Gemeinsamer Verschmelzungsbericht - Ruder
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Gemeinsamer Verschmelzungsbericht - Ruder
Gemeinsamer Verschmelzungsbericht über den Zusammenschluss des Lüneburger Ruder-Club von 1875 e.V. und des Ruder-Club “WIKING“ e.V. Lüneburg in den Lüneburger Ruder-Club WIKING von 1875 e.V. erstellt von den 1. Vorsitzenden Dr. Felix Abraham und Friedrich Schmidt Lüneburg, den 20. Mai 2015 I. Gründe für einen Zusammenschluss beider Vereine Angesichts des Bestehens beider Vereine von mehr als fünfzig bzw. einhundert vierzig Jahren und den sich daraus entwickelten besonderen Traditionen bedeutet der Zusammenschluss für die Mitglieder beider Vereine einen tiefgreifenden Einschnitt und trifft sie in ihrer Identifikation und Verbundenheit mit „ihrem Verein“. Wir, die Vorstände beider Vereine, sind daher froh, dass die Hauptversammlungen in beiden Vereinen mit deutlicher Mehrheit uns den Auftrag erteilt haben, die Bedingungen für eine Fusion auszulosten. Wir, die Vorstände beider Rudervereine müssen uns aufgrund unserer Verantwortung für den Erhalt und die Fortentwicklung der von beiden Vereinen angebotenen sportlichen und gesellschaftlichen Betätigungen darüber Gedanken machen, in welcher Weise die inhaltlich weitgehend identische Ausrichtung der sportlichen und gesellschaftlichen Betätigung beider Vereine in personeller und wirtschaftlicher Hinsicht nicht nur erhalten, sondern weiter gefördert werden kann. Angesichts geänderter Rahmenbedingungen, ausgelöst durch ein geändertes Freizeitverhalten sowie einer festzustellenden Abkehr von gemeinwohlorientiertem Handeln und der damit verbundenen Kommerzialisierung des Sportgeschehens halten wir diesen Weg für zielführend. Insbesondere im Bewusstsein, dass es in beiden Vereinen immer schwieriger wird, Helferinnen und Helfer auf ehrenamtlicher Basis für die Führungspositionen zu gewinnen, was insbesondere für den Lüneburger Ruder-Club von 1875 e.V. (LRC 1875) der Fall ist, haben wir uns entschlossen, die Initiative zu einem Zusammenschluss beider Vereine zu ergreifen. Die folgenden Gesichtspunkte sind für den Zusammenschluss beider Vereine ausschlaggebend: 1. Grundlegender Ansatz aus gesellschaftlicher und soziologischer Sicht. Aufgabe der Rudervereine ist es, die gesellschaftlichen Gruppierungen zusammenzubringen und angesichts vieler Angebote zur Freizeitgestaltung ein kompetenter und qualifizierter Ansprechpartner in dieser Sportart zu sein, der vor allem Jugendlichen eine sinnvolle und gesundheitsfördernde Freizeitgestaltung anbietet. Dies kann vor allem durch ein fachlich kompetentes sowie inhaltlich vielfältiges Angebot erreicht werden, weil hierdurch sich für Jugendliche eine Erlebniskultur ergibt, die gegenüber anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung eine hohe Attraktivität aufweist und diese zugleich in ihr soziales Umfeld besser einbindet. Aufgrund eines gestiegenen Gesundheitsbewusstseins sind aber auch für unsere älteren Mitglieder fachlich qualifizierte und deren Belange erfüllende Angebote zu einer sportlichen und gesellschaftlichen Betätigung bereitzustellen. Der vorbeugende Gesundheitssport hat sich in den letzten Jahren zu einer Kernaufgabe entwickelt. Dies erfordert einen weiteren Ausbau der qualitativen und quantitativen Angebote. 2. Positive Effekte, die sich aus der Zusammenführung ergeben. Der Zusammenschluss führt zu einer Stärkung beider Vereine durch bessere Organisationsstrukturen. Eine straffere Führung verbessert die Handlungsfähigkeit und beschleunigt erforderliche Entscheidungsprozesse, so dass aktuelle Entwicklungen besser gesteuert werden können. Aufgrund der größeren Gruppen können die betriebswirtschaftlichen Abläufe verbessert und die vorhandenen Sportstätten besser genutzt werden. Der Zusammenschluss der Leistungssportgruppen ermöglicht eine Stärkung der sportlichen Leistungsfähigkeit, da eine breitere Basis zur Auswahl besonders befähigter Aktiver zur Verfügung steht. Die Stärkung der sportlichen Leistungsfähigkeit ermöglicht größere und damit in der Öffentlichkeit sichtbare sportliche Erfolge, was den Blickpunkt der sportlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit auf den neuen Verein lenkt. Hierdurch entsteht ein Rückkoppelungseffekt 2 in Bezug auf die öffentliche Sportförderung sowie die Gewinnung finanziell gut ausgestatteter Sponsoren. Gleichermaßen ermöglicht eine bessere finanzielle Ausstattung die Stärkung der Jugendförderung durch die Gewinnung fachlich qualifizierter Jugendtrainer und Jugendleiter, damit auch die Auswahl und Förderung talentierter Jugendlicher. Aufgrund eines breiten und fachlich qualifizierten Angebots an sportlicher und gesellschaftlicher Betätigung für Jugendliche ist der neue Verein in der Lage, für Schulen ein noch attraktiverer Ansprechpartner zu sein und in Kooperation mit schulischen Aktivitäten zu treten, indem Konzepte zu einer alle Facetten des Ruderns erfassenden sportlichen Betätigung entwickelt werden. Auch kann die Förderung des Gesundheitssports für ältere Mitglieder aufgebaut und gefördert werden. Dies nicht nur in fachlicher, sondern auch finanzieller Hinsicht. Insoweit bietet eine stärkere finanzielle Ausstattung eine weitere Qualifizierung der verantwortlichen Übungsleiter. II. Wahrung bestehender Traditionen In der nahezu 140-jährigen Geschichte des LRC v.1875 und der 50- jährigen Geschichte der Ruder-Club “WIKING“ e.V. (RC “Wiking“) haben sich naturgemäß vielfältige Traditionen und jeweils ein berechtigter Stolz auf die in der Vergangenheit und Gegenwart erzielten sportlichen Erfolge entwickelt. Wir betonen übereinstimmend, dass diese durch den Zusammenschluss nicht verloren gehen dürfen. Vielmehr wollen wir diese weiter pflegen und insbesondere durch eine optimierte Vereinsführung dafür sorgen, dass diese durch die von uns angestrebte Weiterentwicklung der sportlichen Erfolge in Erinnerung bleiben. Wir halten es nicht nur für selbstverständlich, sondern im Interesse des Zusammenwachsens beider Vereine für erstrebenswert (erforderlich), dass die herausragenden sportlichen Erfolge durch die Beibehaltung der Namensträger fortgeführt werden. Es ist für uns auch selbstverständlich, die guten Traditionen wie Ehrungen, besondere Würdigung herausragender Leistungen für den Verein, Gratulation an Geburtstagen, Weihnachtsfeiern, Clubabenden und Vergleichbares beizubehalten. Wir wollen diese guten und bewährten Traditionen in gleicher Weise wie bisher in jeglicher Hinsicht unterstützen. Ebenso werden die Ehrenmitgliedschaften beider Stammvereine ihre Würdigung und Wertschätzung für die geleisteten Verdienste erlangen und deshalb nach der Verschmelzung weitergeführt. 3 III. Geschichtlicher Rückblick auf beide Vereine • LRC v. 1875 e.V. Der Lüneburger Ruderclub v. 1875 e.V. ist ein Zusammenschluss der beiden ehemaligen Ruderclubs Ruder-Club Paula 1875 und dem Lüneburger Männer-Ruder-Club v. 1923, die sich am 1. Januar 1960 zum heutigen Lüneburger Ruder-Club v. 1875 e.V. vereinigten. Ruder-Club Paula 1875 Im Mai 1875 hoben die Gründungsmitglieder Kirchhoff (Gastwirt), Gericke (Korbmacher), Moritz (Schuhmacher) und Kliefoth (Bäcker) den Ruderclub aus der Taufe und benannten ihn nach der ältesten Tochter von Gastwirt Kirchhoff. Bis 1885 wurde das Rudertraining ausschließlich in Leihbooten durchgeführt, bis 1885 durch den Erwerb eines gebrauchten 6erGigs ein eigenes Boot zur Verfügung stand. Zwischen 1890 und 1915 fanden erste RegattaTeilnahmen in Hamburg statt, wobei die Bootsüberführungen noch auf dem Wasserwege vorgenommen wurden. 1901 wurde bei der Bootswerft Hacht in Hamburg ein 4er-Werry bestellt, dem 1905 ein 2er-Werry, gebaut von der Bootswerft Schrag (Hamburg) folgte. 1908 war gekennzeichnet durch den Baubeginn des ersten Bootshauses in der Nähe des damaligen Bürgergartens. Zwischen 1914 bis 1919 zur Zeit des 1. Weltkrieges kam der Ruderbetrieb zum Erliegen. Im Jahre 1915 zerstörte ein Sturm das erst 7 Jahre alte Bootshaus. Es dauerte bis ca. 1920, ehe die sportlichen Betätigungen einen Neuanfang erlebten. Die Firma Seils (Hamburg) lieferte 1921 einen neuen 6er-Gig, gefolgt 1928 von einem gebraucht gekauften 4er-Werry vom RC Bronania. Im Jahre 1923 wurde die Firma Doose (Hamburg) mit dem Bau eines 6er-Werry beauftragt. Im gleichen Jahr wurde mit dem Bau des zweiten Bootshauses, das heute immer noch genutzt wird, begonnen.1926 Fertigstellung und Einweihung des Bootshauses. Von 1923 bis 1939 feierte der RC Paula viele Regattaterfolge in Hamburg. So errang eine 4er-Mannschaft während dieser Zeit 30 Siege und 25 Zweitplatzierungen. 1939 bis 1945 war die Zeit des 2. Weltkrieges; der Sportbetrieb musste eingestellt werden und sämtliche Boote gingen verloren. Der Besitz des Bootshauses ging durch die Gleichschaltungsmaßnahme auf die Stadt Lüneburg über, die Nutzung erfolgte durch die Marine-HJ. Nach dem Kriege begann im Jahre 1946 der Neuanfang. Am 19. September 1948 startete der 1. Ruder-Vergleichskampf nach dem Krieg mit dem Lüneburger Männer-Ruder-Club. 11.09.1949 : 1.Nachkriegs-Ruderregatte auf der Ilmenau; Mitveranstalter : Lüneburger Männer-Ruder-Club mit Teilnehmern aus Hamburger Vereinen. 28.05.1950: Große Jubiläumsregatte auf der Ilmenau anlässlich des 75jährigen Vereins-Bestehens Zwischen 1950 und 1959 wurden bis zur Fusion mit dem Lüneburger Männer-Ruder-Club zahlreiche Regatten in Hamburg besucht und regelmäßig auch in Lüneburg erfolgreich veranstaltet Lüneburger Männer-Ruder-Club v. 1923 Die Vereinsgründung erfolgte im Jahre 1923 mit den Gründungsmitgliedern Gebrüder Meyerhoff und den Sportsfreunden Heiland und Gehrke. Bis 1939 konnten zahlreiche sportliche Erfolge mit zwei 4er-Mannschaften bei Regatten in Hamburg und Lüneburg errungen werden. In dieser Zeit erfolgte auch die Errichtung des Bootshauses in unmittelbarer Nachbarschaft des RC Paula. Von 1939 bis 1945 konnte während des 2. Weltkrieges kein Sportbetrieb unterhalten werden. Es gingen außerdem alle Boote verloren, das Bootshaus jedoch blieb erhalten. Am 24.09.1945 wurde der Betrieb des Vereins wiedereröffnet; das Barvermögen belief sich auf 287.19 RM. Zwischen 1946 bis 1948 erhöhte sich die Zahl der Mitglieder von 90 auf beachtliche 128. Zwischen 1949 und 1959 verlief der Ruderbetrieb ähnlich wie in den Vorkriegsjahren. Nachzulesen in den Protokollen dieser Zeit wurden während dieser Zeit 24 Regatten besucht und 4 dabei 21 Siege sowie 25 zweite Plätze errudert. Auf der gemeinsamen Mitgliederversammlung mit dem RC Paula am 9. Oktober 1959 wurde der Beschluss zur Fusion beider Clubs zum LRC v. 1875 e.V. zum 1. Januar 1960 gefasst Lüneburger Ruder-Club v. 1875 e.V. Der Zusammenschluss der beiden Vereine RC-Paula (47 Mitglieder) und LMRC (56 Mitglieder) erfolgte zum 1. Januar 1960 unter dem 1. Vorsitzenden Walter Maack. Im Jahre 1960 wurde der erste Bootstransporter in Eigenbau fertiggestellt. In den Jahren 1961 bis 1967 gab es bei vereinzelten Teilnahmen an Regatten außer Platzierungen keine Siege. 1966 : Klärung der Eigentumsfrage Schifferwallanlage durch die Stadt Lüneburg; Überlassung für 25 Jahre mit Bootshaus- Übereignung. Am 17.06.1967 fand das 1. Lüneburger Wasserfest unter dem Ausrichter LRC Wiking statt. Im Jahre 1968 war die Mitgliederzahl von 103 bei der Fusion inzwischen auf 49 gesunken. Das Frühjahrshochwasser im Jahre 1970 führte zu Schäden in den Gebäuden und auf dem Gelände. Der Bruch des Elbe-Seitenkanals im Jahre 1976 führt zur Verwüstung der Bootshäuser und erheblichen Bootsschäden. Alle Schäden wurden Dank der Mitarbeit aller Vereinsmitglieder überwiegend in Eigenregie behoben. Ein Neuanfang im Mädchen- und Jungenrudern im Jahr 1977 führt zu einem erfolgreichen Jahrzehnt im Leistungssport für den LRC auf Bunde- und Landesebene. Die sportlichen Erfolge werden durch umfassende Umbaumaßnahmen des Bootshauses begleitet. 1986 wird der Bootssteg im Lüneburger Hafen am Elbe-Seitenkanal erstellt, der fortan als Leistungsstützpunkt fungiert; Lagerung der Boote in einem Container. • Ruder-Club ”WIKING” e.V. Der Plan, den Lüneburger Ruderclub “WIKING“ zu gründen, entstand im Jahre 1954 bei ehemaligen Schülerruderern des Schülerrudervereins am Johanneum. Im Jahr 1955 wurde der Lüneburger Ruder-Club “WIKING“ e.V. von vier Studenten, davon drei der pädagogischen Hochschule, sowie zwei jungen kaufmännischen Angestellten und dem Ingenieur Richard Hölscher. Der junge Verein gastierte über Jahre im Bootshaus des Johanneums. 1962 zog der Verein zur damals noch bestehenden Badeanstalt Halvensleben um. Mit dem Bau des Bootshauses im städtischen Bullenmoor, die Baugenehmigung war vom 30.7.1963, entstand die erste feste Vereinsstätte des RC “WIKING“. Unter dem damaligen Trainer und Vereinsgründer Richard Hölscher waren erste Erfolge bis zu den Deutschen Meisterschaften erzielt worden. Im Jahr 1970 begannen drei Schüler der Herderschule die Jugendarbeit aufzubauen. Schon im Folgejahr wurde ein Landesmeistertitel im Vierer erzielt. Fortan hat der RC “WIKING“ in jedem Jahr mindestens eine Mannschaft zum Bundeswettbewerb im kinderrudern entsandt. Ende der 70-iger Jahre fusionierten die Schülerrudervereine des Johanneum und der Wilhelm-Raabe-Schule mit dem RC “WIKING“. Damit standen dem Verein drei Bootshäuser zur Verfügung. Die Jugendarbeit, insbesondere aber auch die besonnene Entwicklung des Bootsparkes mit eigens für die Jugendarbeit angeschafften Booten, führte zu immer größeren Erfolgen, die 1983 mit dem Sieg im Zweier o. Stm (Rabe/Wöhnke) beim Nation Cup ihren Höhepunkt fand. Im Jahr 1984 begannen dann die Arbeiten zum Bau eines neuen Bootshauses an der WillyBrandt-Straße. Das neue Haus bot auf einer Fläche von 600 m² ausreichend Platz für die etwa 150 Vereinsmitglieder. Aufgrund der Zusammenarbeit mit den Gymnasien in Lüneburg musste aber bereits 1990 mit einem weiteren Haus Platz für Boote geschaffen werden. Im Jahr 1990 hat auch der RC “WIKING“ parallel zur Anlage des LRC einen Container zur Lagerung von Booten am Kanal errichtet. Die Nutzung der Steganlagen erfolgte nun gemeinsam. 5 Als nächste Baumaßnahme stand der Bau eines Bootshauses für den Leistungssportbereich des RC “WIKING“ am ESK auf dem Plan, da die Container wegen einer Nutzung eines Umschlagbetriebes aufzugeben waren. Der Bau einer Halle, in der auch ein Achter Platz finden kann erfolgte im Jahr 2009. Gleich anschließend begannen die Planungen zum Anbau eines Kraftraumes und eines Jugendraums am Bootshaus an der Ilmenau, der im Jahr 2013 abgeschlossen wurde. Seit dem Jahr 2014 bietet der RC “WIKING“ zusätzlich die Sportart Drachenbootfahren an. IV. Übersicht über den Mitgliederbestand Mitglieder (Stand: 01.01.2015) (Basis Meldung an den LSB zum 1.1.2015) LRC 1875 e.V. RC ”WIKING” Gesamt Gesamt 62 208 270 Männer 41 148 189 Frauen 21 60 81 bis 18 Jahre 12 60 72 Beiträge in Euro Monatsbeitrag Erwachsene Kinder/Jugendliche Familien passive/fördernde Mitglieder LRC 1875 RC ”WIKING” 14,00 € 14,00 € 8,00 € 8,00 € 26,00 € 28,00 € 8,00 € 6,00 € 6 V. Sportstätten • Eigentum LRC 1875 e.V. 1. 2. RC ”WIKING” e.V. Vereinsheim mit Bootshalle am 1. Bootshaus an der Willy-BrandtSchifferwall 6 auf Pachtgrund Straße in Lüneburg mit Nebengebäude als Bootshalle und LagerBootshalle, ebd. raum. Zwei 45-Fuß Container zur Lagerung der Drachenboote. Steganlage an der Ilmenau 2. Grundstück als Erbpachtgrundstück 3. Grundstück am ESK Erbpacht 4. Bootshaus an der Elso-KlöverStraße in Lüneburg mit Steganlage am ESK • Boote, Sportgeräte Eine Liste der Boote und der Sportgeräte befindet sich im Anhang. Es gilt die aktuelle Liste der Boote und Sportgeräte, die den Versicherungsverträgen zugrunde liegt. VI. Jahresabschlüsse in Form von Einnahmen – Überschussrechnungen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen 2012, 2013, 2014 und 2013 (bis 30.12.2014) Die nach § 17 Abs. 2 UmwG dem Registergericht vorzulegenden Jahresabschlüsse werden als Anlage zu diesem Verschmelzungsbericht aufgeführt; sie sind Bestandteil dieses Berichts. VII. Aufstellung der wesentlichen Vermögenswerte (Sachanlagen) RC “WIKING“ 1. Bootshaus an der Willy-Brandt-Straße in Lüneburg mit Nebengebäude als Bootshalle und Lagerraum. Zwei 45-Fuß Container zur Lagerung der Drachenboote. Steganlage an der Ilmenau 2. Grundstück als Erbpachtgrundstück 3. Grundstück am ESK Erbpacht 4. Bootshaus an der Elso-Klöver-Straße in Lüneburg mit Steganlage am ESK LRC 1. Vereinsheim mit Bootshalle 7 III. 1. Rechtliche Voraussetzungen und Art der Verschmelzung Inhalt der gesetzlichen Regelung § 2 des Umwandlungsgesetzes (gesetzliche Abkürzung: UmwG) sieht zwei Arten der Verschmelzung vor, die nach § 3 Nr. 4 UmwG auch für eingetragene Vereine i.S.d. § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten. Danach können Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung verschmolzen werden 1. Im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens eines Rechtsträgers als Ganzes auf einen anderen bestehenden Rechtsträger (sog. übernehmender Rechtsträger) oder 2. im Wege der Neugründung durch Übertragung der Vermögen zweier oder mehrerer Rechtsträger (übertragende Rechtsträger) jeweils als Ganzes auf einen neuen, von ihnen dadurch gegründeten Rechtsträger. 2. Entscheidung für die Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf einen anderen Rechtsträger In den folgenden Ausführungen sollen die Voraussetzungen verständlicher dargelegt werden. Die in Ziffer 1 aufgeführte Variante bedeutet, dass ein Verein „sein Haus“ verlässt und in das „Haus des anderen Vereins“ einzieht, ohne den anderen aus diesem zu verdrängen. Beide Vereine leben dann unter einem Dach. Die Mitglieder des einziehenden Vereins werden mit dem Einzug „Miteigentümer“ des nunmehr gemeinsamen Hauses, müssen aber „als Gegenleistung“ den inhaltlichen Wert ihres Hauses mitbringen, um so ein gemeinsames Vermögen für beide Vereine zu schaffen. Damit beide in dem nunmehr gemeinsamen Haus leben können, müssen – bildlich gesprochen - die Regeln zum Zusammenleben beider Vereine entsprechend neu gefasst werden. Dies geschieht durch eine neu zu fassende Vereinssatzung. Die Regelung der Ziffer 2 sieht dagegen vor, dass jeder Verein sein „angestammtes Haus“ verlässt und aufgibt und beide ein neues Haus errichten, so dass die „verlassenen Häuser leer stehen und nutzlos“ sind (rechtstechnisch würden beide bisher bestehenden Vereine gelöscht). Die Werte der alten Häuser müssen in Geld umgesetzt und mit diesem das neue Haus erstellt werden. Hält man sich dieses zugegebenermaßen stark vereinfachte Bild vor Augen, wird deutlich, dass die 2. Variante deutlich aufwändiger ist, das heißt in der Realität teurer wird. Die vorstehend unter Ziffer 2aufgeführte Möglichkeit zur Verschmelzung ist aufgrund dieser Rechtslage umständlicher und deshalb wirtschaftlich nicht vertretbar, so dass lediglich der in Ziffer 1 geregelte Verschmelzungsweg in Betracht kommt. Über diesen Weg sind sich beide Vorstände einig. 3. Rechtliche Folgen der Verschmelzung der beiden Vereine gemäß der 1. Alternative Wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist der in Ziffer 1 beschriebene Weg; da beide Vereine Eigentümer von Grundvermögen in unterschiedlicher Höhe sind. Der durch die Verschmelzung umgeänderte Verein wird Rechtsnachfolger. Damit stehen diesem nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich dessen bisherige Nutzungsrechte zu. Hieraus folgt auch, dass die bestehenden Miet- und Pachtverträge zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt werden, so dass auch eine Neuverhandlung über die Fortsetzung solcher Nutzungsverträge entfällt. Praktisch bedeutet dies, dass der LRC in den RC “WIKING“ „übertritt“. Rechtstechnisch geht das Vermögen des LRC als Ganzes aufgrund des Verschmelzungsvertrages auf den RC “WIKING“ über. Dieser Vertrag ist notariell zu beurkunden. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg werden damit die Mitglieder des LRC kraft Gesetzes Mitglieder des „aufnehmenden Vereins“, was zur Folge hat, dass das vereinte Vermögen allen Mitgliedern, also sowohl den bisherigen 8 Mitgliedern des LRC als auch den in ihrem Verein verbleibenden Mitgliedern des RC “WIKING“ gehört und beide dieselben gleichwertigen und gleichrangigen Rechte und Pflichten haben. Der LRC erlischt mit Eintragung der Verschmelzung im Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg. Aufgrund der Verschmelzung ist, wie oben vereinfacht dargelegt, eine Abwicklung des Vermögens des LRC nicht erforderlich, sondern geht aufgrund des Verschmelzungsvertrages ohne wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile auf den gemeinsamen Verein über. 4. Zulässigkeit und Voraussetzung der Verschmelzung nach den Satzungen des LRC und des RC “WIKING“ Die Satzungen des LRC und des RC “WIKING“ enthalten keine Regelung zur Frage eines Zusammenschlusses mit einem anderen Verein. Beide Satzungen regeln lediglich die Voraussetzungen, unter denen die Auflösung des Vereins erfolgen kann. Nach dieser Bestimmung ist die Beschlussfassung durch die Hauptversammlung (i.S. einer Mitgliederversammlung) mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich, wobei die Tagesordnung zur Hauptversammlung die Beschlussfassung einer Vereinsauflösung enthalten muss. Da die Satzungen zu einer Verschmelzung keine Bestimmung trifft, gelten nach den Grundsätzen des Vereinsrechts damit die gesetzlichen Vorschriften. § 99 Abs. 1 UmwG lässt ausdrücklich die Verschmelzung eines rechtsfähigen Vereins, was beide Rudervereine aufgrund der Eintragung im Vereinsregister sind, zu. Die Verschmelzung beinhaltet in den rechtlichen Folgen keine Auflösung der Vereine i.S. der Satzungen, sondern bedeutet die Fortsetzung der Vereinstätigkeit lediglich in einem „anderen Gewand“. Die Satzung des LRC steht auch nicht der Verschmelzung mit dem RC “WIKING“ entgegen. Die Verschmelzung bedarf aber der Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder einer Hauptversammlung. Dies verlangt § 103 UmwG; diese Anforderungen enthält mittelbar auch die Satzung des LRC. 5. Rechtliche Vorgaben zur Information aller Mitglieder Zur Vorbereitung der einzuberufenden Mitgliederversammlung, die über die Verschmelzung abzustimmen hat, verlangt § 101 UmwG i.V.m. § 63 UmwG, dass in den Geschäftsräumen des Vereins der erstellte Verschmelzungsbericht, der Verschmelzungsvertrag oder jedenfalls ein Entwurf des Verschmelzungsvertrags sowie die Jahresabschlüsse und die Darstellung des vorhandenen Vermögens (Wortlaut des Gesetzes: Lageberichte) der an der Verschmelzung beteiligten Vereine für die letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht für die Mitglieder auszulegen sind. Da die Abstimmungen im Juni stattfinden sollen, muss kein Zwischenabschluss erstellt werden. Jedes Mitglied hat das Recht, eine Abschrift der Jahresabschlüsse (kostenlos) zu verlangen; dies muss unverzüglich vollzogen werden. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem rechtzeitigen Zugang der Einberufung der Mitgliederversammlung (Frist des LRC: mindestens 4 Wochen nach § 10 Abs. 2 der Satzung; Frist des RC “Wiking“ mindestens eine Wochen nach § 12 Abs. 2 der Satzung). Die Auslegung kann durch eine Internet – Veröffentlichung der Vereine ersetzt werden (§ 63 Abs. 4 UmwG). Eine Prüfung des Verschmelzungsvertrags ist bei einem eingetragenen Verein nur dann vorzunehmen, wenn dies von 10 % der Mitglieder (eines Vereins) schriftlich verlangt wird. 9 IX. Rechtliche und organisatorische Umsetzung der Verschmelzung 1. Im Hinblick auf die Verschmelzung erforderliche Anpassung des aufnehmenden Vereines Mit dem Verschmelzungsbeschluss soll die Satzung des bisherigen RC “Wiking“ e.V. wie folgt geändert werden: a) § 1 Abs. 1 der Satzung wird neu gefasst und hat künftig folgenden Wortlaut: Der Verein trägt den Namen „Lüneburger Ruder-Club WIKING von 1875 e.V.“ b) § 3 der Satzung des LRC Wiking e.V. wird wie folgt neu gefasst: Über Flaggen und Abzeichen bestimmt die Mitgliederversammlung mit ¾Mehrheit. c) Weitere Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen. 2. Doppelmitgliedschaft in beiden Vereinen Soweit eine Person M itglied in beiden Vereinen ist, verliert sie mit Verschmelzung der Vereine ihre Stellung als Doppelmitglied und bleibt Mitglied des verschmolzenen Vereines. 3. Weitergeltung abgeschlossener Anstellungsverträge Soweit mit Übungsleitern oder sonstigen Personen ein Arbeits- bzw. Dienstvertrag geschlossen ist, wird deren Rechtsstellung in § 324 UmwG bestimmt. Diese Vorschrift verweist auf § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch; danach bleiben einem Arbeitnehmer im Fall des Übergangs eines Betriebes auf einen anderen Inhaber dessen Rechte und Pflichten grundsätzlich erhalten. Da ein Betriebsrat nicht besteht, erübrigen sich deshalb weitere Regelungen. - Angestellte des RC “WIKING“: Johanna Toom, Larissa Vent, Reinigungskraft Frieda Neubauer. - Angestellte des LRC: keine. 4. Auswirkungen der Verschmelzung auf die bestehenden Abteilungen Da beide Vereine keine Unterabteilungen haben, ergeben sich auch keine Regelungen. 5. Vereinsnamen Beide Vereine haben anlässlich der Abstimmung über die Verschmelzung auch den Namen des verschmolzenen Vereins bestimmt. Er lautet: Lüneburger Ruder-Club WIKING von 1875 e.V. 10 6. Weitere organisatorische Maßnahmen Die Geschäftsstelle des verschmolzenen Vereins wird künftig am Sitz des (verschmolzenen) Vereins geführt. A l l e bestehenden Sportstätten bleiben erhalten. Die Sportgruppen organisieren in eigener Verantwortung die Nutzung der Sportstätten. Der Ruderbetrieb der Jugendgruppe wird zentral am Bootshaus Willy-Brandt-Straße durchgeführt. Die bestehenden Verträge mit Übungsleitern werden fortgesetzt. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Regatten wird die vorhandene Bekleidung des RC “WIKING“ weiter eingesetzt. Der aufgedruckte Vereinsname wird im Druckmuster geändert. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere die erst vor einigen Monaten erworbene Kleidung weiter auf Regatten eingesetzt wird. X. - Anlagen Satzung des LRC Satzung des RC “Wiking“ Beitragsordnung des RC “Wiking“ Finanzbericht des RC “Wiking“ e.V. für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Finanzbericht des LRC für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Wertangaben zu den Erbbaurechten des RC “Wiking“ in der Willy-Brandt-Straße und in der Elso-Klöver-Straße Fahrzeugliste des RC “Wiking“ zur Yacht-Kaskoversicherung (2 Blatt) Aufstellung über die Rücklagenentwicklung des RC “Wiking“ Entwicklung der Sachkonten im Jahresvergleich 2012, 2013 und 2014 des RC “Wiking“ (hier folgen entsprechende Unterlagen des LRC …) Lüneburg, den 2015 Die Vorstandsmitglieder des RC “WIKING“: Dr. Felix Abraham Reinhard Krüger Kristina Steinbach Die Vorstandsmitglieder des LRC v. 1875: Friedrich Schmidt Helmbrecht Herbst 11 Horst Lerch