Marktspiegel Lehrter Nachrichten Mittwochsausgabe
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Marktspiegel Lehrter Nachrichten Mittwochsausgabe
Preisliste Nr. 32 Gültig ab 01.01.2011 Marktspiegel Verlag GmbH Marktstraße 16 31303 Burgdorf Inhalt Wir vergrößern Ihr Kundenpotenzial Nennen Sie uns das gewünschte Einzugsgebiet für Ihre Anzeigen und Beilagen – wir stellen Ihnen das passende Werbemenü in Anzeigenblättern der Region zusammen und bringen es Ihren Kunden direkt ins Haus. Schwarmstedt Neustadt Wedemark Celle Burgwedel Uetze Langenhagen Wunstorf Isernhagen -Nord Seelze Seite 9 Seite 14 Sehnde -Süd Gehrden Barsinghausen Ronnenberg Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 10-11 Beilagen Preise und Bedingungen Hannover -West Wennigsen Lehrte -Ost Marktspiegel Gesamtausgabe Marktspiegel Burgdorf/Lehrte Marktspiegel Burgwedel Marktspiegel Burgdorf Marktspiegel Lehrte Kombinationsanzeigen Rubrikenanzeigen (Kleinanzeigen)/ Digitale Druckunterlagen Burgdorf Garbsen Schaumburg Anzeigen Laatzen Hemmingen In der Grafik symbolisieren miteinander verbundene Kreise nicht teilbare Erscheinungsgebiete. Sarstedt Pattensen Wählen Sie zwischen Mittwochs- und Wochenendausgaben (Ausnahme: Schwarmstedt nur am Wochenende) in Einzelausgaben oder beliebigen Kombinationen. Ihre Werbung erreicht bis zu 688.000 Haushalte Marktspiegel Verlag GmbH Marktstraße 16 31303 Burgdorf Telefon: (05136) 8 99 40 Telefax: (05136) 89 94 30 Weitere Informationen Berechnungshilfen Anzeigengestaltung/ Nachlässe/Verlagsangaben Online-Werbung Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Online Seite 3 Seite 12 Seite 13 Seite 15 Rückseite 2 Berechnung Anzeigenformate Preisberechnung 1-spaltig = 45 mm Bei variabler Höhe der Anzeige stehen Ihnen sechs verschiedene Spaltenbreiten zur Auswahl (ganze Seite = 277,5 x 430 mm) 2-spaltig = 91,5 mm 3-spaltig = 138 mm 4-spaltig = 184,5 mm 5-spaltig = 231 mm 6-spaltig = 277,5 mm Der Preis Ihrer Anzeige ermittelt sich aus: Anzeigenhöhe in mm x Anzahl der Spalten = Anzahl der Anzeigen-mm x Preis je mm (siehe Seite 4-11) = Anzeigenpreise s/w Direktpreise gelten für Sie, wenn Sie gleichzeitig Werbender und Rechnungsempfänger sind. Grundpreise gelten für Werbeagenturen. Unsere Rabattstaffel finden Sie auf Seite 12. Ein Beispiel: Diese Musteranzeige hat das Format 50 mm/2-spaltig („Visitenkartengröße) 50 mm Anzeigenhöhe x 2 Spalten = 100 Anzeigen-mm Bei einer Schaltung am Mittwoch in den Burgwedeler Nachrichten (Direktpreis: 1,03 €) käme die Anzeige auf einen s/w-Preis von 103,- € 3 Marktspiegel Gesamtausgabe Mittwochsausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Anzeigenschluss Montag 12 Uhr wöchentlich mittwochs Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde/Burgwedel/Isernhagen 77.100 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 2,34 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 2,57 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 2,69 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Wochenendausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Grundpreis 2,75 € Grundpreis 3,02 € Grundpreis 3,17 € Grundpreis 50% Aufschlag Anzeigenschluss Donnerstag 12 Uhr wöchentlich samstags Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde/Burgwedel/Isernhagen 77.100 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 2,48 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 2,73 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 2,85 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Grundpreis 2,92 € Grundpreis 3,22 € Grundpreis 3,36 € Grundpreis 50% Aufschlag Kleinanzeigen Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9) 4 * Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm Marktspiegel Burgdorf/Lehrte Mittwochsausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Anzeigenschluss Montag 12 Uhr wöchentlich mittwochs Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde 55.400 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,58 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,74 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,82 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Wochenendausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Grundpreis 1,86 € Grundpreis 2,05 € Grundpreis 2,14 € Grundpreis 50% Aufschlag Anzeigenschluss Donnerstag 12 Uhr wöchentlich samstags Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde 55.400 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,69 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,86 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,94 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Grundpreis 1,99 € Grundpreis 2,19 € Grundpreis 2,28 € Grundpreis 50% Aufschlag Kleinanzeigen Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9) 5 * Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm Marktspiegel Burgwedeler Nachrichten Mittwochsausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Anzeigenschluss Montag 12 Uhr wöchentlich mittwochs Burgwedel/Isernhagen 21.700 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,03 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,13 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,18 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Wochenendausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Grundpreis 1,21 € Grundpreis 1,33 € Grundpreis 1,40 € Grundpreis 50% Aufschlag Anzeigenschluss Donnerstag 12 Uhr wöchentlich samstags Burgwedel/Isernhagen 21.700 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,11 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,22 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,28 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Grundpreis 1,31 € Grundpreis 1,44 € Grundpreis 1,52 € Grundpreis 50% Aufschlag Kleinanzeigen Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9) 6 * Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm Marktspiegel Burgdorfer Nachrichten Mittwochsausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Anzeigenschluss Montag 12 Uhr wöchentlich mittwochs Burgdorf/Uetze 24.300 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis -,95 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,05 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,10 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Wochenendausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Grundpreis 1,12 € Grundpreis 1,24 € Grundpreis 1,29 € Grundpreis 50% Aufschlag Anzeigenschluss Donnerstag 12 Uhr wöchentlich samstags Burgdorf/Uetze 24.300 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,08 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,19 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,24 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Grundpreis 1,27 € Grundpreis 1,40 € Grundpreis 1,46 € Grundpreis 50% Aufschlag Kleinanzeigen Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9) 7 * Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm Marktspiegel Lehrter Nachrichten Mittwochsausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Anzeigenschluss Montag 12 Uhr wöchentlich mittwochs Lehrte/Sehnde 31.100 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,01 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,11 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,16 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Wochenendausgabe Erscheinungsweise: Verbreitung: Auflage: Grundpreis 1,19 € Grundpreis 1,31 € Grundpreis 1,36 € Grundpreis 50% Aufschlag Anzeigenschluss Donnerstag 12 Uhr wöchentlich samstags Lehrte/Sehnde 31.100 Exemplare Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte Direktpreis 1,10 € Anzeigenpreise inkl. 1 Zusatzfarbe je mm/Spalte* Direktpreis 1,21 € Anzeigenpreise inkl. 2/3 Zusatzfarben je mm/Spalte*Direktpreis 1,27 € Titelseite/Festplatzierung Direktpreis 50% Aufschlag Grundpreis 1,29 € Grundpreis 1,42 € Grundpreis 1,49 € Grundpreis 50% Aufschlag Kleinanzeigen Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9) 8 * Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm Rubrikenanzeigen/Druckunterlagen Rubrikenanzeigen: Anlieferung von Anzeigenvorlagen: Gestaltete Anzeigen: Digitale Druckunterlagen: Anzeigen, die im Kleinanzeigenteil unter einer bestimmten Rubrik platziert werden sollen, erscheinen grundsätzlich in Gesamtausgaben (Verbreitung und Preise siehe Seite 4). Sie enthalten Elemente wie Rahmen, Grafiken, Fotos, abweichende Schriften usw. und sind bezüglich der Größe ebenso variabel wie Anzeigen im redaktionellen Teil der Zeitung. Gewerbliche Rubrikenanzeigen: Fließsatz- und gestaltete Anzeigen werden nach Höhe und Spaltenzahl berechnet. Private Kleinanzeigen: Sie werden nach Zeilenzahl berechnet: 1. Zeile groß + fett: 4,45 €, je weitere Zeile 3,30 € inkl. Mwst. Separate Rechnung erhöht den Preis um 5,40 €. Private Familienanzeigen: Gestaltungsmöglichkeiten und Formate wie bei gewerblichen Anzeigen: je mm/Spalte 1,13 € incl. Mwst. Chiffre-Gebühr: Bei Abholung Bei Zusendung 6,30 € 9,50 € Alle nicht digital angelieferten Vorlagen (Filme, Aufsichtsvorlagen) müssen von uns gescannt werden. Beachten Sie bitte die damit verbundenen Qualitätsverluste. per E-Mail: [email protected] Wichtig: Die Datenübertragung ersetzt nicht den Anzeigenauftrag! Bitte übermitteln Sie unserer Anzeigenabteilung vorher per Post oder Fax Ihren Anzeigenauftrag und legen Sie diesem einen Kontrollausdruck bei. Dateiformate: Geeignet zur Verarbeitung sind EPS-Dateien aus Quark XPress, Adobe Photoshop, Adobe Illustrator und Macromedia Freehand sowie PDF Dateien aus Adobe Acrobat. Farbanzeigen müssen aufgelöst in Prozessfarben (Cyan, Magenta, Yellow, Black) angeliefert werden. Nicht geeignet sind Dateien aus Corel Draw sowie Dateien aus Microsoft Office-Anwendungen (Word, Excel, Powerpoint, Publisher). Druckverfahren: Gedruckt wird im Offset-Druckverfahren in CMYK ohne Schmuckfarben. Satzspiegel: Die bedruckbare Seite ist 277,5 mm breit und 430,00 mm hoch. Fragen? Bei Fragen zur Übermittlung digitaler Druckunterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon: 05136/89 94-61 · E-Mail: [email protected] 9 Kombinationsanzeigen Erfolgreich werben im kaufkraftstärksten Gebiet der Region – mit Marktspiegel und Partnern Nutzen Sie unsere günstigen Kombinationsausgaben, um sich ein besonders attraktives Einzugsgebiet für Ihre Anzeigen- und Beilagenwerbung zu erschließen. Durch unsere Kooperation mit dem Langenhagener Echo und Wedemark Echo erreichen Sie mit den marktführenden Wochenblättern 2x wöchentlich aktuell bis zu über 123.000 Haushalte! Kombinationstitel Marktspiegel Burgwedel-Isernhagen/ Wedemark Echo Marktspiegel Burgwedel-Isernhagen/ Langenhagener Echo Marktspiegel Burgwedel-Isernhagen/ Langenhagener Echo/ Wedemark Echo Marktspiegel Burgwedel-Isernhagen/ Burgdorf-Lehrte/ Wedemark Echo Marktspiegel Burgwedel-Isernhagen/ Burgdorf-Lehrte/ Langenhagener Echo/ Wedemark Echo/ Schwarmstedter Echo Mittwoch Auflage Direktpreis s/w 1 ZF* 4 C* Grundpreis s/w 1 ZF* 4 C* Wochenende Auflage Direktpreis s/w 1 ZF* 4 C* s/w Grundpreis 1 ZF* 4 C* 35.850 1,39 € 1,53 € 1,60 € 1,64 € 1,80 € 1,88 € 41.100 1,51 € 1,66 € 1,74 € 49.850 1,56 € 1,72 € 1,79 € 49.850 1,71 € 1,88 € 64.000 1,82 € 2,00 € 2,09 € 2,14 € 69.250 1,95 € 2,15 € 2,24 € 2,29 € 2,53 € 2,64 € 91.250 2,75 € 3,03 € 3,72 € 96.500 3,02 € 3,32 € 119.400 3,33 € 3,66 € 3,83 € 3,92 € 4,32 € 4,52 € 124.650 3,55 € 1,85 € 2,04 € 2,13 € 2,35 € 2,46 € 3,16 € 3,24 € 3,56 € 1,79 € 1,96 € 2,06 € 1,97 € 2,01 € 2,21 € 3,47 € 3,55 € 2,32 € 3,91 € 4,08 € 3,91 € 4,08 € 4,18 € 4,60 € 4,81 € 10 * ZF = Zusatzfarbe, 4C = 4-farbig, Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm Individuelle Kombinationen in die angrenzenden Verbreitungsgebiete Hallo Sonntag (Sonntag, sieben Teilausgaben), Hannoversches Wochenblatt (Mittwoch, vier Teilausgaben), Rundblick Garbsen/Seelze (Mittwoch) Laatzener Woche (Mittwoch), Anzeiger Gehrden/Ronnenberg (Mittwoch), Neustädter Zeitung (Mittwoch und Samstag), Deister Aktuell (Mittwoch und Samstag), Wunstorfer Stadtanzeiger (Mittwoch und Samstag), Schaumburger Wochenblatt (Mittwoch und Samstag) Die einzelnen Ausgaben sind je Erscheinungstermin beliebig kombinierbar (Samstag und Sonntag gelten als ein Termin) Weitere Titel/Belegungsbereiche auf Anfrage Kombinationstitel Mittwoch Auflage Direktpreis** s/w Hannover-Ost Hannover-Süd Hannover-West Hannover-Nord Garbsen (inkl. Seelze) Laatzen (inkl. Hemmingen/Pattensen) Gehrden (inkl. Ronnenberg) Neustadt Barsinghausen (inkl. Wennigsen) Wunstorf Schaumburg Stadtausgabe Hannover (Ost, Süd, West, Nord) Kompaktausgabe (Stadtausgabe + Garbsen, Laatzen, Gehrden) 1 ZF* 4 C* Grundpreis** s/w 1 ZF* 4 C* 1,69 € 1,58 € 1,52 € 1,51 € 1,08 € 1,77 € 1,64 € 1,59 € 1,57 € 1,12 € Wochenende Auflage Direktpreis** Grundpreis** s/w 1 ZF* 4 C* s/w 1 ZF* 4 C* 73.110 49.990 58.360 45.930 47.360 1,30 € 1,28 € 1,24 € 1,22 € 0,94 € 1,44 € 1,40 € 1,38 € 1,33 € 1,03 € 1,52 € 1,48 € 1,45 € 1,39 € 1,08 € 1,54 € 1,53 € 1,48 € 1,44 € 1,10 € 1,69 € 1,66 € 1,63 € 1,59 € 1,19 € 1,75 € 1,73 € 1,70 € 1,65 € 1,24 € 73.110 49.990 58.360 45.930 48.240 1,30 € 1,21 € 1,17 € 1,16 € 0,83 € 1,44 € 1,52 € 1,55 € 1,33 € 1,40 € 1,43 € 1,29 € 1,34 € 1,37 € 1,28 € 1,33 € 1,35 € 0,93 € 0,96 € 0,98 € 36.230 18.890 23.305 24.500 29.105 75.870 0,83 € 0,64 € 0,82 € 0,85 € 1,01 € 1,23 € 0,93 € 0,96 € 0,70 € 0,73 € 0,90 € 0,94 € 0,94 € 0,98 € 1,11 € 1,16 € 1,49 € 1,55 € 0,98 € 1,08 € 0,74 € 0,83 € 0,96 € 1,06 € 1,00 € 1,10 € 1,19 € 1,31 € 1,59 € 1,75 € 1,12 € 0,87 € 1,11 € 1,15 € 1,37 € 1,83 € 35.070 18.900 23.305 24.500 29.105 75.870 0,91 € 0,99 € 1,03 € 1,05 € 1,16 € 1,21 € 0,69 € 0,77 € 0,80 € 0,82 € 0,92 € 0,96 € 0,82 € 0,90 € 0,94 € 0,96 € 1,06 € 1,11 € 0,85 € 0,94 € 0,98 € 1,00 € 1,10 € 1,15 € 1,01 € 1,11 € 1,16 € 1,19 € 1,31 € 1,37 € 1,35 € 1,49 € 1,55 € 1,59 € 1,75 € 1,83 € 227.390 4,16 € 4,58 € 4,78 € 4,90 € 5,39 € 5,62 € 227.390 4,37 € 4,82 € 5,03 € 5,14 € 5,66 € 5,77 € 330.760 5,78 € 6,36 € 6,64 € 6,81 € 7,50 € 7,82 € 328.720 6,06 € 6,67 € 6,97 € 7,14 € 7,85 € 8,21 € 11 * ZF = Zusatzfarbe, 4C = 4-farbig, Mindestgrößen für Farbanzeigen 200 mm ** Preise gelten bei Belegung von wenigstens 2 Titeln Nachlässe/Verlagsangaben % Nachlässe auf gewerbliche Anzeigen Rabatte für Anzeigenabschlüsse gelten für eine Laufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Abschlussdatum. Rabatte nach Malstaffel Abschlussrabatte auf die Gesamt-Stückzahl der Anzeigenschaltungen innerhalb der Laufzeit: 5% 10 % 15 % 20 % ab 6 Anzeigen ab 12 Anzeigen ab 24 Anzeigen ab 48 Anzeigen Rabatte nach Mengenstaffel Abschlussrabatte auf die Gesamt-mm der Anzeigenschaltungen innerhalb der Laufzeit: 5% 10 % 15 % 20 % ab 3.000 mm ab 5.000 mm ab 10.000 mm ab 20.000 mm AE-Provision: 15% vom Grundpreis Jeglicher Nachlass entfällt bei Zahlungsverzug (§264 BGB oder bei Insolvenzverfahren und Zwangsvergleichen) Marktspiegel Verlag GmbH Postanschrift: Postfach 100 561 31290 Burgdorf Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Hausanschrift: Marktstraße 16 31303 Burgdorf 05136/899 40 05136/89 94 30 [email protected] www.marktspiegel-verlag.de Bankverbindungen: Dresdner Bank (BLZ 250 800 20) Kto.: 551 901 900 Steuernummer: 16/200/02466 Zahlungsbedingungen Rein netto spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum, für Abschlusskunden 2% Skonto bei Vorkasse oder Bankeinzug, Gelegenheitsanzeigen und Anzeigen unter 50,- € (ohne MwSt.) nur gegen Vorkasse oder Bankeinzug. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 12 Beilagen Auftragsbedingungen und wichtige Informationen Beilagenpreise (pro 1000 Exemplare) Gewicht bis zu 20 g bis zu 30 g je weitere 10 g Direktpreis 54,00 € 59,00 € 5,00 € Grundpreis f. Agenturen 63,50 € 69,40 € 5,90 € Beilagenauflage: Bedingt durch maschinelles Einlegen ist es notwendig, Mindestformat: Höchstformat: ein Prozent mehr Exemplare als die Auflage anzuliefern. 105 x 148 mm (DIN A6) 220 x 310 mm (größere Formate müssen entsprechend gefalzt werden) Leporello- und Altarfalz nicht möglich. Papiergewicht: 1-Blatt Beilagen mindestens 140g/m2 Richtlinien zur Verarbeitung Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. Altarfalz Leporellofalz Einlage nicht bündig eingeklebt Mangelhafte Verarbeitung: Falten, Eselsecken Papier zu dünn – Klammerung trägt auf Postkartenanbringung Teilbelegungen Teilbelegung (volle Tausend) nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Mindestvoraussetzung: Geschlossenes Vertriebsgebiet, mindestens 5000 Stück. Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, daß das gewünschte Gebiet ausschliesslich und allein erfasst wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Fremdwerbung Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen durch Fremdanzeigen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Auftraggeber als Händler die Produkte der anderen Firmen verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden. Muster Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage von drei Mustern spätestens sieben Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung durch den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. In Ausnahmefällen bitten wir um ein verbindliches Fax-Muster. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nummer zu kennzeichnen. Beilagenhinweise Liefertermin: spätestens drei Tage vor Erscheinungstermin Anlieferung Mo. bis Do., 8 bis 16 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr. Frei Haus. Lieferanschrift für Beilagen: Druckerei Schlaeger GmbH & Co. KG Woltorfer Straße 116/118 · 31224 Peine · (Industriegebiet Ost) In der belegten Ausgabe erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis. Nichterscheinen dieses kostenlosen Beilagenhinweises berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen. Fehlstreuungen Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zusammenstellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100%ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder in Folge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. 14 Geschäftsbedingungen 1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5.Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. - Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. -Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. -Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. -Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlegers für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umgang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. - Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. - Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. - Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d. 16.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18.Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. - Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 19.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufnahmen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob sie durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. c) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichem Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenvertäge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 25.000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren. g) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, das heißt die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. i) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. j) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter die Marktspiegel Verlag GmbH. k) Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragsvergabe einverstanden, dass der Verlag die Satzdaten des Anzeigenauftrages neben der gedruckten Ausgabe auch online veröffentlicht. l) Der Verlag behält sich das Recht zur Voreinsteckung von Prospekten vor. m) Fehlmengen in den verteilten Auflagen berechtigen zu einem Anspruch auf Preisminderung, wenn diese in der gebuchten Belegungseinheit, die in Punkt 17, Zeile 3-6 der AGB aufgeführten Prozentwerte erreichen. 15 Geschäftsbedingungen Online Ergänzend zu den AGB‘s des Verlages, die in der aktuellen Preisliste (ab 01.01. 2010) abgedruckt und im Internet-Portal des Verlages unter den Menüpunkt AGB´s abgebildet sind, gelten nachfolgend beschriebene Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien. 1. Werbeauftrag (1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations-und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. (2) F ür den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 2. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muß er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. 4. Datenanlieferung (1) Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pfl icht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 5. Ablehnungsbefugnis (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 6. Rechtegewährleistung (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 7. Gewährleistung des Anbieters (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder – durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens – durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder – durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspfl icht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 8. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. 9. Haftung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 10. Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpfl ichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. 11. Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 12. Kündigung Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 13. Datenschutz Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. 14. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. 16