Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus
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Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Homburg-Einöd und den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen im Saarland auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Saarlandes (BGG und SBGG): Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen aus dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Homburg-Einöd und den Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen im Saarland die nachstehend aufgeführt sind: a) Sozialverband VdK Saarland e.V. b) Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. c) Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V. d) SoVD Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband RheinlandPfalz/Saarland e) Deutsche Rheuma-Liga Saar e.V. f) Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Saarland e.V. folgende Zielvereinbarung geschlossen: §1 Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände, sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. §2 Zielbereiche, Ziele und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus des Globus Handelshof Homburg-Einöd. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 3 Abs. 3 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ §3 Der Globus Handelshof St. Wendel, GmbH & Co. KG, Betriebsstätte HomburgEinöd, erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) (2) (3) (4) Es stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze wurden auf eine Breite von 3,50 Meter erweitert oder neben freien Flächen angeordnet. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der StVO und es werden Kontrollen durchgeführt. Eine Hinweisbeschilderung für Autofahrer ist angebracht. Eine Hinweisschilderung für Autofahrer ist angebracht. An der Busanfahrt ist eine Rampe angebracht. Informationen über die Standorte der rollstuhlgerechten Einkaufswagen sind an der Informationstheke erhältlich. Ebenfalls wird in den Faltblättern darauf hingewiesen. Es sind zwei Elektromobile vorhanden. Es ist ein Rollstuhl vorhanden. Ein Rollator wird angeschafft. (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) Die Eingangstüren öffnen automatisch. Ruhebänke sind vorhanden. Die Anschaffung einer Ruhezone ist im Rahmen der Umbaumaßnahmen im Frühjahr 2014 geplant. Es ist ein Wasserspender vorhanden. Das Personal leistet Hilfestellung. Im Eingangsbereich sind keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, etc.) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt bzw. ertastet werden können. Sie sollten prinzipiell vermieden werden, zumindest aber am Boden erkennbar bzw. ertastbar sein. Im Eingangs- und Innenbereich ist für ausreichend helle Beleuchtung gesorgt. Die Informationstheke wird im Zuge der Umbaumaßnahme im Frühjahr 2014 neu gestaltet. Es wird geprüft, ob an der Informationstheke eine FMAnlage installiert werden kann. Lesebrillen für sehbehinderte Menschen werden an der Information hinterlegt. Es wird geprüft, ob Aufstecklupen angeschafft werden. Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Bei Bedarf wird dies durch Mitarbeiter erledigt. Der Service kann an der Anmeldung beantragt werden. Ein Servicetablett für behinderte Kunden ist in der Cafeteria vorhanden. Im Zuge der Umbauarbeiten im Frühjahr 2014 werden breitere Gänge geschaffen und tiefere Regale angeschafft. Servicetelefone sind vorhanden und werden ebenso im Zuge der Umbauarbeiten für alle erreichbar installiert (85 cm). Es sind für RollstuhlfahrerInnen bzw. kleinwüchsige Menschen geeignete Scanner vorhanden. Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltruhen sind in der Mitte der Truhen angebracht und gut lesbar. Die Gemüsewaagen werden so umgebaut, dass Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer und kleinwüchsige Menschen diese problemlos bedienen können. Die Gemüsewage ist in die Kasse integriert. Es ist eine Kontroll-wage in der Gemüseabteilung vorhanden. Personal leistet Hilfe-stellung. Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm, darüber hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 120 cm aufweist. Eine Hinweisbeschilderung ist angebracht. (20) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte „Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden“ erweitert werden. Die Schulung kann in einem Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen bei Bedarf kostenfrei die Referentinnen und Referenten und stehen mit Hinweisen im Umgang in der Kommunikation mit behinderten Kunden unterstützend zur Seite. Behinderte Menschen und Schwangere werden bei Bedarf an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. Es findet alle 6 bis 8 Wochen ein Training für eine Hausräumung statt. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Einführungsseminaren darüber informiert. (21) Für gehörlose Menschen sind Anfragen und Antworten per Fax und EMail möglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben. (22) Die Informationen sind auch online auf der Seite des Handelsunternehmens zu finden. Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft und entsprechend umgestaltet. (23) Die Barrierefreiheit der Toilette wird gemäß den Vorschriften der DIN 18040 geprüft. Die Toilette ist immer offen. Eine Notfalllampe ist an der Information vorhanden. Es wird geprüft, ob die Toilette mit einem Warnlicht für Schwerhörige (Blitzlicht) ausgestattet werden kann. (24) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. §4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) (2) Die Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Homburg-Einöd, erklärt sich bereit, die in § 3 beschriebenen Maßnahmen, soweit festgelegt, möglichst umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Umbauphasen innerhalb von zwei Jahren. Die Verbände erklären sich bereit, Ihre Mitglieder über die Verbesserung zu informieren und den Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Homburg-Einöd, konstruktiv zu beraten. §5 Regeln und Zusammenarbeit (1) (2) (3) Es tagt bei Bedarf (z. B. bei Umsetzungsproblemen) einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. Die Geschäftsstelle liegt bis auf weiteres beim Büro des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. §6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. §7 Information über den Stand der Zielerfüllung Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf § 5 Abs. 1 wird verwiesen. §8 Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen. §9 Schlussbestimmung (1) (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 11017 Berlin sowie im Zielvereinbarungsregister des Saarlandes, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken, veröffentlicht wird. Saarbrücken, den 21. November 2013 Andreas Storm Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Jürgen Groß Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Homburg-Einöd Hans B. Kraß Sozialverband VdK Saarland e. V. Angela Staub Landesvereinigung Selbsthilfe e.V. Marie Therese Strauß Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V. Christine Franz Deutsche Rheumaliga Saar e.V. Karin Kerth SoVD Sozialverband Deutschland e.V. LV Rheinland-Pfalz/Saarland Birgit Seidler-Fallböhmer Deutscher Schwerhörigenbund LV Saar e.V. Dr. Anne Funke i.V. des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen