Große Anfrage und Antwort des Senats
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Große Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12845 20. Wahlperiode 23.09.14 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Robert Heinemann, Wolfhard Ploog, Birgit Stöver, Katharina Wolff (CDU) und Fraktion vom 28.08.14 und Betr.: Antwort des Senats Schulen in freier Trägerschaft als Bereicherung der Hamburger Schullandschaft Schulen in freier Trägerschaft bilden einen wichtigen Bestandteil der Hamburger Schullandschaft. Sie erweitern das staatliche Angebot durch besondere konfessionell oder pädagogisch geprägte Schulkonzepte und stehen in einem positiven Wettbewerb mit den staatlichen Schulen. Insgesamt besuchten im Jahr 2013 10,6 Prozent der Hamburger Schülerinnen und Schüler eine Schule in freier Trägerschaft. Die Nachfrage nach Plätzen an Schulen in freier Trägerschaft ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die wirtschaftliche Basis der Ersatzschulen wurde unter dem CDU-geführten Senat im Jahr 2003 deutlich verbessert. So ist die finanzielle Unterstützung der Privatschulen schrittweise gesteigert worden und liegt seit 2011 bei 85 Prozent der Schülerjahreskosten im staatlichen Bildungssystem. Die Kostenkennzahlen der Schülerjahreskosten setzen sich aus drei Kostenblöcken zusammen: den Personalkosten, den Sachmitteln und der sogenannten kalkulatorischen Miete, die seit 2002 unverändert 7 Euro x 85 Prozent pro m2 Nutzfläche beträgt. Letztere dient zur Finanzierung der Raumkosten, einschließlich Neubau, Sanierung und Unterhalt der Bausubstanz der Schulen in freier Trägerschaft. Sie ist zustande gekommen, weil es zum Zeitpunkt der Festsetzung 2002 noch keine Mietzahlungen für die Hamburger staatlichen Schulen an Schulbau Hamburg gab, die konkret als Berechnungsgrundlage hätten dienen können. Für die Schulen in freier Trägerschaft dürfte die kalkulatorische Miete, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Hamburger Politik vorgegebenen veränderten Rahmenbedingungen, zum Beispiel Ausbau GBS und Ganztag, Vorschule et cetera, nicht mehr auskömmlich sein. Inzwischen gibt es eine reale Miete, die von der Schulbehörde an Schulbau Hamburg zu zahlen ist. Zielorientierung ist eine Brutto-Warmmiete von durchschnittlich 12 Euro/m2 pro Monat. Dennoch werden auch nach der Veranschlagung tatsächlich zu zahlender Mieten in den Haushaltsplänen die Kennzahlen weiterhin unter Verwendung fiktiver Mieten berechnet. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: en Schulen in freier Trägerschaft entstehen immer wieder Impulse für und schulorganisatorische Innovationen und erfüllen besondere Bedarfe der Hamburger Eltern und Schülerinnen und Schüler. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil des Schulwesens in der Freien und Hansestadt Hamburg. Deshalb hat der Senat die Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft deutlich erhöht. Das von der Vorgängerregierung beschlossene Sparprogramm in Höhe von 7,5 Millionen Euro wurde nicht umgesetzt. Während die Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2010 noch einen Zuschuss in Drucksache 20/12845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Höhe von rund 115 Millionen Euro erhalten haben, ist der Zuschuss im Jahr 2014 auf rund 138 Millionen Euro gewachsen. Die Finanzierung liegt damit im bundesweiten Vergleich auf einem äußerst hohen Niveau. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Bedeutung haben die Schulen in freier Trägerschaft nach Ansicht des Senats im Hamburger Schulwesen? 2. Hat der Senat vor Ende der Legislaturperiode noch vor, eine Neufassung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft vorzulegen? Wenn ja, welche Veränderungen sind aus heutiger Sicht der zuständigen Behörde erforderlich? Wenn nein, warum nicht? Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) hat sich bewährt. Daher besteht kein Anlass, das Gesetz in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu ändern. 3. Wie ist die Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft in der Schulbehörde organisiert? Gibt es ein besonderes Konzept zum Umgang mit den Schulen in freier Trägerschaft? Wenn ja, bitte beifügen. Wenn nein, warum nicht? Die Aufsicht über die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft wird von zwei Schulaufsichtsbeamtinnen in der für Bildung zuständigen Behörde wahrgenommen. Die einzelnen Schulen in freier Trägerschaft sind jeweils einer Beamtin zugeordnet, schulaufsichtliche Querschnittsaufgaben wie die Abiturprüfung oder sonderpädagogische Förderung werden übergreifend wahrgenommen. Die Aufsicht über die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft wird durch Schulaufsichtsbeamtinnen wahrgenommen, die Expertinnen der jeweils an den Schulen vermittelten beruflichen Qualifikationen sind und auch entsprechende staatliche Schulen beaufsichtigen. Die Schulaufsicht ist keine Dienstaufsicht. Sie überwacht die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich des Schulbetriebes anhand der Mittel und Verfahren, die das HmbSfTG vorsieht. Dazu zählen die Bewertung von Personalqualifikationen, die Auswertung schulleistungsbezogener Daten sowie Schulbesuche und Unterrichtshospitationen. Einmal pro Schulhalbjahr werden Träger und Schulleitungen zu einer halbtägigen Konferenz eingeladen, auf der die Schulaufsicht über aktuelle bildungs- und schulpolitische Entwicklungen, geplante Neuerungen und für den allgemeinen Schulbetrieb konstitutive Vorgaben und Verordnungen informiert. Im Übrigen werden ausgewählte Fachthemen der Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Referenten vorgestellt. Den Schulen in freier Trägerschaft wurde im Schulintranet eine eigene Serviceplattform eingerichtet, die wichtige Dokumente und Vordrucke enthält. 4. Werden Schulen in freier Trägerschaft in Evaluationen des staatlichen Schulwesens einbezogen? Wenn ja, welche Rolle spielen die Ergebnisse für die Aufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft? Wenn nein, warum nicht? 5. Sind Schulen in freier Trägerschaft verpflichtet, an Lernstandserhebungen teilzunehmen? Wenn ja, wie geht die zuständige Behörde mit den Ergebnissen der Lernstandserhebungen um? Wenn nein, warum nicht? Den Schulen steht es frei, an Lernstandserhebungen teilzunehmen. Ein Großteil der Schulen in freier Trägerschaft nimmt freiwillig an den Erhebungen teil, weil sie die 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/12845 Instrumente (KERMIT und schriftliche Überprüfungen Klasse 10) zur Weiterentwicklung der eigenen Schulqualität wertschätzen. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen ermöglichen ihnen, sich hinsichtlich der Schülerleistungen im Vergleich zum staatlichen System einzuordnen. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind Bestandteil der Gespräche zwischen Schulaufsicht und Schulleitung beziehungsweise Träger der Schulen bei Schulbesuchen. Ferner dienen die Lernstandserhebungen als Datengrundlage im Anerkennungsverfahren der weiterführenden Schulen in freier Trägerschaft. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht immer dann, wenn berechtigte Zweifel an der Qualität des Unterrichts bestehen. Zeigen sich auffällige Befunde und steht zu befürchten, dass die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler (Akzessorietät) nicht gegeben ist, fordert die Schulaufsicht den Träger auf, entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichts- und Personalqualität zu ergreifen. Sie begleitet und beobachtet die Umsetzung der Vorgaben. Sollten sich keine positiven Veränderungen ergeben, wird nach einer Fristsetzung der Widerruf der Genehmigung angedroht. 6. Werden Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Schulinspektionen besucht und bewertet? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn, nein, warum nicht? Wie in der amtlichen Begründung zu Nummer 46 der sechsten Novelle zum Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) dargestellt, stellt die Schulinspektion kein Mittel der Schulaufsicht dar (siehe Drs. 18/3780). Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der staatlichen Schulinspektion der Freien und Hansestadt Hamburg. Es steht den Schulen in freier Trägerschaft frei, die Qualität ihres Unterrichtsbetriebes auf andere Weise, durch Zertifizierungen oder die Inanspruchnahme von Schulinspektionen eines Verbandes von Schulträgern, dem sie angehören, zu sichern. 7. Der Senat ist für alle Schulen, die staatlichen und die nicht staatlichen Schulen, verantwortlich. Inwieweit werden Schulen in freier Trägerschaft daher auch in Publikationen der Schulbehörde (zum Beispiel „Den richtigen Weg wählen“) berücksichtigt? In welchen Publikationen werden sie warum nicht berücksichtigt? In der Publikation „Den richtigen Weg wählen“ werden alle anerkannten Schulen in freier Trägerschaft aufgeführt. Auf dem Internetportal „hamburg.de“ ist seitens der Schulaufsicht eine Informationsseite für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet worden (http://www.hamburg.de/privatschulen/). 8. Wie viele und welche Schulen in freier Trägerschaft sind als Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept organisiert, wie viele und welche Schulen bieten ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen von GBS an und wie viele und welche Schulen bieten gar keine Ganztagsangebote an? Von den allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft sind insgesamt 36 Schulen als Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept organisiert, 21 Schulen in freier Trägerschaft bieten ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen von GBS an und 22 Schulen in freier Trägerschaft werden als Halbtagsschulen geführt, siehe hierzu Anlage 1 . 9. Wie viele und welche Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf auf? Alle Schulen in freier Trägerschaft können bei nachgewiesener fachlicher, personeller und räumlicher Ausstattung Schülerinnen und Schüler nach § 12 HmbSG aufnehmen. Über die Aufnahme entscheidet auf Antrag die zuständige Schulaufsicht. Für die Schulen, die am Stichtag der Schuljahreserhebung 2013 Schülerinnen und Schüler nach § 12 HmbSG beschulten, siehe Anlage 1. Weitere Schulen wurden im Schuljahr 2013/2014 nicht von Schülerinnen und Schülern nach § 12 HmbSG besucht, diese 3 Drucksache 20/12845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode haben aber in Vorjahren bereits Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult. 10. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2014 die Summe der Zahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft entwickelt? Siehe Vorbemerkung und Anlage 2. 11. Seit 2011 betragen die Schülerkostensätze für allgemeine Ersatzschulen 85 Prozent der Schülerjahreskosten für Schüler an staatlichen Schulen. a. Welche Ausgaben/Kosten aus dem Haushaltsplan der Schulbehörde werden als Kosten einer Schülerin/eines Schülers angesehen? Welche Ausgaben/Kosten fließen dagegen nicht in die Berechnung der Schülerjahreskosten ein? Warum nicht? Die im Haushaltsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen werden bei der Kostenberechnung eines Schülers einbezogen, soweit sie direkt dem Betrieb der staatlichen Schulen dienen. Die einbezogenen Kostenarten der zu berücksichtigenden Produktgruppen und Aufgabeneinheiten und die herausgerechneten Kostenpositionen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Grundsätzlich nicht in die Berechnung der Schülerjahreskosten unmittelbar einbezogen werden folgende Haushaltspositionen: Personalaufwendungen und -erträge der Aufgabenbereiche 238 „Steuerung und Service“ und 241 „Staatliche Schulen“, Kaltmieten im Aufgabenbereich 241, der gesamte Aufgabenbereich 239 „Bildungsbezogene Dienstleistungen“ (Aufwand für IfBQ und LI), der gesamte Aufgabenbereich 240 „Soziale Leistungen“, der gesamte Aufgabenbereich 243 „Schulen in freier Trägerschaft“, der gesamte Aufgabenbereich 244 „Jugendmusikschule“ sowie der gesamte Aufgabenbereich 245 „Amt für Weiterbildung“. Die Ansätze der Aufgabenbereiche 239, 240, 243, 244 und 245 werden in die Berechnung der Schülerjahreskosten nicht mit einbezogen, da es sich nicht um Mittel für den Betrieb Schule handelt, sondern um Aufwendungen der Schulaufsicht, Lehrerbildung, Beiträge zur Unfallkasse Nord oder anderer ministerieller Aufgaben, die auch den Ersatzschulen oder ihren Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Personalmittel und Raumkosten werden im Rahmen der Berechnung der Schülerjahreskosten gesondert ermittelt, siehe auch Drs. 20/5144: Der Personalkostenanteil der Schülerjahreskosten wird auf Basis der Lehrerstellenbedarfe und der Bruttopersonalkostenwerte aus der Personalkostentabelle der Finanzbehörde ermittelt. Dabei werden die Bruttopersonalkosten bezogen auf die schulischen Produktgruppen des Haushaltsplanes nach der Anzahl der vorhandenen Stellen gewichtet. Dieses Vorgehen verhindert Sprünge der Kostensätze durch Verschiebungen der Kostenstruktur aufgrund des demographischen Wandels der Lehrerschaft und bezieht den tatsächlich gewollten Einsatzumfang nach dem Lehrerbedarf ein. Statt der im Haushaltplan veranschlagten pauschalen Globalmiete wird auch nach der Umstellung auf den doppischen Haushalt eine kalkulatorische Miete verwendet. Die kalkulatorische Miete der allgemeinbildenden Schulen errechnet sich mit 7 Euro/m² auf Grundlage des Musterflächenprogramms und der Orientierungsfrequenz. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten der Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode b. Drucksache 20/12845 Um welchen Betrag würden sich die Kosten einer Schülerin/eines Schülers in Euro pro Jahr erhöhen, wenn auch diese Kosten in die Kennzahlen einbezogen würden? Die erfragten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. c. Die gezahlte Miete, die die BSB an die Schulbau Hamburg zahlt, fließt nicht in die Berechnung der Schülerjahreskosten ein. Stattdessen kommt eine seit 2002 unveränderte kalkulatorische Miete zum Ansatz. Warum werden auch nach der Veranschlagung tatsächlich zu zahlender Mieten in den Haushaltsplänen die Kennzahlen weiterhin unter Verwendung fiktiver Mieten berechnet? Der den Schulen in freier Trägerschaft zukommende Finanzierungsanteil für Raumkosten ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass diese Schulen nicht an die Höchstfrequenzen des § 87 HmbSG gebunden sind und deshalb zum Teil erheblich niedrigere Flächen pro Schülerinnen und Schüler aufweisen als die staatlichen Schulen. d. Wie werden die Mieten für die Schulimmobilien ermittelt? Wie hoch liegen die Mietkosten an Schulbau Hamburg insgesamt und bezogen auf die einzelnen Schulimmobilien? Welche durchschnittliche Miete ergibt sich daraus pro m2? Die Ermittlung der Mieten für die Schulimmobilien ergibt sich aus der Drs. 20/5317. Die Spezifizierung auf einzelne Schulstandorte ist noch nicht erfolgt, da die standortspezifischen Analysen der jeweiligen Schulstandorte zu Mietfläche und Gebäudeklassen noch nicht abgeschlossen sind. e. Wie stellen sich die Kosten einer Schülerin/eines Schülers für die verschiedenen Schulformen für das Jahr 2014 dar, wenn die veranschlagten statt der kalkulatorischen Mieten berücksichtigt werden (bitte auch den Rechenweg darstellen)? Die erfragten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. 5 Drucksache 20/12845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 1 Träger Schule Schulform Ganztagsform Domschule St. Marien Katholische Schule St. Paulus Katholische Schule Altona Franz-von-Assisi Schule Katholische Schule Harburg Bonifatiusschule St. Ansgar-Schule Sophie-Barat-Schule Niels-Stensen-Gymnasium Ev. Stiftung Alsterdorf Bugenhagen Sonderschule Bugenhagen Stadtteilschule Bugenhagen Hessepark Bugenhagen Grundschule Bugenhagen Groß Flottbek Bugenhagen Hamm Bugenhagen Hessepark Bugenhagen Osterkirche Brecht-Schule Hamburg Brecht Stadtteilschule GmbH Brecht Grundschule Brecht Gymnasium Stiftung das Rauhe Haus Wichern - Stadtteilschule Wichern-Gymnasium Privatschulpädagogische Jenisch-Gymnasium Gesellschaft mbH Stadtteilschule St. Georg Jüdische Gemeinde in Joseph-Carlebach-Schule Hamburg Joseph-Carlebach-Schule Freie Christliche BeAugust-Hermann-Franckekenntnisschule Hamburg Schule Uhlenhorst e.V. Neue Schule Hamburg Neue Schule Hamburg e.V. Neue Schule Hamburg Alsterbildungsring e.V. Alsterring-Gymnasium Moderne Schule HamModerne Schule Hamburg burg gGmbH Rudolf-SteinerRudolf-Steiner-Schule Bergedorf Schulverein Bergedorf e.V. ChristophorusChristophorus-Schule Schulverein e.V. Raphael-Schule e.V. Raphael-Schule Friedrich-Robbe-Institut Friedrich-Robbe-Institut e.V. Michael-Schule Harburg Michael-Schule e.V. Stadtteilschule Stadtteilschule Stadtteilschule Stadtteilschule Stadtteilschule Stadtteilschule Gymnasium Gymnasium Gymnasium Sonderschule Stadtteilschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Stadtteilschule Grundschule Stadtteilschule Grundschule Gymnasium Stadtteilschule Gymnasium Gymnasium Stadtteilschule Grundschule Stadtteilschule Stadtteilschule GTS teilgebunden GTS offen GTS offen GTS offen GTS offen GTS offen GTS offen GTS offen GTS offen GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS offen GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS offen GTS offen GTS voll gebunden GTS offen GTS teilgebunden GTS offen GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS offen Grundschule Stadtteilschule Gymnasium Grundschule GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS voll gebunden GTS voll gebunden x x Stadtteilschule GTS teilgebunden x Sonderschule GTS voll gebunden x Sonderschule Sonderschule GTS voll gebunden GTS voll gebunden x x Sonderschule GTS voll gebunden x Katholischer Schulverband Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS GBS Katholischer Schulverband Montessorischule Hamburg-Bergedorf gGmbH 6 Schule Bei der Hammer Kirche Katholische Schule St. Paulus Katholische Schule Altona Katholische Schule St. Marien Katholische Schule Am Weiher Katholische Schule Hochallee Sophienschule Katharina-von-Siena Schule Katholische Schule St. Joseph Katholische Schule Bergedorf Katholische Schule Harburg Bonifatiusschule Katholische Schule Neugraben Domschule St. Marien Montessorischule Bergedorf Schulen, die lt. Schuljahreserhebung 2013 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen haben. x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/12845 Träger Schule Schulform PHORMS Hamburg gGmbH Freie Christliche Bekenntnisschule Hamburg e.V. Bilinguale Grundschule Phorms Hamburg Grundschule Ganztagsform Schulen, die lt. Schuljahreserhebung 2013 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen haben. GBS x August-Hermann-Francke-Schule Farmsen August-Hermann-Francke-Schule Bahrenfeld August-Hermann-Francke-Schule Berne August-Hermann-Francke-Schule Bergedorf Stiftung das Rauhe Haus Wichern-Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule GBS GBS GBS GBS GBS Katholischer Schulverband Katholische Schule Blankenese Katholische Schule St. Antonius Katholische Schule Farmsen Stadtteilschuloberstufe Nord-Ost an der St. Ansgar-Schule Stadtteilschuloberstufe Nord-West an der Sophie-Barat-Schule Stadtteilschuloberstufe Süd am Niels-Stensen-Gymnasium Katholische Schule Neugraben Lycée Francais de Hambourg Lycée Francais de Hambourg Grundschule Grundschule Grundschule Stadtteilschule ohne ohne ohne ohne Stadtteilschule ohne Stadtteilschule ohne Stadtteilschule Gymnasium Grundschule ohne ohne ohne Rudolf Steiner Schule Wandsbek STS mit Grundschule ohne Rudolf Steiner Schule Nienstedten STS mit Grundschule ohne Rudolf-Steiner-Schule Bergstedt ohne x ohne x Christian-Morgenstern-Schule Christian-Morgenstern-Schule STS mit Grundschule STS mit Grundschule STS mit Grundschule Grundschule Stadtteilschule ohne ohne x x monaddrei Zukunftsschule Alsterpalais Zukunftsschule Alsterpalais Moderne Schule Hamburg Grundschule Grundschule Stadtteilschule Gymnasium ohne ohne ohne ohne x OKO Private School Talent-Schule Hamburg Gymnasium ohne Haus des Lernens Stadtteilschule ohne Bilinguales Gymnasium Phorms Hamburg Gymnasium ohne Verein der Freunde und Förderer des Lycée Francais de Hambourg e.V. Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek e.V. Rudolf Steiner Schule Hamburg-Nienstedten e.V. Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Bergstedt e.V. Rudolf Steiner Schule Hamburg - Altona e.V. Rudolf Steiner Schule Harburg e.V. Freie Schule und Kita Hamburg Innere Stadt e.V. monaddrei gGmbH Flachsland Zukunftsschulen gGmbH Moderne Schule Hamburg gGmbH OKO Private School Talent-Schule Hamburg Eltern, Freunde und Förderer e.V. Die Schul- und Lerngemeinschaft Hamburg e.V. PHORMS Hamburg gGmbH Rudolf Steiner Schule Altona Rudolf Steiner Schule Harburg x x x x x x x ohne x Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung 7 Drucksache 20/12845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 2 Schulen in freier Trägerschaft - Entwicklung der Zahlungen Art des Zuschusses Finanzhilfezahlungen nach dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) Jahr EUR 111.384.000 90.481.000 Zuwendungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an allgemeinen SfT ("Bürgermeister-RundeProgramm") (Drs. 16/6353 II) sowie aus Sonderinvestitionsprogramm 2002 (Drs. 17/269) ab 2002 EUR 1.010.000 1.010.000 2010 dav. allgemeine Schulen dav. Sonderschulen 14.400.000 dav. berufl. Schulen 6.503.000 2011 118.108.000 dav. allgemeine Schu95.151.000 len dav. Sonderschulen 15.725.000 dav. berufl. Schulen 7.232.000 2012 120.207.000 dav. allgemeine Schu98.182.000 len dav. Sonderschulen 13.984.000 dav. berufl. Schulen 8.041.000 2013 128.033.000 dav. allgemeine Schu105.773.000 len dav. Sonderschulen 13.308.000 dav. berufl. Schulen 8.810.000 dav. Betreuungsleis142.000 tungen 2014 *) 133.721.000 dav. allgemeine Schu110.183.000 len dav. Sonderschulen 13.882.000 dav. berufl. Schulen 9.314.000 dav. Betreuungsleis342.000 tungen *) Bewilligte Finanzhilfe, endgültige Festsetzung erfolgt im Dezember 2014 Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung 8 Zuwendungen aus Sonderinvestitionsprogramm "Hamburg 2010" Bereich "Innovative Medienausstattung für Schulen" (Drs. 18/1146, 18/5746) ab 2008 EUR 203.000 197.000 Zuwendungen aus "Hamburger Konjunkturoffensive 2009/2010 - Nachhaltiges Wachstum" (Drs. 19/2250) Zuwendungen nach der Summe Förderrichtlinie zur Gewährung von Investitionszuschüssen für die Ganztagsbetreuungsangebote an Schulen in freier Trägerschaft vom 26.08.2013 (in Anlehnung an Drs. 20/3642) ab 2009 ab 2014 EUR EUR EUR 2.324.000 114.921.000 2.229.000 93.917.000 6.000 52.000 43.000 204.000 195.000 147.000 141.000 6.000 - - 14.458.000 6.546.000 118.459.000 95.487.000 15.731.000 7.241.000 120.207.000 98.182.000 - - - - - - 13.984.000 8.041.000 128.033.000 105.773.000 - - - 13.308.000 8.810.000 142.000 - - - - 9.000 4.400.000 138.121.000 4.400.000 114.583.000 - 13.882.000 9.314.000 342.000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/12845 Anlage 3 Produktgruppe 241.01 - 214.04 Aufgabeneinheit / Kostenart 97013001 Beschreibung Zweckbestimmung Nicht in SJK enthalten R-Erträge a. Gebühren, Beitr.,Aufw.erst. (Teilansatz) R-Ertr.aus privatrechtlichen Entgelten Entgelte für die Mitbenutzung von Räumen und Einrichtungen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken Sonstige Einnahmen aus Vermietungen (Kfz-Stellplätze, Dienstwohnungen) Bewirtschaftung der Grundstücke ab 2015 ohne Gebühren GBS 241.01 - 214.04 97015001 241.01 - 214.04 97041001 R-Sonstige Erträge - zahlungswirksam 241.01 - 214.04 97061001 241.01 - 214.04 97063001 241.01 - 214.04 97065001 241.01 - 214.04 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 97300111 Beförderungsdienste 97063001 Beförderungsdienste 97300113 Unternehmensdaten / IT 97300111 Zentralbewirtschaftung 97063001 Zentralbewirtschaftung 97300111 Amt B 97063001 R-Aufw.f.Miete,Pachten, Erbbauzinsen R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf R-Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel IT-Kosten (zw) R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg. (zw) IT-Kosten 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service Zentralbewirtschaftung 97063001 Zentralbewirtschaftung 97063001 Zentralbewirtschaftung 97300113 Zentralbewirtschaftung 97013001 ohne Kaltmiete Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogene Ausgaben IT-Kosten Haltung von Fahrzeugen Haltung von Fahrzeugen IT-Kosten R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf IT-Kosten Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogene Ausgaben IT-Kosten ohne Gema, VG-Wort und ZFS R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogenen Ausgaben, Sächliche Ausgaben (VSKVorstellungsverfahren, Projekt Tusch, Kooperation Schule und Verein, Dolmetscher f. Eltern ausl. Schüler) ohne Ganztagsschulprojekt, Musikinstrumente JMS, Projekt Familienerziehung, Fachtagungen Schulaufsicht, Fortbildung Schulaufsicht, Deutsches Sprachdiplom für Schüler, Curriculum, Bildungsplan, Handreichungen, wissenschaftliche Begleitung Inklusion, Projekt D 23, Sachmittel Alles>Könner, ETEP-Qualifizierung, Module vertiefte Berufsorientierung, Schülerlabor Astronomiewerkstatt, Projekt KinderForscher, Interkulturelle Maßnahmen (zweckgebunden durch HerbertQuandt-Stiftung), Senatsinitiative Hamburg lernt Nachhaltigkeit, Musikalische Breitenbildung, Lizenzgebühren Software Schulbibliotheken, Choreographieren mit SuS, Sprachfeststellungsprüfungen, Sprachförderung VHS, HAVAS 5, Projekt MercatorFörMig, PISA-Projekt, OECD- und KMK-Projekte, Evaluation der Implementierung der Bildungspläne, Auswertung der zentralen Abschlussprüfungen, KERMITKompetenzermittlung, Aktualisierung Sozialindex, Schulinspektion, Regionalmonitoring, Qualitätskonzepte, Hamburger Bildungsbericht, Klimaschutztag, Programm Umweltschulen in Europa, HWWI-Planspiel Finanzen der Zukunft, Junior-Akademie St. Peter-Ording R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg. (zw) R-Erträge a.Gebühren,Beitr.,Aufw.erst. Sonstige sächliche Ausgaben Umzugs- und Verlegungskosten Schulschwimmen Kostenerstattung von Ländern 9 Drucksache 20/12845 Produktgruppe 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze 238.02 Zentrale Ansätze Aufgabeneinheit / Kostenart Zentrale Mittel Schule 97063001 Päd. Baubudget 97300109 Zentrale Mittel Schule 97300111 Zentrale Mittel Schule 97063001 Zentrale Mittel Schule 97065001 Zentrale Mittel Schule 97300113 Zentrale Mittel Schule 97063001 Zentrale Mittel Schule 97300113 Beförderungsdienste 97063001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Beschreibung Zweckbestimmung R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf Bewirtsch. u. Unterhalt der Grdst. / Ba (zw) IT-Kosten (zw) Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen IT-Kosten R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf R-Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg. (zw) R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg. (zw) R-Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogene Ausgaben Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogene Ausgaben Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogene Ausgaben Sonstige sächliche Ausgaben Nicht in SJK enthalten Sonstige sächliche Ausgaben Sonstige sächliche Ausgaben Wirtschaftsplan HIBB 241.05 Postenbezeichnung Zweckbestimmung 4 sonstige betriebliche Erträge 241.05 5 Materialaufwand 241.05 8 sonstige betriebliche Aufwendungen Erträge aus Vermietung und ohne Erträge aus Auflösung SonderVerpachtung, sonstige betr. posten und Rückstellungen Erträge Unterrichtsmaterialien, Kopierkosten, Lebensmittel, Schulbücher, Kleingeräte, Berufsbekleidung, Arbeitsschutzmaterialien, sonstiger Materialaufwand, Dozentenkosten, Aufwand aus Abfall und Entsorgung, Transport- und Frachtkosten, Instandhaltung Gebäude, Aufwendungen für bezogene Leistungen, Erstattung Dienstleistungen ZPD Mieten, Pachten, Beratung und ohne Kaltmiete Rechtsschutz, Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, sonstige Gebäudebewirtschaftung, Mietnebenkosten, Büromaterial, Drucksachen, Geschäftsbedarf, Zeitungen und Fachliteratur, Porto, Versandkosten, Zustelldienste, Telekommunikation, ITAufwand, Reisekosten, Fahrtkosten, Gästebewirtung, Öffentlichkeitsarbeit, Kraftfahrzeugkosten, Versicherungen, Migliedsbeiträge, andere sonstige betriebliche Aufwendungen, Kraftfahrzeugsteuer Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung 10 Nicht in SJK enthalten