Preisliste Nr. 25

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Preisliste Nr. 25
Ganz nah. Ganz lokal. Ganz Thüringen!
Preisliste Nr. 25
Allgemeiner Anzeiger | Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH | Gottstedter Landstraße 6 | 99092 Erfurt
GDZ
Geprüfte
Direktzustellung
Gültig ab 1. Januar 2014
BVDA
BVDA
Bundesverband Deutscher
Anzeigenblätter
AD
A
AUFLAGEN
KONTROLLE
DER
ANZEIGEN
BLÄTTER
BVDA/BDZV
Allgemeine Verlagsangaben
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Verlag
Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH
Postanschrift
Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt
Postfach
80 04 65, 99030 Erfurt
Servicetelefon
0361 / 227 - 36 36
Telefax
0361 / 227 - 50 34
E-Mail
[email protected]
Internet
www.meinanzeiger.de
Erscheinungsweise
Mittwoch und Wochenende
Bankkonto
Deutsche Bank Essen
BLZ:
36070050
Konto:
2860 138 01
IBAN:
DE90 3607 0050 0286 0138 01
Swift-Code:
DEUTDEDEXXX
Zahlungsbedingungen
Rechnungsschreibgebühr
Chiffregebühr
je Veröffentlichung
Geschäftsbedingungen
Anzeigenschluss
AA am Mittwoch
Gestaltete Anzeigen
Druckunterlagenschluss
Zeilenanzeigen
Montag 10:00 Uhr
Montag 12:00 Uhr
Montag 18:00 Uhr
AA zum Sonntag
Gestaltete Anzeigen
Zeilenanzeigen
Reisemarkt
Immobilien-Stellenmarkt
Druckunterlagenschluss
Nachlässe
3.000
5.000
10.000
20.000
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und
zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Ausgabennachlass
Service-Center
0361/227 36 36
0361/227 35 638
Reisemarkt
0361/227 56 36
0361/227 35 464
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
mm
mm
mm
mm
5%
10%
15%
20%
erweiterte Mengenstaffel
bei Mindestabnahme von:
50.000
100.000
200.000
300.000
mm
mm
mm
mm
21%
22%
23%
24%
Einmaliger Wechsel von Mal- in die Mengenstaffel möglich.
Aufträge nach der Mengenstaffel können nach Abschlussbeginn
nicht in die Malstaffel geändert werden. Nachlässe werden auf
gestaltete Print- und Online-Anzeigen gewährt. Zeilenanzeigen
zählen nicht zur Abschlusserfüllung. Rabatte und Ausgabennachlässe gelten nicht für Privatkunden.
Zusendung: 6,00 € zzgl. MwSt.
Telefax
17:30
11:00
17:00
17:30
12:00
8%
12%
20%
Mengenstaffel
bei Mindestabnahme von:
1,50 € (brutto) bei Privatanzeigen mit einem Rechnungsbetrag
unter 25,00 € (brutto).
Telefon
Mittwoch
Freitag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Malstaffel
bei Mindestabnahme von:
12 Anzeigen
24 Anzeigen
52 Anzeigen
Zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. 2% Skonto
auf alle Geschäftsanzeigen bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum und bei Abbuchung. Soweit Sie uns ein
SEPA Mandat erteilt haben, beträgt die Vorankündigungsfrist für
den Einzug mindestens 4 Werktage.
Unsere Serviceabteilungen
02
in 2 Ortsausgaben
in 3 Ortsausgaben
ab 4 Ortsausgaben
5%
8%
10%
bei Veröffentlichung der
gleichen Anzeige am
gleichen Erscheinungstag.
Die Wirtschaftsraum- und Gesamtausgabenpreise beinhalten
bereits Kombinachlass.
Technische Angaben
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Gültig ab 1. Januar 2014
Satzspiegel
Seite
1/1 Seite
326 x 480 mm
Panoramaseite
670 x 480 mm
Halbrheinisch (Tabloid)
232 x 326 mm
Half-Cover
138 x 480 mm
Spaltenbreite
03
1 Spalte = 44 mm
2 Spalten = 91 mm
3 Spalten = 138 mm
4 Spalten = 185 mm
Grundschrift
Stone Serif 9/9,5 Punkt Blocksatz
Raster
60er (150lpi)
5 Spalten = 232 mm
6 Spalten = 279 mm
7 Spalten = 326 mm
Gesamtfarbauftrag
In neutralen Bildtiefen ist die Summe der vier Skalenfarben auf
max. 240% Flächendeckung zu begrenzen.
Druckunterlagen
Nur digitale Datenanlieferung, abweichende Anlieferung nur auf
Produktionskosten
Anfrage.
Papierformate
Produktionskosten für Abzugsanzeigen können in Rechnung
gestellt werden, wenn kein Auftrag erfolgt.
rheinisch
350 x 515 mm
halbrheinisch (Tabloid)
257,5 x 350 mm
Mindestgrößen
Titelseite
Gestaltete Anzeigen
Anzeigen mit
Der Tonwertumfang beträgt im Licht 5% (noch stabiler Punkt)
Halbtondarstellung
und in der Tiefe 85% (noch offener Punkt). Für einen
gerasterten Hintergrund empfehlen wir 15%.
Erotikanzeigen
50 mm
s/w
1 ZF
20 mm
4c
50 mm
nur s/w
Zeilenanzeigen
Strichbreite
keine
keine
3 Zeilen
Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm;
kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett.
Alle Angaben gelten für die Druckunterlagen und nicht für das
Reisemarkt
Gestaltete Anzeigen
Druckergebnis.
Es ist die Tonwertzunahme von bis zu 26% zu berücksichtigen (bei
einer Flächendeckung von 50%).
Zeilenanzeigen
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
50 mm
4 Zeilen
Digitale Druckunterlagen
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Datenträger
Seite
MACINTOSH und WINDOWS
Wichtig
Um gesendete Datensätze richtig zuordnen zu können,
geben Sie uns bitte am Beginn jedes Datensatzes in Kurzform in dieser Reihenfolge den Kundennamen, die Ausgabe, das Stichwort, den Erscheinungstermin und Farbinformationen an. Fügen Sie bitte immer ein Dokument
mit Ansprechpartner und Telefonnummer bei.
Belichtung
Plattenbelichter AGFA-Polaris
Bilder: Raster
Hinweise
Bei Datenträgern oder bei elektronischer Anlieferung
müssen alle in den Dateien verwendeten Bestandteile
(Schriften, Bilder, Logos) mitgeliefert werden. Wir
empfehlen die Schriften (möglichst in den Programmen
Freehand, Illustrator oder CorelDraw) in Zeichenwege
umzuwandeln. Verwendete Bilder können im JPEG-,
TIFF- oder Photoshop-EPS-Format gespeichert werden.
EPS-Dateien mit JPEG-Codierung müssen besonders
gekennzeichnet sein, da mit Binär-Daten gearbeitet wird.
Illustrator-EPS-Dateien sollten in Postscript-Level 1 gespeichert werden. Photoshop-EPS-Dateien nicht als DCSSeparation speichern. Farbbilder nur im CMYK-Modus
speichern. Duplex-Bilder, RGB- und LAB-Bilder und Bilder
mit indizierten Farben können von uns nicht verarbeitet
werden.------------------------------------------------------Bei Verwendung von Microsoft-Office-Programmen (Word, Excel,
PowerPoint) kann nicht gewährleistet werden, dass alle eingebundenen Elemente, wie Bilder und Grafiken, verwendet werden
können.-------------------------------------------------------------Die Standard-Bildschirmauflösung von 72 dpi ist für den
Zeitungsdruck nicht ausreichend. Für diesen Zweck sind
hochaufgelöste Bilder bzw. Grafiken erforderlich.---------------In jedem Fall ist ein Proof (Ausdruck) der Anzeige zur
Verfügung zu stellen. Getrennt von den digitalen Druckunterlagen erbitten wir eine Auftragskopie mit allen erforderlichen Angaben.
Farben
Farbanzeigen bitte in Vierfarbseparation nach EuropaSkala anliefern.
CD–ROM, DVD, USB 2.0 Datenträger
komprimierte Daten: zip
Datenträgeranlieferung an
Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH
Technische Koordination
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt
Ansprechpartner
Technische Koordination
Tel.: 0361 / 227 54 65
Ansprechpartner für die
Die Modalitäten der digitalen Anzeigenübertragung müssen vor
digitale Übertragung
Erstlieferung mit den Ansprechpartnern abgestimmt werden.
Digitaler Anzeigenempfang Erfurt
Tel.: 0361 / 227 55 37
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag von 7:00 - 22:00 Uhr
Programme
QuarkXPress bis Version 9.311
Adobe Acrobat X Pro
Adobe Illustrator Cs6
Adobe InDesign Cs6
Adobe Photoshop Cs6
CorelDraw bis Version 14.0 (Windows)
MS Office (nur für Textübernahme)
Bevorzugtes Dateiformat
04
generisches PDF, generisches EPS
(1.270 dpi)
60 Linien / cm
Sonderwerbeformen
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Seite
05
Satellitenanzeigen
Half-Cover
Inselanzeigen
Satellitenanzeigen
Sonderformate
Setzen Sie Ihrer Kreativität keine Grenzen.
Ob Half-Cover, Insel- oder Satellitenanzeigen,
wir machen es möglich.
Satellitenanzeigen
Extra/Spezial/Magazine
Unsere Magazine decken ein breites Spektrum
an Themen ab. Erreichen Sie Ihre Zielgruppe im
Umfeld hochwertiger, redaktioneller Beiträge.
Sie haben Interesse oder Fragen? E-Mail: [email protected] | Telefon: 03 61 /2 27 56 50
Verbreitungskarte Mittwoch
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Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
06
1 Wirtschaftsraum Nord-Thüringen
2 Wirtschaftsraum Mittel-Thüringen
Nordhausen
•
Richtung
Göttingen
Richtung
Leipzig/ Halle
A38
Worbis
•
A38
3 Wirtschaftsraum Ost-Thüringen
Richtung
A71 Sangerhausen
A38
•
Heilbad
Heiligenstadt
A27
Richtung
Frankfurt
A4
Artern
•
Sondershausen
•
A17
A22
Mühlhausen/Thür.
•
Sömmerda
•
Bad Langensalza
•
A16
A03
•
Eisenach
Richtung
Berlin
A71
A05
Erfurt
•
Gotha
•
A26
Apolda
•
Weimar
•
A4
A9
Eisenberg
•
Jena
•
A07
A04
Schmölln
•
A4
Autobahnkreuz Erfurt
A09
A02
Richtung A71
Schweinfurt
A12
•
Arnstadt
•
Ilmenau
A73
Richtung
Coburg
A71
Rudolstadt
•
A19
•
Stadtroda
Hermsdorfer •
Kreuz
Gera
A4
Richtung
Dresden
•
Pößneck
A9
A28 Greiz
Zeulenroda •
•
•
Schleiz
A21
•
Saalfeld/Saale
Bad Lobenstein
•
A9
Richtung
Nürnberg
Anzeigenpreise Mittwoch
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
Zeilenanzeigen zzgl. MwSt.
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
1,02
1,17
1,38
07
Grundpreis
Ortspreis
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/Zeile s/w
€/Zeile s/w
0,87
0,99
1,17
2,05
1,74
€/mm s/w
A02 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
55.095
A03 Eisenach
48.385
0,89
1,02
1,20
0,76
0,87
1,02
1,74
1,48
A04 Holzlandbote
28.700
0,80
0,92
1,08
0,68
0,78
0,92
1,68
1,43
119.500
1,62
1,86
2,19
1,38
1,58
1,86
2,57
2,18
86.950
1,32
1,52
1,78
1,12
1,29
1,51
2,46
2,09
A05 Erfurt
A07 Gera/Schmölln
A09 Gotha
58.810
1,11
1,28
1,50
0,94
1,09
1,28
2,05
1,74
A12 Jena
60.200
1,09
1,25
1,47
0,93
1,06
1,25
2,18
1,85
A16 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,02
1,17
1,38
0,87
0,99
1,17
1,75
1,49
A17 Nordhausen/
Sondershausen
64.200
1,17
1,35
1,58
0,99
1,15
1,34
2,10
1,79
A19 Saalfeld/Rudolstadt
59.166
1,06
1,22
1,43
0,90
1,04
1,22
2,11
1,79
A21 Saale-Orla-Kreis
41.921
0,84
0,97
1,13
0,71
0,82
0,96
1,72
1,46
A22 Sömmerda
47.240
0,93
1,07
1,26
0,79
0,91
1,07
1,78
1,51
A26 Weimar/Apolda
65.750
1,12
1,29
1,51
0,95
1,10
1,28
2,18
1,85
A27 Eichsfeld
44.825
0,89
1,02
1,20
0,76
0,87
1,02
1,60
1,36
A28 Zeulenroda-Triebes
Greiz
33.520
0,78
0,90
1,05
0,66
0,77
0,89
1,69
1,44
B35 Gesamtausgabe
867.062
12,45
14,32
16,81
10,58
12,17
14,29
24,32
20,67
B36 Nord-Thüringen
161.825
2,65
3,05
3,58
2,25
2,59
3,04
4,69
3,99
B37 Mittel-Thüringen
394.780
5,75
6,61
7,76
4,89
5,62
6,60
10,63
9,04
B38 Ost-Thüringen
310.457
4,65
5,35
6,28
3,95
4,55
5,34
10,19
8,66
Anzeigenpreise Titelanzeigen
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
08
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/mm 1ZF
€/mm 4c
1,30
1,44
1,62
1,66
1,14
1,26
1,41
1,49
1,02
1,13
1,27
2,68
3,01
2,07
2,28
2,56
2,19
2,45
1,68
1,86
2,08
A02 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
55.095
1,53
1,69
1,90
A03 Eisenach
48.385
1,34
1,48
A04 Holzlandbote
28.700
1,20
1,33
119.500
2,43
86.950
1,98
A05 Erfurt
A07 Gera/Schmölln
€/mm s/w
A09 Gotha
58.810
1,67
1,84
2,06
1,42
1,56
1,75
A12 Jena
60.200
1,64
1,81
2,03
1,39
1,54
1,73
A16 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,53
1,69
1,90
1,30
1,44
1,62
A17 Nordhausen/
Sondershausen
64.200
1,76
1,94
2,17
1,50
1,65
1,84
A19 Saalfeld/Rudolstadt
59.166
1,59
1,76
1,97
1,35
1,50
1,67
A21 Saale-Orla-Kreis
41.921
1,26
1,40
1,56
1,07
1,19
1,33
A22 Sömmerda
47.240
1,40
1,54
1,73
1,19
1,31
1,47
A26 Weimar/Apolda
65.750
1,68
1,86
2,08
1,43
1,58
1,77
A27 Eichsfeld
44.825
1,34
1,48
1,66
1,14
1,26
1,41
A28 Zeulenroda-Triebes
Greiz
33.520
1,17
1,30
1,45
0,99
1,11
1,23
B35 Gesamtausgabe
867.062
18,68
20,55
23,04
15,88
17,47
19,58
B36 Nord-Thüringen
161.825
3,98
4,38
4,91
3,38
3,72
4,17
B37 Mittel-Thüringen
394.780
8,63
9,50
10,65
7,34
8,08
9,05
B38 Ost-Thüringen
310.457
6,98
7,68
8,61
5,93
6,53
7,32
Sonderplatzierungen
Inselanzeigen-Satellitenanzeigen
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
09
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/mm 1ZF
€/mm 4c
1,04
1,18
1,35
1,39
0,91
1,03
1,18
1,25
0,82
0,93
1,06
2,20
2,52
1,65
1,87
2,14
1,79
2,06
1,34
1,52
1,75
58.810
1,33
1,51
1,73
1,13
1,28
1,47
A02 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
55.095
1,22
1,39
1,59
A03 Eisenach
48.385
1,07
1,21
A04 Holzlandbote
28.700
0,96
1,09
119.500
1,94
86.950
1,58
A09 Gotha
A05 Erfurt
A07 Gera/Schmölln
€/mm s/w
A12 Jena
60.200
1,31
1,48
1,70
1,11
1,26
1,45
A16 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,22
1,39
1,59
1,04
1,18
1,35
A17 Nordhausen/
Sondershausen
64.200
1,40
1,59
1,82
1,19
1,35
1,55
A19 Saalfeld/Rudolstadt
59.166
1,27
1,44
1,65
1,08
1,22
1,40
A21 Saale-Orla-Kreis
41.921
1,01
1,14
1,31
0,86
0,97
1,11
A22 Sömmerda
47.240
1,12
1,27
1,45
0,95
1,08
1,23
A26 Weimar/Apolda
65.750
1,34
1,52
1,75
1,14
1,29
1,49
A27 Eichsfeld
44.825
1,07
1,21
1,39
0,91
1,03
1,18
A28 Zeulenroda-Triebes
Greiz
33.520
0,94
1,06
1,22
0,80
0,90
1,04
B35 Gesamtausgabe
867.062
14,94
16,82
19,31
12,70
14,30
16,41
B36 Nord-Thüringen
161.825
3,18
3,59
4,12
2,70
3,05
3,50
B37 Mittel-Thüringen
394.780
6,90
7,77
8,92
5,87
6,60
7,58
B38 Ost-Thüringen
310.457
5,58
6,29
7,22
4,74
5,35
6,14
Verbreitungskarte Sonntag
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Nordhausen
•
Richtung
Göttingen
A38
A38
•
Heilbad
Heiligenstadt
A73
Richtung
Frankfurt
A4
Mühlhausen/Thür.
•
A72
Bad Langensalza
•
2 Wirtschaftsraum Mittel-Thüringen
Richtung
A71 Sangerhausen
A66
3 Wirtschaftsraum Ost-Thüringen
Artern
•
Sondershausen
•
Sömmerda
•
A67
A60
•
Eisenach
1 Wirtschaftsraum Nord-Thüringen
Richtung
Leipzig/ Halle
A38
Worbis
•
Richtung
Berlin
A71
Erfurt
•
A70
Gotha
•
Apolda
•
Weimar
•
A4
A9
Eisenberg
•
Jena
•
A77
A61
Schmölln
•
A4
Autobahnkreuz Erfurt
A63
•
Arnstadt
A65
Richtung A71
Schweinfurt
•
Ilmenau
A73
Richtung
Coburg
A71
Rudolstadt
•
A74
10
•
Stadtroda
Hermsdorfer •
Kreuz
Gera
A4
Richtung
Dresden
•
Pößneck
•
Schleiz
•
Saalfeld/Saale
A76 Greiz
•
A9 Zeulenroda
•
Bad Lobenstein
•
A9
Richtung
Nürnberg
Anzeigenpreise Sonntag
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
€/mm s/w
€/mm 1ZF
Zeilenanzeigen zzgl. MwSt.
Grundpreis
Ortspreis
€/mm 4c
€/Zeile s/w
€/Zeile s/w
Ortspreis
Grundpreis
€/mm 4c
€/mm s/w
11
€/mm 1ZF
A65 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
54.805
1,02
1,17
1,38
0,87
0,99
1,17
2,05
1,74
A60 Eisenach
48.255
0,88
1,01
1,19
0,75
0,86
1,01
1,74
1,48
145.470
1,90
2,19
2,57
1,62
1,86
2,18
2,74
2,33
A61 Gera/Schmölln
86.600
1,32
1,52
1,78
1,12
1,29
1,51
2,46
2,09
A67 Erfurt/Sömmerda
A63 Gotha
58.700
1,10
1,27
1,49
0,94
1,08
1,27
2,05
1,74
A77 Jena/Holzland
88.900
1,32
1,52
1,78
1,12
1,29
1,51
2,74
2,33
A72 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,00
1,15
1,35
0,85
0,98
1,15
1,75
1,49
A66 Nordhausen/
Sondershausen
84.490
1,20
1,38
1,62
1,02
1,17
1,38
2,64
2,24
A74 Rudolstadt/Saalfeld/
Pößneck
79.020
1,13
1,30
1,53
0,96
1,11
1,30
2,19
1,86
A70 Weimar/Apolda
65.750
1,10
1,27
1,49
0,94
1,08
1,27
2,18
1,85
A73 Eichsfeld
44.825
0,90
1,04
1,22
0,77
0,88
1,04
1,60
1,36
A76 Thüringer Vogtland
(Zeulenroda/Greiz/
Schleiz)
53.030
1,06
1,22
1,43
0,90
1,04
1,22
2,13
1,81
B80 Gesamtausgabe
862.645
11,41
13,12
15,40
9,70
11,15
13,09
21,53
18,30
B86 Nord-Thüringen
182.115
2,67
3,07
3,60
2,27
2,61
3,06
5,15
4,38
B85 Mittel-Thüringen
372.980
5,16
5,93
6,97
4,39
5,04
5,92
9,24
7,85
B84 Ost-Thüringen
307.550
4,15
4,77
5,60
3,53
4,05
4,76
8,20
6,97
Anzeigenpreise Titelanzeigen
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
12
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/mm 1ZF
€/mm 4c
1,30
1,44
1,62
1,64
1,12
1,24
1,39
3,15
3,53
2,42
2,68
3,00
2,19
2,45
1,68
1,86
2,08
A65 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
54.805
1,53
1,69
1,90
A60 Eisenach
48.255
1,32
1,46
145.470
2,85
A61 Gera/Schmölln
86.600
1,98
A67 Erfurt/Sömmerda
€/mm s/w
A63 Gotha
58.700
1,65
1,83
2,05
1,40
1,56
1,74
A77 Jena/Holzland
88.900
1,98
2,19
2,45
1,68
1,86
2,08
A72 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,50
1,66
1,86
1,28
1,41
1,58
A66 Nordhausen/
Sondershausen
84.490
1,80
1,99
2,23
1,53
1,69
1,90
A74 Rudolstadt/Saalfeld/
Pößneck
79.020
1,70
1,87
2,10
1,45
1,59
1,79
A70 Weimar/Apolda
65.750
1,65
1,83
2,05
1,40
1,56
1,74
A73 Eichsfeld
44.825
1,35
1,50
1,68
1,15
1,28
1,43
A76 Thüringer Vogtland
(Zeulenroda/Greiz/
Schleiz)
53.030
1,59
1,76
1,97
1,35
1,50
1,67
B80 Gesamtausgabe
862.645
17,12
18,84
21,12
14,55
16,01
17,95
B86 Nord-Thüringen
182.115
4,01
4,42
4,95
3,41
3,76
4,21
B85 Mittel-Thüringen
372.980
7,74
8,52
9,56
6,58
7,24
8,13
B84 Ost-Thüringen
307.550
6,23
6,86
7,69
5,30
5,83
6,54
Sonderplatzierungen
Inselanzeigen-Satellitenanzeigen
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
13
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/mm 1ZF
€/mm 4c
1,04
1,18
1,35
1,37
0,90
1,02
1,16
2,58
2,96
1,94
2,19
2,52
1,58
1,79
2,06
1,34
1,52
1,75
58.700
1,32
1,50
1,72
1,12
1,28
1,46
A77 Jena/Holzland
88.900
1,58
1,79
2,06
1,34
1,52
1,75
A72 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,20
1,36
1,56
1,02
1,16
1,33
A66 Nordhausen/
Sondershausen
84.490
1,44
1,63
1,87
1,22
1,39
1,59
A74 Rudolstadt/Saalfeld/
Pößneck
79.020
1,36
1,54
1,76
1,16
1,31
1,50
A70 Weimar/Apolda
65.750
1,32
1,50
1,72
1,12
1,28
1,46
A73 Eichsfeld
44.825
1,08
1,23
1,41
0,92
1,05
1,20
A76 Thüringer Vogtland
(Zeulenroda/Greiz/
Schleiz)
53.030
1,27
1,44
1,65
1,08
1,22
1,40
B80 Gesamtausgabe
862.645
13,69
15,41
17,70
11,64
13,10
15,05
B86 Nord-Thüringen
182.115
3,20
3,61
4,15
2,72
3,07
3,53
B85 Mittel-Thüringen
372.980
6,19
6,98
8,01
5,26
5,93
6,81
B84 Ost-Thüringen
307.550
4,98
5,61
6,44
4,23
4,77
5,47
A65 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
54.805
1,22
1,39
1,59
A60 Eisenach
48.255
1,06
1,20
145.470
2,28
A61 Gera/Schmölln
86.600
A63 Gotha
A67 Erfurt/Sömmerda
€/mm s/w
Reisemarkt
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
B81 Reisemarkt
verteilte Auflage
862.645
Zeilenanzeigen zzgl. MwSt.
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
6,95
7,99
9,38
€/mm s/w
14
€/mm 1ZF
5,91
6,79
€/mm 4c
7,97
Grundpreis
Ortspreis
€/Zeile s/w
€/Zeile s/w
7,56
6,43
Der Reisemarkt ist fester Bestandteil der Wochenendausgabe
des Allgemeinen Anzeigers und umfasst im Durchschnitt zwei
bis drei Seiten.
Die redaktionellen Berichte geben Tipps und Informationen zu
interessanten Reisezielen. Je nach Themenschwerpunkt werden
Länder oder Regionen ausführlich vorgestellt.
Mindestgrößen:
Gestaltete Anzeigen
Zeilenanzeigen
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
50 mm
4 Zeilen
Haben Sie Fragen oder möchten Ihre Anzeigen schalten: E-Mail: [email protected] | Tel.: 03 61 / 2 27 56 36
Stellen- und Immobilienmarkt
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte Auflage
Zeilenanzeigen zzgl. MwSt.
Ortspreis
Grundpreis
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/mm s/w
15
€/mm 1ZF
€/mm 4c
Grundpreis
Ortspreis
€/Zeile s/w
€/Zeile s/w
B82 Stellenmarkt
862.645
8,44
9,71
11,39
7,17
8,25
9,68
6,69
5,69
B83 Immobilienmarkt
862.645
8,44
9,71
11,39
7,17
8,25
9,68
6,69
5,69
Profitieren Sie:
im großen Stellen- und Immobilienmarkt von der hohen
Akzeptanz des AA am Wochenende und der hohen Auflage von
mehr als 860.000 Stück verteilten Exemplaren.
Mindestgrößen:
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Zeilenanzeigen
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
50 mm
3 Zeilen
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Ganz Thüringen aus einer Hand
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Nordhausen
•
Richtung
Göttingen
Richtung
Leipzig/ Halle
A38
Worbis
•
A38
16
Richtung
A71 Sangerhausen
A38
•
Heilbad
Heiligenstadt
Artern
•
Sondershausen
•
Mühlhausen/Thür.
•
Sömmerda
•
Bad Langensalza
•
Richtung
Frankfurt
A4
Erfurt
•
Gotha
•
•
Eisenach
Richtung
Berlin
A71
Apolda
•
Weimar
•
A4
Altenburg
Jena
•
Schmölln
•
A4
Autobahnkreuz Erfurt
Bad
Salzungen
A9
Eisenberg
•
•
Arnstadt
A71
Schmalkalden
Kreis
SchmalkaldenMeiningen
Meiningen
Suhl
•
Ilmenau
Rudolstadt
•
Hermsdorfer •
Kreuz
Gera
•
Stadtroda
A4
Richtung
Dresden
•
Pößneck
A9
Zeulenroda
•
Greiz
•
•
Schleiz
•
Saalfeld/Saale
A73
A71
Kreis
Hildburghausen
Kreis
Sonneberg
Bad Lobenstein
•
A9
A71
Richtung
Schweinfurt
A73
Richtung
Coburg
Richtung
Nürnberg
Mehr als 1 Million*
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Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
Auflage
Grundpreis
Mindestgröße
17
Mittwoch
1.138.152
Stück*
zum Sonntag
1.164.085
Stück*
s/w
12,52 €
abzgl. 15% AE
4c
16,90 €
abzgl. 15% AE
1.000 mm
* Gesamtauflage der drei Verlage
Stand: 08.11.2013
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Kombinationsmöglichkeiten mit Partnerverlagen
am Mittwoch (nur gestaltete Anzeigen)
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
18
Wochenspiegel Halle
Leipziger Rundschau
Coswig
BLICK Chemnitz
Wittenberg
Dessau
Quedlinburg
Aschersleben
Bernburg
Blickpunkt Hof
Bitterfeld
Hettstedt
Torgau
Eisleben
Nordhausen
Allgemeiner Anzeiger
Jessen
Gräfenhainichen
Köthen
Halle
Wochenspiegel Thüringen
Eilenburg
Delitzsch
Der neue Kreisanzeiger
Sangerhausen
Worbis
Witzenhausen
Hess.
Lichtenau
Rotenburg
Bad
Hersfeld
Sondershausen
Heiligenstadt
Artern
Merseburg
Bad
Langensalza
Erfurt
Apolda
Eisenberg
Sontra
Eisenach
Zeitz
Leipzig
mb-Media Verlag
Jena
Arnstadt
Stadtroda
Gera
Döbeln
Borna
Altenburg
Schmölln
Weimar
Gotha
Geithain
Meerane
HohensteinErnstth.
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Mittweida
Chemnitz
StollWerdau
Zwickau berg
Greiz
ZeulenKirchroda
Aue
Reichen- berg
Ilmenau
bach
Saalfeld
Suhl
Schleiz
Johanngeorgenstadt
Auer
Neuhaus
Lobenbach
Plauen
stein
HildburgRudolstadt
Schmalkalden
Meiningen
Weißenfels
Naumburg
Sömmerda
Bad
Salzungen
Oschatz
Grimma
Mühlhausen
Eschwege
Wurzen
Querfurt
hausen
Pößneck
Sonneberg
Hof
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Siebenlehn
FrankenFreiberg
berg
Weißeritzkreis
DippoldisFrauenwalde
stein
Sayda
Zschopau
Flöha
Marienberg
Annaberg
Kombinationsmöglichkeiten mit Partnerverlagen
am Wochenende (nur gestaltete Anzeigen)
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Wittenberg
Leipziger Rundschau
Dessau
Bernburg
BLICK Chemnitz
Allgemeiner Anzeiger
Bitterfeld
Hettstedt
Torgau
Eisleben
Nordhausen
Jessen
Gräfenhainichen
Köthen
Halle
19
Wochenspiegel Halle
Coswig
AschersQuedlin- leben
burg
Seite
Eilenburg
Delitzsch
Blickpunkt Hof
Sangerhausen
Worbis
Witzenhausen
Hess.
Lichtenau
Rotenburg
Bad
Hersfeld
Sondershausen
Heiligenstadt
Querfurt
Artern
Merseburg
Erfurt
Apolda
Eisenberg
Sontra
Eisenach
Zeitz
Jena
Arnstadt
Altenburg
Stadtroda
Gera
Geithain
Meerane
HohensteinErnstth.
Rochlitz
hausen
Pößneck
Sieben- Weißeritzlehn
kreis
FrankenFreiberg
berg
DippoldisFrauenwalde
Flöha
stein
Sayda
Zschopau
Mittweida
Chemnitz
StollWerdau
Zwickau berg
Greiz
ZeulenKirchroda
Aue
Reichen- berg
Ilmenau
bach
Saalfeld
Suhl
Schleiz
JohannAuer georgenstadt
Neuhaus
Lobenbach
Plauen
stein
HildburgRudolstadt
Wochenspiegel Thüringen
Der neue Kreisanzeiger
Döbeln
Borna
Schmölln
Weimar
Gotha
Schmalkalden
Meiningen
Weißenfels
Naumburg
Sömmerda
Bad
Langensalza
Bad
Salzungen
Oschatz
Leipzig
Grimma
Mühlhausen
Eschwege
Wurzen
mb-Media Verlag
nur Mittwoch
Marienberg
Annaberg
Sonneberg
Hof
Coburg
Im Vermittlungsgeschäft werden Kundenrabatte gewährt. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechend Nachlass dem Verlag zu erstatten. Gutschriften für eine Übererfüllung des
Abschlusses sind im Vermittlungsgeschäft nicht möglich.
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
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BEI PRODUKTION DER WERBEMITTEL:
Werbemittelproduktion für Standardwerbeformen ist kostenfrei.
Bitte schicken Sie die gewünschten Textpassagen und Bilder (mind. 72 dpi Auflösung) an [email protected]
BEI ANLIEFERUNG DER WERBEMITTEL:
Die Werbemittel bitte an: [email protected] senden
Die Mindestanlieferungszeit vor Kampagnenstart beträgt bei Standardwerbemitteln 3 Werktage.
Dateiformate Onlinebanner: GIF, JPEG, HTML, SWF/Flash
KONTAKT ONLINEWERBUNG: Abteilung online/crossmedia, 0361/227 54 75, [email protected]
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Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
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21
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Beilagen und Prospekte
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
6.
Preis pro 1.000
Exemplare bis
Grundpreis €
Ortspreis €
22
Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche
manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte,
10 g
30,59
stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht
26,00
verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder
20 g
36,47
30 g
42,35
mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Beilagen müssen in
31,00
36,00
Folie eingeschweißt oder kreuzverschnürt werden.
7.
Lagen: Die Anlieferung muss in Paketen zu mindestens 50er Lagen, möglichst jedoch
100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
40 g
48,24
41,00
8.
Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede
Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte
50 g
54,12
46,00
60 g
60,00
51,00
70 g
65,88
56,00
gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen
Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
9.
Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten
Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
- zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
- Erscheinungsdatum
Mehrpreis für jede weitere angefangene 10g
je 1.000 Exemplare: 5,88 € (Ortspreis 5,00 €)
Technische Angaben, Verpackung, Transport:
1.
Höchstformat:
240 x 325 mm
2.
Mindestformat:
DIN A6 (105 x 148 mm)
3.
Mindestgewicht:
5g
4.
Anlieferungstermin:
Frühestens 5, spätestens 3 Arbeitstage bis 12:00 Uhr vor
- Auftraggeber der Beilage
- Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
- Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
- Absender und Empfänger
- Übereinstimmung des Lieferscheins zur Palettenkarte
- Anzahl der Paletten
10. Lieferanschrift:
Erscheinen, palettiert frei Haus.
TA Druckhaus Erfurt
Gottstedter Landstr. 6
5.
letzte Anmeldetermin: 4 Arbeitstage vor Erscheinen bis 12:00 Uhr
99092 Erfurt
Empfehlungen für Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung: Um eine
3.
Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage des Musters abhängig.
weitestgehend fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende
Werben Beilagen für zwei oder mehr Firmen, werden sie wie zwei oder mehr Beilagen
Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:
berechnet.
1.
Einzelblätter: im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 240 g/m² nicht
4.
unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer DIN A6 bis DIN A4 müssen ein
Flächengewicht von mindestens 120g/m² aufweisen.
2.
Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von
ansprüchen.
5.
Beilagen die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
6.
Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner
mindestens 120g/m² aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein
Papiergewicht von mindestens 80g/m² erforderlich. Beilagen im möglichen Maximal3.
4.
5.
Sofern mindestens 50% der Ausgabe belegt werden, erfolgt ein kostenloser Beilagen
Hinweis. Ein Nichterscheinen dieses Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatz-
Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
format sollten einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.
Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder
Falzarten: Leporello (Ziehharmonika-Falz) und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte
Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar
hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer
des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen
DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
dem Verlag schriftlich vorliegen.
Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein.
7.
Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung
Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
der Beilagen sowie bei kurzfristigem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in
Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben.
Höhe von 50% auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilagen angeklebt sein.
8.
Bei Anlieferung von ineinandergesteckten Beilagen eines Kunden mit abweichenden
Formaten wird die nächsthöhere Gewichtsstufe berechnet.
Sonstige Angaben:
1.
Teilbelegungen sind möglich, Bedingungen auf Anfrage. In diesen Fällen wird jedoch
Bei Problemen technischer Art, z.B. durch Beilagenformate kleiner DIN A4, behält sich
der Verlag - auch bei bestätigten Beilagenterminen - ein Schieberecht vor.
keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein
10. Haushaltsdirektabdeckung auf Anfrage jederzeit möglich
erfasst wird. Bei Teilbelegung behält sich der Verlag außerdem ein Verschieberecht vor;
11. Mindestauflage 5.000 Stück
dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
2.
9.
Fremdbeilagen werden den verschiedenen Zeitungsbestandteilen (auch halbformatigen
Verlagsobjekten) nach technischen Möglichkeiten beigefügt. Eine Alleinbelegung sowie
Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere
Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt der Zeitung beigefügt werden.
12. Beilagenaufträge sind nicht rabattfähig, alle Preise zzgl. MwSt.
13. Beilagen-Mengen-Bonus auf zuvor aufgeführte Preise
über 1,5 Millionen Beilagen………….1,0%
über 3 Millionen Beilagen ………….1,5%
über 5 Millionen Beilagen…………….2,0%
über 10 Millionen Beilagen…………2,5%
Sonder- und Parallelverteilungen sowie Stand-by-Beilagen auf Anfrage.
Beilagen werden dem Allgemeinen Anzeiger maschinell oder von Hand beigelegt. Prospekte hingegen werden
jeweils am Mittwoch oder zum Wochenende von Hand direkt in den Briefkasten zugestellt. Die Prospektzustellung
erfolgt an alle Haushalte unter Berücksichtigung von Zustell- & Werbeverboten!
Unter Tel. 0361 - 227 36 36 beraten wir Sie gern.
Ganz nah. Ganz lokal. Ganz Thüringen.
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
Seite
24
Leserumfrage 2013*
5
5
4,2
Wichtigkeit der Themen
für Leser
Qualität der Themen
im AA
4,1
4,0
3,9
3,6
3,6
3,6
3,5
3,4
3,3
0
Themen aus
Thüringen
Lokale
Themen
Berichte über
lokale Wirtschaft
Vereinsleben in
der Region
Ratgeberthemen
0
Themen aus
Thüringen
Alle Befragten im WLK, Mittelwerte auf einer Skala von 5=sehr gut bis 0=nicht gut
*Quelle: Aproxima 2013
Lokale
Themen
Berichte über
lokale Wirtschaft
Vereinsleben in
der Region
Ratgeberthemen
Zufriedenheit der Leser mit der Zustellqualität*
WLK von Anzeigenblättern nach Geschlecht*
92 %
* Quelle: Aproxima 2013
WLK von Anzeigenblättern nach Geschlecht**
82,9 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre lesen in Deutschland Anzeigenblätter.
(WLK = Weitester Leserkreis: mindestens eine der letzten 12 Ausgaben gelesen)*
Männer
Frauen
Angaben in Prozent
Basis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre
** Quelle: AWA 2013
79,3 %
86,4 %
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisliste Nr. 25
Gültig ab 1. Januar 2014
für Anzeigen und Fremdbeilagen, Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
1.
„Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einem anderen Werbemedium zum Zweck
der Verbreitung.
2.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
5.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des
Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Für nicht erkennbare Mängel von
Druckunterlagen haftet der Verlag nicht. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9.
Seite
26
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder bei
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf
Ersatz des vorhersehbaren Schadens und das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers und seines
Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen eines Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber von Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend
gemacht werden.
10.
Der durch die Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH produzierte Probeabzug ist deren Eigentum. Dieser ist ausschließlich zum Einsatz in Produkten der Allgemeiner
Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH bestimmt.
Andernfalls verpflichtet sich der Empfänger des Korrekturabzuges ausdrücklich, der
Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH insbesondere die
Herstellungskosten des Probeabzuges zu ersetzen. Probeabzüge werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13.
Soweit Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Einzug
mindestens 4 Werktage.
14.
15.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt.
Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen
Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16.
Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17.
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse
und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung
von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von
geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
18.
Reinzeichnungen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Die Pflicht zur
Aufbewahrung von Copys oder Barytabzügen endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
19.
Erfüllungsort ist Erfurt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Erfurt. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als
Gerichtsstand Erfurt vereinbart.
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht
wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der
Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der
veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
d)
Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholeranzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der
Werbungstreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf
den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
e)
Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der
Umrandung und der Platzierung vor.
f)
Für Anzeigen-Abnahmemengen und –Stückzahlen, die außerhalb der Preisliste liegen, kann
der Verlag Sondervereinbarungen treffen. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen
können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von
Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu
lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
g)
Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für
laufende Aufträge sofort in Kraft.
h)
Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung
ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen
auch von ihm geliefert werden.
i)
Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospektbeilagen werden immer dann mit 15%
verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
j)
Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage
wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
k)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es,
den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages
gegen den Verlag erwachsen.
l)
Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
m)
Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die
zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfall den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten
Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab,
so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit
Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
n)
Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf
Auftragserfüllung und Leistung von Schadenersatz.
o)
Wir weisen darauf hin, dass Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert
werden; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der
Vertragserfüllung hinaus.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
b)
Sind in der Anzeigenpreisliste Ortsausgaben mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede
Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
c)
Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von
Anzeigen innerhalb der Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen
Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
Preisliste Nr. 25
Der Verlag ist Mitglied des BVDA (Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.)
und unterliegt damit der Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter.
Geschäftsführung
Regionale Verkaufsleitung
Key-Account
Redaktion
Koordination
Tel.:
Tel.:
Tel.:
Tel.:
Tel.:
0361/227
0361/227
0361/227
0361/227
0361/227
50
56
51
56
54
33
50
28
55
65
Fax:
Fax:
Fax:
Fax:
Fax:
0361/227
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0361/227
0361/227
0361/227
50
50
54
56
54
34
34
92
39
63
E-Mail:
E-Mail:
E-Mail:
E-Mail:
E-Mail:
[email protected]
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