Kapitalmarktunion
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Financial Special Fixed Income Research 29. Mai 2015 Kapitalmarktunion NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO> Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie. Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Financials Kapitalmarktunion Analysten: Michaela Hessmert Melanie Kiene, CIIA Die obersten Ziele der Europäischen Kommission (EUK) sind nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Dazu hat die EUK eine Reihe von Initiativen beschlossen, wie etwa die Kapitalmarktunion (Capital Market Union - CMU). Die CMU besteht aus einer Vielzahl von Maßnahmen, die auf eine Integration und Diversifizierung der europäischen Kapitalmärkte aller 28 Mitgliedsstaaten abzielen. Dadurch soll Wachstum und Stabilität ermöglicht werden. Hintergrund Motivation zur CMU Die EUK bemängelt im Grünbuch, dass Märkte für Beteiligungskapital, Schuldverschreibungen und ähnliche Finanzierungen einen zu geringen Anteil an der Wachstumsfinanzierung haben. Auch Sparer investierten ihr Geld selten am Kapitalmarkt. Dies führe hinsichtlich der Finanzierung gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einer zu starken Abhängigkeit von Banken. Besonders während wirtschaftlich schlechter Zeiten schränken Banken ihre Kreditvergabe ein, was dem Wirtschaftswachstum schadet. Daher sei es nötig, die Hürden für den Kapitalverkehr zwischen Anlegern, Unternehmen und Projekten abzubauen. Effizientere Marktinfrastrukturen und Intermediäre sollen für einen besseren Kapitalfluss sorgen. Die EUK erhofft sich davon niedrige Finanzierungskosten, vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, eine bessere Allokation von Risiken und eine erhöhte Resistenz gegen Finanzmarkt-Schocks durch mehr Beteiligungskapital. Die Beseitigung unnötiger rechtlicher und aufsichts-technischer Hürden soll die Kosten für Investitionen und den Zugang zu Anlageprodukten EU-weit annähern. Größe der Finanzsektoren und Kapitalmärkte in Prozent des GDP 600 500 % des GDP 400 300 200 100 0 USA Bankensektor Assets EU China Unternehmens- und Regierungsschuldtitel Japan Eigenkapitalmärkte Quelle: Véron und Wolff (2015), NORD/LB Fixed Income Research Stand: 2014 mit Ausnahme des Eigenkapitalmarktes der EU (2012), Unternehmens- und Regierungsschuldtitel (2013) und Bankensektor Assets Japan (2013) Kein Novum Die CMU ist keine neue Initiative per se. Sie baut auf vorangegangene Maßnahmen auf. Der freie Kapitalverkehr wurde schon 1957 in den Römischen Verträgen im EWG-Vertrag festgehalten. Diesem folgten 1988 das Single Market Programme, der Financial Services Action Plan in 1998 und die Schaffung des Europäischen Finanzaufsichtssystems in 2011, um Beispiele zu nennen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 2 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Grundsätze der CMU 1. Kapitalmärkte sollen dahin ausgerichtet werden, dass die Wirtschaft den größtmöglichen Nutzen aus ihnen ziehen kann 2. Beseitigung von Hindernissen hinsichtlich grenzüberschreitender Investitionen 3. Aufbauend auf dem Stabilitätsgedanken der Finanzmärkte ein einziges Regelbuch für die Finanzindustrie aufzustellen, das konsistent über alle EU-Länder hinweg durchgesetzt wird 4. Verbraucher- und Anlegerschutz 5. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU Quelle: Grünbuch – Schaffung einer Kapitalmarktunion, NORD/LB Fixed Income Research Kein roter Faden Es ist kein roter Faden im Grünbuch zu erkennen. Vielmehr ist die CMU eine Ansammlung verschiedenster Aspekte, die die Unternehmensfinanzierung erleichtern könnten, Kreditgeber und –nehmer effizient zusammenführen und Finanzmärkte stabilisieren sollen. Des Weiteren ist das Grünbuch selten konkret. Es zielt darauf ab, Probleme zu schildern und eine Diskussion über Lösungen anzustoßen. Konkrete Gesetzesvorschläge werden erst nach dem Aktionsplan vorgelegt werden. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte der CMU zusammengefasst. Zeitplan und dringliche Projekte Das Grünbuch zur CMU wurde am 18.02.2015 veröffentlicht. Die dazugehörige Konsultation wurde am 13.05.2015 beendet. Bis Ende 2015 soll ein Aktionsplan in Gang gesetzt werden, sodass die CMU bis 2019 voll funktionsfähig sein soll. In jedem Fall will die EUK schon jetzt fünf Punkte angehen, nämlich die Förderung von Verbriefungen, eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Kreditinformationen über KMU, eine Vereinfachung der Wertpapierprospektrichtlinien für KMU, eine Regelung für Privatplatzierungen und die Nutzung der neuen europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) im Hinblick auf Infrastruktur und andere Langzeitprojekte. Was durch die CMU erreicht werden soll 1. Wachstum und Arbeitsplätze 2. Ein Binnenmarkt für Kapital, der alle 28 Mitgliedsstaaten umspannt 3. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln, unter anderem Risikokapital, für KMU 4. Diversifizierte Unternehmensfinanzierungen, um Risiken einzugrenzen und Stabilität zu schaffen 5. Die Kosten der Kapitalaufnahme für Unternehmen verringern 6. Gesteigerte Investitionszuflüsse aus dem EU-Ausland Quelle: Grünbuch – Schaffung einer Kapitalmarktunion, NORD/LB Fixed Income Research Verbriefungen Einer der wichtigsten Punkte im Grünbuch sind Verbriefungen, für die es eine separate technische Anhörung gibt. EU-Kommissar Hill wirbt im Grünbuch und auf vielen Reden für einen simplen, transparenten und standardisierten Markt für Verbriefungen. Die Idee ist, dass Banken durch Verbriefungen Risiken an den Markt abgeben können. Auf der einen Seite können Banken ihre Bilanzen entlasten und weitere Kredite vergeben. Auf der anderen Seite kann der Markt sich an Investitionen beteiligen. Die EUK ist der Ansicht, dass Solvency II einen wichtigen Beitrag zum Rahmenwerk des Verbriefungsmarktes leistet. NORD/LB Fixed Income Research Seite 3 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Ausstehende Verbriefungen USA und Eurozone 12.000 10.000 Mrd. USD 8.000 6.000 4.000 2.000 0 USA Agency MBS Europa Agency CMO ABS CMBS RMBS CDO KMU WBS Quelle: Bank of England, NORD/LB Fixed Income Research Stand: 2014 Wertpapierprospekt Weiterhin plant die EUK, einheitliche Kreditinformationen für alle Unternehmen verfügbar zu machen. Dies soll insbesondere die Investorenbasis bei KMU erweitern. Nach Angaben der EUK haben 25% aller Unternehmen kein Credit-Rating. Bei KMU seien dies sogar 75%. Diesen Mangel an Informationen sieht die EUK als Grund dafür an, dass KMU einen erschwerten Zugang zu internationalen Kapitalmärkten hätten. Abhilfe sollen vereinfachte Rechnungslegungs-Standards für KMU schaffen. Privatplatzierungen Die EUK sieht in Privatplatzierungen eine kosteneffiziente Finanzierungsmöglichkeit. Hindernisse für einen europäischen Privatplatzierungs-Markt sind insbesondere Unterschiede der Länder im Insolvenzrecht, fehlende standardisierte Prozesse und Informationen über die Kreditwürdigkeit von Emittenten. Abhilfe würden einheitliche Kreditinformationen schaffen. Europäische Langfristige Investmentfonds (ELTIF) ELTIFs investieren Kapital in langfristige Projekte, wie zum Beispiel Infrastruktur-Vorhaben. Die Zielgruppe sind Fonds-Manager, die Privatkunden und institutionellen Anlegern langfristige Investitionsmöglichkeiten in ganz Europa anbieten wollen. Geplant ist unter anderem, dass ein ELTIF 70% seiner Assets in langfristige Projekte anlegt, nur beschränkt Wechselkursderivate nutzen darf und Investoren ihr Geld für einen gewissen Zeitraum nicht aus dem Fond entnehmen können. Im Rahmen der CMU soll geprüft werden, ob Vorteile, die nationalen Regimen gewährt werden, auch auf ELTIFs übertragen werden sollen. Zudem sollen EU-Institutionen dazu bewegt werden, ihre Investments durch ELTIFs zu tätigen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 4 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 KMU-Finanzierungen in 2014 40% 35% Anteil in Prozent 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Quelle: Véron und Wolff (2015), Bruegel, EUK, SAFE 2014, NORD/LB Fixed Income Research Investitionsoffensive Handlungsbedarf sieht die EUK auch bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und bei langfristig angelegten Projekten im Allgemeinen. Diese seien schwer zu finanzieren. Die erste Handlung des Präsidenten der EUK, Jean-Claude Juncker, war daher eine Investitionsoffensive, mit der Investitionen in Europa belebt werden sollen. EUR 21 Mrd. aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen sollen von 2015 bis 2017 mindestens EUR 315 Mrd. an Krediten absichern. Unterstützt werden KMU sowie Investitionen in den Bereichen Energie, Verkehr, Breitband, Bildung, Forschung und Innovation, die die EUK für bedeutend hält. Finanzierung von Non-Finance Unternehmen in Prozent des GDP 250 % vom GDP 200 150 100 50 0 USA Eigenkapitalmarkt EU Non-Finance Unternehmensanleihen China Bankkredite an Unternehmen Japan Verbriefung Quelle: Véron und Wolff (2015), NORD/LB Fixed Income Research Stand: 2012 - 2014 NORD/LB Fixed Income Research Seite 5 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Infrastruktur Generell erkennt die EUK, dass Infrastrukturprojekte von mangelnder Transparenz gekennzeichnet sind. Die EUK schlägt eine EU-Webseite vor, die Informationen und Verlinkungen zu Infrastrukturprojekten aller EU-Länder bereitstellt. So sollen Anreize für Investoren geschaffen werden, in langfristige Projekte zu investieren. Der Bedarf ist groß. Nach Angaben der EUK werden bis 2020 EUR 1.500-2.000 Mrd. an Infrastruktur-Investitionen benötigt. Gold-plating Nachdem eine EU-Verordnung verabschiedet wird, muss sie in den Mitgliedsstaaten implementiert werden. Dabei kommt es vor, dass einzelne Staaten Verordnungen nicht so umsetzen, wie von der EU vorgesehen. Stattdessen werden weitere Regulationen angehängt. Im Rahmen der CMU kann dies beispielsweise dazu führen, dass eine auf Harmonisierung abzielende Regulierung negiert wird. Auch fairer Wettbewerb zwischen den Ländern kann durch „gold-plating“ beeinträchtigt werden. Fonds In den Augen der EUK ist die Vermögensverwaltung essentiell, um das Geld von Investoren zu bündeln und zu investieren. Die Organismen für gemeinsame Anlagen in der Wertpapier-Richtlinie von 1985 (OGAW) sowie die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) setzen schon jetzt Standards bezüglich des Betriebs von Fonds, die in Europa investieren. Trotzdem fallen die Regulierungskosten unterschiedlich aus, je nachdem aus welchem Land ein Fond stammt. So braucht man z.B. im Rahmen der AIFMD einen Pass, um als alternativer Investmentfonds Marketing mit professionellen Investoren betreiben zu dürfen. Beabsichtigt wurde, dass Fonds aus dem EWR heraus agieren, wo sie von einem harmonisierten Markt profitieren sollten. Unterschiedliche Implementierungen der AIFMD beeinträchtigen dies jedoch. Bestehende Regulierungen sollen dahingehend geändert werden, dass Benachteiligungen beseitigt werden, die aus den nationalen Umsetzungen der oben genannten Richtlinien entstanden. Außerdem sollen Fonds von Skaleneffekten profitieren können. So hätten sie Anreize, mehr verwaltetes Vermögen zu akkumulieren und zu investieren. Die EUK sieht schon jetzt in Solvency II ein wichtiges Mittel, um länderspezifische Auflagen ab 2016 aufzuheben. So sollen mehr Investments in Langzeitprojekte getätigt werden können. Dieses Vorhaben wird vom europäischen Fondsverband unterstützt, welcher auch Verbesserungspotential bei MiFID 2 sieht. Venture Capital Nach Angaben der EUK liegen die Ersparnisse vieler Bürger auf Bankkonten. Investments werden in der Regel in Versicherungen, Pensionsfonds und Devisen getätigt. 2012 besaßen nur 10% der Haushalte Aktien. Hinzu kommt ein Home Bias: 94% aller Bürger investieren ausschließlich im heimischen Markt. Dies hindere Retail-Investoren daran, stärker am Wohlstand beteiligt zu werden. Die EUK sieht es als notwendig an, das Vertrauen der Bürger in die Finanzmärkte zu stärken. Das Finanz-Wissen der Bürger soll zum Beispiel durch Consumer Classrooms gestärkt werden, damit Bürger einen größeren Teil ihrer Gelder in Fonds fließen lassen. Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel ist es wichtig, die Gesellschaft als ganzes am Wohlstand teilhaben zu lassen. Es ist nämlich fraglich, ob das bisherige Rentensystem dem demografischen Wandel standhalten kann. NORD/LB Fixed Income Research Seite 6 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Diversifiziertes Funding Indem Barrieren beseitigt werden, die die Märkte fragmentieren, kann mehr Wettbewerb geschaffen werden. Dies führt zu einer größeren Auswahl an Investment-Vehikeln und niedrigen Kosten für Investoren. Kombiniert mit den anderen bisher vorgestellten Maßnahmen der CMU führe dies zu einer Vielzahl möglicher Kreditgeber für Unternehmen. Aus einer solchen Diversifizierung soll eine effiziente Risikoverteilung hervorgehen. Finanzmarkt-Schocks besser absorbiert werden, die Liquidität der Märkte verbessert und mehr Investitionen getätigt werden, ohne den Verschuldungsgrad von zum Beispiel Banken zu erhöhen. Anlocken von Geldern aus dem EU-Ausland Viel Potential sieht die EUK bei Investitionen in EU-Märkte aus dem EUAusland. Um Investitionen aus dem EU-Ausland anzuziehen, will die EUK einen offenen, global wettbewerbsfähigen, regulierten und integrierten Markt schaffen. So soll direktes Marketing von EU Fonds in anderen Ländern ermöglicht werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, in zukünftigen Handelsvereinbarungen die Märkte für Vermögensverwaltungen über die Länder hinweg zu öffnen. Covered Bonds (CB) Die EUK strebt einen integrierten europäischen CB-Markt an. Momentan sei dieser durch mangelnde Transparenz und wenig Standardisierung gekennzeichnet. Dies solle geändert werden. Als Vorbild sieht die EUK Green Bonds, dessen Marktwachstum sie der Standardisierung selbiger zuschreibt. In diesem Zusammenhang schlägt der European Covered Bond Council eine European Secured Note (ESN) vor. Die ESN wäre ein Finanzinstrument mit Elementen eines CB und einer Verbriefung, das auf die KMU-Finanzierung ausgerichtet ist, aber auch auf Infrastrukturprojekte angewendet werden könnte. Konsolidierter Datenticker Ebenfalls im Gespräch sind EU-weite einheitliche Daten- und Meldestandards, um die Kapitalmarktintegration zu fördern. Ein konsolidierter Datenticker („consolidated tape“) soll Qualität, Verfügbarkeit und Zeitnähe nachbörslicher Informationen zu kommerziell angemessenen Konditionen sicherstellen. Abhängig davon, ob der Datenticker den EU-Anforderungen entspricht, soll dieser von Marktteilnehmern betrieben werden oder ein gewerblicher Teilnehmer mit dem Betrieb beauftragt werden. Sicherheiten Hinsichtlich Kreditsicherungen stellt die EUK Überlegungen an, weitere Regulierungen aufzustellen. Die EUK sieht mit Skepsis, dass dieselbe Kreditsicherung für mehrere Transaktionen verwendet werden kann. Target 2 Securities Die konkrete Gesetzgebung fällt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich aus. Daher ist die EUK der Auffassung, dass Investoren Probleme haben, das Risiko möglicher Investitionen in verschiedenen Ländern einzuschätzen. Um die Gesetzgebung zu ändern, müsste nicht nur in das Eigentumsrecht, sondern auch in das Vertrags-, Unternehmens-, Insolvenz- und Wertpapierrecht eingegriffen werden. Standardisierte Finanzprodukte hätten daher den Vorteil, dass Gesetze nicht harmonisiert werden müssten um Transparenz zu schaffen. Hinzu kommt, dass Target 2 Securities (T2S) ab Juni 2015 in Kraft tritt, womit die oben genannten Probleme redundant werden könnten. T2S soll durch die Europäische Zentralbank eine einheitliche technische Plattform für die EU-weite Abwicklung von Wertpapieren ermöglichen. Dazu zählen Börsen- als auch „over-the-counter“-Geschäfte. Die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere bleibt in den Händen von Zentralverwahrern. NORD/LB Fixed Income Research Seite 7 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 TS2 deckt Instruierung, Validierung, Matching und Settlement einer jeden Transaktion ab. Target 2 ist in dieser Hinsicht wichtig, weil so Geldtransfers über Ländergrenzen hinweg ohne Kosten ermöglicht werden. Assets von Haushalten 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Frankreich Einlagen Deutschland Sicherheiten außer Aktien Italien Aktien und Eigenkapital Spanien Lebensversicherung Pensionsfonds GB USA Pensionsfonds und Versicherung Andere Quelle: Bank of England, NORD/LB Fixed Income Research Stand: 2012 - 2014 Rolle der Banken Die EUK betont, dass Banken durch die CMU nicht verdrängt, sondern ergänzt werden sollen. Betrachtet man die im Grünbuch vorgeschlagenen Initiativen, ist die Formulierung der EUK milde formuliert. Eine erfolgreiche CMU würde einerseits den Marktanteil der Banken am Kreditgeschäft drastisch reduzieren. Nachteilig für Banken wäre auch, dass standardisierte FixedIncome Produkte Informationsasymmetrien abbauen. Andererseits könnten Banken durch die CMU verstärkt Einnahmen durch das Abwickeln von Verbriefungen und Anleihen generieren. Banken haben die Kreditvergabe seit der Krise eingeschränkt. Die EUK sieht darin den Grund, warum die EU sich nur langsam von der Krise erholt. Demgegenüber stehen die USA, deren Wirtschaft sich schneller von der Krise erholen konnte, weil die Unternehmensfinanzierung weniger abhängig von Banken ist. Bundestag und –rat: CMU darf keine Erschwerung für Banken darstellen Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte, sieht das Bankensystem als eines das Kredite vergibt, die Ersparnisse der Bürger sicher verwahrt, den Zahlungsverkehr abwickelt und generell benötigte Dienstleistungen für Konsumenten und Unternehmen anbietet. Bundestag und –rat hat sich dahingehend positioniert, dass die CMU keine Erschwerung für Banken darstellen darf. Demnach umfasse der Bankenkreditmarkt EUR 2.400 Mrd. Die CMU mache nur EUR 90 Mrd. aus. Besonders Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken würden bereits von der CMU beabsichtigte Funktionen erfüllen. Auch der Schuldscheinund Pfandbriefmarkt soll durch die CMU nicht beeinträchtigt werden. Annäherung an Großbritannien Die CMU ist auch ein Versuch das angeschlagene Verhältnis zu Großbritannien (GB) zu „reparieren“. Indem die CMU alle 28 Mitgliedsstaaten umspannt, soll GB ein aktives EU-Mitglied bleiben. Auch dass der zuständige EUKommissar Hill Engländer ist und dass die EUK eng mit der Bank of England an einem Konzept für Verbriefungen arbeitet sendet starke Signale. In jedem Fall würde London als einer der größten Finanzplätze der Welt von der CMU profitieren. NORD/LB Fixed Income Research Seite 8 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB Fixed Income Research Michael Schulz Kai Niklas Ebeling Fabian Gerlich Michaela Hessmert Melanie Kiene Jörg Kuypers Matthias Melms Sascha Remus Norman Rudschuck Kai Witt [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Leitung Covered Bonds Public Issuers Banks Banks Corporates / Retail Products Covered Bonds Corporates / Retail Products Public Issuers Corporates / Retail Products +49 511 361-5309 +49 511 361-9713 +49 511 361-9787 +49 511 361-6915 +49 511 361-4108 +49 511 361-9552 +49 511 361-5427 +49 511 361-2722 +49 511 361-6627 +49 511 361-4639 +49 511 361-5587 [email protected] Markets Sales Carsten Demmler (Leitung) Institutional Sales (+49 511 9818-9440) Uwe Tacke (Leitung) Julia Bläsig Thorsten Bock Christian Gorsler [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Uwe Kollster Gabriele Schneider Dirk Scholden [email protected] [email protected] [email protected] Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400) Christian Schneider (Leitung) Oliver Bickel Kai-Ulrich Dörries Marc Ehle Sascha Goetz Stefan Krilcic [email protected] Martin Koch [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Bernd Lehmann Jörn Meißner Brian Zander Lutz Schimanski [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515) René Rindert (Leitung) Morgan Kermel [email protected] [email protected] Patricia Lamas Laurence Payet [email protected] [email protected] +49 511 9818-8150 +49 511 9818-8150 Firmenkunden FX/MM +49 511 9818-4003 +49 511 9818-4006 Julien Marchand Andreas Raimchen Udo A. Schacht Marco da Silva Lutz Ulbrich [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Frequent Issuers Governments Structured Products +49 511 9818-9640 +49 511 9818-9660 +49 511 9818-9670 Corporate Sales Schiffe / Flugzeuge Immobilien / Strukturierte Finanzierung Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600) Thomas Cohrs (Leitung) Annika Haß Axel Hinzmann Thomas Höfermann Alexander Malitsky [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Financial Markets Trading Jumbos / Covered Bonds Collateral Mgmt / Repos Financials Customer Exec. & Trading +49 511 9818-8040 +49 511 9818-9200 +49 511 9818-9490 +49 511 9818-9480 NORD/LB Fixed Income Research Seite 9 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Wichtige Hinweise Die vorstehende Studie ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“). Die NORD/LB unterliegt der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie Marie-Curie-Straße 2428, 60439 Frankfurt am Main. Diese Studie richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Griechenland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Österreich, der Schweiz, Norwegen, Estland, Lettland und L itauen (alle vorgenannten Personen werden nachfolgend als „relevante Personen“ bezeichnet). Die in dieser Studie untersuc hten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Studie vertrauen. Insbesondere darf weder diese Studie noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Studie und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Studie einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf , Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnomm en, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen über nehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unserer Analysten dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklu ngen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre die Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vol lständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Studie vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Studie in Bezug g enommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen und können sich jederzeit ändern, ohne dass dies notwendig angekündigt oder publiziert wird. Eine Garantie für die fortgeltende Richtigkeit der Angaben wird nicht gegeben. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstr uments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Studie stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Studie stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Studie dar. Die in dieser Studie Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet und sollten daher nicht allein aufgrund diese Studie erworben werden. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlag eentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Studie sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Studie in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- Liquiditäts- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die Weitergabe dieser Studie an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Studie ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kr editgeschäft verantwortlich sind. Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Diese Studie wird im Vereinigten Königreich durch NORD/LB London Branch verbreitet. NORD/LB untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und für die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich der Aufsicht durch die Financial Services Authority. Diese Studie stellt „Financial Promotion“ im Sinne der Regelungen der Financial Services Authority dar. Relevante Empfänger im Vereinigten Königreich sollten sich mit jeglicher Anfrage an NORD/LB’s London Branch, Investment Banking Department, Telephone: 0044 2079725400 wenden. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Studie wurde nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (die am 1. Januar 2009 mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht („FINMA“) fusioniert wurde) gebilligt. NORD/LB Fixed Income Research Seite 10 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Diese Studie wird in Estland durch die NORD/LB verbreitet. Die NORD/LB untersteht der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Empfänger dieser Studie sollte alle maßgeblichen Bedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen vor einer eigenen Entscheidung eingehend überprüfen und, soweit erforderlich, eigene dritte Berater hinzuziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Studie enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen geben die persönliche Ansicht der erstellenden An alysten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie wieder und sollten vom Empfänger daher nicht zur Grundlage einer möglichen Anlageentscheidung gemacht werden, solange dieser sich nicht von der NORD/LB hat bestätigen lassen, dass die hierin enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen nach wie vor zutreffend und aktuell sind. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LBResearch) abgeschottet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführte Transaktionen, um sicher zustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Finanzanalysen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nichterlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist. Redaktionsschluss 20. Mai 2015 15:39 Uhr Offenlegung möglicher Interessenkonflikte der NORD/LB nach § 34b Abs. 1 WpHG und § 5 FinAnV Keine vorhanden. NORD/LB Fixed Income Research Seite 11 von 12 Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015 Zusätzliche Angaben Quellen und Kursangaben Für die Erstellung der Finanzanalysen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursang aben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern. Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamental en Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Die vorstehende Studie wird unregelmäßig erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Empfehlungssystematik und Empfehlungshistorie für die vorangegangenen 12 Monate Positiv: Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich. Emittent / Anleihe Datum Empfehlung Anleihetyp NORD/LB Fixed Income Research Anlass Seite 12 von 12