Staatsliche Förderung für waldbauliche Maßnahmen
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Staatsliche Förderung für waldbauliche Maßnahmen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMEN Wegweiser für bayerische Waldbesitzer 2 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, Bayern ist mit einer Waldfläche von rund 2,5 Millionen Hektar das „Waldland Nr. 1“ in Deutschland. Unser „Grünes Drittel“ ist unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraumes und prägt die bayerische Heimat. Unsere Wälder sind Refugium und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und dienen uns Menschen zur Erholung. Sie schüt zen vor zahlreichen Naturgefahren, liefern sauberes Trinkwasser und Sauerstoff. Nicht zuletzt binden sie klimaschädliches Kohlendioxid und erzeugen den umweltfreund lichen Rohstoff Holz. Damit unsere Wälder diese vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen kön nen, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der Hälfte unserer Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund 700 000 privaten Eigentümern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt der Freistaat die bayerischen Waldbesitzer dabei sowohl finanziell wie auch durch Bera tungsdienstleistungen der Bayerischen Forstverwaltung. Finanzielle Mittel gibt es bei spielsweise für waldbauliche Aktivitäten, die forstlichen Zusammenschlüsse, den Wald wegebau und Umweltmaßnahmen. Dieser „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer“ gibt einen Überblick über die umfang reichen waldbaulichen Fördermöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung. Die Adressen der zuständigen Ämter finden sich im Internet unter www.forst.bayern.de. München im Juli 2010 Helmut Brunner, Staatsminister INHALT 5 a I.STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR BAYERISCHE WALDBESITZER 5 a 1Fördermittel für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammen schlüsse 5 a 2 Rahmenbedingungen für Förderanträge 6 a 3 Bindefrist der bewilligten Maßnahmen 7 a II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM 7 7 8 9 14 20 23 26 a 1 Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms a 1.1 Übersicht a 1.2 Naturverjüngung a 1.3 Pflanzung oder Saat a 1.4 Erstaufforstung a 1.5 Pflege von jungen Waldbeständen a 1.6 Schutz-, Berg- und Erholungswald a 1.7 Weitere Fördermaßnahmen 28 a III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID 28 28 29 30 30 30 a 1. a 2. a 3. a 4. a 5. a 6. Persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster Den Förderantrag gemeinsam besprechen Beantragte Maßnahmen werden bewilligt Beantragte Maßnahmen werden umgesetzt Abschluss der Maßnahmen anzeigen Auszahlung der gewährten Fördermittel 31 a IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE 4 I. S TAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBESITZER Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die bayerischen Waldbesitzer zum einen mit einer kostenfreien, kompetenten und objektiven Beratung und zum anderen mit staatlichen Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderpro gramme. Ziel der finanziellen Förderung ist es, Sie als Waldbesitzer bei Maßnahmen zu unterstüt zen, die der nachhaltigen Entwicklung und Stabilisierung der Wälder, der Verhinderung oder der Bewältigung von Schadereignissen dienen. So sorgen Staat, Gesellschaft und Waldbesitzer gemeinsam dafür, dass wir auch in Zukunft stabile, gesunde, klimatoleran te und leistungsfähige Wälder in Bayern haben. 1 FÖRDERMITTEL FÜR WALDBESITZER UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE Z USAMMENSCHLÜSSE Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann jeder beantragen, der Wald oder Flächen besitzt, die aufgeforstet werden sollen. Auch die Forstwirtschaftlichen Zu sammenschlüsse wie Waldbesitzervereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften können für ihre Mitglieder Anträge stellen. 2 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FÖRDERANTRÄGE Wenn Sie staatliche Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen beantragen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie verwenden für Ihre Pflanzmaßnahmen ausschließlich standortsgerechte Baum arten mit geeigneter Herkunft. Sie beginnen Ihre geplanten Maßnahmen erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben. Für Maßnahmen, die Sie vor der offiziellen Bewilligung begonnen haben, können keine Fördermittel gewährt werden. Die beantragte Fördersumme muss mindesten 100 Euro je Maßnahme betragen. Ausnahme: Einkommensausgleich und Pflegeprämie bei der Erstaufforstung. 5 3 BINDEFRIST DER BEWILLIGTEN MASSNAHMEN Die Bindefrist legt den Zeitraum fest, in dem Sie die Auflagen zu den geförderten Maß nahmen einhalten müssen, zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben. Die Bindefrist beträgt 5 Jahre für Pflanzung/Saat Naturverjüngung Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Belassen von Holz und Sicherung der Verjüngung in Steilhängen im Schutzwald BEISPIEL Nach einem Befall mit Borkenkäfer ist in Ihrem Wald eine Freifläche von circa 50 Meter auf 50 Meter entstanden. Sie haben sich für die Wiederaufforstung mit Bergahorn ent schieden. Nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Förderung haben Sie die Freifläche mit Bergahorn aufgeforstet und dafür die staatlichen Fördermittel erhalten. Zum Ende der Bindefrist – nach 5 Jahren – muss die Bergahornkultur auf mindestens 80 Prozent der Fläche vorhanden sein. AUF EINEN BLICK: DIE FORSTLICHEN FÖRDERPROGRAMME Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die bayeri schen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Der Freistaat Bayern bietet für folgende forstliche Bereiche Förderprogramm an: 1. Waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2007) 2. Bau und Reparatur von Forstwegen(FORSTWEGR 2007) 3. Waldumweltmaßnahmen (VNPWALDR 2007) 4. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2007) Weitere Informationen über die Forstlichen Förderprogramme erhalten Sie bei Ihren örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern am Amt für Ernährung, Land wirtschaft und Forsten. Ihr zuständiges Amt finden Sie unter www.forst.bayern.de. 6 II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die Waldbesit zer beim notwendigen Waldumbau. Zum einen berät die Bayerische Forstverwaltung Waldbesitzer ausführlich in fachlichen Fragen und zum anderen umfasst die Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen För derprogramms (WALDFÖPR) einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen, die mit staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Im Folgenden sind die Fördermaß nahmen für Sie an einzelnen Beispielen beschrieben. 1 MASSNAHMEN DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS 1.1 ÜBERSICHT WALDUMBAU, NATURVERJÜNGUNG PFLANZUNG ODER SAAT a)Wiederaufforstung b)Vorbau c)Nebenbestand d)Umbau e)Unterbau f ) Schließen von Bestandslücken g)Nachbesserung h)Verwendung von Ballenpflanzen i) Verwendung von Pflanzen mit über prüfbarer Herkunft ERSTAUFFORSTUNG a) Pflanzung oder Saat b)Nachbesserung c)Kulturpflege d)Ausgleich Einkommensverlust PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN a) Jugendpflege und Jungdurchforstung aa Bayerische Waldbesitzer erhalten staat liche Fördermittel für einen umfangrei chen Katalog waldbaulicher Maßnahmen. 7 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD a) Bringung mit Seilkran b)Sicherung der Verjüngung in Steilhängen c) Einsatz von Rückepferden d)Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald e)Besondere Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von Erntebeständen im Schutz- und Bergwald WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften b)Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft c) Ausgleich für Waldbrandschäden d)Bodenschutzkalkung e) Abwehr von Larvenfraß 1.2 NATURVERJÜNGUNG Die Naturverjüngung ist die natürliche Verjüngung eines Waldes. Sie bietet dem Wald besitzer den großen Vorteil einer ungestörten Wurzelentwicklung der jungen Pflanzen. Darüber hinaus können die jungen Bäume vor einer hemmenden Verunkrautung Fuß fassen und im Schutz des Altholzes aufwachsen. Das waldbauliche Handeln wird dabei allerdings anspruchsvoller und die Holzernte aufwendiger. Ausgangssituation Sie wollen mit den in Ihrem Wald natür lich vorhandenen Baumarten die nächs te Waldgeneration begründen. Ihr Wald verjüngt sich bereits alleine. Die Natur verjüngung wächst aus erwünschten Baumarten und in zufriedenstellender Mischung heran. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Erhalt von natürlicher Verjün gung. 8 Maßnahme Für den Erhalt Ihrer Naturverjüngung er halten Sie Fördermittel, wenn mindes tens 30 Prozent Laubholz (auch Tanne oder Eibe) vorhanden ist. AUF EINEN BLICK: NATURVERJÜNGUNG Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan ziell, wenn Sie Ihre natürliche Verjüngung erhalten und diese aa mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aufweist. aa maximal 30 Prozent gepflanztes Nadelholz enthält. aa auf einer Fläche von mindestens 1 000 Quadratmetern wächst. Der Fördersatz für Naturverjüngung versteht sich pro Hektar Verjüngungsfläche. Weitere Informationen über die Förderung von Naturverjüngung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Land wirtschaft und Forsten. 1.3 PFLANZUNG ODER SAAT Der Aufbau von standortsgerechten, leistungsfähigen und klimatoleranten Mischwäldern ist eine wichtige Maßnah me der Zukunftsvorsorge. Lässt der vor handene Wald keine Naturverjüngung zu, beispielsweise weil Mischbaumarten fehlen, oder ist durch einen Schaden, wie Sturm, eine Freifläche entstanden, ist eine Pflanzung oder Saat zur Begrün dung einer neuen Waldgeneration in den allermeisten Fällen notwendig. a) Wiederaufforstung Ausgangssituation Aufgrund von Borkenkäferbefall oder Sturm ist Ihnen eine Freifläche entstan den oder Sie haben einen Teil Ihres Wal des genutzt und wollen in der nächsten Waldgeneration einen Mischwald be gründen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Wiederaufforstung von Frei flächen. 9 Maßnahme In diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für die Flächen, die Sie mit Laubbäumen, Weiß tanne oder Eibe auspflanzen. Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kahlhiebe zu vermei den. Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis. b) Vorbau Ausgangssituation Sie wollen Ihren Wald mit Mischbaumarten bereichern und die ungünstigen Wuchsbe dingungen für Ihre jungen Bäume auf der Freifläche, wie beispielsweise erheblichen Graswuchs, Frost oder Mäuseschäden, vermeiden. Maßnahme Dann bietet sich der finanziell geförderte Vorbau an. Hier pflanzen Sie die jungen Bäu me unter den Schirm des Altbestandes, sodass die nächste Generation in dessen Schutz aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Eichen unter Kiefern. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Buchen unter Fichten. aufwachsen kann. c) Nebenbestand Ausgangssituation Sie wollen bei Ihrer Aufforstung Nadelbäume mit Laubbaumarten mischen. 10 Maßnahme Wenn Sie Laubbäume und Nadelbäume gemischt pflanzen wollen, können Sie für die Laubbäume Fördermittel beantragen, zum Beispiel wenn Sie Buchen und Lärchen mi schen. d) Umbau Ausgangssituation Ihre Waldbäume sind nicht an die Bedingungen des Standorts angepasst oder ihre Wertentwicklung ist aufgrund andauernder Insektenschäden unbefriedigend. Maßnahme Wenn Sie Ihren Waldbestand mit standortsgerechten Baumarten in einen angepassten Mischwald umbauen, werden Sie bei dieser Maßnahme finanziell unterstützt. e) Unterbau Ausgangssituation Sie wollen unter Ihren verlichteten Waldbestand Bäume pflanzen, damit der Boden vor Verunkrautung oder Austrocknung geschützt wird, der Wert ihrer Bäume erhalten bleibt oder das Laub den Boden verbessert. Maßnahme Dann bietet sich der finanziell geförderte Unterbau an. Hier pflanzen Sie einen Unter stand der langfristig unter den bereits vorhandenen Bäumen wächst und diesen in viel fältiger Weise nutzt, zum Beispiel schützt er vor Verunkrautung. f ) Schließen von Bestandeslücken Ausgangssituation Sie haben in Ihrem Bestand kleine Lü cken, die Sie wieder schließen wollen, beispielsweise nachdem Sie mehrere vom Borkenkäfer befallene Bäume ent nehmen mussten. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für das Schließen von Bestandeslücken. 11 Maßnahme Mit dem waldbaulichen Förderprogramm werden alle Pflanzungen, die kleiner als 2 000 Quadratmeter sind, entsprechend der Anzahl der gepflanzten Bäume gefördert. g) Nachbesserung Ausgangssituation Sie haben auf Ihre Waldfläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und haben dafür staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge fallen. Maßnahme Gefördert wird die notwendige Nachbesserung, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder auszugleichen, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderten Pflanzenzahlen kommen und ein zukunftsfähiger Wald entsteht. h) Verwendung von Ballenpflanzen Ausgangssituation Sie wollen Baumarten pflanzen, die sehr empfindlich auf Trockenheit reagieren oder extreme Standorte, zum Beispiel im Hochgebirge, wiederaufforsten. Dafür sind Ballenpflanzen besonders gut ge eignet. Maßnahme Wenn Sie Ballenpflanzen verwenden müssen, um Ihren Waldbestand zu be gründen oder nachzubessern, wird die se Maßnahme mit höheren Sätzen ge fördert. 12 aa Waldbesitzer erhalten einen höhe ren Fördersatz, wenn sie Ballenpflan zen verwenden müssen. i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft Ausgangssituation Sie wollen Ihre Waldfläche wiederaufforsten und dabei sichergehen, dass die Herkunft Ihrer Pflanzen richtig und überprüfbar ist. Maßnahme Wenn Sie bei Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau und Nebenbestand und deren Nachbesserungen Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft, zum Beispiel „Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e. V.“ (ZüF), verwenden, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel. AUF EINEN BLICK: PFLANZUNG ODER SAAT Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan ziell, wenn Sie Laubbäume, Tanne und Eibe pflanzen oder säen. aa Der Fördersatz bei der Pflanzung auf Kleinflächen unter 0, 2 Hektar versteht sich je 100 Pflanzen. aa Der Fördersatz bei der Pflanzung größerer Flächen versteht sich je Hektar Pflanzfläche. aa Der Fördersatz bei der Saat versteht sich je Hektar Saatfläche. aa Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind meist höher. Weitere Informationen über die Förderung von Pflanzungen und Saat erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Land wirtschaft und Forsten. 13 1.4 ERSTAUFFORSTUNG Die Erstaufforstung ist die Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Grundstücke. Sie bedarf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Die Anträge sind bei der unteren Forstbehörde einzureichen. Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. a) Erstaufforstung: Pflanzung oder Saat Ausgangssituation Sie wollen eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit Saat oder Pflanzung aufforsten, zum Beispiel eine ehemalige Wiese oder einen Acker. Maßnahme Sie werden bei Ihrem Vorhaben finan ziell unterstützt, wenn Sie auf mindes tens 30 Prozent der Erstaufforstungs fläche Laub bäume, Tanne oder Eibe pflanzen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Flächen. Die folgende Tabelle können Sie aus der Mitte herausnehmen! 14 3.000 €/ha 2.000 €/ha 1.000 €/ha Saat Buche, Eiche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Saaten 30 €/fm 5 €/fm entfällt entfällt entfällt Sicherung der Verjüngung in Steilhängen Gilt nicht, wenn die Maßnahme aus Waldschutzgründen erfolgt Einsatz von Rückepferden Gilt nicht, wenn nur Teilmengen mit Pferd gerückt werden Pflege von Erntebeständen reduzierte Fläche unter 2 Hektar reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche </= 0,5 reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche > 0,5 600 €/ha red. Fläche 500 €/ha red. Fläche 400 €/ha red. Fläche 15 €/fm 10 €/fm 5 €/fm 20 €/fm 15 €/fm 12,50 €/fm 10 €/fm 5 €/fm 5 €/fm 500 €/ha 1.500 €/ha entfällt 1.000 €/ha 65 €/100 Stück/ha 50 €/100 Stück 1.000 €/ha 2.250 €/ha 1.500 €/ha 750 €/ha 1.100 €/ha 2.500 €/ha 4.500 €/ha Ausgleich erhöhter Bringungskosten, z. B. bei Seilkranbringung bei Bringung von aufgearbeitetem Holz bis 0,35 fm je lfm Seillinie 0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie 0,51 bis 0,75 fm je lfm Seillinie 0,76 bis 1,00 fm je lfm Seillinie 1,01 bis 1,30 fm je lfm Seillinie mehr als 1,30 fm je lfm Seillinie nur bei Schadholz bei Vollbaumbringung bis 0,35 fm je lfm Seillinie 0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie 0,51 bis 1,00 fm je lfm Seillinie FÖRDERUNG VON SCHUTZ- UND BERGWÄLDERN Räumen bei Umbau Bei Zwangslage, z. B. Fichtenblattwespe, und wenn Bestand jünger als 15 Jahre ist Naturverjüngung Gesicherter Misch-/Laubbestand mit mindestens 30 % Laubholzanteil Nachbesserung bei Unterbau/Unterpflanzung 120 €/100 Stück/ha 4.500 €/ha 3.000 €/ha 1.500 €/ha 3.050 €/ha 5.000 €/ha 7.700 €/ha 2.850 €/ha 4.800 €/ha 7.500 €/ha 100 €/100 Stück 2.000 €/ha 45 €/100 Stück/ha 1.500 €/ha 1.000 €/ha 500 €/ha Nachbesserung bei Saat Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Saaten Nachbesserung bei Schließen von Bestandslücken Pflanzung Saat nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz 750 €/ha 1.700 €/ha 3.000 €/ha Nachbesserung bei Wiederaufforstung Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar und Waldrand Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar Schließen von Bestandslücken bis maximal 0,199 Hektar Pflanzung Saat nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz 80 €/100 Stück/ha 2.100 €/ha 3.400 €/ha 5.200 €/ha Wiederaufforstung nach Schaden, z. B. Käfer oder Windwurf Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar und Waldrand Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar Unterbau oder Unterpflanzung mit mindestens 1 000 Pflanzen/Hektar 1.900 €/ha 3.200 €/ha 5.000 €/ha Besondere FörderAllgemeine Förderung sätze im Schutz-, Bergund Erholungswald Planmäßige Wiederaufforstung (Vorbau, Umbau, Nebenbestand) Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar und Waldrand Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar WALDUMBAU Maßnahme FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011 Bestandsbegründung und Pflege mit Saat Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Saaten Nachbesserung bei Erstaufforstungen durch Pflanzung Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar Nachbesserung bei Erstaufforstung mit Saat Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Saaten Pflege bei Erstaufforstung durch Pflanzung, für 5 Jahre Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar Ausgleich von Einkommensverlusten, für 10 Jahre Förderung für Landwirte = „Große Prämie“ Ackerflächen bis zu EMZ 35 je weiteren EMZ-Punkt Grünlandflächen Förderung für Nichtlandwirte = „kleine Prämie“ fm = Festmeter lfm = Laufmeter EMZ =Ertragsmesszahl 200€/100 Stück 200€/100 Stück I N T E R NE T w w w.stmelf.bayern.de VNP Wald = VertragsNaturschutzProgramm Wald H ER A U S G EB ER Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwir tschaf t und Forsten, Ludwigstraß 2, 80539 München w w w.forst.bayern.de E - MA IL [email protected] S TA N D Ok tober 2011 IM PR E SSUM ha = Hektar 75 % der förderfähigen Kosten Waldbrandschaden Ohne Kulturkosten, da diese gesondert förderfähig sind Verwendung von Ballenpflanzen Bestandsbegründung Nachbesserung 50 % der förderfähigen Kosten Erstellung von Forstbetriebsgutachten Für eine Betriebsgröße von unter 30 Hektar 200€/ha nur im Schutzwald 15€/fm 30€/fm 30€/fm 75 % der förderfähigen Kosten entfällt 100 % der förderfähigen Kosten Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Zuwendungszweck darf nicht VNP-Wald entsprechen Vermehrungsgut mit überprüfbarer Herkunft Verwendung von zertifiziertem Vermehrungsgut beim Hauptbestand, z. B. ZÜF SONSTIGE MASSNAHMEN Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald waldschutzwirksame Aufarbeitung mit Holzverwertung waldschutzwirksame Aufarbeitung ohne Holzverwertung Hubschrauberbringung Abwehr von Larvenfraß maximal 100 Euro/Hektar bei überbetrieblich durchgeführten Maßnahmen WALDSCHUTZMASSNAHMEN 600€/ha 600€/ha 350€/ha/Jahr 8€/ha/Jahr 350€/ha/Jahr 150€/ha/Jahr 200€/ha/Jahr 300€/ha/Jahr 400€/ha/Jahr 1.500€/ha 1.000€/ha 500€/ha 750€/ha 1.700€/ha 3.000€/ha 3.000€/ha 2.000€/ha 1.000€/ha 750€/ha 1.700€/ha 3.000€/ha 80 % der förderfähigen Kosten 400€/ha Jungdurchforstung Erstmalig in Nadel-, Misch- und Laubbeständen Bodenschutzkalkung maximal 200 Euro/Hektar inklusive Gutachten 400€/ha Jugendpflege in Nadel-, Misch- und Laubbeständen BESTANDS- UND BODENPFLEGE Besondere FörderAllgemeine Förderung sätze im Schutz-, Bergund Erholungswald Bestandsbegründung durch Pflanzung Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar ;Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar ERSTAUFFORSTUNG Maßnahme FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011 b) Erstaufforstung: Nachbesserung Ausgangssituation Sie haben auf Ihrer aufgeforsteten Fläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und dafür staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge fallen. Maßnahme Die notwendigen Nachbesserungen, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder auszugleichen werden gefördert, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderte Pflanzenzahl kommen und ein geschlossener Wald entsteht. c) Erstaufforstung: Kulturpflege Ausgangssituation In den ersten Jahren, nach dem Sie die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche aufgeforstet haben, wächst dort im erheblichen Umfang Unkraut, zum Beispiel aus Brombeere, Himbeere oder Gras, wodurch das Wachstum Ihrer jungen Bäume beein trächtigt oder sogar gefährdet wird. Maßnahme Das Waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen für die ersten fünf Jahre nach An lage Ihrer Erstaufforstung einen Zuschuss für deren Pflege. d) Erstaufforstung: Ausgleich Einkommensverlust Ausgangssituation Sie forsten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Dadurch fallen bisherige Einnahmen aus der Fläche weg. Gleichzeitig werden Sie in den ersten Jahren nach An lage der Erstaufforstung dort noch keine Erträge erwirtschaften. Maßnahme Als Ausgleich für die Einkommensverluste aufgrund der Anlage der Erstaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen können Sie über das Waldbauliche Förderprogramm für 10 Jahre eine Prämie beantragen. Antragsteller, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit landwirtschaftlichen Tätigkeiten widmen können die sogenannte „Große Prämie“ erhal ten. Andernfalls wird die „Kleine Prämie“ gezahlt. 19 AUF EINEN BLICK: ERSTAUFFORSTUNG Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan ziell, wenn Sie eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit aa einer Mindestfläche von 1 000 Quadratmetern aa mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aa durch Saat oder Pflanzung aufforsten. Die Förderung für Kulturpflege und Einkommensausgleich gibt es nur bei zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen. Für die Anlage von Weihnachtsbaum- und Kurzumtriebskulturen erhalten Sie keine staatlichen Fördermittel. Hinweis: Für die Aufforstung von Flächen, die vorher nicht Wald waren, brauchen Sie eine Erstaufforstungsgenehmigung, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirt schaft und Forsten beantragen können. Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständi gen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1.5 PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN Um junge Bestände zu stabilen, leistungsfähigen und gesunden Wäldern zu entwi ckeln, die auch dem Klimawandel gewachsen sind, ist eine frühe und regelmäßige Pfle ge und Durchforstung wichtig. Denn mit einer rechtzeitigen und kontinuierlichen Pfle ge können Sie eine gesunde Mischung erhalten sowie die Vitalität, Stabilität und Wert leistung der gut veranlagten Bäume stärken. Jugendpflege und Jungdurchforstung Im Jugendstadium herrscht oft starke Konkurrenz sowohl zwischen den jungen Bäu men einer Baumart als auch zwischen den verschiedenen Baumarten. Regulierende Eingriffe in solchen sehr jungen Beständen nennen Fachleute Jugendpflege. Sie kann meist händisch mit Motorsense oder Heppe erledigt werden. 20 Mehr Informationen zu Verfahren, Geräten und Kosten der Jugendpflege finden Sie im „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer – Kulturbegründung und Jungbestands pflege“, den Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Bayerischen Forstverwaltung bestellen können (siehe Kontakt). Sobald es bei den jungen Bäumen nötig ist, die am besten veranlagten, die Ausleseoder Zukunftsbäume, zu unterstützen, sprechen Fachleute von der Jungdurchforstung. Mit einer frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Jungdurchforstung legen Sie als Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbe standes. Deshalb wird die Jugendpflege sowie die erste Durchforstung von jungen Waldbestän den gefördert. Ausgangssituation Sie haben vor einigen Jahren einen Mischbestand aus Fichte und Buche gepflanzt. Sie wollen den Buchenanteil erhalten, aber auch schöne, wüchsige und stabile Fichten erziehen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Pflege von jungen Wald beständen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Durchforstung von Waldbe ständen. Maßnahme Für ihren gezielten Pflegeeingriff, zum Beispiel mit der Motorsense, erhalten Sie staat liche Fördermittel. 21 AUF EINEN BLICK: JUGENDPFLEGE UND JUNGDURCHFORSTUNG Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die Pflege sowie die erste Durchforstung junger Waldbestände, da mit frühzeitigen, überleg ten und regelmäßigen Maßnahmen der Waldbesitzer den Grundstein für die späte re Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes legt. Sie können Fördermittel beantragen für aa die Pflege und erstmalige Durchforstung von aa Nadelholz-, Laubholz- und Mischbeständen, aa die eine Fläche von mindestens 2 000 Quadratmetern umfassen. aa Maßnahmen, die dazu dienen, den Bestand zu stabilisieren und / oder die Qua lität zu steigern und aa Eingriffe in Beständen, in denen der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser (BHD) der Auslesebäume maximal 22 Zentimeter mit Rinde beträgt. aa Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind höher. Weitere Informationen über die Förderung der Jugendpflege und Jungdurchfors tung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 22 1.6 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Ihre Waldflächen liegen im Bergwald der Alpen, sind Schutzwald oder als Erholungs wald ausgewiesen. Sie erfüllen damit auch für die Gesellschaft besondere Funktionen. Die besonderen Leistungen Ihrer Wälder erkennen der Freistaat Bayern, die Europäi sche Union und der Bund an, in dem sie für die Fördermaßnahmen Wiederaufforstung, Saat, Unterbau, Nachbesserung, Naturverjüngung, Jugendpflege und Jungdurchfors tung im Schutz-, Berg- und Erholungswald eine höhere Zuwendung gewähren oder sogar nur dort bestimmte Maßnahmen fördern. a) Bringung mit Seilkran Ausgangssituation Sie wollen Ihren Wald, der entweder im Alpengebiet liegt oder Schutzwald ist, durch forsten. In den Steillagen können Sie die Holzernte aber nur mit Hilfe eines Seilkrans be wältigen. Maßnahme Wenn Sie mit Durchforstungs- und Holzerntemaßnahmen die Schutzfunktion Ihres Waldes erhalten oder verbessern wollen, werden die erhöhten Bringungskosten bei Einsatz einer Seilkrananlage festmeterbezogen bezuschusst. b) Sicherung der Verjüngung in Steil hängen Ausgangssituation Damit die Verjüngung in den Steilhän gen Ihres Waldes sicher aufwachsen kann, benötigt Sie gute Kleinstandorte, beispielsweise zum Schutz vor Schnee schub. Maßnahme Für das Fällen von Bäumen und Einbau en quer zum Hang können Sie eine För derung beantragen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Sicherung der Verjüngung in Steilhängen. 23 c) Einsatz von Rückepferden Ausgangssituation Sie möchten Ihren Bergwald vorsichtig durchforsten und die Rückeschäden in diesem sensiblen Gebiet möglichst ge ring halten. Maßnahme Das Waldbauliche Förderprogramm sieht vor, dass Sie für eine boden- und bestandsschonende Holzrückung mit Pferd im Schutz- und Bergwald staatli che Fördermittel beantragen können. d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald Ausgangssituation Sie haben in Ihrem Schutzwald Bäume, die von rindenbrütenden Insekten, wie zum Beispiel dem Borkenkäfer, befallen sind. Die befallenen Bäume müssen Sie umgehend fällen und waldschutzwirk sam behandeln. Nur so können Sie die Ausbreitung eindämmen und benach barte Wälder davor schützen, ebenfalls von Borkenkäfern befallen zu werden. Gerade in Jahren von Massenvermeh rungen können wenige nicht aufge arbeitete Käferbäume den Befall von mehreren Hektar Wald und damit deren zwangsweisen Kahlschlag verursachen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Einsatz von Rückepferden. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald. Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend Bäume auf zuarbeiten, die von rindenbrütenden, zu bestandsgefährdenden Massenvermehrun gen neigenden Insekten befallen sind. 24 Maßnahme Da der als Schutzwald ausgewiesene Wald mit seinen Funktionen eine besondere Be deutung für die Gesellschaft hat, unterstützen der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund finanziell die erhöhten Aufwendungen für das waldschutzwirksame insektizidfreie Aufarbeiten und, soweit nötig, die Bringung von Schadholz oder von befal lenem Holz mit Hubschraubern. Mit dem Begriff „waldschutzwirksames Aufarbeiten“ ist jede Art der insektizidfreien Auf arbeitung oder Entfernung von befallenen Stämmen gemeint, sodass von ihnen keine Gefährdung mehr für benachbarte Bestände ausgeht, zum Beispiel aa das Entrinden der Stämme und Entsorgen der Rinde, sodass die Larven absterben. aa die Abfuhr der Stämme aus gefährdeten Waldgebieten, sodass die ausfliegenden Käfer keine Waldflächen mehr erreichen können. e) Besondere Pflegemaßnahmen zu Verbesserung und Erhalt von Erntebeständen im Schutz- und Bergwald Ausgangssituation Sie wollen einen zugelassenen Saatguterntebestand pflegen, der entweder im Schutz wald oder Bergwald liegt, um seine Saatgutproduktion zu verbessern. Maßnahme Um die Kronen der Samenbäume zu erhalten oder zu vergrößern, müssen vorsichtige Eingriffe in den Bestand vorgenommen werden. Wenn das mit der Zulassung der Ernte bestände befasste Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht die Pflegemaßnahme gut heißt, können Sie für die Entnahme der bedrängenden Bäume eine flächenbezogene Zuwendung erhalten. AUF EINEN BLICK: SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund erkennen die besonde ren Leistungen an, die Schutz-, Berg- oder Erholungswälder für die Gesellschaft er bringen. Für viele waldbauliche Maßnahmen sind im Schutz-, Berg- und Erholungs wald höhere Fördersätze veranschlagt. 25 Sie können speziell im Berg- und Schutzwald Fördermittel beantragen für aa die Holzbringung mit Seilkran aa die Sicherung von Verjüngung in Steilhängen aa den Einsatz von Rückepferden aa die Abwehr von rindenbrütenden Insekten im Schutzwald aa besondere Pflegemaßnahmen in Erntebeständen Weitere Informationen über die Förderung von Maßnahmen im Schutz-, Berg- und Erholungswald erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hinweis: Mehr Informationen zum Erkennen und Bekämpfen von rindenbrütender Insekten finden Sie im LWF-Merkblatt „LWF Merkblatt Nr. 14 – Rindenbrütende Borkenkäfer an Fichte“, das Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft be stellen können (siehe Kontakte). 1.7 WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN Weiter umfasst das waldbauliche För derprogramm folgende Maßnahmen: a) Bereicherung von Waldlebensge meinschaften Sie können Fördermittel für Maßnah men beantragen, die das Waldökosys tem stabilisieren, indem Sie die Arten vielfalt erhöhen, oder für Maßnahmen, mit denen Sie entweder natürliche Le bensräume im Wald erhalten oder ge eignete künstliche Kleinlebensräume im Wald anlegen. aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Anlage und Förderung beson derer Waldlebensgemeinschaften. 26 b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft Ein professionell angefertigtes Gutachten über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten und mittelfristigen Ziele in Ihrem Wald liefert Ihnen wichtige Informationen zur natur nahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Das waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine solches Gutachten erstellen lassen wol len. Die Betriebsgröße darf jedoch 30 Hektar nicht überschreiten. c) Ausgleich von Waldbrandschäden Ein Waldbrand hat schwere Auswirkungen auf Ihren Wald. Das Holz ist unverwertbar oder vernichtet und war möglicherweise noch gar nicht hiebsreif. Für den am Bestand entstandenen Schaden können Sie Fördermittel beantragen, sofern Sie vom Schädiger oder von einem Dritten keinen Ersatz erlangen können. aa Waldbesitzer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für den am Bestand ent standenen Waldbrandschaden. 27 III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID 1. PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH MIT IHREM FÖRSTER Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wald haben oder schon konkrete Maßnahmen planen, für die Sie eventuell staatliche Fördermittel beantragen wollen, vereinbaren Sie einen un verbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrem örtlich zuständigen Förster bzw. Ihrer Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr Amt vor Ort finden Sie unter www.forst.bayern.de/amt Ihr Förster/Ihre Försterin berät Sie kom petent, objektiv und kostenfrei – unab hängig davon, ob Sie einen Förderan trag stellen wollen oder allgemeine Fra gen zu Ihrem Wald, den staatlichen För derprogrammen oder Wald im Klima wandel haben. aa Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster/ Ihrer Försterin – sie beraten Sie kompe tent, objektiv und kostenfrei . Bei der praktischen Durchführung von Maßnahmen in Ihrem Wald, bei der Holzvermarktung oder bei sonstigen betrieblichen Fragen hilft Ihnen auch gerne Ihre örtliche Forstbetriebsge meinschaft/Waldbesitzervereinigung weiter. 2. DEN FÖRDERANTRAG GEMEINSAM BESPRECHEN Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem staatlichen Förster/ Ihrer Försterin beschlossen, Fördermittel für eine oder mehrere geplante Maßnahmen zu beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten Maßnahmen ausfüllen. Die notwendigen Formblätter bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Förster/Ihrer Förste rin. Sie werden Ihnen auch gerne den Antrag erläutern sowie gemeinsam mit Ihnen den verbindlichen Arbeits- und Kulturplan für die Umsetzung der Maßnahme bespre chen und erstellen. 28 3. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN BEWILLIGT Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwen digen Unterlagen bei Ihrem Förster/Ihrer Försterin oder am für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben haben, bekommen Sie ein Schrei ben mit der B ewilligung der Maßnahmen. aa Antragsformulare und Ihr Förster oder Ihre Försterin vor Ort helfen Ihnen, Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen zu beantragen. 29 4. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT Sobald Sie das Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihren ge planten Maßnahmen beginnen. Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie die offizielle Bewilligung vom Amt erhalten haben. Für die Auszah lung des Zuschusses teilen Sie den Ab schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit! aa Beginnen Sie mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie das offizielle Schreiben vom Amt erhalten haben und teilen den Ab schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit. 5. ABSCHLUSS DER MASSNAHMEN ANZEIGEN Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihren zuständigen Förster/Ihre Försterin. Das Form blatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung. Vermerken Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festge legt umgesetzt wurde! 6. AUSZAHLUNG DER GEWÄHRTEN FÖRDERMITTEL 30 Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maß nahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewi ckelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maß nahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend überwiesen. IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE Haben Sie Fragen zu den Forstlichen Förderprogrammen, Wald im Klimawandel oder speziellen Fragen zu Ihrem Wald? Dann wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständigen Försterinnen bzw. Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir bera ten Sie gerne – kompetent, objektiv und kostenfrei. Ihren örtlich zuständigen Förster bzw. Ihre Försterin am Amt für Ernährung. Landwirt schaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de Informationen und praktische Tipps für Waldbesitzer zu Waldschutz, Forsttechnik oder weiteren Waldthemen liefern Ihnen die Broschüren der Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1 85354 Freising Telefon: 08161 71-4881 www.lwf.bayern.de Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Wald sowie weitere „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer“ zu anderen Themen bietet Ihnen das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Telefon: 089 2182-0 www.forst.bayern.de Weitere Broschüren der Bayerischen Forstverwaltung rund um das Thema Wald, Forst oder Holz finden Sie unter www.forst.bayern.de/publikationen/ Informationen und Kontaktdaten zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als Selbsthilfeeinrichtungen der Bayerischen Waldbesitzer finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Forstverwaltung unter www.forst.bayern.de in der Rubrik „Für den Waldbesitzer“ oder unter www.waldbesitzer.net 31 a IMPRESSUM Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80539 München a E-MAIL [email protected] a INTERNET www.stmelf.bayern.de www.forst.bayern.de a REDAKTION Referat Forstliche Forschung, Waldpädagogik a FOTOS Christine Achhammer (Titel), StMELF (S. 7, 8, 10 l, 10 r, 11, 12, 21 l, 24 o, 27, 30), Markus Lechner (S. 9, 14), Kai Sühlfleisch (S. 21 r), LWF (S. 23, 26), Rudolf Vornehm (S. 24 u), K. Disner (S. 28) a DRUCK bonitasprint gmbh, Max-von-Laue-Straße 31, 97080 Würzburg a PAPIER aus nachhaltiger, zertifizierter Waldbewirtschaftung a STAND Oktober 2011 BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Inter netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpart nern bei der Bayerischen Staatsregierung.