Einführung in das Einwanderungsrecht der USA
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Einführung in das Einwanderungsrecht der USA
Einführung in das Einwanderungsrecht der U.S.A. Prepared by The Immigration Practice Group Arnall Golden Gregory LLP Teri A. Simmons Director, International / Immigration Practice Group 171 17th Street NW, Suite 2100 30363 Atlanta, Georgia 404-873-8612 [email protected] Arnall Golden Gregory LLP 2012 © All Rights Reserved. Einführung in das Einwanderungsrecht der U.S.A. A. Einführung und geschichtlicher Überblick Ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, in den USA Geschäfte zu tätigen, sollten ein praktisches Verständnis für U.S.-Einwanderungsrecht haben und verstehen, welche Auswirkungen es auf die Möglichkeiten hat, Geschäfte in diesem Land durchzuführen. Da der Erhalt eines Arbeitsvisums sehr oft ein komplizierter und zeitraubender Prozess ist, ist es sehr wichtig, dass die Geschäftsziele klar herausgearbeitet werden und dass Reiseund Transferpläne für ausländisches Personal vorausgeplant werden. Dieser Beitrag behandelt die generellen Regeln, Regularien und Prozeduren, die beim Arbeiten in den USA mittels eines geschäftsbezogenen Visums eine Rolle spielen. Es befasst sich nicht mit den Möglichkeiten für Personen, die nahe Verwandte haben, die U.S.-Staatsbürger sind oder die über eine Daueraufenthaltsberechtigung verfügen, ebenso wenig mit Visa für private Zwecke. Die Einwanderung in die USA wird durch Bundesgesetze geregelt. Des weiteren spielen bei der Beantragung von Daueraufenthaltsberechtigungen die Arbeitsministerien der einzelnen Bundesstaaten eine wesentliche Rolle, wenn eine sogenannte „Labor Certification“ erforderlich ist. Wegen der komplexen Natur einwanderungsrechtlicher Vorschriften und zum Teil auch wegen der Einbezogenheit verschiedener Regierungsdienststellen, ist eine Vorausplanung der Schlüssel zum erfolgreichen Transfer ausländischen Personals in die USA und für ausländische Staatsbürger, die in den USA arbeiten möchten. Um die modernen Einwanderungsregeln und –prozeduren näher zu verstehen, ist ein kurzer Abriß über die Geschichte des U.S.-Einwanderungsrechtes von Interesse. Das frühe amerikanische Recht förderte eine offene Einwanderungspolitik, die es ausländischen Staatsbürgern ermöglichte, in praktisch unbegrenzter Anzahl einzuwandern. Im Jahre 1921 jedoch erließ der Kongress erstmals ein Quotensystem, das die Anzahl der einwanderungsberechtigten ausländischen Staatsbürger jährlich limitierte. Ein wesentliches Kriterium dieses Gesetzes war nicht nur eine generelle zahlenmäßige Beschränkung, sondern vielmehr auch eine länderspezifische Einwanderungsbeschränkung nach der sogenannten „Nationalen Herkunftsformel“. Die nächste signifikante Änderung fand im Jahre 1952 mit dem Erlaß des Immigration and Nationality Act statt, in dem vorangehende einwanderungsrechtliche Vorschriften überarbeitet, klargestellt und kodifiziert wurden und der als Grundstein der heutigen nationalen Einwanderungspolitik fortbesteht. Auch er beinhaltet weiter die Nationale 1 Herkunftsformel, wenn auch in modifizierter Form. Im Jahre 1978 wurde die Nationale Herkunftsformel zugunsten eines weltweiten Quotensystems aufgegeben, das einem jeden Land eine gleiche Anzahl an potentiellen Daueraufenthaltsberechtigungen zuwies. Eine weitere wesentliche Entwicklung nahm das U.S.-Einwanderungsrecht am 6. November 1986, als Präsident Reagan den Immigration Reform and Control Act von 1986 unterzeichnete. Nach diesem Akt war es für U.S.-Arbeitgeber illegal, wissentlich ausländische Staatsbürger zu beschäftigen, wenn nicht vorher durch die Behörde eine Arbeitserlaubnis erteilt worden war. Im Jahre 1990 erließ der Kongress den Immigration Act von 1990, der den Immigration and Nationality Act dadurch abänderte, dass die Antragsprozesse für einige temporäre Visa und Daueraufenthaltsberechtigungen erleichtert wurden, während andere wiederum erschwert wurden. Nach dem 11. September 2001 hat die U.S. Regierung die Gesetzgebung und Verfahren in Sachen Einwanderungsrecht einer tiefgreifenden Prüfung unterzogen und festgestellt, dass drastische Änderungen erforderlich waren, um die nationale Sicherheit gewährleisten zu können. Diese Änderungen schliessen ein: klare Richtlinien zur Ausstellung von Visa und zusätzliche Sicherheitsmassnahmen seitens der U.S. Botschaften weltweit; erhöhte Koordination und verstärkter Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden, der Exekutive und dem Geheimdienst; die Einführung eines integrierten Einreise- und Ausreise Datensystems; das Erfassen von ausländischen Studenten in den USA; Einschränkung der Visa für Bürger von bestimmten Nationen, die Terrorismus unterstützen – und die vollständige Eingliederung der Behörde, die mit Fragen des Einwanderungsrechts betraut war, dem Immigration and Naturalization Service („INS“), in das Department of Homeland Security. Im November 2002 unterzeichnete Präsident Bush den Homeland Security Act von 2002, welcher die Abschaffung des INS markierte und die Verantwortung ab dem 1. März 2003 auf das neu geschaffene Department of Homeland Security übertrug. Die Struktur des Department of Homeland Security sieht eine Aufteilung der Aufgaben wie folgt vor: Die Abteilung Citizenship and Immigration Services („CIS“) ist für die Immigration Programme zuständig, wie die Prüfung und Bewilligung von Visa Anträgen, Anträge auf Arbeitserlaubnis, Einwanderung, Asyl und Flüchtlingsfälle. Immigration and Customs Enforcement („ICE“) ist für Zoll- und Einreisepüfungen und Ausweisungen zuständig. Customs and Border Protection („CBP“) übernahm die Aufgabe der Prüfung von Einreiseund Einwanderungspapieren (z.B. der Beamte, der einen Ausländer am Flughafen den Einreisestempel erteilt) und des Grenzschutzes. 2 Über die Umstrukturierung hinaus, wurde eine Reihe von neuen einwanderungsrelevanten Gesetzen und Regularien eingeführt, zudem wurden Einschränkungen bei VisumsErteilungen eingeführt für Spezialisten in Berufen in Bezug auf „Sensitive Technologies“ (Kernenergie, Chemie, Biologie). Die Auswirkungen dieser Sicherheitsmassnahmen spiegeln sich deutlich in einer Verzögerung der Visums-Bearbeitung und –Erteilung für die betreffenden Antragsteller wider. Während die Gesetzgebung für internationale Geschäftsleute, die in die USA reisen, von diesen Änderungen weitgehend unberührt bleibt, sollte man dennoch auf Verzögerungen und zusätzliche Sicherheitsmassnahmen bei der Beantragung des Visums vorbereitet sein und entsprechend planen. Internationale Geschäftsleute können ihr lokales U.S. Konsulat oder das CIS konsultieren, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit Änderungen in der Legislative ihre U.S.Geschäftsvorhaben beeinflussen. Da jedoch die Anzahl der qualifizierten Konsulats- oder CIS Mitarbeiter, die mit Öffentlichkeitsarbeit betraut sind, sehr limitiert ist, empfiehlt es sich, mit spezifischen Fragen einen erfahrenen Immigration Rechtsanwalt anzusprechen. B. Übersicht über die einzelnen Visumskategorien Ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, die USA zu besuchen, in den USA zu leben und/oder zu arbeiten, können dies als Nichteinwanderer oder Einwanderer tun. Nichteinwanderer sind ausländische Staatsbürger, die zeitlich befristet in die USA kommen. Einwanderer sind ausländische Staatsbürger, die sich ihren Wohnsitz in den USA auf einer dauerhaften Basis nehmen. Die Entscheidung, ob ein ausländischer Staatsbürger in die USA als Nichteinwanderer oder Einwanderer einreisen sollte, ist in Abhängigkeit von seinen bestimmten geschäftlichen und persönlichen Zielen und den speziellen Qualifizierungserfordernissen einer bestimmten Einwanderungskategorie oder Klassifikation zu treffen. I. Nichteinwanderungs-Visa (temporär) Es gilt grundsätzlich drei verschiedene Schritte zu vollziehen, um in die USA unter einer zeitlich befristeten Visumskategorie einreisen zu können. Zuerst muss der U.S.-Arbeitgeber beim Regional Service Center des CIS, das zuständig für den Geschäftssitz des Arbeitgebers ist, einen Antrag auf Visumsgenehmigung stellen. Dieser erste Schritt ist nötig bei Visumskategorien wie H-1 oder auch L-1. Dieser Schritt ist nicht nötig für diejenigen Visumskategorien, die direkt bei einer U.S.-Botschaft oder einem U.S.-Konsulat beantragt werden können (E, B-Visa). 3 Zweitens, nach Erhalt der Visumsgenehmigung vom CIS, muss der ausländische Staatsbürger dann das Visum bei einer U.S.-Botschaft oder bei einem U.S.-Konsulat beantragen. Dort wird in der Regel dann auch das Visum in den Reisepaß eingetragen. Bei der nachfolgenden Einreise in die U.S.A. muss der ausländische Staatsbürger an der Grenze bei einem Einwanderungsbeamten um Einlaß in die USA ersuchen. Wenn zugelassen, so erhält der ausländische Staatsbürger eine I-94 Karte, eine weiße Karte, die im Reisepaß plaziert wird und welche die Konditionen des Aufenthaltes in den USA regelt. Es ist wichtig zu betonen, dass – obwohl der ausländische Staatsbürger ein Visum von einem U.S.-Konsulat erhält, das für mehrere Jahre gültig sein kann - es ihm nur für den Zeitraum gestattet ist, sich in den USA aufzuhalten, der auf der I-94 Karte vermerkt ist. Der ausländische Staatsbürger muss vor dem Ablauf des auf der I-94 Karte genannten Datums entweder die USA verlassen oder um eine Visumsverlängerung oder eine Statusanpassung bei der CIS ersuchen. Es gibt eine sehr große Anzahl an Visumskategorien, die ausländischen Staatsbürgern, die temporär in die USA kommen möchten, zur Verfügung stehen. Die gängigsten Visumskategorien für ausländische Arbeitgeber und Geschäftsleute und für U.S.Arbeitgeber mit ausländischen Arbeitnehmern sind Temporary Business Visitor (B-1), Treaty Trader or Investor (E-1 oder E-2), Temporary Worker oder Trainee (H-1A, H-1B1, H-2 oder H-3), Intracompany Transferee (L-1), Practical Trainee (J-1 oder F-1) und Cultural Exchange Workers (Q) Kategorien. Die folgende Diskussion wird in näheren Einzelheiten diese verschiedenen Kategorien am Arbeitsvisa untersuchen, um Sie mit den jeder Kategorie zugrundeliegenden Qualifizierungsvoraussetzungen bekanntzumachen. 1. B-1 Besuchervisum Unter der B-1 Visumskategorie können ausländische Staatsbürger für einen ausländischen Arbeitgeber beschränkte und temporäre internationale Handels- und Geschäftsaktivitäten in den USA durchführen. Der größte Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und des tatsächlichen Gewinnanfalles muss dabei im Ausland stattfinden. Zusätzlich darf der B-1 Nichteinwanderer kein Einkommen von einer Quelle in den USA erhalten. Ausgenommen davon ist die Erstattung von Auslagen, die bedingt durch Reise und Aufenthalt in den USA angefallen sind. Der B-1 Nichteinwanderer muss auf der Lohnliste des ausländischen Arbeitgebers bleiben. Er darf nicht von einem U.S.Unternehmen oder einer U.S.-Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens beschäftigt und bezahlt werden. Erlaubte Tätigkeiten werden im Foreign Affairs Manual definiert. Hierzu zählen die Etablierung einer U.S.-Tochtergesellschaft, Vertragsverhandlungen, Prozessführung, 4 Konsultationen mit Klienten oder Geschäftspartnern, Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, Teilnahme an Aufsichtsratsitzungen und Sitzungen von Geschäftsführern und Installation oder Service von Anlagen und sonstiger Ausrüstung, die vom ausländischen Arbeitgeber in die U.S.A. verkauft wurden, wenn zudem Installation bzw. Service zum Vertragsgegenstand gemacht wurde. Anmerkung: Ein ausländischer Staatsbürger trägt bei seiner Einreise in die USA die Beweislast, dass er nur erlaubte Tätigkeiten auszuführen gedenkt. Die Interpretation einer erlaubten Tätigkeit wird durch den CIS-Beamten vorgenommen. Aus diesem Grunde sollten ausländische Staatsbürger entsprechende Dokumente bereithalten, wie z.B. ein Schreiben von der Muttergesellschaft, das die beabsichtigten Tätigkeiten in den USA erläutert. In Zweifelsfällen sollten ausländische Staatsbürger anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. B-1 Nichteinwanderern wird die Einreise für einen erstmaligen Zeitraum von bis zu einem Jahr gestattet, mit einer möglichen Verlängerung von bis zu 6 Monaten. In der Praxis sind aufgrund der beschränkten Aktivitäten, die legalerweise im B-1 Status ausgeführt werden dürfen, Aufenthaltsverlängerungen über ein Jahr hinaus sehr selten, da sie nur schwer zu begründen sind. Der B-1 Nichteinwanderer muss einen ausländischen Wohnsitz beibehalten, den er während seines Aufenthaltes in den USA nicht aufgeben darf. Ein ausländischer Staatsbürger kann einen Antrag auf Erteilung des B-1 Visums direkt bei einem U.S.-Konsulat im Ausland stellen, ohne eine vorherige Genehmigung vom CIS erhalten zu haben. Der Visumsantrag wird durch die Person, die das B-1 Visum ersucht mittels des Antragsformulars DS-157 für Nichteinwanderungsvisa gestellt. Der Antragsteller sollte ein Schreiben seines Arbeitgebers übersenden (oder ein eigenes Schreiben, wenn es sich um einen selbständigen Geschäftsmann handelt), das den Reisezweck erklärt, einen vorläufigen Ablaufplan der Tätigkeiten (Termine sowie die Aussage enthält, dass der Antragsteller weiterhin im Ausland beschäftigt sein wird und dort auch die Quelle seines Einkommens hat. Der Nachweis eines bereits bezahlten Rückflugtickets ist oft wichtig, um die erforderliche zeitliche Begrenzung der Reise belegen zu können. Der Antragsteller muss ebenfalls seinen Reisepaß und Paßphoto zur Verfügung stellen. 2. Visa Waiver Program Seit der Einführung des Visa Waiver Programs, das es Antragstellern aus verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland erlaubt, ohne Visum in die USA einzureisen, haben sich U.S.-Konsulate sehr widerwillig bei der Erteilung von B-1 Visa gezeigt. Denn unter diesem Programm können deutsche Staatsbürger und Staatsbürger von verschiedenen anderen Nationen um eine Einreisegenehmigung für bis zu 3 Monate direkt bei einem 5 U.S. Port of Entry ersuchen, wenn der Aufenthaltszweck in den USA von den Einwanderungsgesetzen gestattet ist. Da ausländische Staatsbürger in die USA für bis zu 3 Monate ohne Visum einreisen dürfen, müssen sich Nonimmigrant Visa Officers der ausländischen Konsulate davon überzeugen, dass der Antragsteller für mehr als 3 Monate in den USA zu bleiben gedenkt, bevor ein B-1 Visum erteilt wird. Anmerkung: Aufenthaltsverlängerungen und Statusänderungen sind nicht erlaubt, wenn man unter dem Waiver Program einreist. 3. E-1 Treaty Trader Visa und E-2 Treaty Investor Visa E-Visa sind für Staatsbürger solcher Länder verfügbar, die über einen Handelsvertrag oder ein bilaterales Investitionsabkommen mit den USA verfügen. Gängige Beispiele für qualifizierte E-Visa Arbeitgeber sind sowohl die U.S.-Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft, deren Eigentümer Treaty Nationals sind, als auch ein vollkommen unabhängiges U.S.-Unternehmen, das von ausländischen Treaty NationalEigentümern gegründet wurde. Wie schon dargestellt, ist ein E-1 und E-2 Status nicht auf Personen beschränkt, die auf der Basis ihres eigenen Investments oder ihrer eigenen Handelsaktivitäten qualifiziert sind. Bestimmte ausländische Staatsbürger sind ebenfalls qualifiziert, wenn sie folgende Erfordernisse erfüllen: (1) Der ausländische Staatsbürger muss Angestellter eines „qualifizierten Unternehmens“ sein. Qualifiziert ist ein Unternehmen für E-Visa Zwecke dann, wenn mindestens 50% der Eigentümerschaft am Unternehmen von Personen oder Unternehmen gehalten werden, die über die Nationalität des ausländischen Staates verfügen, dass das Abkommen mit den USA abgeschlossen hat. Wenn das Unternehmen einen oder mehrere Geschäftseigentümer hat, wird die Nationalität des Geschäftseigentümers durch die Nationalität der Mehrheit der individuellen Anteilseigner bestimmt. Da die Nationalität der individuellen Aktionäre einer großen Aktiengesellschaft schwierig zu bestimmen sein kann, wird die Nationalität eines solchen Unternehmens als die des Landes postuliert, an deren Börse die Aktien gelistet sind und gehandelt werden. (2) Jeder Angestellte, der in die USA als E-Nichteinwanderer einzureisen gedenkt, muss über dieselbe Nationalität verfügen, wie das qualifizierende Unternehmen. So kann z.B. ein Unternehmen mit deutschen Staatbürgern als Eigentümer die E-Kategorie nur für deutsche Angestellte verwenden. (3) Der in die USA kommende Angestellte muss entweder eine Executive- oder Managerposition annehmen, oder ein speziell qualifizierter Angestellter sein, dessen 6 Fähigkeiten essentiell für die erfolgreiche Geschäftsoperation in den USA sind. 3.1 E-1 Trade Das E-1 Treaty Trader Visum erfordert es, dass ein substantielles Handelsvolumen zwischen dem U.S.-Unternehmen und dem Heimatland des ausländischen Staatsbürgers besteht und dass mindestens 50% des gesamten Handelsaufkommens zwischen den U.S.A. und dem Vertragsstaat generiert werden. „Substantieller“ Handel ist ein flexibler Ausdruck, der kein absolutes Minimum bezüglich des Geldwertes auferlegt, sondern vielmehr in Abhängigkeit der verschiedenen Tätigkeiten variiert. Grundsätzlich beinhaltet der Begriff „substantiell“ das Zusammenspiel von drei Faktoren: Aktueller Geldwert des Handels, Anzahl der Transaktionen und der gehandelten Waren und das Aufzeigen eines Handeltreiben über einen längeren Zeitraum. Es ist ebenfalls wichtig zu verstehen, wie der Begriff „Handel“ zu definieren ist. Für E-1 Zwecke impliziert Handel den Austausch, Kauf oder Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen. Waren sind greifbare Sachen oder Güter von wesentlichem Wert (aber nicht Geld, Wertpapiere und dergleichen). Dienstleistungen sind zum Beispiel Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport, Kommunikation, Datenverarbeitung, Werbung, Buchhaltung, Design und Ingenieurswesen, Managementberatung, Tourismus und Technologietransfer. 3.2 E-2 Investition Um sich für den E-2 Investor-Status qualifizieren zu können, muss der ausländische Staatsbürger oder das ausländische Unternehmen ein substantielles Investment in den USA getätigt haben, oder im aktiven Prozess sein, ein solches Investment zu tätigen. Wann ein Investment substantiiert ist, kann nicht durch einen bestimmten Dollar-Betrag definiert werden. Grundsätzlich muss das Investment in das Unternehmen einem Betrag entsprechen, der unter normalen Umständen als notwendig angesehen wird, um ein lebensfähiges Unternehmen zu etablieren (z.B. mögen neue arbeitsintensive Dienstleistungen nur ein Investment von mehreren tausend Dollar erfordern, um lebensfähig und gewinnbringend sein zu können, wogegen bei einer Produktionsstätte ein Investment von mehreren Millionen Dollar nötig sein kann, um auf vernünftige Weise erfolgreich sein zu können). Bei einem Investment in einem schon bestehenden Unternehmen, muss das Investment substantiell im Verhältnis zum Gesamtwert des Unternehmens sein – in der Regel mindestens 50% des Unternehmenswertes. Als weiteren Punkt neben der erforderlichen Substantialität ist aufzuführen, dass ein qualifiziertes E-2 Investment nicht zugunsten eines Unternehmens getätigt werden kann, dessen einziger Zweck der Verdienst des Lebensunterhaltes des Antragstellers ist. Ein Investment wird grundsätzlich dann als qualifiziert erachtet, wenn es U.S.-Arbeitsplätze 7 schafft und Einkommen generiert wird, das über dem Einkommenslevel liegt, das der E-2 Investor für seine eigene Unterstützung und die Unterstützung seiner Familie benötigt, oder wenn der ausländische Staatsbürger substantielles Einkommen aus anderen Quellen hat, so dass er nicht auf das Unternehmen, in das er investiert, zum Lebensunterhalt angewiesen ist. Qualifizierte E-1 und E-2 Nichteinwanderer müssen ihre Visa direkt von einer ausländischen U.S.-Botschaft oder einem U.S.-Konsulat erhalten, wenn sie nicht einen Antrag auf Statusanpassung zu E-1 oder E-2 innerhalb der USA bei dem für den Geschäftssitz zuständigen CIS Regional Service Center stellen. Der Visumsantragssteller muss umfangreiche Dokumentation übermitteln, die die Qualifizierung für das Visum belegen. Daneben sind E-Visa Fragebogen des Konsulates, Visumsantragsform und 1 Paßphoto einzureichen. Der Ehegatte und minderjährige Kinder des E-1 und E-2 ausländischen Staatsbürgers qualifizieren sich ebenfalls für dieselbe Visumskategorie, erhalten aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung für die U.S.A.. Einmal in den U.S.A. angekommen, können Ehegatten dann u.U. eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen. Konsulate stellen E-Nichteinwanderungsvisa typischerweise für einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren aus. Immigration Officers am „Port of Entry“ (in der Regel: Flughafen) werden jedoch E-Visa-Haltern den Zutritt in die USA nur für eine erstmalige Periode von einem oder zwei Jahren gestatten. Dies wird auf dem Formular I-94 vermerkt, das im Reisepass des ausländischen Staatsbürgers platziert wird. Es ist wichtig, dass man vor dem Ablauf des auf der I-94 Karte vermerkten Datums wieder ausreist. Bei der Wiedereinreise bekommt man dann eine neue I-94 Karte mit neuem Ablaufdatum. Ist keine Reisetätigkeit geplant, so kann man alternativ auch innerhalb der U.S.A. um eine Verlängerung ersuchen. Dies wird speziell für die Familienangehörigen des Antragstellers in Betracht kommen, wenn diese nicht regelmäßig ins Ausland reisen. E-Visa können grundsätzlich immer wieder um weitere fünf Jahre verlängert werden, solange der Handel oder das Investment weiterhin für einen E-Status qualifiziert. Dies stellt einen signifikanten Vorteil im Vergleich zu allen anderen NichteinwanderungsArbeitsvisumskategorien dar, die alle zeitlich begrenzt sind. 4. L-1 Visum für Austauscharbeitnehmer verbundener Unternehmen Die L-1 „Intracompany-Transferee Nonimmigrant-Kategorie“ erleichtert den Transfer von Executive Managern und technischem Personal in Schlüsselfunktionen von multinationalen Unternehmen in die USA für eine Arbeitsaufnahme für bis zu 7 Jahre. Um für ein L-1 Visum qualifiziert zu sein, muss ein ausländischer Staatsbürger bei einem ausländischen verbundenen Unternehmen für mindestens ein Jahr als Executive, 8 Manager oder in einer spezielle Kenntnisse voraussetzende Position beschäftigt gewesen sein, bezogen auf einen, dem Zeitpunkt der Einreise in die USA unmittelbar vorangehenden Zeitraum von 3 Jahren. Die neue Anstellung in den U.S.A. muss in einem vergleichbaren Feld erfolgen. (1) Der ausländische Staatsbürger muss innerhalb der letzten 3 Jahre, die dem Transfer in die USA unmittelbar vorangegangen sind, für mindestens 1 Jahr bei dem entsendenden ausländischen Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Es wird nicht als Unterbrechung des erforderlichen einjährigen fortdauernden Beschäftigungsverhältnisses im Ausland angesehen, wenn der ausländische Staatsbürger sich für denselben Arbeitgeber oder die Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder ein anderes verbundenes Unternehmen in einem anderen Nichteinwanderungs-Visum in legaler Weise in den USA aufgehalten hat. Die Aufenthaltszeit in den USA kann jedoch nicht zur Erfüllung des EinjahresErfordernisses gezählt werden. Es kann aber z.B. ein ausländischer Staatsbürger, der als Manager für 8 Monate für einen ausländischen Arbeitgeber gearbeitet hat, in die USA als B-1 Geschäftsreisender entsandt werden und, nach Rückkehr zu seinem ausländischen Arbeitgeber für mindestens 4 weitere Monate sich dafür qualifizieren, in die USA als L-1 Nichteinwanderer zu kommen und für die U.S.-Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers zu arbeiten. (2) Bei den Unternehmen im Ausland und in den USA muss es sich um dasselbe Unternehmen, um Mutter- oder Tochtergesellschaft oder um ein verbundenes Unternehmen handeln. Dieses Erfordernis spiegelt sich wieder in dem Begriff „Intracompany Transferee“ – der Arbeitnehmertransfer in die USA findet innerhalb derselben „Unternehmensfamilie“ statt. Die Beziehung zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem Unternehmen in den USA kann dabei verschiedene Formen aufweisen: (a) Gleiches Unternehmen – wobei entweder das ausländische oder das U.S.Unternehmen ein Unternehmenszweig des anderen ist (oder beide sind Unternehmenszweige eines anderen Hauptunternehmens); (b) Die beiden Unternehmen sind im Verhältnis Mutter- und Tochtergesellschaft verbunden. Dies erfordert nur, dass das ausländische Unternehmen eine mindestens 50%-ige Eigentümerstellung an der U.S.-Gesellschaft aufweisen kann, oder umgekehrt. (Ein Mutter- Tochterverhältnis kann manchmal auch bei einer Eigentümerstellung von weniger als 50 % angenommen werden, wenn ein Unternehmen die Aktivitäten des anderen „effektiv kontrolliert“, wobei diese Situation von Seiten des CIS als sehr fragwürdig angesehen wird). Das MutterTochterverhältnis kann ebenfalls durch eine Kette von ein oder mehreren 9 eingebunden Tochtergesellschaften nachgewiesen werden; oder (c) Die beiden Unternehmen sind als verbundene Unternehmen anzusehen. Eine Verbundenheit existiert dann, wenn zwei Tochtergesellschaften von derselben Muttergesellschaft, Person, oder Personengruppe gehalten und kontrolliert werden, wobei in Bezug auf die beiden Tochtergesellschaften in etwa dasselbe Beteiligungsverhältnis herrschen muss. Während die typische L-1 Intracompany-Beziehung zwischen Aktiengesellschaften besteht, können alle Formen von Unternehmen – inklusive Einzelunternehmen und Personengesellschaften sich die L-1 Regularien zunutze machen, solange die erforderliche Eigentümerstellung und Kontrolle besteht. (3) Der U.S.-Arbeitgeber muss eine „qualifizierte Organisation“ darstellen, d.h. das U.S.Unternehmen und das verbundene ausländische Unternehmen (Zweigunternehmen, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, oder anderes verbundenes Unternehmen) müssen für den kompletten Zeitraum, in dem sich der Intracompany Transferee in den USA aufhält, über eine Geschäftstätigkeit in den USA und mindestens einem weiteren Land verfügen. Dieses Erfordernis beabsichtigt die Sicherstellung der Weiterführung der internationalen Natur der qualifizierten Organisation und die Existenz eines verbundenen ausländischen Unternehmens, zu dem der L-1 Ausländer nach Abschluß seines zeitlich befristeten U.S.-Beschäftigungsverhältnisses zurückkehren kann. „Geschäftstätigkeit“ wird definiert als regelmäßige, systematische und kontinuierliche Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen, schließt allerdings die bloße Anwesenheit eines Repräsentanten oder Büros des qualifizierten Unternehmens in den USA oder im Ausland aus. Unternehmensvertreter und Verbindungsbüros sind nur dann qualifiziert, wenn Dienstleistungen in den USA und im Ausland angeboten werden. (4) Der zukünftige L-1 Intra-Company Transferee muss als Executive, Manager oder in einer spezielle Kenntnisse voraussetzenden Stellung im Ausland gearbeitet haben und in die USA kommen, um in einer ebensolchen Stellung zu arbeiten. (a) Executive – „Executive“ bezieht sich auf geschäftsführende Angestellte, die in erster Linie das Management eines Unternehmens anleiten und Ziele und Kurs des Unternehmens festlegen, in weitem Umfang eigene Ermessensentscheidungen treffen und ihrerseits nur der generellen Aufsicht von höheren Executives oder dem Aufsichtsrat unterworfen sind. Tätigkeiten wie zum Beispiel Kundenbeziehungen, Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyismus, Vertragsverhandlungen und Vertragsunterzeichnungen sind ein Indiz für die Qualifizierung als Executive. 10 (Präsidenten, Controller und Vize-Präsidenten von Unternehmen sind eindeutig als Executives zu qualifizieren.) (b) Managerial – „Manager“ bezieht sich auf Angestellte, die in erster Linie ein üblicherweise anerkanntes Department oder eine Abteilung eines Unternehmens anleiten, die Arbeit von anderen aufsichtsführenden und professionellen Angestellten oder Managern kontrollieren, über Einstellungsund Entlassungsbefugnis verfügen und Empfehlungen in Bezug auf die Belegschaft abgeben (zum Beispiel Beförderungen und das Akzeptieren von Kündigungsgesuchen) und über die Befugnis zur Vornahme von eigenen Ermessensentscheidungen bezogen auf die täglichen Unternehmensoperationen verfügen. Der Begriff Manager findet keine Anwendung auf „First-Line“Aufsichtsführende, wenn es sich bei den beaufsichtigten Angestellten nicht um qualifizierte Angestellte handelt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Angestellte, die in erster Linie Aufgaben erfüllen, die für die Produktion oder die Bereitstellung der Dienstleistung des Unternehmens nötig sind. Mit anderen Worten, die Mehrheit der Aufgaben eines Managers muss sich auf das Management des operativen Geschäfts und das Umsetzen von Unternehmszielen beziehen, und zwar dadurch, dass er „durch“ andere Angestellte arbeitet, und nicht bloß die Aufsicht über niedrigrangige Angestellte auf täglicher Basis führt. „Function-“ oder „Component-Manager“ sind ebenfalls dafür qualifiziert, um in den L1 Status transferiert zu werden. Der Immigration Act von 1990 definiert einen Function-Manager als Angestellten, der essentielle Funktionen innerhalb des Unternehmens managt. Zusätzlich erfordert das Gesetz, dass Function-Manager eigene Ermessensentscheidungen während der täglichen Operationen in Bezug auf ihre Funktion treffen dürfen. (c) Specialized Knowledge – Die Definition des Begriffes „spezielle Kenntnisse“ ist komplex und Subjekt wechselnder Interpretation durch das CIS. Generell ist ein Angestellter, der über spezielle Kenntnisse verfügt, jemand, der unter Zuhilfenahme seiner umfangreichen Expertise und unternehmensbezogenen Kenntnisse Schlüsselprozesse und Schlüsselfunktionen ausführt, die für die Unternehmensoperationen zentral sind und dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu verbessern. Der ausländische Staatsbürger muss ebenfalls aufzeigen, dass die geforderte Expertise und die speziellen Kenntnisse nicht schon auf dem U.S.-Arbeitsmarkt erhältlich sind. Als Beispiele seien genannt: Kenntnisse über unternehmenseigene, außergewöhnliche Produktionsprozesse, Formeln oder Geschäftstechniken. Angestellte, die nur über besondere technische Kenntnisse verfügen, erfüllen dieses Erfordernis nicht. 11 Es ist wichtig zu betonen, dass ein L-1 Executive oder Manager mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit für die Ausführung von Executive- oder Manageraufgaben aufwenden muss und nicht für andere Aufgaben verwendet, die notwendig sind, um direkt die Waren des Unternehmens zu produzieren oder die Dienstleistungen anzubieten. Spezielle Vorschriften existieren für Executives und Manager, die ein neues Büro in den USA eröffnen. Diese Personen können eine erstmalige Arbeitserlaubnis als L-1 Nichteinwanderer für ein Jahr erhalten und den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit während der Anfangsphase der Etablierung des neuen U.S.-Unternehmens mit NichtExecutive/Manager Tätigkeiten verbringen. Spätestens nach einem Jahr jedoch müssen sie die Standard-Executive/Manager-Kriterien erfüllen, um weiter in den USA arbeiten zu dürfen. L-1A Managern und Executives wird eine Aufenthaltsdauer von maximal 7 Jahren gewährt, nach deren Ablauf sie sich für mindestens ein Jahr im Ausland aufhalten müssen, bevor sie sich wieder für eine Rückkehr in die USA im L-1B Status qualifizieren können. L-1 Arbeitnehmer, die über spezielle Kenntnisse verfügen, können nur für maximal 5 Jahre in L-1 Status verbleiben. Diese Obergrenze findet jedoch keine Anwendung auf ausländische Staatsbürger, die sich nicht kontinuierlich in den USA aufhalten und dessen U.S.-Beschäftigungsverhältnis nur saisonal oder in unregelmäßigen Abständen ausgeübt wird oder dessen Dauer zusammengerechnet 6 Monate pro Jahr nicht überschreitet. Die Limitierung findet ebenfalls keine Anwendung auf ausländische Staatsbürger, die im Ausland wohnen und regelmäßig in die USA pendeln, um eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Um ein L-1 Visum zu erhalten, muss das U.S.-Unternehmen zuerst beim CIS Regional Service Center, das für den Geschäftssitz des Unternehmens zuständig ist, einen Antrag stellen, welcher das Formular I-129L Nonimmigrant Visa Petition und weitere unterstützende Dokumentation enthält. Der mit der Sache befasste Officer beim Service Center entscheidet, ob der ausländische Staatsbürger für eine L-1 Intracompany Transferee Klassifizierung qualifiziert ist. Im Antrag muss der zukünftige U.S.-Arbeitgeber die erforderliche Intracorporate-Beziehung mit dem ausländischen Arbeitgeber des ausländischen Staatsbürgers nachweisen. Gleichermaßen muss der Arbeitgeber Beweise dafür vorlegen, dass das Arbeitsverhältnis des ausländischen Staatsbürgers bei dem ausländischen Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bestand. Wenn der Antrag genehmigt wurde, muss der ausländische Staatsbürger einen weiteren Antrag auf Erteilung des L-1 Visums bei einer ausländischen U.S-Botschaft oder einem U.S.-Konsulat stellen, bevor er in die USA als L-1 Nichteinwanderer einreisen kann. Der 12 L-1 Visumsantragsteller muss unter anderem das Standardformular DS-156 Nonimmigrant Visa Application, den Reisepaß, Paßphoto und den L-1 Genehmigungsbescheid, den das CIS zugunsten des zukünftigen U.S.-Arbeitgebers ausgestellt hat, einreichen. Ehegatte und minderjährige Kinder des L-1 ausländischen Staatsbürgers sind qualifiziert, L-2 Visa zu erhalten. Ehegatten können wie beim E-visa nach Einreise in die U.S.A. eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen. Ein wichtiger Wesenszug der L-1 Kategorie ist, dass der ausländische Staatsbürger in der Regel für eine erstmalige Periode von 3 Jahren zugelassen wird (mit Ausnahme von Situationen, in denen ein neues Büro eröffnet wird) und dass das Visum danach routinemäßig verlängert wird. Dies ist ein Vorteil gegenüber einem E-Visum, bei dem der ausländische Staatsbürger jeweils nur für ein Jahr zugelassen wird und die USA mindestens einmal im Jahr verlassen muss oder einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei einem Regional Service Center stellen muss. Ein letzter Faktor von großer Wichtigkeit ist, dass L-1 Manager oder Executives (aber nicht Angestellte mit speziellen Kenntnissen) dafür qualifiziert sind, eine „Green Card“ zu erhalten, die einen permanenten Aufenthaltsstatus gewährt, ohne durch den komplexen Prozeß der „Labor Certification“ gehen zu müssen, der weiter unten dargestellt wird. 5. H-1B zeitlich befristete Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichen Verdiensten und Kenntnissen Der H-1B Temporary Worker of Distinguished Merit and Ability Kategorie kann sich jeder Arbeitgeber in den USA bedienen, um sonstige ausländische Arbeitnehmer für ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverhältnis einzustellen. Personen von speziellen Berufsgruppen sind für H-1B Visa qualifiziert. Solche speziellen Berufsgruppen umfassen u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, ausländische Rechtsbeistände, Lehrer, Ingenieure, Wissenschaftler und alle weiteren Berufe, für dessen Einstiegsposition mindestens ein Bachelor’s Degree (Universitätsabschluß) erforderlich ist. Um qualifiziert zu sein, muss eine Person nachweisen, dass sie über das geforderte 4-Jahres College Degree oder über das Äquivalent in Berufserfahrung verfügt (3 Jahre Berufserfahrung entsprechen einem Jahr Universitätsstudium). Zusätzlich muss der ausländische Staatsbürger die Lizenzierungserfordernisse der Bundesstaaten für einen speziellen Beruf erfüllen können, bevor er für die H-1B Klassifikation qualifiziert ist. Beispielsweise müssen in den meisten Staaten Rechtsanwälte, Lehrer an öffentlichen Schulen, Ärzte und Zahnärzte eine staatliche Lizenz erhalten, bevor es ihnen erlaubt wird, ihren Beruf auszuüben. 13 Vor Übermittlung des H-1B Antragspaketes zum CIS müssen Arbeitgeber nach dem neuen Einwanderungsrecht einen Genehmigungsbescheid in Bezug auf die „Labor Condition Application“ (etwa Antrag auf Feststellung der Arbeitsbedingungen) vom Arbeitsministerium erhalten. Um einen solchen Genehmigungsbescheid vom Arbeitsministerium zu bekommen, müssen U.S.-Arbeitgeber folgendes bescheinigen: (1) H-1B Nichteinwanderer müssen entweder nach der Gehaltsstufe, nach der alle anderen Arbeitnehmern mit vergleichbarer Erfahrung und Qualifikation für das spezifische Anstellungsverhältnis verfügen, entlohnt werden oder die durchschnittliche Gehaltshöhe für die berufliche Einstufung im Gebiet vorweisen, in dem die Beschäftigung stattfinden soll; wobei von beiden Beträgen der jeweils größere herangezogen wird; (2) Die Beschäftigung von H-1B Nichteinwanderern darf die Arbeitsbedingungen von vergleichbaren Arbeitnehmern, die in dem Gebiet der beabsichtigten Beschäftigung angestellt sind, nicht in negativer Weise beeinflussen; (3) Am Tage der Antragstellung darf am Ort der beabsichtigten Beschäftigung kein Streik, keine Aussperrung und auch keine Arbeitseinstellung im Rahmen eines Arbeitsdisputes stattfinden bezogen auf diejenige Berufsgruppe, in der die H-1B Nichteinwanderer angestellt werden sollen; und (4) Am Tage der Antragstellung wurden die Arbeitnehmer, die in der Berufsgruppe beschäftigt sind, in der die H-1B Nichteinwanderer beschäftigt werden sollen, durch eine der folgenden Methoden von der Antragstellung in Kenntnis gesetzt: (a) Der Vertreter der Arbeitnehmer in der Berufsgruppe, in der die H-1B Nichteinwanderer beschäftigt werden sollen, wird von der Antragstellung unterrichtet, oder (b) Wenn es keinen solchen Vertreter gibt, muss eine Bekanntmachung über die Antragstellung für 10 Tage gut einsehbar am Ort, an dem die H-1B Nichteinwanderer beschäftigt werden sollen, ausgehängt werden. Um sicherzustellen, dass sie all ihren H-1B ausländischen Staatsbürgern ein Gehalt in der erforderlichen Höhe bezahlen, müssen Arbeitgeber zuerst eine „Prevailing Wage Determination“ (Bescheinigung über durchschnittliche Gehaltshöhe) vom Arbeitsministerium erhalten oder eine andere legale Quelle heranziehen, um das gesetzliche Durchschnittsgehalt zu ermitteln. 14 Der H-1B Ausländer muss nicht nur die voranstehenden Kriterien erfüllen, vielmehr muss die Position, in der er in den USA zu arbeiten beabsichtigt, es erforderlich machen, dass eine Person mit solchen professionellen und herausragenden Qualifikationen für diese Position angestellt werden muss. Zusätzlich muss es in der Absicht des Arbeitgebers sein, den ausländischen Staatsbürger für eine zeitliche befristete Periode zu beschäftigen. Wie auch bei der L-1 Nichteinwanderungskategorie, kann der H-1B Nichteinwanderer für einen erstmaligen Zeitraum von 3 Jahren zugelassen werden. Hat der ausländische Staatsbürger für die in den USA zugelassene Höchstdauer an Jahren gearbeitet, so findet auch die Regelung in Bezug auf das 1-Jahres Aufenthaltserfordernis im Ausland Anwendung, bevor er erneut für die Rückkehr in H-1B Status qualifiziert sein kann; gleichermaßen gelten aber auch wiederum die Ausnahmen für periodische Arbeitsaufnahmen oder Teilzeitpendler. Die Höchstlaufzeit des H-1B beträgt 6 Jahre. Um nach Erhalt des Genehmigungsbescheides für die Labor Condition Application vom Arbeitsministerium die H-1B Qualifizierung erhalten zu können, muss der U.S.-Arbeitgeber das Formular I-129H Nonimmigrant Visa Petition und unterstützende Dokumentation an das CIS übersenden, das dann eine Entscheidung in Bezug auf die Qualifiziertheit des ausländischen Staatsbürgers für die H-1B Kategorie treffen wird, gefolgt von einem Antrag auf Ausstellung des H-1B Visums bei einer U.S.-Botschaft oder einem U.S.-Konsulat im Ausland. Der Antragsprozeß für das H-Visum ist vergleichbar mit dem eines L-1 Visums, inklusive der zur Verfügungstellung des CIS-Genehmigungsbescheides. Ehegatte und minderjährige Kinder des H-1B ausländischen Staatsbürgers sind qualifiziert für die Beantragung eines H-4 Visums, um den H-1B ausländischen Staatsbürger in die USA zu begleiten oder sich mit ihm dort zu vereinen, dürfen aber nicht arbeiten. Die Anzahl der erhältlichen H-1B Visa ist grundsätzlich auf 65.000 pro Fiskaljahr begrenzt plus 20.000 für Kandidaten mit U.S. Master’s Degree. (Das Fiskaljahr startet jeweils am 1. Oktober). 6. H-2 Arbeitnehmer, die zeitlich befristete Tätigkeiten in Berufen ausführen, in denen Arbeitermangel herrscht. Diese Kategorie findet Anwendung auf solche ausländischen Staatsbürger, die in die USA kommen, um eine zeitlich befristete Tätigkeit zu verrichten, für die U.S.-Arbeiter nicht zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss aufzeigen, dass U.S.-Arbeiter, die zur Ausführung dieser Arbeiten willig und fähig sind, nicht gefunden werden können, und dass der ausländische Staatsbürger zeitlich befristet diese Arbeiten verrichten wird, die ebenfalls von zeitlich befristeter Natur sein müssen. Das letztgenannte Erfordernis ist sehr restriktiv, da sehr wenige Jobs in Wirklichkeit nur temporär sind. Als Beispiele können 15 angeführt werden saisonale landwirtschaftliche Arbeiter und Personen, die KurzzeitTraining für andere Arbeitnehmer auf einmaliger Basis anbieten. Der Arbeitgeber muss ebenfalls das U.S.-Arbeitsministerium um eine zeitliche befristetet Zertifikation ersuchen, die bescheinigt, dass U.S.-Arbeitskräfte nicht verfügbar sind. Das ist der große Nachteil der H-2 Kategorie, da der Labor Certification-Prozess in der Regel mehrere Wochen dauert und der Arbeitgeber anschließend einen Antrag mittels der Form I-129H bei der CIS stellen muss. Der erstmalige Zulassungszeitraum für einen H-2 ausländischen Staatsbürger darf ein Jahr nicht überschreiten. Verlängerungen können in sehr begrenztem Umfange für einen maximalen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten werden. Wie bei der H-1 Kategorie auch, sind Ehegatte und minderjährige Kinder des H-2 ausländischen Staatsbürgers für H-4 Visa qualifiziert. 7. H-3 Trainee Der H-3 Trainee ist ein ausländischer Staatsbürger, der zeitlich befristet in die USA kommt, um auf die Einladung einer individuellen Person, Organisation, eines Unternehmens oder anderen Trainers hin im angestrebten Bereich Training zu erhalten, incl. Landwirtschaft, Handel, Kommunikation, Finanzen, Regierung, Transport und weiterer Berufe. Die Quelle der Vergütung für den Trainee und der Umstand, ob sich für den Arbeitgeber ein Nutzen einstellen wird, sind immateriell, und dem Trainee ist es nicht erlaubt, in seinem Beschäftigungsverhältnis produktiv zu arbeiten, wenn solch ein Beschäftigungsverhältnis einen U.S.-Arbeitnehmer ersetzen würde. Zusätzlich zu dem Verbot der produktiven Beschäftigung ist ein ausländischer Staatsbürger für ein H-3 Visum nicht qualifiziert, wenn das Training, das er in den USA erhalten würde, ebenfalls in seinem Heimatland erhältlich wäre. Die erstmalige Zulassung des H-3 Ausländers darf ein Jahr nicht überschreiten. Verlängerungen sind in sehr begrenztem Rahmen erhältlich. Vergleichbar mit den H-1 und H-2 Kategorien können Ehegatte und minderjährige Kinder des H-3 Prinzipals H-4 Visa erhalten, dürfen aber nicht arbeiten. II. Einwanderungs-/Immigrant („Permanent Resident“) Visas Alternativ zu den oben genannten Nichteinwanderungs- oder temporären Visagruppen, können Ausländer durch einen Familiensponsor oder ein langfristiges Arbeitsangebot den Status des “Permanent Resident” in den USA erlangen, welcher ihnen erlaubt, sich permanent in den USA aufzuhalten. Mit Ausnahme von Ehegatten, ledigen und noch minderjährigen Kindern oder Eltern von U.S.-Bürgern unterliegen alle anderen künftigen Einwanderer einer Jahresquote, die die Anzahl der Einwanderer limitiert. Die höchste Anzahl der bewilligten Visa pro Jahr mit Stichtag 1. Oktober wird in die Kategorien familiengesponserte Visa, berufsbedingte Visa und Diversitätsvisa eingeteilt. Innerhalb 16 dieser generellen quantitativen Limitierungen, gliedert sich die berufsbedingte Visa Kategorie in die folgenden qualitativ bestimmten präferierten Sparten: 1. Erste Präferenz – Prioritätsarbeitnehmer 40.000 Visa pro Jahr (zusätzlich nicht in Anspruch genommener Investoren- und Spezielle Einwanderer-Visa, die nicht der Labor Certification unterliegen) werden wie folgt zugeteilt: (1) Personen, die aufgrund außerordentlicher Leistungen in Wissenschaft, Kunst, Ausbildung, Wirtschaft oder Sport internationalen Ruf genießen; (2) Hervorragende Professoren und Forscher, die international als Spezialisten auf ihrem Forschungsgebiet anerkannt sind und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung in Lehre und Forschung in ihrem Fachbereich verfügen; und (3) Multinationale Geschäftsführer und Manager, die in den letzen 3 Jahren für mindestens ein Jahr für ein Unternehmen (alle Rechtsformen), Zweig- oder Tochterunternehmen gearbeitet haben, für das (oder deren Zweig- oder Tochterunternehmen) sie in den USA in selber Funktion vorgesehen sind.. 2. Zweite Präferenz – Kandidaten mit Hochschulabschluß oder außergewöhnlichen Fähigkeiten 40.000 Visa pro Jahr (zusätzlich nicht ausgeschöpfter Erste Präferenz, die der Labor Certification unterliegen) werden wie folgt zugeteilt: (1) Kandidaten, die über einen Hochschulabschluß oder Äquivalent verfügen oder die, die deren außergewöhnliche Leistungen in Forschung, Kunst oder Wirtschaft versprechen, dem nationalen wirtschaftlichen, kulturellen und Bildungsinteresse erheblich zugute zu kommen und deren Dienstleistung von einem amerikanischen Arbeitgeber gesucht wird; und (2) Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, die seltenes oder ungewöhnliches Talent haben oder einzigartige oder hervorragende Fähigkeiten, mit universaler Anerkennung und nationalem oder internationalem Ruf. 3. Dritte Präferenz Arbeitskräfte – Ausgebildete Arbeitskräfte, Professionelle und andere 40.000 Visa pro Jahr (zusätzlich nicht ausgeschöpfte aus der Ersten und Zweiten 17 Präferenz, die der Labor Certification unterliegen, werde jährlich wie folgt zugeteilt: (1) Fachkräfte mit Baccalaureate Abschlüssen, die eine Berufszugehörigkeit haben; (2) Ausgebildete Arbeitskräfte, die eine langfristigen Beruf haben, der eine zweijährige Ausbildung oder Berufserfahrung erfordern; und (3) Andere Arbeiter, einschließlich ungelernte Arbeiter 4. Vierte Präferenz – Spezielle Einwanderer 10.000 Visa pro Jahr werden wie folgt zugeteilt: (1) Personen, die die Staatsbürgerschaft anstreben (nicht in den zugeteilten 10.000 Visa enthalten); (2) Kirchliche Arbeiter, die für eine kirchliche Organisation arbeiten, die mindestens zwei Jahre unmittelbar vor der Visa-Beantragung über eine bona fide, gemeinnützige kirchliche Organisation in den USA verfügten und alleinig in die USA kommen, um ihrer Berufung zum Pastor zu folgen oder in ihrer Eigenschaft als professioneller kirchlicher Mitarbeiter oder als Angestellter einer Organisation in kirchlicher/religiöser Funktion zu wirken; (3) Amerikanische Angestellte, die über 15 Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet haben; (4) Angestellte, die unter das Panama Kanal Abkommen fallen; (5) Ausländische Absolventen eines Medizinstudiums, sofern sie mit einem H- oder J-Visum in die USA eingereist sind, in den USA zugelassen sind oder in einem Staat seit 1. Januar 1978 ununterbrochen praktiziert haben und sich seit ihrer Ankunft stets in den USA aufgehalten haben; (6) Grenzgänger; (7) G-4 Angestellte einer internationale Organisation; (8) Rückkehrende “Residents”; und (9) Angehörige des Gerichtshofs. 5. Fünfte Präferenz – Investoren zur Schaffung von Arbeitsplätzen 18 10.000 Visa pro Jahr werden Investoren zugeteilt, die neue Unternehmen gründen, ein Anfangskapital von $1.000.000 haben und mindestens 10 Vollzeit-Arbeitsplätze für Personen mit Arbeitserlaubnis in den USA schaffen. 6. Familienbedingte Einwanderungsvisa werden quantitativ einer der folgenden Kategorien zugeordnet: Erste Präferenz: Ledige Söhne und Töchter von U.S. Bürgern (Minimum: 23.400 Visa). Zweite Präferenz: Ehegatten und ledige Kinder sowie Söhne und Töchter von “legal permanent residents” (Minimum: 114.200+ Visa) Dritte Präferenz: Verheiratete Söhne und Töchter von U.S. Bürgern (Minimum: 65.000+ Visa). Vierte Präferenz: Brüder und Schwestern von U.S. Bürgern (Minimum: 65.000+ Visa). Darüber hinaus gibt es weitere Visa-Kategorien, auf die aber wegen ihrer geringen Bedeutung für Geschäftstätigkeiten in den U.S.A. in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen wird. 7. Wartelisten Da die permanente Einwanderung in die Vereinigten Staaten durch das jährliche Quotensystem limitiert ist und weil die Nachfrage nach permanenten Visa häufig das Angebot übersteigt, sind die meisten Kategorien “ausgebucht”, das heißt, dass künftige Einwanderer auf Wartelisten gesetzt werden – entsprechend ihrem “priority date”, welches wiederum auf dem Zeitpunkt der “Labor Certification ” (wie im folgenden erläutert) beruht. Diese Warteliste wird einmal im Monat vom Department of State überprüft und – je nachdem ob die Nachfrage in einer bestimmten Kategorie zu- oder abnimmt, kann die Wartezeit länger oder kürzer ausfallen. Da die Anfrage und die Anzahl der zugeteilten Visa in jeder Präferenz-Kategorie unterschiedlich ist, variieren auch die Wartezeiten. III. Labor Certification (Bescheinigung des Arbeitsministeriums) Labor Certifications werden nur dann erteilt, wenn das U.S. Arbeitsministerium bestätigt, dass es keine genügende Anzahl an verfügbaren, gewillten und qualifizierten U.S. Arbeitnehmer für den bestimmten Job gibt. Oftmals sind Labor Certifications schwierig – 19 oder gar unmöglich - zu erlangen, und in jedem Falle ist das Verfahren kompliziert, langwierig und kostspielig. So kontrolliert das lokale State Department im Zuge des Labor Certification Verfahrens die erforderlichen Bemühungen des Arbeitgebers, einen qualifizierten Kandidaten für eine bestimmte Position zu finden, einschließlich der Ausschreibung der Position in Zeitungen, Fachzeitschriften und der Ausschreibung beim Arbeitsamt des jeweiligen Staates. Amerikanische Bewerber/innen, die sich auf das Stellenangebot hin melden, müssen zum Vorstellungsgespräch geladen werden, das negative Ergebnis des Gespräches muss vom Unternehmen dokumentiert und dem U.S. Department of Labor unterbreitet werden. Ein Labor Certification für einen Ausländer wird nur dann ausgestellt, wenn kein qualifizierter und williger U.S. Bürger in der vorgeschriebenen Bewerbungsphase gefunden werden kann. Unmittelbar nach der Bewilligung muss der künftige Arbeitgeber das Formular I-140, Immigrant Visa Petition, beim CIS einreichen. Das CIS prüft daraufhin, ob der ausländische Arbeitnehmer den in der Labor Certification dargestellten Bedingungen genügt und ob er für ein arbeitsbedingtes Visa qualifiziert ist. Sobald die Labor Certification des Ausländers bewilligt ist - bzw. er von dieser befreit wurde und in die “Exempt Labor Certification” Kategorie fällt - und seine Einwanderungspetition vom CIS bewilligt wurde, muss er sein “priority date” auf der VisaQuotenliste abwarten. In der Regel reicht er dann seinen Visumsantrag bei der U.S. Botschaft oder einem U.S. Konsulat in Ausland ein und kann anschließend als “Permanent Resident” einreisen. Ausländer, die sich bereits in den USA aufhalten und während ihres Aufenthaltes stets einen legalen Status gewahrt haben, müssen dazu die USA nicht verlassen. Dieses Verfahren nennt man “Adjustment of Status”. Sofern möglich, ist dieses Verfahren vorzuziehen, da es dem ausländischen Arbeitnehmer die Kosten und Mühen erspart, die Vereinigten Staaten zu verlassen, um seinen Visumsantrag im Ausland einzureichen. IV. “Dual Intent ” Die Situation, dass ein ausländischer Arbeitnehmer, der sich im “Non-Immigrant” Status befindet, permanent in den USA bleiben möchte, tritt häufig auf und muss mit Vorsicht betrachtet werden. In der Vergangenheit hat diese Situation vielfach zu Schwierigkeiten für den “Non-Immigrant” Arbeitnehmer geführt, da sein Bestreben, permanent in den USA zu bleiben als widersprüchlich zu seiner temporären Visa-Einstufung angesehen wurde. Inzwischen hat die CIS Behörde jedoch offiziell die sogenannte “Dual Intent” Doktrin anerkannt, die besagt, dass ein ausländischer Arbeitnehmer zulässig die Absicht haben kann, temporär in den USA zu bleiben und ein U.S. Arbeitgeber, den ausländischen Arbeitnehmer temporär einzustellen, während beide gleichzeitig die langfristige Intention 20 haben, ein legaler “permanent resident” zu werden bzw. den Ausländer auf permanenter Basis einzustellen, sofern dies auf legalem Wege möglich ist. Doch ungeachtet dieser “Dual Intent” Doktrin, müssen sowohl der ausländische Arbeitnehmer als auch der U.S. Arbeitgeber vorsichtig bei der Erlangung des “Non-Immigrant” Status des ausländischen Geschäftsführers oder Arbeitnehmers vorgehen, während gleichzeitig der “Immigrant” Status des ausländischen Geschäftsführers oder Arbeitnehmers angestrebt ist. Diese Überlegungen werden noch durch die verschiedenen zeitlichen Einschränkungen des autorisierten Aufenthaltes, die auf einige “Non-Immigrant” Kategorien zutreffen, sowie die disparaten und sich ändernden Wartezeiten, die auf die Präferenzkategorien zutreffen, kompliziert. Folglich ist es für den Arbeitgeber und den ausländischen Arbeitnehmer empfehlenswert, einen erfahrenen Immigration Counsel zu Rate zu ziehen, um Gefahrenpunkte zu vermeiden. V. O.K., ich bin in die U.S.A. eingereist, was nun? Ist man erst einmal in die USA eingereist, ist es gleichsam wichtig, die Bestimmungen seines Visums oder Immigration Status zu beachten und einzuhalten, um nicht auf die „Security Clearance“ Liste gesetzt oder bestraft zu werden. So hat das CIS (und vorher das INS) seit dem 11. September begonnen, das vorher fast unbekannte Gesetz zur Registrierung eines neuen Wohnsitzes binnen 10 Tagen für Ausländer in den USA zu überprüfen (Formular AR-11) und Dokumentation zum Visa oder Immigrationstatus mit sich zu führen. Temporär Entsandte sollten Ihren Reisepass mit Visumsstempel, die I-94 Karte, welche man bei der Einreise erhält, die CIS Approval Notice des Arbeitgebers sowie eine aktuelle Lohnabrechnung des U.S. Arbeitgebers stets mit sich führen. VI. Ich bin in eile. Was kann ich tun? Am 1. Juni 2001 hat die U.S. Regierung das Premium Processing Programm eingeführt, welches es amerikanischen Arbeitgebern ermöglicht, ihren Bedarf an ausländischen Fach- und Führungskräften kurzfristig zu decken. Dieses Programm steht für die folgenden temporären Visa-Kategorien zur Verfügung: E-1*, E-2*, H-1B, H-2B, H-3, L-1, O1, O-2, P-1, P-2, P-3, Q-1, TN* und R*. Das CIS Premium Processing Programm, welches für eine zusätzliche Antragsgebühr in Höhe von $1.000 eine Prüfung innerhalb von 15 Tagen garantiert (vorausgesetzt, dass kein Bedarf für zusätzliche Information besteht), funktioniert hervorragend. Ist der Antrag positiv beschieden, so ist es den meisten Antragstellern, die keine weiteren Sicherheitskontrollen durchlaufen müssen, durchaus möglich, ihren Visumsstempel innerhalb von 1-2 Wochen zu erhalten. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber in vielen Fällen innerhalb eines Monats nach dem Einsenden des vollständigen und gut 21 vorbereiteten Antrages den neuen Mitarbeiter erwarten kann. _________________________________________________________________________ ______ *(Anträge der Visa-Kategorien E-1, E-2, R und TN können sowohl unter dem Premium Processing Programm an das CIS oder aber direkt an das U.S. Konsulat innerhalb eines Vertragsstaates gerichtet werden (Grenze bei TN Visa). Wählt man den Weg über das CIS, müssen die vollständigen Unterlagen ebenso beim Konsulat eingereicht werden (bzw. bei TN Visa-Anträgen am Grenzposten unterbreitet werden). Dieser Artikel enthält juristische Informationen von allgemeinem Interesse und in summarischer Form. Es handelt sich weder um eine Rechtsberatung noch um ein Rechtsgutachten. 22