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DWS Fondsplattform
Frankfurt und Luxembourg
Informationen von der DWS Fondsplattform Frankfurt und
Luxembourg
FATCA – Depoteröffnungen bei Firmenkunden/juristischen Personen
An dieser Stelle möchten wir Sie auf Besonderheiten bei Depoteröffnungen hinweisen. Bei Firmenkunden
und juristischen Personen reichen die einfache Bestätigung/Angaben im Antragsformular nicht aus.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen die depotführenden Stellen detailliert prüfen, ob
wesentliche Beteiligungen mit US-Hintergrund vorliegen und aus welchen Quellen die Firma (die Vereinigung) ihre Erträge bezieht. Hierbei erfolgt eine Unterscheidung zwischen active/passive NFFE (Non
Financial Foreign Entity). Auch bei FATCA-Regulations unterliegenden Kunden (z.B. Versicherer, Banken)
benötigen wir darüber hinaus die GIIN (Global Intermediary Identifying Number). Insofern müssen Firmenkunden im Rahmen der Depoteröffnung zusätzlich zu den bereits vorzulegenden Pflichtunterlagen (HRAuszug, Gesellschaftsvertrag, Nachweis wirtschaftlich Berechtigte etc.) eine Selbstauskunft nach FATCA
vorlegen. Nur so können wir als depotführende Stelle die ordnungsgemäße Klassifizierung des Kunden
vornehmen und die gesetzlichen Meldepflichten erfüllen.
Sofern Sie oder Ihr Kunde Fragen zum Ausfüllen der Formulare haben, wenden Sie sich bitte an den
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Ihres Kunden.
Bitte beachten Sie hierbei auch, dass wir aufgrund gesetzlicher Grundlagen dazu verpflichtet sind, diese
Selbstauskünfte auch bei bereits bestehenden Firmenkunden einzuholen, sofern deren Depotwert zum
31.12.12014 den Gegenwert von 250.000 US-$ überschritten hat. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund
abweichender rechtlicher Grundlagen für die Lokation Luxemburg nur eine englischsprachige Version der
Selbstauskunft zur Verfügung steht.
Selbstauskunft zur Depotführung von Firmenkunden in Deutschland
Selbstauskunft zur Depotführung von Firmenkunden in Luxembourg
Informationen von der DWS Fondsplattform Frankfurt
Freistellungsaufträge 2016 – Steueridentifikationsnummer (TIN)
Entsprechend dem Jahressteuergesetz 2010 (§45d Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz) können bereits
seit dem 1. Januar 2011 neue Freistellungsaufträge nur noch mit Steueridentifikationsnummer (TIN) des
Depotinhabers und ggf. seines/r Ehe- bzw. Lebenspartners/-partnerin erteilt werden.
Weiterhin hat der Gesetzgeber geregelt, dass ab dem 1. Januar 2016 alle Freistellungsaufträge ohne
Steueridentifikationsnummer ihre Gültigkeit verlieren. Hierauf hatten wir die Depotinhaber in der
Jahresdepotaufstellung 2014 hingewiesen.
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: James Dilworth (Sprecher), Holger Naumann,
Barbara
Rupf Bee, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
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Frankfurt und Luxembourg
Alle betreffenden Anlegerinnen und Anleger werden wir mit dem nachfolgenden Schreiben Ende Oktober
informieren und das Serviceformular Freistellungsauftrag beifügen.
Musterbrief Steueridentifikationsnummer
Bitte sprechen auch Sie Ihre Kunden an, ob der ggf. bereits erteilte Freistellungsauftrag noch den
Anforderungen entspricht.
Den Vordruck zur Erteilung eines geänderten bzw. neuen Freistellungsauftrages finden Sie hier.
Informationen über die Private Altersvorsorge (Riester)
Annahmeschluss zum Jahresende 2015
Wir garantieren Ihnen, dass alle DWS Altersvorsorge-Anträge, die bis zum 21. Dezember 2015 um
12 Uhr bei uns eingehen, fristgerecht für das Beitragsjahr 2015 verarbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Original-Anträge berücksichtigen können, die vollständig ausgefüllt und
rückfragefrei vorliegen.
Wie können Sie uns die DWS Vorsorge-Anträge zusenden? Per Post ausschließlich an die folgende
Anschrift:
Deutsche AWM Investment GmbH, 60612 Frankfurt am Main
Bitte versenden Sie Ihre Anträge rechtzeitig. Die letzte Postlieferung, die wir berücksichtigen können,
erhalten wir am Morgen des 21. Dezember 2015.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge persönlich oder per Kurier abzugeben:
Deutsche AWM Investment GmbH,
Mainzer Landstraße 11-17; 60329 Frankfurt am Main
Unsere Poststelle im Erdgeschoss des Hauses nimmt die Anträge am 21. Dezember 2015 bis 12 Uhr
entgegen. Für Anträge, die am 21. Dezember 2015 nach 12 Uhr eingehen, können wir eine fristgerechte
Bearbeitung für das Beitragsjahr 2015 nicht sicherstellen.
Achtung: Die aktuellen Antragsformulare (Stand 06/2015) nehmen wir nur noch bis zum
21. Dezember 2015 an. Nach diesem Stichtag eingereichte Antragsformulare mit Stand 06/2015
werden von uns abgelehnt (keine Übergangsfristen möglich).
Ausführliche Informationen zu den neuen Anträgen (Stand 01/2016) werden wir rechtzeitig bereitstellen.
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: James Dilworth (Sprecher), Holger Naumann,
Barbara Rupf Bee, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
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Zulage für 2013 beantragt?
Sofern anspruchsberechtigen Kunden noch keinen Antrag auf die staatliche Zulage für das Jahr 2013
gestellt haben, können sie dies noch bis zum Jahresende nachholen. Danach verfällt der Anspruch auf die
Zulage, sofern diese nicht oder falsch beantragt wurde.
Deshalb haben wir im September 2015 wieder das "Zulagemailing" an unsere Riester-Kunden versandt.
Angeschrieben wurden dabei alle DWS Riester-Kunden, die für das Jahr 2013 noch keinen oder einen
fehlerhaften Zulageantrag eingereicht haben. Die betreffenden Kunden haben neben dem Anschreiben
einen personalisierten Zulageantrag und das DWS-Serviceblatt erhalten.
Sie möchten sich einen Überblick über Ihren betreffenden Kundenkreis verschaffen? Dann nutzen Sie bitte
unser Vermittlerportal Partner@web. Sie finden hier unter Reports die vordefinierten Selektionen „Riesterzulage nicht beantragt“ und „Fehlerhafte Zulageanträge“, anhand deren Sie prüfen können, ob bei Ihren
Kunden Handlungsbedarf besteht.
Partner@web
Bitte beachten Sie, dass die vollständig ausgefüllten Zulageanträge spätestens zum 31.12.2015 per Post
oder per Fax in unserem Haus eingehen müssen.
Mindesteigenbeitrag für 2015
Mit dem folgenden Formular „Premium-Vorsorge-Check“ können Sie einfach und schnell den erforderlichen
Mindesteigenbeitrag für Ihre Kunden berechnen und mit dem beigefügten Service-Formular einen
Kaufauftrag bzw. einen Lastschrifteinzug erstellen.
Premium-Vorsorge-Check – Beitragsneuberechnung
10/2015
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: James Dilworth (Sprecher), Holger Naumann,
Barbara Rupf Bee, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289