02_Fachinput: Hr. Huber
Transcription
02_Fachinput: Hr. Huber
Kinder in die Mitte – Sicherheit TÜV AUSTRIA SERVICES am Spielplatz Amt der Vorarlberger Landesregierung Gemeindevernetzungstreffen 2012 Mai 12 www.tuv.at Zur Person Manfred Huber-Schiefer TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH TÜV AUSTRIA SERVICES Geschäftsstelle Dornbirn Abt. Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik Fachbereiche: Prüfungen von Arbeitsmitteln nach AMVO Sicherheitsfachkraft Brandschutzbeauftragter extern Ansprechpartner für Explosionsschutz Schulungen / Kurse für TÜV AKADEMIE Spiel - Sport - Freizeit Mai 12 2 www.tuv.at Sicherheit auf Spielplätzen „Kinder nicht in Watte packen“ Sicherheitsstandards auf öffentlichen Spielplätzen TÜV AUSTRIA SERVICES Attraktive Spielplätze mit hohem Spielwert sind zwangsläufig nicht ungefährlich. Sturz und Fall wollen gelernt sein Normen sollen weder das kindliche Spielbedürfnis, die Entwicklungsfördernde Wirkung von Spielplatzgeräten noch ein unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolles Spiel beeinträchtigen. Kinder sollen vor Gefahren geschützt werden welche sie möglicherweise nicht vorhersehen können. 3 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Diverse Medienberichte über Spielplatzunfälle Kronen Zeitung 19. November 2008 Mai 12 4 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Diverse Medienberichte über Spielplatzunfälle Allgäuer Zeitung 29.9.2010 Kurier 04.11.2010 Mai 12 5 www.tuv.at Die wichtigsten Sicherheitsanforderungen TÜV AUSTRIA SERVICES Gute Planung vor Errichtung eines Spielplatzes Stoßdämpfende Eigenschaften vom Boden (Fallschutz) Ausreichende Frei- und Fallräume (Sicherheitsbereiche) Ausreichende Standfestigkeit und Festigkeit der Geräte Absturzsicherungen (entsprechend der Zielgruppen geübte / ungeübte) Keine gefährlichen Fangstellen (Strangulieren, hängenbleiben mit Fingern oder anderen Körperteilen,….) Ausreichende Prüfung und Instandhaltung der Anlagen (Installationsprüfung nach Errichtung, jährliche Hauptinspektion, visuelle und operative Inspektionen – Qualifikationen beachten) Aufsicht (Die Einhaltung der in den Normen enthaltenen Forderungen bedeutet nicht dass Aufsichtspersonen von Kindern Ihrer Aufsichtspflicht entbunden sind, Sie sind verantwortlich für die Spielerlaubnis und das Verhalten der Kinder am Spielplatz!) 6 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Einige Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ oftmals CE- Kennzeichen EN 71 oder GS Zeichen nicht für Spielplätze geeignet Mai 12 7 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ - TÜV AUSTRIA SERVICES Funcourt Mai 12 8 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ – TÜV AUSTRIA SERVICES Aufblasbare Spielgeräte Mai 12 9 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ – TÜV AUSTRIA SERVICES Skateeinrichtung Mai 12 10 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ – TÜV AUSTRIA SERVICES alte ausgediente Lokomotive …… wenn auf Spielplatz vorhanden muss auch eine Lokomotive als Spielgerät bewertet werden! Mai 12 11 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ - TÜV AUSTRIA SERVICES Trampolin Mai 12 12 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ - TÜV AUSTRIA SERVICES Trampolin Mai 12 13 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Vorhersehbarer Missbrauch von Geräten 14 www.tuv.at Spielgeräte in Verbindung mit Wasser - TÜV AUSTRIA SERVICES besondere Anforderungen beachten 15 www.tuv.at Beispiele für „kein Spielplatzgerät“ Slackline TÜV AUSTRIA SERVICES ACHTUNG: Bei der Befestigung an bestehenden Bäumen können diese nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen werden! 16 www.tuv.at 17 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Prähistorisches Spielgerät Mai 12 Gesetzliche Grundlagen - Haftung Der Betreiber eines Spielplatzes haftet: Verwaltungsrechtlich TÜV AUSTRIA SERVICES Strafrechtlich Zivilrechtlich Beispiele für Verwaltungs- bzw. Strafgesetze: • • • • • Mai 12 ABGB §§ 1293 ff bzw. 1319a StGB §§80,88 Produkthaftungsgesetz Produktsicherheitsgesetz …… 18 www.tuv.at Verkehrssicherungspflicht nach ABGB Quelle: Internet TÜV AUSTRIA SERVICES Die häufigste Haftungsgrundlage für allfällige Schadenersatzansprüche aus Unfällen auf Kinderspielplätzen ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht muss jeder, der einen Verkehr öffnet, im Rahmen des Zumutbaren die Verkehrsteilnehmer schützen oder zumindest warnen. Wer einen öffentlichen Kinderspielplatz errichtet und betreibt, öffnet demnach einen Verkehr und ist für die Sicherheit verantwortlich. Mai 12 19 www.tuv.at Verkehrssicherungspflicht ABGB § 1319 Quelle: Internet Verkehrssicherungspflicht ABGB § 1319 ist ein speziell geregelter Tatbestand, der heute allgemein anerkannten Verkehrssicherungspflicht. Er lautet: TÜV AUSTRIA SERVICES „Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.“ Mai 12 20 www.tuv.at Normenauszug für Spielplätze- und Geräte ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze – Planungsgrundlagen TÜV AUSTRIA SERVICES ÖNORM B 1600:2006 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen DIN 33942:2002 Barrierefreie Spielplatzgeräte ÖNORM EN 1176-1:2008 Spielplatzgeräte – Allgemeine Sicherheitstechnische Anforderungen ÖNORM EN 1176-7:2008 Installation, Inspektion, Wartung und ÖNORM EN 1177:2008 Betrieb Prüfung – Spielplatzböden (H.I.C.) DIN SPEC 70161:2011 Qualifizierung Spielplatzprüfer Seite 21 © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 21 www.tuv.at ÖNORM EN 1176-1:2008 Auszug - Einleitung Diese Norm erkennt die Schwierigkeiten an, Sicherheitsthemen allein durch Alterskriterien zu behandeln, da die Fähigkeit, mit Risiken umzugehen vom individuellen Grad der Geschicklichkeit des Benutzers abhängt und nicht vom Alter. Mit ziemlicher Sicherheit TÜV AUSTRIA SERVICES werden auch andere als die vorgesehenen Nutzer die Spielplatzgeräte verwenden. Die Risikoakzeptanz ist ein wesentlicher Gesichtpunkt von Spielangeboten und von allen Umgebungen, in denen Kinder erlaubter maßen ihre Zeit mit Spielen verbringen. Das Spielangebot sollte darauf abzielen, die Balance zu halten zwischen der Notwendigkeit, Risiko anzubieten und der Notwendigkeit, das Kind vor schwerwiegenden Verletzungen zu schützen. © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 22 ÖNORM EN 1176-1:2008 www.tuv.at Auszug - Einleitung Unter Berücksichtigung der Eigenarten des kindlichen Spiels und der Art, wie Kinder vom Spielen auf dem Spielplatz hinsichtlich ihrer Entwicklung profitieren, müssen Kinder lernen, mit Risiken fertig zu werden, TÜV AUSTRIA SERVICES und das kann auch zu Prellungen, Quetschungen und sogar gelegentlich zu gebrochenen Gliedmaßen führen. Das Ziel dieser Norm ist es, in erster Linie Unfälle zu verhindern, die zu Behinderung oder Tod führen, und in zweiter Linie, schwerwiegende Folgen zu mildern, die durch gelegentliches Unglück verursacht werden, was unausweichlich passieren wird, wenn Kinder darauf aus sind, das Niveau ihrer Leistungsfähigkeit zu erweitern, sei es sozial, geistig oder körperlich. © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 23 ÖNORM EN 1176-1:2008 www.tuv.at Auszug - Einleitung • Eine Verweigerung von Zulassung und Zugang als Sicherheitsmaßnahme ist problematisch z. B. wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht oder Hilfe durch Gleichaltrige. TÜV AUSTRIA SERVICES • Anforderungen von besonderer Wichtigkeit, wie z. B. Kopf- und Halsfangstellen und Schutz vor unvorhersehbarem Fall. • Es wurde ebenfalls erkannt, dass es einen zunehmenden Bedarf an Spielangeboten gibt, die für behinderte Benutzer zugänglich sind. • Das erfordert allerdings Spielbereiche, die zwischen Sicherheit und dem Angebot des geforderten Niveaus an Herausforderung und Anreiz für alle in Frage kommenden Benutzergruppen ermöglicht. • Bezüglich des Schutzes vor Fangstellen für Kopf und Hals berücksichtigt diese Norm jedoch keine Kinder mit vergrößertem Kopf (z. B. Hydrocephalie oder Down Syndrom) und auch nicht das Tragen von Helmen! © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 24 www.tuv.at Beispiel - Hinweistafel auf Spielplätzen (Quelle: Gemeinde 2500 Baden) TÜV AUSTRIA SERVICES unter anderem mit Helmverbot 25 www.tuv.at Hinweistafel Gemeinde Ludesch TÜV AUSTRIA SERVICES SP Unterfeld 26 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Info - OGH Urteil Wr. Neustadt - Fallschutz 27 www.tuv.at Hinweistafel auf Spielplätzen TÜV AUSTRIA SERVICES (Als Folge vom OGH Urteil Wr. Neustadt, Quelle: Wiener Wohnen) 28 www.tuv.at Auszug aus Planungsnormen für Spielplätze TÜV AUSTRIA SERVICES ÖNORM B 1600:2006 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze – Planungsgrundlagen ÖNORM EN 1176:2008 Teil 1 – Teil 11 ÖNORM EN 1177:2008 Anforderung an Spielplatzböden Seite 29 © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 29 www.tuv.at ÖNORM B 1600:2006 - Barrierefreies Bauen DIN 33942:2002 - Barrierefreie Spielplatzgeräte TÜV AUSTRIA SERVICES „Play for all“ 30 www.tuv.at Planungsnormen TÜV AUSTRIA SERVICES ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze - Planungsrichtlinien © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut Mai 12 31 www.tuv.at Planungsnormen ÖNORM B 2607:2001 Spielplätze - Planungsrichtlinien Beispiel: Sicherheitsaspekte Bepflanzung ungiftig TÜV AUSTRIA SERVICES nicht dornig, stachelig im Bereich von öffentlichen Spielräumen dürfen folgende Pflanzen, die auf Grund ihres verlockenden Aussehens und zugleich ihres hohen Giftigkeitsgrades einen hohen Gefährdungsgrad darstellen, nicht verwendet werden: • Goldregen (Laburnum anagyroides) • Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) • Seidelbast (Daphne mezereum) • Stechpalme (Ilex aquafolium) • Eibe (Taxus) © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut Mai 12 32 www.tuv.at 33 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES ÖNORM EN 1176-1:2008 © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut ÖNORM EN 1176-1:2008 Beispiel Mindestfreiraum eines Spielgerätes Geräteraum Freiraum für die Bewegung TÜV AUSTRIA SERVICES Fallraum Sicherheitsbereich Quelle: ÖNORM EN 1176:2008 Seite 34 © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 34 www.tuv.at Gefahrenquelle TÜV AUSTRIA SERVICES Mangelhafter Sicherheitsbereich – Installationsprüfung? Mai 12 35 www.tuv.at 36 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES ÖNORM EN 1176-7:2008 © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut ÖNORM EN 1176-7:2008 Wartung- und Inspektion Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Böden Es sind Aufzeichnungen zu führen, unsichere Geräte sind zu sperren. Installationsprüfung TÜV AUSTRIA SERVICES Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes oder Installation eines neuen Gerätes Visuelle Routine-Inspektion Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen Intervall: bis zu täglich, (üblich wöchentlich) Operative Inspektion Detaillierte Inspektion hinsichtlich Betrieb, Stabilität, Verschleiß. Intervall: alle 1 bis 3 Monate, (üblich 3 Monate). Mai 12 37 www.tuv.at 38 www.tuv.at DIN SPEC 70161:2011 TÜV AUSTRIA SERVICES Qualifizierung Spielplatzprüfer © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut ÖNORM EN 1176-1:2008 TÜV AUSTRIA SERVICES Anhang F (informativ) Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 39 www.tuv.at ÖNORM EN 1176-1:2008 TÜV AUSTRIA SERVICES Anhang F (informativ) Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 40 www.tuv.at ÖNORM EN 1176-6:2008 TÜV AUSTRIA SERVICES Mögliche Augenverletzung durch Haltegriffe © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut 41 www.tuv.at Spielplatzgeräte - Sicherheitsniveau TÜV AUSTRIA SERVICES Ziel der Normen zusammengefasst - Kinder müssen lernen mit Risiken fertig zu werden, die sogar gelegentlich zu gebrochenen Gliedmaßen führen können - Gefahren für Behinderung oder Tod verhindern - Gefahren für schwerwiegende Folgen verhindern Normen verhindern nicht die Notwendigkeit der Aufsichtspflicht allgemein aber ganz besonders für kleine und weniger geschickte oder Leistungsfähige Kinder. 42 www.tuv.at ÖNORM EN 1176-7:2008 Errichtung von Spielplätzen TÜV AUSTRIA SERVICES Betrieb: Nicht betriebssicherere Spielplatzgeräte sind zu sperren, z.B. während der Installationszeit vor unbefugter Inbetriebnahme zu sichern! Mai 12 43 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Vorbildliche Errichtung einer Seilbahn? Mai 12 44 www.tuv.at 45 www.tuv.at Gefahrenquelle – TÜV AUSTRIA SERVICES Vorstehende Fundamente Mai 12 Gefahrenquelle – TÜV AUSTRIA SERVICES Vorstehende Fundamente © TÜV Austria / Mai 12; Grafiken Quelle ON Institut Fundamente sind normgemäß auszuführen: • 40 cm unter der Spielebene oder • 20 cm unter der Spielebene mit kegelförmiger Oberseite Mai 12 46 www.tuv.at Gefahrenquelle – TÜV AUSTRIA SERVICES Morsche und Pilzbefallene Holzbauteile Mai 12 47 www.tuv.at Gefahrenquelle - TÜV AUSTRIA SERVICES Bruch durch Überlastung und Vandalismus Vorstehende lose Schraube Mai 12 48 www.tuv.at Gefahrenquelle - TÜV AUSTRIA SERVICES Bruch durch Überlastung / Witterungsbedingt Mai 12 49 www.tuv.at Gefahrenquelle – Mangelhafter Fallschutz (Fallschutzplatten) TÜV AUSTRIA SERVICES Offensichtliche Gefahrenquelle Mai 12 50 www.tuv.at Gefahrenquelle – TÜV AUSTRIA SERVICES Defekter Aufpralldämpfer bei Balkenwippe Mindestfreiraum 230mm Schaukelbalken / Boden Mai 12 51 www.tuv.at Gefahrenquelle TÜV AUSTRIA SERVICES Fehlende Schraube bei Schaukelgehänge beschädigter Schaukelsitz Mai 12 52 www.tuv.at Gefahrenquelle – Zu geringer Sicherheitsabstand Rutsche - Rutschturm TÜV AUSTRIA SERVICES Wurde eine Inspektionsprüfung durchgeführt? Mai 12 53 www.tuv.at TÜV AUSTRIA SERVICES Gottes Segen schadet nicht, …. …. wird aber auch nicht immer helfen! Mai 12 54 www.tuv.at Kontaktdaten TÜV AUSTRIA Services, Geschäftsstelle Dornbirn Für Fragen zur Spielplatzsicherheit aber auch zahlreichen anderen Themen steht Ihnen das Team der TÜV AUSTRIA gerne zur Verfügung. TÜV AUSTRIA SERVICES Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ing. Reinhard Berlinger: 0664 / 2116939; Mail: [email protected] Manfred Huber-Schiefer : 0664 / 5368339; Mail: [email protected] TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Schwefel 87 6850 Dornbirn Tel.: 05572 / 22305-0 Fax: 05572 / 22305-8705 Mail: [email protected] Web: www.tuv.at 55 www.tuv.at