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Pocketnorm für Spielplatzprüfungen
Für die Praxis – aus der Praxis
Mario Ladu
© SPIELPLATZMOBIL GmbH
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Bildrechte
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Spielplatzmobil GmbH
Badweg 2
55218 Ingelheim
Mario Ladu
Spielplatzmobil GmbH
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dfn! Druckerei Fotosatz Nord, Kiel
E-Mail
[email protected]
Auflage
ISBN
3. Auflage (12/2014)
978-3-00-046786-8
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Die Benutzung dieses Buches und die Umsetzung der darin enthaltenen Informationen erfolgt
ausdrücklich auf eigenes Risiko. Der Autor kann für etwaige Unfälle und Schäden jeder Art, die
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Fehler ist der Autor jederzeit dankbar.
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Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
Schaukeln
Rutschen
Seilbahnen
Karussells
Wippgeräte
Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Raumnetze
Lösungen von unseren Kunden
Stichwortverzeichnis / Index
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Für die Erläuterung der Schutzziele bedanke ich mich herzlichst bei
Berthold Tempel von der TÜV Rheinland LGA Product GmbH.
Als akkreditiertes Unternehmen vergibt der TÜV Rheinland LGA Product
GmbH Zertifizierungen und das GS-Zeichen.
TÜV Rheinland LGA Product GmbH
Am Grauen Stein 29 - D-51105 Köln-Poll
Tel.: 0221/806-2024 - Fax: 0221/806-1609 - www.tuv.com/safety
Mein besonderer Dank gilt Jens Heckmann für die Bereitstellung von
diversen Zeichnungen.
Ingenieurbüro Jens Heckmann
Hauptstraße 56 - 65558 Cramberg
Tel.:06439-1699 - www.ing-heckmann.de
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Vorwort
Die Pocketnorm soll Sie durch den Prüfungsalltag begleiten und Ihre
Entscheidungsfindung unterstützen.
Es ersetzt nicht die DIN EN 1176:2008 und verweist auch nicht auf alle
aktuellen Rechtsprechungen und sonstigen Vorgaben.
Bestellen können Sie das DIN Taschenbuch 105 unter nachfolgender Adresse:
Herausgeber:
DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin
Beuth Verlag GmbH: Berlin, Wien, Zürich
ISBN 978-3-410-22854-7
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VII
Vorwort
Bei der Erstellung dieses Handbuches habe ich mich auf die wesentlichen
Punkte der DIN EN 1176:2008, der DIN 18034 und Informationen der
Unfallkasse, sowie bedeutende Urteile aus der Rechtsprechung, gestützt.
Die DIN EN 1176:1998 wurde in den Teilen 1-7 überarbeitet und um die Teile
10 und 11 ergänzt.
Die DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden) ist nur noch eine reine
Prüfnorm und wurde inhaltlich in die DIN EN 1176:2008 integriert.
Die DIN EN 1176:2008 ist für die Hersteller von Spielplatzgeräten ab
01.06.2009 verbindlich gültig.
Der Änderungen in dem Entwurf der DIN EN 1176 im November 2014 wurden von
uns mit grüner Schriftfarbe eingearbeitet. Voraussichtlich werden diese
Änderungen in 2015 zur Anwendung kommen. Bitte beachten Sie, dass zum
Zeitpunkt des Druckes dieser Auflage noch nicht geklärt ist, inwieweit diese
Änderungen übernommen werden.
VIII
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Vorwort
EK 2 Beschlüsse zielen vorrangig auf die GS-Zeichen Vergabe ab !!
Diese werden aber als Regeln der Technik anerkannt.
Wichtig: Alle Maße in den Zeichnungen sind mm-Angaben, sofern dies nicht
anders gekennzeichnet ist.
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IX
X
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort
Rechtsgrundlage; Sicherungspflichten
GS – Zeichen
A-Abweichungen, welche für Deutschland bindend sind
Spielplätze für Kinder unter drei Jahren
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
Schaukeln
Rutschen
Seilbahnen
Karussells
Wippgeräte
Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Raumnetze
Lösungen von unseren Kunden
Stichwortverzeichnis / Index
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VII
2
5
9
15
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111
125
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157
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215
223
1
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Unabhängig von den Normen ist die Sicherheit von Spielplatzgeräten in
Deutschland generell durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt.
Im ProdSG wird unmissverständlich festgelegt, dass:
Jeder, der Spielplatzgeräte in Deutschland herstellt oder in Umlauf bringt,
hat grundsätzlich zu gewährleisten, dass diese Spielplatzgeräte:
¾ den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
¾ für den Benutzer sicher sind
¾ und für Dritte sicher sind
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Warum werden Spielplätze geprüft ?
Rechtsgrundlage
¾ ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) zur Einhaltung der
Verkehrssicherungspflicht!
Dort steht:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit (…)
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.“
Zur Verkehrssicherungspflicht gehören:
¾ Spielplatzprüfungen, Baumkontrollen, Winterdienst, Laubbeseitigung,
Streckenkontrolle auf den Straßen usw.
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Sicherungspflichten für Kinderspielplätze
Hier drei prägnante Aussagen von Gerichten.
¾ Kinder und Eltern dürfen auf die Verkehrssicherheit der Geräte und des
Platzes vertrauen.
(BGH, BADK-Information 1/1989, S.22)
¾ Orientiert sich an der geringeren Einsichtsfähigkeit der kindlichen Nutzer.
(OLG Celle, BADK-Information 2/1987, S.40)
¾ Bedürfnisse der jüngsten, für die Benutzung des Gerätes in Frage
kommenden Kinder, sind maßgeblich.
(BGH, VersR 1988, S.632)
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GS-Zeichen
Der Hersteller oder Vertreiber von Spielplatzgeräten könnte seine Produkte
zwar selbst prüfen, was allerdings aufgrund seiner Nachweispflicht mit sehr
großem Aufwand (Vorhalten von qualifiziertem Prüfpersonal, kalibrierter
Prüfgeräte und umfangreicher Dokumentation) verbunden ist.
Vorteilhafter ist es für den Hersteller/Vertreiber daher eine anerkannte und
akkreditierte Prüfstelle (z.B. TÜV Rheinland LGA Product GmbH) zu
beauftragen.
Dies hat den weiteren Vorteil für alle Beteiligten, dass die Ausführung der
Produkte nach aktuellem Stand der Technik durch eine objektive dritte Partei
nachgewiesen ist.
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GS-Zeichen
Eine korrekte Kennzeichnung eines Spielplatzgerätes bei einem bestehenden
GS-Zertifikat umfasst folgende Punkte:
¾ GS-Zeichen als gesetzliches Zeichen mit Benennung der akkreditierten
Prüfstelle, die das GS-Zeichen vergeben hat
Anmerkung:
Die Prüfnorm ist nicht auf dem GS Zeichen sondern lediglich auf dem Zertifikat erkennbar.
Beispiel am Spielgerät:
und die entsprechende DIN EN 1176:2008
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Anwendungsbereich der DIN EN 1176:2008 Teil 1 bis 11
Die DIN EN 1176:2008 Teil 1-11 ersetzt die bisher gültigen Fassungen der DIN
EN 1176 und die DIN EN 1177.
Geräte, die nach alter DIN 7926 und DIN EN 1176:1998 geprüft und
aufgestellt wurden, genießen sog. Bestandschutz.
Es hat sich gezeigt, dass bei einigen dieser Norm entsprechenden Geräte, die
nach neueren Sicherheitserkenntnissen geforderten Maße zum Schutz vor
Fangstellen, wie z. B. für Kleidung und für den Hals, nicht erfüllt sind.
In solchen Fällen sollten die Geräte entsprechend der DIN EN 1176:2008-08
nachgerüstet werden.
Die Norm gilt als Mindestanforderung, die Kinder vor Gefahren schützen soll,
die sie möglicherweise nicht vorhersehen können
¾ sie gilt nicht für Abenteuerspielplätze
¾ sie gilt auch nicht für Spielzeug
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Anwendungsbereich der DIN EN 1176:2008 Teil 1 bis 11
Die Norm gilt auch für Geräte und Einrichtungen, die als Spielplatzgeräte
genutzt werden, obwohl sie nicht als solche hergestellt wurden.
Dies ist bespielbare Kunst!
Dieses Gerät weist eindeutige Nutzerspuren auf!
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A-Abweichungen, welche für Deutschland bindend sind
¾ die EN 1176 Teil 1 legt besondere Anforderungen für Geräte fest, die von
„Kindern unter 3 Jahren“ (Fallschutz, Absturzsicherungen, Zugänge)
mitbenutzt werden (in der neuen Ausgabe ersetzt durch den Begriff
„leicht zugänglich“)
¾ um die sichere Bauweise und sicherheitstechnische Prüfung von
Spielgeräten in Deutschland ordnungsgemäß zu gewährleisten, bleiben
für die Prüfung von Kopffangstellen die Prüfkörper A und B weiterhin
erhalten für Geräte, die bis 31.05.2009 aufgestellt wurden.
¾ ab 01.06.2009 werden Kopffangstellen nur noch mit Prüfkörper
C, D und E gemessen.
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Hat ihr Fallschutzmaterial die
notwendigen Dämpfungseigenschaften?
Wurde die EPDM-Fläche für
die richtige Fallhöhe
hergestellt?
Eine HIC- Prüfung schafft Sicherheit !
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Bei losen wie auch synthetischem Fallschutzmaterial
verändern sich die Dämpfungseigenschaften im Laufe der
Jahre !
Eine HIC- Prüfung
schafft Sicherheit !
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Spielplätze
für Kinder unter
drei Jahren
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Spielplätze für Kinder unter drei Jahren
U3-Spielplatzgeräte müssen der DIN EN 1176 entsprechen.
Idealerweise werden für U3-Kinder gesonderte, abgetrennte Bereiche
geschaffen mit einfachen Spielplatzgeräten mit geringen Fallhöhen.
Absturzsicherungen:
¾ Ab 600 mm freier Fallhöhe muss eine Brüstung vorhanden sein, die
mind. 600 mm Höhe hat und nicht zum Klettern verleitet. Der lichte
Abstand zwischen den Brüstungselementen darf max. 89 mm betragen
Zugänge – Treppen:
¾ Treppen an U3-Spielplatzgeräten müssen ab der ersten Stufe einen
Handlauf haben. Die Öffnungsweite von offenen Treppen darf
max. 89 mm betragen
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Spielplatzgeräte
Allgemeine
sicherheitstechnische
Anforderungen
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DIN EN 1176 Teil 1 – Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
Wesentliche Änderungen gegenüber der vorhergehenden Ausgabe sind
folgende Punkte:
¾ Anforderungen an Böden (DIN EN 1177) wurden in die DIN EN 1176
integriert
¾ zusätzliche Anforderungen an Brüstungen und Spielelemente
¾ Prüfung für teilweise umschlossene Öffnungen wird näher erläutert, mit
neuen Anforderungen abhängig vom Einführwinkel
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Diese Giftpflanzen dürfen nicht auf dem Spielplatz stehen
Gemeines Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
¾ 2-6 m hoher Strauch, aufrechter Wuchs
¾ reich verzweigt, sparrig
¾ stark giftig: alle Pflanzenteile
Seidelbast (Daphne mezereum)
¾ 0,5 – 1,5 m hoher Kleinstrauch, wenig verzweigt
¾ sehr stark giftig: alle Pflanzenteile
(10-12 Früchte können für einen Erwachsenen
bereits tödlich sein)
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Diese Giftpflanzen dürfen nicht auf dem Spielplatz stehen
Gemeine Stechpalme (Ilex aquifolium)
¾ 1-10 m hoher Strauch oder Baum, immergrün,
aufrechter kegelförmiger Wuchs mit oft rundlich
gewölbter Krone, Äste sparrig und dichtstehend
¾ stark giftig: Beeren und Blätter (20-30 Beeren
gelten für einen Erwachsenen als tödliche Dosis)
Gemeiner Goldregen (Laburnum anagyroides)
¾ bis 7 m hoher Strauch / Kleinbaum, trichterförmige
Grundäste, überhängende Seitenäste
¾ schwach giftig: nur die frischen Früchte
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Geräte und Bauteile – Umfassen, Greifen
Umfassungsmöglichkeit
¾ Geräteteile, die zum
Umfassen
konstruiert wurden
¾ 16 bis 45 mm dick
dient zum Festhalten z.B. Griff
Greifmöglichkeit
¾ Geräteteile, die zum
Greifen konstruiert sind
¾ maximale Breite 60 mm
dient zum Balancehalten
z.B. beim Handlauf
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Absturzsicherungen – Geländer
Anforderungen an Geländer :
¾ sie müssen die Plattform vollständig umgeben
¾ Ausnahmen bilden lediglich Zugangsöffnungen für Spielelemente
¾ bei Treppen, Rampen und Brücken dürfen die Öffnungen am Geländer
höchstens so groß sein wie die o.a. Elemente breit sind
¾ bei allen sonstigen Spielelementen darf die Öffnung im Geländer
höchstens 500 mm groß sein
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Absturzsicherungen – Brüstungen
¾ notwendig ab 2000 mm bis 3000 mm freie Fallhöhe
¾ sie müssen die Plattform vollständig umgeben
¾ Ausnahmen bilden Zugangsöffnungen für
Spielelemente
¾ bei Treppen, Rampen und Brücken dürfen die
Öffnungen in der Brüstung höchstens so groß sein
wie die o.a. Elemente breit sind
¾ bei allen sonstigen Spielelementen darf die Brüstungsöffnung:
x
x
x
ohne Geländer darüber max. 500 mm breit sein
mit Geländer darüber darf sie größer 500 mm
sein bis max. 1200 mm
aber 1: bei leicht zugänglichen Geräten mit
Brüstungen, die Zugang zu steilen
Spielelementen bieten, darf die Öffnung in der
Brüstung wieder nur maximal 500 mm betragen!
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Absturzsicherungen – Brüstungen
x
x
aber 2: bei allen anderen Geräten mit
Brüstungen, die Zugang zu steilen
Spielelementen bieten, darf die Öffnung bis zu
1200 mm breit sein!
aber 3: bei Treppen, Rampen oder Brücken,
darf die Brüstungsöffnung nicht breiter sein als
Treppe, Rampe oder Brücke selbst breit sind
¾ über 3000 mm freie Fallhöhe muss die Brüstung bzw. Einhausung
vollständig geschlossen (Käfig) ausgebildet werden, oder eine Brüstung
mit mind. 1800 mm Höhe aufweisen (siehe EK 2 Beschluss unten)
Beschluss EK 2 / 28.1-08
Spielgeräte für den öffentlichen Bereich, Höhe der Absturzsicherung
Bei Baumusterprüfungen sind Podeste mit einer freien Fallhöhe von mehr als 3 m
jedoch zwingend komplett oder alternativ mit nicht überkletterbaren Brüstungen mit
einer Mindesthöhe von 1,80 m zu verschließen.
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Absturzsicherungen – Brüstungen
Dieses Fotos zeigen Standflächen in einer Höhe von mehr als 1500 mm.
Absturzsicherung ungenügend !!
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Zugänge – Leicht zugängliche Spielplatzgeräte
In Rest - Europa gilt:
Leicht zugänglich ist ein Gerät dann, wenn es zum Benutzen nur einfache
Geschicklichkeit erfordert und sich der Benutzer, ohne weitere Überlegungen
über den Einsatz von Händen und Füßen, bewegen kann:
¾ Treppen oder Rampen, generell
¾ Terrassenförmige Zugänge (Erste Körperunterstützung < 600mm
Auftrittshöhe)
¾ Leitern (Erste Sprosse < 400 mm Auftrittshöhe)
Als schwer zugänglich gelten z.B. folgende Zugänge, die es den
Aufsichtspersonen erleichtern sollen - falls notwendig - einzugreifen :
¾
¾
¾
¾
Strickleitern
sogenannte Piratennetze
Wackelbrücken
Rampen, die mehr als 600 mm über dem Boden beginnen
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Mehrfach-Treppengeländer
¾
¾
¾
¾
¾
Zwei oder mehrere geneigte, parallel angeordnete Stangen an denen man in
nicht umschlossener Weise herabrutschen (gleiten) kann
Gelten als steile Spielelemente
Die Aufprallfläche muss der Fallhöhe entsprechen, mindestens aber
Oberbodenqualität haben
Bei der Freiraumbestimmung nimmt man den Verwendungstyp „Hängend“. Der
Freiraum wird für jede Stange
berechnet, Überschneidungen
des Freiraums sind bei
nebeneinanderliegenden
Stangen zulässig.
Müssen zur Horizontalen eine
0
maximale Neigung < 60 haben.
Der Neigungswinkel zur
Horizontalen der Stäbe darf an
0
keinem Punkt 60
überschreiten, im Mittel dürfen
0
es nicht weniger wie 40 sein.
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Prüfkörper – Fangstelle Kopf / Hals
Prüfschablone zur Feststellung von Fangstellen für Kopf und Hals in teilweise
umschlossenen und V-förmigen Öffnungen
Legende
A = A-Teil des Prüfkörpers
B = B-Teil des Prüfkörpers
B 1 = Schulterabschnitt
Der Sturz in einen Winkel < 60°, welcher mit Teil A der Prüfschablone
gemessen wird, darf nicht möglich sein.
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Anwendung des Prüfkörpers – Fangstelle Kopf / Hals
bei einer teilweise umschlossenen Öffnungen über 600 mm freier Fallhöhe:
¾ Teil „B“ der Prüfschablone wird waagrecht
zwischen die Ränder der fraglichen Öffnung
geführt. (Zugänglichkeitsprüfung)
Kann die Prüfschablone tiefer eingeführt werden als
die Dicke der Schablone (45 mm), wird daraufhin
Teil „A“ der Prüfschablone angewandt. Nur dann!
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Anwendung des Prüfkörpers – Fangstelle Kopf / Hals
Ist die Öffnung zugänglich, müssen alle
Einführwinkel zur Bestimmung des
Bereiches geprüft werden
(Winkelorientierungsbereich 45°).
Bereich 3
Bereich 2
Bereich 1
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Anwendung des Prüfkörpers – Fangstelle Kopf / Hals
Bereich 1 (0 bis 45°):
Der Schulterabschnitt der Prüfschablone darf die Öffnungsenden berühren,
wenn die Spitze der Prüfschablone am unteren Ende der Öffnung aufliegt.
Bestanden, wenn der vordere
Abschnitt (Teil „A“) in die Öffnung
maximal bis zur Schultertiefe der
Prüfschablone hineingeht
nicht bestanden
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Anwendung des Prüfkörpers – Fangstelle Kopf / Hals
Bereich 2 (45° bis 90°):
¾ ist die Tiefe der Öffnung größer als der „A“ Teil der Prüfschablone, muss
der Schulterabschnitt (bzw. Prüfkörper D) ein- und ausgeführt werden
können (Prüfung bestanden)
¾ ist die Tiefe der Öffnung kleiner als der „A“ Teil der Prüfschablone ist
keine weitere Prüfung notwendig (Prüfung nicht bestanden)
bestanden
nicht bestanden
Bereich 3 ( > 90° ): Der Nutzer muss aus der Öffnung herausgleiten!
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Schaukeln
Anforderungen
und
Prüfverfahren
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111
Schaukeln – Definitionen
Definition
Die Norm behandelt lediglich standortgebundene Schaukeln, die zur
Benutzung durch Kinder vorgesehen sind als bewegliche Geräte, bei denen
das Gewicht des Benutzers an einem Drehgelenk oder Universalgelenk
hängend getragen wird.
Schaukeltypen
Schaukel mit einer
Drehachse (Typ 1)
112
Schaukel mit
mehreren
Drehachsen (Typ 2)
Einpunktschaukel
(Typ 3)
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Kontaktschaukel
(Typ 4)
Schaukeln – Definitionen
Wichtige Definitionen
H1 : Schaukelhöhe
H2 : Länge der Abhängung
H3 : Sitzhöhe
H4 : Bodenfreiheit
H5 : Sitzfreiraum
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113
Schaukeln – Bodenfreiheit
Bodenfreiheit Schaukelsitze
Schutzziel
350 mm/ 400 mm Bodenfreiheit Schaukel / schwingende schwere Bauteile:
350mm bei Schaukelbrettern, damit der schwingende Sitz über das gestürzte Kind
hinwegschwingen kann ohne es zu treffen. Größere Sitze etwas höher (400mm), da
hier ggf. noch mit der Masse von weiteren Kindern, die sich noch auf den Sitzen
befinden können, gerechnet werden muss. Daher zusätzliche Sicherheitshöhe!
(Berthold Tempel)
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Rutschen
Anforderungen
und
Prüfverfahren
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125
Rutschen – Bestandteile
Eine Rutsche muss ein Einsitzteil, ein Rutschteil und ein Auslaufteil haben !!
(Ausnahme: Rutschbretter/Miniaturrutschen - siehe Seite 130)
Rutsche mit fehlendem
Auslaufteil!!
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Rutsche mit fehlendem
Einsitz- und Auslaufteil!!
127
Seilbahnen
Anforderungen
und
Prüfverfahren
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147
Seilbahnen – Zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
Anschläge
¾ die Fahrt der Laufkatze muss allmählich bis zum Stillstand abbremsen
¾ die Abhängung darf beim Auftreffen an den Anschlag max. 45°
auspendeln
Laufkatze
¾ muss gegen Herausspringen gesichert sein
¾ hineingreifen in die
Seilrollen muss
verhindert werden
(z.B. durch eine
Verkleidung)
¾ nur eine Laufkatze je Seil
148
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Seilbahnen – Zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
Aufprallbereich
¾ die Breite der
Aufprallfläche darf vom
Ende des Fahrbereiches
symmetrisch auf eine
Gesamtbreite von mind.
2000 mm verringert
werden
154
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Karussells
Anforderungen
und
Prüfverfahren
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157
Karussells – Definitionen
¾ ein Karussell wird erst nach diesen Anforderungen geprüft, wenn der
Durchmesser mehr als 500 mm ist
¾ nicht behandelt werden Geräte, deren Hauptspielfunktion nicht die
Drehbewegung ist, motorgetriebene Karussells, Karussells auf
Rummelplätzen oder Lauftrommeln
¾ ein Karussell ist ein Spielplatzgerät mit einer oder mehreren
Benutzerstellen, die sich um eine Stützachse mit maximal 5° Neigung
drehen.
Karusselltypen:
Typ A - Drehkreuz
Typ B - Karussell mit mitdrehendem Boden
Typ C - Drehpilz, Rundlauf
Typ D - Bahngeführtes Karussell
Typ E - Drehscheibe
158
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Karussells – Zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
Benutzerstellen
¾ keine Fangstellen für Körper oder Kleidung
¾ Benutzerstellen für Karussell Typ A müssen mit einer Rückenlehne oder
Handgriffen versehen sein
Drehgeschwindigkeit
¾ < 5 m/s gemessen am Umfang bei üblichen Bedingungen
160
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Karussells – Typenspezifische Anforderung Typ (D)
Karussell Typ (D) - Bahngeführte Karussells
¾ Antriebe müssen mit Freilaufeinrichtung ausgestattet sein
¾ die Bahnen müssen mit ihrer
Oberkante mit der
Aufstellfläche abschließen.
Bei wellenförmigen Bahnen
sind die Aufstellflächen
entsprechend zu modellieren
¾ Antriebe und Antriebsräder
müssen mit Abdeckungen
versehen sein, die ein
Hineingreifen verhindern
¾ keine Öffnungen größer 5 mm
170
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Wippgeräte
Anforderungen
und
Prüfverfahren
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173
Wippgeräte – Typen
Folgende Typendifferenzierung wird getroffen:
¾ Typ (1) - Axiale Wippschaukel
¾ Typ (2) - Einpunkt-Wippschaukel
x
x
Typ 2 a = eine Hauptbewegungsrichtung
Typ 2 b = mehere Hauptbewegungsrichtungen
¾ Typ (3) - Mehrpunkt-Wippschaukel
x
x
174
Typ 3 a = eine Hauptbewegungsrichtung
Typ 3 b = mehere Hauptbewegungsrichtungen
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Wippgeräte – Typen
Typ (4)
Schwingwippe
Typ (5)
Schwenk-Wippe
oberhalb der
Benutzerposition
gelagert
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Typ (6)
Einachsige
Überkopfwippe
175
Installation,
Inspektion,
Wartung und
Betrieb
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189
Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb – Zusätzliche Anforderungen
Installation
¾ die Geräte sind nach den Anleitungen/Montageplänen des Herstellers
betriebssicher zu installieren
¾ wenn die Geräte nicht sicher installiert sind, z.B.
x
x
x
ist die sichere Installation noch unvollständig
sind die stoßdämpfenden Böden noch nicht eingebracht oder
ist die Betriebssicherheit wegen Wartungsarbeiten nicht
gewährleistet
dann ist der Zutritt für die Öffentlichkeit zu sperren !
190
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Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb – Zusätzliche Anforderungen
Inspektion und Wartung
¾ sind nach den entsprechenden Anleitungen des Herstellers zumindest in
der Häufigkeit durchzuführen, die vom Hersteller angegeben wird
¾ seitens des Betreibers sind entsprechende Inspektionspläne zu erstellen
¾ die Norm selbst unterteilt nach:
x
Visueller Routine – Inspektion
x
Operativer Inspektion
x
Jährlicher Hauptinspektion
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191
Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb – Zusätzliche Anforderungen
Visuelle Routine Inspektion (Sicht- und Funktionskontrolle)
¾ bei stark beanspruchten oder durch Vandalismus gefährdeten Plätzen
kann eine tägliche Inspektion dieser Art notwendig sein
¾ Beispiele:
x
zerbrochene
Teile/Vandalismusschäden
oder
Verschmutzungen/Hindernisse
im Fallraum beseitigen
x
freigelegte
Fundamente/Verankerungen
wieder abdecken
x
Informationen über lose oder fehlende Bolzen/Schrauben
weiterleiten
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193
Raumnetze
Anforderungen
und
Prüfverfahren
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209
Raumnetze – Definitionen
Zur Information:
Dieser Teil wird in nächster Zeit vom Normenausschuss überarbeitet !
Definitionen:
Raumnetz
¾ geometrisches, dreidimensionales Klettergerät aus beweglichen Teilen,
das aufgrund seiner Konstruktion nachgiebig ist
Dreidimensional angeordnete Flächennetze
¾ dreidimensionale Anordnung von zwei oder mehreren übereinander
liegenden Flächennetzen
Zusammenlaufende Teile
¾ jeweils zwei lineare Elemente, d.h. keine ebenen Flächen, deren Abstand
zueinander entlang ihrer Länge abnimmt
210
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Raumnetze – Zusätzliche Anforderungen
Maschenweite bei dreidimensionalen Flächennetzen
¾ beträgt die senkrechte Trennung weniger als 1 m, gelten die
Anforderungen an den Fallschutz bei
Raumnetzen
¾ Maschenweite max. 420 mm bei
senkrechten Abtrennung größer 1 m
¾ ist die Maschenweite eines unteren Netzes
größer als 420 mm, muss der Fallschutz für
das höchste Netz mit einer Maschenweite
größer als 420 mm geeignet sein
¾ Grundmaße für den effektiven Durchmesser der Maschenweite:
D
420 mm
D
420 mm
D
420 mm
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D
420 mm
211
Raumnetze – Zusätzliche Anforderungen
Fallschutz bei Raumnetzen
¾ Maschen müssen so klein sein, dass kein imaginärer, senkrecht gestellter
zylindrischer Körper (d=650 mm, h=1800 mm) in die Zellstruktur
eingebracht werden und frei durchfallen kann
¾ fällt der zylindrische Körper durch die Maschen müssen Fallhöhe und
stoßdämpfende Fläche EN 1176-1 entsprechen
212
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Lösungen
Praktische
Mangelbehebung von
unseren Kunden
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215
Lösungen von unseren Kunden
Verschluss von Fangstellen für die Finger:
216
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Index
Stichwortverzeichnis
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223
Stichwortverzeichnis / Index
A
B
A-Abweichungen ................................ 9, 10
Abgehängte schwere Balken .................. 65
Anwendungsbereich ................................ 7
Astenden ................................................ 25
Aufprallfläche
Bestandsschutz ......................................... 7
Bodenfreiheit .......................................... 41
Brüstung ......................... 45, 47, 48, 49, 50
ab 1500 mm .............................................. 80
Ausdehnung .............................................. 77
Beschaffenheit .................................... 78, 79
bis 1500 mm .............................................. 80
erzwungene Bewegung ....................... 78, 79
max. Fallhöhe ............................................ 80
starres Gerät ....................................... 78, 79
D
Dächer
Bekletterbarkeit ........................................ 74
E
Auge
Gefahren ........................................... 25, 106
Eichenprozessionsspinner ...................... 24
Eingang ................................................... 28
224
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EK 2 Beschlüsse ........................................IX
Bogenförmige Kletter- bzw. Rutschteile .. 129
Brüstungshöhe .......................................... 48
Fallschutzplatten ..................................... 109
Hackschnitzel............................................. 12
Rutschbretter/Miniaturrutschen ............. 141
Trockenrisse ............................................ 104
F
Fallhöhe
Messpunkte ............................................... 72
Fallraum
Ausdehnung .............................................. 71
Definition .................................................. 70
Hindernisse ......................................... 75, 76
Überschneidung ........................................ 71
Fallschutzmaterial
ab 2000 mm Fallhöhe ................................ 12
bis 1000 mm Fallhöhe ............................... 11
bis 1500 mm Fallhöhe ............................... 11
bis 2000 mm Fallhöhe ............................... 12
bis 600 mm Fallhöhe ................................. 11
Korngröße ................................................. 12
ohne Zertifikat .......................................... 12
Schichtdicke Fallschutz.............................. 12
Fangstellen
Arten ......................................................... 85
Definition .................................................. 84
für den Finger.................................. 103, 104
für den Fuß.............................. 101, 102, 105
für den Kopf ...............................9, 86, 87, 89
für den Kopf/Hals ...................................... 90
für Kleidung ......................................... 97, 98
Prüfung nach Baujahr.......................... 88, 89
Freiraum
Definition .................................................. 70
Hauptlaufrichtung ..................................... 83
Hindernisse ............................................... 83
Mindestgröße ........................................... 82
Nutzungsarten .......................................... 81
Überschneidung ........................................ 83
Fundamente ........................................... 63
Fußballtore ............................................. 34
Fußstützen ............................................ 106
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225
G
I
Gefährliche Pflanzen
Identifizierung der Geräte
Ambrosie, Herkulesstaude ........................ 23
Markierung der Spielebene ..................... 110
Geländer .......................................... 45, 46
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz..... 2
Geräteraum
Informationen vom Fallschutzlieferant 109
Informationen vom Spielgerätehersteller
......................................................... 108
Installation, Inspektion, Wartung und
Betrieb ............................................. 189
Definition .................................................. 70
Giftpflanzen
Pfaffenhütchen, Seidelbast ....................... 21
Stechpalme, Goldregen ............................. 22
Greifmöglichkeit..................................... 39
Griffe .................................................... 106
GS-Zeichen ........................................... 5, 6
H
Handlauf................................................. 45
Hängebrücken ........................................ 95
226
Einbein-Anlagen ...................................... 198
Geräteänderungen .................................. 206
Hinweisschild .......................................... 202
Inspektion und Wartung ......................... 191
Inspektionsplan ....................................... 199
Installation .............................................. 190
Jährliche Hauptinspektion ....................... 197
Operative Inspektion....................... 195, 196
Routinemäßige Wartung ......................... 204
Sicherheitsmanagement ................. 200, 201
Unfälle..................................................... 203
Verstärkte Materialien ............................ 198
Visuelle Routine Inspektion..................... 192
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Wartungsreparaturen ............................. 205
K
Kunst auf dem Spielplatz .......................... 8
L
Karussells..............................................157
Bahngeführte Karussells .......................... 170
Benutzerstellen ....................................... 160
bodenbündig ................................... 162, 163
Definition ................................................ 158
Drehkreuz ................................................ 161
Drehpilz, Rundlauf ........................... 168, 169
Drehscheibe .................................... 171, 172
Fallhöhe................................................... 159
Fangstellen Beispiele ............................... 160
Freiraum/Fallraum .................................. 159
Geschwindigkeit ...................................... 160
nicht bodenbündig .......................... 164, 165
Ketten .....................................................62
Kletterbäume ..........................................33
Klettergerät.............................................36
Konstruktion und Ausführung
Leicht zugängliche Spielplatzgeräte . 51, 52
Leitern .................................................... 53
Lösungen von unseren Kunden ............ 216
M
Mehrfach-Treppengeländer ................... 67
N
Nägel, scharfe Kanten ............................ 41
Festigkeit ................................................... 40
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227
P
R
Plattform ................................................ 37
terrassenförmige ....................................... 38
Prüfberichte von Zertifizierer ............... 107
Prüfkörper Finger
Anwendung ..................................... 103, 104
Prüfkörper Kleidung ............................... 97
Anwendung ................................. 98, 99, 100
Prüfkörper Kopf ............................... 86, 87
Anwendung ............................................... 89
Prüfkörper Kopf / Hals ........................... 90
Anwendung ............................. 91, 92, 93, 94
Prüfkörper Ringlehre
Anwendung ............................................. 106
Prüfkörper Ringlehre............................ 106
Q
Radius ..................................................... 42
Rampen .................................................. 57
Raumnetze ........................................... 209
Definitionen ............................................ 210
Fallraum .................................................. 213
Fallschutz ................................................ 212
Maschenweite Flächennetz .................... 211
Maschenweite Raumnetz........................ 212
Zusammenlaufende Teile ........................ 214
Rechtsgrundlage ....................................... 3
Rutschen............................................... 125
Anbaurutschen........................................ 132
Aufprallfläche .......................................... 144
Auslaufteil ........................ 138, 139, 140, 141
Begriffe ................................................... 126
Bestandteile .................................... 126, 127
Durchlaufsperre ...................................... 132
Einsitzteil ................................................. 133
Freiraum ................................................. 143
Hangrutschen .......................... 128, 129, 130
Mehrbahnige Rutschen ........... 128, 129, 130
Quetsch- und Scherstellen ..................... 41
228
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Neigungen ............................................... 134
Rutschenaufgang ..................................... 131
Rutschfläche ............................................ 142
Rutschteil ........................................ 135, 136
Tunnelrutschen ....................... 128, 129, 130
Rutschstangen ........................................66
S
Sand
Buddelsand................................................ 29
Fallschutzsand ........................................... 29
Reinigung .................................................. 29
Schaukeln .............................................111
Abstand zum Turm .................................. 119
Definition ................................................ 112
Fallhöhe................................................... 117
Fallraum, Aufprallfläche .......................... 120
Kontaktschaukeln ............................ 121, 122
Nestschaukeln ................................. 123, 124
Richtungsstabilität ................................... 116
Sitzabstände ............................................ 115
Sitze, Dämpfung ...................................... 117
Schrauben .............................................. 42
Schutz vor Verletzungen
Allgemeines............................................... 69
Schutzziele
Abstand zum Turm .................................. 119
Astenden ................................................... 25
Dämpfung Sitze ....................................... 118
Drehkreuz ............................................... 161
Drehscheibe ............................................ 172
Karussell Unterseite ........................ 166, 167
Mittlere Flächenpressung ....................... 118
Rutschenauslauf ...................................... 140
Schaukel Bodenfreiheit ........................... 114
Schaukel Spreizung ................................. 116
Seitliches Pendeln ................................... 115
Sturz auf Bauteil ........................................ 76
Wippen Bodenfreiheit ............................. 180
Wippen Fallraum..................................... 178
Zäune ........................................................ 26
Seilbahnen ........................................... 147
Abhängung .............................................. 149
Anschlag .................................................. 148
Aufprallbereich ............................... 153, 154
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229
Bodenfreiheit .................................. 151, 152
Fallhöhe........................................... 151, 152
Freiraum, Aufprallbereich ....................... 155
Geschwindigkeit ...................................... 150
Griffe ....................................................... 149
Laufkatze ................................................. 148
Seilfreiraum ..................................... 151, 152
Sitze ......................................................... 150
T
Terrassierung .......................................... 31
Treppen ...................................... 54, 55, 56
Tunnel ................................................... 102
Seile
Klettertau .................................................. 60
Lose Seile ................................................... 34
Schwingseil ................................................ 59
Seile überlappen ....................................... 95
weitere Seilarten ....................................... 61
Sicherungspflichten für Kinderspielplätze 4
Skurriles ............................................... 221
Spielplatzgerät ....................................... 35
Standflächen .................................... 37, 49
Statik ...................................................... 40
Steile Spielelemente .............................. 58
Stein- und Holzelemente ................. 31, 32
Stoßbelastung ........................................ 42
230
U
U3-Kinder ............................................... 15
Absturzsicherungen .................................. 16
Fallhöhe-Fallschutz ................................... 17
Fangstelle-Finger....................................... 17
Rampen ..................................................... 17
Treppen..................................................... 16
Zugangsbeschränkungen........................... 18
Umfassungsmöglichkeit .......................... 39
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Fallhöhe .................................................. 180
Fallraum .......................................... 178, 179
Fangstellen .............................................. 177
Fußstützen .............................................. 176
Handgriffe ............................................... 176
Profile...................................................... 177
Schwenkwippe ........................................ 187
Schwingwippe .......... 182, 183, 184, 185, 186
Typen .............................................. 174, 175
Überkopf-Wippschaukel ......................... 188
V
Verbindungsteile............................... 43, 44
Verschleißteile .................................. 43, 44
Vollständig umschlossene Spielgeräte ..207
W
Z
Wasser
Qualität ..................................................... 30
Tiefen ........................................................ 30
Wippgeräte ..........................................173
Balkenwippe ............................................ 181
Benutzerstelle ......................................... 180
Bewegungsbegrenzung ........................... 176
Bodenfreiheit .................................. 178, 179
Zäune ................................................ 26, 27
Zugänglichkeit Erwachsene .............. 43, 44
Zugangsöffnung Mindestmaß .......... 43, 44
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231