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Stand April 2013 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen Dieser integrierte mehrjährige Einzelkontrollplan gilt für den Zeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2016 Kontaktstellen im Bundesland: Für die Bereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz: Name und Anschrift: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt E-Mail: [email protected] Telefon: 0361 3798501 Telefax: 0361 3798850 Für die Bereiche Futtermittelüberwachung, Pflanzengesundheit: Name und Anschrift: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Beethovenstraße 3 99096 Erfurt E-Mail: [email protected] Telefon: 0361 3799201 Telefax: 0361 3799209 MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 1 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Inhalt 1. Zielsetzungen der Länder 2. Benennung der zuständigen Behörden, nationalen Referenzlaboratorien und beauftragten Kontrollstellen 3. Organisation und Management der amtlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden 4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung 5. Regelungen für Audits der zuständigen Behörden 6. Maßnahmen zur Gewährleistung der Erfüllung der arbeitstechnischen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 7. Überprüfung und Anpassung des Plans MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 2 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 1 Zielsetzungen der Länder Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat für die Bereiche Lebensmittelund Futtermittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit folgende länderübergreifende strategische Ziele beschlossen: Strategische Ziele I. Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit II. Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte III. Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette IV. Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel V. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen VI. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere VII. Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß Verordnung (EG) Nr. 882/2004 VIII. Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger In Thüringen ist im Zeitraum 2012 bis 2016 für die Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit die Bearbeitung folgender Schwerpunkte vorgesehen: Landesspezifische Schwerpunkte I. II. III. IV. V. Etablierung eines IT- gestützten Risikobeurteilungssystems der Futtermittelbetriebe als Basis für die risikoorientierte Auswahl der Futtermittelbetriebe im Rahmen der Fachrechtskontrolle Auditierung der Futtermittelüberwachungsbehörde in der TLL und Einführung von QM-Maßnahmen Sicherstellung der analytischen Voraussetzungen für die Untersuchungen im Bereich der Futtermittelsicherheit für die Teilnahme an bundesweiten Kontrollprogrammen (Dioxine und PCB, Ergotalkaloide und Salmonellen) Überarbeitung und Weiterentwicklung des Handbuches „Tierschutzüberwachung im Schlachtbetrieb“ Weiterentwicklung der Tiergesundheitsprogramme, um planmäßig Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tierbestände zu unterstützen MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 3 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Landesspezifische Schwerpunkte VI. VII. VIII. IX. Überarbeitung der Risikoanalyse für Betriebskontrollen und für die Probenahme im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Erarbeitung einer Vorgabe zur Auswertung der Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit dem Ziel, Erkenntnisse zur Beurteilung und erforderlichenfalls Verbesserung der Haltungsbedingungen der landwirtschaftlichen Nutztiere zu gewinnen Vereinheitlichung der Datenerfassung und -auswertung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf der Basis des von der LAV beschlossenen Eckpunktepapiers Einführung der mobilen Datenerfassung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 4 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 2 Benennung der zuständigen Behörden, nationalen Referenzlabors und beauftragten Kontrollstellen 2.1 Zuständige Behörden Eine übersichtliche Darstellung der Thüringer Behörden und Untersuchungseinrichtungen sowie ihrer Aufgaben ist in Anlage 1 enthalten. Die zuständigen Behörden sind durch Landesrecht bestimmt. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Behörden und Untersuchungseinrichtungen sowie die zugrunde liegenden landesrechtlichen Vorschriften sind unter Punkt 3.1.1 bzw. 3.2 zu finden. Die Kommunikation erfolgt mittels Schriftverkehr, E-Mail, Fax und Telefon sowie durch regelmäßige Dienstbesprechungen. Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) und der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2013 zum Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zusammengeführt (neues Organigramm: siehe Anlage 3). 2.2 Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen Kontrollstelle oder ggf. Art der Kontrollstellen Thüringer Landesamt Thüringer Verband für Verbraucherschutz für Leistungs- und (TLV) Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (private Kontrollstelle) Zugelassene private Für Zulassung: Kontrollstellen mit Bundesanstalt für Sitz in Deutschland Landwirtschaft und Ernährung Verantwortliche zuständige Behörde Für Überwachung der Kontrolltätigkeit der privaten Kontrollstellen: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) 2.3 Übertragene Überwachungsaufgabe Durchführung von betriebsbezogenen und betriebsübergreifenden Kontrollen auf dem Gebiet der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen Kontrollverfahren nach Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 und Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau soweit dies nicht mit der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens verbunden ist Verwaltungsakt § 2 der Thüringer Rindfleischetikettierungsverordnung vom 22. November 2002 (GVBl. S. 445) Zulassungsbescheid der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Nationale Referenzlaboratorien Angaben zu den nationalen Referenzlabors sind im Rahmenplan der Bundesrepublik Deutschland enthalten. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 5 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3 Organisation und Management der amtlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden 3.1 Zuständige Behörden 3.1.1 Organisationsstrukturen innerhalb der Bereiche 3.1.1.1 Lebensmittelüberwachung Nach § 1 Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz (ThürLMÜbG) vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 581) sind im Bereich Lebensmittelüberwachung in Thüringen folgende Behörden bestimmt: Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/ → Organigramm des TMSFG siehe Anlage 2 Obere Lebensmittelüberwachungsbehörde: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza Internet: www.thueringen.de/tllv → Organigramm des TLV siehe Anlage 3 Untere Lebensmittelüberwachungsbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter); → Adressliste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter siehe Anlage 4 Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig für die amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegenständen, mit Lebensmitteln verwechselbaren Erzeugnissen und Wein (§ 1 Abs. 3 ThürLMÜbG). Obere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist das TLV, welches die Fachaufsicht über die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden ausübt und den Vollzug koordiniert. Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde ist das TMSFG, welches die Fachaufsicht über die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde ausübt. Die Fachaufsicht ergibt sich aus dem in § 1 Abs. 2 ThürLMÜbG geregelten Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander. Die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde ist nach § 1 Abs. 4 ThürLMÜbG ermächtigt, durch Rechtsverordnung abweichend von der Auffangzuständigkeit der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Zuständigkeiten für die oberste und obere Lebensmittelüberwachungsbehörde zu bestimmen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. 3.1.1.2 Tiergesundheit Nach § 1 Abs. 1 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (ThürTierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2010 (GVBl 2010, 89) sind im Bereich Tiergesundheit in Thüringen folgende Behörden bestimmt: Oberste Veterinärbehörde: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 6 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/ → Organigramm des TMSFG siehe Anlage 2 Obere Veterinärbehörde: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza Internet: www.thueringen.de/tllv → Organigramm des TLV siehe Anlage 3 Untere Veterinärbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter); → Adressliste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter siehe Anlage 4 Die oberste Veterinärbehörde hat die Fachaufsicht über die obere Veterinärbehörde, die ihrerseits die Fachaufsicht über die fachlich nachgeordneten unteren Veterinärbehörden ausübt. Die Fachaufsicht ergibt sich aus dem in § 1 Abs. 1 ThürTierSG geregelten Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander. Die obere Veterinärbehörde bündelt die Aktivitäten der unteren Verwaltungsbehörden und koordiniert die Zusammenarbeit aller auf der Stufe der oberen Behörde beteiligten Bereiche. Bestimmte Aufgaben des Vollzugs, die spezielles Fachwissen erfordern, sind z. T. auf dieser Ebene angesiedelt. Die unteren Veterinärbehörden planen und organisieren die Überwachung der Betriebe und sind für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Sie berichten über die obere Veterinärbehörde an die oberste Veterinärbehörde. Untersuchungen auf Tierseuchen erfolgen im TLV oder in Landesuntersuchungsämtern anderer Länder. 3.1.1.3 Tierschutz Nach § 1 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts einschließlich des Hufbeschlagrechts und zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Hufbeschlaggesetz vom 27. Februar 2009 (GVBl. S. 277), sind im Bereich Tierschutz in Thüringen folgende Behörden bestimmt: Oberste Tierschutzbehörde: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/ → Organigramm des TMSFG siehe Anlage 2 Obere Tierschutzbehörde: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza Internet: www.thueringen.de/tllv → Organigramm des TLV siehe Anlage 3 Untere Tierschutzbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 7 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) → Adressliste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter siehe Anlage 4 Das TMSFG als oberste Tierschutzbehörde koordiniert und plant die Tierschutzüberwachung landesweit. Es sorgt durch entsprechende Weisungen für einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorgaben und hat die Fachaufsicht über die obere Tierschutzbehörde, die ihrerseits die Fachaufsicht über die fachlich nachgeordneten unteren Tierschutzbehörden ausübt. Die Fachaufsicht ergibt sich aus dem in § 1 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts geregelten Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander. Das TLV bündelt die Aktivitäten der unteren Tierschutzbehörden und koordiniert die Zusammenarbeit aller auf der Stufe der oberen Tierschutzbehörde beteiligten Bereiche. Bestimmte Aufgaben des Vollzugs, die spezielles Fachwissen erfordern, sind zum Teil auf dieser Ebene angesiedelt. Die unteren Tierschutzbehörden planen und organisieren die Überwachung der Betriebe und vollziehen die tierschutzrechtlichen Vorgaben auf lokaler Ebene. Sie berichten über das TLV an die oberste Tierschutzbehörde. Die länderübergreifende Kommunikation erfolgt durch die obersten Landesbehörden. Regelmäßig stattfindende Sitzungen der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länder sind die vorrangige Form der fachlichen Abstimmung der Länder und des Bundes untereinander und dienen im Interesse eines einheitlichen Vollzugs zur Abklärung strittiger Fragestellungen im Bereich der Tierschutzüberwachung. 3.1.1.4 Futtermittelüberwachung Nach §§ 1 und 2 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004 (GVBl. S.697), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 287), sind folgende Zuständigkeiten festgelegt: Oberste Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) Referat 34 Beethovenstraße 3 99096 Erfurt Internet: www.thueringen.de/de/tmlfun/ → Organigramm des TMLFUN siehe Anlage 5 Kontrollbehörde: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referat 630 Naumburger Straße 98 07743 Jena Internet: www.thueringen.de/de/tll → Organigramm der TLL siehe Anlage 6 Untersuchungseinrichtung: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung 200 – Untersuchungswesen – Naumburger Straße 98 07743 Jena Internet: www.thueringen.de/de/tll → Organigramm der TLL siehe Anlage 6 MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 8 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3.1.1.5 Pflanzengesundheit Nach § 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 31. August 1999 (GVBl. S. 563) und § 2 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 697), zuletzt geändert durch die Erste Änderungsverordnung vom 20. April 2009, sind folgende Zuständigkeiten festgelegt: Oberste Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Referat 35 Beethovenstraße 3 99096 Erfurt Internet: www.thueringen.de/de/tmlfun/ → Organigramm des TMLFUN siehe Anlage 5 Kontrollbehörde: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referat 410 Kühnhäuser Straße 101 99090 Erfurt-Kühnhausen Internet: www.thueringen.de/de/tll → Organigramm der TLL siehe Anlage 6 Untersuchungseinrichtung: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referat 410 Kühnhäuser Straße 101 99090 Erfurt-Kühnhausen Internet: www.thueringen.de/de/tll → Organigramm der TLL siehe Anlage 6 3.1.2 Personalressourcen Für die von der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfassten Kontrollbereiche stehen in den unter 3.1.1 und 3.2 genannten Behörden insgesamt 525,8 Stellen zur Verfügung (Stand 1. Januar 2012). Hinzu kommen 180 amtliche Tierärzte und 190 amtliche Fachassistenten, die im Auftrag der Landkreise und kreisfreien Städte Überwachungsaufgaben nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wahrnehmen. Dies erfolgt überwiegend in Teilzeitbeschäftigung. In den unter 3.1.1 und 3.2 genannten Einrichtungen liegen Stellenpläne vor, aus denen die Stellenanteile und ihre Wertigkeit zu entnehmen sind. 3.1.3 Ressourcen, die zur Unterstützung der amtlichen Kontrollen eingesetzt werden Folgende Personen, Verbände und Einrichtungen können im Bedarfsfall in Thüringen zur Unterstützung der Behörden eingesetzt werden: praktizierende Tierärzte (im Bereich Tiergesundheit), Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (in den Bereichen Futtermittelüberwachung und Lebensmittelüberwachung), Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (im Bereich Tiergesundheit), Untere Landwirtschafts, Jagd- und Naturschutzbehörden (im Bereich Tiergesundheit), Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (in den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit), MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 9 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3.2 Tiergesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse (in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelüberwachung), Polizei (in den Bereichen Tiergesundheit, Futtermittelüberwachung und Lebensmittelüberwachung), Technisches Hilfswerk (im Bereich Tiergesundheit), Feuerwehren (im Bereich Tiergesundheit), Arbeitsmedizinischer Dienst (im Bereich Tiergesundheit). Laboratorien 3.2.1 Lebensmittelüberwachung Die Benennung von Laboratorien ist abhängig vom Status. Nach § 2 ThürLMÜbG ist das TLV als amtliches Laboratorium für die Untersuchung von Lebensmittelproben zuständig. Außerdem erfolgen Untersuchungen von in Thüringen amtlich entnommenen Lebensmittelproben in den für die amtliche Lebensmitteluntersuchung zuständigen Laboratorien in Sachsen und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Länderkooperation (siehe Nr. 3.4). Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Thüringen über die Untersuchung von Lebensmitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer Herkunft auf Dioxine aus dem Jahr 2004 werden in Thüringen entnommene Lebensmittelproben im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Das TMSFG kann in Ausnahmefällen dem TLV gestatten, nicht amtliche Prüflaboratorien, welche die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung bestimmter Untersuchungen zu beauftragen oder an der Durchführung zu beteiligen. Auf § 12 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmenüberwachung vom 3. Juni 2008 (GMBl. S. 426) wird verwiesen. Die Beauftragung nicht amtlicher Prüflaboratorien erfolgt durch Geschäftsvertrag. Alle für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung eingesetzten Laboratorien sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. 3.2.2 Tiergesundheit Als amtliche Untersuchungseinrichtung ist das TLV bestimmt worden (§ 23 Abs. 2 ThürTierSG). Für spezifische Untersuchungen können andere Untersuchungseinrichtungen hinzugezogen werden. Alle für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Kontrolle eingesetzten Laboratorien sind nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Der Arbeitsstab der Länder koordiniert im Tierseuchenfall die länderübergreifende Nutzung von Laborkapazitäten. Aktuelle Kapazitätslisten aller Länderlaboratorien werden vorrätig gehalten. 3.2.3 Tierschutz Falls im Rahmen von Ermittlungen (z. B. zu Tierquälereien) Untersuchungen notwendig sind, können diese im TLV durchgeführt werden. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 10 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3.2.4 Futtermittelüberwachung TLL, Abteilung 200 – Untersuchungswesen: amtliches Laboratorium, festgelegt durch „Dienstanweisung zur Durchführung der amtlichen Futtermittelüberwachung in der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft“, andere öffentlich-rechtliche Laboratorien, festgelegt z. B. durch Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA), private Laboratorien, festgelegt nach Ausschreibung. Alle für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung eingesetzten Laboratorien sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. 3.2.5 Pflanzengesundheit Die phytopathologischen Untersuchungen erfolgen im Referat Pflanzenschutz (410) der TLL. Die Zuständigkeit ist in § 2 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 287), festgelegt. Weiterhin leistet das Julius-Kühn-Institut (JKI) in bestimmten Fällen Amtshilfe. 3.3 Kontrollsysteme 3.3.1 Lebensmittelüberwachung Kontrollmethoden und -techniken: Die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen ist durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) vom 30. Januar 2007 (ThürStAnz Nr. 9/2007 S. 358), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. November 2011 (ThürStAnz Nr. 49/2011 S. 1720), enthält die grundlegenden Bestimmungen für die regelmäßige Überprüfung der Betriebe und für die Probenahme. Die ThürVVLebensmittelüberwachung gilt neben der AVV Rahmen-Überwachung und ergänzt diese. Auf der Grundlage der ThürVV-Lebensmittelüberwachung erfolgt eine risikobasierte Beurteilung der Betriebe zur Ermittlung und Festlegung der Anzahl der planmäßigen Kontrollen pro Betrieb und Jahr. Dazu werden die Betriebe zunächst in Risikoklassen eingeordnet. Die weitere Einstufung erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Kontrollergebnisse. Außer den planmäßigen Kontrollen in Betrieben führen die zuständigen Behörden Kontrollen aus besonderem Anlass durch (z. B. bei Beanstandungen von Erzeugnissen des Betriebes, bei Verbraucherbeschwerden). Die Betriebe werden systematisch im elektronischen Veterinärinformationssystem Thüringen (VIS-TH) erfasst, in dem alle Kontrollen und deren Ergebnisse sowie die Probenahmen und Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden. Zusätzlich wird für jeden zu kontrollierenden Betrieb eine Betriebsakte angelegt. Die Entnahme und Untersuchung der Planproben wird durch einen Rahmenprobenplan festgelegt, den das TLV in Abstimmung mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern erarbeitet. Der Rahmenprobenplan berücksichtigt sowohl statistische Maßzahlen (anteiliges Vorkommen bestimmter Warengruppen im Warenkorb) als auch die angemessene Einbeziehung einheimischer Hersteller bei der Beprobung. Der Gesamtumfang der zu entnehmenden Proben wird jährlich durch Erlass festgelegt. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 11 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Der Rahmenprobeplan orientiert sich an den Vorgaben des § 9 der AVV Rahmen-Überwachung und enthält auch die Proben, die im Rahmen nationaler und europäischer Überwachungsprogramme entnommen werden. Zusätzlich werden durch die zuständigen Behörden Proben aus besonderem Anlass entnommen (Beschwerdeproben, Vergleichsproben, Proben zur Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen). Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen erfolgt in jährlich festgelegtem Umfang eine methoden- und erzeugnisspezifische Arbeitsteilung bei der Untersuchung von Proben (siehe Nr. 3.4). Zur Umsetzung der Prinzipien der risikoorientierten Probenahme nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wurde ein geändertes Probenahmekonzept für die Lebensmittelüberwachung in Thüringen entwickelt. Das zwischen dem TMSFG, dem TLV und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern abgestimmte Modell für einen risikoorientierten Probenplan wird nach einer Erprobungsphase in den Jahren 2008 bis 2012 im Lichte der gewonnenen Erfahrungen überarbeitet. In den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden wird seit 2006 schrittweise ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet. In jedem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wurde ein QM-Beauftragter bestellt und durch das TLV entsprechend geschult. Es wurden landeseinheitliche grundlegende Verfahrensanweisungen zur Durchführung der Lebensmittelüberwachung erarbeitet und in den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden eingeführt. Näheres ist unter Nr. 6.7 dargelegt. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung: Jährlich werden nach Abstimmung zwischen dem TMSFG und dem TLV Kontrollschwerpunkte und Untersuchungsschwerpunkte in Thüringen für das kommende Jahr festgelegt. Thüringen beteiligt sich an Untersuchungs- und Kontrollschwerpunkten des Bundesweiten Überwachungsplans sowie am Lebensmittel-Monitoring-Programm des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und untersucht Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans. Jährlich werden ausgewählte Thüringer Betriebe durch ein Sachverständigenteam, bestehend aus Sachverständigen des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und des TLV kontrolliert. Im Mittelpunkt dieser Kontrollen steht die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe. Bei der Jahresplanung der Schwerpunkte bei den Betriebskontrollen und bei der Untersuchung von Proben werden folgende Kriterien berücksichtigt: Auswertung des europäischen Schnellwarnsystems, Auswertung der Jahresberichte des BVL und anderer Länder, eigene Erkenntnisse, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen gewonnen wurden, Erkenntnisse aus Ergebnissen nationaler Untersuchungs- und Kontrollprogramme (z. B. Bundesweiter Überwachungsplan), Risikobewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und in sonstigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Erkenntnisse über Warenströme, MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 12 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Berücksichtigung von aktuellen Themen, Erkenntnisse aus Eigenkontrollen der Wirtschaft. Die amtliche Lebensmittelüberwachung erfüllt ihre Aufgaben entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie gemäß den Vorschriften des LFGB in der Fassung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) und der AVV Rahmen-Überwachung. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie anhand von Probenahmen und Analysen kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert, regelmäßig, unangemeldet, stichprobenartig und unter Berücksichtigung vorliegender Beobachtungs-, Überwachungs- und Überprüfungsergebnisse sowie von Erkenntnissen aus Verifizierungen. Die Ressourcen der zuständigen Behörden und des TLV werden den Erkenntnissen entsprechend schwerpunktmäßig eingesetzt. In Bezug auf die Mittelzuweisung wird auf die Nummern 6.3 und 6.4 verwiesen. Beaufsichtigung und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen: Beaufsichtigung und Verifizierung der Planungen erfolgen im Rahmen der Fachaufsicht im Sinne von § 1 ThürLMÜbG. Danach ist das TMSFG oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde und übt die Fachaufsicht gegenüber dem TLV aus. Obere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist das TLV. Ihm obliegt die Fachaufsicht gegenüber den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden. Untere Lebensmittelüberwachungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter). Nach § 2 Satz 2 ThürLMÜbG untersucht das TLV die von den zuständigen Behörden entnommenen Proben. Für spezifische Untersuchungen können andere Untersuchungseinrichtungen hinzugezogen werden. Die Berichterstattung ist durch die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung, der Fleischhygienekontrolle und Zoonosenüberwachung in Thüringen (ThürVV-Berichterstattung Lebensmittelüberwachung) vom 11. Februar 2010 (ThürStAnz Nr. 11/2010 S. 300) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Zwischen TMSFG und TLV findet mindestens monatlich eine Dienstberatung statt. Das TLV führt unter Beteiligung des TMSFG mehrmals jährlich Dienstberatungen mit den Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämtern durch. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen: In den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern sind die Fachbereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz bereits gebündelt, sodass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Im Falle von bereichsübergreifenden Regelungen, die durch verschiedene Dienststellen umzusetzen sind, wie z. B. die Regelungen zu ökologisch erzeugten Lebensmitteln, Lebensmitteln mit besonderen Merkmalen und Lebensmitteln mit bestimmter geographischer Herkunft, erfolgt im Bedarfsfall ein Informationsaustausch. Hinzuweisen ist zum Beispiel auf die Vereinbarung zwischen dem TMLFUN und dem TMSFG vom 28. Juli 2003 über den gegenseitigen Informationsaustausch und die Zusammenarbeit beim Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes und bei der Überwachung der Einhaltung von Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen in oder auf Lebensmitteln sowie beim Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Integration von EU-Überwachungsplänen und -programmen: Bei der Aufstellung der Jahrespläne sowie bei der Festlegung von Kontroll- und Untersuchungsschwerpunkten werden die EU-Empfehlungen berücksichtigt. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 13 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3.3.2 Tiergesundheit Kontrollmethoden und Techniken: Ausgangspunkt: Vor-Ort-Kontrolle im Betrieb Anlass: - rechtlich vorgeschriebene Kontrolle - anlassbezogene Kontrolle - Kontrolle auf Grund einer Risikoanalyse Die Kontrolle der Betriebe erfolgt nach den Vorgaben des TLV und der Standardarbeitsanweisung „Durchführung von tierseuchenrechtlichen Kontrollen“. Dies beinhaltet unter anderem klinische Untersuchung, Probenahme, Nämlichkeitsprüfung und Dokumentenprüfung. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung: Kontrollprioritäten: Überwachung der Tierkennzeichnung und -registrierung (Herkunftssicherungssysteme; Rückverfolgbarkeit), BHV1-Sanierung mit dem Ziel der Erreichung des „Artikel 10 Status“ (BHV1-frei) gemäß der RL 64/432/EWG, Senkung der Salmonellenprävalenzrate in Geflügel- und Schweinehaltungen, Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben, von besonderer Bedeutung für das Land ist die Sanierung der Rinderbestände von BVD und Paratuberkulose. Mittelzuweisung: In Bezug auf die Mittelzuweisung wird auf die Nummern 6.3 und 6.4 verwiesen. Relation zur Risikokategorisierung: Der risikoorientierte Überwachungsansatz ist i. d. R. bereits durch EU- oder Bundesrecht vorgegeben und wird dementsprechend umgesetzt. Aufsicht und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen: Die Fachaufsicht und die Verifizierung der Planungen werden durch das Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und Erlasse sowie Verfügungen geregelt. Die nach einem jährlichen Kontrollplan durchgeführten fachaufsichtlichen Kontrollen dienen der Sicherung der qualitätsgerechten Durchführung tierseuchenrechtlicher Überwachungsmaßnahmen durch die unteren Behörden. Das QM-System im Bereich Tierseuchen wird weiterentwickelt. Interne oder externe Audits im Untersuchungsbereich zum Erhalt der Akkreditierung werden durchgeführt. Berichtspflichten sind festgelegt durch Vorgaben der EU, des Bundes oder Vorgaben der obersten Landesbehörde. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen: In den Vollzugsbehörden sind die meisten Bereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bereits gebündelt, so dass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Integration von EU-Überwachungsplänen und -programmen: Bei der Aufstellung von Landesplänen werden die EU-Rechtsvorschriften sowie die EUEmpfehlungen berücksichtigt. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 14 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3.3.3 Tierschutz Die Kontrollsysteme dienen der Sicherstellung der Einhaltung der EU-Rechtsvorgaben bzw. deren Umsetzung in nationales Recht zur Haltung von Nutztieren, zum Transport und zur Schlachtung von Tieren. Dazu gehören: Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, Richtlinie 99/74/EG des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen, Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern, Richtlinie 2008/119/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern, Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen, Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen. Kontrollmethoden und Techniken: Im Rahmen der Überwachung von Nutztierhaltungen werden die Betriebe mittels einer VorOrt-Kontrolle auf die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften überprüft. Die für die Kontrolle erforderlichen Informationen zum Betrieb werden im Vorfeld der Kontrolle aus den EDV-gestützten Unterlagen der Behörde entnommen. Berücksichtigt werden hier vor allem: die Art und Anzahl der Tiere des Betriebes, die Produktionsrichtung, aufgetretene Verluste, der Zeitpunkt und das Ergebnis der letzten Kontrolle und ggf. durch die Behörden verhängte Auflagen. In Sonderfällen werden andere Fachbereiche der unteren Verwaltungsbehörde oder behördeninterne oder -externe Sachverständige hinzugezogen. Die Kontrolle umfasst die Überprüfung der betriebseigenen Dokumentation, der Haltungseinrichtungen und Versorgung der Tiere sowie des Zustands der Tiere. Bei der Durchführung der Kontrolle werden die Befunde vollständig erhoben und in einem Kontrollbericht dokumentiert. Der Bericht umfasst die Beschreibung des Zwecks der amtlichen Kontrollen, der angewandten Kontrollverfahren, der Kontrollergebnisse und gegebenenfalls der vom betroffenen Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen. Im Bedarfsfall erfolgt eine Beweissicherung durch z. B. fotografische Aufnahmen, ggf. unter Beteiligung von Zeugen. Der Landwirt wird über das Ergebnis der Kontrolle mündlich informiert. Im Falle eines Verstoßes stellt die zuständige Behörde dem betroffenen Unternehmen eine Abschrift des Berichtes zur Verfügung. Wurden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, erfolgt eine schriftliche Anordnung der Behörde zur Beseitigung der Mängel. Gegebenenfalls werden Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verfolgt. Liegt der Verdacht auf eine Straftat vor, wird die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Verstöße gegen Vorschriften, die im Rahmen von Cross-Compliance relevant sind, werden außerdem an die für die Prämienzahlung zuständigen Behörden gemeldet. Durch Nachkontrollen der Betriebe wird die Abstellung der Mängel überprüft. Zusätzlich zu den Regelkontrollen finden im Tierschutzbereich Kontrollen aus besonderem Anlass statt, z. B. wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht besteht oder bei einer wesentlichen Änderung der Tierhaltung oder Produktionsrichtung. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 15 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Die AG Tierschutz der Länder hat ein Handbuch zur Kontrolle von Nutztierhaltungen entwickelt, welches den Vollzugsbehörden zur Verfügung steht und bei der Überwachung von Nutztierhaltungen heranzuziehen ist. Grenzüberschreitende Tiertransporte werden hinsichtlich der Vollständigkeit und Plausibilität der Dokumentation, des Zustandes der Transportfahrzeuge und der Transportfähigkeit der Tiere sowie in Bezug auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit der Transporteure überprüft. Stichprobenartig finden diese Kontrollen bei grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Transporten auch während der Transporte auf der Straße, am Bestimmungsort, auf Märkten und an Aufenthalts- und Umladeorten statt. Diese Kontrollen erfolgen unter Beteiligung der Polizei und ggf. der Zollbehörden. Innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abfertigung eines grenzüberschreitenden Transportes wird zudem anhand des Transportplans und ggf. weiterer Belege die Versorgung der Tiere während des Transports geprüft. Die AG Tierschutz der Länder hat ein Handbuch „Tiertransporte“ erarbeitet, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Überwachung der Vorgaben zum Tiertransport zu garantieren. Dieses Handbuch ist von den nachgeordneten Behörden bei der Überwachung von Tiertransporten heranzuziehen. Die für die Kontrolle von Nutztierhaltungen und Tiertransporten geltenden Grundsätze werden auch bei der Überwachung der Tierschutzvorgaben im Zusammenhang mit dem Schlachten von Tieren angewendet. Bundesweit einheitliche Verfahrensanweisungen gibt es für den Bereich Schlachten bisher nicht. In Thüringen erfolgt die Überwachung mit Hilfe des Handbuches „Tierschutzüberwachung im Schlachtbetrieb“. Dieses enthält unter anderem Checklisten z. B. zur Überprüfung von Schlachtbetrieben und zur Überwachung der Bolzenschussbetäubung. Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 bestimmt, dass der amtliche Tierarzt in die Überwachung des Tierschutzes mit einbezogen wird. Der amtliche Tierarzt prüft, ob ggf. im Rahmen der Schlachttieruntersuchung erhobene Befunde darauf schließen lassen, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Herkunftsbetrieb, während des Transports oder während des Aufenthalts an der Schlachtstätte begangen wurden. Er überwacht die Einhaltung der Rechtsvorgaben im Zusammenhang mit Transport und Schlachtung. Verstöße gegen das Tierschutzrecht werden an die zuständige untere Verwaltungsbehörde gemeldet, die ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet oder den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergibt. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung: Die unteren Verwaltungsbehörden führen bei einer repräsentativen Anzahl von Betrieben Regelkontrollen durch. Die Auswahl dieser Betriebe erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die u. a. folgende Risikoparameter berücksichtigt: Art, Anzahl sowie Zeitpunkt von Verstößen gegen tierschutzrechtliche sowie andere veterinär- und lebensmittelrechtliche Vorschriften in der Vergangenheit, Zustand der Stallgebäude und Haltungseinrichtungen, Anzahl und Sachkunde der Betreuungspersonen, Anzahl der Tierarten im Betrieb, Produktionsrichtung, wesentliche Veränderungen im Bereich der Tierhaltung, Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), Zeitpunkt der letzten Kontrolle. Die Betriebe mit dem höchsten Risikopotential werden bevorzugt kontrolliert. Um eine Evaluierung der Risikoanalyse zu ermöglichen, wird den nach Risikogesichtspunkten ausgewählten Betrieben eine zuvor aus der Grundgesamtheit der Betriebe gezogene Zufallsauswahl (20 % der zu kontrollierenden Betriebe) gegenübergestellt. Das Verfahren ist im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ beschrieben. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 16 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Grenzüberschreitende Tiertransporte werden systematisch bei der Abfertigung kontrolliert, bei anderen Transporten finden stichprobenartige Kontrollen statt. Zusätzlich werden auch bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transporten während des Transportverlaufs stichprobenartige Kontrollen im Rahmen von Schwerpunktaktionen durchgeführt. Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben bei der Schlachtung wird durch regelmäßige Kontrollen der Betriebe überprüft. Maßgeblich für die Häufigkeit der Kontrolle sind vor allem die Zahl der geschlachteten Tiere und ggf. in der Vergangenheit festgestellte Verstöße. Aufsicht und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen: Die Fachaufsicht und die Überprüfung der Planungen werden durch § 1 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts und Erlasse und Verfügungen geregelt. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen: In den Vollzugsbehörden sind die meisten Bereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bereits gebündelt, so dass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Im Bereich der Tierschutzüberwachung erfolgt z. B. bei der Abfertigung von Tiertransporten routinemäßig eine Verzahnung der Tierschutzkontrollen mit den Kontrollen zur Einhaltung des Tierseuchenrechts. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung länderspezifisch z. B. durch Verwaltungsvorschriften geregelt. 3.3.4 Futtermittelüberwachung Kontrollmethoden und Techniken: Die Risikobeurteilung und die Kontrolle der Betriebe sowie die risikoorientierte Probenahme erfolgt entsprechend dem „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung: Kriterien, die für das „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“ besonders herangezogen werden: Systematische Ermittlung des individuellen Betriebsrisikos unter Berücksichtigung zurückliegender Untersuchungsergebnisse und Bewertungen zurückliegender amtliche Kontrollen, Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe mittels des einzuführenden IT-gestützten Risikobeurteilungssystems der Futtermittelbetriebe, Auswertung des Schnellwarnsystems, der Jahresstatistik über die Amtliche Futtermittelkontrolle, der Erkenntnisse über die Herstellungs- und Handelsmengen von Futtermitteln, der Statuserhebung zur Vorbereitung der Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften, Koordinierte Kontrollprogramme der EU, Risikobewertung von BfR, EFSA und sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen, Berücksichtigung von aktuellen Fragestellungen, Erkenntnisse aus Eigenkontrollen der Wirtschaft. Neben den im „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“ aufgeführten Kontrollaktivitäten werden in Thüringen folgende Schwerpunkte der Futtermittelüberwachung und Probenahme für das Jahr 2012 gesetzt. Diese Schwerpunkte können je nach aktueller Situation in den Folgejahren angepasst werden. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 17 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Schwerpunkte Futtermittel Probenahme Analysen Geflügelmastfutter Alleinfuttermittel Landwirte Antibiotika Getrocknete Futtermittel Einzelfuttermittel Hersteller Dioxin GVO in Ökofuttermitteln/Vermischung mit anderen GVO-Futtermitteln Einzelfuttermittel Mischfuttermittel Landwirte, Hersteller GVO „alterntige“ Primärerzeugnisse Einzelfuttermittel Landwirte Futtertauglichkeit Rapserzeugnisse Einzelfuttermittel Ölmühlen Salmonellen Einhaltung Höchstwerte Spurenelemente Alleinfuttermittel Ergänzungsfuttermittel Landwirte Zink, Kupfer, Selen Getreidenebenprodukte (Kleie, Kleber etc.) Einzelfuttermittel Hersteller, Landwirte HCl-unlösliche Asche, Schwermetalle, Mineralstoffe Einzelfuttermittel Hersteller Schwermetalle, Dioxine Einstreupellets Einzelfuttermittel Landwirte Mikrobiologie, Dioxine Einzelfuttermittel Drittstaaten Einzelfuttermittel Händler, Hersteller Unerwünschte Stoffe Die mit den amtlichen Kontrollen beauftragten Dienststellen führen in wiederkehrenden Abständen Risikobeurteilungen durch und setzen ihre Ressourcen den Erkenntnissen entsprechend schwerpunktmäßig ein. In Bezug auf die Mittelzuweisung wird auf die Nummern 6.3 und 6.4 verwiesen. Aufsicht und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen: Die Fachaufsicht ist gesetzlich geregelt; sie ergibt sich aus dem Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander. Sie ist dokumentiert durch die Geschäftsordnungen, durch Erlasse, Verfügungen und im „Handbuch für die amtliche Futtermittelüberwachung im Freistaat Thüringen“. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen: In den Vollzugsbehörden sind die meisten Bereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bereits gebündelt, so dass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung durch die Notfallpläne nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 geregelt (siehe Nr. 4.1). Integration von EU-Überwachungsplänen und -programmen: Die EU-Überwachungspläne und Programme werden bei der Aufstellung des „Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor“ berücksichtigt. 3.3.5 Pflanzengesundheit Übersichtsdarstellung des Kontrollsystems: Die Funktionsweise des phytosanitären Kontrollsystems wird detailliert im Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland dargestellt. Dieses Kompendium wurde mit dem Ziel erarbeitet, die phytosanitären Maßnahmen auf Grundlage der PflanzengesundheitsMANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 18 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 richtlinie der EG (Richtlinie 2000/29/EG) in Deutschland zu harmonisieren. Im Rahmen eines durch die Bundesländer finanzierten Projekts koordinierte die Abteilung Pflanzengesundheit des JKI die Erarbeitung, Zusammenstellung und Vereinheitlichung der Fachbeiträge, die durch Experten der Pflanzenschutzdienststellen sowie Mitarbeiter der Abteilung erstellt wurden. Es beinhaltet Beschreibungen der Kontrollabläufe einschließlich pflanzengesundheitlicher Maßnahmen, Verweise auf geltende Rechtsvorschriften, Datenblätter der wichtigsten Quarantäneschadorganismen sowie Formular- und Dokumentenmuster. Zollamtliche Überwachung: Unterliegen die einzuführenden Waren pflanzengesundheitlichen Regelungen, werden sie durch den Pflanzenschutzdienst kontrolliert. Die zollamtliche Abfertigung kann grundsätzlich nur abgeschlossen werden, wenn der Pflanzenschutzdienst festgestellt hat, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind und er die Einfuhrfähigkeit der Ware schriftlich bestätigt hat. Pflanzengesundheitskontrolle: Die Pflanzengesundheitskontrolle ist in der EU harmonisiert und wird im Regelfall am Eingangsort durchgeführt. Nach Verordnung (EG) Nr. 1756/2004 können Identitäts- und phytosanitäre Kontrollen anstelle am Eingangsort am Bestimmungsort durchgeführt werden. Der Pflanzenschutzdienst am Eingangsort führt in jedem Fall die Dokumentenkontrolle durch und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Bestimmungsortkontrolle gegeben sind (§ 8b Abs. 1 Pflanzenbeschauverordnung/Richtlinie 2004/103/EG). Ist dieses der Fall, finden die Nämlichkeitskontrolle und die Pflanzengesundheitsuntersuchung am Bestimmungsort statt. Insbesondere für „Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt“ ist damit eine wesentlich effizientere Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen möglich. In der Pflanzengesundheitskontrolle wird ein QM-System für die phytosanitären Untersuchungen eingeführt. Ziel ist die Akkreditierung der Phytopathologischen Diagnostik. Phytosanitäre Kontrollen werden risikogerecht ausgerichtet. Nach Verordnung (EG) Nr. 1576/2004 können für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Ausnahme: „Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt“) auf der Grundlage vorher durchgeführter Risikobewertungen reduzierte Kontrollfrequenzen angewendet werden. Die Kontrollmethoden und Techniken sind detailliert im „Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland“ dargestellt. 3.4 Kooperation zwischen zuständigen Behörden mit verwandten Zuständigkeiten Die Zusammenarbeit der Länder untereinander in den Fachgremien der Landesbehörden und die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden sind im Rahmenplan für die Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Länderkooperation: Auf der Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen im Rahmen der amtlichen Überwachung einschließlich der Durchführung von Monitoring-Programmen und des Nationalen Rückstandskontrollplanes“ vom 25. August 2004 erfolgt eine länderübergreifende Zusammenarbeit der amtlichen Untersuchungseinrichtungen Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts auf diesem Gebiet. Die Zusammenarbeit beinhaltet insbesondere eine Spezialisierung der Laboratorien der drei Länder auf bestimmten Gebieten und die diesbezügliche Untersuchung von Proben aus den Partnerländern. Die Spezialisierung erfolgt methoden- und erzeugnisspezifisch und konzentriert sich schwerpunktmäßig derzeit auf die Untersuchungen nach dem nationalen RückMANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 19 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 standskontrollplan, die Untersuchungen von Bedarfsgegenständen und die Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen. Ressortübergreifende Zusammenarbeit Thüringer Behörden: Grundsätzlich gibt es anlassbezogen auf allen Ebenen der amtlichen Überwachung in den betroffenen Bereichen ressortübergreifende Kooperationen. Als Beispiele können folgende Zusammenarbeiten genannt werden: Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN im Rahmen der Weinüberwachung und der Kontrolle des Weinanbau, Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN zum Umgang mit Saat-, Pflanz- und Erntegut, das gentechnisch veränderte Organismen enthält oder enthalten könnte, Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN bei der Kontrolle der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Kontrolle bezüglich des Vorkommens von Pflanzenschutzmittelrückständen, Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN im Rahmen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Zusammenarbeit der für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen unteren Überwachungsbehörden, Kooperation der Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Arbeitsschutzbehörden im Rahmen der amtlichen Kontrolle von Bedarfsgegenständen und Spielzeug, Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Tierschutzbehörden mit den für das Marktrecht zuständigen Behörden. Weiterhin erfolgt eine Zusammenarbeit des TMSFG mit den Zollbehörden im Rahmen von Einfuhr- und Durchfuhrkontrollen. Die für Thüringen zuständige Mittelbehörde des Zolls ist die Bundesfinanzdirektion in Nürnberg. Die Zusammenarbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und der TLL mit den Hauptzollämtern erfolgt anlassbezogen auf örtlicher Ebene. 3.5 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 3.5.1 Feststellung des Aus- und Fortbildungsbedarfs Der Aus- und Fortbildungsbedarf ergibt sich aus der jeweiligen Rechtslage und deren Fortentwicklung. Der konkrete Bedarf wird durch behördeninterne Abfragen innerhalb der Dienststellen und zentral ermittelt. Dabei ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang der Fortbildung zu berücksichtigen. Maßgeblich sind folgende Regelungen: Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236), Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleure vom 1. September 2003 (GVBl. S. 456), Futtermittelkontrolleur-Verordnung vom 28. März 2003 (BGBl. I S. 464), Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Veterinärdienst vom 18. November 1997 (GVBl. S. 457), Thüringer Verordnung über die praktische Ausbildung und den Dritten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker vom 7. Juli 1999 (GVBl. S. 459), Weiterbildungsordnung der Landstierärztekammer Thüringen vom 29. Juni 2006, Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Anhang I Abschnitt III Kapitel IV) Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816-1864) MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 20 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Artikel 5 Nr. 7 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Buchst. B der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 hinsichtlich der beruflichen Qualifikation amtlicher Fachassistenten in Thüringen (ThürVV-Amtliche Fachassistenten) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Feststellung des Ausbildungsbedarfes für Lebensmittelkontrolleure und amtliche Fachassistenten erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte. 3.5.2 Umsetzung des Aus-/Fortbildungsplans Voraussetzung für eine Tätigkeit als beamteter Tierarzt ist der Abschluss des tiermedizinischen Studiums und die erfolgreich abgelegte Prüfung für den höheren Veterinärdienst. Die für das Bestehen dieser Prüfung erforderlichen Kenntnisse werden in einem vorbereitenden Lehrgang, der auch Praktika umfasst, vermittelt. Die Lehrgänge werden i. d. R. von einem länderübergreifenden Teilnehmerkreis besucht. Die Ausbildung des übrigen Kontrollpersonals erfolgt auf der Grundlage der unter Nummer 3.5.1 genannten Rechtsvorschriften. Es werden regional, landesweit und länderübergreifend Fortbildungsmöglichkeiten für alle Berufsgruppen der mit amtlichen Kontrollen beauftragen Personen angeboten. Die Teilnahme erfolgt entsprechend der Bedarfsermittlung und wird dokumentiert (siehe 3.5.3). Die Veranstaltungen werden von Seiten des Bundes, der Länder, der wissenschaftlichen Hochschulen und Dritter (z. B. Verbände) angeboten. Länderübergreifende Veranstaltungen im Bereich des Tierschutzes finden z. B. jährlich an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover und an der Fachhochschule Nürtingen statt. Länderübergreifende Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tiergesundheit werden jährlich z. B. durch den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure, den Bundesverband der beamteten Tierärzte, die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft und die Lebensmittelchemische Gesellschaft angeboten. Darüber hinaus werden mindestens zweimal jährlich durch das TMSFG und das TLV Dienstbesprechungen mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt, die ebenfalls Fortbildungscharakter haben. Die jährlich stattfindende Tagung der Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder und des Bundes dient ebenso der Fortbildung der Futtermittelkontrolleure wie deren Teilnahme an Modulen des kontinuierlichen Sachkunde- und Fortbildungslehrgangs „Futtermittelkontrolle“ der Bundeslehranstalt Burg Warberg e. V.. Angebotene Schulungen im Rahmen von Cross-Compliance-Kontrollen sollen die Futtermittelkontrolleure zur Vertiefung ihrer Kenntnisse besuchen. Das von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der EU-KOM seit 2006 auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Programm „Bessere Schulungen für sicherere Lebensmittel“ wird nach dem dafür entworfenen Konzept des BVL genutzt. Die Schulung der Inspektoren im Bereich Pflanzengesundheit erfolgt in zentralen Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. zweitägiger bundesweiter Workshop im JKI) sowie auf lokaler Ebene (in der TLL). Das Kompendium (siehe 3.3.5) soll den Inspektoren der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer im Bereich Quarantäne als umfassende, einheitliche, fachliche Aus- und Fortbildungsgrundlage für die Durchführung sämtlicher phytosanitärer Maßnahmen in Deutschland dienen, sowie verbesserte, effizientere Kontrollen unterstützen. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 21 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 3.5.3 Dokumentation und Bewertung der Fortbildung/Schulung Die Dokumentation der absolvierten Fortbildungen/Schulungen liegt bei der jeweiligen Dienststelle vor. Teilweise erfolgt die Bewertung im Rahmen von Audits (z. B. im Bereich Lebensmittelüberwachung). 4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung 4.1. Gültige Notfallpläne (Landespläne) Bereich verantwortNotfallplan liche Behörde vorhanden? Lebensmittelüberwachung TMSFG Tiergesundheit TMSFG ja Verbreitung, Übungen Veröffentlichung Verbreitung: Thüringen behördenintern FIS-VL** Verbreitung: Thüringen ja, Krisenplan Tierseuchen Allgemein und spezielle Tierseuchen behördenintern VIS-TH*** Tierschutz TLV ja, für Transportunfälle Bestandteil des Handbuches Tiertransporte, Verbreitung: bundesweit behördenintern VIS-TH Futtermittelüberwachung TLL ja Verbreitung: Thüringen behördenintern FIS-VL Pflanzengesundheit TLL ja BMELV, JKI, Länder noch nicht veröffentlicht ** FIS-VL: Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit des BVL *** VIS-TH: Veterinärinformationssystem Thüringen 4.2 Organisation der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung Dieser Punkt wird im Rahmenplan für die Bundesrepublik Deutschland dargelegt. 5 Regelungen für Audits der zuständigen Behörde 5.1 Lebensmittelüberwachung Die Durchführung von Audits und unabhängigen Prüfungen nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfolgt auf der Grundlage des von der LAV beschlossenen Konzeptes für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden, die mit amtlichen Kontrollen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 beauftragt sind. Hiernach können Audits von behördeneigenem Personal oder durch von der Behörde beauftragte Dritte durchgeführt werden. Die Auditverfahren richten sich an den Kriterien aus, die in den Leitlinien der Europäischen Kommission für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt sind. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 22 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Die Audits werden auf der Grundlage dokumentierter Verfahren durchgeführt. Sie erfüllen die Rahmenvorgaben, die in einer von der LAV beschlossenen, länderübergreifenden Verfahrensanweisung festgelegt sind. Sowohl die Audits als auch die unabhängigen Prüfungen der Audits werden dokumentiert. 5.1.1 Planung und Durchführung der Audits Mit der Planung und Durchführung der Audits wurde das TLV, Abteilung 2 (Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Pharmazie) beauftragt. Abteilung 2 des TLV schlägt jährlich ein Auditprogramm vor und teilt es nach Prüfung und Genehmigung durch das TMSFG den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern mit. Im Auditprogramm werden das Thema (zu überprüfende Prozesse) und der Umfang (zu auditierende Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) der Audits festgelegt. Die Audits werden von Auditteams durchgeführt, die aus mindestens 2 Auditoren bestehen. Die Auditoren sind Mitarbeiter des TLV (Abteilung 2) und der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Der Audtitteamleiter wird vom TLV (Abteilung 2) gestellt. 5.1.2 Unabhängige Prüfung der Audits 1 Entsprechend dem von der LAV-Arbeitsgruppe QM erstellten Konzept erfolgt die unabhängige Prüfung der durchgeführten Audits im Sinne von Art. 4 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verantwortung der die Fachaufsicht führenden Ministerien der Länder, die zu diesem Zweck Gremien einrichten. Das in Thüringen eingerichtete Gremium besteht aus einem Mitarbeiter des TMSFG (Referat Lebensmittelüberwachung) und aus einer Mitarbeiterin des TLV (Abteilung Lebensmitteluntersuchung). Beide Mitarbeiter verfügen über eine entsprechende Ausbildung und über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements. Die Unabhängigkeit des Gremiums wird dadurch gewährleistet, dass diese Mitarbeiter nicht an den Audits beteiligt sind und anderen Organisationseinheiten angehören als die Auditoren. Das Gremium ist mit den Befugnissen ausgestattet, die zur Durchführung der unabhängigen Prüfung erforderlich sind. 5.2 Tiergesundheit Die Durchführung von Audits, unabhängigen Prüfungen und Dokumentation im Rahmen des Qualitätsmanagements auf Grundlage des von der LAV beschlossenen Konzeptes für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden, die mit amtlichen Kontrollen beauftragt sind, ist bis Ende der Gültigkeitsperiode dieses Einzelplans beabsichtigt. Interne Audits können von behördeneigenem Personal oder durch von der Behörde beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die „unabhängige Prüfung“ durchgeführter Audits im Sinne von Art. 4 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollen in der Verantwortung des die Fachaufsicht ausübenden TMSFG durchgeführt werden. 1 Konzept für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der unabhängigen Prüfung von Auditverfahren gemäß Art. 4 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 882/2004, https://fis-vl.bund.de MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 23 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 5.3 Tierschutz Die Auditprogramme beinhalten auch die Auditierung der Durchführung tierschutzrechtlicher Kontrollen. 5.4 Futtermittelüberwachung Die Einführung von Audits, unabhängigen Prüfungen und Dokumentation im Rahmen des Qualitätsmanagements auf Grundlage des von der LAV beschlossenen Konzeptes für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden, die mit amtlichen Kontrollen beauftragt sind, ist bis Ende der Gültigkeitsperiode dieses Einzelplans beabsichtigt. Interne Audits können von behördeneigenem Personal oder durch von der Behörde beauftragte Dritte durchgeführt werden. Die „unabhängige Prüfung“ durchgeführter Audits im Sinne von Art. 4 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll in der Verantwortung des die Fachaufsicht ausübenden TMLFUN oder in bestimmten Fällen durch eine externe Stelle durchgeführt werden. 5.5 Pflanzengesundheit Im Juni 2005 nahm die ad-hoc-Bund-Länder-Auditgruppe „Phytosanitäre Kontrollen“ ihre Arbeit auf. Kernstück der Aktivitäten sind Auditreisen vor Ort in den Bundesländern, Fragebögen zur Auditierung und die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems. 6 Maßnahmen zur Gewährleistung der Erfüllung der arbeitstechnischen Kriterien nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 6.1 Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz der Kontrollen Das Kontrollpersonal nach Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 unterliegt dem öffentlichen Dienst- und Tarifrecht (Thüringer Beamtengesetz, Tarifverträge für Angestellte des Bundes, der Länder und der Gemeinden). Das Kontrollpersonal ist frei von jeglichen kommerziellen, finanziellen und anderen Einflüssen, die sein fachliches Urteil beeinträchtigen könnten. Eine Einflussnahme außenstehender Personen oder Organisationen auf die Kontrollergebnisse ist ausgeschlossen. Die Vergütung des eingesetzten Personals hängt weder von der Anzahl der durchgeführten Kontrollen noch von deren Ergebnis ab. Die Unparteilichkeit der Kontrollen ist gewährleistet, da die Ausführung ausschließlich durch Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes des Freistaates Thüringen erfolgt. 6.2 Ausschluss von Interessenkonflikten Für die Personen, die mit der amtlichen Überwachung in den in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 genannten Bereichen befasst sind, gilt das Beamtenrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes des Freistaats Thüringen einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, wie zum Beispiel die Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 20. August 2002 (ThürStAnz Nr. 42/2002 S. 2540). Hierdurch ist der Ausschluss von Interessenkonflikten gewährleistet. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 24 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 6.3 Angemessene Laborkapazität, Gebäude und Ausrüstungen Die bei amtlichen Kontrollen nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 entnommenen Proben werden im TLV und in der TLL untersucht. Beide Laboratorien sind amtliche Laboratorien nach Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und verfügen über die erforderliche Kompetenz, die Untersuchungen durchzuführen und die Untersuchungsergebnisse fachlich und nach den für die Untersuchungsobjekte geltenden rechtlichen Bestimmungen beurteilen zu können. Das ergibt sich aus folgenden wesentlichen Gründen: In den o. g. Einrichtungen arbeitet qualifiziertes Personal. Es wird für eine den Erfordernissen entsprechende Weiterbildung des Personals gesorgt. Die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Untersuchungen sind erfüllt. Die o. g. Einrichtungen verfügen über zweckentsprechende Gebäude mit den notwendigen Laboratorien und sonstigen Räumen. Die Laboratorien sind mit den notwendigen Messgeräten, Laborgeräten und sonstigen Einrichtungen ausgestattet. Die einschlägigen gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen werden eingehalten. Die Untersuchungen werden nach den Grundsätzen einer guten fachlichen Praxis und mit der erforderlichen Qualität durchgeführt. Die Untersuchungsmethoden sind dokumentiert und sofern relevant und soweit möglich, validiert. Die o. g. Einrichtungen betreiben Qualitätsmanagementsysteme (QMS), welche den entsprechenden Tätigkeitsbereichen angemessen sind und die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllen. Die Laboratorien der o. g. Einrichtungen wurden akkreditiert (Akkreditierungsurkunden siehe Anlagen 7 und 8). TLV und TLL werden die erforderlichen finanziellen Mittel auf der Grundlage des Haushaltsplanes zugeteilt. 6.4 Ausreichende Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal Es wird auf die Haushaltsaufstellungen der Thüringer Behörden und der damit verbundenen Fortschreibung der Budgetierung im Finanz-, Investitions- und Stellenplan verwiesen. Die Anzahl der in den amtlichen Laboratorien beschäftigten Personen ist in der unter Nummer 3.1.2 genannten Stellenzahl enthalten. 6.5 Angemessene rechtliche Vollmachten Angemessene rechtliche Vollmachten für die zuständigen Behörden zur Durchführung und Durchsetzung der vorgesehenen amtlichen Kontrollen und Maßnahmen einschließlich der Verhängung von Sanktionen bei Verstößen finden sich im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, im Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) in der geltenden Fassung, im Tierschutzgesetz, im Pflanzenschutzgesetz, im Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz, im Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in der geltenden Fassung, im Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz in der Fassung vom 27. September 1994 (GVBl. S. 1053) in der geltenden Fassung. Auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmenplan wird verwiesen. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 25 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 6.6 Kooperation der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer Die Verpflichtung des Lebensmittel- und Futtermittelunternehmers zur Kooperation mit den zuständigen Dienstellen, die mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen beauftragt sind, ergibt sich insbesondere aus der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, dem LFGB sowie aus Leitlinien der Wirtschaft, DIN-Normen, Veröffentlichungen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission und der Kunststoffkommission sowie aus anlassbezogen getroffenen Vereinbarungen („runde Tische“). Mit Inkrafttreten der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung – MitÜbermitV ist festgelegt, dass Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer ihnen bekannte Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln und Futtermitteln den zuständigen Behörden mitzuteilen haben. Die Unternehmen müssen alle Untersuchungsergebnisse zu Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen sowie zu dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen in Lebensmitteln und Futtermitteln melden. 6.7 Dokumentierte Verfahren Lebensmittelüberwachung: Amtliche Kontrollen und die Untersuchung von Proben werden auf der Grundlage dokumentierter Verfahren durchgeführt, d. h. es existieren Verfahren für die wesentlichen Amtshandlungen und Kontrolltätigkeiten. Dokumentierte Verfahren liegen in Form von QMDokumenten (z. B. Standardarbeitsanweisungen, Prüfmethoden) vor und sind in landesinternen Verwaltungsvorschriften enthalten. Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sind in Anlage 9 aufgelistet. Tiergesundheit: Die Durchführung und Dokumentation der tierseuchenrechtlichen Kontrollen auf dem Gebiet der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie bei der Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels und der Einfuhr werden auf dem Erlassweg geregelt. Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen werden auf der Grundlage von Krisenplänen, die Formblätter zur Dokumentation der erfassten Informationen enthalten, durchgeführt. Für folgende Amtshandlungen existieren Verfahrensvorschriften: Kontrollen zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Zulassung von Einrichtungen und Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel, Krisenpläne zu Bekämpfung der Aviären Influenza, der Maul- und Klauenseuche und der Klassischen Schweinepest, Standardarbeitsanweisungen. Tierschutz: Die Durchführung und Dokumentation der tierschutzrechtlichen Kontrollen werden auf dem Erlassweg geregelt. Zur Vereinheitlichung und Erleichterung der Kontrollmaßnahmen wurden den zuständigen Behörden folgende Anweisungen übergeben: Handbuch Tiertransport, Handbuch Tierschutzüberwachung im Schlachtbetrieb, Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen, Empfehlungen zur Stallklimaüberprüfung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Futtermittelüberwachung: Die Dokumentation wird geregelt durch die Dienstanweisung zur Durchführung der amtlichen Futtermittelüberwachung in der TLL nebst Handbuch für die amtliche Futtermittelüberwachung im Freistaat Thüringen. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 26 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Pflanzengesundheit: Die Verfahren für die phytosanitären Kontrollen sind ausführlich im Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland beschrieben. In den Einlassstellen werden von den Inspektoren Aufzeichnungen über jede Einfuhrsendung einschließlich Untersuchungsergebnisse etc. in Kontrollbüchern geführt. Diese Dokumentationen sind Grundlage für die Gebührenberechnung und ggf. Arbeitsnachweise/Berichterstattung an die übergeordnete Behörde. 6.8 Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen Allgemeinverbindliche Aufbewahrungsfristen für Akten und sonstiges Schriftgut sind geregelt in der Richtlinie über die Aufbewahrung von Akten und sonstigem Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen (ThürStAnz Nr. 4/2008 S. 95). Die im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen anfallenden relevanten Rohdaten, Aufzeichnungen und Ergebnisse werden gemäß den einschlägigen Vorschriften aufbewahrt. Näheres ist in Dokumenten des QMS festgelegt. 7 Überprüfung und Anpassung des Plans In Thüringen erfolgt jährlich eine Überarbeitung des Landeskontrollplans, indem alle im Landeskontrollplan enthaltenen Daten geprüft und ggf. aktualisiert werden. MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 27 von 28 Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016 Verzeichnis der Anlagen Anlage 1 Übersicht über die Thüringer Behörden im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 Anlage 2 Organigramm des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Anlage 3 Organigramm des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz Anlage 4 Verzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Thüringen Anlage 5 Organigramm des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Anlage 6 Organigramm der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Anlage 7 Akkreditierungsurkunde des Thüringer Landesamtes Verbraucherschutz Anlage 8 Akkreditierungsurkunde der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Anlage 9 Thüringer Verwaltungsvorschriften mit Verfahrensregelungen zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung MANCP_TH_2012 bis 2016 Seite 28 von 28 Anlage 1: Übersicht der Thüringer Behörden (Bereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittelüberwachung und Pflanzengesundheit) Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz Organisation der Überwachung (Untersuchung und Kontrolle) Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Fachaufsicht Durchführung der Untersuchungen / Fachaufsicht über die Kontrollbehörden Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Fachaufsicht Landesamt für Verbraucherschutz Gutachten Fachaufsicht Proben Durchführung der Überwachung / Vollzug Futtermittelüberwachung, Pflanzengesundheit Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Landesanstalt für Landwirtschaft (Probenahme, Untersuchung, Begutachtung, Vollzug) GB Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim TMSFG MinR‘in Arenhövel 98740 ORGANIGRAMM Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) Stand: 15. April 2013 MINISTERIN M1 Persönlicher Referent der Ministerin VA Heidrich 98705 BZG Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen beim TMSFG VA Panse 98790 M 2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit RL: VA Büchner R: VA Katzenberger R: VA Steiner 98730 98453 98731 Stabsstelle StSP Strategische Sozialplanung VA Möller VAe Jähnig M 3 Kabinett, Landtag, Bundesrat, EU-Angelegenheiten, Ministerkonferenzen RL: RDir Vollmer 98720 R: RDir‘in Kirschbaum 98722 R: RDir Wozniak 98721 Taubert BMB Beauftragter für Menschen mit Behinderungen beim TMSFG MinR Dr. Brockhausen 98760 98710 98162 Abteilung 2 Soziales Abteilung 1 Zentralabteilung V: MinR‘in Eisenhardt-Schwalm VZ/1 98101 98123 MinDirig Dietrich V: LMinR Schulze Referat 11 Personal Referat 21 Sozialpolitik RL: MinR‘in Eisenhardt-Schwalm 98123 R: VA Staps 98121 RL: LMinR Schulze R: RDir Brockhoff R: RDir‘in Matzky Referat 12 Organisation, Informationstechnik RL: MinR Schulz 98150 98160 98161 Referat 14 Innerer Dienst RL: N. N. Referat 15 Recht, Grundsatzangelegenheiten RL: N. N. R: ORR‘in Michels R: ORR‘in Weitkamp R: RR‘in Matzke 98310 98700/701 Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert 98310 98311 98203 98131 98130 98120 RL: MinR‘in Simanski-Fuchs R: ORR‘in Meiß R: RDir Schnellbach 98320 98341 98321 RL: MinR‘in Riehm R: ORR Höfchen R: VAe Latta 98330 98331 98334 MinDirig‘in Reinhardt Abteilung 4 Gesundheit 98300/301 V: N. N. Referat 31 Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen RL: MinDirig‘in Reinhardt R: ORR‘in Austrup-Wemmer R: VAe Kascholke R: StR Rinke 98300 98281 98374 98776 Referat 32 Jugendpolitik RL: VAe Lorenz m. d. W. d. G. b. R: VA Credo R: RR Dr. Hallermann R: VAe Zachow Referat 24 Soziale Entschädigung, Rehabilitierung RL: MinR Scheitz Abteilung 3 Jugend, Familie, Sport, Landesjugendamt Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder* Referat 23 Behindertenpolitik 98340 TMSFG: Ministerbüro: BStS: GB: AB: BMB: BZG: M 2: M 3: •Kabinett/Landtag: •MK: StSP: Abteilung 1: Abteilung 2: Abteilung 3: Abteilung 4: LPDSV: Abteilung 5: Hauptpersonalrat: 98702/703 Landesjugendamt: Verwaltungsleitung MinDirig‘in Reinhardt Landesjugendhilfeausschuss Referat 22 Seniorenpolitik, Pflege Referat 13 Haushalt, Rechnungsprüfung RL: MinR‘in Kathrein R: ORR Rzesnitzek 98200/201 Telefaxnummern: 98706 Heike AB Ausländerbeauftragte beim TMSFG VAe Heß 98750 BStS Büro des Staatssekretärs VAe Jähnig 98704 VAe Windmiller 98708 N. N. LMB Leiter Büro der Ministerin ORR Hoffmeier 98442 98361 98773 98774 98350 Referat 33 Familienpolitik RL: VAe Wesselow-Benkert R: VAe Guntau R: VAe Dr. Herzfeld R: VAe Steinbrück R: RR Till 98420 98775 98421 98412 98674 98360 98280 98413 Referat 35 Sport RL: VA Fiedler, K. R: VA Schildknecht V: LMinR‘in Engelhard 98400/401 98630 Referat 41 Gesundheitspolitik, Pharmaziewesen RL: MinR‘in Anding R: RDir‘in Hauptmann R: RDir Muck R: PharmR‘in Dr. Zielosko 98611 98610 98415 98651 Referat 42 Sozialversicherung, Landesprüfdienst Sozialversicherung RL: VA Kruchen R: RR Dr. Fröhlich R: N. N. 98261 98684 Referat 43 Krankenhauswesen, Zivil- und Katastrophenschutz RL: LMinR‘in Engelhard R: RR‘in Dr. Eichelberger R: MinR Dr. Löbel R: VAe Matuszczak R: RDir‘in Vetter 98630 98613 98620 98622 98632 Referat 44 Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsförderung RL: MinR Funk R: VAe Dr. Beyermann R: VAe Binding-Rohm R: VA Dr. Poelchen R: ChemDir‘in Dr. Wölk 98680 98640 98445 98665 98634 Referat 45 Psychiatrische Versorgung, Maßregelvollzug, Suchthilfe Referat 34 Heimaufsicht, erzieherische Hilfen RL: RDir‘in Gehrhardt R: StR‘in Langer R: RDir‘in Sturmfels MinDirig Berkholz 98460 98461 RL: MinR‘in WepplerRommelfanger R: VA Deutsch R ORR‘in Lärz R: ORR‘in Menzel-Zerkaulen 98670 98633 98681 98642 Abteilung 5 Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen MinDirig Dr. Paar V: LMinR‘in Dr. Schindler 98500/501 98540 Referat 51 Tierseuchenschutz, Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung RL: VetDir Dr. Elschner R: OVetR‘in Dr. Bedrich 98520 98522 0361 3798800 0361 3798870 0361 379800871 0361 3798824 0361 3798825 0361 3798826 0361 3798827 0361 3798874 0361 3798872 0361 3798875 0361 3798870 0361 3798810 0361 3798820 0361 3798830 0361 3798840 0361 3798299 0361 3798850 0361 3798890 V: Vertreter/-in RL: Referatsleiter/-in R: Referent/-in L: Leiter/-in MK: Ministerkonferenzen m. d. W. d. G. b.: mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt *: befristet eingerichtete Organisationseinheit Vorsitzender des Personalrates: AR Theil 98350 Referat 52 Tierschutz, Tierarzneimittel Frauenbeauftragte: LMinR‘in Engelhard 98630 RL: OVetR‘in Dr. Bokeloh m. d. W. d. G. b. Ref: OVetR Dr. Even Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen: OAR Volland 98342 98531 98521 Referat 53 Lebensmittelüberwachung RL: LMinR‘in Dr. Schindler R: VA Dr. Berndt R: OChemR Grosser R: OVetR‘in Dr. Palla 98540 98553 98551 98541 Referat 54 Verbraucherschutz RL: MinR Gaide R: ORR Böhmer R: RDir‘in Müller, C. R: BioR‘in Dr. Simon 98510 98512 98511 98515 Referat 55 Arbeitsschutz RL: MinR Dr. Weinrich R: RDir‘in Hacke R: VAe Lucas R: OGewR‘in Messer R: ORR Weibelzahl 98230 98251 98233 98234 98232 Vorsitzende des Hauptpersonalrates: VAe Brand 98895/896 Steuerungsgruppe „Gender Mainstreaming“ Leiterin: MinR‘in Arenhövel 98740 Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Postanschrift: Postfach 90 03 54 99106 Erfurt Zentrale Einwahl: 0361 37900 Durchwahl: 0361 37... E-Mail: [email protected] Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/ X400:c=DE;a=DBP;p=THL;o=TMSFG;s=Poststelle; Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder: Thüringenhaus Eingang C Wallstraße 18 99084 Erfurt Telefon: 0361 51159156-158 Telefax: 0361 51159153 Präsident Detlef Wendt ORGANIGRAMM Präsidialstab ( 0361 37-743001 ● ● ● ● Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Sitz Bad Langensalza - Vizepräsident/Vizepräsidentin Stand: 1. Februar 2013 Pressestelle Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsmanagement Controlling L: N. N. V: N. N. N. N. Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Abteilung 6 Zentralabteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz Gesundheitsschutz Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung Veterinäruntersuchung Arbeitsschutz AL: Dr. A. Dittmar ( 0361 37-743100 AL: Dr. J. Ziegenfuß ( 0361 37-743200 AL: PD Dr. D. Rimek** ( 0361 37-743330 AL: Dr. A. Stelz ( 0361 37-743400 AL: Dr. L. Hoffmann ( 0361 37-743500 AL: Dr. K. Ziemer ( 03681 73-5401 V: S. Eidam ( 0361 37-743140 V: Dr. W. Schüler ( 0361 37-743230 V: B. Gerth ( 0361 37-743320 V: Dr. K. Kopp ( 0361 37-743420 V: Dr. U. Kücken ( 0361 37-743580 V: F. Haase ( 03681 73-3269 Dezernat 11 Dezernat 21 Dezernat 31 Dezernat 41 Dezernat 51 Dezernat 61 Personal, Organisation Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Infektionsepidemiologie Lebensmittel tierischer Herkunft I Tierseuchendiagnostik Grundsatzangelegenheiten im Arbeitsschutz DL: Dr. A. Dittmar ( 0361 37-743100 DL: Dr. J. Ziegenfuß* V: U. Kirsch ( 0361 37-743111 V: N. N. ( 0361 37-743200 DL: Dr. S. Schroeder ( 0361 37-743310 DL: U. Eife ( 0361 37-743410 DL: Dr. S. Horner ( 0361 37-743510 DL: F. Haase ( 03681 73-3269 V: A. Spengler ( 0361 37-743317 V: A. Hilpert ( 0361 37-743413 V: M. Liebert ( 0361 37-743512 V: S. Brand ( 03681 73-5210 Dezernat 12 Dezernat 22 Dezernat 32 Dezernat 42 Dezernat 52 Dezernat 62 Finanzmanagement und Einkauf Allgemeines Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz Umwelthygiene Lebensmittel tierischer Herkunft II Infektionsdiagnostik Regionalinspektion Mittelthüringen DL: Dr. A. Dittmar* ( 0361 37-743100 V: N. N. DL: Dr. J. Ziegenfuß ( 0361 37-743200 DL: B. Gerth ( 0361 37-743320 DL: Dr. K. Kopp ( 0361 37-743420 DL: W.-I. Bock ( 0361 37-743520 DL: A. Dorn ( 0361 37-88300 V: C. Weiß ( 0361 37-743221 V: Dr. F. Hißner ( 0361 37-743328 V: B. Rudolph ( 0361 37-743422 V: Dr. J. Manteufel ( 0361 37-743525 V: A. Keller ( 0361 37-88350 Dezernat 13 IuK-Technik, Gebäude- und Betriebsmanagement DL: Dr. A. Dittmar* ( 0361 37-743100 V: N. N. Dezernat 23 Lebensmittelüberwachung Dezernat 33 Medizinische Mikrobiologie DL: Dr. W. Schüler ( 0361 37-743230 DL: PD Dr. D. Rimek V: B. Beck ( 0361 37-743231 V: N. N. ( 0361 37-743330 Dezernat 43 Dezernat 53 Dezernat 63 Lebensmittel planzlicher Herkunft I Krankheits- und Zoonosendiagnostik, externe Trichinenuntersuchungslabore Regionalinspektion Ostthüringen DL: K. Germerodt ( 0361 37-743430 DL: Dr. U. Kücken ( 0361 37-743580 DL: R. Eifrig ( 0365 8211-141 V: S. Halank ( 0361 37-743432 V: Dr. F. Hühn ( 0361 37-743537 V: J. Kretschmer ( 0365 8211-145 Dezernat 14 Dezernat 24 Dezernat 34 Dezernat 44 Dezernat 64 Recht und Grundsatzangelegenheiten Pharmazie Gentechniküberwachung, Virologie Lebensmittel pflanzlicher Herkunft II Regionalinspektion Nordthüringen DL: S. Eidam V: N. N. ( 0361 37-743140 DL: Dr. D. Humann ( 0361 37-743240 DL: Dr. I. Werner ( 0361 37-743342 DL: E. Keitel ( 0361 37-743440 DL: H. Schröter ( 03631 6133-10 V: S. Philippus ( 0361 37-743242 V: Dr. R. Eck ( 0361 37-743346 V: K. Glaeser ( 0361 37-743443 V: K. Arnold ( 03631 6133-40 Dezernat 35 Dezernat 45 Dezernat 65 Zentrale materiell-technische Laborversorgung Rückstände, Bestrahlungsnachweis Regionalinspektion Südthüringen DL: K.-J. Koch V: N. N. Abkürzungen: AL: Abteilungsleiter/-in DL: Dezernatsleiter/-in L: Leiter/-in V: Vertreter/-in * mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt ** in Vertretung ( 0361 37-743760 DL: Dr. A. Stelz ( 0361 37-743400 DL: C. Sommer** V: Dr. A. Burckhardt ( 0361 37-743452 V: N. N. Dezernat 46 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Kontaminanten DL: M. Hentschel ( 0361 37-743460 V: K. Grau ( 0361 37-743462 ( 03681 73-4837 Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Thüringen Stand: 01.03.2013 Landkreise Ort Landratsamt des Landkreises Altenburger Land Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Landratsamt des Ilm-Kreises Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Wartburgkreises Fachdienst Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Anschrift Zeitzer Str. 76a 04600 Altenburg Telefon, Telefax, E-Mail 03447/586708 Fax: 03447/586706 Herr DVM Thurau Ritterstr. 14 99310 Arnstadt [email protected] 03628/738851 Fax: 03628/738852 Herr Dr. Gürtler [email protected] Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen 03695/617301 Fax: 03695/617398/-97 Frau Dr. Rähse Außenstelle: Landratsamt des Landkreises Gotha Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Landkreises Greiz Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Landkreises Hildburghausen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Eichsfeldkreises Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Fachbereich Ordnung und Sicherheit Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Landratsamt des Unstrut-HainichKreises Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Landratsamt des Landkreises Nordhausen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC veterinaer.lebensmittel@wartburgkreis. de 03695/617300 Ernst- Thälmann- Straße 75, Fax: 03695/617310 99817 Eisenach Mauerstr. 20 03621/214901 99867 Gotha Fax: 03621/214912 Herr DVM Schneemann Goetheallee 17 07937 Zeulenroda-Triebes [email protected] 036628/47108 Fax: 036628/47111 Frau Dr. Grimm Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen [email protected] 03685/445461 Fax: 03685/44549460 Herr Overhoff [email protected] Friedensplatz 8 036074/6503901 37301 Heilbad Heiligenstadt Fax: 036074/6509039 Herr Dr. Semmelroth Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen [email protected] 03693/485143 Fax: 03693/485256 Frau DVM Hoffmann [email protected] Mühlhäuser Weg 139 99974 Mühlhausen/OT Felchta 03601/802523 Fax: 03601/802521 [email protected] Frau Dr. Schulze Behringstr. 3 99734 Nordhausen 03631/911150 Fax: 03631/911103 Frau Dr. Mascher [email protected] Druckdatum: Seite 1 von 4 Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Landkreise Ort Landratsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Saale-Orla-Kreises Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Kyffhäuserkreises Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Landkreises Sonneberg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Landkreises Sömmerda Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt des Saale-HolzlandKreises Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland Landratsamt des Landkreises Weimarer Land Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Anschrift Telefon, Telefax, E-Mail Schwarzburger Chaussee 12 03672/823732 07407 Rudolstadt Fax: 03672/823734 Herr DVM Zschimmer Postanschrift: PSF 2244 07308 Saalfeld Oschitzer Str. 4 07907 Schleiz [email protected] Frau Dr. Moldenhauer Edmund-König-Str. 7 99706 Sondershausen [email protected] 03632/741461 Fax: 03632/741462 Herr Dr. Wolf Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg [email protected] 03675/871590 Fax: 03675/871581 Herr DVM Schmudde Wielandstr. 4 99610 Sömmerda [email protected] 03634/354533 Fax: 03634/354535 Frau DVM Winter Kirchweg 18 07646 Stadtroda [email protected] 036428/5409840 Fax: 036428/13391 Herr Dr. Meißner [email protected] Bahnhofstr. 28 99510 Apolda 03644/540301 Fax: 03644/540309 Herr Dr. Kleinhans [email protected]. 03663/488198 Fax: 03663/488471 de 17. April 2013 Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC Seite 2 von 4 Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Kreisfreie Städte Ort Stadtverwaltung Erfurt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Gera Fachdienst Gesundheit Fachgebiet Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Stadtverwaltung Suhl Gesundheitsamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadtverwaltung Weimar Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Anschrift Johannesstraße 171/173 99084 Erfurt Telefon, Telefax, E-Mail 0361/6551380 Fax: 0361/6551399 Herr Dr. Wagner Gagarinstraße 68 07545 Gera [email protected] 0365/8383571 Fax: 0365/8383575 Herr VR Dr. Grimm Friedrich-König-Str. 5 98527 Suhl [email protected] 03681/742993 Fax: 03681/742996 Frau Plomer Schwanseestr. 17 99423 Weimar veterinaerlebensmittelueberwachung@stadtsu hl.de 03643/762851 Fax: 03643/762850 Frau Schwarz [email protected] 17. April 2013 Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC Seite 3 von 4 Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) TLLV und Standorte Ort Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Präsident Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Zentralverwaltung, Abteilung 1 Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Abteilung 2 Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Abteilung 4 Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Abteilung 5 Anschrift Tennstedter Str. 8/9 99947 Bad Langensalza Telefon, Telefax, E-Mail 0361 37-743001 Fax: 0361 37-743010 Präsident: Herr Dr. Hühn Tennstedter Str. 8/9 99947 Bad Langensalza [email protected] 0361 37-743100 Fax: 0361 37-743016 Abteilungsleiter: Herr Dr. Dittmar Tennstedter Str. 8/9 99947 Bad Langensalza [email protected] 0361 37-743201 Fax: 0361 37-743020 Herr Dr. Ziegenfuß Tennstedter Str. 8/9 99947 Bad Langensalza [email protected] 0361 37-743401 Fax: 0361 37-743040 Frau Dr. Stelz Tennstedter Str. 8/9 99947 Bad Langensalza Herr Dr. Hoffmann [email protected] 0361 37-743501 Fax: 0361 37-743050 [email protected] 17. April 2013 Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC Seite 4 von 4 Organisationsplan Stand: 01. März 2013 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Reden Minister 930 Herr Maruschke Herr Reinholz Pers MA Herr Kirchner VZ: Frau Appelfeller VZ: Frau Rothe Leiterin Ministerbüro 907 901 902 906 903 Frau Geißler SB: Frau Winter Kabinett / Landtag 190 Herr Schäfer Bundesrat / Ministerkonferenzen 165 Herr Orth Grundsatzreferenten: Hr. Mörstedt Abt. 3 905 Hr. Schmidt Abt. 2, Ref. 54, 55, 56, BS/US 904 Fr. Tzscheuschner Abt. 4, Ref. 51, 52 und 53 916 Staatssekretär Beauftragter für internationale Beziehungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen Herr Richwien Pers Ref Frau Bach Pers MA Frau Scheidler VZ: Frau Pippus 161 Herr Danzer 913 912 911 Innenrevision 155 Leiterin Referat 11 Abteilung 1 Zentralabteilung Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Ländlicher Raum, Forsten Landwirtschaft, Markt, Ernährung Technischer Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Bergbau Umweltpolitik, Klima, Nachhaltigkeit, Naturschutz Herr Dr. Wedekind VZ: Frau Bauersfeld 101 101 Herr Prof. Dr. Thöne VZ: Frau Spathmann 701 701 Herr Ritschel VZ: Frau Kiel 201 201 V: N.N. 000 V: Herr Dr. Prell 770 V: N.N. 000 Referat 11 Referat 21 Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Europarecht Recht, Bodenwirtschaft 155 Frau Lemm Frau Heyder ´ 720 Spruchstelle Flurbereinigung Personal 726 Herr Dr. Zopf 260 Investive Förderung, Bildung und Beratung 250 Referat 14 Referat 23 Referat 34 Information, Kommunikation, GIS- Koordinierung Ländliche Entwicklungspolitik, LEADER, Flächenhaushaltspolitik Tierische Erzeugung und Markt 375 Herr Dr. Günther N.N. 731 Organisation Flurneuordnung, Dorfentwicklung, Ländliche Infrastruktur Herr Dr. Wedekind Herr Dr. Prell 105 770 Referat 16 Referat 25 Innerer Dienst, Liegenschaften Raumbezogene Fachplanungen, Ländlicher Tourismus 160 Herr Schymura Herr Dr. Lötsch 736 Referat 26 Bescheinigende Stelle (BS)/ Unabhängige Stelle (US) ** Forst-, Jagd- und Fischereipolitik, Waldökologie 361 Herr Kunnen Herr Ramm 870 Aufsicht über die Landesforstanstalt, Holzmarkt Hauptpersonalrat Frau Hennig HPR-Forsten Herr Höser 850 Frau Reinhold Referat 42 Chemikaliensicherheit, REACH-Vollzug Herr Dr. Menzel Klimawandel, Klimafolgen, Erneuerbare Energien 490 285 Herr Koch Referat 44 Referat 54 Wasserbau, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement Schutzgebiete, Vorhabenbegleitung 560 N.N. 330 Nachhaltigkeit 420 N.N. Frau Rosenbaum Referat 53 Immissionsschutz 255 310 N.N. Referat 52 Referat 43 InVeKoS, Direktzahlungen und LWÄ Herr Lettau 580 N.N. Herr Schrader 180 350 Referat 45 Siedlungswasserwirtschaft, Wasserwirtschaftliche Strukturen Herr Wagner 510 Referat 55 Referat 36 Referat 46 Referat 56 Agrarökologie, Absatzförderung und NaWaRo Bodenschutz, Altlastensanierung Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege Pflanzliche Erzeugung und Markt Herr Altmann Herr Dühring Referat 37 EU-Fondsverwaltung und zuständige Behörde, Gemeinschaftsaufgabe Frau Dette 230 290 Herr Hamm 544 Arten- und Biotopschutz Frau Bauder-Schwartz*** Frau Bauder-Schwartz 360 360 Referat 47 Kreislauf- und Abfallwirtschaft 170 Herr Niedling 650 Bergbau, Strahlenschutz 480 Herr Bode Referat 49 380 Altlastenmanagement, Generalvertrag 03447/513619 Örtlicher Personalrat Frau Heller 350 Referat 48 Referat 27 Herr Burghoff Herr Groß Referat 35 Referat 24 V: Herr Schrader * Umweltpolitik 130 Referat 15 510 Fachrecht, Grundsatzfragen Referat 33 Herr Meise V: Herr Wagner * Referat 41 Referat 22 Integrierte ländliche Entwicklung, Förderpolitik Landentwicklung und Forsten Frau Deutsch 705 Haushalt, Controlling 500 501 Agrarpolitik und Grundsatzfragen Herr Dr. Götter Referat 13 Herr Dr. habil. Breitbarth VZ: Frau Güntner Referat 31 120 Frau Manz 401 401 Referat 51 Referat 32 Referat 12 Herr Drissen VZ: Frau Schmelz 385 Vertrauensfrau für Schwerbehinderte ** Frau Naumann 596 Frau Arndt Datenschutzbeauftragter ** Herr Peters 518 **) unmittelbar StS unterstellt / unmittelbares Vortragsrecht bei der Hausleitung Fachkraft für Arbeitssicherheit ** Herr Petersen 142 Frauenbeauftragte ** Frau Falcke 652 Beauftragter im Arbeitsschutz ** Herr Schymura 160 Gender-Koordinator ** Herr Schmidt 904 Geheimschutzbeauftragter ** Herr Orth 165 Beauftragter des Arbeitgebers für die Angel. schwerbehinderter Menschen ** Herr Dr. Ulrich 124 Antikorruptionsbeauftragter ** Herr Schäfer 190 IT- Sicherheitsbeauftragte ** Frau Krille 195 Konfliktbeauftragter ** Herr Ploch 03641 683 160 *) m. d. W. d. G. b. / kommissarisch bestellt 590 ***) befristet kommissarisch bestellt Zentrale: 0361-379-00 Durchwahl: 0361-3799-… Telefax: 0361-3799-950 E-Mail: [email protected] Minister, Staatssekretär Abteilungen 1, 3, 4 und 5 Abteilung 2 Dienstgebäude 1 (Hauptgebäude) Dienstgebäude 2 Beethovenstr. 3, 99096 Erfurt Postfach 900 365, 99106 Erfurt Hallesche Str. 16, 99085 Erfurt Postfach 900365, 99106 Erfurt Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Stand: 01.02.2013 Präsident Stellvertreter Hr. Dr. Vetter (Tel. Jena 03641-683200) Abteilung 100 Abteilung 200 Abteilung 300 Abteilung 400 Abteilung 500 Abteilung 600 Zentralabteilung Untersuchungswesen Bildung Tierproduktion Hr. Weidemann Tel. 03641-683370 Hr. Dr. Leiterer Tel. 03641-683434 Fr. Höhn Tel. 036428-511607 Pflanzenproduktion Agrarökologie Hr. Dr. Vetter Tel. 036427-868122 Hr. Dr. Hochberg Tel. 036202-97812 Agrarökonomie und Agrarmarkt Hr. Dr. Strümpfel Tel. 03641-683400 110 Personal Fr. Rößler Referat 310 Bildung u. Beratung i.d. Agrar- und Hauswirtsch. Hr. Fleischhack Tel. 0361-37738128 Referat 410 Pflanzenschutz Hr. Götz Referat 510 Tierzucht Hr. Hubrich Referat 610 Betriebsanalyse Hr. Dr. Strümpfel Tel. 03641-683164 Referat 210 Probenlogistik, Auswertung u. Außendienst Hr. Dr. König Tel. 03641-683423 Tel. 0361-55068112 Tel. 03641-683250 Tel. 03641-683400 Referat 120 Innerer Dienst und Investitionen Fr. Böhrk Tel. 03641-683120 Referat 220 Boden- und Düngemitteluntersuchung Hr. Kießling Tel. 03641-683345 Referat 320 Fachschule für Agrarwirtschaft Stadtroda NN Referat 420 Pflanzenbau Hr. Dr. Farack Referat 520 Tierhaltung Hr. Dr. Bauer Referat 620 Betriebswirtschaft Hr. Dr. Degner Tel. 036427-868103 Tel. 03641-683344 Tel. 03641-683453 Referat 130 Haushalt Hr. Ploch Referat 230 Saatgut Hr. Dr. Müller Tel. 03641-454213 Referat 430 Thüringer Zentrum Nachw. Rohstoffe Hr. Graf Tel. 036427-868120 Referat 530 Tierfütterung Fr. Dunkel Tel. 03641-683160 Referat 330 ÜAS für Agrarwirtschaft Schwerstedt Hr. Kästner Tel. 036452-79521 Referat 630 Marktkontrolle und Justitiariat Hr. Muhle Tel. 03641-683135 Referat 140 Agrarinformation / Öffentlichkeitsarbeit Hr. Weidemann Tel. 03641-683370 Referat 240 Organische Analytik Fr. Dr. Tolzin-Banasch Tel. 03641-683463 Referat 260 Futtermittel- und Produktprüfung Hr. Prof. Dr. Schöne Tel. 03641-683481 Referat 440 Ackerbau und Düngung Hr. Dr. Zorn Tel. 03641-683417 Referat 450 Agrarökologie und landw. Bodenschutz NN Tel. 03641-683419 Referat 540 Grünland und Futterbau Hr. Dr. Hochberg Tel. 036202-97812 Referat 640 Förderung und Agrarmarketing NN Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 Urkundeninhaber: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Untersuchungswesen mit den Standorten Naumburger Straße 98, 07743 Jena Camburger Straße 74, 07743 Jena Prüfungen in den Bereichen: physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser, Klärschlamm, Kompost, Stoffen zur Verwertung, landwirtschaftlichen Böden und Düngemitteln; Probenahme von Klärschlamm, Kompost, Stoffen zur Verwertung, landwirtschaftlichen Böden und Düngemitteln; physikalisch-chemische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Futtermitteln, Pflanzen und Ernteprodukten; ausgewählte physikalische, physikalisch-chemische, chemische, sensorische sowie ausgewählte mikrobiologische Untersuchungen von Milch und Milchprodukten; physikalische, physikalisch-chemische, chemische sowie sensorische Untersuchungen von Fleisch und Fleischerzeugnissen; Saatgutuntersuchungen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzpflanzen sowie von Heil- und Gewürzpflanzen; Probenahme von Pflanzen, Futtermitteln, Ernteprodukten sowie von Saatgut aus der Landwirtschaft; mikroskopische Untersuchung von Futtermitteln zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs; molekularbiologische Untersuchungen auf Anwesenheit spezifischer Sequenzen oder Strukturen in Saat- und Pflanzgut, in Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen; ausgewählte serologische Untersuchungen zum Virusnachweis bei Kartoffeln verwendete Abkürzungen: siehe letzte Seite Innerhalb der mit * gekennzeichneten Prüfbereiche ist dem Laboratorium, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bedarf, die freie Auswahl von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren gestattet. Die aufgeführten Prüfverfahren sind beispielhaft. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 Innerhalb der mit ** gekennzeichneten Prüfbereiche ist dem Laboratorium, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bedarf, die Modifizierung sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren gestattet. Die aufgeführten Prüfverfahren sind beispielhaft. Das Laboratorium verfügt über eine aktuelle Liste aller Prüfverfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich. 1 Untersuchungen von Wasser, Klärschlamm und Stoffen zur Verwertung 1.1 Probenahme Klärschlammverordnung Probenahmevorschrift für Klärschlamm im Rahmen der AbfKlärV (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912) 1.2 Probenvorbereitung DIN EN 13346 (S 7a) 2001-04 Charakterisierung von Schlämmen - Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor - Extraktionsverfahren mit Königswasser DIN EN ISO 15587-1 2002-07 Wasserbeschaffenheit - Aufschluss für die Bestimmung ausgewählter Elemente in Wasser - Teil 1: KönigswasserAufschluss VDLUFA VII, 2.1.1 2003 Nassaufschluss unter Druck TLL SOP V1-223-01 2009-10 Mikrowellendruckaufschluss für schwebstoffreiche Wasserproben 1.3 Anionen DIN 38405-D 4-1 1985-07 Direkte Bestimmung von Fluorid mittels Fluorid-Ionen-selektiver Elektrode DIN EN ISO 11969 (D 18) 1996-11 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen – Atomabsorptionsspektrometrie - (Hydridverfahren) (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 2/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 DIN EN ISO 10304-1 (D 20) 2009-07 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung der gelösten Anionen Fluorid, Chlorid, Nitrit, Orthophosphat, Bromid, Nitrat und Sulfat in gering belasteten Wässern mittels Ionenchromatographie DIN EN ISO 13395 (D 28) 1996-12 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Nitritstickstoff, Nitratstickstoff und der Summe von beiden mit der Fließanalytik (CFA und FIA) und spektrometrischer Detektion DIN EN ISO 11732 (E 23) 2005-05 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Ammoniumstickstoff Verfahren mittels Fließanalytik (CFA und FIA) und spektrometrischer Detektion DIN EN ISO 15681-1 (D ) 2005-05 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Orthophosphat und Gesamtphosphor mittels Fließanalytik (FIA und CFA) – Teil 1: Verfahren mittels Fließinjektionsanalyse (FIA) DIN 38405-D 23-2 1994-10 Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit der Hydrid-Technik (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) 1.4 Kationen DIN EN ISO 11885 (E 22) 2009-09 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie DIN EN ISO 11885 (E 22) 2009-09 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN 1233 (E 10) 1996-08 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN 1483 (E 12) 2007-07 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 3/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 TLL-SOP V1-223-05 2011-09 Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben nach Veraschung DIN 38406-E 6 1998-07 Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 7 1991-09 Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 8 2004-10 Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) in der Luft-Ethin-Flamme (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 11 1991-09 Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 17294-2 (E 29) 2005-02 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) DIN EN ISO 17294-2 (E 29) 2005-02 Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) (Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) 1.5 Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen DIN EN 1484 (H 3) 1997-08 Wasseranalytik - Anleitungen zur Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) und des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) (hier: nur für partikelfreie Proben) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 4/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 DIN EN 27888 (C 8) 1993-11 Wasserbeschaffenheit Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit DIN 38404-C 5 2009-07 Bestimmung des pH-Wertes DIN 38409-H 7 2005-12 Bestimmung der Säure- und Basekapazität DIN 38409-H 22 2001-02 Bestimmung gelöster adsorbierbarer organisch gebundener Halogene in stark salzhaltigen Wässern nach Festphasenanreicherung (SPE-AOX) (zurückgezogene Norm) 1.6 Mikrobiologische Untersuchung von Wasser BGBl Teil1, Anlage 1, TrinkwasserV 2001 1.7 Mikrobiologische Untersuchungsverfahren Bestimmung der Koloniezahl Untersuchungen von Klärschlamm und Stoffen zur Verwertung DIN 38414- S 18 1989-11 Bestimmung von adsorbierten, organisch gebundenen Halogenen (AOX) AbfKlärV BGBl. I, Anh. I 1992-04 Bestimmung der basisch wirksamen Stoffe AbfKlärV BGBl. I, Anh. I 1992-04 Bestimmung der polychlorierten Biphenyle 2 Untersuchungen von landwirtschaftlichen Böden 2.1 Probenahme VDLUFA I, A 1.0 1991 Allgemeine Richtlinien zur Entnahme von Bodenproben Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 5/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912) 2.2 Probenahmevorschrift für Boden im Rahmen der AbfKlärV Probenvorbereitung DIN ISO 11466 1997-06 Bodenbeschaffenheit Extraktion in Königswasser löslicher Spurenelemente TLL SOP V1-223-03 2003-05 Totalaufschluss mit Säuren zur Bestimmung der Elementgehalte in Festproben (Böden, Schlämme, Sedimente, Gesteine, biologisches Material) 2.3 Physikalische und physikalisch-chemische Kenngrößen E DIN ISO 11277 2002-08 Bodenbeschaffenheit - Bestimmung der Partikelgrößenverteilung in Mineralböden, Verfahren durch Sieben und Sedimentation nach Entfernen der löslichen Salze, der organischen Substanz und der Carbonate DIN ISO 11274 2001-01 Bestimmung des Wasserrückhaltevermögens DIN 19683-9 1998-05 Bodenuntersuchungsverfahren im Landwirtschaftlichen Wasserbau; Physikalische Laboruntersuchungen; Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit in wassergesättigten Stechzylinderproben DIN ISO 11272 2001-01 Bodenbeschaffenheit Bestimmung der Trockenrohdichte VDLUFA I, A 5.1.1 1991 Bestimmung des pH-Wertes VDLUFA I, C 3.2.1 2000 Texturanalyse des Feinbodens - Kombination von Nasssiebung und Pipettmethode nach KÖHN TLL-SOP V1-220-01 2008-03 Bestimmung der Trockenmasse von feldfeuchten Böden (Schnellmethode) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 6/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 2.4 Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) in der Luft-Acetylen-Flamme, Graphitrohr-, Flamme und Hydridtechnik, ICP-AES (Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) sowie ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) ** DIN EN ISO 11969 (D 18) 1996-11 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen – Atomabsorptionsspektrometrie -(Hydridverfahren) (Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN ISO 11466) DIN 38405-D 23 1994-10 Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit der Hydrid-Technik (Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN ISO 11466) DIN ISO 11047 2003-05 Bodenbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium, Chrom, Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Nickel und Zink - Flammen- und elektrothermisches atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren DIN EN ISO 11885 (E 22) 1998-04 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN ISO 11466) DIN EN 1483 (E12) 2007-07 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber (Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN ISO 11466) TLL-SOP V1-223-05 2011-09 Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben nach Veraschung DIN EN ISO 17294-2 (E 29) 2007-02 Wasserbeschaffenheit - Anwendung der induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) – Teil 2: Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) (Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN ISO 11466) VDLUFA I, 6.2.1.1 2002 Bodenuntersuchung; Bestimmung von Phosphor und Kalium im Calcium-Acetat-Lactat(CAL)-Auszug VDLUFA I, 6.2.4.1 1991 Bodenuntersuchung; Bestimmung des pflanzenverfügbaren Magnesiums im Calciumchlorid-Auszug Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 7/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 VDLUFA I, 6.3.1 2002 Bestimmung von mineralischem Schwefel in Bodenprofilen VDLUFA I, 6.4.1, 13.1.1 2002 Bestimmung von Magnesium, Natrium, Kalium, Phosphor, Bor, Kupfer, Eisen, Mangan und Zink in Böden im Calciumchlorid/DTPA-Auszug 2.5 Bestimmung von Rückständen mittels Gaschromatographie ASU L 00.00-34 2010-09 2.6 Modulare Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln (hier: Anwendung für Boden) Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößenparameter DIN ISO 11465 1996-12 Bodenbeschaffenheit - Bestimmung des Trockenrückstandes und des Wassergehaltes auf der Grundlage der Masse (Gravimetrisches Verfahren) VDLUFA I, A 6.1.4.1 1997 Bestimmung von mineralischem (Nitrat-)Stickstoff in Bodenprofilen (Nmin-Labormethode) - Verbandsmethode TLL-SOP V2-220-18 2007-07 Bestimmung von organischem und Gesamtkohlenstoff in Böden mit Elementaranalyse TLL-SOP V2-220-19 2007-07 Bestimmung von Stickstoff in Böden mit Elementaranalyse TLL-SOP V2-220-21 2007-06 Bestimmung von Calciumcarbonat in Böden und Humusauflagen mit Elementaranalyse 3 Untersuchungen von Kompost 3.1 Probenahme Bioabfallverordnung BGBl. Teil I, Nr. 65 S. 2955-2981 1998-09, Anhang 3, Pkt. 1.1 Probenahme von Kompost Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 8/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 Methodenbuch zur Analyse von Kompost Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Kapitel I, 2006 3. 3.1 3.2 3.3 4. Durchführung der Probenahme Probenahme aus einem Profil Probenahme aus einem ruhenden Lager Probenahme aus bewegtem Kompost Probenaufbereitung im Labor Klärschlammverordnung Probenahmevorschrift für Klärschlammkompost im Rahmen der (AbfKlärV) vom 15. April 1992 AbfKlärV (BGBl. I S. 912) 3.2 Probenvorbereitung DIN EN 13346 (S 7a) 2001-04 3.3 Charakterisierung von Schlämmen – Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor - Extraktionsverfahren mit Königswasser Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) in der Luft-Acetylen-Flamme, Graphitrohr-, Flammen und Hydridtechnik, ICP-AES (Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) sowie ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) ** DIN EN ISO 11969 (D 18) 1996-11 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen - Atomabsorptionsspektrometrie - (Hydridverfahren) (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 5961 (E 19) 1995-05 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 11885 (E 22) 1998-04 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN 1233 (E 10) 1996-08 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 9/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 DIN EN 1483 (E 12) 2007-07 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie; (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) TLL-SOP V1-223-05 2011-09 Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben nach Veraschung DIN 38406-E 6 1998-07 Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 7 1991-09 Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 8 2004-10 Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) in Luft-Ethin-Flamme (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 11 1991-09 Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasser auszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 24 1993-03 Bestimmung von Cobalt mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 17294-2 (E 29) 2005-02 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) (Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) 3.4 Mikrobiologische Untersuchungen von Kompost BGBl. Teil I, Nr. 65 S. 2955-2981 1998-09 Bioabfallverordnung: Produktprüfung auf Salmonellen Seuchenhygienische Unbedenklichkeit von Kompost Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 10/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 4 Untersuchung von Düngemitteln 4.1 Probenahme und Probenvorbereitung Düngemittel-ProbenahmeProbenahmevorschrift für die amtliche Düngemittelüberwachung und Analyseverordnung) vom 27.Juli 2006 (BGBl. I Nr. 38 S. 1822) DIN EN 13346 (S 7a) 2001-04 Charakterisierung von Schlämmen - Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor - Extraktionsverfahren mit Königswasser mitgeltende Unterlagen: Das Düngemittelrecht mit fachlichen Erläuterungen Münster-Hiltrup 1992 Probenahme- und Analysenverordnung Düngemittel vom 19.12.1977 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1998-12 - nicht veröffentlicht Entwurf der Neufassung: Probenahme- und Analysenverordnung / Probenahme Sekundärrohstoffdünger 4.2 Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Verfahren zur Bestimmung von Parametern und Inhaltsstoffen 4.2.1 Stickstoff, Phosphor, Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Schwefel VDLUFA II.2, 3.2.1.2 2000 Bestimmung des Gesamtphosphats, Nassaufschluss unter Druck – Verbandsmethode (Abweichung: Erweiterung auf Natrium und Schwefel) VDLUFA II.2, 3.3.1.2 2000 Bestimmung des Gesamtkaliums, Nassaufschluss unter Druck - Verbandsmethode VDLUFA II.2, 3.4.1.2 2000 Bestimmung des Gesamtcalciums, Nassaufschluss unter Druck – Verbandsmethode VDLUFA II.2, 3.5.1.3 2000 Bestimmung des Gesamtmagnesiums, Nassaufschluss unter Druck - Verbandsmethode Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 11/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 VDLUFA II, 3.5.2.7 1995 Bestimmung von Gesamt-Stickstoff (Verbrennungsmethode) - Verbandsmethode VDLUFA II, 4.1.1.1 1995 Bestimmung des mineralsäurelöslichen Phosphats; Nassaufschluss mit Schwefelsäure VDLUFA II, 4.2.1 1995 Bestimmung des Phosphats in Lösungen und Extrakten; Gravimetrische Bestimmung als Ammoniummolybdatophosphat nach VON LORENZ und NEUBAUER VDLUFA II, 4.2.2 1995 Bestimmung des Phosphats in Lösungen und Extrakten; Gravimetrische Bestimmung als Chinoliniummolybdatophosphat VDLUFA II, 5.1.1.1/5.2.1 1995 Bestimmung von wasserlöslichem Kalium in mineralischen Düngemitteln; Bestimmung von Kalium; Gravimetrische Methode mit Natriumtetraphenylborat VDLUFA II, Anhang II der Richtlinie 89/519/EWG 1993, Methode 8.1 und 8.3 1995 Extraktion von Gesamtcalcium, Gesamtmagnesium und Gesamtnatrium sowie von Gesamtschwefel in Form von Sulfat sowie wasserlöslichem Calcium, Magnesium und Natrium sowie von Schwefel in Form von Sulfat (Abweichung: Erweiterung auf Kalium und Phosphor) 4.2.2 Spurennährstoffe und unerwünschte Begleitstoffe DIN EN ISO 5961 (E 19) 1995-05 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 11885 (E 22) 1998-04 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektro-metrie (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 11969 (D 18) 1996-11 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen – Atomabsorptionsspektrometrie - (Hydridverfahren) (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 12/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 DIN EN 1233 (E 10) 1996-08 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) E DIN EN 1483 (E 12) 2004-12 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) TLL-SOP V1-223-05 2011-09 Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben nach Veraschung DIN 38405-D 23 1994-10 Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit der Hydrid-Technik (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 6 1998-07 Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 7 1991-09 Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie in der Luft-Acetylen-Flamme (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 11 1991-09 Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN EN ISO 17294-2 (E 29) 2005-02 Wasserbeschaffenheit - Anwendung der induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) – Teil 2: Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) DIN 38406-E 8 2004-10 Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) in der Luft-Ethin-Flamme (Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 13/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 5 Untersuchung von Futtermitteln, Pflanzen und Ernteprodukten 5.1 Probenahme VO (EG) 152/2009, Anhang I Futtermittelprobenahme Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 212: 212-2311 1997-09 Technische Anleitung zur Methodik und Durchführung der Besonderen Ernteermittlung (BEE) Allgemeine VV über die Grundsätze für die Durchführung der Besonderen Ernteermittlung (BEE) BML Bonn 1995-01 Methoden der BEE - Entnahme der Proben bei Probeschnitten - Probenentnahme während des Volldruschs TLL SOP P1-212-02 1996-10 in Anlehnung an Komplexe Pflanzenanalyse, Diagnoseverfahren zur Kontrolle des Ernährungszustandes der Pflanzenbestände während der Vegetation; Praxisinfo. ACUB.-1/86 IPE Jena Probenahmevorschrift für Pflanzen und Pflanzenteile während der Vegetation (Pflanzenanalyse) TLL SOP P1-212-03 1996-09 Probenahmevorschrift für Ernteprodukte im Feld- und Lagerbestand - Getreide 5.2 Probenvorbereitung VDLUFA VII, 2.1.1 2008 Nassaufschluss unter Druck VDLUFA VII, 2.1.3 2008 Mikrowellendruckaufschluss Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 14/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 5.3 Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchung zur Bestimmung von Inhaltsstoffen, Rückständen und Kontaminanten 5.3.1 Gravimetrische Untersuchungen * VDLUFA III, 3.1 1976 Bestimmung der Feuchtigkeit - Amtliche Methode VDLUFA III, 5.1.1 1988 Bestimmung von Rohfett - Amtliche Methode (Abweichung: 4-stündige Extraktion im Soxhlet-Verfahren) VDLUFA III, 6.1.1 1993 Bestimmung der Rohfaser - Amtliche Methode VDLUFA III, 8.1 1976 Bestimmung von Rohasche - Amtliche Methode 5.3.2 Volumetrische, titrimetrische und potentiometrische Verfahren * VDLUFA III, 4.1.1 1992 Bestimmung von Rohprotein - Amtliche Methode (Abweichung: Verringerte Probeneinwaage und Schwefelsäuremenge) VDLUFA III, 7.1.1 1983 Bestimmung von Zucker - Amtliche Methode VDLUFA III, 7.2.1 1983 Bestimmung von Stärke - Amtliche Methode VDLUFA VII, 2. Aufl.: 2.2.2.11 2008 Bestimmung von Fluor in pflanzlichem Material mittels ionensensitiver Elektrode - Verbandsmethode VDLUFA III, 4.1.2 2001 Bestimmung von Rohprotein in Futtermitteln mittels DumasVerbrennungsmethode TLL-SOP V2-220-20 2007-07 Bestimmung von Kohlenstoff und Stickstoff in Pflanzen und Ernteprodukten mit Elementaranalyse TLL-SOP V2-220-22 2010-05 Bestimmung von Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff in Pflanzen und Ernteprodukten mit Elementaranalyse Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 15/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 5.3.3 Chromatographische Verfahren (IC, HPLC und GC) ** VDLUFA III, 4.11.1 1997 Bestimmung von Aminosäuren - Verbandsmethode VDLUFA III, 13.1.2 1988 Bestimmung von Vitamin A (Retinol), HPLC-Verfahren Verbandsmethode VDLUFA III, 13.5.4 1993 Bestimmung von Vitamin E, HPLC-Verfahren Verbandsmethode EN ISO 17375 2006-09 Bestimmung des Gehaltes von Aflatoxin B1 in Futtermitteln mittels HPLC und Extraktreinigung über Immunoaffinitätssäulen DIN EN 16007 2009-10 Bestimmung des Gehaltes von Ochratoxin A in Futtermitteln mittels HPLC und Extraktreinigung über Immunoaffinitätssäulen ASU L 00.00-34 2010-09 Modulare Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln ASU L 00.00-115 2007-12 Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrück ständen in pflanzlichen Lebensmitteln mittels GC-MS/MS) oder LC-MS/MS nach Acetonitril-Extraktion/Verteilung und Aufreinigung mittels dispersiver SPE (QuEChERS) DIN EN 15792 2009-12 Futtermittel - Bestimmung von Zearalenon in Futtermitteln – Hochleistungsflüssigchromatographisches Verfahren mit Fluoreszenznachweis und Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule VDLUFA VII, 3.3.7.1 2008 Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in ausgewählten be- und verarbeiteten Futtermitteln mittels chromatographischer Verfahren und massenspektrometrischer Detektion TLL SOP V1-242-06 2011-02 Bestimmung von Fumonisin B1 und B2 in Futtermitteln TLL SOP V1-242-04 2011-03 Untersuchung von Futtermitteln auf ihren Gehalt an Tetracyclinen TLL SOP V1-242-07 2011-09 Kokzidiostatikaverschleppung in Futtermitteln Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 16/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 TLL SOP V1-242-02 2008-08 Untersuchung von Futtermitteln auf ihren Gehalt an den Futtermittelzusatzstoffen Monensin-Natrium und SalinomycinNatrium (Deklarationsuntersuchung) TLL SOP V1-242-03 2009-11 Untersuchung von Getreideproben auf ihren Gehalt an Fusarientoxinen 5.3.4 Spektroskopische Verfahren ** VDLUFA III, 10.1.1 1975 Bestimmung von Natrium - Amtliche Methode VDLUFA III, 10.2.1 1975 Bestimmung von Kalium - Amtliche Methode VDLUFA III, 10.4.1 1975 Bestimmung von Magnesium - Amtliche Methode VDLUFA III, 10.6.1 1975 Bestimmung von Gesamtphosphor - Amtliche Methode DIN 38405-D 23 1994-10 Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit der Hydrid-Technik (AAS) (Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1) DIN EN ISO 11885 1998-04 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1) VDLUFA VII, 2.2.2.3 2008 Bestimmung des Jodgehaltes in Futtermitteln mit ICP-MS nach ammoniakalischer Extraktion DIN EN ISO 11969 (D 18) 1996-11 Wasserbeschaffenheit -Bestimmung von Arsen – Atomabsorptionsspektrometrie (Hydridverfahren) (Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII; 2.1.3) DIN EN 1233 1996-08 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 17/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 DIN EN 1483 2004-12 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber (Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) TLL-SOP V1-223-05 2011-09 Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben nach Veraschung DIN EN ISO 5961 1995-05 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch Atomabsorptionsspektrometrie (Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) DIN 38406-E 6 1998-07 Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) DIN 38406-E 11 1991-09 Bestimmung von Nickel durch Atomabsorptionsspektrometrie im Graphitrohrofen (AAS) (Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1) DIN EN ISO 17294-2 2005-02 Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) (Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) VDLUFA Bd. III, 2. Erg.: 5.1.4 1988 Bestimmung des Öl- und Wassergehaltes in Ölfrüchten durch Kernresonanzspektroskopie (Nuclear Magnetic Resonance - NMR) - Amtliche Methode DIN 51729-10 2011-04 Bestimmung von Mineralstoffen mit wellenlängendispersiver Röntgenfluoreszenz VDLUFA Bd. III, 31.1.– 3.,2007 Bestimmung von Inhaltsstoffen in Pflanzenprobenmaterial mittels Nahinfrarotspektroskopie Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 18/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 5.3.5 Enzymatische Verfahren * VDLUFA III, 25.1 1988 Bestimmung der Nettoenergie-Laktation (Schätzmethode) Gasbildung nach Hohenheimer Futterwerttest VDLUFA III, 3. Erg. 1993 Bestimmung der enzymlösbaren organischen Substanz (Cellulosemethode) - Verbandsmethode 5.4 Mikrobiologische Untersuchungen von Futtermitteln und Ernteprodukten 5.4.1 Keimgehaltsbestimmungen aerob und anaerob mittels Spiralplater- und Spatelverfahren sowie Membranfiltration * VDLUFA III, 28.1.2 2004 Bestimmung des Keimgehaltes an aeroben, mesophilen Bakterien in Futtermitteln mittels Oberflächenverfahren (Spateltechnik) VDLUFA III, 28.1.2 2004 Bestimmung des Gehaltes an Schimmel- und Schwärzepilzen sowie an Hefen in Futtermitteln mittels Oberflächenverfahren (Spateltechnik) DIN EN ISO 6579 2003-03 VDLUFA III, 28.2.3 2001 Nachweis von Salmonellen in Futtermitteln VDLUFA III, 28.2.1 2002-04 Keimgehaltsbestimmung von probiotischen Bacillus cereus in Konzentraten, Vormischungen und Mischfuttermitteln VDLUFA III, 28.2.2 2004-08 Bestimmung von Bacillus licheniformis und Bacillus subtilis Bestimmung von Enterococcus faecium in Konzentraten, Vormischungen und Mischfuttermitteln 6 Untersuchung von Milch und Milchprodukten 6.1 Probenvorbereitung VDLUFA VII, 2.1.1 2000 Nassaufschluss unter Druck VDLUFA VII, 2.1.3 2008 Mikrowellendruckaufschluss Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 19/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 6.2 Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen zur Bestimmung von Parametern und Inhaltsstoffen ASU L 04.00-9 1986-05 Bestimmung der Wasserfeinverteilung in Butter (Indikatorpapier-Verfahren) ASU L 04.00-14 1996-02 Bestimmung der Härte von Butter VDLUFA VI, C 8.2 2000 Bestimmung des pH-Wertes in Milch und Milchprodukten VDLUFA VI, C 26.7 2000 Physikalische Untersuchung von Schlagsahne 6.3 Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) in der Luft-Acetylen-Flamme, Graphitrohr-, Flammen- und Hydridtechnik, ICP-AES (Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) sowie ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) ** DIN EN ISO 11885 1998-04 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) ASU L 00.00-19/E 2003-12 Bestimmung von Elementspuren in Lebensmitteln E: Leistungskriterien, allgemeine Festlegungen, Probenvorbereitung ASU L 00.00-19/3 2004-07 Bestimmung von Elementspuren in Lebensmitteln Teil 3: Bestimmung von Blei, Cadmium, Chrom und Molybdän mit Graphitrohrofen-Atomabsorptionsspektrometrie (GFAAS) nach Druckaufschluss (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 20/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 ASU L 00.00-19/4 2003-12 Bestimmung von Elementspuren in Lebensmitteln Teil 4: Bestimmung von Quecksilber mit Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)-Kaltdampftechnik nach Druckaufschluss (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) TLL-SOP V1-223-05 2011-09 Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben nach Veraschung ASU L 00.00-19/5 2001-07 Bestimmung von Spurenelementen in Lebensmitteln Teil 5: Bestimmung von Selen mit der Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)-Hydridtechnik (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Naßaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 2000) ASU L 00.00-19/6 2001-07 Bestimmung von Spurenelementen in Lebensmitteln, Teil 6: Bestimmung von Gesamtarsen mit der Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)-Hydridtecnik (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) ASU L 49.00-6 1998-09 Bestimmung von Jod in diätetischen Lebensmitteln mit der ICPMS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) (Abweichung: hier für Milch und Milchprodukten nach TMAHExtraktion nach TLL-SOP V2-223-20.7) DIN 38406- E 11 1991-09 Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) DIN EN ISO 17294-2 2005-02 Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) (Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 21/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 6.4 Ausgewählte mikrobiologische Untersuchungen von Milch und Milchprodukten DLG-Prüfbestimmungen / Prüfleitlinien und Prüfschemata 2011 6.5 Sterilitätsprobe Sensorische Untersuchungen DIN 10455 1989-04 Sensorische Prüfung von Butter DIN 10462 1988-10 Sensorische Prüfung und Bewertung von Konsummilch ASU L 00.90-01 bis L 00.90-10 Allgemeine Grundlagen zur Durchführung von sensorischen jeweils akt. Fassung Prüfungen, sensorische Prüfverfahren, Prüfbereiche und Schulung DLG-Prüfbestimmungen / Prüfleitlinien und Prüfschemata 2011 6.6 Sensorische Prüfbestimmungen Untersuchung von Verpackungen DLG-Prüfbestimmungen/ Prüfleitlinien und Prüfschemata 2011 Prüfung von Kennzeichnung und Verpackung 7 Untersuchung von Fleisch und Fleischerzeugnisse 7.1 Präparation von Fleisch TLL SOP V1-261-01 2000-03 7.2 Bestimmung des Muskelfleischanteiles (Präparation) in Fleisch und Fleischerzeugnissen Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen ASU L 06.00-2 1980-09 Bestimmung des pH-Wertes in Fleisch und Fleischerzeugnissen Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 22/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 TLL-SOP-V1-261-08 2001-09 7.3 Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) ASU L 49.00-6 1998-09 7.4 Bestimmung des aw-Wertes (Wasseraktivität) in Fleisch und Fleischerzeugnissen Bestimmung des Jodgehaltes in diätischen Lebensmitteln mit ICP-MS (Abweichung: hier für Fleisch und Fleischerzeugnissen nach TMAH-Extraktion nach TLL-SOP V2-223-20.7) Sensorische Untersuchungen ASU L 00.90-01 bis L 00.90-10 jeweils akt. Fassung Allgemeine Grundlagen zur Durchführung von sensorischen Prüfungen, sensorische Prüfverfahren, Prüfbereiche und Schulung DLG-Prüfbestimmungen / Prüfleitlinien und Prüfschemata 2011 Sensorische Prüfbestimmungen 7.5 Untersuchung von Verpackungen DLG-Prüfbestimmungen / Prüfleitlinien und Prüfschemata 2011 8 Prüfung von Kennzeichnung und Verpackung Saatgutuntersuchungen und -probenahme von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzpflanzen sowie von Heil- und Gewürzpflanzen ISTA, Kap. 2 jeweils akt. Fassung Probenahme - Verfahren im Untersuchungslabor - Aufbewahrung der Proben ISTA, Kap. 3 jeweils akt. Fassung Reinheitsuntersuchungen ISTA, Kap. 4 jeweils akt. Fassung Zahlenmäßige Bestimmung von Samen anderer Arten Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 23/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 ISTA, Kap. 5 jeweils akt. Fassung Bestimmung der Keimfähigkeit ISTA, Kap. 6 jeweils akt. Fassung Biochemische Untersuchung auf Lebensfähigkeit ISTA, Kap. 7 jeweils akt. Fassung Gesundheitsprüfung von Saatgut ISTA, Kap. 8 jeweils akt. Fassung Nachprüfung von Art und Sorte - Prüfung von Keimpflanzen ISTA, Kap. 9 jeweils akt. Fassung Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes ISTA, Kap. 10 jeweils akt. Fassung Gewichtsbestimmung ISTA, Kap. 15 jeweils akt. Fassung Spielräume (Spielraumtabellen) für - Reinheitsuntersuchungen - Zahlenmäßige Bestimmung von Samen anderer Arten - Keimfähigkeitsuntersuchungen - Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes - Gewichtsbestimmung ISTA, Kap. 16 jeweils akt. Fassung ISTA Internationale Berichte Handbook of Vigour Test Methods, Published by the International Seed Testing Association, Zurich, Switzerland 3rd Edition, 1995 Cap. 4.1: Cold test Arbeitsanweisung der AG der Anerkennungsstellen 2006-06 Virustestung bei Pflanzkartoffeln mit ELISA Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 24/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 9 Molekularbiologische Untersuchungen von Futtermitteln, Saat- und Pflanzgut 9.1 Probenvorbereitung TLL SOP V2-250-16 2004-09 Probenvorbereitung für den molekularbiologischen Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Saatgut und Futtermitteln sowie von tierischen Bestandteilen in Futter-mitteln NucleoSpin® Plant Kit von Macherey Nagel 2002-03 DNA-Extraktion aus Saatgut und Futtermitteln SureFood-PREP Animal X Kit von CONGEN 2001-01 DNA-Extraktion aus Saatgut und Futtermitteln Invisorb® Spin Blood Mini Kit von Invitek 2004-04 DNA-Extraktion aus Saatgut und Futtermitteln 9.2 Qualitativer Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (konventionelle PCR) 9.2.1 Molekularbiologische Untersuchungsmethoden nach Methodensammlung des Unterausschuss Methodenentwicklung der LAG * Methodensammlung der LAG, Konzept zur Untersuchung von Saatgut auf Anteile gentechnisch UA Methodenentwicklung veränderter Pflanzen 2005-08 (Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen) Methodensammlung der LAG, PCR-Nachweis der pSSUAra/bar-Genkassette in transgenen UA Pflanzen Methodenentwicklung (Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel) 2000-09 Methodensammlung der LAG, PCR-Nachweis der spezifischen gentechnischen Veränderung in UA Methodenentwicklung Glyphosate-resistenten transgenen Pflanzen (Abweichung: 002-03 Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen) Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von Raps mit gentechnisch veränderter UA Methodenentwicklung Ölsäurezusammensetzung in konventionellem Saatgut mittels 2001-08 qualitativer PCR (Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen) Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 25/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 Methodensammlung der LAG, PCR-Nachweis der 35S-nptII-Übergangssequenz, der pNapinUA Methodenentwicklung BayTe-Übergangssequenz und des pIsC-Gens in transgenem 2004-10 (Entwurf) Raps mit veränderter Fettsäurezusammensetzung (Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen) 9.2.2 Molekularbiologische Methoden gemäß EURL (CRL/Community Reference Laboratory) * CRL-Methode 2005-04 9.2.3 PCR assay for detection of maize transgenic event Bt10 Molekularbiologische Untersuchungen nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch * ASU L 15.05-1 2002-05 Speziesnachweis Mais (Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes Thermocyclerprogramm für die PCR) 9.3 Qualitativer Nachweis tierischer Bestandteile (konventionelle PCR) 9.3.1 Molekularbiologischer Nachweis tierischer Bestandteile nach VDLUFA-Methodenbuch* VDLUFA Methodenbuch III 2002-12 Molekularbiologischer Nachweis von tierischen Bestandteilen PCR-Methode (Abweichung: DNA-Extraktion mit konventionellen Kits; veränderter Mastermix und veränderte Thermocycler-programme für die PCR) 9.4 Qualitativer Speziesnachweis in Saatgut und Futtermitteln (konventionelle PCR) 9.4.1 Molekularbiologische Untersuchungen nach Methodensammlung des LAG * Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von T120-7 (Zuckerrüben, Aventis) UA Methodenentwicklung 2005-08 Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von H7-1 und #77 UA Methodenentwicklung (Zuckerrüben, Monsanto bzw. Syngenta) 2005-08 Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 26/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von verschiedenen Rapssorten mit UA Methodenentwicklung verändertem Fettsäuremuster (u.a. sog. Laurat-Raps (pCGN3828) 2005-08 und LPAAT/Trierucin-Raps) (Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel) CRL-Methode 2004 9.4.2 Molekularbiologische Untersuchung nach eigenentwickelten Prüfverfahren * TLL SOP V2-250-18-2 2004-12 9.4.3 Spezifischer Nachweis von Bt10-Mais Speziesnachweis Raps (nach: Feldmann, S. Universität Mainz, 2000-02) Molekularbiologische Untersuchungen nach VDLUFA-Methodenbuch * VDLUFA Methodenbuch III 2002-04 Speziesnachweis Rind (Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes Thermocyclerprogramm für die PCR) VDLUFA Methodenbuch III 2002-04 Speziesnachweis Schwein (Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes Thermocyclerprogramm für die PCR) VDLUFA Methodenbuch III 2002-04 Speziesnachweis Huhn (Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes Thermocyclerprogramm für die PCR) VDLUFA Methodenbuch III 2002-04 Speziesnachweis Pute (Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes Thermocyclerprogramm für die PCR) 9.4.4 Molekularbiologische Untersuchung nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch * ASU L 11.00-7 2002-12 9.4.5 Untersuchung von Lebensmitteln. Identifizierung der Fischart in rohen und erhitzten Erzeugnissen Molekularbiologische Untersuchungen mit konventionellem Kit * CIB-A-Kit M1-EX/20 2001-03 Nachweis-Kit für tierartspezifische Rind-, Schwein-, Huhn- und Pute-DNA in extrem verarbeiteten und hocherhitzten Produkten Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 27/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 10 Molekularbiologische Untersuchungen auf Anwesenheit spezifischer Sequenzen oder Strukturen in Saat- und Pflanzgut, in Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen 10.1 Quantitativer Nachweis von gentechnisch veränderten Pflanzen 10.1.1 Molekularbiologische Untersuchungen nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch * ASU L 00.00 122 2008-06 Screening-Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter DNA-Sequenzen (CaMV 35S, T-nos) in Pflanzen (Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel) ASU L 00.00 105 2006-12 Untersuchung von Lebensmitteln; Verfahren zum Nachweis von gentechnisch modifizierten Organismen und Produkten; Quantitative auf Nukleinsäure basierende Verfahren (Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel) ASU L 00.00 124 2008-12 Screening-Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter DNA-Sequenzen (bar-Gen) in Pflanzen (Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel) ASU L 00.00 125 2008-12 Screening-Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter DNA-Sequenzen (CTP2-CP$-EPSPS) in Pflanzen (Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel) 10.1.2 Molekularbiologische Untersuchungen nach DIN* DIN EN ISO 21570 2005-11 Screening-Verfahren zur relativen quantitativen Bestimmung des 35S-Promotors der Sojalinie GTS 40-3-2 DIN EN ISO 21750 2005-11 Konstruktspezifischer Nachweis für Soja der Linie GTS 40-3-2 (Roundup Ready) 10.1.3 Molekularbiologische Untersuchungen nach Methodensammlung der LAG * LAG 2006-03 Quantitative Bestimmung gentechnisch veränderter Rapslinien mit dem 35S/pat-Genkonstrukt Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 28/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 10.2 Speziesnachweis im Rohstoff / Produkt 10.2.1 Molekularbiologische Untersuchungen entsprechend des Community Reference Laboratory (CRL) for GM Food and Feed * CRL 2006-03 Event spezific method for the relative quantification of Maize line MON810 CRL 2007-02 Event-specific method for the Quantification of Oilseed Rape Line RT73 11 Mikroskopischer Nachweis von verbotenen und unerwünschten Stoffen in Futtermitteln ** VO (EG) 152/2009, Anhang VI Nachweis von tierischen Bestandteilen in Futtermitteln VDLUFA III, 30.2 2006 Bestimmung von Mutterkorn in Futtermitteln TLL-SOP V2-260-24 2008-08 Bestimmung von Verpackungen und Verpackungsteilen der AgroLebensmittelindustrie in Futtermitteln TLL SOP V2-260-23 2008-08 Bestimmung von festem Siedlungsmüll, wie z.B. Hausmüll in Futtermitteln TLL SOP V2-260-25 2008-08 Bestimmung von Saat-, Pflanz- und anderem pflanzlichem Vermehrungsgut in Futtermitteln VDLUFA III, 30.9 Stand 2006-200704 Identifizierung und Schätzung von Bestandteilen in Futtermitteln 12 Sonstige Verfahren DIN 51900-1 2004-02 Prüfung fester und flüssiger Brennstoffe - Bestimmung des Brennwertes mit dem Bomben-Kalorimeter und Berechnung des Heizwertes – Teil 1: Allgemeine Angaben, Grundgeräte, Grundverfahren DIN 51900-2 2003-05 Prüfung fester und flüssiger Brennstoffe - Bestimmung des Brennwertes mit dem Bomben-Kalorimeter und Berechnung des Heizwertes – Teil 2: Verfahren mit isoperibolem oder static-jacket Kalorimeter Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 29/30 Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00 VDI-Richtlinie 4630 Stand 2006-04 Bestimmung des spezifischen Biogas- und Methanvolumens von organischen Stoffen mittels Hohenheimer Biogasertragstest (HBT) verwendete Abkürzungen: AbfKlärV ACUB ADPI ASU DFG-Methodensammlung DLG EURL IAG IPE ISTA LAG LFGB TGL ThürStAnz TLL-SOP TMLNU VDLUFA VDLUFA I VDLUFA II VDLUFA III VDLUFA V VDLUFA VI VDLUFA VII VV Klärschlammverordnung Agrochemische Untersuchung und Beratung American Dairy Product Institute Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB Deutsche Forschungsgemeinschaft, Rückstandsanalytik von Pflanzenschutzmitteln, Methodensammlung der Arbeitsgruppe "Analytik", VCH Verlagsgesellschaft mbH, Weinheim Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft Europäisches Referenzlabor Internationale Arbeitsgruppe Institut für Pflanzenernährung INTERNATIONAL SEED TESTING ASSOCIATION, Internationale Vorschriften für die Prüfung von Saatgut, Vorschriften, 1999-07; angenommen beim Internat. Kongress für Saatgutprüfungen in Südafrika 1998 Länderausschuss Gentechnik Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (ehemaliger DDR-Standard, gilt für das Bundesland Thüringen) Thüringer Staatsanzeiger Hausverfahren der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten Methodenbuch Band I, Die Untersuchung von Böden Methodenbuch Band II, Die Untersuchung von Düngemitteln Methodenbuch Band III, Die chemische Untersuchung von Futtermitteln Methodenbuch Band V, Mikrobiologische Untersuchungsmethoden von Futtermitteln Methodenbuch Band VI, Chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungsverfahren für Milch, Milchprodukte und Molkereihilfsstoffe Methodenbuch Band VII, Umweltanalytik Verwaltungsvorschrift Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017 30/30 Anlage 9 Thüringer Verwaltungsvorschriften mit Verfahrensregelungen zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) vom 31. Januar 2007 (ThürStAnz Nr. 9/2007 S. 358), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. November 2011 (ThürStAnz Nr. 49/2011 S. 1720) - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des nationalen Rückstandskontrollplanes für lebende und geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse in Verbindung mit der Durchführung Tierarzneimittelrechtlicher Überwachungsmaßnahmen in Thüringen (ThürVVRückstandskontrollplan) vom 15. März 2002 (ThürStAnz Nr. 14/2002 S. 1103), geändert durch Abschnitt II der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2008 (ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9) - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der BSE-Untersuchungsverordnung und der für die Fleischhygiene maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in Thüringen (ThürVV-Fleischhygienerechtliche BSE-Vorschriften) vom 8. Juli 2009 (ThürStAnz Nr. 31/2009 S. 1321) - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des gemeinschaftlichen und nationalen Lebensmittelhygienerechts auf dem Gebiet der Milchhygiene in Thüringen (ThürVVMilchhygiene) vom 22. Mai 2008 (ThürStAnz Nr. 24/2008 S. 886), geändert durch Abschnitt V der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2008 (ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9) - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung, Fleischhygienekontrolle und Zoonosenüberwachung in Thüringen (ThürVV Berichterstattung Lebensmittelüberwachung) vom 11. Februar 2010 (ThürStAnz Nr. 11/2010 S. 300) - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Sachkundeprüfung gemäß Sachkunde-Verordnung vom 19. Juni 2000 (ThürStAnz Nr. 29/2000 S. 1547) geändert durch Abschnitt I der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2008 (ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9) - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Durchführung von Artikel 5 Nr. 7 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Buchst. B der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 hinsichtlich der beruflichen Qualifikationen amtlicher Fachassistenten (ThürVV-Amtliche Fachassistenten) vom 23. März 2009 (nicht veröffentlicht) - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zur Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen vom 10. März 2006 (nicht veröffentlicht) geändert durch Erlass vom 5. August 2010 (nicht veröffentlicht) Milch- 1 Anlage 9 - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zur Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 13. Oktober 2010 (nicht veröffentlicht) - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zur Untersuchung von Schwarzwild auf Radioaktivität vom 30. November 2010 (nicht veröffentlicht) geändert durch Erlass vom 15. April 2011 (nicht veröffentlicht) - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zur Bearbeitung von Meldungen nach Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 15. Januar 2004 (nicht veröffentlicht) geändert durch Erlass vom 8. Mai 2008 (nicht veröffentlicht) - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zur Bearbeitung von Meldungen aus dem Rapid Alert System for non-food consumers products (RAPEX) vom 27. September 2007 (nicht veröffentlicht) - Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur risikoorientierten Probenahme bei Lebensmitteln in Thüringen vom 3. Januar 2013 (nicht veröffentlicht) 2