02_Fachinput: Hr. Huber

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02_Fachinput: Hr. Huber
Kinder in die Mitte
–
Sicherheit
TÜV AUSTRIA SERVICES
am
Spielplatz
Amt der
Vorarlberger Landesregierung
Gemeindevernetzungstreffen
2012
Mai 12
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Zur Person
Manfred Huber-Schiefer
TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH
TÜV AUSTRIA SERVICES
Geschäftsstelle Dornbirn
Abt. Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik
Fachbereiche:
Prüfungen von Arbeitsmitteln nach AMVO
Sicherheitsfachkraft
Brandschutzbeauftragter extern
Ansprechpartner für Explosionsschutz
Schulungen / Kurse für TÜV AKADEMIE
Spiel - Sport - Freizeit
Mai 12
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Sicherheit auf Spielplätzen
„Kinder nicht in Watte packen“
Sicherheitsstandards auf öffentlichen Spielplätzen
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Attraktive Spielplätze mit hohem Spielwert sind
zwangsläufig nicht ungefährlich.
Sturz und Fall wollen gelernt sein
Normen sollen weder das kindliche Spielbedürfnis, die
Entwicklungsfördernde Wirkung von Spielplatzgeräten
noch ein unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolles
Spiel beeinträchtigen.
Kinder sollen vor Gefahren geschützt werden welche sie
möglicherweise nicht vorhersehen können.
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Diverse Medienberichte über
Spielplatzunfälle
Kronen Zeitung 19. November 2008
Mai 12
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Diverse Medienberichte über
Spielplatzunfälle
Allgäuer Zeitung 29.9.2010
Kurier 04.11.2010
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Die wichtigsten
Sicherheitsanforderungen
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Gute Planung vor Errichtung eines Spielplatzes
Stoßdämpfende Eigenschaften vom Boden (Fallschutz)
Ausreichende Frei- und Fallräume (Sicherheitsbereiche)
Ausreichende Standfestigkeit und Festigkeit der Geräte
Absturzsicherungen (entsprechend der Zielgruppen geübte /
ungeübte)
Keine gefährlichen Fangstellen (Strangulieren, hängenbleiben
mit Fingern oder anderen Körperteilen,….)
Ausreichende Prüfung und Instandhaltung der Anlagen
(Installationsprüfung nach Errichtung, jährliche Hauptinspektion,
visuelle und operative Inspektionen – Qualifikationen beachten)
Aufsicht (Die Einhaltung der in den Normen enthaltenen Forderungen
bedeutet nicht dass Aufsichtspersonen von Kindern Ihrer
Aufsichtspflicht entbunden sind, Sie sind verantwortlich für die
Spielerlaubnis und das Verhalten der Kinder am Spielplatz!)
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Einige Beispiele für „kein Spielplatzgerät“
oftmals CE- Kennzeichen EN 71 oder GS Zeichen
nicht für Spielplätze geeignet
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ -
TÜV AUSTRIA SERVICES
Funcourt
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ –
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Aufblasbare Spielgeräte
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ –
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Skateeinrichtung
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ –
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alte ausgediente Lokomotive
…… wenn auf Spielplatz vorhanden muss auch eine Lokomotive
als Spielgerät bewertet werden!
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ -
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Trampolin
Mai 12
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ -
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Trampolin
Mai 12
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Vorhersehbarer Missbrauch von Geräten
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Spielgeräte in Verbindung mit Wasser -
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besondere Anforderungen beachten
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Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ Slackline
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ACHTUNG:
Bei der Befestigung
an bestehenden Bäumen
können diese nachhaltig in
Mitleidenschaft gezogen
werden!
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Prähistorisches Spielgerät
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Gesetzliche Grundlagen - Haftung
Der Betreiber eines Spielplatzes haftet:
Verwaltungsrechtlich
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Strafrechtlich
Zivilrechtlich
Beispiele für Verwaltungs- bzw. Strafgesetze:
•
•
•
•
•
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ABGB §§ 1293 ff bzw. 1319a
StGB §§80,88
Produkthaftungsgesetz
Produktsicherheitsgesetz
……
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Verkehrssicherungspflicht nach ABGB
Quelle: Internet
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Die häufigste Haftungsgrundlage für allfällige
Schadenersatzansprüche aus Unfällen auf Kinderspielplätzen ist
eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Im Rahmen
dieser Verkehrssicherungspflicht muss jeder, der einen Verkehr
öffnet, im Rahmen des Zumutbaren die Verkehrsteilnehmer
schützen oder zumindest warnen. Wer einen öffentlichen
Kinderspielplatz errichtet und betreibt, öffnet demnach einen
Verkehr und ist für die Sicherheit verantwortlich.
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Verkehrssicherungspflicht ABGB § 1319
Quelle: Internet
Verkehrssicherungspflicht ABGB § 1319 ist ein speziell
geregelter Tatbestand, der heute allgemein anerkannten
Verkehrssicherungspflicht.
Er lautet:
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„Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes
oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes
jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der
Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet,
wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit
des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung
der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.“
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Normenauszug für Spielplätze- und Geräte
ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze – Planungsgrundlagen
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ÖNORM B 1600:2006 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
DIN 33942:2002 Barrierefreie Spielplatzgeräte
ÖNORM EN 1176-1:2008 Spielplatzgeräte – Allgemeine
Sicherheitstechnische
Anforderungen
ÖNORM EN 1176-7:2008 Installation, Inspektion, Wartung und
ÖNORM EN 1177:2008
Betrieb
Prüfung – Spielplatzböden (H.I.C.)
DIN SPEC 70161:2011
Qualifizierung Spielplatzprüfer
Seite 21
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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ÖNORM EN 1176-1:2008
Auszug - Einleitung
Diese Norm erkennt die Schwierigkeiten an, Sicherheitsthemen allein
durch Alterskriterien zu behandeln, da die Fähigkeit, mit Risiken
umzugehen vom individuellen Grad der Geschicklichkeit des
Benutzers abhängt und nicht vom Alter. Mit ziemlicher Sicherheit
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werden auch andere als die vorgesehenen Nutzer die Spielplatzgeräte
verwenden.
Die Risikoakzeptanz ist ein wesentlicher Gesichtpunkt von
Spielangeboten und von allen Umgebungen, in denen Kinder erlaubter
maßen ihre Zeit mit Spielen verbringen.
Das Spielangebot sollte darauf abzielen, die Balance zu halten
zwischen der Notwendigkeit, Risiko anzubieten und der
Notwendigkeit, das Kind vor schwerwiegenden Verletzungen
zu schützen.
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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ÖNORM EN 1176-1:2008
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Auszug - Einleitung
Unter Berücksichtigung der Eigenarten des kindlichen Spiels und der Art,
wie Kinder vom Spielen auf dem Spielplatz hinsichtlich ihrer Entwicklung
profitieren, müssen Kinder lernen, mit Risiken fertig zu werden,
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und das kann auch zu Prellungen, Quetschungen und sogar
gelegentlich zu gebrochenen Gliedmaßen führen.
Das Ziel dieser Norm ist es, in erster Linie Unfälle zu verhindern,
die zu Behinderung oder Tod führen, und in zweiter Linie,
schwerwiegende Folgen zu mildern, die durch gelegentliches
Unglück verursacht werden, was unausweichlich passieren wird,
wenn Kinder darauf aus sind, das Niveau ihrer Leistungsfähigkeit zu
erweitern, sei es sozial, geistig oder körperlich.
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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ÖNORM EN 1176-1:2008
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Auszug - Einleitung
• Eine Verweigerung von Zulassung und Zugang als
Sicherheitsmaßnahme ist problematisch z. B. wegen der Verletzung
der Aufsichtspflicht oder Hilfe durch Gleichaltrige.
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• Anforderungen von besonderer Wichtigkeit, wie z. B. Kopf- und
Halsfangstellen und Schutz vor unvorhersehbarem Fall.
• Es wurde ebenfalls erkannt, dass es einen zunehmenden Bedarf an
Spielangeboten gibt, die für behinderte Benutzer zugänglich sind.
• Das erfordert allerdings Spielbereiche, die zwischen Sicherheit und dem
Angebot des geforderten Niveaus an Herausforderung und Anreiz für
alle in Frage kommenden Benutzergruppen ermöglicht.
• Bezüglich des Schutzes vor Fangstellen für Kopf und Hals
berücksichtigt diese Norm jedoch keine Kinder mit
vergrößertem Kopf (z. B. Hydrocephalie oder Down Syndrom) und
auch nicht das Tragen von Helmen!
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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Beispiel - Hinweistafel auf Spielplätzen
(Quelle: Gemeinde 2500 Baden)
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unter anderem mit Helmverbot
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Hinweistafel Gemeinde Ludesch
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SP Unterfeld
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Info - OGH Urteil Wr. Neustadt - Fallschutz
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Hinweistafel auf Spielplätzen
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(Als Folge vom OGH Urteil Wr. Neustadt, Quelle: Wiener Wohnen)
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Auszug aus Planungsnormen für
Spielplätze
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ÖNORM B 1600:2006
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
DIN 33942
Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfverfahren
ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze – Planungsgrundlagen
ÖNORM EN 1176:2008 Teil 1 – Teil 11
ÖNORM EN 1177:2008 Anforderung an Spielplatzböden
Seite 29
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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ÖNORM B 1600:2006 - Barrierefreies Bauen
DIN 33942:2002 - Barrierefreie Spielplatzgeräte
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„Play for all“
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Planungsnormen
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ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze - Planungsrichtlinien
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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Planungsnormen
ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze - Planungsrichtlinien
Beispiel: Sicherheitsaspekte Bepflanzung
ungiftig
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nicht dornig, stachelig
im Bereich von öffentlichen Spielräumen dürfen folgende
Pflanzen, die auf Grund ihres verlockenden Aussehens und
zugleich ihres hohen Giftigkeitsgrades einen hohen
Gefährdungsgrad darstellen, nicht verwendet werden:
• Goldregen (Laburnum anagyroides)
• Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
• Seidelbast (Daphne mezereum)
• Stechpalme (Ilex aquafolium)
• Eibe (Taxus)
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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TÜV AUSTRIA SERVICES
ÖNORM EN 1176-1:2008
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
ÖNORM EN 1176-1:2008
Beispiel Mindestfreiraum eines Spielgerätes
Geräteraum
Freiraum für die
Bewegung
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Fallraum Sicherheitsbereich
Quelle: ÖNORM EN 1176:2008
Seite 34
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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Gefahrenquelle
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Mangelhafter Sicherheitsbereich – Installationsprüfung?
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TÜV AUSTRIA SERVICES
ÖNORM EN 1176-7:2008
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
ÖNORM EN 1176-7:2008
Wartung- und Inspektion
Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Böden
Es sind Aufzeichnungen zu führen, unsichere Geräte sind zu sperren.
Installationsprüfung
TÜV AUSTRIA SERVICES
Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes oder Installation eines
neuen Gerätes
Visuelle Routine-Inspektion
Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen
Intervall: bis zu täglich, (üblich wöchentlich)
Operative Inspektion
Detaillierte Inspektion hinsichtlich Betrieb, Stabilität, Verschleiß.
Intervall: alle 1 bis 3 Monate, (üblich 3 Monate).
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DIN SPEC 70161:2011
TÜV AUSTRIA SERVICES
Qualifizierung Spielplatzprüfer
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
ÖNORM EN 1176-1:2008
TÜV AUSTRIA SERVICES
Anhang F (informativ)
Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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ÖNORM EN 1176-1:2008
TÜV AUSTRIA SERVICES
Anhang F (informativ)
Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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ÖNORM EN 1176-6:2008
TÜV AUSTRIA SERVICES
Mögliche Augenverletzung durch Haltegriffe
© TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut
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Spielplatzgeräte - Sicherheitsniveau
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Ziel der Normen zusammengefasst
-
Kinder müssen lernen mit Risiken fertig zu werden,
die sogar gelegentlich zu gebrochenen Gliedmaßen
führen können
-
Gefahren für Behinderung oder Tod verhindern
-
Gefahren für schwerwiegende Folgen verhindern
Normen verhindern nicht die Notwendigkeit der
Aufsichtspflicht allgemein aber ganz besonders für
kleine und weniger geschickte oder Leistungsfähige
Kinder.
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ÖNORM EN 1176-7:2008
Errichtung von Spielplätzen
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Betrieb:
Nicht betriebssicherere
Spielplatzgeräte sind zu
sperren, z.B. während der
Installationszeit vor
unbefugter Inbetriebnahme
zu sichern!
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TÜV AUSTRIA SERVICES
Vorbildliche Errichtung einer Seilbahn?
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Gefahrenquelle –
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Vorstehende Fundamente
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Gefahrenquelle –
TÜV AUSTRIA SERVICES
Vorstehende Fundamente
© TÜV Austria / Mai 12;
Grafiken Quelle ON Institut
Fundamente sind normgemäß auszuführen:
• 40 cm unter der Spielebene
oder
• 20 cm unter der Spielebene mit kegelförmiger Oberseite
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Gefahrenquelle –
TÜV AUSTRIA SERVICES
Morsche und Pilzbefallene Holzbauteile
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Gefahrenquelle -
TÜV AUSTRIA SERVICES
Bruch durch Überlastung und Vandalismus
Vorstehende lose Schraube
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Gefahrenquelle -
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Bruch durch Überlastung / Witterungsbedingt
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Gefahrenquelle –
Mangelhafter Fallschutz (Fallschutzplatten)
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Offensichtliche Gefahrenquelle
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Gefahrenquelle –
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Defekter Aufpralldämpfer bei Balkenwippe
Mindestfreiraum 230mm
Schaukelbalken / Boden
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Gefahrenquelle
TÜV AUSTRIA SERVICES
Fehlende Schraube bei Schaukelgehänge
beschädigter Schaukelsitz
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Gefahrenquelle –
Zu geringer Sicherheitsabstand Rutsche - Rutschturm
TÜV AUSTRIA SERVICES
Wurde eine
Inspektionsprüfung
durchgeführt?
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TÜV AUSTRIA SERVICES
Gottes Segen schadet nicht, ….
…. wird aber auch nicht immer helfen!
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Kontaktdaten TÜV AUSTRIA Services,
Geschäftsstelle Dornbirn
Für Fragen zur Spielplatzsicherheit aber auch zahlreichen anderen
Themen steht Ihnen das Team der TÜV AUSTRIA gerne zur
Verfügung.
TÜV AUSTRIA SERVICES
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ing. Reinhard Berlinger: 0664 / 2116939; Mail: [email protected]
Manfred Huber-Schiefer : 0664 / 5368339; Mail: [email protected]
TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH
Schwefel 87
6850 Dornbirn
Tel.: 05572 / 22305-0
Fax: 05572 / 22305-8705
Mail:
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