Handbuch Datenaustausch bei Mitversicherung
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Handbuch Datenaustausch bei Mitversicherung
Handbuch Datenaustausch bei Mitversicherungen Ausgabe Juli 2007 | Gültig erstmals im Datenaustausch für das 1. Quartal 2008 Impressum Herausgeber Schweizerischer Versicherungsverband SVV C. F. Meyer-Strasse 14 Postfach 4288, CH-8022 Zürich www.svv.ch Verantwortliches Gremium Statistikkommission im Ausschuss Schaden: Dr. Walter L. Thöni, Zürich Schweiz Urs Josef, AXA Winterthur Versicherungen (verantwortlicher Verfasser) Joachim Burger, Basler Versicherungen Bernard Bütikofer, Vaudoise Assurances Dr. Stephan Clerc, Nationale Suisse Dr. Thomas K. Friedli, Allianz Suisse Markus Hauser, Generali Assurances Wolfgang Huck, Helvetia Versicherungen Franz Waser, Die Mobiliar Hansueli Wettach, MINO Informatik AG Kontaktperson der Geschäftsstelle Mathias C. Berger, Rechtsanwalt Ressort Schadenversicherung SVV Postfach 4288, CH-8022 Zürich [email protected] Download www.svv.ch © 2007 Schweizerischer Versicherungsverband SVV Hinweis: Dieses Handbuch regelt technische Sachverhalte. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) oder anderer gesetzlicher Bestimmungen sind die Gesellschaften, welche Daten nach diesem Handbuch austauschen, selber verantwortlich. Der SVV übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler, Probleme oder Schäden, die durch die Anwendung dieser technischen Standards entstehen können. ASA | SVV Datenaustausch bei Mitversicherungen | Ausgabe Juli 2007 | Gültig erstmals im Datenaustausch für das 1. Quartal 2008 Schweizerischer Versicherungsverband 0. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 2 v. 56 KOMMENTAR ZUR AUSGABE JULI 2007 In dieser Ausgabe werden im Wesentlichen folgende Änderungen eingeführt: A) "MV-Portal": Der Informationsaustausch zwischen den Gesellschaften findet nicht mehr mit dem Versand von elektronischen Datenträgern statt, sondern wird mittels Upload und Download mit einem sog. "MV-Portal" (Internet-Portal) ermöglicht (analog CUG-Service bei den Lieferungen von Statistikmeldungen in den UVG-Versicherungen an die SSUV resp. Meldungen in die SVVGemeinschaftsstatistik). B) Schadeninformationen: Zukünftig sind auch Schadeninformationen obligatorisch zu liefern. Zu diesem Zwecke werden sowohl die Erledigung von Schäden ohne entspr. Zahlungen als auch die Informationen der Einzelschadenrückstellungen als obligatorische Schadenfelder deklariert. C) Insbesondere wurden folgende Ziffern angepasst: Ziff 4.1 Allgemeine Bemerkungen, Ziff. 4.2 Aufteilung Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen, Ziff. 4.3. Rückstellungen, Ziff. 4.4. Grossschäden, Ziff. 5.3. Datenträger, Ziff. 7.1 Aufbau, Ziff. 7.3 Einteilungen des Schadenrekords, Ziff. 7.6 Datenfeldbeschreibung des Schadenrekords Pos 20, 21, 23 . D) Beispiele: Die Beispiele wurden mit den neu gültigen Sätzen (Luftpool: 1.2%, Umlagebeiträge für Teuerungszulagen: 3%) ergänzt. E) Rekordeinteilungen: Grundsätzlich bleiben die Prämien- und Schaden-Rekords in der Struktureinteilung unverändert (Startpositionen der jew. Felder sind gleich wie früher). F) Regelungen betr. "Schliessung" des Schweizer Pools für Luftfahrtversicherungen (SPL): - Datum der "Schliessung" des SPL: Der SPL (Luftpool) wird ab 01. Juli 2007 kein Neugeschäft mehr zeichnen. Ausgenommen davon ist der Luftfahrtanteil des Personenversicherungsgeschäftes des UVG (Prämienfreier Einschluss), welches bis Ende 2007 dem SPL zediert werden kann sowie Einschlüsse in bestehende Luftfahrzeug-Flottenverträge. Der SPL wird somit zu den erwähnten Daten in eine Run-Off Organisation transferiert, deren Aufgabe es sein wird, sämtliche über abgeschlossenen Verträgen weiterhin zu administrieren. Diesbezüglich kann somit nicht von einer eigentlichen "Schliessung" im Sinne einer Auflösung des SPL gesprochen werden, da dieser das bestehende Geschäft weiterhin abwickeln wird. - Detailregelung (resp. Datum) betreffend Prämien: Prämien für bis zum 01. Juli 2007 resp. 31. Dezember 2007 (Prämienfreier Einschluss) in den SPL eingebrachte Risiken werden wie bis anhin an den SPL abgegeben. Auch diesbezüglich ändert sich bis zu den erwähnten Daten nichts. Generell kann gesagt werden, dass für sämtliche über den SPL bis zum 01. Juli 2007 noch abgeschlossene Geschäfte die vollständige Abwicklung der Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 3 v. 56 Prämien noch wie bis anhin über den SPL läuft. Für das nach diesen Daten von den Poolmitgliedern abgeschlossene Neugeschäft werden keine Prämien mehr an den SPL abgegeben werden. - Regelung resp. Abwicklung von bestehenden Schäden: Die bereits bestehenden sowie auf den bis 01. Juli 2007 resp. 31. Dezember 2007 (Prämienfreier Einschluss) abgeschlossenen Verträgen sich noch ereignenden Schäden werden wie bis anhin in den SPL eingebracht, d.h. unter den Poolgesellschaften nicht aufgeteilt. Hier wird am Prozess ebenfalls keine Änderung vorgenommen, da die im Aufbau sich befindliche Run-Off Organisation vor allem die Administration der bestehenden SPL-Schadenfälle bis zu deren Erledigung als Aufgabe haben wird. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 4 v. 56 INHALTSVERZEICHNIS 0. KOMMENTAR ZUR AUSGABE JULI 2007 ......................................................................................2 INHALTSVERZEICHNIS.......................................................................................................................4 1. GRUNDSÄTZE............................................................................................................................6 2. DOKUMENTIERUNG ...................................................................................................................7 3. ABRECHNUNG PRÄMIEN ............................................................................................................8 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 4. ABRECHNUNG SCHÄDEN..........................................................................................................13 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 5. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ............................................................................................................. 8 AUFTEILUNG DER PRÄMIEN ................................................................................................................ 8 BERECHNUNG DER FREMDANTEILE ....................................................................................................... 9 DARSTELLUNG IM DATENAUSTAUSCH ................................................................................................. 12 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ........................................................................................................... 13 AUFTEILUNG DER SCHADENZAHLUNGEN UND SCHADENRÜCKSTELLUNGEN .................................................... 13 RÜCKSTELLUNGEN ........................................................................................................................ 13 GROSSSCHÄDEN .......................................................................................................................... 14 LUFTPOOLSCHÄDEN ...................................................................................................................... 14 DARSTELLUNG IM DATENAUSTAUSCH ................................................................................................. 15 DATENAUSTAUSCH .................................................................................................................16 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. BASIS ....................................................................................................................................... 16 ABLAUF ..................................................................................................................................... 16 INFORMATIONEN .......................................................................................................................... 17 SUMMENREKORD ......................................................................................................................... 17 REKAPITULATION .......................................................................................................................... 17 KORREKTUREN ............................................................................................................................. 18 6. EINFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ...............................................................................................19 7. INFORMATIONSTRÄGER ..........................................................................................................20 7.1. AUSTAUSCH MIT APES UND KASSETTEN.............................................................................................. 20 7.2. EINTEILUNG DES PRÄMIENRECORDS................................................................................................... 22 7.3. EINTEILUNG DES SCHADENRECORDS .................................................................................................. 23 7.3.1. In den Sparten Fahrzeug-, Haftpflicht- und Technische Versicherungen, ausgenommen MF-, LF- und WF-Unfall.......................................................................24 7.3.2. In den Sparten Unfall (inkl. UVG und OUFL), Kranken, MF-, LF- und WF-Unfall ..............24 7.3.3. In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL) ...................................................24 7.3.4. In den übrigen Unfall- und Krankenversicherungen ...................................................25 7.3.5. In der Sparte Transportversicherungen .....................................................................25 7.3.6. In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden) ...........25 7.4. EINTEILUNG DES SUMMENRECORDS .................................................................................................. 26 7.5. DATENFELDBESCHREIBUNG DES PRÄMIENRECORDS ................................................................................ 26 7.6. DATENFELDBESCHREIBUNG DES SCHADENRECORDS ............................................................................... 30 7.6.1. Allgemein ................................................................................................................30 7.6.2. In den Sparten Unfall- (inkl. UVG und OUFL), Kranken-, MF-, LF- und WF-Unfall ............32 7.6.3. In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL) ...................................................33 7.6.4. In der Sparte Transportversicherungen .....................................................................34 7.6.5. In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden) ...........34 7.7. DATENFELDBESCHREIBUNG DES SUMMENRECORDS ............................................................................... 36 Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 8. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 5 v. 56 CODEVERZEICHNIS..................................................................................................................37 8.1. BRANCHENCODES ........................................................................................................................ 37 8.2. SCHADENURSACHENCODES............................................................................................................. 39 8.2.1. Elementarschäden ...................................................................................................39 8.2.2. Alle übrigen Fälle .....................................................................................................39 8.3. WÄHRUNGSCODES ....................................................................................................................... 39 ANHANG I: GESELLSCHAFTSCODES..................................................................................................40 BEILAGE 1 - TEILNEHMENDE GESELLSCHAFT .....................................................................................43 BEILAGE 2.1 - RASTER PRÄMIENABRECHNUNG .................................................................................46 BEILAGE 2.2 - RASTER SCHADENABRECHNUNG.................................................................................47 BEILAGE 2.3 - ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RASTERN ............................................................................48 BEILAGE 2.4 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG............................................49 BEILAGE 2.5 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG...............................................51 BEILAGE 2.6 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG ...........................................53 BEILAGE 2.7 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG ..............................................56 Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 6 v. 56 1. GRUNDSÄTZE Die vorliegende Regelung vereinheitlicht den Datenaustausch für die Abrechnung und den Finanzausgleich bei Mitversicherungsverträgen in allen Nichtleben-Sparten. Der Austausch findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Das System ist für alle in der Schweiz tätigen Gesellschaften offen. 2) Der Austausch findet auf Direktionsebene statt und erfolgt quartalsweise. Grundsätzlich erfolgt der Datenaustausch via "MV-Portal" (Daten Upload resp. Download). Andere elektronische Datenträger (z.B. Magnetbänder/-kassetten, PC-Disketten) oder Listen können eingesetzt werden, wenn sich Datenlieferant und Datenempfänger damit einverstanden erklären. 3) Der Umfang der auszutauschenden Angaben und die vereinbarten Termine sind für die teilnehmenden Gesellschaften verbindlich. 4) Der Austausch von Vertragsinformationen wird von dieser Regelung nicht berührt. Vertragsdaten sind weiterhin mittels Kopien von Policen, Nachträgen, Abrechnungen usw. auf Direktionsebene bekannt zu geben. 5) Ebenso wird der Austausch von schadenseitigen Informationen, die einzelne Gesellschaften für interne Zwecke benötigen, hier nicht geregelt. 6) Die obligatorisch zu liefernden Daten sind so festgelegt, dass sie einerseits die finanzielle Abrechnung und die Überwachung der einzelnen Policenrendements für Bestände mit fremder Führung gestatten. Andererseits lassen sich damit auch Anforderungen aus gesetzlichen Bestimmungen oder Verbandsvereinbarungen ohne Beizug eigener Policendokumente weitgehend erfüllen. Hierunter fallen z.B. die Berichterstattung an das BPV und die Betriebsrechnung UVG. Jedoch ist der Datenkatalog bewusst minimal gehalten, damit das Abrechnungssystem möglichst vielen Gesellschaften offen steht. 7) Dieses Handbuch regelt technische Sachverhalte. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) oder anderer gesetzlicher Bestimmungen sind die Gesellschaften, welche Daten nach diesem Handbuch austauschen, selber verantwortlich. Der SVV übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler, Probleme oder Schäden, die durch die Anwendung dieser technischen Standards entstehen können. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 7 v. 56 2. DOKUMENTIERUNG Der Austausch von Vertragsinformationen zwischen führenden und beteiligten Gesellschaften findet weiterhin mittels Kopien von Policen, Nachträgen, Abrechnungen usw. statt. Soweit entsprechende Regelungen existieren, werden Dokumente in Papierform gemäss Anforderungen des Verbandes den beteiligten Gesellschaften zugestellt. Dazu sind allfällige Empfehlungen zu beachten. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 8 v. 56 3. ABRECHNUNG PRÄMIEN 3.1. Allgemeine Bemerkungen Die Prämienabrechnung erfolgt nach dem Sollsystem, d.h. aufgrund der im entsprechenden Quartal fällig gewordenen Beträge. Bei Mitversicherungen erfolgt die Meldung pro Police, Detailbranche, Tarifposition bzw. Risikobezeichnung und Faktur. Die gesetzlichen Abgaben werden durch die führende Gesellschaft abgewickelt 3.2. Aufteilung der Prämien Unter den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt wird die Prämie inklusive Zuschlag für Ratenzahlung in der Sachversicherung Erhobene Umlagebeiträge für Teuerungszulagen in der Unfallversicherung gemäss UVG. Die führende Gesellschaft belastet den beteiligten Gesellschaften ihren Anteil an: dem Gewinnanteil bzw. der Überschussbeteiligung, der Prämie Luftpool in der Unfallversicherung (nur für Poolmitglieder), der Maklerprovision (ausgenommen in der Unfallversicherung gemäss UVG). Ratenzuschläge ausserhalb der Sachversicherung, Sistierungs- oder Wiederinkraftsetzungsgebühren und Verzugszinsen werden nicht unter den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt; sie verbleiben zu 100% der führenden Gesellschaft. Die Prämie versteht sich daher immer exklusive dieser Gebühren. Ebenso verhält es sich in der Unfallversicherung gemäss UVG mit Maklerprovisionen und mit Arbeitsentschädigungen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Diese werden durch den Verwaltungskostenanteil der Führenden abgedeckt und nicht aufgeteilt. In der Unfallversicherung gemäss UVG werden die Unfallverhütungsbeiträge zu 100% von der führenden Gesellschaft abgeliefert und den beteiligten Gesellschaften nicht belastet. Beteiligte Gesellschaften müssen jedoch ihren Anteil in der Betriebsrechnung ausweisen. Daher wird dieser Anteil im Prämienrekord angegeben. Der Betrag dient nur statistischen Zwecken und fliesst weder in den Saldo noch in die Rekapitulation ein. In der Motorfahrzeugversicherung MFH wird der Unfallverhütungsbeitrag und der Beitrag gemäss SVG 76 zu 100% von der führenden Gesellschaft abgeliefert und den beteiligten Gesellschaften nicht belastet. Ebenso wird die Eidg. Stempelabgabe zu 100 % von der führenden Gesellschaft abgeliefert und den beteiligten Gesellschaften nicht belastet. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 3.3. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 9 v. 56 Berechnung der Fremdanteile Im Prämienrekord erscheint die Prämie aufgespaltet in die Anteile an der Nettoprämie (exklusive Verwaltungskosten im UVG), in den Sachversicherungen inklusive Zuschlag für Ratenzahlung dem Unfallverhütungsbeitrag im UVG den Verwaltungskosten im UVG den erhobenen Umlagebeiträgen für Teuerungszulagen im UVG. Die von der führenden Gesellschaft beanspruchte Kostenprämie wird auf der Nettoprämie exklusive allfälligem Luftpoolbeitrag gerechnet. Die Maklerprovision wird von der Nettoprämie exklusive Kostenprämie und Prämie Luftpool gerechnet. In der Unfallversicherung gemäss UVG werden die Administrationskosten auf der Prämie inklusive Verwaltungskosten berechnet. Erhalten Versicherungsnehmer Gewinnanteile bzw. Überschussbeteiligungen, wird der effektiv ausbezahlte Betrag aufgeteilt. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 10 v. 56 Schematische Darstellung im UVG Prämienkomponenten: 1 Unfallverhütungsbeitrag 2 Verwaltungskosten 3 Umlagebeiträge für Teuerungszulagen 4 Nettoprämie 5 Prämie Luftpool 6 Zinsüberschüsse Prämie P Kostenprämie K = = (2) + (3) + (4) = xx% von [(2) + (4)] Prämie ohne Unfallverhütungsbeitrag Aufzuteilen sind 1 2' Unfallverhütungsbeitrag Verwaltungskosten II 3 Umlagebeiträge für Teuerungszulagen 4 Nettoprämie NP 5 Prämie Luftpool 6 Zinsüberschüsse Betrag gemäss Tarif (2) – K Verwaltungskosten – Kostenprämie (3) NP = [P – (2) – (3)] Nettoprämie gemäss Tarif xx % von P nur wenn führende sowie beteiligte Gesellschaft Poolmitglieder sind nur bei sonstigen Mitversicherungen Bei einem Anteil von A % ergibt sich für die beteiligte Gesellschaft folgender Saldo: A x [(2') + (3) + (4) – (5) – (6)] / 100 Beispiel: Führende und beteiligte Gesellschaften sind am Luftpool beteiligt Anteil Beteiligte 50% Rundung auf Fr. 00.10 Umlagebeiträge Teuerungszulagen 3% Kostenprämie 14% Luftpoolprämie 1.2% Fr. Fr. Prämienrechnung 100 % Nettoprämie 100.00 Verwaltungskosten 20.00 20% von 100.00 Umlagebeiträge für Teuerungszulagen 3.00 3% von 100.00 Unfallverhütungsbeitrag 6.50 Betrag gemäss Tarif Prämie P 123.00 100.00 + 20.00 + 3.00 Kostenprämie K 16.80 14% von 120.00 Abgabe Anteil Nettoprämie 50.00 50% x 100.00 Anteil Verwaltungskosten II 1.60 50% x (20.00 –16.80) Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen 1.50 50% x 3.00 Anteil Unfallverhütungsbeitrag 3.30 50% x 6.50 Anteil Luftpoolprämie 0.70- 50% x 1.2% x 123.00 Total Saldowirksam 52.40 Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 11 v. 56 Schematische Darstellung für übrige Mitversicherungen Prämienkomponenten: 1 Nettoprämie (ohne Eidg. Stempelabgabe) 2 Prämie Luftpool 3 Maklerprovision 4 Gewinnanteil/Überschussbeteiligung Kostenprämie K = xx% von (1) – (2) Aufzuteilen sind 1' Nettoprämie II (1) – K Nettoprämie - Kostenprämie 2 Prämie Luftpool xx % von (1) 3 Maklerprovision xx% von [(1) – (2) – K] 4 Gewinnanteil/Überschussbeteiligung effektiv ausbezahlter Betrag Bei einem Anteil von A % ergibt sich für die beteiligte Gesellschaft folgender Saldo: A x [(1') – (2) – (3) – (4)] / 100 Beispiel Sachversicherung Anteil Beteiligte Kostenprämie Maklerprovision Prämienrechnung 100 % Nettoprämie Kostenprämie K Nettoprämie II Abgabe Anteil Nettoprämie II Anteil Maklerprovision Total Saldowirksam Ausgabe Juli 2007 50% 8% 15% Rundung auf Fr. 00.10 Fr. 100.00 8.00 92.00 46.00 6.9039.10 8% von 100.00 100.00 – 8.00 50% x 92.00 50% x 15% x 92.00 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 12 v. 56 Beispiel Unfallversicherung: Führende und beteiligte Ges. sind am Luftpool beteiligt Anteil Beteiligte Kostenprämie Maklerprovision Luftpoolprämie Prämienrechnung 100 % Nettoprämie Kostenprämie K Nettoprämie II Abgabe Anteil Nettoprämie II Anteil Luftpoolprämie Anteil Maklerprovision Total Saldowirksam 3.4. 50% 12% 10% 1.2% Rundung auf Fr. 00.10 Fr. 100.00 11.80 88.20 44.10 0.604.3039.20 12% von (100.00 – 1.50) 100.00 – 11.80 50% x 88.20 50% x 1.2% x 100 50% x 10% x (100 -1.50 -11.80) Darstellung im Datenaustausch Für den Datenaustausch ist der Prämienrekord von Kapitel 7 verbindlich, bei Lieferung in Papierform die Listen der Beilage 2. Vorzeichen werden aus Sicht der beteiligten Gesellschaft gesetzt, d.h. in den Feldern, die für die Ziffern 1-6 (UVG) resp. 1 – 5 (allgemein) aus Ziff. 3.3 vorgesehen sind, erscheint jeweils der Anteil der beteiligten Gesellschaft so mit Vorzeichen versehen, dass die Addition dieser Posten den Saldo ergibt. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 13 v. 56 4. ABRECHNUNG SCHÄDEN 4.1. Allgemeine Bemerkungen Zum Ende jedes Quartals teilt die führende Gesellschaft den beteiligten Gesellschaften den Saldo aller Schadenzahlungen des Quartals die Einzelschadenrückstellungen am Ende des Quartals die im Quartal erfolgten Erledigungen von Schadenfällen mit. Die Spezialverwendung von den IV-/HR-/TZ-Rückstellungen im UVG (vgl. Kap. 7.6.3; Pos. 40+41+43) für die UVG-Betriebsrechnung gelten weiterhin. Die Meldung erfolgt pro Schadenfall. In besonders gelagerten Fällen ist die Einforderung von Anteilen der beteiligten Gesellschaften an Bar- und Akonto-Zahlungen (auch Kassaschäden genannt) im Laufe eines Quartals weiterhin möglich. Der buchhalterische Saldoausgleich im Datenaustausch hat jedoch unter Berücksichtigung solcher Zahlungen zu erfolgen. 4.2. Aufteilung der Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen Für die Aufteilung der Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen sind die Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Ereignisdatums massgebend (Verursachungsprinzip). Ausnahmen: Krankenversicherung: Nicht das Ereignisdatum ist massgebend, sondern der Zeitpunkt oder Beginn des Zeitraumes, für welchen diese Zahlung geleistet wird. Allgemeinen Haftpflicht: Hier sind die Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Eintritts des befürchteten Ereignisses massgebend. Das ist • beim Verursachungsprinzip der Zeitpunkt, an welchem der Schaden verursacht wurde, • bei der Ereignistheorie der Zeitpunkt, an welchem der Schaden eingetreten ist und • bei der Ansprucherhebungstheorie (Claims Made-Prinzip) der Zeitpunkt, an welchem erstmals ein Anspruch gestellt wurde. 4.3. Rückstellungen Der mutmassliche Gesamtschaden und der Anteil an den Einzelschadenrückstellungen werden jeweils mit Stand am Ende eines Quartals gemeldet. Gesellschaften welche bei sog. Kleinschäden/GA-Schäden/Pauschalschäden/etc. keine individuellen Einzelschadenrückstellungen im jew. Einzelschaden führen, melden den entspr. Wert resp. "Null“. Mit diesem Wert und der Angabe "Stand der Erledigung" (Pos. 23) ist die beteiligte Gesellschaft in der Lage, nach ihren jew. Bedürfnissen entspr. Einzelschadenrückstellungen zu berechnen. Für Grossschäden gelten zusätzlich die Bestimmungen von Kapitel 4.4. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 14 v. 56 Die Rückstellungen sind pro Schadenfall zu liefern. Insbesondere ist das Deckungskapital im UVG zwar pro Rentenberechtigten zu berechnen, aber nicht einzeln sondern im Total für den gesamten Rentenfall zu liefern. 4.4. Grossschäden Schäden, deren voraussichtlicher Aufwand den Betrag von Fr. 100'000.— übersteigt, sind im entsprechenden Feld des Schadenrekords als Grossschaden zu markieren. Der Code Grossschaden ist so lange zu setzen, bis der betreffende Schaden erledigt ist, auch wenn der voraussichtliche Aufwand bei einer späteren Lieferung die Limite nicht überschreiten sollte. Analog den übrigen Schäden werden die entspr. Rückstellungen im Schadenrekord laufend (d.h. jeweils per Quartalsende) den beteiligten Gesellschaften mitgeteilt (Pos.21). 4.5. Luftpoolschäden In der Unfallversicherung sind Luftpoolschäden für Poolmitglieder durch den Luftpool gedeckt. Bei den unter das Regulativ für den prämienfreien Einschluss fallenden Ereignissen gilt ab Schadenjahr 1992 eine Integralfranchise. Der Pool übernimmt daher in diesen Fällen nur Schäden (Einzel- oder Mehrfachschaden, sofern als ein Ereignis zu betrachten), welche die Integralfranchise übersteigen. Vom Luftpool gedeckte Schäden werden unter Poolmitgliedern nicht aufgeteilt, d.h. sind führende und beteiligte Gesellschaft Poolmitglieder, bringt die führende beide Anteile in den Luftpool ein. Ist die führende Gesellschaft kein Luftpoolmitglied, muss sie einen Luftpoolschaden in der Unfallversicherung im entsprechenden Feld des Schadenrekords markieren. Nur so können Poolmitglieder ihre Anteile an vom Luftpool gedeckten Schäden, die sie von Gesellschaften übernehmen, die nicht dem Pool angehören, in den Pool einbringen. Für die Gesellschaften, die nicht Mitglieder des Luftpools sind, wird hier die Definition der Luftpoolschäden aufgeführt; im Zweifelsfall ist mit den beteiligten Gesellschaften abzuklären, ob ein Schaden den Luftpool betrifft oder nicht. "I. Als unter die Pooldeckung fallendes Flugrisiko werden betrachtet, Unfälle die a) während der Benützung des Luft- oder Raumfahrzeuges, des Hängegleiters, Gleitschirmes oder Ultraleichtflugzeuges sowie beim Ein- und Aussteigen; b) bei der Benützung des Fallschirmes zur Rettung des eigenen Lebens; c) am Boden, sofern der Unfall durch den Betrieb des Luft- oder Raumfahrzeuges, des Hängegleiters, Gleitschirmes oder Ultraleichtflugzeuges verursacht wurde; Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 15 v. 56 d) am Boden als Folge einer Luftfahrzeugentführung, einer Notlandung oder eines Fallschirmabsprungs zur Rettung des eigenen Lebens, wobei die Pooldeckung bis zur Beendigung der anschliessenden direkten Rückreise an den Wohnort bzw. Weiterreise an den ursprünglichen Bestimmungsort gilt. II. Für Fallschirmspringer bezieht sich die Pooldeckung auf Unfälle a) bei Benützung des Luftfahrzeuges, aus dem der Absprung erfolgen sollte; b) beim Absprung bis nach vollendeter Landung auf festem Boden und an sicherem Ort (d.h. bis sich der Versicherte aus einer allfälligen Notlage befreit hat)." 4.6. Darstellung im Datenaustausch Für den Datenaustausch ist der Schadenrecord in Kapitel 7 verbindlich, bei Lieferung in Papierform die Listen der Beilage 2. Vorzeichen bei Betragsfeldern werden aus Sicht der beteiligten Gesellschaft gesetzt. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 16 v. 56 5. DATENAUSTAUSCH 5.1. Basis Gemeinsames Kennzeichen zwischen führender und beteiligter Gesellschaft ist die Policennummer der führenden Gesellschaft. Die beteiligte Gesellschaft ist für die Referenzierung zur eigenen Policennummer selbst verantwortlich. Damit sie dazu in der Lage ist, muss ab Policendoppel der führenden Gesellschaft die Policennummer absolut eindeutig erfasst werden können. Ein Wechsel der Policennummer (insbesondere in einem pendenten Schadenfall) darf nur in Absprache mit den beteiligten Gesellschaften erfolgen. Um alle Unstimmigkeiten auszuräumen, müssen deshalb die führenden Gesellschaften auf dem Blatt "Teilnehmende Gesellschaft" den Aufbau der Policen-Nr. bekannt geben (und so Plausibilisierungen ermöglichen); auf den Policendoppeln die identische Schreibweise wie auf dem Datenträger angeben; wenn sie nicht eindeutig aus dem Dokument hervorgeht, muss sie auf dem Blatt der Beteiligungsverhältnisse in der Police speziell aufgeführt werden: Datenaustausch unter Nr. "xxxxxxxxxx"; jeder beteiligten Gesellschaft ein Verzeichnis aller betroffenen Policen (Policen-Nr., Branche, Name und Adresse des VN) sortiert nach Postleitzahl, Ort und Name des Versicherungsnehmers, mindestens drei Monate vor dem Versand des ersten Datenträgers zustellen. Dieses Verzeichnis soll den beteiligten Gesellschaften den Aufbau oder die Überprüfung der Referenzdatei zur eigenen Policen-Nr. ermöglichen. Falls die Möglichkeit besteht, können die Policennummern der beteiligten Gesellschaften mitgeliefert werden. Die Policen-Nr. der führenden Gesellschaft muss in den Records rechtsbündig inkl. allfälligen Interpunktionen geliefert werden; dies erlaubt die sortiergerechte Reihenfolge. rechtsbündig (richtig) 7 linksbündig 500 (falsch) 10000 101-001234.007 10000 101-001234.007 500 9 Auch die Schaden-Nrn. sind aus den gleichen Überlegungen rechtsbündig zu liefern. 5.2. Ablauf Der Datenaustausch erfolgt quartalsweise. Bis zum 15. des Folgemonats erhalten die beteiligten Gesellschaften die MV-Informationen mit den im entsprechenden Quartal fällig gewordenen Prämien und geleisteten Schadenzahlungen sowie den Schadenrückstellungen via MV-Portal. Kann dieser Ablauf (Termin) nicht eingehalten werden, muss die führende Gesellschaft die beteiligte Gesellschaften rechtzeitig informieren. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 5.3. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 17 v. 56 Informationen Der Informationsaustausch erfolgt über das zu diesem Zwecke eingerichtete "MV-Portal" mittels Upload (führende Gesellschaft) resp. Download (beteiligte Gesellschaft) vorgesehen. Diese neue und kostengünstige Technologie ersetzt den bisherigen Einsatz von kostenintensiven Magnetbändern/-kassetten. Detaillierte Anweisungen/Instruktionen sind auf der Homepage des "MVPortals" zu finden. (verfügbar ab ca. November 2007) Gesellschaften, die nicht in der Lage sind, am "MV-Portal" zu "partizipieren", können nach Vereinbarung mit den beteiligten Gesellschaften vorübergehend bestehende elektronische Datenträger erstellen / verarbeiten oder die Abrechnung in Papierform liefern bzw. verlangen. Das ist im Meldeblatt "Teilnehmende Gesellschaft" aufzuführen. Für die Abrechnung in Papierform sind die Listen in der Beilage 2 verbindlich. Die Datenträger sind einheitlich anzuschreiben. ABRECHNUNG VON MITVERSICHERUNGSVERTRÄGEN Führende 20036 Vaudoise Beteiligte 20016 Basler Abrechnungsperiode 01.01.2005 – 31.03.2005 Erstellt am 12.04.2005 Um bei Verlust eines Datenträgers oder Auftreten von Fehlern rasch reagieren zu können, müssen die Daten vor dem Versand bis zum nächsten Austausch gesichert werden. 5.4. Summenrekord Zu Kontrollzwecken wird im Datenaustausch ein Summenrekord erstellt; für diesen ist die Beschreibung in Kapitel 7 verbindlich. 5.5. Rekapitulation Pro abgerechnete Währung ist eine Rekapitulation zu erstellen und dem Datenaustausch beizufügen. Dies kann via MV-Portal, E-Mail resp. Papier (mit PTT-Versand) erfolgen. Das Meldeblatt "Teilnehmende Gesellschaft" ist entsprechend auszufüllen. Diese müssen die nachstehenden Daten enthalten. Die Beträge ergeben sich durch Aufsummierung der Beträge in den entsprechenden Feldern in den Prämien- und Schadenrekords unter Berücksichtigung der Vorzeichen. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 18 v. 56 ABRECHNUNG VON MITVERSICHERUNGSVERTRÄGEN Führende Beteiligte 20036 20016 Vaudoise Basler Periode von Periode bis Erstellt am REKAPITULATION Anteil Nettoprämie (UVG) bzw. Nettoprämie II Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Fr. 000'000.00 Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlage f. Teuerungszulagen Anteil Gewinn-/Überschussbeteiligung Anteil Maklerprovision Anteil Zinsüberschüsse Anteil Prämie Luftpool Saldo Schäden Saldo 5.6. 12.04.2005 Währung ..... Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Saldo Prämie Anteil Entschädigungen Anteil Kosten Anteil Regresse Anteil Teuerungszulagen 01.01.2005 31.03.2005 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 Fr. 000'000.00 =========== Korrekturen Der auf der Rekapitulation (Begleitschein) ausgewiesene Saldo, welcher den in Ziff. 4.1 erwähnten, im Laufe eines Quartals eingeforderten Bar- bzw. Akonto-Zahlungen (auch „Kassaschäden“ genannt) Rechnung trägt, wird zahlungswirksam. Eine rechtliche Anerkennung der belasteten/gutgeschriebenen Beträge ist nicht damit verbunden. Differenzen sind zwischen beteiligter und führender Gesellschaft abzuklären. Das Verfahren für Korrekturen ist im Einzelfall festzulegen. Korrekturen von kleineren Beträgen sollten aus Kostengründen nicht verlangt werden. Der Abklärungsaufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zur angetroffenen Differenz stehen. Andernfalls kann sie die beteiligte Gesellschaft individuell ausbuchen. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 19 v. 56 6. EINFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN a. Die Teilnahme am neuen Abrechnungssystem wird mit dem Blatt "Teilnehmende Gesellschaft" dokumentiert. Damit erklärt sich die Gesellschaft bereit, den Datenaustausch gemäss den Regeln dieses Handbuchs durchzuführen. b. Startzeitpunkt für den Datenaustausch ist das 1. Quartal 1990. Ausgenommen ist die Unfallversicherung gemäss UVG; wegen der schon bestehenden Abläufe beginnt hier der Austausch mit dem 4. Quartal 1990. Kann eine Gesellschaft diesen Einführungszeitpunkt nicht realisieren, so verschiebt er sich für diese Gesellschaft auf ein späteres Quartal. c. Da die Gesellschaften die verschiedenen Sparten oft in getrennten Beständen mit unterschiedlichen Strukturen und Abläufen führen, ist vorgesehen, dass die Teilnahme am Datenaustausch gemäss vorliegendem System auch spartenweise erfolgen kann. d. Eine beteiligte Gesellschaft kann der Führenden hingegen nicht vorschreiben, welches Abrechnungsverfahren sie ihr gegenüber anzuwenden hat; auch wenn sie selbst noch nicht, bzw. noch nicht in allen Sparten gemäss dem vorliegenden System meldet, muss sie von der führenden Gesellschaft Datenlieferungen nach diesem Modell akzeptieren. e. Alle Einnahmen oder Auszahlungen, die nach dem Beginn der Teilnahme erfolgen, werden über das neue System abgewickelt. Allfällige Korrekturen, welche die Periode vor der Teilnahme betreffen, sind nach alter Version vorzunehmen. f. Der Übergang vom bestehenden Datenaustausch UVG kann nur per 4. Quartal eines Jahres erfolgen. Mit dem neuen System entfällt nicht nur die Datenlieferung für den Finanzausgleich per 30.09. nach alter Version, sondern auch die Datenlieferung zur Betriebsrechnung. Daher müssen die beteiligten Gesellschaften aufgrund der prämienseitig neu mit den Einzelfakturen gelieferten Deckungsperioden die für die Betriebsrechnung massgebenden Prämien selbst ermitteln. Der Abgrenzungstermin zur Berücksichtigung von Prämienabrechnungen aus Beteiligungen in der Betriebsrechnung verschiebt sich durch den quartalsweisen Austausch auf den 31.03. Damit ein korrektes Erstellen der Betriebsrechnung für das Übergangsjahr gewährleistet ist, muss im Mai des darauffolgenden Jahres noch eine Lieferung zur Betriebsrechnung nach alter Version erfolgen, wobei jedoch nur die Prämien zu berücksichtigen sind, die bis zum 31.03. verbucht und somit auch bis und mit Datenaustausch des ersten Quartals gemeldet wurden. g. Mit der Einführung des MV-Portals werden separate Bestimmungen/Informationen zur Verfügung gestellt. (ca. November/Dezember 2007) Anmerkung: Ziffern b. und f. werden eliminiert, sobald keine Gesellschaft mehr den speziellen Datenaustausch gemäss UVG anwendet. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 20 v. 56 7. INFORMATIONSTRÄGER Austausch mit dem "MV-Portal": Die entspr. Anweisungen/Instruktionen sind auf der Homepage des "MV-Portals" zu finden. Für die Einführung werden den Gesellschaften entspr. Einführungsbestimmungen zugestellt. Anmerkung: verfügbar ab ca. November 2007 7.1. Austausch mit apes und Kassetten Anmerkung: Diese Bestimmungen werden eliminert, sobald keine Gesellschaft mehr diesen Datenträgeraustausch anwendet. DT-Anfangskennsatz / Volume Header Label (VOL 1) Datei-Anfangskennsatz / File Header Label (HDR 1) DT-Marke / DT Mark Daten-Records DT-Marke / DT Mark Datei- und DT-Endkennsatz (EOF 1 oder EOV 1) End of File Label / End of Volume Label DT-Marke / DT Mark DT-Marke / DT Mark 1) 2) Länge der Label – Records: Länge der Daten – Records: Blockierungsfaktor: HDR 2-8- und EOF 2-8- 3) 1) 1), 3) 2) 1), 3) je 80 Positionen je 800 Positionen 5 Records können vorhanden sein; werden nicht verarbeitet DT – Anfangskennsatz (VOL 1) Volume Header Label (Vol 1) Feld Field Zeichen Pos. Character Pos. Länge Length 1 1– 3 3 2 4 1 3 5 – 10 6 4 11 – 80 70 (1) Feldname Field Name Beschreibung Content Kennsatz-Name Label Identifier Kennsatz-Nummer Label Number Rollenidentifikation (VOL Nr.) (1) Vol Serial Number Nicht verwendet VOL 1 6 n – Zeichen 6 n-char --- auf DT-Etikette vermerkt Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 21 v. 56 Datei-Anfangskennsatz (HDR 1) File Header Label (HDR 1) Feld File 1 2 Zeichen Pos. Character Pos. 1– 3 4 Länge Length 3 1 3 5 – 21 17 4 22 – 27 6 5 28 – 31 4 6 32 – 35 4 7 8 36 – 41 42 – 47 6 6 Feldname Field Name Beschreibung Content Kennsatz-Name Label Identifier Kennsatz-Nummer Label Number Dateiname (1) File Identifier Kennzeichen der Dateimenge File Set Identification Dateiabschnitt-Nummer File Section Number Dateifolge-Nr. File Sequence No. Nicht verwendet Erstellungsdatum (1) HDR Creation Date 9 48 – 53 6 10 11 54 55 – 60 1 6 12 61 – 80 20 (1) Verfalldatum Expiration date Nicht verwendet Blockzähler Block Count Nicht verwendet 1 ANTEILE b-b wie Feld 3/VOL 1 same as field 3/ VOL 1 0001 0001 --b yy ddd = Leerzeichen / Spaces y = Jahr/year d = Tag/day Feld/Field 8 + 60 Tage/days --000000 --- auf DT-Etikette vermerkt Datei- und DT-Endkennsatz (EOF 1 / EOV 1) End of File Label / End of Volume Label (EOF 1 / EOV 1) Feld Field 1 Zeichen Pos. Character Pos. 1– 3 2 4 Länge Length 3 1 3 5 – 54 50 4 55 – 60 6 5 61 – 80 20 Ausgabe Juli 2007 Feldname Field Name Beschreibung Content Kennsatz-Name EOF oder/or Label Identifier EOV Kennsatz-Nummer 1 Label Number Gleich den entsprechenden Feldern im Datei-Anfangskennsatz (HDR 1) / Same as the corresponding fields in HDR 1 Blockzähler Anzahl Datenblöcke / Block Count number of data blocks (000001 – 999999) Nicht verwendet --- Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 7.2. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 22 v. 56 Einteilung des Prämienrecords Recordbezeichnung: Beteiligung Prämie Recordart: 13 Recordlänge: 800 Bytes Pos. Nr. Feldbezeichnung 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041 Recordart Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Anteil beteiligte Gesellschaft Branche Policen- / Vertragsnummer Name des Versicherungsnehmers Strasse bzw. Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Versicherungsnehmer Beteiligungsart Risikobezeichnung/ Tarifposition Abrechnungsperiode von Abrechnungsperiode bis Erstellt am Währung Anteil Nettopr. UVG bzw. Nettopr. II Reserve 0 Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Reserve 1 Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlage für Teuerungszulagen Reserve 2 Anteil Gewinn-/Überschussbeteiligung Reserve 3 Anteil Maklerprovision Anteil Zinsüberschüsse Anteil Prämie Luftpool Prämie von Prämie bis Prämienart Zeichnungsjahr Reserve 4 Reserve 5 Reserve 6 Reserve 7 Reserve 8 Reserve 9 Reserve 10 Reserve 11 Filler Rahmenvertrags-Nummer (fakultativ) Format total Ausgabe Juli 2007 ZN ZN ZN ZD ZN CH CH CH CH ZN ZN ZN ZN ZN CH ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZN ZN ZN ZN ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD CH CH 2 5 5 5 5 17 25 25 25 1 5 8 8 8 3 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 8 8 2 4 15 15 15 15 15 15 15 15 314 17 Stellen nach Komma 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Beginn auf Stelle 1 3 8 13 18 23 40 65 90 115 116 121 129 137 145 148 163 178 193 208 223 238 253 268 283 298 313 328 336 344 346 350 365 380 395 410 425 440 445 470 784 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband Format:ZN 7.3. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 23 v. 56 Numerische Felder ohne Vorzeichen (0-9, blank, linksbündig) ZD Numerische Felder, kommastellengerecht, mit führenden Nullen, Vorzeichen auf der letzten Stelle rechts (0-9) CH Alphanumerische Felder, Wert linksbündig, Rest Blanks (A-Z, 0-9, Sonderzeichen). Ausnahmen bilden die Suchbegriffe Policen- und Schaden-Nrn.; diese sind rechtsbündig Einteilung des Schadenrecords Recordbezeichnung: Beteiligung Schäden Recordart: 23 Recordlänge: 800 Bytes Pos. Nr. Feldbezeichnung Format 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 -046 047 Recordart Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Anteil beteiligte Gesellschaft Branche Policen- / Vertragsnummer Name des Versicherungsnehmers Strasse bzw. Postfach Versicherungsnehmer PLZ und Ort Versicherungsnehmer Beteiligungsart Risikobezeichnung / Tarifposition Abrechnungsperiode von Abrechnungsperiode bis Erstellt am Währung Schadennummer Ereignisdatum Anteil Entschädigung Anteil Kosten Mutmasslicher Gesamtschaden Anteil Einzelschadenrückstellung Reserve 1 Stand der Erledigung Grossschaden Reserve 2 Schadenhergang Branchenabhängige Daten ZN ZN ZN ZD ZN CH CH CH CH ZN ZN ZN ZN ZN CH CH ZN ZD ZD ZD ZD ZD ZN ZN ZN CH 2 5 5 5 5 17 25 25 25 1 5 8 8 8 3 17 8 15 15 15 15 15 2 1 8 240 Rahmenvertrags-Nummer (fakultativ) CH 17 total Ausgabe Juli 2007 Stellen nach Komma 3 2 2 2 2 2 Beginn auf Stelle 1 3 8 13 18 23 40 65 90 115 116 121 129 137 145 148 165 173 188 203 218 233 248 250 251 259 499 784 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 24 v. 56 7.3.1. In den Sparten Fahrzeug-, Haftpflicht- und Technische Versicherungen, ausgenommen MF-, LF- und WF-Unfall Pos. Nr. Feldbezeichnung 027 Filler Format total CH Stellen nach Komma 285 Beginn auf Stelle 499 7.3.2. In den Sparten Unfall (inkl. UVG und OUFL), Kranken, MF-, LF- und WF-Unfall Pos. Nr. Feldbezeichnung 027 028 029 030 031 032 Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente Davon Anteil übrige Leistungen an Invalide Davon Anteil Hinterlassenenrente Davon Anteil übrige Leistungen an Hinterbliebene Reserve 3 Reserve 4 Luftpoolschaden 033 034 035 Format total Stellen nach Komma Beginn auf Stelle ZD ZD ZD ZD ZD ZD 15 15 15 15 15 15 2 2 2 2 2 2 499 514 529 544 559 574 ZD ZD ZN 15 15 1 2 2 589 604 619 7.3.3. In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL) Pos. Nr. Feldbezeichnung 036 037 038 039 040 041 042 043 044 045 046 Anteil Regress Heilungskosten Anteil Regress Taggeld Anteil Regress IV Anteil Regress HR Anteil Rückstellung IV/HR ohne DK Anteil Rückstellung IV/HR nur DK Anteil Teuerungszulagen Anteil Deckungskapital für Teuerungszulagen Reserve 6 Datum der Verrentung Filler Format total Ausgabe Juli 2007 ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZD ZN CH 15 15 15 15 15 15 15 15 15 8 21 Stellen nach Komma 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Beginn auf Stelle 620 635 650 665 680 695 710 725 740 755 763 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 25 v. 56 7.3.4. In den übrigen Unfall- und Krankenversicherungen Pos. Nr. Feldbezeichnung 036 Filler Format total CH Stellen nach Komma 164 2 Beginn auf Stelle 620 7.3.5. In der Sparte Transportversicherungen Pos. Nr. Feldbezeichnung 027 028 029 030 031 032 033 Reserve 3 Reserve 4 Versicherungssumme Reserve 5 Reserve 6 Zeichnungsjahr Filler Format total ZD ZD ZD ZD ZD ZN CH Stellen nach Komma 15 15 15 15 15 4 206 2 2 2 2 Beginn auf Stelle 499 514 529 544 559 574 578 7.3.6. In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden) Pos. Nr. Feldbezeichnung 027* 028* 029* 030 031 032 033 Schadenort Strasse Schadenort PLZ/Ort Schadenursache Reserve 3 Poolschaden Anteil Selbstbehalt (nur ES-Pool) Filler Format total CH CH ZN ZN ZN ZD CH Stellen nach Komma 25 25 2 7 1 15 210 2 Beginn auf Stelle 499 524 549 551 558 559 574 * Nur für ES-Normalschäden, die sich bis und mit 31.12.2000 ereignet haben. Format:ZN Numerische Felder ohne Vorzeichen (0-9, blank, linksbündig) ZD Numerische Felder, kommastellengerecht, mit führenden Nullen, Vorzeichen auf der letzten Stelle rechts (0-9) CH Alphanumerische Felder, Wert linksbündig, Rest Blank (A-Z, 0-9, Sonderzeichen). Ausnahmen bilden die Suchbegriffe Policen- und Schaden-Nrn.; diese sind rechtsbündig Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 7.4. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 26 v. 56 Einteilung des Summenrecords Recordbezeichnung: Summenrecord Beteiligungen Recordart: 99 Recordlänge: 800 Bytes Pos. Nr. Feldbezeichnung 001 002 003 004 005 Recordart Anzahl Records Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II Anteil Entschädigung Filler total Format:ZN 7.5. Format ZN ZD ZD ZD CH Stellen nach Komma 2 8 15 15 760 2 2 Beginn auf Stelle 1 3 11 26 41 Numerische Felder ohne Vorzeichen (0-9, blank, linksbündig) ZD Numerische Felder, kommastellengerecht, mit führenden Nullen, Vorzeichen auf der letzten Stelle rechts (0-9) CH Alphanumerische Felder, Wert linksbündig, Rest Blank (A-Z, 0-9, Sonderzeichen) Datenfeldbeschreibung des Prämienrecords Pos. 1 Recordart 13 = Prämien Pos. 2 Führende Gesellschaft Gesellschaftsnummer gemäss Codeverzeichnis Anhang I Pos. 3 Beteiligte Gesellschaft Gesellschaftsnummer gemäss Codeverzeichnis Anhang I Pos. 4 Anteil beteiligte Gesellschaft Anteil gemäss Police/Antrag. Angabe in Prozent (z.B. 7,3% ⇒ 07300) Pos. 5 Branche Branchencode gemäss Codeverzeichnis 8.1 Pos. 6 Policen- / Vertragsnummer Policen- bzw. Vertragsnummer der führenden Gesellschaft. Diese Nummern sind Suchbegriffe und im gleichen Format darzustellen, in dem sie auf allen Dokumenten erscheinen. So können sie auch ohne Editierungsregel von der beteiligten Gesellschaft gedruckt werden. Sie sind immer rechtsbündig darzustellen (z.B. 70/9.501.171-3 ⇒ ".......70/9.501.171-3") Pos. 9 PLZ und Ort Versicherungsnehmer Land, PLZ, Ort je nach Bedarf (z.B. "4153 REINACH / BL" bzw. "D-53474 BAD NEUENAHR" bei Auslandsadressen) Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Pos. 10 Beteiligungsart 1 = offen 2 = sonstige Pos. 11 Risikobezeichnung/Tarifposition Seite 27 v. 56 Bei den in Pos. 11 mit * bezeichneten Branchen ist die Angabe fakultativ. Motorfahrzeugversicherung* 00xxx (xxx = TP gemäss MH-Tarif) Einzelunfall* 00001 = mit Prämienrückgewähr 00002 = ohne Prämienrückgewähr 00003 = mit Krankenzusatzversicherung Abonnentenversicherungen* 00001 = nach Prämiensystem 00002 = nach Verwaltungskosten-System Obligatorische Unfallversicherung 00001 = Berufsunfall 00002 = Nichtberufsunfall Einzelkrankenversicherung 00001 = Spitalkosten 00002 = Ambulante Behandlung 00003 = Taggeld 00009 = übrige Kollektiv-Krankenversicherung 00001 = Spitalkosten 00002 = Ambulante Behandlung 00003 = Taggeld 00009 = übrige Sachversicherung 10xxx = Fahrhabe 20xxx = Gebäude 30xxx = BU 40xxx = ES-Spezial 50xxx = Extended Coverage 90xxx = übrige (xxx = Code gemäss Klein- oder Grosstarif) Zur Bildung des Selbstbehaltscodes in ES-Normal für den Pool IV gilt bei 10xxx und 20xxx xx00x = Hausrat xx011 = Landwirtschaft > xx011 = übrige Ist eine Lieferung nach Detailposition nicht möglich, ist der Code für das Grundresp. Hauptrisiko anzugeben. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 28 v. 56 Pos. 12 Abrechnungsperiode von JJJJMMTT = Beginn des Quartals, für das die Daten ausgetauscht werden. Das Datum bezieht sich nicht auf die einzelne Police, sondern auf den gesamten Datenaustausch. Pos. 13 Abrechnungsperiode bis JJJJMMTT = Ende des Quartals, für das die Daten ausgetauscht werden. Das Datum bezieht sich nicht auf die einzelne Police, sondern auf den gesamten Datenaustausch. Pos. 14 Erstellt am JJJJMMTT = Erstellungsdatum des Datenträgers. Bei einem Korrekturfile ist das Datum anzupassen. Pos. 1 5 Währung Code gemäss Codeverzeichnis 8.3 Pos. 16 Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II Prämienanteil (vgl. Kap. 3). Der Betrag ist im Normalfall positiv. Pos. 18 Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Der Betrag ist im Normalfall positiv und fliesst nicht in den Saldo ein (vgl. Kap. 3). Pos. 20 Anteil Verwaltungskosten II UVG Nur für die Unfallversicherung gemäss UVG. Der Betrag ist im Normalfall positiv (vgl. Kap. 3). Pos. 21 Anteil Umlage für Teuerungszulagen Nur für die Unfallversicherung gemäss UVG. Bei sonstigen Mitversicherungen werden die Umlagebeiträge für Teuerungszulagen nicht aufgeteilt. Sie verbleiben zu 100% bei der führenden Gesellschaft. Der Betrag ist im Normalfall positiv (vgl. Kap. 3). Pos. 23 Anteil Gewinn-/ Überschussbeteiligung Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 3). Pos. 25 Anteil Maklerprovision Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 3). Pos. 26 Anteil Zinsüberschüsse Nur bei sonstiger Mitversicherung im UVG. Ausbezahlte Teuerungszulagen auf Renten und Hilflosenentschädigungen werden den beteiligten Gesellschaften nicht belastet. Dafür belastet die führende Gesellschaft die beteiligten Gesellschaften mit ihren Anteilen an den Zinsüberschüssen, die sie dem Pool für Teuerungszulagen gesamthaft gutschreibt. Zur Vereinfachung wird dieser Anteil jedoch nicht für jeden Vertrag individuell aufgrund seiner Daten abgerechnet, sondern mit einem einheitlichen Prozentsatz der Prämie. Dieser Prozentsatz wird aus den Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 29 v. 56 Betriebsrechnung der führenden Gesellschaft nach der Formel Z x 100 P ermittelt, wobei Z = Zinsüberschuss gemäss Ziffer 2.1.1 der Betriebsrechnung P = Prämien gemäss Ziffer 1.1.1 der Betriebsrechnung Der Betrag ist im Normalfall negativ. Pos. 27 Anteil Prämie Luftpool Nur für Poolmitglieder in der Unfallversicherung. Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 3). Pos. 28 Prämie von JJJJMMTT = Beginn der Periode, für welche Prämie und Provision gutgeschrieben bzw. belastet werden. Pos. 29 Prämie bis JJJJMMTT = Ende der Periode, für welche Prämie und Provision gutgeschrieben bzw. belastet werden. Pos. 30 Prämienart 11 = Folgeprämie normal 12 = Folgeprämie mit Tarifanpassung 20 = Prämie pro rata 30 = Abrechnungsprämie 99 = übrige Pos. 31 Zeichnungsjahr Nur in der Transportversicherung. Pos. 41 Rahmenvertrags-Nr. Bei Rahmenverträgen ist hier die Angabe der Rahmenvertrags-Nr. erwünscht, sofern unter Policen-/Vertragsnummer die Nummer der einzelnen unter den Rahmenvertrag fallenden Versicherung angegeben wird (die Rahmenvertrags-Nr. erleichtert den beteiligten Gesellschaften die richtige Zuordnung der Prämien). Die Angabe der Rahmenvertrags-Nr. ist fakultativ. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 7.6. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 30 v. 56 Datenfeldbeschreibung des Schadenrecords 7.6.1. Allgemein Pos. 1 Recordart 23 = Schäden Pos. 2 Pos. 15 Analog Prämienrecord Pos. 16 Schadennummer Schadennummer der führenden Gesellschaft. Sie dient als Suchbegriff und ist immer rechtsbündig darzustellen. (z.B. 70/9.501/171-X ⇒ " 70/9.501/171-X") Pos. 17 Ereignisdatum JJJJMMTT. Kann das genaue Datum nicht ermittelt werden, sind für den Tag oder für Tag und Monat Null zu setzen. Pos. 18 Anteil Entschädigung Der Betrag enthält die Summe aller im Quartal erfolgten Entschädigungen. Die Entschädigungen für Kosten (Pos. 19) sowie im UVG die Regresse (Pos. 36, 37, 38, 39) und die Teuerungszulagen (Pos. 42) werden in diesen sep. Felder ausgewiesen. Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 4). Pos. 19 Anteil Kosten Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 4). Pos. 20 Mutmasslicher Gesamtschaden Der Betrag ist der Gesamtaufwand des Schadens (100%) per Quartalsende und berücksichtigt keine Teilzahlungen. Pos. 21 Anteil Einzelschadenrückstellung Der Betrag ist der Anteil der beteiligten Gesellschaft an der Einzelschadenrückstellung per Quartalsende. Die Einzelschadenrückstellung ist der Betrag, den die führende Gesellschaft als Schätzung für die Differenz zwischen mutmasslichem Gesamtschaden und bis zum Quartalsende geleisteten Teilzahlungen in ihren Systemen führt. Pos. 23 Stand der Erledigung 10 = Schaden pendent 20 = Schaden erledigt Eine Veränderung des Standes ist den beteiligten Gesellschaften auch dann mitzuteilen, wenn seit der letzten Meldung keine Schadenzahlungen erfolgt sind. Pos. 24 Grossschaden 1 = der Aufwand (100%) für diesen Schaden übersteigt voraussichtlich Fr. 100'000.—. Ist ein Schaden einmal als Grossschaden qualifiziert, muss der Code 1 gesetzt werden, bis der Schaden erledigt ist. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Pos. 26 Schadenhergang (fakultativ) Beschreibung des Schadenherganges Pos. 27-46 Branchenabhängige Daten s. Ziff. 7.6.2 – 7.6.5 Ausgabe Juli 2007 Seite 31 v. 56 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband Pos. 47 DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 32 v. 56 Rahmenvertrags-Nr. Bei Rahmenverträgen ist hier die Angabe der Rahmenvertrags-Nr. erwünscht, sofern unter Policen-/Vertragsnummer die Nummer der einzelnen unter den Rahmenvertrag fallenden Versicherung angegeben wird (die Rahmenvertrags-Nr. erleichtert den beteiligten Gesellschaften die richtige Zuordnung der Schäden). Die Angabe der Rahmenvertrags-Nr. ist fakultativ. 7.6.2. In den Sparten Unfall- (inkl. UVG und OUFL), Kranken-, MF-, LF- und WF-Unfall Pos. 27 – 32 Sie dienen zur Aufteilung von Pos. 18 Anteil Entschädigung Pos. 27 Davon Anteil Heilungskosten In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Leistungen gemäss UVG Art. 10, 12 und 13 (inkl. Leistungen gemäss diesen Artikeln im Rahmen von UVG Art. 21), UVV Art. 15-18 und 20, ohne Regresse. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Pos. 28 Davon Anteil Taggeld In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Leistungen gemäss UVG Art. 16 und 17 (inkl. Taggelder gemäss diesen Artikeln im Rahmen von UVG Art. 21 und 22.2), UVV Art. 25-27, sowie Übergangstaggelder gemäss VUV Art. 83-85, ohne Regresse. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Pos. 29 Davon Anteil Invalidenrente In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Rentenzahlungen gemäss UVG Art. 18 ff. inklusive Hilflosenentschädigungen (UVG Art. 26, 27), Auskauf von Renten (UVG Art. 35), Abfindungen (UVG Art. 23), Übergangsentschädigungen (UVG Art. 84, VUV Art. 86-88), an andere Versicherer überwiesene (-) bzw. von solchen erhaltene (+) Deckungskapitalien (UVG Art. 77, UVV Art. 100, 126), exklusive Teuerungszulagen und Regresse. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Pos. 30 Davon Anteil übrige Leistungen an Invalide In der Unfallversicherung gemäss UVG gehören hierzu Hilfsmittel (UVG Art. 11) und Integritätsentschädigungen (UVG Art. 24, 25), exklusive Regresse. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Pos. 31 Davon Anteil Hinterlassenenrente In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Rentenzahlungen gemäss UVG Art. 28 ff., inkl. Auskauf von Renten (UVG Art. 30, 35), Abfindungen (UVG Art. 29, 32), an andere Versicherer überwiesene (-) bzw. von solchen erhaltene (+) Deckungskapitalien (UVG Art. 77, UVV Art. 101), exklusive Teuerungszulagen und Regresse. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Pos. 32 Davon Anteil übrige Leistungen an Hinterlassene In der Unfallversicherung gemäss UVG gehören hierzu Bestattungs- und Leichentransportkosten gemäss UVG Art. 14, exklusive Regresse. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband Pos. 33 DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 33 v. 56 Luftpoolschaden Nur für Unfallversicherungen: 1 = Luftpoolschaden Der Code ist nur von Gesellschaften zu setzen, die nicht dem Pool angehören. (vgl. Kap. 4). Der Code ist so lange zu setzen, bis der betreffende Schaden erledigt ist, 7.6.3. In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL) Pos. 36 Anteil Regress Heilungskosten Regressansprüche gemäss UVG Art. 41 - 44, UVV Art. 52. Der Betrag fliesst in den Saldo ein, ist nicht in der Pos. 18 (Anteil Entschädigung) enthalten und ist im Normalfall positiv (vgl. Kap. 4). Pos. 37 Anteil Regress Taggeld Analog Pos. 36 Pos. 38 Anteil Regress Invalidenrenten Analog Pos. 36 Pos. 39 Anteil Regress Hinterlassenenrenten Analog Pos. 36 Pos. 40 Anteil Rückstellungen IV/HR ohne DK Diese Information wird zum Erstellen der UVG-Betriebsrechnung benötigt. Die Schadenrückstellungen für Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen, ohne Deckungskapital, werden gemäss den Ziffern 3.5.2.3 und 3.5.2.4 des Statistikplans für die Gemeinschaftsstatistik UVG des SVV berechnet. Für Invaliditätsfälle werden in den ersten vier Jahren, entsprechend Ziffer 3.5.2.3.1 des Statistikplans, einheitliche Durchschnittsbeträge verwendet. Je für BU, NBU und die freiwillige Versicherung getrennt und für jedes der betrachteten vier Jahre einzeln werden diese Durchschnittsbeträge aufgrund des Gesamtgeschäfts der führenden Gesellschaft (ohne übernommene Beteiligungen) nach der Formel Durchschnitt = T/A berechnet, wobei T = Total der Rückstellung gemäss Ziffer 3.5.2.3.1 des Statistikplans A = Anzahl voraussichtlicher Invaliditätsfälle = Anzahl der Fälle, für die in der Gemeinschaftsstatistik ein Record 5 mit „1“ in Feld 19 geliefert wird. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel positiv. Pos. 41 Anteil Rückstellungen IV/HR nur DK Diese Information wird zum Erstellen der UVG-Betriebsrechnung benötigt. Das Deckungskapital ist der mathematisch berechnete Barwert von festgesetzten Renten und Hilflosenentschädigungen. Teuerungszulagen werden bei der Berechnung des Deckungskapitals nicht berücksichtigt. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist positiv. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 34 v. 56 Pos. 42 Anteil Teuerungszulagen Nur bei offener Mitversicherung. Teuerungszulagen gemäss UVG Art. 34, UVV Art. 44 und 45, ferner jener Teil der Zahlungen für Hilflosenentschädigungen, der aus Erhöhungen durch Heraufsetzen des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes resultiert (UVG Art. 27, UVV Art. 38.1). Der Betrag fliesst in den Saldo ein, ist nicht in der Pos. 18 (Anteil Entschädigung) enthalten und ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 4). Pos. 43 Anteil Deckungskapital für Teuerungszulagen Nur bei offener Mitversicherung. Diese Information wird zum Erstellen der UVGBetriebsrechnung benötigt. Das Deckungskapital für Teuerungszulagen ist der mathematisch berechnete Barwert der für das laufende Jahr festgesetzten Teuerungszulagen. (Beispiel: In der Datenlieferung für das 1. Quartal GJ muss das Deckungskapital der Ende VJ für das laufende Jahr festgesetzten Teuerungszulagen gemeldet werden). Das Deckungskapital wird mit den gleichen Rechnungsgrundlagen bestimmt wie das Deckungskapital der dazu gehörenden Grundrente. Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist positiv. Pos. 45 Datum der Verrentung JJJJMMTT. Diese Information wird zum Erstellen der UVG-Betriebsrechnung benötigt. Werden zu einem Schadenfall Rentenzahlungen (Pos. 29, 31) oder ein Renten-DK (Pos. 41) geliefert, muss auch das Datum der Verrentung angegeben werden. Dies ist das effektive Datum der Verrentung bei bereits verrenteten Fälle, bzw. ein fiktives Datum der Verrentung (Ende der Abrechnungsperiode) bei Akonto-Rentenzahlungen zu noch nicht verrenteten Fällen. 7.6.4. In der Sparte Transportversicherungen Pos. 29 Versicherungssumme in Franken. 7.6.5. In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden) Pos. 27 Schadenort Strasse Strasse oder nähere Bezeichnung des Schadenortes Pos. 28 Schadenort PLZ/Ort Land, PLZ/Ort je nach Bedarf (vgl. Pos. 9 im Prämienrecord) Pos. 29 Schadenursache Code gemäss Codeverzeichnis Ziff. 8.2. Pos. 31 Poolschaden 1 = ES-Normal Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 35 v. 56 2 = Erdbeben Der Code ist so lange zu setzen, bis der betreffende Schaden erledigt ist, Pos. 32 Anteil Selbstbehalt Nur bei Schäden, die in den ES-Pool eingebracht werden (Pos. 31 = 1). Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 7.7. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 36 v. 56 Datenfeldbeschreibung des Summenrecords Pos. 1 Recordart 99 = Summenrecord Pos. 2 Anzahl Records Hier ist die Anzahl aller gelieferten Prämien- und Schadenrecords anzugeben. Pos. 3 Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II Betrag, der sich durch vorzeichengerechtes Aufsummieren der Felder 16 aller gelieferten Prämienrecords ergibt. Pos. 4 Anteil Entschädigung Betrag, der sich durch vorzeichengerechtes Aufsummieren der Felder 18 aller gelieferten Schadenrecords ergibt. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 37 v. 56 8. CODEVERZEICHNIS 8.1. Branchencodes Aufbau: Stelle 1 Stelle 2-3 Stelle 4 Stelle 5 Sparte Branche Detailbranche Feinunterteilung (nach Bedarf) Mit dieser Gliederung können betriebsinterne Zusammenzüge (z.B. Stelle 1-2) wie auch weitere Detaillierungen (z.B. MFVK nach Pw, Lw und übrige) vorgenommen werden. Die mit * gekennzeichneten Branchen dienen nur der Vervollständigung; im Datenaustausch dürfen sie nicht verwendet werden. 1 Fahrzeugversicherungen 110 00 * Motorfahrzeugversicherungen 111 00 MF Haftpflicht 112 00 * MF Kasko 112 10 MF Teilkasko 112 20 MF Vollkasko 113 00 MF Unfall 120 00 * 121 00 122 00 123 00 Luftfahrzeugversicherung LF Haftpflicht LF Kasko LF Unfall 130 00 * 131 00 132 00 133 00 Wasserfahrzeugversicherung WF Haftpflicht WF Kasko WF Unfall 140 00 199 00 Mofa Teilkasko übrige Fahrzeugversicherungen 2 Haftpflichtversicherungen 210 00 Betriebs- und Berufshaftpflicht 220 00 Gebäudehaftpflicht 299 00 übrige Haftpflichtversicherungen 3 Unfallversicherungen 310 00 Einzelunfall 320 00 Reiseunfall 330 00 Kollektivunfall 340 00 Landwirtschaftliche Versicherung 350 00 Schülerversicherung 360 00 UVG-Zusatzversicherung 370 00 Abonnentenversicherung Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG 380 00 * 381 00 382 00 383 00 384 00 Obligatorische Unfallversicherung (UVG/OUFL) Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG Freiwillige Unfallversicherung gemäss UVG Obligatorische Unfallversicherung Liechtenstein Freiwillige Unfallversicherung Liechtenstein 399 00 übrige Unfallversicherungen 4 Krankenversicherungen 410 00 Einzelversicherung 420 00 Kollektivversicherung 499 00 übrige Krankenversicherungen 5 Transportversicherungen 510 00 Waren 520 00 Valoren 530 00 Reisegepäck 540 00 * 541 00 542 00 Frachtführer Frachtführerhaftpflicht Inland Frachtführerhaftpflicht Ausland (CMR) 550 00 560 00 599 00 Spediteurhaftpflicht Kasko übrige Transportversicherungen 6 Sachversicherungen 610 00 Feuer (inkl. ES, Extended Coverage und Erdbeben) 620 00 Diebstahl 630 00 Wasser 640 00 Glas 650 00 Wertsachen 699 00 übrige Sachversicherungen 7 Technische Versicherungen 710 00 Bauwesen 720 00 Montage 730 00 * 731 00 732 00 733 00 734 00 Maschinenversicherung Maschinenversicherung Maschinen-Betriebsunterbrechung Maschinen-Kasko Maschinengarantie 740 00 750 00 799 00 EDV-Anlagen ATA (allgemeine technische Anlagen) übrige technische Versicherungen Ausgabe Juli 2007 Seite 38 v. 56 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 8.2. DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 39 v. 56 Schadenursachencodes 8.2.1. Elementarschäden 01 02 03 04 05 06 07 08 Hochwasser, Überschwemmung Sturm Felssturz Erdrutsch Lawinen Hagel Steinschlag Schneedruck Nur angeben für poolungsfähige Elementarschäden, die sich bis und mit 31.12.2000 ereigneten. 8.2.2. Alle übrigen Fälle 99 8.3. AUD CAD CHF DKK EUR GBP ILS JPY SEK USD ZAR unverschlüsselt, Schadenhergang erwünscht (sofern branchenüblich) Währungscodes Dollar Dollar Franken Kronen Euro Pfund Shekel Yen Kronen Dollar Rand Ausgabe Juli 2007 Australien Kanada Schweiz Dänemark EU Grossbritannien Israel Japan Schweden USA Südafrikanische Republik Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 40 v. 56 ANHANG I: GESELLSCHAFTSCODES Die Gesellschaftscodes werden durch den SVV verwaltet. 10001 20xxx XXX 001 002 003 004 005 007 008 009 010 011 012 013 014 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041 042 043 044 045 SUVA Mitglied Luftpool + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + Ausgabe Juli 2007 Name Aegon* Alba Allianz Suisse* Alpina Altstadt American Home* Appenzellische Feuer Austria Allianz Continentale* Colonia GESA Assekuranzversicherung Oberegg Coop Tele * Basler HDI Schweiz Allianz Suisse (ex Berner)* Panorama Versicherung Eidgenössische Elvia Reise Erste Allgemeine* Farabewa Genevoise Générale General Accident * Allianz Suisse (ex Elvia) Gothaer * The Home* Helvetia Patria Limmat* Lloyd's Underwriters National (ex Coop Assurances, ex Fribourgeoise)* London and Provincial Mobiliar Royal Vaudoise Générale CIGNA National GAN Neuenburger* KSV Glarus Garanta Schweiz (ex Nieuw Rotterdam)* Helsana Unfall AG (ex Patria Allgemeine) Northern* Ross Insurance Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 20xxx XXX 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 075 076 077 078 079 080 081 082 083 084 085 086 087 088 089 090 091 092 093 094 095 096 097 Mitglied Luftpool + + + + + Ausgabe Juli 2007 DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 41 v. 56 Name Phénix Schweiz Allgemeine* Generali Allgemeine (ex Union Suisse) Solen Generali Allgemeine (ex Secura) Securitas La Suisse Turegum AXA VVST Winterthur Garanta* AIG Europe Inreska * Zürich TCS Assurances TSM Transport Visana National Leben PTT Eigenversicherung Emmentalische Foncière* Gerling Allgemeine Europäische Reise Syndicat Metzger Unfall Solida KKB Versicherungen Generali Personen (ex Secura Leben) Générales Vie GAN Vie Basler Leben / Basler TCS Allianz Leben (ex Berner Leben) Allianz Leben National Leben (ex Coop Leben) Generali Personenversicherung (ex Familia) Generali Personenversicherung (ex Fortuna) Genevoise Vie Allianz Suisse Vie (ex Elvia Vie) Neuenburger Leben Patria Leben Pax Providentia Rentenanstalt La Suisse Vie Ticino Vita Vaudoise Vie Zürich Leben Winterthur Leben Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband 20xxx XXX 098 101 102 103 104 105 106 107 108 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 +++ Mitglied Luftpool DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 42 v. 56 Name Union Vie CSS Versicherung AG Société d'Assurances Dommages FRV Deutsche Hagel Züritel Probus Insurance Company Chubb Insurance Nidwalder Sachversicherung Reliance National Allianz Risk Transfer Lloyd's of London Allianz Elementar, Wien Mannheimer XL Capital (ex Winterthur International) unifun KPT – CPT Groupe Mutuel SA Interbroke Ltd. Coop Allgemeine Trenwick Internatonal Ltd. Axa Art Gartenbau NBM-Amstelland ÖKK SBB Insurance ACE Insurance UNIQA Versicherung AG FL Infrassure Ltd. Xundheit Öffentliche Krankenkasse SR International Allianz Global Corporate & Specialty weitere Gesellschaften gemäss SVV * Altbestand Für die hier nicht aufgeführten UVG-Versicherer gelten die Codes gemäss Beilage 1 zum Handbuch für die Bearbeitung der Grundlagen der Gemeinsamen Statistischen Datenbank über Schadenfälle (GDS) der Sammelstelle der Gemeinsamen Statistiken zum UVG. Der Code für neue Gesellschaften ist beim Sekretariat des SVV zu erfragen. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 43 v. 56 BEILAGE 1 - TEILNEHMENDE GESELLSCHAFT TEILNEHMENDE GESELLSCHAFT Gesellschaft ....................................................... Nr. ..................... Adresse für Datenaustausch Resp. Teilnahme am "MV-Portal" ............................................................................................. ............................................................................................. ............................................................................................. ............................................................................................. Anlaufstelle Gesellschaft Konto für Saldoausgleich Postscheckkonto Bank Name Konto-Nr. ............................................................................................. ............................................................................................. ............................................................................................. ............................................................................................. ............................................................................................. ............................................................................................. Die Gesellschaft nimmt wie folgt am Datenaustausch teil: In der Sparte Fahrzeugversicherungen Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen - exklusive UVG - gemäss UVG Krankenversicherungen Transportversicherungen Sachversicherungen Technische Versicherungen ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... Aufbau der Policen-Nr. Änderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des SVV zu melden. Sie werden dann an alle teilnehmenden Gesellschaften weitergeleitet. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG ZUSTÄNDIGE PERSONEN Gesellschaft Seite 44 v. 56 Nr. ..................... E-Mail Tel. Nr DATENAUSTAUSCH PRÄMIEN Sparte Name Fahrzeugversicherungen Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen - exklusive UVG - gemäss UVG Krankenversicherungen Transportversicherungen Sachversicherungen Technische Versicherungen ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... Sparte Name Tel. Nr Fahrzeugversicherungen Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen - exklusive UVG - gemäss UVG Krankenversicherungen Transportversicherungen Sachversicherungen Technische Versicherungen ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... Sparte Name Tel. Nr Fahrzeugversicherungen Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen - exklusive UVG - gemäss UVG Krankenversicherungen Transportversicherungen Sachversicherungen Technische Versicherungen ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... DATENAUSTAUSCH SCHÄDEN SALDOAUSGLEICH PRÄMIEN Änderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des SVV zu melden. Sie werden dann an alle teilnehmenden Gesellschaften weitergeleitet. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 45 v. 56 ZUSTÄNDIGE PERSONEN SALDOAUSGLEICH PRÄMIEN Sparte Name Fahrzeugversicherungen Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen - exklusive UVG - gemäss UVG Krankenversicherungen Transportversicherungen Sachversicherungen Technische Versicherungen ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... ....................................................... Erstellt am durch ................... .......................................... E-Mail Tel. Nr ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... ..................... Unterschrift Änderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des SVV zu melden. Sie werden dann an alle teilnehmenden Gesellschaften weitergeleitet. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 46 v. 56 BEILAGE 2.1 - RASTER PRÄMIENABRECHNUNG ABRECHNUNG PRÄMIEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 99 CCC XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX CCCCC CCCCC XXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX Periode von Periode bis Erstellt am TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart CCCCC 99.999 C Risikobezeichnung/Tarifposition CCCCC Prämie von Prämie bis Prämienart PPPPPPPPPP TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ CC PPPPPPPPPP Anteil NP UVG Bzw. NP II XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Prämie von Prämie bis Prämienart PPPPPPPPPP TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ CC PPPPPPPPPP Anteil NP UVG Bzw. NP II XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Saldo Risikobezeichnung CCCCC Anteil NP UVG Bzw. NP II XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Saldo Branche XXXXXXXXXXXX Anteil NP UVG Bzw. NP II XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Saldo Police Anteil NP UVG Bzw. NP II XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 XXXXXXXXXXXXXXX Anmerkung: Die Lieferung der Prämienfakturen erfolgt nach Währungen und Sparten getrennt, für jede Sparte gegliedert nach Policen. Innerhalb einer Police werden die Fakturen branchenweise aufgelistet, innerhalb einer Branche nach Risikobezeichnungen bzw. Tarifpositionen getrennt. Über eine Risikobezeichnung wird nur saldiert, falls dazu mehrere Fakturen vorhanden sind, über eine Branche nur, falls innerhalb mehrere Risikobezeichnungen vorkommen. Der Saldo über die Police hat in jedem Fall zu erfolgen. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 47 v. 56 BEILAGE 2.2 - RASTER SCHADENABRECHNUNG ABRECHNUNG SCHÄDEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 99 CCC XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX CCCCC CCCCC XXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX Periode von Periode bis Erstellt am Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart CCCCC 99.999 C Risikobezeichnung/Tarifposition CCCCC Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Grossschaden SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS XXXXXXXXXXXXXX Schadenhergang TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ XXXXXXXXXXXXXXX SSSSSSSS SSSSSSSS XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Anteil Entschädigung XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Saldo Risikobezeichnung CCCCC Anteil Entschädigung XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Saldo Branche Anteil Entschädigung XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Anteil Entschädigung XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Saldo Police XXXXXXXXXXXX Anmerkung: Die Lieferung der Schadenzahlungen erfolgt nach der Gliederung wie die Lieferung der Prämienfakturen, nur werden hier auf der untersten Stufe Risikobezeichnung anstelle der Fakturen die einzelnen Schadenfälle aufgelistet. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 48 v. 56 BEILAGE 2.3 - ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RASTERN Erläuterungen: C...C Code gemäss Codeverzeichnis Möglichkeiten unterhalb "Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlage Teuerungszulagen Anteil Gewinn-/Überschussbeteiligung Anteil Maklerprovision Anteil Zinsüberschüsse Anteil Prämie Luftpool 9999999999999.99" 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Möglichkeiten unterhalb "PPPPPPPPPP PPPPPPPPPP" Zeichnungsjahr JJJJ Möglichkeiten unterhalb "Anteil Entschädigung Anteil Kosten Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente Davon Anteil übr. Leistungen an Invalide Davon Anteil Hinterlassenenrente Davon Anteil übr. Leist. an Hinterlassene Anteil Regress Heilungskosten Anteil Regress Taggeld Anteil Regress IV Anteil Regress HR Anteil Rückstellung IV/HR ohne DK Anteil Rückstellung IV/HR nur DK Anteil Teuerungszulagen 9999999999999.99" 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 99999999999999.9 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 9999999999999.99 Möglichkeiten für "SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS SSSSSSSS" Mutmasslicher Gesamtschaden Anteil Rückstellung Poolschaden Datum der Verrentung Versicherungssumme Zeichnungsjahr Schadenort Strasse Schadenort PLZ/Ort Schadenursache Anteil Selbstbehalt (nur ES-Pool) 9999999999999.99 9999999999999.99 C TT.MM.JJJJ 999999999999999 JJJJ XXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXX CC 9999999999999.99 Anmerkung: Es sind nur die jeweils zutreffenden Texte und Angaben zu liefern. Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 49 v. 56 BEILAGE 2.4 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG ABRECHNUNG PRÄMIEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft (Beispiel) CHF Unfallversicherung 20036 20016 Vaudoise Basler Seite 1 Periode von Periode bis Erstellt am 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer 3215423 2 1210 Tambay Optique Jurigoz 12 1001 Lausanne Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 38100 20.000 1 Risikobezeichnung/Tarifposition 00001 Prämie von Prämie bis Prämienart 01.01.2005 31.12.2005 11 Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 7200.00 468.00 230.40 216.00 106.20- Prämie von Prämie bis Prämienart 01.01.2004 31.12.2004 30 Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 900.00 58.50 28.80 27.00 13.20- Saldo Risikobezeichnung 00001 Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 8100.00 526.50 259.20 243.00 119.40- Risikobezeichnung/Tarifposition 00002 Prämie von Prämie bis Prämienart 01.01.2005 31.12.2005 11 Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 15614.00 117.10 499.60 468.50 230.40- Prämie von Prämie bis Prämienart 01.01.2004 31.12.2004 30 Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 1952.00 14.60 62.50 58.50 28.80- Ausgabe Juli 2007 Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG ABRECHNUNG PRÄMIEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 50 v. 56 (Beispiel) CHF Unfallversicherung 20036 20016 Vaudoise Basler Seite 2 Periode von Periode bis Erstellt am 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 Saldo Risikobezeichnung 00002 Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 17566.00 131.70 562.10 527.00 259.20- Saldo Branche Obligatorische Unfallvers. (UVG) Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool 25666.00 658.20 821.30 770.00 378.60- Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 38200 20.000 1 Prämie von Prämie bis Prämienart Anteil Nettoprämie UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Prämie Luftpool 1010.30 29.60 14.50- Saldo Branche Freiwillige Unfallvers. (UVG) Anteil Nettoprämie Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Prämie Luftpool 1010.30 29.60 14.50- Saldo Police Anteil Nettoprämie UVG Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG Anteil Verwaltungskosten II UVG Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen Anteil Prämie Luftpool Ausgabe Juli 2007 01.01.2005 31.12.2005 11 Freiwillige Unfallversicherung (UVG) 26676.30 658.20 850.90 770.00 393.10- Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 51 v. 56 BEILAGE 2.5 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG ABRECHNUNG PRÄMIEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft (Beispiel) CHF Sachversicherungen 20036 20016 Vaudoise Basler Seite 1 Periode von Periode bis Erstellt am 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer 4444444 3 4670 Lüthy Georg Rollweg 12 8001 Zürich Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 61000 50.000 1 Risikobezeichnung/Tarifposition 20001 Prämie von 01.01.2005 Prämie bis 31.12.2005 Prämienart 11 Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart Anteil Nettoprämie II Risikobezeichnung/Tarifposition 20001 Prämie von Prämie bis Prämienart Anteil Nettoprämie II 920.00 Saldo Police Anteil Nettoprämie II 5520.00 Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer 4321567 2 4670 Lamerz Frank Pâquis 45 1211 Genève Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 63000 20.000 1 Risikobezeichnung/Tarifposition 20002 Prämie von Prämie bis Prämienart Anteil Nettoprämie II Anteil Maklerprovision Ausgabe Juli 2007 01.01.2005 31.12.2005 11 02.03.2005 31.07.2005 12 62000 50.000 1 Feuer 4600.00 Glas Wasser 10304.00 1545.60- Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG ABRECHNUNG PRÄMIEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Saldo Police Ausgabe Juli 2007 Seite 52 v. 56 (Beispiel) CHF Sachversicherungen 20036 20016 Vaudoise Basler Anteil Nettoprämie II Anteil Maklerprovision Seite 2 Periode von Periode bis Erstellt am 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 10304.00 1545.60- Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 53 v. 56 BEILAGE 2.6 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG ABRECHNUNG SCHÄDEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 1 CHF Unfallversicherung 20036 20016 Vaudoise Basler Periode von Periode bis Erstellt am Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer 3215423 2 1210 Tambay Optique Jurigoz 12 1001 Lausanne Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 38100 20.000 1 Risikobezeichnung/Tarifposition 00001 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Grossschaden Datum der Verrentung 12843289 24.01.2004 10 1 30.01.2005 Obligatorische Unfallvers. (UVG) Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 23000.003000.005000.0015000.00- 12856745 02.12.2004 20 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten 185.50185.50- Saldo Risikobezeichnung 00001 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente 23185.503185.505000.0015000.00- Risikobezeichnung/Tarifposition 00002 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Datum der Verrentung 18676512 11.11.2003 10 02.03.2005 Anteil Entschädigung Davon Anteil Hinterlassenenrente Anteil Regress HR Ausgabe Juli 2007 6600.006600.0010000.00 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG ABRECHNUNG SCHÄDEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 54 v. 56 Seite 2 CHF Unfallversicherung 20036 20016 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Vaudoise Basler Periode von Periode bis Erstellt am 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 18645789 18.10.2004 10 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld 4500.001500.003000.00- Saldo Risikobezeichnung 00002 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Hinterlassenenrente Anteil Regress HR 11100.001500.003000.006600.0010000.00 Saldo Branche Obligatorische Unfallvers.(UVG) Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente Davon Anteil Hinterlassenenrente Anteil Regress HR 34285.504685.008000.0015000.006600.0010000.00 Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 38200 20.000 1 Risikobezeichnung/Tarifposition 00001 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung 23443289 02.07.2004 10 Freiwillige Unfallvers. (UVG) Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung 29856745 21.06.2004 20 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Ausgabe Juli 2007 2000.002000.00- 1300.00300.001000.00- Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG ABRECHNUNG SCHÄDEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 55 v. 56 Seite 3 CHF Unfallversicherung 20036 20016 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Vaudoise Basler Periode von Periode bis Erstellt am 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 18645789 18.10.2004 10 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld 4500.001500.003000.00- Saldo Risikobezeichnung 00001 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld 7800.003800.004000.00- Risikobezeichnung/Tarifposition 00002 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung 27645789 17.01.2005 10 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Grossschaden Datum der Verrentung 450.00100.00350.00- 26576512 17.04.2002 10 1 15.12.2004 Anteil Entschädigung Davon Invalidenrente 9900.009900.00- Saldo Risikobezeichnung 00002 Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente 10350.00100.00350.009900.00- Saldo Branche Freiwillige Unfallversicherung(UVG) Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente 18150.003900.004350.009900.00- Saldo Police Anteil Entschädigung Davon Anteil Heilungskosten Davon Anteil Taggeld Davon Anteil Invalidenrente Davon Anteil Hinterlassenenrente Anteil Regress HR 52435.508585.5012350.0024900.006600.0010000.00 Ausgabe Juli 2007 Erstellt 27.07.07 Schweizerischer Versicherungsverband DATENAUSTAUSCH BEI MITVERSICHERUNG Seite 56 v. 56 BEILAGE 2.7 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG ABRECHNUNG SCHÄDEN WÄHRUNG SPARTE Führende Gesellschaft Beteiligte Gesellschaft Seite 1 CHF Sachversicherungen 20036 20016 Vaudoise Basler Periode von Periode bis Erstellt am Policen-/Vertragsnummer Name Versicherungsnehmer Strasse/Postfach Vers.nehmer PLZ und Ort Vers.nehmer 4444444 3 4670 Lüthy Georg Rollweg 12 8001 Zürich Branche Anteil beteiligte Gesellschaft Beteiligungsart 61000 Feuer 50.000 1 Risikobezeichnung/Tarifposition 20001 Schadennummer Ereignisdatum Stand der Erledigung Grossschaden Mutmasslicher Gesamtschaden Schadenort Strasse Schadenort PLZ7Ort Schadenursache Poolschaden Anteil Selbstbehalt 43256388 11.10.2003 10 1 150000.00 Rollweg 12 8001 Zürich 99 1 2100.00 Schadenhergang Eindringen von Regenwasser durch das Dach Saldo Police Ausgabe Juli 2007 01.01.2005 31.03.2005 12.04.2005 Anteil Entschädigung Anteil Kosten 21000.00150.00- Anteil Entschädigung Anteil Kosten 21000.00150.00- Erstellt 27.07.07 Handbuch