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Preisliste
26
Nr.
Gültig ab 01.01.2005
AUFLAGENKONTROLLE
DER
ANZEIGENBLÄTTER
BDZV VVDA
BVDA
BUNDESVERBAND
DEUTSCHER
ANZEIGENBLÄTTER
Marktspiegel Verlag GmbH
Marktstraße 14
31303 Burgdorf
Inhalt
Anzeigen
Marktspiegel Gesamtausgabe
Marktspiegel Burgdorf/Lehrte
Marktspiegel Burgwedel
Marktspiegel Burgdorf
Marktspiegel Lehrte
Kombinationsanzeigen
Rubrikenanzeigen (Kleinanzeigen)
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 10-11
Seite 9
Beilagen
Preise und Bedingungen
Seite 14
Weitere Informationen
Berechnungshilfen
Anzeigengestaltung/
Nachlässe/Verlagsangaben
Digitale Druckunterlagen
Geschäftsbedingungen
Ihre Ansprechpartner
Seite 3
Seite 12
Seite 13
Seite 15
Rückseite
2
Berechnung
Anzeigenformate
Preisberechnung
1-spaltig
= 45 mm
Bei variabler Höhe der Anzeige
stehen Ihnen sechs verschiedene
Spaltenbreiten zur Auswahl
(ganze Seite = 277,5 x 430 mm)
Der Preis Ihrer Anzeige ermittelt sich aus:
Anzeigenhöhe in mm x Anzahl der Spalten = Anzahl der Anzeigen-mm
x Preis je mm (siehe Seite 4-11) = Anzeigenpreise s/w
2-spaltig
= 91,5 mm
Direktpreise gelten für Sie, wenn Sie gleichzeitig Werbender und
Rechnungsempfänger sind.
Grundpreise gelten für Werbeagenturen.
3-spaltig
= 138 mm
4-spaltig
= 184,5 mm
5-spaltig
= 231 mm
6-spaltig
= 277,5 mm
Unsere Rabattstaffel finden Sie auf Seite 12.
Aufpreise für Farbanzeigen (siehe jeweilige Ausgabe) erfolgen nach
Abzug vereinbarter Rabatte.
Ein Beispiel:
Diese Musteranzeige hat das Format
50 mm/2-spaltig („Visitenkartengröße)
50 mm Anzeigenhöhe x 2 Spalten = 100 Anzeigen-mm
Bei einer Schaltung am Mittwoch in den
Burgwedeler Nachrichten (Direktpreis: -,92 €)
käme die Anzeige auf einen s/w-Preis von 92,- €
3
Marktspiegel Gesamtausgabe
Mittwochsausgabe
Anzeigenschluß Montag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich mittwochs
Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde/Burgwedel/Isernhagen
74.600 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis 2,03 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Wochenendausgabe
Grundpreis 2,39 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Anzeigenschluß Donnerstag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich samstags
Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde/Burgwedel/Isernhagen
74.600 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis 2,15 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Grundpreis 2,53 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Farbanzeigen
Aufpreis für Zusatzfarben (Buntfarben nach HKS Z Skala, nicht rabattfähig):
Farbe je Titel
Direktpreis 42,- €
Grundpreis 49,00 €
4C-Farbanzeige je Titel
Direktpreis 126,- €
Grundpreis 147,00 €
Kleinanzeigen
Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9)
4
Marktspiegel Burgdorf/Lehrte
Mittwochsausgabe
Anzeigenschluß Montag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich mittwochs
Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde
53.400 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis 1,39 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Wochenendausgabe
Grundpreis 1,64 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Anzeigenschluß Donnerstag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich samstags
Burgdorf/Uetze/Lehrte/Sehnde
53.400 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis 1,49 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Grundpreis 1,75 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Farbanzeigen
Aufpreis für Zusatzfarben (Buntfarben nach HKS Z Skala, nicht rabattfähig):
Farbe je Titel
Direktpreis 42,- € Grundpreis 49,00 €
4C-Farbanzeige je Titel
Direktpreis 126,- € Grundpreis 147,00 €
Kleinanzeigen
Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9)
5
Marktspiegel Burgwedeler Nachrichten
Mittwochsausgabe
Anzeigenschluß Montag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich mittwochs
Burgwedel/Isernhagen
21.200 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis -,92 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Wochenendausgabe
Grundpreis 1,08 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Anzeigenschluß Donnerstag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich samstags
Burgwedel/Isernhagen
21.200 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis -,97 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Grundpreis 1,14 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Farbanzeigen
Aufpreis für Zusatzfarben (Buntfarben nach HKS Z Skala, nicht rabattfähig):
Farbe je Titel
Direktpreis 42,- € Grundpreis 49,00 €
4C-Farbanzeige je Titel
Direktpreis 126,- € Grundpreis 147,00 €
Kleinanzeigen
Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9)
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Marktspiegel Burgdorfer Nachrichten
Mittwochsausgabe
Anzeigenschluß Montag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich mittwochs
Burgdorf/Uetze
23.000 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis -,84 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Wochenendausgabe
Grundpreis -,99 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Anzeigenschluß Donnerstag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich samstags
Burgdorf/Uetze
23.000 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis -,97 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Grundpreis 1,14 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Farbanzeigen
Aufpreis für Zusatzfarben (Buntfarben nach HKS Z Skala, nicht rabattfähig):
Farbe je Titel
Direktpreis 42,- € Grundpreis 49,00 €
4C-Farbanzeige je Titel
Direktpreis 126,- € Grundpreis 147,00 €
Kleinanzeigen
Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9)
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Marktspiegel Lehrter Nachrichten
Mittwochsausgabe
Anzeigenschluß Montag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich mittwochs
Lehrte/Sehnde
30.400 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis -,90 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Wochenendausgabe
Grundpreis 1,06 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Anzeigenschluß Donnerstag 12 Uhr
Erscheinungsweise:
Verbreitung:
Auflage:
wöchentlich samstags
Lehrte/Sehnde
30.400 Exemplare
Anzeigenpreise s/w je mm/Spalte
Titelseite/Festplatzierung
Direktpreis -,97 €
Direktpreis 50% Aufschlag
Grundpreis 1,14 €
Grundpreis 50% Aufschlag
Farbanzeigen
Aufpreis für Zusatzfarben (Buntfarben nach HKS Z Skala, nicht rabattfähig):
Farbe je Titel
Direktpreis 42,- € Grundpreis 49,00 €
4C-Farbanzeige je Titel
Direktpreis 126,- € Grundpreis 147,00 €
Kleinanzeigen
Rubrikenanzeigen im Kleinanzeigenteil sind nur in Gesamtausgaben möglich (siehe Seite 9)
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Rubrikenanzeigen
Rubrikenanzeigen:
Anzeigen, die im Kleinanzeigenteil unter einer bestimmen Rubrik platziert
werden sollen, erscheinen grundsätzlich in Gesamtausgaben (Verbreitung
und Preise siehe Seite 4).
Gestaltete Anzeigen:
Sie enthalten Elemente wie Rahmen, Grafiken, Fotos, abweichende Schriften
usw. und sind bezüglich der Größe ebenso variabel wie Anzeigen im
redaktionellen Teil der Zeitung.
Gewerbliche Rubrikenanzeigen:
Fließsatz- und gestaltete Anzeigen werden nach Höhe und Spaltenzahl
berechnet.
Private Fließsatzanzeigen:
Sie sind 1-spaltig und bestehen ausschließlich aus Text in einem standardisierten Schrifttyp. Veröffentlichung nur gegen Vorkasse oder Bankeinzug:
je mm/Spalte 0,99 € incl. Mwst.
Private Familienanzeigen:
Gestaltungsmöglichkeiten und Formate wie bei gewerblichen Anzeigen:
je mm/Spalte 0,95 € incl. Mwst.
Chiffre-Gebühr:
Bei Abholung
Bei Zusendung
5,00 €.
8,00 €.
Geben Sie Ihre
Kleinanzeige
einfach über das
Internet in unserem
Online-ServiceCenter auf:
www.marktspiegel-verlag.de
9
Kombinationsanzeigen
Erfolgreich werben im kaufkraftstärksten Gebiet der Region – mit Marktspiegel und Partnern
Nutzen Sie unsere günstigen Kombinationsausgaben,
um sich ein besonders attraktives Einzugsgebiet für
Ihre Anzeigen- und Beilagenwerbung zu erschließen.
Durch unsere Kooperation mit dem Langenhagener Echo
und Wedemark Echo erreichen Sie mit den marktführenden
Wochenblättern 2x wöchentlich aktuell bis zu 119.000
Haushalte!
Schwarmstedt
Wedemark
Burgwedel
Langenhagen
Isernhagen
Hannover
Burgdorf
Lehrte
Uetze
Mittwoch
Kombinationstitel
Wochenende
Auflage Direktpreis Grundpreis Auflage Direktpreis Grundpreis
Marktspiegel
Burgwedel-Isernhagen/
Wedemark Echo
34.200
1,17 €
1,38 €
39.200
1,29 €
1,52 €
Marktspiegel
Burgwedel-Isernhagen/
Langenhagener Echo 48.300
1,35 €
1,59 €
48.300
1,45 €
1,71 €
Marktspiegel
Burgwedel-Isernhagen/
Langenhagener Echo/
Wedemark Echo
61.300
1,56 €
1,84 €
66.300
1,65 €
1,94 €
Marktspiegel
Burgwedel-Isernhagen/
Burgdorf-Lehrte/
Wedemark Echo
87.600
2,34 €
2,75 €
92.600
2,57 €
3,02 €
Marktspiegel
Burgwedel-Isernhagen/
Burgdorf-Lehrte/
Langenhagener Echo/
Wedemark Echo
114.700
2,81 €
3,31 €
119.700
3,03 €
3,56 €
Sehnde
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Individuelle Kombinationen
in die angrenzenden Verbreitungsgebiete
Hallo Sonntag
(Sonntag, sieben Teilausgaben)
Mittwoch
Wochenende
Kombinationstitel
Auflage Direktpreis* Grundpreis* Auflage Direktpreis* Grundpreis*
Hannover-Ost
78.000
1,16 €
1,37 €
74.000
1,16 €
1,36 €
Hannover-Süd
51.000
1,08 €
1,27 €
49.000
1,14 €
1,34 €
Laatzener Woche (Mittwoch)
Hannover-West
60.000
1,04 €
1,22 €
58.000
1,12 €
1,32 €
Anzeigen Gehrden/Ronnenberg (Mittwoch)
Hannover-Nord
46.100
1,03 €
1,21 €
46.100
1,08 €
1,27 €
Neustädter Zeitung (Mittwoch und Samstag)
Garbsen (inkl. Seelze)
47.500
0,74 €
0,87 €
47.500
0,82 €
0,96 €
Deister Aktuell (Mittwoch und Samstag)
Laatzen
(inkl. Hemmingen/Pattensen/Sarstedt)
40.500
0,74 €
0,87 €
39.500
0,80 €
0,94 €
Hannoversches Wochenblatt
(Mittwoch, vier Teilausgaben)
Rundblick Garbsen/Seelze (Mittwoch)
Wunstorfer Stadtanzeiger
(Mittwoch und Samstag)
Gehrden (inkl. Ronnenberg)
18.000
0,57 €
0,67 €
18.500
0,62 €
0,73 €
Schaumburger Wochenblatt
(Mittwoch und Samstag)
Neustadt
24.050
0,72 €
0,85 €
23.500
0,74 €
0,87 €
Die einzelnen Ausgaben sind
je Erscheinungstermin beliebig kombinierbar
(Samstag und Sonntag gelten als ein Termin)
Barsinghausen (inkl. Wennigsen)
24.200
0,71 €
0,84 €
24.200
0,72 €
0,84 €
Wunstorf
29.600
0,84 €
0,99 €
29.600
0,84 €
0,99 €
Schaumburg
77.000
1,10 €
1,31 €
77.000
1,10 €
1,31 €
Stadtausgabe Hannover
(Ost, Süd, West, Nord)
236.100
3,70 €
4,35 €
227.100
3,89 €
4,58 €
Kompaktausgabe (Stadtausgabe
+ Garbsen, Laaatzen, Gehrden)
342.100
5,15 €
6,06 €
332.100
5,40 €
6,35 €
Hauptausgabe
(Kompaktausgabe + Barsinghausen)
366.300
5,92 €
6,97 €
356.300
6,20 €
7,29 €
Weitere Titel/Belegungsbereiche auf Anfrage
Aufpreise für Zusatzfarben je Einzelausgabe
(Stadt-, Kompakt- und Hauptausgabe auf Anfrage):
je Farbe/Titel Direktpreis 42,- (Vierfarbdruck 126,-)
Grundpreis 49,- (Vierfarbdruck 147,-)
*Preise gelten bei Belegung von wenigstens 2 Titeln
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Nachlässe/Verlagsangaben
%
Nachlässe
auf gewerbliche Anzeigen
Rabatte für Anzeigenabschlüsse gelten für eine Laufzeit
von 12 Monaten, gerechnet ab Abschlussdatum.
Rabatte nach Malstaffel
Abschlussrabatte auf die Gesamt-Stückzahl der
Anzeigenschaltungen innerhalb der Laufzeit:
5%
10 %
15 %
20 %
ab 6 Anzeigen
ab 12 Anzeigen
ab 24 Anzeigen
ab 48 Anzeigen
Rabatte nach Mengenstaffel
Abschlussrabatte auf die Gesamt-mm der
Anzeigenschaltungen innerhalb der Laufzeit:
5%
10 %
15 %
20 %
ab 3.000 mm
ab 5.000 mm
ab 10.000 mm
ab 20.000 mm
AE-Provision: 15% vom Grundpreis
Jeglicher Nachlass entfällt bei Zahlungsverzug (§264 BGB oder bei
Insolvenzverfahren und Zwangsvergleichen)
Marktspiegel Verlag GmbH
Postanschrift:
Postfach 100 561
31290 Burgdorf
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Hausanschrift:
Marktstraße 14
31303 Burgdorf
05136/899 40
05136/89 94 30
[email protected]
www.marktspiegel-verlag.de
Bankverbindungen:
Dresdner Bank (BLZ 250 800 20)
Kto.: 551 901 900
Postbank Hannover (BLZ 250 100 30)
Kto.: 188 899 306
Steuernummer: 16/200/02466
Zahlungsbedingungen
Rein netto spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum, für Abschlusskunden
2% Skonto bei Vorkasse oder Bankeinzug, Gelegenheitsanzeigen und
Anzeigen unter 50,- € (ohne MwSt.) nur gegen Vorkasse oder Bankeinzug.
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Druckunterlagen/Service
Anlieferung von Anzeigenvorlagen:
Alle nicht digital angelieferten Vorlagen (Filme, Aufsichtsvorlagen) müssen
von uns gescannt werden. Beachten Sie bitte die damit verbundenen
Qualitätsverluste.
Digitale Druckunterlagen:
per ISDN (Leonardo Pro):
per e-mail:
05136/89 51 38
[email protected]
(Empfang rund um die Uhr)
Wichtig:
Die Datenübertragung ersetzt nicht den Anzeigenauftrag! Bitte übermitteln
Sie unserer Anzeigenabteilung vorher per Post oder Fax Ihren Anzeigenauftrag
und legen Sie diesem einen Kontrollausdruck bei.
Dateiformate:
Geeignet zur Verarbeitung sind EPS-Dateien aus Quark XPress, Adobe
Photosphop, Adobe Illustrator und Macromedia Freehand sowie PDF Dateien
aus Adobe Acrobat. Farbanzeigen müssen aufgelöst in Prozessfarben (Cyan,
Magenta, Yellow, Black) angeliefert werden. Nicht geeignet sind Dateien aus
Corel Draw sowie Dateien aus Microsoft Office-Anwendungen (Word, Excel,
Powerpoint, Publisher).
Druckverfahren:
Gedruckt wird im Offset-Druckverfahren in CMYK ohne Schmuckfarben.
Satzspiegel:
Die bedruckbare Seite ist 277,5 mm breit und 430,00 mm hoch.
Fragen?
Bei Fragen zur Übermittlung digitaler Druckunterlagen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung:
Wir helfen Ihnen gerne, die optimale Verbreitung Ihrer
Anzeigen- und Beilagenwerbung mit attraktiven Konditionen
zu realisieren. Dabei können Sie auch auf unseren kreativen
Satzpool mit qualifizierten Fachkräften zurückgreifen.
Wir erstellen Ihnen Ihren Werbeauftritt nach Wunsch
– auch über die Schaltung von Anzeigen hinaus.
Von der Gestaltung Ihrer Geschäftsdrucksachen bis hin
zum Druck von Beilagen begleiten wir Sie als kompetenter
Partner in allen Werbefragen.
Telefon: 05136/899 4o · E-Mail: [email protected]
13
Beilagen
Auftragsbedingungen und wichtige Informationen
Beilagenpreise (pro 1000 Exemplare)
Gewicht
bis zu 20 g
bis zu 30 g
je weitere 10 g
Direktpreis
54,00 €
59,00 €
5,00 €
Grundpreis f. Agenturen
63,50 €
69,40 €
5,90 €
Beilagenauflage:
Bedingt durch maschinelles Einlegen ist es notwendig,
ein Prozent mehr Exemplare als die Auflage anzuliefern.
Mindestformat:
Höchstformat:
105 x 148 mm (DIN A6)
220 x 310 mm (größere Formate müssen entsprechend
gefalzt werden) Leporello- und Altarfalz nicht möglich.
Papiergewicht: 1-Blatt Beilagen mindestens 140g/m2
Richtlinien zur Verarbeitung
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein.
Leporello- und Altarfalz sind maschinell nicht zu verarbeiten.
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müssen den
Falz an der langen Seite haben.
Altarfalz
Leporellofalz
Einlage nicht bündig
eingeklebt
Mangelhafte
Verarbeitung:
Falten,
Eselsecken
Papier zu dünn –
Klammerung
trägt auf
Postkartenanbringung
Teilbelegungen
Teilbelegung (volle Tausend) nach Rücksprache mit dem Verlag möglich.
Mindestvoraussetzung: Geschlossenes Vertriebsgebiet, mindestens 5000 Stück.
Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür
übernommen werden, daß das gewünschte Gebiet ausschliesslich und allein erfasst wird.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Fremdwerbung
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr
Firmen durch Fremdanzeigen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder
mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Auftraggeber als Händler die Produkte der
anderen Firmen verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines
Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck
mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2
cm beschnitten werden.
Muster
Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage von drei Mustern spätestens sieben Werktage vor
dem Streutermin und deren Billigung durch den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten.
In Ausnahmefällen bitten wir um ein verbindliches Fax-Muster. Es wird empfohlen, Beilagen
mit einer Artikel-Nummer zu kennzeichnen.
Beilagenhinweise
Liefertermin:
spätestens drei Tage vor Erscheinungstermin
Anlieferung Mo. bis Do., 8 bis 16 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr. Frei Haus.
Lieferanschrift für Beilagen:
Druckerei Schlaeger GmbH & Co.KG
Woltorfer Straße 116/118 · 31224 Peine · (Industriegebiet Ost)
In der belegten Ausgabe erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis.
Nichterscheinen dieses kostenlosen Beilagenhinweises berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.
Fehlstreuungen
Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der
Zusammenstellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische
Verarbeitung kann eine 100%ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten
Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust gelten als
verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder in Folge von
Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder
Schadensersatz.
14
Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. - Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. -Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. -Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. -Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlegers für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umgang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. - Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. - Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis
zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. - Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat
der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage
bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn
der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus
Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. - Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei
Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten
Anzeigenaufnahmen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen
Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag
ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob sie durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige
abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die
Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben
einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der
Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des
jeweils gültigen Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung
oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der
Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber
von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für
Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag
nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.
d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt.
e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichem Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenvertäge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für
Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte.
f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 25.000 mm und mehr
Sonderkonditionen zu vereinbaren.
g) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag
gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die
Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, das heißt die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
i) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen.
j)
Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter die Marktspiegel Verlag GmbH.
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Ihre Ansprechpartner für den Marktspiegel
Ilona Gebensleben
Burgwedel-Ortsteile
Burgdorf-Ortsteile/Uetze
Tel. 05085 / 95 68 15
Fax 05085 / 9 56 74 99
Elke Seitz
Burgwedel
Stadt Burgwedel
Tel. 05139 / 50 71
Fax 05139 / 2 70 86
Detlef Keller
Isernhagen
Burgdorf
Uetze
Stadt Burgdorf
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Fax 05136 / 89 94 30
Lehrte
Anzeigenverkauf
Martin Scheier
für Isernhagen und
Altwarmbüchen:
Tel.: 05139/50 71
Fax: 05139/2 70 86
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Sehnde, Lehrte-Ost
Tel. 05136 / 8 99 40
Fax 05136 / 89 94 30
Stadt Lehrte
Tel. 05132 / 5 26 50
Fax 05132 / 83 62 80