Telefon Telefax Notrufnummer
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EU-Sicherheitsdaten blatt Gemäß Verordnun g 1907 l2006lEG(Reach) Berger Rinse Seite: 1 von 4 Erstellungsdatum 02.1 I .2009 1 . Stoff-/Zu bereitu nqs- u nd Firmen bezeich nu nq Bezeichnung der Zubereitung Handelsname : Berger Rinse Verwendung des Stoffes / oder der Zubereitung Spülwasserzusatz für mobile Toiletten Angaben zum Hersteller/Lieferanten Fritz Berger GmbH Fritz-Berger-Str.1 D-92318 Neumarkt Telefon Telefax Notrufnummer : ++491 (0)9181330137 '. Auskunftgebender Bereich im Notfall ++491(0)9181330159 . ++49/(0)9181330137 : Herr Reich / Geschäftsleitung 2. Zusammensetzung / Anqaben zu Bestandteilen Zubereitung ohne zu nennende gefährliche lnhaltsstoffe 2.lChem.Bezeichnung % Gehalt Symbole R-Sätze GAS Einecs' Elincs keine Text der R-Sätze siehe Punkt 15 3.1 Für den Menschen Siehe auch Punkt 1 1 und 16. Zubereitung ist nicht gefährlich im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG 3.2 Für die Umwelt : keine Siehe Punkt '12. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1 Nach Einatmen: keine erforderlich 4.2 Nach Augenkontakt : Augen bei geöffnetem Lidspalt 3 Minuten unter fliessendem Wasser ausspülen. Bei Reizung Arzt konsultieren. 4.3 Nach Hautkontakt : Mit viel Wasser abwaschen,verunreingte Kleidungsstücke sofort entfernen,bei Hautreizung / Rötung Arzt konsultieren. 4.4 Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. 4.5 Hinweise für den AEt: Erbrechen in Gegenwart des Arztes ggf. Magen auspumpen 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, CO2, Löschpulver, Schaum 5.2 Ungeeignete Löschmittel: keine bekannt 5.3 Besondere Gefährdungen durch die Zubereitung oder seine Verbrennungsprodukte: lm Brandfall können sich reizende Gase bilden. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : je nach Brandgröße; Einsatzkräfte mit umluftunabhängigem Atemschutz ausrüsten. 5.5 Zusätzliche Hinweise: kontaminiertes Löschwasser vorschriftsmässig entsorgen. 5.4 EU-Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnun g I 9 07 I 2006/EG(Reach) Berger Rinse Seite: 2von 4 Erstellungsdatum 02.1 I .2009 6' Massnahmen bei unbeabsichtiqter Frei siehe Punkt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Punkt 8. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen Augen- und Hautkontakt vermeiden. 2 Umweltsch utzmassnahmen Eindringen in das Oberflächen-sowie Grundwasser und den Boden vermeiden. 6.3 Verfahren zur Reinigung Mitflüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und gemäß Punkt l3vorschriftsmässig entsorgen. 6.4 Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Material als Abfall geordnet entsorgen.Restmenge mit viel Wasser spülen 6. 7. Handhabunq und Laqerung 7.1 Handhabunq Hinweise zum sicheren Umgang Siehe Punkt 6.1 .Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.Keine besonderen Massnahmen erforderlich 7.2 Laqerunq Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälier dicht geschlossen halten. Besondere Lagerbedingungen. Zwischen 5 und 50'C lagern 8. Expositionsbeqrenzunq und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Bestandteile mit arbeitsplatzbezoqenen' zu überwachenden Grenzwerten MAK-,TRK-Wert Chem. Bezeichnung % Bereich BAT-Wert CAS-Nr keine g.2 Krebserzeugende,erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe Zubereitung enthält keine derartig eingestuften-Stoffe 8.3 Persönliche Schutzausrüstung lm Normalfall nicht erforderlich Atemschutz: Handschutz: Augenschutz: Körperschutz: empfohlen empfohlen aus Neopren PVC ( EN374 ) Schutzhandschuhe ' Schutzbrille dichtschließend ( EN 166) Schutzbrille (EN344) z.B.Sicherheitsschuhe körperdeckende Arbeitskleidung langärmelige Arbeitskleidung 8.4 Schutz und Hygienemassnahmen Von Nahrungsmittäln, Getranken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 9. Phvsikalische und chemische Eiqenschaften 9.1 Erscheinunqsbild Form: Farbe: Geruch: Flüssigkeit rosa parfümiert 9.2 Sicherheitsrelevante Daten Zustandsänderung/ Siedepunkt: Schmelzpunkt / Schmelzbereich: ('C) ('C) g/ ml Dichte Dampfdruck Viskosität pH-Wert unverdünnt pH-Wert 5%ig in Wasser (20'C) hPa mPa s Flammpunkt Zündtemteratur Explosionsgrenzen ( Wasserlöslichkeit Löslichkeit in Lösemitteln > 100 <0 (50'C) (20'c) ,03 23 <10 2 1 DIN 51 157 DIN 51640 dynamisch Brookfield DIN 19261 3,5 'C) "C) (Vol.%) obere (Vol.%) untere (20'C) (20"C) ( kein keine keine keine unbegrenzt begrenzt DIN 51755 AP EGA. 16 DIN 51649 EU-sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnun g I9A7 D006lEG(R'each) Berger Rinse Erstellungsdafum 02.1 I -2009 Seite: 3 von 4 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 zu vermeidende Bedingungen Erhitzung über 80'C 'l 0.2 Zu vermeidende Stoffe Keine bekannt geworden 1 0.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine gefährliche Zersetzung bei sachgemässer Lagerung und Handhabung Siehe Punkt 5 3 Bei Bränd Entwicklung von Kohlenmonoxid, Kohlendioxid . 11. Anqaben zur Toxikoloqie 11.1Akute Toxizität sowie sofort auftretende Wirkungen :> 2000 mk/kg 11.1.1 Verschlucken, LD50 Ratte oral ( mg/kg) : nicht bestimmt 11.1.2 Einatmen , LC50 Ratte inhalativ ( mg/l/4h ) : nicht bestimmt 11.1.3 Hautkontakt ,1D50 Ratte dermal (mg/kg) : nicht bestimmt 1 1 .1 .4 Augenkontakt : 11.2 Verzögert auftretende sowie chronische Wirkung 11.2.1 Sensibilisierende Wirkung KrebserzeugendeWirkung .1 .3 Erbgutverändernde wirkung l l.l.4 Fortpflanzungsgefährdende Wirkung .1 .5 Narkotisierende Wirkung 11.1.2 : keine :keine 1 1 : keine 1 1 : keine : keine 11.3 Sonstige Hinweise : Einstufung gämass EG-Zubereitungsrichtlinie 8B/379/EWG / Berechnungsverfahren > 90% abbaubar gemäß OECD Test 12.1 Biologische Abbaubarkeit (Tenside) 12.2 persistenz und Abbaubarkeit ( lnhaltsstoffe ) 1 ( leicht wassergefährdend ) ( VwVwS gemäss Anhang 4) 2.2 Wassergefährdungsklasse 1 12.4 Verhalten in leicht eliminierbar gemäß OECD-Test Abwasserbehandlungsanlagen keine signifikannten Störungen bekannt Nicht unverdünnt ins Abwasser b.z.w Vorfluter einleiien. 13. Hinweise zur Entsorgung 1 3.1 Für den Stoff / Zubereitung / Restmengen Entsorgung produkt-rest,e für den Einsatzzweck bestimmungsgemäss nutzen. (s.a. Verpackungsentsorgung) 20 01 EG-AV V / Produkt 30 (Reinigungsmittel ) 13.2 F üt verunreinigtes Verpackungsmaterial ausspülen und Verpackungen bitte äsflos enileeren-und, wenn möglich, zur ökonomischen Nutzung der Restanhaftungen besiim m u n-gsgemäss n utzen. ö11ich behOrd liche Vorschriften beachten. EG-AVVlVerpackung gereinigt: 2OO1 39 (Kunststoffe)t 2001 99(sonstigeFraktionena.n.g.) 14. Angaben zum TransPort Bezeichnung des Gutes UN-Nummer Straßen / Schienentransport (ADR/RlD/GGVSE) Klasse / VerpackungsgruPPe Klassifizierungscode LQ Beförderung mit Seeschiffen (KlasseA/-Gruppe) GGVSee /lM-DG-Code EmS-Nr. Meeresschadstoff ( Marine Pollutant) Lufttransport ICAO/IATA Gefahrstoff: Deklaration : (Klasse / NebengefahrA/-Gruppe) kein Gefahrgut im Sinne der Vorschriften ELI-S ic h e rh eitsdaten blatt Gemäß Verordnun g 1907 l2006lEG(Reach) Erstellungsdatum 02.1 1 .2009 Berger Rinse Seite: 4von 4 15. Vorschriften 15.1 Kennzeichnung gemäss EG-Richtlinien 67/548/EWG / und 1999/45EG / Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbole: keine R-Sätze: S-Sä2E : keine keine 15.2 Nationale Vorschriften (D) Keine Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftig u n gsbeschränku n g : keine VOC-Gehalt: keine Einstufung TA-Luft: 16. Sonstiqe Anqaben Voller Wortlaut der unter Punkt 2) aufgeführten R-Sätze: entfällt Weitere Angaben Die Angaben beziehen sich auf das Originalprodukt im Auslieferungszustand und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und beg rü nden kein vertrag liches Rechtsverhältnis. Legende: n.a-. = nicht anwendbar/n. v. = nicht verfügbar/n. g. = nicht geprüfUn. b. = nicht bestimmt VbF = Verordnung über brennbare Flüssigkeiten MAK = Maximale Arbeitspla2konzentration in ml/m3 = ppm TRbF = Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten WGK = Wassergefährdungsklasse WGK = 1 (schwach wassergefährdend); WGK = 2 (wassergefährdend); WGK = 3 (stark wassergefährdend); Einstufung nach dem VwVwS - Konzept gemäss Anhang AW - Verordnung über das Eurpäische Abfallverzeichnis - Abfallverzeichnis-Verordnqlg_