Mitteilungen 12 2007 - Waldbesitzervereinigung Lichtenfels

Transcription

Mitteilungen 12 2007 - Waldbesitzervereinigung Lichtenfels
Waldbesitzervereinigung
Geschäftsstelle:
Kronacher Straße 23
96215 Lichtenfels
Tel. 09571/73563 od. 0170/8052937
Fax 09571/759173
E-mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber
1. Vorsitzender
Sebastian Tempel
Mosenberg 10
96260 Weismain
Tel. 09575/981906
Fax: 09575/981907
WBV Lichtenfels-Staffelstein e.V.
1. Vors. Sebastian Tempel
Mitarbeiter dieses Heftes
Hermann H. Hacker (hh)
Willi Heymann (wh)
Bernd Hofmann (bh)
Hans Knorr (hk)
Christian Riedl (cr)
Jürgen Ros (jr)
Sebastian Tempel (st)
Robert Wilm (rw)
Ludwig Winkler (lw)
Gestaltung
Hermann H. Hacker
WBV
Lichtenfels-Staffelstein e.V.
Mitteilungen Nr. 12 Jahrgang 2007
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Borkenkäferholz ist kein hochwertiges und gut bezahltes Holz - dennoch erfordern die allgemeinen Verkaufsgepflogenheiten und die Rücksichtnahme auf die Stammkäufer der WBV eine saubere Aufarbeitung und Polterung - Bilder wie im Einblendbild sind zwar heute auch im Privatwald
eher eine Seltenheit, führen jedoch regelmäßig zu Problemen bei der Holzabfuhr.
hh
1
Jahreshauptversammlung
Mittwoch, 31. Oktober 2007 in der Katzogelhalle in Hochstadt, 19.30 Uhr
Tagesordnung 1. Begrüßung
2. Vortrag von Herrn Kröner, ALF Coburg, Abt. Forsten, Lichtenfels
3. Vortrag von Herrn Hoffmann, Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern: Unfallverhütung
4. Geschäftsbericht
5. Kassenbericht
6. Bericht des Kassenprüfers
7. Grußworte
8. Satzungsänderung - Abstimmung über eine neue Satzung der WBV Lichtenfels-Staffelstein
9. Beitragserhöhung
10. Neuwahlen mit Wahl des 1. Vorsitzenden
11. Wünsche und Anträge.
Termin
e
Motorsägenführerlehrgänge in Zusammenarbeit ALF Coburg/Abteilung Forsten, Lichtenfels, Waldbesitzervereinigung
und der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern
Do
Fr
18.10.2007
19.10.2007
Beginn Beginn
19.00 Uhr
9.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Zeublitz
Fr
Sa
28.12.2007
29.12.2007
Beginn
Beginn 15.00 Uhr
9.00 Uhr
Gastwirtschaft Leicht, Pferdsfeld
Do Fr
27.12.2007
28.12.2007
Beginn Beginn 9.00 Uhr
9.00 Uhr
Arnstein, Gastwirtschaft Frankenhöhe
Teilnahme für max. 30 Personen. Anmeldungen nur am ALF Lichtenfels Tel. 09571/92370
Die Teilnahme am 2. Tag ist nur mit kompletter Schutzausrüstung möglich
!
In Zusammenarbeit mit Herrn LAM Herbert Pfeufer von der Abt. 1 ALF Bad Staffelstein werden aktuelle forstliche Themen im
Rahmen von Gebietsversammlungen behandelt. Schwerpunkt hierbei die neuen Förderrichtlinien sowie waldgesetzliche Vorgaben.
Die genauen Termine lagen bei Redaktionsschluss der Mitteilungsblattes noch nicht vor. Burkheim
Gastwirtschaft
Fiedler
Neuses
Gastwirtschaft Groß
Stublang
Gastwirtschaft
Dinkel
Nedensdorf
Gastwirtschaft
Reblitz
Kleukheim
Gastwirtschaft
Kehlbachgrund
Weihersmühle
Von den Forstdienststellen Mistelfeld, Bad Staffelstein und Woffendorf werden im Winterhalbjahr Waldbegänge
durchgeführt. Dauer ca 2-3 Stunden. Eingeladen sind grundsätzlich alle Waldbesitzer des Landkreises Lichtenfels.
Termin
Ort
Treffpunkt
Themenschwerpunkt
Forstdienststelle Mistelfeld (Förster Wolfgang Tschöderich) Beginn jeweils 10 Uhr
10.11.2007 Buch am Forst
Gastw. Zur Linde
Begründung u. Pflege zukunftsfähiger Bestände, Borkenkäferbek.
17.11.2007 Isling
Kohlbauerplatz
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St. M
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24.11.2007 Schney
Ind.Geb. „An der Zeit“
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Fuch telfeld
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9621 weg 4
08.12.2007 Lettenreuth
Ortsmitte
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Tel./F Mistelfe
12.01.2008 Lahm
Am Spielplatz
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26.01.2008 Thelitz
Ortsmitte
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Do, je Fax 759
02.02.2008 Mistelfeld
Forstdienststelle
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-“09.02.2008 Trainau
Ortsmitte
7
Uhr
Forstdienststelle Staffelstein (Förster Hermann H. Hacker) Beginn jeweils 10 Uhr
28.10.2007 Oberbrunn
Ortsmitte
Waldbauliche Entscheidungen selbst treffen/Wald im Klimawandel
27.10.2007 Uetzing-Serkendorf Ob. „Gößmitzer Steige“ Waldumbau von Borkenkäfer-Schadflächen
03.11.2007 Draisdorf-Eggenbach Ortsmitte Draisdorf
Waldbauliche Entscheidungen selbst treffen/Wald im Klimawandel
17.11.2007 Grundfeld
Ortsmitte
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24.11.2007 Horsdorf
Ortsmitte
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FoDSt. B
01.12.2007 Frauendorf-Krögelhof Ortsmitte Frauendorf
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08.12.2007 Oberküps-Unterküps Ortsmitte Oberküps
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29.12.2007 Pferdsfeld-Unterneus. A.-Unterführung Pferdsfeld
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Tel./Fax 0
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05.01.2008 Prächting
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19.01.2008 Messenfeld-Neudorf Ortsmitte Messenfeld
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Forstdienststelle Woffendorf (Förster Ludwig Winkler) Beginn jeweils 9 Uhr
FoDSt. Woffendorf
03.11.2007 Kaspauer
Ortsmitte
Waldumbau, Naturverjüngung
Hetzenweg 17
10.11.2007 Görau
Ortsmitte -“96264 Woffendorf/Altenkunstadt
24.11.2007 Modschiedel
Dorfbrunnen
-“Tel.09572/9317 Fax 09572/3863435
08.12.2007 Burgkunstadt
Parkplatz Gymnasium
-“Sprechzeiten: Do, jeweils 14-17 Uhr
29.12.2007 Weiden
Ortsmitte
-“19.01.2008 Buckendorf
Feuerwehrhaus
-“26.10.2007 Großziegenfeld
Feuerwehrhaus
Pflegeschulung: Pflege von EdelLbH, bes. Erstaufforstungsflächen
23.11.2007 Fesselsdorf
Gastw. in Kaltenhausen Pflanzschulung: Wiederauff. von Sturmwurfflächen, Einsatz von
Wachstumshüllen
2
Erfahrungsbericht Waldwarte
Liebe Waldbäuerinnen und Waldbauern,
sehr verehrte Mitglieder der WBV LIFSTE, sehr geehrte Damen und
Herren,
Die Waldwarte der WBV Lichtenfels – Staffelstein möchten gerne
die Aufnahme des Holzes für den privaten Waldbesitzer noch verbessern. Für den Waldbesitzer bedeutet dies Kostenersparnis bei
der Aufnahme, Mehrerlös und Effizienz (insbesondere schnellere
Abwicklung) beim Holzverkauf, wenn die nachfolgenden Punkte
beachtet werden:
ich möchte Ihnen einige Stichpunkte,
mit denen sich Vorstand und Beirat
im laufenden Jahr beschäftigt haben,
aufzeigen.
Bei der Jahreshauptversammlung
wurde von steigenden Holzpreisen
gesprochen, und dann kam im Januar der große Sturm Kyrill und
hat unsere Hoffnungen wieder begraben. Ein weiteres Thema
teilweise noch größeren Ausmaßes ist der Borkenkäfer, denn
er hat einige unserer Waldgebiete besonders hart getroffen. Ich
darf Sie deshalb dringend bitten, Ihre Fichten-Wälder laufend zu
kontrollieren.
1)Lassen Sie Ihr Holz zeitgleich und ortschaftenweise aufnehmen
(am besten alle beteiligten Waldbesitzer gleichzeitig). Machen
Sie einen einzigen Holzaufnahmetermin über den Ortsobmann
mit dem Waldwart aus.
Im Jahr 2006 konnten wir über 30.000 fm Holz vermarkten; herzlichen Dank dafür, dass Sie dieses zur Verfügung gestellt haben.
Ein weiterer Dank auch an die Geschäftsstelle mit Herrn Ch.
Riedl und Frau A. Lutz sowie den Holzmesswarten, welche diese Menge ja auch bewältigen mussten.
4)Unterstützen Sie den Waldwart bei der Aufnahme durch
Aus dem angedachten Biomassehof im Raum Bamberg ist nun
leider nichts geworden. Schade ist auch, dass wir bei der Hackschnitzelheizung der Sparkasse Lichtenfels nicht zum Zuge
kamen, da ein Coburger zu Dumpingpreisen liefert. Wenn wir
in Bad Staffelstein über unser Kontingent von 50 to im Monat
liefern, wird ein Preisabschlag von 10 Euro je to abgezogen. Ich
denke, dass unser Holz mehr Wert hat, und wir können und wollen es nicht verschenken.
5)Folgen Sie bitte den Anweisungen des Waldwarts insbesondere
bei der Aushaltung (der Waldwart weiß genau wie optimal auszuhalten ist), Aufbereitung und beim Trennschnitt, sowie bei der
Lagerung des Holzes.
In diesem Jahr erhielten Sie erstmals die zwei Ausgaben des
„HOLZBLITZES“; ich hoffe, dass wir Ihnen zusammen mit dem
Mitteilungsblatt damit wichtige und aktuelle Informationen weitergeben können.
Am 31. Oktober findet um 19.30 Uhr in Hochstadt wieder unsere
Jahreshauptversammlung statt. Hierzu möchte ich Sie herzlich
einladen. Neben den üblichen, aktuellen Berichten stehen in
diesem Jahr wichtige Tagesordnungspunkte an: Beschluss einer
neuen Satzung; Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und Neuwahl
von Vorstand und Beirat. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass ich für die neue Wahlperiode nicht mehr für ein Amt
zur Verfügung stehe. Insgesamt war ich jetzt mit 7 Jahren bei
der WBV STE-Jura und 8 Jahren bei der WBV LIF-STE zusammen 15 Jahre 1. Vorsitzender der WBV und ich denke, es ist an
der Zeit, dass ein anderes Mitglied mit neuen Ideen das Ruder in
die Hand nimmt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis !
Als herausragende Ereignisse in der abgelaufenen Zeit sind
vielleicht die Einstellung eines haupamtlichen Geschäftsführers,
die Neugründung der WBV LIF-STE, die Standortserkundung,
die PEFC-Zertifizierung und die Forstreform zu erwähnen. Für
die gute Zusammenarbeit darf ich mich bei Allen recht herzlich
bedanken. Ich hoffe und wünsche sehr, dass unsere WBV auch
weiterhin ihre Vorreiterrolle innerhalb der oberfränkischen WBVs
aufrecht erhalten kann und vielleicht noch ausbaut.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Tempel
1. Vors. WBV Lichtenfels-Staffelstein
st
2)Wahren Sie die Termine (insbesondere bei Versteigerung, Submission, Laubholzverkauf).
3)Füllen Sie umgehend den Vermittlungsauftrag vollständig aus
und übergeben Sie diesen dem Waldwart.
- Zuarbeit (z.B: sauberer Trennschnitt, Beischneiden )
- Geeignetes Gerät (z.B. ausreichend leistungsstarke Motorsäge usw.)
- Lassen Sie Ihr Holz auf einmal aufnehmen; Vermeiden Sie mehrere
Aufnahmetermine. Es ist Ihre Zeit !
6)Vermeiden Sie, wenn möglich, nachträgliche einzelne Stammanlieferungen !
7)Bei sehr kleinen Hiebsmengen sprechen Sie sich bitte mit anderen Waldbesitzern ab.
8)Lagern Sie Ihr Holz dort, wo der Waldwart Sie eingewiesen
hat.
9)Lagern Sie Ihr Holz nicht auf Förderflächen, Wiesen, unter
Stromleitungen usw !
10) Achten Sie auf ganzjährig befahrbare, LKW-fähige Wege, wenn
möglich mit ausreichender Wendemöglichkeit (Kurzholz).
11) Lagern Sie hier Holz nach der Aufnahme nicht zerstreut und
nicht nebeneinander (Bilden Sie umgehend große Haufen !).
Vermeiden Sie eine zerstreute Hiebslage; mehrere Waldbesitzer können insbesondere bei Kleinstmengen eine zentrale
Lagerstelle benutzen.
12) Lagern Sie Holz so, dass eventuell ein chemische Behandlung
möglich ist (z.B: ausreichender Gewässerabstand).
13) Geben Sie bitte selbständig und umgehend der Geschäftsstelle
Bescheid, wenn Ihr Holz vollständig gerückt und zu „Haufen“
zusammengezogen ist sowie zur Abfuhr bereit liegt.
14) Vermeiden Sie, wenn möglich, einen Holzeinschlag in den
Monaten ab März.
Das Tragen von Schutzkleidung dient nicht nur der eigenen
Sicherheit, sondern ist auch Pflicht.
Wir sind gerne Für Sie da ! Beachten Sie jedoch dass unsere
Zeit aufgrund unserer hauptberuflichen Tätigkeit auch becr
grenzt ist.
Wichtige Termine:
Bis 5.11.2007 Anmeldung des Buntlaubholzes und des Nadelholzes für die Submission bzw. Versteigerung 2008 bei der WBV-Geschäftsstelle
Bis 24.11.2007Bereitstellung des Submissions-und Versteigerungsholzes (durch den Waldwart voll vermessen und an ganzjährig LKW-fahrbarer Straße gelagert). Legen Sie den Aufnahmetermin
bitte nicht auf den letzten Tag und schlagen Sie kein Holz in der Saftzeit.
Bis 31.01.2008Abschluss des Laubholzeinschlags
3
Holzmarkt 2007
Das Geschäftsjahr 2007 ist durch zwangsweise bedingten Holzeinschlag durch den Sturm Kyrill und der Borkenkäfersituation
gekennzeichnet So fielen Bereich der WBV Lichtenfels-Staffelstein mit den Sturmschwerpunkten Burgkunstadt/Ebneth, Strössendorf, Roth, Obersdorf ca. 22.000 – 25.000 fm (bundesweit
ca. 30 - 35 Mill. fm) an.
Ab August war insbesondere in den Bereichen um Lettenreut,
Ützing-Serkendorf, Thelitz, Obersdorf starker und flächiger
Käferbefall zu verzeichnen.
Die vermarktete Holzmenge der WBV Lichtenfels-Staffelstein,
dominiert durch Sturm und Käferbefall, dürfte sich bei ca. 35.000
– 40.000 fm bewegen.
bot erhält den Zuschlag)
Menge gesamt: 666 fm (2006: 607 fm); davon 72,53 fm (13%)
von der WBV Lichtenfels-Staffelstein; Ursache Herzogliche
Forstverwaltung Banz fehlte
Bieterzahl: 41 (2006: 34)
Erlöse:
Durchschnittserlös WBV: 343,05 € /fm (2006: 277 €/fm)
Durchschnittserlös aller Anbieter: 307 €/fm
Höchstgebot: 1 Elsbeere 2526 € /fm (2006: 1625 €/fm)
Versteigerung Nadelholz 07 (das mündliche Höchstgebot
erhält den Zuschlag)
Lagerplätze:
2 Strullendorf; Sinsbachtal Unterfranken
Der Rundholzmarkt war also größtenteils durch ein Überangebot
beim Nadelstammholz geprägt. Eine zügige Aufarbeitung und
funktionierende Logistikkette ermöglichte im Bereich der WBV
Lichtenfels eine kontinuierliche Bereitstellung der Windwurfmengen, Jedoch sind / waren vereinzelt Anlieferungsengpässe,
aufgrund des sehr hohen Holzanfalls und durch eine Mengenreduktion der Restholzindustrie bei den Großsägewerken, zu
verzeichnen.
Menge: 2081 fm
Menge aus Privatwald und Körperschaftswald: 420 fm
Menge der WBV: 102 fm (2006: 112 fm)
Eine mit Rundholz überdurchschnittlich gut versorgte Sägeindustrie zeigte sich bei den Preis- und Mengenverhandlungen
der Sturmholzmengen größtenteils sehr kooperativ, jedoch war
ein stetiger Preisrückgang festzustellen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit Wertvolles zu verkaufen !
Beachten Sie bitte die Termine !
Uneinigkeit herrscht momentan noch über die künftige Preisentwicklung für Frischholz. Während die Waldbesitzer davon
ausgehen, dass es zu einem Anstieg der Frischholznachfrage,
die zu Preiserhöhungen genutzt werden könnte, kommen kann.
verweisen die Vertreter der Sägeindustrie auf die schwierige
Absatzsituation bei Nadelschnitt- und Sägerestholz, sowie die
derzeit häufig hohen Schnittholzlager. Fragen Sie deshalb vor
einem Holzeinschlag bei der Geschäftsstelle an.
Auch scheinen sich regional sehr unterschiedliche Märkte
mit einem Preisgefälle von Südbayern nach Nordbayern zu
entwickeln. Es bleibt abzuwarten, wie sich insbesondere der
massive Sturmwurf- und Käferholzanfall in den Gebieten
Frankenwald, Fränkische Linie, Hollfeld auf den regionalen
Holzmarkt auswirkt.
Ergebnisse von Submission und Versteigerung
Lagerplatz:
Menge gesamt: 2647 fm, davon 566 fm Laubholz, 2081 fm
Nadelholz)
Verteilt auf 2 Lagerplätze. Anbieter sowohl aus Privatwald und
Staatswald. Sehr große Käuferakzeptanz.
Submission (Laubholz; das schriftlich abgegebene Höchstge4
Erlöse:
2007: Fi: 156,97 €/fm
2007: Kie 165,85 €/fm
2007: Lä: 236,24 €/fm
2006: 112,23 €/fm
2006: 125,07 €/fm
2996: 147,82 €/fm
Sortiment
Fi Käfer
Fi Frisch lang
Fi Fixlänge frisch
Fi Fixlänge Käfer
Kie Fixlänge
Kie lang
Bessere Kie
Palette
C-Buche
Bessere Buche
Eiche Parkett
Bessere Eiche
Buntlaubholzparkett
Tendenz
Gleichbleibend
Steigend
Steigend
Gleichbleibend
Steigend
Steigend gut
Steigend gut
Gut
Steigend bis gleichbleibend
Steigend bis gleichbleibend
Gut
Gut
Gut
cr
Ortsobleute - das Rückgrat der WBV (XXIV)
tiert. Zugute kamen ihm dabei die exzellenten Kontakte mit den Waldbesitzern, sowie die Kenntnis der Besitzverhältnisse.
Insofern ist die WBV ihrem Obmann zu großem Dank verpflichtet, da
die Aktion, die auch in der Öffentlichkeit unter dem Thema „Klimawandel und Wald“ großes Aufsehen erregte, ansonsten überhaupt nicht
durchgeführt hätte werden können. Dies umso mehr, als Herr Weis in
dem Waldgebiet zwar einen Wald besitzt, vom Schaden jedoch selbst
überhaupt nicht betrofffen war.
Herr Josef Weis ist 60 Jahre alt, von Beruf Schreiner und bewirtschaftet
neben seiner Landwirtschaft auch 4.5 Hektar Wald. Von seinem Beruf
her ist er stolz, viele, teilweise auch seltene, Laubhölzer zu besitzen.
Er kann daher ihren Wert von der Verwertung her sehr wohl einschätzen. In der Gemarkung Frauendorf besitzt er einen Laubmischwald, in
dem auch größere Naturverjüngungsteile enthalten sind, und in dem
vor allem immer auch zielgerecht die notwendigen Durchforstungen
zur rechten Zeit erfolgt sind. Überhaupt ist er am liebsten im Wald
und hat sich - so betont er bei jeder Gelegenheit - die notwendige
Sachkenntnis für die Waldbewirtschaftung alleine durch genaue Naturbeobachtung angeeignet. So wundert es nicht, dass er von der
Borkenkäferkatastrope in Uetzing-Serkendorf bisher nicht betroffen
wurde, sein einziger Käferbaum dieses Jahres steht in Frauendorf.
Sorge macht ihm allerdings ein 50-jähriger Fichtenbestand inmitten
des Käfergebiets, an den die Käferfront schon bedrohlich nahe herangerückt ist.
hh
Josef Weis aus Uetzing, Ortsobmann der WBV, Stadtrat in Bad Staffelstein, Ortssprecher, Kirchenrat, ein engagierter Bürger mit noch weiteren Ehrenämtern: Er stand in den letzten Wochen und Monaten im
Zentrum der „Borkenkäferbekämpfungsaktion“ in Uetzing-Serkendorf.
Hier hatte sich in dem großen Waldgebiet in Richtung Lahm/Rothmannsthal ein extremer Borkenkäferbefall eingestellt, der in diesem
Ausmaß weder von den Waldbesitzern, noch vom zuständigen staatlichen Revierleiter Hermann Hacker erwartet worden war. Nachdem
Ende Juli-Anfang August der Befall am Bohrmehr sichtbar und die Katastrophe somit erkennbar war, lief die gemeinsame Aktion von ALF,
WBV und Waldbesitzern an. Als WBV-Obmann schaltete sich Herr J.
Weis sehr nachdrücklich und zugleich mit hohem Einfühlungsvermögen gegenüber den sowieso schon hart betroffenen Waldbesitzern ein
und so konnte eine maschinelle und voll mechanisierte Aufarbeitung
(nachdem das ganze Ausmaß der Katastrophe erkannbar wurde, liefen 2 Starkholzprozessoren und 2 Forwarder einer Selbswerbungsfirma) bereits nach zwei gemeinsamen Info-Veranstaltungen sehr
schnell beschlossen und organisiert werden.
Betroffen waren in dem Gebiet immerhin ca 50 Waldbesitzer, meist
mit Fichten-Starkholz. Nach dem Stand der Aufarbeitung zu Redaktionschluss sind vermutlich weit mehr als 5.000 fm betroffen, hinzu
kommen mehrere Tausend Festmeter, welche durch die Waldbesitzer selbst aufgearbeitet wurden. Notwendige Dinge, welche bei dem
beeindruckenden Einsatz der Vollerntemaschinen zunächst gar nicht
aufscheinen, wie die Überzeugung und Mobilisierung der Waldbesitzer (incl. schriftliche Einwilligungserklärung), Einweisung der Maschinen, Grenzmarkierungen, Klärung von Rücke- und Abfuhrwegen,
Auseinanderhalten des geernteten Holzes, wurden größtenteils vom
WBV-Obmann organisiert oder zumindest mit den Betroffenen disku-
Wald als „Sparkasse“ für den Privatwaldbesitzer hat seine Bedeutung verloren,
wenn Orkane oder Borkenkäfer infolge Klimawandel die Nutzung inzwischen
unkalkulierbar gemacht haben (hier Borkenkäfergebiet bei Uetzing). Empfehlenswert ist die Nutzung dann, wenn die Holzpreise einen wirtschaftlichen Erfolg
versprechen.
5
Trockenlager bei Lahm
Die Käferholzsituation in Oberfranken und im Bereich der WBV
Lichtenfels-Staffelstein scheint sich massiv auszubreiten. Erschwerend kommt noch hinzu, dass noch Mengen aus dem
Sturm Kyrill weiterverarbeitet (d.h. transportiert u. eingeschnitten) werden müssen. Diese beiden Punkte bewirken, dass die
Abfuhrkapazität der Sägewerke sehr begrenzt ist, was zu keiner
Entlastung der Forstschutzsituation (d.h. zeitnaher Abtransport
des Holzes) führt. Aus diesen Gründen wird das Fichtenlangholz
am Steinbruch der Fa. Debus Naturstein gelagert. Hier sind
ideale Voraussetzungen gegeben.
Von dort fließt das Holz ganz normal in den Verkauf. Für das
gelagerte Holz zahlt der Käufer einen höheren Preis, so dass
es letztendlich egal ist, ob das Holz gelagert oder chemisch
behandelt (was zur Zeit unumgänglich ist) wird. Der Endpreis
bleibt gleich.
Diese Maßnahme bringt für den Waldbesitzer mehrere Vorteile
mit sich:
• Saubere Waldwirtschaft (Fortschutz)
• Lagerungskäpazität im Wald bleibt bei größeren Hiebsanfällen erhalten
• Verminderung von Insektiziten (insbesondere in Wasserschutzgebieten)
• Probleme mit Förderflächen aufgrund von Holzlagerung
werden vermieden
cr
Neuer Mitarbeiter stellt sich vor: Christian Fischer
Ab Herbst dieses Jahres übernehme ich
als selbständiger Förster im Auftrag der
WBV LIF-STE und in Zusammenarbeit mit
den zuständigen staatlichen Revierleitern
die Ausführung der Waldpflegeverträge
in den kirchlichen Pfründestiftungen, welche sich von der WBV betreuen lassen
wollen.
Ich wurde am 14. Januar 1972 in Traunstein geboren und verbrachte meine Kindund Jugendzeit in Traunreut/Obb. Ich bin
verheiratet und habe 4 Söhne. Seit Juli
2006 wohne ich in Coburg/Neuses.
Ich habe an der FH Forstwirtschaft in Weihenstephan/Freising Studium und Abschluss als Dipl.Ing. (FH) absolviert. Danach leistete
ich den Vorbereitungsdienst in der Bayer. Staatsforstverwaltung ab.
Anschließend arbeitete ich auf freiberuflicher Basis in den Bereichen
Forstökologische Kartierungen und in der Umweltbildung.
Ich freue mich auf die neue Aufgabe und eine gedeihliche und gute
Zusammenarbeit mit der WBV und allen, mit denen ich bei meiner
zukünftigen Tätigkeit zu tun haben werde.
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Neues aus der Geschäftstelle
Wussten Sie schon, dass
• in der Geschäftsstelle sich die Nutzung der EDV ständig
erweitert. So werden jetzt oder in naher Zukunft die Systeme
VIS (Mengenmeldungsprogramm für Holzvermarktungsmengen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken) und
ELDAT Einzug halten (Übertragungsprogramm, das eine
direkte Datenübertragung, z.B. Werkvermessungsergebnisse,
vom Sägewerk zur WBV-Geschäftsstelle ermöglicht). Navigationsprogramme zur Holzabfuhr werden momentan getestet
und dann zum Einsatz kommen;
• die zeitnahe Information für den Waldbesitzer durch das
Erscheinen des HOLZBLITZes verbessert wurde;
• für Waldbesitzer, die nicht vor Ort sind oder zeitlich sehr eingeengt sind Waldpflegeverträge angeboten werden;
• bereits im Monat Juli 2007, bedingt durch den Sturm Kyrill,
ca. 80 % der letztjährigen Vermarktungsmenge, vermittelt
wurde;
• die WBV Lichtenfels-Staffelstein mit einer eigenen Homepage
im Internet unter www.wbv-lif-sta.de/cms erreichbar ist;
• die WBV Lichtenfels-Staffelstein bayernweit zu nur acht WBVen gehört, die vom Kuratorium für Forstliche Forschung der
bayerischen Forstverwaltung und der Landesanstalt für Wald
- und Forstwirtschaft (LWF) für eine Projektstudie ausgewählt
wurden. In dieser auf ca drei Jahre angelegten Studie soll
eine Analyse in den Bereichen, Akquisition, Logistik, innerbetriebliche Prozesse, Logistik und Information durchgeführt
werden. Die WBV kann hiervon nur profitieren.
cr
Vorwort
Liebe Mitglieder,
Viele von Ihnen werden sich sicher fragen, „warum brauchen
wir eine neue Satzung?“.
Der allgemeine Fortschritt verändert das Umfeld unseres
Lebens stetig und ständig. Das werden die Älteren unter uns
sicher am ehesten merken, wenn Sie sich objektiv an frühere
Zeiten erinnern.
Auch die WBV Lichtenfels-Staffelstein kann sich solchen Entwicklungen nicht entziehen. Durch die zunehmende Bedeutung
des Rohstoffes Holz ist sie ein geschätzter und kompetenter
Ansprechpartner für die Sägewerke und die Waldbesitzer
geworden. Die WBV hat sich in den letzten Jahren von der
reinen „Selbsthilfeeinrichtung für Waldbesitzer“ in Richtung
zum „wirtschaftlichen Forstdienstleister“ entwickelt, was sich
zum Beispiel u. a. beim Umsatz, in den verkauften Holzmengen
oder im Personalstand der Geschäftsstelle zeigt.
Viele Investitionen beim Bau und Betrieb von Hackschnitzelheizwerken haben zu einem Wettbewerb bei der wirtschaftlichen
Ausrichtung aller WBV`s im zukunftsorientierten Energiebereich
geführt.
Unsere Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform des eingetragenen Vereins darf rechtmäßig nur Tätigkeiten ausführen,
die auch in der Satzung beschrieben sind.
Durch Veränderungen des Aufgabenfeldes ist es notwendig,
die Satzung anzupassen:
Ø D i e F o r s t r e f o r m b r a c h t e u . a . Ve r ä n d e r u n g e n
bei den Förderrichtlinien, in der Betreuung und Beratung der Waldbesitzer im Bereich des Holzeinschlages und der Holzlogistik und
bei der Bewirtschaftung von Waldbesitz mit Waldpflegeverträgen.
Ø Durch Eigengeschäfte im Holzan- und –verkauf wird es
möglich, den Waldbesitzern einen besseren Service durch
steuerliche Vorteile und bei der beschleunigten Zahlung des
Holzpreises zu bieten.
Ø Der Vorstand kann durch den § 13 (2) der Satzung Projektgruppen zur Entwicklung von zukunftsorientierten Strategien
berufen. Damit kann das breit gefächerte Wissen vieler Personen für die Weiterentwicklung der WBV und zum Vorteil
aller Mitglieder genutzt werden.
Bitte ermöglichen Sie diesen wichtigen Schritt der WBV in die
Zukunft, indem Sie in der Jahreshauptversammlung für die neue
Satzung stimmen. wh
Satzung der Waldbesitzervereinigung Lichtenfels-Staffelstein e.V.
§ 1 Name und Sitz der Vereinigung
(1) Die Vereinigung trägt den Namen „Waldbesitzervereinigung
Lichtenfels - Staffelstein e.V.“ (WBV), Sitz ist Lichtenfels.
(2) Die Vereinigung ist in das Vereinsregister eingetragen und
als „Forstbetriebsgemeinschaft“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes anerkannt.
e. Gemeinsamer Bezug und Einsatz von Maschinen und
Geräten zur Verwirklichung der Aufgaben der WBV.
f.
§ 2 Zweck der WBV
(1) Zweck der WBV ist die Förderung und Erhaltung des privaten, genossenschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes
im Gebiet des Landkreises Lichtenfels und angrenzender
Gebiete, sowie die Ermöglichung einer wesentlichen Verbesserung der Bewirtschaftung aller angeschlossenen
Grundstücke.
(2) Zur Erreichung dieses Zweckes obliegt der WBV insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben für ihre
Mitglieder:
a. Erhalt und Schutz des heimischen Waldes als lebenswichtiges Element der Landschaft und der Landeskultur und als unverzichtbare Lebensgrundlage für die
Menschen in Bayern.
Verbreitung der für eine fortschrittliche Waldbewirtschaftung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten
unter den Mitgliedern durch Versammlungen, Vorträge,
Rundschreiben, Kurse, Vorführungen, gemeinsame
Waldbegehungen und Lehrfahrten, sowie Unterricht
und Schulungen in aktuellen Arbeitsverfahren, Ausbildung an modernen Geräten und Beratung der
Mitglieder über die Holzmarktlage und in Fragen der
Holzsortierung und -verwertung.
g. Gemeinsamer Bezug von standortsgerechten Waldpflanzen, Zaunmaterial, Dünge- und Unkrautbekämpfungsmitteln u.ä. sowie gemeinsame Vermarktung
der zur Vermarktung angebotenen Waldprodukte der
Mitgliedsbetriebe; hierbei kann die WBV selbst als
Abnehmer des von den Mitgliedern zur Vermarktung
angemeldeten Holzes und anderer Waldprodukte
auftreten, sie kann aber auch als Vertreter der Mitglieder in deren Namen und für deren Rechnung mit
den Holzabnehmern Kaufverträge über das von den
Mitgliedsbetrieben zur Vermarktung angemeldete Holz
abschließen.
b. Vertretung in allen Fragen der Waldwirtschaft.
h. Erarbeitung gemeinsamer Erzeugungs- und Qualitätsregeln zur Sicherung eines marktgerechten Angebotes.
c. Einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Beratung
und Unterstützung in allen Fragen der Waldbewirtschaftung.
i.
Erstellung gemeinsamer Regeln über die Vermarktung.
j.
Abschluss von Verträgen zur Überwindung der in der
Struktur des Waldbesitzes begründeten Nachteile
(Waldpflegeverträge).
d. Bau und Unterhalt von Wegen und anderen Einrichtungen für den Holztransport und die Holzlagerung.
Satzung 1
k. Die WBV ist berechtigt, juristische Personen zu
gründen oder sich an Personenvereinigungen und
juristischen Personen zu beteiligen, wenn dies der
Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der
Mitglieder oder den in Absatz 1. genannten Zwecken
dient.
(3) Die Mitgliederversammlung kann den Tätigkeitsbereich im
Rahmen der Ziele erweitern und entsprechende Regelungen festsetzen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Die WBV muss als Voraussetzung zur Anerkennung nach
Bundeswaldgesetz mindestens sieben Mitglieder umfassen.
(2) Die WBV unterscheidet ordentliche Mitglieder, fördernde
Mitglieder und Ehrenmitglieder.
(3) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person sein, die Wald besitzt.
(4) Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person sein, die die Aufgaben der WBV aktiv unterstützt.
(5) Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich zu beantragen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(6) Personen, die sich in besonderem Maße um die WBV
oder um die Förderung und Erhaltung des Waldes verdient
gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt
werden.
§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ableben oder
Ausschluss.
(2) Der Austritt kann nur schriftlich unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.
(3) Ein Mitglied kann wegen Verletzung der Satzung, wegen
Zuwiderhandlung gegen Ziele und Interessen der WBV,
wegen rückständiger Beitragszahlungen oder aus einem
sonstigen wichtigen Grund durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet der
Ansprüche der WBV. Eine Rückgewähr von Beiträgen,
Sacheinlagen, Spenden oder sonstigen Leistungen ist
ausgeschlossen.
§ 5 Rechte der Mitglieder
(1) Die Mitglieder der WBV sind berechtigt alle Einrichtungen
und Dienstleistungen der WBV in Anspruch zu nehmen.
(2) Die Mitglieder der WBV sind berechtigt, an den Beschlüssen der Vereinsorgane durch Anträge und Stimmabgabe
mitzuwirken.
§ 6 Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder der WBV sind verpflichtet:
a. Das zur Veräußerung bestimmte Holz ganz oder teilweise durch die Waldbesitzervereinigung zum Verkauf
anbieten zu lassen.
b. Die Ziele der Vereinigung jederzeit zu unterstützen.
Satzung 2
c. Die Satzung der WBV und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
d. Das zur gemeinschaftlichen Verwertung gemeldete
Holz im Rahmen des Vermittlungsvertrages der WBV
fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
e. Die im Rahmen eines gemeinsamen Bezuges bestellten Gegenstände abzunehmen.
f. Das Eigentum der WBV schonend zu behandeln und
es nur zu den vorgesehenen Zwecken zu benutzen.
Aufgetretene Mängel und Schäden an Maschinen
und Geräten sind dem Maschinenwart unverzüglich
mitzuteilen.
g. Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten
Beiträge und Entgelte pünktlich zu zahlen.
h. Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen einen oder
mehrere Punkte der Buchstaben a. bis f., so kann der
Vorstand unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche der WBV eine Vereinsstrafe von mindestens
150 €, höchstens jedoch von 2000 € auferlegen.
§ 7 Mittel zur Erfüllung der Vereinszwecke
(1) Die zur Erfüllung der Vereinszwecke notwendigen Mittel
werden beschafft durch:
a. Regelmäßige Mitgliedsbeiträge,
b. Außerordentliche Mitgliedsbeiträge,
c. Gebühren für die Benutzung vereinseigener Einrichtungen,
d. Vermittlungsgebühren,
e.Erträge der Geschäftstätigkeit,
f. Zuschüsse und Spenden.
(2) Die Höhe des regelmäßigen Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Bei außerordentlichem
Mittelbedarf für besondere Ausgaben, wie z. B. Kauf von
Maschinen und Geräten, Abschluss von Rechtsgeschäften,
die unmittelbar der Umsetzung der Vereinsaufgaben nach
§ 2 Abs.1-3 dienen, kann die Mitgliederversammlung auch
einmalige Sonderumlagen beschließen.
§ 8 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9 Organe der Vereinigung
1) Zur Erfüllung der gestellten Aufgaben sind folgende Organe
berufen:
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand
c. Beirat
d. Ortsverbände, Obleute
2) Vorstand und Beirat bilden die erweiterte Vorstandschaft.
§ 10 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt.
Sie wird möglichst im Winterhalbjahr durchgeführt. Zur
Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist der Vorstand jederzeit berechtigt; er ist hierzu
verpflichtet, wenn ihre Einberufung von mindestens einem
(2)
(3)
(4)
(5)
Zehntel der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe
schriftlich beantragt wird.
Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 5 Tagen einberufen. Als schriftliche Einladung gilt auch die Übermittlung
per Fax oder E-Mail.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Lediglich zur Auflösung der
Vereinigung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem
Protokoll festzuhalten, welches vom Versammlungsleiter
und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Anträge der Mitglieder, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen drei Tage vor
Versammlungsbeginn schriftlich beim ersten Vorsitzenden
vorliegen.
§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a. Wahl des Vorstandes, der Beiratsmitglieder und der
Kassenprüfer,
b. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
c. Beschlussfassung über den jährlich zu erstellenden
Tätigkeits- und Kassenbericht,
d. Beschlussfassung über Satzungsänderung und über
die Auflösung der WBV,
e. Entscheidung über von Mitgliedern gestellte Anträge,
f. Entlastung des Vorstandes.
§ 12 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern:
a. Erster Vorsitzende(r)
b. Zweiter Vorsitzende(r) (Stellvertreter des 1.
Vorsitzenden)
c. Dritter Vorsitzender(r) (weiterer Stellvertreter)
d. Rechnungsführer
e. Schriftführer.
2) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für
4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Bei mehreren
Bewerbern ist das Vorstandsmitglied gewählt, das die
meisten Stimmen erhält. Der Vorstand bleibt so lange
im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt
ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist durch die
nächste Mitgliederversammlung eine Nachwahl für die
verbleibende Amtszeit des Vorstandes durchzuführen.
3) Vertretungsberechtigt im Sinn des § 26 BGB ist der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt:
der erste Vorsitzende wird bei Verhinderung durch den
zweiten Vorsitzenden und bei dessen gleichzeitiger
Verhinderung durch den dritten Vorsitzenden vertreten.
4) Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der Vorsitzende.
5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Mitglieder anwesend sind.
6) Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden oder auf Antrag
von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
§ 13 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Das Recht und die Pflicht, über die Erfüllung der Aufgaben der Waldbesitzervereinigung zu wachen.
b. Beschlussfassung über Art und Umfang der durchzuführenden forstlichen Maßnahmen sowie über
gemeinsame Verkaufsregeln.
c. Entscheidung über strategische Ziele der WBV.
d. Beschlussfassung über Aufnahmeantrag (§ 3 Abs.
4).
e. Beschlussfassung über Ausschluss eines Mitgliedes
(§ 4 Abs. 3)
f. Verhängung von Vereinsstrafen (§ 6 Abs. 1 Buchstabe
g)
g. Erstellung des Haushaltsvoranschlages und des Tätigkeitsberichtes,
h. Bestellung der Geschäftsführer,
i. Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung und einen
Geschäftsverteilungsplan erlassen.
j. über Investitionen entscheidet:
- bis 1.000 € der amtierende Vorsitzende,
- über 1.000 € der Vorstand.
(2) Zur Vorbereitung und Erarbeitung von speziellen Vorhaben
kann der Vorstand eine Projektgruppe berufen.
(3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern des Vorstandes stehen jedoch der Ersatz ihrer
nachgewiesenen Kosten und eine angemessene Zeitaufwandsentschädigung zu.
§ 14 Aufgaben des 1. Vorsitzenden
(1) Der Erste Vorsitzende oder dessen Stellvertreter haben
folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Die Geschäftsführung der WBV sowie Vollzug der
Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
b. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der
WBV (§ 26 BGB),
c. Verwaltung des Vereinsvermögens sowie Erteilung
von Zahlungsanordnungen,
d. Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen
Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Beirates zur erweiterten Vorstandssitzung, der Obleuteversammlung
e. Kassenprüfung
(2) Der 1. Vorsitzende kann die Führung der laufenden
Geschäfte einem Geschäftsführer übertragen. Die Geschäftsführer werden vom Vorstand bestellt. Sie dürfen
nicht Mitglied des Vorstandes sein. Einzelheiten sind im
jeweiligen Anstellungsvertrag zu regeln.
§ 15 Rechnungsführer
(1) Der Rechnungsführer führt die Kassengeschäfte des
Vereins.
(2) Er zeichnet Einnahmen und Ausgaben nachprüfbar auf,
ordnet die Belege zu und verwahrt sie.
(3) Er erstellt für die Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und den prüfbaren Kassenbericht.
(4) Er fertigt nach Absprache mit dem Vorstand den Haushaltsplan für das jeweilige Geschäftsjahr.
Satzung 3
§ 16 Schriftführer
Der Schriftführer hat von der Jahreshauptversammlung und jeder
Sitzung ein Protokoll zu erstellen, welches vom amtierenden
Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
f. Organisation der örtlichen Versammlungen, Lehrgänge
und Begänge in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
und der zuständigen Forstverwaltung.
(7) Der erste Vorsitzende kann einzelne Obmänner zu Sitzungen des Vorstandes und des Beirates hinzuziehen,
um Erfahrungen auszutauschen, bestimmte Sachverhalte
zu klären und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
§ 17 Beirat
§ 19 Haftung
(1) Dem Vorstand steht ein Beirat zur Seite, der mit ihm die
erweiterte Vorstandschaft bildet. Der Beirat hat beratende Aufgaben. Die erweiterte Vorstandschaft ist vom
1. Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens vier
Beiratsmitgliedern unter Bekanntgabe der Tagesordnung
einzuberufen.
(2) Der Beirat besteht aus dem Geschäftsführer, dessen
Stellvertreter, dem Forstlichen Berater der WBV und
einem Vertreter der staatlichen Forstverwaltung, der für
den WBV-Bereich zuständig ist, dem Maschinenwart und
acht gewählten Mitgliedern.
(3) Die Mitglieder des Beirates, ausgenommen die Vertreter
der staatlichen Forstverwaltung und Geschäftsführer,
werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.
(4) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse
mit einfacher Stimmenmehrheit. Zu den Beiratssitzungen
können die für die Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes örtlich zuständigen Leiter der staatlichen
Forstreviere eingeladen werden.
Vorstand, Geschäftsführer, Beiräte und Obmänner haften nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 18 Ortsverbände/Ortsobleute
(1) Zur Erleichterung der Arbeit im Vereinsgebiet werden
vom Vorstand für Teile des WBV-Gebietes Ortsverbände
gebildet.
(2) Der Ortsverband ist das Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern.
(3) Die Mitglieder des Ortsverbandes treten wegen örtlich
anstehender Probleme bei Bedarf zusammen. Hierzu
wird vom zuständigen Ortsobmann in Abstimmung mit
dem Vorsitzenden eingeladen.
(4) Die Mitglieder wählen einen Obmann und dessen Stellvertreter, der ihn bei Verhinderung vertritt. Die dazu
notwendige Ortsversammlung wird vom Ortsobmann,
dem Vorsitzenden der WBV, oder einem Beauftragten
des Vorsitzenden einberufen. Der Obmann hat Sitz und
Stimme in der Obmännerversammlung der WBV.
(5) Bei Ausscheiden oder Rücktritt eines Obmannes kann der
Vorsitzende einen neuen Obmann vorübergehend bestellen. In diesen Fällen ist in der nächsten Versammlung eine
Neuwahl durchzuführen.
(6) Die Obleute haben insbesondere folgende Aufgaben und
Befugnisse.
a. Unterstützung der Vorstandschaft zur Erreichung der
Ziele und Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
b. Werbung von Mitgliedern und Mithilfe bei der Mitgliederverwaltung.
c. Weitergabe von Informationen an die Mitglieder,
Mitwirkung bei der Pflanzenbestellung und sonstigen
Erzeugnissen.
d. Mitwirkung bei der Vermittlung von Holz.
e. Motivierung von privaten Waldbesitzern für sachgemäße Waldbewirtschaftung und damit auch Holzmobilisierung.
Satzung 4
§ 20 Auflösung der Vereinigung
Bei Auflösung der Vereinigung muss das vorhandene Vermögen einem Zweck zugeführt werden, der seine ausschließliche
Verwendung für die Ziele der Vereinigung verbürgt. Kommt
diesbezüglich ein gültiger Beschluss der Mitgliederversammlung nicht zustande und führt eine innerhalb eines Monats
einberufene zweite Mitgliederversammlung ebenfalls zu keinem
Ergebnis, fällt das Vermögen der Vereinigung den zuständigen
Landkreisen nach Maßgabe der beteiligten Waldfläche zu,
die es zu einem den Vereinszielen entsprechenden Zweck zu
verwenden haben.
Langfristige Verträge und ihre Vorteile
Betrachtet man die Entwicklung des Holzpreises von Oktober 2006
bis Juni 2007, wird ein erheblicher Preisabfall des Holzes, sicherlich
verursacht durch den Sturm Kyrill, festgestellt werden.
Um dies zu abzumindern, schließt die WBV Lichtenfels-Staffelstein
mit einigen Stammkunden Verträge mit einer halbjährigen Laufzeit
ab. Diese Verträge beinhalten einen Festpreis für das Holz aus dem
Normaleinschlag, sowie einen festgesetzten Holzpreis für Holz aus
Sturm- und Käferholzanfall und eine exakte Mengeansprache mit festen Liefermengen pro Monat. Vorteile für den Waldbesitzer und den
Kunden sind feste Preise, mit denen beide Seiten exakt kalkulieren
können. Weiterhin bleibt der Holzpreis für alle Mitglieder gleich, egal zu
welchem Zeitpunkt diese innerhalb der Vertragsdauer liefern. Zusätzlich
garantiert die WBV den Kunden eine kontinuierliche Lieferung des
Holzes. Diese Preise bleiben auch bei Schadereignissen bestehen,
außer der Mengenanfall ist bundesweit so groß, dass ein Eingreifen
des Forstschadensausgleichsgesetzes erforderlich ist.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat die Vorteile von längerfristigen Verträgen ganz eindeutig bestätigt. Mancher Sturm ging bundesweit über
die Bühne, ohne negative preisliche Veränderungen für die Mitglieder
der WBV Lichtenfels-Staffelstein herbeigeführt zu haben.
Insbesondere in dem Monat Dezember 2006 war ein extremer Preisanstieg nach oben zu verzeichnen, der deutlich über den vertraglich
gebundenen Preisen der WBV lag. Die Folge war, dass manche Waldbesitzer nicht mehr bereit waren ihr Holz über die WBV zu vermarkten.
Um sich die Holzmengen am Markt, die für die WBV aus fördertechnischer Hinsicht von enormer Wichtigkeit sind, zu sichern, mussten
bestehende Verträge, trotz großer Zweifel gekündigt und preislich neu
angeglichen werden.
Während dieser Verhandlungsphase kam der Sturm Kyrill
Alle Vorteile der Verträge, insbesondere Mengen und Preisgarantie für
einen längeren Zeitraum, waren hinfällig. Es folgten langwierige und
schwierige Verhandlungen, so dass über einen längeren Zeitraum kein
exakter Holzpreis am Markt war, da sich die Sägerseite sehr bedeckt
hielt. Auch die Aushaltungskriterien für das Sturmholz mussten neu
definiert werden.
Hätten die Vorverträge aufrecht gehalten werden können, wäre für die
WBV-Mitglieder sofort nach dem Sturmereignis ein Preis verfügbar
gewesen, der aus heutiger Sicht weit über dem aktuellen Sturmholzpreis
gelegen hätte. Alle betroffenen Mitglieder hätten davon profitiert.
Die Vermarktungsmengen der WBV Lichtenfels-Staffelstein haben
mittlerweile eine Dimension erreicht, bei der längerfristige Verträge
unabdingbar sind. Ein Holzverkauf nach Tagespreisen, ohne feste
Mengen- und Preisbildung, birgt zu große Risiken und erinnert an
Börsenspekulation.
Die enorm wichtigen Aspekte der Kundenpflege, der Seriosität der
WBV, das Geschäftsverhalten treten in den Hintergrund und werden
sich irgendwann (die nächste Katastrophe kommt bestimmt !) negativ
auswirken. Hätte sich die Sägeindustrie schließlich nicht so kooperativ
verhalten, hätte es ein Ende mit Schrecken geben können, jedoch sollten die daraus gewonnenen Erfahrungen das Gegenteil bewirken.
Manchmal scheint es so, als ob die WBV nur dann für die Holzvermarktung gut genug ist, wenn eine Katastrophe eintritt und das Holz nicht
anders unterzubringen ist.
Die Stärke der WBV, nämlich die gemeinsame Holzvermarktung mit
dem Ziel eine gehaltvolle Marktposition zu erreichen, rückt oft in den
Hintergrund.
Gemeinsam sind wir stark
Denken sie bitte darüber nach cr
Bitte behandeln Sie die von der WBV Lichtenfels-Staffelstein ausgeliehenen Maschinen und Geräte so wie
es die Satzung vorschreibt: sorgfältig und pfleglich.
Die WBV gibt jährlich einen großen Betrag für die Reparatur von Maschinen und Geräten aus; bei richtiger
und sachgemäßer Handhabung wäre dieser weitaus
geringer oder oft nicht notwendig.
Danke für Ihr Verständnis
cr
Windwurfaufarbeitung bereits im Juli
abgeschlossen
Am 18. Januar 2007 wütete der Sturm ``Kyrill´´ und verursachte
Schäden in Millionenhöhe in unserem Landkreis. Neben den
Gebäude- und Sachschäden waren nach ersten Prognosen
auch etwa 12.000 Festmeter Sturmwurfholz angefallen.
Manche kleineren Waldbesitzer verloren ihre gesamten Holzvorräte. Ich war in meinem Betrieb mit etwa 4.000 fm Stammholz
stark betroffen. Fichtenreinbestände auf ungeeigneten Standorten wurden innerhalb weniger Stunden flächig geworfen, dazu
kamen noch jede Menge Einzelwürfe.
Bereits am 19. Januar liefen in der WBV-Geschäftsstelle die
Telefone heiß und viele der betroffenen Waldbesitzer meldeten
sich, um Schäden anzuzeigen.
In der darauf folgenden Woche setzte sich der ‚Krisenstab‘
der WBV bestehend aus den drei Beratungsförstern Herrn
Hacker, Herrn Tschödrich und Herrn Winkler, dem Forstlichen
Berater der WBV Herrn Heymann und dem Geschäftsführer
Herrn Riedl und seinem Stellvertreter Herrn Ros zusammen
und erarbeitete einen Katastrophenplan. Dabei kam der reiche
Erfahrungsschatz der Forstleute, die schon Erfahrung aus den
Windwürfen 1990 ``Wiebke´´ und 1999 ``Lothar´´ gesammelt
hatten, voll zum Tragen.
Seitens der Geschäftsführung musste nun das Sturmholz vertraglich abgesichert werden, was angesichts der zögerlichen
Haltung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken,
Kaufverträge mit den Großsägern abzuschließen, sehr schwierig war. Gleichzeitig mussten Arbeitkräfte und Maschinen mobilisiert und an unsere WBV gebunden werden, was nach einem
solchen Sturmereignis einem diplomatischen Kraftakt gleicht.
Zudem spielte das Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“
zum ersten Mal seine marktbeherrschende Rolle voll aus.
Die Aufarbeitung der Hauptschadensflächen mittels Harvestereinsatzes erforderte einen riesigen Überwachungsaufwand, weil
die Zuordnung des Schadholzes zum jeweiligen Waldbesitzer
nicht immer einfach war. Um eine bodenschonende Rückung
sicherzustellen, wurde aufgrund der hohen Niederschläge die
Holzbringung erst zeitversetzt begonnen.
Zeitgleich wurden mehrere Waldarbeiterrotten eingesetzt, um
kleinere Schadflächen, Starkholz bzw. Einzelwürfe aufzuarbeiten. Einige Waldbesitzer verbrachten bis zu drei Monate in
ihrem Wald, um die Schäden selbst zu beheben.
Auch nach der Rückung musste aus Forstschutzgründen teilweise eine chemische Behandlung des angefallenen Holzes
organisiert werden. Der Verkauf lief anfangs zögerlich, aber
alles Windwurfholz konnte zu guten und marktüblichen Preisen
vertraglich gebunden werden.
Der Abtransport des Holzes dauert noch an und wird voraussichtlich erst im September abgeschlossen sein.
Die Solidarität unter den Waldbesitzern, egal ob Kleinprivat-,
Großprivat-, Kommunal-, Stiftungs- oder Kirchenwald, war
beispiellos. Keiner hatte das Gefühl benachteiligt behandelt zu
werden, obwohl er nicht immer der ‚Erste‘ bei der Aufarbeitung
war. Für den sofortigen Einschlagsstopp sei allen, nicht vom
Windwurf betroffenen Waldbesitzern Dank gesagt. Der tatsächliche Holzanfall belief sich dann auf etwa 24.000 fm Schadholz.
Die rasche Aufarbeitung zeigt den hohen Organisationsgrad
unserer Waldbesitzervereinigung. Allen Waldwarten, den Revierleitern vor Ort, unserem Geschäftsführer Herrn Christian
Riedl sowie Frau Andrea Lutz aus der Geschäftsstelle muss
ein großes Lob ausgesprochen und Dank gesagt werden für
jr
die Bewältigung dieser Aufgabe. 7
Pflanzenschutzhüllen als Minigewächshäuser
Diese „Minigewächshäuser“ sind aus hellem oder hellgrünem Polypropylen oder Polyäthylen hergestellt, welches durch die ultraviolette
Strahlung des Sonnenlichtes nach mehreren Jahren zersetzt wird.
Bewährt haben sich Höhen von 120 cm, weil damit gleichzeitig ein
sicherer Schutz vor Wildverbiss und Verfegen gewährleistet ist. Diese
Röhren gibt es in runder und eckiger Ausführung, wobei die runden
Röhren durch die geringere Angriffsfläche eine höhere Stabilität gegen
Winddruck zeigen. Zur Befestigung kann ein standfester Pfahl aus
fäulnisbeständigem Holz (z. B. Eiche, Robinie, Lärche) oder Metall (z.
B. Baustahl) genommen werden.
Bei den Pflanzen verringert sich der Pflanzstress, da in den Röhren
ein positiv verändertes Mikroklima (höhere Luftfeuchtigkeit, weniger
Luftbewegung, wärmere Luft) entsteht, welches mit dem eines Gewächshauses vergleichbar ist. Dies führt in Verbindung mit dem Licht
von oben auch zu einem schnelleren Höhenwachstum.
• Bereitstellung von Info-Material;
• Optimales Holzmanagement von Einschlag bis Verkauf; durch
Waldwarte, Einschlagsunternehmen und Harvestereinsätze;
• Umfassendes Krisenmanagement bei Sturm und Forstschutz;
• Für Waldbesitzer, die nicht vor Ort oder zeitlich stark eingeengt
sind: Waldpflegeverträge;
• Ankauf von Maschinen und Geräten, kostengünstiger Verleih;
• Pflanzen- und Drahtsammelbestellungen mit Rabatten;
• Fließender Holzabsatz durch PEFC-Zertifizierung;
• Erschließung neuer Geschäftsfelder.
Im Zuge der Forstreform und der weiteren Entwicklung müssen
diese Bereiche noch verstärkt bzw. ausgebaut werden, um den
Anspruch der Mitglieder bzw den Konkurrenzdruck durch andere
Unternehmen (Selbstwerber; Dienstleistungsunternehmen,
andere WBVen etc.) standzuhalten. Die Marktbewegungen
insbesondere auf dem Dienstleistungssektor sind enorm. cr
Vorteile
• Absolut sicherer Wildschutz
• Beschleunigtes Höhenwachstum
• Geringerer Pflanzschock mit weniger Ausfällen
• Gute Erfolge auf Problemstandorten (Adlerfarn, Brombeere, Graswuchs)
• Verwendung von kleinen (preisgünstigen) Pflanzen
• Ergänzungspflanzungen mit geringen Stückzahlen in Naturverjüngungen mit Laubholz auf Flächengrößen, auf denen ein Zaun
unwirtschaftlich ist
• Beimischung und Einbringung von Sonderbaumarten (z. B. Speierling, Walnuss, Elsbeere, usw.) auf Nestergröße ( ca. 5 Pflanzen im
Verband 2 x 1,5 m) möglich
• Pflanzen bekommen durch schnelleres Wachstum besser Anschluss
wh
an die Verjüngung.
Vorstand- und Beiratstreffen in Uetzing am 11.09.2007; v.l. J, Roos, E. Funk, R. Gehringer, Ch. Riedl, A. Schnapp, W. Tschöderich, W. Deuerling, J. Weiss, M. Konrad, S. Tempel, R. Ross, W. Heymann, L. Winkler
hh
Förderung der Walderschließung
Beste Wuchserfolge wurden mit fast allen
Laubholzarten erzielt, insbesondere Eiche, Ahorn, Esche, Kirsche, Walnuss. Die
Rotbuche kommt mit den Bedingungen
weniger gut zurecht.
wh
Die WBV Lichtenfels-Staffelstein ein
Dienstleistungsunternehmen
Die WBV Lichtenfels-Staffelstein sieht sich als ein vielfältiges
Dienstleistungs- und Serviceunternehmen für Ihre Mitglieder in
den nachfolgenden Bereichen:
• Umfassende Information, Weiterleitung, Zuarbeit in allen Bereichen der Forstwirtschaft, insbesondere der Betriebswirtschaft, in
Steuerfragen etc., geleistet durch persönliche Beratung in Form
von Sprechstunden (ca. 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit des
Geschäftsführers) und bei Bedarf in Einzelterminen;
• Vertretung der Waldbesitzerinteressen in verschiedenen Gremien
und Organisationen (z.B: forstwirtschaftliche Vereinigungen);
• Präsentation in der Öffentlichkeit und Pressearbeit;
• Durchführung von Lehrveranstaltungen und Versammlungen;
• Umfassende zeitnahe und regelmäßige Mitgliederinformation
(Holzblitz; Mitteilungsblatt und Obmänneranschreiben);
8
Für den Privat- und Körperschaftswaldbesitzer bietet die Bayerische
Forstverwaltung vielfältige Unterstützung an, u. a. auch für den Forstwegebau. Die Vorschriften hierfür sind in den neuen FORSTWEGR
2007 zusammengefasst.
Eine bedarfsgerechte Infrastruktur, insbesondere die Erschließung
durch schwerlastbefahrbare Wege ist Voraussetzung für die Pflege
und nachhaltige, möglichst naturnahe Nutzung der Wälder. Die Wege
dienen einer gesicherten Versorgung mit dem Rohstoff Holz.
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig ist die Erschließung der Wälder mit schwerlastbefahrbaren Wegen und die als Folge von Schadereignissen nötige
Reparatur untergegangener oder beschädigter, bisher schwerlastbefahrbarer Wege.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Gefördert wird der Neubau schwerlastbefahrbarer Wege und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter
Wege und deren Anlagen auch über nicht forstwirtschaftlich genutzte
Flächen. Voraussetzung ist, dass das zu erschließende Waldgebiet
oder Teile davon sonst nicht wirtschaftlich sinnvoll an das öffentliche
Wegenetz angebunden werden können.
Zwischen 4,5 und fünf Millionen Euro stehen für dieses Programm zu
Verfügung.
Kontakt: Amt für Landwirtschaft und Forsten und dessen forstliche
Berater/Revierleiter
rw
Ortsobleute - das Rückgrat der WBV (XXV)
Obmann Herold Peter aus Wunkendorf
Herold Peter, Jahrgang 1947 war 1969 mit 22 Jahren sicher
eines der jüngsten Gründungsmitglieder der WBV Hollfeld. Wer
erinnert sich noch an diese Zeit. Bedingt durch die damaligen
Forstamtsgrenzen waren im jetzigen Landkreis Lichtenfels
sechs Forstämter zuständig. So gehörte der östliche Bereich
der Stadt Weismain zum Forstamt Hollfeld, die Ortschaften
Maineck, Theisau, Mainroth und Gärtenroth zum Forstamt Kulmbach. Kirchlein Redwitz, Marktgraitz gehörten zum Forstamt
Kronach, Buch am Forst nach Coburg. Den übrigen Landkreis
teilten sich die Forstämter Lichtenfels und Staffelstein. Damit
ergaben sich auch im Jahre 1969 die Grenzen der einzelnen
Waldbesitzervereinigungen. Erst in den 80-Jahren wurden Zug
um Zug die Ortsverbände innerhalb des Landkreises Lichtenfels
auch in die bestehenden WBV Lichtenfels und Staffelstein-Jura
integriert. Seit 1979 ist die Ortschaft Wunkendorf mit nunmehr
19 Mitgliedern im Bereich der WBV Lichtenfels-Staffelstein.
Für Obmann Herold Peter mit rund 8 ha Wald kommt die Waldarbeit durch die Arbeitsbelastung eines landwirtschaftlichen
Milchbetriebes oft zu kurz. Die Hoffnung, dass in den nächsten
Jahren doch mehr Zeit für die Waldpflege bleibt, hat er noch
nicht aufgegeben. Sein größtes Hobby ist die Musik, so spielt
er bereits seit 1961 die Kirchenorgel. So manchen Bunten
Abend hat er mit seinem Musikinstrument als Alleinunterhalter
gestaltet.
lw
Wald vor Wild
Diese klare Aussage ist im Bayerischen Waldgesetz und auch
im Bayerischen Jagdgesetz verankert. Durch den inzwischen
allgemein anerkannten Klimawandel ist in Bayern ein unumgänglicher Waldumbau von Fichte auf Tanne und Laubholz
auf großer Fläche notwendig. Dieser Waldumbau hat nach
den vielfältigen Äußerungen von Staatsminister Josef Miller
unbedingt politischen Vorrang; finanziell wurde die Förderung
bereits im Jahr 2007 gut ausgestattet.
In der Praxis bedeutet dies, dass die durch Kalamitäten entstandenen großen Kahlflächen nicht nur durch Naturverjüngungen
wieder in Bestockung gebracht werden müssen, sondern dass
vor allem künstliche Pflanzungen vonnöten sind. "Wald vor
Wild" bedeutet für mich als Waldbesitzer daher, dass weder
Naturverjüngung, noch Anpflanzung gezäunt werden müssen,
sondern dass eben der Wildbestand an die gegenwärtigen
Verhältnisse angepasst werden muss.
Ständig wiederholte Argumente der Jäger wie "Es ist nichts mehr
vorhanden, weil man nichts mehr sieht" oder "Man kann das
letzte Reh nicht auch noch totschießen" sind nicht konstruktiv
und führen erst recht nicht weiter. Sie sollten daher unterbleiben,
da sie ebenso falsch sind wie es eine Aussage der Gegenseite
„Alle Verjüngung wird vom Rehwild abgefressen“ wäre.
Wenn der Grundsatz "Wald vor Wild" wirklich gelten soll, und
wenn man die Entwicklung des Waldes wie im Beispiel UetzingSerkendorf sieht (über die Borkenkäfer-Naturkatastrophe wurde
in der Presse wiederholt und ausführlich berichtet), müssen
jetzt und nicht erst bei der nächsten Abschussplanung in drei
Jahren die Weichen gestellt werden. In Uetzing-Serkendorf
stehen ca 30 Hektar Kahlflächen zum Waldumbau an, und
dies kann nicht bedeuten, dass 30 Hektar gezäunt werden
müssen. 5000 Festmeter Käfer-Kalamitätsholz bedeuten für die
Waldbesitzer bereits jetzt einen finanziellen Verlust von 200.000
Euro. Eine Zäunung bedeutet noch einmal ein zusätzlicher und
überflüssiger Aufwand von 3-4000 Euro pro Hektar. Gleichzeitig beklagen sich aber die Jagdpächter über zu hohe Anteile
von Zäunungsflächen im Revier und damit einen Verlust von
Äsungsfläche und Jagdwert.
Was ist zu tun in dieser Situation:
1) Die bisher vorgebrachten Abschusszahlen, die Verbisssituation (vgl. Vegetationsgutachten) und die politische Brisanz des
klimabedingten Waldumbaus zeigen, dass die Abschussplanung für die nächsten 3 Jahre in weiten Teilen des Landkreises
dem Grundsatz "Wald vor Wild" nicht gerecht wird.
2) Deshalb fordere ich als Waldbesitzer und als Beirat der WBV,
dass zumindest in den Hauptschadensgebieten gehandelt und
nachgebessert werden muss.
3) Generell bin ich der Meinung, dass die gesamte Waldbewirtschaftung durch zu hohen Wildbestand stark beeinträchtigt wird
und mittel- und langfristig eine bessere Lösung als die heutige
gefunden werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil
der Wald in Zukunft einen wesentlich höheren Klimastress zu
ertragen haben wird als heute.
4) Nicht zuletzt bleibt die Frage der PEFC-Zertifizierung der
WBV: bei der letzten Kontrolle 2002 wurde der zu hohe Wildverbiss in den fast allen Kontrollpunkten beanstandet und der
WBV droht die Aberkennung der Zertifizierung, welche aber eine
wesentliche Grundlage für den Holzverkauf darstellt.
Ich möchte in Erinnerung rufen:
Das Jagdrecht liegt beim Grundstückseigentümer; der Jäger ist nur Pächter und Ausführender der eigentlichen Jagdherren.
bh
Mir ist klar, dass dies bei den gegenwärtigen Wildbeständen
und Verbissverhältnissen (vgl. die Ergebnisse des letzten
Vegetationsgutachtens im Landkreis Lichtenfels) gar nicht so
einfach zu bewerkstelligen ist. Gefordert sind hier neben den
Jagdpächern selbst vor allem auch die Jagdgenossenschaften
als Interessensvertreter der Waldbesitzer. Jagdvorsteher und
Jagdvorstand wurden vor allem hierfür von den Jagdgenossen
gewählt.
Wenn man die Ergebnisse der eben erst geplanten 3-jährigen
Abschussperiode betrachtet, so ist mit einer echten Reduzierung des Rehwilds und damit Verbesserung der Verbisssituation
keinesfalls zu rechnen. Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde ging die Rehwildstrecke in den Jagdjahren 2004-5 im
Landkreis von 2373 auf 2320 (2005-6) und zuletzt aus 2079
(2006-7) zurück. Im gleichen Maße verschlechterte sich die
Verbisssituation. Notwendig wäre aber eine drastische Erhöhung gewesen.
Gerade die Baumarten Eiche und Tanne, die für den Waldumbau am dringendsten gebraucht würden, leiden am stärksten unter Rehwildverbiss
und können ohne Zaunschutz nicht wachsen: Mit „Wald vor Wild“ hat dies
nichts zu tun. Um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beseitigen, sind
neben den Jägern vor allem auch die Jagdgenossenschaften gefordert.
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Verfahren bei Wildschäden
Das Verfahren zur Abwicklung von Wildschäden ist im Bayerischen
Jagdgesetz (Ausführungsverordnung) geregelt und beschrieben. Von
entscheidender Bedeutung ist, dass vor einer Schadensersatzklage
ein bestimmter Verfahrensweg mit bestimmten Fristen eingehalten
werden muss.
Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden an forstwirtschaftlichen
Grundstücken sind jeweils bis zum 1.Mai oder 1.Oktober, alle anderen
Schäden binnen einer Woche nach Erkennen des Schadens bei der
zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden.
Verspätet angemeldete Ansprüche und offensichtlich unbegründete
Ansprüche werden von der Gemeinde zurückgewiesen, wenn sie trotz
Belehrung aufrechterhalten werden (Zurückweisungsbescheid).
Gütliche Einigung
Eine gütliche Einigung durch Vereinbarung der Beteiligten kann unabhängig von den Vorschriften des Verfahrens durchgeführt werden. Ist
aber die Frist für die Anmeldung eines Schadens bei der Gemeinde versäumt, ist der Waldbesitzer in einer schlechten Verhandlungspostion.
Vorverfahren:
Bei einer rechtzeitigen Anmeldung des Schadens beraumt die Gemeinde unverzüglich einen Termin am Schadensort an.
Zu diesem Termin wird außer den Beteiligten ein Schätzer geladen,
wenn
• ein Beteiligter dies beantragt
• ein gütliche Einigung nicht zu erwarten ist
• andere Gründe dies erfordern
Wenn die Naturalrestitution nicht möglich ist, hängt die Schadenshöhe
u.a. von langfristigen Prognosen für die Schadensentwicklung ab.
Besonders schwierig ist die Schätzung, wenn der Schaden einem halbjährigen Abrechnungszeitraum zugeordnet werden muss. Hilfen geben
Tabellen (Auskünfte hierzu erteilt die Geschäftsstelle), sowie amtliche,
vereidigte und für Forstkulturen zugelassene Schätzer (gemäß § 24
AVBayJG Satz 2 muss der Schätzer ein „Forstsachverständiger
sein, der über eine ausreichende forstliche Ausbildung und die
notwendige Erfahrung verfügt“)
Verfahrenskosten
Die Gemeinde bestimmt im Vorbescheid, wer in welchem Umfang die
Verfahrenskosten zu tragen hat. Der Ersatzpflichtige trägt die Kosten,
wenn dem Wildschadensersatzantrag in vollem Umfang stattgegeben
wird. Wird der Antrag zurückgewiesen, so muß der Antragsteller die
Kosten in vollem Umfang selber tragen. Hat der Geschädigte nur zum
Teil Erfolg, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Anmeldung trägt zur künftigen Schadensminderung bei
Wildschäden im Wald werden leider oft nicht geltend gemacht. Die
Schäden treten in der Regel Jahr für Jahr auf und summieren sich.
Deshalb ist der Waldbesitzer gut beraten, wenn er - von Bagatellschäden abgesehen - alle Wildschäden anmeldet. Gleichzeitig sollten auch
Gespräche stattfinden und Lösungen vor Ort mit den Beteiligten (Waldbesitzer und Jagdpächter) diskutiert werden, die auf eine Minderung
des Schadens und eine Vereinfachung des Wildschadensverfahrens
durch Vereinbarung von Vergütungssätzen im Pachtvertrag hinwirken
(z.B. Rosenheimer Modell). Der Zaunbau auf Kosten des Waldbesitzers
ist keine Lösung !
cr
Kommt eine gütliche Einigung zustande, wird eine Niederschrift gefertigt, in der
• Ersatzberechtigter und Ersatzpflichtiger
• Schadenshöhe
• Zeitpunkt der Ersatzleistung
• Art und Umfang des Schadens
• Vereinbarte Kostentragung
angegeben werden.
Kommt keine gütliche Einigung zustande, ist - falls noch nicht erfolgtein Schätzer beizuziehen. Der Schätzer hat ein schriftliches Gutachten
abzugeben, das folgende Angaben enthalten muss.
• Bezeichnung und Kulturart des beschädigten Grundstückes
• Wildart, die den Schaden verursacht hat
• Umfang des Schadens
• Schadensbetrag
• Mitverantwortung des Geschädigten
Das Gutachten soll auf die Streitpunkte eingehen, die einer gütlichen
Einigung entgegenstehen. Auf der Grundlage des Gutachtens erlässt
die Gemeinde einen schriftlichen Vorbescheid, der eine Belehrung über
die Möglichkeit der Klageerhebung enthält.
Die Niederschrift über eine gütliche Einigung ist eine Woche nach
Zustellung, der Vorbescheid zwei Wochen nach Zustellung an den
Ersatzpflichtigen vollstreckbar, sofern nicht fristgerecht Klage erhoben
wird. Ist der Zurückweisungsbescheid oder ein Vorbescheid ergangen,
so kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung des
Bescheids Klage zum Amtsgericht erhoben werden.
Um die vorgeschriebenen Meldestichtage 1. Mai und 1.Oktober einhalten zu können, sollten die Waldbestände mindestens zweimal im
Jahr auf Wildschäden überprüft werden.
Weiserzäune als Vergleichsflächen
Um beim Wildschadensverfahren das Ausmaß von Wildschäden augenscheinlich zu zeigen, ist es zweckmäßig, wilddichte Weiserzäune von ca.
10 m x 10 m, anzulegen (siehe Merkblatt Weiserzäune im Internet).
Schon nach wenigen Jahren lässt sich anhand eines Vergleichs der
Vegetation innerhalb und außerhalb des Zaunes zeigen, welcher Zuwachsverlust durch das Wild verursacht wurde.
Wildschadenschätzung
Die Ermittlung von Wildschäden im Wald ist nicht einfach. Grundsatz des
Schadensersatzes ist das das Eigentum eines Geschädigten möglichst
wieder in den Zustand kommt, in dem es ohne Schadensereignis wäre
(Naturalrestitution).
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Große Resonanz bei Kreisgartentag und
WBV-Lehrfahrten
Zwei Veranstaltungen prägen nachträglich das Geschäftsjahr der WBV
Lichtenfels-Staffelstein: der Kreisgartentag und die WBV-Lehrfahrten.
Beim Kreisgartentag war der Stand der WBV Lichtenfels-Staffelstein
und des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Lichtenfels
wiederum sehr gut besucht. So wurden 866 richtige Lösungen beim
Waldquiz abgegeben. Dies lag zum Teil an der zentralen Lage, sowie
der guten räumlichen Ausstattung des Anwesens. Aber auch die Thematik „Wald und Klima“ wurde von den Besuchern sehr interessiert
aufgegriffen. Im Rahmen der von dem 1. WBV-Vorsitzenden Herrn
Tempel nachträglich durchgeführten Preisverleihung (s. Bild oben),
ging der Forstliche Berater Herr Heymann nochmals auf die Thematik
Wald und Klima ein.
Die WBV Lehrfahrten erfreuten sich nach wie vor eines regen Zuspruches. Es wurden zwei „Zielpunkte“ angesteuert. So stand beim
Besuch der WBV Kitzingen die Edellaubholzbewirtschaftung und die
seltene Form der Mittelwaldwirtschaft im Vordergrund. Beim Besuch
des Forstbetriebes Rothenkirchen wurden eindrucksvoll und fachlich
kompetent die Auswirkungen und Folgen des Sturmes Kyrill aufgezeigt.
Abendliche Einkehr ließ bei beiden Lehrfahrten auch die Geselligkeit
nicht zu kurz kommen. cr
Wälder im Klimawandel
Aufgabe sein, im „Konzert“ der verschiedensten Meinungen
und Prognosen zum Thema „Klimawandel“ und den sich vermutlich rasant ändernden Umwelt- und Lebensbedingungen
eine führende und meinungsbildende Rolle zu spielen. Dies
aber weniger in Prognosen und Klimamodellen, sondern vielmehr im Kampf gegen die Ursachen: noch scheint es möglich, die schlimmsten Szenarien zu verhindern. Gerade für uns
Forstleute und Waldbesitzer ist das, was gegenwärtig im politischen, globalisierten Raum zu beobachten ist, viel zu kurz
gegriffen. Vor allem aber: es sind meist nur vage Absichtserklärungen.
Wir sollten alle nicht vergessen: Ein Temperaturanstieg in
dem prognostizierten Umfang wird soziale Unruhen und Völkerwanderungen weltweit auslösen. Es werden in noch nicht
gekanntem Ausmaß „alle Dämme brechen“; was heute in Ansätzen in Afrika erkennbar ist, wird wie eine Lawine alle Industrieländer überrollen. Kein Land wird sich durch noch so hohe
Barrieren davor schützen können.
hh
Die Chinesische Hanfpalme mit subtropischer Herkunft hat sich seit den
1970er Jahren wie viele andere immergrüne Laubbaumarten in den feuchtwarmen Wäldern der Südschweiz ausgebreitet (aus: LWFaktuell 60).
Müssen wir in Zukunft Palmen pflanzen ?
Diese provokante und wohl nicht ganz ernst gemeinte Frage
stellt sich hinsichtlich des Klimawandels, dessen Auswirkung
gegenwärtig noch sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.
Nationale und internationale Klimakonferenzen häufen sich;
die Tatsache, dass der durch Menschen verursachte Klimawandel bereits eingetreten ist, läßt sich auch anhand der Klimaerwährmung von immerhin 0.90C innerhalb der letzten 20
Jahre bei uns nicht mehr verleugnen. Die Situation für Forstleute und Waldbesitzer ist schwierig; Orkane und Borkenkäfer erfordern einen großflächigen Waldumbau weg von Monostrukturen und weg von der „Brotbaumart“ Fichte. Welche
Baumarten aber tatsächlich geeignet sein werden, kann man
aus folgenden Gründen nur schwer beurteilen:
• Die Klimagürtel der Erde verschieben sich nicht einfach linear
von Süd nach Nord, sondern es entstehen vielfache Sonderbedingungen durch sich möglicherweise unerwartet ändernde
Wind-oder Meeresströmungen oder andere Ursachen. Selbst
wenn man daher wüßte, dass sich die Temperatur um 2 oder
um 4 Grad erhöht, kann man daher nicht die Bedingungen der
Gegenden zugrunde legen, in denen die Durchschnittstemperaturen bereits heute 2 oder 4 Grad höher liegt.
Baumarten für morgen ?
Bereits heute ist gut erkennbar (s. Orkan- und Borkenkäfersituation, Hitze-/Dürreresistenz), welche der einheimischen
Baumarten in Zukunft besser/schlechter geeignet sein werden.
Fichte
Erle, Bergahorn
Kiefer
Buche
Spitzahorn, Kirsche
Eiche
Tanne
Esskastanie, Elsbeere, Nuss
südliche Eichen
Neue Baumarten ?
Es ist lohnend auszuprobieren, welche mehr südlichen
Baumarten bei uns bereits jetzt wachsen. Mehrere Waldbesitzer im Landkreis, u.a. die Stadt Bad Staffelstein (hier Bilder
aus Loffeld) haben dies bereits vor einigen Jahren mit gutem
Erfolg getan.
• Der Wald wächst 80 bis 100 Jahre; Baumarten, welche in 80
Jahren günstig wären, wachsen heute wegen der zu niedrigen
Temperatur möglicherweise noch nicht. Umgekehrt sind Arten,
die heute wachsen, und welche wir für geeignet halten, in 80
Jahren möglicherweise bereits völlig verschwunden.
• Der Waldumbau erfordert zusätzliche Baumarten, welche
heute bei uns noch nicht wachsen (sog. Neophyten). Wie diese langfristig und in der Mischung mit vielerlei noch einheimischen, zugewanderten oder importierten Pflanzen und Tieren
in Waldgesellschaften reagieren ist heute völlig unabsehbar.
Die Forstwirtschaft ist die Branche, die besonders dem Klimawandel exponiert ist, da sie immer nur kurz- und mittelfristig,
nie aber über lange Zeiträume und somit nachhaltig reagieren kann. Nachhaltiges Handeln war aber immer die Stärke
der Forstwirtschaft - nicht von ungefähr kommt der heute oft
arg strapazierte Begriff der ‚Nachhaltigkeit‘ aus der Waldwirtschaft. Es muss daher unsere ureigenste und wichtigste
1
3
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1) Esskastanien (Castanea sativa)
2) Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera)
3) Schwarznuss (Juglans nigra)
4) Zerreiche (Quercus cerris)
5) Mammutbaum (Sequoia gigantea)
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Ortsobleute - das Rückgrat der WBV (XXVI)
Bereits Seit 1984 bin ich Mitglied bei der WBV. Als Nachfolger von
Hans Schmittlein aus Erlach wurde ich 1996 Ortsobmann für die Stadt
Weismain mit 49 Mitgliedern, die ca. 500 ha Wald bewirtschaften. 1937
in Kleinziegenfeld geboren kam ich durch Heirat nach Weismain. Neben
der beruflichen Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter habe ich schon
in den 60er Jahren ein Grundstück mit Mischwald aufgeforstet. Im Laufe
der Jahre kamen kleine Parzellenaufforstungen im Gebiet Weismain
dazu. Seit 1965 bin ich leidenschaftlicher Imker. Viel Zeit im Ruhestand
verbringe ich als ehrenamtlicher Naturschutzwärter im Auftrag des
Landratsamtes Lichtenfels für das Stadtgebiet Weismain. Hierfür war
eine intensiven Schulung mit Abschlussprüfung an der Bayer. Akademie
für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen/Salzach notwendig.
Dazu braucht man Zeit, Idealismus und große Liebe zur Natur. Bei
dieser Tätigkeit ergibt sich auch oft die Gelegenheit mit Landwirten
und Waldbauern ins Gespräch zu kommen.
„Die Natur braucht nicht
unbedingt den Menschen
‑ aber der Mensch die Natur“
Was mir besonders am Herzen liegt. Im Stadtgebiet Weismain sind um
die 250 Naturdenkmäler festgestellt. Darunter fallen ‑ seltene und alte
Bäume, Quellen, Felsgruppen und Höhlen, Dolinen, das Kalkbergplateau, Bergkämme, Schluchten, Hohlwege und Hühnengräber ‑ an denen
grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Nur
Pflegemaßnahmen an Bäumen sind zulässig. In den vergangenen Jahren wurden auch durch die Flurbereinigung Fehler gemacht. Durch die
Zusammenlegung der Flächen wurden Feldraine, Hecken und Feldgehölze entfernt und damit die Natur ausgeräumt. Dadurch wurde vielen
Pflanzen und Tieren der Lebensraum genommen. Das Landschaftsbild
hat sich durch diese Eingriffe verändert und auch gelitten. Aus Fehlern
hat man gelernt und geht jetzt schonender mit der Natur um, das sagt
schon der Name „Ländliche Entwicklung“ anstatt Flurbereinigung.
Auch den vielen Martern und Steinkreuzen in unseren Fluren fühle
ich mich sehr verbunden. So habe ich den verstümmelten Bildstock
am „Hohen Weg“ in der Gemarkung Weismain, Richtung Kaspauer
‑ nachdem ich nach langem Suchen das Mittelstück in einer Hohlgasse ausgegraben habe - von Grund auf restauriert und neue Bildtafeln
einfügen lassen, sowie eine Sandsteinkugel und ein neues eisernes
Kreuz gefertigt.
Erfreulich ist es, dass man auch immer wieder junge Leute antrifft, die
sich für den Erhalt unserer schönen Heimat einsetzen.
hk
Bor
ken
Hans Knorr
Ortsobmann von Weismain
er ! !
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Achtung
l
käf
Die Borkenkäfergefahr ist trotz des feuchtwarmen
Sommers noch nicht gebannt - hier ein Bild mit
Wiederaufforstungsflächen aus dem Bereich Uetzing-Serkendorf
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