Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus

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Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus
Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte
Bobenheim-Roxheim und den Organisationen und
Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf
der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes
Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu
Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und
ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen
zu leben, wird
zwischen
dem Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte BobenheimRoxheim, Südring 2, 67240 Bobenheim-Roxheim,
und
den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker
Menschen in Rheinland-Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind,
a)
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.
b)
Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. –
Landesverband Rhein-Hessen-Saar
c)
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) –
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
d)
Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter
e)
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)
Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
f)
Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
g)
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. - Landesverband Rheinland-Pfalz
h)
Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung
Rheinland-Pfalz e.V.
i)
Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V.
j)
Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V.
k)
Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V
l)
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz
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m)
Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung e. V.
n)
Mobil mit Behinderung e.V.
o)
PRO RETINA Deutschland e.V., Selbsthilfevereinigung von Menschen mit
Netzhautdegenerationen
p)
Sozialverband Deutschland SoVD –
Landesverband Rheinland-Pfalz / Saarland
q)
Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.
r)
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V.
s)
Der Paritätische Rheinland-Pfalz / Saarland
folgende Zielvereinbarung abgeschlossen:
§ 1 - Weitere Vereinbarungspartner
Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der
Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem
Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht
haben, der Zielvereinbarung beizutreten.
§ 2 - Zielbereiche und Zielerwartungen
(1)
Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus
(SBW) des Globus Handelshof Bobenheim-Roxheim.
(2)
Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4
Bundesgleichstellungsgesetz und § 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung
gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar,
zugänglich und nutzbar sind.“
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§ 3 - Ziele
Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte BobenheimRoxheim erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit
zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen
beizubehalten:
(1)
Es stehen ausreichend Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur
Verfügung. Diese sind blau eingerahmt. Darüber hinaus soll ein gut
erkennbares Schild angebracht werden, das auf die Parkplätze links und
rechts neben den Einkaufswagen hinweist. Die gesamte Parkplatzanlage
unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird regelmäßig auf
falsch parkende Fahrzeuge überprüft.
(2)
Den Kundinnen und Kunden stehen rollstuhlgerechte Einkaufswagen und
Einkaufs-Rollatoren zur Verfügung. Zusätzlich sollen zwei Elektromobile
angeschafft werden. Die Schlüssel für die Elektromobile können durch
Hinterlassen eines Pfandes an der Information entliehen werden. Ein
Schild wird angebracht, das auf den Service hinweist.
(3)
Es gibt eine behindertengerechte Toilette. Die Tür wird mit einer
Querstange zum Öffnen und Schließen ausgestattet. Das WC ist von links
und rechts anfahrbar. Ein Lichtsignal zeigt außen an, wenn frei ist.
(4)
Leselupen werden angeschafft und an der Information hinterlegt. Eine
deutlich zu erkennende Beschilderung soll auf diesen Service hinweisen.
(5)
Im Markt werden Ruhebänke an geeigneten Stellen aufgestellt.
(6)
Informationen über die Zielvereinbarung werden auf der Website des
Globus-Handelshofes Bobenheim-Roxheim publiziert. Die Webseite wird
auf Barrierefreiheit (auch auf ‚Leichte Sprache’ hin) überprüft.
(7)
Die Servicetelefone werden auf eine Höhe von 85-90 cm herabgesetzt.
Darüber hinaus sollen die Produkt-Scanner über eine große,
kontrastreiche Schrift verfügen. Weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund
stellt hierbei einen guten Kontrast dar. Der (Software-)Hersteller soll die
Umsetzbarkeit prüfen.
(8)
Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist
möglich. Auch beim Einkauf im Markt kann Unterstützung angefordert
werden.
(9)
Das Personal-Schulungskonzept wird um den Inhalt „Umgang mit
behinderten Kundinnen und Kunden“ erweitert. Dieses kann in einem
Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren
durchgeführt werden. Neue Mitarbeiter werden in den
Einführungsseminaren hierüber informiert und geschult.
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(10)
Die Bedienungstheken für Käse, Fisch und Wurst sollen möglichst farblich
abgesetzt sein.
(11)
Eine Kontrollwaage für Obst und Gemüse ist auf einer Höhe von 85-90 cm
angebracht (Höhe der Wiegefläche).
(12)
Alle Kassen der Checkout-Zone (13 Kassen) werden als rollstuhlgerecht
eingestuft. Darüber hinaus gibt es eine Kasse, die eine Breite von über
100 cm hat. Ein gut erkennbares Schild mit dem Hinweis auf diese
Extrabreite soll auf diese Kasse hinweisen.
(13)
Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische,
Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und
sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie
sind prinzipiell zu vermeiden.
(14)
Wenn Übersichtspläne angebracht werden, sollen diese über
Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind
größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf
Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf
Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ-Kontraste besser
erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den
besten Farbkontrast ergibt die Kombination Gelb auf Lila.
(15)
Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle
zugänglich angeordnet.
(16)
Dem Merkblatt über das Mitführen von Blindenführhunden entsprechend
wird folgende Vorgehensweise eingehalten: Wir bieten dem Kunden eine
sichere Unterbringungsmöglichkeit für Blindenführhunde an, getrennt vom
Publikumsverkehr. Dem blinden oder sehbehinderten Kunden wird eine
Begleitung zur Unterstützung zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde die
oben stehende Vorgehensweise nicht akzeptieren, dulden wir
Blindenführhunde sofern diese eindeutig als solche zu identifizieren sind,
also ein Führgeschirr tragen. Der Hundeführer muss sich vor Betreten der
Verkaufsfläche an der Information melden und dort bestätigen, dass er
eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Das Merkblatt für die
Information wurde vom Bereich Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.
erarbeitet.
§ 4 - Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse
(1)
Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte
Bobenheim-Roxheim erklärt sich bereit, innerhalb der nächsten fünf Jahre
die in § 3 beschriebenen Maßnahmen - soweit festgelegt - umzusetzen.
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(2)
Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die
Verbesserungen zu informieren und den Globus Handelshof St. Wendel
GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim konstruktiv zu
beraten.
§ 5 - Regeln der Zusammenarbeit
(1)
(2)
(3)
Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus
Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner.
Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Behinderter Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 42, 55116 Mainz.
Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt.
§ 6 - Laufzeit
Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre ab Unterzeichnung mit der
Möglichkeit der Verlängerung.
§ 7 - Information über den Stand der Zielerfüllung
Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf §
5 Abs. 1 wird verwiesen.
§ 8 - Evaluation
Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände
sowie des Unternehmens) erhält das Recht, nach vorheriger Terminabsprache,
Betriebsbesuche durchzuführen.
§ 9 - Schlussbestimmung
(1)
(2)
Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser
Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im
Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, veröffentlicht wird.
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Bobenheim-Roxheim, den 25.11.2014
Globus Handelshof BobenheimRoxheim
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.
Bundesselbsthilfeverband
kleinwüchsiger Menschen e.V. Landesverband Rhein-Hessen-Saar
Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Club Aktiv e.V. Selbsthilfe
Behinderter und Nichtbehinderter
Deutsche Multiple Sklerose
Gesellschaft (DMSG)
Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz
Förderverein Netzwerk
Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz e.V.
Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V.
Landesblinden- und
Sehbehindertenverband RheinlandPfalz e.V.
Landesverband Rheinland-Pfalz der
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung e. V.
Landesverband der Gehörlosen
Rheinland-Pfalz e.V.
Landesverband für Körper- und
Mehrfachbehinderte e. V. RheinlandPfalz
Mobil mit Behinderung e.V.
PRO RETINA Deutschland e.V.,
Selbsthilfevereinigung von Menschen
mit Netzhautdegenerationen
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Sozialverband Deutschland SoVD Landesverband RheinlandPfalz/Saarland
Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
e.V.
Zentrum für selbstbestimmtes Leben
behinderter Menschen Mainz e.V.
Der Paritätische Rheinland-Pfalz /
Saarland
Die Zielvereinbarung wird unterstützt durch:
Clemens Körner, Landrat
Martin Haller 1. Kreisbeigeordneter
Michael Müller, Bürgermeister
Bobenheim-Roxheim
Arno Weber, Behindertenbeauftragter
Rhein-Pfalz-Kreis
Ute Germann,
Behindertenbeauftragte der
Verbandsgemeinde RömerbergDudenhofen
Gerhard Wissmann,
Behindertenbeauftragter der Stadt
Schifferstadt
Christine Franz-Yilmaz,
Behindertenbeauftragte der
Gemeinde Mutterstadt
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