Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus

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Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel
zwischen
Globus Handelshof St. Wendel
GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Homburg-Einöd
und
den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit
Behinderungen im Saarland auf der Grundlage der
Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Saarlandes
(BGG und SBGG):
Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu
Leistungen aus dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und
ihnen
damit
die
Möglichkeit
zu
geben,
unter
gleichwertigen
Lebensbedingungen zu leben, wird
zwischen
Globus Handelshof St. Wendel
GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Homburg-Einöd
und
den Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen
im Saarland die nachstehend aufgeführt sind:
a) Sozialverband VdK Saarland e.V.
b) Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V.
c) Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V.
d) SoVD Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband RheinlandPfalz/Saarland
e) Deutsche Rheuma-Liga Saar e.V.
f) Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Saarland e.V.
folgende Zielvereinbarung geschlossen:
§1
Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der
Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach
diesem Gesetz anerkannte Verbände, sowie weitere Globus-Betriebsstätten
das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten.
§2
Zielbereiche, Ziele und Zielerwartungen
(1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus
des Globus Handelshof Homburg-Einöd.
(2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 3 Abs. 3 Landesgesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen im Saarland: „Barrierefrei sind bauliche und
sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme
der Informationsverarbeitung,
akustische
und
visuelle
Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
§3
Der Globus Handelshof St. Wendel, GmbH & Co. KG, Betriebsstätte HomburgEinöd, erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit
zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten:
(1)
(2)
(3)
(4)
Es stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze wurden
auf eine Breite von 3,50 Meter erweitert oder neben freien Flächen
angeordnet. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der StVO und es
werden Kontrollen durchgeführt. Eine Hinweisbeschilderung für
Autofahrer ist angebracht.
Eine Hinweisschilderung für Autofahrer ist angebracht.
An der Busanfahrt ist eine Rampe angebracht.
Informationen über die Standorte der rollstuhlgerechten Einkaufswagen
sind an der Informationstheke erhältlich. Ebenfalls wird in den Faltblättern
darauf hingewiesen. Es sind zwei Elektromobile vorhanden. Es ist ein
Rollstuhl vorhanden. Ein Rollator wird angeschafft.
(5)
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(10)
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(19)
Die Eingangstüren öffnen automatisch.
Ruhebänke sind vorhanden. Die Anschaffung einer Ruhezone ist im
Rahmen der Umbaumaßnahmen im Frühjahr 2014 geplant.
Es ist ein Wasserspender vorhanden. Das Personal leistet Hilfestellung.
Im Eingangsbereich sind keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische,
Papierkörbe, etc.) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte
Menschen nicht rechtzeitig erkannt bzw. ertastet werden können. Sie
sollten prinzipiell vermieden werden, zumindest aber am Boden
erkennbar bzw. ertastbar sein. Im Eingangs- und Innenbereich ist für
ausreichend helle Beleuchtung gesorgt.
Die Informationstheke wird im Zuge der Umbaumaßnahme im Frühjahr
2014 neu gestaltet. Es wird geprüft, ob an der Informationstheke eine FMAnlage installiert werden kann.
Lesebrillen für sehbehinderte Menschen werden an der Information
hinterlegt. Es wird geprüft, ob Aufstecklupen angeschafft werden.
Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle
zugänglich angeordnet.
Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist
möglich. Bei Bedarf wird dies durch Mitarbeiter erledigt. Der Service kann
an der Anmeldung beantragt werden.
Ein Servicetablett für behinderte Kunden ist in der Cafeteria vorhanden.
Im Zuge der Umbauarbeiten im Frühjahr 2014 werden breitere Gänge
geschaffen und tiefere Regale angeschafft.
Servicetelefone sind vorhanden und werden ebenso im Zuge der
Umbauarbeiten für alle erreichbar installiert (85 cm).
Es sind für RollstuhlfahrerInnen bzw. kleinwüchsige Menschen geeignete
Scanner vorhanden.
Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltruhen sind
in der Mitte der Truhen angebracht und gut lesbar. Die Gemüsewaagen
werden so umgebaut, dass Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer und
kleinwüchsige Menschen diese problemlos bedienen können.
Die Gemüsewage ist in die Kasse integriert. Es ist eine Kontroll-wage in
der Gemüseabteilung vorhanden. Personal leistet Hilfe-stellung.
Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm, darüber
hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 120 cm aufweist.
Eine Hinweisbeschilderung ist angebracht.
(20) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte „Umgang mit
behinderten Kundinnen und Kunden“ erweitert werden. Die Schulung
kann in einem Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren
Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen bei Bedarf
kostenfrei die Referentinnen und Referenten und stehen mit Hinweisen im
Umgang in der Kommunikation mit behinderten Kunden unterstützend
zur Seite. Behinderte Menschen und Schwangere werden bei Bedarf an
den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. Es findet alle 6 bis 8
Wochen ein Training für eine Hausräumung statt. Neue Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter werden in den Einführungsseminaren darüber informiert.
(21) Für gehörlose Menschen sind Anfragen und Antworten per Fax und EMail möglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon
Auskunft über aktuelle Angebote gegeben.
(22) Die Informationen sind auch online auf der Seite des Handelsunternehmens zu finden. Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft
und entsprechend umgestaltet.
(23) Die Barrierefreiheit der Toilette wird gemäß den Vorschriften der DIN
18040 geprüft. Die Toilette ist immer offen. Eine Notfalllampe ist an der
Information vorhanden. Es wird geprüft, ob die Toilette mit einem
Warnlicht für Schwerhörige (Blitzlicht) ausgestattet werden kann.
(24) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer
Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.
§4
Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse
(1)
(2)
Die Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Homburg-Einöd,
erklärt sich bereit, die in § 3 beschriebenen Maßnahmen, soweit
festgelegt, möglichst umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter
Berücksichtigung der Umbauphasen innerhalb von zwei Jahren.
Die Verbände erklären sich bereit, Ihre Mitglieder über die Verbesserung
zu informieren und den Globus Handelshof GmbH & Co. KG,
Betriebsstätte Homburg-Einöd, konstruktiv zu beraten.
§5
Regeln und Zusammenarbeit
(1)
(2)
(3)
Es tagt bei Bedarf (z. B. bei Umsetzungsproblemen) einmal jährlich eine
Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider
Vereinbarungspartner.
Die Geschäftsstelle liegt bis auf weiteres beim Büro des
Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt.
§6
Laufzeit
Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt 5 Jahre mit der Möglichkeit der
Verlängerung.
§7
Information über den Stand der Zielerfüllung
Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung.
Auf § 5 Abs. 1 wird verwiesen.
§8
Evaluation
Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der
Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, Betriebsbesuche
durchzuführen.
§9
Schlussbestimmung
(1)
(2)
Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser
Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
Wilhelmstraße 49, 11017 Berlin sowie im Zielvereinbarungsregister des
Saarlandes, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,
Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken, veröffentlicht wird.
Saarbrücken, den 21. November 2013
Andreas Storm
Minister für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
Jürgen Groß
Globus Handelshof St. Wendel
GmbH & Co. KG,
Betriebsstätte Homburg-Einöd
Hans B. Kraß
Sozialverband VdK Saarland e. V.
Angela Staub
Landesvereinigung Selbsthilfe e.V.
Marie Therese Strauß
Verein für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen
im Saarland e.V.
Christine Franz
Deutsche Rheumaliga Saar e.V.
Karin Kerth
SoVD Sozialverband Deutschland e.V.
LV Rheinland-Pfalz/Saarland
Birgit Seidler-Fallböhmer
Deutscher Schwerhörigenbund
LV Saar e.V.
Dr. Anne Funke
i.V. des Landesbeauftragten
für die Belange von Menschen
mit Behinderungen