TREU ASS News - Artus Gruppe
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TREU ASS News 3/2015 TREU ASS News 3/2015 | Juni Themen Erste Ausgabe der TREU ASS News Wir möchten Sie regelmäßig über spannende Themen informieren + Leitartikel 1 Cyber Crime wird unterschätzt! KPMG Studie gegen Risikoverdrängung 2 BKV – betriebliche Krankenzusatzversicherung als Instrument der Mitarbeiterbindung 3 Fernweh! Die Trend-Reiseziele 2015 (I) 4 Der Mindestlohn ist da. Haftungsrisiken und Versicherungslösungen 6 Vorsicht auf dem Putting-Green – Golfzeit ist Zeckenzeit! 8 Funkloch-, Regen- und Falten-Schutz. Das sind die Versicherungswünsche der Deutschen 9 Urteile des Monats 10 TREU ASS Sudoku 10 Messetermine Juni 2015 11 Impressum 12 Liebe Leserinnen und Leser, Cyber Crime wird unterschätzt! KPMG Studie gegen Risikoverdrängung die 15. Internationale Fachmesse für Logistik, unter anderem über Haftungsrisiken und in das Mobilität, IT und Supply Chain Management ist mit Versicherungslösungen Bezug auf einem Wachstum bei Ausstellern und Besuchern zu Mindestlohngesetz Ende gegangen. Über 55.000 Besucher aus 124 Versicherungswünsche der Deutschen vor. und stellen die heimlichen Ländern und 2.050 Aussteller aus 62 Ländern haben die Welt der Logistik auf der transport logistic vom 5. bis 8. Mai in München präsentiert. Die Präsenz von Unternehmen und Ansprechpartnern entlang der Beste Grüße aus Langenfeld Ihr Horst Palgen gesamten Lieferkette ist von großer Bedeutung. Gerade im Bereich der inhabergeführten mittelständischen Unternehmen hat sich gezeigt, dass der gemeinsame Messeauftritt von TREU ASS, Valuecon und der Rechtsanwaltskanzlei Esser & Schwerdling der richtige Weg ist. In der Logistikbranche spielt Seite 2 der Mindestlohn vor allem im Kontext mit den Subunternehmern eine wichtige Rolle. In der Juni Ausgabe der TREU ASS News informieren wir Sie 1 TREU ASS News 3/2015 Cyber Crime wird unterschätz! KPMG Studie gegen Risikoverdrängung „Nein danke, ich brauche keine Feuerversicherung, schließlich hab ich doch Brandschutztüren.“ Eine neue Studie der KPMG untermauert die große Lücke zwischen dem Bewusstsein deutscher Unternehmen zur allgemeinen Risikolage und der potentiellen Betroffenheit. Mit Bezug auf die Feuerversicherung entblößt sich die Aussage sofort und eindeutig als absurd. Übertragen auf Cyberkriminalität ist genau solch eine Aussage die Regel, wenn über Cyber-Versicherungen informiert wird. Das bestätigt auch die Studie Computerkriminalität in der deutschen Wirtschaft von KPMG und TMS Emnid. Wir haben die drei wichtigsten Fakten zusammengestellt: Fakt 1: Die Zahl der Cyber-Vorfälle steigt weiterhin Mittlerweile sind rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen schon einmal Opfer von Cyber-Attacken geworden. Damit ist längst fast jedes zweite Unternehmen betroffen – das ist erschreckend! 2013 waren nur 26 Prozent der deutschen Unternehmen von dieser Problematik betroffen. Und die Zahl der Cyber-Vorfälle wird weiterhin steigen. Fakt 2: Das Risikobewusstsein steigt nur langsam Fast 90 Prozent der befragten Unternehmen schätzen das allgemeine Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, als hoch beziehungsweise sehr hoch ein. Im Vorjahr waren es nur 82%. Ein Viertel der Befragten geht sogar von einem sehr hohen Risiko aus, das sind knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Risikobewusstsein steigt also nur langsam. Fakt 3: Die Risikoverdrängung widerspricht dem eigenen Risikobewusstsein Die befragten Unternehmen wägen sich in trügerischer Sicherheit: Drei Viertel von ihnen schätzen das eigene Risiko, in Zukunft selbst Opfer von Internetkriminalität zu werden als gering oder sehr gering ein, nur 39 Prozent sehen ein hohes Risiko. Ganz nach dem Motto „mir passiert das doch nicht, das passiert nur den Anderen“ liegt das Bewusstsein für die eigene Risikobetroffenheit demnach deutlich unter dem Bewusstsein für das allgemeine Risiko. Eine fatale Schere, die sich angesichts der rückläufigen Werte der Risikoverdrängung jedoch zu schließen scheint. So sind deutlich unter 50 Prozent der betroffenen Unternehmen der Ansicht, einen Cyber-Vorfall im Unternehmen optimal behandelt zu haben. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Horst Palgen Telefon: 02173 39997-13 Tina Prodan Telefon: 02173 39997-17 2 TREU ASS News 3/2015 BKV – betriebliche Krankenzusatzversicherung als Instrument der Mitarbeiterbindung Wertschätzung für Mitarbeiter ist längst nicht mehr nur eine Frage der sozialen Einstellung, sondern in Zeiten bestehenden und sich verstärkenden Fachkräftemangels auch ein Instrument der Mitarbeiterbindung. Zudem hat schon der DAK Gesundheitsreport 2011 belegt, dass bei Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (BKV) ein Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage um einen halben Tag je Mitarbeiter und Jahr realistisch ist. Somit trägt die BKV auch dazu bei, die Folgen der Arbeitsverdichtung zu kompensieren, welche tendenziell zu erhöhten Fehlzeiten führt. In der Vergangenheit brachten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Wertschätzung in Form einer Gruppenunfallversicherung entgegen, bei der jedoch im Regelfall aus Preisgründen die Versicherungssummen so niedrig waren, dass damit der Abschluss einer eigenen Unfallversicherung für den Mitarbeiter nicht entbehrlich wurde und sich der Wert der betrieblichen Versicherung auf bloße Symbolik beschränkte. Dagegen wird mit der BKV eine eigene Versicherung des Mitarbeiters überflüssig und bietet folgende Vorteile: Keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung Auch Angehörige der Mitarbeiter sind auf deren Kosten ohne Gesundheitsprüfung versicherbar Die Prämien sind wesentlich niedriger als bei einem einzelnen Vertragsabschluss durch die Mitarbeiter Bei dem von uns entwickelten Modell können zur Vermeidung einer Diskriminierung auch geringfügig Beschäftigte versichert werden In der Elternzeit bis zu 36 Monaten und bei Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung zahlt der Versicherer die Beiträge Es muss nicht für alle Mitarbeiter derselbe Versicherungsschutz abgeschlossen werden, sondern es gibt mehrere Tarife, die einzeln oder zusammen abgeschlossen werden können, womit dem Arbeitsumfang, der Stellung im Betrieb und der Zugehörigkeitsdauer Rechnung getragen werden kann. Möglich sind: Eine Krankenhauszusatzversicherung für alle Fälle oder deren Beschränkung auf Unfälle oder schwere Krankheiten Eine Zahnzusatzversicherung mit oder ohne ProphylaxeBaustein und/oder Eine Vorsorgeversicherung, welche innerhalb von zwei Jahren bis zu 1.000,-- € für Vorsorgeuntersuchungen und bis zu 200,-- € für Schutzimpfungen leistet. HARALD RÖMER HARALD RÖMER Assesor jur. Assesor jur. Möglich ist die BKV für Betriebe mit mindestens 10 Mitarbeitern und ab 50 Mitarbeitern sind sogar bestehende Krankheiten und geplante Behandlungen ohne Zuschlag versichert. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Betrieb aus, kann er den Vertrag auf eigene Kosten fortführen. Damit die BKV für den Arbeitgeber eine freiwillige und rechtssichere Leistung bleibt, ist es sinnvoll, die Grundlagen der Leistungsgewährung in einer Betriebsordnung zu verankern, die wir für Sie schreiben und bei Bestehen eines Betriebsrates mit diesem abstimmen. Gerne sind wir auch bereit, den Mitarbeitern die Leistungen in einer Betriebsversammlung oder in Einzelgesprächen zu erläutern. Vorteile also, wohin man sieht. Wenn Sie eine erste Einschätzung wünschen, was die Tarife für Ihre Belegschaft kosten würden, senden Sie uns bitte eine Belegschaftsliste ohne Namen, aber mit Geburtsdaten und der Differenzierung nach Männern und Frauen, körperlich und rein kaufmännisch Tätigen sowie Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigten und Aushilfen. Auch für bereits privat Vollversicherte bietet die BKV den Vorteil eines Tagegeldes von 75,-- € im Krankenhaus oder der Vermeidung der im Hauptvertrag bestehenden Selbstbeteiligung. Betreiben Sie also moderne Vorsorge und zeigen Ihren Mitarbeitern, dass Ihnen deren Gesundheit wichtig ist. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 Xenia Jansen Telefon: 02173 39997-34 3 TREU ASS News 3/2015 Fernweh! Trend-Reiseziele 2015 (I) ...und in welchem europäischen Land Sie nach einem Glas Wein besser auf ein Taxi umsteigen sollten! Bodrum – Antike Küstenstadt in der Ägäis Mediterranes Flair, charmante Dörfer ringsherum und eines der Sieben Weltwunder: Bodrum – die türkische Version des französischen Saint-Tropez. Besonders schön sind die alten Bodrum-Häuser aus massivem Naturstein, die Gartenmauern mit blühendem Oleander und Bougainville. Sein munterer Stadtkern mit zahlreichen Bars, Restaurants und Basaren lockt weltoffene Besucher, in diese noch vom Massentourismus weitgehend verschonte Bucht. Bodrum ist durch seine Kulturhöhepunkte und die Natur sehr abwechslungsreich. So finden Kulturfreunde Anregung in der antiken und mittelalterlichen Geschichte der Stadt. Hier war einst das Grab des Königs Mausolos, eines der Sieben Weltwunder beherbergt. Taucher und Schnorchler können sich in die Tiefe zu unentdeckten Riffen begeben und Segler wissen den wunderschönen Küstenabschnitt zwischen Bodrum und Marmaris als Top-Segelziel der Türkei zu schätzen. Urlauber genießen zudem die Vielfalt der türkischen Küche. Puerto Galera – Auszeit von Manila Mit mehr als 7.100 Inseln haben die Philippinen eine der weltweit schönsten Küstenlinien: farbenfrohe Korallenriffe nahe der weißen Sandstrände, die von hohen Palmen gesäumt sind. Klingt paradiesisch – ist es auch. Eine dieser Inseln ist Mindoro, mit dem Abschnitt Puerto Galera, südlich der Hauptinsel Luzon, auf der sich die Hauptstadt Manila befindet. Als Urlauber trifft man hier überwiegend Philippinos, die für ein entspanntes Wochenende aus Manila dorthin reisen. An den Stränden von Puerto Galera kann herrlich relaxt werden. Bei einer erfrischenden jungen Kokosnuss liest sich der Roman doch gleich viel besser. Golffreunde können Abschläge in 1.000 Meter Höhe tätigen, Naturburschen durch den Dschungel spazieren, Taucher erwartet eine farbreiche Unterwasserwelt. In der Regel reist man von Europa aus nach Manila und gelangt dann von dort aus nach einer Bus- und Bootsfahrt auf die Nachbarinsel. Manila ist in jedem Fall mehr als nur Anflug- und Abflugort. Auch die „schwierige“ Hauptstadt der Philippinen hat seinen Charme und darf erkundet werden. Serbien – eines von Europas bestgehüteten Geheimnissen Serbien gilt als Geheimtipp Europas: authentisch, persönlich, schön. Es ist ein geheimnisvoll-authentisches Reiseziel, weit entfernt vom Massentourismus und zu wenig bekannt für die Reisenden, die die Bilder des jugoslawischen Konflikts in Erinnerung haben. Dieses schöne Land im Herzen des Balkans birgt wertvolle Kunstschätze, insbesondere seine geheimnisvollen Klöster. Aber auch atemberaubende Fluss- und Berglandschaften und die Atmosphäre seiner Städte machen Serbien zu einem Top-Reiseziel 2015. Insbesondere Belgrad, die üppige Hauptstadt erfreut sich an einem reichen historischen und architektonischen Erbgut, ist stolz auf seine Traditionen und kann Sie nur überraschen. Serbien lockt abenteuerlustige Outdoor-Fans hin ins „andere Europa“. Aber 2015 strebt Serbien den EU-Aufstieg an, und das wird große Veränderungen mit sich bringen. Erleben Sie Serbien vorher! 4 TREU ASS News 3/2015 Wir empfehlen Ihnen vor Reiseantritt die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes einzusehen. Dieses liefert Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem Reiseland und klärt Sie über Zollvorschriften und Einreisebestimmungen auf. Alle Infos des Auswärtigen Amtes für Ihre sichere Auslandsreise finden Sie auch in der App „Sicher Reisen“, die kostenlos zum Download für alle Android-Geräte, sowie ...Sie verreisen gerne innerhalb Europas? Dann lassen Sie uns einen Blick auf die Promille-Grenzen und die entsprechenden Strafen werfen, damit Ihre Urlaubskasse nicht aus Unwissen gesprengt wird! Deutschland grenzt an neun Nachbarländer, die alle zum Verreisen einladen. Europa ist schließlich wunderschön und infrastrukturell leicht zu bereisen. Da liegt es nahe, über das Wochenende nach Luxemburg oder Frankreich zu fahren oder den Familienurlaub als Selbstfahrer in Spanien zu verbringen. Trotz einer gemeinsamen EU-Gesetzgebung darf man als Reisender nicht vergessen, dass man sich nach Überschreitung der Landesgrenze in einem anderen Land befindet. Andere Länder, andere Sitten, andere Gesetze. Besonders fahrlässig wird die jeweilige Promillegrenze des Nachbarlandes unterschätzt. Das führt teilweise zu erheblichen Ausgaben, die so nicht in die Urlaubskasse mit einkalkuliert wurden. In der Regel gilt natürlich, dass Sie im Zweifelsfall immer das Auto, Motorrad oder Fahrrad stehen lassen und auf ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen sollten. Nicht nur um Ihre Urlaubskasse zu schonen, sondern in erster Linie, um einer unnötige Gefahrensituation für Sie und unbeteiligte Dritte vorzubeugen! Wir klären Sie auf: Die strengsten Promillegrenzen gibt es in Tschechien und Ungarn. Hier gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen Ihnen Geldstrafen ab 100 Euro in Tschechien und bis zu 980 Euro in Ungarn. In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze wie in Deutschland bei 0,5‰, so auch in Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Während man in Frankreich mit Beträgen ab 135 Euro belangt wird, werden in Italien und Spanien mindestens 500 Euro fällig, das tut ganz schön weh. Richtig teuer wird es in Großbritannien, dort kann man mit bis zu 5.715 Euro belangt werden. In Schweden werden Bußgelder ab 40 Tagessätzen angesetzt und in Dänemark muss man mit einer Strafzahlung von mindestens einem Monatsverdienst rechnen. In der Juli Ausgabe stellen wir Ihnen weitere Reiseziele vor. Haben Sie ein Ziel besucht, dass Sie gerne mit uns teilen möchten, dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns über Ihre Anregungen. TREU ASS ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Reiseversicherungen. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 Promillegrenzen in Europa (Quelle: ADAC) Petra Beifuß Telefon: 02173 39997-27 5 TREU ASS News 3/2015 Der Mindestlohn ist da. Haftungsrisiken und Versicherungslösungen Seit dem 01. Januar ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Alle Arbeitgeber sind jetzt verpflichtet, ihren in Deutschland tätigen Mitarbeitern mindestens 8,50 € pro Stunde zu zahlen. In der Logistikbranche spielt der Mindestlohn eine wichtige Rolle. Vor allem im Kontext mit den Subunternehmern. TREU ASS kooperiert mit der Rechtsanwaltskanzlei Esser & Schwerdling und hat auf der transport logistic in München über Haftungsrisiken und Versicherungslösungen informiert. Wir klären Sie auf Eine vom Gesetzgeber eingesetzte ständige Mindestlohnkommission aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Wissenschaft prüft alle 2 Jahre die Angemessenheit des Stundenlohnes und empfiehlt der Bundesregierung entsprechende Anpassungen, erstmals mit Wirkung zum 01.01.2017. Die Bundesregierung kann den Beschluss der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber verbindlich machen. Mit dem Inkrafttreten des MiLoG bestehen gleich zwei unterschiedliche Haftungsrisiken. Einmal die zivilrechtliche Auftraggeberhaftung (§ 13 MiLoG) und einmal die Bußgeldhaftung (§ 21 MiLog): Betriebsfremde Arbeitnehmer können rückwirkend für drei Jahre Mindestlohn-Nachforderungen an Ihr Unternehmen stellen, auch wenn sich der Subunternehmer oder die Leiharbeitsfirma nicht in Insolvenz befinden. Dieser Anspruch kann direkt beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden, ohne dass Sie einwenden können, es müsse zunächst der Arbeitgeber verklagt werden. Der Anspruch des fremden Arbeitnehmers kann nach dessen Wahl gegenüber jedem der vorgelagerten Auftraggeber geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer kann sich seinen Schuldner frei auswählen, wodurch sich das Risiko einer Inanspruchnahme enorm erhöht Kontrolliert wird das MiLoG vom Zoll. Gesetzesverstöße werden mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € geahndet. Sie sollten sich daher von Ihrem Subunternehmer schriftlich bestätigen lassen, dass dieser die Verpflichtungen aus dem MiLoG erfüllt und diese Verpflichtung auch bei etwaig weiteren Auftragsvergaben an seine Nachunternehmer weitergibt. Die Ordnungswidrigkeits-Tatbestände knüpfen in § 21 MiLoG daran an, dass der Auftraggeber die von ihm eingesetzten Nachunternehmer nicht sorgfältig auswählt. Es geht darum, ob Sie als Auftraggeber wissen oder fahrlässig (aufgrund mangelnder Überprüfung) nicht wissen, dass der Nachunternehmer die Mindestlohnvorschriften nicht einhält. Welche Versicherungslösungen gibt es derzeit für diese Risiken? 1. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht gibt es derzeit nur Angebote zur Übernahme der Abwehrkosten von Mindestlohnansprüchen (obwohl nicht ersichtlich ist, was bei diesen Ansprüchen abzuwehren sein soll), und der Kosten zur Geltendmachung des nach Zahlung bestehenden Regressanspruches gegen den Subunternehmer. Der zu zahlende Mindestlohn selbst ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einer Zusatzklausel zur Abwehr von Mindestlohnansprüchen bedarf es im Übrigen gar nicht, da diese Leistung bereits in allen vorhandenen Haftpflichtverträgen versichert ist, welche Vermögensschäden umfassen (Regelfall). Die Anbieter der Zusatzklauseln suggerieren diesbezüglich einen Ausschluss, den es gar nicht gibt. 2. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen eines erweiterten Strafrechtsschutzes (als Erweiterung des Firmenrechtsschutzes nach § 28 ARB) oder eines Spezial-Strafrechtsschutzes die Kosten eines Strafoder Ordnungswidrigkeitsverfahrens versichert, wobei mit dem Anwalt ein Stundenhonorar vereinbart werden kann. Dieser Strafrechtsschutz ist auch jenseits des MiLoGs für die sonstigen unternehmerischen Risiken sinnvoll, denn selbst bei einem Freispruch entsteht regelmäßig eine große Differenz zwischen der geringen Erstattung der Staatskasse nach gesetzlichen Gebühren und den Kosten nach der Gebührenvereinbarung mit dem Anwalt. Durch die Presse ging diesbezüglich der Fall des „Wetterfrosches“ Kachelmann, der mit seinem ersten Verteidiger ein 6 TREU ASS News 3/2015 Stundenhonorar von netto 500,-- € und mit dessen Nachfolger von 800,-- € vereinbart hatte. Trotz Freispruches musste er zur Deckung der Differenz zwei Häuser verkaufen. Bei der Geltendmachung des Regressanspruchs gegen den Subunternehmer wird im Regelfall das sog. Forderungsmanagement genügen. Dies ist ein kostenloser Inkassoservice, der in den meisten Firmenrechtsschutzverträgen für unstreitige Forderungen enthalten ist. Unstrittig wird die Forderung im Regelfall sein, weil sie entweder vom Arbeitsgericht im Prozess gegen den Auftraggeber rechtskräftig festgestellt wurde oder dieser sich bei außergerichtlicher Zahlung hat nachweisen lassen, dass der Arbeitnehmer den Mindestlohn nicht oder nicht in voller Höhe erhalten hat. Der Regressanspruch dürfte in der Praxis aber auch nur von geringer Bedeutung sein, denn im Regelfall wendet sich der Arbeitnehmer des Subunternehmers nur dann mit seinen Lohnansprüchen an dessen Auftraggeber, wenn sein eigener Arbeitgeber insolvent ist. Dann kommt ohnehin nur noch eine Anmeldung des Regressanspruchs zur Insolvenztabelle in Betracht, sofern ein solches Verfahren überhaupt eröffnet wird. Die Problematik sollte für alle Firmen Anlass sein, den vorhandenen Rechtsschutzvertrag auf den Einschluss von Strafrechtsschutz und Forderungsmanagement zu prüfen oder sich bei Fehlen eines Rechtsschutzvertrages ein Angebot einzuholen, zumal in neuen Rechtsschutzverträgen fast alles versicherbar ist (z.B. Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten, Bau- und Erbrecht, Ehe- und Unterhaltssachen). 3. Der Mindestlohn selbst ist derzeit nur über eine Kautionsversicherung absicherbar, welche auf Verlangen des Unternehmers oder Auftraggebers vom Subunternehmer oder dem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen werden kann, sofern dieses über eine ausreichende Bonität verfügt. Viele Auftraggeber verlangen als Voraussetzung für die Auftragserteilung einen Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Unser Tipp: dieser Nachweis sollte die Bestätigung umfassen, dass der Vertrag nicht gekündigt ist und kein Beitragsrückstand besteht, außerdem sollte man sich diesen Nachweis bei fortlaufender Geschäftsbeziehung einmal jährlich einholen. Ähnlich dieser Methode wird es sich wahrscheinlich künftig einbürgern, dass vom Subunternehmer eine Sicherheit für die MiLoG-Haftung des Auftraggebers als Voraussetzung für die Auftragserteilung gefordert wird. Zumindest gilt dies für Branchen wie Speditionen, Baugewerbe, Pflege und Landwirtschaft, welche neben den Friseuren den Anlass für die Einführung des MiLoG gegeben haben. Diese Sicherheit kann durch Bargeld, Kontenabtretung oder Sicherungsübereignung von Firmen- oder Privatvermögen erfolgen. Oder eben durch den Abschluss einer Kautionsversicherung, bei welcher der Auftraggeber eine Bürgschaft über die maximal denkbare Ausfallhaftung erhält (zur Ermittlung dieses Betrages muss die Zahl der geschätzten Arbeitsstunden des Subunternehmers mit 8,5 multipliziert werden, wenn man vom schlimmsten Fall ausgeht, dass dessen Arbeitnehmer gar keinen Lohn erhalten). Es können nur Mindestlohnansprüche ab Ausstellung der Bürgschaft versichert werden, also nicht rückwirkend. Der Vertragsabschluss ist unbürokratisch möglich, indem zunächst anhand des Bonitätsindex des Subunternehmers geprüft wird, ob ein Versicherungsantrag angenommen würde. Erst wenn dies bejaht wird, muss der Antrag aufgenommen werden. Die Prämie für den Kautionsvertrag richtet sich nach der Versicherungssumme, dem Bonitätsindex und der Branche des Subunternehmers, kann also an dieser Stelle nicht vorab genannt werden. Vorteil der Versicherungslösung gegenüber einer Banklösung ist wie bei allen anderen Bürgschaftsarten auch, dass der Kontokorrentrahmen des Subunternehmers bei seiner Bank durch den Kautionsvertrag nicht eingeschränkt wird. HARALD RÖMER Assesor jur. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam mit Herrn Sosna und Frau Dr. Krins aus der Rechtsanwaltskanzlei Esser & Schwerdling bilden wir ein starkes und kompetentes Beratungsteam an Ihrer Seite. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: David-Christopher Sosna, Dr. Sarah Krins (Rechtsanwälte und Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht bei Esser & Schwerdling), Tanja Fröschen (Kundenbetreuerin TREU ASS) und Horst Palgen (Geschäftsführer TREU ASS) auf der transport logistic 2015 in München. Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 Horst Palgen Telefon: 02173 39997-13 7 TREU ASS News 3/2015 Vorsicht auf dem Putting-Green – Golfzeit ist Zeckenzeit! Damit Sie nicht schwarz sehen, wenn es ins Grüne geht! Sie möchten ihr Handicap dieses Jahr wieder verbessern? Die Chance, dass Sie dabei von einer Zecke gebissen werden ist relativ hoch, zumindest höher, als die Wahrscheinlichkeit, als Amateurgolfer ein Hole-in-One zu schlagen. Doch nicht nur Golfer, sondern auch Blumen- und Gartenfreunde, Jäger, Freiluftsportler und Familien mit Kindern verbringen jetzt besonders gerne Zeit im Grünen. Allerdings können kleine heimtückische Blutsauger der Euphorie schnell ein Ende bereiten: Zecken! Zecken können durch ihren Biss gefährliche Krankheiten übertragen, wie die Bakterieninfektion Borreliose und die FrühsommerMeningoenzephalitis (FSME), die zu einer Entzündung des Gehirns oder der Hirnhäute führt. Gegen FSME kann man sich impfen lassen. Gegen die durch Bakterien ausgelöste Borreliose gibt es hingegen noch keinen Impfstoff. Sie bleibt häufig lange unerkannt, kann aber Gelenke, Organe und das Nervensystem befallen und langfristig schädigen. empfehlen wir Ihnen lange Hosen und geschlossene Schuhe zu tragen. Außerdem lassen sich die dunklen Tierchen auf heller Kleidung besser erkennen. Unfallversicherung für Naturfreunde Weil jeder Naturfreund von einer Zecke gebissen werden kann, ist eine Unfallversicherung von Bedeutung, die die Folgen von Zeckenbissen mit in Ihren Leistungskatalog einschließt. Diese soll Sie vor den wirtschaftlichen Folgen von Zeckenstichen, Bienen-, Wespen- und Hornissenstichen schützen. Bei einer solchen ergänzenden privaten Unfallversicherung sind beispielsweise folgende Leistungen versichert: Invalidität mit 100.000 € Vollinvalidität mit 200.000 € Todesfallsumme: 5000 € Krankenhaustage-/Genesungsgeld mit 20 € pro Tag Hole-in-One-Prämie von 500 € für Golfer Die Gefahr lauert im Gras Haben Sie auch schon von dem Ammenmärchen gehört, dass Zecken immer von oben herabfallen? Zecken warten viel eher in Büschen oder im Gras. Sie setzten sich dann an der Kleidung fest und können unbemerkt zu einer gut durchbluteten Körperstelle kriechen. Als Vorsorgemaßnahme Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 8 TREU ASS News 3/2015 Funkloch-, Regen- und Falten-Schutz. Das sind die Versicherungswünsche der Deutschen Gegen was würden Sie sich gerne in Ihrem Leben versichern lassen? Vielleicht dagegen, dass Ihr Partner Ihnen wieder einmal Socken zum Geburtstag schenkt oder Ihr Kind seine Hausaufgaben nicht gemacht hat? Vielleicht würden Sie gerne eine Versicherung gegen den Kater am Morgen oder gegen das schlechte Gewissen nach einem Besuch im Fast-FoodRestaurant abschließen? Glauben Sie uns, egal, gegen was Sie sich gerne schützen lassen würden – wir würden Ihren Wünschen gerne nachkommen – wenn wir könnten. Alles können wir eben nicht versichern, auch wenn wir uns das selber wünschen würden. Im Zuge einer Onlineumfrage eines Marktforschungsinstitutes im April 2015 wurde die Frage gestellt: Vor welchen Tücken und Unwägbarkeiten des Lebens würden Sie sich gerne versichern, wenn es eine Versicherung dagegen gäbe? Die Antworten möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, da Sie mit Sicherheit bei der ein oder anderen kopfnickend schmunzeln werden. Platz 1 der geheimen Wunschversicherungen belegt der „Mieter-Schutz“, die Versicherung gegen Nebenkostennachzahlungen und Mieterhöhungen. Vor allem in den Bundesländern mit den laut Immobilienkompass teuersten Wohngegenden Deutschlands wie München, Hamburg und Berlin wünschen sich die Befragten einen derartigen Versicherungsschutz. Seien wir ehrlich. Wie oft verlieren, verlegen oder verschusseln Sie Ihren Haustürschlüssel, Ihren Autoschlüssel, Ihre Brille oder Ihre Geldbörse? In den Zügen der Deutschen Bahn zum Beispiel gehen jedes Jahr rund 250.000 Dinge verloren. Kein Wunder, dass sich jeder zweite Deutsche einen „SchusselSchutz“ wünscht Zu unseren Gunsten gibt es mittlerweile Schlüsselfinder mit App-Funktion. dagegen versichern. Was würde dann aus all den Dauerwerbesendungen für Bauchtrainer, Fett-Weg-Pillen und Schlankheits-Kleidung werden? Wir verweisen an dieser Stelle gerne auf die präventiven Gesundheitsprogramme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Zu Platz 4: Ihren letzten Geburtstag haben Sie im Garten oder auf dem Balkon geplant und dieser ist buchstäblich ins Wasser gefallen? Da sind Sie nicht alleine, denn immerhin wünschen sich 37% der Befragten einen „Regen-Schutz“, der sie zum Beispiel gegen schlechtes Wetter am Hochzeitstag oder im Urlaub schützt. Die moderne Technik macht ja bereits einiges möglich, aber gutes Wetter lässt sich nach wie vor nicht auf Knopfdruck bestellen. Auf Platz 5 des Rankings folgt der Wunsch nach einer Versicherung gegen Blackouts und vermasselte Prüfungen. Dicht gefolgt vom „Falten-Schutz“, der Versicherung gegen frühzeitiges Altern. Wenn die Regenschutz-Versicherung greift, dann ist die Falten-Versicherung aufgrund der zunehmenden Sonneneinstrahlung keine schlechte Idee, wobei der Regen-Schutz ja keine Sonnengarantie beinhaltet. Weitergehend wird Platz 7 vom „Zeitfresser-Schutz“ belegt. Der Versicherung gegen verbummelte Zeit im Internet oder im Supermarkt. Die drei letzten Plätze im Ranking belegen der „Funkloch-Schutz“ (Platz 8), die Versicherung gegen schlechten Handyempfang, der „Herzschmerz-Schutz“ (Platz 9), die Versicherung gegen Liebeskummer und der „Paparazzi-Schutz“ (Platz 10), die Versicherung gegen peinliche Fotos im Familienalbum oder im Netz. Wie zu Anfang gesagt: gerne würden wir Ihnen hierzu passende Versicherungsoptionen anbieten, aber dies liegt außerhalb unserer Möglichkeiten. Ein Leben mit Tücken und Unwägbarkeiten bleibt immer noch ein spannendes und aufregendes Leben und das macht doch alles erst lebenswert. Platz 3 der Versicherungswünsche wird vom „Hüftgold-Schutz“ belegt, der Versicherung gegen übermäßige Gewichtszunahme. Aber stellen Sie sich einmal vor, wir könnten uns 9 TREU ASS News 3/2015 Urteile des Monats § Mindestlohn auch bei Krankheit und Urlaubsabgeltung Erfurt. Wer krank ist hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Anspruch auf Mindestlohn. Die Arbeitsrichter gaben - wie die Vorinstanzen - einer Klägerin aus Niedersachsen recht, die unter anderem auf Krankengeldzahlungen nach der Mindestlohnregelung für pädagogisches Personal gepocht hatte. Die Lohnfortzahlung auf Mindestlohnniveau gilt weitergehend auch an Feiertagen und bei Urlaubsabgeltung. Die Entscheidung gilt zunächst zwar nur für bundesweit bis zu 22.000 Arbeitnehmer in Aus- und Weiterbildungsfirmen. Arbeitsrechtler sehen darin aber eine Richtungsentscheidung auch für Fälle nach dem Mindestlohngesetz (BAG – 10 AZR 191/14). § Bei Selbstgefährdung entfällt Rentenanspruch Darmstadt. Vielen Verkehrsteilnehmern sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls, bei dem man strafbar gehandelt hat, nicht bekannt. So kann der Rentenanspruch eines Versicherten wegfallen, wird er strafrechtlich verurteilt, weil er zur Zeit des Unfalls ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Dies hat das +TREU ASS Sudoku Schwierigkeitsgrad: leicht Landessozialgericht (LSG) Darmstadt in einem Berufungsverfahren entschieden. In dem verhandelten Fall verursachte ein Mann mit 1,39‰ und ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall bei dem dieser sich mehrere Frakturen und eine Armnervenschädigung zuzog. Aufgrund der Verletzungen ist er voll erwerbsgemindert und kann seinen Beruf als Koch und auch andere Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Die Rentenversicherung lehnte seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab, weil er sich grob selbstgefährdend verhalten habe (Az.: L 5 R 129/14). § Wer zahlt Spezial-Rauchmelder für Hörgeschädigte? Kassel. In dreizehn von sechzehn Bundesländern sind Rauchmelder bauordnungsrechtlich vorgeschrieben (wie wir im April bereits berichtet haben). Für hörgeschädigte Menschen gibt es spezielle Rauchmelder, die über Lichtsignale funktionieren. Diese sind im Vergleich zum akustischen Gerät deutlich teurer. Der gehörlose Kläger beantragte die Ausstattung von zwei Rauchwarnmeldern. Die beklagte Krankenkasse lehnte dies jedoch ab. Die Gefahrenabwehr durch Rauchwarnleder in einer für den Versicherten wahrnehmbaren Form gehöre nicht zur medizinischen Rehabilitation, sondern sei dem privaten Bereich der allgemeinen Vorsorge für Risiko- und Gefahrensituationen und damit der Eigenverantwortung zuzurechnen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass gehörlose Versicherte regelmäßig gegen ihre Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einem ihren Bedürfnis angepassten Rauchwarnmeldesystem haben. Die Geräte dienen einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis und ermöglichen den Versicherten ein von fremder Hilfe unabhängiges selbstständiges Wohnen. Damit ist ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen, so das BSG in seinem Urteil (B 3 KR 8/13 R). zum Ausdrucken Schwierigkeitsgrad: moderat 10 3/2015 + Messetermine Juni 2015 zum Ausdrucken Messe Datum Ort FLAIR AM MEER INTERBRIDE 2015 all about automation friedrichshafen stage, set, scenery Turnin-Days Nord ANGA COM AUTOMOTIVE ENGENEERING EXPO 2015 Parts2clean 2015 VICTAM 2015 SCHEMA User Conference CosmeticBusiness 2015 FabCon 3.D CosmeticBusiness Intersolar Europe 2015 KLASSIKWELT BODENSEE 2015 ACHEMA 2015 Developer Week GIFA 2015 METEC NEWCAST THERMPROCESS Automotive Testing Expo 2015 Automotive Interiors Expo 2015 Global Automotive Components and Suppliers Expo Engine Expo 2015 tools 2015 vocatium International Engine oft he Year Awards BRIC Career Fair NEW 2015 – Die Messe für den Mittelstand Word of Photonics Congress 2015 PerMediCon Sicherheit + Automation Chemspec Europe CO-REACH 2015 ABC Salon mPos World 2015 ZELLCHEMING-Expo 2015 01. – 02. Juni 05. – 07. Juni 09. – 11. Juni 09. – 11. Juni 09. – 11. Juni 09. – 11. Juni 09. – 11. Juni 09. – 11. Juni 09. – 11. Juni 09. – 10. Juni 10. – 11. Juni 10. – 11. Juni 10. – 11. Juni 10. – 11. Juni 12. – 14. Juni 15. – 19. Juni 15. – 18. Juni 16. – 20 Juni 16. – 20 Juni 16. – 20 Juni 16. – 20 Juni 16. – 18. Juni 16. – 18. Juni 16. – 18. Juni 16. – 18. Juni 16. – 17. Juni 17. – 18. Juni 17. Juni 18. – 19. Juni 18. Juni 21. – 25. Juni 23. – 24. Juni 23. Juni 24. – 25. Juni 24. – 25. Juni 28. – 29. Juni 28. Juni – 01. Juli 30. Juni – 02. Juli Messe Rostock Messe Düsseldorf Messe Friedrichshafen Messe Berlin Messe Dortmund Messe Köln Messe Nürnberg Messe Stuttgart Messe Köln Messe Nürnberg Messe Leipzig Messe Erfurt Messe München Messe München Messe Friedrichshafen Messe Frankfurt Messe Nürnberg Messe Düsseldorf Messe Düsseldorf Messe Düsseldorf Messe Düsseldorf Messe Stuttgart Messe Stuttgart Messe Stuttgart Messe Stuttgart Messe Berlin Messe Augsburg Messe Stuttgart Messe Nürnberg Messe Freiburg Messe München Messe Köln Messe Stuttgart Messe Köln Messe Nürnberg Messe München Messe Frankfurt Messe Frankfurt 11 TREU ASS News 3/2015 TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Str. 10 40764 Langenfeld Telefon: 02173 39997-0 Telefax: 02173 39997-30 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Straße 10 40764 Langenfeld Pressearbeit: Franziska Palgen Telefon: 02173 39997-12 12