WVA 18/17 Teil 6 - Hessischer Landtag
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WVA 18/17 Teil 6 - Hessischer Landtag
Öffentliche Anhörung Stand: 13.09.10 Ausschussvorlage WVA/18/17 – Teil 6 – Ausschussvorlage Ausschuss: WVA, 27. Sitzung am 26.08.2010 Ausschussvorlage zu: Drucks. 18/2523 – HBO – Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung S. 270 270 DEUTSCHE AKADEMIE FÜR STÄDTEBAU UND LANDESPLANUNG LANDESGRUPPE HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND Dr.-Ing. Peter Sturm; c/o ZIV GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt Hessischer Landtag An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Schlossplatz 1-3 65183 Wiesbaden Darmstadt, den 02.09.2010 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Energiegesetzes Ihr Schreiben vom 07.07.2010 – Drucksache 18/2523 – Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, für die Gelegenheit, namens der Landesgruppe Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) zum oben genannten Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können, danke ich Ihnen sehr. Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die unter Punkt 5 erläuterte Änderung von § 44 der Hessischen Bauordnung, mit der die Satzungsermächtigung der Kommunen aufgegeben wird, Stellplatzablösebeträge im Fall der rechtlichen Untersagung zu fordern. Der Gesetzesänderung kann im Grundsatz vor dem Hintergrund zugestimmt werden, dass von der Möglichkeit der satzungsmäßigen Stellplatzablösung nur wenig und zum Teil undifferenziert Gebrauch gemacht wurde. Zugleich weisen wir darauf hin, dass die Dimensionierung des Parkplatzangebots sowie das Parkraummanagement zu den wirkungsvollsten Instrumenten der städtischen Verkehrssteuerung zählen, mit denen die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes gewährleistet werden soll. Daher ist es wichtig, dass es weiter bauordnungsrechtlich möglich ist, Satzungsregelungen zur Begrenzung des Stellplatznachweises zu treffen. Vorsitzender: Stellv. Vorsitzende: Dr.-Ing. Peter Sturm Tel.: 06151/ 270 28 41 Fax: 06151/ 270 28 741 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Dirk Schumacher Tel.: 0561/ 10 01 1238 Dipl.-Ing. Peter Altenburger Tel.: 069/ 212 35 997 Postanschrift: Bankverbindung: Dr.-Ing. Peter Sturm c/o ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt Dresdner Bank AG, Wiesbaden Kto.-Nr. 1 722 566 00 BLZ: 510 800 60 271 DEUTSCHE AKADEMIE FÜR STÄDTEBAU UND LANDESPLANUNG LANDESGRUPPE HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND Eine wirkungsvolle Steuerung des Verkehrs und ein störungsfreier Verkehrsablauf sind ein wichtiger Beitrag auch zum Abbau von Investitionshemmnissen. Die Bedeutung der Parkraumpolitik und des Verkehrsmanagements gehen jedoch – auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten – weit darüber hinaus. Gerade die hessischen Oberzentren befinden sich im Wettbewerb um qualifizierte „Köpfe“. Um diesen Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können, ist über die gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes hinaus eine hohe innerstädtische Lebensqualität anzubieten, für die auch die stadtverträgliche Verkehrsgestaltung eine wichtige Voraussetzung ist und von der auch die ansässige Bevölkerung profitiert. Mit dem gleichen Ziel gilt es, Schadstoffemissionen zu reduzieren und angestrebte Klimaschutzziele zu erreichen. Schließlich sollte nicht unterschätzt werden, dass die mit der Stellplatzablöse erzielten Einnahmen im oben genannten Sinne zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Verkehrssystems eingesetzt werden. Trotz der prinzipiellen Möglichkeit, die Ablöse von Stellplätzen vertraglich zu regeln, ist nicht davon auszugehen, dass Kommunen, die bisher von der Ermächtigung des §44 Gebrauch gemacht haben, im Falle der geplanten Gesetzesänderung finanzielle Mittel in bisherigem Umfang erzielen können. Um Mobilität zu sichern und spürbare Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs zu vermeiden, müssen Kommunen jedoch auch zukünftig in die Lage versetzt werden, ausreichend in das Verkehrssystem zu investieren. Die Bedeutung der Frage nach erforderlichen Gestaltungsspielräumen der Städte und Gemeinden bzw. nach dem im Hinblick auf den Wettbewerb erforderlichen Gestaltungsbedarf geht über das vorliegende Gesetzesverfahren hinaus; ihr muss aber in einem größeren Kontext Rechnung getragen werden. Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht. Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Peter Sturm Vorsitzender der Landesgruppe Vorsitzender: Stellv. Vorsitzende: Dr.-Ing. Peter Sturm Tel.: 06151/ 270 28 41 Fax: 06151/ 270 28 741 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Dirk Schumacher Tel.: 0561/ 10 01 1238 Dipl.-Ing. Peter Altenburger Tel.: 069/ 212 35 997 Postanschrift: Bankverbindung: Dr.-Ing. Peter Sturm c/o ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt Dresdner Bank AG, Wiesbaden Kto.-Nr. 1 722 566 00 BLZ: 510 800 60