Betriebswirt (VWA) - Technische Akademie Wuppertal
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Betriebswirt (VWA) - Technische Akademie Wuppertal
Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien Cottbus und Wildau Studium neben dem Beruf - mit der Möglichkeit eines dreisemestrigen Zusatzstudiums an der Technischen Fachhochschule Wildau - Studienführer der Matrikel 2008 Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Träger der Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Cottbus und Wildau Inhaltsverzeichnis Die VWA Cottbus................................................................................................... 2 Vorwort des Akademieleiters................................................................................. 3 Das Kuratorium der VWA Cottbus......................................................................... 4 Der Leitgedanke.................................................................................................... 5 Allgemeine Informationen...................................................................................... 6 Die Zulassungsvoraussetzungen........................................................................... 11 Die Stunden- und Lehrplanübersicht 6semestrige Studiengänge..........................13 Studienverlaufsplan 6semestriger Studiengang Wildau............................................................ 14 6semestrige Studiengänge Cottbus und Elsterwerda............................... 15 Die Stunden- und Lehrplanübersicht Ökonomen-Studiengänge...........................17 Studienverlaufsplan 4semestrige Studiengänge Wildau........................................................... 18 4semestrige Studiengänge Cottbus und Elsterwerda............................... 20 VWA-Noten- und Punkteschlüssel, Studienabschluss.......................................... 22 Vereinbarung über Zusatzstudium an der TFH Wildau......................................... 23 Die Prüfungsordnung............................................................................................ 24 Bewertung des VWA-Studiums............................................................................. 28 Stimmen zum Studium........................................................................................... 35 Das Curriculum...................................................................................................... 37 Die Leistungsüberprüfungen.................................................................................. 53 Auszug aus der Dozentenliste............................................................................... 57 -1- Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus Träger Technische Akademie Wuppertal e. V. Hubertusallee 18 42117 Wuppertal Kooperationspartner Technische Fachhochschule Wildau Bahnhofstraße 15745 Wildau Akademieleiter Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Klaus-Peter Arnold Studienleiter Herrn Prof. Dr. rer. oec. habil. Dieter Schönknecht und Herr Dr. sc. phil. et Dr. oec. Dieter Heyer Geschäftsführer Herr Dipl.-Bw. (FH) Torsten Fritz Studienbetreuung VWA Wildau Frau Dipl.-Ing. Brunhilde Richter VWA Cottbus und Studienstandort Elsterwerda Frau Dipl.-Ing. (FH) Adelheid Kläber Frau Dipl.-Ing. (FH) Margitta Kamp -2- Vorwort Prof. Dr.-Ing. habil. Klaus-Peter Arnold; Akademieleiter Mit ihrem berufsbegleitenden Fortbildungsstudium bieten die Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft die Möglichkeit, den Herausforderungen am Arbeitsplatz besser gerecht zu werden. Die Verbindung aus Praxisnähe und wissenschaftlichem Anspruch macht das Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu einem beispielhaften Weg der Fortbildung für Berufstätige. Den Erfolg des VWA-Gedankens veranschaulicht die Absolventenstatistik. Seit der Wiedergründung von Akademien wurden 150.000 Diplome ausgehändigt; davon zwei Drittel in den wirtschaftswissenschaftlichen und ein Drittel in den verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen. Dass sich das VWA-Studium für viele Absolventen lohnt, belegen Berufserfolgsumfragen. Rund 80 Prozent der Absolventen konnten sich nach dem VWA-Studium beruflich verbessern. Von ihnen haben knapp 70 Prozent den beruflichen Aufstieg geschafft, ohne den Arbeitgeber zu wechseln. Mit Beginn des Wintersemesters 2004/2005 hat die Technische Akademie Wuppertal e. V., als Träger der VWA Cottbus, mit der Technischen Fachhochschule Wildau eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die es VWA-Absolventen der Standorte Cottbus, Elsterwerda und Wildau nach 6 Semestern ermöglicht, das BWL-Studium an der TFH fortzusetzen und nach drei weiteren Semestern zusätzlich den Abschluss als „Dipl.-Betriebswirt (FH)“ zu erwerben. Wer sich im Arbeitsleben behaupten will, benötigt eine fundierte Ausbildung, muss sich aber auch ständig weiterbilden. Ohne lebenslanges Lernen ist die berufliche Zukunft ungewiss. Denn nur wer sein Wissen regelmäßig auffrischt und weiterentwickelt, bleibt beruflich „am Ball“. Qualifikation ist der Schlüssel zum Erfolg, macht den eigenen Arbeitsplatz langfristig sicher und sorgt für ein hohes Maß an Zufriedenheit. Die Erfahrung hat gezeigt, wer ein Studium neben einer beruflichen Tätigkeit an einer VWA absolviert hat, hat wesentlich bessere Chancen im Arbeitsleben. Deshalb versichere ich Ihnen, Sie haben eine richtige Entscheidung getroffen. Ihnen allen wünsche ich für das Studium viel Kraft, Ausdauer und Erfolg! -3- Das Kuratorium der VWA Cottbus Die VWA Cottbus wird durch ein Kuratorium beraten. Dem Kuratorium steht vor: Herr Dr. rer. oec. habil. Hartmut Zwania Geschäftsführer der EGC mbH Dem Kuratorium gehören an: Herr Frank Szymanski Oberbürgermeister der Stadt Cottbus Herr Waldemar Kleinschmidt Oberbürgermeister a. D. Herr Dieter Friese Landrat des Landkreises Spree-Neiße Herr Klaus Richter Landrat des Landkreises Elbe-Elster Herr Prof. Dr. rer. pol. habil. Dr. h.c. Harald Kunz Herr Dieter Schulz Chefredakteur der Lausitzer Rundschau Frau Liane Klocek, Abt.-Direktorin im Landesamtes für Soziales u. Versorgung Herr Dr. Joachim Linstedt Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus Herr Bernd Walter Präsident des Landgerichts Cottbus Herr Ulrich Lepsch Sparkassendirektor der Sparkasse Spree-Neiße Herr Friedemann Daeges, Oberregierungsrat Leiter des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr am Kreiswehrersatzamt Chemnitz Herr Dr. Torsten Kunze Geschäftsführer der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH -4- Der Leitgedanke Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien bieten in über 100 Städten der Bundesrepublik Weiterbildung im Sinne berufsbegleitender Fortbildung auf universitärem Niveau an. Es handelt sich bei ihnen um selbständige Einrichtungen im tertiären Bildungsbereich außerhalb der Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen. Jährlich sind über 25.000 Studenten an den Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien eingeschrieben. Träger der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien sind in der Regel Industrie- und Handelskammern, Gemeinden und Gemeindeverbände, zum Teil Länder, vereinzelt auch private Unternehmen und Verbände; auf jeden Fall handelt es sich bei den Trägern um öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus wurde im Jahre 1992 nach dem Vorbild der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in den alten Bundesländern gegründet. Sie ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien, der seinen Sitz in Frankfurt am Main hat. Was 1993 mit 30 Studenten begann hat sich zu einer Akademie mit inzwischen weit über 500 Studierenden entwickelt. Im Jahre 1992 gründete die Technische Akademie Wuppertal e. V. (TAW) im Auftrage des Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus (VWA Cottbus). Hierbei kamen der TAW die jahrelangen Erfahrungen als Träger der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Wuppertal zu Gute. Im September 2000 (Wintersemester) begann die VWA Cottbus am neu gegründeten Studienstandort Wildau, der seinen Sitz im Weiterbildungszentrum Wildau der TAW hat, den ersten Studiengang zur Vorbereitung auf die Wirtschafts-Diplom-Prüfung zum Betriebswirt (VWA). Mit Beginn des Wintersemesters 2004/2005 wurde der Studienstandort Wildau durch die Jahreshauptversammlung Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien in Göttingen als Zweigakademie der VWA Cottbus anerkannt. Seit dem Jahr 2004 finden auch am Studienstandort in Elsterwerda Vorlesungen statt. Als Bestandteil des pluralistischen Bildungssystems der Bundesrepublik Deutschland hat sich die VWA Cottbus zum Ziel gesetzt, das Wissen und Können, das für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist, auf wissenschaftlicher Grundlage zu erweitern. Sie geht von den im Berufsleben der Studierenden gewonnenen Erfahrungen aus und ist darauf gerichtet, die Studierenden in die Lage zu versetzen, über die Routine der Berufspraxis hinaus in ihrem Tätigkeitsfeld neue und weitergehende Zusammenhänge zu erkennen und Führungsaufgaben zu übernehmen. Der Leitgedanke aller Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus ist die Fortbildung zu juristisch und ökonomisch profilierten Fach- und Führungskräften, die im Beruf grundlegende Entscheidungen unter Beachtung sowohl des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umfeldes als auch der Möglichkeiten und Grenzen neuer Technologien zu treffen haben. Das Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ist sowohl in den wirtschaftswissenschaftlichen als auch in den verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen dadurch charakterisiert, dass den Studierenden das fachliche Wissen und Können auf wissenschaftlicher Grundlage mit einem hohen Anspruchsniveau, vorzugsweise von Universitätsprofessoren sowie von erfahrenen Praktikern aus der Wirtschaft, der Dienstleistung, der Verwaltung und der Justiz, praxisbezogen vermittelt wird. Das Profil des wirtschafts- und verwaltungswissenschaftlichen Studiums an der VWA Cottbus wird einerseits durch eine allgemeine, branchenunabhängige, andererseits durch eine fachrichtungsbezogene, branchenabhängige, Fortbildung bestimmt. -5- Allgemeine Informationen Anschriften VWA Cottbus VWA Wildau Zweigakademie der VWA Cottbus Eichstraße 4, 15745 Wildau Feigestraße 3, 03046 Cottbus (0355) 630 – 205 (0355) 630 – 230 (0 33 75) 50 50 – 0 (0 33 75) 50 50 – 16 : [email protected] [email protected] ℡ Internet: www.vwa-cottbus.de www.vwa-wildau.de Geschäftszeiten Vorlesungstage: 11.00 bis 18.00 Uhr Sonstige Wochentage: 07.30 bis 16.15 Uhr Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten telefonisch vereinbaren. Vorlesungsorte Wildau Technische Akademie Wuppertal e. V. Weiterbildungszentrum Wildau, Eichstraße 4, 15745 Wildau Technische Fachhochschule Wildau Bahnhofstraße/Friedrich-Engels-Straße, 15745 Wildau Cottbus Technische Akademie Wuppertal e. V. Feigestraße 3, 03046 Cottbus Brandenburgische Technische Universität Cottbus Konrad-Wachsmann-Allee 1, 03046 Cottbus Elsterwerda Elsterschloss Gymnasium Schlossplatz 1a, 04910 Elsterwerda Vorlesungszeiten und Vorlesungsplan - zwei Mal wöchentlich: 17.45 bis 21.00 Uhr - samstags 8.00 bis 14.00 bzw. 15.00 Uhr (Spezialisierungsrichtungen, FH-Option) (Für die Studenten aus Cottbus und Elsterwerda finden diese gemeinsam in Cottbus statt.) bzw. dritter Wochentag für die Zusatzvorlesungen (FH-Option) Der Vorlesungsplan wird vor Beginn des Semesters ausgehändigt bzw. über das Internet veröffentlicht. Mögliche Änderungen lt. Aushang (Schaukasten der TAW/VWA) sind zu beachten. -6- Anwesenheitslisten Die Anwesenheit an den Lehrveranstaltungen ist durch die Studierenden in einer Teilnehmerliste unterschriftlich zu dokumentieren. Dies ist bedeutsam für die Unfallversicherung sowie für den eventuell fördernden Arbeitgeber. Änderungsmitteilungen Mitteilungen über Raum-, Terminplan- oder andere Änderungen sind im Schaukasten der TAW/VWA ausgehängt bzw. werden im Internet veröffentlicht. Die Studierenden sind verpflichtet, Änderungen in den persönlichen Daten, die mit dem Studium an der VWA Cottbus/Wildau in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z. B. Änderung Name, Anschrift, Tel.-Verbindung, Arbeitgeber usw.), der Geschäftsstelle umgehend schriftlich bekannt zu geben. Studientermine Alle angebotenen Studiengänge beginnen jeweils im März und September. Studiengebühren und Studiendauer Die Semester- und Prüfungsgebühren werden von der TAW e. V., als Träger der VWA Cottbus/ Wildau, auf dem Wege der Rechnungslegung erhoben. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Studiengang und kann den Anmeldeformularen entnommen werden. Die Rechnungslegung erfolgt in einem Betrag. Die Zahlung kann entweder in einem Gesamtbetrag, je Semester oder in monatlich Raten vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft der/die Student/in mit einer entsprechenden Teilzahlungsvereinbarung (Formular bitte anfordern). Die Regelstudienzeit an der VWA umfasst: Betriebswirt (VWA) 6 Semester Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) 6 Semester Informatik-Betriebswirt (VWA) 6 Semester. Ökonomstudiengänge (VWA) 4 Semester. Teilnahmebescheinigungen Das Rechnungsformular, das durch die Technische Akademie Wuppertal erstellt wird, enthält die Teilnahmebescheinigung, die separat entnommen werden kann. Vorlesungen Die Lehrinhalte werden durch die Dozenten überwiegend in der Vortragsform vermittelt. Die inhaltliche Gliederung des Lehrstoffes ist im Curriculum (Rahmenstoffplan) des Studienganges festgelegt. Studienbegleitende Prüfungen Die überwiegende Anzahl der Studienfächer wird mit einer Klausur abgeschlossen. Klausuren werden in der Regel an einem Samstag geschrieben. Sie dienen einerseits der Überprüfung des Kenntnisstandes des Studierenden und sind andererseits im Sinne der Prüfungsordnung als Leistungsscheine eine notwendige Voraussetzung zum Erwerb der notwendigen Credits. -7- Hausarbeiten (Belegarbeiten) Während des Studiums können weitere Credits in Form von Hausarbeiten erworben werden. Die Anzahl richtet sich nach dem jeweiligen Studiengang. Pro Fachgebiet kann eine Hausarbeit angefertigt werden (insgesamt maximal 3). Für die Anfertigung der Hausarbeiten (und für die DiplomArbeiten) gelten die „Hinweise zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten“ (Broschüre siehe Auslage und Internet). Anmeldung für studienbegleitende Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten) Für die Teilnahme an einer Klausur sowie zur Anfertigung einer Hausarbeit ist die vorherige Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung der Teilnahme an einer Klausur werden Einschreibelisten ausgegeben. Die Anmeldeformulare für die Hausarbeiten sind an der jeweiligen VWA-Geschäftsstelle bzw. im Internet erhältlich. Die Anträge zur Erstellung einer Hausarbeit sind bis 2 Wochen vor gewünschtem Beginn-Termin der Anfertigung in der Geschäftsstelle einzureichen. Auf dem Antragsformular können Sie einen fach-/tätigkeitsbezogenen Themenvorschlag für die Hausarbeit unterbreiten. Es liegt im Ermessen des Dozenten, diesen Themenvorschlag zu berücksichtigen oder ein entsprechendes Thema zum Fachgebiet zu formulieren und vorzugeben. Das Bestätigungsverfahren für Themenstellungen für Hausarbeiten und deren Terminierung obliegt grundsätzlich dem Akademieleiter und/oder dem Studienleiter der VWA. Separate Absprachen zwischen Fachdozent und Student können getroffen werden, erhalten nur dann eine Verbindlichkeit, wenn diese durch die Geschäftsstelle bestätigt sind. Bestätigte Themenstellungen zu Hausarbeiten werden schriftlich bekannt gegeben und sind vom Studierenden als verbindliche Vorgabe gemäß den angegebenen Terminen und Fristen zu bearbeiten. Noten- und Credit-Übersicht Am Endes eines jeden Semesters erhalten die Studenten eine Übersicht über die bisher erworbenen Noten und Credits. Die einzelnen Noten der Klausuren werden im Internet verschlüsselt veröffentlicht. Für den Teilnehmerbereich erhalten Sie spezielle Zugangsdaten, die rechtzeitig mitgeteilt werden. Semesterferien Die Semesterferien sind in den Monaten Februar, Juli und August eines jeden Jahres. Nach Möglichkeit werden die Ferien der Bundesländer Brandenburg und Berlin berücksichtigt. Lohnsteuer-/Einkommenssteuerermäßigung Aufwendungen für das Studium können, soweit sie nicht anderweitig ersetzt werden, als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden (z. B. Studiengebühren, Lehr-, Lern- und Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten usw.). Wehrdienst Eine Zurückstellung vom Wehrdienst zur Vermeidung einer Unterbrechung des Studiums an der VWA ist nach dem Erlass des Bundesministers für Verteidigung vom 03.12.1958 – R III 7/24.-05-04 nicht möglich. -8- Anmeldung zum Studium Die Teilnahme an den Studiengängen der VWA Cottbus/Wildau erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages. Dieser kann an der jeweiligen Geschäftsstelle angefordert werden. Die Aufnahme in einen VWA-Studiengang setzt eine Studienberatung voraus. Kombinationen von Ökonomen- und Generalisten-Studiengängen Von immer mehr Studenten wird die Möglichkeit der Kombination eines Generalistenstudienganges und eines Ökonomen-Studienganges gewählt. Folgende Möglichkeiten bestehen: Studiengang Studiengebühren 1. Generalisten-Studiengang 2. Ökonomen-Studiengang 6x 2x Betriebswirt/Informatik-Betriebswirt/ Ökonom (VWA) Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester Studiengang Studiengebühren 1. Ökonomenstudiengang 2. Generalistenstudiengang Ökonom (VWA) 4x 3x Betriebswirt/Informatik-Betriebswirt/ Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester VWA-Diplom Studiengang parallel 1. Generalisten-Studiengang 2. Ökonomen-Studiengang Studiengebühren 6x 2x (Beispiel) Betriebswirt/Informatik-Betriebswirt/Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) Ökonomen-Studiengang (parallel) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Anerkennung von Leistungen anderer Einrichtungen Leistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht wurden, werden, sofern sie in Inhalt und zeitlichem Aufwand mit denen an der VWA Cottbus vergleichbar sind, angerechnet und übernommen. Anerkannt werden können maximal 2 Semester. Die anrechenbaren Leistungen dürfen nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. -9- Wechsel innerhalb der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Die Leistungen, die an anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien erbracht wurden, werden, sofern sie in Inhalt und zeitlichem Aufwand mit denen an der VWA Cottbus vergleichbar sind, angerechnet und übernommen. Gleiches gilt für die Anzahl der Semester. Für Studenten, die im Anschluss an das VWA-Studium an die Technische Fachhochschule wechseln wollen, gilt dies nicht. In diesem Fall müssen mindestens die Semester 4 bis 6 an einem der Standorte der VWA Cottbus absolviert und die in diesem Zeitraum anfallenden bzw. fehlenden Leistungsnachweise erworben werden. Verwaltungsgebühr Studenten, die ihr Studium verlängern müssen, weil Sie im Ökonomenstudiengang die Projektarbeit bzw. im Generalistenstudium die VWA-Diplomarbeit nicht im Prüfungssemester angefertigt haben, werden für jedes weitere Semester 150,00 € je Semester Verwaltungsgebühr berechnet. Verlängert werden kann das Studium nach dem Prüfungssemester um maximal 4 Semester. Generalisten-Studiengang 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr maximale Verlängerung 7. Semester (Prüfung) 8. Semester (Verlängerung) 9. Semester (Verlängerung) 10. Semester (Verlängerung) 11. Semester (Verlängerung) Prüfungsgebühr (Cottbus und Elsterwerda) Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr 3. Semester 4. Semester 5. Semester (Prüfung) Ökonomen-Studiengang 1. Semester 2. Semester Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Semestergebühr Gebührenfrei maximale Verlängerung 6. Semester (Verlängerung) 7. Semester (Verlängerung) 8. Semester (Verlängerung) 9. Semester (Verlängerung) Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr Unterbrechung Ein Studiengang kann um maximal 4 Semester unterbrochen werden, um Studienzeiten und erbrachte Leistungen bei einem erneuten Einstieg anrechnen lassen zu können. Eine Unterbrechung muss schriftlich beantragt werden. - 10 - Die Zulassungsvoraussetzungen Zum VWA-Studium der jeweiligen Studiengänge werden zugelassen: Betriebswirt (VWA); Informatik-Betriebswirt (VWA) und Ökonomen-Studiengänge 1. Kaufleute und kaufmännische Angestellte, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen Regelausbildungszeit abgeschlossen und eine danach liegende mindestens einjährige kaufmännische Berufstätigkeit ausgeübt haben; 2. Ingenieure, Techniker, Industrie- und Handwerksmeister nach abgelegter Prüfung, wenn sie nach ihrer Prüfung eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben, bei der wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind; 3. Absolventen eines Hochschulstudiums, wenn sie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit ausgeübt haben; 4. Abiturienten, wenn sie eine koordinierte kaufmännische Ausbildung durchlaufen und eine danach liegende mindestens einjährige Tätigkeit, bei der überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden, nachweisen können; 5. Im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft Beschäftigte, wenn sie eine der o. g. Berufsausbildungen und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, bei der überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden, nachweisen können. Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) 1. Beamte - gleich welcher Laufbahn - die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich in einer Planstelle des gehobenen Dienstes befinden und eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben, 2. Angestellte im Öffentlichen Dienst - gleich welcher Fachrichtung -, wenn sie die Angestelltenfachprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Stelle innehaben und eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben. Über eine Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der Studienleiter. Wenn die Zulassungskriterien zum Zeitpunkt der Zulassung nicht erfüllt werden, erfolgt die Einschreibung unter der Maßgabe von der Erbringung von 5 zusätzlichen Credit-Punkte auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre. Dieses wird im Zulassungsbescheid vermerkt. Zulassung Studium an der TFH Wildau ab dem 7. Semester Die Möglichkeit, das Studium an der TFH Wildau fortzusetzen, besteht nur für Absolventen des Studienganges Betriebswirt (VWA) der VWA Cottbus / Wildau. Für die Immatrikulation im 7. Semester gelten die nachfolgenden Zulassungsvoraussetzungen. Die Immatrikulation an der TFH Wildau erfolgt jeweils immer zum Wintersemester (September) eines jeden Jahres. 1. Als Voraussetzung für die Immatrikulation im 7. Semester an der TFH Wildau und Zulassung zur Hochschulprüfung gilt - die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (Qualifikation gemäß § 25 (3) des Brandenburgischen Hochschulgesetzes) und - ein Studium von mindestens 6 Semestern an der VWA Cottbus / Wildau sowie - die Erbringung der entsprechenden Leistungsnachweise in den jeweiligen Fachgebieten. - 11 - Absolventen, die sich gem. § 25 (3) des Brandenburgischen Hochschulgesetzes an der TFH Wildau immatrikulieren wollen, müssen das Studium an der TAW/VWA mindestens mit einem Durchschnitt von 2,5 (gut) abschließen. Dies gilt für VWA-Absolventen, die einen Realschulabschluss und kein Abitur vorweisen können. 2. Die Teilnahme an den speziellen Fachgebieten, die ab dem vierten Semester an der VWA für die Studienrichtung mit FH-Option angeboten werden, muss mit mindestens 70 % nachgewiesen werden. Dies geschieht in Form von Unterschriften auf den ausliegenden Anwesenheitslisten. Das Studium an der VWA Cottbus / Wildau darf bei der Immatrikulation an der TFH Wildau nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. - 12 - Stunden- und Lehrplanübersicht 6semestrige Studiengänge Fachgebiete U.-Std. Allgemeine Volkswirtschaftslehre 140 Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie Makroökonomie 56 48 Internationale Wirtschaft 36 Rechtswissenschaften 200 Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht 80 Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 60 Arbeits- und Sozialrecht 40 Rechtswissenschaft – Öffentliches Recht I 20 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 380 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 100 Grundlagen 40 Betriebliche Güterwirtschaft 20 Marketing 40 Finanzierung, Investition und betriebliche Steuerlehre/ Steuerrecht 88 Finanzierung und Investition 56 Steuerlehre 32 Unternehmensmanagement und betriebliche Personalwirtschaft 76 Unternehmensführung und -organisation 20 Unternehmensplanung und Controlling 32 Betriebliche Personalwirtschaft 24 Rechnungswesen 120 Buchführung 32 Jahresabschluss und Bilanzierung 36 Internationale Rechnungslegung 16 Kosten- und Leistungsrechnung 36 Wirtschaftsinformatik 336 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik und Rechnerarchitektur 16 Informationsmanagement und -controlling 16 Betriebssysteme und Softwareanwendungen 80 Programmierung 124 Rechnernetze und Netzwerke 60 Kommunikationsnetze 40 Verwaltungsfachlehre 300 Allgemeines Verwaltungsrecht 60 Besonderes Verwaltungsrecht I 40 Besonderes Verwaltungsrecht II 44 Öffentliches Recht II 72 Öffentliche Finanzwirtschaft 56 Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen 24 Begleitende Fachgebiete 172 Grundlagen Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsstatistik, incl. Vorbereitungskurs 60 EDV-Grundlagen und EDV-Anwendungen 36 Englisch//Grundlagen 80 Zusatzvorlesungen /FH-Option 184 Europarecht 36 Grundlagen der Existenzgründung 64 Grundlagen Projekt- und Innovationsmanagement 80 - 13 - Der Studienverlaufsplan WILDAU Betriebswirt (VWA) Beginn Wintersemester 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden) Grundlagen 40 Betriebliche 32 Int. Rechnungslegung 16 Finanzierung/ Steuerlehre Marketing 40 Buchführung 32 Jahresabschluss/ 36 Kosten- u. Bilanzierung Betriebliche 56 Investition Unternehmens- 52 management 36 Leistungsrechnung Betriebliches 24 Personalwesen 20 Güterwirtschaft Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden) Einführung/ 56 Makroökonomie 48 Mikroökonomie Internationale 36 Wirtschaft Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden) BGB 80 Arbeitsrecht/ 40 HGB 60 Vorbereitungskurs 20 Sozialrecht Öffentliches 20 Recht Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden) Anfertigung wiss. 4 Arbeiten Summe 156 Mathe 148 160 Mathematik 20 Statistik 20 116 Englisch 132 80 156 Beginn Sommersemester 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden) Grundlagen 40 Betriebliche 32 Int. Rechnungslegung 16 Steuerlehre Marketing 40 Buchführung 52 management 32 Jahresabschluss/ 36 Bilanzierung Betriebliche UnternehmensBetriebliches Finanzierung/ 56 Investition 24 Personalwesen Kosten- u. 36 Leistungsrechnung 20 Güterwirtschaft Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden) Einführung/ 56 Makroökonomie 48 Mikroökonomie Internationale 36 Wirtschaft Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden) BGB 80 Arbeitsrecht/ 40 HGB 60 Sozialrecht Öffentliches 20 Recht Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden) Vorbereitung Mathe Summe 136 160 20 Mathematik 20 Anfertigung wiss. Statistik 20 Arbeiten 144 140 4 Englisch 116 80 172 Die FH-Option muss bis spätestens Ende des 3. Semesters gewählt werden, wenn das Studium an der TFH Wildau fortgesetzt werden soll. Die Fachverteilung ist variabel und hier beispielhaft dargestellt. FH-Option (184 Unterrichtsstunden) Existenzgründung 64 Europarecht 36 Grundlagen 40 Innovationsmanag. Grundlagen 40 Projektmanagem. Summe 64 36 80 Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach bei voller Gewährleistung des Studienziels vor. - 14 - Der Studienverlaufsplan Cottbus und Elsterwerda Betriebswirt (VWA) Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden) Grundlagen 40 Int. Rechnungslegung 16 Finanzierung/ 56 Betriebliche Investition Marketing 40 Jahresabschluss/ 36 Bilanzierung Buchführung 28 Kosten- u. 32 Betriebliche Steuerlehre Güterwirtschaft Betriebliches 24 Unternehmensfüh. Personalwesen 20 20 u. -organisation 36 Unternehmenspl. Leistungsrechnung 16 u. Controlling Unternehmensplan- 16 spiel (Präsentation) Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden) Einführung 64 Makroökonomie 48 Internationale Mikroökono. 32 Wirtschaft Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden) BGB 80 Öffentliches 20 HGB 60 Recht Arbeitsrecht/ 40 Sozialrecht Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden) Vorbereitung 32 Grundlagen EDV 36 Englisch Mathematik 20 Statistik 20 Summe 160 72 Mathematik 144 156 156 144 144 Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Betriebswirtschaftslehre (380 Unterrichtsstunden) Grundlagen 40 Finanzierung/ 56 Int. Rechnungslegung 16 Betriebliche Investition Marketing 40 Jahresabschluss/ 36 Unternehmensfüh. Bilanzierung Buchführung 20 Betriebliche Güterwirtschaft 28 Kosten- u. 20 Betriebliches u. -organisation 36 Unternehmenspl. Leistungsrechnung 32 Steuerlehre 24 Personalwesen 16 u. Controlling Unternehmensplan- 16 spiel (Präsentation) Volkswirtschaftslehre (144 Unterrichtsstunden) Einführung 64 Makroökonomie 48 Internationale Mikroökono. 32 Wirtschaft Rechtswissenschaften (200 Unterrichtsstunden) BGB 80 HGB 60 Öffentliches 20 Recht Arbeitsrecht/ 40 Sozialrecht Begleitende Fachgebiete (180 Unterrichtsstunden) Vorbereitung 32 Englisch 72 Grundlagen EDV 36 Mathematik Mathematik Summe 144 20 160 Statistik 156 156 144 20 144 Die FH-Option muss bis spätestens Ende des 3. Semesters gewählt werden, wenn das Studium an der TFH Wildau fortgesetzt werden soll. Die Fachverteilung ist variabel und hier beispielhaft dargestellt. FH-Option (184 Unterrichtsstunden) Existenzgründung 68 Europarecht 36 Grundlagen 40 Innovationsmanag. Grundlagen 40 Projektmanagem. Summe 68 36 80 - 15 - Der Studienverlaufsplan Cottbus und Elsterwerda Informatik-Betriebswirt (VWA) Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 16 Rechnernetze/ 60 Programmierung 44 Programmierung Netzwerke (Einführung) (Fortsetzung) 6. Semester Wirtschaftsinformatik (336 Unterrichtsstunden) Grundlagen der 16 Informations- Wirtschaftsinformatik management und Rechner- und architektur Controlling Betriebssysteme 40 Softwareanwen- 80 Kommunikations- 40 netze 40 dungen Begleitende Fachgebiete (40 Unterrichtsstunden) Fakultativ: 40 Mathematik für Informatiker Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Wirtschaftsinformatik (336 Unterrichtsstunden) Informations- 16 Grundlagen der management und und Rechner- Controlling architektur Softwareanwen- 16 Programmierung 44 Rechnernetze/ (Einführung) Netzwerke Wirtschaftsinformatik 40 Betriebssysteme 60 Kommunikationsnetze 40 Programmierung 80 (Fortsetzung) 40 dungen Begleitende Fachgebiete (40 Unterrichtsstunden) Fakultativ: 40 Mathematik für Informatiker Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Verwaltungsfachlehre und öffentliches Recht (300 Unterrichtsstunden) Kommunalrecht 24 Allgemeines Dienstrecht 24 Verwaltungsrecht 64 Öffentliche Unt. 24 Bau- u. Bau- u. Einrichtungen Gefahrenabwehr/ 16 Öffentliche planungsrecht 24 Sozialrecht Finanzwirtschaft 56 Staats- und 36 Verfassungsrecht 16 Umweltschutz Finanz- u. 16 Abgabenrecht Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Verwaltungsfachlehre und öffentliches Recht (300 Unterrichtsstunden) Allgemeines 64 Kommunalrecht Verwaltungsrecht 24 Bau- u. Bau- 16 Öffentliche Unt. planungsrecht Dienstrecht 24 Sozialrecht 24 Staats- und u. Einrichtungen 16 Gefahrenabwehr/ Verfassungsrecht 36 Öffentliche 56 Finanzwirtschaft 24 Umweltschutz Finanz- u. 16 Abgabenrecht - 16 - Stunden- und Lehrplanübersicht Ökonomenstudiengänge Fachgebiete U.-Std. Wirtschaftswissenschaften 292 Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie 56 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 40 Betriebliche Güterwirtschaft 20 Marketing 40 Kosten- und Leistungsrechnung 36 Buchführung 32 Jahresabschluss und Bilanzierung 36 Steuerlehre 32 Rechtswissenschaften/Privatrecht 140 Bürgerliches Recht 80 HGB 60 Spezialisierung Logistik 216 Grundlagen des Logistikmanagement 48 Supply Chain Management I 48 Supply Chain Management II 36 Supply Chain Management III 24 Supply Chain Management IV 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Spezialisierung Recht 216 Wirtschaftsverwaltungsrecht 28 Öffentliches Recht 20 Arbeits- und Sozialrecht 40 Wirtschaftsstrafrecht 28 Kreditsicherungsrecht 32 Fachvertiefung 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 32 Spezialisierung Personalmanagement 216 Marketing-Basics 48 Moderne Formen der Arbeitsorganisation 12 Informationsmanagement 36 Personalentwicklung 36 Personalführung 24 Fachvertiefung 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Spezialisierung Marketing und Vertrieb 216 Marketing I (Dienstleistungsmanagement) 32 Marketing II (Dienstleistungsmarketing) 36 Marketing II (Marktforschung) 32 Marketing III (Computergestütztes Marketingplanung und –management) 32 Marketing III (E-Commerce) 40 Fachvertiefung (Vertriebssysteme, spezielle Rechtsgrundlagen) 44 Spezialisierung Gesundheits- und Sozial-Ökonom 216 Grundkurs 48 Informationsmanagement 36 Methoden und Techniken der Kommunikation 12 Unternehmensführung und -organisation im Gesundheits- und Sozialwesen 24 Non-Profit-Marketing 36 Fachvertiefung 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 - 17 - Der Studienverlaufsplan WILDAU Ökonomen-Studiengänge (VWA) Beginn Wintersemester 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden) Grundlagen 40 Buchführung 32 Jahresabschluss/ 36 Bilanzierung Marketing 40 Betriebliche 32 Steuerlehre Betriebliche Kosten- und 36 Leistungsrechnung 20 Güterwirtschaft Einführung/ Mikroökonomie 56 Anfertigung wissenschaftl- 4 Arbeiten Rechtswissenschaften (140 Unterrichtsstunden) BGB 80 HGB 60 Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden) Grundlagen des 48 Supply Chain Management I 48 Supply Chain Management IV 36 Supply Chain Management II 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Supply Chain Management III 24 Arbeitsrecht/ 40 Fachvertiefung 36 Öffentliches Recht 20 Spezielle Rechtsgrundlagen 32 Wirtschaftsverwaltungs- 28 Logistikmanagements Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden) Kreditsicherungsrecht 32 Sozialrecht Wirtschaftsstrafrecht 28 Recht Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden) Marketing-Basics 48 Informationsmanagement 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Moderne Formen der 12 Personalmanagement 36 Fachvertiefung 36 Personalführung 24 Computergestütztes Marketing- 32 Fachvertiefung 44 E-Commerce 40 Marktforschung 32 Arbeitsorganisation Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden) Dienstleistungsmanagement 32 Planen u. -management Dienstleistungsmarketing 36 Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden) Grundkurs 48 Informationsmanagement 36 Non-Profit-Marketing 36 Methoden und Techniken 12 Unternehmensführung und 24 Fachvertiefung 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 der Kommunikation u. -organisation im Gesundheits- u. Sozialw. Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach bei voller Gewährleistung des Studienziels vor. - 18 - Ökonomen-Studiengänge (VWA) WILDAU Beginn Sommersemester 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden) Grundlagen 40 Buchführung 32 Jahresabschluss/ 36 Bilanzierung Marketing 40 Betriebliche 32 Steuerlehre Kosten- und 36 Leistungsrechnung Betriebliche Güterwirtschaft Einführung/ 20 56 Anfertigung wissenschaftl- Mikroökonomie 4 Arbeiten Rechtswissenschaften (140 Unterrichtsstunden) BGB 80 HGB 60 Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden) Grundlagen des 48 Supply Chain Management I 48 Supply Chain Management IV 36 Supply Chain Management II 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Supply Chain Management III 24 40 Fachvertiefung 36 20 Spezielle Rechtsgrundlagen 32 Logistikmanagements Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden) Kreditsicherungsrecht 32 Arbeitsrecht/ Sozialrecht Wirtschaftsstrafrecht 28 Öffentliches Recht Wirtschaftsverwaltungs- 28 Recht Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden) Marketing-Basics 48 Informationsmanagement 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Moderne Formen der 12 Personalmanagement 36 Fachvertiefung 36 32 Fachvertiefung 44 40 Marktforschung 32 Grundkurs 48 Informationsmanagement 36 Non-Profit-Marketing 36 Methoden und Techniken 12 Unternehmensführung und 24 Fachvertiefung 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Arbeitsorganisation Personalführung 24 Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden) Dienstleistungsmanagement 32 Computergestütztes MarketingPlanen und -management Dienstleistungsmarketing 36 E-Commerce Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden) der Kommunikation u. -organisation im Gesundheits- u. Sozialw. Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach bei voller Gewährleistung des Studienziels vor. - 19 - Ökonomen-Studiengänge (VWA) Cottbus und Elsterwerda Beginn Wintersemester Cottbus/Sommersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden) BWL-Grundlagen 40 Einführung 64 Jahresabschluss/ Mikroökono. Marketing 36 Bilanzierung 40 Kosten- u. Betriebliche 20 Güterwirtschaft 36 Leistungsrechnung Buchführung 28 Betriebliche 32 Steuerlehre Rechtswissenschaften (152 Unterrichtsstunden) BGB 80 HGB 72 Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden) Grundlagen des 48 Supply Chain Management I 48 Supply Chain Management IV 36 Supply Chain Management II 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Supply Chain Management III 24 Arbeitsrecht/ 24 Logistikmanagements Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden) Wirtschaftsverwaltungs- 28 Kreditsicherungsrecht 32 recht Wirtschaftsstrafrecht Sozialrecht 28 Öffentliches Recht 20 Fachvertiefung 48 Spezielle Rechtsgrundlagen 36 Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden) Marketing-Basics 48 Informationsmanagement 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Moderne Formen der 12 Personalmanagement 36 Fachvertiefung 36 32 Fachvertiefung 44 40 Marktforschung 32 Arbeitsorganisation Personalführung 24 Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden) Marketing-Planung 32 Nationaler und internationaler Vertrieb Marketingmanagement 36 E-Commerce Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden) Grundkurs 48 Informationsmanagement 36 Non-Profit-Marketing 36 Methoden und Techniken 12 Unternehmensführung und 24 Fachvertiefung 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 der Kommunikation u. -organisation im Gesundheits- u. Sozialw. Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach bei voller Gewährleistung des Studienziels vor. - 20 - Ökonomen-Studiengänge (VWA) Cottbus und Elsterwerda Beginn Sommersemester Cottbus/Wintersemester Elsterwerda 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Wirtschaftswissenschaften (296 Unterrichtsstunden) Einführung 64 BWL-Grundlagen 40 Betriebliche Mikroökono. 20 Güterwirtschaft Marketing Jahresabschluss/ 36 Bilanzierung 40 Kosten- u. 36 Leistungsrechnung Buchführung 28 Betriebliche 32 Steuerlehre Rechtswissenschaften (152 Unterrichtsstunden) BGB 80 HGB 72 Spezialisierung Logistik (216 Unterrichtsstunden) Grundlagen des 48 Supply Chain Management I 48 Supply Chain Management IV 36 Supply Chain Management II 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Supply Chain Management III 24 Logistikmanagements Spezialisierung Recht (216 Unterrichtsstunden) Wirtschaftsverwaltungs- 28 Kreditsicherungsrecht 32 Arbeitsrecht/ recht Wirtschaftsstrafrecht 24 Öffentliches Recht 20 Sozialrecht 28 Fachvertiefung 48 Spezielle Rechtsgrundlagen 36 Spezialisierung Personal (216 Unterrichtsstunden) Marketing-Basics 48 Informationsmanagement 36 Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Moderne Formen der 12 Personalmanagement 36 Fachvertiefung 36 Arbeitsorganisation Personalführung 24 Spezialisierung Marketing und Vertrieb (216 Unterrichtsstunden) Marketing-Planung 32 Nationaler und interna- 32 Fachvertiefung 44 40 Marktforschung 32 tionaler Vertrieb Marketingmanagement 36 E-Commerce Spezialisierung Gesundheit und Soziales (216 Unterrichtsstunden) Grundkurs 48 Informationsmanagement 36 Non-Profit-Marketing 36 Methoden und Techniken 12 Unternehmensführung und 24 Fachvertiefung 36 der Kommunikation u. -organisation im Gesundheits- u. Sozialw. Spezielle Rechtsgrundlagen 24 Die VWA hält sich Änderungen im Studienablauf in der inhaltlichen Fachgebietsgestaltung sowie im Leistungsumfang je Fach bei voller Gewährleistung des Studienziels vor. - 21 - Der VWA-Noten- und Punkteschlüssel Note Bewertung Erreichte Prozentzahl 1,0 - sehr gut - 96 bis 100 1,3 - sehr gut - 91 bis 95 1,7 - gut - 86 bis 90 2,0 - gut - 81 bis 85 2,3 - gut - 76 bis 80 2,7 - befriedigend - 71 bis 75 3,0 - befriedigend - 66 bis 70 3,3 - befriedigend - 61 bis 65 3,7 - ausreichend - 56 bis 60 4,0 - ausreichend - 50 bis 55 5,0 - nicht ausreichend - 0 bis 49 Abschluss-Prüfung an der VWA Die VWA-Abschluss-Prüfung findet beim Generalistenstudium frühestens nach dem 6. bzw. beim Spezialistenstudium im 4. Semester statt. Zum Anmeldetermin ist der vollständig ausgefüllte Antrag zur Zulassung zum Prüfungsverfahren durch den Studierenden einzureichen. Der Studienabschluss Entsprechend der Prüfungsordnung der VWA Cottbus erhält der Kandidat ein Wirtschafts- oder Verwaltungs-Diplom bzw. ein Zertifikat (Ökonomen-Studiengänge). Der Inhaber ist berechtigt, als Abschluss die jeweilige Bezeichnung seines Studienganges mit dem Zusatz „VWA“ zu führen. Das Diplom der VWA Cottbus ist gemäß der Laufbahnverordnung des Landes Brandenburg (GVOBL II vom 11.03.1997) und durch Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 08.12.2006 anerkannt. Die auf Grundlage der Prüfungsordnung an der VWA Cottbus erworbenen Diplome stellen einen Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im Sinne des § 15 Abs. 5 LVO dar. Nach Abschluss des Studiums zum Betriebswirt (VWA), Informatik-Betriebswirt (VWA) und Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) an der VWA in Cottbus, Elsterwerda und Wildau besteht die Möglichkeit, das Studium an der TFH Wildau fortzusetzen und zusätzlich den Abschluss „Bachelor of Arts (B. A.)“ (ab Matrikel 2008) zu erwerben. Dies gilt nur für Absolventen der genannten Akademien bzw. Standorte. - 22 - Vereinbarung zwischen der Technischen Akademie Wuppertal e. V und der Technischen Fachhochschule Wildau Am 15. Juni 2004 unterzeichneten der Präsident der Technischen Fachhochschule (TFH) Wildau, Herr Prof. Dr. Ungvári, und Herr Prof. Dr. Arnold, Vorstandsmitglied der Technischen Akademie Wuppertal e. V. (TAW) und Leiter der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Cottbus und Wildau eine Vereinbarung über eine zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen. Ab dem Wintersemester 2004/2005 haben Studenten der VWA Cottbus/Wildau die Möglichkeit, nach dem VWA-Abschluss als Betriebswirt (VWA), Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) oder InformatikBetriebswirt (VWA) mit einem zusätzlichen dreisemestrigen Fernstudium an der TFH Wildau den akademischen Grad „Diplom-Betriebswirt (FH)“ (bis Matrikel 07/08) bzw. Bachelor oft Arts (ab Matrikel 2008) zu erlangen. Innerhalb der regulären Studienzeit von 9 Semestern besteht somit die Möglichkeit, zwei Abschlüsse zu erwerben. Studienmöglichkeiten Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für die Studenten, die an der TAW/VWA eingeschrieben sind, folgende Möglichkeiten: 1. Studium an der VWA Abschluss nach 7 Semestern: Betriebswirt (VWA) Informatik-Betriebswirt (VWA) Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) mit Wirtschafts- oder Verwaltungs-Diplom oder Abschluss nach 6 Semestern: Betriebswirt (VWA) Informatik-Betriebswirt (VWA) Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) mit Zertifikat und Zeugnis der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie 2. Immatrikulation an der TFH Wildau im Fernstudiengang Betriebswirtschaft Abschluss nach weiteren 3 Semestern: Diplom-Betriebwirt (FH) bzw. Bachelor of Arts (siehe oben) Es besteht auch die Möglichkeit, nur einen Abschluss zu erwerben. Die Entscheidung, ob das klassische VWA-Studium um die FH-Option einschließlich der Zusatzfächer erweitert wird, muss mit der Anmeldung, spätestens aber am Ende des 3. Semesters, getroffen werden. Voraussetzung für die Erteilung des Wirtschafts-Diploms: siehe Prüfungsordnung der VWA Voraussetzung für die Immatrikulation an der TFH-Wildau: siehe Seite 11 des Studienführers Die Immatrikulation an der TFH Wildau erfolgt jeweils immer zum Wintersemester (September) eines jeden Jahres. Das Studium an der VWA Cottbus / Wildau darf bei der Immatrikulation an der TFH Wildau nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. - 23 - Prüfungsordnung der VWA Cottbus Vorbemerkung: Diese Prüfungsordnung gilt für die VWA Cottbus mit der Zweigakademie Wildau und basiert auf: ▪ der Rahmen-Prüfungsordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien für die verwaltungswissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fortbildungsstudiengänge an den Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien vom 19. September 1997 i.d.F. vom 17.09.1999. Der Geltungsbereich der Prüfungsordnung der VWA Cottbus zur Erteilung des Wirtschafts-Diploms und des Diploms besonderer Fachrichtungen erstreckt sich auf die Standorte Cottbus, Wildau und Elsterwerda und umfasst mit Stand vom 01.09.2006: 1. die wirtschafts- bzw. verwaltungswissenschaftlichen allgemeinen Studiengänge ▪ ▪ ▪ Betriebswirt (VWA), Informatik-Betriebswirt (VWA) und Verwaltungs-Betriebswirt (VWA). 2. die wirtschaftswissenschaftlichen Ökonomen-Studiengänge: ▪ Marketing- und Vertriebs-Ökonom (VWA), ▪ Personalmanagement-Ökonom (VWA), ▪ Rechts-Ökonom (VWA), ▪ Logistik-Ökonom (VWA), ▪ Gesundheits- und Sozial-Ökonom (VWA) und § 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen dienen dem Nachweis, dass der/die Studierende in einem ordnungsgemäß abgeschlossenen, nach Maßgabe des Studienplanes 6-semestrigen (Wirtschaftsund Verwaltungsdiplom-Studiengang) bzw. 4-semestrigen (Ökonomen-Studiengänge) Studium, für Führungsaufgaben in der Wirtschaft das erforderliche Wissen und Können erworben hat und wissenschaftliche Arbeitsmethoden sach- und fachgerecht anzuwenden vermag. § 2 Prüfungsvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zur Prüfung sind erforderlich: a) eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nach Absatz (2), b) der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums von 6 (Wirtschafts- bzw. VerwaltungsDiplom-Studiengang) bzw. 4 (Ökonomen-Studiengänge) Semestern nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplanes, in dem die geforderten Leistungsnachweise in den Prüfungsfächern nach § 6 erbracht wurden, unter Einhaltung der Festlegungen des Zulassungsbescheids zum Studium, c) neben der Erreichung der Mindestcredits, die Belegung von mindestens zwei der drei Pflichtleistungsnachweise (Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und ein Fachgebiet aus dem Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung oder Jahresabschluss und Bilanzierung) sowie d) ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum festgelegten Termin mit den erforderlichen Angaben und eine Erklärung des Kandidaten, dass er an keiner anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie eine Prüfung nicht bestanden hat. - 24 - (2) Die Zulassungsvoraussetzung gemäß Absatz (a) ist erfüllt: a) bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen Regelausbildungszeit abgeschlossen und eine danach liegende mindestens vierjährige kaufmännische Berufstätigkeit ausgeübt haben, b) bei Ingenieuren, Technikern, Industrie- und Handwerksmeistern, wenn sie nach ihrer Prüfung eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben, bei der wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind, c) bei Absolventen eines Hochschulstudiums, wenn sie eine danach liegende mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben, d) bei Beamten, gleich welcher Laufbahn, wenn sie die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich in einer Planstelle des gehobenen Dienstes befinden und zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben, e) bei Angestellten im öffentlichen Dienst oder, gleich welcher Fachrichtung, wenn Sie die Angestelltenfachprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Stelle innehaben und zum Zeitpunkt der Prüfung der Beendigung des Studiums eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben. (3) In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne von Absatz (2) aufweisen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen Werdeganges, gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer an der Akademie gezeigten Leistungen, zugelassen werden. Entsprechende Berufsabschlüsse vor Institutionen der ehemaligen DDR gelten im Sinne dieser Prüfungsordnung als gleichwertig. Hierzu gehören insbesondere die Ausbildungsberufe Wirtschaftskaufmann, Außenhandelskaufmann, Finanzkaufmann sowie die Ausund Weiterbildungsabschlüsse zum Handelskaufmann, Bankkaufmann und Versicherungskaufmann. Ferner gehören dazu die entsprechenden Fach- bzw. Hochschulausbildungsgänge. § 3 Anrechnung von Semestern und Leistungsnachweisen (1) Das einschlägige Studium an einer anderen Verwaltungs- und/oder Wirtschafts- Akademie und dabei erbrachte Leistungen, das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabei erbrachte Leistungen können angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen des Studienganges denjenigen der VWA Cottbus im wesentlichen entsprechen. Das absolvierte Studium darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. (2) Die Entscheidung über die Anrechnung trifft der Studienleiter unter Beachtung der Gleichwertigkeit des Studiums und der darin erbrachten Leistungen. - 25 - § 4 Zulassung zur Prüfung (1) Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entscheidet der Studienleiter. Vor einer Zulassung in besonderen Ausnahmefällen (§ 2, Absatz (3) soll dem beim Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien gebildeten Zulassungsausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen des § 2 nicht gegeben sind oder der Kandidat an einer anderen Verwaltungs- und/oder Wirtschafts-Akademie die Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Wurde die Zulassung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, kann sie widerrufen werden. § 5 Prüfungsausschuss (1) Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus: a) dem Studienleiter oder seinem Stellvertreter und b) mindestens zwei weiteren Dozenten, die der Studienleiter bestimmt. (2) Dem Prüfungsausschuss können weitere Mitglieder (Akademieleiter oder dessen Stellvertreter, Vertreter der IHK usw.) angehören. (3) Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt der Studienleiter oder dessen Stellvertreter. (4) Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (5) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses bei der Beschlussfassung über die Prüfungsleistungen zugegen sind. § 6 Prüfungsgebiete Prüfungsgebiete für den „Betriebswirt (VWA)“ sind: 1. Volkswirtschaftslehre, 2. Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen) und 3. Rechtswissenschaft (die für das Wirtschaftsleben bedeutsamen Gebiete des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Öffentlichen Rechts). Prüfungsgebiete für den „Informatik-Betriebswirt (VWA)“ sind: 4. Volkswirtschaftslehre, 5. Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen), 6. Rechtswissenschaft (die für das Wirtschaftsleben bedeutsamen Gebiete des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Öffentlichen Rechts) und 7. Wirtschaftsinformatik. - 26 - Prüfungsgebiete für den „Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)“ sind: 1. Volkswirtschaftslehre, 2. Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen), 3. Rechtswissenschaft und 4. Verwaltungsfachlehre. Prüfungsgebiete für die „Ökonomen-Studiengänge“ sind: 1. Wirtschaftswissenschaften, 2. Rechtswissenschaft und 3. Spezielle Fachwissenschaft. § 7 Prüfungsverfahren und Prüfungsbestandteile (1) Die Prüfung wird studienbegleitend nach einem Credit-Point-System (CPS) durchgeführt. Für den erfolgreichen Abschluss von Leistungsüberprüfungen werden benotete Kreditpunkte (Credits) vergeben. In den Prüfungsfächern müssen Mindestzahlen von benoteten Kreditpunkten erreicht werden. Bestandteil der Prüfung in den sechssemestrigen Studiengängen ist eine Diplomarbeit sowie ein 15minütiger Fachvortrag. Bei den Ökonomenstudiengängen ist die Anfertigung einer Projektarbeit Bestandteil der Prüfung. (2) In den Prüfungsfächern sind mindestens folgende benotete Kreditpunkte (Credits) nachzuweisen: Generalisten-Studiengänge Prüfungsfach (3) Ökonomen-Studiengänge Credits Prüfungsfach Credits Betriebswirtschaftslehre 35 Wirtschaftswissenschaften 28 Volkswirtschaftslehre 14 Rechtswissenschaften 14 Rechtswissenschaften 18 Spezielle Fachwissenschaft 24 Verwaltungsfachlehre 24 Wirtschaftsinformatik 24 Für jedes Prüfungsfach wird eine gewichtete Teilnote aus den Leistungsnachweisen unter Berücksichtigung der mit Credits multiplizierten Bewertungen (Noten) gebildet. Der Prüfungsausschuss legt bei der Bildung der Fachnoten die besten Bewertungen bis zum Erreichen der mindestens erforderlichen Credits zu Grunde. - 27 - Beispiel für die Berechnung der Fachnote in Betriebswirtschaftsehre Betriebswirt (VWA): Fachgebiete Grundlagen der BWL Credits © Note (N) Produkt (CxN) 6 3 18 6 (1) 4 0 (1) 8 3 24 6 (1) 4 20 (1) Betriebliches Personalwesen 3 2 6 Unternehmensmanagement 6 1 6 Wirtschaftsmathematik 3 3 9 1 Belegarbeit 4 3 12 Zwischensumme 42 Mindestcredits 35 (1) Kosten- und Leistungsrechnung Investition und Finanzierung Marketing Fachnote (86 / 33 = 2,606) 95 (1) 2,7 (1) vom Leistungsschein „Kosten- und Leistungsrechnung“ wurden 0 Credits berücksichtigt; vom Leistungsschein „Marketing“ 5 Credits (4) Nach Leistungsüberprüfungen werden für mindestens ausreichend bewertete Leistungen Credits erworben. Die Leistungsnachweise enthalten die erworbenen Credits und die Bewertungen (Noten). Schlechter als ausreichend bewertete Leistungen erhalten keine Credits. Die Form der Leistungsüberprüfung regelt der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit dem Fachdozenten. Es können Klausuren, Belegarbeiten, Vorträge und mündliche Prüfungen festgelegt werden. Eine Belegarbeit wird mit 4 benoteten Credits gewichtet. Die während des Studiums in den Prüfungsfächern vorgesehenen Leistungsüberprüfungen mit den entsprechenden Credits enthält Anlage 1. (5) In jedem Fach werden eine Erstprüfung und zwei Wiederholungsprüfungen angeboten. (6) Da die Prüfungen studienbegleitend abgelegt werden, ist die Einschreibung zugleich die Anmeldung zu den Erst- und Wiederholungsprüfungen des jeweiligen Semesters. Auf schriftlichen Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss gegebenenfalls über Abweichungen. § 8 Wiederholung von Fachprüfungen (1) Nicht bestandene Fachprüfungen bzw. studienrelevante Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Fehlversuche in demselben Studiengang an anderen Verwaltungsund Wirtschafts-Akademien sind anzurechnen. Ist die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. (2) Die in einer Wiederholungsprüfung erreichte Note ist die Prüfungsnote. (3) Die Wiederholung bestandener Prüfungen ist nicht möglich. - 28 - § 9 VWA-Abschlussarbeit (1) Die Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt nach dem 6. Studiensemester. Die Projektarbeiten werden während bzw. nach dem 4. Semester angefertigt. (2) Die Anträge zur Aufnahme des Prüfungsverfahrens einschließlich der Themen müssen entsprechend den Terminablaufplänen für die jeweilige Studienrichtung bei der jeweiligen VWAGeschäftsstelle eingereicht werden. (3) Das Thema ist der Betriebswirtschaftslehre bzw. bei den Ökonomen-Studiengängen der jeweiligen Fachrichtung zu entnehmen. Der Studienleiter kann in Ausnahmefällen eine Diplomhausarbeit aus der Volkswirtschaftslehre bzw. den jeweiligen Spezialisierungsfachrichtungen zulassen. (4) Das Thema für die Abschlussarbeit wird vom Studienleiter im Einvernehmen mit den Fachgebietsdozenten bestätigt. Die Frist für die Anfertigung der Abschlussarbeiten beträgt sechs Wochen. Eine Verlängerung der Frist ist nur aus begründetem Anlass (z. B. Krankheit) zulässig. Anträge auf Verlängerung der Frist sind unverzüglich schriftlich nach Bekannt werden des Hinderungsgrundes bei der Geschäftsstelle zu stellen. Bei einer begründeten und durch den Studienleiter genehmigten Verlängerung der Abgabefrist kann die Übergabe der Diplome bzw. Zertifikate ein bzw. entsprechend zwei Semester später erfolgen. (5) Die Diplom- bzw. Projektarbeit ist vom Kandidaten mit folgender Erklärung zu versehen: „Hiermit versichere ich, dass die vorliegende Arbeit von mir selbständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt worden ist und dass ich alle Stellen, die wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen sind, durch Zitate als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegen.“ (6) Die Diplomarbeit wird vom wissenschaftlichen Betreuer sowie einem zweiten Fachdozenten, die Projektarbeit von einem Fachdozenten begutachtet und bewertet. (7) Wird eine Diplom- bzw. Projektarbeit nicht bis zum festgesetzten Termin eingereicht, so gilt diese als nicht bestanden. § 10 Mündliche Prüfung (1) In den Diplom-Studiengängen ist eine mündliche Prüfung im Betriebswirtschaftslehre zu absolvieren. Diese ist Bestandteil der Prüfung. Fachgebiet der (2) Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung können ein ca. 15-minütiger Fachvortrag aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre sowie Fragen des Prüfungsausschusses zur Betriebswirtschaftslehre bzw. ein Fachvortrag zur VWA-Abschlussarbeit sein. Dies wird durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Die Themen für die Fachvorträge aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre werden durch den Studenten beantragt. (3) Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei der mündlichen Prüfung sollen höchstens fünf Kandidaten zu einer Prüfungsgruppe zusammengefasst werden. Die Prüfungszeit beträgt für jeden der Kandidaten in der Regel dreißig Minuten. (4) Die mündliche Abschlussprüfung wird von den Prüfern bewertet. Bei der Bildung der Fachnote auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre wird diese Bewertung (Note) mit einem Anteil von 1/3 berücksichtigt. (5) Zur mündlichen Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer die Diplomarbeit mit mindestens ausreichend (4,0) bestanden hat. Beispiel: 1. 2. 3. errechnete Fachnote gemäß § 7 (3): Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung mit der Note Bildung Fachnote unter Berücksichtigung von 1. und 2. 2,6 2,0 2,4 (2/3) (1/3) = gut - 29 - § 11 Verhinderung, Rücktritt, Ordnungsverstoß, Täuschungsversuch (1) Tritt der Kandidat zu einer angemeldeten Prüfung ohne Nachweis unverschuldeter Verhinderung nicht an oder gibt er eine Diplom- oder Projektarbeit nicht termingerecht ab, so wird für die Arbeit bzw. für die betreffende mündliche Abschlussprüfung die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt und bei der Bildung der Fachnote berücksichtigt. Der Studienleiter kann bei nicht termingerechter Abgabe der Arbeit einen Verhinderungsgrund nur dann als ausreichend ansehen, wenn ein entsprechender schriftlicher und hinreichend begründeter Antrag der VWA vor Ablauf der Abgabefrist zugegangen ist. (2) Im Falle einer nachgewiesenen, unverschuldeten Verhinderung an der mündlichen Abschlussprüfung ist dem Kandidaten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zu einer gleichartigen Nachprüfung zu geben. Bei einer begründeten und vom Studienleiter genehmigten Nachprüfung kann die Übergabe des Diploms entsprechend später erfolgen. (3) Unternimmt es der Kandidat, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so kann entweder die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5) bewertet oder der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. (4) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen des Absatzes (3) vorlagen, so kann der Prüfungsausschuss die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen und aussprechen, dass die Prüfung nicht bestanden ist oder die Fachnote und die Gesamtnote zum Nachteil des Kandidaten abändern. Rücknahme und Abänderung sind ausgeschlossen, wenn seit Beendigung der Prüfung mehr als fünf Jahre vergangen sind. - 30 - § 12 Prüfungsergebnis (1) Das Prüfungsergebnis je Pflicht-Prüfungsgebiet gemäß § 6 wird zunächst für die einzelnen schriftlichen und mündlichen Leistungen festgelegt und durch die Noten ausgedrückt: Prozent Note (2) Bewertung Wertung HERVORRAGEND ausgezeichnete Leistungen und nur wenige unbedeutende Fehler SEHR GUT überdurchschnittliche Leistungen aber einige Fehler GUT insgesamt gute und solide Arbeit, jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern 100-96 1,0 Sehr gut 91-95 1,3 Sehr gut 86-90 1,7 Gut 85-81 2,0 Gut 80-76 75-71 2,3 2,7 Gut Befriedigend BEFRIEDIGEND 70-66 3,0 Befriedigend mittelmäßig, jedoch mit deutlichen Mängeln 65-61 3,3 Befriedigend 60-56 3,7 Ausreichend AUSREICHEND 55-50 4,0 Ausreichend die gezeigten Leistungen entsprechend den Mindestanforderungen 49-0 5,0 Nicht ausreichend NICHT BESTANDEN es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich Aus dem mit Credits gewichteten arithmetischen Mittel der Teilnoten gem. § 7 wird die ganzzahlige Fachnote gebildet. Die Gesamtnote der Prüfung wird aus dem mit den Credits gewichteten arithmetischen Mittel der ganzzahligen Fachnoten und der ganzzahligen Note der Diplomarbeit gebildet. Dabei wird nur die erste Dezimale hinter dem Komma berücksichtigt. Die Note wird auf zwei Kommastellen gerundet und danach die Fachnote gebildet. Beispiel: 1,938 = 1,94 Fachnote = 1,9 Das Prüfungsergebnis lautet: Bei einem Ergebnis Gesamtprädikat/Note Gesamtprädikat/Bezeichnung 1,0 bis 1,29 1 Mit Auszeichnung 1,3 bis 1,59 1 Sehr gut von 1,6 bis 2,59 2 Gut von 2,6 bis 3,59 3 Befriedigend von 3,6 bis 4,09 4 Ausreichend über 4,1 5 Nicht bestanden - 31 - (3) Das Gesamtprüfungsergebnis setzt sich aus der Note der Diplomarbeit, dem Fachvortrag, der mündlichen Prüfung sowie den Ergebnissen der Pflicht-Prüfungsgebiete gemäß § 6 wie folgt zusammen: Prüfungsgebiet Anteile an der Gesamtnote in % Wirtschafts-Diplom InformatikBetriebswirt (VWA) Betriebswirtschaftslehre 2/3 Fachnote 1/3 mündliche Prüfung Volkswirtschaftslehre Rechtswissenschaften Wirtschaftsinformatik Verwaltungsfachlehre Diplomarbeit Gesamt Prüfungsgebiet Ökonomen Wirtschaftswissenschaften Rechtswissenschaft Spezielle Fachwissenschaft Projektarbeit/Abschlussarbeit Gesamt Anteile an der Gesamtnote in % Wirtschafts-Diplom Betriebswirt (VWA) Anteile an der Gesamtnote in % Verwaltungs-Diplom VerwaltungsBetriebswirt (VWA) 25 40 25 15 15 20 0 25 100 15 20 0 0 25 100 15 15 0 20 25 100 Anteile an der Gesamtnote in % Ökonomen-Studiengänge 25 15 35 25 100 - 32 - § 13 Wiederholung der Diplom-Prüfung (1) Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal, und zwar frühestens im Rahmen der Prüfung der nächstfolgenden Matrikel, spätestens nach fünf Jahren, wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung zur Wiederholungsprüfung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig machen. Er bestimmt, ob die Prüfung vollständig zu wiederholen ist. (2) Wird eine Diplomarbeit/Projektarbeit nicht bis zum festgesetzten Termin eingereicht, so gilt diese als nicht bestanden. (3) Eine nicht bestandene Diplom- bzw. Projektarbeit muss binnen 6 Monaten mit einem anderen Thema neu beantragt werden. Die für die Wiederholung von Prüfungen anfallenden Prüfungsgebühren werden dem Studierenden erneut in Rechnung gestellt. (4) Auf Antrag kann das Studium um maximal 4 Semester verlängert werden. Die Studiengebühren werden den Studierenden entsprechend in Rechnung gestellt. (5) Eine mit mindestens ausreichend bewertete Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden. § 14 Prüfungsabschluss (1) Im Falle des Bestehens der Prüfung wird dem Bewerber das Wirtschafts- oder VerwaltungsDiplom bzw. ein Zertifikat (Ökonomen-Studiengänge) erteilt. Es soll von dem Vorsitzenden, den übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie vom Akademieleiter, dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, dem Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald und vom Vertreter der Industrie- und Handelskammer unterzeichnet werden. (2) Das Prüfungszeugnis hat die Teilergebnisse eines jeden Pflicht-Prüfungsgebietes, Thema und Note der Hausarbeit (Diplomarbeit) und das Gesamtergebnis der Prüfung (§ 11, Abs. 1) zu enthalten. (3) Der Inhaber ist berechtigt, als Abschluss die jeweilige Bezeichnung seines Studienganges mit dem Zusatz „VWA“ zu führen. § 15 Diplom-Prüfungsgebühren (1) Es werden Diplom-Prüfungsgebühren erhoben. Dies gilt für die Standorte Cottbus und Elsterwerda. Am Standort Wildau sind die Prüfungsgebühren in den Studiengebühren bereits enthalten. (2) Bei Nichtbestehen der Diplom-Prüfung oder Ausschluss von der Diplom-Prüfung oder vorzeitigem Prüfungsabbruch (§ 10) werden die Gebühren nicht erstattet. (3) Bei einer Wiederholung der Diplom-Prüfung sind die vollen Prüfungsgebühren erneut zu entrichten. § 16 Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Wintersemester 2006/2007 in Kraft und ist auf die Studierenden anzuwenden, die ab dem 31. August 2006 immatrikuliert werden. Für alle anderen Studiengänge bleibt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Immatrikulation geltende Prüfungsordnung gültig. - 33 - Bewertungen des Studiums und des Diploms Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im öffentlichen Dienst... Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV) vom 15.11.1978 – Auszug „Fortbildung § 42“ (BGBL I S 1763) Die dienstliche Fortbildung ist zu fördern; sie wird durch zentrale Fortbildungsmaßnahmen der Bundesregierung geregelt, soweit sie nicht besonderen Fortbildungsrichtlinien einzelner oberster Dienstbehörden obliegt. Den Beamten soll ihrer Eignung entsprechend Gelegenheit gegeben werden, an nach Bedarf eingerichteten Maßnahmen der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen, die zum Ziel haben, die Befähigung für höherwertige Tätigkeiten zu fördern. Beamte, die durch Fortbildung ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse nachweislich wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. Vor allem ist ihnen nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, ihre Fachkenntnisse in höherbewerteten Dienstgeschäften anzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignung nachzuweisen. Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im Sinne des Absatzes 4 sind auch das Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie und Abschlüsse gleichwertiger Einrichtungen anzusehen. Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung – LVO) vom 25. Februar 1997 (GVBl. I., S. 58ff.) – Auszug § 15 Dienstliche und eigene Fortbildung Beamte, die durch Fortbildung ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse nachweislich wesentlich gesteigert haben, sollen befördert werden. Vor allem soll ihnen nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse in höherbewerteten Dienstposten anzuwenden und hierbei ihre besondere Eignung nachzuweisen. Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse im Sinne des Absatzes 5 sind beispielsweise das Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie im Land Brandenburg, das nach einer vom Ministerium des Innern anerkannten Prüfungsordnung erworben ist, das Diplom einer anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie eines anderen Bundeslandes und Abschlüsse von anderen vergleichbaren Institutionen anzusehen. - 34 - Stimmen zum Studium Capital “Das Diplom der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien hat sich in den letzten Jahren in der Wirtschaft immer mehr durchgesetzt. Einen Vergleich mit Konkurrenten von den Fachhochschulen brauchen gerade diese Absolventen mit Praxiserfahrung längst nicht mehr zu scheuen. Und gegenüber Mitbewerbern mit dem Diplom staatlich geprüfter Betriebswirte kassieren die ehemaligen VWA-Hörer kräftig Pluspunkte.“ Die Welt „Der Nachweis eines Abschlusses an einer VWA wird inzwischen von vielen Personalchefs als „Gütesiegel“ anerkannt.“ „Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien (abgekürzt VWA) bieten Führungskräften in gehobenen Positionen neben ihrem Beruf ein dreijähriges Verwaltungs- und/ oder wirtschaftswissenschaftliches Studium auf Universitätsniveau außerhalb der Hochschulen. Unumstritten ist die Qualität der VWAWeiterbildung, die den Teilnehmern nach ihrem Arbeitstag geistige Anstrengung und Verzicht auf Freizeit abverlangt.“ DR. DIETER HUNDT Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin „Bei Unternehmen hoch geschätzte Einrichtung“ Die VWA ist nicht von ungefähr eine bei den Unternehmen hoch geschätzte Einrichtung. Die Absolventen sind bekannt dafür, dass sie in der beruflichen Praxis mit hervorragender Qualifikation und überdurchschnittlichem Leistungsvermögen überzeugen. Die VWAen sind unstrittig ein wichtiger Standortvorteil im deutschen Bildungsbereich und tragen damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei. HORST SEEHOFER Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Für mich war das Studium ein wichtiges Sprungbrett“ Für mich steht immer noch fest, dass das Studium mit ein wichtiges Sprungbrett in ein erfolgreiches Berufsleben war. Ich bin dankbar für die Möglichkeit, diese Form der Fortbildung genutzt haben zu können, stellt sie für mich dadurch eine wichtige Ergänzung zu den übrigen Bildungsmöglichkeiten dar. LORENE WEBER Philips Business Communications GmbH, 140.000ste Absolventin eines VWA-Studiums, Wiesbaden „Anspruchsvolle Projekte und zusätzliche Verantwortung“ Wenn man parallel zum Job studiert, stößt man oft an Grenzen, die man vorher gar nicht kannte. Dennoch erweitert das VWAStudium eindeutig den Horizont. Ich sehe nun viele Dinge aus einer anderen Perspektive. Das Studium hat meinen Blick für das Wesentliche geschärft, wodurch ich automatisch disziplinierter wurde und neue Aufgaben effektiver angehe als zuvor. Mein Arbeitgeber hat mein VWA-Studium gefördert und mir noch während des Studiums anspruchsvolle Projekte übertragen. Auf diese Weise hat mich das Studium Schritt für Schritt meinen persönlichen Zielen näher gebracht. GÜNTHER FLEIG Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Daimler Chrysler AG, Stuttgart „Wir machen seit Jahren durchweg gute Erfahrungen“ Praxisorientierte Weiterbildung ist das Herausragende, das wir an der Zusammenarbeit mit der VWA schätzen. Sowohl die Weiterbildungsangebote als auch das Studium sind zeitgemäß und zukunftsorientiert. Wir machen seit Jahren durchweg gute Erfahrungen. - 35 - PETER HEESEN Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, Berlin „Wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit“ Die VWAen zeigen auf eindrucksvolle Weise, dass eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung nicht nur Hochschulabsolventen vorbehalten ist. Mit der Möglichkeit, den Master of Business Administration (MBA) im Ausland zu erwerben, leisten die Akademien im europäischen Kontext einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Verwaltungsfachleute. Und qualifizierte junge Führungskräfte braucht der öffentliche Dienst dringend, denn der Wandel des öffentlichen Sektors vom Träger klassischer hoheitlicher Aufgaben hin zum Dienstleistungsmanagement für Staat und Gesellschaft erfordert flexible und kompetente Nachwuchskräfte mit umfassender Ausbildung. Hier ist Qualifikation das Zauberwort für langfristigen Erfolg. MANFRED KURZER Olympiasieger 2004 im Schießen und Student an der VWA Frankfurt (Oder) „Sportlich und beruflich zum Erfolg“ Für ein wichtiges Ziel muss man bereit sein, hart zu arbeiten. Irgendwann kommt dann auch der Erfolg. Für mich gilt das sowohl für meinen Olympiasieg wie auch für mein Studium an der VWA. Ich bin absolut überzeugt, dass sich Disziplin, Ausdauer und Konzentration auszahlen – im Sport genauso wie im Beruf. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Auszug aus der Broschüre des DIHK: Wegweiser zur Weiterbildung – Berufskunde zum Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt Berufsprofil: „Der Betriebswirt (VWA) ist eine Weiterbildungsqualifikation, die fundierte Kenntnisse in allgemeiner und spezieller Betriebswirtschaftslehre, aufbauendes Wissen in Volkswirtschaftslehre und im Recht sowie Grundlagen der Sozialwissenschaft vermittelt. Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einiger Jahre beruflicher Praxis vertieft sich das allgemeine Berufswissen und erschließt dem „Betriebswirt (VWA)“ auf der Grundlage eines wissenschaftlich orientierten Studienganges das Verständnis für betriebliche und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge. Sie befähigt ihn damit qualifizierte Aufgaben in seinem beruflichen Fachgebiet zu übernehmen und ist die Basis, um in Führungspositionen aufzusteigen.“ Beruflicher Einsatz: In den Betrieben rangiert der „Betriebswirt (VWA)“ z. T. über dem Betriebswirt der staatlichen Fachhochschulen und in den kleinen und mittleren Betrieben wird er wegen seiner praktischen Berufserfahrung und des dennoch hohen betriebswirtschaftlichen Wissensstandes häufig Universitätsabsolventen vorgezogen. Dieser Erfolg des „Betriebswirts (VWA)“ beruht im wesentlichen auf der Tatsache, dass der Teilnehmer nicht nur über fundiertes theoretisches Wissen verfügt, sondern schon einen beträchtlichen Teil Berufs- und Praxiserfahrung in die Weiterbildung einbringt. Er ist damit in der Lage, die theoretischen Kenntnisse, die er sich im Studium aneignet, leichter aus seiner Praxiserfahrung abzuleiten und das neu hinzugewonnene Wissen besser in die Praxis umzusetzen. Die Absolventen der Studiengänge finden sich überwiegend im mittleren Management der Betriebe als Sparten- oder Abteilungsleiter wieder. Mit abnehmender Betriebsgröße ändert sich ihr Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich. - 36 - Das Curriculum Quellen des Arbeitsrechts Zustandekommen von Arbeitsverträgen Beendigung von Arbeitsverträgen Betriebswirt (VWA) Volkswirtschaftslehre Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Arbeitnehmerschutzrechte Kollektives Arbeitsrecht Betriebsverfassungsgesetz Sozialgerichtsbarkeiten Überblick über die Sozialgesetzbücher Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit Ökonomische Grundprobleme Klageverfahren Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft Zwangsvollstreckung Gesamtwirtschaftliche Ziele Mikroökonomie Grundelemente der Preistheorie Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht Makroökonomie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Öffentliche Finanzwirtschaft Volkseinkommen und Beschäftigung Geld und Zins Internationale Wirtschaft Internationaler Handel Zahlungsbilanz und Zahlungsbilanzausgleich Wechselkursentwicklungen und –beziehungen Beitreibung von Forderungen Staats- und Verfassungsrecht Einführung in das Staatsorganisationsrecht Abgrenzung Staatsrecht und Verfassungsrecht Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Grundrechte Strukturprinzipien im Grundgesetz Wirtschaftsrecht Verfahrensrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Insolvenzrecht, Wertpapierrecht Wirtschaftsstrafrecht Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Rechtswissenschaft Gegenstand und Aufgaben der BWL Bürgerliches Recht Gegenstand des Wirtschaftens und Wirtschaftlichkeitsbemessung Rechtsgeschichte Einführung in das BGB BGB Allgemeiner Teil Schuldrecht, Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Typische Eigenarten des Handelsrechts im Vergleich zum Bürgerlichen Recht Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand des Handelsrechts Kaufmännische Rechtsgeschäfte Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs Gesellschaftsrecht Betrieb und Unternehmung Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des Betriebes Betriebliche Funktionsbereiche Betriebliche Güterwirtschaft Gegenstand der Materialwirtschaft Beschaffung und Lagerhaltungsmotive Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung Lagersysteme Organisation des Beschaffungsbereichs Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung Arbeits-, Sozial- und Zivilprozessrecht - 37 - Marketing Allgemeine Grundlagen des Marketing Betriebliches Personalwesen Bedarf, Ermittlung, Auswahl Einarbeitung Informationsbeschaffung Beurteilung, Bewertung, Entwicklung Produktpolitik Personalführung, Personalentwicklung Kontrahierungspolitik Distributionspolitik Buchführung Kommunikationspolitik Einordnung, Aufbau und Organisation Marketingplanung Technik der Kontenführung Marktforschung Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten Inventur, Inventar Investition und Finanzierung Buchungssätze, Umsatzsteuer Grundlagen der Finanzwirtschaft Außenfinanzierung mit Eigen- und Fremdkapital Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse Innenfinanzierung mit Eigen- und Fremdkapital Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe Grundlagen der Investitionsentscheidung Jahresabschluss nach Handelsrecht Statische Investitionsrechenverfahren Maßgeblichkeitsprinzip Dynamische Investitionsrechenverfahren Bilanzanalyse Betriebliche Steuerlehre Internationale Rechnungslegung Begriffe und Einteilung der Steuern Bedeutung und Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Arten der steuerlichen Gewinnermittlung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbeertragsteuer Besonderheiten bei der Besteuerung von Personenund Kapitalgesellschaften Unternehmensführung und Unternehmensorganisation Grundbegriffe und Grundlagen Managementfunktion und Managementtechniken Planungs- und Prognosetechniken Techniken der Organisationsgestaltung Konsolidierung Aktivierung Passivierung Business Reporting Fallstudien Kosten- und Leistungsrechnung Die traditionelle Kostenrechnung Die kurzfristige Erfolgsrechnung Die Systeme der Teilkostenrechnung Die Plankostenrechnung Organisation und Innovation Unternehmensplanung und Controlling Begleitende Fachgebiete Gegenstand der Unternehmensplanung Betriebliches Planungs- und Controllingsystem Planungsrechnung Unternehmensbudget Leistungsbudget Unternehmensplanspiel Wirtschaftsmathematik Grundzüge der Finanzmathematik Funktionen Grundzüge der Differentialrechnung Differentialrechnung in der Wirtschaftswissenschaft - 38 - Einführung in die Statistik Grundbegriffe der Datenerhebung Aufbereitungsarten und Darstellungsformen Statistische Verteilung Analysemethoden EDV Grundlagen und Standardanwendungsprogramme Geschichte und Begriffe der Datenverarbeitung Aufbau von Computern und Computersystemen Software- Standardsoftware und Betriebssysteme Internet Wirtschaftsenglisch introductions letters, faxes and memos making phone calls writing summaries notes and reports company structures international trade Vorbereitung auf die LCCI-Prüfung (IHK London) “English for Business- first level” - 39 - Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Verwaltungsfachlehre Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Wirtschaftliche Betätigungen und Beteiligungen Kommunale Wirtschaftlichkeitssteuerung Staats- und Verfassungsrecht II Grundentscheidungen und Staatszielbestimmungen Das republikanische Prinzip Das Demokratische Prinzip Das Rechtsstaatsprinzip Das Bundesstaatsprinzip Das Sozialstaatsprinzip Einführung in das Europarecht Allgemeines Verwaltungsrecht Die Verwaltung und Ihre Bindung an Recht und Gesetz Rangordnung der Rechtsquellen, Bundesrecht, Landesrecht, autonomes Recht Rechtsanwendung der Verwaltung und Verwaltungsermessen Die Verwaltungsorganisation Der Verwaltungsakt Verwaltungsvollstreckung Staatliche Ersatzleistungen Der Verwaltungsrechtsschutz Besonderes Verwaltungsrecht I Kommunalrecht Finanz- und Abgabenrecht Finanzverfassungsrechtlicher Grundlagen Kommunales Abgabenrecht Besonderes Verwaltungsrecht II Öffentliches Bau- und Planungsrecht Öffentliches Dienstrecht Beamtenrecht Öffentliche Finanzwirtschaft Haushaltsverfassungsrechtliche Grundlagen Entwicklung des Staatlichen Haushaltsrechts Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - 40 - Informatik-Betriebswirt (VWA) Wirtschafsinformatik Grundlagen der Wirtschaftsinformatik & Rechnerarchitektur Ziele und Einsatz der EDV Begriffsbestimmung der Informatik Angewandte Wirtschaftsinformatik Datenverarbeitungsorganisation Modulstruktur von Rechnersystemen Datenformate in der EDV Wirkungsweise der Steuerungs- und Verarbeitungseinheit Entwurf grafischer Programmumgebungen Spracherweiterungen ActiveX-Programmierung Rechnernetze/Netzwerke Grundlagen der Rechnernetze Übertragungsverfahren Serverbasierte und P2P-Netzwerke Grundlagen TCP-IP-Netze Rechte bei Mehrbenutzersystemen Datensicherheit Prüf- und Testverfahren Serverbasierte Netzwerke Speicherhierarchie des Rechners Einrichtung der Dienste im Netzwerk Verbindung der Verarbeitungs- und Speichereinheit mit der Peripherie Steuerung und Verwaltung Verbindung der Verarbeitungs- und Speichereinheit mit der Peripherie Kommunikationsnetze Aufbau und Wirkungsweise externer Massenspeicher Hardwarevoraussetzungen Internet/Intranet Homepageerstellung Informationsmanagement und Informationscontrolling Aufgaben des Informationsmanagements IT-Organisation IT-Planung IT-Controlling Praktische Übungen Mathematik für Informatiker Matrizenrechnung Lineare Gleichungssysteme Gausscher Algorithmus Iterative Lösung von Gleichungen Betriebssysteme und Softwareanwendungen Übersicht zu den Betriebssystemen BIOS-Betriebssystem der Hauptplatine Regressionsaufgaben Excel und MathCAD zur Lösung numerischer Aufgabenstellungen Installation und Konfiguration von Betriebssystemen UNIX-kompatible Betriebssysteme Praktische Übungen Textverarbeitungssoftware Tabellenkalkulation Datenbanken Präsentationssoftware Programmierung Grundlagen der Programmierung/Software Engeneering Einrichtung und Konfiguration Visual Basic Umsetzung von Algorithmen in VB-Strukturen Softwareentwicklung mit VB - 41 - Marketing- und VertriebsÖkonom (VWA) Volkswirtschaftslehre Buchführung Einordnung, Aufbau und Organisation Technik der Kontenführung Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten Inventur, Inventar Buchungssätze, Umsatzsteuer Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe Ökonomische Grundprobleme Jahresabschluss nach Handelsrecht Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft Maßgeblichkeitsprinzip Bilanzanalyse Gesamtwirtschaftliche Ziele Internationale Rechnungslegung Mikroökonomie Grundelemente der Preistheorie Bedeutung und Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht Konsolidierung Aktivierung Passivierung Betriebswirtschaftslehre Business Reporting Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Fallstudien Gegenstand und Aufgaben der BWL Kosten- und Leistungsrechnung Gegenstand des Wirtschaftens und Wirtschaftlichkeitsbemessung Die traditionelle Kostenrechnung Betrieb und Unternehmung Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des Betriebes Die kurzfristige Erfolgsrechnung Die Systeme der Teilkostenrechnung Die Plankostenrechnung Betriebliche Funktionsbereiche Betriebliche Güterwirtschaft Rechtswissenschaft Gegenstand der Materialwirtschaft Beschaffung und Lagerhaltungsmotive Bürgerliches Recht Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung Rechtsgeschichte Lagersysteme Organisation des Beschaffungsbereichs Einführung in das BGB Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung BGB Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Marketing Allgemeine Grundlagen des Marketing Handels- und Gesellschaftsrecht Informationsbeschaffung Typische Eigenarten des Handelsrechts im Vergleich zum Bürgerlichen Recht Produktpolitik Kontrahierungspolitik Distributionspolitik Kommunikationspolitik Marketingplanung Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand des Handelsrechts Kaufmännische Rechtsgeschäfte Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs Gesellschaftsrecht Marktforschung - 42 - Marketing und Vertrieb Dienstleistungs-Management und -Marketing Grundlagen -Spezielle Rechtsgrundlagen Vertrieb und Marketing als Dienstleistung Zwecken des Wettbewerbs Qualitätsmanagement im Dienstleistungsbereich Wettbewerbsrechtliche Einwendungen Kundenbindung Irreführende Werbung Verkaufsprozesse Besondere Verkaufsveranstaltungen Service Rabattgesetz Prozesskostenrechnung Schutz von Betriebsgeheimnissen Geschäftlicher Verkehr und Handeln zu Kundendienst Marketing-Mix im Dienstleistungsbereich Projektarbeit Handel als Dienstleistung Marktforschung Grundlagen Informationsgewinnung Erhebungs- und Untersuchungsverfahren Grundlagen der Prognoserechnung Computergestützte Marketingplanung und management Computergestützte Analysen im Marketing und Vertrieb Computergestützte Planungen im Marketing und Vertrieb Kostenrechnungen im Marketing und Vertrieb Controlling im Marketing und Vertrieb Führung im Vertrieb E-Commerce Grundlagen Direktmarketing E-Commerce-Handel Werbung im Internet E-Mail-Marketing Permission-Marketing Fachvertiefung -Vertriebssysteme Vertriebsorgane Vertriebsstufen und –kanäle Vertriebsmanagement Konzeption von Vertriebssystemen - 43 - Logistik-Ökonom (VWA) Buchführung Einordnung, Aufbau und Organisation Technik der Kontenführung Volkswirtschaftslehre Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten Inventur, Inventar Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre Buchungssätze, Umsatzsteuer Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse Ökonomische Grundprobleme Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft Jahresabschluss nach Handelsrecht Gesamtwirtschaftliche Ziele Mikroökonomie Grundelemente der Preistheorie Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht Maßgeblichkeitsprinzip Bilanzanalyse Internationale Rechnungslegung Bedeutung und Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Konsolidierung Aktivierung Betriebswirtschaftslehre Passivierung Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Business Reporting Fallstudien Gegenstand und Aufgaben der BWL Gegenstand des Wirtschaftens und Wirtschaftlichkeitsbemessung Betrieb und Unternehmung Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des Betriebes Betriebliche Funktionsbereiche Kosten- und Leistungsrechnung Die traditionelle Kostenrechnung Die kurzfristige Erfolgsrechnung Die Systeme der Teilkostenrechnung Die Plankostenrechnung Betriebliche Güterwirtschaft Gegenstand der Materialwirtschaft Rechtswissenschaft Beschaffung und Lagerhaltungsmotive Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung Bürgerliches Recht Lagersysteme Organisation des Beschaffungsbereichs Rechtsgeschichte Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung Marketing Allgemeine Grundlagen des Marketing Informationsbeschaffung Produktpolitik Kontrahierungspolitik Distributionspolitik Kommunikationspolitik Marketingplanung Marktforschung Einführung in das BGB BGB Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Typische Eigenarten des Handelsrechts im Vergleich zum Bürgerlichen Recht Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand des Handelsrechts Kaufmännische Rechtsgeschäfte Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs Gesellschaftsrecht - 44 - Logistikmanagement Grundlagen des Logistikmanagements Ursprünge und Entwicklung der Logistik Aufgaben der Logistik Prozessorientierung des Logistikmanagements Von der segmentierten, über die funktionale, bis zur prozessgetriebenen Bedeutung der Logistik Veränderung der Organisation durch Logistik Chain Management II Kooperationen in der Logistik Horizontale/Vertikale Kooperationsmodelle Grundlagen der Zusammenarbeit Outsourcing von Logistikdienstleistungen Value-added services Angebot von Logistikdienstleistern Abgrenzung der Kernkompetenzen Planung von Logistiksystemen Logistikmanagement im Unternehmen Beispiele für Logistikmanagement im Unternehmen Chain Management III Gesamtwirtschaftliche Fragestellung der Logistik Entsorgungslogistik Personalführung in der Logistik Funktionen und Aufgaben der Führungsstile Entsorgungslogistik Motivation Gesetzliche Vorschriften als Rahmenbedingungen Entgeltsysteme Lagerung, Transport und Handhabung von Personalentwicklung Gefahrgütern Aufbau- und Ablauforganisation in der Logistik Techniken und Prozesse der Abfallvermeidung Distributionslogistik Distributionsstrategien Chain Management I Lager- und Transportoptimierung Distributionskanäle und –strukturen Auftragsabwicklung Selektive Lagerhaltung Optimale Standortwahl Tourenplanung Einsatz von Simulation in der Logistik Transport und Verkehr Aufgaben und Funktionen des Transportes Transporttechnik und Organisation Optimierung der Transportkette Beschaffungslogistik Funktionen und Aufgaben von Einkauf und Beschaffung Chain Management IV Logistische Optimierungen durch Qualitätsmanagement Bestandsmanagement Prozessmanagement Lieferservicemanagement Qualitätsmanagement Investition und Finanzierung von Logistikobjekten Logistik-Controlling Beschaffungsstrategien: Global sourcing, Single sourcing Just in time Anlieferungen Handelslogistik Produktionslogistik Materialflussgerechte Fabrikplanung Materials-Requirement-Planing (MRP) KANBAN-System Informations- und Kommunikationssysteme in der Logistik - 45 - Spezielle Rechtsgrundlagen Vertragshaftung HGB, ADSp, VBGL, CMR Lagervertrag Inventarisierung, pVV, Produkthaftung Logistik-/Outsourcingverträge Gegenstand des Vertrages Haftungsgrundlagen Konditionierung und Laufzeit Exit-Clause Servicegradvereinbarung Justiziabilität von Logistikverträgen Praxisbeispiele Projektarbeit - 46 - Personalmanagement Ökonom (VWA) Volkswirtschaftslehre Buchführung Einordnung, Aufbau und Organisation Technik der Kontenführung Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten Inventur, Inventar Buchungssätze, Umsatzsteuer Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe Ökonomische Grundprobleme Jahresabschluss nach Handelsrecht Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft Maßgeblichkeitsprinzip Bilanzanalyse Gesamtwirtschaftliche Ziele Internationale Rechnungslegung Mikroökonomie Grundelemente der Preistheorie Bedeutung und Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht Konsolidierung Aktivierung Passivierung Betriebswirtschaftslehre Business Reporting Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Fallstudien Gegenstand und Aufgaben der BWL Kosten- und Leistungsrechnung Gegenstand des Wirtschaftens und Wirtschaftlichkeitsbemessung Die traditionelle Kostenrechnung Betrieb und Unternehmung Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des Betriebes Die kurzfristige Erfolgsrechnung Die Systeme der Teilkostenrechnung Die Plankostenrechnung Betriebliche Funktionsbereiche Betriebliche Güterwirtschaft Rechtswissenschaft Gegenstand der Materialwirtschaft Bürgerliches Recht Beschaffung und Lagerhaltungsmotive Rechtsgeschichte Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung Einführung in das BGB Lagersysteme Organisation des Beschaffungsbereichs BGB Allgemeiner Teil Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung Marketing Allgemeine Grundlagen des Marketing Informationsbeschaffung Produktpolitik Schuldrecht Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Typische Eigenarten des Handelsrechts im Vergleich zum Bürgerlichen Recht Kontrahierungspolitik Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand des Handelsrechts Distributionspolitik Kaufmännische Rechtsgeschäfte Kommunikationspolitik Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs Marketingplanung Gesellschaftsrecht Marktforschung - 47 - Personalmanagement Marketing-Basics Käuferverhalten Marketingforschung Marketingdenkhaltung Moderne Formen der Arbeitsorganisation Definition der Arbeitsorganisation und historische Entwicklung Formalstrukturen Kontingenzansatz Arbeitsorganisation und Personalführung Informationsmanagement Informationsorganisation Inner- und außerbetriebliche Kommunikation Abgrenzung operatives und strategisches, Finanz-, Sparten- und PersonalControlling Personalplanung Kostenplanung Plankontrolle Spezielle Rechtsgrundlagen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers Beendigung des Arbeitsverhältnisses Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU Der Tarifvertrag Das Betriebsverfassungsgesetz Der Betriebsrat Einzelprobleme des Arbeitsrechts Das Arbeitsgerichtsverfahren Projektarbeit Personalentwicklung Strategie/Ziele Zielgruppen Aufgaben/Verantwortliche Instrumente/Methoden Maßnahmen/Aktivitäten Steuerung/Transfer/Kontrolle Personalführung Leistungsmotivation Mitarbeiterbeurteilung als Führungsinstrument Führungskonzepte und –stile Konfliktmanagement Präsentations-, Moderations- und Kommunikationstechniken Führungssituationen Fachvertiefung Kommunikationskonzeption Themenreflexion Materialsammlung Gewinnung der Ergebnisse Manuskript, Konzept und Strategie Präsentation Personalcontrolling - 48 - Rechts-Ökonom (VWA) Buchführung Einordnung, Aufbau und Organisation Technik der Kontenführung Volkswirtschaftslehre Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten Inventur, Inventar Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre Buchungssätze, Umsatzsteuer Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse Ökonomische Grundprobleme Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft Jahresabschluss nach Handelsrecht Gesamtwirtschaftliche Ziele Mikroökonomie Grundelemente der Preistheorie Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht Maßgeblichkeitsprinzip Bilanzanalyse Internationale Rechnungslegung Bedeutung und Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Konsolidierung Aktivierung Betriebswirtschaftslehre Passivierung Business Reporting Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Fallstudien Gegenstand und Aufgaben der BWL Kosten- und Leistungsrechnung Gegenstand des Wirtschaftens und Wirtschaftlichkeitsbemessung Die traditionelle Kostenrechnung Betrieb und Unternehmung Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des Betriebes Die kurzfristige Erfolgsrechnung Die Systeme der Teilkostenrechnung Die Plankostenrechnung Betriebliche Funktionsbereiche Betriebliche Güterwirtschaft Rechtswissenschaft Gegenstand der Materialwirtschaft Beschaffung und Lagerhaltungsmotive Bürgerliches Recht Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung Rechtsgeschichte, Einführung in das BGB Lagersysteme Organisation des Beschaffungsbereichs BGB Allgemeiner Teil Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung Marketing Allgemeine Grundlagen des Marketing Informationsbeschaffung Produktpolitik, Kontrahierungspolitik Distributionspolitik, Kommunikationspolitik Marketingplanung, Marktforschung Schuldrecht, Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Typische Eigenarten des Handelsrechts im Vergleich zum Bürgerlichen Recht Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand des Handelsrechts Kaufmännische Rechtsgeschäfte Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs Gesellschaftsrecht - 49 - Spezielle Rechtswissenschaft Wirtschaftsverwaltungsrecht Gewerberecht Anzeigepflicht bei Betriebsbeginn, Untersagung, Fortsetzung Auskunftspflicht und –verweigerungsrecht, Betriebsüberwachung Öffentliche Bestellung von Sachverständigen Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit Arbeitsrecht Gestaltungsfaktoren (Rechtsquellen) des Arbeitsverhältnisses Der Begriff des Arbeitnehmers Die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrages Das Probearbeitsverhältnis und befristete Arbeitsverhältnisse Pflichten des Arbeitnehmers und Störungsfolgen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts und Arbeitskampfrechts Öffentliches Recht Einführung in das Staatsorganisationsrecht Die Abgrenzung von Staatsrecht und Verfassungsrecht Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes Kreditsicherungsrecht Förderungssicherung Auslegung von Sicherungsversprechen Grundsätze des Sachenrechts Bürgschaft und besondere Arten der Bürgschaft Übersicht zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb Die Sicherungsübereignung Das Pfandrecht Das Hypothekenrecht Die Grundschuld Wirtschaftsstrafrecht Pflichtverstöße bei Gründung des Unternehmens Pflichtverstöße beim Betrieb des Unternehmens Pflichtverstöße bei Beendigung und Sanierung eines Unternehmens, Insolvenzstraftaten Fachvertiefung Spezielle Fragen des Arbeitsrecht Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers Beendigung des Arbeitsverhältnisses Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU Der Tarifvertrag Das Betriebsverfassungsgesetz Der Betriebsrat Einzelprobleme des Arbeitsrechts Das Arbeitsgerichtsverfahren Europarecht Begriff des Europarechts Rechtspersönlichkeit und Organe der EG Die Interessenlage der Mitgliedsstaaten Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts Die Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht Spezielle Rechtsgrundlagen Gewerblicher Rechtsschutz Schutztechnische Erfindungen Markenrecht, Urheberrecht Wertpapierrecht Funktionen, Begriffe und wirtschaftliche Bedeutung der Wertpapiere Inhaber-, Order- und Rektapapiere Projektarbeit - 50 - Gesundheits- und SozialÖkonom (VWA) Volkswirtschaftslehre Buchführung Einordnung, Aufbau und Organisation Technik der Kontenführung Bilanzkonten, Erfolgskonten, Vermögenskonten Inventur, Inventar Buchungssätze, Umsatzsteuer Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Jahresabschluss, Bilanzierung, Bilanzanalyse Zielsetzung, rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe Ökonomische Grundprobleme Jahresabschluss nach Handelsrecht Wirtschaftspolitik – die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft Maßgeblichkeitsprinzip Bilanzanalyse Gesamtwirtschaftliche Ziele Internationale Rechnungslegung Mikroökonomie Grundelemente der Preistheorie Bedeutung und Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Allgemeines mikroökonomisches Gleichgewicht Konsolidierung Aktivierung Betriebswirtschaftslehre Passivierung Business Reporting Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Fallstudien Gegenstand und Aufgaben der BWL Kosten- und Leistungsrechnung Gegenstand des Wirtschaftens und Wirtschaftlichkeitsbemessung Die traditionelle Kostenrechnung Betrieb und Unternehmung Der konstitutionelle und institutionelle Rahmen des Betriebes Die kurzfristige Erfolgsrechnung Die Systeme der Teilkostenrechnung Die Plankostenrechnung Betriebliche Funktionsbereiche Betriebliche Güterwirtschaft Rechtswissenschaft Gegenstand der Materialwirtschaft Beschaffung und Lagerhaltungsmotive Bürgerliches Recht Beschaffungs- und Lagerbestandsplanung Rechtsgeschichte, Einführung in das BGB Lagersysteme Organisation des Beschaffungsbereichs BGB Allgemeiner Teil Kontrollsysteme für Beschaffung und Lagerhaltung Marketing Allgemeine Grundlagen des Marketing Informationsbeschaffung Schuldrecht, Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Typische Eigenarten des Handelsrechts im Vergleich zum Bürgerlichen Recht Produktpolitik, Kontrahierungspolitik Das kaufmännische Unternehmen als Gegenstand des Handelsrechts Distributionspolitik, Kommunikationspolitik Kaufmännische Rechtsgeschäfte Marketingplanung, Marktforschung Grundzüge des Kaufmännischen Zahlungsverkehrs Gesellschaftsrecht - 51 - Sozialmanagement Grundkurs Grundmodelle der Strukturorganisation Organisatorische Veränderungen Wirtschafts- und Sozialpolitik Grundzüge des Gesundheitswesens Gesetzliche Krankenversicherung Medizinischer Dienst der Krankenkassen Soziale Pflegeversicherung Fachvertiefung Finanzierung und Controlling im Gesundheits- und Sozialwesen Gesetzliche Rentenversicherung Finanzierung und Controlling in der ambulanten Versorgung Informationsmanagement Vertragliche Rahmenbedingungen Vertragsärztliche Abrechnung und Honorarverteilung Einführung in das Informationsmanagement Organisation des Informationssystems Intranet und Internet: Funktionsweise und Möglichkeiten Finanzierung von Krankenhäusern Rechtliche Grundlagen Fallpauschalengesetz für Krankenhäuser (FPG) Informationsbeschaffung Informationsbereitstellung: Inhalte und Gestaltung von WWW-Seiten Spezielle Rechtsgrundlagen Verfassungsrecht Non-Profit-Marketing Besonderheiten des Sozialrechts Betriebliche Funktionsbereiche Patientenrechte Marktforschung Krankenhausrecht Marketinginstrumente Produkt-, Preis- und Distributionspolitik Projektarbeit Werbung Öffentlichkeitsarbeit Fundraising Methoden und Techniken der Kommunikation Grundlagen d. Kommunikation/Fragetechniken Konflikte (Entstehung, Arten, Umgang) Gesprächsführung (verschiedene Kontexte: u.a Auftragsklärung, Zielgespräch, Konfliktgespräch) Motivation Präsentationstechniken/Rhetorik Übungen Unternehmensführung und Organisation im Gesundheits- und Sozialwesen Grundlagen des Managements Die Organisation - Gerüst der Zusammenarbeit Organisationsgestaltung - 52 - Studienbegleitende Leistungsüberprüfungen Betriebswirt (VWA) Fach BWL VWL Recht Englisch Fachgebiet Allgemeine BWL-Grundlagen Betriebliche Güterwirtschaft Marketing Betriebliche Steuerlehre Buchführung Jahresabschluss und Bilanzierung Internationale Rechnungslegung Kosten- und Leistungsrechnung Investition und Finanzierung Betriebliches Personalwesen Unternehmensmanagement Wirtschaftsmathematik Wirtschaftsstatistik 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) Grundlagen der VWL und Mikroökonomie Makroökonomie Internationale Wirtschaft 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) Grundlagen des BGB/ Sachen- Schuld- und Zivilprozessrecht Arbeits- und Sozialrecht HGB Öffentliches Recht 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) English for Business (first level) Credits 6 3 6 5 4 6 3 6 8 3 6 3 3 4 8 8 5 4 10 5 10 3 4 Wer nach Abschluss seines VWA-Studiums an die TFH Wildau wechseln möchte, muss die o. g. Fachgebiete mit Klausuren belegen und bestehen. Abwahlmöglichkeiten gelten keine. Bei der Errechnung des Durchschnitts der erbrachten Leistungen werden nur die Noten, nicht jedoch die Credits, mit einbezogen. Informatik-Betriebswirt (VWA) Wirtschaftsinformatik Grundlagen Wirtschaftsinformatik/Rechnerarchitektur Informationsmanagement und -controlling Betriebssysteme Softwareanwendungen Softwareanwendungen Programmierung Rechnernetze und Netzwerke Kommunikationsnetze 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) 6 6 6 10 8 6 4 - 53 - Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) Verwaltungsfachlehre Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht I Besonderes Verwaltungsrecht II Staats- und Verfassungsrecht II/Europarecht II Öffentliche Finanzwirtschaft Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) 8 6 6 5 8 3 4 - 54 - Ökonomen-Studiengänge Fach Wirtschaftswissenschaften Recht Spezialisierung Logistik Spezialisierung Recht Spezialisierung Personal Spezialisierung Marketingu. Vertrieb Spezialisierung Gesundheits- und Soziales Fachgebiet Allgemeine BWL-Grundlagen Betriebliche Güterwirtschaft Betriebliche Steuerlehre Marketing Buchführung Jahresabschluss und Bilanzierung Kosten- und Leistungsrechnung Grundlagen der VWL und Mikroökonomie 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) Credits 6 3 5 6 4 6 6 8 4 Grundlagen des BGB/ Sachen- Schuld- und Zivilprozessrecht 10 HGB 1 Belegarbeit (Wahl aus allen Fachgebieten) Grundlagen des Logistikmanagements Chain Management I Chain Management II Chain Management III Chain Management IV Spezielle Rechtsgrundlagen Wirtschaftsverwaltungsrecht Öffentliches Recht Arbeitsrecht Wirtschaftsstrafrecht Kreditsicherungsrecht Fachvertiefung Spezielle Rechtsgrundlagen Marketing-Basics Moderne Formen der Arbeitsorganisation Informationsmanagement Personalentwicklung Personalführung Fachvertiefung Spezielle Rechtsgrundlagen 10 4 8 8 6 4 6 4 6 5 6 4 5 6 4 8 2 6 6 4 6 4 Marketing I (Dienstleistungsmanagement) 10 Marketing II (Dienstleistungsmarketing) Marketing II (Marktforschung) Marketing III (Computergestützte Marketingplanung/ management) Marketing III (E-Commerce) Fachvertiefung 4 6 4 6 Grundkurs 8 Informationsmanagement Methoden und Techniken der Kommunikation Non-Profit-Marketing Unternehmensführung und -organisation Fachvertiefung Spezielle Rechtsgrundlagen 6 2 6 4 6 4 6 - 55 - Gesamtübersicht Diplom-Studiengänge Leistungsüberprüfungen Fach Credits (für VWA-Abschluss) Anzahl Maximal Minimal (Pflicht) Betriebswirtschaftslehre 14 66 35 Volkswirtschaftslehre 4 25 14 Rechtswissenschaften 5 29 18 Wirtschaftsinformatik 7 46 24 Verwaltungsfachlehre 7 40 24 Gesamtübersicht Ökonomen-Studiengänge Leistungsüberprüfungen Fach Credits (für VWA-Abschluss) Anzahl Maximal Minimal (Pflicht) Wirtschaftswissenschaften 9 49 28 Rechtswissenschaften 3 24 14 Logistik 6 36 24 Recht 7 36 24 Personalmanagement 7 36 24 Marketing- und Vertrieb 6 36 24 Gesundheits- und Soziales 7 36 24 Spezialisierung - 56 - Auszug aus der Dozentenliste Prof. Dr. Willi Dieterle Technische Fachhochschule Wildau Prof. Dr. Andreas Donner Fachhochschule Lausitz Prof. Dr. Hans Jürgen Drope Technische Fachhochschule Wildau Dipl.-Ing. Ilona Einicke Freiberufliche Dozentin Dipl.-Ing. Jürgen Enders Freiberuflicher Dozent, beratender Ingenieur Johannes-Theodor Engels Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Dipl.-Juristin Katja Gehre Richterin am Landgericht Cottbus Dr. Christian Evard Steuerberater Dr. Henry Fiebig Universität Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Gäbler Universität Potsdam Prof. Dr. Peter Gadow Technische Fachhochschule Wildau Prof. Dr. Kay Hempel Fachhochschule Lausitz Dr. Dieter Heyer Technische Fachhochschule Wildau Prof. Dr. Hans Jung Fachhochschule Lausitz Prof. Dr. Matthias Koch Brandenburgische Technische Universität Cottbus Dipl.-SW Heinz Köppen Brandenburgische Technische Universität Cottbus Prof. Dr. Dr. hc. Harald Kunz Brandenburgische Technische Universität Cottbus Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Suzanne Kunz Freiberufliche Dozentin Prof. Dr. Michael Laschke Technische Fachhochschule Wildau Dipl.-Vw. Helmut Meister Freiberuflicher Dozent Marcus Möller Richter am Verwaltungsgericht Cottbus Dipl.-Lehrerin Birgit Reimann Freiberufliche Dozentin Prof. Dr. Hans Rohde Freiberuflicher Dozent, Gutachter Dr. Wolfgang Schaarschmidt Brandenburgische Technische Universität Cottbus Dr. Bernd Schimmelschmidt Freiberuflicher Dozent Prof. Dr. Dieter Schönknecht Brandenburgische Technische Universität Cottbus Prof. Dr. Klaus Serfling Brandenburgische Technische Universität Cottbus Bernd Walter Präsident Landgericht Cottbus Gabi Wahnschapp Rechtsanwältin Prof. Dr. Detlef Wehling Fachhochschule Lausitz Helmut Welge Rechtsanwalt Dipl.-Ing. René Wollenberg Brandenburgische Technische Universität Cottbus Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Zschiesche Freiberuflicher Dozent - 57 -