R_Inh_1706_Roem 1..4

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R_Inh_1706_Roem 1..4
10. Jahrgang
Heft 17…18
4. September 2006
Herausgeber:
Herausgeberbeirat:
RA Dr. Bruno M. Kübler, Köln/Dresden/München Prof. Roland Böttcher, Berlin
(Geschäftsführender Herausgeber)
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Steffen
Gronemeyer, Paderborn
Notar Prof. Dr. Günter Brambring, Köln
Vizepräsident des BGH a. D. Prof. Dr. Horst Hagen,
RA Peter DeprØ, Mannheim
Waldbronn
Prof. Dieter Eickmann, Berlin
Rechtsanwalt und Notar Klaus Mock, Berlin
Richter des BVerfG Dr. Reinhard Gaier, Karlsruhe
Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen
Prof. Dr. Wolfgang Lüke, Dresden
Richter am BGH Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch,
Karlsruhe
Präsident des BFH Dr. h.c. Wolfgang Spindler,
München
Richter am BGH a. D., Rechtsanwalt Prof. Dr.
Reinhold Thode, Landau
Prof. Dr. Harm Peter Westermann, Tübingen
Inhaltsverzeichnis
Aufsätze
Martin Häublein, Berlin
Die „neue“ Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Risikozuweisung beim finanzierten Immobilienerwerb … eine kritische Analyse
Die Auseinandersetzung um die juristische Aufarbeitung der „Schrottimmobiliendarlehen“ hat unter anderem zu divergierenden Rechtssprechungslinien innerhalb
des Bundesgerichtshofs geführt. In bislang wohl einzigartiger Form kritisierte der für
das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat dogmatische Mängel einzelner Urteile des
II. Zivilsenats. Weil zukünftig nur noch der Erstgenannte über die strittigen Fälle entscheiden wird, untersucht der Beitrag das methodische Vorgehen des XI. Senats, insbesondere anhand des Urteils vom 16. Mai 2006 (ZfIR 2006, 623 … in diesem Heft).
Martina Walke, Frankfurt/M.
601
Probleme der Zwangsverwaltung aus Gläubigersicht
Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage hat sich die Zahl der Zwangsverwaltungen deutlich erhöht. Die Mehrzahl der Fälle dürfte unproblematisch sein. Probleme entstehen jedoch unter anderem, wenn Schuldner versuchen, die Zwangsverwaltung zu vereiteln, wenn Gläubiger den Zwangsverwalter instrumentalisieren oder
wenn Zwangsverwalter oder Gläubiger(-vertreter) in der Zwangsverwaltung nicht ausreichend erfahren oder qualifiziert sind. Unabhängig davon, welche Probleme sich
ergeben: Es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass effiziente Forderungsbeitreibung ein gesetzlich geschütztes Recht ist. Wer heute Gläubiger ist, kann, wenn
seine Forderungen nicht rasch und sachgemäß beigetrieben werden, morgen Schuldner sein.
606
Bernd Weber, Nürnberg/
Jürgen Graf, Leipzig
Versicherungen in der Zwangsverwaltung
Die Herstellung, Aufrechterhaltung und Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in
Zwangsverwaltungsverfahren stellen zentrale Aufgaben des Zwangsverwalters dar.
Wie existentiell wichtig diese Aufgaben sind, wird klar, wenn man sich vor Augen
führt, welche Sachwerte bei der Immobilienverwaltung in die Verantwortung des
Zwangsverwalters gelegt werden und welche Haftungsfolgen sich daraus ergeben können. Die „klassischen“ Haftungsfälle des Zwangsverwalters sind Fehler bei der
Erfüllung bzw. die Nichterfüllung dieser Aufgabe. Die Verfasser haben das Thema
systematisch aufbereitet.
612
Anmerkungen
Reinhold Thode, Landau/Pfalz
BGH, Urt. v. 29. 6. 2006 … VII ZR 274/04
Keine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung bei Behaftung eines Dachstuhls mit
Schimmelpilzen auch noch nach Vornahme der Mangelbeseitigungsarbeiten
BGH, Urt. v. 29. 6. 2006 … VII ZR 86/05
Kein Anspruch des Bestellers auf Erstattung der Mehrkosten für die Errichtung eines
neuen Bauwerks wegen Mangelhaftigkeit bei Unverhältnismäßigkeit der dafür erforderlichen Aufwendungen
Christian Schliemann, Hamburg
BGH, Urt. v. 11. 5. 2006 … VII ZR 146/04 +
Fälligkeit von Werklohn für erbrachte Leistungen nach Kündigung eines Bauvertrages erst mit Abnahme (˜nderung der Rechtsprechung)
Tilmann Hoppe, Berlin
Martin Rilling, Reutlingen
637
BGH, Urt. v. 14. 12. 2005 … XII ZR 236/03
Keine Beendigung eines Gewerberaummietvertrages allein durch unterlassene Ausübung eines Optionsrechts durch Mieter/AGB-Verwender bei unklarem Verhältnis
zu Verlängerungsklauseln
641
BFH, Urt. v. 20. 12. 2005 … V R 14/04
Keine Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer für Bemessung der Umsatzsteuer
(˜nderung der Rechtsprechung)
Dieter Eickmann, Berlin
634
BGH, Urt. v. 6. 2. 2006 … II ZR 329/04
Prospekthaftung bei unzureichender Information über Umfang der „weichen
Kosten“
Tobias Boecken, Berlin/
Nadine Queck, Berlin
621
650
BGH, Beschl. v. 24. 11. 2005 … V ZB 98/05
Unwirksamkeit eines nicht auf Erwerb zielenden Eigengebots eines Gläubigervertreters unter der Hälfte des Grundstückswerts
653
Rechtsprechung
Vertragsrecht
BGH
BGH
29.6.2006 … VII ZR 274/04
29.6.2006 … VII ZR 86/05
Gewährleistung beim Werkvertrag: Keine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung bei Behaftung eines Dachstuhls mit Schimmelpilzen auch
noch nach Vornahme der Mangelbeseitigungsarbeiten
617
Gewährleistung beim Werkvertrag: Kein Anspruch des Bestellers auf
Erstattung der Mehrkosten für die Errichtung eines neuen Bauwerks
wegen Mangelhaftigkeit bei Unverhältnismäßigkeit der dafür erforderlichen Aufwendungen (m. Anm. Thode)
618
BGH
16.5.2006 … XI ZR 6/04 +
Immobilienfinanzierung: Beweiserleichterung für arglistig getäuschte
Anleger bei institutionalisiertem Zusammenwirken von Bank und Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts
623
BGH
11.5.2006 … VII ZR 146/04 +
Bauvertrag: Fälligkeit von Werklohn für erbrachte Leistungen nach
Kündigung eines Bauvertrages erst mit Abnahme (˜nderung der Rechtsprechung) (m. Anm. Schliemann )
631
Immobilienfonds: Prospekthaftung bei unzureichender Information über
Umfang der „weichen Kosten“ (m. Anm. Hoppe )
635
Gewerbliches Mietverhältnis: Keine Beendigung eines Gewerberaummietvertrages allein durch unterlassene Ausübung eines Optionsrechts
durch Mieter/AGB-Verwender bei unklarem Verhältnis zu
Verlängerungsklauseln (m. Anm. Boecken/Queck )
639
Städtebaulicher Vertrag: Wirksamkeit von Klauseln über Nichtverzinslichkeit des zurückzuzahlenden Kaufpreises bei Rückabwicklung eines städtebaulichen Vertrages und über den Verbleib von Wertsteigerungen des
Grundstücks bei der Gemeinde (m. Kurzanm. Grziwotz )
644
Umsatzsteuer: Keine Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer für
Bemessung der Umsatzsteuer (˜nderung der Rechtsprechung)
(m. Anm. Rilling)
647
Im Juli anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
650
Zwangsversteigerung: Unwirksamkeit eines nicht auf Erwerb zielenden
Eigengebots eines Gläubigervertreters unter der Hälfte des Grundstückswerts (m. Anm. Eickmann)
652
BGH
BGH
6.2.2006 … II ZR 329/04
14.12.2005 … XII ZR 236/03
OLG
12.1.2006 … 9 U 125/05
Karlsruhe
Steuerrecht
BFH
20.12.2005 … V R 14/04 +
BFH-Revisionen
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
BGH
24.11.2005 … V ZB 98/05
Rechtsprechung in Leitsätzen
Internet
Leitsatzübersicht mit Volltexten
www.rws-verlag.de unter Zeitschriften, ZfIR, Abonnentenservice
Vertragsrecht
BGH
10.5.2006 … XII ZR 23/04
Keine Haftung eines Vermieters für Schäden an Sachen des Mieters
aufgrund eines Defekts der verplombten Stromzähleranlage
655
BGH
29.3.2006 … VIII ZR 191/05
Kein Anspruch des Mieters von Wohnraum auf vollständige Rückzahlung
der geleisteten Abschlagszahlungen bei nicht fristgerechter Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter
655
Sachen- und Grundbuchrecht
BGH
BVerwG
5.5.2006 … V ZR 236/05
27.4.2006 … BVerwG
3 C 23.05 +
OLG
Hamm
7.3.2006 … 15 W 99/05
Keine Ableitung des Fortbestandes der Verfügungsbefugnis bei Übertragung des Eigentums an volkseigenen Grundstücken aus § 233 EGBGB,
sondern aus den bei Eintragung geltenden Bestimmungen
656
Beurteilung der Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides ausschließlich anhand des öffentlichen Interesses
656
Unvererblichkeit eines dem Übertraggeber im Grundstücksübertragsvertrag
vorbehaltenen Rücktrittsrechts
656
Keine Beschränkung der Zweckbestimmung von Sondereigentum als Wohnung durch eine konkrete Bezeichnung der einzelnen Räume in Teilungserklärung/Aufteilungsplan
656
Verpflichtung des Straßenbaulastpflichtigen zur Einbeziehung des gesamten Einzugsgebiets mit Vorflut zur Straße in seine Planungen bei Errichtung eines den natürlichen Wasserablauf hindernden Lärmschutzwalls
656
Keine Befreiung von der Körperschaftsteuer für eine zum Zwecke des
Errichtens und Verleasens von Gebäuden gegründeten Wirtschaftsförderungsgesellschaft
657
Keine Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und
Verpachtung allein wegen Ablösung der zur Finanzierung des Objekts
aufgenommenen Darlehen durch Lebensversicherungen
657
Vorliegen eines identischen Streitgegenstandes i. S. d. GKG bei einer Klage
auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des
Nichtbestehens des Mietverhältnisses
657
Wohnungseigentumsrecht
OLG
Hamm
13.2.2006 … 15 W 163/05
Bau-, Boden- und Umweltrecht
BGH
29.6.2006 … III ZR 269/05
Steuerrecht
BFH
3.8.2005 … I R 37/04 +
BFH
19.4.2005 … IX R 15/04 +
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
BGH
2.11.2005 … XII ZR 137/05
ZfIR-Report
Stephanie Müller-Bromley, Tecklenburg
Mietrechtsreform in Portugal
Am 21. Dezember 2005 verabschiedete das portugiesische Parlament das Gesetz zur
Reformierung des städtischen Mietrechts, Nova Lei do Arrendamento Urbano
(NLAU). Es wurde am 27. Februar 2006 als Decreto-Lei Nr. 6/2006 im portugiesischen Gesetzblatt, DiÆrio da Repœblica, veröffentlicht und trat am 28. Juni 2006 in
Kraft. Nachdem zunächst Maßnahmen zur Erleichterung des Erwerbsvorgangs
umgesetzt worden sind (so die neue Immobilienbesteuerung … hierzu Müller-Bromley,
ZfIR 2004, 567 …, die Reformierung der Maklertätigkeit und die Privatisierung des
Notariats in den Jahren 2003/2004 … Müller-Bromley, Haus und Grund Deutschland
2005, 2), wird nunmehr der Bereich der Miete von der Reformbewegung erfasst.
657
Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage des RWS Verlages Kommunikationsforum GmbH, Köln, bei. Wir bitten
um freundliche Beachtung!