Preisliste Nr.56 - Odenwälder Zeitung

Transcription

Preisliste Nr.56 - Odenwälder Zeitung
Preisliste Nr. 57
Gültig ab 1. Januar 2017
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Verlagsangaben
Verlag:
DiesbachMedien GmbH
Postfach 10 02 51, 69442 Weinheim
Friedrichstraße 24, 69469 Weinheim
Mitglied der Anzeigengemeinschaft ZRN
Zeitungsgruppe Rhein-Neckar
Telefon:
Telefax:
Expressgut:
Geschäftsführung:
Tel.-Durchwahl:
(0 62 01) 8 11 00
(0 62 01) 8 11 79
Bahnhof Weinheim
Dr. Volker Diesbach, Nicolas Diesbach
(0 62 01) 8 11 18
Anzeigenabteilung*
Anzeigenleitung:
Tel.-Durchwahl:
Anzeigensekretariat:
Tel.-Durchwahl:
E-Mail:
Wolfgang Schlösser
(0 62 01) 8 11 22
Marita Fuchs-Jetter
(0 62 01) 8 11 45
[email protected]
Rücktrittsrecht Anzeigen
Anlieferungstermin Beilagen
Rücktrittstermin Beilagen
Geschäftsbedingungen:Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Prospektbeilagen in den Zeitungen und Zeitschriften und zu den
zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Siehe Seite
„Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Bankverbindungen:
BIC
Deutsche Bank Mannheim
Commerzbank Mannheim
Volksbank Weinheim
Sparkasse Rhein Neckar Nord
Postbank Karlsruhe
Sparkasse Starkenburg
IBAN
DEUTDESMXXX DE85 6707 0010 0586 7957 00
COBADEFFXXX DE18 6704 0031 0370 2156 00
GENODE61WNM DE28 6709 2300 0001 0050 06
MANSDE66XXX DE36 6705 0505 0063 0276 26
PBNKDEFFXXX DE59 6601 0075 0039 4647 52
HELADEF1HEP DE86 5095 1469 0000 0274 30
Zahlungsbedingungen: Bei Vorauszahlung vor Erscheinen 3 % Skonto.
Sofort nach Rechnungsempfang ohne Abzug.
Lastschriftverfahren:
Abbuchung sofort
3 % Skonto
Monatliche Abbuchung
1 % Skonto
Chiffregebühren:
Abholung:
€ 3,– pro Anzeige zzgl. MwSt.
Zusendung:
€ 5,– pro Anzeige zzgl. MwSt.
* Ansprechpartner für digitale Druckunterlagen siehe Seite „Technische Angaben“
Ansprechpartner für Beilagen-Disposition siehe Seite „Prospektbeilagen“
wie Anzeigenschlusstermine
frühestens 14 Tage vorher, spätestens 3 Tage vorher
2 Wochen vor dem Beilegetermin
Schlusstermine:
Anzeigenschluss
Ausgabe Dienstag – Samstag
falls Korrekturabzüge
Anzeigenschluss Ausgabe Montag
Druckunterlagenschluss
s/w + Farbe
2 Werktage vor Erscheinen, 16.00 Uhr
Erscheinungsweise
werktäglich, morgens
Erscheinungstage für Rubrikenmärkte
Montag – Freitag
Dienstag
Mittwoch und Samstag
Donnerstag
Freitag
Samstag
Immobilien
Frühstücksbörse
Kfz-Börse
WN/OZ Freizeit-Magazin
Hauptimmobilienteil
Reiseanzeigen, Treffpunkt, Stellenmarkt (Hauptteil)
4 Tage vor Erscheinen
Freitag, 15.00 Uhr
wie Anzeigenschlusstermine
Nachlässe
für Abschlüsse bei Abnahme innerhalb eines Jahres
(nur auf die Grundpreise und Ortspreise sowie Farbzuschläge)
Malstaffel
Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel
mehrmalige
Millimeterpreise
Veröffentlichungen
von mindestens
ab 30.000 mm 21%
ab 40.000 mm 22%
ab 12 Anzeigen 10 % 5 000 mm 10 %
ab 60.000 mm 23%
ab 24 Anzeigen 15 %
10 000 mm 15 %
ab 80.000 mm 24%
ab 52 Anzeigen 20 %
20 000 mm 20 %
ab 100.000 mm 25%*
*über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich; Höchstnachlass 30%. Nachlässe nur nach einer Staffelart.
Anzeigen, für die lt. Preisliste kein Nachlass gewährt wird, können weder zahlen- noch mengenmäßig in den Abschluss einbezogen werden.
Technische Angaben
Satzspiegel:
Spaltenzahl:
490 mm hoch x 320 mm breit
Anzeigenteil:
7 Spalten
Textteil:
6 Spalten
Umrechnungsfaktor (UF): 1,1667 (von Text in Anzeigenspalten)
Panorama:
670 mm breit einschl. Bundsteg, ab 160 mm Höhe
Spaltenbreite:
Anzeigenteil:
1 Spalten 44 mm
5 Spalten 228 mm
2 Spalten 90 mm
6 Spalten 274 mm
3 Spalten 136 mm
7 Spalten 320 mm
4 Spalten 182 mm
Textteil:
1 Spalten 50 mm
4 Spalten 212 mm
2 Spalten 104 mm
5 Spalten 266 mm
3 Spalten 158 mm
6 Spalten 320 mm
Mindestgrößen:
siehe Seite Sonderformate
Druckverfahren:
Offsetdruck
Grundschrift:
6,5 Punkt (negativ ab 8 Punkt halbfett)
Druckunterlagen:
digitale Anzeigenanlieferung
Bevorzugt werden PDF-Dateien.
Bitte verwenden Sie für die Bildbearbeitung die Profile:
iso.newspaper26v.icc (CMYK), bzw. iso.newspaper26_gr.icc (s/w).
Zur Erzeugung von PostScript- oder EPS-Dateien müssen folgende
Parameter eingestellt werden:
Belichter-Treiber: Acrobat Distiller
Auflösung:
1692 dpi (666 Pixel/cm)
Rasterweite:
max. 86 lpi (40er Raster)
PostScript-Format: Folgende Optionen sind im Druck-Menü einzustellen:
Format: PostScript; binär; nur Level 2 kompatibel;
alle Zeichensätze beifügen oder vektorisieren.
Unterstützte Programme/Dateiformate:
InDesign
Illustrator
Photoshop
CorelDraw (Anzeigen, die in diesem Programm erstellt wurden, müssen als
EPS-File, mit Text als Kurven, abgespeichert werden.)
s/w-Anzeigen:
Auflösung:
Rasterweite:
Tonwertumfang:
Strichbreite:
Farb-Anzeigen:
Auflösung:
Rasterweite:
Tonwertumfang:
Tonwertzunahme:
Farbauftrag:
Strichbreite:
Bildauflösung:
Datenanlieferung:
Sendeschluss:
1692 dpi (666 Pixel/cm)
max. 86 lpi (40er Raster)
7% in den Lichtern, max. 85% in der zeichnenden Tiefe
positiv 0,1 mm, negativ 0,2 mm
mehrfarbige Anzeigen müssen immer im CMYK-Modus
(nach Euro-Skala) angelegt sein.
1692 dpi (666 Pixel/cm)
max. 86 lpi (40er Raster)
7% in den Lichtern, max. 85% in der zeichnenden Tiefe
Unterfarbenreduzierung (UCR) oder Unbuntaufbau
30% bei Flächendeckung
max.: 240%
positiv 0,1 mm, negativ 0,5 mm; positive Feinstreifen und -linien
sind im mehrfarbigen Übereinanderdruck zu vermeiden.
mind. 200 dpi
CD, DVD, USB-Stick
FTP:
auf Anfrage
E-Mail:
[email protected]
siehe Anzeigenschlusstermine
Die digitale Anzeigenübermittlung dient nicht dem Auftragseingang.
Der Auftrag muss der Anzeigenabteilung in schriftlicher Form vorliegen.
Ansprechpartner für digitale Druckunterlagen:
Oliver Schilling
[email protected]
Verlagsangaben · Nachlässe · Technische Angaben
3
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Auflagen und Verbreitung der Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung · ZIS-Nr.: 101 598
Verkaufte Auflage lt. IVW 1/2016: 21.364
Verbreitete Auflage lt. IVW 1/2016: 21.861
Auflagen im Verbreitungsgebiet der Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung. Verkaufte Auflagen für Kreise und Gemeinden.
Lt. IVW-Verbreitungsanalyse 2016, Rhein-Neckar-Kreis / Kreis Bergstraße
Kreis/Gemeinde
Rhein-Neckar-Kreis
11.111
davon in
Hemsbach 1.802
Hirschberg 1.092
Laudenbach 943
Weinheim 7.112
162
Sonstige Orte Rhein-Neckar-Kreis
Kreis Bergstraße
10.089
davon in
Birkenau 1.915
Fürth 1.431
Gorxheimertal 780
Mörlenbach 1.582
Rimbach 1.307
Wald-Michelbach 1.787
Grasellenbach 590
Abtsteinach
523
174
Sonstige Orte Kreis Bergstraße
Summe Kreis Bergstraße und
Rhein-Neckar-Kreis
Summe außerhalb Verbreitungsgebiet
Gesamt
21.200
164
21.364
Lindenfels
Fürth
Grasellenbach
Heppenheim
Rimbach
Laudenbach
Mörlenbach
Hemsbach
Weinheim
Birkenau
Hirschberg
Gorxheimertal
Heddesheim
Schriesheim
Wald-Michelbach
Abtsteinach
Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
Wertheim
Bensheim
Biblis
Lindenfels
Lorsch
Bürstadt
Fürth
Tauberbischofsheim
Heppenheim
Lampertheim
Weinheim
Wald-Michelbach
Buchen
Mannheim Viernheim
Ludwigshafen
Schifferstadt
Speyer
Eberbach
Schriesheim
Bad
Mergentheim
Hirschhorn
Adelsheim
Heidelberg
Schwetzingen
Mosbach
Hockenheim
Wiesloch
Sinsheim
Eppingen
Bad
Rappenau
Verkaufte Auflage
1. Quartal 2016
lt. IVW-Meldung
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung
Mo.–Sa. 21.364
ZIS-Nr.: 101 598
Mo.–Fr.
Sa.
Ausgabe B =
ZIS-Nr.:
101 106
Weinheimer Nachrichten/
Odenwälder Zeitung
Mannheimer Morgen
Schwetzinger Zeitung
Bergsträßer Anzeiger
Südhessen Morgen
106.474
114.702
ZRN
=
ZIS-Nr.:
100 219
Zeitungsgruppe Rhein-Neckar:
Ausgabe B und
Rhein-Neckar-Zeitung
Fränkische Nachrichten
219.496
241.449
Auflagen · Verbreitung
5
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6
7
8
9
10
11
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel 490 mm hoch, 320 mm breit. 1 Seite 3430 mm, 7 Anzeigenspalten à 44 mm bzw. 6 Textspalten à 50 mm
Mindestgröße
Maximalgröße
Fließtextanzeige
1 Spalte/10 mm hoch
Gestaltete Anzeigen im Anzeigenteil
Schwarz/Weiß
Farbanzeigen im Anzeigenteil
1 Spalte/10 mm hoch
1 Textteilanzeigen
1 Spalte/60 mm hoch
1 Spalte/ 100 mm hoch
2 Spalten/60 mm hoch
2 Spalten/100 mm hoch
(höhere Formate nur auf Anfrage möglich)
2 Blatthohe Anzeigen auf Textseiten
1 Textspalte 490 mm hoch
4 Textspalten 490 mm hoch
3 Blattbreite Anzeigen auf Textseiten
7 Anzeigen-/6 Textspalten/80 mm hoch 7 Anzeigen-/6 Textspalten/380 mm hoch
Anmerkung zur Berechnung
Mindestberechnung: 3 Zeilen
Mindestberechnung: 10 mm
Unter 200 mm wird ein Mindestaufschlag auf den
jeweiligen mm-sw-Preis berechnet. Darüber gilt jeweils
der Farb-mm-Preis
Anzahl Textspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis
Textteilanzeigen
Anzahl Textspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld
Blattbreite Anzeigen unter 80 mm können nur im
Anzeigenteil platziert werden
Anzahl Textspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld
Festpreis (Grundpreis/Ortspreis): 570,–/484,50 Euro
1 Woche (Mo. – Sa.) 2900,–/2465,– Euro
-
4 Eckfeld Anzeigen auf Textseiten
Mindestvolumen 700 mm
4 Textspalten/350 mm hoch
5 Titelseitenanzeige
72 mm breit/50 mm hoch (Festgröße)
(am Kopf der Blickspalte)
6 Treppenanzeigen
Mindestens 200 mm
(nur im Anzeigenteil)
7 Panorama-Anzeigen auf Textseiten
13 Spalten (670 mm breit)/
13 Spalten (670 mm breit)/
13 Spalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld
160 mm hoch
390 mm hoch (oder Blatthoch)
8 Tunnel-Anzeigen
4 Spalten + Bundsteg
8 Spalten + Bundsteg
Anzahl Textspalten
im Textteil
Mindestvolumen 1000 mm
+ 1 (f. Bundsteg) x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld
9 Insel-Anzeigen
Mindestvolumen 200 mm
(nur in der Frühstücksbörse)
10 Satelliten-Anzeige
Mindestvolumen je Seite 200 mm/
Nicht mehr als 8 Anzeigen pro Seite
(nur im Anzeigenteil)
Mindestens 2 Anzeigen pro Seite
11 Sandwich-Anzeige
320 mm breit/80 mm hoch oder 50 mm breit/490 mm hoch
Anzahl Textspalten x Höhe x mm-Preis Eckfeld
L-Anzeige
Mindestinhalt im Textteil 1039 mm
Maximaler Inhalt 2500 mm
auf Anfrage
(nur im Textteil möglich)
Flexform-Anzeige
Nur im redaktionellen Teil möglich.
Größe und Konditionen auf Anfrage.
Anzeigenstrecken
Mindestens 3 aufeinanderStreckenrabatt:
folgende Seiten in einer Ausgabe
ab 3 Seiten 25% · ab 4 Seiten 35%
ab 6 Seiten 40% · ab 8 Seiten und mehr 50%
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
7
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Grundpreise für Schwarzweiß-Anzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer)
Satzspiegel:
Anzeigenspalten:
Höhe: 490 mm
Breite: 44 mm
Breite: 320 mm
Anzahl: 7
Ausgaben
Weinheimer Nachrichten
mit Odenwälder Zeitung
ZIS-Nr.: 101 598
Millimeterpreis
1,59 Euro
1/1 Seite
5.453,70 Euro
Seitenvolumen:
Textspalten:
3430 mm
Breite: 50 mm
Ausgabe B
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder
Zeitung plus Mannheimer Morgen,
Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger
Zeitung, Südhessen Morgen
ZIS-Nr.: 101 106
Mo.–Fr.
7,28 Euro*
Sa.
7,60 Euro*
Mo.–Fr.
24.970,40 Euro
Sa.
26.068,00 Euro
Anzahl: 6
UR-Faktor 1,1667
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
Fränkische Nachrichten
ZIS-Nr.: 100 219
Mo.–Fr.
Sa.
Mo.–Fr.
Sa.
12,99 Euro*
13,53 Euro*
44.555,70 Euro
46.407,90 Euro
* Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage.
Anzeigenstrecken: 3 Seiten 25 %, 4 Seiten 35 %, 6 Seiten 40 %, 8 Seiten 50 % Rabatt auf Seitenpreis (bzw. auf das Seitenvolumen).
Alle Grundpreise und Farbzuschläge sind rabattfähig – Rabattstaffeln finden Sie bei den Verlagsangaben – Werbeagenturen gewähren wir bei der Vermittlung von Anzeigen
zu o. g. Grundpreisen 15 % AE-Provision.
Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“.
Grundpreise für Farbanzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer)
Satzspiegel:
Anzeigenspalten:
Höhe: 490 mm
Breite: 44 mm
Breite: 320 mm
Anzahl: 7
Seitenvolumen:
Textspalten:
3430 mm
Breite: 50 mm
Anzahl: 6
UR-Faktor 1,1667
Ausgaben
Weinheimer Nachrichten
Ausgabe B
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
mit Odenwälder Zeitung
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder
Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
ZIS-Nr.: 101 598
Zeitung plus Mannheimer Morgen,
Fränkische Nachrichten
Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger
ZIS-Nr.: 100 219
Zeitung, Südhessen Morgen
ZIS-Nr.: 101 106
Mo.–Fr.
Mo.–Fr.
Berechnung
Berechnung
Sa.
wie 4c
Sa.
wie 4c
1 Zusatzfarbe je mm (2c) 1,78 Euro 1)
Farbzuschlag 2): 38,00 Euro
Mo.–Fr.
Mo.–Fr.
Berechnung
Berechnung
1/1 Seite
6.105,40 Euro
Sa.
wie 4c
Sa.
wie 4c
Mo.–Fr.
16,86 Euro 3) *
Mo.–Fr.
9,44 Euro 3) *
Mehrfarbig (3c + 4c) 2,08 Euro1)
Sa.
9,86 Euro 3) *
Sa.
17,55 Euro 3) *
Farbzuschlag 2): 98,00 Euro
Mo.–Fr.
32.379,20 Euro
Mo.–Fr.
57.829,80 Euro
1/1 Seite
7.134,40 Euro
Sa.
33.819,80 Euro
Sa.
60.196,50 Euro
3)
Für Farbanzeigen ab 200 mm
Mindestgröße: 100 mm
Für Farbanzeigen unter 200 mm gilt der s/w-Preis zzgl. der ausgewiesenen Farbzuschläge
Anzeigenstrecken: 3 Seiten 25 %, 4 Seiten 35 %, 6 Seiten 40 %, 8 Seiten 50 % Rabatt auf Seitenpreis (bzw. auf das Seitenvolumen).
Alle Grundpreise und Farbzuschläge sind rabattfähig – Rabattstaffeln finden Sie bei den Verlagsangaben – Werbeagenturen gewähren wir bei der Vermittlung von Anzeigen
zu o. g. Grundpreisen 15 % AE-Provision.
Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“.
1)
2)
* Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage.
Grundpreise
9
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Ortspreise* für Schwarzweiß-Anzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer)
Satzspiegel:
Anzeigenspalten:
Höhe: 490 mm
Breite: 44 mm
Breite: 320 mm
Anzahl: 7
Weinheimer Nachrichten
mit Odenwälder Zeitung
ZIS-Nr.: 101 598
Millimeterpreis
1,35 Euro
1/1 Seite
4.630,50 Euro
Ausgaben
Seitenvolumen:
Textspalten:
3430 mm
Breite: 50 mm
Ausgabe B
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder
Zeitung plus Mannheimer Morgen,
Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger
Zeitung, Südhessen Morgen
ZIS-Nr.: 101 106
Mo.–Fr.
6,17 Euro**
Sa.
6,47 Euro**
Mo.–Fr.
21.163,10 Euro
Sa.
22.192,10 Euro
Anzahl: 6
UR-Faktor 1,1667
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
Fränkische Nachrichten
ZIS-Nr.: 100 219
Mo.–Fr.
Sa.
Mo.–Fr.
Sa.
11,30 Euro**
11,74 Euro**
38.759,00 Euro
40.268,20 Euro
* Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise und Farbzuschläge sind rabattfähig.
** Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage.
Anzeigenstrecken: 3 Seiten 25 %, 4 Seiten 35 %, 6 Seiten 40 %, 8 Seiten 50 % Rabatt auf Seitenpreis (bzw. auf das Seitenvolumen).
Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“.
Ortspreise* für Farbanzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer)
Satzspiegel:
Anzeigenspalten:
Höhe: 490 mm
Breite: 44 mm
Breite: 320 mm
Anzahl: 7
Seitenvolumen:
Textspalten:
3430 mm
Breite: 50 mm
Anzahl: 6
UR-Faktor 1,1667
Ausgaben
Weinheimer Nachrichten
Ausgabe B
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
mit Odenwälder Zeitung
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder
Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
ZIS-Nr.: 101 598
Zeitung plus Mannheimer Morgen,
Fränkische Nachrichten
Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger
ZIS-Nr.: 100 219
Zeitung, Südhessen Morgen
ZIS-Nr.: 101 106
Mo.–Fr.
Mo.–Fr.
Berechnung
Berechnung
Sa.
wie 4c
Sa.
wie 4c
1 Zusatzfarbe je mm (2c) 1,51 Euro 1)
. /.
. /.
Farbzuschlag 2): 32,00 Euro
Mo.–Fr.
Berechnung
Mo.–Fr.
Berechnung
Sa.
wie 4c
Sa.
wie 4c
1/1 Seite
5.179,30 Euro1)
Mo.–Fr.
14,67 Euro 3) **
Mo.–Fr.
8,00 Euro 3) **
Mehrfarbig (3c + 4c) 1,77 Euro 1)
Sa.
8,39 Euro 3) **
Sa.
15,24 Euro 3) **
. /.
. /.
Farbzuschlag 2): 84,00 Euro
Mo.–Fr.
27.440,00 Euro
Mo.–Fr.
50.318,10 Euro
Sa.
28.777,70 Euro
Sa.
52.273,20 Euro
1/1 Seite
6.071,10 Euro1)
1)
2)
Für Farbanzeigen ab 200 mm
Für Farbanzeigen unter 200 mm gilt der s/w-Preis zzgl. der ausgewiesenen Farbzuschläge.
3)
Mindestgröße: 100 mm
* Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk,
Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise und Farbzuschläge sind rabattfähig.
** Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage.
Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“.
Ortspreise
11
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Textteil-Anzeigen1 (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer)
Anzeigen, die an drei Seiten von redaktionellem Text umgeben sind und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Ausgaben
Weinheimer Nachrichten
mit Odenwälder Zeitung
ZIS-Nr.: 101 598
Ausgabe B
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder
Zeitung plus Mannheimer Morgen,
Bergsträßer Anzeiger, Schwetzinger
Zeitung, Südhessen Morgen
ZIS-Nr.: 101 106
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN
Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
Fränkische Nachrichten
ZIS-Nr.: 100 219
Grundpreis/mm
s/w
4,45 Euro
1 Zusatzfarbe (2c)
4,98 Euro
Mehrfarbig (3c + 4c)
5,82 Euro
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
28,34 Euro
29,11 Euro
Berechnung
wie 4c
34,46 Euro
35,57 Euro
51,20 Euro
53,31 Euro
Berechnung
wie 4c
66,46 Euro
69,21 Euro
Ortspreis/mm*
s/w
3,78 Euro
1 Zusatzfarbe (2c)
4,23 Euro
Mehrfarbig (3c + 4c)
4,94 Euro
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
24,37 Euro
25,14 Euro
Berechnung
wie 4c
29,72 Euro
30,72 Euro
44,56 Euro
46,28 Euro
Berechnung
wie 4c
57,85 Euro
60,09 Euro
Mindest-/Maximalgrößen siehe Seite „Sonderformate“
* Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet
Alle Grund- und Ortspreise sind rabattfähig
1)
Eckfeld-Anzeigen2, blatthohe Anzeigen1 (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer)
2)
Anzeigen, die an zwei Seiten von redaktionellem Text umgeben sind und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Satzspiegel:
Textspalten:
Höhe: 490 mm
Breite: 50 mm
Breite: 320 mm
Anzahl: 6
Seitenvolumen:
UR-Faktor 3430 mm
1,1667
Ausgaben
Weinheimer Nachrichten
mit Odenwälder Zeitung
ZIS-Nr.: 101 598
Ausgabe B
Weinheimer Nachrichten/Odenwälder
Zeitung plus Mannheimer Morgen,
Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger
Zeitung, Südhessen Morgen
ZIS-Nr.: 101 106
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
Fränkische Nachrichten
ZIS-Nr.: 100 219
Ausgabe Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung
Berechnung mit mm-Preis
Ausgabe B und ZRN Berechnung mit Umrechnungsfaktor
Grundpreis/mm
s/w
1 Zusatzfarbe (2c)
Mehrfarbig (3c + 4c)
1,87 Euro
2,09 Euro
2,45 Euro
Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis
Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis
Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis
Ortspreis/mm*
s/w
1 Zusatzfarbe (2c)
Mehrfarbig (3c + 4c)
1,59 Euro
1,78 Euro
2,08 Euro
Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis
Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis
Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis
)
Mindest-/Maximalgrößen siehe Seite „Sonderformate"
Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet.
Alle Ortspreise und Farbzuschläge sind rabattfähig.
1)
*)
Textteil-Anzeigen · Eckfeld-Anzeigen
13
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Sonderthemen 2017
Auszug aus dem Sonderthemenplan 2017
Januar
Erscheinungstermin:
Anzeigenschluss:
Juli
Erscheinungstermin:
Anzeigenschluss:
Ihr gutes Recht
11. Januar 2017
Bauen und Wohnen
17. Januar 2017
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs
17. Januar 2017
Urlaub 2017
18. Januar 2017
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 31. Januar 2017
Februar
Erscheinungstermin:
5. Januar 2017
12. Januar 2017
12. Januar 2017
13. Januar 2017
26. Januar 2017
Anzeigenschluss:
Bauen und Wohnen 4. Juli 2017
Die Region ist unsere Welt 8. Juli 2017
(Rheinisches Format)
Ihr gutes Recht
12. Juli 2017
August
Erscheinungstermin:
29. Juni 2017
16. Juni 2017
7. Juli 2017
Anzeigenschluss:
Bauen und Wohnen 7. Februar 2017
8. Februar 2017
Steuerberater
Aus- und Weiterbildung
17. Februar 2017
Bauen und Wohnen
21. Februar 2017
März
Erscheinungstermin:
2. Februar 2017
3. Februar 2017
13. Februar 2017
16. Februar 2017
Anzeigenschluss:
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 1. August 2017
Steuerberater
9. August 2017
Bauen und Wohnen
29. August 2017
Erscheinungstermin:
September
27. Juli 2017
4. August 2017
24. August 2017
Anzeigenschluss:
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 7. März 2017
Bauen & Wohnen (Tabloid) 8. März 2017
Ihr gutes Recht 8. März 2017
Weinheim City (Tabloid)
28. März 2017
Bauen und Wohnen 28. März 2017
April
Erscheinungstermin:
2. März 2017
23. Februar 2017
3. März 2017
14. März 2017
23. März 2017
Anzeigenschluss:
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 5. September 2017
Weinheim City (Tabloid) 5. September 2017
Ihr gutes Recht
13. September 2017
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs
26. September 2017
Erscheinungstermin:
Oktober
1. September 2017
18. August 2017
8. September 2017
21. September 2017
Anzeigenschluss:
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs
Bauen und Wohnen
Steuerberater
Bauen und Wohnen
Mai
4. April 2017
11. April 2017
12. April 2017
25. April 2017
Erscheinungstermin:
30. März 2017
6. März 2017
7. April 2017
20. April 2017
Anzeigenschluss:
Bauen & Wohnen (Tabloid) 4. Oktober 2017
Steuerberater
11. Oktober 2017
Bauen und Wohnen
17. Oktober 2017
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 24. Oktober 2017
November
Erscheinungstermin:
19. September 2017
8. Oktober 2017
12. Oktober 2017
19. Oktober 2017
Anzeigenschluss:
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 2. Mai 2017
9. Mai 2017
10. Mai 2017
30. Mai 2017
Erscheinungstermin:
26. April 2017
4. Mai 2017
5. Mai 2017
23. Mai 2017
Anzeigenschluss:
Bauen und Wohnen 6. Juni 2017
Steuerberater 7. Juni 2017
Weinheim City (Tabloid)
27. Juni 2017
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs
27. Juni 2017
1. Juni 2017
1. Juni 2017
13. Juni 2017
22. Juni 2017
Bauen und Wohnen
7. November 2017
Ihr gutes Recht 8. November 2017
Weinheim City (Tabloid)
14. November 2017
Bauen und Wohnen
21. November 2017
KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs
21. November 2017
Weihnachtspreisrätsel
25. November 2017
Dezember
Erscheinungstermin:
Weihnachtspreisrätsel 2. Dezember 2017
Weihnachtspreisrätsel
9. Dezember 2017
Steuerberater
13. Dezember 2017
Weihnachtsglückwünsche
23. Dezember 2017
3. November 2017
3. November 2017
27. Oktober 2017
16. November 2017
16. November 2017
20. November 2017
Anzeigenschluss:
20. November 2017
20. November 2017
8. Dezember 2017
24. November 2017
Bauen und Wohnen
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WEINHEIM
WEINHEIM
Wo Einkaufen Spaß macht.
Ausgabe 4/2016
Seite 1
Eine Sonderveröffentlichung der Weinheimer Nachrichten und der Odenwälder Zeitung vom 9. 7. 2016
Eine Sonderveröffentlichung der Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung vom 5. Oktober 2016
Immobilien
Wohnkultur
Innenausbau
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Sanitär & Heizung
Rund ums Haus
Weinheim im
Herbst
Weihnachtsmärkte
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Ihre Kunden sind Haus- und Grundstücksbesitzer oder solche, die es noch werden wollen?
Dann erreichen Sie mit einer Anzeige in unserer Beilage „Bauen und Wohnen“ zielgenau
das richtige Klientel. Wichtige Informationen zu
Immobilien, Wohnkultur, lnnenausbau, Fenster
und Türen, Sanitär und Heizung sowie alles rund
ums Haus machen diese Sonderbeilage zu einer
unverzichtbaren Lektüre für Bauherren sowie
Immobilien- und Grundstücks­besitzer.
Erscheinungsweise: 2 x jährlich
(März + Oktober)
Format: Tabloid
Es duftet nach Maronen und Glühwein: Nur noch Wir sprachen mit Martin Grieb Ab 3. Dezember heißt es im Atrium wieder „Eiszeit unter den Burgen“. Auch das beliebte Eiswenige Tage, dann beginnen die Weihnachtsmärk- von der Kulturgemeinde über
Seite 9
te.
ab Seite 2 seine Liebe zum Theater. Seite 6 stockschießen findet statt.
„Weinheim City“ greift redaktionell Themen aus
Weinheim und dem Weinheimer Geschäftsleben
auf und lässt sich gerne von interessanten Themen aus den verschiedenen Branchen anregen.
Diese werden z. B. im Gespräch mit einem Unternehmer aus der Weinheimer Geschäftswelt
„lokalisiert“. Gewinnspiele, Verlosungen und
eventbezogene Specials runden das Konzept
ab. Alle teilnehmenden Geschäfte werden im
Überblick mit Öffnungszeiten dargestellt. Klassische Anzeigen vervollständigen den Inhalt.
Sie wollen Ihr Unternehmen oder ein Thema einem exklusiven Leserkreis vorstellen?
Wir bieten Ihnen hierfür ein Forum in unserer
Beilage „Die Region ist unsere Welt“. Gerne
verwenden wir Ihre Artikel oder bieten Ihnen das
Know-how eines quaIifizierten Redaktionsmitarbeiters.
Erscheinungsweise: 1 x jährlich (Juli)
Format: Rheinisches Format
Erscheinungsweise: 4 x jährlich
Format: Tabloid
Sonderthemen · Specials
15
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Prospektbeilagen
Preise pro je weitere
1000 Exemplare
angefangene
bis
20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
5g
Grundpreis
93,00 100,00 107,50 114,50 121,50 128,50 136,00
9,50
Ortspreis*
79,50 85,50 92,00 98,00 106,00 112,50 118,50
8,50
ResthaushaltsGrundpreis bis 20 g
Ortspreis bis 20 g
Schwerere Prospekte auf
abdeckung
78,50
67,10
Anfrage unter 06201/81120
* Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem
Verbreitungsgebiet
Technische Angaben
1. Höchstformat:
Höhe: 330 mm, Breite 250 mm
Größere Formate können auch gestreut werden, wenn sie gefalzt sind und dann nicht größer als das
Höchstformat sind, kleiner als DIN A4 nur in gefalztem Zustand (Mindestformat 127 x 127mm),
unter Vorbehalt bei Zusendung eines Musters. Papier-Mindestgewicht für Einzelblätter 170 g/m2.
Das Papier sollte nicht allzu glatt sein. Eine teilweise Doppelbelegung ist bei Einzelblättern unvermeidbar.
­ önnen. Das Ein2.Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden k
legen von Prospekten mit Leporello-Falzung (Ziehharmonika), Kreis- oder Ovalformate sowie
Warenmustern und -proben ist nicht möglich.
3. Alle Beilagen müssen rechtwinkelig und formatgleich geschnitten sein.
4.Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige V
­ erarbeitung
gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung ­notwendig wird.
Postgebühren:
Nein
Rabatte:
Keine
Lieferanschrift:
MANNHEIMER MORGEN
Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH
68167 Mannheim-Wohlgelegen
Dudenstraße 12–26
Ansprechpartner:
Dieter Heinzelbecker 0 62 01/8 11 39; Fax: 0 62 01/8 14 78
Anlieferungstermin:
Frühestens 14 Tage vorher,
spätestens 3 Tage vorher bei kostenfreier Zustellung (frei Haus).
Anlieferung:
Rücktrittstermin:
Montag bis Freitag 7.00 bis 14.30 Uhr
2 Wochen vor dem Beilegetermin.
Belegbare Auflage:
Mo.-Fr.
Weinheimer Nachrichten
14.100
Odenwälder Zeitung 9.600
Gesamtauflage
23.700
Teilbelegung: Mindestauflage 9.600
Ausgabe B
(Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung
115.000
plus Mannheimer Morgen, Bergsträßer Anzeiger,
Schwetzinger Zeitung, Südhessen Morgen)
Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)
233.900
(Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und
Fränkische Nachrichten)
Erscheinungstage für Beilagen:
Sa.
14.500
10.000
24.500
10.000
125.800
259.900
Montag bis Samstag möglich.
Sonstige Angaben
1.Beilagen-Hinweis erfolgt – jedoch unverbindlich und ohne Anspruch
auf Zahlungsminderung, falls er irrtümlich unterbleibt – kostenlos in
der bei uns üblichen Fassung.
2.Konkurrenz-Ausschluss oder eine Streuung als alleinige Beilage
kann nicht zu­gesagt werden.
3.Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag
leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen.
4. B
ei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen oder Abbestellung
berechnet der Verlag 50 % des Auftragswertes als Ausfallkosten.
VITAMIN
B wie BEILAGEN
VITAMIN
N wie NUTZUNGSFREQUENZ
ine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigt
5. E
gelieferter oder zusammengeklebter Prospekte sowie technischer Störungen kann nicht übernommen werden. Das Einfügen zwischen
bestimmten Seiten ist technisch nicht möglich.
Beilagen
in der
Die
Zeitung
wirdZeitung
täglich
mehrmals
werden
aktivgelesen
genutzt
6.Für durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen übernimmt der
Verlag keine Haftung.
MehrFast
als die
Zeitungsleser
nimmt
dreiHälfte
Viertelder
aller
Zeitungsleser
die
Zeitung
mehrmals
am
Tag
in
die
Hand.
bewahren Prospektbeilagen manchmal
33 Prozent
lesen
zweimal
auf oder
nehmen
siedarin,
gleichknapp
zum jeder
Fünfte
sogar
dreimal
oder
häufiger.
Einkaufen mit ins Geschäft.
7. B
ei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege haftet der Verlag
nicht, ebenso bei Beilagen, die ohne ordnungsgemäße Versandpapiere angeliefert werden.
Die Annahme von zeitungsähnlichen Beilagen behält sich der Verlag vor. Die
Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Auf Beilagen, die für zwei
Auftraggeber werben, verlangen wir einen Zuschlag von 100%. Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst endgültig angenommen,
wenn der Verlag wenigstens 8 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Siehe auch Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Durch
verbessern
In die
derMehrfachnutzung
Zeitung ist und wird
Ihre
sich auch die Wirkchancen
Ihrer
Werbung.
Beilagenwerbung
immer gut
aufgehoben.
Quelle:
Quelle: ZMG-Bevölkerungsumfrage
ZMG-Bevölkerungsumfrage 2014
2014
Ihre Zeitung
Prospektbeilagen
17
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Resthaushaltsabdeckung
Ergänzend zur Verbreitung an unsere Abonnenten als Beilage in den
Weinheimer Nachrichten und der Odenwälder Zeitung verteilen wir
Prospekte an Haushalte, die unsere Zeitung nicht abonniert haben.
Lieferanschrift:
MANNHEIMER MORGEN
Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH
Dudenstraße 12–26
68167 Mannheim-Wohlgelegen
Verteilt wird im gesamten Verbreitungsgebiet oder in den Teilauflagen
Weinheimer Nachrichten oder Odenwälder Zeitung. Briefkästen mit
Werbesperrvermerk werden nicht bestückt.
Ansprechpartner:
Dietmar Brausendorf
06201/81336; Fax 06201/81491
Anlieferung:
Montag bis Freitag 7.00 bis 14.30 Uhr
Verteilung möglich:
Montag bis Samstag
Anlieferungstermin:
frühestens 14 Tage vorher,
spätestens 8 Tage vorher bei kostenfreier Zustellung (frei Haus)
Auflage für Resthaushalte:
Weinheimer Nachrichten:
Odenwälder Zeitung:
Gesamtes Verbreitungsgebiet:
17.800 Expl.
12.000 Expl.
29.800 Expl.
Resthaushaltsabdeckung nur in einzelnen Orten ist nicht möglich.
Preise auf Anfrage
Online-Werbeformate
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Format: 660 x 200 Pixel
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Tablet Formate
Portrait (hoch):
1536 x 1837 Pixel
Landscape (quer):
2048 x 1325 Pixel
Preis: 250,- € *
Smartphone Format
Portrait (hoch):
1060 x 750 Pixel
Preis: 250,- €*
Weitere Sonderformate wie Bildergalerie, Mediathek etc. auf Anfrage
Es gelten die AGB der Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung
Kontakt: 0 62 01 / 81 146
394.000 Seitenaufrufe pro Monat (November 2016)
Resthaushaltsabdeckung · Online-Werbeformate
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e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften AGB
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche
seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und den
dazugehörigen digitalen Veröffentlichungen, zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss ab­zurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über
die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen ab­zurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der A
­ uftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern oder bestimmten
Ausgaben der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszufüh­ren ist. Rubrizierte
Anzeigen ­werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken
oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der ­Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck­unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schaden­sersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende ­Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen ­Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr­lässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des b
­ etreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung
der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an l­aufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vor­aus­zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
­ erlag kann bei Zahlungs14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der V
verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Allgemeine/Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften AGB
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige b
­ eginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen
Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung b
­ erechtigender Mangel,
wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber
von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten könnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der An­gebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,
werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die
eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen
Zusendung vereinbaren.
Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalog­sendungen und Päckchen
sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann demnach für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat
der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)Die Werbe-Agenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit
den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die
Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft.
c)Werbe-Agenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden
des Handels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet
werden, vorausgesetzt, dass die Werbe-Agenturen und ­Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst
übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
d)Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, besonders aufgrund presserechtlicher und
gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können.
Die Auftraggeber haben den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht
verpflichtet ist zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden, was auch für die
Ausführung sistierter Aufträge zutrifft.
Der Inserent ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsäch­liche Behauptungen der
veröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu t­ ragen.
e)Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge ­höherer Gewalt oder bei
Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von A
­ ufträgen und Leistung von Schadenersatz; für
nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet.
f)Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf
Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der g
­ leiche Fehler unterläuft, ohne dass der
Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt.
g) Inkassoberechtigt sind nur mit entsprechenden Ausweisen versehene Angestellte des Verlages.
h)Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rück­belastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skon­to entfällt.
i)
Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist der Sitz des Verlages.
k)Die Vertragdaten unserer Anzeigenkunden werden in einer EDV-Anlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
l)
Für Anzeigen in Sonderseiten und Sonderbeilagen können vom Verlag abweichende Preise fest­gesetzt werden.
m) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebe­nen
Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht
beeinträchtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
21
e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere
Geschäftsbedingungen für die Veröffentlichung digitaler Anzeigenvorlagen
Ziffer 1
(1) Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger
– online oder offline – an den Verlag übergeben wird.
(2) Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiter­verarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.
(3) Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines
Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen.
Ziffer 2
(1) Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.
(2) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffer 2 Nr. 1, entspricht.
Ziffer 3
(1) Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.
(3) Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag von jeglicher Haftung
und Gewährleistung frei.
(4) Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat.
Ziffer 4
(1) Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigenunter­lage
fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftraggeber ermitteln, so fordert der Verlag unverzüg­lich Ersatz an.
(2) Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, gegenüber
dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern.
Sobald der Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach
dem(n) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlage und enthält
nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme
einer inhaltlichen Verantwortlichkeit.
(3) Der Verlag ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, insbes.
Ziffer 2 Nr. 1 entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen.
Erklärt sich der Verlag bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwandes
bestimmt wird.
Ziffer 5
(1) Die vom Verlag eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die
Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag.
Der Anzeigenauftrag selbst muss der Anzeigenabteilung mitgeteilt werden. Im Auftrag muss auch der korrekte und vollständige Namen der digitalen Unterlage enthalten sein.
Liegt kein verbindlicher Abzug der Anzeige vor, wird vom Verlag keine Gewähr für den k­ orrekten Abdruck der Anzei­ge
übernommen.
Ziffer 6
(1) Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigenübergabe (inkl. der verwandten
Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.
Ziffer 7
(1) Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenunterlage bis zum Abschluss
des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern.
Der Verlag ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermitt­lung einer Kopie der
abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlagen zu verlangen.
Ist dem Verlag dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen An­zeigen­vorlage unter­lassen
hat, und ist im Verlag der Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage un­möglich geworden, stehen dem Auftraggeber keine
Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag zu.
(2) Der Verlag ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen
Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurück­zugeben.
Ziffer 8
(1) Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrektur­abzüge) sind auf Grund
der gegebenen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu ­veröffentlichenden Anzeige in jeder Einzelheit
exakt wiederzugeben.
(2) Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur,
wenn dies mit dem Verlag gesondert schriftlich vereinbart ist.
Ziffer 9
Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, dem Verlag den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ziffer 10
(1) Der Verlag ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunterlagen jederzeit zu ändern. Die
abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber
wirksam.
(2) Soweit in diesen besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektro­nische
Schriftform zulässig.
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