anzeigen preisliste - Gießener Allgemeine Zeitung

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anzeigen preisliste - Gießener Allgemeine Zeitung
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PREISLISTE
Nr. 59
gültig ab 1. Januar 2011
NEU:
e
telhessen.d
it
M
in
S
B
O
J
Blatt 1.1 =
Blatt 2.1 =
Blatt 3.1 =
Blatt 4.1 =
Blatt 5.1 =
Allgemeine Verlagsangaben
Technische Angaben
Anzeigen-Sonderformen
Online-Preisliste
Grundpreise für Schwarzweißund Farbanzeigen
Blatt 5.2 = Ermäßigte Grundpreise für
Schwarzweiß- und Farbanzeigen
Blatt 6.1 = Prospektbeilagen
Blatt 7.1 = Kombinationsmöglichkeiten
Blatt 8 = Geschäftsbedingungen
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer
Die Nr. 1 mit den Tageszeitungen in Stadt und Landkreis Gießen, im westlichen Vogelsberg und im westlichen Wetteraukreis …
Reichweite 185.000 Leser*
KIRTORF
ANTRIFTAL
ALSFELD
*MA 2010/MHP
MARBURG
ROMROD
FRONHAUSEN
LOHRA
STAUFENBERG
LOLLAR
1
HOMBERG
BIEBERTAL
ALLENDORF
(LUMDA)
GEMÜNDEN
RABENAU
FELDATAL
WETTENBERG
MÜCKE
BUSECK
REISKIRCHEN
LAHNAU
HEUCHEL-HEIM
GRÜNBERG
GIESSEN
ULRICHSTEIN
FERNWALD
WETZLAR
TZ
LAUBACH
LINDEN
POHLHEIM
LICH
HÜTTENBERG
G
3
HUNGEN
MÜNZENBERG
ROCKENBERG
BUTZBACH
WÖLFERSHEIM
BAD
NAUHEIM
OBERMÖRLEN
2
Tageszeitungen*
LANGGÖNS
L
FRIEDBERG
4
KARBEN
2
3
6.513
(als Kooperationspartner)
*verbreitete Auflage
IVW 3/2010
BAD
VILBEL
FRANKFURT
22.171
FLORSTADT
NIDDATAL
WÖLLSTADT
30.819
ECHZELL
REICHELSHEIM
ROSBACH
1
Gesamtauflage:
59.503
Anzeigenblätter im Wetteraukreis
4
am Mittwoch/Donnerstag
am Samstag
46.535
57.285
Wir bieten preiswerte, haushaltsabdeckende Werbung im gesamten Verbreitungsgebiet.
Prospektbeilagen sind besonders günstig. Benötigte Stückzahl bitte unbedingt erfragen.
Ulrichstein
Laubach
er
ach
tzb ch
BmuMittwo
Schotten
a
Grebenhain
Hungen
Cleeberg
Münzenberg
Nidda
Rockenberg
Butzbach
Hirzenhain
Wölfersheim
Gedern
Echzell
Ober Mörlen
Ranstadt
Reichelsheim
Bad Nauheim
Ortenberg
Kefenrod
Friedberg
Florstadt
Glauburg
Niddatal
Rosbach
Altenstadt
Büdingen
Wöllstadt
ch
two
am
Karben
Kooperationspartner
stag
am
Sam
Bad Vilbel
Mindestauflagen:
Wetterauer + Butzbacher
WoPo am Mi./Do.
Wetterauer + Butzbacher
WoPo am Samstag
Kooperationstitel:
Tipp Donnerstag
Limeshain
Mit
Unsere Anzeigenblätter im Wetteraukreis erscheinen mittwochs
und samstags.
Die Wetterauer und Butzbacher
Wochenpost am Mittwoch/Donnerstag sowie die Wetterauer
Wochenpost am Samstag sind
nur in Kombination mit der Wetterauer Zeitung belegbar.
Die Streuung der Wetterauer Wochenpost am Mittwoch erfolgt an
alle Nicht-Abonnentenhaushalte
im Verbreitungsgebiet der Wetterauer Zeitung (ohne Bad Vilbel).
Die Butzbacher Wochenpost
wird an alle erreichbaren Haushalte in Butzbach und Umgebung verteilt.
Die Wetterauer Wochenpost am
Samstag wird zusätzlich verbreitet in Bad Vilbel.
Hanau·Frankfurt·Offenbach
Wetterau gesamt
MAINLEBEN
Rhein-Main
EXTRA Tipp Frankfurt
EXTRA Tipp Offenbach
Kreisanzeiger
Tipp
Sonntagsanzeiger
Sonntagsanzeiger
MAINLEBEN, Hanau
Rhein-Main
EXTRA Tipp
Frankfurt
EXTRA Tipp
Offenbach
46535
57285
47300
42260
90370
363090
272170
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 1.1
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
Gießen
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag:
Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft mbH,
Gießen
Anzeigenverwaltung:
Marburger Str. 18–20, Postfach 10 04 62, 35334 Gießen
Fernruf:
06 41/30 03-0
Sammelnummer
06 41/30 03-33
Telefonische Anzeigenaufnahme
06 41/30 03-2 11
Anzeigenleitung, Herr W. Kämpf
06 41/30 03-2 12/2 23
Sekretariat
06 41/30 03-2 24
Anzeigenverkaufsleitung, Herr U. Brandt
06 41/30 03-2 13
Anzeigendisposition, Hr. Schreiner
06 41/30 03-2 14
Prospektbeilagen, Herr Adler
Telefax:
06 41/30 03-3 00 Anzeigenverwaltung
06 41/30 03-3 01 Technischer Betrieb
06 41/30 03-3 02 Anzeigen-Außendienst
ISDN-Anschluss:
06 41/30 03-4 89
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Internetadressen:
www.giessener-allgemeine.de
www.alsfelder-allgemeine.de
www.wetterauer-zeitung.de
Erscheinungsweise:
Täglich, außer sonn- und feiertags, morgens
Anzeigenschlusstermine s/w-Anzeigen: am Vortag um 10.00 Uhr
für Anzeigenaufträge
für die Montag-Ausgabe: Freitag 15.00 Uhr
und Druckunterlagen:
für die Samstag-Ausgabe: Freitag 12.00 Uhr
(Gesamtausgabe + Hauptstellenteil: Donnerstag 16.00 Uhr)
Kleinanzeigenmarkt und gewerbliche Anzeigen
»Von Privat an Privat«: Mittwoch 15.00 Uhr
Farbanzeigen: 1 Zusatzfarbe: 2 Tage vor Erscheinen
2–3 Zusatzfarben: 3 Tage vor Erscheinen
Rücktrittstermine:
wie Schlusstermine, bereits entstandene Satzkosten werden
in Rechnung gestellt.
Abzugsanzeigen:
Korrekturabzüge werden nur bis 2 Tage vor Anzeigenschluss angefertigt.
Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt
(siehe Rückseite der Preisliste).
Bankverbindungen:
Sparkasse Gießen, Kto.-Nr. 227 005 554
(BLZ 513 500 25)
Volksbank Mittelhessen eG, Kto.-Nr. 424 307
(BLZ 513 900 00)
Postbankkonto:
Frankfurt am Main 957 81-607, BLZ 500 100 60
Zahlungsbedingungen: Zahlung sofort nach Rechnungserhalt netto.
Bei Vorauszahlungen oder Einzugsermächtigung/
Abbuchungsauftrag wird 2% Skonto gewährt
(ausgenommen Gelegenheits-, Privat- und Familienanzeigen). Für Sonderteil »Von Privat an Privat«
nur mit Einzugsermächtigung oder Vorauskasse.
Alle angegebenen Preise sind in Euro ausgewiesen.
Nachlässe (nur auf die Grundpreise u. Anzeigen des ortsbezogenen Handels, Handwerks u.
Gewerbes, auch für Farbanzeigen u. für alle Kombinationstitel im o.a. Verbreitungsgebiet.)
Mengenstaffel
Erweiterte
Malstaffel
Mengenstaffel
Bei Abnahme von
Bei Abnahme von
Bei Abnahme von
mindestens
mindestens
mindestens
2% 6 Anzeigen
1 000 mm
3% 40 000 mm
5% (Mindestgr. 20 mm)
3% 12 Anzeigen 10% (Mindestgr. 20 mm)
3 000 mm
5% 50 000 mm
4%
5 000 mm
10% 60 000 mm
5% 24 Anzeigen 15% (Mindestgr. 20 mm)
10 000 mm
15% 70 000 mm
vom Netto
52 Anzeigen 20% (Mindestgr. 20 mm)
20 000 mm
20%
i n n e r h a l b J a h re s f r i s t
Einzelkalkulationen sind möglich.
Verleger-Rabatt: 10% (nur für Direktaufträge)
Die Vergütung für Werbungsmittler beträgt 15%, auch für lokale Anzeigen, wenn sie
zum Grundpreis berechnet werden. Textteil-, Griffecken- u. Titelkopfanzeigen zählen
fünffach in dem Mengenabschluss.
Konzernabschluss: ab 51% Beteiligung
Aufschläge: 1. Anzeigen mit Kennziffer bei Abholung der Angebote 0,80 Euro +
MwSt. je Veröffentlichung
2. mit Zustellgebühr für Angebote 4,50 Euro + MwSt. je Veröffentlichung
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
61231 Bad Nauheim
Blatt 1.2
h
woc
am
Mitt
r
he
ac
tzb h
Bu Mittwoc
am
stag
am
Sam
Gültig ab 1. Januar 2011
61169 Friedberg
61118 Bad Vilbel
35510 Butzbach
Nielsen IIIa
Verlagsangaben
bei Einzelbelegung der Wetterauer Zeitung und Wochenpost
Verlag:
Anzeigenverwaltung:
Geschäftsstellen:
Ansprechpartner:
E-Mail:
Erscheinungsweise:
Wetterauer Zeitung/Oberhessischer Anzeiger
Bad Nauheim
Parkstraße 16,
Postfach 17 23,
61231 Bad Nauheim
61217 Bad Nauheim
61231 Bad Nauheim, Parkstraße 16,
Tel. 0 60 32/9 42-0, Fax 0 60 32/9 42-18
61169 Friedberg, Kaiserstraße 117,
Tel. 0 60 31/94 20-0, Fax 0 60 31/94 20-79
61118 Bad Vilbel, Frankfurter Straße 92,
Tel. 0 61 01/58 50-0, Fax 0 61 01/58 50-21
0 60 32/9 42-0
Telefonische
Anzeigenaufnahme
0 60 32/9 42-21 Anzeigenverkaufsleitung,
Herr R. Borchert
0 60 32/9 42-22 Sekretariat,
Frau Ott
06 41/30 03-3 09 Anzeigendisposition,
Herr Scheibel
06 41/30 03-2 14 Prospektbeilagen,
Herr Adler
[email protected]
WETTERAUER ZEITUNG werktäglich, morgens.
WOCHENPOST Mittwoch/Donnerstag/Samstag, Verteilung kostenlos an alle nicht auf die WZ abonnierten
Haushalte im Verbreitungsgebiet. Nur in Kombination
mit WZ möglich.
Anzeigenschlusstermine
für Anzeigenaufträge
und Druckunterlagen:
WETTERAUER ZEITUNG am Vortag um 15.00 Uhr,
für die Samstagsausgabe freitags 10.00 Uhr.
s/w-Anzeigen: am Vortag um 10.00 Uhr
für die Montag-Ausgabe: Freitag 15.00 Uhr
für die Samstag-Ausgabe: Freitag 12.00 Uhr
Gesamtausgabe + Hauptstellenteil:
Donnerstag 16.00 Uhr
Kleinanzeigenmarkt und gewerbliche Anzeigen
»Privatanzeiger«: Mittwoch 15.00 Uhr
Farbanzeigen: 1 Zusatzfarbe: 2 Tage vor Erscheinen
2–3 Zusatzfarben: 3 Tage vor Erscheinen
WETTERAUER und BUTZBACHER
WOCHENPOST am Mittwoch
jeweils Mittwoch 12.00 Uhr.
WETTERAUER WOCHENPOST am Samstag/Freitag
12.00 Uhr, in Kombination mit BUTZBACHER
ZEITUNG 2 Werktage vor Erscheinen.
Bankverbindungen:
Sparkasse Oberhessen,
Kto.-Nr. 31 000 041 (BLZ 518 500 79)
Volksbank Mittelhessen eG,
Kto.-Nr. 424 307 (BLZ 513 900 00)
Postbankkonto: Frankfurt am Main
Kto.-Nr. 957 81-607 (BLZ 500100 60)
GIESSENER ALLGEMEINE – Verlagsvertretungen im Bundesgebiet
Nielsen I
Nielsen II
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen:
Sellhorn, Verlagsservice Tageszeitungen, 22085 Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 15–17, Haus B,
Tel.: (0 40) 23 88 33-0, Telefax: (0 40) 2310 20, E-Mail: [email protected]
Nordrhein-Westfalen: Verlags-Media-Service Heribert Unterfeld GmbH,
40597 Düsseldorf, Benrodestraße 45, Telefon: (0211) 65 02 38-0,
Telefax: (02 11) 71 46 50, E-Mail: [email protected]
Nielsen IV
Bayern: Verlagsbüro Eckart v. Schroetter, 80687 München,
Helmpertstraße 3, Tel.: (0 89) 54 67 04-0, Telefax: (0 89) 54 67 04-30,
E-Mail: kontakt@von Schroetter.de
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 2.1
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
Gießen
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Technische Angaben
1. Satzspiegel:
Berliner Format, 282 x 430 mm
2. Spaltenbreite und -zahl:
a) Anzeigenteil:
b) Textteil:
(BZ:
c) Textteilanzeigen:
(BZ:
10. Mindestgrößen:
45 mm/6 Spalten
45 mm/6 Spalten
54 mm/5 Spalten)
67 mm/1+ 2 Spalten)
54 mm/1+ 2 Spalten)
Streifenanzeigen unter Text = 70 mm
Hochformatige
Anzeigen:
Ab 400 mm Höhe werden mit der vollen
Satzspiegelhöhe (430 mm) berechnet.
11. Farbanzeigen:
GAZ/AAZ/WZ:
Spaltenbreite:
1
2
3
4
5
6
Anzeigenteil mm:
45
92
139
187
234
282
Textteil GAZ/AAZ/WZ mm:
45
92
139
187
234
282
Textteil BZ mm:
54
111
168
225
278
–
Eckanzeigen = 420 mm
Mindesthöhe:
Anzeigen mit einer bis drei Schmuckfarben können in den Ausgaben von Montag bis Samstag
nach Vereinbarung gedruckt werden. Besondere
Platzierungswünsche werden nur im Rahmen der
technischen Möglichkeiten berücksichtigt. Der
Verlag behält sich das Recht vor, nach Absprache im Anzeigenteil auch zwei Farbanzeigen verschiedener Auftraggeber auf einer Seite zu platzieren.
Rücktrittstermin:
für 1 Buntfarbe 2 Tage vor Erscheinen
für 2 Buntfarben 2 Tage vor Erscheinen
für 3 Buntfarben 2 Tage vor Erscheinen
Offsetdruck
Druckunterlagen:
Wie Schwarzweißanzeigen, mit Farbskala
Offsetdruckplatte positiv
Farben:
Normfarbe DIN 16 508. Sonderwünsche werden
nach Möglichkeit erfüllt, jedoch ist dazu die Einsendung genauer Farbmuster mit Angabe der
Farbnummer und Lieferfirma acht Tage vor Erscheinen erforderlich. Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
3. Grundschrift:
a) Anzeigenteil:7 Punkt
b) Textteil:
8 Punkt
4. Druckverfahren:
5. Druckform:
6. Druckunterlagen für Schwarzweißanzeigen:
Nur digitale Vorlagen, siehe Blatt 2.1
Druckunterlagen für Gesamtausgabe dreifach erbeten.
7. Rasterweite s/w
4c
Max. 135 lpi
Max. 135 lpi
8. Rasterumfang:
Lichtpunkt 3%, Tiefenpunkt 98%
9. Tonwertzunahme im Druck: ca. 26%
Erscheinungstage GAZ/AAZ/WZ/BZ=
für
Stellenanzeigen = samstags
Rubrikenanzeigen: Immobilienanzeigen = samstags
Kfz-Anzeigen = freitags und samstags
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 2.2
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
Gießen
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Technische Angaben
Richtlinien zur digitalen Übermittlung von Druckunterlagen und Anlieferung von Anzeigen auf Datenträgern
Ihr Auftrag zur Anzeige
EPS-Dateien
Vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie bitte den Anzeigenauftrag incl. eines
Ausdruckes der Anzeige an
Gießener Allgemeine Zeitung, Anzeigenabteilung, Marburger Str. 20, 35390 Gießen
oder per Fax 06 41/30 03-3 00 (Mo.–Fr. 8.00–17.00 ) oder 06 41/30 03-3 01
Geben Sie dabei bitte auch Ihren Ansprechpartner mit Telefonnummer für die Anzeigenübermittlung an.
Wir bevorzugen das Dateiformat PDF. Nur in Ausnahmefällen nehmen wir EPS-Dateien entgegen. Schriften sollten mit einem FontIncluder eingebunden werden oder
müssen beiliegen.
Programm-Dateien (generische Daten)
Senden Sie Ihre selbst gestaltete Anzeige an folgende ISDN-Nummern:
06 41/30 03-4 89 – Leonardo Pro und Eurofiletransfer
06 41/30 03-4 73 – regio-connect (Voraussetzung: regio-connect muss auch bei
Ihnen installiert sein.)
Ansprechpartner: Anzeigensatz, Telefon 06 41/30 03-4 18
Bei regelmäßiger Übermittlung von größeren Datenmengen bieten wir Ihnen einen FTP-Zugang.
Sie bekommen Ihren eigenen passwortgeschützten Zugang zu unserem Server.
Anmeldung unter 06 41/30 03-4 18.
Weiterhin ist die Anlieferung über den internationalen Quickcut-Service möglich.
Infos unter www.quickcut.de
Generische Daten sind nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit unserer Technik zulässig.
Alle Dateien dürfen nur mit den nachfolgend aufgeführten Programmen erstellt sein
und sind in einem gemeinsamen Ordner (Mac) bzw. in einem Verzeichnis (Windows)
zu versenden. Im Dokument enthaltene Bildelemente und Schriften müssen beiliegen.
Mac
PC
FreeHand bis 10.0
Corel Draw bis 9.0
Illustrator bis 10.0
PageMaker bis 7.0
InDesign CS
PageMaker bis 7.0
QuarkXPress bis 6.0
Corel Draw bis 8.0
– Photoshop 7.0-Dateien unkomprimiert –
Lieferung per Datenträger
Farbanzeigen
Übersenden Sie uns Ihre Diskette im Mac- oder PC-Format.
Datenträger: CD, DVD, USB-Stick
Bitte beschriften Sie die Datenträger mit folgenden Angaben:
Windows/Mac und Dateiname/n.
Verwenden Sie nur Schmuckfarben aus dem HKSZ-Fächer oder CMYK-Farben!
Führen Sie im Druckmenü keine Farbseparation durch.
Wir bitten vor der Übermittlung Ihrer mehrfarbigen Anzeige um einen Gesamtausdruck sowie einen Ausdruck der Farbseparation.
Übermittlung per ISDN
PDF- oder PostScript (PS)-Druckdateien
Für das Erstellen einer PDF- oder PS-Datei muss ein Postscripttreiber mit einer Mindestauflösung von 1270 dpi installiert sein, folgende Einstellungen müssen vorgenommen werden:
Auflösung: 1270 dpi, Rasterweite: 135 lpi, keine Farbseparierung (composite),
Dateiformat: binär, PostScript-Level-2- oder -3-kompatibel. Die Zeichensätze sind
einzubinden.
Schlusstermine
für ISDN-Druckunterlagen-Übermittlung bzw. Anlieferung von Datenträgern
Vortag 10.00 Uhr; für die Samstagausgabe: Donnerstag, 15.00 Uhr;
für die Montagsausgabe: Freitag, 10.00 Uhr
Rückfragen?
Bitte rufen Sie uns an unter Telefonnummer:
Anzeigendisposition:
06 41/30 03-2 14 oder -2 90
Technische Informationen: 06 41/30 03-4 18
E-Mail: [email protected]
Blatt 3.1
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 430 mm hoch, 282 mm breit, 1 Seite: 2580 mm
Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6 · Textspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6 (BZ: 54 mm, Anzahl 5)
Mindestgröße
Maximalgröße
Anmerkung zur Berechnung
Gestaltete Anzeigen im
Anzeigenteil, Schwarzweiß
1 Anzeigenspalte/
10 mm hoch
Farbanzeigen im
Anzeigenteil
1Anzeigenspalte/
20 mm hoch
Mindestgröße für Farbanzeigen im Anzeigenteil:
20 mm; Anzeigen bis 200 mm werden zum
s/w-Preis zzgl. Mindestaufschlag berechnet.
Darüber gilt jeweils der Farb-mm-Preis.
s/w- und Farbanzeigen
mit Textanschluss
1 Textspalte/420 mm hoch
2 Textspalten/210 mm hoch
3 Textspalten/140 mm hoch
4 Textspalten/105 mm hoch
5 Textspalten/84 mm hoch
6 Textspalten/70 mm hoch
Für Anzeigen über 420 mm gilt der Farb-mm-Preis
Textteilanzeigen
(ZF möglich)
1 Textspalte/10 mm hoch
Spaltenbreite GAZ/WZ 67 mm
Spaltenbreite BZ 54 mm
2 Textspalten/200 mm hoch
Zur Abrechnung kommt der s/w-mm-Preis für
Textteilanzeigen. Für Farbanzeigen (1–3 ZF)
berechnen wir die Mindestaufschläge auf s/w-Preise.
Blatthohe Anzeigen
Textseiten
1 Textspalte/420 mm hoch
5 Textspalten/420 mm hoch
Zur Abrechnung kommt der s/w- bzw.
Farb-mm-Preis.
Blattbreite Anzeigen
auf Textseiten
6 Textspalten/70 mm hoch
6 Textspalten/320 mm hoch
Zur Abrechnung kommt der s/w- bzw. Farb-mmPreis für Text anschließende Anzeigen. Platzierung nur
am Fuß der Seite. Blattbreite Anzeigen unter 70 mm
Höhe können nur im Anzeigenteil platziert werden.
Eckfeld-Anzeigen
auf Textseiten
2 Textspalten/210 mm hoch
5 Textspalten/320 mm hoch
Zur Abrechnung kommt der s/w- bzw. Farb-mmPreis für Text anschließende Anzeigen.
1000-Eckfeld auf
Textseiten
Festgröße: 4 Anzeigenspalten/
250 mm hoch
Panorama-Anzeigen
auf Anzeigen- oder
Textseiten
13 Anzeigenspalten
(590 mm breit)/140 mm hoch
13 Anzeigenspalten
(590 mm breit)/320 mm hoch
(oder blatthoch)
13 Spalten x Anzeigenhöhe x Anzeigen-mm-Preis.
Tunnel-Anzeigen im
Anzeigenteil (ZF möglich)
5 Anzeigenspalten +
Bundsteg (312 mm breit).
Mindestvolumen 1200
Anzeigen-mm
11 Anzeigenspalten +
Bundsteg (504 mm breit).
Mindestvolumen 1200
Anzeigen-mm
Anzahl Anzeigenspalten x Anzeigenhöhe
Tunnel-Anzeigen im
Textteil (ZF möglich)
5 Anzeigenspalten +
Bundsteg (312 mm breit).
Mindestvolumen 1200
Anzeigen-mm
11 Anzeigenspalten +
Bundsteg (504 mm breit).
Mindestvolumen 2200
Anzeigen-mm
Anzahl Anzeigenspalten x Anzeigenhöhe
Zur Abrechnung kommt der s/w- bzw. Farb-mmPreis für Text anschließende Anzeigen.
Mindestgröße
Maximalgröße
Anmerkung zur Berechnung
Titelkopfanzeigen
GAZ/AAZ/WZ a) 45x45, b) 85x45
BZ a) 60x60, b) 80x43
Festpreis für s/w + Farbanzeigen
Siehe Blatt 5.1
Griffecke auf der
Titelseite (ZF möglich)
Festformat: 1 Textspalte
GAZ/AAZ/WZ: 67 mm breit/
100 mm hoch
BZ: 54 mm breit/80 mm hoch
Festpreis für s/w + Farbanzeigen
Siehe Blatt 5.1
Insel-Anzeige
(nur im Anzeigenteil; ZF möglich)
Mindestvolumen
300 Anzeigen-mm
L-Anzeige im Textteil
(ZF möglich)
Mindestinhalt:
670 Text-mm
Maximaler Inhalt:
920 Text-mm
Senkrechter Teil blatthoch 420 mm hoch, waagerechter
Teil mind. 50 mm hoch, max. 100 mm hoch. Berechnung
waagerechter Teil: 5 Textspalten x Anzeigenhöhe x
Text-mm-Preis. Berechnung senkrechter Teil: Anzahl
Textspalten x Anzeigenhöhe x Text-mm-Preis (abzgl. der
mm aus waagerechtemTeil. Zur Abrechnung kommt der
Grund- bzw. Ortspreis für Text anschließende Anzeigen.
L-Anzeige im Anzeigenteil
(ZF möglich)
Mindestinhalt:
670 Text-mm
Maximaler Inhalt:
920 Text-mm
Senkrechter Teil blatthoch 420 mm hoch, waagerechter
Teil mind. 50 mm hoch, max. 100 mm hoch. Berechnung
waagerechter Teil: 6 Anzeigenspalten x Anzeigenhöhe x
mm-Preis. Berechnung senkrechter Teil: Anzahl
Anzeigenspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis (abzgl. der
mm aus waagerechtem Teil. Zur Abrechnung kommt der
Grund- bzw. Ortspreis im Anzeigenteil.
Satelliten-Anzeigen im
Textteil (ZF möglich)
MIndestvolumen 180 Text-mm/
mindestens 2 Anzeigen pro Seite
Maximal 360 Text-mm. Nicht Abrechnung über Textteil-mm-Preis.
mehr als 3 Anzeigen pro Seite
Satelliten-Anzeigen im
Anzeigenteil (ZF möglich)
MIndestvolumen 100 Anzeigenmm/mindestens 2 Anzeigen
pro Seite
Maximal 480 Text-mm.
Nicht mehr als 6 Anzeigen
pro Seite
Flexform-Anzeige
(ZF möglich)
Anzeigenstrecken
Nur im redaktionellen Teil möglich. Größe und
Konditionen auf Anfrage.
Mindestens 4 Seiten in einer
Ausgabe
Kartenkleber
nicht möglich.
Half-Cover-Anzeige/Flying Page
Wetter-Anzeige (bis 3 ZF möglich)
Nur nach Absprache. Konditionen auf Anfrage.
Konditionen auf Anfrage.
Festformat: 6 Textspalten/
20 mm hoch
Platzierung unter »Wetter« zum Pauschalpreis nach
Absprache. Nur als tägliche Erscheinung.
Mindestbuchung monatlich.
Hochformatige Anzeigen: Hochformatige Anzeigen im Anzeigenteil oberhalb 420 mm und allein platzierte Anzeigen auf Textseiten oberhalb von 420 mm werden mit der vollen
Spiegelhöhe berechnet.
Anzeigen-Sonderformen
Blatt 3.2
DIE GRIFFECKE UND TITELKOPFANZEIGEN
Erscheinungsweise:
Anzeigenschluss:
Druckunterlagen:
GAZ/AAZ/WZ/BZ = Montag bis Samstag
Griffecke
2 Tage vor Erscheinen
Mindestgröße: GAZ/AAZ/WZ 100 mm Höhe/67 mm Breite (eine Textspalte)
BZ 80 mm Höhe/54 mm Breite (eine Textspalte)
Für zwei und drei Zusatzfarben berechnen wir die Mindestaufschläge auf s/w-Preise.
Platzierung:
Titelseite, rechts unten
1. Lokalseite + 1. Lokalsportseite, rechts unten
siehe technische Angaben, Blatt 2
Titelkopfanzeige
(A + B)
ZIS-Nr.
101014
Grundpreise
A) 45 x 45 mm
B) 85 x 45 mm
sw
1 ZF 2 + 3 ZF
sw
1 ZF 2 + 3 ZF
607,–
664,– 741,– 1146,– 1206,– 1280,–
ermäßigte Grundpreise *)
A) 45 x 45 mm
B) 85 x 45 mm
sw
1 ZF 2 + 3 ZF
sw
1 ZF 2 + 3 ZF
516,–
576,–
650,–
974,– 1034,– 1108,–
GAZ/AAZ/WZ/BZ
100644
101426
100153
101611
497,–
419,–
356,–
310,–
545,–
457,–
392,–
336,–
607,–
493,–
424,–
360,–
938,–
792,–
673,–
585,–
986,–
830,–
709,–
611,–
1048,–
866,–
741,–
635,–
422,–
356,–
303,–
264,–
470,–
394,–
339,–
290,–
532,–
430,–
371,–
314,–
797,–
673,–
572,–
497,–
845,–
711,–
608,–
523,–
907,–
747,–
640,–
547,–
AAZ
WZ
BZ
101494
100897
101850
72,–
259,–
130,–
82,–
283,–
144,–
88,–
303,–
158,–
136,–
490,–
245,–
145,–
514,–
259,–
152,–
534,–
273,–
61,–
220,–
111,–
71,–
244,–
125,–
77,–
264,–
139,–
116,–
417,–
208,–
126,–
441,–
222,–
132,–
461,–
236,–
Griffecke (C)
ZIS-Nr.
Gesamtausgabe
GAZ/AAZ/WZ
GAZ/AAZ/BZ
WZ/BZ
GAZ/AAZ
Titelkopfanzeige:
Format: 45x45
oder 85x45 mm
Platzierung:
rechts neben dem
Titel
A
B
Hauptausgabe
je 100 x 67 mm
BZ 80 x 55 mm
GAZ/AAZ/WZ/BZ
101014
Grundpreise
Titelseite
Lokal/Sport
s/w
1 ZF 2 + 3 ZF
s/w
1 ZF 2 + 3 ZF
1011,– 1071,– 1145,– 809,–
869,–
943,–
s/w
860,–
ermäßigte Grundpreise *)
Titelseite
Lokal/Sport
1 ZF 2 + 3 ZF
s/w
1 ZF 2 + 3 ZF
910,–
972,–
688,–
738,–
800,–
Gesamtausgabe
GAZ/AAZ/WZ
GAZ/AAZ/BZ
WZ/BZ
GAZ/AAZ
100644
101426
100153
101611
828,–
699,–
594,–
516,–
876,–
737,–
630,–
542,–
938,–
773,–
662,–
566,–
662,–
559,–
475,–
413,–
710,–
597,–
511,–
439,–
772,–
633,–
543,–
563,–
704,–
594,–
505,–
439,–
744,–
626,–
537,–
461,–
796,–
658,–
563,–
481,–
563,–
475,–
404,–
351,–
603,–
507,–
436,–
373,–
655,–
539,–
462,–
393,–
101494
100897
101850
120,–
432,–
216,–
130,–
456,–
230,–
136,–
476,–
244,–
96,–
346,–
173,–
106,–
370,–
187,–
112,–
390,–
201,–
102,–
367,–
184,–
110,–
387,–
196,–
114,–
405,–
208,–
82,–
294,–
147,–
90,–
314,–
159,–
94,–
332,–
171,–
Hauptausgabe
AAZ
WZ
BZ
*) Für Anzeigen des ortsbezogenen Handels, Handwerks und Gewerbes nur bei Direktaufträgen.
C
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In Stadt und Landkreis Gießen
und im westlichen Vogelsbergkreis …
1
Im westlichen Wetteraukreis …
… die Nr.
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Nutzfahrzeugtechnik Arbeitsort: Frankfurt
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Blatt 4.1
Online-Preisliste Gießener Allgemeine/Wetterauer Zeitung
www.giessener-allgemeine.de · www.wetterauer-zeitung.de
Pauschalpreise für Online-Werbeformen, Laufzeit 4 Wochen:
�
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�
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GAZ-/AAZ-Preise:
Format: 137x60 Pixel
Startseite: 3 350,-*/Monat
Rubrikenseite: 3 280,-*/Monat
Stadt/Gemeinde: 3 70,-*/Monat
WZPreise:
3 315,-*
3 252,-*
3 63,-*
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Format: 468x60 Pixel
Startseite: 3 675,-*/Monat
Rubrikenseite: 3 540,-*/Monat
Stadt/Gemeinde: 3 135,-*/Monat
3 605,-*
3 485,-*
3 120,-*
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Format: 728x90 Pixel
Startseite: 3 899,-*/Monat
Rubrikenseite: 3 720,-*/Monat
Stadt/Gemeinde: 3 180,-*/Monat
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3 805,-*
3 645,-*
3 160,-*
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Format: 140x600 Pixel
Startseite: 3 999,-*/Monat
Rubrikenseite: 3 799,-*/Monat
Stadt/Gemeinde: 3 190,-*/Monat
3 900,-*
3 715,-*
3 180,-*
� Wallpaper
Format: kompletter Rahmen
exklusiv um Website
Startseite: 3 1199,-*/Monat
Rubrikenseite: 3 999,-*/Monat
Stadt/Gemeinde: 3 240,-*/Monat
3 1080,-*
3 899,-*
3 215,-*
� Medium Rectangle
Skyscraper
�
�
Medium
Rectangle
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Startseite: 3 550,-*/Monat
Rubrikenseite: 3 440,-*/Monat
Stadt/Gemeinde: 3 110,-*/Monat
3 500,-*
3 400,-*
3 100,-*
Kombinationsrabatt Belegung
zwei Portale: abzgl. 10 %
� Werbefeld auf Startseite
mit Verknüpfung zu einer
➡ Digitalen Beilage
➡ Zeitungsanzeige online
➡ PR-Anzeige/PR-Seite online
Siehe Crossmediale Werbeformen/
Zusatzangebote unter Punkt 7.
* Alle genannten Preise pro Monat pro Portal
zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Crossmediale Werbeformen/Zusatzangebote:
� Digitale Beilage: Sie erhalten eine onlinegerechte Abbildung Ihrer Beilage auf www.giessener-allgemeine.de. Mit Platzierung
einer Ankündigungsfläche am Erscheinungstag sowie drei weiteren Folgetagen auf der Homepage 5 300,- + MwSt. / auf der
Stadt-/Gemeindeseite 5 99,- + MwSt.
� Zeitungsanzeige online (Print plus): Ankündigung auf Internetseite der Gießener Allgemeine plus Vollansicht inkl. Verlinkung
zur Homepage. Pauschal/größenunabhängig: 5 180,- + MwSt. pro Woche
� PR-Anzeigen/PR-Seiten online (Firmenjubiläen, Bau- und Objektvorstellungen, usw.) mit Abstellen der kompletten Anzeige/
Seite(n) im PDF-Format: 5 250,- + MwSt./Laufzeit 2 Wochen
Sonderthemen/Specials online (nach Auswahl, z. B. Bauen & Wohnen, lokale Themen, usw.): als Verlagsservice ohne Zusatzkosten,
nach Auswahl online
Belegungsbereiche: • Startseite
• Themen-, Rubrikenseiten
Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Werbeplatzierungen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Bei Fragen und zu Auskünften über Buchungsund Platzierungsmöglichkeiten sowie technischen Anforderungen und Abwicklungen steht Ihnen unsere Anzeigenabteilungen unter Tel. 06 41/30 03-223,
Fax -300 oder per Mail »[email protected]« oder Tel. 0 60 32/9 42-21, Fax -418, Mail »[email protected]« gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.giessener-allgemeine.de. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen lt. Preisliste Nr. 59 vom 1. 1. 2011.
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 5.1
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
Grundpreise
ZIS-Nr.
schwarz/weiß
je mm
Alsfelder Allgemeine
=AAZ**)
Seitenpreis
Textteil
je mm
Kombinationen:
101014
GAZ/AAZ/WZ
100644
WZ/BZ
Wetterauer Zeitung
=WZ
Farbanzeigen:
Butzbacher Zeitung
=BZ
1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben
je mm
je mm
je mm
Mindestaufschlag auf s/w-Preise bis 200 mm
GAZ/AAZ/WZ/BZ
(=Gesamtausgabe)
GAZ/AAZ/BZ
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Stellenanzeigen werden zum mm-Grundpreis abgerechnet,
zzgl. 20,– Euro je Anzeige für die Veröffentlichung auf
www.Jobs-in-Mittelhessen.de
Gießener Allgemeine/Alsfelder Allgemeine
=GAZ/AAZ (Hauptausgabe)
Kurzbezeichnung
Gießen
101426
100153
3,37
2,76
2,33
2,04
8694,60
7120,80
6011,40
5263,20
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
3,67
60,00
9468,60
4,04
134,00
10423,20
4,33
192,00
11171,40
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
3,00
48,00
7740,00
3,31
110,00
8539,80
3,53
154,00
9107,40
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
2,52
38,00
6501,60
2,70
74,00
6966,00
2,87
108,00
7404,60
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
2,23
36,00
5572,80
2,39
68,00
5985,60
2,59
106,00
6475,80
10,11
8,28
6,99
6,12
Einzelbelegungen:
Mindestaufschlag auf s/w-Preise bis 200 mm
GAZ/AAZ
(=Hauptausgabe)
***)
101611
AAZ
101494
WZ
100897
BZ
101850
WochenMi.
postZuschläge*)
–
Sa.
–
1,72
0,40
1,44
0,72
0,55
0,61
4437,60
1032,00
3715,20
1857,60
1419,00
1573,80
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
1,85
26,00
4773,00
1,97
50,00
5082,60
2,07
70,00
5340,60
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,45
10,00
1161,00
0,48
16,00
1238,40
0,55
30,00
1419,00
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
1,56
24,00
4024,80
1,66
44,00
4282,80
1,79
70,00
4618,20
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,79
14,00
2038,20
0,86
28,00
2218,80
0,94
44,00
2425,20
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,64
18,00
1651,20
0,73
36,00
1883,40
0,79
48,00
2038,20
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,72
22,00
1857,60
0,84
46,00
2167,20
0,91
60,00
2347,80
5,16
1,20
4,32
2,16
1,65
1,83
*) WOCHENPOST nur in Verbindung mit Wetterauer Zeitung belegbar.
(alle Preise + Mehrwertsteuer)
**) Alsfelder Allgemeine (AAZ) = Allein belegbar auf lokalen Wechselseiten ohne Rubrizierung.
***) Anzeigen der Rubriken Kraftfahrzeuge und Immobilien können in der Hauptausgabe gegen einen Aufpreis von 30% zweimal erscheinen: am Freitag im großen Privat-an-Privat-Markt und
am Samstag der gleichen Woche in der entsprechenden Rubrik.
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 5.2
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
Ermäßigte Grundpreise
Kurzbezeichnung
ZIS-Nr.
Alsfelder Allgemeine
=AAZ**)
schwarz/weiß Seitenpreis
je mm
Textteil
je mm
1 Z.-Farbe
je mm
Butzbacher Zeitung
=BZ
2 Z.-Farben
je mm
3 Z.-Farben
je mm
Mindestaufschlag auf s/w-Preise bis 200 mm
GAZ/AAZ/WZ/BZ
(=Gesamtausgabe)
101014
GAZ/AAZ/WZ
100644
WZ/BZ
Wetterauer Zeitung
=WZ
erm. Preise 1 u. 2 Farbanzeigen:
je mm
Kurzbezeichnung
GAZ/AAZ/BZ
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Stellenanzeigen werden zum ermäßigten mm-Grundpreis
abgerechnet, zzgl. 20,– Euro je Anzeige für die Veröffentlichung auf www.Jobs-in-Mittelhessen.de
für Anzeigen von Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet
– nur bei Direktaufträgen –
Gießener Allgemeine/Alsfelder Allgemeine
=GAZ/AAZ (Hauptausgabe)
Gießen
101426
100153
2,87
2,35
1,98
1,74
7404,60
6063,00
5108,40
4489,20
8,61
7,05
5,94
5,22
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
3,12
50,00
8049,60
3,43
112,00
8849,40
3,68
162,00
9494,40
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
2,55
40,00
6579,00
2,81
92,00
7249,80
3,00
130,00
7740,00
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
2,14
32,00
5521,20
2,30
64,00
5934,00
2,44
92,00
6295,20
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
1,90
32,00
4902,00
2,03
58,00
5237,40
2,20
92,00
5676,00
1,85
1,42
1,26
1,24
Mindestaufschlag auf s/w-Preise bis 200 mm
Einzelbelegungen:
GAZ/AAZ
(=Hauptausgabe)
3
)
101611
AAZ
101494
101850
BZ
Wochenpost
Zuschläge*)
Mi.
Sa.
3766,80
4,38
–
–
0,37
1,22
0,61
0,47
0,52
954,60
3147,60
1573,80
1212,60
1341,60
*) WOCHENPOST nur in Verbindung mit Wetterauer Zeitung belegbar.
**) Alsfelder Allgemeine (AAZ)
= Allein belegbar auf lokalen Wechselseiten ohne Rubrizierung.
(alle Preise + Mehrwertsteuer)
1,11
3,66
1,83
1,41
1,56
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
1,57
22,00
4050,60
1,67
42,00
4308,60
1,76
60,00
4540,80
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,41
8,00
1057,80
0,43
12,00
1109,40
0,48
22,00
1238,40
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
1,32
20,00
3405,60
1,41
38,00
3637,80
1,52
60,00
3921,60
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,67
12,00
1728,60
0,73
24,00
1883,40
0,80
38,00
2064,00
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,54
14,00
1393,20
0,62
30,00
1599,60
0,67
40,00
1728,60
Mindestaufschl.:
Seitenpreis:
0,61
18,00
1573,80
0,71
38,00
1831,80
0,77
50,00
1986,60
0,701)
0,832)
100897
WZ
1,46
0,27
0,79
0,51
0,34
0,36
1) + 2): Weitere ermäßigte Grundpreise (auch für private Fließsatzanzeigen) H/mm
1) Private Familienanzeigen und private Gelegenheitsanzeigen (ausgenommen Immobilien-, Vermietungs- und Stellenangebote), Anzeigen gemeinnütziger Unternehmen, die ausschließlich der allgemeinen Wohlfahrt dienen sowie
kirchliche Nachrichten, Nachrichten von allen Konfessionen; Verlobung, Vermählung, Geburt und Danksagungen.
2) Todesanzeigen und Danksagungen (ausgen. Firmen-Nachrufe)
3) Anzeigen der Rubriken Kraftfahrzeuge und Immobilien können in der Hauptausgabe gegen einen Aufpreis von
30% zweimal erscheinen: am Freitag im großen Privat-an-Privat-Markt und am Samstag der gleichen Woche in
der entsprechenden Rubrik (weitere Abschlussrabatte werden nicht gewährt).
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
Gießen
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 6.1
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
BEILAGEN
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Verlag:
Preise (zuzüglich Mehrwertsteuer in Euro):
Gewicht bis
15 g
20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
Grundpreis 0⁄00 Exempl.
Ermäß. Grundpreis*)
79,00
67,00
82,00
70,00
85,00
73,00
88,00
76,00
91,00
78,00
94,00
82,00
97,00 100,00
85,00 88,00
50 g
Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft mbH,
Marburger Str. 20, 35390 Gießen
Beilagen-Verw.:
Gießener Allgemeine, Postfach 10 04 62, 35334 Gießen
Fernruf:
(06 41) 30 03-0 od. 30 03-2 14, Fernschr. 482937, Fax 06 41/30 03-3 00
WZ-Einzelbel. = 0 60 32/9 42-0, Fax 0 60 32/9 42-18
Postbankkonto:
Frankfurt am Main 957 81-60, BLZ 500 100 60
Bankverbindungen: Sparkasse Gießen, Kto.-Nr. 227 005 554 (BLZ 513 500 25)
Volksbank Mittelhessen eG, Kto.-Nr. 424 307 (BLZ 513 900 00)
Erscheinungsweise: Täglich, außer sonn- und feiertags, morgens
*) für Handel, Handwerk u. Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet (nur für Direkt-Aufträge)
Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 5 g Euro 3,–
Aufschläge für Teilauflagen:
Über 1000 bis 3000 Exemplare Euro 12,– 0⁄00
bis 8000 Exemplare Euro 6,– 0⁄00
Rabatte: keine
Agenturprovision: 15 %
Teilbelegung:
nach Landkreisen – nach Orten/Gemeinden (Fahrtstrecken) –
nach Stadtgebieten – nach allen Unterausgaben ist möglich.
Mindestzahl für Teilbelegung 1000 Exemplare
Technische Angaben:
1. Höchstformat: Höhe 310 mm, Breite 230 mm
1a. Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das
Höchstformat gefalzt werden (weitere Hinweise: siehe nächstes Blatt)
2. Höchstgewicht = Gewicht der belegten Ausgabe/darüber n. Absprache
3. Erscheinungstage für Beilagen: Montag–Samstag
4. Letzter Anlieferungstermin (frei Haus): 2 Tage vor Erscheinen
5. Versandanschrift: für Gießener Allgemeine u. Wetterauer Zeitung:
Marburger Str. 20, 35390 Gießen, Annahme mo.–fr. von 8–15 Uhr
für Butzbacher Zeitung*: Langgasse/Färbergasse, 35510 Butzbach
*Anlieferung mit Sattelschlepper nicht möglich.
Auflagen: Als Anhaltspunkte für die erforderliche Prospekt-/Kataloganzahl. Bei der Terminabstimmung (unbedingt erforderlich) nennen wir
die jeweils aktuelle Auflage.
mo.–fr.
samstags
Gesamtausgabe Tageszeitungen
Gießener Allgemeine
Alsfelder Allgemeine
Wetterauer Zeitung
Butzbacher Zeitung
Wochenpost
Wochenpost
}
Abweichende Preise für
die Großraum-Kombination
(WZ+WoPo Mittwoch oder
Samstag)
{
Wochenpost Einzelbelegungen
{
67 500
69 800
34 500
35 500
25 000
8 000
Mi/Do
Sa
26 200
8 100
46 535
57 285
Grundpreis bis 20 g Euro 49,–
erm. Grundpreis bis 20 g Euro 42,–
Grundpreis bis 20 g Euro 49,–
erm. Grundpreis bis 20 g Euro 42,–
{
je angefangene
5 g Mehrgewicht
Euro 3,– mehr
pro Tausend
Sonstige Angaben:
1. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
2. Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen.
3. In der belegten Auflage erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis.
Erscheinungsorte:
Preisliste Nr. 59
OBERHESSISCHER ANZEIGER
Blatt 6.2
MITTELHESSISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG
SEIT 1842 HEIMATZEITUNG FÜR WETTERAU, HÜTTENBERG UND PHILIPPSECK
Gültig ab 1. Januar 2011
Gießen
Alsfeld
Friedberg
Bad Nauheim
Butzbach
Nielsen IIIa
Empfehlungen für die Beschaffenheit von Prospektbeilagen
Die industrielle Zeitungsproduktion auf Hochleistungs-Rotationsmaschinen macht ein maschinelles Einstecken erforderlich. Bei nicht geeigneter Beschaffenheit der Beilagen muss die Druckmaschine häufig gestoppt oder langsamer gefahren werden, was die sehr knappe
Produktionszeit einer Tageszeitung in Frage stellt. Manche Beilagen sind überhaupt nicht für
maschinelles Einstecken geeignet; in solch gravierenden Fällen muss die Zeitung dann ohne
diese Beilagen ausgeliefert werden.
Um einen störungsfreien Produktionsablauf ohne Einsteckfehler zu gewährleisten, sollten
bereits Prospektgestaltung und -ausführung an die Notwendigkeiten einer maschinellen
Weiterverarbeitung angepasst sein.
Wir bitten um freundliche Beachtung sowie um Berücksichtigung der genannten Punkte bereits
bei der Prospektplanung.
Angaben zum Produkt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Format
Mindestformat DIN A 6 = 10,5 x 14,8 cm
Maximalformat 31,0 x 23 cm
Gewichte
· Das Gewicht einer Beilage soll 80 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist
eine Rückfrage beim Verlag erforderlich.
Falzarten
· Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Leporello- und Altarfalz können nicht maschinell beigelegt werden.
· Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) sollten den Falz
an der langen Seite aufweisen.
Beschnitt
· Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
· Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
Draht-Rückenheftung
· Bei Draht-Rückenheftung darf die verwendete Drahtstärke nicht stärker als der Rücken
der Beilage sein.
· Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Beilagen im Zeitungsformat
· Beilagen im Zeitungsformat können nur angenommen werden, wenn diese noch einmal
zusätzlich gefalzt angeliefert werden oder das Falzen auf Kosten des Auftraggebers
erfolgt.
Einzelblätter
· Das Beilegen von Ein-Blatt-Prospekten ist aus technischen Gründen nur unter Vorbehalt
möglich.
· Sie müssen auf jeden Fall ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Bei
geringeren Papiergewichten ist das Blatt zu falzen.
Beilagen mit losen Teilen
· Lose Einleger müssen gleich groß sein wie der Hauptprospekt.
·
·
9.
Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten)
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei
bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.
10. Warenmuster und Sonderformate
· Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen, wie Sonderformate, Warenmuster oder
-proben, ist nur bedingt möglich.
· Entsprechende Muster müssen dem Verlag zur technischen Prüfung vorher vorgelegt
werden.
·
Empfehlungen für Verpackung und Transport
11. Anlieferungszustand
· Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig
wird.
· Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder
feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
· Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit
verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
12. Lagenhöhen
· Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm
aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
13. Palettierung
· Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein.
· Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und
gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
· Jede Palette muß analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte
gekennzeichnet sein.
Richtlinien zur Abwicklung
14. Begleitpapiere (Lieferschein)
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet
sein, der folgende Angaben enthalten sollte:
· Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
· Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
· Auftraggeber der Beilage
· Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
· Auslieferungstermin des Beilagenherstellers
· Absender und Empfänger
· Anzahl der Paletten
· Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Ferner sind erforderlich:
· Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte
· Raum für Vermerke
Blatt 7.1
Weitere Kombinationsmöglichkeiten:
➀
Kombinationspreisliste, gültig ab 1. Januar 2010,
bitte anfordern:
➁
Verlag:
➂
➃
Stadtteile: Altenhain · Freienseen · Gonterskirchen · Laubach · Lauter · Münster · Röthges · Ruppertsburg · Wetterfeld
Wochenzeitung für die Stadt Laubach · Amtliches Bekanntmachungsblatt
Mittelhessische Druck- und
Verlagsgesellschaft mbH, Gießen
Anzeigenverwaltung: Marburger Str. 18–20, Postfach 10 04 62,
35334 Gießen
Fernruf:
06 41/30 03-0 Sammelnummer
Redaktion und Geschäftsstellen:
Heimat-Zeitung
Grünberg:
➄
Barfüßergasse 14, 35305 Grünberg,
Tel.: (0 64 01) 91 16-0, Fax: (0 64 01) 91 16 50
Ortsteile: Atzenhain · Bernsfeld · Flensungen · Groß-Eichen · Höckersdorf · Ilsdorf · Merlau · Nieder-Ohmen · Ober-Ohmen · Ruppertenrod ·Sellnrod · Wettsaasen
Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke · Amtliches Bekanntmachungsblatt
HEIMAT ZEITUNG
➅
R E I S K I R C H E N E R A N Z E I G E R · R E I S K I R C H E N E R S T I M M E · BERSROD · BURKHARDSFELDEN · ETTINGSHAUSEN · HATTENROD
· LINDENSTRUTH · REISKIRCHEN · SAASEN · WINNEROD
Pohlheimer Nachrichten
Stadtteile: Dorf-Güll · Garbenteich · Grüningen · Hausen · Holzheim · Watzenborn-Steinberg
Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim
mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung
➆
➇
➈
➉
*)
11
Erscheinungsweise:
➀ Montag bis Samstag
➁ Montag bis Samstag
➂
➃
➄
➅
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
➆
➇
➈
➉
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
monatlich, Donnerstag
Donnerstag
11
*) Für dieses Objekt bitte Einzeltarife vom Verlag anfordern.
Preisliste Nr. 59
MITTELHESSEN
PRESSE
Blatt 7.2
Wetzlarer Neue Zeitung
Gießener Allgemeine
Gießener Anzeiger
Fuldaer Zeitung
Gültig ab 1. Januar 2011
Oberhessische Presse
Hanauer Anzeiger
Dill-Zeitung
Gelnhäuser Neue Zeitung
Reisebeilage
»Reisezeit« jede Woche samstags
mit 2,5 Millionen Lesern in Hessen,
Südniedersachsen und Nordrhein-Westfalen
ZKH
VERBREITUNGSÜBERSICHT
Zeitungskombi Hessen
Disposition:
Hessische/Niedersächsische Allgemeine
Postfach 10 10 09
34010 Kassel
Telefon 05 61/2 03-12 48
Kassel
»Reisezeit«
Minden
Herford
Bielefeld
Detmold
Gütersloh
Rheda-Wiedenbrück
Höxter
Ahlen
Northeim
Hamm
Lippstadt
Soest
Paderborn
Büren
Warburg
Korbach
NordrheinWestfalen
Kassel
Lüdenscheid
Baunatal
Eschwege
MHP
Biedenkopf
Siegen
Kreis Marburg-Biedenkopf
Marburg
Alsfeld
Vogelsbergkreis
Lahn-Dill-Kreis
Lauterbach
Gießen
Wetzlar
Fulda
Landkreis Gießen
Weilburg
Kreis Fulda
Kreis Limburg-Weilburg
Limburg
RheinlandPfalz
Hann.
Münden
Butzbach
Wetteraukreis
HochTaunusKreis
Friedberg
Schlüchtern
Main-Kinzig-Kreis
Bad
Homburg
Frankfurt
Hanau
Gelnhausen
Wiesbaden
Bayern
MITTELHESSENPRESSE
Disposition:
Wetzlardruck GmbH
Elsa-Brandström-Straße 18
35578 Wetzlar
Postfach 2940
35573 Wetzlar
Telefon: 0 64 41/9 59-0
Telefax: 0 64 41/7 28 74
ISDN-Verbindung:
Über Leonardo Pro, 0 64 41/97 00 43
Anzeigenanlieferung:
Über GZM möglich.
Gesonderte Preisliste bitte über ZKH, Kassel
und MHP, Wetzlar anfordern.
Stadtallendorf
Dillenburg
Bad Hersfeld
Marburg
Herborn
Gießen
Wetzlar
Fulda
Bad Nauheim
Hanau
Offenbach
Anzeigendisposition
Hessische/Niedersächsische
Allgemeine
Anzeigenabteilung »Reisezeit«
Postfach 101009
Presse- und Druckzentrum
34010 Kassel
Telefon: 05 61/2 03-16 34
Telefax: 05 61/2 03-22 23
Gesonderte Preisliste bitte
über HNA, Kassel anfordern.
Blatt 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem
Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich
in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er-
kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem
oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in
dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage
zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch
nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der
bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art
der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde
gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort,
möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang
der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen-
abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je
nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel,
wenn sie
bei einer Auflage bis zu
bei einer Auflage bis zu
bei einer Auflage bis zu
bei einer Auflage über
50 000 Exemplaren
100 000 Exemplaren
500 000 Exemplaren
500 000 Exemplaren
20 v. H.
15 v. H.
10 v. H.
5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g)
überschreiten sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise
für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Filme, Reinzeichnungen, Reprovorlagen, Firmenlogos u. ä. sind Arbeitsmaterialien. Sie werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf
des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand
bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
1. Wird ein Anzeigenauftrag zu einem Zeitpunkt zurückgezogen, zu dem das
Inserat bereits ausgesetzt war, so werden die Satzkosten in Rechnung gestellt. Korrekturen oder Stornierungen von Stellenanzeigen für die Samstagsausgabe müssen aus technischen Gründen dem Verlag bis Donnerstag,
15.00 Uhr vorliegen.
2. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
3. Der Verlag wendet bei Entgegennahme von Anzeigen die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt
wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent,
die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber
trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem
Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte,
gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
4. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag
kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
5. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
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