Betreuer-Brief 2-2010
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Betreuer-Brief 2-2010
Betreuer-Brief 2/2010 , , Teilhabe von Menschen mit Behinderung , , , Die UN-Behindertenrechtskonvention Wenn sich der Außenminister räuspert ... Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht Veranstaltungen und Termine SKFM - S o z i a l d i e n s t K a t h o l i s c h e r F r a u e n u n d M ä n n e r e . V. Inhalt , Liebe Leserinnen und Leser, Die Entmündigung ist abgeschafft, so argunentieren wir als Mitarbeiter des SKFM immer wieder, wenn es um die das Verständnis von rechtlicher Betreuung geht. Der Betreuer-Brief ist für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer des Diözesanvereines und der Stadt- und Kreisvereine des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer (SKFM) bestimmt. Herausgeber SKFM Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V. Bahnhofstraße 31 67346 Speyer Und in der Tat, ist die Rechtsposition der Betroffenen mit der Einführung des Betreuungsrechts erheblich gestärkt worden. Doch auf der anderen Seite hat der Betreuer große Befugnisse in das Leben des behinderten Menschen einzugreifen. Erscheinungsweise: 2 x jährlich, in der Regel je zum 1.4. und 1.10. Die Bundesregierung hat der UNBehindertenrechtskonvention zugestimmt. Wir müssen also kritisch hinterfragen, ob sowohl das Betreungsrecht also auch das konkrete Handeln des Betreuers der Intension der Konvention entspricht. Ziel ist, die Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu fördern. Wolfgang Schuch, Speyer Inhalt Die UN-Behindertenrechtskonvention - Eine Einführung 3 Wolfgang Schuch, Redaktion Betreuer-Brief Wenn sich der Außenminister räuspert - Teilhabe auf lokaler Ebene am Beispiel Betreutes Wohnen 5 Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht 7 Aus dem Diözesanverein 8 Neu beim SKFM Seit 1. Mai ist Lena Vaughan (s. Foto) als Querschnittsmitarbeiterin in Kaiserslautern tätig. Sie löst Christine Traxel ab, die nun für den SKFM des Rhein-Pfalz-Kreises tätig ist. 2 Impressum Verantwortlich Michael Neis, Diözesanreferent Redaktion & Gestaltung Seite Berichte und Veranstaltungshinweise aus den Stadt- und Kreisvereinen 9 Fotos: (c) fotolia.com, pixelio.de, privat (Titelbild) Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g ,Die UN-Behindertenrechtskonvention Eine Einführung Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte auf die Lebenssituationen behinderter Menschen überträgt und konkretisiert. Die Konvention - ein internationaler Vertrag Die Vertragsstaaten der Konvention verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Sie sollen durch gemeindenahe Dienste oder auch persönlichen Assistenzen unterstützt werden. Die Konvention trat am 3. Mai 2008 in Kraft, am 23. Juli 2009 hatten bereits 140 Staaten die Konvention unterzeichnet und 62 Staaten hatten sie ratifiziert. Zwei Jahre nach der Unterzeichnung trat am 26. März 2009 die Un- Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft. Die Konvention richtet sich in erster Linie an den Staat, der die betroffenen Menschen vor Rechtsverletzungen schützen soll und Infrastrukturmaßnahmen zur Teilnahme ergreifen soll. Ziel ist es die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Dazu sind breit angelegte staatliche und gesell- schaftliche Anstrengungen und auch die Bereitschaft zur Übernahme von Kosten notwendig. Inklusion Bei uns wird immer noch von Integration gesprochen, die Konvention jedoch geht weiter und verlangt die soziale Inklusion. Inklusion bedeutet im vollen Umfang an der Gesellschaft teilhaben und dabei Autonomie und Unabhängigkeit zu bewahren. In Artikel 3 heißt es: “Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft”. Und weiter: “Die Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit.” Vom Objekt der Fürsorge zum gleichberechtigten Subjekt Die Konvention schreibt einen grundlegenden Wechsel vor, indem sie Menschen mit Behinderungen davon befreien will, sich selbst als defizitär zu sehen. Die Gesellschaft soll von einer falsch verstandenen Gesundheitsfixierung befreit werden, durch die alle, die an den Rand gedrängt werden, weil sie die Vorgaben von Fitness, Jugendlichkeit und permanenter Leistungsfähigkeit nicht erfüllen, ausgegrenzt werden. Behinderung wird keineswegs als negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Le3 Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g bens und menschlicher Gesellschaft und wird darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt (Diversity- Ansatz). land-Pfalz 1998 das persönliche Budget ins Leben gerufen. Ziel des persönlichen Budgets ist es, den Die Konvention sieht eine Gesellschaft vor, die den Beiträgen behinderter Menschen Raum gibt und Aufmerksamkeit widmet und so an Humanität und kultureller Vielfalt gewinnt. Praktische Konsequenzen ... z.B. für den Bereich Wohnen Es ist Aufgabe des Staates wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen: Menschen zu ermöglichen, selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben. Zum 10.08.2010 nahmen 4.400 Menschen mit Behinderung dieses Angebot in Rheinland -Pfalz wahr. • Unabhängige Lebensführung durch volle Einbeziehung in die Gemeinschaft (Inklusion) und Teilhabe in der Gemeinschaft (Partizipation) sollen gewährleistet werden. Dazu gehören die freie Wahl des Aufenthaltsortes und die freie Entscheidung, wo und wie behinderte Menschen leben wollen. Freier Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen muss vorhanden sein einschließlich der persönlichen Assistenz zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft. Isolation und Absonderung sollen verhindert werden. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland ein Jahr nach Inkrafttreten der UN- Konvention in Deutschland einen Aktionsplan zur Umsetzung verabschiedet. Dieser umfasst 200 konkrete Einzelmaßnahmen, die Barrieren des täglichen Lebens, wie unüberwindbare Stufen, eine zu komplizierte Sprache oder schlechte Unterstützungsangebote für ein eigenständiges Leben in der eigen Wohnung, überwinden helfen sollen. Ein wesentlicher Punkt des Aktionsplans ist das Überwinden von „Barrieren in den Köpfen der Menschen“. Betreutes Wohnen des SKFM • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (gem. Art 30 der Konvention) muss ermöglicht werden. Entwicklungen in RheinlandPfalz Schon im Vorfeld der Ratifizierung der UN- Konvention wurde in Rhein4 Der SKFM bietet seit 1998 Betreutes Wohnen für behinderte Menschen an, um diesen ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen. So wurde im Juni 2010, im Rahmen der UN-Konvention, auch ein lokaler Teilhabekreis gegründet, der sich mit der Umsetzung dieser Vorgaben vor Ort befasst. Michael Neis Diözesanreferent, Speyer Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g ,Wenn sich der Außenminister räuspert ... Teilhabe auf lokaler Ebene umsetzen am Beispiel Betreutes Wohnen Der Außenminister räuspert sich kurz, bevor er Wilhelm Matheis, dem Bürgermeister von Rodalben, sein Anliegen präsentiert: “Eine Bewohnerin von uns möchte im Fußballverein mitspielen. Sehen Sie da eine Möglichkeit?” Der Bürgermeister überlegt. “Eine Frauenmannschaft gibt es leider nicht. Aber wir haben einen sehr aktiven Fanclub des FC Kaiserslautern. Dort könnte ich mal anfragen.” Der Außenminister nickt zufrieden. von links: Franz Schwebius („Außenminister“) und Björn Vollmer („Innenminister“) bei ihrem Gespräch mit Rodalbens Bürgermeister Wilhelm Matheis. Die Szene ist ein Rollenspiel. Der Bürgermeister ist echt, das Anliegen ebenso. Nur der Außenminister heißt nicht Guido Westerwelle, sondern Kurt Schwebius und ist ehrenamtliches Mitglied im “Lokalen Teilhabekreis” von Rodalben, der Anfang Juni gegründet wurde. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen stärker in das Gemeindeleben eingebunden werden. “Wir überlegen, wie sich Menschen mit und ohne Behinderung treffen und etwas zusammen unternehmen können”, erklärt Projektleiterin Ulrike LazarWeber vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM). Dem Teilhabekreis gehören zwölf Menschen mit Behinderung an, die in betreuten Wohngemeinschaften des SKFM in Rodalben und Waldfischbach-Burgalben leben. Dazu kommen zwei Mitarbeiterinnen des SKFM und “Außenminister” Kurt Schwebius. Der spielerische Um- gang mit Rollen aus der Politik soll helfen, Verantwortlichkeiten innerhalb der Gruppen festzulegen. Der “Außenminister” hat die Aufgabe, Kontakte zur Politik zu knüpfen und die Öffentlichkeit zu informieren. Daneben gibt es einen “Innenminister”. Er erkundigt sich nach den Wünschen und Interessen der Menschen mit Behinderung. Im Teilhabekreis Rodalben hat diese Aufgabe Björn Vollmer übernommen. “Wir wollen weitere Mitglieder im Teilhabekreis gewinnen”, erklärt Projektleiterin Ulrike Lazar-Weber. Gesucht werden Menschen aus der Gemeinde, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen möchten, die Angebote am Ort kennen zu lernen und in einem Verein oder einer Gruppe mitzumachen. “Wir sind überzeugt, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde ein Schlüssel zu einem besseren Zusammen5 Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g leben ist”, erklärt der Diözesanreferent des SKFM Michael Neis. “Teilhabe, das heißt für uns: Teilnehmen, mitgestalten, mitentscheiden.” Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, vor einem Jahr in Deutschland in Kraft getreten, bestärke alle Beteiligten, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter voran zu treiben. “Wir wünschen uns eine Welt, in der die Unterschiedlichkeit der Menschen als Bereicherung wahrgenommen wird”, schildert Michael Neis seine Vision. Jeder solle die Chance ha- ben, “sich an seinem Wohnort wohl zu fühlen und am kulturellen, kirchlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen”. Die Gründung Lokaler Teilhabekreise ist eine Initiative des Bundesverbandes “Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie”. 2007 wurde der erste Teilhabekreis gegründet. Zurzeit gibt es bundesweit 18 lokale Teilhabekreise. Sie sind in einem Projektverbund zusammengeschlossen und tauschen mehrmals im Jahr auf Vernetzungstreffen ihre Erfahrungen aus. Innerhalb der Diözese Speyer gibt es einen weiteren Teilhabekreis in Landstuhl. Er wurde vom Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen initiiert. Markus Herr Caritas-Verband für die Diözese Speyer (veröffentlich auf www.caritas-speyer.de) ,Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht Von der Stellvertretung zur unterstützten Selbstbestimmung Die UN-Behindertenrechtskonvention vollzieht eine deutliche Abkehr vom traditionellen Verständnis der Rechtsfähigkeit behinderter Menschen: Sie werden als Rechtssubjekte anerkannt und genießen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit. Da viele Menschen mit Behinderungen jedoch 6 Unterstützung bei der Teilhabe am Rechtsleben benötigen, werden die Vertragsstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit zu unterstützen. In Deutschland wird auf verschiedenen Ebenen - oft kontrovers - diskutiert, welche Änderungen bei uns Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g – gesetzlich oder bei der Umsetzung von Gesetzen – vorgenommen werden müssen. Konsequenzen für das Betreuungswesen In Kooperation mit dem Referat Behindertenhilfe im Deutschen Caritasverband haben wir im Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den möglichen Folgen und Konsequenzen im Betreuungswesen beschäftigt. Bei einem ersten Treffen im Mai 2010, an dem auch Vertreter aus den Angehörigenverbänden dabei waren, wurden Fragestellungen rund um die Konvention und ihre möglichen Auswirkungen auf das Betreuungsrecht gesammelt. Sicher wird zukünftig zum Beispiel über die Frage der Geschäftsfähigkeit zu diskutieren sein. Auch im Unterbringungsrecht gibt es einige offene Fragen. Die Praxis des Einwilligungsvorbehaltes steht auf dem Prüfstand. Aber auch so grundsätzliche Fragen wie: , Wo wird Selbstbestimmung in unserer Betreuertätigkeit nicht verwirklicht? , Wo ist weiter Schutz und Unterstützung erforderlich? , Was wollen unsere Betreuten? Wie können wir das erfragen und sie an der Diskussion beteiligen? , Wie binden wir Angehörige in unsere Überlegungen besser ein? sollten ehrenamtliche und berufliche Betreuer in unseren Betreuungsvereinen beschäftigen. Projekt Persönliches Budget (PeB) und Rechtliche Betreuung Eine Entwicklung im Zuge der UNKonvention ist die verstärkte Nutzung individueller und auf Selbstbestimmung ausgerichtete Hilfen wie das Persönliche Budget. Das durch die Aktion Mensch unterstützte Projekt “Förderung des Persönlichen Budgets durch Information, Aufklärung und Unterstützung der Betreuungsvereine und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/innen” wird von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM seit dem 01.07.2009 durchgeführt. Zum Inhalt des Projektes gehören: Informationen an die Vereine über das PeB, Diskussionsplattformen ermöglichen, Arbeitshilfen und Konzepte erstellen, ggf. Schulungen, Workshops und regionale Fachtagungen fördern, Erfahrungen sammeln und auswerten und die Ermittlung von politischen Konsequenzen. In der Projektbegleitgruppe auf Bundesebene arbeiten mit: Susanne Baer SKM Bruchsal Caroline Frank-Djabbarpour SKM Krefeld Margareta Klein SKFM Germersheim Regina Koch SkF Bonn Ludger Koopmann 7 Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g SkF Osnabrück Johann Leonbacher SKM Stolberg Simone Lutz SKFM Diözesanverein Betreutes Wohnen Rodalben Christian Schumacher DiCV Köln Manuela Wittkowski SKM Bonn Zusätzlich bringt ein Expertenbeirat mit Fachleuten aus unterschiedlichen Fachgebieten und Institutionen sein Wissen und seine Erfahrung ein: Inzwischen finden sich zahlreiche Informationen und die ersten Materialien für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter in unseren Betreuungsvereinen auf unserer Internetseite www.betreuungsvereine-in-aktion.de. Die wichtigsten Infos Insbesondere sind dort zu finden: eine Zusammenstellung von typischen Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget, ein exemplarisches Ablaufschema der Antragstellung und einige gelungene Fallbeispiele für die Nutzung des Persönlichen Budgets. Eine Checkliste gibt Auskunft über Möglichkeiten der Antragstellung, die das PeB bietet und in Kürze folgt ein Konzept zur Schulung von Ehrenamtlichen (Betreuern). Das Projekt läuft bis 30. Juni 2012 und wird zukünftig verstärkt regionale Aktivitäten anregen und unterstützen. Barbara Dannhäuser Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM-Bundesgeschäftsstelle ,SKFM - Diözesanverein Pilgerstafette Worms - Speyer - Wissembourg Santiago de Compostella begeht 2010 ein Heiliges Jahr. In der Art eines Staffellaufes können und konnten sich Pilger aus ganz Europa in unterschiedlichster Weise, Länge und Dauer an der Pilgerstafette beteiligen. Am Ende eines Tages wird der Pilgerstab an die nächste Gruppe weitergegeben. Fünf haupt- und ehrenamtliche SKFM’ler machten sich am Sonntag den 6. Juni mit ca. 65 weiteren Pilgern auf den Weg von Speyer nach Herxheim. Der Tag begann mit einem Kapitelsamt und Segnung der Pilger im Dom zu Speyer. Über Heiligenstein ging es dann nach Lingenfeld in die evangelische Kirche. Dort wurde in einer Besinnung Hoffnungen und Wünsche für eine solidarische Welt ausgesprochen. Bei der abendlichen Ankunft in Germersheim wurden die Pilger von Pfarrer Wetzel begrüßt und mit einem Pilgermenu im Caritas- Altenzentrum St. Elisabeth verköstigt. Am nächsten Tag ging es über Hördt und Rülzheim nach 8 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e Herxheim wo die Gruppe durch den Bürgermeister empfangen wurde. Eine Besinnung in der Kapelle des Schönstattzentrums schloss den Tag ab. Fünf SKFM-Pilger auf dem Weg nach Santiago - kurz vor dem Ziel - in Herxheim ;-) Foto: Magareta Klein Zur geistlichen Erbauung 28. Oktober Vor Gott dem Anderen Nächster sein Besinnungstag mit Gudrun Dörrzapf (Germersheim) Ort: Bistumshaus St. Ludwig, Speyer Falls Sie Rückragen haben, wenden Sie sich an den Diözesanreferenten Michael Neis, Tel.Nr. 06232 / 209-170 (Mail: [email protected]) ,SKFM für den Landkreis Bad Dürkheim Donnerstag 21. Oktober, 18:00 Uhr Grundkurs für Ehrenamtliche Betreuer Fortlaufender Kurs bis 25.11.2010 der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde im Landkreis Bad Dürkheim Ort: Ökumenische Sozialstation, Gerberstr. 6, Bad Dürkheim Eine Anmeldung ist erforderlich. Dienstag 30. November, 18:00 Uhr Allgemeine Fragen der Rentenversicherung Referent: Oliver von Dungen, Dt. Rentenversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Speyer Ort: Ellerstadt, Bürgerhaus (neben Feuerwehr) Veranstalter: Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde 9 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e , SKFM für den Landkreis Germersheim Grundkurs Ehrenamtliche Betreuung Im Frühjahr fand erstmals ein Grundkurs „Ehrenamtliche Betreuung“ in Germersheim statt. An sechs Abenden trafen sich 19 Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu den Themen: Krankheitsbilder, Verfahren der Betreuerbestellung, Aufgaben des Betreuers, Gesundheitsfürsorge, Personensorge, Vermögenssorge, Kommunikation. Die Zertifikatsübergabe am 29. März übernahm in Vertretung des Landrats die leitende Staatsbeamtin Kirstin Roos und Peter Gilmer, Leiter der überörtlichen Betreuungsbehörde vom Landesamt Soziales Jugend und Versorgung. Teilnehmer und Teilnehmerinnen beim Grundkurs Ehrenamtlichen Betreuung (Foto: Margareta Klein) Veranstaltungen Dienstag 26. Oktober, 19:00 Uhr Grundkurs Ehrenamtliche Betreuung Insgesamt 6 Termine, jeweils dienstags Referenten: Mitarbeiter der Betreuungsvereine und Betreuuungsbehörde Ort: Realschule, Kandel Donnerstag 2. Dezember, 19:00 Uhr Besinnungsabend Ort. Altenzentrum St. Elisabeth (Veranstaltungsraum), Germersheim 10 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e ,SKFM für die Stadt Kaiserslautern Dienstag 9. November, 15:00 Uhr Vorsorge im Alter Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Referentin: Lena Vaughan (Dipl. Pädagogin) Ort: Volkshochschule, Kanalstr. 4, Kaiserslautern Mittwoch 27. November, 10:00 Uhr Was Sie als gesetzlich bestellter Betreuer wissen sollten Fortlaufende Veranstaltung an sechs Terminen Referenten: Mitarbeiter der Betreuunsgvereine und Betreuungsbehörde Ort: Volkshochschule, Kanalstr. 4, Kaiserslautern Eine Anmeldung über die VHS Kaiserslautern ist jeweils erforderlich. ,SKFM für die Stadt Landau Einführungsveranstaltung für neue ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen u. Betreuer Mittwoch 27. Oktober, 18:00 Uhr Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung sowie die genehmigungspflichtigen Handlungen in diesen Aufgabenkreisen Referent: Richter Georg Antoni, Amtsgericht Landau Ort: Rathaus Landau, Ratssaal, Marktstr. 50, Landau (bitte Seiteneingang benutzen!) Mittwoch 3. November, 18:00 Uhr Vermögenssorge und Regelung der finanziellen Angelegenheiten sowie die genehmigungspflichtigen Handlungen in diesem Aufgabenkreis Referent: Rechtspfleger Stephan Hartmann, Amtsgericht Landau Ort: Rathaus Landau (s.o.) Veranstalter: Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde der Stadt Landau 11 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e ,SKFM für die Stadt Ludwigshafen Betreuertreffen finden jeweils dienstags um 19:30 Uhr im Heinrich-Pesch-Haus, Frankenthaler Str. 227, statt, zu folgenden Terminen: 26. Oktober 2010, im neuen Jahr: 25. Januar, 22. Februar und 29. März Psychose-Seminar ein Erfahrungsaustausch „auf gleicher Augenhöhe“ von Psychose-Erfahrenen, Angehörigen, professionell Tätigen sowie Interessierten ... Ort: Max-Hochrein-Haus, Saarbrücker Str. 7, Lu-Friesenheim jeweils um 18:00 Uhr zu folgenden Terminen: 14.10., 11.11. und in neuen Jahr: 13.1., 10.2. und 10.3. Adventstreffen 30. November, 15:00 Uhr Adventsimpuls in der Kapelle des Heimes, 15.30 Uhr Café Ort: Kinderheim St. Annastift, Karolina-Burger-Str. 51, Ludwigshafen (Mundenheim) , SKFM - Ludwigshafen und Rhein-Pfalz-Kreis Mittwoch 6. Oktober, 14:00 Uhr Das Betreuungsgericht Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Betreuungsgerichts stellen sich und ihre Arbeit vor. Ort: Amtsgericht Ludwigshafen, Wittelsbachstr. 10, Ludwigshafen Mittwoch 17. November, 18:00 Uhr Pflegestützpunkte in Ludwigshafen „Gut zu wissen, wo es Hilfe gibt.“ Referentin: Monika Kunisch, Pflegestützpunkt Ludwigshafen-Nord Ort: Volkshochschule Ludwigshafen, Bürgerhof Ludwigshafen Mittwoch 9. Februar 2011, 18:00 Uhr Aktuelle Stunde Ort: Volkshochschule Ludwigshafen, Bürgerhof Ludwigshafen 12 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e ,SKFM für den Rhein-Pfalz-Kreis Montag 15. November, 18:00 Uhr Wer hilft mir wenn... Vorsorgevollmacht, Betreuunsgverfügung, Patientenverfügung Referentin: Christine Traxel (Dipl. Sozialpädagogin) Die CDU-Frauen-Union Schifferstadt lädt ein. , SKFM für den Landkreis Südwestpfalz Mittwoch 6. Oktober, 14:00 Uhr Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Referent: Stefan Karn Ort: Kuchem’s Brauhaus, Pirmasens Veranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenbundes Pfalz e.V. Montag 11. Oktober, 19:00 Uhr Vorsorgemöglichkeiten Referent: Stefan Karn Veranstalter:Kolpingfamilie Dahn Donnerstag 21. Oktober, 19:00 Uhr Ausgewählte Themen aus dem Betreuungsrecht Referent: Stefan Karn Ort: Tagesstätte, Klosterstraße 9a, Pirmasens Donnerstag 2. Dezember, 19:00 Uhr Jahresabschluss (Ort wird noch bekannt gegeben.) Betreuungsvereine von AWO, Caritas & SKFM laden ein: Donnerstag 18. November, 19:00 Uhr Fragen zu SGB II und SGB XII Referent: RA Thomas Stumpf Ort: Pirminiussaal, Klosterstraße 9a, Pirmasens 13 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e Donnerstag 25. November, 19:00 Uhr Depression Referent: Dr. Thomas Betz, leitender Oberarzt f. Psychiatrie Ort: Pfarrsaal, Klosterstraße 9a, Pirmasens , SKFM für den Landkreis Südliche Weinstraße 10. Vereins-Exkursion führte nach München Auf Initiative des Vorsitzenden Heinz Gilb führte Ende Juni 2010 eine dreitägige Bildungsreise in die süddeutsche Metropole München. In der bayerischen Hauptstadt besichtigte die SKFM-Gruppe neben der schönen Altstadt mit Viktualienmarkt, Allianz-Arena, den Bavaria Filmstudios auch die KZ-Gedenkstätte in Dachau. Untergebracht war die Reisegruppe im Schloss Fürstenried, dem Exerzitienhaus des Erzbistums München-Freising. Die Reisegruppe in der Münchener Innenstadt (Foto: privat) Sonntag 10. Oktober, 18:00 Uhr Jubiläumsfeier „15 Jahre SKFM Südliche Weinstraße“ Konzert mit Gospelchor „Black and White“ aus Limburgerhof Ort. Kath: Kirche im Schönstatt-Zentrum Marienpfalz, Herxheim Donnerstag 21. Oktober, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung / Vortrag zur Patientenverfügung Referent: Michael Falk, Geschäftsführer SKFM-SÜW e.V. Ort: St. Laurentiusheim Herxheim Mittwoch 3. November, 19:00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Hans Meigel für alle Ehrenamtlichen Ort: Schönstatt-Zentrum Herxheim 14 Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e Mittwoch 17. November, 19:00 Uhr Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Referenten: Amtsgerichtsdirektor Richter Franz Weisbrodt, Ärzte und Vetreter des Betreuungsnetzwerkes SÜW Ort: Kreisverwaltung SÜW in Landau Veranstalter: Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine SÜW Mittwoch 8. Dezember, 18:00 Uhr Weihnachtsfeier mit Gottesdienst Jahresrückblick 2010/Ausblick 2011 Ort: St. Paulusstift Herxheim Mittwoch 9. Februar 2011, 19:00 Uhr Die rechtliche Betreuung Das Betreuungsverfahren und gutachterliche Stellungnahmen Referenten: Richter Georg Antoni (Amtsgericht Landau), Dr. Rita Schackmann (Gesundheitsamt SÜW), Christiane Schlegel (Betreuungsbehörde SÜW) Ort: Kreisverwaltung SÜW in Landau Weitere Veranstaltungen in den Gemeinden des Landkreises insbesondere zu Vorsorgemöglichkeiten finden Sie unter www.skfm.de. ,SKFM für die Stadt Speyer Dienstag 12. Oktober, 19:30 Uhr Die Aufgaben des rechtlichen Betreuers und Bevollmächtigten Einführungsveranstaltung für neu bestellte Betreuerinnen und Betreuer Referent: Wolfgang Schuch, Dipl.Sozialpädagoge Ort: Vortragssaal der Villa Ecarius, Bahnhofstr. 54, Speyer Gemeinsam - Leben mit Demenz Eine Veranstaltungsreihe unter Federführung des Speyerer Seniorenbüros zu Aspekten der Demenz-Erkrankungen fand im September statt. Über die Eröffnung berichtete Wolfgang Schuch im „Speyerer Senioren Magazin“, das vom Offenen Kanal unter Mitarbeit von SKFM, Ökumenischer Sozialstation und engagierter Senioren im lokalen Kabel-TV gesendet wird. Der Beitrag kann auch auf youtube.com (unter „Leben mit Demenz“) abgerufen werden. 15 DIE ADRESSEN IM ÜBERBLICK SKFM – Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V. Bahnhofstr. 31 67346 Speyer Tel. 06232 / 209-170 Fax 06232 / 209-199 Ansprechpartner: Michael Neis Eine weitere Geschäftsstelle befindet sich in Homburg. ferner: Betreutes Wohnen in Waldfischbach-Burgalben u. Rodalben Internet: www.skfm.de oder www.betreuung-online.de SKFM für den Landkreis Bad Dürkheim e.V. Obermarkt 1 67098 Bad Dürkheim Tel. 06322 / 68784 Fax 06322 / 988449 Ansprechpartnerinnen: Nicole Gruber und Simone Kleinhans SKFM für den Landkreis Germersheim e.V. Königstraße 25a 76726 Germersheim Tel. 07274 / 779434 Fax 07274 / 1457 Ansprechpartnerin: Margareta Klein SKFM für die Stadt Ludwigshafen e.V. Kaiser-Wilhelm-Straße 60 67059 Ludwigshafen (Rhein) Tel. 0621 / 59162-0 Fax 0621 / 59162-33 Ansprechpartner: Martin Schoeneberger SKFM für den Rhein-Pfalz-Kreis e.V. Schulstraße 16 67105 Schifferstadt Tel. 06235 / 925796 Fax: 06235 / 82782 Ansprechpartnerin: Christine Traxel SKFM für den Landkreis Südwestpfalz e.V. Klosterstraße 9 a, 66953 Pirmasens Tel. 06331/719152 Fax 06331/719155 Ansprechpartner: Stefan Karn SKFM für die Stadt Kaiserslautern e.V. Klosterstraße 6 67655 Kaiserslautern Tel. 0631 / 3638-266 Fax 0631 / 3638-217 Ansprechpartnerin: Lena Vaughan SKFM für den Landkreis Südliche Weinstraße e.V. Queichheimer Hauptstraße 36 76829 Landau Tel.: 06341 / 55323 Fax 06341 / 55170 Ansprechpartner: Michael Falk SKFM für die Stadt Landau e.V. Queichheimer Hauptstr. 36 76829 Landau Tel. 06341 / 55123 Fax 06341 / 55170 Ansprechpartnerin: Nicole Rodach SKFM – Betreuungsverein für die Stadt Speyer Bahnhofstraße 31, 67346 Speyer Tel. 06232 / 209-171 Fax 06232 / 209-199 Ansprechpartner: Wolfgang Schuch