Ergebnisseite Anerkennungs-Finder
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Fachtierarzt/Fachtierärztin Zuständige Stelle für die Antragstellung www.anerkennung-in-deutschland.de Tierärztekammer Nordrhein St. Töniser Straße 15 47906 Kempen Telefon: (02152) 205-580 Fax: (02152) 205-5850 E-Mail: [email protected] www.tk-nr.de Berufliche Anerkennung BRAUCHE ICH EINE ANERKENNUNG MEINER BERUFLICHEN QUALIFIKATION? Die Fachtierarzt-Qualifikation ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, wenn Sie im Ausland eine zusätzliche veterinärmedizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachtierarzt/Fachtierärztin erworben haben und in Deutschland als Fachtierarzt/Fachtierärztin arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation durch die zuständige Tierärztekammer. Die Anerkennung kann Ihnen erteilt werden, wenn Ihre ausländische Fachtierarzt-Qualifikation der deutschen Fachtierarzt-Qualifikation entspricht. GIBT ES WEITERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUM BERUF? Die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation und die Tätigkeit als Fachtierarzt/Fachtierärztin sind nur dann möglich, wenn Sie bereits eine gültige Berufserlaubnis/Approbation als Tierarzt in Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen zuerst Ihre Qualifikation als Tierarzt anerkennen lassen und die Berufserlaubnis/Approbation erhalten. Informationen dazu finden Sie hier. Danach können Sie die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation beantragen. Weitere wichtige Voraussetzungen für den Beruf sind Ihre gesundheitliche und persönliche Eignung und nötige Deutschkenntnisse. Diese Voraussetzungen werden aber bereits bei der Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation als Tierarzt geprüft. GIBT ES AUCH BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN OHNE FORMALE ANERKENNUNG? Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation noch nicht haben, können Sie allgemeintierärztliche Tätigkeiten ausüben, zu denen Sie auf Basis Ihrer Berufserlaubnis/Approbation berechtigt sind. Sie können also z.B. in einer Tierarztpraxis tätig sein. Wenn Sie außerhalb der Behandlung von Tieren (also z.B. in der Wissenschaft/Forschung, in der Industrie) arbeiten möchten, brauchen Sie in der Regel keine Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation. Sie bewerben sich dann direkt bei den potenziellen Arbeitgebern. Informationen zum Verfahren WER KANN DAS VERFAHREN DURCHLAUFEN? Die Anerkennung der ausländischen Fachtierarzt-Bezeichnung können alle Personen beantragen, die im Ausland eine vergleichbare Fachtierarzt-Qualifikation erworben haben. Es spielt also keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie haben oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben. Sie müssen aber Mitglied in der Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe sein. Das bedeutet, dass Sie in Nordrhein-Wesfalen bereits als Tierarzt arbeiten oder Ihren Wohnsitz haben müssen. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist demzufolge nicht möglich. WIE LÄUFT DAS VERFAHREN AB? Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Bezeichnung. Die Voraussetzung ist, dass in Nordrhein-Westfalen eine vergleichbare Fachtierarzt-Bezeichnung exisitiert (nach der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein oder Tierärztekammer Westfalen-Lippe). Die zuständige Tierärztekammer prüft auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse und Unterlagen die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Spezialisierung. Das bedeutet, es wird geprüft, ob Ihre Qualifikation der deutschen Fachtierarzt-Qualifikation im Wesentlichen entspricht. Im Rahmen der Prüfung berücksichtigt man auch Ihre Berufspraxis (erworben im Ausland oder in Deutschland). Wenn es wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Qualifikationen gibt, prüft man, ob die Defizite durch Berufserfahrung kompensiert werden können WELCHE ERGEBNISSE SIND MÖGLICH? EU/EWR-Qualifikationen, EU/EWR-Staatsangehörige Sie bekommen die Anerkennung der beantragten Fachtierarzt-Bezeichnung, wenn Ihre ausländische Qualifikation als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen Fachtierarzt-Qualifikation bewertet wird. Qualifikationen aus Drittstaaten, Drittstaatsangehörige Sie bekommen die Anerkennung der beantragten Fachtierarzt-Bezeichnung, wenn Ihre ausländische Qualifikation als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen FachtierarztQualifikation bewertet wird UND Sie in Deutschland eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in der angestrebten Spezialisierung unter Anleitung eines von der Tierärztekammer zur Weiterbildung bevöllmächtigten Tierarztes abgeleistet haben Wenn es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen und deutschen Fachtierarzt-Qualifikation gibt, können Teile der ausländischen Qualifikation auf die deutsche Weiterbildung zum Fachtierarzt angerechnet werden. Die Weiterbildung kann dann nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe abgeschlossen werden. Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist ein Rechtsbehelf zulässig. Damit können Sie gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen, damit sie überprüft wird. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Es wird Ihnen jedoch empfohlen, die strittigen Fragen mit der zuständigen Stelle zu klären, bevor Sie einen Rechtsbehelf einlegen. WELCHE UNTERLAGEN SIND NÖTIG? Folgende Unterlagen sind erforderlich: Formloser Antrag Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis) im Ausland erworbene Zeugnisse zur Fachtierarzt-Qualifikation Approbationsurkunde bzw. Berufserlaubnis als Tierarzt Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Nachweise, sofern diese zur Prüfung Ihrer Qualifikation erforderlich sind gegebenenfalls ein erteilter Bescheid eines anderen Landes über die Anerkennung Eventuell werden auch weitere Informationen zu Inhalt und Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung sowie zu sonstigen Berufsqualifikationen angefordert, wenn dies zur Bewertung der Gleichwertigkeit erforderlich ist. Bitte reichen Sie keine Originale, sondern amtlich beglaubigte Kopien ein. Eine "amtliche Beglaubigung" bedeutet, dass ein öffentliches Amt (z.B. Stadtverwaltung, Bürgermeisteramt) mit Unterschrift und Stempel bescheinigt, dass die Fotokopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Weitere Informationen zur Form der Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie hier. Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen der Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Dolmetschern oder Übersetzern angefertigt werden, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Die Übersetzungen müssen vom Original oder von den beglaubigten Kopien angefertigt werden. Dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen. Öffentlich bestellte/beeidigte Dolmetscher/Übersetzer in Deutschland finden Sie hier. ELEKTRONISCHE ANTRAGSTELLUNG Sie können Ihren Antrag in der Regel auch elektronisch stellen. Die elektronische Übersendung von Nachweisen und anderen Unterlagen ist aber nur dann möglich, wenn diese in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt oder anerkannt wurden. Die Einbringung des Antrags kann direkt bei der zuständigen Stelle erfolgen oder bei einem sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner. Weitere Informationen finden Sie hier. WIE LANGE DAUERT DAS VERFAHREN? Die zuständige Tierärztekammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats, dass Ihre Unterlagen eingegangen sind und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen eventuell fehlen. Wenn Sie alle Unterlagen komplett eingereicht haben, dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In begründeten Fällen (z.B. wenn weitere Auskünfte nötig sind) kann sich die Frist verlängern. WAS KOSTET DAS VERFAHREN? IST DIE ÜBERNAHME DER KOSTEN MÖGLICH? Das Verfahren ist gebührenpflichtig und kostet derzeit: mit Prüfung 307 Euro ohne Prüfung 52 Euro SIND DEUTSCHKENNTNISSE ERFORDERLICH? WELCHES SPRACHNIVEAU? Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse bei der Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation nachweisen. Das heißt, dass Ihre Deutschkenntnisse für die Anerkennung Ihrer Fachtierarzt-Qualifikation nicht erneut geprüft werden. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Gesetzliche Grundlagen Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein (Kammergebiet Nordrhein) Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (Kammergebiet Westfalen-Lippe) Heilberufsgesetz (HeilBerG) Nordrhein-Westfalen Beratungsangebote Lassen Sie sich in einer IQ-Beratungsstelle persönlich beraten. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 1815-1111 erreichbar. Weitere Beratungsangebote finden Sie hier. Berufsprofil Einsatzgebiete Fachtierärzte und -ärztinnen arbeiten je nach Spezialisierung in Tierarztpraxen und -kliniken, Veterinärämtern, tiermedizinischen und pharmazeutischen Forschungsinstituten, tiermedizinischen Instituten von Hochschulen oder auch zoologischen Gärten. Darüber hinaus können Fachtierärzte und -ärztinnen beispielsweise bei Tierärztekammern tätig sein. Berufliche Tätigkeiten Fachtierärzte und -ärztinnen verhüten, lindern und heilen Leiden und Krankheiten von Tieren. Dabei sind sie auf spezielle Tierarten und/oder spezielle medizinische Fachgebiete spezialisiert. Durch vorbeugende Maßnahmen tragen sie zum Erhalt von Tierbeständen bei und verhindern die direkte oder indirekte Übertragung von Krankheiten auf den Menschen. Footer-Text