Ausgabe Nr.45 / 2012
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Ausgabe Nr.45 / 2012
ISSN 0724-7885 D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2012 MONTAG, 5. november 2012 Nr. 45 Seite Seite Seite Hessische Staatskanzlei Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr Imtiaz A. Kazi, Generalkonsul der Islamischen Republik Pakistan in Frankfurt am Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1206 Wasserversorgung der Stadt Oberursel (Taunus), Hochtaunuskreis; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216 Vorhaben der Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH zur Errichtung einer Stahlspundwand im Hafenbecken I des Gernsheimer Hafens (westliche Kante der Hafeneinfahrt); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . 1216 Anerkennung der „KfW Stiftung“ mit Sitz in Frankfurt am Main als rechtsfähige Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216 Anerkennung der Stiftung Initiative Werte-Stipendium mit Sitz in Frankfurt am Main als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . 1216 Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Abbruch und Neubau der UEF L 3377 im Zuge der A7, einschließlich Geh- und Radweg; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1218 GieSSen Vorhaben der WSB Energiepark Ruhlkirchen GmbH & Co. KG; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216 Vorhaben der Firma Gath Biogas GbR, Walterhof 2 in 35751 Weilburg-Ahausen; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216 Andere Behörden und Körperschaften Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Ernennung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie der jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1206 Ernennung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Wahl zum 19. Hessischen Landtag . . . 1208 Ernennung der Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter sowie deren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Europawahl 2014 . . . . . . 1210 Hessisches Sozialministerium Richtlinie zur Förderung des beschleunigten und qualitätsvollen Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3-Neuplatzbonus) in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1212 Die Regierungspräsidien Darmstadt Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Dörnigheim zur Verbesserung der Gewässerstruktur des Braubaches; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1214 Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Wachenbuchen/Mittelbuchen zur Verbesserung der Gewässerstruktur des Säulbaches; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . 1215 Vorhaben der ACO Guss GmbH, Aarbergen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1215 Kassel Vorhaben der K+S KALI GmbH; hier: Berichtigung der Bekanntmachung vom 30. 8. 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1217 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund L 3048 (Landkreis Marburg-Biedenkopf); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1217 Flurbereinigungsverfahren UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448 . 1217 Hessischer Verwaltungsschulverband Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars Kassel . . . . . . . . . . . 1219 Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars Frankfurt am Main 1219 Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 1220 Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 1221 Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; hier: Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1222 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord, Eschwege; hier: Einladung zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1222 Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 1223 Dieser Ausgabe des Staatsanzeigers ist ein Prospekt des Verlages C. H. Beck München sowie eine Information der Neuen Hessischen Beamtensterbekasse Darmstadt beigelegt. Die letzte Ausgabe des Staatsanzeigers für das Land Hessen im Jahr 2012 erscheint als Doppelnummer 51/52 am 17. Dezember 2012, Redaktionsschluss: Mittwoch, 5. Dezember 2012, 12.00 Uhr. Der Redaktions- und Anzeigenschluss ändert sich für folgende Ausgaben: Staatsanzeiger 1/2013, Erscheinungsdatum 31. Dezember 2012, Redaktionsschluss: Dienstag, 18. Dezember 2012, 12.00 Uhr Staatsanzeiger 2/2013, Erscheinungsdatum 7. Januar 2013, Redaktionsschluss: Donnerstag, 27. Dezember 2012, 12.00 Uhr Die Redaktion und Anzeigenleitung www.staatsanzeiger-hessen.de Seite 1206 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Nr. 45 HESSISCHE STAATSKANZLEI 834 Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr Imtiaz A. Kazi, Generalkonsul der Islamischen Republik Pakistan in Frankfurt am Main Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen Vertretung der Islamischen Republik Pakistan in Frankfurt am Main ernannten Herrn Imtiaz A. Kazi am 12. Oktober 2012 das Exequatur als Generalkonsul erteilt. Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen. Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Ghulam Rasool Malik, am 24. September 2008 erteilte Exequatur ist erloschen. Wiesbaden, den 18. Oktober 2012 Hessische Staatskanzlei StAnz. 45/2012 S. 1206 HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT 835 Ernennung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie der jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter Nach § 9 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 518), und § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlorgane für die Wahl des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 1983 (GVBl. I S. 153), geändert durch Verordnung vom 18. Oktober 1988 (GVBl. I S. 347), habe ich zu Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie zu deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern ernannt: Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag Lfd. Nr. Bundestagswahlkreis Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Anschrift Telefax E-Mail 1 167 Waldeck Verwaltungsdirektor Thomas Vorneweg 05631/954-400 E-Mail: thomas.vorneweg@ landkreis-waldeck-frankenberg.de Amtsrätin Sabine Saure 05631/954-354 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeck- frankenberg.de Amtsrätin Sabine Saure 05631/954-354 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeck- frankenberg.de Amtmann Andreas Mann 05631/954-356 E-Mail: andreas.mann@ landkreis-waldeck- frankenberg.de Kreishaus Südring 2 34497 Korbach 05631/954-373 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de 2 168 Kassel Ltd. Magistratsdirektor Hans-Jochem Weikert 0561/787-1241 E-Mail: hans-jochem.weikert@stadt-kassel. de Amtsrat Karsten Schwartz 0561/787-2003 E-Mail: [email protected] Amtsinspektor Arthur Costigliola 0561/787-2128 E-Mail: [email protected] Hauptsekretärin Sabine Bergmann 0561/787-2127 E-Mail: [email protected] Obere Königsstraße 8 0561/787-2278 34112 Kassel 0561/787-8025 (KWL) 0561/787-4097 (stv. KWL) E-Mail: wahlen@stadt-kassel. de 3 169 WerraMeißnerHersfeld Rotenburg Oberamtsrätin Andrea Möller 05651/302-3320 E-Mail: [email protected] Amtmann Thomas Naumann 05651/302-3321 E-Mail: [email protected] Inspektorin Ute Görke 05651/302-3322 E-Mail: [email protected] Obersekretär Jens Lorbach 05651/302-3342 E-Mail: [email protected] Schlossplatz 1 37269 Eschwege 05651/302-3008 E-Mail: [email protected] thomas.naumann@ werra-meissner-kreis. de 4 170 SchwalmEder Regierungsdirektor Jochen Dörrbecker 05681/775-320 E-Mail: [email protected] Amtsrätin Brigitte Staufenberg 05681/775-331 E-Mail: brigitte.staufenberg@ schwalm-eder-kreis.de Amtsrätin Brigitte Staufenberg 05681/775-331 E-Mail: brigitte.staufenberg@ schwalm-eder-kreis.de Amtmann Wolfgang Thiel 05681/775-334 E-Mail: wolfgang.thiel@ schwalm-eder-kreis.de Behördenzentrum Waßmuthshäuser Straße 52 34576 Homberg (Efze) 05681/775-704028 05681/775-326 (KWL) kommunalaufsicht@ schwalm-eder-kreis.de 5 171 Marburg Verwaltungsdirektor Reiner Röder 06421/405-1222 E-Mail: [email protected] Amtfrau Sabine Visosky-Becker 06421/405-1524 E-Mail: [email protected] Amtfrau Sabine Visosky-Becker 06421/405-1524 E-Mail: visoskys@marburg- biedenkopf.de Inspektorin Bianka Möller-Balzer 06421/405-1448 E-Mail: moellerb@marburg- biedenkopf.de Im Lichtenholz 60 35043 Marburg 06421/405-901524 06421/405-1644 (KWL) E-Mail: [email protected] Nr. 45 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Lfd. Nr. Bundestagswahlkreis Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter 6 172 Lahn-Dill Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor 06441/407-2000 E-Mail: reinhard.strack-schmalor@ lahn-dill-kreis.de Verwaltungsoberrat Ulrich Jochem 06441/407-2100 E-Mail: [email protected] Wahlsachbearbeiterin für den rechtlichen Bereich: Amtfrau Christina Rumpf-Bartat 06441/407-2140 E-Mail: christina.rumpf-bartat@ lahn-dill-kreis.de Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Seite 1207 Anschrift Telefax E-Mail Eduard-KaiserStraße 38 35576 Wetzlar 06441/407-2900 E-Mail: [email protected] Wahlsachbearbeiter für den technischen Bereich: Verwaltungsangestellter Stefan Nitsch 06441/407-2106 E-Mail: [email protected] 7 173 Gießen Landrätin Anita Schneider 0641/9390-1737 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Ingo Happel 0641/9390-2212 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Ingo Happel 0641/9390-2212 E-Mail: [email protected] Amtfrau Heike Wortmann 0641/9390-2202 E-Mail: [email protected] Bachweg 9 35398 Gießen 0641/9390-2209 0641/9390-1600 (KWL) E-Mail: [email protected] 8 174 Fulda Fachdienstleiter Kommunalauf sicht, Wahlen Norbert Huder 0661/6006-242 E-Mail: kommunalaufsicht-wahlbuero@ landkreis-fulda.de Fachdienstleiterin Rechts angelegenheiten Michaele Noll 0661/6006-457 E-Mail: rechtsangelegenheiten@ landkreis-fulda.de Oberinspektor Simon Herr 0661/6006-235 E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de Verwaltungsangestellte Ursula Eckardt 0661/6006-241 E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de Wörthstraße 15 36037 Fulda 0661/6006-309 0661/6006-453 (stv. KWL) E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de 9 175 MainKinzig – Wetterau II – Schotten s. Bundestagswahlkreis 180 s. Bundestagswahlkreis 180 s. Bundestagswahlkreis 180 s. Bundestagswahlkreis 180 s. Bundestags wahlkreis 180 s. Bundestags wahlkreis 180 10 176 Hochtaunus Oberamtsrat Gernot Rödl 06172/999-9016 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Thorsten Hartwig 06172/999-1000 E-Mail: thorsten.hartwig@ hochtaunuskreis.de Oberamtsrat Gernot Rödl 06172/999-9016 E-Mail: gernot.roedl@ hochtaunuskreis.de Oberamtsrat Thorsten Hartwig 06172/999-1000 E-Mail: thorsten.hartwig@ hochtaunuskreis.de Ludwig-ErhardAnlage 1 – 5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe 06172/999-9823 E-Mail: gernot.roedl@ hochtaunuskreis.de 11 177 Wetterau Ltd. Verwaltungsdirektor Ernst Meiß 06031/831-500 E-Mail: [email protected] Verwaltungsangestellte Diane Mayer 06031/831-512 E-Mail: [email protected] Amtsrat Jochen Schneider 06031/831-505 E-Mail: jochen.schneider@ wetteraukreis.de Amtmann Roberto Lässig 06031/831-511 E-Mail: roberto.laessig@ wetteraukreis.de Europaplatz 61169 Friedberg (Hessen) 06031/831-515 E-Mail: ernst.meiss@wetteraukreis. de 12 178 RheingauTaunusLimburg Verwaltungsdirektorin Daniela Leß 06124/510-421 E-Mail: [email protected] Verwaltungsrat Peter Berghäuser 06124/510-429 E-Mail: peter.berghaeuser@ rheingau-taunus.de Verwaltungsrat Peter Berghäuser 06124/510-429 E-Mail: peter.berghaeuser@ rheingau-taunus.de Amtsrätin Corinna Blaha 06124/510-461 E-Mail: [email protected] Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach 06124/510-435 E-Mail: kreiswahlleitungrtk@ rheingau-taunus.de 13 179 Wiesbaden Stadträtin Birgit Zeimetz 0611/31-2402 E-Mail: [email protected] Magistratsoberrat Rüdiger Wolf 0611/31-2402 E-Mail: [email protected] Magistratsoberrat Rüdiger Wolf 0611/31-2402 E-Mail: [email protected] Verwaltungsangestellte Laura Wolf 0611/31-2407 E-Mail: [email protected] Wahlamt Bleichstraße 3 65183 Wiesbaden 0611/31-4953 E-Mail: ruediger.wolf@wiesbaden. de [email protected] 14 180 Hanau Verwaltungsoberrat Robert Rudel 06051/851-2573 E-Mail: [email protected] Amtmann Karlheinz Schmidt 06051/851-2585 E-Mail: [email protected] Inspektor Silvio Franke-Kißner 06051/851-2586 E-Mail: [email protected] Amtfrau Monika Mecklenburg 06051/851-2741 E-Mail: [email protected] Barbarossastraße 16 – 24 63571 Gelnhausen 06051/851-2598 E-Mail: [email protected] 15 181 Main-Taunus Landrat Michael Cyriax 06192/201-1200 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Bukatsch 06192/201-1308 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Bukatsch 06192/201-1308 E-Mail: [email protected] Assessor Benjamin Wollnik 06192/201-2403 E-Mail: [email protected] Am Kreishaus 1 – 5 65719 Hofheim am Taunus 06192/201-2112 06192/201-1735 (KWL) E-Mail: [email protected] 16 182 und 183 Frankfurt am Main I und II Ltd. Magistratsdirektorin Regina Fehler 069/212-33114 E-Mail: [email protected] Ltd. Magistratsdirektor Dr. Stefan Fuhrmann 069/212-33859 E-Mail: stefan.fuhrmann@ stadt-frankfurt.de Hans-Joachim Grochocki 069/212-33673 E-Mail: hans-joachim.grochocki@ stadt-frankfurt.de Astrid Grund 069/212-34911 E-Mail: astrid.grund@stadt-frankfurt. de Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zeil 3 60275 Frankfurt am Main 069/212-9733673 069/212-30759 (KWL) 069/212-37895 (stv. KWL) E-Mail: hans-joachim.grochocki@ stadt-frankfurt.de 17 184 Groß-Gerau Verwaltungsdirektor Michael Weingärtner 06152/989-310 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Barthel 06152/989-330 E-Mail: [email protected] Amtmann Hubert Lehr 06152/989-376 E-Mail: [email protected] Amtsrat Wolfgang Henn 06152/989-315 E-Mail: [email protected] Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau 06152/989-697 E-Mail: [email protected] 18 185 Offenbach Oberbürgermeister Horst Schneider 069/8065-2100 E-Mail: [email protected] Bürgermeister Peter Schneider 069/8065 2500 E-Mail: [email protected] Beate Kolodziejski 069/8065-2761 E-Mail: beate.kolodziejski@offenbach. de Thorsten Nowak 069/8065-2461 E-Mail: thorsten.nowak@offenbach. de Berliner Straße 100 63061 Offenbach am Main 069/8065-3709 069/8065-2266 (KWL) 069/8065-2570 (stv. KWL) E-Mail: beate.kolodziejski@ offenbach.de 19 186 Darmstadt Oberbürgermeister Jochen Partsch 06151/13-2201-04 E-Mail: [email protected] Bürgermeister Rafael Reißer 06151/13-2301 E-Mail: [email protected] Oberinspektor Matthias Nowak 06151/13-3200 E-Mail: matthias.nowak@darmstadt. de Verwaltungsangestellte Ruth Schwarzer 06151/13-3201 E-Mail: [email protected] Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 64283 Darmstadt 06151/13-2049 06151/13-2205 (KWL) 06151/13-2214 (stv. KWL) E-Mail: [email protected] 20 187 Odenwald Verwaltungsrätin Sarina Hildmann 06062/70-249 E-Mail: [email protected] Amtsrat Detlef Röttger 06062/70-286 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Amtsrat Detlef Röttger 06062/70-286 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Amtfrau Ellen Heisel 06062/70-342 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Michelstädter Straße 12 64711 Erbach 06062/70-131 [email protected] Seite 1208 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Nr. 45 Lfd. Nr. Bundestagswahlkreis Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Anschrift Telefax E-Mail 21 188 Bergstraße Verwaltungsdirektorin Gudrun Englert 06252/15-5315 E-Mail: gudrun.englert@ kreis-bergstrasse.de Verwaltungsrat Gerhard Falkenstein 06252/15-5791 E-Mail: gerhard.falkenstein@ kreis-bergstrasse.de Amtmann Bernd Hofmann 06252/15-5229 E-Mail: bernd.hofmann@ kreis-bergstrasse.de Amtfrau Heike Bauer 06252/15-5548 E-Mail: heike.bauer@ kreis-bergstrasse.de Gräffstraße 5 64646 Heppenheim (Bergstr.) 06262/15-5679 06252/15-5590 (KWL) E-Mail: [email protected] Wiesbaden, den 8. Oktober 2012Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 12 – 01 k 04.12.01 – 03 StAnz. 45/2012 S. 1206 836 Ernennung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Wahl zum 19. Hessischen Landtag Nach § 14 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, ber. S. 439), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 801) habe ich für die Wahl zum 19. Hessischen Landtag folgende Personen zu Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern ernannt: Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 19. Hessischen Landtag Lfd. Nr. Landtagswahlkreis Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter 1 1 und 2 KasselLand I und II Ltd. Verwaltungsdirektor Jürgen Sommer 0561/1003-1801 Oberamtsrat Thomas Michel 0561/1003-1803 Amtfrau Nicole Spangenberg 0561/1003-1806 2 3 und 4 KasselStadt I und II Ltd. Magistratsdirektor Hans-Jochem Weikert 0561/787-1241 E-Mail: hans-jochem.weikert@ stadt-kassel.de Amtsrat Karsten Schwartz 0561/787-2003 E-Mail: [email protected] Amtsinspektor Arthur Costigliola 0561/787-2128 E-Mail: [email protected] 3 5 und 6 WaldeckFrankenberg I und II Verwaltungsdirektor Thomas Vorneweg 05631/954-400 E-Mail: thomas.vorneweg@ landkreis-waldeck-frankenberg.de Amtsrätin Sabine Saure 05631/954-354 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de 4 7 und 8 SchwalmEder I und II Regierungsdirektor Jochen Dörrbecker 05681/775-320 E-Mail: jochen.doerrbecker@ schwalm-eder-kreis.de 5 9 EschwegeWitzenhausen 6 Anschrift Telefax E-Mail Wilhelmshöher Allee 19 – 21 34117 Kassel 0561/1003-1813 E-Mail: kreiswahlleiter@ landkreiskassel.de Hauptsekretärin Sabine Bergmann 0561/787-2127 E-Mail: [email protected] Obere Königsstraße 8 34112 Kassel 0561/787-2278 0561/787-8025 (KWL) 0561/787-4097 (stv. KWL) E-Mail: wahlen@stadt-kassel. de Amtsrätin Sabine Saure 05631/954-354 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de Amtmann Andreas Mann 05631/954-356 E-Mail: andreas.mann@ landkreis-waldeckfrankenberg.de Kreishaus Südring 2 34497 Korbach 05631/954-373 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de Amtsrätin Brigitte Staufenberg 05681/775-331 E-Mail: brigitte.staufenberg@ schwalm-eder-kreis.de Amtsrätin Brigitte Staufenberg 05681/775-331 E-Mail: brigitte.staufenberg@ schwalm-eder-kreis.de Amtmann Wolfgang Thiel 05681/775-334 E-Mail: wolfgang.thiel@ schwalm-eder-kreis.de Behördenzentrum Waßmuthshäuser Straße 52 34576 Homberg (Efze) 05681/775-704028 05681/775-326 (KWL) kommunalaufsicht@ schwalm-eder-kreis.de Oberamtsrätin Andrea Möller 05651/302-3320 E-Mail: andrea.moeller@ werra-meissner-kreis.de Amtmann Thomas Naumann 05651/302-3321 E-Mail: thomas.naumann@ werra-meissner-kreis.de Inspektorin Ute Görke 05651/302-3322 E-Mail: ute.goerke@ werra-meissner-kreis.de Obersekretär Jens Lorbach 05651/302-3342 E-Mail: [email protected] Schlossplatz 1 37269 Eschwege 05651/302-3008 E-Mail: andrea.moeller@ werra-meissnerkreis.de thomas.naumann@ werra-meissnerkreis.de 10 und 11 HersfeldRotenburg I und II Verwaltungsdirektor Dieter Scheer 06621/87-283 E-Mail: [email protected] Amtmann Karl Knierim 06621/87-442 E-Mail: [email protected] Amtmann Karl Knierim 06621/87-442 E-Mail: [email protected] Amtmann Wolfgang Seitz 06621/87-436 E-Mail: wolfgang.seitz@hef-rof. de Landratsamt Friedloser Straße 12 36251 Bad Hersfeld 06621/87-464 E-Mail: [email protected] 7 12 und 13 MarburgBiedenkopf I und II Verwaltungsdirektor Reiner Röder 06421/405-1222 E-Mail: [email protected] Amtfrau Sabine Visosky-Becker 06421/405-1524 E-Mail: [email protected] Amtfrau Sabine Visosky-Becker 06421/405-1524 E-Mail: [email protected] Inspektorin Bianka Möller-Balzer 06421/405-1448 E-Mail: [email protected] Im Lichtenholz 60 35043 Marburg 06421/405-901524 06421/405-1644 (KWL) E-Mail: [email protected] 8 14 und 15 Fulda I und II Fachdienstleiter Kommunalaufsicht, Wahlen Norbert Huder 0661/6006-242 E-Mail: kommunalaufsicht-wahlbuero@ landkreis-fulda.de Fachdienstleiterin Rechtsangelegenheiten Michaele Noll 0661/6006-457 E-Mail: rechtsangelegenheiten@ landkreis-fulda.de Oberinspektor Simon Herr 0661/6006-235 E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de Verwaltungsangestellte Ursula Eckardt 0661/6006-241 E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de Wörthstraße 15 36037 Fulda 0661/6006-309 0661/6006-453 (stv. KWL) E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de 9 16 und 17 Lahn-Dill I und II Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor 06441/407-2000 E-Mail: reinhard.strack-schmalor@ lahn-dill-kreis.de Verwaltungsoberrat Ulrich Jochem 06441/407-2100 E-Mail: [email protected] Wahlsachbearbeiterin für den rechtlichen Bereich: Amtfrau Christina Rumpf-Bartat 06441/407-2140 E-Mail: christina.rumpf-bartat@ lahn-dill-kreis.de Eduard-KaiserStraße 38 35576 Wetzlar 06441/407-2900 E-Mail: christina.rumpf- [email protected] Wahlsachbearbeiter für den technischen Bereich: Verwaltungsangestellter Stefan Nitsch 06441/407-2106 E-Mail: [email protected] Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Nr. 45 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Seite 1209 Lfd. Nr. Landtagswahlkreis Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Anschrift Telefax E-Mail 10 18 und 19 Gießen I und II Landrätin Anita Schneider 0641/9390-1737 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Ingo Happel 0641/9390-2212 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Ingo Happel 0641/9390-2212 E-Mail: [email protected] Amtfrau Heike Wortmann 0641/9390-2202 E-Mail: [email protected] Bachweg 9 35398 Gießen 0641/9390-2209 0641/9390-1600 (KWL) E-Mail: [email protected] 11 20 Vogelsberg Ltd. Verwaltungsdirektor Siegfried Simon 06641/977-107 E-Mail: siegfried.simon@ vogelsbergkreis.de Amtsrat Klaus Georg 06641/977-109 E-Mail: klaus.georg@ vogelsbergkreis.de Amtsrat Klaus Georg 06641/977-109 E-Mail: klaus.georg@ vogelsbergkreis.de Amtfrau Michaela Kretschmer 06641/977-104 E-Mail: michaela.kretschmer@ vogelsbergkreis.de Goldhelg 20 36341 Lauterbach 06641/977-5-109 06641/977-149 (KWL) E-Mail: klaus.georg@ vogelsbergkreis.de 12 21 und 22 LimburgWeilburg I und II Verwaltungsdirektor Dr. Thomas Orth 06431/296-431 E-Mail: [email protected] Amtsrat Jürgen Morschhäuser 06431/296-425 E-Mail: j.morschhaeuser@ limburg-weilburg.de Amtsrat Jürgen Morschhäuser 06431/296-425 E-Mail: j.morschhaeuser@ limburg-weilburg.de Amtsrat Willi Beck 06431/296-427 E-Mail: [email protected] Schiede 43 65549 Limburg a. d. Lahn 06431/296-391 E-Mail: [email protected] Oberinspektor Jens-Peter Vogel 06431/296-393 E-Mail: [email protected] 13 23 und 24 Oberamtsrat Hochtaunus Gernot Rödl I und II 06172/999-9016 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Thorsten Hartwig 06172/999-1000 E-Mail: thorsten.hartwig@ hochtaunuskreis.de Oberamtsrat Gernot Rödl 06172/999-9016 E-Mail: gernot.roedl@ hochtaunuskreis.de Oberamtsrat Thorsten Hartwig 06172/999-1000 E-Mail: thorsten.hartwig@ hochtaunuskreis.de Ludwig-ErhardAnlage 1 – 5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe 06172/999-9823 E-Mail: gernot.roedl@ hochtaunuskreis.de 14 25 bis 27 Wetterau I bis III Ltd. Verwaltungsdirektor Ernst Meiß 06031/831-500 E-Mail: [email protected] Verwaltungsangestellte Diane Mayer 06031/831-512 E-Mail: diane.mayer@ wetteraukreis.de Amtsrat Jochen Schneider 06031/831-505 E-Mail: jochen.schneider@ wetteraukreis.de Amtmann Roberto Lässig 06031/831-511 E-Mail: roberto.laessig@ wetteraukreis.de Europaplatz 61169 Friedberg (Hessen) 06031/831-515 E-Mail: ernst.meiss@ wetteraukreis.de 15 28 und 29 RheingauTaunus I und II Verwaltungsdirektorin Daniela Leß 06124/510-421 E-Mail: [email protected] Verwaltungsrat Peter Berghäuser 06124/510-429 E-Mail: peter.berghaeuser@ rheingau-taunus.de Verwaltungsrat Peter Berghäuser 06124/510-429 E-Mail: peter.berghaeuser@ rheingau-taunus.de Amtsrätin Corinna Blaha 06124/510-461 E-Mail: corinna.blaha@ rheingau-taunus.de Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach 06124/510-435 E-Mail: kreiswahlleitungrtk@ rheingau-taunus.de 16 30 und 31 Wiesbaden I und II Stadträtin Birgit Zeimetz 0611/31-2402 E-Mail: [email protected] Magistratsoberrat Rüdiger Wolf 0611/31-2402 E-Mail: ruediger.wolf@wiesbaden. de Magistratsoberrat Rüdiger Wolf 0611/31-2402 E-Mail: ruediger.wolf@wiesbaden. de Verwaltungsangestellte Laura Wolf 0611/31-2407 E-Mail: [email protected] Wahlamt Bleichstraße 3 65183 Wiesbaden 0611/31-4953 E-Mail: [email protected] ruediger.wolf@ wiesbaden.de 17 32 und 33 MainTaunus I und II Landrat Michael Cyriax 06192/201-1200 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Bukatsch 06192/201-1308 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Bukatsch 06192/201-1308 E-Mail: [email protected] Assessor Benjamin Wollnik 06192/201-2403 E-Mail: benjamin.wollnik@ mtk.org Am Kreishaus 1 – 5 65719 Hofheim am Taunus 06192/201-2112 06192/201-1735 (KWL) E-Mail: dieter.bukatsch@ mtk.org 18 34 bis 39 Frankfurt am Main I bis VI Ltd. Magistratsdirektorin Regina Fehler 069/212-33114 E-Mail: [email protected] Ltd. Magistratsdirektor Dr. Stefan Fuhrmann 069/212-33859 E-Mail: stefan.fuhrmann@ stadt-frankfurt.de Hans-Joachim Grochocki 069/212-33673 E-Mail: hans-joachim.grochocki@ stadt-frankfurt.de Astrid Grund 069/212-34911 E-Mail: astrid.grund@ stadt-frankfurt.de Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zeil 3 60275 Frankfurt am Main 069/212-9733673 069/212-30759 (KWL) 069/212-37895 (stv. KWL) E-Mail: hans-joachim. grochocki@ stadt-frankfurt.de 19 40 bis 42 MainKinzig I bis III Verwaltungsoberrat Robert Rudel 06051/851-2573 E-Mail: [email protected] Amtmann Karlheinz Schmidt 06051/851-2585 E-Mail: [email protected] Inspektor Silvio Franke-Kißner 06051/851-2586 E-Mail: [email protected] Amtfrau Monika Mecklenburg 06051/851-2741 E-Mail: [email protected] Barbarossastraße 16 – 24 63571 Gelnhausen 06051/851-2598 E-Mail: [email protected] 20 43 OffenbachStadt Oberbürgermeister Horst Schneider 069/8065-2100 E-Mail: [email protected] Bürgermeister Peter Schneider 069/8065 2500 E-Mail: [email protected] Beate Kolodziejski 069/8065-2761 E-Mail: beate.kolodziejski@ offenbach.de Thorsten Nowak 069/8065-2461 E-Mail: thorsten.nowak@ offenbach.de Berliner Straße 100 63061 Offenbach am Main 069/8065-3709 069/8065-2266 (KWL) 069/8065-2570 (stv. KWL) E-Mail: beate.kolodziejski@ offenbach.de 21 44 bis 46‘ OffenbachLand I bis III Rechtsdirektor Wolfgang Schild 06074/8180-3102 E-Mail [email protected] Assessorin jur. Beatrice Franke 06074/8180-2122 E-Mail: b.franke@kreis-offenbach. de Oberinspektor Philipp Koch 06074/8180-5114 E-Mail: p.koch@kreis-offenbach. de Inspektorin Svenja Staudt 06074/8180-5147 E-Mail: s.staudt@ kreis-offenbach.de Werner-HilpertStraße 1 63128 Dietzenbach 06074/8180-5916 06074/8180-3912 (KWL + stv. KWL) E-Mail: kommunalaufsicht@ kreis-offenbach.de 22 47 und 48 Verwaltungsdirektor Groß-Gerau Michael Weingärtner I und II 06152/989-310 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Barthel 06152/989-330 E-Mail: [email protected] Amtmann Hubert Lehr 06152/989-376 E-Mail: [email protected] Amtsrat Wolfgang Henn 06152/989-315 E-Mail: [email protected] Wilhelm-SeippStraße 4 64521 Groß-Gerau 06152/989-697 E-Mail: [email protected] 23 49 und 50 DarmstadtStadt I und II Oberbürgermeister Jochen Partsch 06151/13-2201-04 E-Mail: oberbuergermeister@ darmstadt.de Bürgermeister Rafael Reißer 06151/13-2301 E-Mail: buergermeister@ darmstadt.de Oberinspektor Matthias Nowak 06151/13-3200 E-Mail: matthias.nowak@ darmstadt.de Verwaltungsangestellte Ruth Schwarzer 06151/13-3201 E-Mail: ruth.schwarzer@ darmstadt.de Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 64283 Darmstadt 06151/13-2049 06151/13-2205 (KWL) 06151/13-2214 (stv. KWL) E-Mail: [email protected] 24 51 und 52 DarmstadtDieburg I und II Landrat Klaus Peter Schellhaas 06151/881-1000 Oberamtsrätin Ingrid Schnellbächer 06071/881-1247 Amtsrat Roger Müller 06071/881-1248 Oberamtsrätin Ingrid Schnellbächer 06071/881-1247 Albinistraße 23 64807 Dieburg 06071/881-1251 E-Mail: kommunalaufsicht@ ladadi.de Seite 1210 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Nr. 45 Lfd. Nr. Landtagswahlkreis Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Anschrift Telefax E-Mail 25 53 Odenwald Verwaltungsrätin Sarina Hildmann 06062/70-249 E-Mail: [email protected] Amtsrat Detlef Röttger 06062/70-286 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Amtsrat Detlef Röttger 06062/70-286 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Amtfrau Ellen Heisel 06062/70-342 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Michelstädter Straße 12 64711 Erbach 06062/70-131 kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de 26 54 und 55 Bergstraße I und II Verwaltungsdirektorin Gudrun Englert 06252/15-5315 E-Mail: gudrun.englert@ kreis-bergstrasse.de Verwaltungsrat Gerhard Falkenstein 06252/15-5791 E-Mail: gerhard.falkenstein@ kreis-bergstrasse.de Amtmann Bernd Hofmann 06252/15-5229 E-Mail: bernd.hofmann@ kreis-bergstrasse.de Amtfrau Heike Bauer 06252/15-5548 E-Mail: heike.bauer@ kreis-bergstrasse.de Gräffstraße 5 64646 Heppenheim (Bergstr.) 06262/15-5679 06252/15-5590 (KWL) E-Mail: [email protected] Wiesbaden, den 8. November 2012Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 12 – 03 e 06.12.01 – 03 StAnz. 45/2012 S. 1208 837 Ernennung der Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter sowie deren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Europawahl 2014 Nach § 5 Abs. 1 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), und § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlorgane für die Wahl des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 1983 (GVBl. I S. 153), geändert durch Verordnung vom 18. Oktober 1988 (GVBl. I S. 347), habe ich zu Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleitern, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleitern sowie zu deren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Europawahl 2014 ernannt: Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie der Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter für die Europawahl 2014 Lfd. Nr. Landkreis oder kreisfreie Stadt Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stadtwahlleiterin oder Stadtwahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter stellvertretende Stadtwahlleiterin oder stellvertretender Stadtwahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Anschrift Telefax E-Mail 1 Stadt Darmstadt Oberbürgermeister Jochen Partsch 06151/13-2201-04 E-Mail: oberbuergermeister@ darmstadt.de Bürgermeister Rafael Reißer 06151/13-2301 E-Mail: buergermeister@ darmstadt.de Oberinspektor Matthias Nowak 06151/13-3200 E-Mail: matthias.nowak@ darmstadt.de Verwaltungsangestellte Ruth Schwarzer 06151/13-3201 E-Mail: ruth.schwarzer@ darmstadt.de Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 64283 Darmstadt 06151/13-2049 06151/13-2205 (StWL) 06151/13-2214 (stv. StWL) E-Mail: [email protected] 2 Stadt Frankfurt am Main Ltd. Magistratsdirektorin Regina Fehler 069/212-33114 E-Mail: [email protected] Ltd. Magistratsdirektor Dr. Stefan Fuhrmann 069/212-33859 E-Mail: stefan.fuhrmann@ stadt-frankfurt.de Hans-Joachim Grochocki 069/212-33673 E-Mail: hans-joachim.grochocki@ stadt-frankfurt.de Astrid Grund 069/212-34911 E-Mail: astrid.grund@ stadt-frankfurt.de Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zeil 3 60275 Frankfurt am Main 069/212-9733673 069/212-30759 (StWL) 069/212-37895 (stv. StWL) E-Mail: hans-joachim. [email protected] 3 Stadt Offenbach am Main Oberbürgermeister Horst Schneider 069/8065-2100 E-Mail: [email protected] Bürgermeister Peter Schneider 069/8065 2500 E-Mail: [email protected] Beate Kolodziejski 069/8065-2761 E-Mail: beate.kolodziejski@ offenbach.de Thorsten Nowak 069/8065-2461 E-Mail: thorsten.nowak@ offenbach.de Berliner Straße 100 63061 Offenbach am Main 069/8065-3709 069/8065-2266 (StWL) 069/8065-2570 (stv. StWL) E-Mail: beate.kolodziejski@ offenbach.de 4 Landeshauptstadt Wiesbaden Stadträtin Birgit Zeimetz 0611/31-2402 E-Mail: [email protected] Magistratsoberrat Rüdiger Wolf 0611/31-2402 E-Mail: ruediger.wolf@wiesbaden. de Magistratsoberrat Rüdiger Wolf 0611/31-2402 E-Mail: ruediger.wolf@ wiesbaden.de Verwaltungsangestellte Laura Wolf 0611/31-2407 E-Mail: [email protected] Wahlamt Bleichstraße 3 65183 Wiesbaden 0611/31-4953 E-Mail: [email protected] ruediger.wolf@ wiesbaden.de 5 Landkreis Bergstraße Verwaltungsdirektorin Gudrun Englert 06252/15-5315 E-Mail: gudrun.englert@ kreis-bergstrasse.de Verwaltungsrat Gerhard Falkenstein 06252/15-5791 E-Mail: gerhard.falkenstein@ kreis-bergstrasse.de Amtmann Bernd Hofmann 06252/15-5229 E-Mail: bernd.hofmann@ kreis-bergstrasse.de Amtfrau Heike Bauer 06252/15-5548 E-Mail: heike.bauer@ kreis-bergstrasse.de Gräffstraße 5 64646 Heppenheim (Bergstr.) 06262/15-5679 06252/15-5590 (KWL) E-Mail: [email protected] 6 Landkreis DarmstadtDieburg Landrat Klaus Peter Schellhaas 06151/881-1000 Oberamtsrätin Ingrid Schnellbächer 06071/881-1247 Amtsrat Roger Müller 06071/881-1248 Oberamtsrätin Ingrid Schnellbächer 06071/881-1247 Albinistraße 23 64807 Dieburg 06071/881-1251 E-Mail: kommunalaufsicht@ ladadi.de 7 Landkreis Verwaltungsdirektor Groß-Gerau Michael Weingärtner 06152/989-310 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Barthel 06152/989-330 E-Mail: [email protected] Amtmann Hubert Lehr 06152/989-376 E-Mail: [email protected] Amtsrat Wolfgang Henn 06152/989-315 E-Mail: [email protected] Wilhelm-SeippStraße 4 64521 Groß-Gerau 06152/989-697 E-Mail: [email protected] 8 Hochtaunuskreis Oberamtsrat Gernot Rödl 06172/999-9016 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Thorsten Hartwig 06172/999-1000 E-Mail: thorsten.hartwig@ hochtaunuskreis.de Oberamtsrat Gernot Rödl 06172/999-9016 E-Mail: gernot.roedl@ hochtaunuskreis.de Oberamtsrat Thorsten Hartwig 06172/999-1000 E-Mail: thorsten.hartwig@ hochtaunuskreis.de Ludwig-ErhardAnlage 1–5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe 06172/999-9823 E-Mail: gernot.roedl@ hochtaunuskreis.de 9 Main- KinzigKreis Verwaltungsoberrat Robert Rudel 06051/851-2573 E-Mail: [email protected] Amtmann Karlheinz Schmidt 06051/851-2585 E-Mail: [email protected] Inspektor Silvio Franke-Kißner 06051/851-2586 E-Mail: [email protected] Amtfrau Monika Mecklenburg 06051/851-2741 E-Mail: [email protected] Barbarossastraße 16–24 63571 Gelnhausen 06051/851-2598 E-Mail: [email protected] Nr. 45 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Seite 1211 Lfd. Nr. Landkreis oder kreisfreie Stadt Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stadtwahlleiterin oder Stadtwahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter stellvertretende Stadtwahlleiterin oder stellvertretender Stadtwahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Anschrift Telefax E-Mail 10 MainTaunusKreis Landrat Michael Cyriax 06192/201-1200 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Bukatsch 06192/201-1308 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Dieter Bukatsch 06192/201-1308 E-Mail: [email protected] Assessor Benjamin Wollnik 06192/201-2403 E-Mail: benjamin.wollnik@mtk. org Am Kreishaus 1 – 5 65719 Hofheim am Taunus 06192/201-2112 06192/201-1735 (KWL) E-Mail: dieter.bukatsch@mtk. org 11 Odenwaldkreis Verwaltungsrätin Sarina Hildmann 06062/70-249 E-Mail: [email protected] Amtsrat Detlef Röttger 06062/70-286 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Amtsrat Detlef Röttger 06062/70-286 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Amtfrau Ellen Heisel 06062/70-342 E-Mail: kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de Michelstädter Straße 12 64711 Erbach 06062/70-131 kreiswahlleiter@ odenwaldkreis.de 12 Landkreis Offenbach Rechtsdirektor Wolfgang Schild 06074/8180-3102 E-Mail: [email protected] Assessorin jur. Beatrice Franke 06074/8180-2122 E-Mail: b.franke@kreis-offenbach. de Oberinspektor Philipp Koch 06074/8180-5114 E-Mail: p.koch@kreis-offenbach. de Inspektorin Svenja Staudt 06074/8180-5147 E-Mai: s.staudt@ kreis-offenbach.de Werner-HilpertStraße 1 63128 Dietzenbach 06074/8180-5916 06074/8180-3912 (KWL + stv. KWL) E-Mail: kommunalaufsicht@ kreis-offenbach.de 13 RheingauTaunusKreis Verwaltungsdirektorin Daniela Leß 06124/510-421 E-Mail: [email protected] Verwaltungsrat Peter Berghäuser 06124/510-429 E-Mail: peter.berghaeuser@ rheingau-taunus.de Verwaltungsrat Peter Berghäuser 06124/510-429 E-Mail: peter.berghaeuser@ rheingau-taunus.de Amtsrätin Corinna Blaha 06124/510-461 E-Mail: corinna.blaha@ rheingau-taunus.de Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach 06124/510-435 E-Mail: kreiswahlleitungrtk@ rheingau-taunus.de 14 Wetteraukreis Ltd. Verwaltungsdirektor Ernst Meiß 06031/831-500 E-Mail: [email protected] Verwaltungsangestellte Diane Mayer 06031/831-512 E-Mail: diane.mayer@ wetteraukreis.de Amtsrat Jochen Schneider 06031/831-505 E-Mail: jochen.schneider@ wetteraukreis.de Amtmann Roberto Lässig 06031/831-511 E-Mail: roberto.laessig@ wetteraukreis.de Europaplatz 61169 Friedberg (Hessen) 06031/831-515 E-Mail: ernst.meiss@ wetteraukreis.de 15 Landkreis Gießen Landrätin Anita Schneider 0641/9390-1737 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Ingo Happel 0641/9390-2212 E-Mail: [email protected] Oberamtsrat Ingo Happel 0641/9390-2212 E-Mail: [email protected] Amtfrau Heike Wortmann 0641/9390-2202 E-Mail: heike.wortmann@ lkgi.de Bachweg 9 35398 Gießen 0641/9390-2209 0641/9390-1600 (KWL) E-Mail: [email protected] 16 Lahn-DillKreis Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor 06441/407-2000 E-Mail: reinhard.strack-schmalor@ lahn-dill-kreis.de Verwaltungsoberrat Ulrich Jochem 06441/407-2100 E-Mail: ulrich.jochem@ lahn-dill-kreis.de Wahlsachbearbeiterin für den rechtlichen Bereich: Amtfrau Christina Rumpf-Bartat 06441/407-2140 E-Mail: christina.rumpf-bartat@ lahn-dill-kreis.de Eduard-KaiserStraße 38 35576 Wetzlar 06441/407-2900 E-Mail: christina.rumpf- [email protected] Schiede 43 65549 Limburg a. d. Lahn 06431/296-391 E-Mail: wahlen@ limburg-weilburg.de Wahlsachbearbeiter für den technischen Bereich: Verwaltungsangestellter Stefan Nitsch 06441/407-2106 E-Mail: stefan.nitsch@ lahn-dill-kreis.de 17 Landkreis LimburgWeilburg Verwaltungsdirektor Dr. Thomas Orth 06431/296-431 E-Mail: [email protected] Amtsrat Jürgen Morschhäuser 06431/296-425 E-Mail: j.morschhaeuser@ limburg-weilburg.de Amtsrat Jürgen Morschhäuser 06431/296-425 E-Mail: j.morschhaeuser@ limburg-weilburg.de Amtsrat Willi Beck 06431/296-427 E-Mail: w.beck@ limburg-weilburg.de Oberinspektor Jens-Peter Vogel 06431/296-393 E-Mail: j.vogel@ limburg-weilburg.de 18 Landkreis MarburgBiedenkopf Verwaltungsdirektor Reiner Röder 06421/405-1222 E-Mail: [email protected] Amtfrau Sabine Visosky-Becker 06421/405-1524 E-Mail: visoskys@ marburg-biedenkopf.de Amtfrau Sabine Visosky-Becker 06421/405-1524 E-Mail: visoskys@ marburg-biedenkopf.de Inspektorin Bianka Möller-Balzer 06421/405-1448 E-Mail: moellerb@ marburg-biedenkopf.de Im Lichtenholz 60 35043 Marburg 06421/405-901524 06421/405-1644 (KWL) E-Mail: [email protected] 19 Vogelsbergkreis Ltd. Verwaltungsdirektor Siegfried Simon 06641/977-107 E-Mail: siegfried.simon@ vogelsbergkreis.de Amtsrat Klaus Georg 06641/977-109 E-Mail: klaus.georg@ vogelsbergkreis.de Amtsrat Klaus Georg 06641/977-109 E-Mail: klaus.georg@ vogelsbergkreis.de Amtfrau Michaela Kretschmer 06641/977-104 E-Mail: michaela.kretschmer@ vogelsbergkreis.de Goldhelg 20 36341 Lauterbach 06641/977-5-109 06641/977-149 (KWL) E-Mail: klaus.georg@ vogelsbergkreis.de 20 Stadt Kassel Ltd. Magistratsdirektor Hans-Jochem Weikert 0561/787-1241 E-Mail: hans-jochem.weikert@ stadt-kassel.de Amtsrat Karsten Schwartz 0561/787-2003 E-Mail: karsten.schwartz@ stadt-kassel.de Amtsinspektor Arthur Costigliola 0561/787-2128 E-Mail: arthur.costigliola@ stadt-kassel.de Hauptsekretärin Sabine Bergmann 0561/787-2127 E-Mail: [email protected] Obere Königsstraße 8 34112 Kassel 0561/787-2278 0561/787-8025 (StWL) 0561/787-4097 (stv. StWL) E-Mail: wahlen@ stadt-kassel.de 21 Landkreis Fulda Fachdienstleiter Kommunalaufsicht, Wahlen Norbert Huder 0661/6006-242 E-Mail: kommunalaufsicht-wahlbuero@ landkreis-fulda.de Fachdienstleiterin Rechtsangelegenheiten Michaele Noll 0661/6006-457 E-Mail: rechtsangelegenheiten@ landkreis-fulda.de Oberinspektor Simon Herr 0661/6006-235 E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de Verwaltungsangestellte Ursula Eckardt 0661/6006-241 E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de Wörthstraße 15 36037 Fulda 0661/6006-309 0661/6006-453 (stv. KWL) E-Mail: kommunalaufsichtwahlbuero@ landkreis-fulda.de 22 Landkreis HersfeldRotenburg Verwaltungsdirektor Dieter Scheer 06621/87-283 E-Mail: [email protected] Amtmann Karl-Knierim 06621/87-442 E-Mail: [email protected] Amtmann Karl-Knierim 06621/87-442 E-Mail: [email protected] Amtmann Wolfgang Seitz 06621/87-436 E-Mail: wolfgang.seitz@ hef-rof.de Landratsamt Friedloser Straße 12 36251 Bad Hersfeld 06621/87-464 E-Mail: karl.knierim@ hef-rof.de Seite 1212 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Lfd. Nr. Landkreis oder kreisfreie Stadt Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Stadtwahlleiterin oder Stadtwahlleiter Stellvertretende Kreiswahlleiterin oder stellvertretender Kreiswahlleiter stellvertretende Stadtwahlleiterin oder stellvertretender Stadtwahlleiter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter 23 Landkreis Kassel Ltd. Verwaltungsdirektor Jürgen Sommer 0561/1003-1801 Oberamtsrat Thomas Michel 0561/1003-1803 Amtfrau Nicole Spangenberg 0561/1003-1806 24 SchwalmEder-Kreis Regierungsdirektor Jochen Dörrbecker 05681/775-320 E-Mail: jochen.doerrbecker@ schwalm-eder-kreis.de Amtsrätin Brigitte Staufenberg 05681/775-331 E-Mail: brigitte.staufenberg@ schwalm-eder-kreis.de Amtsrätin Brigitte Staufenberg 05681/775-331 E-Mail: brigitte.staufenberg@ schwalm-eder-kreis.de 25 Landkreis WaldeckFrankenberg Verwaltungsdirektor Thomas Vorneweg 05631/954-400 E-Mail: thomas.vorneweg@ landkreis-waldeck-frankenberg.de Amtsrätin Sabine Saure 05631/954-354 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de 26 WerraMeißnerKreis Oberamtsrätin Andrea Möller 05651/302-3320 E-Mail: andrea.moeller@ werra-meissner-kreis.de Amtmann Thomas Naumann 05651/302-3321 E-Mail: thomas.naumann@ werra-meissner-kreis.de Stellvertretende Sachbearbeiterin oder stellvertretender Sachbearbeiter Nr. 45 Anschrift Telefax E-Mail Wilhelmshöher Allee 19 – 21 34117 Kassel 0561/1003-1813 E-Mail: kreiswahlleiter@ landkreiskassel.de Amtmann Wolfgang Thiel 05681/775-334 E-Mail: wolfgang.thiel@ schwalm-eder-kreis.de Behördenzentrum Waßmuthshäuser Straße 52 34576 Homberg (Efze) 05681/775-704028 05681/775-326 (KWL) kommunalaufsicht@ schwalm-eder-kreis.de Amtsrätin Sabine Saure 05631/954-354 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de Amtmann Andreas Mann 05631/954-356 E-Mail: andreas.mann@ landkreis-waldeckfrankenberg.de Kreishaus Südring 2 34497 Korbach 05631/954-373 E-Mail: sabine.saure@ landkreis-waldeckfrankenberg.de Inspektorin Ute Görke 05651/302-3322 E-Mail: ute.goerke@ werra-meissner-kreis.de Obersekretär Jens Lorbach 05651/302-3342 E-Mail: [email protected] Schlossplatz 1 37269 Eschwege 05651/302-3008 E-Mail: andrea.moeller@ werra-meissner-kreis. de thomas.naumann@ werra-meissner-kreis. de Wiesbaden, den 8. Oktober 2012Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 12 – 03 e 08.12.01 – 02 StAnz. 45/2012 S. 1210 HESSISCHES SozialMINISTERIUM 838 Richtlinie zur Förderung des beschleunigten und qualitätsvollen Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3-Neuplatzbonus) in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis: Teil A U3-Neuplatzbonus für Tageseinrichtungen 1. Ziel und Gegenstand der Förderung 2. Antragsberechtigte 3. Art, Umfang und Höhe der Förderung 4. Förderverfahren 5. Verwendungsnachweis Teil B U3-Neuplatzbonus für Tagespflegepersonen 6. Ziel und Gegenstand der Förderung 7. Antragsberechtigte 8. Art, Umfang und Höhe der Förderung 9. Förderverfahren 10.Verwendungsnachweis Teil C U3-Neuplatzbonus für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe 11. Ziel und Gegenstand der Förderung 12.Antragsberechtigte 13. Art, Umfang und Höhe der Förderung 14.Förderverfahren 15.Verwendungsnachweis Teil DAllgemeine Bestimmungen 16. Prüfungsrechte und Mitwirkungspflichten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 17. Allgemeine Förderbestimmungen 18. Inkrafttreten, Änderung und Aufhebung von Vorschriften und Außerkrafttreten Teil A U3-Neuplatzbonus für Tageseinrichtungen 1. Ziel und Gegenstand der Förderung Mit der Förderung sollen Träger von hessischen Kindertageseinrichtungen bei der zügigen Schaffung qualitativ hochwertiger neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren unterstützt werden. Gefördert werden neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Als neu geschaffene Betreuungsplätze gelten solche zusätzlichen U3-Plätze, für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, welche im Referenzzeitraum Gültigkeit erlangt, erteilt wurde und durch die der Träger den Gesamtbestand an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung erhöht oder in einer neuen Kindertageseinrichtung Plätze für Kinder unter drei Jahren erstmals bereitgestellt hat. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 2. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind kommunale und nicht kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen, für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorliegt. 3. Art, Umfang und Höhe der Förderung 3.1 Die Förderung beträgt im Förderjahr 2012 800 Euro (Festbetrag) für jeden am 31. August 2012 gegenüber dem 31. August 2010 genehmigten neuen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. 3.2 Die Förderung beträgt im Förderjahr 2013 800 Euro (Festbetrag) für jeden am 1. Juni 2013 gegenüber dem 31. August 2012 genehmigten neuen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. 4.Förderverfahren 4.1 Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Nr. 45 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 4.2 Die Förderung setzt jeweils einen Antrag des Trägers der Kindertageseinrichtung zum 1. Juli des Förderjahres 2012 und 2013 beim Regierungspräsidium Kassel voraus. Wenn ein Förderantrag bereits für das Jahr 2011 gestellt wurde, umfasst dieser die Antragstellung für das Jahr 2012. Die Antragsteller verpflichten sich, Änderungen der Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse pflichtgemäß und ohne zeitlichen Verzug zu beantragen. 4.3 Die Anzahl der in einer Einrichtung neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wird durch das Regierungspräsidium Kassel auf Grundlage der erteilten Betriebserlaubnisse nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ermittelt. Die Anzahl der in einer bestehenden Einrichtung neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ergibt sich für das Förderjahr 2012 aus der Differenz zwischen der Anzahl vorhandener Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zum 31. August 2010 (Ausgangsplatzzahl) und der Anzahl vorhandener Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zum 31. August 2012 (Platzzahl-neu). Für das Förderjahr 2013 ist die Differenz zwischen der Anzahl der in einer bestehenden Einrichtung neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zum 31. August 2012 (Ausgangsplatzzahl) und zum 1. Juni 2013 (Platzzahl-neu) maßgeblich. Für Einrichtungen, die im Zeitraum 1. September 2010 bis 31. August 2012 (Förderjahr 2012) oder 1. September 2012 bis 1. Juni 2013 (Förderjahr 2013) erstmals eine Betriebserlaubnis erhalten, beträgt die Ausgangsplatzzahl null. 4.3.1 Die Ausgangsplatzzahl und die Platzzahl-neu in Krippengruppen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Mindestverordnung vom 17. Dezember 2008 werden anhand der entsprechenden Angaben in den jeweils erteilten Betriebserlaubnissen nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ermittelt. 4.3.2 Die Ausgangsplatzzahl in altersübergreifenden Gruppen beträgt, soweit nicht in der Betriebserlaubnis eine konkrete Zahl benannt ist, 25 Prozent der genehmigten Gesamtplatzzahl in der Gruppe. Die Platzzahl-neu wird anhand der mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch mitgeteilten Platzzahlen für Kinder unter drei Jahren in der altersübergreifenden Gruppe ermittelt. Dabei können für die Platzzahl-neu in der Regel höchstens sieben Plätze für Kinder unter drei Jahren in einer altersübergreifenden Gruppe für Kinder im Alter bis zum Schuleintritt (Krippe/Kindergarten) und in der Regel höchs tens fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren in einer altersübergreifenden Gruppe für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Krippe/Kindergarten/Hort) berücksichtigt werden. 4.3.3 In geöffneten Kindergartengruppen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Mindestverordnung vom 17. Dezember 2008 beträgt die Ausgangsplatzzahl und die Platzzahl-neu jeweils vier, in geöffneten Kindergartengruppen nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Mindestverordnung vom 17. Dezember 2008 beträgt die Ausgangsplatzzahl und die Platzzahl-neu jeweils sechs. 4.4 Das Regierungspräsidium Kassel bewilligt die Förderung nach Maßgabe des Haushaltes bis zum 1. November des Förderjahres 2012 sowie bis zum 1. September des Förderjahres 2013 und zahlt sie aus. 5. Verwendungsnachweis Mit der Auszahlung gilt die Förderung als zweckentsprechend verwendet. Teil B U3-Neuplatzbonus für Tagespflegepersonen 6. Ziel und Gegenstand der Förderung 6.1 Zur Erhöhung des Angebotes von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagespflege sollen Tagespflegepersonen bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze unterstützt werden. 6.2 Gefördert werden jeweils bei einer Tagespflegeperson im Referenzzeitraum neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege. 6.3 Die maximale Platzzahl bei einer Tagespflegeperson ergibt sich aus der vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege und ist nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch auf maximal fünf Plätze begrenzt. Als neu geschaffen gelten solche Betreuungsplätze, die bei einer Tagespflegeperson, welche über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verfügt, erstmals für 6.4 Seite 1213 die Belegung mit Kindern unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 7. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 8. 8.1 Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Förderung beträgt im Förderjahr 2012 500 Euro (Festbetrag) für jeden am 31. August 2012 gegenüber dem 1. März 2012 bei einer Tagespflegeperson bestehenden neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Die Förderung beträgt im Förderjahr 2013 800 Euro (Festbetrag) für jeden am 1. Juni 2013 gegenüber dem 31. August 2012 bei einer Tagespflegeperson bestehenden neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Besteht ein nach Nr. 8.1 neu geschaffener Betreuungsplatz am 1. Juni 2013 fort, wird dieser im Förderjahr 2013 jeweils in Höhe von 800 Euro (Festbetrag) gefördert. 8.2 8.3 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 10. Förderverfahren Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Die Förderung setzt einen Antrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe voraus. Der Antrag für das Förderjahr 2012 ist bis zum 31. Oktober 2012 beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Anzugeben ist die Anzahl der am 1. März 2012 sowie am 31. August 2012 bestehenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege sowie jeweils die Anzahl der diese Betreuungsplätze vorhaltenden Tagespflegepersonen. Der Antrag für das Förderjahr 2013 ist bis zum 1. Juli 2013 beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Anzugeben ist die Anzahl der bestehenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege am 31. August 2012 und am 1. Juni 2013, die Anzahl der nach Nr. 8.3 fortbestehenden Betreuungsplätze sowie die Anzahl der diese Betreuungsplätze vorhaltenden Tagespflegepersonen zu diesen Stichtagen. Die Anzahl der bei der Tagespflegeperson neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowie die Anzahl der gemäß Nr. 8.3 fortbestehenden Betreuungsplätze wird durch das Regierungspräsidium Kassel auf der Grundlage der Angaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hierzu ermittelt. Das Regierungspräsidium Kassel bewilligt die Förderung nach Maßgabe des Haushaltes und zahlt sie im jeweiligen Förderjahr an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leiten die Förderung unmittelbar nach Erhalt nach Maßgabe der Nr. 8 an die Tagespflegepersonen weiter. Verwendungsnachweis Mit der Auszahlung gilt die Förderung grundsätzlich als zweckentsprechend verwendet. Überprüfungen nach Nr. 16 bleiben unberührt. Teil C U3-Neuplatzbonus für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe 11. Ziel und Gegenstand der Förderung Zur Erhöhung des Angebotes von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagespflege werden örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze durch die Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von Tagespflegepersonen unterstützt. Gefördert werden zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege, welche den Bestand an entsprechenden zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Referenzzeitraum erhöhen. Die Tagespflegepersonen müssen über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verfügen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 12. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 13. Art, Umfang und Höhe der Förderung Für jeden am 1. Juni 2013 im Vergleich zum 1. März 2012 auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege wird einmalig eine Seite 1214 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Förderung in Höhe von bis zu 500 Euro (als Festbetrag) mit der Maßgabe gewährt, dass der erhöhte Bestand an U3Betreuungsplätzen in Tagespflege bis mindestens zum 1. Oktober 2013 erhalten bleibt. Die Gesamtförderung ergibt sich aus der Multiplikation der zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplätze mit dem Festbetrag. Förderverfahren Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Die Förderung setzt einen Antrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beim Regierungspräsidium Kassel bis zum 1. Juli 2013 voraus. In dem Antrag anzugeben ist die Anzahl der auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vorgehaltenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege zum 1. März 2012 und zum 1. Juni 2013. 14.3 Das Regierungspräsidium Kassel ermittelt aus diesen Angaben die Anzahl der auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege, setzt den Zuweisungsbetrag fest und bewilligt die Zuweisung mit der Maßgabe, dass sich die Zuweisungssumme anteilig verringert, wenn die Anzahl an U3-Betreuungsplätzen in Tagespflege am 1. Oktober 2013 unter die zum 1. Juni 2013 ermittelte Anzahl sinkt. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe teilt dem Regierungspräsidium Kassel die Anzahl der am 1. Oktober 2013 vorgehaltenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege abschließend rechtsverbindlich zum 15. Oktober 2013 mit. Sofern sich die Anzahl der zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege im Vergleich zum 1. Juni 2013 verringert hat, ist diese Anzahl maßgeblich für die Höhe der Zuweisung. 14.4 Die Förderung erfolgt nach Maßgabe des Haushalts. Das Regierungspräsidium Kassel zahlt die Förderung im Jahr 2013 an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Anschluss an deren Mitteilung nach Nr. 14.3 Satz 2 aus. 14. 14.1 14.2 15. Verwendungsnachweis Mit der Auszahlung gilt die Förderung grundsätzlich als zweckentsprechend verwendet. Überprüfungen nach Nr. 16 bleiben unberührt. Nr. 45 benartig. Der Umfang der Stichproben beträgt 10 Prozent der bewilligten Anträge. 16.3 Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, die Angaben zu Nr. 9.2 Satz 3 und 5 sowie zu Nr. 14.2 Satz 2 und 14.3 Satz 2 zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind für die Geltungsdauer dieser Richtlinie und weitere fünf Jahre vorzuhalten und auf Verlangen der Bewilligungsbehörde – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – zu übersenden. 17. Allgemeine Förderbestimmungen Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung – VV LHO – und die Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR). Abweichend zu VV LHO Nr. 13.3 zu § 44 LHO gilt, dass – soweit es die Zweckbestimmungen des Haushaltsplans oder der Förderrichtlinien zulassen – auch Zuwendungen von weniger als 5.000 Euro für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 12.500 Euro gewährt werden können. Abweichend zu VV LHO Nr. 13.6.2 zu § 44 LHO gilt weiterhin, dass die Zuwendungen im laufenden Haushaltsjahr ohne Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden können. Inkrafttreten, Änderung und Aufhebung von Vorschriften und Außerkrafttreten 18.1 Diese Richtlinie tritt am 11. Oktober 2012 in Kraft. 18.2 Gleichzeitig wird die Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (GVBl. I S. 1047) sowie zur Förderung des beschleunigten und qualitätsvollen Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3-Neuplatzbonus) vom 30. Oktober 2010 (StAnz. S. 2518) wie folgt geändert: 18.2.1 Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (GVBl. I S. 1047)“. 18.2.2 Teil B tritt außer Kraft und Teil C wird zu Teil B. 18.3. Diese Richtlinie tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft. 18. Wiesbaden, den 11. Oktober 2012 Teil DAllgemeine Bestimmungen Hessisches Sozialministerium II1 – 52 h 0200 – 0001/2010/002 – Gült.-Verz. 3421 – StAnz. 45/2012 S. 1212 Prüfungsrechte und Mitwirkungspflichten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 16.1 Das Prüfungsrecht des Hessischen Rechnungshofes nach § 91 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt. 16.2 Das Regierungspräsidium Kassel überprüft die Richtigkeit der Angaben im Antrag nach den Nr. 9.2 und 14.2 stichpro16. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN 839 DARMSTADT Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Dörnigheim zur Verbesserung der Gewässerstruktur des Braubaches; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Stadt Maintal beabsichtigt, mit Antrag vom 23. Mai 2012 eine Renaturierung des Braubachs im Mündungsbereich in der Gemarkung Dörnigheim, Flur 6 sowie Flur 11, durchzuführen. Mit dem beantragten Vorhaben sollen die im Projektgebiet vorhandenen Strukturgütedefizite behoben werden. Ziel der Renaturierungsmaßnahme ist eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Ufer- und Sohlenbereiche, der eigendynamischen Gewässerentwicklung sowie der Anbindung an wertvolle Auenstrukturen und den Main. Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen in den angrenzenden Flächen wie Veränderung der Linienführung, Abflachung der Ufer, Schaffung neuer Sohlenstrukturen sowie die Anbindung von Auenstrukturen. Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt: • Entwicklung ökologisch wertvoller Auenbiotope, • Verbesserung der Gewässerstrukturen hinsichtlich der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Planung eine erhebliche strukturelle Aufwertung des Gebietes im genannten Bereich darstellt. Dem Gewässersystem und den dortigen Lebensformen werden so nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, die sich auch positiv auf das ökologische Potential des Mains auswirken. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726, 1751), in Verbindung mit § 3e und Anlagen 1 und 2 zum UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F 41.2 79 i 08 StAnz. 45/2012 S. 1214 Nr. 45 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 840 Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Wachenbuchen/Mittelbuchen zur Verbesserung der Gewässerstruktur des Säulbaches; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Stadt Maintal beabsichtigt, mit Antrag vom 16. Juli 2012 eine Renaturierung des Gewässersystems Säulbach im Bereich in der Gemarkung Wachenbuchen, Flur 12, durchzuführen. Mit dem beantragten Vorhaben sollen die im Projektgebiet vorhandenen Strukturgütedefizite behoben werden. Ziel der Renaturierungsmaßnahme ist eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Ufer- und Sohlenbereiche, der eigendynamischen Gewässerentwicklung und insbesondere der Durchgängigkeit. Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen in den angrenzenden Flächen wie Veränderung der Linienführung, Abflachung der Ufer, Schaffung neuer Sohlenstrukturen sowie die Anbindung von Auenstrukturen. Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt: • Entwicklung ökologisch wertvoller Auenbiotope, • Verbesserung der Gewässerstrukturen hinsichtlich der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Planung eine erhebliche strukturelle Aufwertung des Gebietes im genannten Bereich darstellt. Dem Gewässersystem und den dortigen Lebensformen werden so nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726, 1751), in Verbindung mit § 3e und Anlagen 1 und 2 zum UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F 41.2 79 i 08 StAnz. 45/2012 S. 1215 841 Vorhaben der ACO Guss GmbH, Aarbergen Die ACO Guss GmbH hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung ihrer Eisengießerei in 65326 Aarbergen, Scheidertalstraße 3, Gemarkung Kettenbach/ Michelbach, Flur 1, Flurstück 50/6, beantragt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine wesentliche Änderung der bestehenden Eisengießerei, mit einer genehmigten Jahresleis tung von 25.630 Tonnen Guss. Die wesentliche Änderung umfasst: 1. Die Erhöhung der Jahresproduktion auf 75.000 Tonnen 2. Den Austausch der beiden 8-t-Induktionsöfen gegen zwei 12-tInduktionsöfen 3. Die Erweiterung der Produktion der bestehenden Formanlage inklusive Strahlanlage auf einen 3-Schicht-Betrieb 4. Die Erweiterung der Produktion der bestehenden Sandaufbereitung auf einen 3-Schicht-Betrieb 5. Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude der Sandaufbereitung 6. Die Erweiterung des Betriebes der bestehenden Putzerei auf einen 3-Schicht-Betrieb 7. Änderung und Neuerrichtung von Kaminen Die Anlage soll nach der Erteilung des Bescheids geändert und in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 3.7 Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Für die Durchführung von Fundament-, Gerüst- und Lärmschutzarbeiten wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Seite 1215 Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Das Vorhaben wird nach Ergänzung der Antragsunterlagen nach § 10 Abs. 3 BImSchG sowie § 3a UVPG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 14. November 2012 (erster Tag) bis 13. Dezember 2012 (letzter Tag) 1. beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Lessingstraße 16–18, 65189 Wiesbaden, 3. Stock, Zimmer 326a, 2. in der Gemeinde Aarbergen, Rathausstraße 1, 65326 Aarbergen, Sitzungssaal, aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Innerhalb der Zeit vom 14. November 2012 (erster Tag) bis 27. Dezember 2012 (letzter Tag) können nach § 10 Abs.3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die innerhalb der Einwendungsfrist bei den oben genannten Behörden/Stellen form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen können auf einem Erörterungstermin erörtert werden. Der Termin soll unter anderem insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Als Termin zur Erörterung der Einwendungen wird wie folgt bestimmt: Datum: 4. Februar 2013 Uhrzeit: 10.00 (Beginn) Ort: Bürgerhaus der Gemeinde Aarbergen Clubraum – Erdgeschoss Rathausstraße/Zimmersberg 65326 Aarbergen Die Erörterung kann an den Folgetagen fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich gekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind beziehungsweise die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Wiesbaden, den 24. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden RP Da – IV Wi – 43.1 – GB 2/12 § 16 StAnz. 45/2012 S. 1215 Seite 1216 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 842 845 Wasserversorgung der Stadt Oberursel (Taunus), Hochtaunuskreis; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, Oberurseler Straße 55-57, 61440 Oberursel (Taunus), beabsichtigen, eine Tiefbohrung zum Zweck der Wasserversorgung niederzubringen. Die Tiefbohrung liegt in der Gemarkung Oberursel, Flur 36, Flurstück 45/6. Für das Vorhaben war nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in Verbindung mit § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die Prüfung des Einzelfalles ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine UVP durchzuführen. Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Wiesbaden, den 19. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV – Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden IV/Wi 41.1 – 79 e 04 – Ob – N 2517 – Se StAnz. 45/2012 S. 1216 843 Vorhaben der Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH zur Errichtung einer Stahlspundwand im Hafenbecken I des Gernsheimer Hafens (westliche Kante der Hafeneinfahrt); hier: Nr. 45 Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH beabsichtigt, an der westlichen Kante der Hafeneinfahrt des bestehenden Hafenbeckens I des Gernsheimer Hafens in der Gemarkung Gernsheim, Flur 14, Nr. 177, eine Stahlspundwand zu errichten. Es handelt sich um einen genehmigungspflichtigen Ausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Darmstadt, den 19. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt IV/Da 41.2 – 79 i 04.01 (3) – gern – 2/8 – Fa. Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH StAnz. 45/2012 S. 1216 844 Anerkennung der „KfW Stiftung“ mit Sitz in Frankfurt am Main als rechtsfähige Stiftung Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634) und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeitig gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 25. September 2012 errichtete „KfW Stiftung“, Sitz in Frankfurt am Main, mit Stiftungsurkunde vom 18. Oktober 2012 als rechtsfähig anerkannt. Darmstadt, den 18. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt I 13 – 25 d 04/11 – (12) – 730 StAnz. 45/2012 S. 1216 Anerkennung der Stiftung Initiative Werte-Stipendium mit Sitz in Frankfurt am Main als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634) und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 13. September 2012 errichtete Stiftung Initiative Werte-Stipendium mit Sitz in Frankfurt am Main mit Stiftungsurkunde vom 22. Oktober 2012 als rechtsfähig anerkannt. Darmstadt, den 20. Oktober 2012 Regierungspräsidium Darmstadt I 13 – 25 d 04/11 – (12) – 729 StAnz. 45/2012 S. 1216 846 GIESSEN Vorhaben der WSB Energiepark Ruhlkirchen GmbH & Co. KG; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die WSB Energiepark Ruhlkirchen GmbH & Co. KG beabsichtigt vier Windenergieanlagen vom Typ Nordex N117/2400 jeweils mit 140 m Nabenhöhe, 116,8 m Rotordurchmesser, 198,4 m Gesamthöhe und 2,4 MW Nennleistung zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben soll in 36326 Antrifttal, Gemarkung Ruhlkirchen, Flur 5, Flurstück 35 sowie Flur 6, Flurstücke 28, 29, 9 und 1 realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 3c UVPG zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Gießen, den 19. Oktober 2012 Regierungspräsidium Gießen Abteilung IV Umwelt 43.1 – 53 e 621 – WSB-Ruhlkirchen – 1/11 StAnz. 45/2012 S. 1216 847 Vorhaben der Firma Gath Biogas GbR, Walterhof 2 in 35751 Weilburg-Ahausen; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Firma Gath Biogas GbR beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Produktionskapazität von 1,2 Millionen Normkubikmetern Rohgas je Jahr und einem Verbrennungsmotor mit einer Feuerungswärmeleistung 1.162 kW zur Erzeugung von Biogas. Das Vorhaben erfolgt in Weilburg-Ahausen, Gemarkung: Ahausen, Flur: 6, Flurstücke: 31, 35, 36, 38, 39. Dafür war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Einzelfallprüfung ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Gießen, den 23. Oktober 2012 Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt IV/43.1 53 e 621 – Biogas-Gath-Ahausen 1/11 StAnz. 45/2012 S. 1216 Nr. 45 848 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 KASSEL Vorhaben der K+S KALI GmbH; hier: Berichtigung der Bekanntmachung vom 30. August 2012 Die K+S KALI GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zum Umschlag gefährlicher Abfälle im Werk Werra, Standort Wintershall, Betriebsteil Herfa-Neurode. In dem Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 38 vom 17. September 2012 (StAnz S. 1065) sowie in der Hersfelder Tageszeitung vom 17. September 2012 ist das Vorhaben nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht worden. Wie in den vorgenannten öffentlichen Bekanntmachungen ausgeführt, haben der Antrag, die dazugehörigen Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen in der Zeit vom 24. September 20012 bis 23. Oktober 2012 ausgelegen und konnten während der Dienststunden eingesehen werden. Das in der oben genannten Bekanntmachung angegebene Fristende für die Erhebung der Einwendungen (2. November 2012) umfasst nicht vollständig die gesetzlich vorgesehene Einwendungsfrist. Mit dieser Bekanntmachung wird daher die Frist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen berichtigt. Danach können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich • beim Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Zimmer 1.16, und 849 • im Rathaus der Stadt Heringen, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra), Raum 1.9, in der Zeit vom 24. September 2012 (erster Tag) bis 6. November 2012 (letzter Tag) erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bad Hersfeld, den 23. Oktober 2012 Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Bad Hersfeld 34/Hef 53 b 04 – 324 – 31/48 StAnz. 45/2012 S. 1217 HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund L 3048 (Landkreis Marburg-Biedenkopf); hier: Seite 1217 Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung „Ebsdorfergrund L 3048“ beabsichtigt, auf der Grundlage des vom Amt für Bodenmanagement Marburg – Flurbereinigungsbehörde – aufgestellten Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG) gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen herzustellen. Es handelt sich um die umfangreiche Beseitigung und Neuanlage von Grünwegen, die Neuanlage von vier Asphalt- und fünf Schotterwegen, den Ausbau und die Verbreiterung mehrerer Asphalt- und Schotterwege, die Neuanlage, Änderung, Beseitigung und Renaturierung kleiner Fließgewässer, die Anlage von Uferrandstreifen, die Neuanlage von Saumstreifen, Hecken, Baumreihen und -gruppen sowie die Umwandlung von Acker zu extensiv genutztem Grünland. Die Flurbereinigungsbehörde hat den unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und der nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes anerkannten Vereinigungen aufgestellten Plan nach §41 FlurbG der Oberen Flurbereinigungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Für das Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Plan nach § 41 FlurbG zu erwarten sind und daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Wetzlar, den 23. Oktober 2012 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde II 2 – UF 1239 StAnz. 45/2012 S. 1217 850 Flurbereinigungsverfahren UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448 Vom Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn – Flurbereinigungsbehörde – ist nachstehender zweiter Änderungsbeschluss erlassen worden, dessen entscheidender Teil hiermit nachrichtlich veröffentlicht wird. Die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Änderungsbeschluss wird durch die nachstehende Veröffentlichung nicht eingeräumt. Wetzlar, den 18. Oktober 2012 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – II 2 – UF 1546 StAnz. 45/2012 S. 1217 Änderungsbeschluss Nr. 2 1. Anordnung Im Flurbereinigungsverfahren von UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448, Landkreis Limburg-Weilburg, wird nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung der Flurbereinigungsbeschluss des Hessischen Landesvermessungsamtes – Obere Flurbereinigungsbehörde – (jetzt: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) vom 29. November 2004 (StAnz. S. 3937), geändert durch den ersten Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn vom 13. Mai 2008 erneut wie folgt geändert: 2. Flurbereinigungsgebiet Aus dem Flurbereinigungsverfahren Limburg-Lindenholzhausen – L 3448 werden die nachfolgend genannten Grundstücke ausgeschlossen: Gemarkung Lindenholzhausen Flur 44 Flurstück 42 Flur 58 Flurstücke 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 28, 29, 30, 31 Flur 59 Flurstücke 203/13, 203/15, 203/16, 204/7, 205/6 Flur 60 Flurstücke 2/1, 4, 5, 6, 8, 9/1 Seite 1218 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Flur 63 Flurstücke 9/2, 9/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 9/14, 9/15, 9/16, 9/17, 9/18, 10/1, 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 11/1, 12/1, 13/1, 14/1, 15/1, 15/2, 16/5, 16/6, 17/3, 27/3, 27/4, 27/5, 27/6, 27/7, 28/3, 37/3, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 39/7, 39/8, 39/9, 39/10, 39/11, 39/12, 39/19, 39/21, 39/23 Flur 66 Flurstücke 1/1, 2/2, 2/3, 3/28, 3/29 3/30, 4/1, 5/1, 6/1, 7/1, 8/1, 9/1, 10/1, 11/1, 12/1, 13/2, 14/2, 14/3, 14/4, 14/5, 14/6, 14/7, 14/8, 14/9, 14/10, 14/11, 14/12, 14/13, 14/14, 14/15, 14/16, 15/2, 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 15/9, 15/10, 15/11, 15/12, 15/13, 15/14, 15/15, 15/16, 15/17, 16/2, 16/3, 17/2, 17/3, 18/2, 18/3, 19/2, 19/3, 20/2, 20/3, 20/4, 20/5, 20/6, 20/7, 20/8, 20/9, 20/10, 20/11, 20/12, 20/13, 20/14, 20/15, 20/16, 21/2, 21/3, 22/2, 22/3, 23/2, 23/3, 24/2, 24/3, 25/2, 25/3, 26/2, 26/3, 27/2, 27/3 Flur 67 Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/30, 1/31, 1/32, 1/33, 1/34, 1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/20, 2/21, 2/22, 2/23, 2/24, 3/2, 3/3,3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 3/14, 3/15, 3/16, 3/17, 3/18, 3/19, 3/20, 3/21, 3/22, 4/3, 4/4, 4/5, 5/2, 5/3, 6/2, 6/3, 7/2, 7/3, 8/2, 8/3, 9/2, 9/3, 10/2, 10/3, 11/2, 11/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 13/2, 13/3, 14/2, 14/3, 15/2, 15/3, 16–19, 20/2, 20/3, 21/5, 21/6, 22, 23/2, 23/3, 24/2, 24/3, 25/2, 25/3, 26/2, 26/3, 27/2, 27/3, 28/2, 28/3, 29/2, 29/3, 30/2, 30/3, 31/2, 31/3, 32/2, 32/3, 33/2, 33/3, 34/2, 34/3, 35/2, 35/3, 36/2, 36/3, 37/3, 37/4, 44/38 Nr. 45 Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und der Gebietskarte zur Einsichtnahme durch die Beteiligten ausgelegt. Die Auslegung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen (§ 6 Abs. 3 FlurbG) nach der öffentlichen Bekanntmachung bei den Stadtverwaltungen Limburg a. d. Lahn und Runkel sowie der Gemeindeverwaltung Brechen während der allgemeinen Öffnungszeiten. Begründung Die ursprüngliche größere Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes erfolgte um den eintretenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Gleichzeitig wurde von Seiten des Unternehmensträgers die Absicht geäußert, durch den Erwerb von Grundstücken gemäß § 52 FlurbG den Landabzug gering zu halten. Im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens konnten vom Unternehmensträger genügend Grundstücke erworben werden, wodurch die mit diesem Änderungsbeschluss ausgeschlossenen Grundstücke zur Erreichung des Verfahrenszweckes nicht mehr erforderlich sind. Die Änderung des Verfahrensgebietes ist nach Umfang und Bedeutung geringfügig, so dass die Änderungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde gegeben ist (§ 8 Abs. 1 FlurbG). Limburg a. d. Lahn, den 2. Oktober 2012 Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448 Gemarkung Eschhofen Flur 40 Flurstück 51 Durch die vorgenannten Änderungen verringert sich die Fläche des Flurbereinigungsgebietes von rund 166 ha auf rund 116 ha. Die geänderten Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind in einer Gebietskarte im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1) kenntlich gemacht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Teilnehmergemeinschaft Änderungen in der Bezeichnung und im Sitz der Teilnehmergemeinschaft sowie in der Zahl der Vorstandsmitglieder treten durch diesen Änderungsbeschluss nicht ein. 4. Veröffentlichung, Auslegung Der entscheidende Teil dieses Beschlusses wird in den Städten Limburg a. d. Lahn und Runkel sowie in der Gemeinde Brechen öffentlich bekannt gemacht. 851 HESSEN MOBIL – STRASSEN- UND VERKEHRSMANAGEMENT Abbruch und Neubau der UEF L 3377 im Zuge der A7, einschließlich Geh- und Radweg; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) beabsichtigt den Abbruch und Neubau der Überführung (UEF) der L 3377 über die Bundesautobahn Nr. 7. Für diese Baumaßnahme soll eine Entscheidung von Hessen Mobil Fulda über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I S. 18) herbeigeführt werden. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Abbruch und Neubau der UEF L 3377 im Zuge der A7, einschließlich Geh- und Radweg in Höhe Künzell/Dirlos. Für das Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Art. 5 Abs. 15 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBI. I S. 212) geändert worden ist, zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG hat ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Fulda, den 19. Oktober 2012 Hessen Mobil Fulda 20g – A7/L3377 – PL8.9Le StAnz. 45/2012 S. 1218 Nr. 45 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Seite 1219 HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND 852 Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars Kassel Beim Hessischen Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Kassel, finden im Dezember nachfolgend aufgeführte Fortbildungsseminare voraussichtlich statt: Psychologie Praktische Psychologie für den Arbeitsalltag Termin: 05.-06.12.2012 Seminarleitung: Rena Linkersdörfer Seminarnummer:KS-15-20-0120-1201 Gebühr:296 Euro p. P. für Mitglieder/ 360 Euro p. P. für Nichtmitglieder Personal Abrechnung der Pflegekosten gemäß § 11 HBeihVO (Neufassung) Termin: 04.12.2012 Seminarleitung: Sigrid Aue Seminarnummer:KS-25-00-0330-1201 Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/ 132 Euro p. P. für Nichtmitglieder Die neue Dienstanweisung 2012 und weitere aktuelle Fragen des Kindergeldrechts Termin: 10.-11.12.2012 Seminarleitung: Heinz-Josef Menke Seminarnummer:KS-25-00-0420-1203 Gebühr:336 Euro p. P. für Mitglieder/ 400 Euro p. P. für Nichtmitglieder Finanzen Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht – Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung Termin: 10.-11.12.2012 Seminarleitung: Ottmar Barke Seminarnummer:KS-30-10-0180-1201 Gebühr:108 Euro p. P. für Mitglieder/ 140 Euro p. P. für Nichtmitglieder Öffentliche Sicherheit und Ordnung Urkundenfälschung erkennen – In- und ausländische Fahrzeugpapiere und Personaldokumente (für Zulassungsstellen und TÜH Hessen) Termin: 05.12.2012 Seminarleitung: Michael Neumann Seminarnummer:KS-35-05-0130-1201 Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/ 132 Euro p. P. für Nichtmitglieder Ordnungswidrigkeitenverfahren Termin: 04.-06.12.2012 Seminarleitung: Rainer Degenhardt Seminarnummer:KS-35-05-0160-1201 Gebühr:200 Euro p. P. für Mitglieder/ 264 Euro p. P. für Nichtmitglieder Gewerbe- und Gaststättenrecht – GRUNDKURS Termin: 10.-12.12.2012 Seminarleitung: Rainer Degenhardt Seminarnummer:KS-35-05-0210-1201 Gebühr:297 Euro p. P. für Mitglieder/ 369 Euro p. P. für Nichtmitglieder Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht – Aktuelle Rechtssprechung Termin: 04.12.2012 Seminarleitung: Wolfgang Wieditz Seminarnummer:KS-35-10-0135-1201 Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/ 164 Euro p. P. für Nichtmitglieder Baurecht Bauordnungs- und Bauplanungsrecht – Aktuelle Rechtsprechung Termin: 18.12.2012 Seminarleitung: Elke Reckling Seminarnummer:KS-35-20-0120-1201 Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/ 164 Euro p. P. für Nichtmitglieder Zivilrecht Mietrecht – Die Betriebskosten und deren Abrechnung Termin: 11.12.2012 Seminarleitung: Axel Schuhmann Seminarnummer:KS-35-25-0140-1201 Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/ 132 Euro p. P. für Nichtmitglieder Soziales Verwaltungsverfahren nach den Sozialgesetzbüchern Termin: 04.-12.12.2012 Seminarleitung: Elke Reckling Seminarnummer:KS-40-00-0110-1201 Gebühr:264 Euro p. P. für Mitglieder/ 328 Euro p. P. für Nichtmitglieder Besondere Zielgruppen Mitarbeiter/-innen ohne Verwaltungsausbildung Kommunalrecht für Seiteneinsteiger Termin: 03.12.2012 Seminarleitung: Andrea Trapp Seminarnummer:KS-50-05-0120-1201 Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/ 164 Euro p. P. für Nichtmitglieder Besondere Zielgruppen: Hilfspolizei Verhaltenstraining/Eigensicherung für Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte Termin: 06.-07.12.2012 Seminarleitung: Jürgen Voss und Michael Schachtebeck Seminarnummer:KS-50-25-0140-1201 Gebühr:150 Euro p. P. für Mitglieder/ 198 Euro p. P. für Nichtmitglieder Anmeldungen hierzu können ab sofort schriftlich an das Verwaltungsseminar Kassel, Kurfürstenstraße 7, 34117 Kassel, oder per Fax: 0561 70796-24, per E-Mail: [email protected], julia.grikscheit@ hvsv.de, [email protected], [email protected], erfolgen. Telefonische Auskünfte erteilen Frau Grikscheit,. Frau Vockenroth und Frau Schneider, Telefon: 0561 70796-14/-13. Aktuelle Seminarangebote, sowie unser gesamtes Fortbildungsprogramm finden Sie auch unter www.hvsv.de. Kassel, den 22. Oktober 2012 Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel StAnz. 45/2012 S. 1219 853 Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars Frankfurt am Main Das Verwaltungsseminar Frankfurt am Main bietet folgende Fortbildungsseminare an: Management und Verwaltungssteuerung Lust auf Qualität oder „Vom Nutzen der Nutzer“ Termin: 4./5.12.2012, 8.30-15.30 Uhr Seminarleitung: Manfred Ebert-Gottier Seminarnummer:FM-10-00-0140-1201 Gebühr:296 Euro p. P. für Mitglieder/ 360 Euro p. P. für Nichtmitglieder Seite 1220 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012 Arbeitstechniken Gesetzestexte lesen, verstehen und anwenden Termin: 4.12.2012, 8.30-15.30 Uhr Seminarleitung: Karl-Heinz Fisch Seminarnummer:FM-15-10-0240-1201 Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/ 164 Euro p. P. für Nichtmitglieder Gesundheit Entspannungstechniken für den Arbeitsalltag Termin: 7.12.2012, 8.30-17.30 Uhr Seminarleitung: Rena Linkersdörfer Seminarnummer:FM-15-15-0140-1201 Gebühr:185 Euro p. P. für Mitglieder/ 225 Euro p. P. für Nichtmitglieder Selbstmanagement Wenn nicht jetzt, wann dann? Älter werden im Beruf Termin: 3./4.12. 2012, 8.30-15.30 Uhr Seminarleitung: Rena Linkersdörfer Seminarnummer:FM-15-25-0280-1201 Gebühr:296 Euro p. P. für Mitglieder/ 360 Euro p. P. für Nichtmitglieder Internet und Informationstechnik Nr. 45 Seminarleitung: Norbert Einsporn Seminarnummer:FM-20-05-0320-1202 Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/ 132 Euro p. P. für Nichtmitglieder Besondere Zielgruppen: Personalrat Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem HPVG Termin: 5./6.12.2012, 8.30-15.30 Uhr Seminarleitung: Michael Jersch Seminarnummer:FM-50-45-0060-1201 Gebühr:200 Euro p. P. für Mitglieder/ 264 Euro p. P. für Nichtmitglieder Anmeldungen nehmen wir ab sofort gerne an. Unsere Kontaktdaten: Verwaltungsseminar Frankfurt am Main, Niddagaustraße 32–38, 60489 Frankfurt am Main, oder per Fax: 069 7894748, per E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected]. Telefonische Beratung erhalten Sie von Frau Buchta und Frau Dejanovic, Telefon: 069 978461-11/-17. Bitte fordern Sie ausführliche Seminarbeschreibungen an! Aktuelle Seminarangebote sowie unser gesamtes Fortbildungsprogramm finden Sie auch unter www.hvsv.de. Frankfurt am Main, den 23. Oktober 2012 Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Frankfurt am Main StAnz. 45/2012 S. 1219 Informationskompetenz Internetrecherche Termin: 4.12.2012, 9.00-16.00 Uhr BUCHBESPRECHUNGEN Verwaltungsmodernisierung 2012. Gestalt und Gestaltung. Hrsg. von Prof. Dr. Hermann Hill. 2012, 176 S. (brosch.), 44 Euro. Nomos Verlag, Baden-Baden; ISBN 978-3-8329-7629-3. Die Schriftenreihe „Verwaltungsressourcen und Verwaltungsstrukturen“ führt die Reihe „Verwaltungsorganisation, Staatsaufgaben und Öffentlicher Dienst“ fort. Der Band schließt an Band 17 dieser Schriftenreihe „Verwaltungsmodernisierung 2010“ an und führt den Gedanken eines Jahrbuchs zur Verwaltungsmodernisierung in zweijährigem Abstand fort. Das Werk ist Teil der Reihe „Verwaltungsressourcen und Verwaltungsstrukturen“, Band 21. Hermann Hill ist Professor für Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht in Speyer 6 Autoren widmen sich dem Thema Verwaltungsmodernisierung nach dem derzeitigen Erscheinungsbild aus unterschiedlichen Blickrichtungen. Christian Jock beleuchtet den Part „Finanzen und Haushalt“, Florian Schunk widmet sich dem Thema aus dem Blickwinkel der „Organisation“, Hendrik Landgrebe „Personal und Führung“. Das Thema „Optimierung der Informationsverarbeitung durch Technik“ also der Einfluss von IT auf die Verwaltungsmodernisierung, wird von Marina Schlapp beschrieben. Damian Hötger beschäftigt sich mit der „Guten Verwaltung – einer immerwährenden Herausforderung“; der Wandel ist demnach einzige Konstante in der modernen Verwaltung. Hermann Hill bietet zum Schluss in seinem Beitrag eine Handlungsanleitung für Morgen. Diese kann dazu dienen, Verwaltung zukunftsfähiger zu machen. Dem Leser wird durch die Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln ein Gesamtbild der aktuellen Situation der öffentlichen Verwaltung vermittelt sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Regierungsrätin Anna-Elisabeth Elzer Seite 1222 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Nr. 45 Andere Behörden und Körperschaften Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar Einladung zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord Die 24. Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement des Verbandes Region Rhein-Neckar findet statt am Freitag, dem 16. November 2012, 14.00 Uhr, in Neustadt an der Weinstraße, Rathaus, Marktplatz 1, Ratssaal, Erdgeschoss. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Bericht aus der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH hier:Mündlicher Bericht, Geschäftsführer Wolf-Rainer Lowack 2. Fortführung der E-Vergabe in der Metropolregion Rhein-Neckar hier:Feinkonzept und Ausschreibung einer E-Vergabelösung, Dr. Christine Brockmann 3. Trägerschaftsaufgaben im Bereich Wirtschaftsförderung/ Standortmarketing hier: Zuschuss an die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH 4. Vitaler Arbeitsmarkt hier: Vorstellung des Themenfeldes, Maria Lauxen-Ulbrich 5.Verschiedenes/Mitteilungen Die Sitzung ist öffentlich. Zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung lade ich für Freitag, den 9. November 2012, 15.00 Uhr, in den Sitzungsraum des Kreisausschusses, Gebäude B, 2. OG, Zimmer-Nr. 218, Parkstraße 6, 34576 Homberg, ein mit folgender Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 3. Sachstandsbericht der TBA Rivenich 4.Verschiedenes Die Sitzung ist öffentlich. Eschwege, im Oktober 2012 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord gez. W e r n e r, Vorsitzender der Verbandsversammlung Verschiedenes Mannheim, 5. November 2012 gez. Dr. Eva L o h s e – Verbandsvorsitzende – Seite 2 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 19. September 2011 Anfragen und Auskünfte über den Öffentlichen Anzeiger zum Staatsanzeiger für das Land Hessen Neue Telefon- und Telefaxnummer Telefon 0611 36098-56 Fax 0611 30 13 03 Nr. 38 Das Studentenwerk Kassel, Anstalt des öffentlichen Rechts, Wolfhager Straße 10, 34117 Kassel, bietet untenstehende EDV-Hardware aus September/Oktober 2005 an. Die Rechner haben kein Betriebssystem. lfd. Nr. Anzahl Materialbezeichnung Zustand 1 13Fujitsu Siemens Scenic Edition X102, Pentium4 2,8 GHz, 500 MB RAM, 150 GB-FB, 4 x USB, onBoard VGA, LAN verwendungsfähig 2 11 Drucker HP Laser Jet 1320 verwendungsfähig 3 12 Belina LCD Monitor 17 Zollverwendungsfähig Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Ochs, E-Mail: [email protected] Nr. 45 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Seite 1223 Stellenausschreibungen Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs Bei der Kanzlei des Hessischen Landtags ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Referentin/eines Referenten Das Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs in Kassel stelle_2.doc sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen überdurchschnittlich qualifizierte/n Diplom-Ingenieurin (FH)/ Bei der Kanzlei des Hessischen Landtags ist ab dem 1. August 2011 mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten die Stelle im Bereich Protokoll, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst Diplom-Ingenieur (FH) einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters zu besetzen. im Bereich Ausschussgeschäftsführung, Plenardokumentation oder Bachelor Der Bereich Protokoll, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, BesuFachrichtungen: Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär/Technische cherdienst Hessischen befristet bis des zum 31. Juli 2012 zuLandtags besetzen.umfasst sämtliche ProtoGebäudeausrüstung oder Elektrotechnik kollangelegenheiten und Empfänge, protokollarische Betreuung (Kennziffer 04/2012) Zu und den ausländischer Aufgabenschwerpunkten zählendie insbesondere Erledigen von inBesucher sowie Beteiligungdas desselbständige LandGeschäftsführungsaufgaben die Referentinnen sowie die tags an Staatsbesuchen undfürStaatsakten. Hier liegt und auch Referenten die als Prüferin oder Prüfer im Sachgebiet 3. Niederschrift von ausFremdveranstaltungen, der Parlamentsarbeit nach Banddiktat. Zuständigkeit fürProtokollen Eigen- und Feiern zu Das Aufgabengebiet umfasst Prüfungen der technischen GebäuGedenktagen sowie für Großveranstaltungen. Im Protokoll werdeausrüstung bei Landesbaumaßnahmen und Fördervorhaben Vorausgesetzt werden Mindestschreibleistung von 300 Anschlägen pro Minute, den die Kontakte zum eine konsularischen Korps, zu ausländischen in den Bereichen des Hessischen Baumanagements und des sichere Beherrschung der deutschen Sprache und Kenntnisse in MS-Office-Systemen. Parlamenten und Regionen, zu Verbänden, Organisationen, Hessischen Immobilienmanagements. Es betrifft insbesondere Darüber hinaus werden Teamfähigkeit, überdurchschnittliches Engagement und die Streitkräften sowie den Religionsgemeinschaften gepflegt. Der Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung, die Maschinen- und Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, ergebnisorientierter Arbeit erwartet. Besucherdienst umfasst die Betreuung der jährlich etwa 50.000 Raumlufttechnik sowie die Elektro- und Kommunikationstechnik. Besucherinnen und Besucher. Regelmäßig werden Seminare Die Tätigkeit ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie erfordert ein Für diese interessante abwechslungsreiche Tätigkeit steht eine halbe Stelle der und Einzelprojekte zurund politischen Bildung durchgeführt. hohes Maß an Eigeninitiative, Belastbarkeit, Überzeugungs- und Entgeltgruppe 8 TV-H zur Verfügung. Die zu besetzende Stelle beinhaltet die Leitung des Sachgebiets Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, komplexe Sach„Veranstaltungen“. In diesem Sachgebiet werden in Absprache verhalte rasch zu erfassen, Probleme zu analysieren und konDie berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. mit der Bereichs- und Behördenleitung Eigen- und Fremdveranstruktive Lösungen zu erarbeiten. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt staltungen im Hessischen Landtag geplant und organisiert. berücksichtigt. In Betracht kommen überdurchschnittlich qualifizierte BewerbeHierzu gehört auch die Betreuung und Anwesenheit während der rinnen oder Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium (minVeranstaltungen. Außerdem umfasst die Tätigkeit die UnterstütBitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 8. Julidestens 2011 an Note befriedigend) der Fachrichtungen Heizung/Klima/ zung der Protokollchefin bei der Organisation und Betreuung von den Lüftung/Sanitär bzw. Technische Gebäudeausrüstung oder ElekProtokollanlässen. trotechnik. Einschlägige Berufserfahrung ist erforderlich. KenntFür diese anspruchsvolle Aufgabe wird Hessischen eine hohe Landtag EinsatzbereitDirektor beim nisse im kaufmännischen Rechnungswesen und im Haushaltsschaft und Flexibilität und die Bereitschaft regelmäßiger Schlossplatz 1-3, zu 65183 WiesbadenArbeit recht sowie Kenntnisse im Vergabe- und Verwaltungsrecht sind abends und an den Wochenenden erwartet. Gewünscht sind von Vorteil. Vorausgesetzt werden sicheres Auftreten, sehr gute neben einem Hochbzw. Herr Fachhochschulabschluss mehrFür Rückfragen steht Ihnen Groß unter 0611/350-304eine gerne zur Verfügung. schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, gute EDV-Kenntjährige Verwaltungserfahrung, Erfahrung im Veranstaltungsmanisse (MS-Word und MS-Excel) sowie die Bereitschaft und Fänagement und gute Kenntnisse der protokollarischen Gepflogenhigkeit, im Team zu arbeiten. heiten. Gute Fremdsprachenkenntnisse und praktische ErfahDie Tätigkeit ist mit Dienstreisen im eigenen Pkw innerhalb Hesrung in der Betreuung von ausländischen Gästen und im Umgang sens verbunden, die auch auswärtige Übernachtungen erfordermit konsularischen Vertretungen, Kommunikations- und Organilich machen können. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist notwensationsstärke sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt. Gedig. wünscht wird eine freundliche Persönlichkeit, die belastbar und Es steht eine Stelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesG zur Verkooperativ ist. fügung. Im Beschäftigungsverhältnis ist die Einstellung in die Für diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit steht Entgeltgruppe 11 TV-H vorgesehen. Eine spätere Übernahme in eine Stelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesG zur Verfügung. das Beamtenverhältnis wird angestrebt. Aufstiegsmöglichkeiten Die Dotierung zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses richtet sind nach Eignung und Leistung im Rahmen des Stellenplans sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Leistungegeben. gen. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird geDie berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Neuntes währleistet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber Buch – werden berücksichtigt. werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. BeBewerbungen mit Unterlagen wie tabellarischem Lebenslauf mit werbungen von Frauen sind besonders erwünscht. ausführlichem Werdegang, Zeugnissen, ggf. der letzten dienstBitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlalichen Beurteilung sowie Angabe des dienstlichen und/oder prigen bis zum 22. November 2012 an den vaten Telefon-/E-Mail-Anschlusses richten Sie bitte – unter NenDirektor beim Hessischen Landtag, Schlossplatz 1-3, 65183 nung der oben angegebenen Kennziffer – bis zum 23. November Wiesbaden. 2012 an das Für Rückfragen steht Ihnen Herr Groß unter 0611/350-304 gerne Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs, zur Verfügung. Tischbeinstraße 32a, 34121 Kassel. Vertraulichkeit wird zugesichert. Bitte nur Fotokopien übersenden, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können. Bewerbungs- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden. @ R LAND HESSEN Seite 1224 [email protected] Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger E-Mails an den ÖFFENTLICHEN ANZEIGER zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN @ N [email protected] N Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt a. M. sucht ab sofort eine Volljuristin/einen Volljuristen für die Leitung des Sachgebietes V 31 – Beamtenangelegenheiten –. Der Dienstposten ist nach Bes.Gr. A 14 BBesG bewertet. Das Sachgebiet V 31 ist Teil des Hauptsachgebietes V 3 – Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung – innerhalb der Abteilung Verwaltung. Neben der Leitung des Sachgebietes, umfasst die Funktion auch die Bearbeitung von Vorgängen mit juristischer Schwerpunktsetzung aus dem Hauptsachgebiet sowie die Vertretung der Hauptsachgebietsleitung. @ GER Das Aufgabengebiet umfasst im Einzelnen: • verantwortliche Leitung, Planung und Koordination des Geschäftsablaufs im Sachgebiet V 31 einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht über [email protected] die Beschäftigten S LAND HESSEN •Vertretung der Hauptsachgebietsleitung •Bearbeitung von Vorgängen mit juristischer Schwerpunktsetzung aus dem gesamten Hauptsachgebiet sowie von Grundsatzangelegenheiten, Stellungnahmen, Berichten und Vorgängen von besonderer Bedeutung im Beamtenbereich •Bearbeitung von Einwendungs- und Widerspruchsverfahren •Erstellung von Klage- und Antragsschriften sowie Vertretung der hiesigen Behörde in dienst- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den zuständigen Gerichten @ •enge Kooperation mit der Hauptsachgebietsleitung und den SachR gebietsleitungen •Beratung und Unterstützung der Abteilungs- und Behördenleitung im Hinblick auf ein schlägige personalrechtliche Fragestellungen [email protected] LAND HESSEN •ständige Effizienzanalyse der Arbeitsabläufe in personeller, organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht, insbesondere im Bereich der Beförderungsverfahren Aktuell hohe Bedeutung hat die Analyse der Geschäftsprozesse einschließlich der Durchführung eines Organisationsentwicklungsprozesses. LAND Postvertriebsstück, Deutsche Post Verlag Chmielorz GmbH Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden Entgelt bezahlt D 6432 A Stellenausschreibungen R ER Adressenfeld Nr. 45 ☎ STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Inhaber: ACM Unternehmensgruppe GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 0611 36098-0, Telefax: 0611 301303. 0 61 22 / 77 09-01 Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas Klein. -152 Anzeigenannahme und Vertrieb sieheDurchwahl Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon: 0611 36098-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung. HESSEN Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038 (BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60). Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich. Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin Bettina Nau; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon: 0611 353-1674; Voraussetzung für die Einstellung ist, dass Sie eine überdurchschnittlich qualifizierte Verwaltungsbeamtin oder ein überdurchschnittlich qualifizierter Verwaltungsbeamter des höheren Dienstes des Landes Hessen sind und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Weitere nachstehende fachliche Voraussetzungen werden erwartet: • Erfahrungen und Bewährung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern •Gute und umfassende, in der Praxis nachgewiesene Kenntnisse des Dienstrechts insbesondere im Beamtenrecht •Praktische Erfahrungen in Personalangelegenheiten •Gute und umfassende Kenntnisse des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts sowie praktische Erfahrungen in der Prozessvertretung Von Vorteil wären Kenntnisse und Erfahrungen mit den Elementen der Führung in der hessischen Landesverwaltung. Persönlich werden von Ihnen folgende Voraussetzungen erwartet: • Sicheres Auftreten •Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit •Hohes Durchsetzungsvermögen •Große Eigenständigkeit und Zuverlässigkeit •Rasche Auffassungsgabe und Zielorientierung •Flexibilität •Ausgeprägte soziale Kompetenz •Innovationsfähigkeit Wünschenswert wären gute Kenntnisse der Organisationsstruktur der hessischen Polizei sowie des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunter lagen unter Angabe der Kennziffer 30/2012 bis zum 19. November 2012 an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Referat Z 7, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden. Bei fachbezogenen Fragestellungen steht Ihnen vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main Frau Ltd. RD´in Kemper (Telefon 069-75560000), und bei Fragen hinsichtlich des Auswahlverfahrens Frau Ministerialrätin Reusch-Demel (Telefon 0611-353-1244) vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 0611 36098-40, [email protected]; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon: 0611 36098-56, Fax 0611 301303, [email protected]; Druck: Capri Print + Medien GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden-Nordenstadt. Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des Verfassers. Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss: jeweils freitags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 32 vom 1. Januar 2012. Der Umfang der Ausgabe Nr. 45 vom 5. November 2012 beträgt 20 Seiten.