Liebe Faschingsfreunde

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Liebe Faschingsfreunde
WA-KA-GE e.V.
gegründet 1968
WARGOLSHÄUSER KARNEVALSGESELLSCHAFT
Informationsblatt für den Verantwortlichen
einer Gruppe oder eines Wagens
Hinweise für die Teilnahme am Faschingsumzug der WA-KA-GE
am Rosenmontag, 03. März 2014 in Wargolshausen
Liebe Faschingsfreunde und Wagenbauer,
als Veranstalter bedanken wir uns, dass Sie an unserem
Rosenmontagsumzug teilnehmen möchten. Wir bitten Sie aber, auf die
Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für Zugteilnehmer und
Wagenlenker zu achten. Unterbinden Sie bitte alle Aktivitäten, durch die sich
Ihre Leute selbst oder durch die andere gefährdet werden könnten.
Ein ganz besonderes Anliegen ist das Thema Alkohol.
Genehmigungsbehörden und Polizei sehen nur dann eine Möglichkeit,
den Alkoholmissbrauch einzuschränken, wenn auf den
Faschingswägen keine brandweinhaltigen Getränke mitgeführt werden.
Außerdem ist aus Sicherheitsgründen das Mitführen von Gläsern und
Flaschen jeglicher Art nicht erlaubt. Wir bitten dies zu akzeptieren und
einzuhalten.
Wir bedanken uns noch einmal für Ihre Unterstützung und verbleiben mit
einem närrischen Gruß
WA-KA-GE e. V.
Wargolshausen
gez. Marco Wicht, 1. Gesellschaftspräsident
Anlage
Regeln und Sicherheitsbestimmungen
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Mit der Teilnahme am Wargolshäuser Rosenmontagsumzug werden von allen
Teilnehmern die nachfolgenden Regel akzeptiert.
Eine Anmeldung (mit Wagenverantwortlichen min. 18 Jahre, KfzKennzeichen und Schlepperfahrer) ist zwingend erforderlich!
Je Umzugswagen sind ein Wagenverantwortlicher und der verantwortliche
Fahrer zu benennen. Der Fahrer darf sein Fahrzeug nicht verlassen. Fahrer
und Wagenverantwortlicher sind verbindliche Ansprechpartner für
Veranstalter und Sicherheitsbehörden.
Während des Umzugs müssen mindestens 2 Wagenbegleiter aus
Sicherheitsgründen den Schwenkbereich des Wagens sichern. Die
Gesamtanzahl wird vom Wagenverantwortlichen eigenverantwortlich
bestimmt.
Das Mitführen von brandweinhaltigen Getränken und von Gläsern und
Flaschen jeglicher Art auf den Umzugswägen ist nicht erlaubt.
Die Lautstärke musikalischer Verstärkeranlagen auf Umzugswägen darf zu
keiner Beeinträchtigung anderer Zugteilnehmer, Fußgruppen oder der
Zuschauer führen. Die Abstrahlrichtung von Lautsprechern ist grundsätzlich
in das Innere des Wagens zu richten. Die Lautstärke von Anlagen auf einem
Faschingswagen ist insgesamt so einzustellen, dass die Musik nicht über die
nächsten Wägen hinaus wahrgenommen werden kann.
Wegen Brandgefahr dürfen auf den Themenwägen keine Stromerzeuger
mitgeführt werden, diese sind an den Schleppern zu befestigen.
Je Umzugswagen kann eine Kaution von bis zu 200 € durch den Veranstalter
erhoben werden. Die Kaution ist bar bereit zu halten. Sie verfällt ganz oder
teilweise, wenn Anordnungen und Vorgaben der Kommunen, der
Sicherheitsbehörden oder der Veranstalter nicht beachten werden.
Die Veranstalter behalten sich zudem vor, so genannte Krawallwägen nicht
teilnehmen zu lassen.
Aus Versicherungsgründen ist es nicht gestattet, Pferde bzw.
Pferdegespanne im Umzug einzusetzen!
Die Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein und dürfen nur im
Schritt-Tempo fahren!
Weder die Sicht noch die Lenkfähigkeit dürfen durch Aufbauten
beeinträchtigt werden!
Auf der Anfahrt zum Faschingsumzug dürfen keine Personen auf den Wägen
befördert werden! (verantwortlich ist der Fahrzeugführer)
Während des Umzugs sind Personen auf den Wägen durch ausreichende
Sitzflächen und Geländer zu sichern. Das Besteigen der Wagenaufbauten und
Anbaugeräte der Zugfahrzeuge ist verboten.
Dem Wagenlenker muss bewusst sein, dass in punkto Alkohol am Steuer
auch an den närrischen Tagen keine Ausnahmen gelten!
Verteilen von Flyern, Stroh und sonstige die Straße verunreinigende
Gegenstände sind verboten!
Nach dem Umzug haben die Faschingswagen das Dorf unverzüglich zu
verlassen. Es ist nicht zulässig, die Wagen an der Straße abzustellen.
Der Versicherungsschutz der Zugfahrzeuge ist auf die Teilnahme an
Brauchtumsveranstaltungen auszuweiten.
Änderungen vorbehalten.