WVA 18/3 Teil 3 - Hessischer Landtag
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WVA 18/3 Teil 3 - Hessischer Landtag
öffentliche Anhörung Stand: 22.06.09 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 Ausschussvorlagen Ausschuss: WVA, 7. Sitzung Ausschussvorlagen zu Drucksache 18/618: Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen [+] Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Gerhard Grandke 22.06.09 [+] Investitionsbank Hessen (IBH) 22.06.09 [+] Genossenschaftsverband e. V. 22.06.09 [+] Wirtschaftsförderung Region Frankfurt RheinMain Stephan Wildhirt 22.06.09 [+] Landesbank Hessen-Thüringen Personalrat 18.06.09 [+] Wirtschaftsförderung Region Kassel Alfred Schmidt GmbH 18.06.09 [+] Wirtschaftsförderung des SchwalmEder-Kreises 18.06.09 Hans-Georg Korell [+] ver.di - Landesbezirk Hessen - 18.06.09 [+] Landesbank Hessen-Thüringen 18.06.09 [+] Investitionsbank Hessen (IBH) Personalrat 18.06.09 [+] Hessen Agentur GmbH Personalrat 18.06.09 [+] DGB Bezirk Hessen-Thüringen Stefan Körzell 18.06.09 [+] Bürgschaftsbank Hessen GmbH 18.06.09 [+] Arbeitsgemeinschaft Hessischer Industrie- und Handelskammern 18.06.09 [+] Arbeitsgemeinschaft Hessischer Handwerkskammern 18.06.09 [+] Landestreuhandstelle Hessen [+] Bankenverband Hessen e. V. [+] Günter Merl Herbert Hirschler 16.06.09 16.06.09 16.06.09 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 [+] Matthias Kollatz-Ahnen 16.06.09 [+] Hessischer Städte- und Gemeindebund 12.06.09 [ ] Bundesverband deutscher Banken in Alexander-A. Schneider Hessen [ ] DZ-Bank Andreas Zeiselmeier [ ] Hessen Agentur GmbH [ ] Hessischer Landkreistag [ ] Hessischer Städtetag [ ] Landestreuhandstelle Hessen Personalrat [ ] Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände e. V. [ ] Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Peter Kania 59 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 60 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 IBH Investitionsbank Hessen Investitionsbank Hessen • Postfach 17 02 28 • 60076 Frankfurt am Main An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Herrn Clemens Reif, MdL Hessischer Landtag Schlossplatz 1 - 2 65183 Wiesbaden Anstalt des öffentlichen Rechts Vorstand Postfach 17 02 28 60076 Frankfurt am Main Schumannstr. 4-6 60325 Frankfurt am Main Telefon: (069) 13 38 5 0 - 0 Telefax: (069) 13 38 50 -7855 www.ibh-hessen.de Bearbeiter/in: Eckhard Hassebrock Geschäftszeichen: V EH/-ze Telefondurchwahl: - 78 10 Telefaxdurchwahl: - 78 50 E-Mail: [email protected] Mündliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zur Neuordnung der monetären Wirtschaftsfördering in Hessen am 25. Juni 2009 Datum: 18. Juni 2009 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, bei der Neuordnung der monetären Wirtschaftsförderung haben wir uns intensiv mit der Fragesteilung auseinandergesetzt, ob die Produktivitätsfortschritte der Spezialisierung in der monetären Wirtschaftsförderung innerhalb einer Institution erfolgen soll oder eine Spezialisierung durch Institutionen sinnvoll ist. Wir sind der Meinung, dass die notwendige Spezialisierung durch eine geeignete Aufbauorganisation innerhalb einer Förderbank aufgebaut wird und damit erhebliche Produktivitätszuwächse erzielt werden. Daneben hat der Zusammenschluss zu einer größeren Förderbank die folgenden wesentlichen Vorteile: • • • • Die neue Förderbank ist der alleinige Ansprechpartner der monetären Wirtschaftförderung und erhöht somit die Transparenz für Kunden und Auftraggeber (One Stop Agency) Synergien können für eine Wachstumsstrategie eingesetzt werden, sodass eine „win-win-Situation" für Auftrageber, Kunden und Beschäftigte entsteht. So können auch die in den letzten Monaten stark gestiegenen Anforderungen an die monetäre Wirtschaftsförderung erfüllt werden. Eine größere Förderbank ist „kapitalmarktfähig", d.h. sie kann preiswert und schnell größere Volumen am Kapitalmarkt mobilisieren. Damit können Fördersegmente erschlossen werden, die bisher nicht oder nicht in erforderlichem Umfang bedient werden konnten. Ein fusioniertes Förderinstitut hat ein ausgewogenes Geschäftsmodell aus Kredit- und Zuschussgeschäften. Vorstand: Eckhard Hassebrock Peter Kobiela Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dieter Posch Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Sitz: Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718 Ust.-ldNr.DE 113 821 455 Steuernummer: 26 047 220 32987 Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Kto.Nr. 51 009 302, BLZ 500 000 00 Frankfurter Sparkasse 1822, Kto.Nr. 200 333 984, BLZ 500 502 01 Frankfurter Volksbank e.G., Kto.Nr. 2 065 151 700, BLZ 501 900 00 Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Kto.Nr. 100 606 801, BLZ 510 500 15 Postbank, Frankfurt am Main Kto.Nr. 27 213 608, BLZ 500 100 60 SEB AG, Wiesbaden Kto.Nr. 1 014 941 900, BLZ 510 101 11 61 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 -t»' IBH Investitionsbank Hessen Die Verschmelzung auf die LTH - Bank für Infrastruktur hat zudem den Vorteil, dass die Eigentümer kein zusätzliches Eigenkapital aufbringen müssen. Wäre die Risikoaktiva der LTH - Bank für Infrastruktur auf die Investitionsbank Hessen übergegangen, hätte diesem Institut in großem Umfang Eigenkapital zugeführt werden müssen. Wie schon bei der LTH - Bank für Infrastruktur wird ein „Wirtschafts- und Infrastrukturbank - Ausschuss" eingerichtet. Durch diesen stellt das Land den notwendigen Einfluss auf die Förderpolitik sicher. Die Investitionsbank Hessen und die LTH - Bank für Infrastruktur unterliegen auch bisher vollumfänglich der Wettbewerbsneutralität und der Diskriminierungsfreiheit der Verständigung II. Die Produkt- und Vertriebspolitik hat sich bisher an diesen EU-rechtlichen Vorgaben gehalten und wird auch zukünftig strikt an diesen Vorgaben ausrichten. Das gilt insbesondere für alle bestehenden Produkte und auch für neu entwickelte Förderprodukte. Durch die Übernahme aller Rechte und Pflichten durch die neue Förderbank besteht höchstmögliche Rechtssicherheit für Auftraggeber, Kunden und Beschäftigte. Da das Gesetz am 31. August 2009 in Kraft tritt, ist die schnelle Umsetzung des Verschmelzungsprozesses sichergestellt. Der Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2009 gewährleistet außerdem, dass keine zusätzlichen Abschlusskosten auf die Institute zukommen. Zusammenfassend stellen wir fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Interessen von Auftraggebern, Kunden und Beschäftigten ausgewogen Rechnung trägt und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche, zielorientierte und effiziente monetäre Wirtschaftsförderung verbessert. Mit freundlichen Grüßen Investitionsbank Hessen gez. Eckhard Hassebrock gez. Peter Kobiela 62 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 63 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 64 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 65 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3 66 Ausschussvorlage WVA/18/3 - Teil 3