Infos für Neue. - DRK-Freiwilligendienste Münster, FSJ, BFD

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Infos für Neue. - DRK-Freiwilligendienste Münster, FSJ, BFD
DRK Kreisverband Münster e.V.
Freiwilligendienste
Berliner Platz 33, 48143 Münster
[email protected]
Informationsblatt Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Was ist ein FSJ/BFD überhaupt?
Das FSJ/der BFD ist ein Soziales Bildungsjahr. Es soll die Möglichkeit zum sozialen
Engagement mit berufspraktischer Erfahrung und der Entwicklung persönlicher, sozialer und
/(interkultureller) Kompetenzen verbinden. Anders als der BFD ist das FSJ ausschließlich für
junge Erwachsene im Alter von 16 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Der
BFD sieht in seiner Altersbeschränkung nach oben keine Grenzen.
Als Einsatzstellen dienen gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen
der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen der Gesundheitspflege.
Die Aufgaben der Freiwilligen richten sich nach der Art der Einsatzstelle und sind als
überwiegend praktische Hilfstätigkeiten konzipiert. Freiwillige erhalten so den Einblick in
medizinische, therapeutische, pädagogische und betreuerische Berufe.
Das FSJ/der BFD kann über eine Dauer von 6 bis 18 Monaten abgeleistet werden und
erfolgt in Vollzeit (i.d.R. 39 Stunden/Woche). Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können
den BFD auch in Teilzeit (mind. 20,1 Std.) ableisten. Die Grundlage für das FSJ bildet das
Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), für den BFD das Bundesfreiwilligendienstgesetz
(BFDG)
Was erhalten Sie, wenn Sie ein FSJ/BFD beim Deutschen Roten Kreuz machen?
Vergütung: Als Vergütung erhalten die Freiwilligen ein monatliches Entgelt von derzeit
380,00 € (enthält Verpflegungs- und Taschengeld). Der Betrag von 380,00 € wird am
Monatsende überwiesen. (Bei Freiwilligen über 27 Jahre, wird bei einer Teilzeitstelle
entsprechend anteilig gerechnet.)
Seminare: Als Begleitung im FSJ / BFD werden Seminare durchgeführt, die als Tages- oder
Blockseminare gestaltet sind. Sie dienen der Reflexion der praktischen Erfahrungen und zur
Entwicklung persönlicher, sozialer und kultureller Kompetenzen. Für die Freiwilligen ist die
Teilnahme daran verpflichtend. Die Kosten werden vom DRK übernommen.
Fahrtkosten: Die Fahrtkosten für An- und Abreise zu den Seminartagen erstattet das DRK.
Es erfolgt ausschließlich eine Fahrtkostenerstattung nach Vorlage des Originalbelegs
(Fahrkarte II. Klasse, Öffentlicher Personennahverkehr). Sowohl Hin- als auch Rückweg
müssen belegt sein. Wenn ein Freiwilliger mit dem eigenen PKW anreisen möchte, so erhält
er eine Erstattung in Höhe von 0,20 EUR/ km (max. 130 EUR): Dies gilt nicht, wenn Sie
TeilnehmerIn einer „Münsteraner-Gruppe“ sind und weniger als 6 km pro Weg zum Seminar
zurücklegen.
Sozialversicherungsbeiträge: Das DRK zahlt in Ihrem Freiwilligendienst die
Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung)
für Sie.
Kindergeld: Im FSJ/BFD erhalten Sie weiterhin Kindergeld und Kinderfreibeträge sowie
weitere kinderbezogene Leistungen (z. B. Waisen- und Halbwaisenrente).
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Zertifikat: Wer mindestens sechs Monate das FSJ/den BFD abgeleistet hat und an
mindestens der Hälfte aller Bildungstage teilgenommen hat, erhält am Ende ein
Bildungszertifikat.
Zeugnis: Auf Wunsch erhalten alle Freiwilligen, die sechs Monate das FSJ/den BFD
abgeleistet haben, ein qualifiziertes Zeugnis über die eigenen Leistungen im FSJ/BFD.
Dienstausweis: Zu Beginn des FSJ/BFD erhält jeder Freiwillige einen FSJ-/BFD-Ausweis,
mit dem man vieles ermäßigt bekommen kann, z.B. Fahrkarten, Kino. Fragen lohnt sich!
Bescheinigungen: Zu Beginn werden Bescheinigungen über das FSJ/den BFD versendet,
eine Bescheinigung enthält die Dauer des FSJ/BFD, die andere zusätzlich die Vergütung.
Diese sind zur Vorlage bei Bewerbungen und bei der Kindergeldkasse nützlich.
Anerkennung: Die Anerkennung des FSJ/BFD als Praktikum ist in einigen
Ausbildungsgängen im sozialen Bereich möglich. Bitte informieren Sie sich vorab bei der
entsprechenden Ausbildungsstätte über die dortige Regelung.
Wie läuft der Einsatz ab?
Die jeweilige Einsatzstelle (EST) ist zuständig für die fachliche Einarbeitung, die Begleitung
und Anleitung, für die Strukturierung der Tätigkeiten und der Arbeitszeit sowie für die
Gewährung von Urlaubstagen.
Aufgaben: Das FSJ/der BFD wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit
geleistet. Der/die Freiwillige darf nur mit Aufgaben betraut werden, die dem Alter und den
persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Die Freiwilligen sollen über innerbetriebliche Abläufe
Bescheid wissen und sofern möglich an Dienstbesprechungen teilnehmen. Nicht übertragen
werden dürfen Tätigkeiten, die nur von Fachkräften verrichtet werden dürfen oder das Maß
an Verantwortung übersteigen, das der Freiwillige tragen sollte. Beispiele sind Richten oder
Austeilen von Medikamenten, Blutabnahmen, alleinige Sitzwache bei Schwerstkranken und
Sterbenden, Nachtdienste, Infusionen wechseln, alles, was eine Gefahr für den Freiwilligen
oder KlientIn/PatientIn darstellt. Das FSJ/der BFD ist als Lerndienst ausgewiesen. D.h., es
sollte bei den Tätigkeiten erkennbar sein, dass neben den praktischen Fertigkeiten auch
Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen geschult werden können.
Arbeitszeit: Die Arbeitszeiten richten sich nach dem jeweiligen Arbeitszeitmodell der
Einsatzstelle. Die Arbeitszeiten können je nach EST variieren und richten sich nach dem
dortigen Arbeitszeitmodell. In der Regel beträgt die Wochenarbeitszeit 39 Stunden. Für
Minderjährige gelten z.T. Sonderregelungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Urlaub: Den Urlaub sollte man früh genug planen und mit der EST absprechen. Bei einer 5Tage-Woche und einer Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche besteht für Volljährige ein
Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen. Dieser Anspruch kann bei unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen variieren und muss konkret in der jeweiligen EST erfragt werden.
Während der Seminarzeit kann kein Urlaub genommen werden. Für Minderjährige gelten
z.T. Sonderregelungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Überstunden: Überstunden sollten eine Ausnahme sein und müssen angeordnet werden.
Kommen trotzdem welche zustande, muss die Einsatzstelle Gelegenheit zum zeitnahen
Abbau geben.
Feiertage und Wochenenden: Je nach Einsatzstelle kann es zu Dienstzeiten an Feiertagen
oder Wochenenden kommen. Die EST muss ein Modell zum Ausgleich für diese Dienste
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haben. Die/der Freiwillige erhält mindestens alle 14 Tage ein freies Wochenende. Für
Minderjährige gelten z.T. Sonderregelungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Pausenregelung: Pausen sind gesetzlich geregelt. Für Minderjährige gelten z.T.
Sonderregelungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Freistellungen: Auf Freistellungen für Vorstellungsgespräche, Freizeiten etc. besteht kein
Rechtsanspruch. Hierfür muss Rücksprache mit der EST gehalten werden. Ggf. sind
Urlaubstage hierfür einzubringen. Ausnahmen sind Fortbildungen durch das THW.
Anleitung: Jede/r Freiwillige hat eine feste Anleitung in der Einsatzstelle. Diese muss zu
Beginn von der EST dem DRK genannt werden. Der/die AnleiterIn ist dafür da, die Anleitung
selbst durchzuführen oder sicherzustellen und für Fragen und Probleme ansprechbar zu
sein. Außerdem muss sie die regelmäßige pädagogische Begleitung (z.B. durch
Anleitungsgespräche) sicherstellen.
Probleme in der Einsatzstelle: Probleme sollten zunächst vor Ort und mit den beteiligten
Personen geklärt werden. AnsprechpartnerInnen in der EST sollte immer zuerst der/die
AnleiterIn sein. Wenn es Schwierigkeiten gibt, die in der EST und/oder mit Hilfe des/r
AnleiterIn nicht zu lösen sind, stehen die pädagogischen MitarbeiterInnen im Büro des DRK
mit Rat und Unterstützung zur Seite. In Krisenfällen kann auch ein EST-Besuch vereinbart
werden.
Schweigepflicht: In Ihrem Freiwilligendienst unterliegen Sie der Schweigepflicht. Die
Schweigepflicht umschreibt die rechtlich festgelegte Verpflichtung, über Auskünfte von
PatientInnen und KlientInnen Stillschweigen zu bewahren.
Dienstrechtliches
Probezeit: Die Probezeit beträgt drei Monate. Während der Probezeit beträgt die
Kündigungsfrist zwei Wochen. Unter Umständen kann die Probezeit verlängert werden.
Krankheit: Bei einem Krankheitsfall im FSJ/BFD muss die Einsatzstelle (bzw. an einem
Seminartag das DRK) unverzüglich und vor Dienstbeginn telefonisch benachrichtigt werden.
Bereits
am
ersten
Krankheitstag
ist
der
Arzt
aufzusuchen
und
eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) notwendig. Diese AU besteht aus zwei Blättern:
a) Der für den Arbeitgeber bestimmte gelbe Schein muss spätestens am 3. Tag bei der EST
eingehen. Bei einem Krankheitsfall während der Seminarwoche wird eine Kopie des Scheins
direkt beim DRK abgegeben. Dies liegt in Ihrer Verantwortung.
b) Der andere Durchschlag wird an die Krankenkasse geschickt.
In der Regel besteht im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen.
Bei einer Erkrankung, die über sechs Wochen hinausgeht, kann bei der Krankenkasse ein
Antrag auf Lohnfortzahlung gestellt werden.
Fehlzeiten, die nicht durch eine AU belegt sind, gelten als unentschuldigt.
Arztbesuche sind so zu legen, dass die Arbeitszeit möglichst wenig davon betroffen ist.
Arbeitsunfall: Wer auf dem Weg zur Arbeit, zu den Seminaren, auf dem Heimweg oder
während der Arbeitszeit einen Unfall erleidet, muss unmittelbar die Einsatzstelle und das
DRK informieren. Arbeitsunfälle müssen der Berufsgenossenschaft des DRK gemeldet
werden. Die Meldung dient dem Schutz der Freiwilligen und ist z.B. bei Folgeschäden sehr
wichtig.
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Unentschuldigtes Fehlen: Unentschuldigtes Fehlen (z.B. durch Nicht-Einreichen einer AU)
in der Einsatzstelle oder im Seminar führt zu einer Abmahnung.
Abmahnung: Für falsches Verhalten können seitens des Trägers in Absprache mit der
Einsatzstelle Abmahnungen erteilt werden. Gründe dafür können sein:
• Arbeitsverweigerung in der EST/während der Seminarzeit
• nicht Einhalten von Dienstanweisungen/Dienstverpflichtungen
• massive Störung des Ablaufes in der EST/in den Seminaren
• unentschuldigtes Fehlen in der EST/in den Seminaren (Nichteinreichung der AU)
• Einschränkung der Arbeitsfähigkeit wegen Drogenkonsums (auch Alkohol)
• mutwillige Zerstörung
Erhält man die dritte Abmahnung, bedeutet dies gleichzeitig die Kündigung. Kopien der
Abmahnungen gehen an die EST.
Kündigung: Eine vorzeitige Beendigung des FSJ seitens der Freiwilligen ist, unter
Einhaltung der Kündigungsfrist, möglich. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum
Monatsende (auch seitens des Trägers) und muss schriftlich und gerne mit Begründung
sowohl beim Träger als auch bei der EST eingehen. Innerhalb der Probezeit beträgt die
Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende.
Eine Kündigung seitens des DRK erfolgt in Absprache mit der Einsatzstelle mit einer dritten
Abmahnung oder kann in schwerwiegenden Fällen auch direkt und fristlos ausgesprochen
werden.
Die pädagogische Begleitung durch das Deutsche Rote Kreuz
Für jede Gruppe und jede/n Freiwilligen gibt es eine/n HauptansprechpartnerIn (MentorIn) im
Büro des DRK, der/die auch auf den Seminaren mit dabei ist. Der/die MentorIn ist in der
Auflistung der Seminartermine benannt und ist für alle Belange ansprechbar. Für Fragen
außerhalb der Seminare bitte immer zuerst an den/die MentorIn wenden. Sollte diese/r nicht
da sein, helfen aber auch gerne die anderen KollegInnen weiter.
Bildungsseminare: Jede(r) Freiwillige hat Anspruch auf 25 Bildungsseminartage und ist zur
Teilnahme daran verpflichtet. Diese Tage sind reguläre Arbeitszeit. Die Seminartage gliedern
sich in der Regel in vier Seminare á fünf Tage und ein Workshop á fünf Tage. Im BFD entfällt
der Workshop, dafür nehmen die Freiwilligen an einem politischen Seminar á fünf Tage teil.
Die Seminare verfolgen das Ziel, die Entwicklung persönlicher, sozialer und (inter)kultureller
Kompetenzen zu fördern und das Verantwortungsgefühl für das Gemeinwohl zu stärken. Sie
bieten außerdem Möglichkeiten des intensiven Austausches mit anderen Freiwilligen.
Klassische Seminarstruktur:
FSJ/BFD
Start
SW1
1.Monat
FSJ/BFD
SW2
3. Monat
WS/PS
6. Monat
SW3
SW4
9. Monat
Ende
12. Monat
Seminargruppen: Die Seminare finden in festen Gruppen statt. In der Regel bleiben die
Freiwilligen für alle vier Seminare in der gleichen Gruppe, die jeweils von zwei
Honorarkräften („TeamerInnen“) begleitet werden. Es gibt Gruppen, die in Bildungshäusern
übernachten, und Münster-Gruppen (i. d. R. für Freiwillige aus Münster oder der näheren
Umgebung), für die ein Teil der Seminare als Tagesveranstaltung stattfindet.
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Workshop: In den Workshops kommen FSJlerInnen aus verschiedenen Gruppen
zusammen. Es wird die Möglichkeit geboten, sich mit einem Thema seiner Wahl intensiv
auseinanderzusetzen. Für jeden Workshop stehen mehrere Themen zur Auswahl.
Politisches Seminar (für Freiwillige im BFD): Im BFD ist ein verpflichtendes Seminar zur
politischen Bildung vorgesehen. Es findet in einem der Bildungszenten des Bundesamtes für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) statt.
Unterlagen
Diese drei Unterlagen müssen beim DRK Kreisverband Münster vorliegen, damit Ihnen Ihr
Entgelt ausgezahlt werden kann.
1. Personalbogen: Sie erhalten von uns den Personalbogen. Hier tragen Sie alle
erforderlichen Daten ein. Alle Steuermerkmale können Sie telefonisch bei Ihrem
Finanzamt erfragen.
2. Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung: Sie beantragen die
Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Mitgliedschaft in einer
Privatkasse ist für die Dauer des Freiwilligendienstes nicht mehr möglich. Eine
Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V Ihrer Krankenkasse muss dem DRK
vorgelegt werden. Achtung! Das DRK übernimmt nur die Krankenkassenbeiträge der
gesetzlichen Krankenkassen. Evtl. Zusatzbeiträge werden nicht übernommen.
3. Bankverbindung: Das DRK benötigt Ihre Bankverbindung, um Ihnen Ihr Entgelt zu
überweisen. D.h.: Kontonummer, Bankleitzahl (IBAN und BIC) und Name der Bank.
Wichtig: Der Eingang des Entgeltes sollte besonders im ersten Monat kontrolliert werden.
Fehlender Eingang sollte umgehend beim Träger gemeldet werden. Das Entgelt kann nur
ausgezahlt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen beim DRK bis zur Monatsmitte
vorliegen. Später eingereichte Unterlagen können für den laufenden Monat nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Überweisung folgt dann mit dem nächsten Entgelt. Wer selbst
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sollte
beachten, dass das Entgelt bis auf einen Selbstbehalt angerechnet wird. D.h., das FSJEntgelt gilt als Einkommen!
Was ist sonst noch zu erledigen…
Folgende weitere Unterlagen müssen beim DRK abgegeben werden:
1. Lebenslauf
2. Zeugnis: Das letzte Zeugnis in Kopie.
3. Gesundheitszeugnis: Es muss ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Dies
macht in der Regel der Betriebsarzt Ihrer Einsatzstelle. Wir werden Sie noch einmal
schriftlich darauf hinweisen, ob es in Ihrer EST einen Betriebsarzt gibt. Die Kosten für
eine hausärztliche Untersuchung übernimmt das DRK, sofern es keinen Betriebsarzt
in der EST gibt.
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4. Passfotos: Sie reichen uns zwei Passfotos ein und erhalten von uns einen
Dienstausweis, mit dessen Hilfe Sie zahlreiche Ermäßigungen erhalten können.
5. Befreiung von der Berufsschulpflicht: Wenn Sie minderjährig sind, müssen Sie
sich von der Berufsschulpflicht entbinden lassen. Sie erhalten vom DRK detaillierte
Informationen.
6. Aufsichtspflichtentbindung: Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern die
MitarbeiterInnen des DRK von der Aussichtspflicht entbinden. Ein Formular hierfür
erhalten Sie von uns.
7. Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis: Wenn Sie in einer Einrichtung der
Jugendhilfe eingesetzt werden, benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis. Wir
werden Sie in diesem Fall schriftlich darauf hinweisen. Eine entsprechende
Bescheinigung und einen Antrag auf Gebührenbefreiung erhalten Sie beim DRK.
Wichtig: Wenn Sie vier Wochen vor Beginn Ihres FSJ sozialversicherungspflichtig beschäftigt
waren, ist eine Höherversicherung in der Sozialversicherung notwendig (nicht bei 400 EUR
Job!). Sprechen Sie in diesem Fall dringend den FSJ-Träger und die Einsatzstelle an!
Und sonst…
Sollte während des FSJ ein Umzug oder eine Namensänderung stattfinden, müssen Sie dies
umgehend dem DRK und der Einsatzstelle mitteilen. Änderungen der Rufnummern, der
Bankverbindung, etc. bitten wir ebenso unmittelbar mitzuteilen.
Gerne können Sie sich auch auf unserer Homepage www.freiwilligendienste-muenster.de
noch weiter über das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst beim DRK
Kreisverband Münster informieren.
Sollten sich noch weiter Fragen ergeben,
können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden!
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