Arbeitskreis Hubschrauberlärm

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Arbeitskreis Hubschrauberlärm
Lärmbelastung im näheren Umfeld
des VLP Hangelar
Anforderungen an einen
Bebauungsplan
Rahmenplanung VLP Hangelar
21.5.2013
AK Hubschrauberlärm
Agenda
• Lärm als Umweltbelastung
• Ist-Situation im direkten Umfeld des VLP Hangelar
• Anforderungen an eine Bebauungsplanung am VLP Hangelar
• (oder: was haben Bauten mit Lärm zu tun?)
21.05.2013
AK Hubschrauberlärm am Flugplatz Hangelar
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Lärm als Umweltbelastung
• Einigkeit in der Wissenschaft und Politik
– Lärm macht krank (vgl. z.B. Website des Umweltbundesamtes)
– Lärm ist möglichst zu vermeiden
– Lärmimmissionen sind im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfungen von Bauvorhaben und Projekten zu
untersuchen
• Folgerichtig:
– EU-, Bundes- und Landesrecht fordert Lärmschutz
• EU-Richtlinie (2002/49/EG) zum Lärmschutz:
– Umsetzung seit 2005 in NRW
– Ziel:
Lärm in lauten
Gegenden reduzieren und
von ruhigen Gegenden fernhalten!
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Lärm als Umweltbelastung
(Grundsätzlich: zwei Arten von Lärm)
• Fluglärm
• Stationärer Lärm
– Überfluglärm
– Starts und Landungen
– Warmlauf- und
Checkphasen
– Testbetrieb in den Werften
– Schulflüge auf der
„kleinen“ Platzrunde
• bzgl. der Dauer i.d.R. gut
kalkulierbar
• bzgl. der Dauer i.d.R
schwer kalkulierbar
• Sportflug und
gewerblicher Verkehr
• hauptsächlich gewerblich
verursacht
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Lärm als Umweltbelastung
- Beispiele unterschiedlicher Lärmereignisse
Lärmpegel
Lärmpegel
Überflug
Hubschrauberstart
Dauer <1m
Dauer <15m
Die Unkalkulierbarkeit von
Anfang und Ende eines
Lärmereignisses trägt
wesentlich zur Belastung der
Betroffenen bei.
Stationärer Lärm wie beim
Werftbetrieb ist daher
besonders belastend.
Lärmpegel
Werkstatt Testläufe
Dauer bis zu 45m
Die für Hubschrauber typischen Klopfgeräusche sind besonders
am Boden oder in geringer Höhe unangenehm.
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Ist-Situation am VLP Hangelar
- Hubschrauberbetriebe
Der VLP Hangelar gehört schon
heute zu den drei größten
Hubschrauberlandeplätzen
bundesweit!
• Bundespolizei
–
–
–
–
bis zu 30 Helikopter
können grundsätzlich immer fliegen
hoher Schulungs- und Testbetriebsanteil
rund 6.000-10.000 Flugbewegungen pro Jahr
• Private:
– ALT-Heliservice (seit 2007 mit erheblich erweitertem Betrieb)
• erzeugt viel Werkstatt- und Testlärm in der unmittelbaren Flugplatznähe
– Flugschulen und Auftragsfirmen (AirLloyd, Lifeflight,…)
• kleine Flugplatzrunden
– rund 5.500-9.500 erfasste Flugbewegungen mit Helikoptern pro Jahr
im zivilen Bereich des VLP
Quellen: Bundespolizei, Flugplatzgesellschaft, Stat. Bundesamt
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Ist-Situation am VLP Hangelar
- Quellen des stationären Lärms
„Kleine Platzrunde“
Test- und Helikopterschulungsflüge
Bundespolizei
Werftbetrieb
ALT-Werftbetrieb
Der stationäre Lärm
hat seit 2007 (Ausbau
ALT) signifikant
zugenommen.
Betroffen sind vor
allem
- Hangelar-Mitte
- Hangelar-Ost
- Ort-West
- Menden Süd
Quelle
Karte: Stadt Sankt Augustin
Ergänzungen : AK HL
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Ist-Situation am VLP Hangelar
- Umfrage der Uni Bonn
In der Nachbarschaft des VLP und in den
Einfluggebieten werden erhebliche Teile der
Bevölkerung durch die Lärmentwicklung gestört.
Quelle: Uni Bonn, Stadt Sankt Augustin
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Anforderungen an einen B-Plan
• Lärmschutzbedürfnisse der Anwohner führen zu den
folgenden zentralen Anforderungen an den Bebauungsplan:
• Eine weitere Bebauung darf keine Ausweitung des stationären
Lärms (i.w. = Gewerbelärm = Betriebslärm) zur Folge haben.
• Eine weitere Bebauung darf auch mittelbar keinen
zusätzlichen Fluglärm oder stationären Lärm anziehen
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Anforderungen an einen B-Plan
(Südseite der Richthofenstraße)
• Dieses Gelände muss frei blieben.
• Es sollte nicht bebaut werden dürfen, weil
– weiteres Flugplatz affines Gewerbe unweigerlich den Flugplatz
insgesamt für mehr Flugbewegungen attraktiv macht
– damit die Lärmquellen noch weiter an die bestehende Wohnbebauung
heranrücken
– Die als ökologische Ausgleichsflächen für frühere Maßnahmen
geschaffenen Bereiche unter „Druck“ geraten.
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Anforderungen an einen B-Plan
(Nordseite der Richthofenstraße, bestehende Bebauung)
• Veränderung und Erweiterung der Bebauung nur unter
konsequenter Anwendung von schalltechnischen
Untersuchungen (neben der Pegelmessung ist auch auf die
Lärmart und –dauer einzugehen!)
– Für alle neuen Bauten und Erweiterungsbauten
– Für alle bestehenden Gewerbeansiedlungen (insbes. ALT-Werft,
Flugschulen) ist eine solche Untersuchung – soweit noch nicht
vorhanden – nachträglich anzufordern.
• Bei der Beurteilung der schalltechnischen Untersuchung ist zu
berücksichtigen, ob sich durch die Erweiterungs- oder
Neubauten das Gesamtgefüge (z.B. durch eine erhöhte
Attraktivität des Flugplatzes für An- und Abflüge) ändert.
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Anforderungen an einen B-Plan
(Veränderungen an der Erschließung, Optik)
• Jede Veränderung an der Erschließung des Flugplatzes und an
der optischen Attraktivität sollte nur erlaubt werden, wenn
dadurch keine Zunahme von Flugbewegungen und
stationärem Lärm (direkt oder indirekt) bewirkt wird.
• Beispiele:
– Hotel, das am Wochenende Gäste für Rund- oder
Ausbildungsflüge beherbergt
– Gastronomie, die den Flugplatz für externe FunVeranstalter attraktiv macht
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Unsere Forderungen kurzgefasst:
• Abschied vom Konzept des Aero- (Business)parks!
• Der B-Plan darf insbesondere nicht zu einer Ausweitung des
Hubschrauberverkehrs führen. Hangelar darf kein „Heliport“
werden!
• Der VLP Hangelar soll das wieder werden, was er
satzungsgemäß immer war:
• Ein Platz für den Flugsport
mit nachgeordneter gewerblicher Nebennutzung!
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Weitere Informationen:
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Ergänzungen
• für die Veröffentlichung im Internet
• sind aus Zeitgründen nicht Teil der mündlichen
Präsentation am 21. Mai 2013
Über den AK Hubschrauberlärm
• Der AK Hubschrauberlärm tritt seit seiner Gründung im Jahre
2009 für einen erhöhten Lärmschutz der Bevölkerung in Sankt
Augustin und Umgebung ein!
• Er ist für die Erhaltung des Flugplatzes Hangelar als
Sportflugplatz!
• Er lehnt allerdings einen Ausbau des Flugplatzes zum
gewerblichen Schwerpunktlandeplatz ab.
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Konkrete Lärmschutzziele des
AK Hubschrauberlärms
• Das bestehende Lärmvolumen durch stationären Lärm muss
mittelfristig reduziert werden
– Aktive Lärmminderung durch leisere Geräte
– Schallschutzmaßnahmen an den Werkstätten
• Das Lärmvolumen durch Flugschulen muss reduziert werden
– Reduzierung „kleine Platzrunden“
– keine neuen und keinen Ausbau der bestehenden Schulbetriebe
• Einführung von Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten auch für
das Gewerbe am Flugplatz
– Mittagspausen
• Lärmschutz als Ziel auch bei der Bundespolizei verankern
– Optimierung Abläufe
– Schulungen in weniger besiedelte Gebiete verlagern
– keine weitere Ausweitung des Flug- und Werftbetriebes über das
gegenwärtige Niveau hinaus.
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Lärmschutzkonzept für Sankt Augustin
Der VLP Hangelar wird bisher in der
Lärmschutzplanung nicht berücksichtigt.
Weder ist der Lärm am VLP Hangelar als
Fluglärm noch der stationäre Lärm als
Gewerbelärm klassifiziert.
Das mag „gesetzeskonform“ sein,
folgt aber nicht der Intention des
Gesetzgebers.
Die Sankt Augustiner Politik muss hier
nachbessern.
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Quelle: http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
AK Hubschrauberlärm am Flugplatz Hangelar
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