Betriebswirt (VWA) - Technische Akademie Wuppertal

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Betriebswirt (VWA) - Technische Akademie Wuppertal
Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien Cottbus und Wildau
Studium neben dem Beruf
- mit der Möglichkeit eines dreisemestrigen Zusatzstudiums an der
Technischen Fachhochschule Wildau -
Studienführer
der Matrikel 2008
Mitglied im Bundesverband Deutscher
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
Träger der Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Cottbus und Wildau
Inhaltsverzeichnis
Die VWA Cottbus................................................................................................... 2
Vorwort des Akademieleiters................................................................................. 3
Das Kuratorium der VWA Cottbus......................................................................... 4
Der Leitgedanke.................................................................................................... 5
Allgemeine Informationen...................................................................................... 6
Die Zulassungsvoraussetzungen........................................................................... 11
Die Stunden- und Lehrplanübersicht 6semestrige Studiengänge..........................13
Studienverlaufsplan
6semestriger Studiengang Wildau............................................................ 14
6semestrige Studiengänge Cottbus und Elsterwerda............................... 15
Die Stunden- und Lehrplanübersicht Ökonomen-Studiengänge...........................17
Studienverlaufsplan
4semestrige Studiengänge Wildau........................................................... 18
4semestrige Studiengänge Cottbus und Elsterwerda............................... 20
VWA-Noten- und Punkteschlüssel, Studienabschluss.......................................... 22
Vereinbarung über Zusatzstudium an der TFH Wildau......................................... 23
Die Prüfungsordnung............................................................................................ 24
Bewertung des VWA-Studiums............................................................................. 28
Stimmen zum Studium........................................................................................... 35
Das Curriculum...................................................................................................... 37
Die Leistungsüberprüfungen.................................................................................. 53
Auszug aus der Dozentenliste............................................................................... 57
-1-
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus
Träger
Technische Akademie Wuppertal e. V.
Hubertusallee 18
42117 Wuppertal
Kooperationspartner
Technische Fachhochschule Wildau
Bahnhofstraße
15745 Wildau
Akademieleiter
Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Klaus-Peter Arnold
Studienleiter
Herrn Prof. Dr. rer. oec. habil. Dieter Schönknecht
und
Herr Dr. sc. phil. et Dr. oec. Dieter Heyer
Geschäftsführer
Herr Dipl.-Bw. (FH) Torsten Fritz
Studienbetreuung
VWA Wildau
Frau Dipl.-Ing. Brunhilde Richter
VWA Cottbus und Studienstandort Elsterwerda
Frau Dipl.-Ing. (FH) Adelheid Kläber
Frau Dipl.-Ing. (FH) Margitta Kamp
-2-
Vorwort
Prof. Dr.-Ing. habil. Klaus-Peter Arnold; Akademieleiter
Mit ihrem berufsbegleitenden Fortbildungsstudium bieten die Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft die Möglichkeit, den
Herausforderungen am Arbeitsplatz besser gerecht zu werden.
Die Verbindung aus Praxisnähe und wissenschaftlichem Anspruch macht das Studium an einer
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu einem beispielhaften Weg der Fortbildung für Berufstätige.
Den Erfolg des VWA-Gedankens veranschaulicht die Absolventenstatistik. Seit der Wiedergründung
von Akademien wurden 150.000 Diplome ausgehändigt; davon zwei Drittel in den
wirtschaftswissenschaftlichen und ein Drittel in den verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen.
Dass sich das VWA-Studium für viele Absolventen lohnt, belegen Berufserfolgsumfragen. Rund 80
Prozent der Absolventen konnten sich nach dem VWA-Studium beruflich verbessern. Von ihnen
haben knapp 70 Prozent den beruflichen Aufstieg geschafft, ohne den Arbeitgeber zu wechseln.
Mit Beginn des Wintersemesters 2004/2005 hat die Technische Akademie Wuppertal e. V., als Träger
der VWA Cottbus, mit der Technischen Fachhochschule Wildau eine Kooperationsvereinbarung
geschlossen, die es VWA-Absolventen der Standorte Cottbus, Elsterwerda und Wildau nach 6
Semestern ermöglicht, das BWL-Studium an der TFH fortzusetzen und nach drei weiteren Semestern
zusätzlich den Abschluss als „Dipl.-Betriebswirt (FH)“ zu erwerben.
Wer sich im Arbeitsleben behaupten will, benötigt eine fundierte Ausbildung, muss sich aber auch
ständig weiterbilden. Ohne lebenslanges Lernen ist die berufliche Zukunft ungewiss. Denn nur wer
sein Wissen regelmäßig auffrischt und weiterentwickelt, bleibt beruflich „am Ball“. Qualifikation ist der
Schlüssel zum Erfolg, macht den eigenen Arbeitsplatz langfristig sicher und sorgt für ein hohes Maß
an Zufriedenheit.
Die Erfahrung hat gezeigt, wer ein Studium neben einer beruflichen Tätigkeit an einer VWA absolviert
hat, hat wesentlich bessere Chancen im Arbeitsleben. Deshalb versichere ich Ihnen, Sie haben eine
richtige Entscheidung getroffen.
Ihnen allen wünsche ich für das Studium viel Kraft, Ausdauer und Erfolg!
-3-
Das Kuratorium der VWA Cottbus
Die VWA Cottbus wird durch ein Kuratorium beraten.
Dem Kuratorium steht vor:
Herr Dr. rer. oec. habil. Hartmut Zwania
Geschäftsführer der EGC mbH
Dem Kuratorium gehören an:
Herr Frank Szymanski
Oberbürgermeister der Stadt Cottbus
Herr Waldemar Kleinschmidt
Oberbürgermeister a. D.
Herr Dieter Friese
Landrat des Landkreises Spree-Neiße
Herr Klaus Richter
Landrat des Landkreises Elbe-Elster
Herr Prof. Dr. rer. pol. habil. Dr. h.c. Harald Kunz
Herr Dieter Schulz
Chefredakteur der Lausitzer Rundschau
Frau Liane Klocek,
Abt.-Direktorin im Landesamtes für Soziales u. Versorgung
Herr Dr. Joachim Linstedt
Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus
Herr Bernd Walter
Präsident des Landgerichts Cottbus
Herr Ulrich Lepsch
Sparkassendirektor der Sparkasse Spree-Neiße
Herr Friedemann Daeges, Oberregierungsrat
Leiter des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr am Kreiswehrersatzamt Chemnitz
Herr Dr. Torsten Kunze
Geschäftsführer der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
-4-
Der Leitgedanke
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien bieten in über 100 Städten der Bundesrepublik
Weiterbildung im Sinne berufsbegleitender Fortbildung auf universitärem Niveau an. Es handelt sich
bei ihnen um selbständige Einrichtungen im tertiären Bildungsbereich außerhalb der Hochschulen,
Kunsthochschulen und Fachhochschulen.
Jährlich sind über 25.000 Studenten an den Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien eingeschrieben.
Träger der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien sind in der Regel Industrie- und
Handelskammern, Gemeinden und Gemeindeverbände, zum Teil Länder, vereinzelt auch private
Unternehmen und Verbände; auf jeden Fall handelt es sich bei den Trägern um öffentlich-rechtliche
bzw. gemeinnützige Einrichtungen.
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus wurde im Jahre 1992 nach dem Vorbild der
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in den alten Bundesländern gegründet. Sie ist Mitglied des
Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien, der seinen Sitz in Frankfurt
am Main hat.
Was 1993 mit 30 Studenten begann hat sich zu einer Akademie mit inzwischen weit über 500
Studierenden entwickelt. Im Jahre 1992 gründete die Technische Akademie Wuppertal e. V. (TAW) im
Auftrage des Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Cottbus (VWA Cottbus). Hierbei kamen der TAW die jahrelangen Erfahrungen als Träger der
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Wuppertal zu Gute.
Im September 2000 (Wintersemester) begann die VWA Cottbus am neu gegründeten Studienstandort
Wildau, der seinen Sitz im Weiterbildungszentrum Wildau der TAW hat, den ersten Studiengang zur
Vorbereitung auf die Wirtschafts-Diplom-Prüfung zum Betriebswirt (VWA). Mit Beginn des
Wintersemesters 2004/2005 wurde der Studienstandort Wildau durch die Jahreshauptversammlung
Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien in Göttingen als Zweigakademie der VWA
Cottbus anerkannt. Seit dem Jahr 2004 finden auch am Studienstandort in Elsterwerda Vorlesungen
statt.
Als Bestandteil des pluralistischen Bildungssystems der Bundesrepublik Deutschland hat sich die
VWA Cottbus zum Ziel gesetzt, das Wissen und Können, das für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten
in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist, auf wissenschaftlicher Grundlage
zu erweitern. Sie geht von den im Berufsleben der Studierenden gewonnenen Erfahrungen aus und ist
darauf gerichtet, die Studierenden in die Lage zu versetzen, über die Routine der Berufspraxis hinaus
in ihrem Tätigkeitsfeld neue und weitergehende Zusammenhänge zu erkennen und
Führungsaufgaben zu übernehmen.
Der Leitgedanke aller Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus ist die
Fortbildung zu juristisch und ökonomisch profilierten Fach- und Führungskräften, die im Beruf
grundlegende Entscheidungen unter Beachtung sowohl des wirtschaftlichen, sozialen und politischen
Umfeldes als auch der Möglichkeiten und Grenzen neuer Technologien zu treffen haben.
Das Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ist sowohl in den
wirtschaftswissenschaftlichen als auch in den verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen dadurch
charakterisiert, dass den Studierenden das fachliche Wissen und Können auf wissenschaftlicher
Grundlage mit einem hohen Anspruchsniveau, vorzugsweise von Universitätsprofessoren sowie von
erfahrenen Praktikern aus der Wirtschaft, der Dienstleistung, der Verwaltung und der Justiz,
praxisbezogen vermittelt wird.
Das Profil des wirtschafts- und verwaltungswissenschaftlichen Studiums an der VWA Cottbus wird
einerseits
durch
eine
allgemeine,
branchenunabhängige,
andererseits
durch
eine
fachrichtungsbezogene, branchenabhängige, Fortbildung bestimmt.
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Allgemeine Informationen
Anschriften
VWA Cottbus
VWA Wildau
Zweigakademie der VWA Cottbus
Eichstraße 4, 15745 Wildau
Feigestraße 3, 03046 Cottbus
(0355) 630 – 205
(0355) 630 – 230
(0 33 75) 50 50 – 0
(0 33 75) 50 50 – 16
: [email protected]
[email protected]
℡
Internet:
www.vwa-cottbus.de
www.vwa-wildau.de
Geschäftszeiten
Vorlesungstage:
11.00 bis 18.00 Uhr
Sonstige Wochentage:
07.30 bis 16.15 Uhr
Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten telefonisch vereinbaren.
Vorlesungsorte
Wildau
Technische Akademie Wuppertal e. V.
Weiterbildungszentrum Wildau, Eichstraße 4, 15745 Wildau
Technische Fachhochschule Wildau
Bahnhofstraße/Friedrich-Engels-Straße, 15745 Wildau
Cottbus
Technische Akademie Wuppertal e. V.
Feigestraße 3, 03046 Cottbus
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Konrad-Wachsmann-Allee 1, 03046 Cottbus
Elsterwerda
Elsterschloss Gymnasium
Schlossplatz 1a, 04910 Elsterwerda
Vorlesungszeiten und Vorlesungsplan
- zwei Mal wöchentlich:
17.45 bis 21.00 Uhr
- samstags
8.00 bis 14.00 bzw. 15.00 Uhr (Spezialisierungsrichtungen, FH-Option)
(Für die Studenten aus Cottbus und Elsterwerda finden diese gemeinsam in Cottbus statt.)
bzw. dritter Wochentag für die Zusatzvorlesungen (FH-Option)
Der Vorlesungsplan wird vor Beginn des Semesters ausgehändigt bzw. über das Internet
veröffentlicht. Mögliche Änderungen lt. Aushang (Schaukasten der TAW/VWA) sind zu
beachten.
-6-
Anwesenheitslisten
Die Anwesenheit an den Lehrveranstaltungen ist durch die Studierenden in einer Teilnehmerliste
unterschriftlich zu dokumentieren. Dies ist bedeutsam für die Unfallversicherung sowie für den
eventuell fördernden Arbeitgeber.
Änderungsmitteilungen
Mitteilungen über Raum-, Terminplan- oder andere Änderungen sind im Schaukasten der TAW/VWA
ausgehängt bzw. werden im Internet veröffentlicht.
Die Studierenden sind verpflichtet, Änderungen in den persönlichen Daten, die mit dem Studium an
der VWA Cottbus/Wildau in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z. B. Änderung Name, Anschrift,
Tel.-Verbindung, Arbeitgeber usw.), der Geschäftsstelle umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Studientermine
Alle angebotenen Studiengänge beginnen jeweils im März und September.
Studiengebühren und Studiendauer
Die Semester- und Prüfungsgebühren werden von der TAW e. V., als Träger der VWA Cottbus/
Wildau, auf dem Wege der Rechnungslegung erhoben.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Studiengang und kann den Anmeldeformularen entnommen
werden. Die Rechnungslegung erfolgt in einem Betrag. Die Zahlung kann entweder in einem
Gesamtbetrag, je Semester oder in monatlich Raten vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft
der/die Student/in mit einer entsprechenden Teilzahlungsvereinbarung (Formular bitte anfordern).
Die Regelstudienzeit an der VWA umfasst:
Betriebswirt (VWA)
6 Semester
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
6 Semester
Informatik-Betriebswirt (VWA)
6 Semester.
Ökonomstudiengänge (VWA)
4 Semester.
Teilnahmebescheinigungen
Das Rechnungsformular, das durch die Technische Akademie Wuppertal erstellt wird, enthält die
Teilnahmebescheinigung, die separat entnommen werden kann.
Vorlesungen
Die Lehrinhalte werden durch die Dozenten überwiegend in der Vortragsform vermittelt. Die inhaltliche
Gliederung des Lehrstoffes ist im Curriculum (Rahmenstoffplan) des Studienganges festgelegt.
Studienbegleitende Prüfungen
Die überwiegende Anzahl der Studienfächer wird mit einer Klausur abgeschlossen. Klausuren werden
in der Regel an einem Samstag geschrieben. Sie dienen einerseits der Überprüfung des
Kenntnisstandes des Studierenden und sind andererseits im Sinne der Prüfungsordnung als
Leistungsscheine eine notwendige Voraussetzung zum Erwerb der notwendigen Credits.
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Hausarbeiten (Belegarbeiten)
Während des Studiums können weitere Credits in Form von Hausarbeiten erworben werden. Die
Anzahl richtet sich nach dem jeweiligen Studiengang. Pro Fachgebiet kann eine Hausarbeit
angefertigt werden (insgesamt maximal 3). Für die Anfertigung der Hausarbeiten (und für die DiplomArbeiten) gelten die „Hinweise zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten“ (Broschüre siehe
Auslage und Internet).
Anmeldung für studienbegleitende Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten)
Für die Teilnahme an einer Klausur sowie zur Anfertigung einer Hausarbeit ist die vorherige
Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung der Teilnahme an einer Klausur werden Einschreibelisten
ausgegeben. Die Anmeldeformulare für die Hausarbeiten sind an der jeweiligen VWA-Geschäftsstelle
bzw. im Internet erhältlich.
Die Anträge zur Erstellung einer Hausarbeit sind bis 2 Wochen vor gewünschtem Beginn-Termin der
Anfertigung in der Geschäftsstelle einzureichen.
Auf dem Antragsformular können Sie einen fach-/tätigkeitsbezogenen Themenvorschlag für die
Hausarbeit unterbreiten. Es liegt im Ermessen des Dozenten, diesen Themenvorschlag zu
berücksichtigen oder ein entsprechendes Thema zum Fachgebiet zu formulieren und vorzugeben.
Das Bestätigungsverfahren für Themenstellungen für Hausarbeiten und deren Terminierung obliegt
grundsätzlich dem Akademieleiter und/oder dem Studienleiter der VWA. Separate Absprachen
zwischen Fachdozent und Student können getroffen werden, erhalten nur dann eine Verbindlichkeit,
wenn diese durch die Geschäftsstelle bestätigt sind.
Bestätigte Themenstellungen zu Hausarbeiten werden schriftlich bekannt gegeben und sind vom
Studierenden als verbindliche Vorgabe gemäß den angegebenen Terminen und Fristen zu bearbeiten.
Noten- und Credit-Übersicht
Am Endes eines jeden Semesters erhalten die Studenten eine Übersicht über die bisher erworbenen
Noten und Credits.
Die einzelnen Noten der Klausuren werden im Internet verschlüsselt veröffentlicht. Für den
Teilnehmerbereich erhalten Sie spezielle Zugangsdaten, die rechtzeitig mitgeteilt werden.
Semesterferien
Die Semesterferien sind in den Monaten Februar, Juli und August eines jeden Jahres. Nach
Möglichkeit werden die Ferien der Bundesländer Brandenburg und Berlin berücksichtigt.
Lohnsteuer-/Einkommenssteuerermäßigung
Aufwendungen für das Studium können, soweit sie nicht anderweitig ersetzt werden, als
Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden (z. B. Studiengebühren,
Lehr-, Lern- und Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten usw.).
Wehrdienst
Eine Zurückstellung vom Wehrdienst zur Vermeidung einer Unterbrechung des Studiums an der VWA
ist nach dem Erlass des Bundesministers für Verteidigung vom 03.12.1958 – R III 7/24.-05-04 nicht
möglich.
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Anmeldung zum Studium
Die Teilnahme an den Studiengängen der VWA Cottbus/Wildau erfolgt auf der Grundlage eines
Vertrages. Dieser kann an der jeweiligen Geschäftsstelle angefordert werden. Die Aufnahme in einen
VWA-Studiengang setzt eine Studienberatung voraus.
Kombinationen von Ökonomen- und Generalisten-Studiengängen
Von immer mehr Studenten wird die Möglichkeit der Kombination eines Generalistenstudienganges
und eines Ökonomen-Studienganges gewählt. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Studiengang
Studiengebühren
1. Generalisten-Studiengang
2. Ökonomen-Studiengang
6x
2x
Betriebswirt/Informatik-Betriebswirt/
Ökonom (VWA)
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester
Studiengang
Studiengebühren
1. Ökonomenstudiengang
2. Generalistenstudiengang
Ökonom (VWA)
4x
3x
Betriebswirt/Informatik-Betriebswirt/
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester
VWA-Diplom
Studiengang
parallel
1. Generalisten-Studiengang
2. Ökonomen-Studiengang
Studiengebühren
6x
2x
(Beispiel)
Betriebswirt/Informatik-Betriebswirt/Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
Ökonomen-Studiengang (parallel)
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester
Anerkennung von Leistungen anderer Einrichtungen
Leistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht wurden, werden, sofern sie in Inhalt und zeitlichem
Aufwand mit denen an der VWA Cottbus vergleichbar sind, angerechnet und übernommen. Anerkannt
werden können maximal 2 Semester. Die anrechenbaren Leistungen dürfen nicht länger als 5 Jahre
zurück liegen.
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Wechsel innerhalb der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
Die Leistungen, die an anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien erbracht wurden, werden,
sofern sie in Inhalt und zeitlichem Aufwand mit denen an der VWA Cottbus vergleichbar sind,
angerechnet und übernommen. Gleiches gilt für die Anzahl der Semester.
Für Studenten, die im Anschluss an das VWA-Studium an die Technische Fachhochschule wechseln
wollen, gilt dies nicht. In diesem Fall müssen mindestens die Semester 4 bis 6 an einem der Standorte
der VWA Cottbus absolviert und die in diesem Zeitraum anfallenden bzw. fehlenden
Leistungsnachweise erworben werden.
Verwaltungsgebühr
Studenten, die ihr Studium verlängern müssen, weil Sie im Ökonomenstudiengang die Projektarbeit
bzw. im Generalistenstudium die VWA-Diplomarbeit nicht im Prüfungssemester angefertigt haben,
werden für jedes weitere Semester 150,00 € je Semester Verwaltungsgebühr berechnet. Verlängert
werden kann das Studium nach dem Prüfungssemester um maximal 4 Semester.
Generalisten-Studiengang
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr
maximale Verlängerung
7. Semester
(Prüfung)
8. Semester
(Verlängerung)
9. Semester
(Verlängerung)
10. Semester
(Verlängerung)
11. Semester
(Verlängerung)
Prüfungsgebühr
(Cottbus und
Elsterwerda)
Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr
3. Semester
4. Semester
5. Semester
(Prüfung)
Ökonomen-Studiengang
1. Semester
2. Semester
Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr
Gebührenfrei
maximale Verlängerung
6. Semester
(Verlängerung)
7. Semester
(Verlängerung)
8. Semester
(Verlängerung)
9. Semester
(Verlängerung)
Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr
Unterbrechung
Ein Studiengang kann um maximal 4 Semester unterbrochen werden, um Studienzeiten und erbrachte
Leistungen bei einem erneuten Einstieg anrechnen lassen zu können. Eine Unterbrechung muss
schriftlich beantragt werden.
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Die Zulassungsvoraussetzungen
Zum VWA-Studium der jeweiligen Studiengänge werden zugelassen:
Betriebswirt (VWA); Informatik-Betriebswirt (VWA) und Ökonomen-Studiengänge
1.
Kaufleute und kaufmännische Angestellte, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung mit
einer mindestens zweijährigen Regelausbildungszeit abgeschlossen und eine danach liegende
mindestens einjährige kaufmännische Berufstätigkeit ausgeübt haben;
2.
Ingenieure, Techniker, Industrie- und Handwerksmeister nach abgelegter Prüfung, wenn sie
nach ihrer Prüfung eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben, bei der wirtschaftliche
Kenntnisse erforderlich sind;
3.
Absolventen eines Hochschulstudiums, wenn sie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit
ausgeübt haben;
4.
Abiturienten, wenn sie eine koordinierte kaufmännische Ausbildung durchlaufen und eine
danach liegende mindestens einjährige Tätigkeit, bei der überwiegend wirtschaftliche
Kenntnisse vorausgesetzt werden, nachweisen können;
5.
Im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft Beschäftigte, wenn sie eine der o. g.
Berufsausbildungen und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, bei der überwiegend
wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden, nachweisen können.
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
1.
Beamte - gleich welcher Laufbahn - die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder
eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich in einer Planstelle des gehobenen
Dienstes befinden und eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben,
2.
Angestellte im Öffentlichen Dienst - gleich welcher Fachrichtung -, wenn sie die
Angestelltenfachprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes
gleichwertige Stelle innehaben und eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben.
Über eine Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der Studienleiter. Wenn die
Zulassungskriterien zum Zeitpunkt der Zulassung nicht erfüllt werden, erfolgt die
Einschreibung unter der Maßgabe von der Erbringung von 5 zusätzlichen Credit-Punkte auf
dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre. Dieses wird im Zulassungsbescheid vermerkt.
Zulassung Studium an der TFH Wildau ab dem 7. Semester
Die Möglichkeit, das Studium an der TFH Wildau fortzusetzen, besteht nur für Absolventen des
Studienganges Betriebswirt (VWA) der VWA Cottbus / Wildau.
Für die Immatrikulation im 7. Semester gelten die nachfolgenden Zulassungsvoraussetzungen.
Die Immatrikulation an der TFH Wildau erfolgt jeweils immer zum Wintersemester (September)
eines jeden Jahres.
1.
Als Voraussetzung für die Immatrikulation im 7. Semester an der TFH Wildau und Zulassung
zur Hochschulprüfung gilt
-
die Fachhochschulreife oder
eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (Qualifikation gemäß § 25 (3) des
Brandenburgischen Hochschulgesetzes)
und
- ein Studium von mindestens 6 Semestern an der VWA Cottbus / Wildau sowie
- die Erbringung der entsprechenden Leistungsnachweise in den jeweiligen Fachgebieten.
- 11 -
Absolventen, die sich gem. § 25 (3) des Brandenburgischen Hochschulgesetzes an der TFH
Wildau immatrikulieren wollen, müssen das Studium an der TAW/VWA mindestens mit einem
Durchschnitt von 2,5 (gut) abschließen. Dies gilt für VWA-Absolventen, die einen
Realschulabschluss und kein Abitur vorweisen können.
2.
Die Teilnahme an den speziellen Fachgebieten, die ab dem vierten Semester an der VWA für
die Studienrichtung mit FH-Option angeboten werden, muss mit mindestens 70 %
nachgewiesen werden. Dies geschieht in Form von Unterschriften auf den ausliegenden
Anwesenheitslisten.
Das Studium an der VWA Cottbus / Wildau darf bei der Immatrikulation an der TFH Wildau nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen.
- 12 -
Stunden- und Lehrplanübersicht 6semestrige Studiengänge
Fachgebiete
U.-Std.
Allgemeine Volkswirtschaftslehre
140
Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie
Makroökonomie
56
48
Internationale Wirtschaft
36
Rechtswissenschaften
200
Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
80
Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
60
Arbeits- und Sozialrecht
40
Rechtswissenschaft – Öffentliches Recht I
20
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
380
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
100
Grundlagen
40
Betriebliche Güterwirtschaft
20
Marketing
40
Finanzierung, Investition und betriebliche Steuerlehre/ Steuerrecht
88
Finanzierung und Investition
56
Steuerlehre
32
Unternehmensmanagement und betriebliche Personalwirtschaft
76
Unternehmensführung und -organisation
20
Unternehmensplanung und Controlling
32
Betriebliche Personalwirtschaft
24
Rechnungswesen
120
Buchführung
32
Jahresabschluss und Bilanzierung
36
Internationale Rechnungslegung
16
Kosten- und Leistungsrechnung
36
Wirtschaftsinformatik
336
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik und Rechnerarchitektur
16
Informationsmanagement und -controlling
16
Betriebssysteme und Softwareanwendungen
80
Programmierung
124
Rechnernetze und Netzwerke
60
Kommunikationsnetze
40
Verwaltungsfachlehre
300
Allgemeines Verwaltungsrecht
60
Besonderes Verwaltungsrecht I
40
Besonderes Verwaltungsrecht II
44
Öffentliches Recht II
72
Öffentliche Finanzwirtschaft
56
Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
24
Begleitende Fachgebiete
172
Grundlagen Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsstatistik, incl. Vorbereitungskurs
60
EDV-Grundlagen und EDV-Anwendungen
36
Englisch//Grundlagen
80
Zusatzvorlesungen /FH-Option
184
Europarecht
36
Grundlagen der Existenzgründung
64
Grundlagen Projekt- und Innovationsmanagement
80
- 13 -
Der Studienverlaufsplan
WILDAU
Betriebswirt (VWA)
Beginn Wintersemester
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden)
Grundlagen
40
Betriebliche
32
Int. Rechnungslegung
16
Finanzierung/
Steuerlehre
Marketing
40
Buchführung
32
Jahresabschluss/
36
Kosten- u.
Bilanzierung
Betriebliche
56
Investition
Unternehmens-
52
management
36
Leistungsrechnung
Betriebliches
24
Personalwesen
20
Güterwirtschaft
Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden)
Einführung/
56
Makroökonomie
48
Mikroökonomie
Internationale
36
Wirtschaft
Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden)
BGB
80
Arbeitsrecht/
40
HGB
60
Vorbereitungskurs
20
Sozialrecht
Öffentliches
20
Recht
Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden)
Anfertigung wiss.
4
Arbeiten
Summe
156
Mathe
148
160
Mathematik
20
Statistik
20
116
Englisch
132
80
156
Beginn Sommersemester
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden)
Grundlagen
40
Betriebliche
32
Int. Rechnungslegung
16
Steuerlehre
Marketing
40
Buchführung
52
management
32
Jahresabschluss/
36
Bilanzierung
Betriebliche
UnternehmensBetriebliches
Finanzierung/
56
Investition
24
Personalwesen
Kosten- u.
36
Leistungsrechnung
20
Güterwirtschaft
Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden)
Einführung/
56
Makroökonomie
48
Mikroökonomie
Internationale
36
Wirtschaft
Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden)
BGB
80
Arbeitsrecht/
40
HGB
60
Sozialrecht
Öffentliches
20
Recht
Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden)
Vorbereitung Mathe
Summe
136
160
20
Mathematik
20
Anfertigung wiss.
Statistik
20
Arbeiten
144
140
4
Englisch
116
80
172
Die FH-Option muss bis spätestens Ende des 3. Semesters gewählt werden, wenn das Studium an der TFH Wildau fortgesetzt werden soll. Die Fachverteilung
ist variabel und hier beispielhaft dargestellt.
FH-Option (184 Unterrichtsstunden)
Existenzgründung
64
Europarecht
36
Grundlagen
40
Innovationsmanag.
Grundlagen
40
Projektmanagem.
Summe
64
36
80
Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach
bei voller Gewährleistung des Studienziels vor.
- 14 -
Der Studienverlaufsplan
Cottbus und Elsterwerda
Betriebswirt (VWA)
Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden)
Grundlagen
40
Int. Rechnungslegung
16 Finanzierung/
56 Betriebliche
Investition
Marketing
40
Jahresabschluss/
36
Bilanzierung
Buchführung
28
Kosten- u.
32 Betriebliche
Steuerlehre
Güterwirtschaft
Betriebliches
24 Unternehmensfüh.
Personalwesen
20
20
u. -organisation
36
Unternehmenspl.
Leistungsrechnung
16
u. Controlling
Unternehmensplan-
16
spiel (Präsentation)
Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden)
Einführung
64 Makroökonomie
48
Internationale
Mikroökono.
32
Wirtschaft
Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden)
BGB
80 Öffentliches
20 HGB
60
Recht
Arbeitsrecht/
40
Sozialrecht
Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden)
Vorbereitung
32
Grundlagen EDV
36 Englisch
Mathematik
20
Statistik
20
Summe
160
72
Mathematik
144
156
156
144
144
Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden)
Grundlagen
40 Finanzierung/
56 Int. Rechnungslegung
16 Betriebliche
Investition
Marketing
40
Jahresabschluss/
36 Unternehmensfüh.
Bilanzierung
Buchführung
20 Betriebliche
Güterwirtschaft
28
Kosten- u.
20 Betriebliches
u. -organisation
36 Unternehmenspl.
Leistungsrechnung
32
Steuerlehre
24
Personalwesen
16
u. Controlling
Unternehmensplan-
16
spiel (Präsentation)
Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden)
Einführung
64
Makroökonomie
48
Internationale
Mikroökono.
32
Wirtschaft
Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden)
BGB
80
HGB
60 Öffentliches
20
Recht
Arbeitsrecht/
40
Sozialrecht
Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden)
Vorbereitung
32
Englisch
72 Grundlagen EDV
36
Mathematik
Mathematik
Summe
144
20
160
Statistik
156
156
144
20
144
Die FH-Option muss bis spätestens Ende des 3. Semesters gewählt werden, wenn das Studium an der TFH Wildau fortgesetzt werden soll. Die Fachverteilung
ist variabel und hier beispielhaft dargestellt.
FH-Option (184 Unterrichtsstunden)
Existenzgründung
68 Europarecht
36 Grundlagen
40
Innovationsmanag.
Grundlagen
40
Projektmanagem.
Summe
68
36
80
- 15 -
Der Studienverlaufsplan
Cottbus und Elsterwerda
Informatik-Betriebswirt (VWA)
Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
16 Rechnernetze/
60 Programmierung
44 Programmierung
Netzwerke
(Einführung)
(Fortsetzung)
6. Semester
Wirtschaftsinformatik (336 Unterrichtsstunden)
Grundlagen der
16 Informations-
Wirtschaftsinformatik
management
und Rechner-
und
architektur
Controlling
Betriebssysteme
40 Softwareanwen-
80 Kommunikations-
40
netze
40
dungen
Begleitende Fachgebiete (40 Unterrichtsstunden)
Fakultativ:
40
Mathematik für
Informatiker
Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Wirtschaftsinformatik (336 Unterrichtsstunden)
Informations-
16 Grundlagen der
management
und
und Rechner-
Controlling
architektur
Softwareanwen-
16 Programmierung
44 Rechnernetze/
(Einführung)
Netzwerke
Wirtschaftsinformatik
40 Betriebssysteme
60 Kommunikationsnetze
40 Programmierung
80
(Fortsetzung)
40
dungen
Begleitende Fachgebiete (40 Unterrichtsstunden)
Fakultativ:
40
Mathematik für
Informatiker
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Verwaltungsfachlehre und öffentliches Recht (300 Unterrichtsstunden)
Kommunalrecht
24 Allgemeines
Dienstrecht
24
Verwaltungsrecht
64 Öffentliche Unt.
24 Bau- u. Bau-
u. Einrichtungen
Gefahrenabwehr/
16 Öffentliche
planungsrecht
24 Sozialrecht
Finanzwirtschaft
56 Staats- und
36
Verfassungsrecht
16
Umweltschutz
Finanz- u.
16
Abgabenrecht
Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
Verwaltungsfachlehre und öffentliches Recht (300 Unterrichtsstunden)
Allgemeines
64 Kommunalrecht
Verwaltungsrecht
24 Bau- u. Bau-
16 Öffentliche Unt.
planungsrecht
Dienstrecht
24 Sozialrecht
24 Staats- und
u. Einrichtungen
16 Gefahrenabwehr/
Verfassungsrecht
36 Öffentliche
56
Finanzwirtschaft
24
Umweltschutz
Finanz- u.
16
Abgabenrecht
- 16 -
Stunden- und Lehrplanübersicht Ökonomenstudiengänge
Fachgebiete
U.-Std.
Wirtschaftswissenschaften
292
Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie
56
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
40
Betriebliche Güterwirtschaft
20
Marketing
40
Kosten- und Leistungsrechnung
36
Buchführung
32
Jahresabschluss und Bilanzierung
36
Steuerlehre
32
Rechtswissenschaften/Privatrecht
140
Bürgerliches Recht
80
HGB
60
Spezialisierung Logistik
216
Grundlagen des Logistikmanagement
48
Supply Chain Management I
48
Supply Chain Management II
36
Supply Chain Management III
24
Supply Chain Management IV
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Spezialisierung Recht
216
Wirtschaftsverwaltungsrecht
28
Öffentliches Recht
20
Arbeits- und Sozialrecht
40
Wirtschaftsstrafrecht
28
Kreditsicherungsrecht
32
Fachvertiefung
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
32
Spezialisierung Personalmanagement
216
Marketing-Basics
48
Moderne Formen der Arbeitsorganisation
12
Informationsmanagement
36
Personalentwicklung
36
Personalführung
24
Fachvertiefung
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Spezialisierung Marketing und Vertrieb
216
Marketing I (Dienstleistungsmanagement)
32
Marketing II (Dienstleistungsmarketing)
36
Marketing II (Marktforschung)
32
Marketing III (Computergestütztes Marketingplanung und –management)
32
Marketing III (E-Commerce)
40
Fachvertiefung (Vertriebssysteme, spezielle Rechtsgrundlagen)
44
Spezialisierung Gesundheits- und Sozial-Ökonom
216
Grundkurs
48
Informationsmanagement
36
Methoden und Techniken der Kommunikation
12
Unternehmensführung und -organisation im Gesundheits- und Sozialwesen
24
Non-Profit-Marketing
36
Fachvertiefung
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
- 17 -
Der Studienverlaufsplan
WILDAU
Ökonomen-Studiengänge (VWA)
Beginn Wintersemester
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden)
Grundlagen
40 Buchführung
32
Jahresabschluss/
36
Bilanzierung
Marketing
40 Betriebliche
32
Steuerlehre
Betriebliche
Kosten- und
36
Leistungsrechnung
20
Güterwirtschaft
Einführung/
Mikroökonomie
56 Anfertigung wissenschaftl-
4
Arbeiten
Rechtswissenschaften (140 Unterrichtsstunden)
BGB
80
HGB
60
Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden)
Grundlagen des
48
Supply Chain Management I
48
Supply Chain Management IV
36
Supply Chain Management II
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Supply Chain Management III
24
Arbeitsrecht/
40
Fachvertiefung
36
Öffentliches Recht
20
Spezielle Rechtsgrundlagen
32
Wirtschaftsverwaltungs-
28
Logistikmanagements
Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden)
Kreditsicherungsrecht
32
Sozialrecht
Wirtschaftsstrafrecht
28
Recht
Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden)
Marketing-Basics
48
Informationsmanagement
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Moderne Formen der
12
Personalmanagement
36
Fachvertiefung
36
Personalführung
24
Computergestütztes Marketing-
32
Fachvertiefung
44
E-Commerce
40
Marktforschung
32
Arbeitsorganisation
Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden)
Dienstleistungsmanagement
32
Planen u. -management
Dienstleistungsmarketing
36
Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden)
Grundkurs
48 Informationsmanagement
36
Non-Profit-Marketing
36
Methoden und Techniken
12 Unternehmensführung und
24
Fachvertiefung
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
der Kommunikation
u. -organisation im
Gesundheits- u. Sozialw.
Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach
bei voller Gewährleistung des Studienziels vor.
- 18 -
Ökonomen-Studiengänge (VWA)
WILDAU
Beginn Sommersemester
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden)
Grundlagen
40
Buchführung
32
Jahresabschluss/
36
Bilanzierung
Marketing
40
Betriebliche
32
Steuerlehre
Kosten- und
36
Leistungsrechnung
Betriebliche
Güterwirtschaft
Einführung/
20
56
Anfertigung wissenschaftl-
Mikroökonomie
4
Arbeiten
Rechtswissenschaften (140 Unterrichtsstunden)
BGB
80
HGB
60
Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden)
Grundlagen des
48 Supply Chain Management I
48
Supply Chain Management IV
36
Supply Chain Management II
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Supply Chain Management III
24
40
Fachvertiefung
36
20
Spezielle Rechtsgrundlagen
32
Logistikmanagements
Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden)
Kreditsicherungsrecht
32 Arbeitsrecht/
Sozialrecht
Wirtschaftsstrafrecht
28 Öffentliches Recht
Wirtschaftsverwaltungs-
28
Recht
Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden)
Marketing-Basics
48 Informationsmanagement
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Moderne Formen der
12 Personalmanagement
36
Fachvertiefung
36
32
Fachvertiefung
44
40
Marktforschung
32
Grundkurs
48
Informationsmanagement
36
Non-Profit-Marketing
36
Methoden und Techniken
12
Unternehmensführung und
24
Fachvertiefung
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Arbeitsorganisation
Personalführung
24
Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden)
Dienstleistungsmanagement
32 Computergestütztes MarketingPlanen und -management
Dienstleistungsmarketing
36 E-Commerce
Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden)
der Kommunikation
u. -organisation im
Gesundheits- u. Sozialw.
Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach
bei voller Gewährleistung des Studienziels vor.
- 19 -
Ökonomen-Studiengänge (VWA)
Cottbus und Elsterwerda
Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden)
BWL-Grundlagen
40 Einführung
64 Jahresabschluss/
Mikroökono.
Marketing
36
Bilanzierung
40
Kosten- u.
Betriebliche
20
Güterwirtschaft
36
Leistungsrechnung
Buchführung
28
Betriebliche
32
Steuerlehre
Rechtswissenschaften (152 Unterrichtsstunden)
BGB
80
HGB
72
Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden)
Grundlagen des
48 Supply Chain Management I
48
Supply Chain Management IV
36
Supply Chain Management II
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Supply Chain Management III
24
Arbeitsrecht/
24
Logistikmanagements
Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden)
Wirtschaftsverwaltungs-
28 Kreditsicherungsrecht
32
recht
Wirtschaftsstrafrecht
Sozialrecht
28 Öffentliches Recht
20
Fachvertiefung
48
Spezielle Rechtsgrundlagen
36
Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden)
Marketing-Basics
48 Informationsmanagement
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Moderne Formen der
12 Personalmanagement
36
Fachvertiefung
36
32
Fachvertiefung
44
40
Marktforschung
32
Arbeitsorganisation
Personalführung
24
Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden)
Marketing-Planung
32 Nationaler und internationaler Vertrieb
Marketingmanagement
36 E-Commerce
Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden)
Grundkurs
48 Informationsmanagement
36
Non-Profit-Marketing
36
Methoden und Techniken
12 Unternehmensführung und
24
Fachvertiefung
36
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
der Kommunikation
u. -organisation im
Gesundheits- u. Sozialw.
Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach
bei voller Gewährleistung des Studienziels vor.
- 20 -
Ökonomen-Studiengänge (VWA)
Cottbus und Elsterwerda
Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden)
Einführung
64 BWL-Grundlagen
40 Betriebliche
Mikroökono.
20
Güterwirtschaft
Marketing
Jahresabschluss/
36
Bilanzierung
40
Kosten- u.
36
Leistungsrechnung
Buchführung
28
Betriebliche
32
Steuerlehre
Rechtswissenschaften (152 Unterrichtsstunden)
BGB
80
HGB
72
Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden)
Grundlagen des
48 Supply Chain Management I
48 Supply Chain Management IV
36
Supply Chain Management II
36 Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Supply Chain Management III
24
Logistikmanagements
Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden)
Wirtschaftsverwaltungs-
28 Kreditsicherungsrecht
32 Arbeitsrecht/
recht
Wirtschaftsstrafrecht
24
Öffentliches Recht
20
Sozialrecht
28
Fachvertiefung
48
Spezielle Rechtsgrundlagen
36
Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden)
Marketing-Basics
48 Informationsmanagement
36 Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Moderne Formen der
12 Personalmanagement
36 Fachvertiefung
36
Arbeitsorganisation
Personalführung
24
Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden)
Marketing-Planung
32 Nationaler und interna-
32 Fachvertiefung
44
40 Marktforschung
32
tionaler Vertrieb
Marketingmanagement
36 E-Commerce
Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden)
Grundkurs
48 Informationsmanagement
36 Non-Profit-Marketing
36
Methoden und Techniken
12 Unternehmensführung und
24 Fachvertiefung
36
der Kommunikation
u. -organisation im
Gesundheits- u. Sozialw.
Spezielle Rechtsgrundlagen
24
Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach
bei voller Gewährleistung des Studienziels vor.
- 21 -
Der VWA-Noten- und Punkteschlüssel
Note
Bewertung
Erreichte Prozentzahl
1,0
- sehr gut -
96 bis 100
1,3
- sehr gut -
91 bis 95
1,7
- gut -
86 bis 90
2,0
- gut -
81 bis 85
2,3
- gut -
76 bis 80
2,7
- befriedigend -
71 bis 75
3,0
- befriedigend -
66 bis 70
3,3
- befriedigend -
61 bis 65
3,7
- ausreichend -
56 bis 60
4,0
- ausreichend -
50 bis 55
5,0
- nicht ausreichend -
0 bis 49
Abschluss-Prüfung an der VWA
Die VWA-Abschluss-Prüfung findet beim Generalistenstudium frühestens nach dem 6. bzw. beim
Spezialistenstudium im 4. Semester statt. Zum Anmeldetermin ist der vollständig ausgefüllte Antrag
zur Zulassung zum Prüfungsverfahren durch den Studierenden einzureichen.
Der Studienabschluss
Entsprechend der Prüfungsordnung der VWA Cottbus erhält der Kandidat ein Wirtschafts- oder
Verwaltungs-Diplom bzw. ein Zertifikat (Ökonomen-Studiengänge). Der Inhaber ist berechtigt, als
Abschluss die jeweilige Bezeichnung seines Studienganges mit dem Zusatz „VWA“ zu führen.
Das Diplom der VWA Cottbus ist gemäß der Laufbahnverordnung des Landes Brandenburg (GVOBL
II vom 11.03.1997) und durch Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom
08.12.2006 anerkannt. Die auf Grundlage der Prüfungsordnung an der VWA Cottbus erworbenen
Diplome stellen einen Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im Sinne des § 15 Abs. 5 LVO dar.
Nach Abschluss des Studiums zum Betriebswirt (VWA), Informatik-Betriebswirt (VWA) und
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) an der VWA in Cottbus, Elsterwerda und Wildau besteht die
Möglichkeit, das Studium an der TFH Wildau fortzusetzen und zusätzlich den Abschluss „Bachelor of
Arts (B. A.)“ (ab Matrikel 2008) zu erwerben. Dies gilt nur für Absolventen der genannten Akademien
bzw. Standorte.
- 22 -
Vereinbarung zwischen der Technischen Akademie Wuppertal e. V und der Technischen
Fachhochschule Wildau
Am 15. Juni 2004 unterzeichneten der Präsident der Technischen Fachhochschule (TFH) Wildau,
Herr Prof. Dr. Ungvári, und Herr Prof. Dr. Arnold, Vorstandsmitglied der Technischen Akademie
Wuppertal e. V. (TAW) und Leiter der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Cottbus und Wildau
eine Vereinbarung über eine zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen.
Ab dem Wintersemester 2004/2005 haben Studenten der VWA Cottbus/Wildau die Möglichkeit, nach
dem VWA-Abschluss als Betriebswirt (VWA), Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) oder InformatikBetriebswirt (VWA) mit einem zusätzlichen dreisemestrigen Fernstudium an der TFH Wildau den
akademischen Grad „Diplom-Betriebswirt (FH)“ (bis Matrikel 07/08) bzw. Bachelor oft Arts (ab Matrikel
2008) zu erlangen. Innerhalb der regulären Studienzeit von 9 Semestern besteht somit die
Möglichkeit, zwei Abschlüsse zu erwerben.
Studienmöglichkeiten
Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für die Studenten, die an der TAW/VWA eingeschrieben sind,
folgende Möglichkeiten:
1. Studium an der VWA
Abschluss nach 7 Semestern:
Betriebswirt (VWA)
Informatik-Betriebswirt (VWA)
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
mit Wirtschafts- oder Verwaltungs-Diplom
oder
Abschluss nach 6 Semestern:
Betriebswirt (VWA)
Informatik-Betriebswirt (VWA)
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
mit Zertifikat und Zeugnis der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
2. Immatrikulation an der TFH Wildau im Fernstudiengang Betriebswirtschaft
Abschluss nach weiteren 3 Semestern:
Diplom-Betriebwirt (FH) bzw.
Bachelor of Arts (siehe oben)
Es besteht auch die Möglichkeit, nur einen Abschluss zu erwerben. Die Entscheidung, ob das
klassische VWA-Studium um die FH-Option einschließlich der Zusatzfächer erweitert wird,
muss mit der Anmeldung, spätestens aber am Ende des 3. Semesters, getroffen werden.
Voraussetzung für die Erteilung des Wirtschafts-Diploms:
siehe Prüfungsordnung der VWA
Voraussetzung für die Immatrikulation an der TFH-Wildau:
siehe Seite 11 des Studienführers
Die Immatrikulation an der TFH Wildau erfolgt jeweils immer zum Wintersemester (September)
eines jeden Jahres.
Das Studium an der VWA Cottbus / Wildau darf bei der Immatrikulation an der TFH Wildau nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen.
- 23 -
Prüfungsordnung der VWA Cottbus
Vorbemerkung:
Diese Prüfungsordnung gilt für die VWA Cottbus mit der Zweigakademie Wildau und basiert auf:
▪
der Rahmen-Prüfungsordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien für die verwaltungswissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen
Fortbildungsstudiengänge an den Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien vom 19. September
1997 i.d.F. vom 17.09.1999.
Der Geltungsbereich der Prüfungsordnung der VWA Cottbus zur Erteilung des Wirtschafts-Diploms
und des Diploms besonderer Fachrichtungen erstreckt sich auf die Standorte Cottbus, Wildau und
Elsterwerda und umfasst mit Stand vom 01.09.2006:
1. die wirtschafts- bzw. verwaltungswissenschaftlichen allgemeinen Studiengänge
▪
▪
▪
Betriebswirt (VWA),
Informatik-Betriebswirt (VWA) und
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA).
2. die wirtschaftswissenschaftlichen Ökonomen-Studiengänge:
▪
Marketing- und Vertriebs-Ökonom (VWA),
▪
Personalmanagement-Ökonom (VWA),
▪
Rechts-Ökonom (VWA),
▪
Logistik-Ökonom (VWA),
▪
Gesundheits- und Sozial-Ökonom (VWA) und
§ 1 Prüfungszweck
Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen dienen dem Nachweis, dass der/die Studierende in einem
ordnungsgemäß abgeschlossenen, nach Maßgabe des Studienplanes 6-semestrigen (Wirtschaftsund Verwaltungsdiplom-Studiengang) bzw. 4-semestrigen (Ökonomen-Studiengänge) Studium, für
Führungsaufgaben in der Wirtschaft das erforderliche Wissen und Können erworben hat und
wissenschaftliche Arbeitsmethoden sach- und fachgerecht anzuwenden vermag.
§ 2 Prüfungsvoraussetzungen
(1)
Für die Zulassung zur Prüfung sind erforderlich:
a)
eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nach
Absatz (2),
b)
der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums von 6 (Wirtschafts- bzw. VerwaltungsDiplom-Studiengang) bzw. 4 (Ökonomen-Studiengänge) Semestern nach Maßgabe des
jeweils gültigen Studienplanes, in dem die geforderten Leistungsnachweise in den
Prüfungsfächern nach § 6 erbracht wurden, unter Einhaltung der Festlegungen des
Zulassungsbescheids zum Studium,
c)
neben der Erreichung der Mindestcredits, die Belegung von mindestens zwei der drei
Pflichtleistungsnachweise (Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und ein Fachgebiet aus
dem Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung oder Jahresabschluss und
Bilanzierung) sowie
d)
ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum festgelegten Termin mit den
erforderlichen Angaben und eine Erklärung des Kandidaten, dass er an keiner anderen
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie eine Prüfung nicht bestanden hat.
- 24 -
(2)
Die Zulassungsvoraussetzung gemäß Absatz (a) ist erfüllt:
a) bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten, wenn sie eine kaufmännische
Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen Regelausbildungszeit abgeschlossen
und eine danach liegende mindestens vierjährige kaufmännische Berufstätigkeit ausgeübt
haben,
b) bei Ingenieuren, Technikern, Industrie- und Handwerksmeistern, wenn sie nach ihrer
Prüfung eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben, bei der wirtschaftliche
Kenntnisse erforderlich sind,
c) bei Absolventen eines Hochschulstudiums, wenn sie eine danach liegende mindestens
zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben,
d) bei Beamten, gleich welcher Laufbahn, wenn sie die Laufbahnprüfung für den gehobenen
Dienst oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich in einer Planstelle des
gehobenen Dienstes befinden und zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums eine
mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben,
e) bei Angestellten im öffentlichen Dienst oder, gleich welcher Fachrichtung, wenn Sie die
Angestelltenfachprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes
gleichwertige Stelle innehaben und zum Zeitpunkt der Prüfung der Beendigung des
Studiums eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben.
(3)
In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im
Sinne von Absatz (2) aufweisen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen
Werdeganges, gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer an der Akademie gezeigten
Leistungen, zugelassen werden.
Entsprechende Berufsabschlüsse vor Institutionen der ehemaligen DDR gelten im Sinne dieser
Prüfungsordnung als gleichwertig. Hierzu gehören insbesondere die Ausbildungsberufe
Wirtschaftskaufmann,
Außenhandelskaufmann,
Finanzkaufmann
sowie
die
Ausund
Weiterbildungsabschlüsse zum Handelskaufmann, Bankkaufmann und Versicherungskaufmann.
Ferner gehören dazu die entsprechenden Fach- bzw. Hochschulausbildungsgänge.
§ 3 Anrechnung von Semestern und Leistungsnachweisen
(1)
Das einschlägige Studium an einer anderen Verwaltungs- und/oder Wirtschafts- Akademie und
dabei erbrachte Leistungen, das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule,
Fachhochschule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabei erbrachte Leistungen
können angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studien- und
Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen des
Studienganges denjenigen der VWA Cottbus im wesentlichen entsprechen.
Das absolvierte Studium darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
(2)
Die Entscheidung über die Anrechnung trifft der Studienleiter unter Beachtung der
Gleichwertigkeit des Studiums und der darin erbrachten Leistungen.
- 25 -
§ 4 Zulassung zur Prüfung
(1)
Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entscheidet der Studienleiter. Vor einer Zulassung
in besonderen Ausnahmefällen (§ 2, Absatz (3) soll dem beim Bundesverband Deutscher
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien gebildeten Zulassungsausschuss Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben werden. Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen
des § 2 nicht gegeben sind oder der Kandidat an einer anderen Verwaltungs- und/oder
Wirtschafts-Akademie die Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Wurde die Zulassung
aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, kann sie widerrufen
werden.
§ 5 Prüfungsausschuss
(1)
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:
a) dem Studienleiter oder seinem Stellvertreter und
b) mindestens zwei weiteren Dozenten, die der Studienleiter bestimmt.
(2)
Dem Prüfungsausschuss können weitere Mitglieder (Akademieleiter oder dessen Stellvertreter,
Vertreter der IHK usw.) angehören.
(3)
Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt der Studienleiter oder dessen Stellvertreter.
(4)
Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(5)
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende und zwei weitere
Mitglieder des Prüfungsausschusses bei der Beschlussfassung über die Prüfungsleistungen
zugegen sind.
§ 6 Prüfungsgebiete
Prüfungsgebiete für den „Betriebswirt (VWA)“ sind:
1. Volkswirtschaftslehre,
2. Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen) und
3. Rechtswissenschaft (die für das Wirtschaftsleben bedeutsamen Gebiete des Bürgerlichen
Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Öffentlichen Rechts).
Prüfungsgebiete für den „Informatik-Betriebswirt (VWA)“ sind:
4. Volkswirtschaftslehre,
5. Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen),
6. Rechtswissenschaft (die für das Wirtschaftsleben bedeutsamen Gebiete des Bürgerlichen
Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Öffentlichen Rechts) und
7. Wirtschaftsinformatik.
- 26 -
Prüfungsgebiete für den „Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)“ sind:
1. Volkswirtschaftslehre,
2. Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen),
3. Rechtswissenschaft und
4. Verwaltungsfachlehre.
Prüfungsgebiete für die „Ökonomen-Studiengänge“ sind:
1. Wirtschaftswissenschaften,
2. Rechtswissenschaft und
3. Spezielle Fachwissenschaft.
§ 7 Prüfungsverfahren und Prüfungsbestandteile
(1)
Die Prüfung wird studienbegleitend nach einem Credit-Point-System (CPS) durchgeführt. Für
den erfolgreichen Abschluss von Leistungsüberprüfungen werden benotete Kreditpunkte
(Credits) vergeben. In den Prüfungsfächern müssen Mindestzahlen von benoteten
Kreditpunkten erreicht werden.
Bestandteil der Prüfung in den sechssemestrigen Studiengängen ist eine Diplomarbeit sowie
ein 15minütiger Fachvortrag.
Bei den Ökonomenstudiengängen ist die Anfertigung einer Projektarbeit Bestandteil der
Prüfung.
(2)
In den Prüfungsfächern sind mindestens folgende benotete Kreditpunkte (Credits)
nachzuweisen:
Generalisten-Studiengänge
Prüfungsfach
(3)
Ökonomen-Studiengänge
Credits
Prüfungsfach
Credits
Betriebswirtschaftslehre
35
Wirtschaftswissenschaften
28
Volkswirtschaftslehre
14
Rechtswissenschaften
14
Rechtswissenschaften
18
Spezielle
Fachwissenschaft
24
Verwaltungsfachlehre
24
Wirtschaftsinformatik
24
Für jedes Prüfungsfach wird eine gewichtete Teilnote aus den Leistungsnachweisen unter
Berücksichtigung der mit Credits multiplizierten Bewertungen (Noten) gebildet. Der
Prüfungsausschuss legt bei der Bildung der Fachnoten die besten Bewertungen bis zum
Erreichen der mindestens erforderlichen Credits zu Grunde.
- 27 -
Beispiel für die Berechnung der Fachnote in Betriebswirtschaftsehre Betriebswirt (VWA):
Fachgebiete
Grundlagen der BWL
Credits ©
Note (N)
Produkt (CxN)
6
3
18
6 (1)
4
0 (1)
8
3
24
6 (1)
4
20 (1)
Betriebliches Personalwesen
3
2
6
Unternehmensmanagement
6
1
6
Wirtschaftsmathematik
3
3
9
1 Belegarbeit
4
3
12
Zwischensumme
42
Mindestcredits
35 (1)
Kosten- und Leistungsrechnung
Investition und Finanzierung
Marketing
Fachnote (86 / 33 = 2,606)
95 (1)
2,7
(1) vom Leistungsschein „Kosten- und Leistungsrechnung“ wurden 0 Credits berücksichtigt;
vom Leistungsschein „Marketing“ 5 Credits
(4)
Nach Leistungsüberprüfungen werden für mindestens ausreichend bewertete Leistungen
Credits erworben. Die Leistungsnachweise enthalten die erworbenen Credits und die
Bewertungen (Noten). Schlechter als ausreichend bewertete Leistungen erhalten keine Credits.
Die Form der Leistungsüberprüfung regelt der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit dem
Fachdozenten. Es können Klausuren, Belegarbeiten, Vorträge und mündliche Prüfungen
festgelegt werden. Eine Belegarbeit wird mit 4 benoteten Credits gewichtet. Die während des
Studiums in den Prüfungsfächern vorgesehenen Leistungsüberprüfungen mit den
entsprechenden Credits enthält Anlage 1.
(5)
In jedem Fach werden eine Erstprüfung und zwei Wiederholungsprüfungen angeboten.
(6)
Da die Prüfungen studienbegleitend abgelegt werden, ist die Einschreibung zugleich die
Anmeldung zu den Erst- und Wiederholungsprüfungen des jeweiligen Semesters. Auf
schriftlichen Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss gegebenenfalls über Abweichungen.
§ 8 Wiederholung von Fachprüfungen
(1)
Nicht bestandene Fachprüfungen bzw. studienrelevante Prüfungsleistungen können höchstens
zweimal wiederholt werden. Fehlversuche in demselben Studiengang an anderen Verwaltungsund Wirtschafts-Akademien sind anzurechnen. Ist die zweite Wiederholungsprüfung nicht
bestanden, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.
(2)
Die in einer Wiederholungsprüfung erreichte Note ist die Prüfungsnote.
(3)
Die Wiederholung bestandener Prüfungen ist nicht möglich.
- 28 -
§ 9 VWA-Abschlussarbeit
(1)
Die Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt nach dem 6. Studiensemester. Die Projektarbeiten
werden während bzw. nach dem 4. Semester angefertigt.
(2)
Die Anträge zur Aufnahme des Prüfungsverfahrens einschließlich der Themen müssen
entsprechend den Terminablaufplänen für die jeweilige Studienrichtung bei der jeweiligen VWAGeschäftsstelle eingereicht werden.
(3)
Das Thema ist der Betriebswirtschaftslehre bzw. bei den Ökonomen-Studiengängen der
jeweiligen Fachrichtung zu entnehmen. Der Studienleiter kann in Ausnahmefällen eine
Diplomhausarbeit aus der Volkswirtschaftslehre bzw. den jeweiligen Spezialisierungsfachrichtungen zulassen.
(4)
Das Thema für die Abschlussarbeit wird vom Studienleiter im Einvernehmen mit den
Fachgebietsdozenten bestätigt. Die Frist für die Anfertigung der Abschlussarbeiten beträgt
sechs Wochen. Eine Verlängerung der Frist ist nur aus begründetem Anlass (z. B. Krankheit)
zulässig. Anträge auf Verlängerung der Frist sind unverzüglich schriftlich nach Bekannt werden
des Hinderungsgrundes bei der Geschäftsstelle zu stellen. Bei einer begründeten und durch
den Studienleiter genehmigten Verlängerung der Abgabefrist kann die Übergabe der Diplome
bzw. Zertifikate ein bzw. entsprechend zwei Semester später erfolgen.
(5)
Die Diplom- bzw. Projektarbeit ist vom Kandidaten mit folgender Erklärung zu versehen:
„Hiermit versichere ich, dass die vorliegende Arbeit von mir selbständig und ohne unerlaubte
Hilfe angefertigt worden ist und dass ich alle Stellen, die wörtlich oder annähernd wörtlich aus
Veröffentlichungen entnommen sind, durch Zitate als solche kenntlich gemacht habe.
Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen
Prüfung noch nicht vorgelegen.“
(6)
Die Diplomarbeit wird vom wissenschaftlichen Betreuer sowie einem zweiten Fachdozenten, die
Projektarbeit von einem Fachdozenten begutachtet und bewertet.
(7)
Wird eine Diplom- bzw. Projektarbeit nicht bis zum festgesetzten Termin eingereicht, so gilt
diese als nicht bestanden.
§ 10 Mündliche Prüfung
(1)
In den Diplom-Studiengängen ist eine mündliche Prüfung im
Betriebswirtschaftslehre zu absolvieren. Diese ist Bestandteil der Prüfung.
Fachgebiet
der
(2)
Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung können ein ca. 15-minütiger Fachvortrag aus
dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre sowie Fragen des Prüfungsausschusses zur
Betriebswirtschaftslehre bzw. ein Fachvortrag zur VWA-Abschlussarbeit sein. Dies wird durch
den Prüfungsausschuss festgelegt. Die Themen für die Fachvorträge aus dem Bereich der
Betriebswirtschaftslehre werden durch den Studenten beantragt.
(3)
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei der
mündlichen Prüfung sollen höchstens fünf Kandidaten zu einer Prüfungsgruppe
zusammengefasst werden. Die Prüfungszeit beträgt für jeden der Kandidaten in der Regel
dreißig Minuten.
(4)
Die mündliche Abschlussprüfung wird von den Prüfern bewertet. Bei der Bildung der Fachnote
auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre wird diese Bewertung (Note) mit einem Anteil von
1/3 berücksichtigt.
(5)
Zur mündlichen Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer die Diplomarbeit mit mindestens
ausreichend (4,0) bestanden hat.
Beispiel:
1.
2.
3.
errechnete Fachnote gemäß § 7 (3):
Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung mit der Note
Bildung Fachnote unter Berücksichtigung von 1. und 2.
2,6
2,0
2,4
(2/3)
(1/3)
= gut
- 29 -
§ 11 Verhinderung, Rücktritt, Ordnungsverstoß, Täuschungsversuch
(1) Tritt der Kandidat zu einer angemeldeten Prüfung ohne Nachweis unverschuldeter
Verhinderung nicht an oder gibt er eine Diplom- oder Projektarbeit nicht termingerecht ab, so
wird für die Arbeit bzw. für die betreffende mündliche Abschlussprüfung die Note „nicht
ausreichend“ (5,0) festgesetzt und bei der Bildung der Fachnote berücksichtigt. Der
Studienleiter kann bei nicht termingerechter Abgabe der Arbeit einen Verhinderungsgrund nur
dann als ausreichend ansehen, wenn ein entsprechender schriftlicher und hinreichend
begründeter Antrag der VWA vor Ablauf der Abgabefrist zugegangen ist.
(2)
Im Falle einer nachgewiesenen, unverschuldeten Verhinderung an der mündlichen
Abschlussprüfung ist dem Kandidaten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zu
einer gleichartigen Nachprüfung zu geben. Bei einer begründeten und vom Studienleiter
genehmigten Nachprüfung kann die Übergabe des Diploms entsprechend später erfolgen.
(3)
Unternimmt es der Kandidat, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder
Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so kann entweder die betreffende
Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5) bewertet oder der Kandidat von der Prüfung
ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
(4)
Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen des Absatzes (3) vorlagen, so kann
der Prüfungsausschuss die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen und aussprechen,
dass die Prüfung nicht bestanden ist oder die Fachnote und die Gesamtnote zum Nachteil des
Kandidaten abändern. Rücknahme und Abänderung sind ausgeschlossen, wenn seit
Beendigung der Prüfung mehr als fünf Jahre vergangen sind.
- 30 -
§ 12 Prüfungsergebnis
(1)
Das Prüfungsergebnis je Pflicht-Prüfungsgebiet gemäß § 6 wird zunächst für die einzelnen
schriftlichen und mündlichen Leistungen festgelegt und durch die Noten ausgedrückt:
Prozent Note
(2)
Bewertung
Wertung
HERVORRAGEND
ausgezeichnete Leistungen und nur wenige
unbedeutende Fehler
SEHR GUT
überdurchschnittliche Leistungen aber einige Fehler
GUT
insgesamt gute und solide Arbeit, jedoch mit einigen
grundlegenden Fehlern
100-96
1,0
Sehr gut
91-95
1,3
Sehr gut
86-90
1,7
Gut
85-81
2,0
Gut
80-76
75-71
2,3
2,7
Gut
Befriedigend
BEFRIEDIGEND
70-66
3,0
Befriedigend
mittelmäßig, jedoch mit deutlichen Mängeln
65-61
3,3
Befriedigend
60-56
3,7
Ausreichend
AUSREICHEND
55-50
4,0
Ausreichend
die gezeigten Leistungen entsprechend den
Mindestanforderungen
49-0
5,0
Nicht
ausreichend
NICHT BESTANDEN
es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich
Aus dem mit Credits gewichteten arithmetischen Mittel der Teilnoten gem. § 7 wird die
ganzzahlige Fachnote gebildet. Die Gesamtnote der Prüfung wird aus dem mit den Credits
gewichteten arithmetischen Mittel der ganzzahligen Fachnoten und der ganzzahligen Note der
Diplomarbeit gebildet. Dabei wird nur die erste Dezimale hinter dem Komma berücksichtigt. Die
Note wird auf zwei Kommastellen gerundet und danach die Fachnote gebildet.
Beispiel: 1,938
= 1,94
Fachnote = 1,9
Das Prüfungsergebnis lautet:
Bei einem Ergebnis
Gesamtprädikat/Note
Gesamtprädikat/Bezeichnung
1,0 bis 1,29
1
Mit Auszeichnung
1,3 bis 1,59
1
Sehr gut
von 1,6 bis 2,59
2
Gut
von 2,6 bis 3,59
3
Befriedigend
von 3,6 bis 4,09
4
Ausreichend
über 4,1
5
Nicht bestanden
- 31 -
(3)
Das Gesamtprüfungsergebnis setzt sich aus der Note der Diplomarbeit, dem Fachvortrag, der
mündlichen Prüfung sowie den Ergebnissen der Pflicht-Prüfungsgebiete gemäß § 6 wie folgt
zusammen:
Prüfungsgebiet
Anteile an der
Gesamtnote in %
Wirtschafts-Diplom
InformatikBetriebswirt (VWA)
Betriebswirtschaftslehre
2/3 Fachnote
1/3 mündliche Prüfung
Volkswirtschaftslehre
Rechtswissenschaften
Wirtschaftsinformatik
Verwaltungsfachlehre
Diplomarbeit
Gesamt
Prüfungsgebiet Ökonomen
Wirtschaftswissenschaften
Rechtswissenschaft
Spezielle Fachwissenschaft
Projektarbeit/Abschlussarbeit
Gesamt
Anteile an der
Gesamtnote in %
Wirtschafts-Diplom
Betriebswirt (VWA)
Anteile an der
Gesamtnote in %
Verwaltungs-Diplom
VerwaltungsBetriebswirt (VWA)
25
40
25
15
15
20
0
25
100
15
20
0
0
25
100
15
15
0
20
25
100
Anteile an der Gesamtnote in %
Ökonomen-Studiengänge
25
15
35
25
100
- 32 -
§ 13 Wiederholung der Diplom-Prüfung
(1)
Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal, und zwar frühestens im Rahmen der Prüfung
der nächstfolgenden Matrikel, spätestens nach fünf Jahren, wiederholt werden. Der
Prüfungsausschuss
kann die Zulassung zur Wiederholungsprüfung von der Erfüllung
bestimmter Auflagen abhängig machen. Er bestimmt, ob die Prüfung vollständig zu wiederholen
ist.
(2)
Wird eine Diplomarbeit/Projektarbeit nicht bis zum festgesetzten Termin eingereicht, so gilt
diese als nicht bestanden.
(3)
Eine nicht bestandene Diplom- bzw. Projektarbeit muss binnen 6 Monaten mit einem anderen
Thema neu beantragt werden. Die für die Wiederholung von Prüfungen anfallenden
Prüfungsgebühren werden dem Studierenden erneut in Rechnung gestellt.
(4)
Auf Antrag kann das Studium um maximal 4 Semester verlängert werden. Die Studiengebühren
werden den Studierenden entsprechend in Rechnung gestellt.
(5)
Eine mit mindestens ausreichend bewertete Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden.
§ 14 Prüfungsabschluss
(1)
Im Falle des Bestehens der Prüfung wird dem Bewerber das Wirtschafts- oder VerwaltungsDiplom bzw. ein Zertifikat (Ökonomen-Studiengänge) erteilt. Es soll von dem Vorsitzenden, den
übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie vom Akademieleiter, dem
Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, dem Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald und
vom Vertreter der Industrie- und Handelskammer unterzeichnet werden.
(2)
Das Prüfungszeugnis hat die Teilergebnisse eines jeden Pflicht-Prüfungsgebietes, Thema und
Note der Hausarbeit (Diplomarbeit) und das Gesamtergebnis der Prüfung (§ 11, Abs. 1) zu
enthalten.
(3)
Der Inhaber ist berechtigt, als Abschluss die jeweilige Bezeichnung seines Studienganges mit
dem Zusatz „VWA“ zu führen.
§ 15 Diplom-Prüfungsgebühren
(1)
Es werden Diplom-Prüfungsgebühren erhoben. Dies gilt für die Standorte Cottbus und
Elsterwerda. Am Standort Wildau sind die Prüfungsgebühren in den Studiengebühren bereits
enthalten.
(2)
Bei Nichtbestehen der Diplom-Prüfung oder Ausschluss von der Diplom-Prüfung oder
vorzeitigem Prüfungsabbruch (§ 10) werden die Gebühren nicht erstattet.
(3)
Bei einer Wiederholung der Diplom-Prüfung sind die vollen Prüfungsgebühren erneut zu
entrichten.
§ 16 Inkrafttreten
(1)
Die Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Wintersemester 2006/2007 in Kraft und ist auf die
Studierenden anzuwenden, die ab dem 31. August 2006 immatrikuliert werden. Für alle
anderen Studiengänge bleibt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Immatrikulation geltende
Prüfungsordnung gültig.
- 33 -
Bewertungen des Studiums und des Diploms
Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im öffentlichen Dienst...
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV) vom
15.11.1978 – Auszug „Fortbildung § 42“ (BGBL I S 1763)
Die dienstliche Fortbildung ist zu fördern; sie wird durch zentrale Fortbildungsmaßnahmen der
Bundesregierung geregelt, soweit sie nicht besonderen Fortbildungsrichtlinien einzelner oberster
Dienstbehörden obliegt.
Den Beamten soll ihrer Eignung entsprechend Gelegenheit gegeben werden, an nach Bedarf
eingerichteten Maßnahmen der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen, die zum Ziel haben, die
Befähigung für höherwertige Tätigkeiten zu fördern.
Beamte, die durch Fortbildung ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse nachweislich wesentlich
gesteigert haben, sind zu fördern. Vor allem ist ihnen nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, ihre
Fachkenntnisse in höherbewerteten Dienstgeschäften anzuwenden und hierbei ihre besondere
fachliche Eignung nachzuweisen.
Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im Sinne des Absatzes 4 sind auch das Diplom einer
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie und Abschlüsse gleichwertiger Einrichtungen anzusehen.
Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung
– LVO) vom 25. Februar 1997 (GVBl. I., S. 58ff.) – Auszug § 15 Dienstliche und eigene
Fortbildung
Beamte, die durch Fortbildung ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse nachweislich wesentlich
gesteigert haben, sollen befördert werden. Vor allem soll ihnen nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben
werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse in höherbewerteten Dienstposten anzuwenden
und hierbei ihre besondere Eignung nachzuweisen.
Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im Sinne des Absatzes 5 sind beispielsweise
das Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie im Land Brandenburg, das nach einer vom
Ministerium des Innern anerkannten Prüfungsordnung erworben ist,
das Diplom einer anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie eines anderen Bundeslandes und
Abschlüsse von anderen vergleichbaren Institutionen anzusehen.
- 34 -
Stimmen zum Studium
Capital
“Das Diplom der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien hat sich in den letzten Jahren in der
Wirtschaft immer mehr durchgesetzt. Einen Vergleich mit Konkurrenten von den Fachhochschulen
brauchen gerade diese Absolventen mit Praxiserfahrung längst nicht mehr zu scheuen. Und
gegenüber Mitbewerbern mit dem Diplom staatlich geprüfter Betriebswirte kassieren die ehemaligen
VWA-Hörer kräftig Pluspunkte.“
Die Welt
„Der Nachweis eines Abschlusses an einer VWA wird inzwischen von vielen Personalchefs als
„Gütesiegel“ anerkannt.“
„Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien (abgekürzt VWA) bieten Führungskräften in gehobenen
Positionen neben ihrem Beruf ein dreijähriges Verwaltungs- und/ oder wirtschaftswissenschaftliches
Studium auf Universitätsniveau außerhalb der Hochschulen. Unumstritten ist die Qualität der VWAWeiterbildung, die den Teilnehmern nach ihrem Arbeitstag geistige Anstrengung und Verzicht auf
Freizeit
abverlangt.“
DR. DIETER HUNDT
Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin
„Bei Unternehmen hoch geschätzte Einrichtung“
Die VWA ist nicht von ungefähr eine bei den Unternehmen hoch geschätzte Einrichtung. Die
Absolventen sind bekannt dafür, dass sie in der beruflichen Praxis mit hervorragender Qualifikation
und überdurchschnittlichem Leistungsvermögen überzeugen. Die VWAen sind unstrittig ein wichtiger
Standortvorteil im deutschen Bildungsbereich und tragen damit zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei.
HORST SEEHOFER
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
„Für mich war das Studium ein wichtiges Sprungbrett“
Für mich steht immer noch fest, dass das Studium mit ein wichtiges Sprungbrett in ein erfolgreiches
Berufsleben war. Ich bin dankbar für die Möglichkeit, diese Form der Fortbildung genutzt haben zu
können, stellt sie für mich dadurch eine wichtige Ergänzung zu den übrigen Bildungsmöglichkeiten
dar.
LORENE WEBER
Philips Business Communications GmbH, 140.000ste Absolventin eines VWA-Studiums, Wiesbaden
„Anspruchsvolle Projekte und zusätzliche Verantwortung“
Wenn man parallel zum Job studiert, stößt man oft an Grenzen, die man vorher gar nicht kannte.
Dennoch erweitert das VWAStudium eindeutig den Horizont. Ich sehe nun viele Dinge aus einer
anderen Perspektive. Das Studium hat meinen Blick für das Wesentliche geschärft, wodurch ich
automatisch disziplinierter wurde und neue Aufgaben effektiver angehe als zuvor. Mein Arbeitgeber
hat mein VWA-Studium gefördert und mir noch während des Studiums anspruchsvolle Projekte
übertragen. Auf diese Weise hat mich das Studium Schritt für Schritt meinen persönlichen Zielen
näher gebracht.
GÜNTHER FLEIG
Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Daimler Chrysler AG, Stuttgart
„Wir machen seit Jahren durchweg gute Erfahrungen“
Praxisorientierte Weiterbildung ist das Herausragende, das wir an der Zusammenarbeit mit der VWA
schätzen. Sowohl die Weiterbildungsangebote als auch das Studium sind zeitgemäß und
zukunftsorientiert. Wir machen seit Jahren durchweg gute Erfahrungen.
- 35 -
PETER HEESEN
Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, Berlin
„Wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit“
Die VWAen zeigen auf eindrucksvolle Weise, dass eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung nicht
nur Hochschulabsolventen vorbehalten ist. Mit der Möglichkeit, den Master of Business Administration
(MBA) im Ausland zu erwerben, leisten die Akademien im europäischen Kontext einen wichtigen
Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Verwaltungsfachleute. Und qualifizierte junge
Führungskräfte braucht der öffentliche Dienst dringend, denn der Wandel des öffentlichen Sektors
vom Träger klassischer hoheitlicher Aufgaben hin zum Dienstleistungsmanagement für Staat und
Gesellschaft erfordert flexible und kompetente Nachwuchskräfte mit umfassender Ausbildung. Hier ist
Qualifikation das Zauberwort für langfristigen Erfolg.
MANFRED KURZER
Olympiasieger 2004 im Schießen und Student an der VWA Frankfurt (Oder)
„Sportlich und beruflich zum Erfolg“
Für ein wichtiges Ziel muss man bereit sein, hart zu arbeiten. Irgendwann kommt dann auch der
Erfolg. Für mich gilt das sowohl für meinen Olympiasieg wie auch für mein Studium an der VWA. Ich
bin absolut überzeugt, dass sich Disziplin, Ausdauer und Konzentration auszahlen – im Sport genauso
wie im Beruf.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Auszug aus der Broschüre des DIHK: Wegweiser zur Weiterbildung – Berufskunde zum
Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt
Berufsprofil: „Der Betriebswirt (VWA) ist eine Weiterbildungsqualifikation, die fundierte Kenntnisse in
allgemeiner und spezieller Betriebswirtschaftslehre, aufbauendes Wissen in Volkswirtschaftslehre und
im Recht sowie Grundlagen der Sozialwissenschaft vermittelt. Auf der Grundlage einer
abgeschlossenen Berufsausbildung und einiger Jahre beruflicher Praxis vertieft sich das allgemeine
Berufswissen und erschließt dem „Betriebswirt (VWA)“ auf der Grundlage eines wissenschaftlich
orientierten Studienganges das Verständnis für betriebliche und gesamtwirtschaftliche
Zusammenhänge. Sie befähigt ihn damit qualifizierte Aufgaben in seinem beruflichen Fachgebiet zu
übernehmen und ist die Basis, um in Führungspositionen aufzusteigen.“
Beruflicher Einsatz: In den Betrieben rangiert der „Betriebswirt (VWA)“ z. T. über dem Betriebswirt
der staatlichen Fachhochschulen und in den kleinen und mittleren Betrieben wird er wegen seiner
praktischen Berufserfahrung und des dennoch hohen betriebswirtschaftlichen Wissensstandes häufig
Universitätsabsolventen vorgezogen. Dieser Erfolg des „Betriebswirts (VWA)“ beruht im wesentlichen
auf der Tatsache, dass der Teilnehmer nicht nur über fundiertes theoretisches Wissen verfügt,
sondern schon einen beträchtlichen Teil Berufs- und Praxiserfahrung in die Weiterbildung einbringt. Er
ist damit in der Lage, die theoretischen Kenntnisse, die er sich im Studium aneignet, leichter aus
seiner Praxiserfahrung abzuleiten und das neu hinzugewonnene Wissen besser in die Praxis
umzusetzen. Die Absolventen der Studiengänge finden sich überwiegend im mittleren Management
der Betriebe als Sparten- oder Abteilungsleiter wieder. Mit abnehmender Betriebsgröße ändert sich ihr
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.
- 36 -
Das Curriculum
Quellen des Arbeitsrechts
Zustandekommen von Arbeitsverträgen
Beendigung von Arbeitsverträgen
Betriebswirt (VWA)
Volkswirtschaftslehre
Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Grundlagen der Wirtschaftstheorie und
Wirtschaftspolitik
Arbeitnehmerschutzrechte
Kollektives Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsgesetz
Sozialgerichtsbarkeiten
Überblick über die Sozialgesetzbücher
Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit
Ökonomische Grundprobleme
Klageverfahren
Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft
Zwangsvollstreckung
Gesamtwirtschaftliche Ziele
Mikroökonomie
Grundelemente der Preistheorie
Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht
Makroökonomie
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Öffentliche Finanzwirtschaft
Volkseinkommen und Beschäftigung
Geld und Zins
Internationale Wirtschaft
Internationaler Handel
Zahlungsbilanz und Zahlungsbilanzausgleich
Wechselkursentwicklungen und –beziehungen
Beitreibung von Forderungen
Staats- und Verfassungsrecht
Einführung in das Staatsorganisationsrecht
Abgrenzung Staatsrecht und Verfassungsrecht
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte
Strukturprinzipien im Grundgesetz
Wirtschaftsrecht
Verfahrensrecht
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Insolvenzrecht, Wertpapierrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
Rechtswissenschaft
Gegenstand und Aufgaben der BWL
Bürgerliches Recht
Gegenstand des Wirtschaftens und
Wirtschaftlichkeitsbemessung
Rechtsgeschichte
Einführung in das BGB
BGB Allgemeiner Teil
Schuldrecht, Sachenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Typische Eigenarten des Handelsrechts im
Vergleich zum Bürgerlichen Recht
Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand
des Handelsrechts
Kaufmännische Rechtsgeschäfte
Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs
Gesellschaftsrecht
Betrieb und Unternehmung
Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des
Betriebes
Betriebliche Funktionsbereiche
Betriebliche Güterwirtschaft
Gegenstand der Materialwirtschaft
Beschaffung und Lagerhaltungsmotive
Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung
Lagersysteme
Organisation des Beschaffungsbereichs
Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung
Arbeits-, Sozial- und Zivilprozessrecht
- 37 -
Marketing
Allgemeine Grundlagen des Marketing
Betriebliches Personalwesen
Bedarf, Ermittlung, Auswahl
Einarbeitung
Informationsbeschaffung
Beurteilung, Bewertung, Entwicklung
Produktpolitik
Personalführung, Personalentwicklung
Kontrahierungspolitik
Distributionspolitik
Buchführung
Kommunikationspolitik
Einordnung, Aufbau und Organisation
Marketingplanung
Technik der Kontenführung
Marktforschung
Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten
Inventur, Inventar
Investition und Finanzierung
Buchungssätze, Umsatzsteuer
Grundlagen der Finanzwirtschaft
Außenfinanzierung mit Eigen- und Fremdkapital
Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse
Innenfinanzierung mit Eigen- und Fremdkapital
Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe
Grundlagen der Investitionsentscheidung
Jahresabschluss nach Handelsrecht
Statische Investitionsrechenverfahren
Maßgeblichkeitsprinzip
Dynamische Investitionsrechenverfahren
Bilanzanalyse
Betriebliche Steuerlehre
Internationale Rechnungslegung
Begriffe und Einteilung der Steuern
Bedeutung und Grundlagen der internationalen
Rechnungslegung
Arten der steuerlichen Gewinnermittlung
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbeertragsteuer
Besonderheiten bei der Besteuerung von Personenund Kapitalgesellschaften
Unternehmensführung und Unternehmensorganisation
Grundbegriffe und Grundlagen
Managementfunktion und Managementtechniken
Planungs- und Prognosetechniken
Techniken der Organisationsgestaltung
Konsolidierung
Aktivierung
Passivierung
Business Reporting
Fallstudien
Kosten- und Leistungsrechnung
Die traditionelle Kostenrechnung
Die kurzfristige Erfolgsrechnung
Die Systeme der Teilkostenrechnung
Die Plankostenrechnung
Organisation und Innovation
Unternehmensplanung und Controlling
Begleitende Fachgebiete
Gegenstand der Unternehmensplanung
Betriebliches Planungs- und Controllingsystem
Planungsrechnung
Unternehmensbudget
Leistungsbudget
Unternehmensplanspiel
Wirtschaftsmathematik
Grundzüge der Finanzmathematik
Funktionen
Grundzüge der Differentialrechnung
Differentialrechnung in der Wirtschaftswissenschaft
- 38 -
Einführung in die Statistik
Grundbegriffe der Datenerhebung
Aufbereitungsarten und Darstellungsformen
Statistische Verteilung
Analysemethoden
EDV Grundlagen und Standardanwendungsprogramme
Geschichte und Begriffe der Datenverarbeitung
Aufbau von Computern und Computersystemen
Software- Standardsoftware und Betriebssysteme
Internet
Wirtschaftsenglisch
introductions
letters, faxes and memos
making phone calls
writing summaries notes and reports
company structures
international trade
Vorbereitung auf die LCCI-Prüfung (IHK
London) “English for Business- first level”
- 39 -
Verwaltungs-Betriebswirt
(VWA)
Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Verwaltungsfachlehre
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Wirtschaftliche Betätigungen und Beteiligungen
Kommunale Wirtschaftlichkeitssteuerung
Staats- und Verfassungsrecht II
Grundentscheidungen und Staatszielbestimmungen
Das republikanische Prinzip
Das Demokratische Prinzip
Das Rechtsstaatsprinzip
Das Bundesstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip
Einführung in das Europarecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Die Verwaltung und Ihre Bindung an Recht und
Gesetz
Rangordnung der Rechtsquellen, Bundesrecht,
Landesrecht, autonomes Recht
Rechtsanwendung der Verwaltung und
Verwaltungsermessen
Die Verwaltungsorganisation
Der Verwaltungsakt
Verwaltungsvollstreckung
Staatliche Ersatzleistungen
Der Verwaltungsrechtsschutz
Besonderes Verwaltungsrecht I
Kommunalrecht
Finanz- und Abgabenrecht
Finanzverfassungsrechtlicher Grundlagen
Kommunales Abgabenrecht
Besonderes Verwaltungsrecht II
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Öffentliches Dienstrecht
Beamtenrecht
Öffentliche Finanzwirtschaft
Haushaltsverfassungsrechtliche Grundlagen
Entwicklung des Staatlichen Haushaltsrechts
Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft
Kommunales Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen
- 40 -
Informatik-Betriebswirt
(VWA)
Wirtschafsinformatik
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik &
Rechnerarchitektur
Ziele und Einsatz der EDV
Begriffsbestimmung der Informatik
Angewandte Wirtschaftsinformatik
Datenverarbeitungsorganisation
Modulstruktur von Rechnersystemen
Datenformate in der EDV
Wirkungsweise der Steuerungs- und
Verarbeitungseinheit
Entwurf grafischer Programmumgebungen
Spracherweiterungen
ActiveX-Programmierung
Rechnernetze/Netzwerke
Grundlagen der Rechnernetze
Übertragungsverfahren
Serverbasierte und P2P-Netzwerke
Grundlagen TCP-IP-Netze
Rechte bei Mehrbenutzersystemen
Datensicherheit
Prüf- und Testverfahren
Serverbasierte Netzwerke
Speicherhierarchie des Rechners
Einrichtung der Dienste im Netzwerk
Verbindung der Verarbeitungs- und Speichereinheit
mit der Peripherie
Steuerung und Verwaltung
Verbindung der Verarbeitungs- und Speichereinheit
mit der Peripherie
Kommunikationsnetze
Aufbau und Wirkungsweise externer
Massenspeicher
Hardwarevoraussetzungen
Internet/Intranet
Homepageerstellung
Informationsmanagement und
Informationscontrolling
Aufgaben des Informationsmanagements
IT-Organisation
IT-Planung
IT-Controlling
Praktische Übungen
Mathematik für Informatiker
Matrizenrechnung
Lineare Gleichungssysteme
Gausscher Algorithmus
Iterative Lösung von Gleichungen
Betriebssysteme und Softwareanwendungen
Übersicht zu den Betriebssystemen
BIOS-Betriebssystem der Hauptplatine
Regressionsaufgaben
Excel und MathCAD zur Lösung numerischer
Aufgabenstellungen
Installation und Konfiguration von
Betriebssystemen
UNIX-kompatible Betriebssysteme
Praktische Übungen
Textverarbeitungssoftware
Tabellenkalkulation
Datenbanken
Präsentationssoftware
Programmierung
Grundlagen der Programmierung/Software
Engeneering
Einrichtung und Konfiguration Visual Basic
Umsetzung von Algorithmen in VB-Strukturen
Softwareentwicklung mit VB
- 41 -
Marketing- und VertriebsÖkonom (VWA)
Volkswirtschaftslehre
Buchführung
Einordnung, Aufbau und Organisation
Technik der Kontenführung
Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten
Inventur, Inventar
Buchungssätze, Umsatzsteuer
Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Grundlagen der Wirtschaftstheorie und
Wirtschaftspolitik
Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse
Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe
Ökonomische Grundprobleme
Jahresabschluss nach Handelsrecht
Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft
Maßgeblichkeitsprinzip
Bilanzanalyse
Gesamtwirtschaftliche Ziele
Internationale Rechnungslegung
Mikroökonomie
Grundelemente der Preistheorie
Bedeutung und Grundlagen der internationalen
Rechnungslegung
Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht
Konsolidierung
Aktivierung
Passivierung
Betriebswirtschaftslehre
Business Reporting
Grundlagen der Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre
Fallstudien
Gegenstand und Aufgaben der BWL
Kosten- und Leistungsrechnung
Gegenstand des Wirtschaftens und
Wirtschaftlichkeitsbemessung
Die traditionelle Kostenrechnung
Betrieb und Unternehmung
Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des
Betriebes
Die kurzfristige Erfolgsrechnung
Die Systeme der Teilkostenrechnung
Die Plankostenrechnung
Betriebliche Funktionsbereiche
Betriebliche Güterwirtschaft
Rechtswissenschaft
Gegenstand der Materialwirtschaft
Beschaffung und Lagerhaltungsmotive
Bürgerliches Recht
Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung
Rechtsgeschichte
Lagersysteme
Organisation des Beschaffungsbereichs
Einführung in das BGB
Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung
BGB Allgemeiner Teil
Schuldrecht
Sachenrecht
Marketing
Allgemeine Grundlagen des Marketing
Handels- und Gesellschaftsrecht
Informationsbeschaffung
Typische Eigenarten des Handelsrechts im
Vergleich zum Bürgerlichen Recht
Produktpolitik
Kontrahierungspolitik
Distributionspolitik
Kommunikationspolitik
Marketingplanung
Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand
des Handelsrechts
Kaufmännische Rechtsgeschäfte
Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs
Gesellschaftsrecht
Marktforschung
- 42 -
Marketing und Vertrieb
Dienstleistungs-Management und -Marketing
Grundlagen
-Spezielle Rechtsgrundlagen
Vertrieb und Marketing als Dienstleistung
Zwecken des Wettbewerbs
Qualitätsmanagement im Dienstleistungsbereich
Wettbewerbsrechtliche Einwendungen
Kundenbindung
Irreführende Werbung
Verkaufsprozesse
Besondere Verkaufsveranstaltungen
Service
Rabattgesetz
Prozesskostenrechnung
Schutz von Betriebsgeheimnissen
Geschäftlicher Verkehr und Handeln zu
Kundendienst
Marketing-Mix im Dienstleistungsbereich
Projektarbeit
Handel als Dienstleistung
Marktforschung
Grundlagen
Informationsgewinnung
Erhebungs- und Untersuchungsverfahren
Grundlagen der Prognoserechnung
Computergestützte Marketingplanung und management
Computergestützte Analysen im Marketing und
Vertrieb
Computergestützte Planungen im Marketing und
Vertrieb
Kostenrechnungen im Marketing und Vertrieb
Controlling im Marketing und Vertrieb
Führung im Vertrieb
E-Commerce
Grundlagen
Direktmarketing
E-Commerce-Handel
Werbung im Internet
E-Mail-Marketing
Permission-Marketing
Fachvertiefung
-Vertriebssysteme
Vertriebsorgane
Vertriebsstufen und –kanäle
Vertriebsmanagement
Konzeption von Vertriebssystemen
- 43 -
Logistik-Ökonom (VWA)
Buchführung
Einordnung, Aufbau und Organisation
Technik der Kontenführung
Volkswirtschaftslehre
Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten
Inventur, Inventar
Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Buchungssätze, Umsatzsteuer
Grundlagen der Wirtschaftstheorie und
Wirtschaftspolitik
Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse
Ökonomische Grundprobleme
Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe
Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft
Jahresabschluss nach Handelsrecht
Gesamtwirtschaftliche Ziele
Mikroökonomie
Grundelemente der Preistheorie
Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht
Maßgeblichkeitsprinzip
Bilanzanalyse
Internationale Rechnungslegung
Bedeutung und Grundlagen der internationalen
Rechnungslegung
Konsolidierung
Aktivierung
Betriebswirtschaftslehre
Passivierung
Grundlagen der Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre
Business Reporting
Fallstudien
Gegenstand und Aufgaben der BWL
Gegenstand des Wirtschaftens und
Wirtschaftlichkeitsbemessung
Betrieb und Unternehmung
Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des
Betriebes
Betriebliche Funktionsbereiche
Kosten- und Leistungsrechnung
Die traditionelle Kostenrechnung
Die kurzfristige Erfolgsrechnung
Die Systeme der Teilkostenrechnung
Die Plankostenrechnung
Betriebliche Güterwirtschaft
Gegenstand der Materialwirtschaft
Rechtswissenschaft
Beschaffung und Lagerhaltungsmotive
Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung
Bürgerliches Recht
Lagersysteme
Organisation des Beschaffungsbereichs
Rechtsgeschichte
Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung
Marketing
Allgemeine Grundlagen des Marketing
Informationsbeschaffung
Produktpolitik
Kontrahierungspolitik
Distributionspolitik
Kommunikationspolitik
Marketingplanung
Marktforschung
Einführung in das BGB
BGB Allgemeiner Teil
Schuldrecht
Sachenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Typische Eigenarten des Handelsrechts im
Vergleich zum Bürgerlichen Recht
Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand
des Handelsrechts
Kaufmännische Rechtsgeschäfte
Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs
Gesellschaftsrecht
- 44 -
Logistikmanagement
Grundlagen des Logistikmanagements
Ursprünge und Entwicklung der Logistik
Aufgaben der Logistik
Prozessorientierung des Logistikmanagements
Von der segmentierten, über die funktionale, bis
zur prozessgetriebenen Bedeutung der Logistik
Veränderung der Organisation durch Logistik
Chain Management II
Kooperationen in der Logistik
Horizontale/Vertikale Kooperationsmodelle
Grundlagen der Zusammenarbeit
Outsourcing von Logistikdienstleistungen
Value-added services
Angebot von Logistikdienstleistern
Abgrenzung der Kernkompetenzen
Planung von Logistiksystemen
Logistikmanagement im Unternehmen
Beispiele für Logistikmanagement im
Unternehmen
Chain Management III
Gesamtwirtschaftliche Fragestellung der Logistik
Entsorgungslogistik
Personalführung in der Logistik
Funktionen und Aufgaben der
Führungsstile
Entsorgungslogistik
Motivation
Gesetzliche Vorschriften als Rahmenbedingungen
Entgeltsysteme
Lagerung, Transport und Handhabung von
Personalentwicklung
Gefahrgütern
Aufbau- und Ablauforganisation in der Logistik
Techniken und Prozesse der Abfallvermeidung
Distributionslogistik
Distributionsstrategien
Chain Management I
Lager- und Transportoptimierung
Distributionskanäle und –strukturen
Auftragsabwicklung
Selektive Lagerhaltung
Optimale Standortwahl
Tourenplanung
Einsatz von Simulation in der Logistik
Transport und Verkehr
Aufgaben und Funktionen des Transportes
Transporttechnik und Organisation
Optimierung der Transportkette
Beschaffungslogistik
Funktionen und Aufgaben von Einkauf und
Beschaffung
Chain Management IV
Logistische Optimierungen durch
Qualitätsmanagement
Bestandsmanagement
Prozessmanagement
Lieferservicemanagement
Qualitätsmanagement
Investition und Finanzierung von Logistikobjekten
Logistik-Controlling
Beschaffungsstrategien: Global sourcing,
Single sourcing
Just in time Anlieferungen
Handelslogistik
Produktionslogistik
Materialflussgerechte Fabrikplanung
Materials-Requirement-Planing (MRP)
KANBAN-System
Informations- und Kommunikationssysteme in der
Logistik
- 45 -
Spezielle Rechtsgrundlagen
Vertragshaftung
HGB, ADSp, VBGL, CMR
Lagervertrag
Inventarisierung, pVV, Produkthaftung
Logistik-/Outsourcingverträge
Gegenstand des Vertrages
Haftungsgrundlagen
Konditionierung und Laufzeit
Exit-Clause
Servicegradvereinbarung
Justiziabilität von Logistikverträgen
Praxisbeispiele
Projektarbeit
- 46 -
Personalmanagement Ökonom
(VWA)
Volkswirtschaftslehre
Buchführung
Einordnung, Aufbau und Organisation
Technik der Kontenführung
Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten
Inventur, Inventar
Buchungssätze, Umsatzsteuer
Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Grundlagen der Wirtschaftstheorie und
Wirtschaftspolitik
Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse
Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe
Ökonomische Grundprobleme
Jahresabschluss nach Handelsrecht
Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft
Maßgeblichkeitsprinzip
Bilanzanalyse
Gesamtwirtschaftliche Ziele
Internationale Rechnungslegung
Mikroökonomie
Grundelemente der Preistheorie
Bedeutung und Grundlagen der internationalen
Rechnungslegung
Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht
Konsolidierung
Aktivierung
Passivierung
Betriebswirtschaftslehre
Business Reporting
Grundlagen der Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre
Fallstudien
Gegenstand und Aufgaben der BWL
Kosten- und Leistungsrechnung
Gegenstand des Wirtschaftens und
Wirtschaftlichkeitsbemessung
Die traditionelle Kostenrechnung
Betrieb und Unternehmung
Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des
Betriebes
Die kurzfristige Erfolgsrechnung
Die Systeme der Teilkostenrechnung
Die Plankostenrechnung
Betriebliche Funktionsbereiche
Betriebliche Güterwirtschaft
Rechtswissenschaft
Gegenstand der Materialwirtschaft
Bürgerliches Recht
Beschaffung und Lagerhaltungsmotive
Rechtsgeschichte
Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung
Einführung in das BGB
Lagersysteme
Organisation des Beschaffungsbereichs
BGB Allgemeiner Teil
Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung
Marketing
Allgemeine Grundlagen des Marketing
Informationsbeschaffung
Produktpolitik
Schuldrecht
Sachenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Typische Eigenarten des Handelsrechts im
Vergleich zum Bürgerlichen Recht
Kontrahierungspolitik
Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand
des Handelsrechts
Distributionspolitik
Kaufmännische Rechtsgeschäfte
Kommunikationspolitik
Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs
Marketingplanung
Gesellschaftsrecht
Marktforschung
- 47 -
Personalmanagement
Marketing-Basics
Käuferverhalten
Marketingforschung
Marketingdenkhaltung
Moderne Formen der Arbeitsorganisation
Definition der Arbeitsorganisation und
historische Entwicklung
Formalstrukturen
Kontingenzansatz
Arbeitsorganisation und Personalführung
Informationsmanagement
Informationsorganisation
Inner- und außerbetriebliche
Kommunikation
Abgrenzung operatives und strategisches,
Finanz-, Sparten- und PersonalControlling
Personalplanung
Kostenplanung
Plankontrolle
Spezielle Rechtsgrundlagen
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU
Der Tarifvertrag
Das Betriebsverfassungsgesetz
Der Betriebsrat
Einzelprobleme des Arbeitsrechts
Das Arbeitsgerichtsverfahren
Projektarbeit
Personalentwicklung
Strategie/Ziele
Zielgruppen
Aufgaben/Verantwortliche
Instrumente/Methoden
Maßnahmen/Aktivitäten
Steuerung/Transfer/Kontrolle
Personalführung
Leistungsmotivation
Mitarbeiterbeurteilung als Führungsinstrument
Führungskonzepte und –stile
Konfliktmanagement
Präsentations-, Moderations- und
Kommunikationstechniken
Führungssituationen
Fachvertiefung
Kommunikationskonzeption
Themenreflexion
Materialsammlung
Gewinnung der Ergebnisse
Manuskript, Konzept und Strategie
Präsentation
Personalcontrolling
- 48 -
Rechts-Ökonom (VWA)
Buchführung
Einordnung, Aufbau und Organisation
Technik der Kontenführung
Volkswirtschaftslehre
Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten
Inventur, Inventar
Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Buchungssätze, Umsatzsteuer
Grundlagen der Wirtschaftstheorie und
Wirtschaftspolitik
Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse
Ökonomische Grundprobleme
Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe
Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft
Jahresabschluss nach Handelsrecht
Gesamtwirtschaftliche Ziele
Mikroökonomie
Grundelemente der Preistheorie
Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht
Maßgeblichkeitsprinzip
Bilanzanalyse
Internationale Rechnungslegung
Bedeutung und Grundlagen der internationalen
Rechnungslegung
Konsolidierung
Aktivierung
Betriebswirtschaftslehre
Passivierung
Business Reporting
Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
Fallstudien
Gegenstand und Aufgaben der BWL
Kosten- und Leistungsrechnung
Gegenstand des Wirtschaftens und
Wirtschaftlichkeitsbemessung
Die traditionelle Kostenrechnung
Betrieb und Unternehmung
Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des
Betriebes
Die kurzfristige Erfolgsrechnung
Die Systeme der Teilkostenrechnung
Die Plankostenrechnung
Betriebliche Funktionsbereiche
Betriebliche Güterwirtschaft
Rechtswissenschaft
Gegenstand der Materialwirtschaft
Beschaffung und Lagerhaltungsmotive
Bürgerliches Recht
Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung
Rechtsgeschichte, Einführung in das BGB
Lagersysteme
Organisation des Beschaffungsbereichs
BGB Allgemeiner Teil
Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung
Marketing
Allgemeine Grundlagen des Marketing
Informationsbeschaffung
Produktpolitik, Kontrahierungspolitik
Distributionspolitik, Kommunikationspolitik
Marketingplanung, Marktforschung
Schuldrecht, Sachenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Typische Eigenarten des Handelsrechts im
Vergleich zum Bürgerlichen Recht
Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand
des Handelsrechts
Kaufmännische Rechtsgeschäfte
Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs
Gesellschaftsrecht
- 49 -
Spezielle Rechtswissenschaft
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Gewerberecht
Anzeigepflicht bei Betriebsbeginn,
Untersagung, Fortsetzung
Auskunftspflicht und –verweigerungsrecht,
Betriebsüberwachung
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Arbeitsrecht
Gestaltungsfaktoren (Rechtsquellen) des
Arbeitsverhältnisses
Der Begriff des Arbeitnehmers
Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
durch Abschluss des Arbeitsvertrages
Das Probearbeitsverhältnis und befristete
Arbeitsverhältnisse
Pflichten des Arbeitnehmers und Störungsfolgen
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts
und Arbeitskampfrechts
Öffentliches Recht
Einführung in das Staatsorganisationsrecht
Die Abgrenzung von Staatsrecht und
Verfassungsrecht
Das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland
Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes
Kreditsicherungsrecht
Förderungssicherung
Auslegung von Sicherungsversprechen
Grundsätze des Sachenrechts
Bürgschaft und besondere Arten der
Bürgschaft
Übersicht zum rechtsgeschäftlichen
Eigentumserwerb
Die Sicherungsübereignung
Das Pfandrecht
Das Hypothekenrecht
Die Grundschuld
Wirtschaftsstrafrecht
Pflichtverstöße bei Gründung des Unternehmens
Pflichtverstöße beim Betrieb des Unternehmens
Pflichtverstöße bei Beendigung und Sanierung
eines Unternehmens, Insolvenzstraftaten
Fachvertiefung
Spezielle Fragen des Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU
Der Tarifvertrag
Das Betriebsverfassungsgesetz
Der Betriebsrat
Einzelprobleme des Arbeitsrechts
Das Arbeitsgerichtsverfahren
Europarecht
Begriff des Europarechts
Rechtspersönlichkeit und Organe der EG
Die Interessenlage der Mitgliedsstaaten
Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts
Die Umsetzung von Richtlinien in
nationales Recht
Staatshaftung wegen Verletzung von
Gemeinschaftsrecht
Spezielle Rechtsgrundlagen
Gewerblicher Rechtsschutz
Schutztechnische Erfindungen
Markenrecht, Urheberrecht
Wertpapierrecht
Funktionen, Begriffe und wirtschaftliche Bedeutung
der Wertpapiere
Inhaber-, Order- und Rektapapiere
Projektarbeit
- 50 -
Gesundheits- und SozialÖkonom (VWA)
Volkswirtschaftslehre
Buchführung
Einordnung, Aufbau und Organisation
Technik der Kontenführung
Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten
Inventur, Inventar
Buchungssätze, Umsatzsteuer
Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Grundlagen der Wirtschaftstheorie und
Wirtschaftspolitik
Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse
Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe
Ökonomische Grundprobleme
Jahresabschluss nach Handelsrecht
Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft
Maßgeblichkeitsprinzip
Bilanzanalyse
Gesamtwirtschaftliche Ziele
Internationale Rechnungslegung
Mikroökonomie
Grundelemente der Preistheorie
Bedeutung und Grundlagen der internationalen
Rechnungslegung
Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht
Konsolidierung
Aktivierung
Betriebswirtschaftslehre
Passivierung
Business Reporting
Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
Fallstudien
Gegenstand und Aufgaben der BWL
Kosten- und Leistungsrechnung
Gegenstand des Wirtschaftens und
Wirtschaftlichkeitsbemessung
Die traditionelle Kostenrechnung
Betrieb und Unternehmung
Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des
Betriebes
Die kurzfristige Erfolgsrechnung
Die Systeme der Teilkostenrechnung
Die Plankostenrechnung
Betriebliche Funktionsbereiche
Betriebliche Güterwirtschaft
Rechtswissenschaft
Gegenstand der Materialwirtschaft
Beschaffung und Lagerhaltungsmotive
Bürgerliches Recht
Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung
Rechtsgeschichte, Einführung in das BGB
Lagersysteme
Organisation des Beschaffungsbereichs
BGB Allgemeiner Teil
Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung
Marketing
Allgemeine Grundlagen des Marketing
Informationsbeschaffung
Schuldrecht, Sachenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Typische Eigenarten des Handelsrechts im
Vergleich zum Bürgerlichen Recht
Produktpolitik, Kontrahierungspolitik
Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand
des Handelsrechts
Distributionspolitik, Kommunikationspolitik
Kaufmännische Rechtsgeschäfte
Marketingplanung, Marktforschung
Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs
Gesellschaftsrecht
- 51 -
Sozialmanagement
Grundkurs
Grundmodelle der Strukturorganisation
Organisatorische Veränderungen
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Grundzüge des Gesundheitswesens
Gesetzliche Krankenversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Soziale Pflegeversicherung
Fachvertiefung
Finanzierung und Controlling im Gesundheits- und
Sozialwesen
Gesetzliche Rentenversicherung
Finanzierung und Controlling in der ambulanten
Versorgung
Informationsmanagement
Vertragliche Rahmenbedingungen Vertragsärztliche
Abrechnung und Honorarverteilung
Einführung in das Informationsmanagement
Organisation des Informationssystems
Intranet und Internet: Funktionsweise und
Möglichkeiten
Finanzierung von Krankenhäusern
Rechtliche Grundlagen
Fallpauschalengesetz für Krankenhäuser (FPG)
Informationsbeschaffung
Informationsbereitstellung: Inhalte und Gestaltung
von WWW-Seiten
Spezielle Rechtsgrundlagen
Verfassungsrecht
Non-Profit-Marketing
Besonderheiten des Sozialrechts
Betriebliche Funktionsbereiche
Patientenrechte
Marktforschung
Krankenhausrecht
Marketinginstrumente
Produkt-, Preis- und Distributionspolitik
Projektarbeit
Werbung
Öffentlichkeitsarbeit
Fundraising
Methoden und Techniken der Kommunikation
Grundlagen d. Kommunikation/Fragetechniken
Konflikte (Entstehung, Arten, Umgang)
Gesprächsführung (verschiedene Kontexte: u.a
Auftragsklärung, Zielgespräch, Konfliktgespräch)
Motivation
Präsentationstechniken/Rhetorik
Übungen
Unternehmensführung und Organisation im
Gesundheits- und Sozialwesen
Grundlagen des Managements
Die Organisation - Gerüst der Zusammenarbeit
Organisationsgestaltung
- 52 -
Studienbegleitende Leistungsüberprüfungen
Betriebswirt (VWA)
Fach
BWL
VWL
Recht
Englisch
Fachgebiet
Allgemeine BWL-Grundlagen
Betriebliche Güterwirtschaft
Marketing
Betriebliche Steuerlehre
Buchführung
Jahresabschluss und Bilanzierung
Internationale Rechnungslegung
Kosten- und Leistungsrechnung
Investition und Finanzierung
Betriebliches Personalwesen
Unternehmensmanagement
Wirtschaftsmathematik
Wirtschaftsstatistik
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
Grundlagen der VWL und Mikroökonomie
Makroökonomie
Internationale Wirtschaft
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
Grundlagen des BGB/ Sachen- Schuld- und
Zivilprozessrecht
Arbeits- und Sozialrecht
HGB
Öffentliches Recht
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
English for Business (first level)
Credits
6
3
6
5
4
6
3
6
8
3
6
3
3
4
8
8
5
4
10
5
10
3
4
Wer nach Abschluss seines VWA-Studiums an die TFH Wildau wechseln möchte, muss die o. g.
Fachgebiete mit Klausuren belegen und bestehen. Abwahlmöglichkeiten gelten keine. Bei der
Errechnung des Durchschnitts der erbrachten Leistungen werden nur die Noten, nicht jedoch die
Credits, mit einbezogen.
Informatik-Betriebswirt (VWA)
Wirtschaftsinformatik
Grundlagen Wirtschaftsinformatik/Rechnerarchitektur
Informationsmanagement und -controlling
Betriebssysteme Softwareanwendungen
Softwareanwendungen
Programmierung
Rechnernetze und Netzwerke
Kommunikationsnetze
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
6
6
6
10
8
6
4
- 53 -
Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
Verwaltungsfachlehre
Allgemeines Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht I
Besonderes Verwaltungsrecht II
Staats- und Verfassungsrecht II/Europarecht II
Öffentliche Finanzwirtschaft
Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
8
6
6
5
8
3
4
- 54 -
Ökonomen-Studiengänge
Fach
Wirtschaftswissenschaften
Recht
Spezialisierung Logistik
Spezialisierung Recht
Spezialisierung Personal
Spezialisierung Marketingu. Vertrieb
Spezialisierung
Gesundheits- und Soziales
Fachgebiet
Allgemeine BWL-Grundlagen
Betriebliche Güterwirtschaft
Betriebliche Steuerlehre
Marketing
Buchführung
Jahresabschluss und Bilanzierung
Kosten- und Leistungsrechnung
Grundlagen der VWL und Mikroökonomie
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
Credits
6
3
5
6
4
6
6
8
4
Grundlagen des BGB/ Sachen- Schuld- und
Zivilprozessrecht
10
HGB
1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten)
Grundlagen des Logistikmanagements
Chain Management I
Chain Management II
Chain Management III
Chain Management IV
Spezielle Rechtsgrundlagen
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Öffentliches Recht
Arbeitsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Kreditsicherungsrecht
Fachvertiefung
Spezielle Rechtsgrundlagen
Marketing-Basics
Moderne Formen der Arbeitsorganisation
Informationsmanagement
Personalentwicklung
Personalführung
Fachvertiefung
Spezielle Rechtsgrundlagen
10
4
8
8
6
4
6
4
6
5
6
4
5
6
4
8
2
6
6
4
6
4
Marketing I (Dienstleistungsmanagement)
10
Marketing II (Dienstleistungsmarketing)
Marketing II (Marktforschung)
Marketing III (Computergestützte Marketingplanung/ management)
Marketing III (E-Commerce)
Fachvertiefung
4
6
4
6
Grundkurs
8
Informationsmanagement
Methoden und Techniken der Kommunikation
Non-Profit-Marketing
Unternehmensführung und -organisation
Fachvertiefung
Spezielle Rechtsgrundlagen
6
2
6
4
6
4
6
- 55 -
Gesamtübersicht Diplom-Studiengänge
Leistungsüberprüfungen
Fach
Credits (für VWA-Abschluss)
Anzahl
Maximal
Minimal (Pflicht)
Betriebswirtschaftslehre
14
66
35
Volkswirtschaftslehre
4
25
14
Rechtswissenschaften
5
29
18
Wirtschaftsinformatik
7
46
24
Verwaltungsfachlehre
7
40
24
Gesamtübersicht Ökonomen-Studiengänge
Leistungsüberprüfungen
Fach
Credits (für VWA-Abschluss)
Anzahl
Maximal
Minimal (Pflicht)
Wirtschaftswissenschaften
9
49
28
Rechtswissenschaften
3
24
14
Logistik
6
36
24
Recht
7
36
24
Personalmanagement
7
36
24
Marketing- und Vertrieb
6
36
24
Gesundheits- und Soziales
7
36
24
Spezialisierung
- 56 -
Auszug aus der Dozentenliste
Prof. Dr. Willi Dieterle
Technische Fachhochschule Wildau
Prof. Dr. Andreas Donner
Fachhochschule Lausitz
Prof. Dr. Hans Jürgen Drope
Technische Fachhochschule Wildau
Dipl.-Ing. Ilona Einicke
Freiberufliche Dozentin
Dipl.-Ing. Jürgen Enders
Freiberuflicher Dozent, beratender Ingenieur
Johannes-Theodor Engels
Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus
Dipl.-Juristin Katja Gehre
Richterin am Landgericht Cottbus
Dr. Christian Evard
Steuerberater
Dr. Henry Fiebig
Universität Potsdam
Dipl.-Ing. Andreas Gäbler
Universität Potsdam
Prof. Dr. Peter Gadow
Technische Fachhochschule Wildau
Prof. Dr. Kay Hempel
Fachhochschule Lausitz
Dr. Dieter Heyer
Technische Fachhochschule Wildau
Prof. Dr. Hans Jung
Fachhochschule Lausitz
Prof. Dr. Matthias Koch
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Dipl.-SW Heinz Köppen
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Prof. Dr. Dr. hc. Harald Kunz
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Suzanne Kunz
Freiberufliche Dozentin
Prof. Dr. Michael Laschke
Technische Fachhochschule Wildau
Dipl.-Vw. Helmut Meister
Freiberuflicher Dozent
Marcus Möller
Richter am Verwaltungsgericht Cottbus
Dipl.-Lehrerin Birgit Reimann
Freiberufliche Dozentin
Prof. Dr. Hans Rohde
Freiberuflicher Dozent, Gutachter
Dr. Wolfgang Schaarschmidt
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Dr. Bernd Schimmelschmidt
Freiberuflicher Dozent
Prof. Dr. Dieter Schönknecht
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Prof. Dr. Klaus Serfling
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Bernd Walter
Präsident Landgericht Cottbus
Gabi Wahnschapp
Rechtsanwältin
Prof. Dr. Detlef Wehling
Fachhochschule Lausitz
Helmut Welge
Rechtsanwalt
Dipl.-Ing. René Wollenberg
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Zschiesche
Freiberuflicher Dozent
- 57 -