Informationen zur Kenntnisüberprüfung zum
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Informationen zur Kenntnisüberprüfung zum
Informationen zur Kenntnisüberprüfung zum Heilpraktiker Die Überprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiete der Heilkunde ohne Bestallung setzt voraus, dass ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt gestellt wird. Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund ist zuständig für die Antragsentgegennahme und Durchführung der Heilpraktikerkenntnisüberprüfungen für den Bereich der Bezirksregierung Arnsberg. Anträge werden bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Kenntnisüberprüfung, sofern noch Plätze frei sind, angenommen. Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag im Original oder als beglaubigte Kopie (außer Personalausweis) vorzulegen, bzw. einzureichen: • Nachweis des vollendeten 25. Lebensjahres durch Vorlage des Personalausweises / Passes. • Lebenslauf (tabellarisch) mit Foto im Passbildformat. • Ärztliches Zeugnis, das am Tag des Überprüfungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Ihnen infolge eines körperlichen Leidens oder Schwäche Ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt. • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O), das am Tag des Überprüfungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein darf. • Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss, mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss. Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen aus Umweltschutzgründen nicht in Klarsichthüllen oder Ringheftern ein. Der Nachweis des Besuches einer Heilpraktikerschule ist nicht erforderlich. Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und nach erfolgreichem Abschluss einen mündlichen Überprüfungsteil. Termine schriftliche Kenntnisüberprüfung: immer der dritte Mittwoch im März und der zweite Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres. Die schriftliche Arbeit umfasst z. Zt. 60 Fragen im Multiple- Choice- System. Der Zeitumfang beträgt maximal zwei Stunden. Der Fragenkatalog wird vorab nicht veröffentlicht. Inhaltlich erstreckt sich die Überprüfung auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Berufs- und Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen sowie Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden bei der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde. Grundlegende Kenntnisse der Anatomie und Physiologie, einschließlich der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie. Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von häufigen Krankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen. Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände. Praxishygiene, Desinfektionen und Sterilisationsmaßnahmen, Pflichten nach der Medizinproduktebetreiberverordnung. Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung). Bewertung grundlegender Laborwerte. Injektions- und Punktionstechniken. Als Nachweis ausreichender Kenntnisse bedarf es der richtigen Beantwortung von mindestens 45 Fragen. Danach folgt der mündliche Überprüfungsteil. Zu gegebener Zeit werden Sie gesondert eingeladen. Dieser dauert bis zu einer Zeitstunde. Die Überprüfungskommission besteht aus einer Ärztin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes und zwei Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern als Beisitzer(innen). Die Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker beteiligen sich aktiv an der Überprüfung, haben aber in der Kommission keine Entscheidungsbefugnis, sondern lediglich beratende Funktion. Die mündliche Kenntnisüberprüfung erstreckt sich auf den Aufschluss von Gefahren auf die bereits genannten Sachgebiete. Das Ergebnis der schriftlichen Überprüfung wird Ihnen mit der Einladung zur mündlichen Überprüfung mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine fernmündliche Ergebnisabfrage nicht möglich ist. Nach erfolgter mündlicher Überprüfung, wird Ihnen im Anschluss -nach Beratung der Überprüfungskommission- das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie der Überprüfung unentschuldigt oder ohne ausreichende Entschuldigung fernbleiben, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Antragsrücknahme oder die Verlegung eines Prüfungstermins ist mit 40,00 € gebührenpflichtig. Kosten der Überprüfung Die Gebühren für die Überprüfung richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und betragen: • Tarifstelle 10.14.11 a/b: Tarifstelle 10.14.13: • • • 210,-- Euro für die schriftliche Überprüfung und 90,-- Euro für die mündliche Überprüfung 60,-- Euro für die Erteilung der Erlaubnis und Ausstellung der Urkunde, bzw. 45,-- Euro die Versagung Außerdem fällt eine Aufwandsentschädigung für die vorgeschriebenen Beisitzer an der Überprüfung an, die zu Ihren Lasten geht. Hier entstehen Kosten bis ca. 150,-- Euro. Tarifstelle 10.14.12 c, 40,-- Euro Rücktritt oder Terminverschiebung Der Gebührenbescheid ergeht mit der schriftlichen Antragsentscheidung. Die Geschäftszeiten sind montags, dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr. Das Gesundheitsamt befindet sich in der Hövelstr. 8 in der Dortmunder Innenstadt. Anträge können in den Zimmern 513 - 517, VI. Etage abgegeben werden. Bei Nachfragen können Sie die Sachbearbeitung unter folgender Telefonnummer erreichen: (0231) 50-2 37 29. E-Mail Anfragen richten Sie bitte an: [email protected] [email protected] [email protected]