Ergebnisseite Anerkennungs-Finder

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Ergebnisseite Anerkennungs-Finder
Fachtierarzt/Fachtierärztin
Zuständige Stelle für die
Antragstellung
www.anerkennung-in-deutschland.de
Tierärztekammer Nordrhein
St. Töniser Straße 15
47906 Kempen
Telefon: (02152) 205-580
Fax: (02152) 205-5850
E-Mail: [email protected]
www.tk-nr.de
Berufliche Anerkennung
BRAUCHE ICH EINE ANERKENNUNG MEINER BERUFLICHEN QUALIFIKATION?
Die Fachtierarzt-Qualifikation ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, wenn Sie im Ausland eine
zusätzliche veterinärmedizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachtierarzt/Fachtierärztin
erworben haben und in Deutschland als Fachtierarzt/Fachtierärztin arbeiten wollen, brauchen Sie die
Anerkennung Ihrer Qualifikation durch die zuständige Tierärztekammer.
Die Anerkennung kann Ihnen erteilt werden, wenn Ihre ausländische Fachtierarzt-Qualifikation der
deutschen Fachtierarzt-Qualifikation entspricht.
GIBT ES WEITERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUM BERUF?
Die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation und die Tätigkeit als Fachtierarzt/Fachtierärztin
sind nur dann möglich, wenn Sie bereits eine gültige Berufserlaubnis/Approbation als Tierarzt in
Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen zuerst Ihre Qualifikation als Tierarzt anerkennen lassen und
die Berufserlaubnis/Approbation erhalten. Informationen dazu finden Sie hier.
Danach können Sie die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation beantragen.
Weitere wichtige Voraussetzungen für den Beruf sind Ihre gesundheitliche und persönliche Eignung und
nötige Deutschkenntnisse. Diese Voraussetzungen werden aber bereits bei der Erteilung der
Berufserlaubnis/Approbation als Tierarzt geprüft.
GIBT ES AUCH BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN OHNE FORMALE ANERKENNUNG?
Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation noch nicht haben, können Sie
allgemeintierärztliche Tätigkeiten ausüben, zu denen Sie auf Basis Ihrer Berufserlaubnis/Approbation
berechtigt sind. Sie können also z.B. in einer Tierarztpraxis tätig sein.
Wenn Sie außerhalb der Behandlung von Tieren (also z.B. in der Wissenschaft/Forschung, in der Industrie)
arbeiten möchten, brauchen Sie in der Regel keine Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation. Sie
bewerben sich dann direkt bei den potenziellen Arbeitgebern.
Informationen zum Verfahren
WER KANN DAS VERFAHREN DURCHLAUFEN?
Die Anerkennung der ausländischen Fachtierarzt-Bezeichnung können alle Personen beantragen, die im
Ausland eine vergleichbare Fachtierarzt-Qualifikation erworben haben. Es spielt also keine Rolle, welche
Staatsangehörigkeit Sie haben oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben. Sie müssen
aber Mitglied in der Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe sein. Das bedeutet, dass Sie in
Nordrhein-Wesfalen bereits als Tierarzt arbeiten oder Ihren Wohnsitz haben müssen. Eine Antragstellung
aus dem Ausland ist demzufolge nicht möglich.
WIE LÄUFT DAS VERFAHREN AB?
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Bezeichnung. Die Voraussetzung
ist, dass in Nordrhein-Westfalen eine vergleichbare Fachtierarzt-Bezeichnung exisitiert (nach der
Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein oder Tierärztekammer Westfalen-Lippe). Die
zuständige Tierärztekammer prüft auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse und Unterlagen die Gleichwertigkeit
Ihrer ausländischen Spezialisierung. Das bedeutet, es wird geprüft, ob Ihre Qualifikation der deutschen
Fachtierarzt-Qualifikation im Wesentlichen entspricht. Im Rahmen der Prüfung berücksichtigt man auch Ihre
Berufspraxis (erworben im Ausland oder in Deutschland). Wenn es wesentliche Unterschiede zwischen den
beiden Qualifikationen gibt, prüft man, ob die Defizite durch Berufserfahrung kompensiert werden können
WELCHE ERGEBNISSE SIND MÖGLICH?
EU/EWR-Qualifikationen, EU/EWR-Staatsangehörige
Sie bekommen die Anerkennung der beantragten Fachtierarzt-Bezeichnung, wenn Ihre ausländische
Qualifikation als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen Fachtierarzt-Qualifikation bewertet wird.
Qualifikationen aus Drittstaaten, Drittstaatsangehörige
Sie bekommen die Anerkennung der beantragten Fachtierarzt-Bezeichnung, wenn
Ihre ausländische Qualifikation als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen FachtierarztQualifikation bewertet wird UND
Sie in Deutschland eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in der angestrebten
Spezialisierung unter Anleitung eines von der Tierärztekammer zur Weiterbildung bevöllmächtigten
Tierarztes abgeleistet haben
Wenn es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen und deutschen Fachtierarzt-Qualifikation
gibt, können Teile der ausländischen Qualifikation auf die deutsche Weiterbildung zum Fachtierarzt
angerechnet werden. Die Weiterbildung kann dann nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung der
Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe abgeschlossen werden.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist ein Rechtsbehelf zulässig. Damit können Sie gegen
die Entscheidung rechtlich vorgehen, damit sie überprüft wird. Details dazu stehen in der
Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Es wird Ihnen jedoch empfohlen, die strittigen Fragen
mit der zuständigen Stelle zu klären, bevor Sie einen Rechtsbehelf einlegen.
WELCHE UNTERLAGEN SIND NÖTIG?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Formloser Antrag
Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
im Ausland erworbene Zeugnisse zur Fachtierarzt-Qualifikation
Approbationsurkunde bzw. Berufserlaubnis als Tierarzt
Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Nachweise, sofern diese zur Prüfung
Ihrer Qualifikation erforderlich sind
gegebenenfalls ein erteilter Bescheid eines anderen Landes über die Anerkennung
Eventuell werden auch weitere Informationen zu Inhalt und Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung sowie zu
sonstigen Berufsqualifikationen angefordert, wenn dies zur Bewertung der Gleichwertigkeit erforderlich ist.
Bitte reichen Sie keine Originale, sondern amtlich beglaubigte Kopien ein. Eine "amtliche Beglaubigung"
bedeutet, dass ein öffentliches Amt (z.B. Stadtverwaltung, Bürgermeisteramt) mit Unterschrift und Stempel
bescheinigt, dass die Fotokopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Weitere Informationen zur Form
der Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie hier.
Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen der
Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Dolmetschern oder Übersetzern angefertigt
werden, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Die Übersetzungen müssen vom
Original oder von den beglaubigten Kopien angefertigt werden. Dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen.
Öffentlich bestellte/beeidigte Dolmetscher/Übersetzer in Deutschland finden Sie hier.
ELEKTRONISCHE ANTRAGSTELLUNG
Sie können Ihren Antrag in der Regel auch elektronisch stellen. Die elektronische Übersendung von
Nachweisen und anderen Unterlagen ist aber nur dann möglich, wenn diese in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt oder anerkannt wurden. Die
Einbringung des Antrags kann direkt bei der zuständigen Stelle erfolgen oder bei einem sogenannten
Einheitlichen Ansprechpartner. Weitere Informationen finden Sie hier.
WIE LANGE DAUERT DAS VERFAHREN?
Die zuständige Tierärztekammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats, dass Ihre Unterlagen
eingegangen sind und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen eventuell fehlen. Wenn Sie alle Unterlagen
komplett eingereicht haben, dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In begründeten Fällen (z.B. wenn
weitere Auskünfte nötig sind) kann sich die Frist verlängern.
WAS KOSTET DAS VERFAHREN? IST DIE ÜBERNAHME DER KOSTEN MÖGLICH?
Das Verfahren ist gebührenpflichtig und kostet derzeit:
mit Prüfung 307 Euro
ohne Prüfung 52 Euro
SIND DEUTSCHKENNTNISSE ERFORDERLICH? WELCHES SPRACHNIVEAU?
Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse bei der Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation nachweisen. Das
heißt, dass Ihre Deutschkenntnisse für die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation nicht erneut geprüft
werden.
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
Gesetzliche Grundlagen
Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein (Kammergebiet Nordrhein)
Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (Kammergebiet Westfalen-Lippe)
Heilberufsgesetz (HeilBerG) Nordrhein-Westfalen
Beratungsangebote
Lassen Sie sich in einer IQ-Beratungsstelle persönlich beraten. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr
unter der Telefonnummer +49 30 1815-1111 erreichbar.
Weitere Beratungsangebote finden Sie hier.
Berufsprofil
Einsatzgebiete
Fachtierärzte und -ärztinnen arbeiten je nach Spezialisierung in Tierarztpraxen und -kliniken, Veterinärämtern,
tiermedizinischen und pharmazeutischen Forschungsinstituten, tiermedizinischen Instituten von Hochschulen oder
auch zoologischen Gärten. Darüber hinaus können Fachtierärzte und -ärztinnen beispielsweise bei
Tierärztekammern tätig sein.
Berufliche Tätigkeiten
Fachtierärzte und -ärztinnen verhüten, lindern und heilen Leiden und Krankheiten von Tieren. Dabei sind sie auf
spezielle Tierarten und/oder spezielle medizinische Fachgebiete spezialisiert. Durch vorbeugende Maßnahmen
tragen sie zum Erhalt von Tierbeständen bei und verhindern die direkte oder indirekte Übertragung von
Krankheiten auf den Menschen.
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