa wenn es um Konzepte der Förderung audiovisueller Inhalte
geht.
Öffentlichkeit hat als Reflexionsmedium auch Auswirkungen auf das Selbstverständnis eines Gemeinwesens, so dass Fragen der Integration in ihren vielen Aspekten Bedeutung erlangen. Dies betrifft die Frage, inwieweit Veränderungen der Kommunikationslandschaft Auswirkungen auf das kulturelle Selbstverständnis
der deutschen Bevölkerung haben, ebenso wie die Entstehung eines „europäischen Bewusstseins“, aber auch
Möglichkeiten interkultureller Kommunikation und den Umgang mit fremden Werten, Lebensstilen und Deutungsmustern.
Relevanz können die beschriebenen Vorgänge nicht nur für demokratische und kulturelle Prozesse haben,
sondern auch für die Entwicklung der Persönlichkeit des Einzelnen. Nach einer eher utopistischen Diskussion
über virtuelle Welten in früheren Jahren wird nun eine Veralltäglichung des Virtuellen erkennbar, Accounts
bei Internet-Auktionshäusern, Profile in verschiedenen Communities und Foren gehören jedenfalls für die
junge Generation zum Teil der eigenen Selbstdarstellung. Damit verbundene Veränderungen betreffen sehr
grundsätzliche Vorstellungen etwa vom Umgang mit der eigenen Identität und den sie prägenden personenbezogenen Daten, der Abgrenzung von Privatem und Öffentlichem und der Gestaltung zwischenmenschlicher
Beziehungen bis hin zur Formung von neuer „Trauerarbeit“, die man auf Community-Websites entdecken
kann.
Anhand der genannten allgemeinen Anknüpfungspunkte für gesellschaftliche Relevanz sollen die in den
folgenden Fokuskapiteln beschriebenen Entwicklungen darauf diskutiert werden, inwieweit sie die besondere
Aufmerksamkeit der Gesellschaft und der Politik verdienen.
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE
Auch im Bereich der Anknüpfungspunkte für kommunikations- und medienpolitisches Handeln kann eine enge oder eher breite Perspektive gewählt werden. Blendet man den Fokus etwas auf, so wird gerade im Bereich
der Medienregulierung deutlich, dass die Konzentration auf rein staatliche Regelsetzung zu kurz greift. Nicht
nur, dass der Staat auch mit fördernden Instrumenten Regelungsziele erreichen kann, es prägen auch nichtstaatliche Regeln zunehmend den betrachteten Bereich, die der Staat bei seinen Aktivitäten zumindest in sein
Kalkül mit einbeziehen muss. Wissenschaftlich wird dies oft als Abkehr von einer staatlichen Steuerungsperspektive hin zu einer „Governance“-Sichtweise beschrieben.
Im Bereich von Kommunikation und Medien spielen in der wissenschaftlichen Diskussion neben rechtlichen Normierungen vor allem zwei strukturbildende Prozesse eine Rolle, nämlich zum einen die Entwicklung
unterschiedlicher sozialer Regelsysteme und zum anderen Determinierungen, die sich aus Technik und Software (aus dem „Code“) ergeben. Als Hintergrund für medienpolitische Überlegungen ist das Wissen um diese
beiden Prozesse zentral.
Was soziale Regeln angeht, zeigt das Beispiel von Suchmaschinen instruktiv, dass Dienste eine bedeutsame Rolle für die öffentliche Kommunikation spielen können, die aus einem Bereich heraus entwickelt werden, der eher technisch-mathematisch ist. Appelliert man an die Verantwortung von Anbietern für die öffentliche Kommunikation und rekurriert man auf Grundsätze der Chancengleichheit, die im kommunikativen Bereich anerkannt sind, so sieht man sich gelegentlich mit der Haltung konfrontiert, der Anbieter sei rein technischer Dienstleister und hätte mit den geschilderten Problemstellungen nichts zu tun. Dies illustriert das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Verhaltenserwartungen, die sich durch die Konvergenz in vielen Bereichen
von Kommunikation und Medien zeigen. Soziale Regeln aus anderen Gesellschaftsbereichen können medienpolitische Initiativen behindern, aber auch für sie fruchtbar gemacht werden, in jedem Fall erscheint es nicht
sachgerecht, sie zu ignorieren. Einsichtig ist dies auch bei journalistisch-professionellen Handlungsregeln, die
232
3. Trends und Perspektiven
Qualität sichern und bei Laienjournalismus naturgemäß nicht gegeben sind. Fragen der Ausbildung werden
damit zu regulativen Anknüpfungspunkten.
Von vielen als jedenfalls bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingen für Erfolg versprechend gehaltene
Konzepte der Ko-Regulierung setzten darauf, dass die Regelproduktion im Zusammenwirken von Staat und
Wirtschaft oder zivilgesellschaftlichen Akteuren erfolgen kann. Auch hier wird also der Blick über die staatlichen Normen hinaus erweitert.
Der zweite Bereich ist der der „Codes“. Die in der amerikanischen Diskussion vor allem durch Lessig bekannt gemachte Sichtweise „code is law“ – also die Strukturen der Software machen die Regeln, wenn man es
frei übersetzt – wird nun in vielen Bereichen zur beobachtbaren Wahrheit. So bestimmen etwa die Softwarestrukturen sozialer Netzwerke im Internet, welche Verknüpfungen mit anderen Personen möglich sind, welche
Kontrolle über personenbezogene Daten dem Nutzer verbleiben und inwieweit dieser auf andere Plattformen
wechseln kann. Aber auch im Bereich des traditionellen Rundfunkrechts hat spätestens die Debatte über die
Offenheit von Schnittstellen auf Set-Top-Boxen für digitale Fernsehangebote gezeigt, dass derartige Strukturen für die Erreichung kommunikativer Chancengerechtigkeit hoch relevant sind. Auch hier gilt, dass derartige Codes für kommunikations- und medienpolitisches Handeln Hürden aufbauen, aber auch Möglichkeiten
eröffnen können.
Von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist angesichts der diagnostizierten Veränderungen auch, wie der
Bereich des für die öffentliche Kommunikation als relevant Betrachteten abgegrenzt und strukturiert wird.
Symptom dafür ist die immer wiederkehrende Diskussion um den Rundfunkbegriff: Wie weit reicht der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten? Sind für Telemedien Regeln aus der Denkwelt des Rundfunks angemessen, oder ist hier eher dem Entwicklungspfad der Presse zu folgen? Die Regulierung verlief hier derzeit
noch sehr pfadabhängig. Ein Ansatzpunkt für Reformen kann daher die unvoreingenommene Betrachtung
sein, welche Chancen und welche Risiken die unterschiedlichen Kommunikationsangebote bergen.
233
3.1 FUNKTIONEN DER MEDIEN
3.1.1
FUNKTIONSVERSCHIEBUNGEN: SUBSTITUTION UND KOMPLEMENTARITÄT
ZWISCHEN ALTEN UND NEUEN MEDIEN .................................................................................... 236
3.1.1.1
3.1.1.1.1
3.1.1.1.2
3.1.1.2
3.1.1.3
ERKENNTNISSE AUS DEN DESKRIPTIVEN TEILEN .................................................................. 236
Trends bei den Einzelmedien .............................................................................................. 237
Das Zusammenspiel alter und neuer Medien ...................................................................... 239
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 240
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 241
3.1.2
INTEGRATIONSFUNKTION: FRAGMENTIERUNG ÖFFENTLICHER
KOMMUNIKATION ............................................................................................................................. 242
3.1.2.1
3.1.2.2
3.1.2.3
3.1.3
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 242
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 244
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 245
GESELLSCHAFTLICHE SPALTUNGEN: „DIGITAL DIVIDE“..................................... 246
3.1.3.1
3.1.3.2
3.1.3.3
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 246
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 248
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 249
3.1.4
BILDUNG, ORIENTIERUNG, SERVICE, BERATUNG: PROSOZIALE
MEDIENWIRKUNGEN ........................................................................................................................ 250
3.1.4.1
3.1.4.2
3.1.4.3
3.1.5
DYSFUNKTIONALE WIRKUNGEN: GEWALT UND ANDERE PROBLEMBEREICHE.
.................................................................................................................................................... 252
3.1.5.1
3.1.5.2
3.1.5.3
3.1.6
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 250
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 251
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 252
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 252
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 254
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 254
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 3.1.............................................................................. 256
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 3.1.3.1: Zugangsregenbogen
235
3. Trends und Perspektiven
Die hier zu behandelnden Fokusbereiche haben gemeinsam, dass sie sich auf die Perspektive der Mediennutzer beziehen, sei dies nun auf der individuellen Ebene einzelner Rezipienten oder auf der aggregierten Ebene
von Teilöffentlichkeiten und ganzen Gesellschaften. Ansatzpunkt sind die Funktionen, die die Medien in verschiedenen Bevölkerungsgruppen erfüllen oder auch nicht erfüllen; es geht um den Gebrauch, den die Menschen von den verfügbaren Medienangeboten machen, und um die Konsequenzen, die dieser Gebrauch auf
der gesellschaftlichen Ebene mit sich bringt.
Fokussiert werden in diesem Zusammenhang fünf Themenkomplexe, die im Zuge der Medienentwicklung
der letzten Jahre eine besondere Rolle gespielt haben:
Die jüngsten technischen Veränderungen im Medienbereich, die neue Verbreitungsmöglichkeiten sowie
neuartige Dienste ermöglichen, haben die Frage aufgeworfen, inwieweit Funktionsverschiebungen der klassischen Medien zu erwarten sind und welches Verhältnis sich zwischen alten und neuen Medien entwickeln
wird. Es geht also um Fragen der Substitution und Komplementarität verschiedener Medien- und Kommunikationsdienste.
Zu den entscheidenden Funktionen der Medien öffentlicher Kommunikation gehört die gesellschaftliche
Integration. Die Ausdifferenzierung der klassischen Medien nach zunehmend verfeinerten Zielgruppen sowie
die technisch ermöglichte Konzeption individualisierter Angebote haben zu Diskussionen geführt, inwieweit
die Integrationsfunktion künftig gewährleistet werden kann.
Ein spezifischer Aspekt der Diskussion um gesellschaftliche Integration bezieht sich auf die Gefahr gesellschaftlicher Spaltungen („Digital Divide“). Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Informations-, Wissens- oder Mediengesellschaft haben die beobachtbaren Unterschiede zwischen Teilgruppen der Gesellschaft
im Hinblick auf den Zugang zu den neuen Kommunikationsdiensten Anlass zu kritischen Debatten darüber
gegeben, inwieweit alle Teile der Bevölkerung angemessen an der Entwicklung teilhaben können.
Nicht zuletzt in der Folge der PISA-Studien ist die Aufmerksamkeit für Bildungsdefizite gestiegen. Damit
sind auch die potenziellen Bildungsfunktionen der Medien verstärkt in den Blick geraten; dies ist der Anlass,
sich in einem Abschnitt mit diesen Funktionen und anderen prosozialen Medienwirkungen auseinanderzusetzen.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen die als dysfunktional wahrgenommenen Wirkungen der Medien. Anknüpfungspunkte sind, um nur einige Beispiele zu nennen, Einzelereignisse wie die Todesschüsse an einer Schule in Erfurt, die kontinuierliche Diskussion um Erfordernisse des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vorwürfe gegenüber den Medien im Hinblick auf ihren Beitrag zur Förderung
von Politikverdrossenheit.
3.1.1 Funktionsverschiebungen: Substitution und Komplementarität zwischen alten und neuen Medien
Die zum Teil drastischen Veränderungen der technischen, ökonomischen und angebotsbezogenen Bedingungen, denen sich die Mediennutzer gegenübersehen, werfen die Frage auf, welche Folgen die neuen technischen und inhaltlichen Angebotsoptionen für die Nutzung der klassischen Medien haben und wie sich unter
diesen Bedingungen die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk und Printmedien verändert.
3.1.1.1
Erkenntnisse aus den deskriptiven Teilen
Die in den deskriptiven Kapiteln dokumentierten Befunde der Nutzungsforschung über die Folgen der neuen
Medien- und Kommunikationsdienste erscheinen widersprüchlich: Auf der einen Seite sprechen sie für große
Stabilität in der Nutzung der klassischen Medien. Dramatische Einbrüche sind bisher bei keinem der Medien
zu beobachten; längerfristige Trends zeigen lediglich ein allmähliches Ansteigen der Fernsehdauer und eine
Abnahme der Zeitungslektüre. Auf der anderen Seite zeigen sich aber im Hinblick auf bestimmte Nutzergruppen (z. B. Jugendliche) und bestimmte Angebote (z. B. SMS, iPod, Computerspiele) starke medienbezogene
236
3.1. Funktionen der Medien
und inhaltliche Verschiebungen im Nutzungsverhalten. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die etablierten
Nutzungsgewohnheiten so tief in den Alltagspraktiken verankert sind, dass sie durch die neuen kommunikativen Optionen zunächst nur am Rande berührt werden. Allerdings sind diese Veränderungen an den Rändern
wichtige Vorboten für längerfristige Verschiebungen in der öffentlichen und individuellen Kommunikation,
die deshalb besondere Aufmerksamkeit verdienen.
3.1.1.1.1
Trends bei den Einzelmedien
Im Kontext der Gesamtmedienentwicklung, unter dem Einfluss grundlegender politischer Entscheidungen,
etwa in den 80er-Jahren zur Einführung des dualen Rundfunksystems, oder bestimmter gesellschaftlicher Interessen, etwa der Nachfrage nach regionalen und lokalen Informationen, haben die verschiedenen Einzelmedien jeweils ein spezifisches Funktionsprofil entwickelt. Diese Profile sollen an dieser Stelle lediglich für die
tagesaktuellen Medien skizziert werden.
Der Hörfunk hat sich, nachdem er seine bis in die frühen 60er-Jahre starke Stellung als Freizeitmedium zur
Abendgestaltung fast völlig an das Fernsehen abgegeben hatte, zu einem Tagesbegleitmedium entwickelt,
dem besondere Funktionen im Bereich der lokalen/regionalen Information sowie im Servicebereich zukommen. Seine Tagesbegleitfunktion hat sich das Medium überwiegend durch eine Formatierung der Programme
erworben, die darauf abzielt, der jeweiligen Zielgruppe über den ganzen Tag hinweg ein durchhörbares Angebot zu machen; Hauptfaktoren sind dabei die passende Musikfarbe und eine sympathische Moderation. Ähnlich formatiert, allerdings auf andere Hörinteressen ausgerichtet, sind die neueren Informationsradios, die die
Hörerinnen und Hörer rund um die Uhr mit aktuellen Informationen versorgen. Damit hat der Hörfunk als
„Einschaltmedium“, welches zu bestimmten Zeiten profilierte Sendungen zum gezielten Einschalten bietet,
zwar an Bedeutung verloren; diese Funktion ist aber bisher keineswegs ganz verschwunden, wie einige, meist
öffentlich-rechtliche Programme zeigen, die mit klassisch gebauten Programmen zwar kleine, aber stabile Hörerschaften erreichen. Insgesamt ist der Hörfunk in der öffentlichen Aufmerksamkeit etwas in den Hintergrund gerückt, die Rede vom „Nebenbei-Medium“ wirkt manchmal geringschätzig. Tatsächlich spielt das
Medium aber aufgrund seiner engen Einbindung in den Alltag der Bevölkerung, der hohen Reichweiten und
Hördauern und der Tatsache, dass es mit seinen Informationsangeboten auch Gruppen erreicht, die die anderen Informationsmedien kaum nutzen, weiterhin eine sehr wichtige Rolle für die öffentliche Kommunikation.
Diesen allgemeinen Trends der Hörfunknutzung liegen zum Teil sehr unterschiedliche Entwicklungen in
verschiedenen Bevölkerungsgruppen zugrunde. So zeigten sich bei der Gruppe der 14- bis 19-Jährigen, deren
Hörfunknutzung schon in den Vorjahren deutlich unter der der anderen Altersgruppen lag, zuletzt weitere
Rückgänge der Hördauer auf 95 Minuten im Jahr 2007 443 . Dass solche Verschiebungen nicht allein auf das
Hinzukommen neuer technischer Optionen zurückgeführt werden können, zeigt die Tatsache, dass die Hördauer bei denjenigen, die über einen MP3-Player verfügen, mindestens ebenso hoch ist wie bei denen, die diese neue Nutzungsoption für Audio-Inhalte nicht nutzen 444 .
Das Fernsehen gilt bereits seit längerer Zeit als das Leitmedium der Gesellschaft. Keinem anderen Medium wird so viel öffentliche Aufmerksamkeit zuteil, keines ist so oft Gegenstand privater Gespräche und der
Berichterstattung in anderen Medien. Die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene Nutzungsdauer unterstreicht die Attraktivität des Mediums ebenso wie der sich immer wieder bestätigende Befund, dass die
Menschen das Fernsehen als das mit Abstand vielseitigste Medium schätzen 445 . Allerdings hat das Fernsehen
443
Klingler/Müller 2007, S. 464.
444
Ebd., S. 463.
445
S. etwa Berg/Kiefer 1996, S. 86.
237
3. Trends und Perspektiven
in den letzten Jahren einen erheblichen Glaubwürdigkeitsverlust hinnehmen müssen 446 . Mit der zunehmenden Ausdifferenzierung der Programme ist auch bei diesem Medium eine Fragmentierung des Publikums verbunden, im Zuge derer einzelne Sendungen an Bindungs- und Integrationskraft verlieren. Das Image des
Fernsehens insgesamt hat zwar im Laufe der letzten Jahre die starken bildungsbürgerlichen Vorbehalte der
ersten Jahrzehnte ablegen können, denen zufolge die Tätigkeit Fernsehen generell als minderwertig galt; dies
mag damit zusammenhängen, dass mittlerweile ein großer Teil der Bevölkerung mit dem Fernsehen groß geworden ist und entsprechend dem Medium gegenüber eine gelassenere Haltung zeigt 447 . Negative Anzeichen
für das Medium ergeben sich allerdings als Konsequenz aus der Entwicklung neuer Medien, aber auch aus der
zunehmenden Verbreitung von Pay-TV. Durch den Versuch, auch im Fernsehbereich die Abonnementfinanzierung zu etablieren, ergibt sich ein weiterer Anlass, das werbefinanzierte Fernsehen als „billig“ anzusehen. Insbesondere kommerzielles Fernsehen wird in jüngster Zeit in der öffentlichen Diskussion
karikierend als „Unterschichtsmedium“ bezeichnet. Diese Bezeichnung kann aus wissenschaftlicher Perspektive allenfalls als polemisch zuspitzender Hinweis auf die Tatsache gewertet werden, dass die vom kommerziellen Fernsehen erreichten Zuschauer in der Regel über eine geringere formale Bildung und geringere Einkommen verfügen als der Bevölkerungsdurchschnitt und die Zuschauer öffentlich-rechtlicher Programme.
Der breiten Akzeptanz des Fernsehens, auch der kommerziellen Programme, die sich über die verschiedenen
Bevölkerungsgruppen hinweg erstreckt, wird diese Polemik allerdings nicht gerecht. Insgesamt liegen somit
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Fernsehen seine besondere Stellung in Kultur und Gesellschaft verlieren wird. Verschiebungen seiner Funktionen ergeben sich insbesondere aus der zunehmenden Vervielfachung und Ausdifferenzierung der Angebote, die zu einer weiteren Fragmentierung der Publika führen werden.
Die Zeitungen erleben in den letzten Jahren einen langsamen Rückgang ihrer Reichweiten, insbesondere in
den jüngeren Altersgruppen. Dennoch scheint ihre Stellung im Bereich der öffentlichen Kommunikation nahezu ungebrochen. Im Hinblick auf ausführliche Information und Hintergründe, im Hinblick auf lokale und
regionale Berichterstattung werden Zeitungen weiterhin als die wesentliche(n) Quelle(n) angesehen. Auch
wenn es vermehrt Bemühungen gegeben hat, die Zeitungen durch Farbe, Bilder, neue Layouts und entsprechende Themen unterhaltsamer zu gestalten, sind die genannten Kernfunktionen dieses Mediums doch nach
wie vor in dem Bereich der Information zu sehen. Wie Untersuchungen gezeigt haben, stellte sich der Grad
der unterhaltsamen Gestaltung keineswegs als maßgeblicher Erfolgsfaktor heraus 448 .
Die Zeitschriften stellen bereits seit einiger Zeit ein extrem ausdifferenziertes Segment öffentlicher Kommunikation dar; entsprechend liegen die besonderen Funktionen in der Erfüllung sehr spezifischer Interessen.
Systematische Verschiebungen haben sich in den letzten Jahren im Hinblick auf die allgemeinen Kennwerte
wie Reichweiten und Lesedauer in der Gesamtbevölkerung nicht erkennen lassen. Gleichwohl ist dieser Medienbereich bei näherem Hinsehen in starker Bewegung. Zahlreiche Neuerscheinungen, Relaunches und Einstellungen von Zeitschriften dokumentieren, dass viel experimentiert wird, um die offenbar stark schwankenden Leserinteressen zu treffen. Gerade im Zeitschriftenbereich schlagen sich Veränderungen der gesellschaftlichen Anforderungen und Orientierungen, die entsprechend die Interessen der Leserinnen und Leser beeinflussen, besonders rasch nieder. Der Boom der Computerzeitschriften hält mittlerweile bereits recht lange an,
auch Computerspiel(e)-Zeitschriften sind mittlerweile recht gut etabliert, während sich das zwischenzeitlich –
in der Phase der ersten Interneteuphorie – gesteigerte Interesse an Börsentiteln rasch wieder gelegt hat. Aber
auch Ratgeber aller Art und der Gesundheits- und Wellness-Bereich haben in den letzten Jahren besondere
446
S. zuletzt Reitze/Ridder 2006, S. 76.
447
Vgl. dazu grundsätzlich Peiser 1995.
448
Vgl. Schönbach/Lauf 2002.
238
3.1. Funktionen der Medien
Aufmerksamkeit gefunden. Angesichts der engen Verbindung zwischen der jeweiligen Lesemotivation und
den spezifischen Alltagsanforderungen versteht es sich von selbst, dass der Zeitschriftenmarkt sehr fein nach
verschiedenen Lebens- und Interessenlagen ausdifferenziert ist.
Als neu hinzugetretene Möglichkeit zur Realisierung öffentlicher Kommunikation haben das Internet bzw.
die Online-Medien insgesamt in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit genossen. Nach der raschen
Ausbreitung der technischen Zugangsvoraussetzungen stellte sich dabei verstärkt die Frage, wozu diese technische Option von den Anbietern und Nutzern tatsächlich verwendet wird. Wenn auch den einschlägigen Untersuchungen zufolge die Kommunikationsfunktion (insbesondere E-Mails) die wichtigste Verwendungsform
zu sein scheint, so zeigen die Ergebnisse doch, dass auch die Information über aktuelle politische, gesellschaftliche und kulturelle Angelegenheiten zu den stark nachgefragten Funktionen gehört 449 . In den letzten
Jahren zeigen sich zunehmende Hinweise darauf, dass das Internet auch zu Unterhaltungszwecken eingesetzt
wird, derzeit überwiegt aber deutlich die Informationsfunktion; nur bei den 14- bis 19-Jährigen steht die Unterhaltungsfunktion im Vordergrund 450 . Damit sind mittlerweile auch die Online-Medien als wesentliche Foren für die öffentliche Kommunikation anzusehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Stand der
Diskussion Einigkeit darin aufweist, das Internet nicht als „Medium“ aufzufassen. Ebenso wenig wie beim
Computer 451 aus der Nutzung eines solchen Gerätes auf die dabei verfolgte Funktion geschlossen werden
kann, ist dies beim Internet möglich. Vielmehr handelt es sich um eine technische Plattform, über welche
ganz verschiedene Medien genutzt werden können – seien dies Filme, Musikstücke, Zeitungsartikel, Datenbanken oder Telefonfunktionen.
3.1.1.1.2
Das Zusammenspiel alter und neuer Medien
Versuche, das Zusammenspiel zwischen alten und neuen Medienangeboten analytisch zu beschreiben und auf
dieser Basis zu Prognosen zu gelangen, operieren häufig mit dem Begriffspaar Substitution und Komplementarität 452 . Die Konsequenzen neuer Mediendienste für die klassischen Medien können in möglichen Substitutionseffekten liegen. Diese können dadurch entstehen, dass ein neues Medium oder eine neue Verbreitungsform die Funktionen eines bekannten Mediums vollständig erfüllt und außerdem einen Zusatznutzen bietet,
der bisher nicht vorlag. Beispiel für eine solche Funktionsgleichheit war die weitgehende Substitution des
Plattenspielers bzw. des Mediums Schallplatte durch die CD; aktuell bahnt sich Ähnliches zwischen Video
und DVD an.
Solche weit reichenden Substitutionseffekte bleiben aber in der Regel auf sehr konkrete technische
Verbreitungsoptionen beschränkt. Zwischen den wesentlichen Mediengattungen hingegen bestehen wie gesehen weiterhin erkennbare Funktionsunterschiede. Allerdings kann es auch zwischen diesen Mediengattungen
insofern zu Substitutionseffekten kommen, als diese untereinander um begrenzte Zeit- und Finanzbudgets der
Nutzer konkurrieren. Eine beträchtliche Erhöhung der auf das Internet entfallenden Nutzungszeit kann so zu
Rückgängen in der Seh-, Hör- oder Lesedauer führen. Mehrausgaben im Bereich der Mobilkommunikation
und der individualisierten Informations- und Unterhaltungsdienste könnten das verfügbare Budget für Printmedien oder Pay-Angebote im Fernsehbereich schmälern. Bisher ist die Befundlage im Hinblick auf solche
Substitutionseffekte allerdings uneindeutig. Auf die direkte Frage an Online-Nutzer, ob sich als Folge der Online-Nutzung die Dauer der Nutzung anderer Medien verändert habe, antworten in der Regel ein Viertel bis
449
S. etwa van Eimeren/Frees 2007.
450
Ebd., S. 368.
451
S. dazu grundlegend Höflich 1998.
452
Vgl. zum Folgenden etwa Hagen 1998.
239
3. Trends und Perspektiven
ein Drittel, dass sich die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk und Zeitung verringert habe 453 . Allerdings lässt
sich dies bei direkten Untersuchungen der tatsächlichen Nutzungszeiten nicht nachvollziehen; so ist die Fernsehdauer bei Online-Nutzern in den letzten Jahren mindestens ebenso hoch wie bei Nicht-Nutzern 454 . Zeitbudgetstudien legen vielmehr nahe, dass die neuen Medien durch zunehmende Mehrfach- bzw. Parallelnutzung von Medien sowie durch Wegfall nicht-medienbezogener Aktivitäten in die Zeitbudgets integriert werden 455 . Diese Aussagen sind insofern zu relativieren, als die Gruppe der 14- bis 19-Jährigen bereits ein drastisch verschobenes Medienrepertoire aufweist: Die tägliche Nutzungsdauer des Internets liegt hier bereits über
der Radio-Hördauer und annähernd gleichauf mit der Fernsehdauer 456 .
Die in den deskriptiven Teilen skizzierten jüngeren Forschungsergebnisse weisen insgesamt weniger auf
Substitutionseffekte als auf die ausgeprägte Komplementarität der Beziehung zwischen alten und neuen Medien hin. So gehören die Online-Angebote von Hörfunk- und Fernsehveranstaltern wie auch von Zeitungen
und Zeitschriften zu den bestbesuchten Webseiten überhaupt. Die Angebote im Internet werden dabei als Ergänzungen und Vertiefungen zu den klassischen Medienangeboten genutzt und insofern als klare Bereicherung des bisherigen Angebots wahrgenommen 457 – hier stellen Online-Angebote also ein Instrument
zur Verbesserung der Publikumsbindung zu den klassischen Medienangeboten dar und können als die Verlängerung der traditionellen Angebote in eine digitale Welt hinein verstanden werden. Die Komplementarität
geht mittlerweile so weit, dass klassische Medienangebote ohne ein zusätzliches ergänzendes Online-Angebot
nicht mehr auskommen; ein guter Teil der Nutzer geht davon aus, dass zumindest die Option besteht, über das
Netz das Ursprungsangebot zu vertiefen.
Doch nicht nur im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen klassischen Medien und Internet, sondern
ganz generell ist in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung crossmedialer Strategien zu beobachten.
Inhalte werden, damit sie im unübersichtlichen Angebotsspektrum wahrnehmbar werden, in möglichst vielen
verschiedenen Medien gleichzeitig präsentiert. Die technischen Möglichkeiten zur crossmedialen Platzierung,
die sich aus der Digitalisierung ergeben, werden diesen Trend weiter verstärken. In diesem Sinne ergibt sich
die Funktion der einzelnen Mediengattungen ganz wesentlich aus der Art ihres Zusammenspiels mit den anderen Medien.
Eine neue Herausforderung ergibt sich im Zusammenhang mit der Diskussion um das Zusammenspiel der
verschiedenen Medien aus der Tatsache, dass die neuen Nutzungsoptionen zum Teil lediglich neue Verbreitungsmöglichkeiten für die klassischen Angebotsformen darstellen. In dem Maße, wie über das Internet oder
das Mobiltelefon Hörfunk- und Fernsehprogramme genutzt werden 458 , ist es nicht mehr sinnvoll, die betreffenden Nutzungsakte als „Internetnutzung“ der Hörfunk- bzw. Fernsehnutzung gegenüberzustellen; vielmehr
ist es erforderlich, eine plattformübergreifende Nutzungsforschung zu entwickeln, die die jeweiligen Nutzungsakte auf der Basis der Bedeutung, die sie für die Nutzer haben, einordnet.
3.1.1.2
Gesellschaftliche Relevanz
Die skizzierten Funktionsverschiebungen der Medien sind zum Teil mit Substitutionseffekten verbunden.
Diese sind für die Gesamtsituation des Mediensektors insofern von besonderer Relevanz, als sie bei den etab453
Vgl. z. B. van Eimeren/Frees 2007, S. 377; zur Diskussion dieser Befunde s. Hasebrink/Dreier/Krotz/Weiß
2001, S. 67 f.
454
Van Eimeren/Frees 2007, S. 377.
455
S. z. B. Berg/Kiefer 2002, S. 45 ff.
456
Van Eimeren/Frees 2007, S. 378.
457
Vgl. z. B. Oehmichen/Schröter 2004, S. 391.
458
S. zu den jüngsten Zahlen van Eimeren/Frees 2007, S. 369-375.
240
3.1. Funktionen der Medien
lierten Medien mit Verlusten an Marktanteilen und Einnahmen verbunden sind und auf der ökonomischen
Ebene entsprechende Gegenstrategien erforderlich machen. Zusätzliche gesellschaftliche Relevanz ergibt sich
daraus, dass sich in der Folge eines Bedeutungsverlustes bestimmter Medien, etwa der Lesemedien oder integrativer Informationsangebote, Funktionsverluste einstellen können, die im Sinne einer vielfältigen und alle
Bevölkerungsgruppen einschließenden Kommunikationskultur problematisch sind. In diesem Sinne sind vor
allem die zunehmende zielgruppenbezogene Ausdifferenzierung der Angebote und die damit einhergehende
Fragmentierung von Publika (s. Kapitel 3.1.2) als problematisch zu betrachten.
Die Befunde über Funktionsverschiebungen der Medien weisen aber insbesondere auf das enge funktionale Zusammenspiel verschiedener Medien und die sich daraus ergebenden Komplementaritätsbeziehungen hin,
die durch crossmediale Strategien unterstützt werden. Aus der Sicht der Nutzer gehören die verschiedenen
Medien zusammen, sie werden im Ensemble genutzt. Diese Beobachtungen sind für medien- und kommunikationspolitische Überlegungen insofern hoch relevant, als die bisherige Trennung politischer und rechtlicher
Rahmenbedingungen für die Einzelmedien in Frage gestellt wird. Wenn die Funktionen der Medien sich überwiegend aus ihrem Zusammenspiel mit anderen Medien ergeben, liegt es nahe, auch dieses Zusammenspiel zum Anknüpfungspunkt für medien- und kommunikationspolitische Maßnahmen zu machen.
Eine weitere Herausforderung für Medienpolitik und -regulierung ergibt sich aus dem Umstand, dass sich
die verschiedenen kommunikativen Funktionen zunehmend von bestimmten technischen Übertragungswegen
und Endgeräten ablösen. Ein und derselbe Inhalt kann über ganz verschiedene Wege zu den Nutzern gelangen. Technisch definierte Anknüpfungspunkte für bestimmte Regulierungsansätze werden dadurch zunehmend in Frage gestellt; stattdessen ergibt sich die Notwendigkeit, an den tatsächlich vorliegenden Funktionen
verschiedener Medien- und Kommunikationsdienste für die Nutzer anzusetzen.
3.1.1.3
Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Für die Kommunikations- und Medienpolitik folgt aus der Bestandsaufnahme zum Ersten, dass das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Medien bei Wirkungsdebatten wie auch bei medienpolitischen Handlungsoptionen zunehmende Aufmerksamkeit verdient. Die Betrachtung der Einzelmedien reicht in aller Regel
nicht aus; das Nutzungsverhalten ist geprägt durch crossmediale Bezüge, die durch die crossmedialen Vermarktungsstrategien der Anbieter gezielt verstärkt werden. Daraus lassen sich etwa Argumente für ein Gesamtmarktmodell im Bereich der Vielfaltssicherung (s. Kapitel 3.3.1.3.3) ableiten. Wie empirische Befunde
zum Nutzungsverhalten für ein solches Gesamtmarktmodell umzusetzen wären bzw. wie der Beitrag der verschiedenen Einzelmedien zur crossmedial vermittelten Meinungsmacht eines Anbieters gemessen werden
könnte, ist bisher allenfalls in Ansätzen erkennbar 459 . Hier besteht Bedarf an kreativen Konzepten sowie an
Forschungsprogrammen, die die Folgen crossmedialer Kooperationen für die Meinungsbildung und die dabei
zu beobachtenden Beiträge der Einzelmedien untersuchen. Aber auch über diesen konkreten medienpolitischen Anknüpfungspunkt hinaus ist nach den vorliegenden Beobachtungen zum Nutzungsverhalten generell
zu berücksichtigen, dass die Mediennutzer in ihrem alltäglichen Umgang mit den Medien verschiedene Einzelmedien systematisch miteinander kombinieren und dass das dabei entstehende medienübergreifend zusammengesetzte Repertoire ausschlaggebend für die Funktionen und Wirkungen der Medien ist.
Aus den Befunden zu aktuellen Trends der Mediennutzung folgt zum Zweiten, dass sich die mit verschiedenen Einzelmedien realisierten Funktionen in den neuen Medienumgebungen verändern. Statische Konzepte,
die ein bestimmtes Medium mit bestimmten Funktionen verbinden, werden diesem Wandel nicht gerecht.
Dies bildet auch den Hintergrund für die Debatte um die zukünftige Aufgabe öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
459
Vgl. etwa die Überlegungen von Hasebrink 2003.
241
3. Trends und Perspektiven
Dies gilt umso mehr für Konzepte, die an technischen Medienmerkmalen ansetzen. Denn diese technischen Merkmale sind im Hinblick auf die von den Nutzern realisierten Medienfunktionen immer weniger aussagekräftig – über ein und denselben Verbreitungsweg, über ein und dasselbe Endgerät können ganz unterschiedliche Dienste genutzt werden, ein und derselbe Dienst kann von den Nutzern über ganz unterschiedliche
technische Wege realisiert werden. Bei Schritten zu einer dienstespezifisch diversifizierten Kommunikationsordnung sollte daher geprüft werden, inwieweit diese verstärkt an den tatsächlich realisierten Funktionen beim
Medienumgang ansetzen können, weniger als bisher an konkreten technischen Merkmalen der Verbreitung.
Eine weitere Folge des technischen Wandels ist es, dass sich die mit verschiedenen technischen Infrastrukturen und inhaltlichen Diensten realisierten Funktionen laufend ändern. Folge ist, dass es für funktionsbezogene
Regulierungsansätze hilfreich sein kann, diese kontinuierlich daraufhin zu reevaluieren, ob sie den interessierenden Regulierungszielen noch gerecht werden.
3.1.2 Integrationsfunktion: Fragmentierung öffentlicher Kommunikation
3.1.2.1
Bestandsaufnahme
Eine prominente These, die im Hinblick auf die durch Digitalisierung und Vernetzung beschleunigte Medienentwicklung oft zu hören ist, geht dahin, dass die Vervielfachung und Ausdifferenzierung der Medienangebote und die damit einhergehende verstärkte Zielgruppenorientierung zur Fragmentierung des Publikums, zur
Auflösung von Öffentlichkeit und zu gesellschaftlicher Desintegration führe, die öffentliche Kommunikation
drohe ihre Integrationsfunktion zu verlieren 460 . Die Thematisierung von Desintegration betont Unterschiede
zwischen verschiedenen Zuschauern und fügt sich gut in die Diskussionen um den Prozess der Individualisierung. Damit wird eine Perspektive eingenommen, die in den letzten Jahren sowohl in der Medienpraxis als
auch in der Medienwissenschaft an Bedeutung gewonnen hat: Mittlerweile wird kaum mehr generell von den
Nutzern oder von dem Publikum gesprochen, sondern stattdessen mehr oder weniger systematisch zwischen
verschiedenen Gruppen unterschieden.
Anlässe für die Wahrnehmung, dass sich mit den Angeboten auch die Mediennutzung ausdifferenziert,
dass sich das Publikum verstreut und damit die Integrationsfunktion der Medien ausgehöhlt wird, ergeben
sich in mehrfacher Hinsicht. In der Vergangenheit stand die Entwicklung des Fernsehens im Vordergrund dieser Debatte, mittlerweile wurde dieses Medium vom Internet abgelöst. Mit Blick auf die Fernsehdiskussion
zeigt sich, dass die bis Mitte der 80er-Jahre recht stabile und überschaubare Angebotssituation gerade in diesem Medium und die damit herausragende Rolle insbesondere der Hauptnachrichtensendungen von ARD und
ZDF eine prototypische Vorstellung von „Integration“ geprägt hat – noch heute lässt sich aus mancher Klage
über die Fragmentierung des Publikums die implizite Prämisse herauslesen, gesellschaftliche Integration bestehe in 100-prozentigen Reichweiten der „Tagesschau“.
Seit 1985 war es die offensichtlichste Folge der zahlreichen zusätzlichen Programmangebote, dass sich die
Fernsehnutzung auf die verschiedenen Kanäle verteilte. Auch andere Merkmale der Fernsehnutzung werden
im Sinne einer zunehmenden Fragmentierung interpretiert: Der tendenziell zunehmende Anteil der Fernsehnutzung außerhalb der Prime Time, das durch Zweit- und Drittgeräte bzw. durch die wachsende Zahl der
Ein-Personen-Haushalte begünstigte allein Sehen, das vermehrte Umschalten und die Nebenbei-Nutzung des
Fernsehens 461 . Aus diesen Einzelbeobachtungen ergibt sich insgesamt das Bild, dass sich durch die gestiege-
460
S. etwa Stolte 1996, S. 466; für einen Versuch der empirischen Bestimmung der Fragmentierung des Medienpublikums s. Handel 2001.
461
Vgl. dazu ausführlich Jäckel 1996, insbesondere S. 167-245.
242
3.1. Funktionen der Medien
ne „Wahlfreiheit in der Fernsehnutzung“ 462 zunehmend individualisierte, an individuellen Bedürfnissen, Interessen und Vorlieben orientierte Formen der Fernsehnutzung herausbilden 463 , während die Strukturen der
Medienangebote im Prozess der Massenkommunikation an Prägekraft verlieren.
Einen weiteren Schub in dieselbe Richtung erfährt diese Diskussion im Zuge der Einführung digitalen
Fernsehens und der raschen Ausbreitung der Zugangsmöglichkeiten zum Internet und zu Online-Diensten. Im
Zeichen entgeltfinanzierter Fernsehangebote – die auf Exklusivität setzen müssen und somit zu klaren Unterscheidungen zwischen denen führen, für die eine Information verfügbar wird, und denen, für die dies nicht der
Fall ist – und jederzeit individuell abrufbarer Informationen aller Art erscheint kaum mehr vorstellbar, wie die
klassische Integrationsfunktion der Massenmedien künftig erfüllbar sein könnte. Die neuen Angebote setzen
auf Differenzierung, auf Sparten- und Nischenangebote, auf Special Interest und damit auf eine noch konsequentere Unterscheidung von Zielgruppen bis hin zur unmittelbaren Ansprache individueller Rezipientinnen
und Rezipienten.
Im Hinblick auf die Frage, inwieweit sich die Ausdifferenzierung der Angebotsseite in entsprechend ausdifferenziertem Nutzungsverhalten niederschlägt, wurden bereits seit 1985 Befunde aus der Studie „Massenkommunikation“ im Sinne einer Ausdifferenzierung von Mediennutzungsstilen interpretiert 464 , die sich etwa
hinsichtlich der Zuwendung oder Nichtzuwendung zu bestimmten Medien und Angebotstypen sowie hinsichtlich des den Medien gewidmeten Zeitaufwandes klar unterscheiden. Die Ergebnisse dieser Langzeitstudie
werden im Sinne einer Spezialisierung von Mediennutzungsmustern interpretiert: Auf der einen Seite das
Publikum öffentlich-rechtlicher Programme, das sehr informationsorientiert fernsieht und auch andere Medien
häufiger zur Information nutzt, auf der anderen Seite das Publikum privater Programme, das besonders an unterhaltenden Angeboten interessiert ist. Angesichts des engen Zusammenspiels von Themeninteressen, Programmspartenpräferenzen und Programmwahlverhalten einerseits und den jeweiligen Angeboten öffentlichrechtlicher und privater Veranstalter andererseits „deuten sich zirkuläre Prozesse in Richtung einer Interessenverfestigung und letztlich Interessenverengung an“, so hatte Marie-Luise Kiefer bereits auf der Grundlage
der Erhebung von 1990 geschrieben 465 . Bei den Folgeuntersuchungen konnten die Beobachtungen hinsichtlich der Unterschiede zwischen verschiedenen Nutzergruppen fortgeschrieben und bestätigt werden 466 .
Während das Fernsehen, das durch seine hohen Reichweiten für einzelne Angebote gemeinhin als das Integrationsmedium schlechthin angesehen wird, hier relativ ausführlich dargestellt wurde, ist für andere Medien, etwa den Hörfunk, Tonträger, Film und Zeitschriften, bereits seit längerem bekannt, dass ihre Nutzung
sehr zielgruppenspezifisch erfolgt. Der Geschmack für bestimmte Musikstile und Filmgenres unterscheidet
sich insbesondere zwischen verschiedenen Altersgruppen so gravierend, dass nur in Ausnahmefällen altersübergreifende Publika erreicht werden.
Insgesamt sprechen also zahlreiche Beobachtungen und Argumente für eine zunehmende Fragmentierung
des Publikums, für ein Bild von der Medienentwicklung, das durch Trennungen und Klüfte zwischen verschiedenen Segmenten der Bevölkerung gekennzeichnet ist, zwischen denen nicht nur keine direkte Kommunikation stattfindet, sondern auch die Massenmedien nicht vermitteln können. Dieses Bild ist allerdings
durchaus überpointiert. Den obigen Hinweisen auf die Bedeutung der medienübergreifenden Repertoires, der
jeweiligen Zusammenstellung von Inhalten aus verschiedenen Medien entsprechend muss die Beobachtung,
dass sich verschiedene Bevölkerungsgruppen in dem Ausmaß der Nutzung bestimmter Angebote unterschei462
Ebd.
463
Vgl. dazu z. B. Berens/Kiefer/Meder 1997.
464
Berg/Kiefer 1996, S. 23.
465
Kiefer 1994, S. A126.
466
S. zuletzt Reitze/Ridder 2006.
243
3. Trends und Perspektiven
den und auf viele zielgruppenorientierte Angebote verteilen, noch nicht heißen, dass zwischen ihnen keine
Kommunikation stattfindet bzw. sie über kaum mehr überlappende Wissensbestände verfügen. Auch die theoretisch orientierte Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik weist darauf hin, dass die oben genannten Indikatoren zum Teil auf einem verkürzten Verständnis von gesellschaftlicher Integration beruhen 467 . Danach ist es nicht entscheidend, dass die verschiedenen Teile der Bevölkerung tatsächlich dasselbe
Medienangebot, also etwa die „Tagesschau“ der ARD um 20 Uhr, nutzen. Entscheidender für gesellschaftliche Integration sei vielmehr, dass es Foren gebe, die dazu beitragen, auch die Themen, mit denen sich andere
Bevölkerungsgruppen beschäftigen, zumindest kennen zu lernen, Foren, auf denen zumindest die Frage der
Integration und ihrer Defizite thematisiert werde.
Gerade diese Funktion des breiten Blickwinkels auf die Gesellschaft, der nicht von individuellen Themeninteressen eingeengt wird, könnte durch diejenigen neuen Medienangebote gefährdet werden, deren Versprechen an die Nutzer darin liegt, dass ihnen nur noch die Inhalte geboten werden, die sie tatsächlich interessieren. Die Vision einer „Daily Me“, einer vollständig auf individuelle Leseinteressen zugeschnittenen Tageszeitung, wird derzeit in Form verschiedener Modelle von Online-Zeitungen umgesetzt. Die Besonderheit gegenüber klassischen Zeitungen, die den Lesern ein umfassendes Bild von dem geben, was die Gesellschaft bewegt, besteht darin, dass das Spektrum dessen, was in den Blick gerät, von vornherein eingeengt ist auf das,
was gezielt gesucht wird, und somit ganze gesellschaftliche Sphären fehlen können. Erste Studien darüber,
welche Folgen mit der Nutzung von Online-Zeitungen einhergehen, deuten darauf hin, dass die Nutzer von
Online-Zeitungen tendenziell einen schmaleren Ausschnitt des gesellschaftlichen Geschehens wahrnehmen
als Leser klassischer Tageszeitungen 468 .
3.1.2.2
Gesellschaftliche Relevanz
Die skizzierten Befunde zur Ausdifferenzierung des Nutzungsverhaltens fügen sich, zumindest beim ersten
Hinsehen, nahtlos ein in die Bereiche der allgemeinen soziologischen Diskussion, die sich in den letzten Jahren mit dem Konzept der Individualisierung und mit der Lebensstilforschung befasst haben. Diese beiden
Konzepte sind in der öffentlichen Diskussion zu Schlagwörtern geworden, mit denen die Auflösung von Bindungen an traditionelle Werte und Institutionen sowie die Akzentuierung der Differenzen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen assoziiert wurden und die sich daher im Hinblick auf die Medienentwicklung zur
Stützung des Bildes von zunehmender Fragmentierung und Desintegration verwenden ließen. Dass in der
Fachdiskussion zur Individualisierungsthese im direkten Gegensatz dazu auch die Auffassung vertreten wird,
dass den Medien als Folge der Individualisierung gerade eine verstärkt homogenisierende Rolle zukommt,
wird dabei nicht berücksichtigt 469 .
Da diese Spezialisierungstendenzen im Umgang mit den Medien mit bestimmten Merkmalen der Lebenslage verknüpft sind, sei mit einer Verstärkung „sozialer Klüfte im Umgang mit den Medien und vor allem ihrem Angebot an politischer Information“ zu rechnen: „Über die Folgen einer solchen Entwicklung für ein
demokratisches Staatswesen wie die Bundesrepublik, in dem Politik bei der notwendigen Legitimitätsgewinnung für ihr Entscheiden und Handeln ja weitgehend auf die Massenmedien angewiesen ist, soll an
dieser Stelle nicht spekuliert werden, sie sind zum Teil evident“ 470 .
467
Vgl. etwa Jarren 2000.
468
S. Schönbach/de Waal/Lauf 2004.
469
Ebd., S. 44 ff.; zur Diskussion um die Anwendung der Individualisierungsthese auf den Medienbereich s. auch
Krotz 1998.
470
Berens/Kiefer/Meder 1997, S. 190.
244
3.1. Funktionen der Medien
Besondere gesellschaftliche Relevanz hat der Aspekt der Integration vor allem in zweierlei Hinsicht. Zum
Ersten ist zu fragen, inwieweit die zunehmend individualisierbaren Medienangebote, der Übergang von
„Push- zu Pull-Medien“, also von solchen Medien, die den Nutzern eine breite Angebotspalette offerieren, aus
der die Nutzer dann auswählen, hin zu solchen Angeboten, bei denen die Nutzer von vornherein nur bestimmte Themenbereiche abrufen, für die öffentliche Kommunikation haben werden. Erste Versuche, die Folgen
eines solchen Paradigmenwechsels in der öffentlichen Kommunikation empirisch zu erfassen, deuten wie gesehen darauf hin, dass die Nutzung individualisierbarer Angebote mit einer Verengung des Interessens- und
Wissenshorizonts einhergeht, womit die Diagnose einer Spezialisierung von Mediennutzungsmustern unterstrichen wird.
Zum Zweiten ist mit der Frage nach der Integrationsfunktion der Medien die Sorge um die Kommunikationsdefizite zwischen sozialen Milieus oder ethnischen Gruppen verbunden. Die Beobachtung, dass etwa weite
Teile der in Deutschland lebenden Immigranten sich weit überwiegend auf Medien ihrer Herkunftsländer beziehen, wird unter dem Stichwort „Parallelgesellschaft” diskutiert und im Hinblick auf die kulturelle und politische Integration kritisch bewertet (s. Kapitel 3.3.2) 471 .
In der aktuellen Medienentwicklung sind weitere Verschärfungen der Ausgangslage angelegt, die die Voraussetzungen für Integration weiter erschweren könnten. Die künftigen Digital-Plattformen und die auf sie
bezogenen Dienste bergen einige Ansatzpunkte für weitere Trennlinien. In dem Maße, wie die Abonnenten
eines Bouquets von diesem quasi rundum versorgt werden, indem etwa ein Bouquet-gebundener EPG zur
konsequenten Promotion der eigenen Angebotsfamilie genutzt wird und zugleich über die zugehörigen interaktiven Fernseh-Dienste und Online-Angebote andere Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Veranstaltungskalender, Spiele etc. von demselben Anbieter gebündelt werden, können eigene „Welten“ entstehen, die gegenüber
anderen Welten gut abgeschottet sind – zum Nachteil der Kommunikation über die Grenzen hinweg. Umso
relevanter sind die Bemühungen, im Bereich der neuen digitalen Medien die Voraussetzungen für einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu schaffen und zu sichern (s. Kapitel 3.3.1).
3.1.2.3
Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Im Sinne einer Kommunikations- und Medienpolitik, die sich der gesellschaftlichen und kulturellen Integration verpflichtet fühlt, ist zunächst festzustellen, dass ein erheblicher Bedarf an Wissen über die Bedeutung gesellschaftlicher Integration und die Rolle der Medien in ausdifferenzierten Gesellschaften besteht. Die skizzierten empirischen und theoretischen Ansätze sind bisher wenig elaboriert und bieten kaum konkrete Anknüpfungspunkte für kommunikationspolitische Konzepte.
Insoweit entsprechende Konzepte vorliegen, erscheint eindeutig, dass es in ausdifferenzierten Gesellschaften einer kontinuierlichen Beobachtung und Thematisierung der Kommunikationsbeziehungen zwischen verschiedenen Teilgruppen bedarf. Dazu dienen könnten regelmäßige Berichte über die Interessen und Nutzungsgewohnheiten bestimmter Bevölkerungsgruppen, etwa der Älteren, der Migranten oder der sozial
Schwachen.
Ein weiterer Anknüpfungspunkt liegt in der Förderung von integrativen Kommunikationsvorhaben, die
auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sein können. Dazu gehören etwa Projekte mit ethnisch vielfältig zusammengesetzten Redaktionen, die zahlreichen Initiativen im Bereich der (meist lokalen) Bürgermedien, die
darauf abzielen, den kommunikativ benachteiligten Bevölkerungsgruppen eine Stimme zu verleihen, aber
auch die etwa im Deutsche-Welle-Gesetz verankerte Aufgabe zur kulturellen Integration von Migranten.
471
Vgl. z. B. Becker 1997.
245
3. Trends und Perspektiven
Im Hinblick auf die kontinuierlichen Diskussionen über die Interpretation und Umsetzung von PublicService-Aufgaben wird so auch die Frage, wie Integration unter veränderten Nutzungsbedingungen gefördert
werden kann, eine maßgebliche Rolle spielen.
3.1.3 Gesellschaftliche Spaltungen: „Digital Divide“
Die zuvor angesprochene Problematik der Herausforderungen für die Integrationsfunktion der Medien umfasst einen bedeutsamen Unteraspekt, der sich in der öffentlichen Diskussion so verselbstständigt hat, dass er
auch hier gesondert dargestellt werden soll. Es geht um die Feststellung, dass erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf den Zugang zu bzw. die Nutzung von neuen Medien- und Kommunikationsdiensten bestehen, woran sich die Befürchtung knüpft, dass es zu einer Spaltung
der Gesellschaft in „Informationsreiche“ und „Informationsarme“ kommen könnte.
3.1.3.1
Bestandsaufnahme
Unter dem Schlagwort „Digital Divide“ ist diese Problematik, die bereits an früheren Medieninnovationen
von der Forschung zur Diffusion von Innovationen 472 sowie zur Hypothese der wachsenden Wissenskluft473
behandelt wurde, in den 90er-Jahren zu besonderer Prominenz gelangt. Die Diskussion über die Entwicklung
der Informationsgesellschaft in Deutschland knüpft in vielen Bereichen an amerikanische Vorbilder an. Unter
der Regierung Clinton bemühte sich insbesondere der Vizepräsident Al Gore, die Metapher vom Information
Super Highway zur Förderung der Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechniken zu
nutzen 474 . Zu den Aktivitäten der Clinton-Administration zählte auch die Beobachtung der Verbreitung der
Informations- und Kommunikationstechniken in der Bevölkerung. Schließlich entstanden in dieser Zeit erste
Berichte zur Entwicklung eines „Digital Divide“, die detaillierte Informationen dazu enthielten, welche Teile
der Bevölkerung von dieser Entwicklung ausgeschlossen waren. Unter der Überschrift „Bridging the Digital
Divide“ wurden zahlreiche Programme ins Leben gerufen, die benachteiligten Bevölkerungsgruppen den Zugang zu neuen Medien und insbesondere dem Internet ermöglichen sollten. Die Probleme, um die es in den
USA ging, richteten sich vor allem gegen die Verschärfung ohnehin vorhandener erheblicher ökonomischer
Benachteiligungen bestimmter Bevölkerungsgruppen.
Die entsprechende Diskussion in Deutschland knüpfte, wenngleich die Situation in den USA nicht direkt
übertragbar ist, in vielen Punkten an dem amerikanischen Vorbild an. So wurde auch in der Bundesrepublik
vor allem das Internet als zentrale Kommunikations- und Informationsinfrastruktur der Zukunft angesehen, zu
der jeder Zugang haben sollte. Vor diesem Hintergrund führten die empirischen Befunde zur Ausbreitung des
Internets in verschiedenen Bevölkerungsgruppen hierzulande ebenfalls zu großer Prominenz des Begriffs
„Digital Divide“ 475 . Auslöser waren zunächst empirische Daten über die Diffusion des Zugangs zum Internet,
die dokumentierten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen sehr viel seltener über einen Zugang verfügen als
der Durchschnitt. Dazu gehören auch nach den jüngsten Erhebungen insbesondere Personen ab 60 Jahren,
formal geringer Gebildete, Personen mit geringem Einkommen, Nicht-Berufstätige 476 . Der in der Anfangsphase der Diffusion ebenfalls viel diskutierte Unterschied zwischen Männern und Frauen hat sich mittlerweile
zwar deutlich verringert; der letzten ARD/ZDF-Online-Studie zufolge besteht aber immer noch ein Unter472
Vgl. z. B. Rogers 1995.
473
Vgl. z. B. Bonfadelli 1994.
474
Vgl. Kubicek/Welling 2000, S. 501.
475
Für einen Überblick über die deutsche Diskussion siehe Kubicek/Welling 2000, Gehrke 2004a; Arnhold 2003;
Roters/Turecek/Klingler 2003.
476
Vgl. Konert 2004 und van Eimeren/Frees 2007.
246
3.1. Funktionen der Medien
schied von gut 12 Prozentpunkten (Anteil der Online-Nutzer in den letzten vier Wochen bei Männern:
67,1 Prozent; bei Frauen: 54,8 Prozent) 477 .
Im Rahmen der Diskussion gewann die Frage an Bedeutung, aus welchen Gründen diejenigen, die über
keinen Internetzugang verfügten, sich diesen noch nicht verschafft haben. Die entsprechende Forschung 478
führt vor allem vor Augen, dass viele der Nicht-Nutzer bisher in den Online-Medien keinen persönlichen Nutzen für sich entdecken können. Dieses Argument stößt über verschiedene soziodemografische Gruppen hinweg in gleichem Ausmaß auf Zustimmung. Die weiteren wichtigen Gründe für die Nicht-Nutzung, nämlich
die hohen Kosten für Computer und Internet sowie Schwierigkeiten bei der Bedienung von Hardware und
Software, hängen demgegenüber mit dem Einkommen und dem formalen Bildungsstand zusammen, sind also
für die einkommensschwächeren und geringer gebildeten Gruppen von größerer Bedeutung.
Mittlerweile hat sich die Fixierung der Diskussion von dem reinen Aspekt des Zugangs zum Internet gelöst. Von einer „zweiten Ebene“ des Digital Divide 479 ist dann die Rede, wenn sich Unterschiede zwischen
den Bevölkerungsgruppen nicht nur im Zugang an sich, sondern in der Art des Umgangs mit dem Internet
zeigen. Empirische Anhaltspunkte dafür werden etwa darin gesehen, dass sich die Nutzer darin unterscheiden,
ob sie die ganze Breite der Möglichkeiten, die das Internet bietet, tatsächlich nutzen oder ob sie sich auf ein
eng begrenztes Spektrum beschränken. So geben etwa rund die Hälfte der deutschen Online-Nutzer an, dass
sie ausschließlich deutschsprachige Websites nutzen, damit also einen großen Teil des weltweiten Informationsangebots von vornherein außer Acht lassen 480 .
Abbildung 3.1.3.1: Zugangsregenbogen
Medienkompetenz
(technische Nutzungskompetenz und
inhaltliche Recherche,- Navigationsund Bewertungskompetenz)
Zugang zu Informationen
von öffentlichem Interesse
(Selbst-)Schutzmaßnahmen
Attraktive
kom
merzielle
Angebote
Orientierungsinformationen
PC,
Modem,
Browser
Spezielle
Hilfen
z. B.für
Hörund
Sehbehin
derte
Server,
Tools zur Erstellung und Pflege von
Angeboten
Internet
Telekommunikationsnetz
Elektronische Unterschrift,
Verschlüsselung, Filtersoftware, Anonymisierungsmöglichkeiten etc)
Suchmaschinen,
Linksammlungen
Verweisdatenbanken etc
Verbes
serter
Zugang
zu Leistungen
der
öffentlichen
Verwaltung
Quelle: Kubicek, Welling 2000, S. 508
477
Van Eimeren/Frees 2007, S. 364.
478
S. z. B. Gerhards/Mende 2007, Gehrke 2004b.
479
S. etwa Konert 2004, S. 27.
480
Ebd., S. 24.
247
3. Trends und Perspektiven
3.1.3.2
Gesellschaftliche Relevanz
Die Relevanz der Debatte, die sich um den Begriff des „Digital Divide“ dreht, liegt auf der Hand: In dem Maße, wie der Zugang zu und die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien systematisch
mit bestimmten sozioökonomischen Faktoren zusammenhängt, besteht die Gefahr, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von wichtigen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Im
Hinblick auf den ursprünglichen Ausgangspunkt der Digital-Divide-Debatte besteht allerdings mittlerweile
weitgehend Konsens darüber, dass die Konzentration auf den Aspekt des technischen Zugangs keineswegs
ausreicht, um die Problematik angemessen zu erfassen. Abbildung 3.1.3.1 verdeutlicht die Bestandteile der
Diskussion über den Zugang zum Internet. Die einzelnen Bestandteile dieses „Zugangsregenbogens“ zeigen,
dass es für die Nutzer eine ganze Reihe von Hürden zu meistern gilt, um erfolgreich an der OnlineKommunikation partizipieren zu können. Neben den technischen Voraussetzungen der Telekommunikationsinfrastruktur, der Internet-Services und der erforderlichen Hard- und Software bei den Endnutzern geht es zunächst um geeignete Orientierungsinformationen, um sich die Angebote nutzbar machen zu können, also etwa
Suchmaschinen und Linksammlungen. Von zunehmender Bedeutung sind die verschiedenen Schutzmaßnahmen wie elektronische Unterschrift, Verschlüsselung und Filtersoftware gegen Spams und Viren. Maßgeblich
für den Zugang sind dann die Inhalte, die den eigentlichen Nutzen des Umgangs mit Online-Medien ermöglichen; die Übersicht unterscheidet hier die drei Bereiche kommerzieller Angebote, Informationen von öffentlichem Interesse sowie Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind, bedarf es schließlich noch der entsprechenden Medienkompetenz, die die Nutzer in die Lage versetzt, Online-Medien technisch zu bedienen, im Gesamtangebot zu navigieren und interessante Inhalte zu recherchieren und diese dann für sich bewerten und nutzen zu können; zur Medienkompetenz gehört schließlich
auch, eigene Inhalte konzipieren und gestalten zu können.
Insgesamt verdeutlicht die Übersicht, dass die gesellschaftliche Relevanz der Debatte sich auf weitaus
mehr Aspekte bezieht als auf die bloße Verfügbarkeit technischer Zugangsvoraussetzungen. Es geht ebenso
um rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen, es geht um Anbieterstrategien und schließlich um die
Fähigkeiten der Nutzer, sich die Angebote für ihre Zwecke nutzbar machen zu können.
Im Hinblick auf die gesellschaftliche Relevanz der Debatte um den „Digital Divide“ ist weiter zu beachten, dass der Begriff insofern irreführend ist, als die in Frage stehenden Trennungslinien zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen nicht mehr durch den Zugang zur Digitaltechnologie markiert werden – denn
diese ist längst fast in alle Lebensbereiche vorgedrungen. Konkret bezogen wurde der Begriff meist auf den
Zugang zum Internet. Die jüngste Medienentwicklung bringt aber weitere Anlässe mit sich, aufmerksam auf
neue gesellschaftliche Differenzierungen zu achten, die sich aus veränderten Rahmenbedingungen im Medien- und Kommunikationssektor ergeben. So ist neben dem bisher im Vordergrund stehenden Aspekt des
Zugangs zum Internet auch die erwartbar zunehmende Bedeutung des Pay-TV zu nennen, das nur insoweit
erfolgreich sein kann, als es attraktive Inhalte aus dem normalen Fernsehen abzieht und nur denjenigen vorbehält, die bereit und in der Lage sind, dafür gesondert zu zahlen. Je mehr die Vertriebs- und Marketingmodelle auf ganz spezifische Zielgruppen oder gar auf Individuen abzielen, desto mehr Gewicht erlangt die
Kaufkraft der Betreffenden und desto größer wird die Gefahr, dass weniger kaufkräftige Gruppen von relevanten Informationsangeboten ausgeschlossen bleiben (s. Kapitel 3.2.2).
Abschließend ist im Hinblick auf die gesellschaftliche Relevanz der Diskussionen um den Digital Divide
festzuhalten, dass deren Stoßrichtung sich als ambivalent erwiesen hat 481 . Auf der einen Seite lag ihr Verdienst darin, dass sie mit einem prägnanten Begriff die Aufmerksamkeit der Politik und der Gesellschaft auf
gesellschaftliche Ungleichheiten im Zugang zu neuen Kommunikationsmöglichkeiten lenkte. Auf der anderen
481
248
Vgl. z. B. Selwyn 2004.
3.1. Funktionen der Medien
Seite erweckte sie jedoch den Eindruck, die gesellschaftlichen Ungleichheiten seien im Wesentlichen geknüpft an die konkrete Technikentwicklung und entsprechend durch gezielte Programme zur Förderung des
Technikzugangs auszugleichen, wodurch die tiefer liegenden Ursachen für soziale Ungleichheit und die Ungleichverteilung von Ressourcen in den Hintergrund gerieten. Zudem stand die Diskussion unter der impliziten Prämisse, dass es gesellschaftlich wünschenswert sei, wenn möglichst alle Menschen eine bestimmte Medien- und Kommunikationstechnologie nutzen; dass die Nutzung der entsprechenden Technologien auch gesellschaftlich dysfunktionale Folgen haben kann, etwa im Hinblick auf die kommerzielle Durchdringung der
Privatsphäre oder eine Aushöhlung der Grundlagen öffentlicher Kommunikation, geriet dadurch aus dem
Blickfeld.
3.1.3.3
Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Für die Kommunikations- und Medienpolitik stellt sich angesichts der Digital-Divide-Debatte zunächst die
zentrale Frage, wie das Risiko einer technisch determinierten Ideologie der Informationsgesellschaft vermieden werden kann. Dieses Risiko war insbesondere in der Anfangsphase der Internetverbreitung und der
sogleich aufkommenden Divide-Debatte gegeben, als es den Anschein machte, als sei allein der technische
Zugang zum Internet ein hinreichender Indikator für den Entwicklungsstand und die Wettbewerbsfähigkeit
einer Volkswirtschaft bzw. für die Zukunftsfähigkeit der Individuen. Diese Haltung beinhaltet zwei Irrtümer:
Erstens erweckt sie den Eindruck, als sei die neue Technologie Grund und Auslöser für die gravierenden Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen hinsichtlich ihrer sozialen Stellung und ihrer Gestaltungsoptionen. Diese Unterschiede sind anders begründet, sie liegen in sozioökonomischen Voraussetzungen und in ungleich verteilten Bildungschancen, während der (fehlende) Zugang zu neuen Techniken lediglich einen weiteren Indikator für die bestehenden Ungleichheiten darstellt.
Zweitens suggeriert die Technikorientierung der Debatte, die neuen technischen Optionen hätten den verschiedenen Bevölkerungsgruppen tatsächlich etwas Sinnvolles zu bieten, das sie in ihrem Alltag gebrauchen
können – eine Prämisse, die bisher zumindest durchaus in Frage zu stellen ist. Erster Anknüpfungspunkt für
politische Zielsetzungen in diesem Bereich ist daher die Abkehr von einer zu starken Technikzentrierung in
diesem Bereich sowie die Hinwendung zu einer stärkeren Betonung des Bedarfs an problemlöseorientierten
und an den Bedürfnissen und Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ausgerichteten Kommunikationsangeboten.
Wenn auch zuvor argumentiert wurde, dass der technische Zugang allein noch keine Verbesserung der
Kommunikation bedeuten muss, so ist doch sehr sorgfältig zu beobachten, inwieweit der fehlende Zugang zur
Online-Nutzung in einigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu einem echten Handicap werden kann.
Dies ist insbesondere dort der Fall, wo bestimmte Dienstleistungen überwiegend oder gar ausschließlich in
den Online-Bereich verlagert werden. Denkbare Beispiele sind ein Ausschluss von Online-Beratungsangeboten zur Gesundheit sowie Servicedienstleistungen im Rahmen des eGovernment. Darüber hinaus ist
der Umgang mit dem Computer und die Nutzung von Online-Angeboten mittlerweile auch ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Qualifikation in einer wachsenden Zahl von Berufen. Damit hat der Online-Zugang
für Bildung und Qualifikation eine wachsende Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund bleibt die Fragestellung bestehen, wie ein chancengleicher Zugang zu den neuen
Kommunikations- und Mediendiensten gesichert werden kann, wobei eingedenk der obigen Überlegungen
bedeutsam ist zu prüfen, welcher konkrete Nutzen für die jeweiligen Gruppen in der Nutzung des Internets
liegen könnte. Zu prüfen wäre, wie finanzielle, technische, motivations- und kompetenzbezogene Hürden, die
249
3. Trends und Perspektiven
den Zugang für bestimmte Nutzergruppen systematisch behindern, abgebaut werden können. Für entsprechende Initiativen liegen zahlreiche Empfehlungen und Erfahrungsberichte vor 482 .
In der Vergangenheit sind bereits Ansätze der Förderung des Internetzugangs für bestimmte Gruppen umgesetzt worden, etwa für Frauen 483 und Ältere 484 . Insbesondere bei den frühesten Initiativen, etwa „Schulen
ans Netz“, hat sich gezeigt, dass das Vorhandensein technischer Zugangsmöglichkeiten nur ein erster Schritt
sein kann; die anspruchsvolleren Aufgaben stellen sich, wenn es um die dauerhafte Sicherung der finanziellen
und personellen Ressourcen zur tatsächlichen Verwendung der technischen Möglichkeiten geht. Ganz entscheidend dabei ist die Qualifizierung von Multiplikatoren für die verschiedenen Zielgruppen, etwa der Lehrerinnen und Lehrer. Ebenso bedeutsam ist die Entwicklung vertrauenswürdiger Instanzen, die über die neuen
Informationsangebote Orientierung geben können. Ebenfalls entscheidend für die Bildung von Vertrauen in
die technisch ermöglichten Kommunikationsoptionen sind außerdem überzeugende Lösungen für Probleme
der Datensicherheit und des Datenschutzes.
Die ungleichmäßige Verbreitung des Internets in der Bevölkerung folgt traditionellen Mustern der Technikdiffusion in einer Gesellschaft. Die besondere Bedeutung, die dem Internet zugewiesen wird, bezieht sich
allerdings nicht nur auf das Potenzial für die gesellschaftliche Kommunikation, vielmehr waren und sind es
vor allem auch wirtschaftliche Aspekte, die für die staatliche Förderung in diesem Bereich eine Rolle spielten.
Aus dieser Perspektive ist eine weitere Förderung der Online-Verbreitung und die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten ein sinnvoller Weg, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu stärken.
Als letztlich entscheidende Hürde für den Zugang zu, insbesondere aber für den sinnvollen Umgang mit
neuen Kommunikations- und Mediendiensten wird immer wieder auch mangelnde Medienkompetenz genannt. Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für politische Zielsetzungen liegt daher in der Unterstützung bei
dem Erwerb der Fähigkeit, Medien- und Kommunikationsdienste selbstbestimmt für die Lösung eigener Problemstellungen einzusetzen.
3.1.4 Bildung, Orientierung, Service, Beratung: Prosoziale Medienwirkungen
3.1.4.1
Bestandsaufnahme
In der öffentlichen Diskussion ist die Bewertung der Mediennutzung nach wie vor von stabilen Mythen
durchzogen. Diese bestehen etwa darin, dass das Lesen gemeinhin als positiv bewertete Tätigkeit angesehen
wird, während das Fernsehen als eher negativ bewertete Tätigkeit gilt. Sowohl der empirisch zu beobachtende
Rückgang der durchschnittlichen Dauer der Zeitungslektüre als auch der Anstieg der Fernsehnutzung werden
vor diesem Hintergrund als gesellschaftlich und kulturell problematisch einzuschätzende Entwicklungen angesehen. Dies wird noch verstärkt dadurch, dass sich der Großteil der Mediennutzung bei allen Mediengattungen auf unterhaltende Angebote konzentriert und dass sich die Informationsnutzung besonders auf solche
Formate richtet, die ihr Angebot in deutlich unterhaltsamer Weise, als Infotainment präsentieren. Anspruchsvolle Informations- und vor allem Bildungsangebote stoßen hingegen auf vergleichsweise geringes Interesse.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Voraussetzungen für eine mögliche Bildungsfunktion oder andere
482
S. etwa unter http://www.digitale-teilung.de oder die Aktivitäten der Stiftung Digitale Chancen
(http://www.digitale-chancen.de) und der Initiative D21 (http://initiatived21.de).
483
S. etwa das von BMBF und BMFSFJ geförderte Kompetenzzentrum Frauen in Informationsgesellschaft und
Technologie: http://kompetenzz.de.
484
S. etwa das Projekt Online-Kompetenz für die Generation 50 plus, gefördert vom BMFSFJ: http://www.50plusans-netz.de; Senioren-Online, ein Kompetenznetzwerk, das vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen
und Familie des Landes NRW gefördert wird: http://www.senioren-online.net; oder das Deutsche Seniorenweb,
http://intersenior.de.
250
3.1. Funktionen der Medien
prosoziale Wirkungen der Medien denkbar schlecht. Medienanbieter unterstellen gern, dass sie, um große
Publika zu gewinnen, vor allem jeden Eindruck vermeiden müssen, dass ihr Angebot irgendwie mit Bildung
zu tun hat. Die Sphäre der Bildung, verbunden mit Anstrengung, mit institutionalisiertem Lernen, mit extern
vorgegebenen Inhalten, wird auf diese Weise scharf getrennt von der Sphäre der Unterhaltung und Entspannung, der individuellen Bedürfnisbefriedigung.
Dieser erste Eindruck, der sich überwiegend auf die quantitative Zuwendung zu den Massenmedien stützt,
muss allerdings bei genauerem Hinsehen differenziert werden. Erfolgsformate wie „Wer wird Millionär?“, die
auch in außermedialen Alltagszusammenhängen vielfach ihren Niederschlag gefunden haben, deuten an, dass
auch mit den spezifischen Mitteln des Unterhaltungsfernsehens durchaus bildungsrelevante Inhalte vermittelt
werden können. Die beachtliche Akzeptanz von populären Wissensangeboten und Dokumentationen verweist
ebenfalls auf Bildungspotenziale der klassischen Medien. Diese scheinen allerdings weitgehend auf den Bereich der „bildenden Angebote“ (z. B. Dokumentationen, Reportagen, Verfilmungen historischer Stoffe, Ratgeber) sowie der „inzidentellen Lerneffekte“ der normalen Programmangebote beschränkt zu bleiben, während Bildungsangebote im engeren Sinne etwa von Kursprogrammen aus dem Angebot der Massenmedien
weitgehend verschwinden.
Letztere Entwicklung hat auch mit der komplementären Entwicklung im Bereich der neuen Informationsund Kommunikationstechniken zu tun, die durch die Möglichkeiten für eine individualisierte Nutzung und
Elemente von Interaktivität bessere Voraussetzungen für Lernprozesse bieten. So hat sich ein beachtlicher
Markt für Bildungssoftware und bildungsorientierte Computerspiele entwickelt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für das Zusammenspiel der verschiedenen Medien unter Einsatz ihrer je spezifischen Stärken neue
Möglichkeiten im Bildungsbereich.
Insgesamt gesehen sind in den letzten Jahren die als positiv bewerteten Funktionen der Medien wieder
stärker ins Bewusstsein gerückt. Da der als zu ambitioniert und eher abschreckend empfundene Bildungsbegriff vermieden werden soll, ist zunehmend von Beratungs-, Orientierungs- und Servicefunktionen der Medien die Rede. Die in den letzten Jahren erfolgreichen Wissensformate im Fernsehen, das stark ausdifferenzierte Angebot an Reality-TV-Beratungssendungen, die ausführlichen Beratungsangebote in Zeitschriften, die
weiter ausgebaute Serviceorientierung vieler Hörfunkprogramme, eine breite Palette an Spielen, die dem
„Gehirn-Training“ dienen sollen – mit diesen Angeboten reagieren die Anbieter auf eine offenbar steigende
Nachfrage der Nutzer nach Orientierung und Rat, um so den Herausforderungen des Alltags besser gerecht
werden zu können.
3.1.4.2
Gesellschaftliche Relevanz
Die Nutzung der Bildungspotenziale der Medien erscheint nicht nur vor dem Hintergrund der PISA-Debatte
als relevante Aufgabe. Angesichts der Herausforderungen der Wissensgesellschaft sind gravierende gesamtgesellschaftliche und teilgruppenbezogene Bildungsdefizite zu beobachten, die auch insofern direkt mit der
Medienentwicklung verknüpft sind, als die vielfach diagnostizierte mangelnde Lesekompetenz bis hin zu zunehmendem funktionalem Analphabetismus auch für die Printmedien ein Problem darstellt 485 . Der demografische Wandel trägt zusätzlich dazu bei, dass das Konzept des Lifelong Learning an Bedeutung gewinnt und
damit der Versuch, auch jenseits der klassischen Bildungsinstitutionen Menschen mit bildungsrelevanten Inhalten zu erreichen.
In diesem Zusammenhang ist auch auf Ansätze der „Entertainment Education“ zu verweisen 486 . Hierzulande bis vor wenigen Jahren nur wenig beachtet, stellt diese Form der gezielten Kooperation zwischen Bil-
485
Vgl. das Informationsangebot des Bundesverbandes Alphabetisierung e. V. (www.alphabetisierung.de).
486
Vgl. z. B. Lampert 2003.
251
3. Trends und Perspektiven
dungseinrichtungen und Unterhaltungsproduzenten in den USA eine vielfach erprobte Praxis dar. Sie kommt
zum Einsatz etwa in den Bereichen der Entwicklungsarbeit und der Gesundheitskommunikation (z. B. AntiDrogenkampagnen, AIDS-Aufklärung). Mittlerweile steigen die Angebote, die sich explizit auf dieses Konzept berufen, in allen Medien rasant an.
Auch bei diesem Punkt ist auf die Bedeutung von Medienkompetenz zu verweisen; diese allerdings weniger im Hinblick auf den Zugang und die Anwendung technischer Geräte als im Hinblick auf die Motivation
und die Fähigkeit, die verfügbaren Dienste für eigene Problemstellungen und Herausforderung(en) im Alltag
fruchtbar zu machen. Denn es ist zu beobachten, dass gerade die bildungsfernen Gruppen zwar vergleichsweise gut mit Medientechniken ausgestattet sind, diese aber unzureichend für sich nutzen.
3.1.4.3
Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Die skizzierten Befunde werfen zunächst die eher bildungspolitische Frage auf, inwieweit ganz allgemein das
Image von Bildung verbessert werden könnte – etwa im Sinne einer Art Bildungsoffensive, die alle Teilbereiche von Kultur und Gesellschaft umfasst. Dazu könnte die Thematisierung von Bildungsbedarfen auf allen
Ebenen gehören, die Motivierung zu individuellen Bildungsinitiativen sowie die Auseinandersetzung mit prosozialen Medieneffekten, u. a. im Sinne von “Entertainment Education”. Auf allen diesen Ebenen geht es
nicht zuletzt darum, den vermeintlichen Gegensatz von Bildung und Unterhaltung aufzulösen, einen erweiterten Bildungsbegriff zu propagieren, der das ganze Spektrum von inzidentellen Lernprozessen bei der Nutzung
von Unterhaltungsangeboten bis hin zu institutionalisierten und von Prüfungen begleiteten Lernprozessen abdeckt.
Anknüpfungspunkte bestehen darüber hinaus darin, dass die Verfügbarkeit bildungsrelevanter Inhalte gefördert wird. Dazu gehört die Bekräftigung, dass Bildung einen Bestandteil der Public-Service-Funktionen des
Rundfunks darstellt. Dazu gehört auch die Unterstützung von Bildungsportalen wie auch von öffentlichen
Bibliotheken.
In Anknüpfung an die Ausführungen in Kapitel 3.1.3 ist schließlich auch hier wieder auf die Förderung
von Medienkompetenz zu verweisen, verstanden als Unterstützung bei dem Erwerb der Fähigkeit, Medienund Kommunikationsdienste selbstbestimmt für die Lösung eigener Problemstellungen einzusetzen.
3.1.5 Dysfunktionale Wirkungen: Gewalt und andere Problembereiche
3.1.5.1
Bestandsaufnahme
In der öffentlichen Diskussion spielen die negativen Auswirkungen der Medien eine herausragende Rolle. Im
Vordergrund steht dabei traditionell das Fernsehen, in den letzten Jahren sind allerdings zusätzlich das Internet sowie Computerspiele in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.
In den Diskussionen und Forschungsbefunden der letzten Jahre spielt der Aspekt der möglichen Wirkungen von Gewaltdarstellungen nach wie vor eine große Rolle. In diesem Zusammenhang haben sich gegenüber
den früheren Berichtszeiträumen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben (s. Kapitel 2.6.1.2). Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass die Wirkungen von Mediengewalt interindividuell sehr unterschiedlich ausfallen können, dass aber insgesamt eher von negativen Auswirkungen auszugehen ist, die sich in erhöhter Aggressionsbereitschaft und verstärktem Misstrauen in sozialen Kontexten äußern. Aus einer neuen
Untersuchungsperspektive 487 werden die bisherigen Debatten u. a. wegen ihrer Täter-Fixierung kritisiert;
demgegenüber würden die Opfer, besonders häufig Frauen, sowie die Auswirkungen der entsprechenden Darstellungen auf diejenigen Nutzer, die sich mit den Opfern identifizieren, vernachlässigt. Wichtig für die Ge487
252
Vgl. z. B. Röser 2000.
3.1. Funktionen der Medien
samtdiskussion über das Phänomen Mediengewalt sind auch Befunde, die unter bestimmten Bedingungen auf
positive Effekte von Mediengewalt verweisen 488 . Verschärft wird die Diskussion um die möglichen Gewaltwirkungen von Medienangeboten angesichts der zunehmenden Sexualisierung von Gewalt und der durch das
Internet leichter verfügbar werdenden Pornografie 489 . Bis auf wenige Studien 490 liegen nur wenige konkrete
Erkenntnisse über die Angebote selbst sowie über ihre Nutzung und Wirkung durch verschiedene Bevölkerungsgruppen vor. Zumindest in der öffentlichen Diskussion wird jedoch die als zunehmend wahrgenommene
sexuelle Gewalt nicht nur, aber besonders stark beachtet, gegenüber Kindern in engen Zusammenhang mit
entsprechenden Angeboten im Internet gebracht. Auch andere medienbezogene Praktiken, wie das so genannte „Happy Slapping“, also gewalttätige Angriffe auf andere Jugendliche, die per Handykamera aufgezeichnet
und dann verbreitet werden, weisen darauf hin, dass die individualisierten Kommunikationsmöglichkeiten
zahlreiche gesellschaftlich problematische Konsequenzen mit sich bringen.
Im Zuge des Booms der täglichen Talkshows seit der Mitte der 90er-Jahre und der daran anschließenden
Welle der verschiedenen Reality-TV-Formate befassten sich zahlreiche Untersuchungen mit der Frage, inwieweit diese vermeintlich alltagsnah und authentisch gestalteten Angebote die Realitätswahrnehmung der
Zuschauer beeinflussen. Gerade im Hinblick auf Kinder und Jugendliche wird oft die Sorge geäußert, sie
könnten durch die zum Teil sehr verzerrten Darstellungen einen falschen Eindruck von der Realität und von
sozialen Prozessen erhalten. Besondere Beachtung in dieser Hinsicht fand das Phänomen der zwischenzeitlich
das Fernsehprogramm überschwemmenden Formate über Schönheitsoperationen.
Untersuchungen zu Rezeption und Wirkung der verschiedenen Reality-Formate 491 stimmen insofern überein, als sie hervorheben, dass es bei den potenziellen Auswirkungen dieser Formate entscheidend auf die
Rezeption durch die verschiedenen Nutzer ankomme, die sich in der Haltung gegenüber den Angeboten sehr
deutlich unterscheiden. In Abhängigkeit vom sozialen Umfeld werden die betreffenden Angebote von einigen
Nutzern überwiegend zum distanzierenden Amüsement genutzt, während andere Nutzer den Angeboten eine
hohe Authentizität und damit Glaubwürdigkeit zubilligen und sich daher an ihnen orientieren.
Durch die in den letzten Jahren rasant verbreiteten Zugänge zum Internet sowie zu Computerspielen werden auch diese Medien zunehmend im Zusammenhang mit möglichen dysfunktionalen Auswirkungen thematisiert. Nicht zuletzt durch die Todesschüsse in einer Schule in Erfurt, die rasch mit der extensiven Videospielnutzung des jugendlichen Täters in Verbindung gebracht wurde, entwickelte sich eine breite Debatte über
die Wirkungen der besonders gewalthaltigen Spiele (s. Kapitel 2.6.1.2). Die entsprechende Forschung reproduziert einerseits die aus der fernsehbezogenen Forschung bekannten Thesen und Befunde 492 . Ein neuer Akzent, der sich an den Computerspielen festmacht, aber auch im Hinblick auf andere multimediale Angebotsformen behandelt wird, ist das so genannte Konzept der „Presence“, das mit Hilfe verschiedener multimedialer Gestaltungsmittel bei den Nutzern erzeugte Präsenzerleben, das in den Visionen und ersten Prototypen von
Virtual-Reality-Arrangements seinen Höhepunkt erreicht 493 . Die genannten Trends verdeutlichen die zunehmende Bedeutung der Frage, wie die Nutzer in den veränderten Medienumgebungen bestimmte medial ver-
488
Vgl. Grimm 1999.
489
Vgl. Volpers 2004.
490
Z. B. Brosius/Rössler 1999.
491
Vgl. z. B. Paus-Haase/Hasebrink/Mattusch/Keunert/Krotz 1999; Mikos 2000.
492
Vgl. z. B. Anderson 2004; Klimmt/Trepte 2003; Kunczik/Zipfel 2006; Möller 2006;
Mößle/Kleimann/Rehbein/Pfeiffer 2006 und von Salisch/Kristien/Oppl 2007.
493
Vgl. dazu Hartmann 2002.
253
3. Trends und Perspektiven
mittelte Informationen, Bewertungen und Handlungsmuster in ihr eigenes Weltbild übernehmen und danach
handeln. 494
Der jüngste Trend der Mediennutzung, der in der zunehmenden Bedeutung nutzergenerierter Inhalte und
der mediengestützten Netzwerkbildung besteht, führt zu neuen Herausforderungen, die vor allem in neuen
Formen des Privacy-Managements bestehen. Was mit den zum Teil recht intimen Informationen, Bildern und
Filmen geschieht, die viele Nutzer in ihrer jeweiligen Community veröffentlichen, ist für die Nutzer kaum
kontrollierbar, die Differenzierung zwischen verschiedenen Graden von Öffentlichkeit bzw. Privatheit wird zu
einer wesentlichen Kompetenz im Umgang mit den neuen Diensten werden 495 .
3.1.5.2
Gesellschaftliche Relevanz
Auf einer allgemeineren, gesellschaftsbezogenen Ebene wird in der Forschung das Konzept der Mediatisierung 496 diskutiert, mit dem hervorgehoben wird, dass sich das Erleben, Fühlen, Denken und Handeln der
Menschen zunehmend unter Vermittlung von Medien vollzieht, also indirekt, unter möglicher Beeinflussung
durch technische Vorgaben und kommerzielle Verwertungsinteressen 497 . Die Omnipräsenz digitalisierter
Medien auch in den intimsten Bereichen der Gestaltung privater Beziehungen verändert die sozialen Beziehungen, führt zu neuen Kommunikationsregeln und prägt somit ein verändertes Kommunikationsverhalten.
In diesem Sinne ist die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den potenziellen dysfunktionalen Auswirkungen der verschiedenen Medien- und Kommunikationstechniken und -inhalte von höchster Bedeutung.
Diese ist zugleich (vgl. Kapitel 3.1.4) zu ergänzen um die Frage nach möglichen gesellschaftlich funktionalen
Auswirkungen.
3.1.5.3
Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Durch die bereits seit vielen Jahren andauernden öffentlichen Diskussionen um die potenziellen negativen
Wirkungen von Mediendarstellungen liegen hier bereits zahlreiche politische Initiativen und Regelungen vor.
Das System des Kinder- und Jugendmedienschutzes nimmt bereits in differenzierter Form Bezug auf die entsprechenden Erfordernisse (s. Kapitel 2.6.2.2); im Vordergrund steht dabei das Konzept der regulierten
Selbstregulierung. Dieses basiert darauf, dass im Kern Selbstkontrolle praktiziert wird, für diese Selbstkontrolle aber bestimmte Regeln aufgestellt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass es für das Funktionieren der
Selbstkontrolle insbesondere einer interessierten Öffentlichkeit bedarf, die ihre Interessen gegenüber den Medienanbietern artikuliert bzw. wahrgenommene Verstöße gegen Schutzregelungen zur Sprache bringt. Kommunikations- und Medienpolitik kann dazu beitragen, dass diese Wachsamkeit der Öffentlichkeit gefördert
wird. Ansatzpunkt könnten etwa regelmäßige Berichte über die Angebotsentwicklung und über die entsprechenden Wahrnehmungen des Publikums sein; auf einer solchen Basis ließen sich die Medienangebote und
ihre Qualität(en) regelmäßig auf die öffentliche Tagesordnung bringen.
Das Konzept im Jugendschutz zeichnet sich nach den Novellierungen schon durch eine weitgehende Kohärenz der Maßstäbe aus. Eine weitere Optimierung des Jugendschutzes wird vor allem die Entwicklung der
Nutzungsmuster von Kindern und Jugendlichen und auch der Einstellung der Eltern zu unterschiedlichen Medien einbeziehen, nicht nur im Sinne des Rufs nach mehr Medienkompetenz, sondern auch konkret bei der
Frage, welchen Diensten Eltern wie viel Vertrauen entgegenbringen können, je nachdem, wie stark Veranstalter und Anbieter Verantwortung übernehmen oder vom Staat in die Verantwortung genommen werden. Dabei
494
Vgl. dazu ausführlich Brunn et al. 2007, S. 51 ff.
495
Vgl. dazu Schmidt 2006.
496
Der Begriff wird nicht systematisch von dem auch gebräuchlichen Begriff Medialisierung unterschieden.
497
Vgl. z. B. Krotz 2001.
254
3.1. Funktionen der Medien
spielt auch die Zusammenarbeit der Akteure eine Rolle, auch im Hinblick auf „dezentrales Wissen“, das etwa
aktiviert werden kann, um bei Filtersystemen die Positiv- oder Negativlisten aktuell zu halten. Schließlich hat
die Diskussion um den Jugendschutz wegen des Konzeptwechsels im Jahr 2003 die öffentliche Aufmerksamkeit von den strafbaren Inhalten vor allem bei Internetangeboten (bspw. Kinderpornografie) tendenziell abgezogen, die aber weiterhin von der rechtlichen Gewichtung der Gefahren aus betrachtet noch bedeutsamer sind.
255
3. Trends und Perspektiven
3.1.6 Quellenangaben zu Kapitel 3.1
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256
3.1. Funktionen der Medien
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bei Kindern. Stuttgart: Kohlhammer.
257
3.2 WIRTSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ENTWICKLUNGEN
3.2.1
DIGITALISIERUNG TRADITIONELLER MEDIEN......................................................... 260
3.2.1.1
3.2.1.1.1
3.2.1.1.2
3.2.1.1.3
3.2.1.1.4
3.2.1.1.5
3.2.1.2
3.2.1.3
3.2.1.3.1
3.2.1.3.2
3.2.2
BEDEUTUNGSZUWACHS VON GERÄTEINDUSTRIE UND SCHNITTSTELLEN .... 265
3.2.2.1
3.2.2.2
3.2.2.3
3.2.2.3.1
3.2.2.3.2
3.2.3
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 269
Differenzierung der Geschäfts- und Finanzierungsmodelle................................................ 269
Innovationskosten und -risiken ........................................................................................... 271
Risiken für Erlösmodelle durch Raubkopien....................................................................... 271
Etablierung von Kundenmagazinen und Unternehmensfernsehen...................................... 272
Wachsende Bedeutung von Multimedia- und Mischkonzernen ........................................... 272
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 272
Pay-Geschäftsmodelle und der Ausschluss von Benutzergruppen ...................................... 272
Verlust von Transparenz bei der Angebotsfinanzierung ..................................................... 272
Veränderungen in den Medienbudgets der Bevölkerung .................................................... 273
Sinkende Zahlungsbereitschaft für redaktionelle Inhalte.................................................... 273
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 273
TENDENZEN DER AUSWERTUNGSPRAXIS ................................................................... 274
3.2.4.1
3.2.4.2
3.2.4.3
3.2.4.3.1
3.2.4.3.2
3.2.5
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 265
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 267
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 267
Offenheit und Interoperabilität ........................................................................................... 267
Sicherheit und Vertrauen in Technik................................................................................... 267
VERÄNDERUNGEN VON FINANZIERUNGSMODELLEN UND-STRATEGIEN ....... 269
3.2.3.1
3.2.3.1.1
3.2.3.1.2
3.2.3.1.3
3.2.3.1.4
3.2.3.1.5
3.2.3.2
3.2.3.2.1
3.2.3.2.2
3.2.3.2.3
3.2.3.2.4
3.2.3.3
3.2.4
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 260
Printmedien......................................................................................................................... 260
Kino..................................................................................................................................... 262
Hörfunk ............................................................................................................................... 262
Fernsehen............................................................................................................................ 263
Bedeutungszuwachs digitaler Medien................................................................................. 263
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 263
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 264
Koordinationsbedarf beim Digitalisierungsprozess............................................................ 264
Förderung technischer Innovation...................................................................................... 265
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 274
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 274
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 275
Anbieter............................................................................................................................... 275
Publikum ............................................................................................................................. 275
INTERNATIONALISIERUNG............................................................................................... 276
3.2.5.1
3.2.5.2
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 276
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 277
258
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
3.2.5.3
3.2.6
TRANSPARENZ UND DATENGRUNDLAGE .................................................................... 277
3.2.6.1
3.2.6.2
3.2.6.3
3.2.6.4
3.2.7
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 277
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 277
DIMENSIONEN DER TRANSPARENZ....................................................................................... 278
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 279
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 280
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 3.2.............................................................................. 282
Tabellenverzeichnis
Tabelle 3.2.2.1: Personen ab 14 Jahren nach Ausstattung der Haushalte 1995-2007
Tabelle 3.2.3.1: Erlösformen der Medien
259
3. Trends und Perspektiven
Das vorliegende Gutachten interessiert sich für die Inhalte: Wie werden sie produziert und angeboten, wer
nutzt sie wie, welche Rolle spielen sie für die öffentliche Kommunikation? Auch wenn das Interesse sich auf
diese Fragen richtet, sind wirtschaftliche Trends und technische Entwicklungen relevant, sie bilden die „Infrastrukturen“ für kommunikative und kulturelle Prozesse (die ihrerseits natürlich die Infrastruktur beeinflussen).
Aus diesem Blickwinkel werden im Folgenden einige wirtschaftliche und technologische Trends aufgenommen. Zunächst steht die fortschreitende Digitalisierung im Mittelpunkt, die für die Entwicklung der einzelnen
Medien in unterschiedlicher Weise eine Herausforderung bedeutet. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf zudem die Geräteindustrie mit den von ihr definierten technischen Schnittstellen, die auch für die Nutzer nicht
folgenlos bleiben. Der Einsatz digitaler Technik bringt in vielen Fällen Anforderungen an eine Neuorientierung der Akteure mit sich, die mit den veränderten Möglichkeiten der Medienfinanzierung zu tun hat. Ein
weiterer Gesichtspunkt ist die Veränderung der Auswertungsvarianten von Inhalten und ihre möglichen Folgen für die Stellung von Urhebern oder Rechteinhabern.
In den letzten beiden Punkten dieses Abschnittes stehen Fragen der Transparenz der Entwicklung – und
die zur Verfügung stehende Datengrundlage – sowie die Bedeutung der Internationalisierung im Medienbereich im Mittelpunkt. In beiden Fällen ist zu fragen, inwieweit es für die Akteure möglich ist, ihre Handlungen optimal auf die Entwicklung des Marktgefüges auszurichten, und welche Möglichkeiten sie haben, adäquate Strategien zur Durchsetzung ihrer Interessen zu entwickeln.
3.2.1 Digitalisierung traditioneller Medien
Der zu beobachtende Strukturwandel des Medienbereichs wird wesentlich durch technische Entwicklungen,
vor allem durch den Einsatz digitaler Technik, angetrieben. Schlagworte wie Konvergenz und Crossmedia
stünden auch ohne die Berücksichtigung der Online-Entwicklung im Mittelpunkt der Diskussion, da praktisch
alle Medien digitale Technik in Produktion und Distribution einsetzen und auch auf der Seite des Publikums
immer mehr Geräte für die Mediennutzung mit digitaler Technik ausgestattet sind. Einerseits hat die Digitalisierung unmittelbare Auswirkungen auf den Produktionsprozess, die Distribution oder den Konsum, andererseits kann sie auch dazu führen, dass neue Anbieter und neue Angebote das Marktgefüge verändern und damit
den Wandlungsprozess beeinflussen. Generell fördert die technische Entwicklung den inhaltlichen Konvergenzprozess und trägt wesentlich dazu bei, dass etablierte Grenzen verwischen. Dies gilt sowohl für die Grenzen zwischen den klassischen Medienbranchen und den Branchen Unterhaltungselektronik, Telekommunikation und Datenverarbeitung als auch andererseits für die Einstufung von Angeboten in traditionelle Formen,
wenn etwa Fernsehbilder mit dem Mobiltelefon empfangen werden können.
3.2.1.1 Bestandsaufnahme
3.2.1.1.1
Printmedien
Der Einsatz digitaler Technik setzte bei den Printmedien bereits in den achtziger Jahren in großem Umfang
ein 498 . Die Auswirkungen des Einsatzes dieser Technik sind neben einer Veränderung der redaktionellen Produktionsprozesse vor allem in der Optimierung von technischer Produktion und Distribution zu sehen 499 . Dabei setzten im Druckbereich erhebliche Rationalisierungseffekte ein, da durch die Digitalisierung zahlreiche
Arbeitsplätze wegfielen und der Herstellungsprozess neu organisiert wurde500 . Diese neuen technischen
Möglichkeiten begünstigen auch eine Veränderung der Kostenstruktur bei der Produktion. Verbessert wurde
498
Vgl. Weischenberg/Herrig 1985.
499
Vgl. Altmeppen 1999; Ciesinger/Klatt/Ollmann/Siebeke 1998.
500
Vgl. Seufert 2000, S. 499.
260
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
neben der Druckqualität vor allem auch die Vertriebssteuerung, wenn die Druckerei für den Vertrieb optimal
vorbereitete Pakete mit Beilagen und weiteren Materialien wie z. B. beigehefteten CD-ROMs liefert.
Der Wettbewerb der Unternehmen aus dem Druckbereich wird vor allem durch die Entwicklung neuer
Produkte und Dienstleistungen und die Steigerung der Effizienz geführt 501 . So führt die steigende Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur zu einer verbesserten Leistung der Angebote, die sich z. B. in höherer
Aktualität durch spätere Druckzeiten oder bessere Darstellungsmöglichkeiten von Farbe niederschlägt. Die
Innovationszyklen in diesem Bereich dauern ca. zwei Jahre und führen zu einer kontinuierlichen Steigerung
der Leistungsfähigkeit 502 . In diesem Bereich ist festzustellen, dass ein Ergebnis des Wettbewerbs eine kontinuierliche Konzentrationsentwicklung ist, in deren Rahmen auch Kooperationsmodelle zwischen den Eigentümern der Druckereien eine wichtige Rolle spielen. So kooperieren im Druckereibereich mehrere Großverlage in Gemeinschaftsunternehmen, z. B. der Axel Springer Verlag und Gruner + Jahr.
Der Einsatz des Internets für die Recherche hat die redaktionellen Arbeitsbedingungen, nicht nur bei den
Printmedien, verändert. Zudem eröffnen sich mit einem Online-Angebot neue Auswertungsmöglichkeiten für
bereits bestehende Inhalte, die in modifizierter Form über die neue Infrastruktur verbreitet werden können 503 .
Daneben bietet das Internet auch eine wichtige Marketingplattform, mit deren Hilfe Kunden gebunden und
neue Interessenten gewonnen werden können. Eine der zentralen Voraussetzungen für diese Form der Ausweitung des Angebotes ist die Existenz einer digitalen Vorlage. Da in Buch-, Zeitschriften- und Zeitungsverlagen mittlerweile in der Regel Redaktionssysteme zur Texterfassung und Bearbeitung genutzt werden, liegen
zu veröffentlichende Inhalte bereits digital vor und können für die weitere Auswertung aufbereitet werden.
Eine besondere Situation zeichnet sich im Verlagsbereich für wissenschaftliche Buch- und Zeitschriftenverlage ab. Aufgrund der Tatsache, dass hier in vielen Fällen Publikationen in hohem Maße von den Verfassern mitfinanziert werden und der Verlag die Funktion eines Dienstleisters übernimmt, der den Druck sowie
den Zugang zum Vertrieb organisiert, hat die Online-Publikation als Alternative an Bedeutung gewonnen.
Viele Fachverlage bemühen sich deshalb, ihr Leistungsspektrum auszuweiten und als multimediale Intermediäre in Erscheinung zu treten, die z. B. auch Infrastrukturanbieter sind, indem sie ihre Zeitschriften selbst über Online-Angebote vermarkten.
Die Entwicklung zusätzlicher Erlösmöglichkeiten über das Internet verläuft langsamer als noch 2000 erwartet; ein sprunghafter Anstieg der Werbeerlöse ist zunächst nicht eingetreten, nichtsdestotrotz sind die Umsatzentwicklungen im Bereich der Online-Werbung viel positiver als in anderen Branchen. Es gibt eine Vielzahl von Versuchen, mit neuen Varianten den Online-Auftritt zu finanzieren, eine wichtige Quelle der Auftritte von Printmedien im Internet bleibt jedoch die Querfinanzierung durch die Erlöse des gedruckten Hauptproduktes. Zu diesen Varianten zählt der Verkauf von Inhalten als Syndication, unterschiedliche Koppelangebote
für traditionelle Abonnenten der Printausgabe, die z. B. kostenlosen Zugang zu einem Online-Archiv haben,
oder die Option, aktuelle Kurzmeldungen über unterschiedliche Kanäle wie das Handy oder InternetPushdienste (z. Bsp. RSS) zu erhalten. Bei den Zeitungsverlagen steht das Interesse im Vordergrund, die gedruckte Zeitung als Kernprodukt zu stützen.
Der Einsatz digitaler Technik hat neben der Internetentwicklung auch dazu geführt, dass die Produktionsinfrastruktur der Verlage leistungsfähiger geworden ist und die Konkurrenz sich verstärkt hat. Mittlerweile
haben viele Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ihre Archive digitalisiert und erzielen durch das Angebot entsprechender Dienstleistungen zusätzliche Erlöse. Der durch den Einsatz digitaler Technik ausgelöste Modernisierungsschub im Bereich Druck und Vertrieb trägt dazu bei, dass immer größere organisatorische Einheiten
501
Vgl. Sihn/Klink 2000, S. 19.
502
Vgl. Ciesinger/Klatt/Ollmann/Siebeke 1998, S. 17 ff.
503
Vgl. Neuberger 2003, S. 173; Vogel 2001, S. 601.
261
3. Trends und Perspektiven
als Dienstleister in diesem Bereich tätig sind und als z. B. Gemeinschaftsunternehmen diese Aufgaben kostengünstiger durchführen. Dies bedeutet eine optimale Auslastung moderner Anlagen, gleichzeitig aber auch
einen Verlust von Konkurrenzfähigkeit für kleine und mittlere Unternehmen.
In der Entwicklung befinden sich E-Paper: spezielle dünne große Displays, die Inhalte der Zeitung über
Funkfrequenzen aktuell erhalten. Sollten sie einen realistischen Entwicklungspfad darstellen, wird auch der
Vertrieb digital (Verlage mahnen schon jetzt Bedarf nach Übertragungskapazitäten an).
3.2.1.1.2
Kino
Auch im Bereich der Kinowirtschaft ist in Produktion, Distribution und bei der Vorführung eine wachsende
Bedeutung der digitalen Technik zu beobachten. Der Einsatz der Digitaltechnik in der Produktion trägt dazu
bei, dass einerseits durch die Möglichkeiten der Manipulation von Bild- und Tonmaterial Produktionskosten
eingespart werden können, dass aber andererseits ein technischer Wettlauf um immer attraktivere Darstellungsformen im Hinblick auf audiovisuelle Effekte begonnen hat. Dies betrifft sowohl die Entwicklung von
technisch aufwändigen und damit auch immer teurer werdenden Spezialeffekten als auch die Verbesserung
der Audioqualität durch den Einsatz neuer Tonformate, die nicht nur für die Auswertung im Kino, sondern
auch für die folgenden Stufen der Auswertungskette eine immer wichtigere Rolle spielen. Ein Ergebnis dieser
Entwicklung ist auch ein intensiver Kostenwettbewerb verschiedener Standorte um die Budgets für die Nachbearbeitung von Filmen, in dem auch deutsche Medienstandorte eine Rolle spielen, soweit sie über die notwendigen Voraussetzungen verfügen 504 .
Bei der Distribution von Kinofilmen zeichnet sich ein Strukturwandel ab. Die amerikanischen Studios
bemühen sich darum, die Filme in digitalem Format an die Kinos zu liefern und die Einführung digitaler Vorführtechnik zu beschleunigen 505 . Ein weiterer Entwicklungsschritt ist hier der Übergang zu einer immateriellen Verbreitung der Filme per Datenstrom. Die Rechte und die Vorführung solcher digitaler Kopien könnte
zentral gesteuert werden und kann für die Kinobetreiber mittelfristig einen Wandel ihrer Tätigkeit auslösen,
da an die Stelle eines dezentralen Betriebs eine zentral gesteuerte Filmauswertung treten könnte. Die Kosten
der Neueinführung dieser Technik können insbesondere für kleine und mittelständische Filmtheater ein wirtschaftlich schwer kalkulierbares Risiko bedeuten, da bei konkurrierenden technischen Systemen und Standards für die Vorführung von Filmen ein späterer Umstieg oder ein paralleler Betrieb von zwei Varianten die
Wirtschaftlichkeit der Unternehmen in Frage stellt.
Die steigende Ausstattung der Haushalte mit aufwändiger Unterhaltungselektronik verschärft ebenfalls die
Konkurrenzsituation für das Kino. Bei fallenden Preisen für Großbildschirme und Projektionsgeräte verfügen
immer mehr Haushalte über Heimkinosysteme, die in der Darstellung von Bild und Ton ähnliche Filmerlebnisse zulassen, wie dies bisher den Kinobetreibern möglich war. Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind
bislang noch nicht absehbar; sie kann aber zur Folge haben, dass einige Besuchergruppen dem Kino verloren
gehen 506 .
3.2.1.1.3
Hörfunk
Im Hörfunk ist mittlerweile digitale Studiotechnik Standard. Sie sorgt für eine günstige Kostenstruktur der
Hörfunkveranstalter, da viele Arbeitsschritte automatisiert oder mit Hilfe von Computern vereinfacht werden 507 .
504
Vgl. Seufert 2002.
505
Vgl. von Staden/Hundsdörfer 2003, S. 4, Reber 2007, S. 12 ff.
506
Vgl. Deiseroth 2004, S. 63 ff.
507
Vgl. ALM 2004.
262
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
Seit den neunziger Jahren bemühen sich verschiedene Akteure, die Verbreitung von Hörfunk auf digitalem
Wege als Digital Audio Broadcasting voranzutreiben; bislang sind diese Bemühungen allerdings nicht erfolgreich (s. Kap. 1.4.1.3.3).
3.2.1.1.4
Fernsehen
Im Gegensatz zum Hörfunk schreitet die Digitalisierung der Fernsehübertragung derzeit intensiv fort. Bei den
drei unterschiedlichen Vertriebsformen Terrestrik (DVB-T; DVB-H), Satellit (DVB-S) und Kabel (DVB-C)
verläuft die Entwicklung jedoch sehr uneinheitlich. Während bei der Satellitenübertragung ein Umstieg zur
digitalen Übertragung schon durch das allmähliche Verschwinden der analogen Satellitenempfangsanlagen
aus dem Handel gefördert wird, zeichnet sich bei der Fernsehübertragung in den Kabelnetzen eine langsamere
Entwicklung ab. Bei der terrestrischen Verbreitung ist die Umstellung vom analogen zum digitalen Fernsehen
nahezu abgeschlossen (vgl. Kapitel 1.4.1.3). Durch den Ausbau der Telefonverbindungen auf DSL-Standard
und die Einführung von Hochgeschwindigkeits-DSL ist eine weitere Konkurrenz für das Breitbandkabel entstanden.
3.2.1.1.5
Bedeutungszuwachs digitaler Medien
Parallel zu der zu beobachtenden Digitalisierung traditioneller Medien etablieren sich digitale Medienangebote zunehmend. Dabei spielt vor allem die zunehmende Verbreitung von Internetzugängen und -nutzung in der
Bevölkerung eine zentrale Rolle. Neben den Angeboten von Suchmaschinen und Web-Portalen sind es vor
allem im klassischen Medienbereich etablierte Marken, die erfolgreiche Internetauftritte haben. In vielen Fällen zehren diese Angebote in mehrfacher Hinsicht dabei von der Quersubventionierung durch das traditionelle
Angebot, entweder in monetärer Hinsicht oder aber im Hinblick auf Vertrauen und Bekanntheit der etablierten Marke, die Erfolgsfaktoren für einen Online-Auftritt darstellen. Die Refinanzierung dieser Angebote erfolgt in den meisten Fällen durch Werbeerlöse oder Subvention durch Erlöse aus anderen Bereichen. Daneben
ist teilweise gelungen, Bezahldienste zu etablieren.
Seit Ende der 90er-Jahre erleben Computer- und Videospiele auf dem PC bzw. auf Spielkonsolen einen
erheblichen Nutzungsschub. Im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern ist in Deutschland bisher der PC
die wichtigste Spieleplattform, die Konsolen holen allerdings auf.
Auch die Nutzung von Angeboten über Mobilfunkdienste bzw. auf portablen Endgeräten steigt stetig. Im
Jahr 2005 hat die Verbreitung von Mobiltelefonen in der Bevölkerung erstmals die Marke von 100 Prozent
überschritten – es gibt seitdem mehr Mobiltelefonanschlüsse als Einwohner 508 . Die technische Entwicklung
sorgt dafür, dass heute auch der Mobilfunk für die Medienindustrie als Distributionsinfrastruktur erheblich an
Bedeutung gewinnt. Mittlerweile werden z. B. mit Klingeltönen Umsätze erzielt, die auch für die traditionelle
Musikwirtschaft eine nennenswerte Höhe erreichen 509 . Die technische Ausstattung der Geräte ist multifunktional, die Übertragung von Videobildern erreicht mit der Einführung von UMTS und DVB-H eine ausreichende Qualität für mobile Fernsehnutzung.
3.2.1.2 Gesellschaftliche Relevanz
Der Strukturwandel führt zu einer Neuformierung der Akteure im Medienbereich, in deren Rahmen auch die
bestehenden Regeln, z. B. im Hinblick auf journalistische Sorgfalt, in Frage gestellt werden. Derzeit scheinen
sich bei der Umsetzung des Strukturwandels und dem Umgang mit den damit entstehenden Risiken vor allem
zwei Entwicklungspfade abzuzeichnen. Einer dieser Pfade ist die wachsende Konzentration auf der Ebene der
508
Vgl. Bundesnetzagentur 2007, S. 24.
509
Vgl. Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 2008, S. 19.
263
3. Trends und Perspektiven
Unternehmen, der andere ist die wachsende Zahl von Kooperationen der Akteure in unterschiedlichen Konstellationen. Beide Varianten bergen im Hinblick auf die Qualität und Vielfalt des Angebotes Risiken (s. Kap.
3.3.1.1), bedeuten allerdings auch, dass die Anbieter über eine tragfähige wirtschaftliche Ausgangsbasis für
ihre Tätigkeit verfügen.
Die Entwicklung bringt eine zunehmende Modularisierung von Prozessen und Produkten mit sich, es
kommt zu ständigen Ent- und Neukoppelungen von Produktionsschritten und Geschäftsprozessen. Damit ergeben sich immer wieder Optionen, bestimmte Teile der Produktion auszulagern oder durch Rationalisierung
Einsparungen zu erzielen. Die angesprochene Modularisierung von Geschäftsprozessen und Gütern führt damit zu einem kontinuierlichen strategischen Entscheidungsprozess des „Make or Buy“. Darüber hinaus wird
die Marktfähigkeit des eigenen Leistungsspektrums für neue Angebote überprüft. So bemühen sich die Zeitungsverlage mit ihrer Infrastruktur und Kompetenz im Zustellbereich um den Zutritt auf dem Markt für Postdienstleistungen, Zeitschriftenverlage produzieren im Auftrag von Unternehmen Kundenzeitschriften und
Rundfunkveranstalter versuchen sich als Event-Manager. Bei allen diesen Aktivitäten scheint es einen Trend
zur Suche nach der optimalen Größe der jeweiligen Organisationsstruktur im Hinblick auf Kontrolle und Effizienz zu geben. Im Zentrum steht dabei allerdings bei vielen Unternehmen im Rahmen der Konsolidierung
der Medienbranche das jeweilige Kerngeschäft, so gaben in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Unternehmen eine stärkere Fokussierung auf ihr jeweiliges Kerngeschäft bekannt.
3.2.1.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Der auch durch den Einsatz digitaler Technik forcierte Strukturwandel der Medienmärkte erfolgt zeitlich sehr
schwer planbar. Viele der Prognosen der Vergangenheit haben sich nicht erfüllt. Die Akteure bemühen sich
aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, Risiken möglichst gering zu halten, und orientieren sich häufig
an Mindeststandards bei der Verwirklichung von Angeboten. In vielen Fällen führt die Unsicherheit über die
Entwicklung der Märkte auch dazu, dass Akteure den Prozess bremsen oder zumindest versuchen, ihn in einer
für sie kurzfristig attraktiven Weise zu beeinflussen.
3.2.1.3.1
Koordinationsbedarf beim Digitalisierungsprozess
Ein gutes Beispiel für eine solche Übergangsproblematik findet sich beim digitalen Kabelfernsehen. Aufgrund
der divergierenden Interessen der Akteure kommt es in diesem Bereich zu einer schleppenden Entwicklung,
die Distributionsinfrastruktur Kabel droht sogar im Vergleich zur Fernsehübertragung via Satellit oder durch
terrestrische Übertragung an Attraktivität zu verlieren. Auch die Vorgabe eines zeitlichen Rahmens für bestimmte Schritte des Strukturwandels kann bei den Akteuren zu mehr Sicherheit bei der Entwicklung von
Strategien führen. Ein positives Beispiel für dieses Vorgehen zeigt die Entwicklung des digitalen Fernsehens
in Großbritannien, wo in Verbindung mit den zeitlichen Vorgaben des Programms eEurope ein solcher Fahrplan Grundlage der Einführung des digitalen Fernsehens ist. Auf der Grundlage eines Rahmenplanes, der immer wieder im Austausch mit den Akteuren evaluiert und weiterentwickelt werden kann, ist es möglich, auch
gesellschaftliche Interessen frühzeitig in die Diskussion einzubinden.
Auch im Filmbereich zeichnet sich eine Situation ab, in der eine neutrale Moderation sinnvoll sein könnte,
da Verleih, Studios und Kinobetreiber divergierende Interessen haben und es sich abzeichnet, dass der Strukturwandel zu einer negativen Veränderung der nationalen Kinolandschaft führen kann. Insbesondere das zu
erwartende unterschiedliche Tempo der Entwicklung je nach Kinostandort und Ertragskraft der Unternehmen
wird dazu beitragen, die Kinolandschaft in Deutschland strukturell zu verändern. Auch in diesem Bereich wäre ein allgemeiner Rahmen eine wichtige Bezugsgröße für die Aushandlungsprozesse der Akteure.
Ein kennzeichnendes Element des Strukturwandels ist der Bedarf an zuverlässigen Daten und Informationen, um den Akteuren die Möglichkeit zu geben, ihre Strategie an die aktuelle Situation jeweils anzupassen
264
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
und zu versuchen, zumindest mittelfristig Planungssicherheit herzustellen. Mit diesem Problem gehen z. B. in
Großbritannien die im Digital Television Action Plan kooperierenden Akteure erfolgreich um, indem sie einerseits für eine Vernetzung untereinander sorgen und andererseits immer wieder mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien, die nicht von einzelnen Akteuren in Auftrag gegeben wurden, erfolgreich dazu beitragen, den Übergang zum digitalen Fernsehen auf einer gemeinsam akzeptierten Grundlage zu fördern. Eine
solche akzeptierte qualifizierte Referenzdatenbasis kann als Bezugsgröße für alle Akteure dazu beitragen,
Missverständnisse zu verhindern und Transparenz der Entwicklung herzustellen.
3.2.1.3.2
Förderung technischer Innovation
Die Entwicklung und der Einsatz digitaler Technik werden in der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Ein
Ergebnis des Strukturwandels ist in vielen Fällen ein wachsender Bedarf an Übertragungs-, Empfangs- und
Abspieltechnik für unterschiedliche Medienangebote. In vielen innovativen Bereichen (z. Bsp. MP3, DVB,
MHP) sind deutsche Akteure bereits erfolgreich involviert. Um diese Position zu behalten bzw. auszubauen,
ist eine sorgfältige Förderung von FuE-Aktivitäten hilfreich. Dazu gehört jedoch nicht allein die Entwicklung
neuer Technologien, sondern auch die sozialverträgliche Gestaltung der Anwendung der neuen Möglichkeiten. Eine gezielte Förderung von Technikfolgenabschätzung im Medienbereich und eine Förderung von interdisziplinär vernetzten Forschungsprojekten, bei denen solche Impulse frühzeitig in den Forschungsprozess
integriert werden, ist eine Möglichkeit, bei der Technikentwicklung und -gestaltung international wettbewerbsfähig zu sein.
Insbesondere mit dem Internet ergibt sich auch für die öffentliche Hand eine Möglichkeit, die Bevölkerung zu erreichen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass es in einigen Fällen zu einer direkten Konkurrenz zwischen traditionellen publizistischen Angeboten und solchen des eGovernment kommen kann.
3.2.2 Bedeutungszuwachs von Geräteindustrie und Schnittstellen
3.2.2.1 Bestandsaufnahme
Überall dort, wo nutzerseitig Geräte nötig sind, um Medieninhalte zu empfangen bzw. abzuspielen, verknüpft
sich die Distributionskette der Inhalte mit der von Herstellung, Vertrieb und Betrieb von Empfangs-, Darstellungs- oder Abspielgeräten. Die trifft vor allem die Angebote digitalen Fernsehens, die einen Decoder benötigen, der in das Empfangsgerät integriert ist oder in Form einer so genannten Set-Top-Box zusätzlich erworben
werden muss. Herstellung und Distribution sind teuer, viele Nutzer akzeptieren nur eine begrenzte Zahl von
Geräten im Haushalt – diese und andere Faktoren erschweren einen Wettbewerb auf dem Decoder -Markt.
Zur Ausstattung der Haushalte mit Mediengeräten vgl. Tab. 3.2.2.1.
265
3. Trends und Perspektiven
Tabelle 3.2.2.1: Personen ab 14 Jahren nach Ausstattung der Haushalte 1995-2007
Gegenstand der Nachweisung
1995
2000
2005
2007
Fernsehgerät
98,5
97,9
97,9
97,7
ein Gerät
71,0
60,7
58,5
59,0
zwei und mehr Geräte
27,5
37,1
39,4
38,7
Mini-Fernseher/Watchman
2,2
3,4
2,7
3,0
Fernseher mit Flachbildschirm *
–
–
5,2
13,0
Pay-TV-Decoder *
–
7,0
19,1
29,2
Videorekorder
59,2
67,4
67,8
61,1
DVD-Player *
–
–
51,1
58,6
DVD-Rekorder *
–
–
16,8
25,7
Festplattenrekorder
–
–
3,8
7,8
Radiogerät
98,0
98,8
98,6
98,6
Autoradio
75,3
83,3
83,9
84,1
Plattenspieler *
56,7
37,9
27,1
–
CD-Player *
53,0
68,2
69,9
–
Personal Computer
19,3
40,2
59,7
60,9
darunter Laptop/Notebook *
–
5,6
18,2
26,5
Modem/ISDN-/DSL-Anschluss *
–
14,2
54,1
62,7
Anrufbeantworter *
-
37,6
45,7
46,5
* Nicht in allen Jahren erhoben
Quelle: Media Analyse, zitiert nach Media Perspektiven Basisdaten 2007.
Alle Anwendungen der Mobilkommunikation profitieren von der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen,
die immer mehr multimediale Funktionen erhalten oder als PDA oder MDA sogar für PC-ähnliche Anwendungen geeignet sind. Der mobile Fernsehstandard DVB-H benötigt zwar eine eigene Empfangseinheit, wird
aber voraussichtlich in die „Handys“ integriert. Die Geräte werden überwiegend von den Mobilfunknetzbetreibern an ihre Kunden mit Verträgen und Vertragsverlängerungen verkauft, so dass diese eine Rolle im
Geschäft für mobiles Fernsehen erhalten.
Bei Spielen zeigt sich ein geteilter Markt (s. o. Kapitel 1.5.2.2), deren eines starkes Segment aus Spielkonsolen und dafür entwickelte Games besteht; hier ist die Verknüpfung von Inhalt und Abspielgerät besonders
eng.
Bei den Bildträgern, die die DVD ablösen werden, hat der „Kampf“ zwischen den Konsortien, die HD
DVD oder Blu-Ray unterstützt haben, die wirtschaftliche Bedeutung der Entscheidung für eine gerätetechnische Lösung für die Filmbranche deutlich gemacht. Schließlich hat der iPod von Apple und das entsprechende
Online-Musikportal iTunes den Markt für Musik nachhaltig verändert; dabei kam dem Gerät selbst und seiner
Ästhetik, die offenbar weltweit Wertschätzung erlangte, eine besondere Rolle zu. Hier war also das Gerät
selbst Treiber der Veränderung.
Auch die Fernsehgerätetechnik und seine Nutzungskontexte in den Haushalten verändern sich. Ein Ergebnis des Einsatzes digitaler Technik ist die weitgehende Modularisierung der Endgeräte, die für eine Vielzahl
unterschiedlicher Kombinationen eingesetzt werden. Der traditionelle Fernseher ist in einigen dieser Varian-
266
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
ten mittlerweile zum Bildschirm für eine Vielzahl audiovisueller Angebote geworden, die über das Fernsehen
hinausgehen und auch DVD- und Videonutzung, Bildschirmspiele und Internetnutzung einschließen. In eine
ähnliche Richtung geht die Etablierung von Media-Center-Geräten, die als zentrale Zuspieler für das TVGerät Funktionen von Stereo-Anlage, Set-Top-Box, PC, Festplattenrekorder und DVD-Rekorder übernehmen.
Bei der Einführung neuer Technologien oder innovativer neuer Features kommt es teils zur zeitweiligen
Aufhebung der normalen Marktmechanismen, wenn entweder aus Marketinggründen oder aus Unsicherheit
über tatsächlich durchsetzbare Preise Angebote scheinbar nicht kostendeckend angeboten werden. Um solche
Strategien wie z. B. die Subvention von Empfangsgeräten oder Spielkonsolen umsetzen zu können, benötigen
die Akteure eine gute finanzielle Ausstattung und gehen hohe Risiken ein, die sich im Falle des Erfolges bei
dann steigenden Preisen oder über die Refinanzierung durch speziell auf die Plattform zugeschnittene kostenpflichtige Angebote wieder auszahlen müssen.
3.2.2.2 Gesellschaftliche Relevanz
Kommunikations- und medienpolitische Relevanz hat zunächst der Umstand, dass sich das Set der Akteure,
die in Überlegungen einzubeziehen sind, vergrößert. Auch Hersteller und Vertreiber von Geräten sind einzubeziehen. Sie können Risiken für kommunikative Chancengerechtigkeit hervorrufen, aber umgekehrt auch
Vermachtungen auf anderen Ebenen ausgleichen.
Mit dem Thema Gerät ist auch das der Schnittstellen angesprochen. Jedes Gerät muss für die Nutzung
technisch spezifiziert sein und schließt damit in der Regel bestimmte Verwendungsmöglichkeiten aus. Dies
kann der Vertreiber nutzen, um technische Standards oder Dateiformate auf Seiten des Nutzers zu etablieren
und Konkurrenzangebote auszuschließen. Bei den Empfangsgeräten für digitales Fernsehen haben die Gesetzgeber dadurch ein Diskriminierungspotenzial für Rundfunkveranstalter gesehen und nach § 53 RStV ein
Diskriminierungsverbot normiert (s. o. Kap. 1.4.4.2.16).
3.2.2.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
3.2.2.3.1
Offenheit und Interoperabilität
Hier und in anderen Bereichen von Musikformaten bis E-Learning sind Fragen der Schnittstellen, oft verbunden mit bestimmten Geräten oder Techniken, Rahmenbedingungen, die die Wertschöpfungsketten verändern
können, aber auch die inhaltlichen Möglichkeiten prägen. Damit erweitert sich das Blickfeld der Medienpolitik und streift auch Bereiche und Akteure, die in andere Ressorts, etwa der Telekommunikation fallen. Der
damit verbundene Koordinations- und Kooperationsbedarf ist aber unausweichlich (s. auch Kap. 3.4.4.2). Was
nützt beispielsweise eine Regulierung von Navigatoren für digitales Fernsehen, an die sich nationale Anbieter
halten, wenn die Mehrheit der Bevölkerung Geräte kaufen würde, bei denen ganz andere Navigatorensysteme
voreingestellt sind?
Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Endgeräte bekommt die Vernetzung unterschiedlicher Technologien und damit die Entwicklung von Schnittstellen eine besondere Bedeutung. Dies birgt zum einen Risiken im Hinblick auf kommunikative Chancengleichheit (s. Kapitel 3.3.1), zum anderen hat das Schnittstellenmanagement zwischen Innovation und Kompatibilität Auswirkungen auf die möglichen Anwendungen und
damit auf die kommunikativen und kulturellen Möglichkeiten, die aus dieser Entwicklung entstehen. Gerade
in diesem Bereich ist für alle Akteure verlässliches Wissen über die Entwicklung hilfreich.
3.2.2.3.2
Sicherheit und Vertrauen in Technik
Durch die vermehrte Nutzung digitaler Übertragungswege und digitaler Endgeräte entstehen vernetzte
Großsysteme, die eine Reihe von Risiken in sich bergen. Auf ihrer Grundlage entstehen umfangreiche Da-
267
3. Trends und Perspektiven
tenmengen teils technisch vorgezeichnet (z.B. durch die Übertragung von Daten in IP-Netzen), teils durch die
Nutzungsweisen und korrespondierenden Erlösstrategien bedingt (z.B. bei der Hinterlegung persönlicher Daten in einem Nutzerprofil). Die durch Technik, Angebote und Nutzung anfallenden, teils personenbezogenen
Daten können Rückschlüsse beispielsweise auf das Kommunikationsverhalten der Nutzer zulassen und somit
erhöhte Gefährdungslagen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schaffen. Da die verwendete
Software und Applikationen meist nicht transparent gemacht werden bzw. vielen die informationstechnischen
Grundlagen der Kommunikationsdienste nicht transparent sind und nur über Benutzerschnittstellen bedienund erfahrbar sind, bleiben die konketen Datenverarbeitungsvorgänge auf Seiten der Anbieter und darauf ggf.
resultierende Implikationen den meisten Nutzern unklar. Das ursprünglich auf die Gefahr staatlich erhobener
Datenberge gemünzte Bundesdatenschutzgesetz und spezialgesetzliche Datenschutzvorschriften, die die
Grundsätze Datensparsamkeit, Einwilligungsvorbehalt des Betroffenen und Zweckgebundenheit vorsehen,
werden angesichts der Praxis insbesondere privater Anbieter an ihre Effektivitätsgrenzen geführt.
Mögliche Schadprogramme wie Computerviren und -würmer, Trojanische Pferde oder „Spyware“ bleiben
oft unentdeckt und können großen Schaden anrichten – vom Einschränken der Rechnerkapazität über das
Ausspionieren und Übermitteln persönlicher oder unternehmensinterner Daten an Unberechtigte bis hin zum
völligen Zusammenbruchs eines Rechners oder Netzwerks. Eng damit verbunden sind die Probleme, die
durch das Anwachsen von „Spam“, also unverlangt zugesandte Massen-E-Mails, entstehen. Diese machen
nach Schätzungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik bereits 60 bis 90 Prozent des gesamten E-Mail-Verkehrs aus und erzeugen für einzelne Nutzer wie auch für Unternehmen und Netzwerkbetreiber einen hohen Aufwand, um Spam-Mails auszufiltern. Der entstehende volkswirtschaftliche Schaden
durch Spam und Schadprogramme ist schwer quantifizierbar, dürfte weltweit aber im Bereich mehrerer Millarden Euro liegen 510 .
Ein weiterer Bereich, in dem die Nutzung digitaler Kommunikationsnetze mit Risiken verbunden ist, betrifft die Authentisierung sowohl von Angeboten als auch von Nutzern. Auf der Seite der Angebote ist hier an
die Unsicherheit zu denken, ob bestimmte Inhalte von einer vertrauenswürdigen Quelle stammen („phishing“)
oder ob umgekehrt der Nutzer darauf vertrauen kann, dass die übermittelten Daten nicht verändert oder für
andere Zwecke verwendet werden. Auf der Seite der Nutzer betrifft Authentisierung vor allem solche Situationen, in denen man sich „digital ausweisen“ muss, also zum Beispiel als Bürger gegenüber einer Behörde, im
Bereich der öffentlichen Kommunikation insbesondere jedoch als rechtmäßiger Eigentümer von Medieninhalten oder auch als Erwachsener bei solchen Angeboten, die für Jugendliche nicht zugänglich sein sollen. Verschiedene Abstufungen der technisch-administrativen Authentisierung sind denkbar, die von zertifizierten elektronischen Signaturen für den Geschäfts- und Rechtsverkehr über Verschlüsselungssysteme und „trusted
third parties“ bis hin zu Gütesiegeln o.ä. reichen. Allerdings hat sich bisher keine Sicherheitsarchitektur
durchgesetzt, die im Alltag handhabbar, preisgünstig und zuverlässig wäre.
Dieses Defizit verdeutlicht, dass fehlende Sicherheit und Vertrauen in die technischen Systeme und die
darauf aufbauenden Interaktionen auch verhindern, dass derzeit noch brach liegende ökonomische und gesellschaftliche Potentiale voll ausgeschöpft werden können. Auf individueller Ebene führen die geschilderten Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit wachsenden Datensammlungen, schädlicher Software und
fehlender Authentisierung für eine Mehrheit der Bevölkerung zwar nicht zur vollständigen Aufgabe digitaler
Kommunikation, können aber das Vertrauen in die informationstechnische Infrastruktur insgesamt unterminieren. So gaben 2007 etwa zwei Drittel der deutschen Internet-Nutzer an, bereits einmal einen Virus oder ein
Schadprogramm auf ihrem Computer entdeckt zu haben, und jeweils mehr als drei Viertel schätzen das Risiko
durch E-Mail-Anhänge, Schadsoftware auf Webseiten oder in heruntergeladenen Softwareprogrammen als
510
268
Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2005.
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
hoch ein 511 . Für Nicht-Nutzer des Internets sind entsprechende Ängste ein wichtiger Faktor, der die Hinwendung zum Medium hemmt. So geht etwa die Hälfte der „Offliner“ davon aus, dass ihr Nutzungsverhalten
durch andere nachvollzogen werden könnte, und drei Viertel teilen die Einschätzung, über das Internet könnten sich Fremde persönliche Daten verschaffen, die nicht für sie bestimmt seien 512 . Für Nutzer wie NichtNutzer gilt also gleichermaßen, dass Sicherheitsbedenken dazu führen können, Potenziale der digitalen Medien nicht vollständig auszuschöpfen. Staatlicher Handlungsbedarf besteht an dieser Stelle insbesondere darin,
technisch-administrative Rahmenbedingungen zu schaffen, die in Verbindung mit ggfs. notwendigen rechtlichen Regelungen das Vertrauen in die digitalen Kommunikationstechnologien fördern.
3.2.3 Veränderungen von Finanzierungsmodellen und-Strategien
Die einzelnen Medien nutzen sehr unterschiedliche Varianten zur Finanzierung ihres Angebotes. Während es
im privaten Rundfunk bisher vor allem Werbeerlöse sind, die die wirtschaftliche Grundlage der Veranstalter
sichern, werden Zeitungen und Zeitschriften in den meisten Fällen sowohl aus Werbe- als auch aus Verkaufserlösen finanziert. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die konjunkturell bedingte Entwicklung der Werbeerlöse für viele Akteure aus dem Medienbereich schwerwiegende Folgen haben kann, da der Wettbewerb um diese Erlöse wesentlich intensiver wird. Bisher wurden zur Finanzierung von Medienangeboten unterschiedliche
Varianten miteinander vermischt. Die folgende Übersicht verdeutlicht die Möglichkeiten der Medienfinanzierung.
Tabelle 3.2.3.1: Erlösformen der Medien
Direkt
Nutzungsunabhängig
Nutungsabhängig
Einzeltransaktionen
Indirekt
Einmalig
Regelmäßig
wiederkehrend
Anschlussgebühren
Lizenzgebühren
Spezielle Empfangsgeräte
(z. B. Decoder)
Abonnement
Rundfunkgebühren
Sonstige Grundgebühren
Via Unternehmen
Werbung
Datamining
Konzessionen
Sonstige Formen
Via Staat
Subventionierung
Quelle: Zerdick et al. 1999, S. 25.
Die hier vorgenommene Unterscheidung von direkten und indirekten Erlösen als Grundlage der Finanzierung des Angebotes verdeutlicht vor allem das Problem der fehlenden Transparenz: Wenn der Nutzer oder
Konsument nicht nachvollziehen kann, wie und von wem das Angebot tatsächlich finanziert wird, so wird er
langfristig möglicherweise nur eingeschränktes Vertrauen in den Wert des Angebotes haben. Dies gilt vor allem für journalistische Informationsangebote (s. Kap. 3.3.5).
3.2.3.1 Bestandsaufnahme
3.2.3.1.1
Differenzierung der Geschäfts- und Finanzierungsmodelle
Ein charakteristisches Merkmal der traditionellen Medienfinanzierung ist die Quersubventionierung von Teilen des Angebotes durch die Erlöse, die in anderen Bereichen erzielt werden. In der Regel sind nur ein Teil
511
Vgl. TNS Infratest (2007), S. 79; 81.
512
Vgl. Gerhards/Mende 2007, S. 387.
269
3. Trends und Perspektiven
der Angebote eines Unternehmens profitabel, und die hiermit erzielten Erlöse müssen ausreichen, um die Verluste der übrigen Angebote zu decken 513 . Typisch ist dieses Modell vor allem für Unternehmen, die in erster
Linie direkt mit Verkaufserlösen für ihre Angebote arbeiten, wie die Film und Musikindustrie oder die Buchverlage. Damit sind Unternehmen im Vorteil, die über eine größere Anzahl von Angeboten verfügen und damit die Wahrscheinlichkeit für ein wirtschaftlich erfolgreiches Angebot erhöhen. In der Vergangenheit zeigte
sich, dass es vor allem eine horizontale Diversifizierung des Angebotes war, die zum Erfolg führte. Die Unternehmen waren auf die Auswertung der Inhalte in einem bestimmten Format spezialisiert. Mittlerweile eröffnen sich jedoch für die Inhalte neue Auswertungsmöglichkeiten in anderen Formaten und über neue
Verbreitungswege, die genutzt werden können. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die nicht zum Kern der
Medienbranche zählen, etwa Telekommunikationsunternehmen, oder Gerätehersteller Medienangebote durch
Erlöse aus anderen Geschäftsfeldern quersubventionieren können und damit den Wettbewerb der spezialisierten Medienunternehmen beeinflussen. Dieses Geschäftsmodell wird dadurch in Frage gestellt, dass die Inhaber der Rechte von erfolgreichen Inhalten bei der Durchsetzung ihrer Interessen gestärkt werden. So werden
die für die Produzenten verfügbaren Mittel zur Quersubventionierung immer knapper. Insofern sind die Anbieter durch diese Situation dazu gezwungen, die Auswertungstiefe der Angebote zu erhöhen und aus dem
jeweiligen Produkt ein Maximum an Erlösen zu erzielen, um die wachsenden Kosten zu refinanzieren.
Ein weiteres zentrales Geschäftsmodell im Medienbereich ist die Verknüpfung von Angeboten zu Paketen.
So setzen sich publizistische Angebote in der Regel aus unterschiedlichen Komponenten wie Werbung und
unterschiedlichen redaktionellen Inhalten zusammen. Diese Möglichkeit der Vorkonfektionierung publizistischer Angebote ist in Verbindung mit der Quersubventionierung von Produkten wesentlicher Bestandteil vieler Geschäftsmodelle. Die neuen technischen Möglichkeiten stellen dieses Vorgehen nun in Frage, da es jetzt
möglich ist, zielgerichtet bestimmte Teile von Angeboten anzusteuern. So entwickeln sich immer neue Möglichkeiten zur Vermeidung von Werbung in Rundfunkprogrammen, die von Personal Video Recordern bis zu
speziellen Softwareprogrammen gehen, mit denen sich Werbung gezielt vermeiden lässt. Aus dieser Entwicklung ergibt sich die intensive Suche der Werbung treibenden Wirtschaft nach neuen Konzepten für die Generierung von Aufmerksamkeit. Ein wichtiges Element vieler Konzepte ist hierbei die crossmediale Vernetzung
von Werbebotschaften.
Die negative Entwicklung des Werbemarktes führte bei den Medienunternehmen dazu, Sparpotenziale zu
nutzen und weitere Erlösquellen zu suchen. Entwicklungen, die in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren von Bedeutung waren, sind die zunehmenden Versuche der Platzierung kommerziell ausgerichteter
Kommunikation in redaktionellen Beiträgen. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für Medienangebote ergibt sich aus dem so genannten T-Commerce, der Pay-TV, Pay-per-View, TV-basierte Produktverkäufe, Merchandising, Licensing, Reiseshopping und TV-basierte Telefon-Mehrwertdienste umfasst. Diese Finanzierungsformen haben mittlerweile für die Fernsehveranstalter erheblich an Bedeutung gewonnen, und es wird
erwartet, dass der Anteil an den Erlösen der Fernsehveranstalter auch in Zukunft wächst.
Bei den Medienunternehmen lässt sich mittlerweile eine größere Variationsbreite der eingesetzten Finanzierungsmodelle erkennen. Dabei kommt es sowohl zu neuen Kombinationsvarianten als auch zu neuen exklusiven Varianten, etwa wenn bestimmte Inhalte zumindest für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich in
Pay-Varianten gegen Entgelt zu erhalten sind. Bei der Entwicklung der Auswertungsmodelle ist erkennbar,
dass der Faktor Zeit eine den Wert stark beeinflussende Rolle spielt. Betrachtet man die Entwicklung bei nonfiktionalen und fiktionalen Angeboten, so zeigen sich Unterschiede in den eingesetzten Strategien.
Bei journalistischen Angeboten ist beobachtbar, dass einige spezielle Angebote mit einer genau umrissenen Zielgruppe über reine Pay-Varianten zu refinanzieren sind. Mit der noch nicht abgeschlossenen Etablie-
513
270
Vgl. Ludwig 1998.
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
rung und Akzeptanz des Micropayments besteht in diesem Bereich die Möglichkeit zur Ausweitung. Bei fiktionalen Angeboten lassen sich demgegenüber differenzierte Strategien zur Auswertung der Inhalte über einen
längeren Zeitraum realisieren. Für die Preisbildung der Angebote spielen nach wie vor die drei Faktoren Zeit,
(technisches) Format und Verbreitungsgebiet die zentrale Rolle. Alle drei Faktoren ermöglichen sowohl auf
der Kostenseite als auch auf der Seite der durchsetzbaren Preise eine enorme Variationsvielfalt.
3.2.3.1.2
Innovationskosten und -risiken
Der u. a. durch die Digitalisierung ausgelöste Investitionsbedarf stellt vor allem Unternehmen vor Probleme,
die nicht über ausreichende Rücklagen verfügen. Hinzu kommen in einigen Branchen historische Besonderheiten. So ist bei den Tageszeitungsverlagen ein großer Teil der Unternehmen als eigentümergeführtes Familienunternehmen konstruiert. Ebenso wie in anderen Bereichen der deutschen Wirtschaft fehlen allerdings in
vielen Unternehmen geordnete Nachfolgemodelle bei einem Generationenwechsel. Ein Ergebnis dieser unklaren Situation ist, dass in vielen Fällen keine kontinuierliche Weiterentwicklung des Unternehmens stattfindet
und Kapital aus dem Unternehmen abgezogen wird 514 .
Ein weiterer deutscher Sonderfall ist die Struktur der Kabelnetze, die in vier Netzebenen eingeteilt sind
(vgl. Kapitel 2.2.1.2). Aufgrund dieser besonderen Situation erweist es sich für die Eigentümer der Netzebene
3 als sehr schwierig, im Ausland erfolgreiche Geschäftsmodelle auch in Deutschland erfolgreich einzusetzen,
da die Endkundenbeziehungen in der Regel mit den Akteuren der Netzebene 4 bestehen.
Zur Deckung des Investitionsbedarfes werden im Fall des Rundfunks in vielen Fällen Kapitalgeber an den
Unternehmen beteiligt, z. T. wird auch der Versuch unternommen, erforderliches Kapital über die Börse zu
erzielen. Bei den Zeitungsverlagen ist zu erwarten, dass es zu einer Ausweitung der Kooperationen in unterschiedlichen Bereichen mit dem Ziel der Kostensenkung kommt und die Zahl der vollständig selbstständigen
Angebote abnimmt. In der Vergangenheit wurde dies durch Auslagerung von Unternehmensteilen erreicht,
die dann Dienstleistungen für verschiedene Auftraggeber übernahmen und sich selbstständig im Wettbewerb
behaupten müssen. Nach Bestandteilen der Produktion vor allem im Druckbereich sind von einer solchen
Entwicklung in zunehmendem Maße auch Journalisten betroffen, die als freie Mitarbeiter nun für mehrere
Anbieter tätig sind.
3.2.3.1.3
Risiken für Erlösmodelle durch Raubkopien
Inwiefern die von der Wirtschaft regelmäßig angemahnten wirtschaftlichen Schäden durch Raubkopien sich
bei einer effektiven Verhinderung tatsächlich in der Umsatzentwicklung niedergeschlagen hätten, kann aufgrund der hypothetischen Annahme, dass jede verhinderte Raubkopie tatsächlich zu einem Kauf durch den
Nutzer geführt hätte, nicht abgeschätzt werden. Erkennbar aber ist in der Gesamtschau, das einige der bisherigen Erlösmodelle vor dem Hintergrund der in Bezug auf digitale Inhalte meist problemlos möglichen Anfertigung einer identischen Kopie des kostenpflichtigen Originals unter Druck geraten. Hier reagieren Anbieter
mit unterschiedlichen Strategien: Teilweise wird versucht, die unerlaubte Vervielfältigung und Nutzung durch
digitales Rechtemanagement (digital rights management, DRM) oder Verschlüsselungsformen zu minimieren
oder durch digitale Wasserzeichen zumindest einen Hinweis auf den ursprünglichen Rechtsverletzer zu haben.
Dagegen preisen andere Anbieter die Verluste durch Raubkopien bereits in den Verkaufspreis ein, verzichten
im Gegensatz aber auf zu rigides Rechtemanagement.
514
Breyer-Mailänder/Werner 2003.
271
3. Trends und Perspektiven
3.2.3.1.4
Etablierung von Kundenmagazinen und Unternehmensfernsehen
Mittlerweile kommen zu den klassischen Medienunternehmen immer mehr nicht in erster Linie zur traditionellen Medienbranche zu zählende Anbieter von Inhalten. Dies betrifft einerseits eine Vielzahl von Printprodukten wie Kundenmagazine und Spezialzeitschriften, die nicht in allen Fällen von branchennahen Unternehmen herausgegeben werden, sondern häufig im Auftrag von Firmen aus anderen Branchen im Auftrag hergestellt werden. Damit entsteht für die traditionellen Medienunternehmen eine Konkurrenz, die z. B. nicht in
gleicher Weise von den konjunkturellen Schwankungen des Werbemarktes abhängig sind oder bei der Erlöse
nicht im Vordergrund der verlegerischen Tätigkeit stehen. Darüber hinaus spielt aber auch eine wachsende
Anzahl von Rundfunkangeboten, an deren Produktion sich Unternehmen in unterschiedlichem Umfang beteiligen, eine zunehmende Rolle. Solche Beteiligungen können in direkter finanzieller Unterstützung bestehen,
aber z. B. auch das Angebot von Ausstattung bedeuten. Auch hier gilt, dass nicht alle Anbieter mit der Absicht, in diesem Bereich wirtschaftlich erfolgreich zu sein, tätig sind.
3.2.3.1.5
Wachsende Bedeutung von Multimedia- und Mischkonzernen
Ein Ergebnis des Wettbewerbs auf den Medienmärkten ist einerseits eine zunehmende Unternehmenskonzentration, bei der gleichzeitig eine wachsende Diversifikation der Unternehmen zu beobachten ist. Einerseits ist
ein Trend erkennbar, möglichst viele Elemente der Wertschöpfungskette unter dem Dach eines Unternehmens
zu vereinen. Finanzinvestoren sind aber mittlerweile in der Regel an Unternehmen aus mehreren voneinander
unabhängigen Branchen beteiligt und bemühen sich auf diese Weise, ihr unternehmerisches Risiko zu minimieren.
Dies bedeutet einerseits, dass es einen Trend zu vertikal integrierten Medienkonzernen gibt, die darum
bemüht sind, ein Höchstmaß an Kontrolle über die Auswertung ihrer Inhalte sicherzustellen. Andererseits sind
die Finanzinvestoren, die an diesen Unternehmen beteiligt sind, in der Regel nicht exklusiv im Medienbereich
engagiert und haben in der Regel in erster Linie wirtschaftliche Ziele, die sie kurz- und mittelfristig verfolgen.
3.2.3.2 Gesellschaftliche Relevanz
3.2.3.2.1
Pay-Geschäftsmodelle und der Ausschluss von Benutzergruppen
Die leicht mögliche Entkoppelung unterschiedlicher Inhalte und die Vielzahl der Verbreitungsmöglichkeiten
sorgen dafür, dass Ausschlussmechanismen eine zunehmende Bedeutung bei der Entwicklung von Auswertungsstrategien spielen. Für vollwertige Premium-Angebote mit hoher Aktualität wird der höchste Preis verlangt, die Preisbildung variiert in der Folge vor allem in Abhängigkeit von Aktualität und Qualität des Angebotes.
Ein Effekt dieser Entwicklung kann eine Förderung der bereits ausgemachten Fragmentierung der Gesellschaft sein, da die individuellen Medienbudgets für immer unterschiedlichere Kombinationen und Variationen
des Angebotes verwendet werden. Diese Ausschlussmechanismen bedeuten nicht nur, dass Bevölkerungsgruppen mit einem geringen verfügbaren Budget zu bestimmten Informationen nur erschwert Zugang haben,
sondern dass in der Bevölkerung eine Informationsasymmetrie besteht.
3.2.3.2.2
Verlust von Transparenz bei der Angebotsfinanzierung
Die traditionelle Praxis in den Unternehmen, Angebote aus den Erlösen anderer Bereiche zu subventionieren,
bringt unter den neuen Bedingungen eine Reihe von Problemen mit sich. Die Varianten der Koppelung von
Angeboten und der Quersubventionierung werden bei einem Anwachsen der indirekten Finanzierung von
Medienangeboten durch Werbung und kommerzielle Kommunikation in der Zukunft dazu beitragen, dass die
Transparenz der Finanzierung der Angebote zurückgeht. Insbesondere wenn eine Finanzierung des Angebotes
272
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
durch die Quersubventionierung aus anderen Geschäftsfeldern als dem Medienbereich gesichert wird, stellt
sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Anbieter von Inhalten auf redaktioneller und/oder kreativer Ebene.
Ein solcher Verlust von Transparenz bei der Medienfinanzierung zieht möglicherweise einen Glaubwürdigkeitsverlust von Medienangeboten nach sich. Die wachsende Zahl von auch für Marketingzwecke publizierten Produkten von Unternehmen, die nicht in erster Linie zum Medienbereich zählen, trägt dazu bei, den
Eindruck der Vermischung von redaktionellem und werblichem Angebot zu fördern.
3.2.3.2.3
Veränderungen in den Medienbudgets der Bevölkerung
Der umfassende Strukturwandel des Mediensystems wirkt sich auch auf die Entwicklung und Verwendung
des Medienbudgets der Bevölkerung aus. Mit der Online-Nutzung, dem Mobilfunk und dem digitalen Fernsehen kommen in den letzten Jahren neben steigenden Rundfunkgebühren immer neue Kosten auf die Verbraucher zu, die sich in unterschiedlicher Form im Kommunikations- und Medienbudget niederschlagen. Hinzu
kommt, dass nicht nur für die Nutzung der entsprechenden Angebote und die Kosten anfallen, auch für Endund Empfangsgeräte entstehen Kosten. Die Ausstattung der Haushalte mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Computern hat in den letzten Jahren weiter zugenommen (s. Tab. 3.2.3.1).
Der Wandel der Verwendung des Medienbudgets bringt für die Medienunternehmen eine weitere Herausforderung mit sich: Die Medien zählen zu den am stärksten werbenden Branchen und sind deshalb selbst sehr
stark vom Wandel der Mediennutzung und damit von einer möglichen Veränderung der Verteilung der Aufmerksamkeit des Publikums betroffen. Die Höhe der Medienbudgets ist kaum mehr trennscharf zu ermitteln,
da in einigen Fällen dieselben Infrastrukturen für Individualkommunikation, Mediennutzung und nicht kommunikative Aktivitäten genutzt werden. Beispiel ist hier das Internet mit der Mischung von Individualkommunikation (E-Mail), kommerziellen Aktivitäten (Online-Shopping, Teleworking, Homebanking) und Mediennutzung (Newsdienste, Web-TV).
3.2.3.2.4
Sinkende Zahlungsbereitschaft für redaktionelle Inhalte
Der scheinbare Widerspruch einer sinkenden Zahlungsbereitschaft für redaktionelle Inhalte bei einer wachsenden Bedeutung von Pay-Geschäftsmodellen lässt sich dadurch auflösen, dass die Nutzer sich in verschiedenen Kontexten sehr unterschiedlich verhalten. So gibt es für viele Nutzer Inhalte, die preiswürdig sind,
während sie bei anderen Inhalten die Erwartung eines kostenlosen oder zumindest kostengünstigen Zugangs
haben. Dabei ist das Bewusstsein der Bevölkerung für die Kosten von Medienangeboten stark durch die
scheinbar kostenlosen werbefinanzierten Angebote beeinflusst, also den werbefinanzierten Rundfunk und viele Online-Angebote.
3.2.3.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Im Hinblick auf die Etablierung von neuen Bezahlangeboten ist die kommunikative Chancengleichheit der
Nutzer zu beachten, da es bei einer solchen Vermarktung wichtiger Ressourcen zum Ausschluss bestimmter
Nutzergruppen kommen kann (s. dazu Kap. 3.1.3).
Durch indirekte, marktfremde oder aus anderen Gründen nicht direkt aus dem Angebot refinanzierte Medieninhalte können Partikularinteressen auf die Einzelinhalt in einer Form durchschlagen, die für eine freie
öffentliche und individuelle Meinungsbildung kontraproduktiv sein kann. Durch das Zunehmen derartiger Finanzierungen von Angebotsformen kann dies nicht nur zu einem Transparenzverlust führen, sondern mittelbar
auch auf das Vertrauen der Nutzer in die Medieninhalte insgesamt schwächen (vgl. dazu Kap. 3.3.4)
Auch auf der Seite der Nutzer kann Transparenz - insbesondere in Bezug auf das Medienbudget - zur besseren Strategieentwicklung und Planungssicherheit der Medienanbieter beitragen. Kenntnisse über Änderun-
273
3. Trends und Perspektiven
gen in dem Medienbudget der Bevölkerung können daneben wissenschaftlich furchtbar gemacht werden. Eine
kohärente Erfassung der Entwicklung von Medienbudgets der Bevölkerung ist daher von Bedeutung.
Damit die Medien ihre in der Demokratie zentralen Funktionen uneingeschränkt erfüllen können, ist die
Sicherung einer Grundversorgung mit Medienangeboten und die Sicherung des bezahlbaren Zugangs ein
wichtiger Baustein auf dem Weg in eine Informationsgesellschaft.
3.2.4 Tendenzen der Auswertungspraxis
3.2.4.1 Bestandsaufnahme
Um die Erlöse aus ihren Lizenzen zu maximieren, verfolgen die Rechteinhaber und -verwerter zunehmend
Strategien, mit denen ein inhaltliches Konzept in unterschiedlichen Versionen, z.B. als Buch, Hörspiel, Fernsehserie oder Computerspiel, und in mehreren nacheinander folgenden Verwertungsstufen wie z.B. Kino, Pay
TV, DVD, Free TV, Internet. Es kommt hinzu, dass gerade das Internet es erleichtert, auch Nischenprodukte
zu vermarkten. 515 Durch die Maximierung der Auswertungstiefe entstehen zudem starke Zentralakteure, die
gegenüber den Entwicklern und Produzenten von Medieninhalten eine zunehmend starke Stellung innehaben.
3.2.4.2 Gesellschaftliche Relevanz
Die Nutzung vieler verschiedener Distributionsmöglichkeiten und verschiedener Refinanzierungsmöglichkeiten kann die Zugänglichkeit zu attraktiven Inhalten für die Bevölkerung vereinfachen. Allerdings trägt die
Veränderung der Auswertungstiefe, also die Vervielfältigung von Inhalten in neuen technischen Formaten
und die Aufbereitung für neue zeitlich begrenzte Auswertungsschritte, auch dazu bei, die Übersichtlichkeit
des Gesamtangebotes einzuschränken, da solche Produkte besonders intensiv vermarktet werden. Da bei solchen Auswertungsnetzwerken Geld- und Aufmerksamkeitstransfers Bestandteile der Strategie sind, kann es
dazu kommen, dass diese Angebote überproportional viel Aufmerksamkeit an sich binden und anderen wichtigen Angeboten der Zugang zu Distributionskanälen verwehrt ist. So ist es beim Start eines multimedial ausgewerteten internationalen Kinofilms kaum möglich, gleichzeitig für eine nationale Kinoproduktion im gleichen Genre hohe Aufmerksamkeitswerte zu erzielen, da die Marketingmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Die Auswertung von Inhalten mit Blick auf maximale Reichweite wird vor allem von international tätigen
Anbietern eingesetzt. Dies kann dazu beitragen, dass national ausgerichtete Produzenten weiter an Bedeutung
verlieren. Aber auch die Strategie der Spezialisierung auf Zielgruppen kann ein Problem für national ausgerichtete Produktionen sein, da die adressierten Geschmacksgemeinschaften in der Regel auch international
zusammengesetzt sind. Fans bestimmter Inhalte werden mit lokalisierten Angeboten versorgt, nationale Partner in solchen Netzwerken spielen nur noch eine vergleichsweise geringe Rolle bei der inhaltlichen Gestaltung der Angebote.
Dieser Entwicklung steht jedoch auch eine zunehmende Differenzierung des Angebotes im Hinblick auf
die Auswertungsmöglichkeiten gegenüber, die Chancen für die inländische Medienwirtschaft eröffnet. Während die Zahl international multimedial auswertbarer Großproduktionen aufgrund der verfügbaren Ressourcen
begrenzt ist, ergeben sich für professionell agierende Netzwerkpartner Marktchancen im Rahmen eines internationalen Standortwettbewerbes. Einzelne Projektbestandteile können auch in Deutschland umgesetzt werden. Daneben kann durch die Partizipation an der Entwicklung Know-how gesichert werden, mit dem man
auch die Auswertungstiefe europäischer und deutscher Produktionen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
verbessern kann.
515
274
Anderson 2007.
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
Abgesehen von den Folgen für die Gestaltung der Inhalte und der Zusammensetzung des Gesamtangebotes hat dies auch zur Folge, dass kleine und mittlere Unternehmen, die sich auf die Lokalisierung von Inhalten
spezialisieren, in der Gefahr sind, aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition gegenüber den Rechteinhabern mittelfristig in Abhängigkeit von bestimmten Netzwerken zu geraten.
3.2.4.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
3.2.4.3.1
Anbieter
Bei der Entwicklung von Auswertungsnetzwerken sind die Eigentümer attraktiver Inhalte in starken Positionen und können auf diesem Wege die Stabilität der Netzwerke wesentlich mitbestimmen. Durch die Gestaltung der Verträge entstehen mit Bezug auf konkrete Angebote Strukturen, die Unternehmensbeteiligungen
stark ähneln. Ein Beispiel ist hierfür die Gestaltung von Lizenz- und Merchandisingverträgen, die Rechte und
Pflichten in hohem Umfang regeln und je nach Verhandlungsposition der beteiligten Akteure die Handlungsoptionen bestimmen. Ein wichtiges Element bei diesen Verhandlungen ist die Transparenz des Netzwerks für
die beteiligten Unternehmen, die ein partnerschaftliches Verhältnis eingehen. Um die Position der wirtschaftlich schwächeren Partner bei der Verteilung der Risiken solcher Projekte zu stärken, wären Vorgaben zur zumindest im Netzwerk erforderlichen Transparenz ein wichtiges Mittel.
Neben den Anbietern von Inhalten sind es auch eine Reihe technischer Dienstleister, die z. B. an der technischen Aufbereitung von Inhalten beteiligt werden. Hierbei kommt es häufig zu der Situation, dass ein
Know-how- und Technologietransfer Bestandteil von Verträgen ist, etwa wenn Lizenzen für die Entwicklung
von interaktiven Anwendungen zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Verknüpfung technischer und inhaltlicher Kontrolle kann zur Abhängigkeit der Unternehmen führen. Hinzu kann z. B. in der Bildschirmspieleindustrie zukünftig mit der Entwicklung von Online-Spieleplattformen auch noch die Kontrolle über den
Vertriebsweg kommen, so dass ein Oligopol entstehen kann, das neuen Akteuren einen Marktzutritt sehr
schwer macht. Generell wird in der Zukunft der Zugang zu technischen Ressourcen eine wichtigere Rolle bei
der Sicherung der Marktposition der Akteure spielen, die Entwicklung verbindlicher Standards und die Garantie des schnellen Zugangs zu technischen Ressourcen wird ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbs in den
Konvergenzbranchen sein.
3.2.4.3.2
Publikum
Aus der Sicht des Publikums sind mit Blick auf die Schutzrechte vor allem solche Aspekte wichtig, die auf
eine Verbesserung der aktiven Teilnahme an der Entwicklung der Informationsgesellschaft zielen. Dies
schließt u. a. ein, dass die Sicherung der Urheberrechte dazu führen kann, dass die Möglichkeiten des Publikums im Hinblick auf Privatkopien eingeschränkt werden.
Neben Privatpersonen haben auch Wissenschaft und Forschung Interesse daran, kostengünstigen Zugang
zu den betreffenden Inhalten und technischen Ressourcen zu erhalten, um ihre Aufgabe erfüllen zu können.
Dies betrifft zum einen die konkreten Inhalte, die im Hinblick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen eine
Rolle spielen, zum anderen aber auch die technischen Ressourcen, deren Gestaltung eine wachsende Bedeutung für die Erscheinungsform der Inhalte hat.
Bei der multimedialen Auswertung von Inhalten in unterschiedlichen Varianten ist darauf zu achten, inwieweit Modifikationen die Nutzung und Wahrnehmung der Angebote beeinflussen. Solange Angebote in geschlossenen Verwertungssystemen ausgewertet werden, die auf Bezahlmechanismen beruhen, ist in der Regel
ein hohes Maß an Kontrolle über die Verwendung möglich. Bei Spielfilmen bedeutet dies z. B., dass die Vorgaben des Jugendschutzes vergleichsweise leicht durchsetzbar sind. Diese Situation verändert sich häufig,
wenn solche Angebote in die folgenden Auswertungsstufen übergehen und z. B. im Fernsehen gesendet wer-
275
3. Trends und Perspektiven
den. Eine dort möglicherweise eingesetzte geschnittene Fassung kann auch ungewollt als Marketinginstrument für die ursprüngliche Fassung oder verwandte Angebote wirken und entsprechende Interessen wecken.
Dieses Problem führte in den USA zu einer ausführlichen Beschäftigung mit dem Aspekt des Marketings für
Inhalte, die durch Jugendschutz-Ratings eingestuft werden, und es hat sich gezeigt, dass das Bewusstsein der
Bevölkerung für die Differenzierung der Angebote und ihre unterschiedliche Eignung für bestimmte Zielgruppen in sehr geringem Maß entwickelt ist.
3.2.5 Internationalisierung
3.2.5.1 Bestandsaufnahme
Wie alle Bereiche der Wirtschaft ist auch der Medienbereich von der zunehmenden Internationalisierung betroffen. Dabei sind jedoch die einzelnen Teilmärkte unterschiedlich stark an dieser Entwicklung beteiligt. Bei
den Tageszeitungen gab es in jüngerer Zeit Versuche ausländischer Unternehmen, z. B. mit Gratiszeitungen
auf den deutschen Markt zu drängen. In diesem Markt nehmen die nationalen Akteure aktiv am Prozess der
Internationalisierung teil und weiten ihre Geschäftsaktivitäten ins Ausland aus. Hierbei spielt vor allem Osteuropa eine wichtige Rolle bei den Aktivitäten der Verlage, wo mittlerweile eine ganze Reihe von Unternehmen
existiert, bei denen deutsche Verlage eine wesentliche Rolle spielen. Ähnliches ist auch im Zeitschriftenbereich zu beobachten, in dem die wesentlichen Akteure aus Deutschland kommen. Auch diese Verlage erzielen
in unterschiedlicher Höhe Umsätze mit Auslandsbeteiligungen. Auch bei den Nachrichtenagenturen und beim
Pressevertrieb herrscht eine starke Dominanz nationaler Akteure.
Im Bereich des kommerziellen Hörfunks spielen auf der Seite der Anbieter ausländische Unternehmen ebenfalls nur sehr selten eine Rolle. In der Regel setzen sich die Gesellschafter der Hörfunkveranstalter aus nationalen Akteuren wie z. B. Zeitungsverlagen zusammen. Eine völlig andere Situation zeigt sich beim Fernsehen. Hier gibt es eine Reihe ausländischer Beteiligungen an deutschen Sendern und Sendergruppen, darüber
hinaus verfügen auch ausländische Akteure über Fernsehprogramme. Mit der Bertelsmann AG hat einer der
wichtigsten Akteure seine Rundfunkbeteiligungen in einer internationalen Holding zusammengefasst und
trägt so zur Internationalisierung auf der Ebene der Unternehmen bei.
Eine starke ausländische Dominanz ist in den Bereichen Kino und Bildschirmspiele zu verzeichnen. Die
ausländischen Akteure haben sich jeweils eine komfortable Marktposition erarbeitet und verfügen in der Regel über Beteiligungen auf verschiedenen Stufen der Verwertungskette ihrer Inhalte. Nationale Angebote haben es im Vergleich zu den Produkten dieser Unternehmen im Inland schwer, da sie nicht auf vergleichbare
stabile professionelle Strukturen zurückgreifen können.
Die Gründe für eine Internationalisierung liegen einerseits in der Erschließung neuer Märkte, andererseits
können bei multinational operierenden Konzernen auch regionale Standortvorteile für die Ansiedlung von
zentralen Unternehmen sein. Zu diesen Standortvorteilen können neben Faktoren wie der Verfügbarkeit von
Ressourcen für den Geschäftsbetrieb z. B. auch Arbeitskosten und steuerliche Faktoren und Investitionsanreize zählen. Der zu beobachtende Standortwettbewerb um internationale Investoren wird auch zwischen den
Bundesländern intensiv geführt. Von dieser Entwicklung profitieren vor allem Unternehmen, für die eine
räumliche Bindung an eine bestimmte Region nur eine untergeordnete Bedeutung hat, also etwa bundesweite
Rundfunkveranstalter und Unternehmen der Musikindustrie.
Die kontinuierliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Distributionssystemen trägt allerdings auch
dazu bei, dass andere Branchen in stärkerem Ausmaß als in der Vergangenheit internationale Anbieter für die
Erstellung von Vorleistungen oder Teile der Produktion nutzen. So wird ein großer Teil der deutschen Bücher
mittlerweile im Ausland gedruckt, auch ein Teil der technischen Dienstleistungen, die im Rahmen der Medienproduktion anfallen, wird im Ausland erbracht.
276
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
3.2.5.2 Gesellschaftliche Relevanz
Ein zunehmendes multinationales Engagement von Unternehmen aus der Verlagsbranche kann zu einem unternehmens- oder konzerninternen Wettbewerb um verfügbare Ressourcen führen. Dies gilt vor allem in Phasen, in denen die wirtschaftliche Entwicklung auf den verschiedenen Märkten unterschiedlich verläuft. Das so
geschaffene Potenzial kann einerseits genutzt werden, um die Abhängigkeit des Unternehmens von der konjunkturellen Entwicklung auf einem Markt zu verringern, andererseits kann es auch zur Situation eines Renditewettbewerbes unter ungleichen Rahmenbedingungen kommen. Problematisch kann eine solche Entwicklung
insbesondere dann sein, wenn der Wettbewerb auf einem der betreffenden Märkte nur eingeschränkt funktioniert, da dann andere Anbieter nicht als Korrektiv wirken können.
Ein weiterer Aspekt der Internationalisierung ist die starke Marktposition von für die internationale Auswertung produzierten Angeboten im audiovisuellen Bereich, also die Märkte für Kino- und Fernsehen und
Bildschirmspiele. Dies hat möglicherweise eine sinkende Bedeutung nationaler kultureller Traditionen zur
Folge, eine nationale Partizipation in der Produktion findet auf der kreativen Ebene kaum noch statt (vgl. Kapitel 3.3.2). Außerdem spielt bei den Strategien der großen Konzerne in erster Linie die Ausrichtung an ökonomischen Zielvorgaben eine zentrale Rolle. Die im Rahmen der Internationalisierung entstehende internationale Standortkonkurrenz bedeutet natürlich auch Chancen für die deutsche Medienwirtschaft, die in einigen
Bereichen gute Wettbewerbschancen hat. Andererseits ergibt sich aus den Möglichkeiten des internationalen
Engagements auch das Problem des Kapitalabflusses aus dem deutschen Mediensystem für internationale Investitionen, wie es sich z. B. im Filmbereich zeigt, wo Investitionen aus Deutschland in nicht unerheblichem
Umfang zu den Produktionsbudgets amerikanischer Filme beitragen.
3.2.5.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Aus der Internationalisierung des Mediensystems ergeben sich abgesehen von konzentrationsrechtlichen Fragestellungen eine Reihe weiterer Anknüpfungspunkte für kommunikations- und medienpolitisches Handeln.
Ein Ziel könnte es sein, die nationalen Besonderheiten des deutschen Mediensystems im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Bedeutung adäquat zu sichern. Hierzu können neben rechtlichen Bestimmungen z. B. auch
Förderprogramme in unterschiedlichster Form beitragen. Eine Grundlage für die Entscheidung für einen Eingriff in die Entwicklung in einem bestimmten Bereich muss eine Ermittlung der spezifischen Problembereiche
sein, aus der dann entsprechende Maßnahmen entwickelt werden. Erforderlich ist in diesem Zusammenhang
eine intensive Abstimmung der beteiligten Akteure, um eine größtmögliche Effizienz der eingesetzten Mittel
zu sichern.
Während kultur- und wirtschaftlichpolitische Betrachtungen im Medienbereich zuweilen gegenläufig sind,
gibt es beim Thema Globalisierung Übereinstimmungen. Dass international agierende Unternehmen in
Deutschland so präsent sind, dass sie ggf. Produkte für den heimischen Markt lokalisieren und Einfluss im
Sinne nationaler Anforderungen konzernintern zur Geltung bringen, nützt dem Wirtschaftsstandort Deutschland ebenso wie dem Bestreben, weiterhin Kulturraum-bezogene Angebote zu haben, tradierte europäische
Erzählstrukturen weiter zu entwickeln und nationale Regeln etwa des Jugendschutzes durchsetzen zu können.
3.2.6 Transparenz und Datengrundlage
3.2.6.1 Bestandsaufnahme
Eine wichtige Voraussetzung für die Beschreibung und darauf aufbauende Analyse der Entwicklung des Mediensystems ist die Verfügbarkeit von und der Zugang zu Daten und Informationen, die Entwicklungen nachvollziehbar machen. Der Bestand an für die Entwicklung der Informationsgesellschaft relevanten Daten ist
von mehreren übergreifenden Faktoren geprägt. Seit mehreren Jahren nimmt die Zahl der amtlich erhobenen
277
3. Trends und Perspektiven
Statistiken zur Entwicklung der Medien ab. Deutlichstes Beispiel ist die Einstellung der Pressestatistik, die
letztmalig für das Jahr 1994 vorliegt. Seitdem ist es nur unter Bezug auf Publikationen von Verbänden und
Unternehmen sowie individuelle Forschungsarbeiten möglich, Aussagen über die Entwicklung der Struktur
der deutschen Zeitungslandschaft zu machen. Die Gründe für diesen Rückgang der amtlichen Statistik liegen
zum einen im Bestreben nach einem Abbau der Bürokratie für die Unternehmen, zum anderen wird häufig
auch mit der Vereinheitlichung der europäischen Statistik argumentiert.
Auch die Vergleichbarkeit der Daten ist immer wieder eingeschränkt, da sich die Datengrundlage und Erhebungsmethode in einigen Fällen erheblich verändert hat. So sind z. B. Unternehmensinformationen in der
Umsatzsteuerstatistik aufgrund des Steuergeheimnisses nicht ausgewiesen, wenn in der entsprechenden Gruppe nur noch eine kleine Zahl von Unternehmen erscheint. Darüber hinaus gibt die amtliche Statistik Mindestgrößen an Umsatz und Beschäftigten vor, die für die Erfassung einiger Teilbereiche des Mediensystems problematisch sind. So werden Unternehmen erst ab mindestens 20 Beschäftigten erfasst, eine Vorgabe, die z. B.
viele Journalistenbüros nicht erfüllen.
Ein weiteres generelles Problem nicht nur der amtlichen Statistik ergibt sich aus dem Strukturwandel des
Mediensystems an sich und der sich damit kontinuierlich verändernden Datenbasis. Das Hinzukommen neuer
Berufe und Geschäftsfelder sorgt dafür, dass eine kontinuierliche Anpassung der Erhebungsinstrumente vorgenommen werden muss. Darüber hinaus ergibt sich in einer immer stärker auch international ausgerichteten
Medienwirtschaft der Umgang z. B. mit internationalen Finanzströmen.
Daten sind so immer auch Selbstbeschreibungen einer Branche, die deren bisherige Strukturen widerspiegelt und auf frühere Informationsbedarfe reagiert. Je stärker Veränderungen auch die Branchenstruktur selbst
treffen, werden relevante Entwicklungen durch die Statistiken nicht vollständig abgebildet, zuweilen sogar
verzerrt.
3.2.6.2 Dimensionen der Transparenz
Bei der Beschäftigung mit dem Thema Transparenz lässt sich eine Differenzierung in vier Bereiche vornehmen. Es handelt sich dabei um Markt-, Unternehmens-, Programm- und Verantwortungstransparenz. Betrachtet man die Markttransparenz, so zeigt sich, dass Informationen über die Entwicklung der Märkte ein wichtiger Faktor für die Entwicklung unternehmerischer Strategien sind und deshalb Informationen in diesem Bereich ein wertvolles Gut darstellen. Häufig werden auf der Grundlage von Daten über die bisherige Marktentwicklung Versuche unternommen, künftige Entwicklungen zu prognostizieren. Dabei zeigt sich, dass die zeitliche Dimension ein wichtiger Faktor für die Entwicklung von Markttransparenz ist, da die in erster Linie von
Marktforschungsunternehmen erhobenen und ausgewerteten Daten selten über einen längeren Zeitraum in
vergleichbarer Weise erhoben werden. Umso gravierender ist der Rückgang einer langfristig fortgeführten
amtlichen Statistik, die Aussagen über eine nationale Entwicklung auf der Grundlage einer kontinuierlich
nachvollziehbaren Datenbasis ermöglicht. Ohne eine solche Grundlage ist es auch schwierig, z. B. Verbandsveröffentlichungen über Branchenentwicklungen einzuschätzen, da diese in der Regel keinen verpflichtenden
Charakter und auch deshalb nur begrenzte Aussagekraft haben. Darüber hinaus sind die Verbände natürlich
auch Interessenvertretungen und beschäftigen sich nur mit einem Ausschnitt der möglichen Fragestellungen.
Eine weitere Ebene der Transparenz ist die der Unternehmenstransparenz. Hier gibt es weit reichende
Vorgaben, auf deren Grundlage man sich einen Überblick über die Eigentümerverhältnisse in den Unternehmen verschaffen kann. Eigentümerverhältnisse bilden in vielen Fällen auch die Einflussmöglichkeiten innerhalb der Unternehmen ab, allerdings zeigt sich, dass dies nicht immer der Fall ist. Insofern verfügen Aufsichtsinstitutionen, die für den Medienbereich zuständig sind, in der Regel über erweiterte Möglichkeiten zur
Ermittlung von Einflussmöglichkeiten, etwa auf der Grundlage von Beherrschungsverträgen oder von Stimm-
278
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
rechtsvereinbarungen. Wesentlich schwieriger ist die Ermittlung des Einflusses einzelner Akteure in den an
Bedeutung gewinnenden Netzwerken.
Während Markt- und Unternehmenstransparenz vor allem auf die wirtschaftliche Struktur der Märkte bezogen sind, steht bei der Programmtransparenz die tatsächliche Frage des Einflusses auf Gestaltung des konkreten Inhaltes im Mittelpunkt. Insbesondere bei Unternehmen, die vorgefertigte Inhalte verbreiten, sei es in
Form von Agenturmeldungen und Pressemitteilungen im journalistischen Bereich oder von fremdproduzierten
Programmen im Rundfunk, ist dies ein wichtiger Faktor für die Beurteilung von Angeboten. Davon zu unterscheiden ist die konkrete Verantwortung für die publizierten Inhalte in der Gestalt von Verantwortungstransparenz, da organisatorisch hier andere Personen in der Pflicht sind, z. B. auf die Einhaltung gesellschaftlicher
und rechtlicher Normen zu achten.
3.2.6.3 Gesellschaftliche Relevanz
Bei den Daten und Informationen, die zur Entwicklung der Märkte vorliegen, sind es in der Regel Akteursinteressen, die den entscheidenden Einfluss auf die Aussagekraft des Materials haben. So sind z. B. die Daten
zur Entwicklung der Einschaltquoten vor allem auf die Interessen der reichweitenstarken Programme ausgerichtet, die nur ein begrenztes Interesse an kleinen Zielgruppen haben. Aufgrund dieser Vorgaben sind die von
der GfK erhobenen Daten z. B. in Bezug auf die tatsächlichen Marktanteile der Veranstaltergruppen nur eingeschränkt aussagefähig. Die gesellschaftliche Bewertung von Entwicklungen auf der Grundlage von vor allem aus ökonomischen Gründen erhobenen Daten ist nur begrenzt möglich. Aufgrund des aktuellen Strukturwandels ergibt sich zurzeit jedoch in vielen Bereichen ein Anpassungsbedarf traditioneller Erhebungsinstrumente und Verfahren, der zwar einerseits die langfristige Vergleichbarkeit der Daten zusätzlich in Frage stellt,
andererseits aber die Möglichkeit eröffnet, in stärkerem Maße auch Aspekte von gesellschaftlicher Bedeutung
in diesen Untersuchungen zu berücksichtigen.
Neben den marktbezogenen Daten ist es im Fall der Unternehmens- und Verantwortungstransparenz in der
Regel auch für das Publikum möglich, die erforderlichen Informationen zu bekommen. Dies ist eine wichtige
Grundlage für die Souveränität des Publikums beim Umgang mit Medienangeboten. Über diese Angaben hinaus wird von Institutionen und Organisationen eine Vielfalt von Informationen zur Unterstützung des Publikums bei seinen Auswahlentscheidungen bereitgestellt, von Altersfreigaben bis zu Qualitätseinstufungen von
bestimmten Angeboten. Diese zusätzlichen Informationen können das Publikum bei seinen Auswahlentscheidungen unterstützen und so bei der Wahrnehmung seiner Interessen stärken.
Als Grundlage der Einschätzung der Entwicklung der Informationsgesellschaft sind verlässliche Daten eine wichtige Voraussetzung für die Entscheidung über strategisches Handeln. Dies gilt für alle Akteure, nicht
nur für solche, die ökonomische Ziele verfolgen. Insofern ist eine vor allem mit ökonomischen Zielen erstellte
Datengrundlage nur in begrenztem Umfang geeignet, als Orientierungshilfe und Reflektionsgrundlage für die
Informationsgesellschaft zu dienen. Insbesondere Institutionen und Organisationen, die kontinuierlich Steuerungsfunktionen übernehmen, sind darauf angewiesen, über langfristig vergleichbares zuverlässiges Datenmaterial zu verfügen. Dies ist eine der Begründungen für das Bestehen amtlicher Statistiken. Die verschiedenen
Akteursgruppen haben zum Teil unterschiedliche Anforderungen an eine Datengrundlage, grundsätzlich lassen sich drei Kontexte, in deren Rahmen eine Datenbasis eine Rolle spielt, identifizieren:
Der erste dieser Kontexte ist der Bedarf der wirtschaftlich handelnden Akteure, die vor allem Informationen benötigen, die bei der Formulierung von Strategien und der Positionierung des Unternehmens oder der
Organisation helfen. Ein entscheidender Vorteil bei der Entwicklung von Strategien kann hier eine einheitliche Datengrundlage sein, die zumindest als stabile Orientierung bei der Einschätzung von Entwicklungen
hilft. Darüber hinaus hilft eine solche Datengrundlage grundsätzlich allen Akteuren bei der Orientierung im
jeweiligen Marktumfeld und ermöglicht auch neuen Akteuren eine bessere Selbsteinschätzung.
279
3. Trends und Perspektiven
Die zweite Gruppe von Akteuren, die spezielle Anforderungen an eine Datenbasis über die Entwicklung
des Medien- und Kommunikationssystems hat, sind alle Institutionen, die steuernden Einfluss auf die Entwicklung in diesem Bereich haben. Diese Gruppe hat vordringlich ein Interesse daran, die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Entwicklung zu erfassen, um nötigenfalls die Entwicklung beeinflussen zu können.
Für sie ist die Datenbasis in erster Linie eine Voraussetzung für das Erkennen gesellschaftlich relevanter
Problemlagen. Anforderungen an eine Datenbasis würden aus ihrer Sicht z. B. inhaltliche Vielfalt, Qualität
und Gestaltung von Angeboten und kulturelle Aspekte betreffen. Auch die Entwicklung bedarfsgerechter
Ausbildungsangebote ist auf derartige Informationen angewiesen.
Die dritte Gruppe, die einen Bedarf für Informationen und Daten über die Entwicklung hat, ist schließlich
das Publikum, für das gut zugängliche Informationen bei der Suche nach Orientierung in einer sich wandelnden kommunikativen Umwelt eine wichtige Rolle spielen.
3.2.6.4 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Ingesamt erscheint die Datenbasis zum Kommunikations- und Mediensystem angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sektors erstaunlich lückenhaft. Da Statistiken als Prototyp von Bürokratie erscheinen, gilt ihr Abbau offenbar als Akt moderner Staatlichkeit.
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Ebenen der Transparenz zeigt sich ein differenziertes Bild der verfügbaren Daten. In einigen Bereichen wie bei der Presse wird deutlich, dass ein Fehlen amtlicher Statistik
zum Problem für die unabhängige Einschätzung der aktuellen Situation der Verlage werden kann. Die Dynamik der konjunkturellen Entwicklung bringt es mit sich, dass es in den meisten Geschäftsfeldern auch Zeiten
von sinkenden Umsätzen und Erlösen gibt. Um jedoch eine tatsächliche nachhaltige Strukturkrise und ihre
Dauer und Auswirkungen einschätzen zu können, sind unabhängige Informationen, wie sie die Pressestatistik
lieferte, eine wichtige Voraussetzung. Da es den Medienbereich nicht als spezifische Größe in der amtlichen
Statistik gibt und die bisherigen Vorgaben die Besonderheiten in diesem Bereich nur in unzureichendem
Ausmaß abbilden, sind die Möglichkeiten in diesem Bereich eingeschränkt. Hinzu kommt, dass im Zuge der
Vereinheitlichung der europäischen Statistik schwer vorstellbar ist, einen Sonderbereich zu entwickeln, der
die nationalen Besonderheiten des Mediensystems adäquat berücksichtigt und über Basisdaten hinaus Informationen liefern kann.
Seit 1999 wird auch das Medienbudget vom Statistischen Bundesamt nicht mehr ausgewertet, so dass dieses Rahmendatum für Geschäftsmodelle nicht mehr amtlich fortgeschrieben zur Verfügung steht.
Unabhängig von der amtlichen Statistik haben sich eine Vielzahl von Erhebungen und Datensammlungen
entwickelt, die zumindest als Grundlage für eine kontinuierlich fortgeschriebene Medien- und Kommunikationsstatistik dienen können. Zum Teil handelt es sich dabei um Verbandspublikationen, daneben erstellen aber
auch viele Institutionen und Organisationen Datensammlungen und Studien. Als Beispiele seien hier die
Stichtagssammlungen zur deutschen Tageszeitungslandschaft von Schütz, die Studie Massenkommunikation
der ARD oder die Studien der Landesmedienanstalten genannt. Der Rahmen für solche Untersuchungen ist in
stark unterschiedlichem Maß institutionalisiert. Eine Reihe dieser Untersuchungen könnte gebündelt und mit
einer auch finanziellen Absicherung der notwendigen Kontinuität die Basis einer umfassenden Statistik sein.
Als Modelle bieten sich britische oder niederländische Vorbilder an, wo bei der Zusammenstellung und
Veröffentlichung der entsprechenden Datenbasis ein Kooperationsmodell genutzt wird, bei dem die beteiligten Akteure eine gemeinsame Organisation oder Institution mit der Koordination beauftragen. Eine solche unabhängige Institution kann wie in Großbritannien im Rahmen des Digital Television Action Plan allein koordinierende Aufgaben haben oder selbst Daten erheben. Gerade an dieser Stelle kann eine Kooperation von
Staat und Wirtschaft hilfreich sein, bei der der Staat auf die Kontinuität und Qualität der Daten hinwirkt, die
Wirtschaft aber dafür sorgt, dass die Erhebung handhabbar und unbürokratisch verläuft.
280
3.2. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen
Eine solche zentrale Organisationsform hätte den Vorteil, dass sie den beteiligten Institutionen Synergieeffekte bei der Erhebung, Auswertung und Darstellung von Datenmaterial bieten würde. Darüber hinaus ließen
sich mit Hilfe einer solchen Struktur die Auswirkungen von Veränderungen in der Akteurslandschaft kompensieren, da im Fall einer entstehenden Lücke oder finanzieller Schwierigkeiten die Möglichkeit bestände,
die Datenerhebung fortzusetzen. Zusätzlich hat eine solche zentrale Einrichtung auch den Vorteil, dass sie bei
der Suche nach Informationen und Daten eindeutig identifizierbar ist und damit einen leichteren Transfer der
verfügbaren Informationen sicherstellen kann.
Ingesamt bietet sich neben der fortlaufenden und notwendig relativ starren und kleinen Datenbasis durch
amtliche Statistiken – die wie oben dargestellt ihre Bedeutung behält – eine Ergänzung durch Informationen
an, die die Branchen selbst erheben. Wo dies gesellschaftlich nötig ist, kann der Staat die von ihm für sinnvoll
gehaltenen Typen von Daten als Anregung oder Vorgabe kommunizieren und so auf amtliche Statistiken verzichten, wenn und soweit die Branchen freiwillig die Erhebung leisten. Um eine noch bessere Beschreibung
aktueller Entwicklungen zu gewährleisten, können qualitative Verfahren genutzt und punktuell erhobene Daten zusammengetragen werden. Damit entstehen mehrere Ebenen der Brachenbeschreibung, wobei die flexibleren Formen Informationen zutage fördern können, die es sinnvoll erscheinen lassen, auch die längerfristigen
Erhebungen zu verändern oder zu ergänzen, wenn sich ein Strukturwandel abzeichnet. Eine Verständig aller
relevanten Akteure über benötigte Daten wäre ein kommunikations- und medienpolitischer Ansatzpunkt für
Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz.
281
3. Trends und Perspektiven
3.2.7 Quellenangaben zu Kapitel 3.2
Altmeppen, Klaus Dieter (1999): Redaktionen als Koordinationszentren. Beobachtungen journalistischen Handelns.
Wiesbaden.
Anderson, Chris (2007): The Long Tail – der lange Schwanz. Nischenprodukte statt Massenmarkt – Das Geschäft der Zukunft. München.
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Bundesnetzagentur (BNetzA) (2007): Tätigkeitsbericht 2006/2007 für den Bereich Telekommunikation. Bonn. Abrufbar
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Ciesinger, Kurt-Georg/Klatt, Rüdiger/Ollmann, Rainer/Siebeke, Dagmar (1998): Print & Publishing 2001. Münster.
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Weischenberg, Siegfried/Herrig, Peter (1985): Handbuch des Bildschirm-Journalismus: Elektronische Redaktionssysteme:
Grundlagen, Funktionsweisen, Konsequenzen. München.
282
3.3 VIELFALT UND MEDIENQUALITÄTEN
3.3.1
VIELFALT ................................................................................................................................ 285
3.3.1.1
3.3.1.1.1
3.3.1.1.2
3.3.1.1.3
3.3.1.1.4
3.3.1.1.5
3.3.1.1.6
3.3.1.1.7
3.3.1.1.8
3.3.1.2
3.3.1.2.1
3.3.1.2.2
3.3.1.2.3
3.3.1.2.4
3.3.1.3
3.3.1.3.1
3.3.1.3.2
3.3.1.3.3
3.3.1.3.4
3.3.1.3.5
3.3.1.3.6
3.3.1.3.7
3.3.2
KULTURELLE SELBSTVERSTÄNDIGUNG ..................................................................... 296
3.3.2.1
3.3.2.1.1
3.3.2.1.2
3.3.2.2
3.3.2.2.1
3.3.2.2.2
3.3.2.3
3.3.2.3.1
3.3.2.3.2
3.3.3
ERKENNTNISSE AUS DEN DESKRIPTIVEN TEILEN .................................................................. 285
Erweiterung der verfügbaren Medien- und Kommunikationsangebote .............................. 285
Anhaltende Medienkonzentration........................................................................................ 285
Hohe Marktzutrittshürden für neue Wettbewerber ............................................................. 286
Veränderte Eigentums- und Produktionsstrukturen............................................................ 287
Neue Akteure mit vermittelndem Einfluss ........................................................................... 287
Internationalisierung und Regionalisierung ....................................................................... 287
Entwicklung der Angebotsvielfalt ....................................................................................... 288
Fragmentierung der genutzten Medienrepertoires ............................................................. 288
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 289
Freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung........................................................... 289
Vielfalt als Qualitätsmerkmal und als Risikovorsorge........................................................ 290
Derzeitiges Konzept der Vielfaltsicherung.......................................................................... 290
Rolle des Kartellrechts........................................................................................................ 292
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 292
Technische Voraussetzung für kommunikations- und medienpolitische Gestaltung ........... 292
Positive Vielfaltsicherung und Zukunft des dualen Systems................................................ 292
Rundfunkzentrierung der Regulierung und multimediale Meinungsmacht ......................... 293
Reaktion auf vermittelte Meinungsmacht............................................................................ 294
Regulierung von Vertriebsnetzen ........................................................................................ 295
Ebenen der Regulierung...................................................................................................... 295
Anknüpfungspunkte für nicht-anbieterbezogene vielfaltsichernde Maßnahmen................. 296
ERKENNTNISSE AUS DEN DESKRIPTIVEN TEILEN .................................................................. 296
Nutzung inländischer und ausländischer Angebote ............................................................ 296
Interkulturelle und transkulturelle Kommunikation............................................................ 297
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 299
Interkulturelle Kommunikation ........................................................................................... 299
Kulturelles Gedächtnis........................................................................................................ 301
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 302
Ziele .................................................................................................................................... 302
Instrumente ......................................................................................................................... 303
BEOBACHTUNG DER MEDIEN: METAMEDIEN UND MEDIENKRITIK .................. 306
3.3.3.1
3.3.3.1.1
3.3.3.1.2
3.3.3.1.3
3.3.3.2
3.3.3.3
BESTANDSAUFNAHME ......................................................................................................... 307
Orientierung........................................................................................................................ 307
Kritik ................................................................................................................................... 309
Selbstreferentialität und crossmediale Bezüge.................................................................... 310
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 311
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 311
283
3. Trends und Perspektiven
3.3.4
WERBUNG UND REDAKTIONELLE INHALTE .............................................................. 313
3.3.4.1
3.3.4.2
3.3.4.3
3.3.5
TRENDS DER ANGEBOTSFORMEN .................................................................................. 317
3.3.5.1
3.3.5.1.1
3.3.5.1.2
3.3.5.2
3.3.5.3
3.3.6
ERKENNTNISSE AUS DEN DESKRIPTIVEN TEILEN .................................................................. 313
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 314
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 316
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN .............................................................................................. 317
Veränderungen in der Publizistik........................................................................................ 317
Realität und „Reality“, Öffentlichkeit und Privatheit......................................................... 319
GESELLSCHAFTLICHE RELEVANZ ........................................................................................ 320
KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENPOLITISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE ................................ 324
QUELLENANGABEN ZU KAPITEL 3.3.............................................................................. 325
Tabellenverzeichnis
Tabelle 3.3.1.1 Kennzahlen zur Medienkonzentration 1997-2007
284
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.1 Vielfalt
Die Vielfaltsicherung steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Kommunikations- und Medienordnung und ist auch medienpolitisch als Ziel unumstritten. In dieser Hinsicht können die
Entwicklungen der letzten Jahre als deutliche Erweiterung und Ausdifferenzierung der verfügbaren Informationsangebote und Kommunikationsoptionen charakterisiert werden. Die deskriptiven Kapitel zu den einzelnen Medien haben jedoch auch gezeigt, dass vielfach ein Trend zur Konzentration zu beobachten ist. Für die
Weiterentwicklung der Kommunikations- und Medienordnung ist dieser Bereich daher hoch relevant.
Die Diskussion um Vielfalt wird – auch juristisch – in zwei Richtungen geführt, die im Folgenden zu unterscheiden sind; zum einen „negativ“ als Vorsorge gegen vorherrschende Meinungsmacht, zum anderen „positiv“ als Qualitätsmerkmal eines Angebotes oder eines Mediensystems.
3.3.1.1 Erkenntnisse aus den deskriptiven Teilen
3.3.1.1.1
Erweiterung der verfügbaren Medien- und Kommunikationsangebote
Die skizzierten Entwicklungen im Bereich des technischen Zugangs zu neuen Informations- und Kommunikationstechniken machen deutlich, dass sich das quantitative Ausmaß der Informations- und Kommunikationsoptionen für die Bevölkerung drastisch erhöht hat. Nie zuvor war eine so große Menge an Informationen auf
so vielen verschiedenen technischen Wegen so unabhängig von Ort und Zeit verfügbar. Auch wenn bekannt
ist, dass die Vielzahl der verfügbaren Informationsangebote keineswegs mit ihrer Vielfalt gleichgesetzt werden kann, stellt doch die benannte Ausweitung des Angebots eine wesentliche Veränderung der Ausgangsbedingungen dar, unter denen das Thema Vielfalt heute zu diskutieren ist. Denn angesichts der Ausweitung der
verfügbaren Angebote könnte argumentiert werden, dass sich die Vielfaltsthematik als Problem gar nicht
mehr stelle. Die Voraussetzungen für die Bestimmung der bestehenden Vielfalt des Angebots werden komplizierter; insbesondere ist deutlich zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden, auf denen Vielfalt beobachtet werden kann: Handelt es sich um die Vielfalt der Produzenten und Anbieter, die Vielfalt der verfügbaren Angebote oder die Vielfalt der von den Nutzern bzw. bestimmten Nutzergruppen tatsächlich genutzten
Angebote?
3.3.1.1.2
Anhaltende Medienkonzentration
Im Hinblick auf die Vielfalt auf der Anbieterebene – die bisher den wichtigsten Ansatzpunkt für vielfaltsichernde Maßnahmen darstellt (siehe dazu unten) – lassen die deskriptiven Teile erkennen, dass sich die Konzentration in einzelne Medienmärkte anhält und z.T. noch verstärkt. Printverlage fusionieren oder schließen
vermehrt Kooperationsvereinbarungen untereinander. Im Bereich der Tageszeitungen lässt sich eine fortschreitende regionale Monopolbildung bei Tageszeitungen beobachten (vgl. Kap. 1.1.1.1). Bei den Abonnementszeitungen publizierten die 5 größten Verlage 2006 29 Prozent der Auflage, bei den Kaufzeitungen entfallen 97 Prozent der Auflage auf 5 Verlagskonzerne (vgl. Kap. 1.1.2.1). im Zeitschriftenmarkt lag der Marktanteil der 4 größten Verlagsunternehmen bei über 60 Prozent (vgl. Kap. 1.1.2.2). Auch im Hörfunkbereich
steigt der Konzentrationsgrad durch den Umstand, dass viele der Anteilseigner von Hörfunkkonsortien ihre
Anteile an größere Unternehmen verkauft haben (vgl. Kap. 1.4.2.2.2). Die Hörfunkwerbung wird zu 95%
durch zwei Unternehmen vermarktet. Im Fernsehbereich erreichten die beiden großen privaten Sendergruppen
RTL Group und ProSiebenSat.1 2007 zusammen einen Zuschauermarktanteil von 47,2 Prozent (vgl. Kap.
285
3. Trends und Perspektiven
1.4.2.2.1), der Anteil ihrer TV-Werbevermarkter betrug 2007 sogar knapp 85 Prozent (siehe Kap.
2.3.3.3.2). 516 Eine Übersicht über die Entwicklung anhand einzelner Kennziffern gibt Tabelle 3.3.1.1.
Tabelle 3.3.1.1 Kennzahlen zur Medienkonzentration 1997-2007
1997
2000
2002
2004
2006
2007
135
135*
136**
138
136
136
Anzahl der Ein-Zeitungs-Kreise /
Bevölkerungsanteil in %
242
41,1%
244*
41,4%
246**
41,9%
256
42,1%
261
42,5%
k.A.
Anteil der 5 größten Verlagsgruppen an der
Auflage der Abonnementszeitungen
27,8%
28,8%
28,8%
28,8%
29,0%
k.A.
Anteil der 5 größten Verlagsgruppen an der
Auflage der Kaufzeitungen
98,5%
95,1%
94,6%
95,1%
97,3%
k.A.
k.A.
58,6%
61,2%
60,4%
62,9%
k.A.
Anteil der beiden größten privaten
Unternehmensgruppen am Fernseh
zuschauermarkt
53,3
50,9
48,2
48,6
46,6
47,2
Anteile der beiden größten HörfunkWerbevermarkter an den Netto-Werbeumsätzen
des Hörfunks
92,2
96,5
95,2
94,6
95,0
k.A.
Tageszeitungen
Vollredaktionen
(Publizistische Einheiten)
Publikumszeitschriften
Anteil der 4 größten Verlagsgruppen an der
Auflage der Publikumszeitschriften
Rundfunk
* Keine Angaben zu 2000 verfügbar, stattdessen hier 1999.
** Keine Angaben zu 2002 verfügbar, stattdessen hier 2001.
Quellen: BDZV 2007, Röper 2000, Röper 2006, Schütz 2007, Vogel 2006, KEK, ZAW.
Angaben zu 2007 lagen bis zum Redaktionsschluss nur lückenhaft vor.
3.3.1.1.3
Hohe Marktzutrittshürden für neue Wettbewerber
Bedingt durch die starke Marktstellung und den starken Wettbewerb bereits etablierter Akteure, etwa im Zeitschriftenmarkt, aber auch aufgrund hoher Einstiegskosten, etwa im Rundfunk, bestehen im Hinblick auf den
Marktzutritt neuer Wettbewerber in vielen Bereichen große Hürden. Als Beispiel lässt sich der Versuch der
Etablierung kostenloser Tageszeitungen in den 90er-Jahren nennen, der mit juristischen und wirtschaftlichen
Mitteln der bestehenden Akteure zunächst unterbunden werden sollte, bis das BGH in letzter Instanz 2003 zu
Gunsten der Gratiszeitungen entschied (s. Kap. 1.4.3.2). Durch das Fehlen neuer Wettbewerber kann der bestehende Konzentrationsgrad und das immanente Risiko für die Meinungsvielfalt so lange nicht abgebaut
werden, wie der Marktzutritt potenziellen neuen Marktteilnehmern erheblich erschwert wird. Insofern muss
Vielfaltsicherung auch diesen Umstand berücksichtigen.
516
286
Vgl. zum Ganzen die Jahresberichte und Medienkonzentrationsberichte der Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK), abrufbar über http://www.kek-online.de/cgibin/esc/publikationen.html.
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.1.1.4
Veränderte Eigentums- und Produktionsstrukturen
Eher instrumentelle Schwierigkeiten für die Weiterentwicklung der Konzepte zur Sicherung von Meinungsvielfalt bzw. Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht bestehen in veränderten Eigentums- und Produktionsstrukturen. So gibt es im Medienbereich sowohl bei Printmedien als auch bei elektronischen Angeboten
nur wenige Anhaltspunkte für die Unterstellung, dass ein Eigentümer das Medium gezielt als Instrument der
Meinungsbildung nutzt und insofern versucht, Meinungsmacht auszuüben. Der Trend etwa zum Angebot von
Rundfunk durch Kapitalgesellschaften und die zunehmenden Beteiligungen von Finanzinvestoren im Medienbereich rückt stärker die ambitionierten Renditeerwartungen in sehr kurzfristigen Zeithorizonten in den
Fokus, weniger konkrete inhaltliche oder meinungsbezogene Zielsetzungen. Das heißt nicht, dass eine besondere Marktmacht nicht mehr mit einer potenziellen Meinungsmacht verbunden wäre, sondern vor allem, dass
sich die potenziellen meinungsbezogenen Interessen aufgrund der nicht personalisierbaren Eigentümerstrukturen schlechter beobachten und erkennen lassen.
Weiter weisen die Entwicklungen der letzten Jahre darauf hin, dass sich aufgrund veränderter Produktionsstrukturen zunehmend die Frage stellt, ob die bisher meist als Anknüpfungspunkt für vielfaltsichernde
Maßnahmen im Vordergrund stehenden Anbieter bzw. Veranstalter noch als solche geeignet sind. Denn im
Zuge der Herausbildung integrierter multimedialer Verbünde können auch ganz neue Akteure erheblichen
Einfluss auf die Meinungsbildung gewinnen. Derzeitige Konzepte der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht und der positiven Vielfaltsicherung haben sich darauf einzustellen.
Die mit dem Stichwort „Web 2.0“ verbundenen Veränderungen im Online-Bereich beinhalten zwar eine
Senkung der Zugangsbarrieren, um an öffentlicher (im Sinne von: zugänglicher) Kommunikation teilzunehmen und eigene Inhalte zu veröffentlichen. Allerdings ist bislang der Nutzerkreis entsprechender Anwendungen noch relativ klein; zudem handelt es sich bei den nutzergenerierten Inhalten vielfach um Angebote von
vorrangig persönlicher Relevanz, die nur kleine Publika erreichen und weder vom Anspruch noch von den
Produktionspraktiken in direkter Konkurrenz zu den etablierten Medien stehen (vgl. Kap. 1.5.1.1).
3.3.1.1.5
Neue Akteure mit vermittelndem Einfluss
Im Prinzip ist auch bei traditionellen Medien das Phänomen bekannt, dass nicht nur derjenige, der selbst veröffentlicht, sondern auch andere, vermittelnde Akteure in der Produktionskette relevanten Einfluss auf die
Angebotsvielfalt haben, etwa der Grossist. Neu hinzutretende Intermediäre wie die Suchmaschinen im Internet oder die EPG-Anbieter im digitalen Fernsehen, die nicht genuin aus dem Medienbereich stammen, können
ebenfalls Einfluss auf die von ihnen vermittelte Kommunikation nehmen. Hier sehen sich die bisherigen Ansätze zur Sicherung von Vielfalt neuen Herausforderungen gegenüber. Zudem sind manche manuellen oder
automatischen Auswahlverfahren, etwa bei der Zusammenstellung von Trefferlisten bei Suchmaschinen,
kaum transparent, und man kann nicht endgültig bestimmen, in welchem Ausmaß Dritte (z. B. durch Entgelte)
auf sie Einfluss nehmen.
3.3.1.1.6
Internationalisierung und Regionalisierung
Probleme für die Sicherung der Meinungsvielfalt in ihrer positiven wie negativen Dimension ergeben sich
auch durch die Internationalisierung. Die – sich langsam vollziehende – Erweiterung der Kommunikationsräume über nationale Grenzen hinaus macht es erforderlich, dass eine Vielfaltsicherung auf höherer als auf
nationaler Ebene erfolgt. Dies wirkt sich zum einen dahingehend aus, dass „Global Player“ Einfluss auf die
Meinungsbildung in der Bundesrepublik gewinnen, die zumindest mit dem sozialen Kontext der Regulierung
in Deutschland nicht vertraut sind. Zum anderen drängen national verwurzelte, aber international tätige Medienunternehmen darauf, in der Bundesrepublik Wirtschaftsbedingungen vorzufinden, die es ihnen ermöglichen, auch außerhalb des Landes aktiv zu sein.
287
3. Trends und Perspektiven
Im Gegensatz zu der Globalisierung erweist sich unabhängig von der nationalen Herkunft der Medienanbieter die Sicherung regionaler Vielfalt als relevantes Thema (s. Kap. 1.1.1.1). Im Bereich der Presse sinkt die
Zahl unabhängiger Lokalzeitungen seit langem kontinuierlich. Für das Fernsehen wurden der Rundfunkstaatsvertrag und landesrechtliche Vorgaben mehrfach nachreguliert, um die bundesweiten Anbieter zu motivieren, regionale Fenster im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten (s. Kap. 1.4.4.2.4 f.). Kritiker sehen in
letzterem allerdings vornehmlich wirtschaftliche Standortinteressen als Motiv, was vor allem europarechtliche
Bedenken hervorruft. Eigenständige lokale Fernsehangebote haben sich vielfach als wirtschaftlich gefährdet
erwiesen (s. Kap. 1.4.2). Auch hier könnten neue Konzepte zur Sicherung von Vielfalt einen positiven Effekt
haben. Vor allem dort, wo derartige Mechanismen nicht voll greifen, wie in den östlichen Bundesländern,
wird über verstärkte Förderung nachgedacht.
3.3.1.1.7
Entwicklung der Angebotsvielfalt
Während in der Vielfaltsdebatte die Ebene der Anbieter-Vielfalt meist im Vordergrund steht und Vielfalt entsprechend meist als Gegenteil von marktbezogener Konzentration betrachtet wird, liegen über die maßgebliche Ebene der inhaltlichen Vielfalt des für die Bevölkerung tatsächlich verfügbaren Angebots deutlich weniger systematische Informationen vor. Wie die Forschung gezeigt hat, gibt es verschiedene Mechanismen, die
dazu beitragen, dass die Vielfalt der Themen und Meinungen eingeschränkt wird. Dazu gehören an einer Maximierung von Nutzerinteressen orientierte Strategien, die zur Folge haben können, dass bestimmte Angebotsformen bei allen Anbietern reduziert oder gar ganz abgeschafft werden. So hat sich in den letzten Jahren im
deutschen Fernsehen der Trend gezeigt, dass publizistische Angebote über kontroverse gesellschaftliche und
politische Themen weniger Sendezeit erhalten (vgl. Kap. 1.4.1.2); diese Entwicklung engt den Spielraum für
vielfältige Themen und, innerhalb der Themen, vielfältige Meinungen von vornherein ein. Für andere Themenbereiche, etwa Kultur, sind die eingeräumten Sendezeiten schon seit Jahren sehr eng bemessen.
Ein weiterer wichtiger Faktor zur Einschränkung der inhaltlichen Vielfalt besteht in der Verkleinerung von
Redaktionen und der damit verbundenen steigenden Abhängigkeit von Agenturen und anderen Dienstleistern,
die verschiedene Medien mit ihren Angeboten versorgen.
3.3.1.1.8
Fragmentierung der genutzten Medienrepertoires
Angesichts der Tatsache, dass die Mediennutzer heute einer Fülle ganz unterschiedlicher Medienangebote gegenüberstehen, ist die der klassischen Vielfaltsdiskussion zugrunde liegende Prämisse, eine vielfältige Medien- und Kommunikationslandschaft sei bereits durch die Gewährleistung eines entsprechenden Angebots
hinreichend gesichert, in Frage zu stellen. Während die Nutzer heute im Prinzip unermessliche Informationsmöglichkeiten haben, deuten Befunde der Nutzungsforschung darauf hin, dass das von einzelnen Nutzergruppen zusammengestellte persönliche Medienrepertoire aus einem recht engen Spektrum von Formen und Inhalten besteht, welches weit davon entfernt ist, die Vielfalt der Themen, Meinungen und lebensweltlichen Orientierungen der Gesellschaft abzudecken. Die Strategien der Anbieter zielen – zunehmend crossmedial ausgerichtet – darauf ab, ihre jeweiligen Zielgruppen möglichst punktgenau und möglichst exklusiv zu erreichen, so
dass sich zwischen den Angeboten Synergieeffekte ergeben. Diese Strategien wirken sich auch auf den Umgang mit dem Internet aus: Statt die große Fülle möglicher Anbieter zur Kenntnis zu nehmen, orientieren sich
viele Nutzer an einigen wenigen Angeboten – oft solchen, die sie von klassischen Medienangeboten her kennen. Gerade die Individualisierbarkeit digitaler Angebote ermöglicht es, die persönlichen Medienrepertoires
immer stärker einzuengen; die allein auf die persönlichen Interessen zugeschnittene „Daily Me“ ist ein Beispiel für diese neue Erscheinung der öffentlichen Kommunikation.
Die sich daraus ergebende verstärkte Fragmentierung der Publika wirft für die Vielfaltsdiskussion neue
Fragen auf: Können, wenn ein vielfältiges Angebot von den meisten Nutzergruppen gemäß ihren jeweiligen
288
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
spezifischen Interessen sehr einseitig genutzt wird, die mit dem Ideal kommunikativer Vielfalt verbundenen
Ansprüche an die öffentliche Kommunikation noch verwirklicht werden? Diese Frage verweist auf das in der
Diskussion um den Vielfaltsbegriff häufig vorgebrachte Argument, 517 dass Vielfalt nicht als einziges Kriterium für eine funktionierende öffentliche Kommunikation betrachtet werden dürfe, sondern dass es auf der anderen Seite auch ein Mindestmaß an Integration, an Verbindungen zwischen verschiedenen Nutzergruppen
und lebensweltlichen Sphären geben müsse (vgl. dazu auch Kap. 3.1.2).
3.3.1.2 Gesellschaftliche Relevanz
3.3.1.2.1
Freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung
Vielfalt ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Medienangeboten. Die Freiheit einer Gesellschaftsordnung
setzt nach modernem Demokratieverständnis ein Mediensystem voraus, das eine Vielfalt kommunikativer
Leistungen und Inhalte hervorbringt. 518 Zahlreiche Versuche, diese Zielvorstellung in eindeutige und messbare Kriterien zu überführen, haben zu einer ganzen Reihe verschiedener Vielfaltsdimensionen geführt, die zudem auf verschiedenen Ebenen festgemacht werden können. 519 Die Vielfalt der Kanäle bzw. der Angebote ist
dabei nur eine und durchaus nicht hinreichende Bedingung, da auch eine Vielzahl von Kanälen nur von wenigen Quellen (z. B. einer einzigen Nachrichtenagentur) oder Anbietern gespeist werden kann. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive bezieht sich der Begriff vor allem auf die Vielfalt von Meinungen, d. h. Einschätzungen, Bewertungen oder Stellungnahmen im Hinblick auf bestimmte Gegenstände. Da auch die unterschiedliche Selektion von Themen und Tatsachenbehauptungen eine Meinungsäußerung darstellen kann, wird
die themengegenständliche Vielfalt zu Recht als eine weitere relevante Vielfaltsdimension angesehen. Ein zusätzlicher Indikator für Meinungsvielfalt ist die Breite der gesellschaftlichen Akteure, die in der Berichterstattung dargestellt werden oder zu Wort kommen. Weitere verfassungsrechtlich relevante Dimensionen berühren
die Vielfalt der Darstellungsformen, Genres und Sparten. Schließlich spielt die räumliche Komponente bei der
Bestimmung von Vielfalt eine Rolle, so dass auch der chancengleiche Zugang regionaler, lokaler oder sublokaler Stimmen zur öffentlichen Kommunikation verfassungsrechtliche Relevanz besitzt.
In der Bundesrepublik legt das Bundesverfassungsgericht die Medienfreiheiten in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
bekanntermaßen so aus, dass ein objektiver, über-individueller Gehalt deutlich wird. Zwar haben auch die
Medienfreiheiten die Funktion, die Medienbetätigung unter besonderen Schutz vor staatlichen Eingriffen zu
stellen. Zugleich trifft den Staat – zumindest beim Rundfunk – aber auch eine Gewährleistungsverantwortung
im Hinblick auf die Medienordnung. Soweit nicht von selbst strukturell gesichert ist, dass die Kommunikationsprozesse eine freie und individuelle und öffentliche Meinungsbildung gewährleisten, hat der Staat dies
durch eine positive Ordnung hinreichend sicherzustellen. Inwieweit dieses Konzept ausschließlich auf Rundfunk anwendbar ist, und – wenn es darauf ankommt – wie weit der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff
reicht, ist in der Wissenschaft und der Rechtspolitik hoch umstritten (s. Kap. 1.4.4.1.4). Unstreitig aber ist,
dass Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch angesichts des sozialen und technischen Wandels eine freie und offene
Kommunikation zu gewährleisten trachtet (vgl. Kap. 3.4).
Diese Sichtweise, die streng genommen voraussetzt, dass der Maßstab – die Vielfalt der Meinungen in der
Gesellschaft – bestimmt werden kann, ist schon frühzeitig und von unterschiedlichen theoretischen und politischen Positionen aus kritisiert worden. Als Modifikation wird eine Sichtweise kommunikativer Chancengerechtigkeit angeboten, die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG die Verpflichtung herausliest, die Kommuni517
Vgl. Rössler 2007, S. 470.
518
Vgl. z. B. McQuail 1992.
519
Vgl. dazu Rössler 2007.
289
3. Trends und Perspektiven
kationsordnung so zu gestalten, dass die Chancen von Kommunikationsinhalten, öffentliche Wirkung zu erzielen, möglichst nur von kommunikativen Bedingungen, nicht etwa von wirtschaftlicher Macht oder technischen Einflussmöglichkeiten abhängen 520 . Nimmt man diese Perspektive ein, gewinnen auch Einflüsse an
gesellschaftlicher Bedeutung, die unmittelbar nichts mit der Vielfalt von Angeboten zu tun haben, sondern die
Produktions- und Distributionsebene betreffen.
Das Ziel der Vielfaltsicherung ist der Gestaltung der Kommunikations- und Medienordnung verfassungsrechtlich vorgegeben und im Kern politisch unumstritten. Unterschiedliche Auffassungen gibt es jedoch im
Hinblick auf die Reichweite des gesetzlichen Auftrags zur Gewährleistung einer vielfältigen Medienlandschaft und seine Verwirklichung. Dies wird besonders relevant, wenn die Entwicklung von Medienangeboten
und ihre Nutzung medienpolitisch zu bewerten sind.
3.3.1.2.2
Vielfalt als Qualitätsmerkmal und als Risikovorsorge
Nach dem oben Gesagten kann man zwei unterschiedliche Funktionen der Vielfaltsicherungen differenzieren.
Zum einen kann Vielfalt als ein – verfassungsrechtlich gewünschtes – Qualitätsmerkmal öffentlicher Kommunikation angesehen werden. Das System öffentlicher Kommunikation sollte also so ausgestaltet sein, dass
es sich an den oben dargestellten Vielfaltsdimensionen (Meinungen, Themen etc.) orientiert. Geht man davon
aus, dass professionelle journalistische Selektionskriterien und Produktionsroutinen dies weitgehend sicherstellen, so kann ein gesetzgeberisches Konzept sein, gerade die Freiheit journalistischer Arbeit nach eigenen
Regeln gesetzlich abzustützen. Defizite können durch alternative Instrumente – etwa öffentlich-rechtlichen
Rundfunk, der zusätzlich über plural besetzte Gremien auf Vielfalt eingestellt wird – kompensiert werden.
Von dieser Dimension zu unterscheiden ist der Aspekt der „Risikovorsorge“. Verfassungsrecht und Medienpolitik unterstellen, dass mit Massenmedien ein Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung möglich ist,
der missbraucht werden kann. Auch wenn beispielsweise ein Verleger kein Interesse daran hat, regelmäßig
auf die redaktionelle Produktion Einfluss zu nehmen, kann er doch bei bestimmten für ihn wichtigen politischen Entscheidungen Interesse an einem Eingriff gewinnen. Dass die Ökonomisierung des Medienbereichs
dem Bestand von „Tendenzmedien“ eher entgegenwirkt, entbindet daher nicht von der Pflicht zur Risikovorsorge. Da Konzentrationsprozesse schwer rückholbar sind, hat das Bundesverfassungsgericht – allerdings in
einer Entscheidung aus der Zeit der Einführung privaten Rundfunks – die präventive Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht als verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe der Landesgesetzgeber bei der Rundfunkregulierung bezeichnet 521 .
3.3.1.2.3
Derzeitiges Konzept der Vielfaltsicherung
Regelungen zur Sicherung der Vielfalt finden sich bislang ausschließlich im Rundfunkrecht, Telemedien werden nur mittelbar in diese Regulierung einbezogen. § 25 Abs. 1 RStV (und einzelne landesrechtliche Regelungen) formulieren eine – schwache – positive Vielfaltsbindung des privaten Rundfunks. Es wird zunehmend
darauf vertraut, dass sich durch Wettbewerb auch Vielfalt in den unterschiedlichen Dimensionen einstellt. Ein
Garant für eine vielfältige Rundfunkversorgung sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die vom Programmauftrag und der Konstruktion mit binnenpluralen Gremien her weitergehend als private Anbieter auf Vielfalt
verpflichtet sind.
Dabei ist ein breites Verständnis von Vielfalt (nicht bezogen auf Meinungen in einem engen Verständnis
des persönlichen Dafür-Haltens) in ihren unterschiedlichen Dimensionen angesprochen, nämlich:
1. Meinungsvielfalt im engeren Sinne (inhaltliche, meinungsbezogene Vielfalt);
520
Vgl. dazu Hoffmann-Riem 2000, S. 100 ff.
521
BVerfGE 95, 163 (172).
290
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
2.
3.
4.
5.
6.
Themenvielfalt (gegenständliche Vielfalt);
Vielfalt in regionaler Hinsicht (räumliche Vielfalt);
personen-, gruppen- und institutionenbezogene Vielfalt;
Genre- und Spartenvielfalt;
Rezeptionsvielfalt.
Daneben finden sich für bundesweites Fernsehen in den §§ 26 ff. RStV elaborierte Vorgaben zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht. Sie wird gemäß § 26 RStV bei einem Zuschauermarktanteil von 30
Prozent vermutet. Wenn ein Unternehmen mit den ihm zurechenbaren Programmen (Zurechnung über § 28
RStV) diesen Schwellenwert überschreitet, könnten zusätzliche Programme nicht lizenziert werden; darüber
hinaus greifen vielfaltsichernde Maßnahmen wie etwa die Einführung eines Programmbeirates. Für die Vielfaltsicherung nach dem RStV ist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
verantwortlich, die als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt tätig wird.
Die Landesgesetzgeber haben erkannt, dass auch über andere Massenmedien Einfluss auf die öffentliche
Meinungsbildung erfolgen kann. § 26 Abs. 2 RStV sieht daher vor, dass vorherrschende Meinungsmacht auch
dann angenommen werden kann, wenn die in dem Unternehmen zurechenbaren bundesweiten Fernsehprogramme einen Marktanteil von noch nicht 30, aber über 25 Prozent im Jahresdurchschnitt erreichen sowie zusätzlich entweder auf medienrelevanten verwandten Märkten ein Einfluss anzunehmen ist, der zusammen mit
den Fernsehaktivitäten 30 Prozent Zuschauermarktanteil im bundesweiten Fernsehen entspricht, oder aber eine marktbeherrschende Stellung auf einem medienrelevanten verwandten Markt gegeben ist. Als derartige
Märkte kommen Hörfunk und Presse in Betracht, aber auch Online-Angebote, also – rechtlich gesprochen –
das Angebot von Telemediendiensten.
Darüber hinaus verfolgen die Länder für Hörfunk und nicht-bundesweiten Rundfunk unterschiedliche
Konzepte der Vielfaltsicherung, die sich z. T. am Zuschauer- bzw. Zuhörermarktanteil orientieren, aber auch
solche, die am Konzept einer Begrenzung der Programmzahl für ein Unternehmen festhalten. Zum Teil findet
sich in den Landesmediengesetzen auch eine Cross-Ownership-Regelung, die zusätzliche Beschränkungen
vorsieht, wenn etwa dem Veranstalter eine marktstarke Stellung im Bereich der Presse zukommt (vgl. etwa
§ 26 Abs. 4 MStV HSH).
Überlegungen zur Vielfalt angesichts des Medienwandels haben auch Relevanz für die Regulierung der
Übertragungswege. Der wichtigste Übertragungsweg für Rundfunk in Deutschland ist das Breitbandkabel (s.
Kap. 2.2.1). Vielfaltsicherung setzt dort, wo deutsches Recht regulierend ansetzen kann – also bei Terrestrik
und Kabel – traditionell auch an der Verbreitung an. Mit der Privatisierung der Breitbandkabel und der Liberalisierung der Telekommunikation hat das Medienrecht die Bindungen der Kabelbetreiber gelockert. Bei digitaler Verbreitung (s. Kap. 1.4.4.2.15) gilt ein Must-Carry-Regime, das die Verbreitung bestimmter Pflichtprogramme vorsieht, im Übrigen aber Spielräume belässt. Auch im Bereich analoger Kabelanlagen weisen die
Novellierungen von Landesmediengesetzen in Richtung größerer Autonomie der Kabelbetreiber 522 . Da alle
telekommunikativ verbreiteten Kommunikationsangebote die Verfügbarkeit von Übertragungswegen voraussetzen, sind Regelungen für Letztere kommunikations- und medienpolitisch relevant. Dass die Regulierung
der Telekommunikation in Bundeszuständigkeit erfolgt, die vielfaltsbezogene Regulierung aber den Ländern
obliegt, ist Kooperation und Koordination nötig. Im Berichtszeitraum beanspruchte zunehmend die europäische Ebene der Telekommunikationsregulierung Aufmerksamkeit. So stellte die Kommission die Rechtmäßigkeit der Kabelbelegungsregeln in Zweifel und schlägt im Rahmen der Novellierung des EURechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vor, auch den Bereich der Frequenzen
grundsätzlich in die europäische Regulierung einzubeziehen.
522
Vgl. z. B. § 33 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz, GVBl. Rh.-Pf. 2005, S. 23 ff.
291
3. Trends und Perspektiven
3.3.1.2.4
Rolle des Kartellrechts
Dass der Bund im Bereich der Vielfaltsicherung keine Gesetzgebungskompetenz besitzt, bedeutet nicht, dass
Bundesgesetzgebung hier keinen Einfluss hätte. Vielmehr hat die Tatsache, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in modifizierter Form auch auf Rundfunk und Presse Anwendung findet, vielfaltsichernde Effekte gehabt.
Nationales und europäisches Kartellrecht – Fusionskontrolle, Kontrolle des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen sowie Kartellverbot – haben erheblichen Einfluss auf die Sicherung kommunikativer Zugangschancen ausgeübt, etwa im Bereich der Breitbandkabelregulierung. Allerdings orientiert es sich an wirtschaftlicher, nicht publizistischer Macht und erfasst – im Falle der Fusionskontrolle – internes Unternehmenswachstum (ein und dasselbe Unternehmen akkumuliert durch dasselbe oder neue Angebote ohne Zusammenschluss mit anderen mehr Zuschauermarktanteile) strukturell nicht. Zudem findet keine prozessbegleitende
Regulierung, sondern nur punktuelle Intervention statt. Das Bundesverfassungsgericht geht daher für den
Rundfunk davon aus, dass die kartellrechtliche Sicherung allein nicht ausreicht 523 .
3.3.1.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
3.3.1.3.1
Technische Voraussetzung für kommunikations- und medienpolitische Gestaltung
Telekommunikative Ressourcen bleiben ein knappes Gut, bei Frequenzen, die sich für mobile Angebote eignen, konkurrieren die Dienste Telefonie, Internetzugang, spezielle Telemedien, auch potenziell e-paper und
Rundfunk, um die Kapazitäten. Die Koordination in diesem Bereich ist wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten voraussetzungsvoll. Wie die Politik der EG-Kommission zeigt, sind mit unterschiedlichen Zuständigkeiten auch unterschiedliche Politiken verbunden, etwa was die Definition der Bereiches von Diensten angeht, die medienpolitisch zu privilegieren sind.
Dass unterschiedliche Inhalte über alle Verbreitungswege zum Nutzer gelangen können, erschwert die
Trennung von Kommunikations- und Medienpolitik: Terrestrische Kapazitäten, die beispielsweise der Internetversorgung in der Fläche gewidmet werden, gehen einer exklusiven Nutzung für den Rundfunk und den
damit verbundenen medienpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verloren – über sie kann aber
dennoch Rundfunk verbreitet werden.
3.3.1.3.2
Positive Vielfaltsicherung und Zukunft des dualen Systems
Das von den Ländern geschaffene duale Rundfunksystem hat das Ziel, in der publizistischen Konkurrenz privater und öffentlich-rechtlicher Angebote Vielfalt zu optimieren. Der Kompromiss Deutschlands mit der EUKommission im Jahr 2007 und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Rundfunkgebühr im selben Jahr markieren den Rahmen, in dem Regeln zur Konkretisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für zukünftige Angebote zu erarbeiten sind.
Auch auf der Seite privaten Rundfunks hat sich eine Diskussion über Vielfaltsziele entwickelt; sie macht
zum Gegenstand, inwieweit die Verteilung von „Lasten“, etwa in Form von Vielfaltsbindungen, und „Privilegien“, beispielsweise bei der Vergabe von Frequenzen, derzeit ausgewogen ist.
Im Hinblick auf den Vielfaltsbeitrag beider Säulen für sich, zueinander und zu anderen Angeboten etwa
der Presse oder im Online-Bereich stehen daher auf Seiten der Länder sehr grundsätzliche Überlegungen und
Neujustierungen an. Dazu existiert ein eigener Diskussionsstrang, der hier nicht nachgezeichnet werden kann.
523
292
BVerfGE 73, 160, 172 ff.
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.1.3.3
Rundfunkzentrierung der Regulierung und multimediale Meinungsmacht
Das gegenwärtige Konzept des Schutzes gegen vorherrschende Meinungsmacht geht davon aus, dass Rundfunk besondere Bedeutung für die öffentliche Kommunikation besitzt und daher auch das Risiko, durch die
Beherrschung des Rundfunks vorherrschenden Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu gewinnen,
besonders groß ist. Dementsprechend werden in der Rundfunkregulierung andere rundfunkverwandte Märkte
lediglich dann in die Regulierung einbezogen, wenn zwar im Rundfunk allein noch keine vorherrschende
Meinungsmacht vorliegt, aber bereits ein hoher Zuschauermarktanteil erreicht ist. Bezugspunkt der Vielfaltsicherung ist insofern vor allem das bundesweite Fernsehen.
Auch wenn kommunikationswissenschaftliche Befunde keinen sicheren Schluss darauf zulassen, wie meinungsmächtig ein bestimmtes Medium ist, ja schon die Kategorie der „Meinungsmacht“ sich schwer empirisch fassen lässt, gibt es durchaus gute Argumente, auch weiterhin von einem besonderen Einfluss des Leitmediums Fernsehen auszugehen (s. Kap. 3.1). Dies bedeutet auf der anderen Seite nicht, dass die durch die
Presse vermittelte Meinungsmacht zu vernachlässigen wäre – im Hinblick auf bestimmte Einstellungsmerkmale mag sie sogar langfristig größer sein – und auch nicht, dass der Medienwandel diese Strukturen unbeeinflusst lässt. Vielmehr zeigen die Veränderungen im Nutzungsverhalten (s. Kap. 3.1), dass vor allem interaktive Medien eine zunehmende Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung erlangen. Vor diesem Hintergrund besteht zumindest das Risiko, dass Meinungsmacht, die allein über andere Medienformen vermittelt
wird, oder nur zum geringen Anteil auf der Beherrschung bundesweiter Fernsehprogramme beruht, durch die
derzeitige Regulierung nicht erfasst wird. Geht man davon aus, dass sich die Verpflichtung zur Verhinderung
vorherrschender Meinungsmacht nicht nur auf traditionellen Rundfunk bezieht, wäre dies ein verfassungswidriger Zustand. Es sind unterschiedliche Reaktionen darauf denkbar, deren eines Extrem der Übergang zu einem „Gesamtmarktmodell“ wäre, das andere eine inkrementelle Erweiterung der bestehenden Kontrolle vorherrschender Meinungsmacht.
3.3.1.3.3.1
Gesamtmarktmodell
Überlegungen zu einem Gesamtmarktmodell gehen davon aus, dass alle Medien, die an die Allgemeinheit adressiert sind, Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung haben können und insofern in ein Konzept der
Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht einzubeziehen sind. Grundgesamtheit könnte dementsprechend die Aufmerksamkeit sein, die insgesamt auf Medien verteilt wird. Es wäre denkbar, Indikatoren dafür
zu entwickeln, welche Wirkungsintensität unterschiedliche Medien haben, und dies in die Gewichtung eines
Medienaufmerksamkeitsmarktmodells einzubeziehen 524 .
Überlegungen zu einem Gesamtmarktmodell wurden in Großbritannien verfolgt, später aber wieder aufgegeben; in Italien wird – allerdings orientiert am Umsatz, nicht am Aufmerksamkeitsmarkt – ein Gesamtmarktansatz verfolgt.
3.3.1.3.3.2
Modifikation des bestehenden Modells
Es sind Vorschläge entwickelt worden, das für bundesweites Fernsehen bestehende Modell des Zuschauermarktanteils auf andere Medien in der Weise zu erweitern, dass sie nicht lediglich in Ergänzung zur bereits
durch Fernsehen vermittelten Meinungsmacht einbezogen werden, sondern eigenständige Berücksichtigung
finden 525 . Dies wäre etwa durch Absenken der Schwelle für die Einbeziehung medienrelevanter verwandter
Märkte in § 26 Abs. 2 RStV möglich.
524
Für Ansätze in diese Richtung siehe Hasebrink 2003 sowie Schulz/Held 2006.
525
Vgl. Hasebrink 2003.
293
3. Trends und Perspektiven
3.3.1.3.3.3
Weitere Ansatzpunkte
Dem Risiko, dass ein Unternehmer vorhandene Meinungsmacht missbraucht, kann durch eine Stärkung der
Autonomie journalistischer Arbeit entgegengewirkt werden. Dies wird auch auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit zunehmender Konzentration im Medienbereich diskutiert 526 .
Eine Diskussion über die Weiterentwicklung der Vielfaltsicherung könnte auch an andere wissenschaftliche Konzepte anknüpfen, beispielsweise den Vorschlag, staatliche Gewährleistung aufleben zu lassen, wenn
eine bestimmte Zahl von unabhängigen Quellen für den Nutzer in einem räumlichen und sachlichen Bereich
unterschritten wird 527 .
3.3.1.3.4
Reaktion auf vermittelte Meinungsmacht
Es gehört zu den Phänomenen moderner Massenkommunikation, dass der Prozess der Distribution sich ausdifferenziert und – selbstständige oder mit den Anbietern der Dienste anderer Stufen verbundene – Angebote
entstehen, die nicht unmittelbar Inhalte für die Aufmerksamkeit des Publikums präsentieren, wohl aber Einfluss darauf haben, welche Inhalte zum Publikum gelangen und welche nicht, bzw. in welcher Form dies geschieht. Auch durch die Beherrschung eines derartigen Angebots kann also Meinungsmacht ausgeübt werden,
ohne dass es sich bei dem entsprechenden Unternehmen oder der entsprechenden Person um Medieneigentümer im traditionellen Sinne, um „Publisher“ handelt. Regulierung, die am Veranstalter ansetzt, kann dieses
Risiko nicht auffangen. Zum Teil hat der Gesetzgeber bereits auf diese Risiken reagiert; so haben die Länder
im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Regulierung auf so genannte Plattformen ausgeweitet.
3.3.1.3.4.1
Reaktion auf Navigatoren und andere Dienste digitalen Fernsehens
Das derzeitige rundfunkrechtliche Regulierungskonzept bezieht Zusatzdienste digitalen Fernsehens vor allem
durch § 53 RStV ein, der Conditional-Access-Systeme, aber auch Programmnavigatoren reguliert (s. Kap.
1.4.4.2.16). Anbieter dürfen vor allem Fernsehanbieter nicht durch ihr Angebot diskriminieren. Der Gesetzgeber hat sich also hier nicht für eine Einbeziehung in das bestehende Konzept der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht entschieden, sondern eine Missbrauchskontrolle normiert. Es wird allerdings deutlich,
dass gerade im Bereich der „Meta-Medien“ wie Programmnavigatoren, aber auch Programmbündelung, eine
derartige Zugangsöffnung anders als bei technischen Dienstleistungen unangemessen sein kann. Sie kann etwa ökonomischen, aber auch publizistischen Wettbewerb in diesem Bereich verhindern und behandelt diese
neuen mittelbaren Medien-Formen ähnlich wie inhaltliche Angebote.
3.3.1.3.4.2
Aktuelles Beispiel: Suchmaschinen
Die Rundfunkzentrierung der derzeitigen Regulierung zeigt sich auch darin, dass Suchhilfen wie Navigatoren
im Bereich des digitalen Fernsehens einer spezifischen Regulierung unterliegen, während andersherum die für
die Erschließung des Internets existenziellen Suchmaschinen derzeit nur dem allgemeinen Wettbewerbsrecht
unterfallen, was ihre Steuerungskraft angeht. Aktuelle Untersuchungen machen die zunehmende Bedeutung
von diesen Gatekeepern im Online-Bereich deutlich und zeigen zugleich, dass durch die derzeitige Regulierung Diskriminierungen durch marktbeherrschende Anbieter nicht verhindert werden können528 . Das Beispiel
Suchmaschinen kann ein Anlass sein, medienpolitisch zu hinterfragen, ob die bestehenden Konzepte sich
noch am tatsächlichen Risiko für die Freiheit öffentlicher Kommunikation orientieren. Das Ergebnis der Überlegungen muss keineswegs in der Ausweitung gesetzlicher Regulierung bestehen. Wissenschaftlich wer526
Vgl. OECD 2003.
527
Gibbons 2004, S. 74 f.
528
Schulz/Held/Laudien 2005, S. 109.
294
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
den zur Lösung dieses Problems unterschiedliche Ansätze erwogen, die von der Etablierung alternativer Anbieterstrukturen über die Verstärkung von professionellen publizistischen Kriterien bis hin zur Einbeziehung
derartiger Suchmaschinen in die Konstruktion zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht reichen 529 .
3.3.1.3.5
Regulierung von Vertriebsnetzen
3.3.1.3.5.1
Vielfalt im Kabel
Im Hinblick auf die Regulierung der Übertragungswege zur Vielfaltsicherung stellt sich die Frage, welche
Perspektive sich aus dem Trend, Kabelbetreibern größere Handlungsspielräume zu gewähren, ergibt (s. Kap.
1.4.4.2.9). Die EU-Universaldienstrichtlinie 530 beschränkt hier allerdings die Optionen der Mitgliedstaaten.
Zudem ist der Wettbewerb der Übertragungsplattformen zu beachten, zu denen möglicherweise weitere hinzutreten, die Rundfunkübertragung ermöglichen, was überhaupt die Anwendung der Vorschriften (etwa: Was
ist eine Kabelanlage?) erschwert. Zudem ist zu beachten, dass auch andere als Rundfunkdienste zur Vielfaltsicherung beitragen können und ein Ausbau der Kabelanlagen von einer effizienten Nutzung abhängt. Denkbar
wäre eine weitere Deregulierung mit dem Ziel einer marktmäßigen Zuordnung von Ressourcen für Veranstalter und Anbieter. Inwieweit dies mit dem – auch verfassungsrechtlich vorgegebenen – Ziel der Vielfaltsicherung vereinbar wäre und welche alternativen Optionen es gibt, könnte Gegenstand medienpolitischer Diskussion sein.
3.3.1.3.5.2
Problematik des Presse-Grosso
Ein Beispiel aus dem Bereich des Vertriebs traditioneller Medien ist das Presse-Grosso (zur Beschreibung s.
Kap. 1.1.2.3). Der gebietsmonopolistische Pressevertrieb ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung,
nicht regulatorischer Gestaltung. Das Grosso fällt unter den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, gerade wegen seiner mittelbaren Bedeutung für die Presse 531 . Die Leistungsfähigkeit des Systems sieht sich angesichts
der Veränderungen der Medienlandschaft allerdings Herausforderungen gegenüber (s. oben Kap. 1.1.4.).
3.3.1.3.6
Ebenen der Regulierung
Zu den inhaltlichen Herausforderungen, denen sich eine zeitgemäße Vielfaltsicherung gegenübersieht, tritt die
Frage nach der Effektivität gesetzlicher Regelungen auf verschiedenen Ebenen, seien dies vielfaltsichernde
Maßnahmen auf landes-, bundes- oder europaweiter Ebene. In Bezug auf eine nationale Gewährleistung von
Vielfalt können Landes- und Bundesgesetze Überlappungen aufzeigen – etwa im Bereich Medienkonzentrationsrecht und Kartellrecht –, die Vorschriften sind hier noch nicht passgenau aufeinander abgestimmt (s.
Kap. 3.4). Hinzu tritt der Umstand, dass nationale Vielfaltskontrolle sich einer zunehmenden Internationalisierung im Medienbereich gegenübersieht, die grenzüberschreitende Nutzung aber immer noch gering bleibt.
Hier stellt sich auf der einen Seite die Frage, ob eine übernationale Vielfaltsicherung sinnvoll und kompetenziell zulässig ist, andersherum bedarf nationale Vielfaltsicherung allerdings auch europarechtlicher Spielräume für die (Weiter-)Entwicklung kommunikationsraumadäquater Konzepte.
529
Schulz/Held/Laudien 2005, S. 114 f.
530
Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.03.2002 über den Universaldienst
und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie), ABl. EG
Nr. L 105, S. 51 ff.
531
Vgl. BVerfGE 77, 346.
295
3. Trends und Perspektiven
3.3.1.3.7
Anknüpfungspunkte für nicht-anbieterbezogene vielfaltsichernde Maßnahmen
Aufgrund der bisherigen stark an den Anbietern orientierten Ansatzpunkte für medienpolitische Maßnahmen
zur Förderung von Vielfalt gibt es im Hinblick auf die oben skizzierten Vielfaltsgefährdungen, die sich auf
der Ebene der Angebote und der Nutzung ergeben, bisher kaum eingespielte Routinen und Zuständigkeiten.
Daher ist hier auch am ehesten ein Bündel von Maßnahmen Erfolg versprechend, die sich wechselseitig im
Hinblick auf ihre vielfaltsfördernde Wirkung stärken können. Diese Maßnahmen können bei der Journalistenausbildung ansetzen, im Rahmen derer Vielfalt nicht nur als abstrakte Norm, sondern auch als praktisch umsetzbares Vorbild und Ziel zu vermitteln ist. Einrichtungen, die im weitesten Sinne mit Bildung befasst sind,
aber auch in der Öffentlichkeit stehende Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sollten das
Interesse und die Neugier auf Unterschiedliches, Neues, Fremdes stärken, um so die Nutzer anzuregen, das
verfügbare Angebot auch vielfältig zu nutzen. Die entsprechende Nachfrage für Vielfalt im Angebot kann
dann wiederum auch die Anbieter motivieren, die Vielfalt ihrer Angebote zu erhöhen.
3.3.2 Kulturelle Selbstverständigung
Unabhängig von im Einzelnen divergierenden Konzepten von „Kultur“ besteht wissenschaftlich Einigkeit
darüber, dass Medien zur kulturellen Selbstverständigung einer Gesellschaft wesentlich beitragen. Gerade
wenn auf der einen Seite europäische Integration und Internationalisierung voranschreiten, stellt sich auf der
anderen die Frage nach der nationalen, aber auch regionalen oder lokalen Identität und dem Beitrag, den unterschiedliche Gesellschaftsbereiche dazu leisten.
3.3.2.1 Erkenntnisse aus den deskriptiven Teilen
3.3.2.1.1
Nutzung inländischer und ausländischer Angebote
Die Rolle, die die Medien für die kulturelle Selbstverständigung spielen können, ergibt sich aus den verfügbaren Angeboten und dem Gebrauch, den die Nutzer von ihnen machen. Eine saubere Trennung zwischen diesen beiden Perspektiven ist unmöglich, denn zum einen orientieren sich die Anbieter an den beobachtbaren
Präferenzen der Nutzer, zum anderen strukturieren sie ihre Angebote nach oft international ausgerichteten
Verwertungsstrategien, mit denen sie die Präferenzen der Nutzer maßgeblich mitformen.
Zunächst lässt sich für alle Medien beobachten, dass sich die Nutzer trotz der Verfügbarkeit zahlreicher
ausländischer und fremdsprachiger Medien weiterhin überwiegend auf inländische, bevorzugt sogar auf regionale und lokale Angebote konzentrieren. Dies gilt selbst für das globale Internet, das von den Nutzern zu
großen Teilen für regionale Informationen und Serviceangebote benutzt wird. Eine bedingte Ausnahme stellen Bereiche der Musik und des Kinofilms dar, in dem vor allem internationale Stars und Hits bzw. Blockbuster das Nutzungsverhalten dominieren und inländische Angebote es recht schwer haben, große Publika zu
erreichen. Abgesehen davon ist aber die Mediennutzung weitgehend auf inländische, zumindest auf deutschsprachige Medien fokussiert. Medien spielen also nach wie vor eine große Rolle bei der Herausbildung und
Sicherung lokaler, regionaler und nationaler Identitäten.
Beobachtet man die Angebotsentwicklung, so zeigt sich der Musikmarkt in Deutschland besonders internationalisiert. Beim Tonträgerverkauf erreichen die fünf international agierenden Majors die hohen Marktanteile, die in etwa ihrem Anteil am Weltmarkt entsprechen. Die internationale Ausrichtung zeigt sich auch in
einem hohen Anteil ausländischer und vor allem Englisch singender Künstler im Rock-Pop-Bereich, und zwar
sowohl bei den verkauften Tonträgern als auch bei den Anteilen deutschsprachiger Interpreten in Hörfunkprogrammen. Einer Auswertung von Nielsen Music Control im Auftrag der deutschen Phonoverbände zufolge
296
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
wurden 2004 im öffentlich-rechtlichen Hörfunk 9,96 Prozent, im privaten Rundfunk 9,59 Prozent deutschsprachige Titel gespielt 532 .
Im Bereich des Films lässt sich eine konstant hohe Importquote bei Kinofilmen beobachten, und zwar insbesondere bei den reichweitenstarken Blockbustern. Seit Jahren stammen mit Abstand die meisten in
Deutschland verliehenen Filme aus den USA, sie erzielen bei der Kinoverwertung weitaus mehr Umsatz als
deutsche Produktionen, ihr Umsatzanteil ist allerdings in den letzten Jahren leicht rückläufig. Daneben lässt
sich im Berichtszeitraum beobachten, dass einzelne nationale Produktionen an den Kinokassen verhältnismäßig erfolgreich waren und zum Teil auch den Filmexport beleben konnten, beginnend mit Filmkomödien, aber
mittlerweile nicht mehr auf dieses Genre beschränkt.
Die Entwicklung im Sektor interaktive Spiele zeigt Parallelen mit dem Film. Es sind zwar durchaus
Standortvorteile für Entwickler in Deutschland vorhanden, das Publishing erfolgt jedoch meist in anderen
Ländern. Damit ist zumindest nicht durch die kulturelle Verwurzelung der Verleger sichergestellt, dass eine
Ausrichtung an hiesigen tradierten Gestaltungs- und Erzähltraditionen erfolgt. Man kann die vorliegenden
Zahlen so interpretieren, dass Deutschland hier eher die Rolle eines Fertigungsstandortes hat. Kulturelle Hintergründe kommen daher nur über die Nachfragemacht deutscher Konsumenten in die Produktionslogik, selten durch den kulturellen Hintergrund der Produzenten selbst.
Für das Fernsehen zeigt sich bei bestimmten Formaten ein konstantes Überwiegen ausländischer, vor allem US-amerikanischer Produktionen, insbesondere im seriellen Fictionbereich. Dies hat überwiegend ökonomische Gründe, da die Senderechte für amerikanische Produktionen unter den Kosten für inländische Neuproduktionen liegen. In den Publikumsinteressen liegt dieser Befund nicht begründet, denn die Daten der
Fernsehzuschauerforschung zeigen, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer im Zweifel inländische Produktionen bevorzugen. Aus diesem Grunde bedurfte es auch keiner regulativen Vorgaben, um die europarechtlich
vorgeschriebene Quote europäischer Produktionen bei den Vollprogrammen einzuhalten.
Bei den viel genutzten Angeboten von Tageszeitungen und Zeitschriften sind fremdsprachige und von ausländischen Verlagen angebotene Produkte kaum von Bedeutung. Die Lage bei den Printmedien weist auf die
besondere Bedeutung der Sprachbarriere hin: Die normale Mediennutzung der Deutschen – mit der großen
Ausnahme der Musik – entfällt nach wie vor fast vollständig auf deutschsprachige Inhalte. Neben dem maßgeblichen Block der auf inländische bzw. aus der eigenen Kultur stammenden Angebote entfallenden Nutzung
werden allerdings zur Erfüllung ganz spezifischer Interessen, sei dies im beruflichen Bereich, sei dies im Bereich der privaten Hobbys, zunehmend auch die global verfügbaren Angebote genutzt. In diesen Feldern bilden sich bereits Ansätze für europäische oder auch globale Teilöffentlichkeiten, in denen die Nationalität und
die kulturelle Herkunft in den Hintergrund rückt oder auch konstruktiv in den Austausch eingebracht wird. In
diesem Zusammenhang spielt insbesondere das Internet eine entscheidende Rolle.
3.3.2.1.2
Interkulturelle und transkulturelle Kommunikation
Die im vorangegangenen Abschnitt eingenommene Perspektive unterstellt, das Produktionsland eines Medienangebots sei relevant für die kulturelle Selbstverständigung. Die breite Diskussion um Konzepte wie multikulturelle Gesellschaft oder Leitkultur führt vor Augen, dass diese Prämisse zu einfach ist, um dem raschen
gesellschaftlichen und kulturellen Wandel, der Vielzahl von Migranten aus ganz unterschiedlichen Herkunftsländern, der Ausdifferenzierung der alltagskulturellen Milieus sowie den übergreifenden Globalisierungsprozessen gerecht zu werden. In der wissenschaftlichen Beobachtung der Medien gewinnen entsprechend kultur-
532
Nielsen Music Control 2004/2005, zitiert nach: Goldhammer 2005, S. 156 f.
297
3. Trends und Perspektiven
vergleichende und kulturübergreifende Perspektiven auf Kommunikationsprozesse an Bedeutung. Dabei lassen sich vier Felder unterscheiden 533 :
1. Internationale Kommunikation als massenmedial vermittelte Kommunikation zwischen Staaten;
2. Entwicklungskommunikation als (massen)mediale Kommunikation, die auf kulturellen Wandel und „Entwicklung“ in der so genannten „Dritten Welt“ abzielt;
3. interkulturelle Kommunikation als (massen)medial vermittelte Kommunikation zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen;
4. transkulturelle Kommunikation als mediale Kommunikationsprozesse über kulturelle Kontexte hinweg.
Für die kulturelle Selbstverständigung sind alle diese Ebenen relevant. Aus diesem umfassenden Zusammenhang können hier nur einige wenige besonders wichtige Entwicklungen aufgegriffen werden.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Thematik ist die Darstellung von anderen Kulturen in deutschen Medien
sowie die Mediennutzung der in Deutschland lebenden Migranten 534 , die oft dafür kritisiert wird, dass sie
durch stereotype Darstellungen überkommene Vorurteile verstärke. So wird im Rahmen journalismusethischer Diskussionen ganz konkret diskutiert, welche Konsequenzen die explizite Nennung der Herkunft einer
Person, die verdächtigt wird, eine Gewalttat begangen zu haben, für die Wahrnehmung der Nutzer hat. 535
Auch die oben (siehe Kap. 3.1.1) skizzierten vielfaltsbezogenen Überlegungen sind hier relevant, insofern es
um die Vielfalt der Perspektiven auf die Lebenswirklichkeit von Migranten sowie um die Vielfalt der Zusammensetzung von Redaktionen geht. Einer ersten Studie, die versucht hat, für Gruppen mit verschiedenem
Migrationshintergrund auf repräsentativer Basis zu untersuchen, welche Medien diese zur Erfüllung welcher
Funktionen nutzen, ergab, dass die deutliche Mehrheit der Menschen mit Migrationshintergrund auch deutsche Medien nutzt 536 . Die Zahl derjenigen, die ausschließlich heimatsprachige Medien nutzen, ist gering. Bei
allen Gruppen, insbesondere bei Migranten türkischer Herkunft, spielen Angebote aus den Heimatländern eine wichtige Rolle bei der Identitäts- und Meinungsbildung. Deutlich wird bei dieser Studie auch, dass sich die
verschiedenen Gruppen nach ihren jeweiligen Herkunftsländern stark unterscheiden und keinesfalls als homogene Gruppe angesehen werden können.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt liegt in der zunehmenden Globalisierung der Medienproduktion, die einfache Gleichsetzungen, etwa dass in einem bestimmten Land produzierte Angebote in besonderer Weise Anlass und Stoff für die kulturelle Selbstverständigung bieten, verbietet. In zunehmendem Maße werden Medienangebote auf internationale Märkte hin konzipiert; die an der Produktion Beteiligten stammen aus Gründen der internationalen Vermarktbarkeit aus verschiedenen kulturellen Kontexten. Außerdem zeigen klassische Untersuchungen zu besonders erfolgreichen ausländischen Formaten (z. B. „Dallas“), dass diese für bestimmte Bevölkerungsgruppen bei den ausländischen Nutzern relevantere Deutungen des Alltags und entsprechend ein ergiebigeres Rezeptionserlebnis bieten, als das bei manchen inländischen Angeboten der Fall ist 537 .
Wie genau die in Medienangeboten angelegten kulturellen Bezüge in die Auswahlentscheidungen der Nutzer
und in ihre Identitätsbildung und Realitätskonstruktionen einfließen, ist bisher noch nicht hinreichend untersucht.
533
Vgl. Hepp u. a. 2005, S. 9.
534
Vgl. dazu etwa Esser 2000; Schneider/Arnold 2006.
535
Vgl. Hefner/Klimmt/Daschmann 2007.
536
Vgl. Simon 2007, S. 434.
537
Siehe z. B. Morley 1992.
298
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.2.2 Gesellschaftliche Relevanz
Kulturelle Veränderungen sind kaum auf konkrete einzelne Ursachen zurückzuführen. Kulturelle Selbstverständigung bezieht sich auf einen kontinuierlichen Prozess der kollektiven Identitätsbeschreibung, der in einem Wechselspiel zwischen Abgrenzung von und Austausch mit anderen Kulturen stattfindet. Vor diesem
Hintergrund bieten die aus den Branchendaten herauszulesenden Informationen verschiedene Aspekte gesellschaftlicher Relevanz.
3.3.2.2.1
Interkulturelle Kommunikation
Das Bemühen vieler Länder und Kulturen geht dahin, zur Stärkung ihrer eigenen kulturellen Identität, aber
auch zu deren Vermittlung nach außen, für eine möglichst breite und umfassende Verfügbarkeit kommunikativer Angebote zu sorgen, die aus dem eigenen Kulturraum stammen. Anders als etwa in Ländern mit geringeren Bevölkerungszahlen und entsprechend kleineren Medienmärkten ist in Deutschland das Angebot an inländischen Medienangeboten sehr hoch. Dieser Effekt wird gegenüber den Ländern, deren Sprache vergleichsweise wenig verbreitet und deren Medienmarkt damit sehr begrenzt ist, noch dadurch verstärkt, dass ausländische Produktionen im gesamten audiovisuellen Bereich (bei Film und Fernsehen nahezu vollständig, bei
Computerspielen zu großen Teilen) auf Deutsch übersetzt bzw. synchronisiert werden. Anknüpfungspunkte
für die kulturelle Selbstverständigung in diesem eingeschränkten Sinne liegen somit in Deutschland in großer
Zahl vor und prägen die Mediennutzung der Deutschen.
Anders stellt sich die Lage im Bereich der Musik dar, der wie im vorigen Abschnitt geschildert stark durch
englischsprachige Angebote geprägt ist, was besondere Konsequenzen für die kulturelle Selbstverständigung
haben kann. Unklar ist allerdings, welche kulturellen Muster tatsächlich darüber transportiert werden, da die
von Jugendlichen präferierte ausländische und englischsprachige Musik in sich extrem heterogen ist. Studien
zur Rolle von Musikszenen und Fankulturen zeigen, dass die von Jugendlichen präferierte Populärkultur auf
das Engste mit der Identitätsbildung und damit auch der kulturellen Selbstverständigung – hier mit dem
Schwerpunkt der Abgrenzung von „Erwachsenenkultur“ – verknüpft ist. Generationenspezifische wie subkulturelle Selbstverständigung kann jedoch an ganz unterschiedlichen Kristallisationspunkten ansetzen, sei es die
stark kommerzialisierte globale Popindustrie mit ihren, ähnlich wie beim Hollywood-Film, umfassend und
über alle Medien hinweg vermarkteten Stars, seien es im Gegensatz dazu gerade entlegene, hochspezialisierte
Musikstile, die zum Teil auch eine Oppositionshaltung gegenüber der Mainstream-Kultur ausdrücken, wie die
Beispiele der rechtsradikalen Rockmusik 538 oder der konträren Szene der Welt- und Ethnomusikfans zeigen.
Eine bisher unzureichend diskutierte Frage ist, inwieweit englischsprachige Musik im Hinblick auf die gesellschaftlich gewünschte Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse einen Beitrag leisten kann; zu vermuten wäre, dass dieser Zugang gerade formal geringer gebildeten Jugendlichen zugute kommen könnte, die mit
den formalisierten Wegen des Englischunterrichts Schwierigkeiten haben 539 . Eine solche Wechselwirkung
könnte möglicherweise auch genutzt werden, um sprachliche Probleme von Jugendlichen mit einer anderen
Muttersprache als dem Deutschen zu bekämpfen. Systematische Untersuchungen liegen nur dazu vor, dass die
Nutzung von Originalversionen von Filmen (ob mit oder ohne Untertitel) die Sprachfähigkeiten verbessert 540
– eine Voraussetzung, die Dänen, Niederländern und Schweden gegenüber den Deutschen den Erwerb englischer Sprachkenntnisse erleichtert.
538
Vgl. z. B. Baacke/Farin/Lauffer 1999.
539
Für Anzeichen in diese Richtung siehe etwa Hasebrink u. a. 1997.
540
Vgl. z. B. d’Ydewalle/van den Poel 1999.
299
3. Trends und Perspektiven
Im Hinblick auf die Frage des Produktionsorts und der Nationalität der Produzenten sind Schlüsse auf die
kulturelle Selbstverständigung schwierig. Diagnosen einer – gar über alle Medien hinweg als gleichförmig
anzusehenden – Amerikanisierung greifen zu kurz; man denke in diesem Zusammenhang nur an die mittlerweile dominante Stellung japanischer Mangas auf dem Comic-Markt sowie an die aus derselben Kultur stammenden Anime-Formate im Fernsehen (z. B. „Pokémon“ oder „Dragon Ball Z“) 541 . Die moderne Populärkultur speist sich vielmehr aus einem laufenden Austausch verschiedener kultureller Einflüsse, so dass Hybride
aus ganz verschiedenen Kulturen eine typische Form international verbreiteter Medienangebote darstellen, die
zum Teil gezielt mit Blick auf die Vermarktungsmöglichkeiten in verschiedenen Ländern eingesetzt wird.
Die bisherigen Überlegungen gingen noch von der vereinfachenden Annahme aus, es gebe eine einheitliche Kultur eines Landes oder einer Region, die deren komplette Bevölkerung umfasse. Nicht zuletzt durch die
langjährigen Diskussionen über die „multikulturelle Gesellschaft“ ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass
kulturelle Selbstverständigung auch und gerade die aktive Auseinandersetzung mit anderen Kulturen umfasst.
Ausgehend von der nach wie vor starken Konzentration auf inländische Angebote ist davon auszugehen, dass
die medienbezogenen Voraussetzungen für die interkulturelle Kompetenz der Deutschen nicht besonders
günstig sind: Ein Indikator dafür besteht in den im Vergleich zu kleineren europäischen Ländern wenig ausgeprägten Fremdsprachenkenntnissen 542 . Dadurch, dass die in Deutschland lebenden Migranten oft die Medien ihrer jeweiligen Herkunftskultur nutzen, ergeben sich erschwerte Voraussetzungen für die Integration
zwischen deutschen und ausländischen Bevölkerungsgruppen, in manchen Studien ist angesichts der kommunikativen Abgrenzung der verschiedenen Gruppen von „Parallelgesellschaften“ die Rede543 . Normativ geprägte Bewertungen der bestehenden Situation sind allerdings kaum begründbar; vielmehr ist im Sinne des
Vielfaltsgedankens (s. Kap. 3.3.1) davon auszugehen, dass es für die kulturelle Selbstverständigung fruchtbar
sein dürfte, aus einer Vielzahl von Angeboten aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten auswählen zu können, um so den eigenen Horizont zu erweitern und anschlussfähig zu werden bzw. zu bleiben für Kommunikationsangebote aus anderen Kulturen. In diesem Sinne trägt die Vielfalt der Kultur- und Medienangebote, die
die verschiedenen Migrantengruppen in Deutschland produzieren – von fremdsprachigen Tageszeitungen,
deutsch-türkischem Hip-Hop bis zu Online-Angeboten für russische Aussiedler –, erheblich zur kulturellen
Selbstverständigung bei.
Besondere Relevanz erhält die Thematik des Beitrags der Medien zur kulturellen Selbstverständigung
auch im Zusammenhang mit dem europäischen Einigungsprozess und der in diesem Zusammenhang bisher
weitgehend vermissten Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit, die in der Lage wäre, das vielfach
kritisierte Demokratiedefizit der Europäischen Union auszugleichen. Den Medien wird in diesem Zusammenhang oft bescheinigt, dass sie durch eine auf die jeweils nationale Perspektive ausgerichtete Berichterstattung
über europäische Angelegenheiten in dieser Hinsicht keinen konstruktiven Beitrag leisten. Allerdings reflektiert diese Art der Berichterstattung auch die Struktur des europäischen Politikprozesses, in dem die politischen Akteure, die sich ihren nationalen Wählerschaften verpflichtet fühlen, jeweils die Vor- und Nachteile
bestimmter Entscheidungen für die nationalen Interessen in den Vordergrund rücken und nicht den potenziellen Nutzen für die gesamte Union herausstellen. Auch im Hinblick auf die Herausbildung einer europäischen
Öffentlichkeit ergeben sich also für Medienanbieter wie Mediennutzer noch erhebliche Herausforderungen.
Die Perspektiven kultureller Selbstverständigung sind im Zusammenhang mit den in anderen Fokusbereichen erörterten Trends zu sehen und geben insgesamt ein ambivalentes Bild ab. So bringt die zunehmende
Fragmentierung von Angeboten und Publika (vgl. Kap. 3.1.2) eine Intensivierung der kulturellen Selbstver-
541
Vgl. z. B. Neumann-Braun 2003.
542
Vgl. Hasebrink/Herzog 2004 auf der Basis der Eurobarometer-Befragungen.
543
Vgl. z. B. Becker 2001.
300
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
ständigung in kleineren, kulturell eng abgegrenzten Zirkeln oder Szenen mit sich. Insbesondere das Internet
ermöglicht es selbst sehr kleinen Personengruppen und Minderheiten, die sich etwa durch spezifische Themeninteressen oder subkulturelle Zugehörigkeit definieren, ihre interne Kommunikation zu verdichten und
kommunikative Gemeinschaften zu bilden. Sie erleben diese onlinebasierte Vergemeinschaftung oft als bereichernd oder gar befreiend. Zum anderen wird unter dem Stichwort „Kommerzialisierung“ (vgl. Kap. 3.2) diskutiert, dass Medienproduktionen – wie viele annehmen: zunehmend – durch ökonomische Faktoren gesteuert
werden, denen weniger das Ziel kultureller Selbstverständigung als vielmehr ausgefeilte Zielgruppenstrategien zugrunde liegen 544 . Die Vermittlung von gesellschaftlich anerkannten Werten und Einstellungen sowie
die Produktion von kulturellen Inhalten sind in diesen Fällen nur nachrangige oder überhaupt keine Ziele, sondern dienen vor allem der ökonomischen Erschließung und Nutzbarmachung von kreativen Potenzialen.
3.3.2.2.2
Kulturelles Gedächtnis
Die Funktion der kulturellen Selbstverständigung erfüllen Medienangebote nicht nur durch ihren aktuellen
Beitrag zur öffentlichen Kommunikation, sondern auch durch die Thematisierung von kulturellen Traditionen,
historischen Themen und Stoffen. Die vielfältigen Aktivitäten rund um den 60. Jahrestag der Befreiung vom
Regime des Nationalsozialismus haben gezeigt, wie Medien zu einer Kultur des Erinnerns und Bewahrens
beitragen, die einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Selbstverständigung leistet. Eher zu kurz kommt allerdings das Bewusstsein für die Tatsache, dass die Medienangebote selbst Bestandteil der Kultur sind und als
solche auch längerfristig Anknüpfungspunkte für die kulturelle Selbstverständigung bieten können. Die herausragende Stellung, die bestimmte Filme, Musikstücke, Zeitschriften, Fernsehserien oder Radiosendungen in
der kulturellen Entwicklung wie in individuellen Biografien spielen, passt nicht zu der Tatsache, dass es für
die maßgeblichen kulturellen Foren unserer Zeit kein systematisches Konzept für ein auf diese Foren bezogenes „kulturelles Gedächtnis“ gibt. Dies trifft in besonderem Maße auf das Internet zu, das in immer stärkerem
Maße von spezialisierten Experten wie auch von interessierten Laien mit Wissens- und Kulturgütern angereichert wird 545 . Die eigentümliche Spannung zwischen Persistenz, also zeitüberdauernder Speicherung bzw.
Verfügbarkeit einerseits, und Flüchtigkeit, also beschleunigter Aktualisierung, Überarbeitung und Verdrängung von Informationen andererseits, stellt eine große Herausforderung für die kulturelle Selbstverständigung
dar. Je mehr sich das Angebot der Medien öffentlicher Kommunikation ausdifferenziert und je kurzlebiger es
erscheint, desto schwieriger wird eine zeitunabhängige Auseinandersetzung mit dem „kulturellen Erbe“ der
Gesellschaft.
Die Archivierung audiovisueller Inhalte ist im Gegensatz zur dauerhaften Bewahrung von auf Papier basierenden Medien besonderen Problemen unterworfen. Durch die rasche Entwicklung der elektronischen
Speichertechnologien werden Formate in immer kürzeren Abständen obsolet, womit sich die Wiedergabemöglichkeiten rapide verringern, da keine neuen Geräte von der Industrie hergestellt werden und Ersatzteile
schwer zu beschaffen sind. Die Etablierung von Standards für die Langzeitsicherung audiovisuellen Materials
wird damit erheblich erschwert oder sogar unmöglich.
Archivbestände auf analogen Trägern wie Film und Magnetbändern sind zudem akut von physikalischem
Zerfall bedroht. Eine Möglichkeit ihrer Rettung vor der irreversiblen Unbrauchbarkeit wird in der Digitalisierung der angegriffenen oder obsolet gewordenen Speicherformate gesehen. Der angesichts der schieren Menge an audiovisuellem Überlieferungsgut finanziell hohe Förderungsbedarf für die Enkodierungsverfahren
kann als Grundvoraussetzung für den Erhalt eines wichtigen Teils des Kulturerbes bewertet werden. Eine
ausbleibende Bestandspflege in Form von Digitalisierungs- oder anderweitigen Migrationsprojekten kann zu
544
Vgl. zu dieser Diskussion die Beiträge im Themenheft Ökonomisierung, M&K 2/2001.
545
Zu den Entwicklungen im Zusammenhang mit nutzergenerierten Inhalten vgl. Guenther/Schmidt 2008.
301
3. Trends und Perspektiven
einer „stillen Löschung“ der Überlieferungen führen. Die Entwicklung von Technologien und Strategien zur
digitalen Langzeitsicherung sind erforderlich.
In der kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung um das Für und Wider der Digitalisierung von Überlieferungen wurde ausgiebig vor der Gefahr der spurenlosen Löschung des digitalen Codes auf Knopfdruck
gewarnt. Auch war im Zusammenhang mit der Enkodierung bzw. Entmaterialisierung analog gespeicherter
Informationen von einer „Verflüssigung“ des Kulturerbes die Rede 546 . Die mittels digitalisierter Daten effizienter zu handhabende Verwaltung und Migration der Inhalte und ihre damit in Kauf genommene Fragilität
kennzeichnen die Ambivalenz der Digitalisierung. Deshalb ist eine übergreifende Koordination einer gemeinsamen Vorgehensweise innerhalb des Feldes dokumentarischer Institutionen wie Archiven, Bibliotheken und
Museen unausweichlich, um Fragen der dauerhaften Speicherung im digitalen Zeitalter nachzugehen.
Die bisherige Kooperation zwischen dokumentarischen Einrichtungen bei der Entwicklung von Technologien, Standards und Strategien für die digitale Langzeitarchivierung ist nicht ausreichend. So stand die Europäische Konferenz zur digitalen Langzeitarchivierung im April 2007 in Frankfurt am Main unter der deutlichen Dominanz der Schrift und mied die Problematisierung der langfristigen Bewahrung audiovisueller Medien. Dabei erfordern aktuelle Herausforderungen bei der Entwicklung plattformübergreifender Technologien
zur Erfassung von multimedialen Internet-Publikationen durch die Deutsche Nationalbibliothek ein engeres
Zusammenwirken von Schriftgut- und AV-Spezialisten.
Eine Studie des Kinematheksverbundes aus dem Jahre 2005 ergab, dass nur 12 Prozent der im Jahr 1913
und nur 30 Prozent der im Jahr 1925 entstandenen Filme in öffentlich geförderten Archiven lagern. Von insgesamt etwa 1.000 Filmen aus den Jahren 1909 bis 1945 ist nur ungefähr die Hälfte erhalten. Können diese
Verluste noch mit Diskontinuitäten in der Archivierung und den fundamentalen Brüchen in der politischen
und gesellschaftlichen Geschichte Deutschlands erklärt werden, belegen aktuellere Fehlzahlen, dass die Filmarchivierung in Deutschland weder mit ausreichender Systematik noch Zuverlässigkeit erfolgt: In öffentlichen
Archiv-Einrichtungen wie unter anderem den Mitgliedern des Kinematheksverbundes lassen sich nur 47 Prozent der im Jahre 1995 in Deutschland produzierten Filme finden.
Durch die endarchivische Funktion der Archive der Rundfunkanstalten ist die Zuständigkeit im Bereich
der Fernsehprogrammüberlieferung zwar eindeutiger zuzuordnen, doch auch hier fehlt eine einheitliche Systematik und Kontrolle. Dies führte vornehmlich in den 1970er- und 80er-Jahren zu einer teils verheerende
Ausmaße annehmenden Vernichtung von Archivgut. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehörte vor allem der Platzmangel in den Senderarchiven zu den Gründen für die Kassationsmaßnahmen, die später
als „Löschzüge“ kritisiert wurden. Aussortiert wurde damals vorrangig nach Produktionsbedürfnissen, also
nach Kriterien der Wiederverwendbarkeit. Dies betraf auch die privaten Sender, die teils eklatante Verluste
aus den ersten Jahren ihres Programmbetriebs zu beklagen haben.
3.3.2.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
3.3.2.3.1
Ziele
Kulturelle Selbstverständigung kann nicht unmittelbar medienpolitisches Ziel sein, sondern verwirklicht sich
in gesellschaftlichen Prozessen, bei denen Medien eine Rolle spielen. Welche Funktionen diesen Prozessen
zugeschrieben werden, hängt von medienpolitischen Vorstellungen ab. Die im Folgenden genannten speziellen Ziele dürften weitgehend wenig kontrovers sein und werden daher herausgehoben.
546
302
Assmann 2004, S. 15.
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.2.3.1.1
Gewährleistung von Offenheit
Kulturelle Entwicklungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie unter Rückgriff auf bereits geschaffene kulturelle Angebote Neues erzeugen. Eine Wiederholung des immer Gleichen – risikoarme Film- oder Spielproduktionen, die bewährte Handlungsmuster mit eingeführten Protagonisten publizieren – kann dies nur begrenzt leisten. Daher wird die Offenheit medialer Kommunikation auch als ein Ziel angesehen, das bei der
Gestaltung einer Kommunikationsordnung von Verfassungs wegen (Art. 5 Abs. 1 GG) zu berücksichtigen ist.
Der medienpolitische Blick kann sich vor diesem Hintergrund auf die Frage richten, inwieweit die Produktionssysteme offen für Neues sind und ob hinreichend „kulturelles Risikokapital“ zur Verfügung steht.
3.3.2.3.1.2
Förderung von Kreativität
Öffentliche Kommunikation profitiert von Neuem, von Anreizen, die die Gesellschaft bietet, neue Ideen zu
entwickeln. Gerade die Regeln des Urheberrechts bilden dafür eine Voraussetzung, indem sie sicherstellen,
dass die ideellen, aber auch die materiellen Früchte einer Schöpfung so zugeordnet werden, dass ein Anreiz zu
kreativer Arbeit besteht. Aber auch Regeln anderer Bereiche können diese Anreizstruktur beeinflussen.
3.3.2.3.1.3
Nachhaltige Verfügbarkeit von Kulturgütern
Aus der Bedeutung der Medien als kulturelle Foren kann als Zielsetzung von Medienpolitik abgeleitet werden, die Voraussetzungen für den Aufbau und die nachhaltige Sicherung eines „kulturellen Gedächtnisses“ in
Deutschland zu schaffen. Daraus ergäbe sich insbesondere die Aufgabe, auch flüchtige audiovisuelle Kulturgüter so zu archivieren und verfügbar zu halten, dass Forschung, Bildung, Wirtschaft wie auch die interessierte Bevölkerung Zugang erhalten können. Eine wichtige Rolle kommt hierbei der geplanten „Deutschen Digitalen Bibliothek“ (DDB) zu, die derzeit im Zuge des Aufbaus einer „Europäischen Digitalen Bibliothek“
(EDB) konzipiert wird 547 . Sie soll die vielfältigen digitalen Informationssysteme der Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen über einen zentralen Anlaufpunkt erschließen, der gleichermaßen als Arbeitsumgebung
für Experten wie als öffentliche Kulturplattform dienen wird.
3.3.2.3.2
Instrumente
Unabhängig vom konkreten medienpolitischen Ansatz werden in diesem Bereich verschiedene Instrumente
diskutiert.
3.3.2.3.2.1
Quotenregelungen
Ein bereits durch europäisches Recht eingeführtes Instrument zur Sicherung kultureller Selbstverständigung
ist die rechtliche Vorgabe von Quoten, wobei unterschiedliche Anknüpfungspunkte (im Fernsehen beispielsweise: Sendequoten, Produktionsquoten, Investitionsquoten) denkbar sind. Quotenregelungen gelten insofern
als vorteilhaft, als regulativ unmittelbar am Problem – der als nicht hinreichend wahrgenommenen Veröffentlichungen bestimmter Typen von Inhalten – angesetzt wird. Sie sind aber auch typischerweise mit Problemen
der Implementation verbunden, weil zum einen Art. 5 Abs. 1 GG die Anbieter von Medienangeboten bei der
Zusammenstellung des zu veröffentlichenden Inhaltes schützt und somit staatlichen Maßnahmen Grenzen
setzt, zum anderen aber auch weil die Bestimmung des durch Quotenregeln geförderten Inhaltes sowie die
Durchsetzung Probleme bereiten kann. Handelt es sich um nationale Quoten, ist eine Verletzung der Grundfreiheiten aus dem EG-Vertrag denkbar, die gerade darauf zielen, dass Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten
nicht offen oder verdeckt diskriminiert oder behindert werden.
547
Vgl. Fraunhofer IAIS 2007.
303
3. Trends und Perspektiven
Während des Berichtzeitraums wurde über eine Quote in Hörfunkprogrammen für deutsche Musikangebote diskutiert. Im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet sich eine von einigen Ländern unterzeichnete
Protokollerklärung, die öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter auffordert, verstärkt deutschsprachige Musik zu senden (s. Kap. 1.4.4.2.6). In der Diskussion über diese Quote changierte der Anknüpfungspunkt (deutsche Sprache, Produktionsstandort, Nationalität der Künstler). Während in der politischen
Diskussion die Rundfunkveranstalter auf ihre Programmautonomie pochen, verweisen Vertreter der Musikindustrie auf den Umstand, dass sie nach der geltenden Rechtslage keine Möglichkeit hätten, den für Hörfunkveranstalter bedeutenden Musik-Content individuell zu verhandeln, sondern auf Pauschalvergütungen angewiesen seien, obwohl die Hörfunkanbieter mit diesem Content große Teile des Programms bestreiten.
3.3.2.3.2.2
Förderung
Neben Quotenregelungen kommen in allen Bereichen Fördermaßnahmen in Betracht. Hier wird vielfach eine
Kulturförderung angemahnt, die für die sich verändernden Verwertungsketten bzw. -netzwerke optimiert ist.
Bislang orientiert sich die Förderung an unterschiedlichen, traditionellen Vertriebswegen, so etwa in besonders differenzierter Form bei der Filmförderung, die den Film in den Bereichen Kreation (Drehbuchförderung), Produktion (direkte Produktionsförderung), Distribution (Kopienförderung), Spielstätten (Förderung
von Kinos, Videotheken), Ausbildung (z. B. im Rahmen des MEDIA-Programms) sowie in unterstützende
Maßnahmen im Bereich des Marketing unterteilt. Die Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste öffnet nun
auch bislang für Fernsehen vorgesehene kulturpolitische Instrumente für nicht-lineare Medien.
Der Strukturwandel der Medien bildet sich auch noch nicht vollständig in den unterschiedlichen Förderinstrumenten ab. So findet sich eine differenzierte Förderpraxis im Bereich des Films, während für den Bereich
interaktive Spiele bislang kaum vergleichbare Instrumente zur Verfügung standen, auch wenn Angebote dieser Art – zumindest für bestimmte Zielgruppen – ähnliche kulturelle Funktionen erfüllen können, wie dies der
traditionelle Spielfilm erfüllt hat und immer noch erfüllt. 2008 sollen allerdings erstmals qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele aus Deutschland durch einen neu geschaffenen
Preis prämiert werden, um deren Entwicklung zu fördern.
Im Sinne einer kulturellen Selbstverständigung, die sich nicht von den parallel laufenden Prozessen der
europäischen Integration und der Globalisierung abkoppelt, sondern sich vielmehr aktiv in diese einbringt,
kann auch über Fördermaßnahmen für interkulturelle und transkulturelle Kompetenz sowohl von Deutschen
als auch von in Deutschland lebenden Ausländern nachgedacht werden. Dies berührt sicherlich Bereiche, die
nicht mehr direkt in den Bereich der Medien- und Kommunikationspolitik, sondern in die Sozial-, Bildungsund Einwanderungspolitik gehören. Zu denken ist aber etwa an die zahlreichen, meist nicht-kommerziellen
Initiativen, die sich unter den von Land zu Land unterschiedlichen Rahmenbedingungen für multikulturelle
Medienangebote engagieren. In diesem Zusammenhang sollte mitbedacht werden, dass nach wie vor die Immigranten in Deutschland bei den wichtigsten Reichweitenerhebungen nicht berücksichtigt werden, so dass
das veröffentlichte Bild von den Publika der Medien wesentliche Teile der Bevölkerung ausschließt. Neu angestoßen werden könnte auch ein Diskussionsprozess über Optionen zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs durch Medien. Darüber hinaus stellt die kontinuierliche kritische Beobachtung der Formen und Inhalte
der Berichterstattung über Europa, die europäischen Nachbarn und die ganze Welt einen wesentlichen Bestandteil der kulturellen Selbstverständigung einer Gesellschaft dar, die bei dem laufenden Prozess der europäischen Integration und den globalen Herausforderungen eine konstruktive Rolle spielen will.
3.3.2.3.2.3
Sicherung der Verfügbarkeit von audiovisuellen Kulturgütern
Dass es einen wachsenden Markt für audiovisuelle Produktionen gibt, die längst der Obhut der Archive überantwortet wurden, ermöglicht einer breiten Öffentlichkeit den erweiterten und direkten Zugriff auf die Film-
304
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
und Fernsehgeschichte. Doch allein den Marktmechanismen das Reglement der Verfügbarkeit von historischen Produktionen zu überlassen, birgt das Risiko, dass die Lagerbestände früher oder später ausverkauft und
die betreffenden Titel nicht mehr im Handel erhältlich sind. Wirtschaftlichen Erwägungen sichern nicht zwingend von selbst, was kulturell notwendig erscheint.
Wie viele Filme tatsächlich verloren sind oder aber nur schwer auffindbar, lässt sich aufgrund der Vielzahl
der Sammelstellen selbst annäherungsweise nicht bestimmen. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 1.200
audiovisuelle Mediensammlungen. Davon ist nur ein Teil öffentlich zugänglich und gewährt Einblick in den
Sammlungsbestand. Auch ist weitgehend unbekannt, wie viele Filme in ausländischen Archiven liegen oder
sich in der Hand von Produzenten und privaten Sammlern befinden. Es existiert keine Clearing-Stelle, die über den Gesamtbestand audiovisueller Überlieferungen in der dezentral strukturierten Archivlandschaft des
Bundes und der Länder Orientierungsdienste anbieten oder konkrete Auskünfte geben könnte.
Eine Alternative stellen öffentliche Initiativen wie das Netzwerk Mediatheken dar, das einen Überblick
über ausgewählte AV-Sammlungen in Deutschland gibt. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist die Integration des über 20 Jahre entwickelten Projekts der „Deutschen Mediathek“ in die Berliner Stiftung Deutsche Kinemathek: Das Museum für Film und Fernsehen schärft das Bewusstsein für die notwendige Bewahrung von
audiovisuellen Medienproduktionen und ihre gesamtgesellschaftliche Bedeutung – auch im Hinblick auf die
Synergien und Überlappungen von Film- und Fernseh-Kultur. Das Museum kuratiert unter anderem eine digitale Programmgalerie mit einem wachsenden Bestand ausgewählter Fernsehsendungen, die mit zusätzlichen
inhaltsbezogenen Informationen abgerufen werden können.
Der direkte Zugang zum Fernsehprogrammerbe ist ausschließlich in den Benutzungsordnungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geregelt, nicht jedoch bei den privaten Programmveranstaltern. Abgesehen
von Wiederholungen im laufenden Programm machen die einzelnen Sender ihr Programmvermögen in steigendem Maße über das Internet für eine breite Öffentlichkeit verfügbar. Hier ist beispielhaft die virtuelle Mediathek des ZDF zu nennen; auch die ARD plant eine integrierte Angebotslösung für die bisher von den einzelnen Länderanstalten bereitgestellten Streaming-Inhalte. RTL hat mit „RTL Now“ und ProSiebenSat.1 mit
„Maxdome“ ebenfalls On-Demand-Dienste etabliert, über die einzelne Sendungen und Filme kostenpflichtig
zugänglich sind.
Die retrospektive Digitalisierung und damit erst ermöglichte Bereitstellung von Inhalten in zeitgemäßer
Form hat in den Archiven, die sich in erster Linie als Produktionsarchive verstehen und ihre Etats daher im
Hinblick auf den Programmbedarf verplanen, keine Priorität. Die von marktstrategischen und wirtschaftlichen
Interessen geleiteten Online-Projekte reichen dagegen nicht aus, um einen Zugang in der unter anderem vom
Wissenschaftsrat geforderten historischen Tiefe zu gewährleisten 548 .
Eine umfassende Hinterlegungspflicht entsprechend der gesetzlichen Regelung für Druckerzeugnisse gibt
es derzeit nicht, allerdings für solche Filme, die mit öffentlichen Fördergeldern (teil)finanziert wurden. Dies
betrifft einen Großteil, aber nicht die Gesamtheit aller produzierten Filme in Deutschland. Von der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) bezuschusste Projekte finden nach § 21 FFG mit einer Kopie Aufnahme ins
Bundesarchiv.
In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriekreise 549 heißt es in Erwägungsgrund 19: „Um sicherzustellen, dass das europäische Filmerbe für künftige Generationen erhalten bleibt, muss es – in allen Fällen unter Wahrung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte – systematisch erfasst, katalogisiert, bewahrt und restauriert
548
Wissenschaftsrat (2007).
549
Europäisches Parlament und Rat (2005): Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
November 2005 zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige, ABl. EG Nr. L
323, S. 57 ff.
305
3. Trends und Perspektiven
werden.“ Der Kinematheksverbund fordert aufgrund der dezentralen Archivierungssituation, welche die Überprüfung einer tatsächlich erfolgreichen Erfassung aller kulturell relevanten Filme nicht gewährleistet, eine
gesetzliche Regelung zur Pflichthinterlegung aller in Deutschland produzierten Filmwerke. Ein Pilotprojekt
zur freiwilligen Film-Hinterlegung durch die Produzenten erbrachte in den Jahren 1998 und 1999 eine auffällig geringe Erfolgsquote von nur 17 Prozent bei Dokumentar- und 10 Prozent bei Spielfilmen. Nach Bewertung des Kinematheksverbundes kann nur eine allgemeinverbindliche Gesetzeslösung eine angemessene Bewahrung sicherstellen und der Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen der Produzenten und dem öffentlichen Interesse der Bewahrung kultureller Erzeugnisse gelöst werden. 550
Einigen Fernsehsender, darunter vorrangig den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, haben Selbstverpflichtung zur Archivierung abgegeben. Die deutschen Film- und Fernsehproduzenten, die Filmförderungsanstalt sowie ARD und ZDF haben sich bereits im Jahr 2001 gegen zusätzliche Archivierungsverpflichtungen über die bereits bestehenden Vorkehrungen hinaus gewandt. 551 .
Die Europaratskonvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes 552 von 2001 wurde von deutscher Seite
bisher nicht unterzeichnet und dementsprechend nicht ratifiziert. Die Konvention und ihr Zusatzprotokoll über
den Schutz von Fernsehproduktionen sieht vor, dass die ratifizierenden Staaten gesetzliche Maßnahmen ergreifen, ihr nationales Film- und Fernseherbe auf Dauer zu bewahren und für die interessierte Öffentlichkeit
sowie speziell für Bildungszwecke zugänglich zu machen. Eine Doppelung von bereits bestehenden Vorkehrungen zur Archivierung ist dabei aber nicht vorgesehen: Der Vertrag lässt die Möglichkeiten einer zentralen
oder dezentralen, auch eigenverantwortlichen Regelung gelten.
Nachdem fünf Zeichnerstaaten (Kroatien, Litauen, Monaco, Ungarn und Slowenien) die Konvention ratifizierten, trat sie zu Jahresbeginn 2008 in Kraft. Bis Mitte des Jahres wird ein ständiger Ausschuss eingerichtet, in den jedes der genannten Länder Vertreter entsenden kann. Der Ausschuss wird die Anwendung der
Konvention in den jeweiligen Staaten überwachen und soll für die übrigen Staaten als Gradmesser bei der
Einschätzung der Anforderungen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelungen im eigenen nationalen Rahmen dienen. Es wird für alle gewillten europäischen Staaten weiterhin möglich sein, die Konvention
zu ratifizieren und in die nationale Gesetzgebung einfließen zu lassen. Ein Erfahrungsaustausch über die Anwendung der Konvention wird im europäischen Lenkungsausschuss für Kulturfragen möglich sein.
3.3.3 Beobachtung der Medien: Metamedien und Medienkritik
Zu den Gegenständen, die die Medien für die Gesellschaft beobachten, gehören auch die Medien selbst. Das
heißt, dass wir auch das, was wir über Medien wissen, überwiegend aus den Medien wissen – mit entsprechenden Folgen für das individuelle Nutzungsverhalten, aber auch für medienpolitische Entwicklungen. Im
Hinblick auf die damit verbundenen Fragen stehen verschiedene Funktionen von medienbezogenen Angeboten im Vordergrund: die Orientierung der Nutzer über die verfügbaren Angebote, die explizite Medienkritik,
verschiedene Formen der Selbstbezüglichkeit sowie die medienübergreifende Kooperation bzw. Crossmedialität vieler Angebotsstrategien. Darüber hinaus ist zu diskutieren, wie andere, nicht mediengestützte Verfahren
der Medienbeobachtung und Medienkritik zu einer gesellschaftlich wünschbaren Medienentwicklung beitragen können.
550
Kinematheksverbund der Bundesrepublik Deutschland: Studie zu Stand und Aufgaben der Filmarchivierung und
zur Verbreitung des nationalen Filmerbes in Deutschland. Berlin: Deutscher Kinematheksverbund, 39.
551
Siehe Stellungnahmen unter http://ec.europa.eu/avpolicy/reg/cinema/index_en.htm.
552
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des audio-visuellen Erbes v. 8.11.2001, ETS Nr. 183; abrufbar unter
http://conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/183.htm.
306
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.3.1 Bestandsaufnahme
3.3.3.1.1
Orientierung
Die Darstellung der einzelnen Medienbereiche hat vor Augen geführt, dass sich die Angebote der Einzelmedien weiter ausdifferenzieren. Diese Ausdifferenzierung bezieht sich auf die Zahl der Angebote sowie auf eine zunehmend spezifische Zielgruppenorientierung. Beides erhöht den Orientierungsbedarf bei den Nutzern,
die sich einen Überblick über die verfügbaren Angebote verschaffen müssen, um überhaupt entscheiden zu
können, wo sie ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse am besten erfüllen können. Wie die Nutzungsforschung immer wieder gezeigt hat, wird diese Unübersichtlichkeit zum Teil mit der Bildung von Routinen
und Gewohnheiten reduziert – Nutzer beschränken sich in ihrer Mediennutzung tendenziell auf ein Repertoire
an Angeboten, denen sie vertrauen 553 . Daneben aber gewinnen verschiedene Formen von Metamedien an Bedeutung, also solche Angebote, die die Nutzung anderer Medien erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen
sollen.
Zu den prominentesten Beispielen gehören die Programmzeitschriften, die vom Beginn der Rundfunkentwicklung an die Hörer und Zuschauer Informationen geliefert haben, um die Programmwahl treffen zu können. Aufgrund des Funktionswandels des Hörfunks hat die Ankündigung von Radioprogrammen bereits vor
vielen Jahren massiv an Bedeutung verloren; für den Fernsehbereich dokumentieren die Auflagenzahlen der
Programmzeitschriften der letzten Jahre aber, dass offenbar mehr denn je ein großer Bedarf an programmbegleitenden Informationen besteht, die die Auswahl aus dem Angebot erleichtern sollen. Die von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) quartalsweise veröffentlichten
Auflagen pro Erscheinungsintervall liegen in den letzten Jahren bei etwa um die 25 Millionen 554 . Die Programmzeitschriften gehören damit zu den auflagenstärksten Zeitschriftentiteln in Deutschland überhaupt, was
im internationalen Vergleich eine Besonderheit darstellt: Nirgendwo sonst werden so viele Programmzeitschriften pro Einwohner verkauft. Die Themenpalette vieler Titel reicht inzwischen auch über die reine Programminformation hinaus und umfasst z. B. die Bereiche Kino, DVD, Musik oder Computer.
Im Hinblick auf die neuen technischen Optionen für Programminformationen ist zunächst zwischen (Basis-) Navigatoren und elektronischen Programmführern (Electronic Programme Guides bzw. EPGs) zu unterscheiden 555 , auch wenn die Zuordnung im Einzelfall schwierig sein kann. Basis-Navigatoren dienen dazu, auf
digitalen Empfangsgeräten das gesamte Programmangebot auf der Grundlage der von den Fernsehveranstaltern gesendeten Service-Informationen darzustellen. Diese Service-Informationen begleiten im digitalen Datenstrom jede Sendung und beschreiben sie etwa mit Anfangs- und Endzeit, Titel, Kanal und Genre. Aus diesen Informationen gestaltet der Navigator dann Tabellen, die nach den verschiedenen verfügbaren Merkmalen
zusammengestellt werden können, so dass die Zuschauer sich die Programmübersicht nach Anfangszeiten,
nach Kanälen oder nach Genres ausgeben lassen können. Basisnavigatoren stellen quasi das Einstiegsportal zu
einer digitalen Plattform dar, sie müssen daher nach geltender Rechtslage alle verfügbaren Angebote gleichberechtigt und ohne positive und negative Bewertung aufführen.
Unter dem Begriff elektronischer Programmführer werden unterschiedliche elektronische Dienste verstanden, die zum Teil nur vorübergehende technische Zwischenlösungen auf dem Weg zu Electronic Programme
Guides im engeren Sinne darstellen, die sich spätestens im Zuge einer Etablierung digitalen Fernsehens
durchsetzen dürften. Gegenüber den Basisnavigatoren handelt es sich hier um technisch deutlich anspruchs553
Vgl. z. B. für das Fernsehen bereits früh Winterhoff-Spurk 1991 sowie aktuell Beisch/Engel 2006; für den Bereich des Internets van Eimeren/Frees 2007.
554
Berechnet auf Grundlage der IVW-Meldungen, die unter http://www.ivw.eu online zur Verfügung stehen.
555
Für einen Überblick siehe Breuning 1997.
307
3. Trends und Perspektiven
vollere und redaktionell gestaltete Programmführer, die mit verschiedenen Zusatzinformationen und Softwareanwendungen versehen sein können. Hier ist wiederum zu unterscheiden zwischen programmgebundenen EPGs einzelner Veranstalter, die den Zuschauern insbesondere das jeweils eigene Programm bzw. Programmbouquet erschließen wollen, und unabhängigen EPGs von Dritten, die den Zuschauern programmübergreifend spezifische Dienstleistungen anbieten.
Eine weitere, wenn auch bisher nur in Ansätzen umgesetzte Option für EPGs sind lernfähige Systeme, die
nicht mehr vom Nutzer programmiert werden müssen, sondern anhand seiner konkreten Auswahlentscheidungen ein Modell seiner Vorlieben und Interessen entwickeln und ständig weiterentwickeln, auf dessen
Grundlage sie dann dem Nutzer ihre Vorschläge machen. Solche Systeme sind individuell umsetzbar; für die
Anbieter scheint aber auch eine Variante attraktiv, bei der die Systeme das Auswahlverhalten bestimmter
Zielgruppen auswerten („kollaborative Filter“) und den Mitgliedern der Zielgruppe dann auf einer breiteren
Basis ihre Vorschläge machen können. Entsprechende Systeme sind etwa bei verschiedenen Musikportalen
im Einsatz.
Ganz entscheidende Bedeutung haben Metamedien im noch jungen Bereich der Online-Nutzung gewonnen. Die Suchmaschinen stellen für die Nutzer den wichtigsten Zugangsweg zur Informationsfülle des Internets dar 556 . Aufgrund der besonderen Struktur des Internets, das einer Vielzahl von Kommunikatoren den direkten Zugang zur Öffentlichkeit ermöglicht, ohne dass ein professioneller Gatekeeper Informationen für die
Nutzer auswählt, stehen die Nutzer selber vor einem extremen Selektionsbedarf. Diesen decken vor allem die
Suchmaschinen, die das Netz laufend nach Dokumenten mit bestimmten Suchwörtern durchsuchen und den
Nutzern im Hinblick auf diese Suchwörter relevante Seiten anzeigen 557 . In jüngster Zeit ergänzen zwei weitere Entwicklungen den bislang dominierenden Ansatz von Suchmaschinen, die Vielfalt der online verfügbaren
Informationen automatisiert und auf Grundlage von Algorithmen zu sortieren: Zum einen Verfahren der „Social Search“ bzw. der personalisierten Suche, die Kontextinformationen in die Suchanfrage mit einbeziehen,
um die Relevanz der präsentierten Suchergebnisse zu verbessern. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem
frühere Suchanfragen eines Nutzers oder auch Dokumente auf dessen Computer mit erfasst werden, was jedoch Probleme in Hinblick auf den Schutz persönlicher Daten aufwirft 558 . Zum anderen die „Folksonomies“,
also kollaborativ erstellte Klassifikationssysteme, deren Ordnungsschemata nicht von einer zentralen Instanz
erstellt werden, sondern aus der Aggregation einer Vielzahl von einzelnen Kategorisierungen oder
Verschlagwortungen der Nutzer entstehen (vgl. Kap. 1.5.1.1). Hierbei handelt es sich im Vergleich zu den etablierten Suchmaschinen und -prinzipien jedoch noch um ein Nischenphänomen, das vor allem zur Erschließung der Inhalte auf Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten (wie z. B. der Foto-Community Flickr.com)
dient, aber kaum auf das Internet als Ganzes auszudehnen sein wird.
Seit Beginn des neuen Jahrtausends werden unter der Überschrift „Semantic Web“ aber auch verstärkt
Technologien erforscht, mit deren Hilfe das im Internet verfügbare Wissen für eine Weiterverarbeitung durch
Computer aufbereitet werden kann, um automatisch solche Informationen zu erschließen, die nicht direkt in
den Daten niedergelegt sind. Beteiligt sind daran eine Vielzahl von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft, beispielsweise das „World Wide Web Consortium“, aber auch Konzerne wie Google, Yahoo! und
IBM. Um hiesige Unternehmen bei der effizienteren Vermarktung deutscher Forschungserfolge zu unterstützen, wurde im Rahmen des mit sechs Milliarden Euro budgetierten Aktionsprogramms „iD2010 – Informationsgesellschaft Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Leuchtturmprojekt „Theseus“ zur Entwicklung einer neuartigen Wissensinfrastruktur im Internet initiiert. Ursprüng-
556
Van Eimeren u. a. 2004, S. 355.
557
Für einen Überblick siehe Neuberger 2005.
558
Vgl. Röhle 2007.
308
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
lich zielten die Planungen unter dem Titel „Quaero“ auf eine gemeinsame Projektierung mit Frankreich, doch
zum Jahresende 2006 entschlossen sich beide Staaten, eigenständig weiterzuforschen. Das Ziel des TheseusProgramms ist kein konkretes Produkt im Sinne einer Suchmaschine, sondern die Erforschung und anschließende Standardisierung von anwendungsorientierten Basistechnologien, die möglichst vielseitig eingesetzt
werden sollen. Der Gesamtetat von 180 Millionen Euro wird zu gleichen Teilen vom BMWi und den beteiligten Forschungs- und Industriepartnern, darunter die Fraunhofer-Gesellschaft, SAP und Siemens, aufgebracht.
Der Wettbewerb „Theseus Talente“ wendet sich ergänzend an die allgemeine Öffentlichkeit, um Schüler,
Studierende, Wissenschaftler, Entwickler und auch Hobby-Tüftler zur Beteiligung an Theseus zu ermuntern
und innovative Ideen zu integrieren.
Die zu entwickelnden Basistechnologien werden in sechs Fokusbereichen erprobt, wobei fachspezifische
Anwendungen wie eine intelligente Bildsuche in medizinischen Datenbanken oder die computergestützte
Steuerung von Unternehmen genauso Beachtung finden wie die Interessen privater Internetanwender: Dem
Endnutzer kommt im interaktiven Web 2.0 eine immer tragendere Rolle zu, die nun mit semantischen Technologien interoperabler gestaltet werden soll, um Informationen leichter erstellen, finden und nutzen zu können 559 . Für die Sicherung des Kulturerbes (vgl. auch Kapitel 3.3.2) ist das von der Deutschen Nationalbibliothek betreute Szenario „Contentus“ von besonderem Interesse, das die Qualität von Digitalisaten optimieren
und ihre Wiederherstellung automatisieren soll. Erforscht wird weiterhin, wie digitalisiertes Archiv- und
Sammlungsgut unterschiedlicher Medientypen – z. B. Druckerzeugnisse, Handschriften, Ton oder Videomaterial – automatisch mit Metadaten versehen und untereinander inhaltlich verknüpft werden kann. Dadurch
könnten die enormen digitalen Datenmengen auf den Servern von Archiven, Bibliotheken und Museen automatisiert erschlossen werden. Zusätzlich soll das Prinzip der Folksonomies aufgegriffen werden, um Nutzern
die Möglichkeit zu geben, die jeweiligen Titel durch manuelle Annotierung mit zusätzlichen Informationen zu
versehen (s. oben Kap. 1.5.1).
Ein anderes Teilprojekt entwickelt semantische Technologien, um den digitalisierten Gesamtbestand des
„Musikinformationszentrums des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR“ im Deutschen Musikarchiv zu erschließen. Dadurch könnten Musikstücke nicht allein nach textbasierten Klassifikationen wie Interpret oder Erscheinungsjahr, sondern zusätzlich auch inhaltlich über bestimmte Tonfolgen oder
Grundstimmungen identifiziert werden. Audiovisuelle Dokumentationsstellen sind zwar bisher noch nicht direkt eingebunden, doch einige Landesrundfunkanstalten haben bereits Absichtserklärungen abgegeben, die
Basistechnologien zu einem späteren Zeitpunkt mit Hilfe ihrer eigenen Archivbestände zu testen. Selbst wenn
noch einige Hürden zu überwinden sind, insbesondere um die Interessen von Rezipienten und von Rechteinhabern gleichermaßen zu wahren, versprechen die Szenarien des Theseus-Programms einen bedeutenden
Schritt für die Instandhaltung und Zugänglichkeit des digitalisierten Kulturerbes.
3.3.3.1.2
Kritik
Medien über Medien fungieren nicht nur als Orientierungshilfen; vielmehr werden Medien und ihre Angebote
als Teil der gesellschaftlichen und kulturellen Realität auch ihrerseits zum Gegenstand der Medienberichterstattung und der kritischen Auseinandersetzung. Die explizite Medienkritik in den Medien hat eine wechselvolle Geschichte erlebt 560 . Während nach einer gewissen Hochzeit medienkritischer Sendungen in Hörfunk
und Fernsehen ab Mitte der 70er-Jahre die Zahl entsprechender Angebote bis heute abnahm, hat sich in den
Zeitungen und Zeitschriften bis in die späten 90er-Jahre ein zunehmendes Interesse insbesondere der überregionalen Tageszeitungen sowie der Wochenzeitungen und Nachrichtenmagazine beobachten lassen, so dass
559
Vgl. Schmidt/Pellegrini 2008.
560
Vgl. Hickethier 1994; Bundeszentrale für politische Bildung 1988.
309
3. Trends und Perspektiven
gar von einem „neuen Ressort“ die Rede war 561 . Diese Entwicklung wurde in Zusammenhang gebracht mit
der weiter zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auch als Wirtschaftsfaktor sowie der Entwicklung neuer
Kommunikationstechnologien, insbesondere des Internets. Im Zusammenhang mit der Medienkrise ab 2000
sind allerdings die Ressourcen für Medienberichterstattung eingeschränkt und einige „Medienseiten“ wieder
eingestellt worden 562 . Es ist derzeit unklar, inwieweit die inzwischen zu beobachtende Erholung auf den
Werbemärkten diesem Trend entgegenwirkt, vor allem da die parallel stattfindende Ausweitung onlinebasierter Angebote das Umfeld für Medienkritik verändert: Zum einen eröffnen sich dieser neue potenzielle Felder,
beispielsweise eine professionelle Kritik des Online-Journalismus. Zum anderen erweitert sich der Kreis der
Personen, die Medienkritik üben können. Neben den Journalisten selbst können auch Rezipienten über partizipative Formate wie Weblogs, Podcasts oder Videoplattformen ihre Stimme einbringen und Medienkritik
üben. Das derzeit wohl bekannteste deutschsprachige Weblog, das BILDblog, wird zwar von professionellen
Journalisten geführt, bezieht aber in starkem Maße Hinweise und Vorschläge der Leserschaft ein, um die Berichterstattung der BILD kritisch zu begleiten.
Aktuelle Untersuchungen zu den strukturellen Voraussetzungen und Leistungen der Medienkritik gelangen zu ambivalenten Ergebnissen 563 . Die institutionelle Basis der Medienkritik erscheint danach kaum hinreichend gesichert zu sein. Auffallend ist vor allem, dass sich die mediale Auseinandersetzung mit den Medien weitgehend auf die überregionale Qualitätspresse konzentriert und somit an der großen Mehrheit der Bevölkerung vorbeigeht. Immer wieder thematisierte Probleme der Medienkritik liegen im Hang zum Insidergespräch bzw. zum „brancheninternen Klatsch“ 564 sowie in der zunehmend ökonomisierten Medienproduktion,
in deren Rahmen auch die Medienkritik durch wirtschaftliche Eigeninteressen und Verflechtungen berührt
wird.
3.3.3.1.3
Selbstreferentialität und crossmediale Bezüge
Jenseits der konkreten Funktionen von Orientierung und Medienkritik war in den letzten Jahren ein Trend zur
zunehmenden Selbstreferentialität innerhalb der einzelnen Medien sowie zwischen den verschiedenen Medien
zu beobachten. Dies lässt sich als Bestandteil einer umfassenden Mediatisierung der Gesellschaft verstehen,
indem die Medien zunehmend sich selbst zum Thema machen 565 . Besonders auffällig wird diese Entwicklung an den Gästen der verschiedenen Talksendungen des Fernsehens, bei denen es sich oft um MedienProminente handelt. Diese Thematisierung erfolgt jedoch weniger im Sinne der oben behandelten Kritikfunktion, sondern vor allem aus Vermarktungsstrategien: Die Prominenz von Medienakteuren soll zur Steigerung
des Interesses am eigenen Medienangebot genutzt werden.
In eine ähnliche Richtung weist der Trend zu crossmedial angelegten Angebotsstrategien. Die Vermarktung von Medienangeboten bleibt mittlerweile kaum mehr auf ein Medium beschränkt. Vielmehr sind die
Strategien darauf gerichtet, bestimmte Medienmarken in möglichst vielen verschiedenen Medien zu platzieren, um so einerseits hohe Präsenz beim Publikum zu erzielen, andererseits verschiedene Verwertungsstufen
ausnutzen zu können 566 .
561
Vgl. Kreitling 1997.
562
Vgl. Engels u. a. 2005, S. 405.
563
Vgl. Krüger/Müller-Sachse 1998, Malik 2004, Weiß 2005a.
564
Engels u. a. 2005, S. 542.
565
Vgl. z. B. Krotz 2001.
566
Vgl. Siegert 2001.
310
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.3.2 Gesellschaftliche Relevanz
Die Bedeutung und der gesellschaftliche und kulturelle Einfluss der Medien werden darin gesehen, dass sie
Orientierungen geben – Orientierung über politische Strukturen und Prozesse, über Formen der privaten Lebensgestaltung, über alle Lebensbereiche. Die Gesellschaft ist daher auf eine laufende Reflexion ihrer Kommunikationsverhältnisse angewiesen, die kontinuierliche Reflexion der kommunikativen Grundlagen ist für
sie geradezu konstitutiv. Es bedarf mithin einer „Orientierung über die Orientierungen“ 567 der Medien, eines
öffentlichen Nachdenkens darüber, was die Medien bieten und was sie nicht bieten.
Angesichts der fortgeschrittenen medialen Durchdringung der gesellschaftlichen und kulturellen Prozesse
kommt den Medien auch bei diesem Reflexionsprozess eine maßgebliche Rolle zu. Die festgestellte schwache
institutionelle Verankerung der Medienkritik in den Medien bietet für eine kontinuierliche kritische Begleitung der öffentlichen Kommunikation eine nur unsichere Grundlage. Aus diesem Grunde wird in verschiedenen Zusammenhängen diskutiert, welche zusätzlichen Strukturen und Prozesse die öffentliche Auseinandersetzung mit den Medien fördern können. Dazu gehören etwa Formen der Selbstkontrolle, medienethische
Diskurse, die Institutionalisierung von Beobachtern etwa im Sinne eines Medienrates oder einer Stiftung Medientest sowie die verstärkte Aktivierung der Öffentlichkeit als kritische Beobachterin der Medien.
Besondere Relevanz kommt auch den Entwicklungen auf dem Gebiet der Metamedien zu. Unter den neuen technischen Rahmenbedingungen werden diesen Dienstleistungen erhebliche Einflusspotenziale zukommen. Die wachsende Bedeutung der Metamedien und Suchmaschinen schafft etwa Anlässe, diese bei der
Vielfaltsicherung besonders zu beachten, denn in der unübersichtlicher werdenden Medienlandschaft können
diese Dienste strategische Bedeutung erlangen. Erkannt ist mittlerweile die herausragende Rolle der Suchmaschinen im Internet, zumal in diesem Bereich eine dominante Stellung eines Anbieters (Google) existiert, der
noch dazu beständig andere Bereiche der onlinebasierten Kommunikation (wie E-Mail-, Video- oder OfficeAnwendungen) in sein Angebot integriert. Die Herausbildung individualisierter Metamedien reduziert zwar
das Risiko eines Missbrauchs dieser Schlüsselstellung, leistet aber dafür einer Entwicklung Vorschub, bei der
der Einzelne nicht einmal mehr die Themenangebote der öffentlichen Kommunikation wahrnimmt, da er nur
das wahrnimmt, was er gezielt sucht. Mit der Nutzung von traditionellen Massenmedien will sich der Nutzer
von Dritten etwas herrichten lassen, er erwartet Unerwartetes.
3.3.3.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Metamedien sei an dieser Stelle nur kurz auf den dadurch
entstehenden Bedarf hingewiesen, diese auch im Rahmen der an den Prinzipien der Vielfalt und des chancengleichen Zugangs orientierten Medienregulierung zu berücksichtigen (s. Kapitel 3.3.1).
Im Hinblick auf die Sicherung einer nachhaltigen Medienkritik in den Medien liegen nur wenige kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Initiativen,
die ganz allgemein darauf abzielen, den öffentlichen medienkritischen Diskurs zu beleben und zu stützen, indirekt auch auf die Art der medienbezogenen Berichterstattung in den Medien zurückwirken dürften. Um das
öffentliche Nachdenken über die Medien und ihre Leistungen zu fördern, existieren verschiedene Modelle der
Institutionalisierung medienkritischer Diskurse. In dem vor 1995 publizierten „Bericht zur Lage des Fernsehens“ waren in diesem Zusammenhang etwa ein Medienrat sowie eine Stiftung Medientest angeregt worden.
Ersterer war als kritische Begleitung der Entwicklung durch unabhängige Persönlichkeiten gedacht, Letzterer
als sachkundige Instanz zur Bewertung einzelner Angebote auch für die Nutzerinnen und Nutzer. Zentrales
Anliegen solcher Modelle ist es, angesichts der Bedeutung der Medien in der Gesellschaft unabhängige Beobachterinstanzen zu schaffen, die ihre Befunde öffentlich thematisieren und damit einem medienkritischen
567
Vgl. Weiß 2005b, S. 18.
311
3. Trends und Perspektiven
Diskurs Anlass und Stoff geben. Die Diskussion um eine Institutionalisierung des Diskurses über Qualität hat
sich 2008 intensiviert, so dass sich Medienpolitik auf konkreter werdende Vorschläge und Versuche (im
Rahmen einer Expertise des Adolf-Grimme-Instituts) beziehen kann.
Zu den potenziellen kontinuierlichen Beobachtern der Mediennutzung gehören auch entsprechende wissenschaftliche Infrastrukturen, die durch öffentliche und/oder private Förderung gesichert werden. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung der Medienangebote und Medienfunktionen liegen zwar zahlreiche – zu einem großen Teil von den Landesmedienanstalten in Auftrag gegebene – Studien
vor; diese sind aber nur ausnahmsweise, etwa im Bereich der Programmforschung im Fernsehbereich 568 ,
langfristig angelegt und laufen daher Gefahr, nur punktuell öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen. Für ein
stabiles Netzwerk der Medienkritik ist auch eine dauerhaft abgesicherte unabhängige Medienforschung eine
wichtige Voraussetzung.
Im Hinblick auf mögliche Anknüpfungspunkte gegenüber der Medienwirtschaft ist auf Vorschläge hinzuweisen, die auf eine „Media Governance Initiative“ hinauslaufen. Sie soll es Medienunternehmen erleichtern,
der besonderen gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Tätigkeit gerecht zu werden, indem sie sich stärker an
Stakeholder-Modellen orientieren. Statt kurzfristiger Gewinnerwartungen würde der langfristige Erfolg durch
verbindliche Kommunikationsbeziehungen mit den unterschiedlichen Anspruchsgruppen der Gesellschaft im
Vordergrund stehen 569 . In diesem Zusammenhang ist auch an die Weiterentwicklung von Verfahren der
Selbst-Evaluation und -Kontrolle von Medienunternehmen zu denken, wie sie im Bereich des Jugendmedienschutzes bereits recht weit reichend implementiert wurden (s. Kap. 2.6). Dabei können unterschiedliche Medien unterschiedliche Konzepte erfordern; überschaubare Anbieterstrukturen und Regulierungstradition im
Fernsehbereich können eine verbindliche Einbeziehung externer Selbstkontrolleinrichtungen erleichtern, während der inhomogene und weniger verbandserfahrene Bereich interaktiver Medien auch von Initiativen interner Selbstkontrolle einzelner Unternehmen profitieren kann, die als best practice Nachahmer finden („Leuchtturmfunktion“).
Durch die Diskussionen über geeignete Verfahren einer gesellschaftlich verankerten Medienkritik zieht
sich auch das Argument, dass es einen Bedarf für zivilgesellschaftliche Partizipation an medienbezogenen
Entscheidungsverfahren gebe und die Nutzer selbst stärker zu beteiligen seien. Ansätze für Maßnahmen zur
Förderung von Nutzerautonomie und Nutzerschutz sind derzeit zum Teil auf Länderebene zu beobachten 570 .
Konkrete Ansatzpunkte bestehen etwa in Qualitätskennzeichen. Letzteres bezieht sich auf eine aktuelle, auch
in anderen Ländern geführte Debatte, die die in anderen Branchen entstandene Diskussion um Qualitätsmanagement und Evaluationsverfahren auch in den Medienbereich überträgt. Ausgangspunkt ist die Einsicht in die
Tatsache, dass sich die Qualitätskontrolle im Fernsehbereich für die Nutzer als besonders schwierig erweist.
Ob ein Unterhaltungsangebot den jeweiligen Erwartungen entspricht, ob eine Informationssendung den Kriterien journalistischer Professionalität entspricht – diese Fragen lassen sich für die Nutzerinnen und Nutzer,
wenn überhaupt, allenfalls nach der Rezeption des Angebots beurteilen; Mediengüter sind Vertrauensgüter.
Aus diesem Grunde besteht auch weitgehend Einigkeit darin, dass die Perspektive der Zuschauerinnen und
Zuschauer nicht allein an den erzielten Reichweiten und Marktanteilen festgemacht werden kann. Zu den Instrumenten, evaluative Mechanismen im Medienbereich einzusetzen, gehören u. a. auch so genannte Gütesiegel oder Qualitätskennzeichen; bekannt sind diese etwa aus den Bereichen Umwelt („Umweltengel“) und Er-
568
Vgl. grundsätzlich Weiß 1998 und aktuell Trebbe 2004 sowie, im Auftrag der ARD/ZDF-Medienkommission,
Krüger 2002.
569
Vgl. Trappel u. a. 2002; Jarren/Zielmann 2005, S. 565.
570
Ein aktueller Überblick über die Institutionen und Verfahren, mit denen in den verschiedenen europäischen
Ländern versucht wird, die Interessen der Mediennutzer zu sichern, findet sich in Baldi/Hasebrink 2006.
312
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
nährung (diverse Kennzeichen für kontrollierten biologischen Anbau). Diese zielen insbesondere auf öffentliche Aufmerksamkeit für das Qualitätsthema sowie auf ermutigende und motivierende Anreize für ambitionierte Anbieter ab. In der konkreten Umsetzung kommt es maßgeblich darauf an, inwieweit das betreffende
Qualitätssiegel hinreichend Glaubwürdigkeit erwerben kann; Voraussetzung dafür dürfte insbesondere sein,
dass die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens sowohl von den Veranstaltern als auch von der Medienpolitik gewährleistet ist.
Daneben sind die für die rechtliche Aufsicht im Rundfunk etablierten Landesmedienanstalten in diesem
Bereich unterstützend tätig und damit auch ein Anknüpfungspunkt für eine weitere Optimierung des Systems.
Eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zielt darauf ab, dieses Instrument
bekannter und so einfach wie möglich handhabbar zu machen. Mit der Website „www.programmbeschwerde.de“ soll den Nutzerinnen und Nutzern bundesweit eine komfortable Möglichkeit geboten werden,
allfällige Beschwerden über das Fernsehprogramm an die richtigen Adressaten richten zu können.
3.3.4 Werbung und redaktionelle Inhalte
Werbung wird im Folgenden weniger als ein wesentlicher Faktor der Finanzierung von Medien behandelt (s.
Kap. 2.3), sondern als ein Bestandteil von Medienangeboten. Veränderte Rahmenbedingungen haben Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Werbung und redaktionellen Angeboten und berühren damit diesbezügliche Trennungs- und Kennzeichnungsgebote, die für verschiedene Medienangebote existieren.
3.3.4.1 Erkenntnisse aus den deskriptiven Teilen
Wie in den deskriptiven Teilen dokumentiert wurde, sind alle Einzelmedien, für die Werbeeinnahmen einen
maßgeblichen Teil ihrer Einnahmen ausmachen (Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen), in den Jahren
nach dem Boomjahr 2000 mit zum Teil massiven Einnahmeverlusten konfrontiert worden, die zu erheblichen
Sparmaßnahmen geführt haben 571 . Der gewachsene finanzielle Druck auf die Medienanbieter machte diese
grundsätzlich empfänglicher für Erwartungen der werbetreibenden Industrie.
Diese wiederum hat sich mit tief greifenden Zweifeln an der Effizienz klassischer Werbung auseinanderzusetzen. Die Vielzahl der konkurrierenden Werbeträger stellen den Versuch, für bestimmte Produkte oder
Botschaften eine breite Aufmerksamkeit zu erzeugen, vor neue Herausforderungen. Frühere Anfechtungen,
etwa im Zusammenhang mit der „Zapping“-Diskussion der 90er-Jahre, schienen zwischenzeitlich einigermaßen überwunden, weil die Werbeträgerforschung deutlich machen konnte, dass sie entsprechende Effekte bei
der Ermittlung von Werbereichweiten durchaus berücksichtigen kann. Die aktuelle Anfechtung ergibt sich aus
der zunehmenden zielgruppenspezifischen Ausdifferenzierung klassischer Medien, insbesondere aber aus den
neuen Möglichkeiten individualisierter Adressierung, die sich im Bereich der digitalen Kommunikation ergeben. Die Option, auch großen Bevölkerungsgruppen individuell zugeschnittene Werbebotschaften zukommen
und Werbung damit „kommunikativer“ werden zu lassen, lässt klassische Werbung in klassischen Massenmedien weniger Erfolg versprechend erscheinen.
Nicht nur die weniger genaue Ansprache ist Grund für die Skepsis, hinzu kommen Befunde, die auf eine
allgemeine Werbemüdigkeit der Bevölkerung sowie auf die generell sehr beiläufige Nutzung insbesondere
von Hörfunk und Fernsehen hindeuten. Allerdings ist die Akzeptanz von Werbung von Medium zu Medium
sehr unterschiedlich ausgeprägt; ganz entschieden negativ wird Werbung im Fernsehen beurteilt, insbesondere
Unterbrecherwerbung, während Kinowerbung, die Werbung in Anzeigenblättern oder zum Teil auch in regionalen Tageszeitungen eher begrüßt wird. Reaktionen sind für das Fernsehen Entwicklungen wie der Personal
Video Recorder, der bei Aufzeichnungen die Werbung ausblenden kann. Da aus Sicht der Nutzungsforschung
571
Vgl. z. B. das ZAW-Jahrbuch: Werbung in Deutschland 2003.
313
3. Trends und Perspektiven
seine Verbreitung nicht unwahrscheinlich ist, stellt er eine Bedrohung für Geschäftskonzepte dar, die darauf
basieren, dass getrennte, aber aneinander gekoppelte Teile von Werbung und redaktionellem Inhalt präsentiert
werden.
Die gestiegene Skepsis gegenüber der Effizienz klassischer Werbeformen führt zu mannigfachen Versuchen, Werbung möglichst kreativ zu gestalten und zu platzieren. Diese Entwicklung wird begünstigt durch die
erweiterten technischen Möglichkeiten der Integration von Werbung in digitalisierten Systemen. Im Zuge
dessen ergeben sich vielfältige Verknüpfungen zwischen werblichen und redaktionellen Inhalten 572 . Dabei
handelt es sich um keinen ganz neuen Trend, da es bereits seit längerem die Tendenz gibt, Werbung möglichst
nicht als solche auftreten zu lassen, sondern sie „below the line“ zu präsentieren und zum Beispiel Formen des
Sponsoring, Licensing oder des Product Placement einzusetzen 573 . In jüngerer Zeit kommen zum Beispiel
Phänomene wie Split-Screens mit ihrer Kombination von Werbung und redaktionellem Inhalt, Anzeigen innerhalb von digitalen Spielen oder die von Googles „AdSense“-Programm praktizierte Selektion von Werbung in Abhängigkeit der Inhalte einer Webseite vor.
Auch der an verschiedenen Stellen des deskriptiven Berichtsteils festgestellte Trend zu einer zunehmenden Crossmedialität von Angebotsstrategien erschwert die Unterscheidung zwischen redaktionellem Angebot
und Werbung. Gerade im Bereich der Angebote für Kinder ergänzen sich Fernsehserien, Computerspiele,
Zeitschriften, Webangebote, Handylogos und Merchandisingartikel in so lückenloser Weise, dass nicht mehr
zu unterscheiden ist, wo es sich um inhaltliche Medienangebote, wo um Werbung für diese Angebote handelt 574 .
Der gestiegene finanzielle Druck auf die Medienanbieter führt insbesondere in denjenigen Bereichen, in
denen die Möglichkeiten einer Finanzierung durch klassische Markenartikel-Werbung begrenzt sind, also etwa im Bereich des lokalen und regionalen Rundfunks, zu neuen Formen der Kooperation zwischen Medienanbietern und Wirtschaft, die von Produktionskostenzuschüssen bis hin zur kompletten Produktion von Beiträgen oder auch ganzen Sendungen durch die kooperierenden Wirtschaftsunternehmen reichen.
3.3.4.2 Gesellschaftliche Relevanz
Im Ergebnis all dieser Trends kann von einer zunehmenden Durchdringung der öffentlichen Kommunikation
mit Werbebotschaften gesprochen werden 575 . Normativ stehen diesen der für Rundfunk, Telemedien und
Presse rechtlich abgestützte Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellen Angeboten und der
Kennzeichnung von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation gegenüber, für die in der Rechtswissenschaft auch eine verfassungsrechtliche Grundlage gesehen wird und für die – für Fernsehen und bestimmte
Telemedien – europarechtliche Vorgaben bestehen. Hintergrund dieser Gebote ist die Zielvorstellung, gegenüber den Mediennutzern transparent zu machen, inwieweit sie es mit publizistischer oder mit kommerzieller
Kommunikation zu tun haben. Zudem soll die Autonomie der journalistisch-redaktionellen Entscheidung und
– bei Filmkunst – deren Integrität geschützt werden. Die Regelungen richten sich also nicht gegen kommerzielle Kommunikation an sich, sondern vor allem dagegen, dass eine solche für die Nutzer nicht erkennbar ist.
Ähnlich wie beim Grundsatz der Trennung von Nachricht und Meinung wird die Transparenz der Kommuni-
572
Für einen Überblick vgl. z. B. Volpers u. a. 1998 sowie speziell für den Hörfunk Volpers 2007.
573
Vgl. Auer/Diederichs 1993.
574
Siehe dazu den aktuellen Überblick bei Paus-Hasebrink u. a. 2004.
575
Siehe in Bezug auf die Gesellschaft allgemein Jäckel 1998 sowie speziell mit Bezug auf Werbung für Kinder
und Jugendliche Baacke u. a. 1999 sowie Paus-Hasebrink u. a. 2004.
314
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
katorabsichten als entscheidende Voraussetzung für die öffentliche Kommunikation im Sinne einer freien
Meinungsbildung angesehen 576 .
Seine heutige Brisanz erhält das Thema jedoch dadurch, dass die werbetreibende Wirtschaft der Auffassung anhängt, kommerzielle Kommunikation sei dann umso erfolgreicher, je weniger sie als solche erkennbar
sei. Auch wenn diese These aus wissenschaftlicher Sicht eher angezweifelt wird 577 , hat sie in der Praxis doch
zur Folge, dass die werbetreibende Wirtschaft ein Interesse daran hat, ihre werbenden Botschaften so in das
Programm zu integrieren, dass auch sie als „Programm“ und nicht als Werbung verstanden werden. Insofern
besteht ein direkter Gegensatz zwischen dem Interesse an Transparenz und dem Interesse an erfolgreicher
Werbung.
Das Verwischen der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten geht also nicht auf punktuelle
Umgehungsversuche zurück, sondern hat systematische und strukturelle Ursachen, die sich auf die Handlungslogiken der beteiligten Akteure zurückführen lassen 578 . Für die Perspektive der Werbepraxis wird die
zunehmende Bedeutung integrierter Kommunikationskonzepte betont, im Rahmen derer Verstöße gegen den
Trennungsgrundsatz nicht als Sündenfall, sondern als „systemimmanenter Bestandteil der kommunikationsstrategischen Verklammerung“ 579 angesehen werden, wonach eine scharfe Trennung von Werbung einerseits
und Freizeit/Unterhaltung andererseits kaum mehr durchzuhalten sei. Für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit liegt der ambivalente Befund vor, dass zwar für einen Großteil der Öffentlichkeitsarbeiter auch ProduktPR zum Berufsalltag gehört und damit die Abgrenzung zwischen Werbung und PR nicht immer leicht fällt;
allerdings halten die Öffentlichkeitsarbeiter weit überwiegend am Trennungsgrundsatz fest. Aus der Sicht von
Redakteuren von Tageszeitungen ist der Trennungsgrundsatz als berufsethische Norm und auch in Form entsprechender Richtlinien für den Redaktionsalltag etabliert. 580 Zugleich lassen sich aber, meist zurückgeführt
auf die angespannte wirtschaftliche Lage, zahlreiche konkrete Erscheinungsformen einer zunehmenden Vermischung von redaktionellem und werblichem Angebot verzeichnen.
Besondere Relevanz erhält die Auseinandersetzung mit dem Trennungsgebot wie oben gesehen auch im
Hinblick auf die spezifische Problematik des lokalen und regionalen Rundfunks 581 . Die Medienpolitik sieht
sich deshalb vor die Alternative gestellt, entweder das Trennungsgebot zu relativieren oder dem lokalen/regionalen Rundfunk einen Teil seiner wirtschaftlichen Basis zu entziehen und damit auch der publizistischen Vielfalt im lokalen und regionalen Raum zu schaden. Dass der Grundsatz der Trennung von Werbung
und Programm im gesamten Bereich des dualen Rundfunkssystems von Bedeutung ist, hat sich auch Anfang
des Jahres 2005 bei der Veröffentlichung von Verstößen gegen diesen Grundsatz durch Tochtergesellschaften
der ARD gezeigt.
Im Online-Bereich schließlich hat sich bereits eine unüberschaubare Gemengelage an Kombinationen aus
redaktionellen und werblichen Angeboten entwickelt. Im Zuge der raschen Ausbreitung des Internets und der
bescheidenen Erfolge der Online-Werbung standen verschiedene Formen der Koppelung von Inhalten und
bestimmten Vermarktungsstrategien im Vordergrund der Entwicklung. Nach einer ersten Boomphase stellte
sich jedoch auch in diesem Bereich zunehmend die Frage der Glaubwürdigkeit der einzelnen Dienste und damit die Frage, wie gegenüber den Nutzern Transparenz über den publizistischen oder werblichen Status der
576
Vgl. Engels 1997, S. 128 ff.
577
Vgl. Baerns 2004.
578
Vgl. Baerns 2004.
579
Baerns 2004, S. 29.
580
Feldschow 2003, S. 129, 134 ff.
581
Analoge Erscheinungsformen sind allerdings seit langem auch aus dem Bereich der Printmedien bekannt; vgl.
Baerns 2004.
315
3. Trends und Perspektiven
einzelnen Dienste gesichert werden kann. Hinzu kommt, dass im Internet die klassischen Werbeformen zwar
den größten Anteil der Umsätze generieren, die Vermarktung im Zusammenhang mit Suchanfragen jedoch am
stärksten wächst (vgl. Kap. 1.5.2). Diese findet in der Regel außerhalb publizistischer Angebote im engeren
Sinne, sondern im Bereich der Metamedien statt, was den in Kapitel 3.3.3 angesprochenen Bedarf an Transparenz noch erhöht.
3.3.4.3 Kommunikations- und medienpolitische Anknüpfungspunkte
Anknüpfungspunkte in diesem Bereich ergeben sich insbesondere im Hinblick auf ein Problembewusstsein
für die hier behandelten Phänomene. Eine Handlungsoption ist die Verringerung von Kontrolldefiziten, die
aber angesichts der in diesem Bereich beobachtbaren Ambivalenzen im Hinblick auf die strukturellen Probleme nicht allein hilfreich erscheint. Daneben kann es um eine aktivere Teilnahme der Medienanbieter wie
auch der Öffentlichkeit an Prozessen der Selbstkontrolle und Selbstregulierung gehen. Die gesetzlichen
Grundlagen für eine Trennung liegen vor, es fehlt aber oft an Mitbewerbern oder auch an anderen Organisationen und Einzelpersonen, die gegen Verstöße Protest erheben.
Angesichts der gewachsenen koppelproduktartigen Beziehungen zwischen redaktionellen und Anzeigenteilen ist allerdings davon auszugehen, dass sich der Trennungsgrundsatz allein anhand der klassischen Abgrenzungskriterien nicht mehr auf den Begriff bringen lässt. Darauf mit Deregulierung im Sinne einer Aufgabe des Trennungsgrundsatzes oder mit dem Verweis auf die mündigen Bürger/Konsumenten zu reagieren,
muss mit Blick auf die Relevanz dieses für die öffentliche Kommunikation maßgeblichen Prinzips und den
verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben beurteilt werden. Die letztgenannten Vorgaben sind funktionell
zu verstehen und zwingen daher nur dazu, den Zweck – vor allem: die Unterscheidbarkeit aus Nutzersicht –
zu erreichen, nicht traditionelle Konzepte auf neue Medien zu übertragen. Vielmehr kann ein Ansatzpunkt vor
allem in einer Rückbesinnung auf den Kern des Trennungsgrundsatzes, nämlich auf die konsequente Offenlegung der Quellen und Verfahren, mithin auf Transparenz, liegen.
Zur Förderung von Transparenz bedarf es der Entwicklung von differenzierten Kriterien zur Unterscheidung und Kennzeichnung verschiedener Formen kommerzieller Kommunikation, an denen sich sowohl die
Produzenten als auch die Nutzer orientieren können. Angesichts überraschender Forschungsdefizite in diesem
maßgeblichen Bereich des Medien- und Kommunikationssystems sind dazu auch gezielte wissenschaftliche
Anstrengungen nötig. Diese können etwa Aufschluss über die kommunikative Abgrenzung von Werbung
durch die Nutzer geben 582 , aber auch die Perspektive der Produzenten, der Journalisten oder der Moderatoren
von Informationsmagazinen in den Blick nehmen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt zur Wahrung des Trennungsgrundsatzes liegt in der Sicherung journalistischer/redaktioneller Autonomie gegenüber den Interessen
der werbetreibenden Industrie. Da es auch in diesem Bereich maßgeblich um die Reflexion der Gesellschaft
über ihre kommunikativen Bedingungen geht, ist hier auch auf die in Kapitel 3.3.3 angesprochenen Verfahren
einer kontinuierlichen Beobachtung der Angebotsentwicklung sowie der Stärkung der Nutzerpartizipation zu
verweisen.
Grundsätzlich macht die Entscheidung darüber, bei welchen Medien welche Form von Trennung und
Kennzeichnung werblicher Kommunikation angebracht ist, darauf aufmerksam, dass Regulierung auch die
Erwartung der Nutzerinnen und Nutzer und damit das Medium selbst mit prägt (bspw. Rundfunk als besonders reguliertes Medium). Aktueller Anlass zur medienpolitischen Reflexion über die vorgenannten Fragen ist
die Umsetzung der Regeln über Produktplatzierung in der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht durch die Länder.
582
316
Vgl. Woelke 2004.
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
3.3.5 Trends der Angebotsformen
Zum Abschluss der potenziellen Handlungsbereiche, die sich aus bestimmten Merkmalen der Angebote ergeben, sollen hier noch einmal wesentliche übergreifende Trends der Angebotsentwicklung skizziert und daraufhin diskutiert werden, ob sich aus ihnen konkreter Handlungsbedarf ergibt. Anders als die vorhergehenden
Abschnitte, die jeweils an einem relativ klar abgrenzbaren Problembereich ansetzten, kann es sich hier lediglich um eine skizzenhafte Zusammenschau handeln, um den Versuch, die Fülle medialer Angebotsformen
daraufhin Revue passieren zu lassen, an welchen Stellen sich möglicherweise Anlässe für eine tiefer gehende
Auseinandersetzung für die Zukunft ergeben. Nicht gesondert thematisiert werden hier Angebotsentwicklungen, die bereits zuvor im Detail herausgegriffen wurden (z. B. das Verhältnis von Werbung und redaktionellem Angebot, s. Kap. 3.4) oder die nach wie vor zu beobachtenden jugendmedienschutzrelevanten Angebote
in den Bereichen Gewalt und Erotik bzw. Pornografie (s. Kap. 2.6 sowie 3.1.5).
3.3.5.1 Aktuelle Entwicklungen
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Medienangebote stehen insbesondere zwei Fragestellungen im
Vordergrund: zum einen der Beitrag der Medien zur politischen Kommunikation bzw. die Rolle der Publizistik im engeren Sinne, zum anderen die Entwicklung neuer Programmformate, bei denen die Veranstalter
durch verschiedene, oft als provokant oder Tabu verletzend wahrgenommene Innovationen die Aufmerksamkeit des Publikums zu erregen versuchen. Insbesondere zur zweiten Fragestellung lassen sich seit Jahren immer wieder neue Beispiele anführen, die kurzfristig zu großer Empörung führen.
3.3.5.1.1
Veränderungen in der Publizistik
Aufgrund der eminenten Bedeutung der Medien für die öffentliche Kommunikation, für die gesellschaftliche
Selbstverständigung über die wichtigen Fragen und Probleme der Gegenwart finden die Leistungen der Medien im Bereich der Publizistik im engeren Sinne besondere Aufmerksamkeit. In den letzten Jahren haben
sich die Voraussetzungen für Publizistik in verschiedener Hinsicht maßgeblich gewandelt.
Dies betrifft zunächst den Raum, der entsprechenden Inhalten im Angebot der verschiedenen Medien eingeräumt wird. Im Fernsehbereich nimmt die politische Publizistik bei den Hauptprogrammen von ARD und
ZDF den seit 1998 vorgenommenen halbjährlichen Programmanalysen zufolge jeweils zwischen zehn und 20
Prozent der Sendezeit ein; einen Ausreißer nach oben gab es im Frühjahr 2003 im Zusammenhang mit dem
Beginn des Irakkriegs. Demgegenüber bleibt der Anteil politischer Publizistik bei den privaten Vollprogrammen bei unter fünf Prozent der Sendezeit, einzig RTL überschritt im Frühjahr 2003 zur Zeit des Irakkriegs
(knapp zehn Prozent) diese Schwelle und verblieb dann bis 2006 knapp darüber 583 . Inwieweit diese relativ
stabilen Anteile für politische Information und der dabei zum Ausdruck kommende Funktionsunterschied
zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen im Hinblick auf die Informationsleistungen des
Fernsehens angemessen erscheinen, ist umstritten. Kritisch wird angemerkt, dass die Zuschauergruppen, die
sich bei ihrer Nutzung überwiegend auf das Angebot privater Veranstalter konzentrieren – dazu gehören insbesondere viele jüngere Leute –, dort nur seltener mit Informationen über aktuelle politische Kontroversen
konfrontiert werden.
Im Hörfunkbereich zeigen die verschiedenen Programmanalysen der letzten Jahre übereinstimmend, dass
die politischen Informationsleistungen im Rahmen der an breite Publika gerichteten Programme auf ein enges
Spektrum begrenzt bleiben. Mit Ausnahme der neuen informationsorientierten Spartenprogramme, die weit
583
Trebbe 2004, S. D82. Diese nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen kommen auch in den Programmstrukturanalysen der ARD/ZDF-Medienkommission zum Ausdruck, siehe Krüger 2004 sowie Krüger/Zapf-Schramm 2007.
317
3. Trends und Perspektiven
überwiegend von den öffentlich-rechtlichen Anbietern angeboten werden, sind die meisten Hörfunkprogramme von Musik dominiert 584 ; insbesondere für private Hörfunkprogramme wurde – unter Verweis auf bestehende Ausnahmen – festgestellt, dass der Anteil gesellschaftlich relevanter Beiträge auf einen „Informationskernbestand“ in den Nachrichten zurückgenommen sei 585 . Die Zahl der im engeren Sinne journalistischen
Arbeitsplätze im Hörfunk ist eher rückläufig, private Veranstalter gehen zunehmend dazu über, ihre Nachrichten- und Informationsbeiträge von Agenturen zu beziehen oder Networks zu bilden und die Informationsanteile dann zentral zu produzieren. Dennoch wird dem Hörfunk weiterhin eine wichtige Informationsfunktion zugeschrieben, die sich nicht zuletzt daraus ergibt, dass die Informationen im Hörfunk noch am ehesten auch
solche Zielgruppen erreichen, die ansonsten wenig Interesse an politischer Information zeigen, so z. B. Jugendliche 586 .
Im Vergleich mit Fernsehen und Hörfunk bieten die Tageszeitungen weiterhin ein besonders umfangreiches Informationsangebot. Im Hinblick auf die publizistische Funktion der Zeitungen wird daher mit Sorge
kommentiert, dass die Reichweite der Zeitungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist und gerade
die jüngere Generation von diesem Medium nur schlecht erreicht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass in
den Jahren der Werbekrise gerade auch die Zeitungen unter erheblichen Kostendruck gerieten, der sich auch
in Kürzungen bei den redaktionellen Ressourcen niederschlug. Auch und gerade die als „Qualitätszeitungen“
bezeichneten und gemeinhin als journalistischer Maßstab angesehenen überregionalen Tageszeitungen sahen
sich gezwungen, ihre Redaktionen zu verkleinern.
Im Bereich der Zeitungen hat es in den letzten Jahren immer wieder Versuche gegeben, durch neue Formate und publizistische Konzepte neue Leser zu gewinnen bzw. sich besser auf die veränderten Lebensgewohnheiten der bisherigen Leser einzustellen. Dazu gehörten unter anderem Kompaktformate, die sich vor
allem an die mobilen Leser, etwa im öffentlichen Nahverkehr, richten und, wie der Titel eines prominenten
Beispiels für diese neuen Zeitungen bereits sagt, in 20 Minuten zu lesen sind. Viele dieser Zeitungen werden
als Gratiszeitungen an und in den betreffenden Verkehrsmitteln vertrieben (siehe Kap. 1.1).
Haben sich die Voraussetzungen für die publizistischen Funktionen im Bereich der klassischen Medien also eher verschlechtert, so ist mit dem Internet eine neue Informationsplattform hinzugetreten, welche bisher
insbesondere im Bereich der Informationsleistungen hohe Funktionalität zugesprochen bekommt (vgl. Kap.
1.5.3). Dabei spielen nicht zuletzt die Anbieter klassischer Medien eine besondere Rolle: Die OnlineInformationsangebote von Fernseh- und Hörfunkanbietern sowie von Zeitungen und Zeitschriften gehören zu
den meistbesuchten Adressen. Diese Anbieter nutzen das neue Medium zu Marketing- und Kundenbindungszwecken, indem sie die technischen Möglichkeiten des Internets nutzen, ihr Informationsangebot laufend zu
aktualisieren und zusätzliche Informationen und informationsbezogene Dienstleistungen (z. B. Archive und
Datenbanken) zu bieten. Diskutiert wird allerdings, inwieweit der sich in diesem Umfeld entwickelnde Online-Journalismus den klassischen Kriterien für publizistische Angebote genügt; insbesondere angesichts des
Aktualitätsdrucks und der schwer erkennbaren Verknüpfungen von redaktionellen, marketingorientierten und
werbenden Inhalten werden Qualitätsprobleme des Journalismus im Online-Bereich kritisiert 587 .
Neben die publizistischen Internetangebote im engeren Sinne tritt eine Vielzahl von interaktiven Kommunikationsräumen (wie Foren oder Weblogs), in denen Personen Informationen austauschen und an Prozessen
der politischen Meinungsbildung teilhaben können. Allerdings zeigt sich, dass sich der Nutzerkreis solcher
584
Vgl. zusammenfassend Vowe/Wolling 2004, S. 48.
585
Marcinkowski 1998, S. 174.
586
Holtz-Bacha 1997, S. 298; Six/Roters 1997, S. 9.
587
Vgl. Neuberger 2002; Range/Schweins 2007.
318
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
Angebote oft auf Personen beschränkt, die ohnehin politisch interessiert sind, das neue Medium also nicht per
se zur Ausweitung des politischen Interesses führt.
3.3.5.1.2
Realität und „Reality“, Öffentlichkeit und Privatheit
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand in den letzten Jahren die vor allem im Fernsehen zu beobachtende, aber alle Medien erfassende Tendenz zu Unterhaltungsformaten, deren Gegenstand das Leben von Privatpersonen in verschiedenen, mehr oder weniger künstlich erzeugten Lebensbedingungen ist. Die entsprechenden Formate versprechen über die Mitwirkung „normaler Menschen“, die sich in bestimmten Situationen
zu bewähren haben, eine besondere Authentizität und Realitätsnähe. Für dieses besondere Verständnis von
Realität hat sich die Bezeichnung „Reality-Formate“ eingebürgert. Beginnend mit dem die frühen und mittleren 90er-Jahre prägenden Boom der nachmittäglichen Talkshows, in denen Privatpersonen über ihre alltäglichen Sorgen und Probleme diskutierten und stritten, folgten dann Formate, die die Protagonisten in quasiexperimentellen Settings beobachteten. Der bei seinem Erststart im Jahr 2000 besonders umstrittene Prototyp
für diese Art des Fernsehens ist das Format „Big Brother“, das mittlerweile in fast 70 Ländern weltweit gelaufen ist und zahllose Folgekonzepte einleitete 588 . Die Kritik richtete sich gegen die Grundidee des Sendungskonzepts, dass Kandidatinnen und Kandidaten sich für eine begrenzte Zeit (bei der ersten Staffel 100 Tage) in
einem Container einschließen lassen, in dem sie rund um die Uhr von Kameras beobachtet werden. Integraler
Bestandteil des Konzepts ist es, dass die Zuschauer durch entsprechende Meinungskundgaben mitbestimmen,
welche der Kandidatinnen und Kandidaten „abgewählt“ werden.
Der übergreifende Trend des „Realitäts-Fernsehens“ umfasst verschiedene weitere Formate. So lassen sich
Doku-Soaps charakterisieren durch die Verbindung von dokumentarischem Erzählen und serieller Dramaturgie, wie sie in der fiktiven TV-Serie entwickelt wurde. Bereits 1999 war mit Doku-Soaps zu den Themen
Krankenhaus (etwa im ZDF über eine „Geburtsstation“), Urlaub („Das Clubschiff“, RTL) und Diät („Abnehmen in Essen“, West3) das Themenspektrum in verschiedene Teilbereiche des Privatlebens ausdifferenziert.
Doku-Soaps über Fahr- und Skischulen nutzten das Attraktionselement der Schadenfreude an den Lernschwierigkeiten skurriler Erwachsener und prominenter Gäste. Derzeit sind bevorzugte Themen das Auswandern („Mein neues Leben“, Kabel1) sowie die Beratung bei familiären oder finanziellen Problemen („Super
Nanny“ bzw. „Raus aus den Schulden“, beide RTL). An die Seite dieser Einblicke in das Privat- und Berufsleben im Rahmen von Doku-Soaps trat in diversen Reality-Soaps wie „Girls Camp“ oder „House of Love“ der
eher voyeuristische Blick auf attraktive menschliche Körper. Während Doku-Soaps Menschen in ihrem eigenen Lebensumfeld filmen, versetzen Reality-Soaps nicht-prominente Kandidaten an bestimmte Schauplätze
und binden sie in eine Spielhandlung ein.
Eine Abgrenzung der einzelnen Genres fällt insofern schwer, als Hybridformen bewährte Darstellungselemente verschiedener Sendeformen zu einem neuen Sendungsformat kombinieren. So verbindet das in
Großbritannien entwickelte Casting-Show-Format „Pop Idols“, hierzulande unter dem Namen „Deutschland
sucht den Superstar“ (RTL) bekannt geworden und Vorbild für mehrere ähnliche Nachfolgeformate, die visuelle Attraktivität und die wechselnde Emotionalisierung der Musikshow, das Identifikationspotenzial von Laienkandidaten der Reality-Shows und die alte Geschichte von Erfolg oder Scheitern. Von der Reality-Show
„Big Brother“ übernahmen die Formatentwickler nicht nur das Prinzip der nach unterschiedlichen Typen gecasteten Laienkandidaten, der Abwahl durch das Publikum und des direkten Einblicks in das Privatleben der
Kandidatinnen und Kandidaten.
Eine neue Abwandlung des „Big Brother“-Prinzips besteht darin, die Settings der Reality-Soaps mit prominenten Kandidaten zu besetzen und die Spielanforderungen drastisch zu erhöhen. Das Format „Ich bin ein
588
Vgl. zu diesem Format Bleicher 2000.
319
3. Trends und Perspektiven
Star, holt mich hier raus“ (RTL), in welchem Prominente in einem Dschungelcamp kaserniert wurden und
verschiedene „Mutproben“ zu absolvieren hatten, geriet angesichts der oft gezielt mit den Ekelgefühlen der
Kandidatinnen und Kandidaten spielenden Aufgaben unter heftige Kritik. Die damit fortgesetzte Tradition der
Kandidatenquälshows wird weiterentwickelt; so zeigte das MTV-Format „Fear Factor“ den Zuschauern die
Panik und Todesangst seiner Kandidatinnen und Kandidaten.
Verschiebungen im Verhältnis zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre sind aber auch im Internet zu beobachten. Bereits Mitte der 90er-Jahre, also in der Frühphase des World Wide Web, erstellten Nutzer persönliche Homepages und Online-Tagebücher, doch lagen damals die technischen Hürden noch vergleichsweise
hoch: Um Inhalte im Web zu publizieren, waren in der Regel HTML-Kenntnisse vonnöten, und eigener Speicherplatz, um Texte oder Fotos im Netz vorzuhalten, stand nicht ohne weiteres zur Verfügung. Nach und nach
entstanden jedoch eine Reihe von spezialisierten Anbietern, bei denen beispielsweise das Anlegen einer Homepage oder (etwa ab dem Jahr 2000) eines Weblogs kostenfrei möglich war. Zudem erleichterten diese Anbieter das Publizieren, indem sie Werkzeuge anboten, die die Gestaltung von Webseiten für Personen ohne
weitergehende technische Kompetenzen vereinfachten. Dienste wie LiveJournal (seit 1999), openBC/XING
(seit 2003), Facebook (seit 2004) oder studiVZ (seit 2005) etablierten in der Folgezeit auch das Prinzip, Profilseiten mit Informationen zur eigenen Person als Ausgangspunkt der Nutzung anzulegen, von denen aus
dann Beziehungen zu anderen Mitgliedern der gleichen Plattform artikuliert bzw. visualisiert werden können 589 . Die Erhöhung der Übertragungsbandbreite und die anhaltende Verbreitung von Digitalkameras fördern schließlich die aktive Nutzung von Plattformen wie Flickr oder YouTube, bei denen Fotos und Videos
publiziert und mit anderen geteilt werden können. In dem Maße, wie Mobiltelefone internetfähig werden,
verbreitet sich auch die Praxis, entsprechende Aufnahmen direkt nach dem Entstehen online stellen zu können.
Aus kommunikationssoziologischer Sicht unterstützen die genannten Dienste das onlinebasierte Identitätsund Beziehungsmanagement, geben ihren Nutzern also Möglichkeiten an die Hand, Informationen zur eigenen Person zu veröffentlichen und darüber den Kontakt mit anderen Menschen zu pflegen oder auch neue soziale Beziehungen aufzubauen. Dabei sind ganz unterschiedliche inhaltliche Spezifizierungen denkbar; so finden sich beispielsweise Plattformen oder Netzwerke zu spezialisierten beruflichen Themen genauso wie für
bestimmte Hobbys, Interessen, Lebenslagen oder subkulturelle Gemeinschaften. Selbst wenn sich aber die
konkreten Nutzungsmotive unterscheiden, ist den Anwendungen doch gemeinsam, dass ihre Nutzer ausgehend von der Repräsentation der eigenen Person soziale Netzwerke abbilden oder erweitern und dadurch Sozialkapital aufbauen. Darunter sind diejenigen Ressourcen zu verstehen, die einem Menschen durch seine
Einbettung in ein Geflecht sozialer Beziehungen zur Verfügung stehen. Es kann beispielsweise den Informationsfluss unterstützen, aber auch gruppenbezogene Identitäten stärken und in Krisensituationen sozioemotionale Unterstützung liefern. Hier ist auch eine Erklärung zu suchen, warum immer mehr Nutzer persönliche
Informationen im Internet bereitstellen: Sie werden dadurch auffindbar für andere Personen, die möglicherweise ähnliche Interessen teilen oder auf der Suche nach Menschen mit bestimmten Kompetenzen und Erfahrungen sind.
3.3.5.2 Gesellschaftliche Relevanz
Die genannten Entwicklungen der Angebotsformen sind für die öffentliche Kommunikation und damit für die
gesellschaftliche und kulturelle Selbstverständigung sowie für den politischen Prozess von erheblicher Bedeutung. Veränderungen im Bereich der Publizistik betreffen die Grundlagen der Demokratie, es geht um die
Voraussetzungen für eine freie Meinungsbildung und für die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und
589
320
Vgl. Schmidt 2006.
3.3. Vielfalt und Medienqualitäten
Bürger an der öffentlichen Kommunikation und an politischen Entscheidungsprozessen. Die Entwicklungen
der letzten Jahre zeigen, dass die Rahmenbedingungen für Publizistik schlechter geworden sind. Zum einen
fällt es einigen Anbietern angesichts des steigenden Kostendrucks zunehmend schwerer, in qualifizierte Redaktionen sowie in die Ausbildung zu investieren. Zum anderen scheinen auch weite Teile der Nutzerinnen
und Nutzer ein nachlassendes Interesse an umfassenden und auch Hintergründe berücksichtigenden Informationen zu zeigen.
Daher gewinnt das Argument an Bedeutung, dass politische Informationsangebote nur dann ihre Funktion
erfüllen, wenn sie so gestaltet und platziert werden, dass die verschiedenen Zielgruppen sie auch wahrnehmen. Ein hoher Anteil an politischen Informationsangeboten wäre danach noch kein hinreichender Indikator
für einen bedeutsamen Beitrag zur politischen Kommunikation. Seit Mitte der 90er-Jahre wird vor diesem
Hintergrund eine Debatte um das so genannte Infotainment geführt, ein Sammelbegriff für ganz verschiedene
Phänomene im Überschneidungsbereich von Information und Unterhaltung590 . Zu beobachten ist zum einen
ein deutlicher Anstieg der Unterhaltungspublizistik, d. h. von Angeboten, die sich der klassischen Informationsformen (Nachrichten, Magazine, Dokumentationen etc.) bedienen, in ihrer thematischen Ausrichtung aber
in erster Linie Unterhaltungsinteressen ansprechen. Auf der anderen Seite ist zu beobachten, dass politische
Themen zunehmend auch in unterhaltender und/oder personalisierter Form aufbereitet werden, etwa im Rahmen von Talkshows, in Form von „Kanzler-Duellen“ oder durch die Teilnahme von Politikern an Unterhaltungssendungen, die das zunehmende Interesse auch für das Privatleben von Politikern speisen 591 . In die gleiche Richtung weisen Phänomene, die auf kürzere, handlichere, buntere Formen der Informationspräsentation
hinauslaufen, wie dies etwa bei neuen Konzepten im Printbereich zu beobachten ist, z. B. Zeitungen, die kostenlos an U-Bahnen ausliegen. Auch wenn eine ausführliche Untersuchung der Erfolgsfaktoren für Tageszeitungen gezeigt hat, dass die verschiedenen Versuche, Informationen „unterhaltsamer“ zu präsentieren, keineswegs entscheidend für den Erfolg zu sein scheinen 592 , zieht sich doch durch die gesamte Diskussion der
letzten Jahre die Haltung, Informationsleistungen müssten möglichst gut verpackt