WVA 18/17 Teil 6 - Hessischer Landtag

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WVA 18/17 Teil 6 - Hessischer Landtag
Öffentliche Anhörung
Stand: 13.09.10
Ausschussvorlage WVA/18/17 – Teil 6 –
Ausschussvorlage
Ausschuss: WVA, 27. Sitzung am 26.08.2010
Ausschussvorlage zu: Drucks. 18/2523
– HBO –
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung
S. 270
270
DEUTSCHE AKADEMIE FÜR STÄDTEBAU UND LANDESPLANUNG
LANDESGRUPPE HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND
Dr.-Ing. Peter Sturm;
c/o ZIV GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Hessischer Landtag
An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Wirtschaft und Verkehr
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Darmstadt, den 02.09.2010
Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung
der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Energiegesetzes
Ihr Schreiben vom 07.07.2010 – Drucksache 18/2523 –
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
für die Gelegenheit, namens der Landesgruppe Hessen, Rheinland-Pfalz und
Saarland der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) zum
oben genannten Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können, danke ich Ihnen sehr.
Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die unter Punkt 5 erläuterte Änderung von
§ 44 der Hessischen Bauordnung, mit der die Satzungsermächtigung der Kommunen
aufgegeben wird, Stellplatzablösebeträge im Fall der rechtlichen Untersagung zu
fordern.
Der Gesetzesänderung kann im Grundsatz vor dem Hintergrund zugestimmt werden,
dass von der Möglichkeit der satzungsmäßigen Stellplatzablösung nur wenig und
zum Teil undifferenziert Gebrauch gemacht wurde. Zugleich weisen wir darauf hin,
dass die Dimensionierung des Parkplatzangebots sowie das Parkraummanagement
zu den wirkungsvollsten Instrumenten der städtischen Verkehrssteuerung zählen, mit
denen die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes gewährleistet werden soll. Daher
ist es wichtig, dass es weiter bauordnungsrechtlich möglich ist, Satzungsregelungen
zur Begrenzung des Stellplatznachweises zu treffen.
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzende:
Dr.-Ing. Peter Sturm
Tel.: 06151/ 270 28 41
Fax: 06151/ 270 28 741
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Dirk Schumacher
Tel.: 0561/ 10 01 1238
Dipl.-Ing. Peter Altenburger
Tel.: 069/ 212 35 997
Postanschrift:
Bankverbindung:
Dr.-Ing. Peter Sturm
c/o
ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Dresdner Bank AG, Wiesbaden
Kto.-Nr. 1 722 566 00
BLZ: 510 800 60
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DEUTSCHE AKADEMIE FÜR STÄDTEBAU UND LANDESPLANUNG
LANDESGRUPPE HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND
Eine wirkungsvolle Steuerung des Verkehrs und ein störungsfreier Verkehrsablauf
sind ein wichtiger Beitrag auch zum Abbau von Investitionshemmnissen. Die
Bedeutung der Parkraumpolitik und des Verkehrsmanagements gehen jedoch – auch
unter Wettbewerbsgesichtspunkten – weit darüber hinaus. Gerade die hessischen
Oberzentren befinden sich im Wettbewerb um qualifizierte „Köpfe“. Um diesen
Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können, ist über die gute Erreichbarkeit des
Arbeitsplatzes hinaus eine hohe innerstädtische Lebensqualität anzubieten, für die
auch die stadtverträgliche Verkehrsgestaltung eine wichtige Voraussetzung ist und
von der auch die ansässige Bevölkerung profitiert. Mit dem gleichen Ziel gilt es,
Schadstoffemissionen zu reduzieren und angestrebte Klimaschutzziele zu erreichen.
Schließlich sollte nicht unterschätzt werden, dass die mit der Stellplatzablöse
erzielten Einnahmen im oben genannten Sinne zur Weiterentwicklung und
Verbesserung des Verkehrssystems eingesetzt werden. Trotz der prinzipiellen
Möglichkeit, die Ablöse von Stellplätzen vertraglich zu regeln, ist nicht davon
auszugehen, dass Kommunen, die bisher von der Ermächtigung des §44 Gebrauch
gemacht haben, im Falle der geplanten Gesetzesänderung finanzielle Mittel in
bisherigem Umfang erzielen können. Um Mobilität zu sichern und spürbare
Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs zu vermeiden, müssen Kommunen jedoch
auch zukünftig in die Lage versetzt werden, ausreichend in das Verkehrssystem zu
investieren. Die Bedeutung der Frage nach erforderlichen Gestaltungsspielräumen
der Städte und Gemeinden bzw. nach dem im Hinblick auf den Wettbewerb
erforderlichen Gestaltungsbedarf geht über das vorliegende Gesetzesverfahren
hinaus; ihr muss aber in einem größeren Kontext Rechnung getragen werden.
Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Peter Sturm
Vorsitzender der Landesgruppe
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzende:
Dr.-Ing. Peter Sturm
Tel.: 06151/ 270 28 41
Fax: 06151/ 270 28 741
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Dirk Schumacher
Tel.: 0561/ 10 01 1238
Dipl.-Ing. Peter Altenburger
Tel.: 069/ 212 35 997
Postanschrift:
Bankverbindung:
Dr.-Ing. Peter Sturm
c/o
ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Dresdner Bank AG, Wiesbaden
Kto.-Nr. 1 722 566 00
BLZ: 510 800 60