Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus
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Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen dem Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte BobenheimRoxheim, Südring 2, 67240 Bobenheim-Roxheim, und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker Menschen in Rheinland-Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind, a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. b) Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. – Landesverband Rhein-Hessen-Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) – Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. d) Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter e) Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. f) Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. g) Deutscher Schwerhörigenbund e.V. - Landesverband Rheinland-Pfalz h) Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.V. i) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. j) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. k) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V l) Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz 1 m) Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. n) Mobil mit Behinderung e.V. o) PRO RETINA Deutschland e.V., Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen p) Sozialverband Deutschland SoVD – Landesverband Rheinland-Pfalz / Saarland q) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. r) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. s) Der Paritätische Rheinland-Pfalz / Saarland folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: § 1 - Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. § 2 - Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus (SBW) des Globus Handelshof Bobenheim-Roxheim. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ 2 § 3 - Ziele Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte BobenheimRoxheim erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) Es stehen ausreichend Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Diese sind blau eingerahmt. Darüber hinaus soll ein gut erkennbares Schild angebracht werden, das auf die Parkplätze links und rechts neben den Einkaufswagen hinweist. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird regelmäßig auf falsch parkende Fahrzeuge überprüft. (2) Den Kundinnen und Kunden stehen rollstuhlgerechte Einkaufswagen und Einkaufs-Rollatoren zur Verfügung. Zusätzlich sollen zwei Elektromobile angeschafft werden. Die Schlüssel für die Elektromobile können durch Hinterlassen eines Pfandes an der Information entliehen werden. Ein Schild wird angebracht, das auf den Service hinweist. (3) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. Die Tür wird mit einer Querstange zum Öffnen und Schließen ausgestattet. Das WC ist von links und rechts anfahrbar. Ein Lichtsignal zeigt außen an, wenn frei ist. (4) Leselupen werden angeschafft und an der Information hinterlegt. Eine deutlich zu erkennende Beschilderung soll auf diesen Service hinweisen. (5) Im Markt werden Ruhebänke an geeigneten Stellen aufgestellt. (6) Informationen über die Zielvereinbarung werden auf der Website des Globus-Handelshofes Bobenheim-Roxheim publiziert. Die Webseite wird auf Barrierefreiheit (auch auf ‚Leichte Sprache’ hin) überprüft. (7) Die Servicetelefone werden auf eine Höhe von 85-90 cm herabgesetzt. Darüber hinaus sollen die Produkt-Scanner über eine große, kontrastreiche Schrift verfügen. Weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund stellt hierbei einen guten Kontrast dar. Der (Software-)Hersteller soll die Umsetzbarkeit prüfen. (8) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch beim Einkauf im Markt kann Unterstützung angefordert werden. (9) Das Personal-Schulungskonzept wird um den Inhalt „Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden“ erweitert. Dieses kann in einem Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Neue Mitarbeiter werden in den Einführungsseminaren hierüber informiert und geschult. 3 (10) Die Bedienungstheken für Käse, Fisch und Wurst sollen möglichst farblich abgesetzt sein. (11) Eine Kontrollwaage für Obst und Gemüse ist auf einer Höhe von 85-90 cm angebracht (Höhe der Wiegefläche). (12) Alle Kassen der Checkout-Zone (13 Kassen) werden als rollstuhlgerecht eingestuft. Darüber hinaus gibt es eine Kasse, die eine Breite von über 100 cm hat. Ein gut erkennbares Schild mit dem Hinweis auf diese Extrabreite soll auf diese Kasse hinweisen. (13) Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sind prinzipiell zu vermeiden. (14) Wenn Übersichtspläne angebracht werden, sollen diese über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ-Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt die Kombination Gelb auf Lila. (15) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. (16) Dem Merkblatt über das Mitführen von Blindenführhunden entsprechend wird folgende Vorgehensweise eingehalten: Wir bieten dem Kunden eine sichere Unterbringungsmöglichkeit für Blindenführhunde an, getrennt vom Publikumsverkehr. Dem blinden oder sehbehinderten Kunden wird eine Begleitung zur Unterstützung zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde die oben stehende Vorgehensweise nicht akzeptieren, dulden wir Blindenführhunde sofern diese eindeutig als solche zu identifizieren sind, also ein Führgeschirr tragen. Der Hundeführer muss sich vor Betreten der Verkaufsfläche an der Information melden und dort bestätigen, dass er eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Das Merkblatt für die Information wurde vom Bereich Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. erarbeitet. § 4 - Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim erklärt sich bereit, innerhalb der nächsten fünf Jahre die in § 3 beschriebenen Maßnahmen - soweit festgelegt - umzusetzen. 4 (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim konstruktiv zu beraten. § 5 - Regeln der Zusammenarbeit (1) (2) (3) Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 42, 55116 Mainz. Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. § 6 - Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre ab Unterzeichnung mit der Möglichkeit der Verlängerung. § 7 - Information über den Stand der Zielerfüllung Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf § 5 Abs. 1 wird verwiesen. § 8 - Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Betriebsbesuche durchzuführen. § 9 - Schlussbestimmung (1) (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, veröffentlicht wird. 5 Bobenheim-Roxheim, den 25.11.2014 Globus Handelshof BobenheimRoxheim Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. Landesverband Rhein-Hessen-Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Deutscher Schwerhörigenbund e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. Landesblinden- und Sehbehindertenverband RheinlandPfalz e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. RheinlandPfalz Mobil mit Behinderung e.V. PRO RETINA Deutschland e.V., Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen 6 Sozialverband Deutschland SoVD Landesverband RheinlandPfalz/Saarland Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. Der Paritätische Rheinland-Pfalz / Saarland Die Zielvereinbarung wird unterstützt durch: Clemens Körner, Landrat Martin Haller 1. Kreisbeigeordneter Michael Müller, Bürgermeister Bobenheim-Roxheim Arno Weber, Behindertenbeauftragter Rhein-Pfalz-Kreis Ute Germann, Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde RömerbergDudenhofen Gerhard Wissmann, Behindertenbeauftragter der Stadt Schifferstadt Christine Franz-Yilmaz, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Mutterstadt 7