September - Gemeinde Elsterheide

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September - Gemeinde Elsterheide
ElsterheiderINFO
AMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE
HAMTSKE A INFORMACISKE ŁOPJENO GMEJNY
Neuwiese-Bergen · Seidewinkel · Nardt · Sabrodt · Bluno · Klein Partwitz · Tätzschwitz · Geierswalde
Nowa Łuka – Hory · Žid ino · Nar · Zabrod · Blu · Bjezdowy · Pta ecy Lejno
Jahrgang 2012, Mittwoch, den 26. September Nummer 143
Wo wächst die höchste Sonnenblume in
der Elsterheide
näheres dazu auf Seite 11
ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
In dieser Ausgabe:
➤ Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide
• Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) des Beschlusses über den Bebauungsplan „Erweiterung der Betriebsfläche PEWO“
• Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung am 4. Entwurf
zum B-Plan „Geierswalder See-Südböschung“
• Vermietung eines Geschäftsraumes in der Gemeindeverwaltung Elsterheide
• Beschlüsse der 33. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide
vom 11.09.2012
➤ Öffentliche Bekanntmachung fremder Ämter/Behörden
• Landratsamt Bautzen -Amt für Bodenordnung, Vermessung und
Geoinformation
- Flurbereinigungsbehörde
- Bodenordnungsverfahren Neuwiese (Verwaltungsbaracke) Gemeinde Elsterheide
• Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Tätzschwitz
- Öffentliche Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung, Tätzschwitz Ortslage
- Öffentliche Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung - Tätzschwitz Hochwasserschutz
• Gemeinde Spreetal
- Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2013/2014
• Gemeinde Laubusch
- Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2013/2014
• Ausschreibung für die Bewirtschaftung der Betriebskantine PEWO
➤ Kultur- und Vereinsnachrichten
• Schul- und Heimatstube Tätzschwitz
• Kanninchenausstellung im Bürgerhaus in Nardt
• Abschluss der 8. Wassersportsaison am Geierswalder See
• Am Dienstag, den, 25.09.2012 findet im Ostereiermuseum Sabrodt wieder eine Buchlesung um 15.00 Uhr statt.
• Wo wächst die größte Sonnenblume in der Elsterheide?
• Unsere Schulkinder erleben das Seenland!
• Ernte-Dank-Fest & Krabat-Fest Schwarzkollm
• Mitglieder und Freunde der Historsichen Technik Lauta e. V.
laden zum VIII. Treffen für historische Fahrradmotore und Mopeds recht herzlich ein.
• Geburtstagsgrüße September 2012
S.
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Gemeinde Elsterheide
Ortsteil Bergen • Am Anger 36 • 02979 Elsterheide
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Telefon: 03571/4801- 0 • Telefax: 03571/403644
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E-Mail: [email protected]
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Internet: www.elsterheide.de
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Bürgermeisteramt
Bürgermeister: Dietmar Koark
erreichbar über Sekretariat
Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen:
Erika Fischer
03571 4801-0
Tourismus:
Matthias Müller
03571 4801-12
Hauptamt/Ordnungsamt
Amtsleiterin:
Roswitha Roßmann 03571 4801-26
Standesamt:
Gerlinde Lehmann
03571 4801-27
Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt:
Karin Hänsch
03571 4801-29
Sachberarbeiterin
Manuela Kempe
03571 4801-28
Kämmerei
Kämmerin:
Angelika Zschech
03571 4801-21
Kasse:
Helga Boch
03571 4801-22
Christine Pink
03571 4801-23
Steuern/Liegenschaften/Pacht
Antje Zschabran
03571 4801-24
Bauamt
Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz
Reiner Zschiesche
03571 4801-30
Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr:
Heidrun Eger
03571 4801-31
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Baubetriebshof: Siegbert Bogott
Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung
Ortsteil Bergen
Am Anger 36
Ortsteil Bluno
Dorfaue 33
Ortsteil Geierswalde
Landstraße 33
Ortsteil Klein Partwitz
Lindenallee 4, neben dem Löschteich
Ortsteil Nardt
Thruneweg 6
Ortsteil Neuwiese
Elstergrund 2
Ortsteil Sabrodt
Dorfstraße 64
Ortsteil Seidewinkel
Zur Friedenseiche 1
Ortsteil Tätzschwitz
Am Wiesengrund 2
03571 4801-32
Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Konto-Nr. 3000103545 • BLZ 850 503 00
Volksbank Bautzen e.G.
Konto-Nr. 9031200 • BLZ 855 900 00
Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz,
Revier Elsterheide
Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, Revier
Elsterheide informiert:
Auf Grund personeller Veränderungen ist ab dem 01.08.2012 das
Forstrevier Elsterheide vorübergehend nicht besetzt. Die Sprechstunde entfällt bis auf weiteres. Das Revier Elsterheide wird voraussichtlich zum November 2012 neu besetzt werden.
Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die Revierleitung:
Revierförster Herrn Thomas Kappert (Forstrevier Spreewitz),
Telefon: 035724/55752, mobil: 0173/9616057
Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen
Ortsteilverwaltung Geierswalde
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Sabrodt
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Klein Partwitz
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Tätzschwitz
freitags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Nardt
dienstags von
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Bluno
(nach telefonischer Vereinbarung)
Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen:
– Gemeinde Elsterheide –
Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen
Montag
13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
09.00 bis 11.30 Uhr
Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im PrivatwaldKörperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden,
Reitwege- Reitmarken.
Ansprechpartner: Revierleiter: Martin Hirsch
Dienstsitz:
Am Anger 36 in 02979 Elsterheide/ OT Bergen
Tel.:
Handy 0175/7265507
E-mail:
[email protected]
Sprechzeit:
Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.30 Uhr
gez. Hirsch
Revierleiter
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
Öffnungszeiten der Bibliotheken in den
Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide
Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide
Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin
Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten.
Sprechtage:
jeden 2. Dienstag im Monat
von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16
Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden:
Friedensrichterin Frau Renate Scharf
OT Bergen • Geierswalder Straße 6 • 02979 Elsterheide
Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden:
• bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.B.
Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung
• Strafrechtsangelegenheiten: z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung
Bibliothek Sabrodt
jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64
Bibliothek Bergen
jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr
im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide,
Am Anger 36 (Eingang über Innenhof)
Bibliothek Bluno
jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr
im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33
Bibliothek Geierswalde
jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr
im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33
Bibliothek Klein Partwitz
jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELSTERHEIDE
Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
des Beschlusses über den Bebauungsplan „Erweiterung der Betriebsfläche PEWO“
Die Gemeinde Elsterheide gibt hiermit bekannt, dass der Bebauungsplan „Erweiterung der Betriebsfläche PEWO“, in der Fassung
vom August 2012, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am
09.08.2012 als Satzung beschlossen wurde. Der Wortlaut des Beschlusses Nr. 30/12 ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide entwickelt und bedarf deshalb nicht der Genehmigung des Landratsamtes Bautzen.
ser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Hingewiesen wird auch gemäß § 44 Absatz 5 BauGB
- auf die Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39
bis 42 BauGB sowie
- auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen
von Ansprüchen, wenn der diesbezügliche Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen
vorgesehenen Veröffentlichungen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
gez. Heidrun Eger / Bauamt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke
47/1, 48 und 80/5 (teilweise) der Flur 8 in der Gemarkung Neuwiese
und beinhaltet eine Fläche von 1,4906 ha.
Er grenzt direkt an die rückwärtige (südliche) Grundstücksgrenze
des Betriebsstandortes der Firma PEWO im Gewerbegebiet Neuwiese-Bergen, Geierswalder Straße 13 an.
Beschluss- Nr. 30/12
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung der
Betriebsfläche PEWO“ als 3. Änderung des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Bergen
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Elsterheide beschließt gemäß § 10 Absatz 1
BauGB den vorliegenden redaktionell geänderten Bebauungsplan
in der Fassung vom August 2012, bestehend aus
der Planzeichnung sowie den textlichen bauplanungsrechtlichen
und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.
Der Gemeinderat tritt der Begründung mit Umweltbericht bei.
Der Bebauungsplan tritt am Tag seiner Bekanntmachung im Amtsblatt „Elsterheide Info“ in Kraft.
Elsterheide, OT Bergen, den 09.08.2012
gez. Koark
Bürgermeister
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht im Bauamt der
Gemeindeverwaltung Elsterheide, Zimmer 0.8, im OT Bergen, Am
Anger 36 während der Sprechzeiten bereitgehalten. Über den Inhalt
wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Unbeachtlich werden eine nach
- § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie eine
- unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
und nach
- § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die3
ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren
„Geierswalder See - Südböschung“ Gemeinde Elsterheide
Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) über die erneute öffentliche Auslage gemäß § 4a Absatz 3 BauGB des
4. Entwurfes zum Bebauungsplan „Geierswalder See - Südböschung“ in der Fassung
vom September 2012
Der 4. Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Entwurfsfassung vom
September 2012 liegt
vom 09.10.2012 bis einschließlich 30.10.2012
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im
Sekretariat - Zimmer 1.4 - während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus:
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Bebauungsplanentwurf mit allen oben
aufgezählten Teilen einzusehen.
In folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen kann ebenfalls
Einsicht genommen werden:
- Lärmgutachten Geierswalder See (URS, 2009)
- geotechnische Stellungnahme eines Sachverständigen für Böschungen (Geotechnisches
Büro Stahnke, 2009)
- Artenschutzrechtlicher Beitrag (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, 2012)
- Grünordnungsplan (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, 2012)
- Stellungnahmen des Landratsamtes Bautzen, der Landesdirektion Dresden, der
Landestalsperrenverwaltung und der LMBV mbH zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt am Südufer des Geierswalder Sees, südwestlich der Ortslage
Geierswalde und betrifft unter anderem das Wassersportzentrum und damit Wasser-, Uferund Böschungsfläche, aber auch landwirtschaftliche Fläche südlich der Straße „Am
Wassersportzentrum“ sowie Fläche westlich und östlich der Straße „Windspitze“.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide,
vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez. Heidrun Eger / Bauamt Gemeinde Elsterheide
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
Beschluss- Nr.: 36/12
- Beschluss über einen Grundstücksverkauf im OT Klein Partwitz, Platanenallee Rechtsgrundlagen: §§ 28 und 90 SächsGemO
Der Gemeinderat beschließt den folgenden Grundstücksverkauf in
der Gemarkung Klein Partwitz, Flur 3 im OT Klein Partwitz, Platanenallee. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet Klein Partwitz 3. BA und wird zum Zweck der Eigenheimbebauung verkauft.
Verkauft werden die Flurstücke, eingetragen im Grundbuch von
Klein Partwitz,
108/27 mit 376 m², GB-Blatt 158
108/28 mit 263 m², GB-Blatt 158
108/30 mit 110 m², GB-Blatt 158
108/31 mit 118 m², GB-Blatt 158
188
mit 162 m², GB-Blatt 154
189
mit 310 m², GB-Blatt 154
insgesamt 1339 m²
Der Kaufpreis beträgt wie bei allen zurückliegenden Grundstücksverkäufen in diesem B-Plangebiet 12,00 €/m² Grundstücksfläche =
16.068 €.
Die Erschließungskosten werden separat beschieden und sind nicht
Bestandteil des Kaufpreises.
Eine entsprechende Bauverpflichtung wird notariell vereinbart.
Elsterheide, OT Bergen, den 11.09.2012
gez. Koark
Bürgermeister
Vermietung von einem Geschäftsraum
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide
Die Gemeindeverwaltung Elsterheide vermietet ab dem 01. Oktober
2012 den bisherigen Geschäftsraum des Friseursalons Figaro.
Der Friseursalon befindet sich im Erdgeschoß des Verwaltungsgebäudes im Ortsteil Bergen.
Das vorhandene Inventar kann in Absprache mit Figaro GmbH Hoyerswerda übernommen werden.
Interessenten, vorzugsweise im Gewerk Friseurhandwerk, bitten wir
um persönliche oder schriftliche Bekundung ihrer Vorstellungen in
der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 im OT Bergen.
Telefon: 03571/4801-0, E-Mail: [email protected]
Gemeinde Elsterheide
Am Anger 36
02979 Elsterheide
Beschluss- Nr.: 37/12
- Vergabe von Bauleistungen am Bürgerhaus Seidewinkel
- Los 2 Zimmereiarbeiten
Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO; § 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Zuschlagserteilung für die
Zimmererarbeiten – Los 2 am o. g. Objekt an die Firma
Holzbau Heber GmbH
OT Kirschau
Bautzener Straße 24
02681 Schirgiswalde - Kirschau
Die Bruttoangebotssumme beträgt 13.519,25 €. Sie liegt im Rahmen der Kostenrechnung für die Kostengruppe 300- Baukonstruktion. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der zur
Submission am 07.09.2012 eingegangenen Angebot
(Nr. 6) und deren rechnerischen sowie fachlichen Prüfung durch
das Ing.- büro Kurjo.
Dem Beschluss liegt der Vergabevorschlag des Bauamtes nebst
Vergabeempfehlung sowie der Preisspiegel bei.
gez. Koark
Bürgermeister
Beschlüsse der 34. öffentlichen Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Elsterheide vom 11.09.2012
Beschluss- Nr.: 34/12
Änderung/Ergänzung der Tagesordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Tagesordnung der
33. Gemeinderatssitzung wie folgt zu verändern:
Tagesordnungspunkt nichtöffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt
12.2 A/BV 40/12 Stundung von Gewerbesteuern
wird von der Tagesordnung gestrichen.
gez. Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr.: 38/12
- Vergabe von Bauleistungen am Bürgerhaus Seidewinkel
- Los 3 Dachdecker/Dachklempnerarbeiten
Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO; § 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Zuschlagserteilung für die
Dachdecker/Dachklempnerarbeiten– Los 3 am o. g. Objekt an die
Firma
Dachdecker & Zimmerer GmbH Stolpen
OT Lauterbach
Dorfstraße 74
01833 Stolpen
Die Bruttoangebotssumme beträgt 47.336,39 €. Sie liegt im Rahmen der Kostenrechnung für die Kostengruppe 300- Baukonstruktion.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der zur Submission am 07.09.2012 eingegangenen Angebot ( 3 ) und deren rechnerischen sowie fachlichen Prüfung durch das Ing.- büro Kurjo.
Dem Beschluss liegt der Vergabevorschlag des Bauamtes nebst
Vergabeempfehlung sowie der Preisspiegel bei.
gez. Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr.: 35/12
- Beschluss über den 4. Entwurf des Bebauungsplanes „Geierswalder See - Südböschung“
Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO, § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Elsterheide fasst den Beschluss über den vorliegenden 4. Entwurf des Bebauungsplanes „Geierswalder See-Südböschung“ in der Fassung vom September 2012.
Der Entwurf besteht aus der Planzeichnung mit zeichnerischen
Festsetzungen, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und
dem Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange am 4. Entwurf wird verkürzt gemäß § 4a Absatz
3 Satz 3 BauGB durchgeführt.
gez. Koark
Bürgermeister
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
2. Offenlegung des Beschlusses mit Begründung und Gebietskarte
Dieser Beschluss mit Begründung, Hinweisen und die Gebietskarte
liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang, beginnend nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung
dieses Beschlusses, in der Verwaltung der Gemeinde Elsterheide,
Sekretariat, OT Bergen, am Anger 36, 02979 Elsterheide, aus.
Beschluss- Nr.: 39/12
- Vergabe von Bauleistungen am Bürgerhaus Seidewinkel
- Los 4 Gerüstbauarbeiten
Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO; § 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Zuschlagserteilung für die
Gerüstbauarbeiten – Los 4 am o. g. Objekt an die Firma
Kegel & Hossmang Gerüstbau GmbH
Industriegelände Straße B, Nr. 14,
02977 Hoyerswerda
Die Bruttoangebotssumme beträgt 4.881,69 €. Sie liegt im Rahmen
der Kostenrechnung für die Kostengruppe 300- Baukonstruktion.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der zur Submission am 07.09.2012 eingegangenen Angebot (Nr. 1) und deren
rechnerischen sowie fachlichen Prüfung durch das Ing.- büro Kurjo.
Dem Beschluss liegt der Vergabevorschlag des Bauamtes nebst
Vergabeempfehlung sowie der Preisspiegel.
gez. Koark
Bürgermeister
3. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte [§ 63 Abs.
2 LwAnpG in Verbindung mit § 14 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG)]
Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,
aber zur Teilnahme am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert, die Rechte innerhalb von drei Monaten bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der
3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber des vorgenannten Rechts muss die
Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes
ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber
die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf
gesetzt worden ist.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
FREMDER ÄMTER UND BEHÖRDEN
4. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums
Die Flurbereinigungsbehörde ordnet an, das über dingliche Rechte
an den von diesem Beschluss erfassten Flurstücken bis zum Abschluss des Neuordnungsverfahrens nur mit Genehmigung der
Flurbereinigungsbehörde verfügt werden darf. Ein Zustimmungsvorbehalt nach § 6 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) i. V. m. § 13
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) ist im jeweiligen Grundbuch für die von der Anordnung des Bodenordnungsverfahrens betroffenen Flurstücke einzutragen. Über die Flurstücke darf nur mit
Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde verfügt werden.
LANDRATSAMT BAUTZEN
Amt für Bodenordnung, Vermessungund Geoinformation, Flurbereinigungsbehörde
Bodenordnungsverfahren Neuwiese (Verwaltungsbaracke)
Gemeinde Elsterheide
Verfahrensnummer 340203
Geschäftszeichen: 62.4-780.4321:340203<10.04<1
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
BESCHLUSS vom 07.09.2012
zur 1. Änderung des Neuordnungsgebietes
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen
werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
In dem mit Anordnungsbeschluss der Flurbereinigungsbehörde vom
26.08.2011 angeordneten Bodenordnungsverfahren wird hiermit folgende Gebietsänderung angeordnet:
Nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in
Verbindung mit § 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) werden
die Flurstücke Nr. 308/4, 321/1, 358/12, 358/13, 359, 360 und 361
der Flur 7, Gemarkung Neuwiese mit einer Größe von ca. 3,6 ha in
das Verfahrensgebiet einbezogen.
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterassen,
Kies-, Sand- oder Lehmgruben u. ä. Anlagen dürfen nur mit
Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V.
m. § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Die Gesamtfläche des Verfahrens beträgt somit ca. 7,31 ha.
Sind entgegen den Bestimmungen a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können diese im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt
bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies dem Bodenordnungsverfahren dienlich
ist (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 34 Abs. 2 FlurbG).
Die Änderung des Verfahrensgebietes ist in der Änderungskarte zur
Gebietskarte, die als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses ist,
parzellenscharf dargestellt.
1. Beteiligte
An der Änderung des Verfahrensgebietes sind beteiligt:
als Teilnehmer
- die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude, Anlagen sowie
- die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.
als Nebenbeteiligte
- die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, Gebäuden,
Anlagen sowie die im Verfahrensgebiet bestehenden Genossenschaften, die Gemeinde(n), andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wasser- und Bodenverbände.
c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in
Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 34 Abs.
1 Nr. 3 FlurbG).
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten des Verursachers
vornehmen lassen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 34 Abs. 3
FlurbG).
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem
ersten Tag seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen, Sitz Bautzen, Bahnhofstraße
9, 02625 Bautzen Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch beim Landratsamt Bautzen, Amt für
Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation, Sachgebiet Flurneuordnung, Flurbereinigungsbehörde, Garnisonsplatz 9, 01917
Kamenz zur Niederschrift eingelegt werden.
gez. Björn Schober
Teamleiter
Sachgebiet Flurneuordnung
Begründung:
Die Einbeziehung der Flurstücke ist zur umfassenden Neuordnung
des Eigentums und der Bereitstellung von Land für Tauschzwecke
gemäß § 64 LwAnpG i. V. m. § 56 LwAnpG notwendig.
Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Bodenneuordnungsverfahrens nach § 13 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) liegen regelmäßig mit dem Antrag auf Neuordnung der
Eigentumsverhältnisse vor. Die Eintragung eines Zustimmungsvorbehaltes soll die Durchführung des Bodenneuordnungsverfahrens
sichern und zugleich die Inhaber von Rechten und grundstücksgleichen Rechten vor Rechtsverlust schützen (vgl. § 6 Abs. 4
BoSoG, §§ 111 Abs. 1, 121 SachRBerG).
TEILNEHMERGEMEINSCHAFT DER LÄNDLICHEN NEUORDNUNG TÄTZSCHWITZ
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
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Die PEWO Energietechnik GmbH in Elsterheide sucht zum 01.01.2013 einen neuen
Betreiber (m/w) für die Kantine
Zeitraum:
Der neue Betreiber sollte zum 01.01.2013 die Bewirtschaftung der Kantine übernehmen.
Ort:
Die Kantine der PEWO Energietechnik GmbH befindet sich im Obergeschoss des Hauptsitzes in der Geierswalder Straße 13 in 02979 Elsterheide.
In diesem und unmittelbar angrenzenden Gebäuden sind derzeit 250 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Öffnungszeiten:
Die Kantine sollte zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Der Mittagstisch ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr anzubieten.
Je nach Bedarf sollte es auch möglich sein an Samstagen eine Hauptmahlzeit anzubieten.
Weitere Hinweise:
In der Kantine werden derzeit rd. 50 – 70 Hauptmahlzeiten täglich ausgegeben. Dazu kommt die Frühstücksverpflegung.
Neben dem Kantinenbetrieb könnten bei Veranstaltungen der PEWO Energietechnik GmbH weitere Dienstleistungen (Bereitstellung von warmen/kalten Speisen und Getränken, Buffets, etc.) erbracht werden.
Die wesentlichen Bestimmungen und späteren Vertragsbestandteile sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Bewerbung:
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
-Referenzen oder sonstige Nachweise, die Aufschluss über Ihre Fähigkeit, eine Kantine dieser Größenordnung zu führen, geben
-Musterpreisliste für Essen, Getränke und Buffetware
-Musterspeiseplan für zwei Wochen
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Auszug aus dem Gewerberegister
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens 31.10.2012 eingehen. Das Leistungsverzeichnis erhalten Sie auf Anfrage.
Kontakt:
PEWO Energietechnik GmbH
Benjamin Andriske
Geierswalder Straße 13
02979 Elsterheide
Tel.: 03571 4898-204
E-Mail: [email protected]
KULTUR - UND VEREINSNACHRICHTEN
• Ortsteil Tätzschwitz
Schul- und Heimatstube
30.09.
Saisonabschluss
10:00 Uhr Trachtengottesdienst zum Erntedank
Wo wächst die höchste Sonnenblume
in der Elsterheide
Bei Familie Wicke im
Neuwieser Garten hat sie
eine stattliche Höhe von
2,85 m erreicht.
• Ortsteil Nardt
08.11. – 11.11.2012 Kaninchenausstellung im „Bürgerhaus“
Nardt
23.11.2012
Männerbiertrinken mit „Einkaufen“ der Neubürger des Ortes
Ist sie damit die höchste Sonnenblume
in der Elsterheide?
• Ortsteil Geierswalde
03.10.2012
Abschluss der 8. Wassersportsaison am
Geierswalder See
16.11.2012
Jahresabschlussversammlung des Fördervereins Wasserwelt Geierswalde e. V.
Lisa- Marie ist jedenfalls
gespannt, ob sich jemand meldet, dessen
Sonnenblume diese
Höhe übertrifft.
• Ortsteil Sabrodt
Lausitzer Heimatverein e.V.
Dorfstr.41, 02979 Elsterheide
OT Sabrodt
Wenn auf einem Grundstück in der Elsterheide
eine noch größere Sonnenblume im Garten wächst, würden wir uns freuen ein Bild
zu erhalten.
Das Bild kann eingeschickt oder eingesendet werden mit Angabe der Größe und des Standortes bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 im OT Bergen oder unter
den E-Mail Adressen:
[email protected] oder [email protected].
Einsendeschluss ist der 30.10.2012.
Am Dienstag, den, 25.09.2012 findet im Ostereiermuseum Sabrodt wieder eine Buchlesung um 15.00 Uhr statt. Der Autor Hans
Klecker stellt sein neustes Werk „Der Großmutter in den Kochtopf
geschaut „ vor. Hans Klecker ist ein bekannter Komiker und Alleinunterhalter der Oberlausitz und so ist ein lustiger Nachmittag
garantiert. Interessenten sind herzlich willkommen. Wir bitten um
kurze telefonische Anmeldung:Tel.:03564-22045
Dorothea Tschöke
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
vor und trocknete unsere Sachen auf dem Weg zurück nach Parwitz. Hier machten wir eine weitere Rast im Heidecafe, wo unsere
Kinder natürlich
reichlich Eis naschen konnten. Da
sich der Himmel
wieder zuzog, traten wir den Rückweg an. Selbst
unsere Kleinsten
hielten auf der
über 20 Kilometer
langen
Strecke
durch und kamen
erschöpft aber begeistert wieder in Sabrodt an, wo wir noch die Reste unseres
reichlichen Lunchpaketes tilgten. Es war mal wieder ein rundweg
gelungener Ausflug. Ein weiterer Höhepunkt für unsere Kinder ist
schon für den 01.12.2012 geplant. Da findet der 2. Weihnachtsmarkt in Sabrodt statt. Bis dahin viel Spaß wünschen die Eltern
der Sabrodter Schulkinder.
Unsere Schulkinder erleben das Seenland!
Auch im in diesem
Jahr organisierten
die Eltern der Sabrodter Schulkinder wieder einen
Ausflug für Ihre
Kinder. Geplant
wurde eine Fahrt
an den Geierswalder
See.
Am
15.09.2012 ging
es dann, bei leider
bewölkten aber regenfreien Wetter
mit den Rädern los. Der Wermutstropfen lag an der immer noch
fehlenden Anbindung des Radweges von Sabrodt nach Bluno. So
mussten wir wegen der Verkehrssicherheit unserer Kinder, auf
den sehr schlechten Weg über „Wogosche“ nach Bluno ausweichen. Von dort ging es dann wesentlich schneller nach Partwitz.
Am Rastplatz beim Volleyballfeld machten wir den 1. Halt, denn
dort wartete ein Lunchpaket auf uns. Anschließend ging die Fahrt
weiter an den Geierswalder See. An der Beach Bar bei Grill &
Chill schaukelten bereits die von uns bestellten „Donutboote“ im
Wasser, natürlich bestückt mit leckeren Kuchen und Kakao.Nach
einer kurzen Einweisung ging es an Bord. Beruhigt hat uns die
Aussage, dass diese Boote unsinkbar sind! Bei Windstärke 5, laut
Aussage der Besitzer, schipperten wir nun über den See. Auf
Grund des hohen Wellenganges und des Spaßes beim Lenken
schwappten auch immer wieder Wellen über unsere Boote. So
ging es doch recht feucht zu. Nach dem wir wieder festen Boden
unter den Füssen hatten, kam die Sonne hinter den Wolken her-
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ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
Die Gemeindeverwaltung gratuliert
nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern
recht herzlich zum Geburtstag Monat September 2012
Ortsteil Bergen:
Blume, Renate
Kummer, Johann
Bether, Marie
Superzinski, Hannelore
Fritze, Peter
Goga, Renate
Scholz, Klaus-Dieter
Koar, Ursula
Zink, Hans
Koark, Paul
Lindner, Rosemarie
Ortsteil Bluno:
Vietzke, Gisela
Knobloch, Ursula
Kurjo, Helene
Unger, Karl
Noack, Gerlinde
Zippack, Marie
Woßlick, Waltraud
Zink, Inge
Große, Monika
Petko, Ursula
01.09.1947
04.09.1919
17.09.1934
18.09.1942
21.09.1946
21.09.1949
21.09.1946
25.09.1948
26.09.1947
28.09.1939
28.09.1947
06.09.1934
07.09.1947
10.09.1930
11.09.1926
12.09.1944
15.09.1933
20.09.1951
23.09.1950
30.09.1946
30.09.1942
„65“
„93“
„78“
„70“
„66“
„63“
„66“
„64“
„65“
„73“
„65“
„78“
„65“
„82“
„86“
„68“
„79“
„61“
„62“
„66“
„70“
13
Ortsteil Geierswalde:
Albrecht, Margit
Scharf, Günter
Kruscha, Heinz
Sepp, Anita
07.09.1949
22.09.1947
25.09.1937
29.09.1949
„63“
„65“
„75“
„63“
Ortsteil Klein Partwitz:
Wagner, Erna
Schmeling, Fritz
Berthelmann, Käthe
Zschieschick, Helene
Zumpe, Herbert
Wagner, Gerhard
Seidel, Lothar
Koal, Jutta
Bether, Hans-Jürgen
Rasper, Renate
Schwieger, Irmgard
Sonntag, Christa
01.09.1936
05.09.1926
11.09.1925
13.09.1926
13.09.1923
18.09.1937
18.09.1942
22.09.1940
22.09.1947
28.09.1943
28.09.1925
29.09.1935
„76“
„86“
„87“
„86“
„89“
„75“
„70“
„72“
„65“
„69“
„87“
„77“
Ortsteil Nardt:
Köhler, Heinz
Müller, Christa
Jannaschk, Regina
Müller, Hans-Joachim
Knauth, Gerda
Alter, Hans
Bahla, Helga
Schurmann, Heinz
Held, Elke
Lange, Johanna
Wollnow, Renate
Fischer, Marianne
06.09.1935
10.09.1943
14.09.1952
14.09.1940
15.09.1928
17.09.1939
20.09.1944
24.09.1937
25.09.1944
25.09.1936
29.09.1948
30.09.1941
„77“
„69“
„60“
„72“
„84“
„73“
„68“
„75“
„68“
„76“
“64”
„71“
Ortsteil Neuwiese:
Hauska, Heinz
25.09.1946
„66“
Ortsteil Sabrodt:
Pilz, Günter
Richter, Inge
Babenz, Günter
Herkner, Marie
Walter, Waltraud
03.09.1936
07.09.1942
14.09.1935
30.09.1932
30.09.1938
„76“
„70“
„77“
„80“
„74“
Ortsteil Seidewinkel:
Bräuer, Heidemarie
Gutsche, Hannelore
Jentsch, Helga
Minstedt, Karin
Metan, Erika
19.09.1942
19.09.1948
25.09.1937
26.09.1947
29.09.1936
„70“
„64“
„75“
„65“
„76“
Ortsteil Tätzschwitz:
Schäpe, Herbert
Braun, Heidemarie
Kulk, Silvia
Seelig, Helene
Hiller, Helga
Mrosk, Hanna
Buscha, Helene
Markus, Marta
Zeschke, Johann
Knobloch, Günter
02.09.1939
06.09.1945
08.09.1950
18.09.1939
20.09.1930
24.09.1925
25.09.1936
26.09.1925
29.09.1927
30.09.1936
„73“
„67“
„62“
„73“
„82“
„87“
„76“
„87“
„85“
„76“
ElsterheiderINFO Nr. 143 – Jahrgang 2012 – 26. September 2012
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Telefon 03571 48010 · Fax 03571 403644
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